Elon Murks blockiert automatisches Teilen von #WordPress auf #Twitter

Tja, Twitter scheint etwas gegen Blogger zu haben.
„From April 30, 2023 you will no longer be able to share your WordPress.com posts automatically to Twitter using Jetpack Social

Twitter decided, on short notice, to dramatically change the terms and pricing of the Twitter API. We have attempted to work with Twitter in good faith to negotiate new terms, but we have not been able to reach an agreement. As a result, we will need to remove the functionality“

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#Klimaschutz-Petition: Klimaschutz – Aufnahme aller weiteren Treibhausstoffe neben den bereits im Klimaschutzgesetz genannten Stoffen

Bisher sind nur wenige Klimaschädliche Stoffe im Klimaschutzgesetz enthalten. Dabei gibt es eine recht einfach Definition mit der alle klimaschädlichen Stoffe erfasst werden könnten.

Petitions-Link

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#Rheinhausen: Gefahrgut auf dem ALDI-Parkplatz – #Duisburg #Duisport #ALDI

Ab und an bin ich bei ALDI an der Kruppstraße (Friemersheim), wo LKW an der Kruppstraße bis zur Gaterwegbrücke stehen. Aber auch auf dem ALDI-Parkplatz stehen LKW.

An dem Nachmittag waren sogar zwei LKW mit Gefahrgutkennzeichnung. Einmal ein LKW mit Gefahrguttank und einer, der nur die orangen Tafeln dran hatte, aber gar keine Ladung. Ob er wohl die korrekten Papiere für die nicht vorhandene Ladung hatte? Aber viel gefährlicher ist natürlich ein Tankanhänger mit Gefahrgut. Man kann es auf dem Bild so in etwa erkennen, dass einmal Umweltgefahr besteht und dann der Totenkopf für die giftige Klasse 6.

Man muss bedenken, dass Gefahrgut so heißt, weil es gefährlich sein kann. Das heißt nicht nur bei Kollisionen, sondern auch aus anderen Gründen. So kommt es immer wieder einmal zum Austritt von gefährlicher Ladung.

Auch wenn sich der Fahrer etwas abseits hingestellt hat, geht das aus meiner Sicht gar nicht, dass der Parkplatz von ALDI nach und nach zum Autohof wird. Zumal die LKW natürlich auch den nicht dafür ausgelegten Parkplatz beschädigen, was dann alle an der Kasse zahlen müssen.

Habe ALDI vorgeschlagen, statt eines Verbots für die LKW einfach eine entsprechend hohe Parkgebühr einzuführen. 100 €/h dürfte ausreichend um die Kosten aufzufangen und abzuschrecken.

Das Tor sah mir bereits so aus, als wäre da mal ein LKW gegen gefahren.

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#BAUA: #Lärm bei der Arbeit wirkt sich nicht nur auf das Gehör aus – #Fluglärm

Pressemitteilung der BAUA zum Thema Lärm

Dortmund – Lärm in der Arbeitsumgebung kann sich in vielfältiger Weise auf Beschäftigte auswirken. Neben dem Lärm als Schall, der zu Gehörschäden führen kann, spielen auch die extra-auralen Wirkungen von Lärm eine Rolle, wenn es um die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten geht. Einen Beitrag, der als Einstieg in die Thematik der extra-auralen Wirkungen von Lärm am Arbeitsplatz dient, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht.

Im Beitrag werden zunächst die Unterschiede zwischen auralen und extra-auralen Wirkungen von Lärm erläutert. Im Anschluss wird näher auf die extra-auralen Wirkungen eingegangen. Unter diesem Begriff werden alle Wirkungen zusammengefasst, die nicht das Gehör betreffen. Hierzu zählen physiologische Wirkungen, wie beispielsweise die Erhöhung von Blutdruck und Herzfrequenz, psychische und physische Beeinträchtigungen oder Wirkungen auf die Leistung.

Dabei können viele Faktoren Einfluss auf die individuelle Wirkung von Geräuschen haben. Neben den akustischen Faktoren wie Schalldruckpegel, Frequenzzusammensetzung, Schwankungsstärke oder Nachhall gibt es auch viele nicht-akustische Faktoren, die die Wirkung von Lärm beeinflussen können. Dazu zählen individuelle und situative Faktoren sowie nicht-akustische Eigenschaften der Geräuschquelle.

Eine wesentliche Größe hinsichtlich der akustischen Gegebenheiten am Arbeitsplatz ist der Beurteilungspegel. Die maximal zulässigen Beurteilungspegel für unterschiedliche Tätigkeitskategorien sind in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten – Lärm (ASR A3.7) festgehalten. Bereits bei der Planung und Einrichtung von Arbeitsstätten ist auf eine lärmarme Gestaltung zu achten, und es sind lärmarme Arbeitsmittel auszuwählen. Schutzmaßnahmen zur Minderung von Lärmbelastungen sind bezüglich der Rangfolge nach dem TOP- bzw. STOP-Prinzip umzusetzen: Ersatz lauter durch weniger laute Verfahren (Substitution) vor technischen Maßnahmen vor organisatorischen und vor persönlichen Schutzmaßnahmen.

Zum Abschluss des Beitrags werden Ergebnisse aus Forschungsprojekten dargestellt. Hierzu zählen das BAuA-Eigenforschungsprojekt F 2427 „Einfluss der akus­tischen Arbeitsumgebung auf die Leseleistung und das Wohlbefinden von Beschäftigten. Eine laborexperimentelle Untersuchung“ sowie Ergebnisse, die basierend auf Daten der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018 gewonnen wurden.

Der vollständige baua: Fokus „Extra-aurale Wirkungen von Lärm bei der Arbeit“ kann als PDF im Internetangebot der BAuA heruntergeladen werden unter.

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Gefährlicher Eingriff in den Verkehr durch Baufirma? – #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg #Exklusion #Düsseldorf

Die auf dem Bild gezeigte Situation habe ich gegenüber der Stadt Düsseldorf schon mehrfach geschildert, geändert hat sich bisher nichts. Immer wieder entnimmt jemand von der Baustelle dort Wasser.

Der RSA 21 (Vorgaben für Baustellen) macht klare Vorgaben, was bei Baustellen zulässig ist und was nicht.
Der Gehweg muss 1,3 m haben, in kurzen Bereichen darf es auch 1,0 m sein.
Der Radweg muss 1,5 m haben, in kurzen Bereichen darf es auch 1,3 m sein.

Der „Radweg“ an der gezeigten Stelle ist zwischen den weißen Linien gerade mal 0,8 m und wird durch die Bake auf 0,4 m reduziert. 0,8 m ist für ein Fahrrad schon zu wenig. Da es keine Falschparken ist, kann es sich hier nur um ein gefährliches Hindernis nach § 315b StGB handeln, was hier rechtswidrig den Rad- und Fußverkehr gefährdet, denn die rechtlichen Vorgaben sind im RSA 21 eindeutig, weniger stellt eine Gefährdung da. Mit dem Fahrrad hängt man hier bereits halb auf der stark befahrenen Fahrbahn, was eine erhebliche Kollisionsgefahr birgt.

Für Menschen im Rollstuhl besteht Sturzgefahr, für Gehende Stolpergefahr durch das schwarze Rohr, besonders wenn eine Sehbeeinträchtigung vorliegt.

Da die Baustelle noch länger andauern wird, ist hier entweder eine andere Wasserstelle zu finden oder eine Überführung auf die Fahrbahn zu installieren unter Wegfall einer Fahrspur und mit entsprechender Berücksichtigung von Menschen im Rollstuhl.

Gemäß Absatz 2 StGB 315b reicht es, dass ein tödlicher Unfall eintreten könnte.

Im Gegensatz zur Stadt Duisburg, hat die Stadt Düsseldorf aber reagiert und das Unternehmen aufgefordert der Gefährdung Abhilfe zu schaffen. So im direkten Vergleich schneidet die Stadt Düsseldorf definitiv besser ab. Auch in Düsseldorf ist noch viel zu tun, aber tut zumindest etwas.

Update:
Scheinbar ist alles wozu man bereit ist eine kleine Verbesserung.

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Lärm und psychische Erkrankungen – #Fluglärm #Tempolimit #Tempo30

Nachfolgend eine Pressmitteilung des UBA und der Link zu der vorgestellten umfangreiche Publikation.

Verkehrslärm kann Risiko für Depressionen und Angststörungen erhöhen

Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Städten und mehr Schutz vor Schienen- und Fluglärm in der Nacht nötig

Schon lange ist bekannt, dass dauerhafter Lärm zu Herzkreislauf-Erkrankungen führen kann. Eine aktuelle Studie im Auftrag des Umweltbundesamt zeigt, dass sich durch ständigen Verkehrslärm aber auch das Risiko für Depressionen erhöhen kann. So kann durch eine Zunahme des Straßen-, Schienen- oder Fluglärms um 10 Dezibel das Erkrankungsrisiko um bis zu vier, fünf und elf Prozent ansteigen. Für eine Angststörungen steigt das Risiko bis zu drei beziehungsweise 15 Prozent. Dirk Messner, Präsident des UBA: „Lärm ist nach wie vor ein viel zu stark unterschätztes Gesundheitsrisiko in Deutschland. Viele Menschen sind hohen Lärmbelastungen ausgesetzt, die ihre Gesundheit beeinträchtigen und die Lebensqualität mindern. Unsere Städte ruhiger und damit attraktiver zu machen, ist deshalb eine wichtige Aufgabe für Wissenschaft und Politik!“

Um die Menschen angemessen vor den negativen Auswirkungen von Umgebungslärm auf die Psyche und die Gesundheit zu schützen, empfiehlt das Umweltbundesamt Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Städten einzuführen sowie den Schutz vor nächtlichem Lärm zu verbessern. Hierzu sollte ein Aufwachkriterium im Schienenverkehr eingeführt werden und kein regelmäßiger Flugbetrieb in der Zeit von 22 bis 6 Uhr an Flughäfen mit dichter Besiedlung mehr erfolgen.

Die Studie hat neben einer systematischen Meta-Analyse der wissenschaftlichen Literatur zum Thema auch zwei sogenannte epidemiologische Studien durchgeführt. Bei epidemiologischen Studien werden große Bevölkerungsgruppen beobachtet bzw. untersucht, um die Gesundheitsrisiken abzuschätzen. Es wurden sowohl Daten aus der größten deutschen Lärmwirkungsstudie NORAH noch einmal analysiert, als auch Daten der aktuell im Leipziger Raum laufenden „LIFE Adult-Studie“ untersucht. Die „LIFE Adult-Studie“ ist eine Kohorten-Studie. Dies bedeutet, dass in regelmäßigen Abständen dieselbe Personengruppe über einen langen Zeitraum untersucht wird.

Auf Grund des vielseitigen methodischen Vorgehens mit systematischen Literaturanalysen sowie Bevölkerungsstichproben aus unterschiedlichen Regionen (Rhein-Main-Gebiet, Stadt Leipzig), die vergleichbare Ergebnisse aufweisen, sind die Studienergebnisse besonders belastbar.

Die Studie liefert zudem empirische Erkenntnisse zu den langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen, die durch das nächtliche Aufwachen auf Grund von Schienenverkehrslärm entstehen können. So zeigt die Analyse der Daten der LIFE Adult-Studie, dass sich das Risiko an einer Angststörung oder Depression zu erkranken in etwa verdoppelt, wenn drei oder mehr nächtliche Aufwachreaktionen durch Schienenverkehrslärm auftreten. Die LIFE Adult-Studie ist jedoch eine verhältnismäßig junge Kohorten-Studie, die im Jahr 2011 initiiert wurde. Etwa 43 Prozent der Menschen, die bei der Ersterhebung dabei waren, konnten nach fünf Jahren zunächst nicht ein weiteres Mal untersucht werden. Dies könnte mit den erschwerten Bedingungen durch die Corona-Pandemie zusammenhängen. Aus diesem Grund können selektionsbedingte Verzerrungen der Forschungsergebnisse der LIFE Adult-Studie nicht abschließend ausgeschlossen werden. Eine erneute Untersuchung nach zehn Jahren ist daher sinnvoll.

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Radfahrverbot A40-Brücke – #Homberg #Duisburg

Neulich war ich in der Gegend und habe mal ein paar Bilder an der A40 Brücke Homberg gemacht, wo eine Person der Bezirksregierung, die nicht namentlich erwähnt werden will der Meinung ist, dass alles Top wäre bzw. die Fahrbahn deutlich gefährlicher, als die „Umleitung.


Rechts neben dem Bild ist die Abfahrt der seitlichen Fahrradbrücke an der A40. Wenn man dort herunter kommt landet man vor dem Schild. Außer, dass man da nicht weiter soll gibt es keine Beschilderung. Weder einen Pfeil, noch die Erlaubnis in Gegenrichtung zu fahren. Das heißt entweder muss man vom Fahrradfahren zum Gehen übergehen oder die Straße an der Stelle überqueren, wobei streng genommen das Fahren auf der anderen Seite eigentlich auch nicht zulässig ist, weil das Fahrradverboten-Schild streng genommen auch auf der anderen Seite gilt.


Der vorhandene Mischweg für beide Richtungen an der Stelle ist etwa 2,7 m breit, vielleicht nach einer Reinigung der Ränder auch etwas mehr.

An der Stelle wird für die Baustelle ein gemeinsamer Geh- und Radweg in beide Richtungen angeordnet.

Der Bereich ist, soweit ich das erkennen kann, außerhalb der geschlossen Ortschaft. Dort gilt als für gemeinsame Geh- und Radwege eine Breite von mind. 2 m in eine Richtung. Allerdings ist die Stelle auch eine Umleitung für eine andere Route.
Je nach Tageszeit ist dort einiges an Verkehr, aber Verkehrszahlen für Rad- und Fußverkehr wurden in der Bewertung gar nicht betrachtet. Vermutlich liegen da auch keine Werte vor.

In Baustellen kann man natürlich auch den RSA 21 heranziehen. Aber auch dieser sieht mind. 2 m vor für eine Richtung.

Das Fahren auf der Fahrbahn für ein kurzes Stück kann durch Geschwindigkeitsbegrenzung so sicher gemacht werden, dass es kein Problem darstellt und auch der Übergang vom Mischweg auf die Fahrbahn kann durch eine Ampel oder ein Stoppschild geregelt werden. Aber wie üblich hat man den Eindruck, dass KFZ-Verkehr nicht zur Rücksicht gezwungen werden darf und man lieber Radfahrende und Gehende ausbremst und benachteiligt.

Viel gefährlicher als dort auf der Fahrbahn zu fahren sind übrigens diese Abbiegestreifen an den Autobahn Auf- und Abfahrten. Dort ziehen die KFZ nämlich rum und man wird schnell überfahren. Da ist die Fahrbahn sogar sicherer.

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#Facebook blockiert Beiträge wegen Adblocker

Vor einige Zeit hatte ich einen Hinweis bei Facebook:

Schon vorher war mir aufgefallen, dass nicht alle Erwiderungen auf meine Beiträge angezeigt werden. Damit meine ich diese Übersicht. Mir scheint hier also eher Facebook Beiträge und Kommentare zu unterschlagen.

Ob die Behauptung stimmt, kann ich nicht beurteilen, da ja weder ein Link war mit den angeblich blockierten Beiträgen noch sonst etwas Belegbares. Natürlich will Facebook keine Nutzung von Adblockern, verdienen ja schließlich mit Daten und Werbung ihr Geld.

Gleichzeitig habe ich eine erhebliche Aversion gegen Blinkbanner. Diese nerven einfach nur und lenken ab. Bei Email bin ich deswegen inzwischen bei Posteo, die zwar eine kleine monatliche Gebühr nehmen, dafür aber einen guten Service haben und wirklich keine Werbung.

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Die #FDP bedroht unsere #Freiheit! – #Klimaschutz #Klimaschmutzlobby

Die führenden Köpfe der Autoschwurbelpartei FDP faseln ständig etwas von Freiheit, womit diese allerdings nicht gerechte Freiheit für alle meinen, sondern nur den Egoismus von einigen.

Die FDP bedroht definitiv unsere zukünftige Freiheit mit ihrem NEIN zum konsequenten Klimaschutz. Dazu diverse Ablenkungsmanöver mit angeblich zu teuren Heizungen oder Efuels, die teurer sind.

Man handelt nicht für die Allgemeinheit, sondern täuscht dies popolistisch vor.

Die Ablehnung des Tempolimits bedroht unsere zukünftige Freiheit und auch die Freiheit eines sicheren und gesunden Lebens. Noch dazu die Freiheit in der Zukunft, wenn die uns die Auswirkungen der Klimaerwärmung noch stärker treffen. Die FDP liefert hier nur Phrasen und schlägt Dinge vor, die völlig unrealistisch sind, weil entweder zu teuer, unsicher oder die es noch gar nicht gibt.

Es zählt nicht nur die gegenwärtige Freiheit, sondern die Zukünftige muss immer mitgedacht werden.

Und es ist ziemlich orwellschig, wenn man Egoismus durch den Begriff Freiheit ersetzt.

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#Petition: Kontrolle „Situative Höchstgeschwindigkeit“ – #Verkehrswende

Folgende Petition ging an den Landtag NRW:
Der Landtag möge beschließen, dass endlich der § 3 StVO (https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html) bei Geschwindigkeitskontrollen umgesetzt wird.

In diesem steht u. a.
„(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,“
Das heißt, die reale Höchstgeschwindigkeit hängt von den Umgebungsbedingungen ab. Bei Frost, bei Dunkelheit, bei Regen usw. muss die Geschwindigkeit um einen Faktor reduziert werden. Die zulässige Geschwindigkeit ergibt sich aus dem Bremsweg unter günstigsten Umständen, der auch bei ungünstigen Umständen nicht überschritten werden darf. Folglich kann man hier die Bremswege berechnen und pauschale Werte vorgeben. Bei Dunkelheit muss man regelmäßig davon ausgehen, dass Menschen später gesehen werden, somit muss auch hier die Geschwindigkeit entsprechend stark reduziert werden.

Ebenfalls in § 3 findet sich:
„(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“
Dies heißt, dass zu Schulzeiten unabhängig von der ansonsten zulässigen Höchstgeschwindigkeit andere Rahmenbedingungen gelten. Je nach Rahmenbedingungen kann das selbst bei regulär Tempo 50 zu Schulzeiten Schrittgeschwindigkeit auf einer Hauptverkehrsstraße bedeuten.

Zur Veranschaulichung ein Fall aus Duisburg, wo die Polizei ein Fahrzeug innerorts bei nasser Straße und Dunkelheit mit 108 km/h erwischte, allerdings behauptete, dass dieser nur 58 km/h zu schnell gewesen wäre. Hätte man die „Situative Geschwindigkeit“ angesetzt, wäre die Strafe größer gewesen und hätte auch mehr dem Vergehen entsprochen.

So weit ich das erkennen kann, fehlen hier allerdings völlig fundierte Grundlagen, sodass die Polizei dies auch rechtssicher kontrollieren kann.

Es gibt sicherlich auch Urteile und Gutachten, welche sich mit der Frage einer zulässigen Geschwindigkeit auseinandersetzen. Etwa nach einer Kollision.

Das Innenministerium und das Verkehrsministerium müsste hier natürlich gemeinsam etwas erstellen, was auch umsetzbar ist.

Da bekanntlich überhöhter Geschwindigkeit eine der wichtigen Unfallursachen ist, muss man bei einer konsequenten Kontrolle ansetzen, dies ist derzeit nicht der Fall.

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Verkehrsgefährdungsbeurteilung #VGBU – #TagdesBuches #Verkehrssicherheit #VisionZero #Werbung

Wer Verkehrssicherheit ernst nimmt, kommt um eine Verkehrsgefährdungsbeurteilung nicht herum.

Verkehrsgefährdungsbeurteilung
Ein systematisches Vorgehen zur Reduzierung von Gefährdungen im Verkehr

ISBN 978-3-757540-50-0 (gedruckte Ausgabe) 10 €

ISBN: 978-3-757578-64-0 (E-Buch) 2,49 €

Als Teilnehmer am Straßenverkehr, habe ich oft gefährliche Situationen, aber auch potentiell gefahrvolle Stellen erlebt. Wenn man sich dann mit Behörden auseinandersetzt, stellt man schnell fest, dass diese zwar oft behaupten präventiv zu arbeiten, in Wirklichkeit allerdings eine höchst reaktive Einstellung haben.
Mit anderen Worten: Abwarten bis es Tote und Verletzte gibt, bevor gehandelt wird und selbst dann oft nur zögerlich.
Wie man es besser machen kann, soll dieses Buch verdeutlichen. Das Grundprinzip ist die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsschutzes auf den Straßenverkehr anzuwenden.

Update:
– Aktualisierung des Beitrags

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GO-§-24-Antrag: Falschparken Logport I konsequent sanktionieren – #Duisburg #Rheinhausen #Duisport

Beantragt wird, dass endlich konsequent gegen die ganzen Falschparkenden im Bereich Logport I konsequent vorgegangen wird.

Am Mittwoch den 05.04.2023 bin ich mal wieder die Strecke gefahren und zahlreiche LKW und teilweise sogar PKW standen teilweise auf dem Mischweg (Radverkehr/Fußverkehr). Mal abgesehen davon, dass der Weg mit zumindest teilweise weniger als 2,5 m ohnehin schon zu schmal für den vorgesehenen Zweck ist, wird der Weg auch durch die Fahrzeuge geschädigt, weil dieser nicht für diese Lasten ausgelegt ist.

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sagt zu Mischwegen (Zeichen 240), dass diese im Fall von Logport I mind. 2,5 m breit sein müssen. Sprich von den Fahrzeugen, welche den ohnehin zu schmalen Mischweg noch weiter einschränken, geht eine Behinderung aus. Zudem ist anzunehmen, dass die Personen am Lenker (zumindest teilweise) nicht zur Fahrbahn hin aussteigen, sondern zum Mischweg hin. Das heißt für Radfahrende besteht hier erhebliche Dooringgefahr. Dooring ist bekanntlich für viele Unfälle von Radfahrenden verantwortlich und die Nichtdurchsetzung der Verkehrsregeln durch Behörden durch Toleranz oder sogar Fehlbeschilderung ist zumindest grob fahrlässig. Die Unfallforschung der Versicherer ist hier eindeutig.

Bei jeder Fahrt durch Logport I gibt es zig Falschparkende. Eigentlich könnte das Ordnungsamt jederzeit dort kontrollieren und würde fündig, stellt sich die Frage, warum das Personal nicht aufgestockt wird, da sich bei konsequenter Rechtsdurchsetzung das Personal selbst finanzieren würde.

Natürlich wäre das Beste endlich die riesige Parkfläche für Neuwagen von Logport I endlich zum Autohof umzufunktionieren. Schließlich würde sich bei legalen Möglichkeiten das Problem von selbst erledigen.

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#Bayern: Ist das schon Mord? – #Mörderverkehr #VGBU #Fahrradalltag #Verkehrswende #Autokorrektur

Ist das eigentlich schon Mord, wenn offensichtlich lebensgefährliche Rahmenbedingungen für den Radverkehr schafft, wie auf den Bildern für eine Stadt in Bayern? Der Radweg endet plötzlich und wird sehr ungünstig auf die Fahrbahn geleitet. Man hätte diese natürlich besser machen können, dafür hätte man aber Parkplätze opfern müssen. Vermutlich hat man da in Bayern die gleichen Hemmungen, wie Duisburg in NRW.

Die gezeigte Situation ist jedenfalls ein Unfall mit Ansage. Dass kann natürlich oft gut gehen, führt aber mit Sicherheit zu immer wieder gefährlichen Situationen. Entschärfende Schilder für die Fahrbahn sah ich nicht. Vermutlich werden einige Radfahrende auf dem Gehweg fahren.

Auf der Fahrbahn ist nicht einmal eine Überführung markiert.

Man fragt sich, ob und was man sich dabei gedacht hat. Eine Verkehrsgefährdungsbeurteilung (VGBU), hat man mit Sicherheit nicht durchgeführt. Wobei man selbst als Laie sofort erkennen kann, dass das ziemlich gefährlich ist.

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#Bayern: Was ist hier Falsch? – #Exklusion #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg

Was fällt auf diesem Bild auf?

Erst einmal scheinen die Beschäftigten, welche Schilder aufhängen, geistig nicht besonders rege bzw. selbstständig zu denken. Denn das Schild ist definitiv falschherum. Dass der Radweg über eine Kante geht und der Gehweg rot markiert ist, habe ich jedenfalls in der Kombination noch nie erlebt. Ist auf jeden Fall verwirrend, wenn man sich an die Verkehrsregeln halten will. Da darf man sich dann auch nicht wundern, wenn Radfahrende auf Gehwegen fahren, weil dies zu oft falsche Beschilderungen erlebt haben.

Weiterhin fällt natürlich der marode Zustand der Radwegs auf.

Dass der Gehweg nicht barrierefrei ist, versteht sich von selbst. Also ein klarer Fall von Exklusion.

Wie Radfahrende eine 90°-Kurve nehmen sollen, kann ich nicht nachvollziehen.

Ich habe natürlich das Schild nicht beachtet, sondern mich richtig verhalten. Falsche Schilder ignoriere ich.

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#Duisburg: Fehlbeschilderung mal wieder – #Rheinhausen #Baustelle

Am Sonntag war ich am Kreisel der Brücke der Solidarität unterwegs und konnte dort noch eine Baustelle „begutachten“. Wie in Duisburg üblich war die Beschilderung mal wieder von VT-Ripkens. Eine der beiden Firmen, die regelmäßig mit schlechter Arbeit auffallen. Offensichtlich denkt man bei der Firma nicht für 5 Pfennig mit. Man stellt hier ein Schild auf den Gehweg, obwohl es auf der Fahrbahn eine schöne breite Sperrfläche gibt, wo man das Schild problemlos hinstellen könnte. Zumal es dann sogar noch besser sichtbar wäre für die KFZ, die es überhaupt nur angeht.

Auch das Schild ein Stück weiter im Hintergrund hätte man auf diese Sperrfläche stellen können statt so dicht an den Radweg auf den Gehweg.

Und wenn man dann das Schild von der Vorderseite betrachtet, stellt man fest, dass hier wirklich „Experten“ am Werk waren. Die Beschilderung ist aus der Richtung, auf der Margarethenstraße völlig falsch, da Logport I nach rechts in die Osloerstraße ist und zudem gar nicht zwei Spuren vorhanden sind.

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Polizei Bayern sieht keine Möglichkeit Fehlverhalten zu sanktionieren – #Verkehrswende #Autokorrektur

Im März habe ich mich in Bayern aufgehalten und dort auch ein KFZ gesehen, welches nicht das Dach von Schnee geräumt hat. Ich wollte das zuerst Online anzeigen, allerdings ist es bei der Polizei Bayern gar nicht möglich dieses Vergehen über deren Onlineportal anzuzeigen. Dort waren, als ich das probierte, nur andere Verkehrs-Vergehen möglich. Durch Pulldown-Menüs waren die Möglichkeiten hier stark eingeschränkt. So als wollte man Anzeigen erschweren.

Über Umwege landete meine Email dann bei der Polizei, von der ich folgendes Schreiben bekam:

Nach Betrachtung der Bilder ihres „Verkehrsanarchismus“ kann ich nichts Verfolgungswürdiges ausmachen.

Die Menge des Schnees, welcher sich noch auf dem Fahrzeug befindet, stellt keine Gefährdung irgendwelcher Verkehrsteilnehmer dar. Auch gibt der heruntergefallene „Schneehaufen“ hinter dem Fahrzeug keinen Anlass zur Sorge.
Nachdem Sie sich ja, wie aus Ihrer Mail ersichtlich, mit Fahrereigenschaften und Fahrtenbüchern auskennen, gehe ich davon aus, dass es Ihnen auch bekannt ist, dass bei zwei vorhandenen Außenspiegeln eine Durchsicht durch die Heckscheibe nicht gegeben sein muss.

Sollten im Bereich der Frontscheibe größere Schneehaufen die Sicht des Autofahrers behindert haben, welche auf den gemachten Fotos nicht zu erkennen sind, steht es Ihnen natürlich frei, Anzeige gegen den Mann oder die Frau zu erstatten.

Ich gehe ebenfalls davon aus, dass der „Halter“ Einspruch einlegen wird. Zur Anzeigeerstattung werden natürlich für eine Ladung vor Gericht als einziger Zeuge persönliche Daten von Ihnen benötigt. Eine Meldung per E-Mail, die auch jeder unter falschen Personalien abgeben kann, ist nicht ausreichend. Ferner brauchen wir eine Beschreibung des Fahrzeuglenkers bzw. der Fahrzeuglenkerin. Aussagen wie der Halter ist üblicherweise der Lenker nutzen hier nichts und würden vor Gericht nur zum Schmunzeln führen.

Sollten Sie an einer Anzeige interessiert sein, begeben Sie sich bitte zur nächstgelegenen Polizeiwache und machen dies persönlich. Am Besten wäre es, sie würden den Schriftverkehr mitnehmen. Der Kollege oder die Kollegin weiß dann, was zu tun ist.

Zu Schnee auf dem Dach ist der bayrische Rundfunk definitiv anderer Meinung. Dort steht, dass das Dach von Schnee zu befreien ist.

Was das anderer angeht, kenne ich die Rechtspraxis nicht so genau. Wenn man die Person am Steuer erkennen muss verwundert es nicht, dass Fehlverhalten so selten geahndet wird. Wird Zeit für eine Halterhaftung, ist in anderen Rechtsbereichen ja bereits heute so. Bei Verstößen gegen die Verkehrssicherungspflicht sind auch erst einmal die Eigentümer dran. Scheinbar mal wieder Sonderrechte für KFZ, die heilige Kuh in Deutschland.

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#Düsseldorf: Seltsame Radwege – #Verkehrswende #RuntervomRadweg

In Düsseldorf an der Immermannstraße und am Schadowplatz gibt es Radwege, die allerdings je nach Sonnenstand gar nicht zu erkennen sind für Gehende. Die Abgrenzung durch Noppensteine mag vielleicht Menschen mit Sehbeeinträchtigung helfen, aber der Kontrast ist zu gering und wenn man nicht darauf achtet, läuft man sehr schnell auf den Radwegen. Das gleiche Pflaster zu nehmen ist eine extrem schlechte Idee, weil Menschen inzwischen eine klare farbliche Trennung gewohnt sind. Sprich hier müsste die Farbe, Rot, Grün oder Blau sein, dann wäre die Abgrenzung klar.

Keine Ahnung, was sich die Planenden dabei gedacht haben, wenn sie denn gedacht haben.

Mal ganz davon abgesehen, dass der Belag zum Gehen okay ist beim Radfahren vermutlich nicht so toll.

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#RWE plant Wasserstofflager in Epe bei #Gronau – #Wasserstoff

Derzeit sind die Utnerlagen zur Wasserstofflagerung von RWE in Epe Online bis einschließlich 03.05.2023 hier.
(Eine sehr große Datei mit ca. 550 Seiten)

Einwendungen sind bis einschließlich 05.06.2023 (Tag der Umwelt) möglich.

Wie bei RWE üblich hat man wesentlich Aspekte nicht geprüft.

Meine Einwendung
Folgende Punkte wende ich gegen das Vorhaben von RWE ein:

1. Aus den Unterlagen geht nicht hervor, ob und wie die Dichtheit sichergestellt wird. Bei Erdgas (überwiegend Methan) liegen große Moleküle vor, während Wasserstoff sehr klein ist und damit leicht durch Ritzen, Spalten usw. entweicht. Dies kann auch deutlich abseits der eigentlichen Anlage geschehen.

2. Wasserstoff ist bekanntlich ein sehr explosives Gas. Da Wasserstoff sehr kleine Moleküle hat, wird die Leckrate deutlich höher als die von Erdgas (ca. 3 %) sein, womit sowohl die Gefährdung sich erhöht, wie auch die Auswirkungen aufs Klima.

3. Der Artikel „Wie viel Wasserstoff verträgt die Atmosphäre?“ von Reinhard Zellner ( https://onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.1002/nadc.20224132633 ) stellt konkret dar, dass Wasserstoff durch Lecks entweichen wird und damit OH-Radikale abfängt, welche dann wiederum nicht zum Abbau von Methan zur Verfügung stehen, womit eine klimaschädliche Auswirkung gegeben ist. Es sei denn natürlich eine 100 %-ige Dichtheit könnte garantiert werden, was allerdings nicht möglich ist.
Es gibt keine Geringfügigkeitsschwelle für Klimaauswirkungen, jeder Beitrag schädigt:
„Gerade weil der Klimawandel durch zahlreiche, für sich genommen oftmals geringe Mengen an Treibhausgasemissionen verursacht wird, kann er auch nur durch Maßnahmen zur Begrenzung all dieser Emissionen angehalten werden. Es liegt hier in der Natur der Sache, dass einzelnen Maßnahmen für sich genommen nicht die allein entscheidende Wirkung zukommt. Weil der Klimawandel aber nur angehalten werden kann, wenn all diese vielen, für sich genommen oft kleinen Mengen von CO2-Emissionen lokal vermieden werden, kann einer einzelnen Maßnahme nicht entgegengehalten werden, sie wirke sich nur geringfügig aus.“
BVerfG, Beschl. v. 23.3.2022, 1 BvR 1187/17, Rn. 236.

Da Methan deutlich schädlicher als CO2 ist und der Abbau verringert wird sind dies Auswirkungen erheblich. Wenngleich die Unterlagen nicht öffentlich sind, kann mit Sicherheit gesagt werden, dass dieser Aspekt nicht berücksichtigt wurde.

4. Kaverne S75 wurde bisher nicht zur Speicherung benutzt, folglich ist unbekannt wie Gasdicht diese ist. Vor Nutzung ist zumindest ein Test mit Stickstoff vorgesehen und festzustellen wie Dicht der Speicher ist. Das heißt über mehrere Wochen muss der Druck gehalten werden. Dies ist zwar kein Nachweis, dass der speicher für Wasserstoff dicht ist, allerdings zumindest ein Indiz, ob der Dicht sein kann. Stickstoff, weil hier außer Erstickung keine anderen Gefährdungen bestehen. Für einen zweiten Test sollte dann das deutlich kleinere Helium genutzt werden. Wenn zuvor bereits Methan drin war muss trotzdem ein Drucktest zumindest mit Wasserstoff erfolgen, um eine Dichtheit zu bestätigen.

5. Es fehlt eine Konzept für die Herstellung einer 100%-igen Wasserstoffdichtheit der Rohrleitungen und technischen Anlagen.

6. Eine Soleentleerung und sofortige Befüllung mit Wasserstoff ist nicht statthaft wegen der Explosionsgefahr bei Lecks.

7. Es ist unklar, mit welcher Genauigkeit die Druckverluste festgestellt werden können.

8. Ein Sicherheitsradius kann nicht einfach so festgelegt werden, da unklar ist, ob und wo ein Austritt von Wasserstoff stattfindet. Dies ist auch an anderen Stellen, als die Kaverne selber möglich. So wäre es auch denkbar, dass sich Wasserstoff etwa in einem Keller im Umfeld anreichert und dort explodiert. Die genauen Abmessungen der Behälter wird nicht angegeben. Ebenso fehlen Tiefe und weitere Parameter, welche den Gefahrenbereich ergeben. Je tiefer dieser ist, desto größer ist auch der potentiell betroffene Bereich. Parameter wie maximaler Betriebsdruck fehlen. Je höher der Druck, desto größer die Wahrscheinlichkeit von Lecks.

9. Da Wasserstoff nach Plänen aus Politik und Wirtschaft in größerem Umfang genutzt werden soll, ist mit einer Zunahme von Tankfahrzeugen mit Gefahrgut zu rechnen, welche das Umfeld beliefert.

10. Wozu wird der Löschteich erweitert? Bei einer Explosion ändert das nichts.

11. Eine Explosion kann Risse usw. erheblich erweitern und damit die Freisetzung erhöhen.

12. Auf die spezifischen Gefährdungen durch Wasserstoff im Vergleich zu Erdgas, insbesondere in Hinblick auf die Molekülgröße wird nicht eingegangen.

13. Soweit dies verstanden wird, benutzt man Hohlräume in Salz. Es fehlt ein Gutachten, welche darlegt wie dicht NaCl für Wasserstoff ist und ebenso wie dicht die darüber liegenden Bodenschichten für Wasserstoff sind. Also ob und welches Risiko einer Freisetzung besteht. Auch sonst fehlt jegliche Bewertung der anderen physikalischen und chemischen Eigenschaften im Vergleich zu Erdgas und die daraus resultierenden Folgen.

14. Auf die Thematik Klimaerwärmung (RWE ist bekanntlich Mitverursacher) wird nicht eingegangen.

15. Auch eine Austritt in Schutzgebieten wurde nicht betrachtet, obwohl sowohl Brand, wie auch Explosion erhebliche Folgen haben können.

16. Wie das Sicherheitsgutachten (Inburex) darauf kommt, dass der „Behälter“ nicht bersten könne, ist unklar. Bei kleinen Druckbehältern wird regelmäßig eine Sicherheitsüberprüfung im Rahmen des Arbeitsschutzes durchgeführt. Bei großen nimmt man einfach an, dass dies nicht passiert? Das ist eine bizarre Annahme, die durch nichts fundiert ist. Selbst wenn bisher etwas nicht eingetreten ist, heißt dies nicht, dass es in der Zukunft so bleibt. Zudem soll eine Kaverne benutzt werden, dies bisher keine Druckbelastung hatte.
Der erwähnte Stand der Sicherheitstechnik für unterirdische Kaverne wird nicht dargestellt. Mir sind hier keine Normen bekannt und es werden auch keine erwähnt. Auch werden keine wiederkehrenden Prüfungen aufgeführt, mit den welchen Leckage und ähnliches geprüft wird.
Erfahrungen mit der Speicherung größerer Wasserstoffmengen sind wohl kaum im Umfang vorhanden um Abschätzungen zu treffen. Erdgas kann hier keine Grundlage sein, da andere Zusammensetzung und Molekülgröße.

Wasserstoff ist natürlich besser als Erdgas, allerdings müssen sämtliche Gefährdung vollständig betrachtet werden. Dies ist bei der vorliegenden Offenlage definitiv nicht der Fall. Im Falle einer Genehmigung ohne diese Prüfung ist klar, wer vor Gericht stehen wird, wenn es zu Toten und Verletzten kommt.

Dieses Schreiben wird ebenfalls an Umweltverbände usw. geschickt.

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Non Road Mobile Machinery (NRMM), wie Baumaschinen, Traktoren oder Rasenmäher, emittieren jährlich fast die gleiche Menge an Abgaspartikeln wie Straßenfahrzeuge – #Feinstaub #Luftverschmutzung #Verkehr

Das UBA hat mal wieder eine interessante Publikation herausgebracht.

Es geht um die „Fortentwicklung der Verordnung (EU) Nr. 2016/1628 für Mobile Maschinen und Geräte – NRMM (Non Road Mobile Machinery)„, dazu hat man nun einen Abschlussbericht veröffentlicht.

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Warum sind Falschparkende regelmäßig so dumm? – #RuntervomGehweg #RuntervomRadweg

Mal abgesehen von den ganzen anderen Gründen kapiere ich nicht, warum Falschparkende so dumm sind. Oder hat das irgendwie andere Gründe, die ich nur nicht kapiere?

Ich meine im absoluten Halteverbot auf der Fahrbahn parken kostet 25 €
Auf Rad- oder Gehwegen kostet mind. 55 €, wenn es schlecht läuft auch mehr plus Punkte.

Trotzdem parken zum Beispiel Lieferdienste oft teilweise/ganz auf Rad- und Gehwegen.
Amazon Falschparken

Kennen die etwa die Verkehrs-/Bußgeldregeln so schlecht oder ist es das Grundbedürfnis über höhere Bußgelder zum Allgemeinwohl beizutragen? Egal wie ich es drehe und wende, das halb auf dem Rad-/Gehweg parken ist für mich ein Zeichen von Dummheit.

Zumal ich im Halteverbot meistens nur dann anzeige, wenn ich eine Gefährdung erkenne, auf Rad-/Gehwegen auch dann, wenn eine Behinderung besteht oder es besonders dreist ist.

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Laufzeitverlängerung AKW TIHANGE und DOEL in #Belgien – #AKWAbschaltung #Atomausstieg #Aachen #Atomenergie

Während bald endlich die deutschen Bröselreaktoren vom Netz gehen, sollen die in Belgien verlängert werden. Allerdings geht das glücklicherweise nicht ohne eine Beteiligung der deutschen Bevölkerung, die ja von einem Supergau erheblich betroffen sein könnte, es sei denn wird haben sehr viel Glück und der Wind weht in eine andere Richtung.

In Amtsblatt 14 der Bezirksregierung Düsseldorf und an einigen anderen Stellen wurde jetzt die Beteiligung bekannt gemacht.

Konkret geht es um die:
Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zur Laufzeitverlängerung der belgischen Kernreaktoren Tihange 3 und Doel 4

Basierend darauf wurde ein sogenannten grenzüberschreitendes UVP-Verfahren eingeleitet, bei dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Klimaschutz und Energie des Landes NRW (MWIKE NRW) federführend ist. Ob Frau Neubaur wirklich ein Interesse an der Abschaltung hat? So wie sie für Braunkohle gearbeitet hat?

Wesentliche in deutsch Informationen sollen sich hier befinden. Dort sind zwei Dokumente, eins mit einem Umfang von 14 MB und die andere 1 MB (steht nicht dran).

Unverständlich, warum man ins Amtsblatt keinen Link gesetzt hat.

Es gibt noch einen zweiten „Pfad“ der allerdings falsch angegeben ist. Über diesen gelangt man auch zu einer belgischen Seite in Deutsch.

Im Zeitraum der Auslegung (20.03.2023 – 20.06.2023) hat man Gelegenheit zur Stellungnahme in deutscher, englischer, französischer oder niederländischer Sprache.

Man kann die Stellungnahme entweder schriftlich nach Brüssel schicken (Anschrift ist im Amtsblatt) oder über das Webformular hier.

Beim Datenschutz hält man sich vage, allerdings kann man da unter die Berufung auf die EU-DSGVO einer Veröffentlichung der Anschrift explizit nicht zustimmen.

Seltsam finde ich, dass das Verfahren bereits seit dem 20.03.2023 läuft aber erst jetzt eine Veröffentlichung im Amtsblatt stattfindet. Ein PM gab es am 21.03.2023

In den Medien ist dazu nur wenig zu finden. Scheinbar ist der Popolismus aus der rechten Ecke zu deutschen AKW interessante, obwohl da keinerlei Neuigkeitenwert ist.

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#Duisburg: Wasserstofftankstelle beantragt – #Ruhrort #Duisport

In Amtsblatt 12 machte die Bezirksregierung Düsseldorf ein Vorhaben der Firma Plug Power Germany GmbH bekannt.

Aktenzeichen 53.04-0018159-0001-G4-0075/22

Antrag war „Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Wasserstoff mit Wasserstofftankstelle auf dem Werksgelände Am Freihafen 8a in 47138 Duisburg“

Online scheint es die Unterlagen nicht zu geben. Nur bei der Bezirksregierung und im Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Stadthaus Eingang Moselstraße, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, 47051 Duisburg

Einwendungsfrist vom 31.03.2023 bis einschließlich 02.06.202

Einwendung geht auch per Email, wie genau steht im Amtsblatt.

Meine Einwendung

Guten Tag,

die Offenlage muss wiederholt werden, da es die in dem Schreiben bekanntgemachte Anschrift:
Am Freihafen 8a
47138 Duisburg
nicht gibt.

Es gibt nur eine Straße „Am Freihafen“ in der ganzen Welt und die liegt in Emden. Google Maps fand keine andere und auch Openstreetmap nicht.

Somit kann niemand dezidiert abwägen, welche Gefährdung möglich ist.

Es ist zudem zu bemängeln, dass die Unterlagen unter Verschluss gehalten werden und nur Offline einsehbar sind.

Wasserstoff ist bekanntlich ein sehr explosives Gas. Da Wasserstoff sehr kleine Moleküle hat, wird die Leckrate deutlich höher als die von Erdgas (ca. 3 %) sein, womit sowohl die Gefährdung sich erhöht, wie auch die Auswirkungen aufs Klima.

Der Artikel „Wie viel Wasserstoff verträgt die Atmosphäre?“ von Reinhard Zellner ( https://onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.1002/nadc.20224132633 ) stellt konkret dar, dass Wasserstoff durch Lecks entweichen wird und damit OH-Radikale abfängt, welche dann wiederum nicht zum Abbau von Methan zur Verfügung stehen, womit eine klimaschädliche Auswirkung gegeben ist. Es sei denn natürlich eine 100 %-ige Dichtheit könnte garantiert werden, was allerdings nicht möglich ist.

Es gibt keine Geringfügigkeitsschwelle für Klimaauswirkungen, jeder Beitrag schädigt:
„Gerade weil der Klimawandel durch zahlreiche, für sich genommen oftmals geringe Mengen an Treibhausgasemissionen verursacht wird, kann er auch nur durch Maßnahmen zur Begrenzung all dieser Emissionen angehalten werden. Es liegt hier in der Natur der Sache, dass einzelnen Maßnahmen für sich genommen nicht die allein entscheidende Wirkung zukommt. Weil der Klimawandel aber nur angehalten werden kann, wenn all diese vielen, für sich genommen oft kleinen Mengen von CO2-Emissionen lokal vermieden werden, kann einer einzelnen Maßnahme nicht entgegengehalten werden, sie wirke sich nur geringfügig aus.“

BVerfG, Beschl. v. 23.3.2022, 1 BvR 1187/17, Rn. 236.

Da Methan deutlich schädlicher als CO2 ist und der Abbau verringert wird sind dies Auswirkungen erheblich. Wenngleich die Unterlagen nicht öffentlich sind, kann mit Sicherheit gesagt werden, dass dieser Aspekt nicht berücksichtigt wurde.

Ob die Lecks auch zu gefährlichen Konzentrationen von Knallgas führen können muss ebenfalls bewertet werden.

Mit friedlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort

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#Escooter von TIER auf Privatgrundstück abgestellt – Was tun?

Während im öffentlichen Raum die Städte die Spielregeln festlegen, wie auch immer diese aussehen mögen, sind die Spielregeln auf Privatgrundstücken eigentlich klar. Auch KFZ, wie Escooter dürfen dort nicht abgestellt werden.

Nach dem nun einer auf meinem Grundstück stand, habe ich erst einmal der Firma eine Mail geschickt. Mit Angaben, wo das Ding steht und die Entfernung verlangt. Anstatt das zu entfernen fragt mich TIER nach einer Nummer, die irgendwo stehen sollen. Haben wohl in meinem Schreiben die deutliche Abneigung gegen (falschparkende) Escooter nicht bemerkt.
Zugleich habe ich die Firma aufgefordert den Bereich fürs Abstellen zu sperren. Sollte bei einem Privatgrundstück eigentlich klar sein. Wie die Firma das sicherstellt ist deren Problem. Von der Software geht das mit Sicherheit.

Ein Foto zu machen als Beleg ist nötig. Es reicht aber das Nummernschild. Mit dem Bild habe ich die Firma angeschrieben und die Entfernung verlangt. Sollte diese nicht in adäquater Zeit erfolgen, also der Scooter am nächsten Tag noch immer da stehen, dokumentiert man dies erneut.

Rein rechtlich könnte man sofort vor Gericht gehen, allerdings dürfte die Wiederholungsgefahr schwierig zu belegen sein. Das heißt besser ist es die erneut bei einem Verstoß zu erwischen. Dann kann man das Unterlassungsverfahren einleiten. Sprich erst einmal schreibt man denen Selbst und verlangt die Unterlassung analog zu Werbung, dann ein Rechtsanwalt und wenn da immer noch nicht zugestimmt wird, geht das halt vor Gericht. Wenn die Beweise eindeutig sind, stehen die Chancen nicht schlecht. Es sei denn natürlich jemand aus der Familie hat den dort abgestellt.

Zumal man auf Privatgrundstücken auch für die Verkehrssicherheit verantwortlich ist. Da Escooter Stolperfallen sein können, gibt man die Verantwortung mit der Aufforderung zur Entfernung bei der Firma ab.

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#Duisburg: SPD und CDU wollen Radfahrende für dumm verkaufen – #Rheinhausen #Osttangente

Mit DS 23-0218 wollen SPD und CDU so tun, als würden die sich für Radverkehr einsetzen.

Beantragt wurde:

Der Oberbürgermeister wird gebeten, bei StraßenNRW auf einen Lückenschluss des Geh- und Radweges entlang der Essenberger Straße hinzuwirken.

Grundsätzlich wäre da ein Radweg zu begrüßen, allerdings will man sich hier mit fremden Federn schmücken und zeigt sich in Sachen Verkehrsrecht ziemlich inkompetent. Man merkt, dass es Autofahrende sind, die kennen halt die Verkehrsregeln nicht. Mehr dazu später.

Wenn man mal beim RVR nachschaut wird man feststellen, dass der Mischweg längst in der Planung ist:

Taktisch sicherlich klug, so zu tun, als würde man sich für etwas einsetzen, was ohnehin bereits in Arbeit ist, wenn es denn niemanden auffällt.

Wie angekündigt nachfolgend den Unsinn in der Drucksache in Wort und/oder Bild zerpflückt.

Der im Bereich der sog. „Pelles-Kurve“, des Business-Parks und Richtung Homberg gut ausgebaute Geh- und Radweg ist auf einem etwa 400 m langen Straßenabschnitt
unterbrochen.

Offensichtlich ist man dort nicht mit einem Fahrrad entlang gefahren, denn gut ausgebaut sieht anders aus. Zumal der Mischweg stellenweise viel zu schmal ist mit nur etwas mehr als 2 m.

Von Homberg kommend endet dieser Weg kurz vor der Hausnummer 45, und ein Verkehrsschild weist darauf hin, dass ab dort die Weiterfahrt mit dem Fahrrad untersagt ist.

Da ist kein Fahrradfahrverbot, sondern ein Hinweisschild „Achtung Radfahrende“. Wer auch immer den Antrag formuliert hat, hat wohl keinen Führerschein oder sollte diesen dringend abgeben. So ein Schild an der Stelle wäre zudem rechtswidrig und schnell weg geklagt.

Ob das was SPD und CDU über Gehende behaupten, habe ich jetzt nicht überprüft. Wahrscheinlich stimmt das auch nicht.

Als Auschweichrouten werden der Businesspark erwähnt und der Rheindeich, womit wir dann bei dem vermutlich wirklichen Hintergrund des Antrags sind, den Weg für die Osttangente frei zu machen. Denn schließlich fahren nicht wenige über den Rheindeich was aber bei einer Osttangente nicht mehr möglich wäre.

Weiter behaupten SPD und CDU

Da beide Möglichkeiten jedoch nicht unerhebliche Umwege darstellen, benutzen leider immer noch viele Fahrradfahrer (innen) und Fußgänger(innen) den gefährlichen Weg auf beziehungsweise entlang der Straße.

Warum sollte der Weg auf der Straße gefährlich sein? Wenn sich alle mit KFZ an die StVO halten und anders als SPD und CDU diese auch kennen, gibt es keine Gefährdung. Mal abgesehen davon ist der Weg zwischen Hausnummer 45 und Dr.-Detlev-Karsten-Rohwedder-Straße nur für eine Richtung freigegeben. An keiner Stelle sind Hinweise erkennbar, dass es anders ist. Auch wenn Radfahrende, vermutlich illegal in die falsche Richtung fahren dürften, weil KFZ’ler nötigen, wenn sie es nicht tun.

Dann erzählen SPD und CDU etwas von schwerbehinderten Menschen. Da kriegt man so einen starken Verdacht von wem der Antrag stammt. Menschen mit Behinderung bekommen auf der Strecke, wenn sie den Mischweg benutzen, wegen des schlechten Zustandes, etliche Probleme. Mal abgesehen davon, dass man den Mischweg streckenweise gar nicht nutzen darf und danach nicht nutzen kann, weil der Zustand nicht für Begegnungsverkehr geeignet ist. Ich bin froh, dass ich den Weg am Deich habe um nach Homberg zu kommen und deshalb werde ich alles tun diesen zu verteidigen!

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#Essen: Flughafen Düsseldorf in der Kritik – #Fluglärm

Die Bürger gegen Fluglärm kritisieren den Flughafen Düsseldorf und die verantwortlichen Behörden für deren Subventionen.
Erste Reisewelle zeigt befürchtete Verspätungen am Flughafen Düsseldorf

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#Duisburg: Gelten Verkehrsregeln auch für Wirtschaftsbetriebe? – #Rheinhausen #RuntervomGehweg

Regelmäßig sieht man im Stadtgebiet Fahrzeuge der kommunalen Unternehmen rechtswidrig abgestellt. Neulich dann auch die Wirtschaftsbetriebe, welche auf den Gehweg fuhren und diesen dann vollständig blockierten.

Dabei gilt eindeutig nach StVO:
„Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Gehwegen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t nicht parken.“

Es handelt sich hier zwar um ein Fahrzeug mit Sonderrechten, aber auch diese gelten hier nicht, denn nach StVO § 35 Sonderrechte gilt:

(6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn die zulässige Gesamtmasse bis zu 2,8 t beträgt.

Sprich das Fahrzeug hätte auf der Fahrbahn halten müssen, denn es ist offensichtlich schwerer als 2,8 t. Selbst wenn man Sperrmüll einlädt rechtfertigt die Bequemlichkeit weder Sachbeschädigung an Gehwegen, noch die Gefährdung von Gehenden. Anzeige ist natürlich raus.

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GO-§-24-Antrag: Baumschutz Logport I – #Duisburg #Rheinhausen #Duisport

Nächster Antrag nach GO-§-24 an die Stadt. Diesmal zum Baumschutz:
Nirgends wird die baumfeindliche Politik in Duisburg deutlicher, als im Logport I. Da erkennt man deutlich, dass für KFZ rechtsfreie Räume gelten und keine bzw. keine ausreichend Rechtsverfolgung stattfindet. Da helfen auch PR-Aktionen mit Baumpflanzungen nichts, diese werden dadurch zu Greenwashing.

In Duisburg Logport wurden und werden Baumscheiben primär durch LKW vandalisiert und damit ohne Rücksicht auf Allgemeingüter zerstört. Die angehängte Bilder sind nur exemplarisch für die ausgeübte Baumverachtung durch LKW-Fahrende. Zugleich erkennt man aber auch den mangelnden Willen der Stadt/Politik eine Lösung zu finden und das Parken in den nicht dafür vorgesehenen Buchten für LKW zu verbieten. Hier braucht es ganz klar einen Autohof. Zumal es auch eine Fläche dafür gäbe, wo heute nur KFZ rumstehen. Dort könnten auch LKW parken.

Man kann den Bildern deutlich erkennen, wie stark der Boden durch LKW verdichtet wurde und wie stark öffentliche Infrastruktur geschädigt wurde. In einem Fall sieht man sogar noch einen Baumstumpf.

Da nützen auch verharmlosende Anfragen (DS 23-0222) nichts wo man nicht einmal die klaren Fakten benennen will:
„Schuld für den Kahlschlag dürften weniger die Trockenheit oder mangelnde Pflege, sondern das unentwegte Rangieren der schweren Fahrzeuge gewesen sein.“
Dabei ist die Ursache eindeutig erkennbar. Und natürlich ist es nicht nur rangieren, sondern schlicht drüberfahren. Ist halt der gleiche Verkehrsanarchismus, der überall sonst im Stadtgebiet vorherrscht. Und nicht zuletzt auch ein Ausfluss, dass man z. B. in Wedau ebenfalls Bäume für Parkplätze abholzt.

Beantragt wird deshalb die Baumscheiben Instandzusetzen und gegen LKW zu sichern. Wenn nötig auch unter Verringerung der Parkflächen.

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GO-§-24-Antrag: Bodenwellen Kreisverkehre Logport I – #Autokorrektur #Verkehrswende #Duisburg #Duisport

Habe jetzt folgenden Antrag nach GO-§-24 eingereicht:
Nachdem nun 9 Monate vergangen sind, stellte ich am 05.04.2023 fest, dass die Stadt Duisburg die Bodenwellen der Fahrbahn im Logport I noch immer nicht beseitigt hat. Stattdessen blockiert man weiterhin den Radweg an einer besonders heftigen Stelle mit einer Absperrung, die nicht einmal dem geltenden Verkehrsrecht entspricht, da der Radweg unmittelbar vor ein Hindernis geleitet wird.
Offensichtlich ist der Stadt Duisburg Radverkehr nicht wichtig, solange der LKW-Verkehr rollen kann. Straßen werden massiv durch LKW-Verkehr beeinträchtigt. Man sollte die Straßen von Logport auf Betonplatten umstellen, da gerade in Bereichen mit Lenkbewegungen, wie den Kreisverkehren, immer wieder Probleme auftreten werden.

Die Absperrung steht am Kreisverkehr Europaallee / Osloerstraße, nahe der Bushaltestelle. Aber auch an anderen Stellen bestehen Probleme mit Bodenwellen.

Weiterhin ist die Überführung vom Radweg/Mischweg auf die Fahrbahn durch die Parkplätze dahinter erheblich in der Sicht beeinträchtigt. Sich auf herannahende Fahrzeuge zu konzentrieren und auf die Bodenwellen geht kaum. Zudem sehen einen die Fahrzeuge zu spät, es besteht also durchaus eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für Unfälle. (Ein Unfall muss nicht unbedingt bereits eingetreten sein, sondern es müssen alle Unfallbedingungen zusammenkommen, dies war bisher scheinbar zum Glück nicht der Fall, was aber reiner Zufall ist und keineswegs ein Indiz dafür, dass hier keine schweren Unfälle passieren können.)

Da es nicht auf dem einfachen Weg geht, wird deshalb hier auf diesem Weg beantragt, dass die Bodenwellen UNVERZÜGLICH beseitigt werden. Dies stellt zudem ein Antrag nach § 45 StVO dar, für dessen Bescheidung nach VwVfG drei Monate Zeit ist, danach kann geklagt werden.

Am 07.04. wird die Europaallee wegen einer Bahnschiene gesperrt. Da sollte es doch kein Problem sein, diese Straße zur Reparatur von Bodenwellen zu sperren. Im Prinzip hätte man das direkt mit machen können.

Aber wie in Duisburg üblich blockiert man lieber klimafreundlichen Radverkehr, statt die zwingend erforderliche Sanierung durchzuführen. Wenn man dies die erheblichen Bodenwellen anschaut ist an dieser Stelle mit Aquaplaning zu rechnen, sodass z. B. KFZ in den Kreisverkehr rutschen könnten. Ein Abfluss bei starkem Regen wird sicherlich nicht gegeben sein. Das heißt hier müsste die Geschwindigkeit erheblich heruntergesetzt werden.

Radweg in Logport I blockiert

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#Verkehrswende mit 49 €-Ticket? – #mdrza

Man kommt echt ins Rechnen, wenn es ums Pendeln geht.

Derzeit habe ich ein Ticket 2000 Preisstufe B als Jobticket mit Zuschuss. Nach meinen Berechnungen kostet mich das ca. 62 Euro.

Beim Ticket 2000 ist die Fahrradmitnahme mit drin. Die Preisdifferenz zwischen Ticket 1000 (ohne Fahrradmitnahme) und Ticket 2000 liegt bei ca. 10 Euro. Sprich die Fahrradmitnahme kostet mich derzeit ca. 10 Euro. Am Wochenende kann ich das Fahrrad sogar im ganzen VRR mitnehmen.

Derzeit weiß ich noch nicht, ob das 49 €-Ticket wirklich bezuschusst wird. Wäre die der Fall, soll das wohl 34,40 Euro kosten, was dann allerdings ohne Fahrradmitnahme wäre. Dafür könnte ich auch nach Köln, Bielefeld usw. hin. Selbst nach Saarbrücken mit einmal Umsteigen.

Der VRR hat ein Fahrradticket für 29 Euro angekündigt und Minister Krischer ein NRW-Ticket für 39 Euro. Beides wäre jeweils mit dem Deutschlandticket teurer als mein derzeitiges Ticket.

Wenn ich Dienstreisen mache, dann möglichst mit Fahrrad und Bahn. Derzeit hole ich mir ein Zusatzticket und rechne das über Reisekosten ab. Zukünftig würde es nichts mehr geben, weil man ja ein Ticket hat. Beim rabattierten Deutschlandticket ist das völlig okay, beim teuren Radticket aber nicht. Zumal die Kosten für die Fahrradmitnahme deutlich steigt. Während das vorher ca. 10 % waren, sind es jetzt für den VRR 90 % und für NRW wären das 110 % (bei Rabatt).

Es gäbe noch die Möglichkeit für die Tage, wo ich das Fahrrad nutze, maximal 10 pro Monat ein Zusatzticket für 3,80 Euro zu holen, was dann 38 Euro pro Monat wären.

Ein gutes Klapprad kostet so ab 1500 Euro plus Diebstahlgefahr. Damit fielen dann keine Kosten für die Fahrradmitnahme an. Man müsste das allerdings mind. 3 Jahre nutzen damit es sich rentiert.

Nur zu Fuß mit Bahn kostet mich mehr Zeit, als mit dem Fahrrad. Und Umsteigen ist mit Bus und Bahn immer mit Wartezeiten verbunden. Mit Fahrrad ist das schneller und flexibler. Man ist auch nicht auf gute Anschlüsse angewiesen, die in Duisburg rar sind.

Und wenn man sieht, wie viele Gedanken man sich macht wegen der Fahrradmitnahme, weil man sich so bewegen will, dann kann man sich sehr gut vorstellen wie abschreckend dieses Wirrwarr auf bequeme KFZ-Nutzende wirkt.

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Wie stark beeinflusst die Industrie den Rheinpegel? – #Duisport

Durch die Dürre ist in letzten Jahren der Rheinpegel teilweise stark gesunken und hat die Schifffahrt eingeschränkt.

Mir stellt sich hier allerdings eine ganz andere Frage: Wie stark wird der Rheinpegel durch die Industrie am Rhein beeinflusst? Zahlreiche Unternehmen, entnehmen direkt oder indirekt Wasser aus dem Rhein. Teilweise wird es im Unternehmen verwendet und wieder eingeleitet, teilweise aber auch verbraucht, etwa im Rahmen der Kühlung durch Verdunstung. Aber natürlich auch das wärmer eingeleitete Kühlwasser, was durch die höhere Temperatur die Verdunstung erhöht.

Das heißt über den gesamten Verlauf des Rheins sorgt die Entnahme von Wasser dafür, dass sich die Menge erheblich reduziert. Das einzelne Unternehmen bewegt hier natürlich nicht so viel, sodass Behörden das genehmigen, obwohl in Summe erhebliche Auswirkungen bestehen bzw. bestehen können. Ob dem so ist, weiß niemand genau, weil man die Wassermengen nicht bilanziert. Dabei ist dies schon zwingend erforderlich für ein Wassermanagement bei Dürren, damit man sagen kann, wer kein Wasser mehr entnehmen darf. Zumal viele Firmen auch im Kreislauf führen könnten, das denen aber zu teuer ist.

Auf Duisburg hat die Absenkung direkte Auswirkungen, da mehr LKW unterwegs sind, wenn die Schiffe weniger transportieren können.

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Definition von #Nachhaltigkeit – #Klimaschutz

Ständig wird der Begriff Nachhaltigkeit benutzt ohne den Sinn zu verstehen. Etwa „nachhaltige“ Flugkraftstoffe, was ja defacto gar nicht möglich ist.

Der Brundtlandbericht von 1987 hat Nachhaltigkeit, wie folgt definiert:
„Dauerhafte Entwicklung ist eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können.“

Demnach lebt Deutschland nicht nachhaltig und der Rest der Welt tut dies ebenfalls nicht. Denn bei Nachhaltigkeit gelangt man zwangsläufig zur Thematik Klimaschutz. Und was wir heute tun vernichtet unsere heutigen Lebensgrundlagen. Es ist klar davon auszugehen, dass es nicht besser werden wird.

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#Duisburg: Ist das #Autopolizei?

Bei solchen Tweets der Polizei frage ich mich immer, ob die Polizei den Unterschied zwischen Fahrbahn und Straße kennt.

Straße ist schließlich alles einschließlich Rad- und Gehwege. Fahrbahn ist der Bereich der in Duisburg überwiegend von KFZ genutzt wird.

Es ist offensichtlich, dass in dem Tweet zumindest Fußverkehr diskriminiert werden, da nicht einmal erwähnt wird, ob man zu Fuß den Bereich passieren kann. Vermutlich wurde wie üblich auch Radverkehr nicht mitgedacht.

Wenn man schon über derartige Behinderungen informiert, dann doch wohl für alle Verkehrsteilnehmenden und nicht nur diskriminierenden für KFZ? Oder sind die Gerüchte im Internet etwa wahr, dass die Polizei einseitig KFZ bevorzugt?

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#Amazon: Gefährdung von Radfahrenden – #Verkehrswende

Das Geschäftsmodell von Amazon basiert zumindest teilweise auf Ausbeutung, allerdings nicht nur von Beschäftigten, auch der Allgemeinheit, durch Erzeugung von gefährlichen Situationen beim Ausliefern. Und zugleich erkennt man hier auch, wie dumm man sein muss, um so zu parken.

An der Stelle ist eine vierspurige Straße. Zum Zeitpunkt, wo ich vorbei kam, war sehr wenig Verkehr. Das Fahrzeug blockierte den Radstreifen vollständig, also ist hier von einer Gefährdung auszugehen. Weiterhin kommt es zu einer Behinderung/Gefährdung für Gehende durch das Fahrzeug und Radfahrende, die sich nicht an Verkehrsregeln halten.

Man kann ein Parkverbotsschild erkennen.

Bußgeldkatalog sagt dazu:
– Stehen im Parkverbot: 25 €
– Parken auf Gehweg/Radweg: 55 €
– Parken mit Behinderung auf Gehweg/Radweg: 70 € + 1 Punkt
– Parken mit Gefährdung auf Gehweg/Radweg: 80 € + 1 Punkt

Bei solchen Rahmenbedingungen muss man sehr dumm sein, auf dem Gehweg oder Radweg zu parken, anstatt auf der kaum benutzten Straße.

Auf dem Bild erkennt man es nicht so gut, aber da klebt auch ein Aufkleber mit dem Hinweis auf einen angeblichen toten Winkel und ein zweiter Aufkleber mit: „Fahrradfahrer Achtung geben beim Vorbeifahren dieses Fahrzeuges“
Setzt irgendwie der Dreistigkeit die Krone auf. Fahrradfahrende sollen aufpassen, wenn das Fahrzeug an einem vorbei fährt?

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Traktoren dürfen überholt werden

Keine Ahnung ob das ein zulässiges offizielles Schild ist, aber an der Straße dürfen Traktoren überholt werden.

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#Duisburg: Schrödingersparkplatz – #RuntervomGehweg #RuntervomRadweg

Auf der Kulturstraße haben die Umbauarbeiten gestartet. U. a. soll sich etwas für Radfahrende verbessern. Ein Stück der Brücke sieht schon recht fertig ist. Weniger schön ist dagegen, das Schilderchaos auf dem Gehweg (Radfahrende frei). Da stehen zahlreiche Halteverbotsschilder, die scheinbar vollständig gelten sollen, allerdings eigentlich nur für die Straße gelten, solange dort das Parken „erlaubt“ ist. Da über der rechtswidrigen Parkerlaubnis auch ein Halteverbotsschild hängt ist es so als dürfe man Parken aber gleichzeitig auch nicht. So oder so ist das unverständlich.

Wenn da nicht mehr geparkt werden soll, müssen die anderen Schilder entfernt werden.

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Was tun bei Hindernissen auf Geh- und/oder Radweg? – #RuntervomGehweg #RuntervomRadweg

In Duisburg sehe ich regelmäßig Hindernisse auf Rad- und Gehwegen. Oft sind es rechtswidrige Baustellenbeschilderungen, teilweise aber auch völlig andere Dinge. Auch bei Twitter habe ich in letzter Zeit immer wieder so etwas gesehen.

Beim Falschparker ist die Anzeige mit einem viel zu niedrigen Bußgeld ein einfacher Weg, bei anderen Dingen wird es schon schwieriger.

Wenn die Hindernisse den Geh- und/oder Radweg sehr stark beeinträchtigen gehe ich von einem gefährlichen Hindernis nach § 315b StGB aus und zeige das entsprechend an.
Im Wortlaut steht dort in § 315b (Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr)
„(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
[…]
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.“

Wenn man etwa ein Bauklo auf den Gehweg stellt und diesen dadurch vollständig blockiert, ist das definitiv ein Hindernis, wenn man deswegen die Fahrbahn überqueren muss, oder auf Fahrbahn bzw. Radweg ausweichen muss, ist das gefährlich.
Da bereits der Versuch strafbar ist, braucht auch kein Schaden eintreten. Der Umstand, dass etwas hätte passieren können reicht vollständig aus.

Sprich Foto machen und dann Strafanzeige bei der Polizei, geht überwiegend Online.

Dem RSA 21 kann man die Mindestbreiten in Baustellen entnehmen, welche natürlich auch bei anderen Hindernissen gelten. Im Prinzip gilt das auch bei z. B. Sperrmüll, welcher den Gehweg/Radweg blockiert.

Wenn man kein Maßband dabei hat, helfen teilweise die Steine als Maßstab. Gehwegplatten sind etwa überwiegend 30×30 cm, teilweise auch 40×40 cm, Pflastersteine 10×20 cm.

Am Verhalten wird sich nichts ändern, wenn man sich nicht gegen dieses gefährliche Fehlverhalten wehrt.

Das nachfolgende Bild zeigt ein Beispiel für ein gefährliches Hindernis auf einem Radweg.
Gefährliches Hindernis auf Radweg

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#Uranmunition – #Ukraine

Zum Thema Uranmunition verbreiten viele Stellen viel Unsinn und überhöhen die Gefährdung. So stand von John Kirby zum Beispiel eine Lüge in der NRZ. Er behauptete, dass Uranmunition nicht radioaktiv wäre. Abgereichert heißt nur, dass weniger Uran 235 enthalten ist, aber auch die anderen Uranisotope sind radioaktiv. Uran 238 in Uranmunition ist neben der Giftwirkung auch ein Alphastrahler. Außerhalb des Körpers ist Alphastrahlung als harmlos zu sehen, im Körper dagegen gefährlich. Uranmunition wird beim Einsatz häufiger zerstäubt. Das heißt man atmet Uranstaub ein und das ist dann gefährlich. Ist die Munition dagegen im Stück sollte man dies nur nicht aufbewahren.

Viel gefährlicher ist ohnehin Radon, ein radioaktives Gas, was in allen Kellern, Höhlen usw. mehr oder weniger stark aus dem Boden kommt. Dieses wandelt sich mit sehr kurzer Halbwertszeit in radioaktive Metalle um und ist nach Rauchen eine wesentliche Ursache für Lungenkrebs.

Also bitte Gefährdungen immer ins Verhältnis setzen.

Übrigens ist auch Bleimunition gesundheitsschädlich, zumal Blei krebserregend ist. Trotzdem schießt man damit Wild.

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#Duisburg: Erneut Strafanzeige wegen Baustelle notwendig – #Rheinhausen #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg

Am Samstag fuhr ich mit dem Bus über die Margarethenstraße in 47226 Duisburg (zwischen Atroper und Werthauser Straße). Dort bemerkte zahlreiche Teilbaustellen, auf Fahrbahn, Radweg und Gehweg, welche ich mir am Sonntag genauer ansah. Die Angehängten Bilder entstanden dort. Gehwege und Radwege waren an einigen Stellen unzulässig blockiert. Rechtsgrundlage sind hier neben StVO auch der RSA 21, welcher klare Vorgaben für Mindestbreiten macht. Diese Empfehlungen entfalten Vermutungswirkung (Stand der Technik), das heißt verstößt man gegen diese technische Regeln muss man extrem gute Gründe haben und die Sicherheit auf anderem Wege sicherstellen. Eine adäquate Beurteilung der entstehenden Gefährdungen fand mit Sicherheit nicht statt.

Die Stadt Duisburg scheint mir weder willig noch fähig zu sein, untragbare Verkehrszustände für Rad- und Gehwege zu verhindern. Schließlich kommen diese ständig in mehr oder weniger starker Ausprägung vor. Durch vorhergehende Strafanzeigen, dürften die Zustände bei der Stadt bekannt sein. Der Oberbürgermeister war beteiligt hat aber offensichtlich nichts unternommen. Demnach liegt ein Organisationsverschulden seitens Oberbürgermeister Sören Link vor. Ich bin mit Sicherheit auch nicht der einzige, der auf die untragbare Baustellensituation hinweist. So gibt es auch Videos auf Youtube und sogar der Lokalsender Studio 47 hat sich dieser Thematik bereits mehrfach angenommen. Die Problematik ist also allgemein bekannt.

Um einige Fragen vorwegzunehmen. Am Samstag bzw. Sonntag hat natürlich niemand auf der Baustelle gearbeitet und ich sah auch niemanden, der Schilder, Bake usw. verstellt hat. Ich musste an einigen Stellen vom Gehweg ausweichen, weil dieser nicht benutzbar war. Andere habe ich nicht beobachtet bei ihren Problemen.

Da jemand aus der Familie ab und an mit dem Rollstuhl über die Margarethenstraße muss, schränkt die Baustelle definitiv Menschen mit Behinderungen ein und gefährdet diese. Aber auch Gehende und Radfahrende sind in Teilen gefährdet, womit ein Straftatbestand nach § 315b StGB vorliegen dürfte. Welche Stelle für welchen Anteil verantwortlich ist, kann mit Sicherheit ermittelt werden. Meine Sicht ist hier, dass die Schilderfirma BAS die Schilder aufstellt und demnach auch eine regelmäßige Kontrollpflicht hat, da es häufiger Probleme gibt, muss auch ein entsprechendes enges Intervall vorliegen. Dies dürfte bereits aus Eigeninteresse dokumentiert sein, wenn nicht gibt es keine Belege dafür, dass die Firma ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen ist. Ähnlich sieht es bei der Stadt aus. Hier werden die Beschilderungen und Bauarbeiten genehmigt. Da immer wieder auf die Probleme bei Baustellen hingewiesen wird, kennt die Verwaltung das Problem. Aber offensichtlich wird nichts unternommen, denn ansonsten würde das Problem ja nicht weiterhin derartig massiv bestehen. Das heißt es finden keine oder keine ausreichenden Kontrollen statt. Dies kann in der dünnen Personaldecke begründet sein, da Verkehrssicherheit aber zum Beispiel vor dem Ausstellen von Führerscheinen oder Nummernschildern bzw. Zulassung geht, müsste halt das Personal entsprechen umgeschichtet werden. Hier sind aus meiner Sicht sowohl die zuständigen Dezernenten (Bau/Verkehr), wie auch die Stadtführung in Person von Sören Link verantwortlich, weil diese trotz der Situation nichts unternehmen und regelmäßig Menschen gefährdet werden. Bekanntlich muss kein Unfall eintreten, denn nach 315b StGB Abs. 2 ist bereits der Versuch strafbar. Denkbar ist auch, dass den Beschäftigten nicht der RSA 21 zur Verfügung steht bzw. diese nicht geschult wurden. Sinnvoll wäre es hier mal die Schulungsnachweise zu prüfen.

Gemäß RSA 21 gelten folgende Abmessungen
– Gehweg 1,3 m (bei kurzen Engstellen 1,0 m)
– Radweg 1,5 m (bei kurzen Engstellen 1,3 m)

Nachfolgend nun die Beschreibung zu den einzelnen Bildern, mit Bewertung aus meiner Sicht.

Bild 01
Radweg vollständig blockiert, keine weitere Beschilderung.
Keine Überführung auf die Fahrbahn. Damit gefährden sich Radfahrende beim Ausweichen auf die Fahrbahn oder gefährden Gehende beim illegalen Ausweichen auf den Gehweg. Einige werden vielleicht absteigen, ist aber der Erfahrung nach unwahrscheinlich.
Beim Ausweichen auf die Fahrbahn ist mit Aggressionen/Bedrängung durch KFZ-Führende zu rechnen. Ebenso mit zu engen Überholmanövern (Unterschreitung Mindestabstand nach § 5 StVO)
Ort: ungefähr Margarethenstr 10

Bild 02
Bagger parkt teilweise auf Radweg, was zu beschädigen führt. Radwege sind nicht für diese Belastungen ausgelegt.
Dies deutet darauf hin, dass der Baufirma viele der Regeln nicht bekannt sind. Offensichtlich wird bei Ausschreibung der billigste Anbieter genommen ohne zu prüfen, ob ausreichende rechtliche Kenntnisse zu einem rechtskonformen Baustellenbetrieb vorliegen (Organisationsverschulden?). Es stellt sich die Frage, ob die Baufirma überhaupt eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat.
Ort: ungefähr Margarethenstr. 10

Bild 03
Schild steht rechtswidrig auf Gehweg.
Absolute Untergrenze der Mindestbreite ist 1 m. Die Gehwegplatten sind hier 40×40 cm, demnach bleiben hier gerade 40 cm übrig. Für Rollstühle muss mind. 1 m gerechnet werden. Für Gehende mind. 0,8 m. Ein Ausweichen auf den Radweg wäre notwendig. Durch die Kanten und den schlechten Zustand des Übergang besteht Sturzgefahr bei Rollstühlen und Rollatoren. Weiterhin besteht eine Gefahr durch abgelenkte Radfahrende.
Nicht bewertbar ob verschoben oder nicht.
Ort: ungefähr Margarethenstr. 22

Bild 04
Abgesehen von der Restbreite identisch mit Bild 03
Es bleiben hier ca. 0,6-0,7 m Restbreite.
Schild sieht nicht verschoben aus, also vermutlich die Schilderfirma verantwortlich.
Ort: ungefähr Margarethenstr. 38

Bild 05/06
Abgesehen von der Restbreite identisch mit Bild 03
Es bleiben hier ca. 0,5 m Restbreite.
Schild sieht nicht verschoben aus, also vermutlich die Schilderfirma verantwortlich. Zumal niemand ein Schild weiter auf den Gehweg rückt.
Ort: ungefähr Margarethenstr. 42

Bild 07
Abgesehen von der Restbreite identisch mit Bild 03
Gehwegplatten auf dieser Seite 30×30 cm.
Es bleiben hier max. 0,8 m Restbreite.
Schild sieht nicht verschoben aus, also vermutlich die Schilderfirma verantwortlich. Das Schild stünde ansonsten sicherlich nicht so ordentlich falsch.
Ort: ungefähr Margarethenstr. 25

Bild 08
Abgesehen von der Restbreite identisch mit Bild 07
Gehwegplatten auf dieser Seite 30×30 cm.
Es bleiben hier max. 0,8 m Restbreite.
Schild sieht nicht verschoben aus, also vermutlich die Schilderfirma verantwortlich. Zumal niemand ein Schild weiter auf den Gehweg rückt. Das Schild stünde ansonsten sicherlich nicht so ordentlich falsch.
Man beachte auch die lebensgefährlich abgestellten Roller, keine Ahnung, ob die Stadt Duisburg dies per Bußgeld ahndet.
Ort: ungefähr Margarethenstr. 23

Bild 09/10/11
Das Toilettenhäuschen wurde entweder von der Firma dort so abgestellt oder von der Baufirma. Auch hier liegt ein Organisationsverschulden der Stadt vor, da eine Aufstellung auf dem Kruppplatz problemlos möglich gewesen werden. Der Gehweg ist vollständig blockiert, sodass das Schild auf dem Gehweg an der Stelle nicht ins Gewicht fällt, aber ironisch ist, da es einen Gehweg ausweist.
Das Schild Radwegende auf dem Radweg, wurde vermutlich von der Baufirma zusammen mit den Baken dort abgestellt. Diese stehen zu ordentlich, als das Dritte wahrscheinlich wären. Obwohl der Radweg bis zur Andreasstraße benutzt gewesen wäre, beendet man diesen hier unzulässig und blockiert zudem noch den Radweg, sodass zumindest Gehende mit Rollstuhl/Rollator mühsam auf die Fahrbahn ausweichen müssten. Durch PKW und auch LKW wäre dies durchaus lebensgefährlich. Auch normal Gehende kommen hier nicht oder nur extrem schwer durch.
Da der Radweg m. W. nicht nutzungspflichtig ist, wenngleich man durch KFZ zur Nutzung gezwungen wird, macht das Radweg-Ende-Schild an dieser Stelle auch keinen Sinn. Für Radfahrende ist es an dieser Stelle nicht möglich gefahrlos auf die Fahrbahn zu wechseln, zumal für die Fahrt über den Bordstein angehalten werden müsste, womit die KFZ noch drängelnder werden. Bei einer schrägen Überfahrt besteht Sturzgefahr auf die Fahrbahn.
Das Bild 09 verdeutlicht zudem sehr klar: „Duisburg ist echt Scheiße bei Baustellen“
Ort: bei Margarethenstr. 19


Bild 12/13
Für Gehende ist dieser Bereich vermutlich ausreichend breit, allerdings ist der Übergang über den Bordstein bei Rollstuhlfahrende mit einer Sturzgefahr bzw. erhöhter Anstrengung verbunden. Zumindest ist das nicht barrierefrei, obwohl m. W. auch dies durch den RSA 21 vorgegeben wird.
Ort: bei Margarethenstr. 17

Bild 14
Abgesehen von der Restbreite identisch mit Bild 07
Es bleiben hier max. 0,7 m Restbreite.
Schild sieht nicht verschoben aus, also vermutlich die Schilderfirma verantwortlich, zumal die drei Füße übereinander zu schwer für eine Person sind. Das Schild stünde ansonsten sicherlich nicht so ordentlich falsch.
Ort: ungefähr Margarethenstr. 15

Bild 15
Unklare Situation, entweder auf die Fahrbahn ausweichen oder über das Privatgrundstück. Es fehlen Hinweise. Ob die Zustimmung der Eigentümer der Privatgrundstücke gegeben haben ist unklar. Gehweg und Radweg sind jedenfalls vollständig blockiert. Womit auch mit einem lebensgefährlichen Ausweichen auf die Fahrbahn zu rechnen ist.
Ort: ungefähr Margarethenstr. 13

Bild 16
Abgesehen von der Restbreite identisch mit Bild 07
Es bleiben hier ca. 0,8 m Restbreite (gilt für alle drei Schilder).
Schilder sehen nicht verschoben aus, also vermutlich die Schilderfirma verantwortlich, zumal die drei Füße übereinander zu schwer für eine Person sind. Das Schild stünde ansonsten sicherlich nicht so ordentlich falsch.
Ich weiß nicht wie breit der Radweg an dieser Stelle ist, demnach kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Anordnung einer Nutzungspflicht rechtswidrig ist. Weiterhin besteht an der Stelle, ab der das Schild gilt, keine Möglichkeit zur Auffahrt auf den Radweg, womit Radfahrende als auf der Fahrbahn anhalten müssten (zur Verärgerung der KFZ-Führenden, was ebenfalls Gefährdungen verursacht).
Ort: ungefähr Margarethenstr. 9 (mit Tendenz in Richtung Kruppplatz)

Diverse Schilder hätten nach RSA 21 nie auf dem Gehweg aufgestellt werden dürfen. Es liegen diverse Stellen mit mehr oder weniger ausgeprägter Gefährdung vor, weil gegen den Stand der Technik (RSA 21) verstoßen wurde.

Weiterhin stellt sich die Frage, was eigentlich die Bezirksregierung Düsseldorf macht. Schließlich müsste diese eigentlich solche Missstände bekämpfen. Auch dort ist dies definitiv nicht der erste Hinweis auf Missstände bei Baustellen.

Das trotz dieser Baustellen nichts passiert ist, ist wohl nur der Umsicht der Bevölkerung und einer extrem großen Portion Glück geschuldet.

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#Duisburg: Schild schränkt Mischweg erheblich ein – #Rheinhausen #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg

Warum wird eigentlich ein ohnehin schon schmaler Mischweg von nur 2 m auf 1,6 m verengt durch ein Schild? In dem Fall auf der Moerserstraße in Rheinhausen, nahe der Rheinstraße.

Der RSA 21 sieht für gem. Geh- und Radwege 2,5 m vor, mind. aber 2,0 m in Ausnahmefällen. Der Mischweg hat an dieser Stelle aber gerade 1,6 m durch das Schild. Also mal wieder ein klarer Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorgaben, womit auch hier von einem gefährlichen Hindernis nach StGB auszugehen wäre. Zumal das Schild Rad- und Fußverkehr nicht betrifft.

Das heißt allenfalls hätte das Schild auf den Abstandstreifen am Rand gestellt werden dürfen, da der Mischweg eh schon zu schmal ist. Mir unverständlich, warum man in Duisburg ständig solche Fehler macht. Das passiert eher ständig, gefühlt bei wirklich jeder Baustelle bzw. Beschilderung.

Diese Mischwege mit 2 m sind auf jeden Fall zu schmal, da Personen mit mind. 80 cm angesetzt werden müssen und Radfahrende mit mind. 100 m. Das heißt zum Überholen blieben gerade einmal 0,2 m.

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Emmelsum bleibt, Biotop retten vor Logistik – #Duisport #Osttangente

Anderswo gibt es auch Probleme mit Logistik, empfehle hier auch zu unterstützen, bei der Petition.

Weitere Informationen zum Anliegen hier.

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#Duisburg: Katastrophenbaustelle in #Rheinhausen, schon wieder ein – #AGFS #RuntervomRadweg

Einmal mehr stellt sich mir die Frage, wie soll ich mir hier als Fußgänger bzw. Radfahrer verhalten.

In der Fußgängerzone Rheinhausen im Bereich der Krefelder Straße befindet sich eine Baustelle. Wenn man dort aus der Zone kommt, findet sich eine Durchgangsverbot und ein Schild mit einem Pfeil nach Links. Die uneingeschränkt nutzbare Ampel befindet sich allerdings Rechts. Wenn man das Schild beachtet dürfte man diese nicht nutzen. Die Ampel befindet sich dagegen in der Baustelle, wodurch man nicht an den Drücker der Bettelampel kommt. Es gibt also keine legale Möglichkeit die Straße zu queren.

Der Radweg wird dagegen gesperrt und mit einem VZ 254 versehen, sodass man eigentlich nicht weiter fahren darf. Der Radweg ist bis dahin allerdings nutzungspflichtig.

Da stellt sich natürlich die Frage, wo kommt man da legal durch. Hinweis es heißt Radfahren und nicht Fahrradschieben. Ich verlange hier eine Erklärung wer so einen Mist genehmigt und wie ich mich hier rechtskonform verhalten soll. Das geht schlichtweg nicht. Sprich deshalb kann ich die Schilder einfach ignorieren, da der Rechtsakt nichtig ist, weil dieser nach VwVfG unmöglich einzuhalten ist.

Duisburg gehört aus der AGFS geschmissen, weil dies ein Dauerproblem ist! Auf der Margerethenstraße habe ich gestern vom Bus aus eine mindestens vergleichbar schreckliche Baustelle gesehen, die mit Sicherheit gegen den RAS 21 verstößt.

Wer auch immer für solche Genehmigugnen verantwortlich ist, ist entweder völlig überlastet, das keine sorgfältige Prüfung stattfindet oder völlig inkompetent die Verkehrsregeln und die technischen Empfehlungen dazu beachten.

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#Börse: Übernahme von VaQtec durch Fahrenheit AcquiCo GmbH

Die Firma Va-Q-tec AG, welche u. a. die Transportbehälter für Coronaimpfstoff herstellt soll derzeit von der Firma Fahrenheit AcquiCo GmbH übernommen werden. Wenngleich das Angebot großzügig klingt, ist es das keineswegs.

Der Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen das und behaupten glatt, dass wäre „im besten Interesse unseres Unternehmens, unserer Aktionärinnen und Aktionäre sowie unserer Belegschaft.

Wenn man in Zukunft nicht mehr am Erfolg des Unternehmens beteiligt ist, kann es nicht ein so gutes Angebot sein und niemand gibt freiwillig eine „attraktive“ Prämie, wenn man nicht mit Rendite rechnet.

Ob es für die Belegschaft besser ist vermag ich nicht zu sagen.

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Deutsche Umwelthilfe ruft Bürger zur Anzeige von Falschparkern auf: Zahlreiche Städte in Deutschland dulden systematisch illegales Parken auf Gehwegen – #Duisburg

Schließlich mich hiermit dem Aufruf der Umwelthilfe an.

Und für jene mit mangelndem Unrechtsbewusstsein habe ich hier etwas vorbereitet.

Auch in Duisburg ist die Situation nicht hinnehmbar.

Hier die PM der Umwelthilfe
• Nur 26 der 104 von der DUH abgefragten Städte bestätigen, dass sie Falschparken auf Gehwegen konsequent ahnden

• Städte wie Göttingen, Magdeburg, Mainz oder Aachen gefährden Menschen mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen, indem sie zugeparkte, nicht nutzbare Gehwege dulden

• DUH fordert konsequente Ahndung von Falschparkern, sofortiges Abschleppen von illegalen Gehweg-Parkern und ruft Bürgerinnen und Bürger auf, Falschparker zu melden, die Menschen behindern
© Adobe Stock / oleksand

Berlin, 23.3.2023: Zahlreiche deutsche Städte dulden die systematische Behinderung und Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern durch illegales Parken auf Gehwegen. Das zeigt eine bundesweite Abfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unter 104 Städten, darunter alle Großstädte sowie die jeweils fünf größten Städte jedes Bundeslandes. Knapp 10.000 Menschen verunglücken in Deutschland jedes Jahr bei Verkehrsunfällen in Zusammenhang mit parkenden Autos. So werden Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen täglich durch Falschparker vom Gehweg auf die Straße gezwungen. Trotzdem bestätigen nur 26 der 104 abgefragten Städte, dass sie Falschparken auf Gehwegen konsequent mit einem Bußgeld ahnden. Noch weniger Städte bestätigen, dass Behinderungen durch Falschparker auf Gehwegen regelmäßig durch Abschleppen beseitigt werden. Erst Anfang März bestätigte das Oberverwaltungsgericht Bremen die Rechtsauffassung der DUH, wonach die systematische Duldung von illegalem Gehwegparken rechtswidrig ist.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:
Die systematische Duldung von Falschparkern auf Gehwegen ist lebensgefährlich und aus unserer Sicht rechtswidrig. Autos auf dem Gehweg verdecken die Sicht und zwingen Menschen zum Ausweichen auf die Straße – mit fatalen Folgen. Illegales Gehwegparken muss konsequent geahndet werden. Das heißt: Sofortiges Bußgeld und Punkt in Flensburg sowie unverzügliches Abschleppen bei Behinderung. Wenn jetzt immer mehr Menschen Falschparker fotografieren und Behinderungen zur Anzeige bringen, ist das nichts anderes als Notwehr. Genau dazu fordern wir die Menschen auf, und zwar so lange bis die Städte ihrer Pflicht, freie Gehwege zu garantieren, endlich nachkommen.

Laut offiziellen Regelwerken ist eine Gehwegbreite von mindestens 2,20 Metern notwendig, was jedoch in den meisten Städten nicht beachtet wird. Besonders fußgängerfeindlich sind Göttingen und Magdeburg: Nach Angaben der Städte werden hier bereits 80 Zentimeter breite Gehwege als ausreichend angesehen, um ein falsch geparktes Auto nicht abzuschleppen. In Mainz und Aachen geben sich die Ordnungsämter mit 90 Zentimeter Restbreite des Gehwegs zufrieden. Nicht viel besser haben es Fußgängerinnen und Fußgänger in Offenbach am Main, Krefeld, Leverkusen, Trier und Kiel: Hier dürfen Ordnungskräfte erst abschleppen lassen, wenn die Restgehwegbreite unter 1 Meter liegt. Menschen mit Rollstuhl oder Kleinkinder auf dem Fahrrad, die den Gehweg nutzen müssen, sind in all diesen Städten gezwungen, auf die Straße auszuweichen. Nach Rechtsauffassung der DUH ist eine solche systematische Duldung von zugeparkten Gehwegen rechtswidrig.

Problematisch ist neben der Duldung auch die mangelnde Ahndung mit Bußgeldern: In Recklinghausen und im saarländischen St. Ingbert erhalten Falschparker kein Bußgeld, solange der Gehweg laut Stadt „noch nutzbar“ ist. Göttingen gibt sogar an, dass Gehwegparken außerhalb bewirtschafteter Flächen grundsätzlich nicht bestraft werde und in Krefeld wird illegales Gehwegparken nicht mit einem Bußgeld bestraft, wenn in der Gegend ein hoher Parkdruck herrscht. Auch diese systematische Nicht-Ahndung ist nach Rechtsauffassung der DUH klar rechtswidrig.

Robin Kulpa, Stellvertretender Leiter Verkehr und Luftreinhaltung der DUH: „Gehwege sind für den Fußverkehr da. Dennoch gilt in deutschen Städten oft das Recht des Stärkeren. Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl wird in den meisten Städten der Weg von Autos blockiert. Dass viele Städte ihr rechtswidriges Verhalten in unserer Abfrage offen eingestehen, zeigt, dass es keinerlei Problembewusstsein gibt.

Hintergrund

Die DUH hat alle deutschen Großstädte sowie die fünf größten Städte jedes Bundeslandes nach ihren Plänen zum Parkraummanagement befragt und veröffentlicht die Ergebnisse nach und nach. In dieser Untersuchung werden die Regelungen zur Duldung von rechtswidrigem Parken auf Gehwegen dargestellt. Konkret wurden folgende Fragen gestellt:

1. Unter welchen Bedingungen wird Falschparken auf Geh- und Radwegen geahndet?
2. Unter welchen Bedingungen wird durch verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge auf Geh- und Radwegen eine zu beseitigende Behinderung angenommen?
3. Unter welchen Bedingungen wird legales Gehwegparken angeordnet?

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#Klimaschutz: Zertifikatehandel bringt nichts – #FDP

Nachfolgender PM, kann man entnehmen, dass Zertifikatehandel weniger bringt als eine CO₂-Besteuerung. Wenn verwundert es da, dass die Autoschwurbelpartei FDP für die schlechtere Methode

Text der PM
CO₂-Besteuerung ist ökologisch effektiver und sozial gerechter als Zertifikatehandel

Die Verteuerung von CO₂-Emissionen kann wesentlich zu ihrer Senkung beitragen. Eine im Economic Journal veröffentlichte Studie von Prof. Dr. Fabian Herweg, Universität Bayreuth, und Prof. Dr. Klaus M. Schmidt, LMU München, vergleicht zwei staatliche Instrumente der Verteuerung unter dem Aspekt ihrer Wirksamkeit: Eine Ökosteuer stärkt die Bereitschaft der Verbraucher*innen zur freiwilligen Senkung von CO₂-Emissionen. Hingegen hat der Handel mit CO₂-Zertifikaten, der auf einer Obergrenze zulässiger Emissionen basiert (Cap-and-Trade), eine entmutigende Wirkung. Er führt zu höheren Emissionen und verlagert den Klimaschutz auf Verbraucher*innen mit geringeren Einkommen.

Die Studie widerlegt damit die weitverbreitete Annahme, dass der Zertifikatehandel ein effektives marktwirtschaftliches Instrument zum Klimaschutz sei. Entscheidend für die Argumentation der beiden Autoren ist eine in der ökonomischen Forschung bislang vernachlässigte Voraussetzung: Die Regierungen in den westlichen Industrieländern können den Preis für die direkte oder indirekte Verursachung von CO₂-Emissionen nicht so hoch treiben, wie dies zur Einhaltung der im Pariser Klimaschutz-Abkommen definierten Ziele erforderlich wäre. Denn ein solches Vorhaben würde in Politik und Gesellschaft auf erhebliche Widerstände stoßen – unabhängig davon, welche staatlichen Maßnahmen zwecks einer derartigen Verteuerung eingesetzt würden.

„In vielen Ländern reicht die staatliche Bepreisung von Treibhausgas-Emissionen, die zu deren Verteuerung führt, unter den gegebenen politischen Verhältnissen nicht aus, um notwendige Klimaschutz-Ziele zu erreichen. Freiwillige Initiativen von Verbraucher*innen, Unternehmen und Kommunen müssen hinzukommen. Der Weltklimarat IPCC schätzt, dass auf diese Weise bis zum Jahr 2050 zwischen 40 und 70 Prozent der weltweiten CO₂-Emissionen vermieden werden können. Vor diesem Hintergrund haben wir in unserer Studie die beiden wichtigsten staatlichen Instrumente der Bepreisung von CO₂-Emissionen – den Handel mit Emissions-Zertifikaten und eine Ökosteuer – miteinander verglichen. Zentral war für uns die Frage, wie sich diese Instrumente auf freiwillige Beiträge zum Klimaschutz und somit auf die Gesamtbilanz der CO₂-Emissionen auswirken“, sagt Prof. Dr. Fabian Herweg, Inhaber des Lehrstuhls für internationale Wettbewerbspolitik an der Universität Bayreuth.

Zertifikatehandel schwächt die moralische Motivation der Verbraucher*innen

Der Studie liegt die Annahme zugrunde, dass es eine große Zahl von individuellen Verbraucher*innen sowie von Unternehmen und Kommunen gibt, die aus moralischen Gründen bereit sind, ihren klimatischen Fußabdruck zu senken – allerdings nur, wenn sie zu Recht davon ausgehen können, dass ihr Verhalten die Gesamtmenge der CO₂-Emissionen beeinflusst. Damit ist die weitere Annahme verbunden, dass der Staat die Treibhausgas-Emissionen grundsätzlich reguliert. Unter diesen Annahmen kommen die Autoren zu dem Ergebnis: Eine Bepreisung von Treibhausgas-Emissionen in Form einer Ökosteuer ergänzt die freiwilligen, moralisch motivierten Anstrengungen zur Emissionsreduzierung. Sie ist ein starker Anreiz für die Verbraucher*innen, den eigenen Verbrauch einzuschränken. Eine Deckelung der Emissionen in Verbindung mit einem Zertifikatehandel (cap-and-trade) schwächt hingegen die moralische Motivation von Verbraucher*innen.

Die Autoren begründen die nachteiligen Auswirkungen des Zertifikatehandels mit dem sogenannten „Wasserbetteffekt“: Wenn moralisch motivierte Akteure ihre Emissionen freiwillig reduzieren, indem sie etwa in private Solarstromanlagen investieren oder kurze Strecken mit der Bahn statt mit dem Flugzeug zurücklegen, können sie dadurch die staatlicherseits festgelegte Gesamtmenge der Emissionen nicht verringern. Freiwillige Maßnahmen zur Reduktion der Emissionen bewirken lediglich, dass der Preis für Emissionsrechte sinkt – was andere Marktteilnehmer wiederum zum Kauf dieser Rechte motiviert und ihnen zusätzliche CO₂-Emissionen ermöglicht. Die grundsätzlich zum Verzicht bereiten Verbraucher*innen sind sich dieses Zusammenhangs bewusst und werden trotz moralischer Bedenken ihren Verbrauch nicht einschränken. Umgekehrt verhält es sich, wenn die Emissionen besteuert werden. In diesem Fall wissen die Verbraucher*innen, dass sie die Gesamtmenge der Emissionen individuell beeinflussen können, und ihre moralische Motivation setzt sich durch – zum Vorteil für den Klimaschutz.

Ökosteuer bewirkt gerechtere Lastenverteilung

Die Kosten für CO₂-Emissionen über eine Besteuerung statt über einen Zertifikatehandel zu regulieren, ist nicht nur in ökologischer Hinsicht effektiver, sondern verdient auch im Hinblick auf eine gerechte Lastenverteilung den Vorzug. Dies zeigen Berechnungen, die zwischen einer reichen und einer armen Gruppe von Verbraucher*innen unterscheidet. Werden die CO₂-Emissionen durch einen Zertifikatehandel reguliert, dann schränken nur finanzschwache Haushalte ihren klimaschädlichen Konsum ein. Finanzstarke Haushalte verringern ihren Konsum nicht, sondern kaufen Zertifikate, um ihren hohen Konsum zu ‚kompensieren‘ und so den individuellen klimatischen Fußabdruck zu reduzieren. Die Regierung sieht diese erhöhte Nachfrage nach Zertifikaten voraus und gibt, um deren Preis niedrig zu halten, mehr Zertifikate aus. Dagegen setzt eine Ökosteuer für beide Verbrauchergruppen ähnlich starke Anreize, zur Senkung von Emissionen beizutragen. Diese Zusammenhänge sollten seitens der Politik künftig stärker beachtet werden“, sagt Herweg.

Einflüsse der Verbraucher*innen auf Wirtschaft und Politik

Die Studie berücksichtigt auch die Tatsache, dass Verbraucher*innen die Entscheidungen von Unternehmen und Regierungen zunehmend beeinflussen. So wollen heute zahlreiche Unternehmen klimaneutral werden – zum Beispiel weil sie ihre Attraktivität für klimabewusste Verbraucher*innen und Mitarbeiter*innen steigern wollen oder weil sie im Besitz klimabewusster Investor*innen sind. Politisch Verantwortliche reagieren auf Forderungen aus ihrer Wählerschaft und fördern Investitionen in „grüne“ Technologien zur Energiegewinnung. Die Autoren zeigen, dass diese Anstrengungen nur im Falle einer Bepreisung von Emissionen durch eine Ökosteuer, nicht aber bei einer Regulierung der Emissionen durch Zertifikatehandel den Klimaschutz signifikant voranbringen.

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Fast 40 % Leerfahrten bei LKW – #Klimaschutz #Duisburg #Osttangente #Duisport

Das Kraftfahrtbundesamt veröffentlicht teilweise sehr interessante Zahlen. So auch zum Thema Leerfahrten:
– Anzahl der Leerfahrten auf deutschem Bundesgebiet 153,7 Millionen Fahrten
– Leerkilometer auf deutschem Bundesgebiet 6.425,4 Millionen km
– Anteil der Leerfahrten auf deutschem Bundesgebiet 37,6 %

Das ein wesentlicher Anteil am LKW-Verkehr der durch Duisburg donnert sind Leerfahrten. Das weist auf zwei Punkte hin. LKW-Transport sind deutlich zu billig, ansonsten würden nicht so viele Leerfahrten stattfinden und das ganze System ist extrem ineffizient.

Schauen man sich einen Supermarkt an, so fahren volle Fahrzeuge hin, liefern Waren und fahren leere Fahrzeuge zurück oder weiter. Gleichzeitig fahren leere Fahrzeuge hin und holen den Müll ab. Besser wäre es, den Müll in kleineren Containern mitzunehmen. Oder man hat direkt einen Container für die Anlieferung, der abgesetzt wird und dann der alte Container wieder mitgenommen wird.

Auch bei Baustellen fahren Lieferfahrzeuge hin und leer zurück. Schutt usw. wird mit leeren Fahrzeugen abgeholt.

Anstatt durchdachte Konzepte, welche auf eine möglichst große Auslastung setzen, erzeugt man unnötig Lärm, Gefährdungen und Umweltschäden. Weiterhin ist eine Folge mehr Stau. Ein besseres System sind Containerschiffe. Die fahren vereinfacht gesagt im Kreis und transportieren so Waren, wo mal hier etwas entladen und dort etwas beladen wird.

Übrigens sieht man auch auf der Schiene häufiger Leerfahrten. Das heißt auch die Schiene ist gar nicht so voll. Man könnte also deutlich mehr Waren transportieren, wenn man mehr Effizienz erzwingen würde. Etwa durch deutlich erhöhte Kosten für Leerfahrten.

Aber genau wegen noch mehr Leerfahrten will man Straßen/Autobahnen ausbauen und subventioniert damit zugleich Leerfahrten.

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Petition #WissingRücktritt – #Klimaschutz #Efools #FDP #Wissing

Schwurbelminister Wissing von der Autoschwurbelpartei FDP hat seit Amtsantritt viel Unwahres erzählt bzw. nichts für Klimaschutz getan. Die Krise nimmt zu und noch immer blockiert er aktiv den zwingen erforderlichen Klimaschutz mit teilweise bizarren Argumenten.

Ein Unding.

Deshalb habe ich diese Petition mitgezeichnet.

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#Hamburg: Wildpinkelverbot für Männer

Das Schild sah ich an einem Bahnhof in Hamburg.

Offensichtlich zeigt es einen Mann der pinkelt. Es ist natürlich schon möglich, dass Männer das häufiger tun, aber ist natürlich nicht so fein. Außerdem könnte das auch daran liegen, dass in Zügen teilweise die Toiletten nicht funktionieren. Das öffentlich WC habe ich nicht angeschaut.

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Das AUTO-Unser – #RuntervomGehweg #RuntervomRadweg #AUTOkratie #AUTOkorrektur

Mal was für die ganzen AUTOkraten und sonstigen AUTOanbetenden

Unser Auto auf der Straße!
Dein Stellplatz werde geheiligt.
Deine Straße komme.
Deine Vorfahrt geschehe wie im Stau so auf der Fahrbahn.
Unser tägliches Benzin gib uns heute.
Und toleriere uns unsere Parkvergehen,
 wie auch wir vergeben den Blitzern.
Und führe uns nicht in Versuchung,
 sondern erlöse uns von den Radfahrenden.
Denn dein ist das Parken und die Straße und die Vorfahrt in Ewigkeit.
Amen.

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Ladestation für Elektrobusse – #Klimaschutz

Elektrobusse sind längst keine Utopie mehr, sondern schon in einigen Städten im Einsatz. Sie sind auch besser als Wasserstoffbusse, da Elektro vollständig klimaneutral sein kann im Gegensatz zu Wasserstoff.

Hier mal zwei Bilder, wie man sich die Ladestationen vorstellen kann. Es gibt hier aber zahlreiche unterschiedliche Verfahren und Ideen. Auch Induktion an Haltestellen wäre möglich.

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E-Scooter ausnahmsweise gut geparkt

Die Scooter stehen hier zwar auf Fahrradparkplätzen, aber sind ausnahmsweise mal so abgestellt, dass diese weder stark stören noch eine Stolpergefahr darstellen. Es wäre wünschenswert, dass man in Duisburg endlich mal Regeln bekommt und diese dann auch noch durchgesetzt werden.

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