Feinstaubaufwirbelung durch Laubbläser

Sie sind laut und nerven ziemlich die von vielen Stellen eingesetzten Laubbläser. Nicht nur setzen sie Feinstaub und Stickoxide durch den Betrieb frei, sondern sie wirbeln auch noch Feinstaub auf.

Besonders drollig sind jene die drei Blätter mit einem Laubbläser viele Meter über einen Gehweg blasen, anstatt diese einfach mit einem Besen wegzufegen.

Die Österreicher sind uns hier eindeutig ein Stück voraus. Die beschäftigen sich bereits mit einem Verbot dieser unsinnigen Luft- und Lärmverpester. Zumal die meisten die Laubbläser völlig falsch betreiben. Anstatt kontinuierlich laufen zu lassen geben sie immer wieder Gas und Bremsen ab. Mit einem Auto würde das keiner machen, weil der Verbrauch einfach zu groß wäre.

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Abluft ohne Energieverlust

Beim Kochen ist es wichtig den Geruch und die feuchte Luft abzutransportieren bzw. zu neutralisieren.

Es gibt Umluftabzugshauben für, welche die Luft nur durch einen Filter leiten, wobei hier hauptsächlich Gerüche und Fett abgeschieden werden. Das natürlich mehr oder weniger gut. Energie wird hier nur für den Betrieb aufgewandt. Kälte und Wärme von draußen kann nicht eindringen. Allerdings muss bei diesen Umluftdunstabzugshauben der Aktivkohlefilter regelmäßig gewechselt werden, damit sie wirksam bleiben und sie eventuelle Schimmelsporen nicht in der Küche verteilen. Feuchtigkeit wird keine abgeschieden.

Es ist möglich ein Loch zu bohren und die Luft vom Herd direkt nach draußen abzuführen. Dies hat allerdings den Nachtteil, dass Hitze und Kälte, sowie Insekten ins Haus kommen können, zumal es die Bemühungen um Wärmedämmung vermindert. Die Länge der Leitung hat hier einen Einfluss auf die Wirksamkeit der Abluftdunstabzugshaube. Es gibt welche die über dem Herd angebracht sind aber auch Alternativen hinter oder seitlich vom Herd.

Das Fenster zu öffnen ist von allen Optionen natürlich die schlechteste. Mit einem Fliegengitter können natürlich Insekten weitestgehend am Eindringen gehindert werden Hitze und Kälte kommt aber rein.

Ein weitere Möglichkeit wäre ein Spezialfenster in der Größe des Abluftschlauches, welches nur Geöffnet wird, wenn die Ablufthaube aktiv ist und ansonsten geschlossen werden kann.

Die Hybridtechnik aus Umluft und Abluft kann einen Alternative sein, die gerade bei isolierten Häusern die Bedingungen an Energieeinsparung erfüllt. Im Winter kann diese auf Umluft betrieben werden und im Sommer auf Abluft.

Eine Abtrennung von Feuchtigkeit bei Umluft über eine Kühlelement wäre eine weitere Variante.

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Klartext zu „Nur mit grüner Plakette in die Städte“

Klartext zu „Nur mit grüner Plakette in die Städte

Nur noch mit grüner Plakette? Gemäß Aussage der Stadt Duisburg sind nach einer Allgemeinverfügung Nutzfahrzeuge (LKW) davon ausgenommen. Das heißt die schlimmsten Luftverpester scheinen gar keine Plakette zu brauchen. In Duisburg werden also wohl nur die PKW-Halter zur Kasse gebeten und der Rest verschont.

Die IHK liegt also vollkommen daneben, wenn sie meint, dass es ein Problem für bestimmte Unternehmen wäre. Zumal diese ausreichend Zeit gehabt haben. Außerdem wird in Duisburg gar nicht überall gemessen, wo Belastungsschwerpunkte sind. Im Duisburger Westen gibt es zum Beispiel keine einzige Messstelle, sondern es wird nur auf Grundlage von Altdaten extrapoliert. Mal ganz davon abgesehen, dass es nicht ausreicht, wenn es in einem Jahr gut aussieht, da dies auch ein statistischer Ausreißer aufgrund des Wetters sein kann.

Außerdem gilt die Umweltzone nicht für Baumaschinen und ähnliches, obwohl diese komplett ungefiltert ihre Abgase in Luft blasen.

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Klartext zu „Einen läppischen Popanz aufgebaut“

Klartext zu „Einen läppischen Popanz aufgebaut

Wenn es völlig abwegig sei, dass ein Vorkaufsrecht der Stadt Duisburg bestehe, wie kommt es dann, dass man bei jedem Hauskauf Geld dafür bezahlen muss, dass bestätigt, dass kein Vorkaufsrecht besteht bzw. nicht in Anspruch genommen wird? Wenn hier nur sehr eingeschränkte oder gar keine Vorkaufsrechte der Stadt Duisburg bestehen ist aus meiner Sicht die Gebühr dafür vollkommen ungerechtfertigt.

Außerdem hätte die Stadt ja durchaus ein Verkaufsrecht frühzeitig festlegen können, allerdings ist die IMD nach meiner Erfahrung bzw. Einschätzung ziemlich langsam ist, wie man ja auch an dem sehr schleppenden Verkauf der nicht mehr benötigten städtischen Immobilien sieht.

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Idee: Kühlkleidung

Im Sommer wird es zum Beispiel in Anzügen unangenehm heiß, meist kann man diesen aber nicht einfach ausziehen. Eine Lösung ist hier mit Peltierelementen für Kühlung zu sorgen. Natürlich müsste die Kleidung entsprechende Temperaturen aushalten. Der Energieverbrauch darf auch nicht zu hoch sein. Derartige Anzüge würden einen zum Beispiel bei schwierigen Verhandlungen die notwendige Kühle geben, um einen guten Abschluss zu erreichen.

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Bahnchaos am Duisburger HBF

Wenn man früh morgens den Hauptbahnhof betritt und überall stehen Menschen herum und die Anzeigetafeln zeigen nur an, dass man die Durchsagen beachten soll, dann stimmt etwas nicht.

Einige wenige Züge standen an den Bahnsteigen, aber nichts fuhr, wie eine Durchsage kurz darauf bestätigte.

Wie üblich tat sich die Bahn durch teilmiserablen Service hervor. Die für Reisende relevante Information, wann denn wieder etwas fahren könnte fehlte gänzlich und auch die Ursache wurde verschwiegen. Was aber noch schlimmer war, dass nicht informiert wurde, dass im Eingangsbereich Taxigutscheine verteilt wurden, damit zumindest nahegelegene Orte erreicht werden konnten.

Für den Ausfall selbst kann die Deutsche Bahn wohl nichts mal abgesehen von ihrem Anteil am Klimawandel, aber für schlechte Informationspolitik ist die Bahn durchaus verantwortlich.

Wer dies also noch vor der Arbeit lesen sollte, stellt sich besser auf Verkehrschaos ein.

Alternativrouten vom Duisburger HBF mit ÖPNV sind:
– U79 nach Düsseldorf
– 901 nach Mühlheim (mit U18 weiter nach Essen)
– 903 nach Dinslaken

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Werbemüll: Das Telefonbuch/Gelbe Seiten

Früher konnte man sich, wenn man wollte ein Das Telefonbuch und Gelbe Seiten bei der Post mitnehmen. Heute finden sich diese Werbeprodukte an immer mehr Stellen. Schon vor einiger Zeit kam eine unaufgeforderte Werbekarte für das neue Telefonbuch nun geht die Werbedreistigkeit noch einen Schritt weiter und stellt direkt die Werbung Das Telefonbuch/Gelbe Seiten als Paket zu.

Vom Charakter hat ist die Sendung als unadressierte Postwurfsendung ausgelegt, womit sie voll unter „Keine Werbung“ fällt und demnach eigentlich nicht zugestellt werden darf, wenn dieser Hinweis an einem Briefkasten ist. Geschieht dies trotzdem so wäre dies aus meiner Sicht abmahnfähig.

Der überwiegend werbende Charakter von das Telefonbuch/Gelbe Seiten ergibt sich zudem daraus, dass es keinen redaktionellen Teil gibt und das ganze komplett über Werbung finanziert wird. Damit ist aus meiner Sicht die Behandlung analog zu der Postwerbung Einkaufsaktuell zu sehen. Explizite Grundsatzurteile scheint es bisher nicht zu geben, weshalb diese erst erstritten werden müssten.

Mal ganz abgesehen davon ist das eine unheimliche Papierverschwendung. Einige Personen stehen zwar noch im Telefonbuch, aber viele nicht mehr, einfach weil dies nicht mehr mit dem Schutz vor Werbeanrufen und dem allgemeinen Datenschutz zu vereinbaren ist.

Ich schreib deswegen nun an die Sutter Telefonbuchverlag GmbH den nachfolgenden Text:

Guten Tag,

am 19.05. lag bei uns, obwohl ein expliziter „Keiner Werbung“ Aufkleber am Briefkasten angebracht ist, die Werbesendung (Das Telefonbuch/Gelbe Seiten) im Eingangsbereich. Mit dem Aufkleber „Keine Werbung“ sind auch alle un- oder teiladressierten Postwurfsendungen eingeschlossen.

Das Müllabladen Verboten ist aus meiner Sicht selbstverständlich und ich betrachte derartige unaufgeforderte Werbeprodukte als Müll.

Da dieses Produkt nicht einfach so verschenkt wird, sondern sich ausschließlich über Werbung finanziert handelt es sich eindeutig um eine Werbesendung, schließlich fehlt jeglicher redaktioneller Teil. Wodurch es vergleichbar mit der Werbesendung Einkaufaktuell wird. Die zusätzliche Auflistung anderer Telefonnummern hat hier keinerlei Relevanz. Dieses Aufdrängen der Werbung ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel.

In einem Verteiler stehe ich nicht drin und für eine Abmeldung müssten wir an einer weiteren Stelle unsere Adresse hinterlegen. Das würde ich nur dann, wenn ich eine schriftliche Unterlassungserklärung bekomme mit entsprechend hoher Summe für den Fall der Zuwiderhandlung.

Ich verweise zudem auf (Urteil BGH Az. VI ZR 182/88). Wäre Schade, wenn auch hier erst ein Grundsatzurteil erstritten werden müsste.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort

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Klartext zu „Die Lage ist dramatisch“

Klartext zu „Die Lage ist dramatisch

Das sich Kraftwerke nicht mehr rechnen liegt nicht zuletzt daran, dass die Stadtwerke aussterbende Dinosaurier sind, die lieber Jammer anstatt die sich bietenden Chancen zu ergreifen. So etwas sollte man nicht auch noch Subventionieren, sondern konsequent abstrafen und die Versorgungsreserve marktwirtschaftliche ausschreiben.

Die Braunkohle ist im Übrigen nur deshalb günstig, weil sie durch eine fehlende Förderabgabe subventioniert wird. Auch die EEG-Reform ist wohl weniger den steigenden Strompreisen geschuldet als vielmehr der Lobbyarbeit der Energieriesen, die ohne Subventionen wohl schon längst tot wären.

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Wildplakatiererei fürs Original Hohnsteiner Theater in Rheinhausen

Neben den Plakaten einer vermeintlichen Eventhalle, prägen aktuell die Plakate für das Original Hohensteiner Theater das Stadtbild mit ‚Neuen Geschichten vom Räuber‚. Eins haben diese Plakate gemeinsam, sie wurden höchstwahrscheinlich überwiegend ohne Erlaubnis der Eigentümer angebracht.

Dies Verwundert mich um so mehr, wo ich doch lesen muss, dass das Hohnsteiner Theater doch eigentlich als Zielsetzung der Gewaltfreiheit und die Lösung von Probleme mit Köpfchen hat. Die Vorbildfunktion mit dem Aufhängen von Plakaten an Stellen, wo diese gar nicht hingehören, steht aus meiner Sicht nicht in diesem Sinne. Für mich ist Wildplakatiererei eine Vorstufe zum Vandalismus, denn die Umgebung wird dadurch in ihrer Erscheinung derartig beeinflusst, dass die Hemmschwelle für Vandalismus sinkt.

Auf Plakat ist zudem nur die Handynummer 01606437040 angegeben. Ein Impressum, wie es das Landespressegesetz NRW (§ 8) vorschreibt fehlt.

Bestimmt nicht von der Telekom erlaubt

Nur weil andere Plakate irgendwo hingen ist dies kein Freibrief fürs aufhängen.

Der Bauverein Rheinhausen hat hier wohl keine Erlaubnis gegeben. Zumal man erst einmal wissen müsste wer der Hauseigentümer ist.

An diesem Schaufenster war das Plakat bald wieder ab.

Eventhalle?

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Idee: Umluftdunstabzugshaube mit Wasserabscheider

Bekanntlicherweise scheidet eine Umluftdunstabzugshaube nur Fett und Gerüche ab, allerdings bleibt die Feuchtigkeit in dem Umluftstrom. Um diesen Abzutrennen wäre es möglich ein Kondensationselement einzubauen, an welchem ähnliche einem Kühlschrank die Feuchtigkeit abgeschieden wird. Die Umluft könnte dann weiter im Kreislauf geführt werden und so einen Luftfilm um den Herd erzeugen, der gleichzeitig auch Gerüche davon abhält den Bereich der Abzugshaube zu verlassen.

Ob diese allerdings von der Energieeffizienz besser ist, als die Luft einfach abzublasen ist unklar.

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Klartext zu „Zuwanderung: OB Link fordert mehr Hilfe“

Klartext zu „Zuwanderung: OB Link fordert mehr Hilfe“ (NRZ 28.05.2014)

Hat Sören Link aus dem Wahlergebnis nichts gelernt? Nicht gelernt, dass auch sein deutschlandweites Gejammer wegen Geld mit zu diesem Ergebnis beigetragen hat. Anstatt Lösungen zu suchen und zu finden, schiebt er das Problem mit der Ausrede, dass kein Geld da wäre von sich.

Das er ausschließlich Geld für die Integration von Menschen aus Südosteuropa fordert zeigt zudem auch, dass er wohl nicht sonderlich kundig ist, dass es wesentlich mehr Zuwanderer gibt, die ebenfalls Hilfe bei der Integration brauchen.

Zumal das Geld da wäre, wenn man es nicht z.B. für die Opern-Ehe verschwenden würde.

Das nächste Thema dürfte wohl die zentrale Unterbringung von Asylbewerbern sein, welche ebenfalls viel Angriffsfläche bietet, dabei fördert eine dezentrale Unterbringung die Integration viel deutlich und genug Wohnraum dafür gibt es ebenfalls. Dazu bedürfte es dann aber auch ehrenamtlicher Integrationspaten.

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Spruch zum Sonntag

Die Mehrheit der Menschheit vermag nur in kurzen Zeiträumen zu denken und bleibt lieber bei einem veralteten Weltbild, anstatt etwas neues zu wagen.
(Ulrich Scharfenort, 10.02.2013)

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UVP bei Projekten der Duisport-Gruppe

Ich hatte bei der Bezirksregierung angefragt, wie es den mit den UVP-Verfahren der Duisportgruppe wäre, wo diese doch mir ihrer Salamitaktik den Betrieb ständig ausweitet. Nachfolgende Antwort bekam ich.

Sehr geehrter Herr Dr. Scharfenort,

mit ihrer E-Mail vom 10.05.2014 haben Sie sich an die Bezirksregierung Düsseldorf gewandt, um in Erfahrung zu bringen, inwieweit bestehende Projekte der Hafen Duisburg-Rheinhausen GmbH (Logport) und/ oder der Duisburger Hafen AG (Duisport) bei der Bearbeitung neuer Projekte berücksichtigt werden und dementsprechend als Gesamtmaßnahme bewertet werden.

Ihre Anfrage ist mir mit der Bitte um Beantwortung zugeleitet worden.

Auch wenn Ihr Anfrage sehr allgemein formuliert ist und keine konkreten Projekte beinhaltet, werde ich versuchen, diese zu beantworten.

Die Bezirksregierung Düsseldorf als Planfeststellungsbehörde für Einsenbahn- und Straßenangelegenheiten wird entsprechend den einschlägigen Rechtsnormen auf Antrag tätig. Mit der Antragsstellung werden mir Planunterlagen von dem/ der jeweiligen Vorhabenträger/in vorgelegt, die von mir unter Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange (Behörden, Leitungsträger) und je nach Betroffenheit unter Berücksichtigung von Einwendungen Dritter bewertet und beschieden werden.

Entscheidend dabei ist entsprechend den einschlägigen Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze (VwVfG und VwVfG NRW) und betroffener Spezialgesetze wie. z.B. das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) sowie der Umweltgesetzgebung wie z.B. das UVPG die Maßnahme an sich und die dadurch ausgelösten Betroffenheiten Dritter.

Die allgemeinen Vorraussetzungen ergeben sich aus den §§ 72 VwVfG (NRW). Ausgangspunkt für die Antragsbearbeitung ist in jedem Fall eine konkrete Maßnahme. Sollten mehrere Maßnahmen in einem direkten Bezug zueinander stehen, so werden die direkten Auswirkungen zusammen betrachtet; handelt es sich jedoch um Einzelmaßnahmen, die auch im näheren räumlichen Umfeld liegen können, werden sie gesondert betrachtet.

Aufgrund der offen formulierten Anfrage kann ich Ihnen leider keine konkretere Antwort geben. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass jederzeit die Anwendung geltenden Rechtes erfolgt. Das Mitspracherecht der Bevölkerung wird in jedem Fall gewahrt, in dem sich dafür rechtliche Anhaltspunkte ergeben.

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Klartext zu „Friemersheimer befürchten noch mehr LKW“

Klartext zu „Friemersheimer befürchten noch mehr LKW

Wer sich die Gewerbefläche anschaut, wird die Schallschutzwand zu den Gleisen dahinter bemerken. Ich würde darauf wetten, dass erst einmal eine Firma angesiedelt wird und dann mit der Duisport-typischen Salamitaktik dann in ein oder zwei Jahren ein Terminal zum Verladen auf die Schiene errichtet wird. Was für die Anwohner noch mehr Lärm verheißt.

Bisher mogelt sich Duisport aus meiner Sicht beständig an Umweltverträglichkeitsprüfungen mit Öffentlichkeitsbeteiligung vorbei. Ich verstehe auch nicht, dass noch mehr Grünfläche dem Lärmport geopfert werden soll, obwohl die Klimawandelanpassungsstrategie der Stadt Duisburg eigentlich mehr Grüngebiete und Entsiegelung von Flächen vorsieht um Starkregen und Hitzeereignissen besser begegnen zu können.

Die Stadtspitze gibt mal wieder kurzfristiger Profitgier nach.

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Umweltschutzidee: Pinsel vor Austrocknung bewahren

Beim Streichen kann es manchmal sein, dass man an einem Tag nicht fertig wird. Es natürlich möglich den Pinsel am Abend zu reinigen, dies verbraucht je nach Farbe aber entweder Wasser oder sogar Pinselreiniger, dabei geht es auch viel einfacher. Ein simpler Gefrierbeutel mit entsprechendem Verschlussclip bewahrt den Pinsel über Nacht vor dem Hart werden. Je nach Farbe sind sogar einige Tage möglich. Dies ist im Endeffekt von der ökologischen Betrachtung wahrscheinlich die beste Alternative und zugleich auch die zeitsparenste.

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Duisburger Künstler: Tom Barcal

Barcal, Tom; Schauspielerei; Seite; Wikipedia; Artikel 1, 2, 3, 4,
* Tatort
* Alarm für Cobra 11
* Wilsberg

Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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Klartext zu „Endlager wohl erst 2050 einsatzbereit“

Klartext zu „Endlager wohl erst 2050 einsatzbereit

Atommülllager ist die richtige Bezeichnung. Ein Endlager kann es nicht geben. Wie der Öl-GAU zeigt sind Salzstöcke nicht dauerhaft dicht, wobei dies auch die Asse ja schon hinlänglich gezeigt hat. Es wäre naiv etwas anderes anzunehmen. Beide Anlagen bestehen erst einige Jahrzehnte. Jahrmillionen sind ein ganz anderer Zeithorizont, der eine wesentlich sorgfältigere Gangart erfordert, welche ich überwiegend naturwissenschaftlich inkompetenten Politikern und geldgierigen Konzernen definitiv nicht zutraue.

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Duisburger Autor: Eckhard Rosenau

Rosenau, Eckhard; Deutsche Nationalbibliothek; Seite; Wikipedia; Artikel 1, 2, 3,
* Donna Romana
* Dr. Frank Stein
* Friedhofsbekanntschaft
* Jan Brigg

Eine komplette Übersicht der Duisburger Autoren gibt es hier.

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Duisburger Künstlerin: Mareike Engelke

Engelke, Mareike; Illustration; Seite; Wikipedia; Artikel 1,

Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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Antwort zu Mengenangaben an Automaten

Ich wollte vor einigen Tagen wissen, warum eigentlich am Automaten, anders als im Supermarkt keine Mengenangaben angebracht sind.

Sehr geehrter Herr Scharfenort,
vielen Dank für Ihre untenstehende Anfrage zur Preis-/Mengenangabe von Produkten die mittels Automaten an Endkunden vertrieben werden. Die Regelungen zur Preisauszeichnung sind einer Bundesverordnung, der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt. Dort ist unter anderem festgelegt, dass Preise grundsätzlich mit einem Endpreis (§ 1 PAngV) und einem Grundpreis, also mit dem Preis pro Mengeneinheit (§ 2 PAngV)) auszuzeichnen sind. Insbesondere der Grundpreis dient der Verbraucherschaft zum Preisvergleich vor allem vor dem Hintergrund der vielfältigen Verpackungsgrößen der Produkte. Der Gesetzgeber hat hierzu jedoch Ausnahmen festgelegt. Eine Ausnahme ist die Befreiung zur Grundpreisangabe in Getränke und Verpflegungsautomaten (§ 9 Abs. 4 Ziffer 5 PAngV). Diese Ausnahmebestimmung berücksichtigt die ansonsten unverhältnismäßig hohen Umrüstkosten bei Getränke- und Verpflegungsautomaten (Begründung des Bundesrates, Bundesratsdrucksache 180/1/00). Insofern gebe ich Ihnen Recht, dass in diesen speziellen Fällen ein Preisvergleich nur schwer möglich ist.

Jetzt weiß ich wenigstens warum dies so ist, wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass dies wirklich hohe Umrüstkosten verursachen würde. Mit entsprechenden Preisschildern lässt sich dies recht einfach regeln.

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Klartext zu „Internetfirmen prellen den Staat“

Klartext zu „Internetfirmen prellen den Staat

Das sind doch wahrscheinlich nur Peanuts im Vergleich zu dem was Gesellschaften, wie Amazon, Apple oder Google mit legalen Steuertricks am deutschen Fiskus vorbeileiten.

Selbst deutsche Unternehmen wie EDEKA scheinen sich Gesellschaften im Ausland zu bedienen. Auf eine Nachfrage meinerseits zur Duisburg Super B.V., welche Grundstückeigentümerin und Vermieter der Märkte ist, verweigerte die EDEKA-Tochter NETTO jeden Kommentar. Wer mal nachforscht wird wahrscheinlich für viele Supermärkte ähnliche Konstrukte finden.

Die vermeintlich günstigen Preise bezahlen wir über die Vernichtung der Infrastruktur durch die Lieferungen und weniger Steuereinnahmen.

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Antwort zu Uranhexafluoridtransporten durch Duisburg von EBA

Ich hatte bereits vor einiger Zeit beim Eisenbahnbundesamt wegen Uranhexfluoridtransporten durch Duisburg angefragt.

Nachfolgende Antwort bekam ich:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,
ich betrachte Ihr Schreiben vom 24.04.2014 als Antrag nach dem IFG.

Daher ergeht folgender Bescheid:

Der erste Teil ihrer Anfrage betraf die beförderten Mengen an Uranhexafluorid. Hier möchte ich nochmals auf die Homepage des EBA
http://www.eba.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Bahnbetrieb/GGTransporte/Jahresbericht_2012_atomrechtliche_Aufsicht_und_Genehmigung.pdf;jsessionid=AE45A2A22C2F32C74475AEB8AE7C51C5.live1042?__blob=publicationFile&v=2
verweisen, auf der in dem entsprechenden „Jahresbericht des EBA als atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde nach dem Atomgesetz sowie als Aufsichtsbehörde für die behördliche Gefahrgutkontrolle nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz bei der Beförderung radioaktiver Stoffe“ auch auf die Beförderung von UF6 Bezug genommen wird.
Entgegen Ihrer Annahme das Kilogramm sei die geeignete Einheit für die Menge an Radioaktivität, gehen die internationalen und in deutsches Recht umgesetzten Gefahrgutvorschriften für die Beförderung (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB mit der Anlage RID) davon aus, dass die Menge an radioaktiven Stoffen durch deren Aktivität, d.h. der Zerfall pro Zeiteinheit, charakterisiert ist. Dies ist physikalisch begründet, da der radioaktive Zerfall als ein statistischer Prozess aufgefasst werden muss und über den Zerfallszeitpunkt eines einzelnen Atoms (radioaktiven Nuklids) keine Aussage gemacht werden kann. Die Aktivität des beförderten UF6 ist wiederum in dem o.g. Jahresbericht aufgeführt.
Grundsätzlich verlaufen UF6-Transporte nicht über die Beförderungsstrecken die durch Duisburg führen. Hinsichtlich der Veröffentlichung von Daten über die Beförderungsstrecken stimme ich mit Ihnen nicht überein, dass für in der Vergangenheit liegende Beförderungen Geheimhaltungsgründe obsolet wären, da es auch für Güterzüge entsprechende Fahrpläne gibt, die wiederholte Beförderungen zu gleichen Zeiten und gleichen Strecken bedingen und damit eine Aussage über zukünftige Beförderungen zuließen. Diese Geheimhaltungspflicht begründet sich in den Genehmigungsvoraussetzungen für die Erteilung einer Beförderungsgenehmigung nach der Strahlenschutzverordnung.
Die Erteilung dieser Information lehne ich in Hinblick auf § 3 IFG ab.

Diese Entscheidung ergeht gemäß § 10 Abs. 1 IFG gebührenfrei.

Begründung
Nach § 7 IFG entscheidet über den Antrag auf Informationszugang die Behörde, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist.

Das Eisenbahn-Bundesamt ist nach § 24 Abs. 1, Satz 3 AtG in der Fassung vom 15.07.1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3313), zuständig für die Genehmigung der Beförderung radioaktiver Stoffe (außer Kernbrennstoffe nach § 2 Abs. 1 AtG und Großquellen nach § 23 Abs. 2 AtG) im Schienen- und Schiffsverkehr der Eisenbahnen sowie im Magnetschwebeverkehr.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim
Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstr. 6
53175 Bonn
schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

Mich wundert, dass das EBA dies als Antrag nach dem IFG und nicht nach dem UIG einstuft. Schließlich war meine Anfrage ja von Umweltrelevanz. Aber wahrscheinlich war die Ablehnung nach UIG nicht möglich, weshalb das IFG gewählt wurde. In dieser Hinsicht wäre der Bescheid fehlerhaft und angreifbar. Zumal die Rechtssprechung nach UIG eine entsprechend präzisere Begründung notwendig macht.

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Warum keine Mengenangaben am Automaten?

Das war die Frage, welche ich mir letztens stellt, als ich an einem Automaten im Bahnhof stand und dort nur die Preise sah. Deswegen fragte ich dies beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen an.

Guten Tag,

an einem Automaten im Bahnhof sah ich letztens, dass dort die Preise ohne Mengenangaben sind.

In jedem Supermarkt sind alle Produkte mit entsprechenden Preisen ausgezeichnet und dazu mit Mengenangaben.

Müssen Automaten dies nicht?

Wie soll einem so der Preisvergleich möglich sein, wenn man nicht einmal schauen kann, wie viel das Produkt wiegt?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Spruch zum Sonntag

Jemand der keine Ehre hat sollte sich nicht anmaßen über die Ehre anderer zu urteilen.
(Ulrich Scharfenort, 10.02.2013)

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Klartext zu „Kampf um Altkleider wird härter“

Klartext zu „Kampf um Altkleider wird härter

So hart kann der Kampf nicht sein, wenn man die zahlreichen sicherlich nicht genehmigten Altkleidercontainer im Stadtgebiet anschaut. Die Container erkennt man an den fehlenden Hinweisen auf einen Eigentümer. Teilweise ist nicht einmal mehr eine Handynummer drauf. Wilde Müllkippen entstehen eher im Umfeld dieser Container, aber nicht durch die Kleider. Die nicht brauchbaren Stücke landen wohl eher in Containern der Konkurrenz.

Was die WBD angeht so glaube ich die Behauptung, dass Altkleider die Gebühren stabil halten. Die fließen wohl eher in Form von Gewinnausschüttungen an die Stadt Duisburg.

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Klartext zu „Bundesstiftung für Atom-Risiken?“

Klartext zu „Bundesstiftung für Atom-Risiken?

Wenn die Energiekonzerne dem Stadt dieses Geschäft anbieten sollten, kann es sich nur um ein schlechtes Geschäft handeln. Vielleicht wird dadurch jetzt eine eventuelle Strafzahlung gespart, aber auf lange Sicht wird es teurer als die läppischen 30 Milliarden, welche die Atomstromindustrie bisher zurückgelegt hat.

Wahrscheinlich will man sie dieses Risikos entledigen, bevor herauskommt, dass es nie eine Endlagerung geben wird, sondern nur eine kontrollierte Lagerung mit entsprechendem Kostenaufwand. Zumal ich meine, dass der Staat bereits 300 Milliarden in den Atomstrom gesteckt hat, wovon wohl nichts zurückgezahlt wird. Diese Summe müssten die Konzerne dann ebenfalls zahlen.

Ich habe den Eindruck, bei der Kohle ist dies deutlich besser geregelt, was die Ewigkeitskosten angeht, als beim Atommüll. Zumal im gesamten Ruhrgebiet an zahlreichen Stellen mit Atommüll gearbeitet wird.

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Petition zur Unterschriftenlisten zum Erhalt des Kombibad abgeschlossen

Es ist schon einige Zeit her, dass knapp 10 000 Bürger eine Unterschriftenliste zum Kombibad einreichten. Diese wurde von der Stadt vergraben und kam erst auf Druck der Bürger wieder zum Vorschein. Dabei hätte diese von der Stadt eigentlich als Petition behandelt werden müssen. Genau mit dieser Grundlage wandte ich mich an den Landtag NRW, von dem ich nun nachfolgende Antwort erhielt:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

der Petitionsausschuss hat Ihr Vorbringen in seiner Sitzung vom 20.05.2014 beraten. Ich gebe Ihnen hiermit aus dem Sitzungsprotokoll den gefassten Beschluss zur Kenntnis.

Der Petitionsausschuss hat sich mit den durch die Petition aufgeworfenen Fragen eingehend auseinandergesetzt. Der Petent moniert zu Recht, dass die Unterschriftenliste durch die Stadt Duisburg nicht als Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung gewertet und behandelt wurde. Auf diesen Fehler hat auch die Bezirksregierung gegenüber der Stadt Duisburg hingewiesen.

Der Sache nach hat sich der Rat gleichwohl mit dem durch die Unterschriftenliste verfolgten Anliegen befasst. Er hat es hingegen zunächst versäumt, über das Ergebnis der Eingabe zu unterrichten. Dies wurde anscheinend – zu Unrecht – vor dem Hintergrund für entbehrliche gehalten, dass Mitglieder der sich für den Erhalt des Kombibades engagierten Bürgerinitiative bei der entscheidenden Ratssitzung anwesend waren. Zwischenzeitlich wurde die Unterrichtung der Vertreter der Bürgerinitiative, der DLRG Ortsgruppe Homberg e.V. und der SPD Homberg nachgeholt.

Hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Fragestellung ist zunächst zu bemerken, dass es sich bei DuisburgSport“ nicht um eine privatrechtliche Gesellschaft, sondern um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Duisburg handelt. Indem sich die Unterzeichner mit ihrer Unterschrift gegen Pläne zur Schließung des Schwimmbades gewandt haben, haben sie zu erkennen gegeben, dass sich die zuständigen Stellen mit diesem Anliegen und mit dem diesem Anliegen politisches Gewicht verleihenden Unterschriftenlisten auseinandersetzen sollten. In diesem Umfang ist von einer mit der Unterschrift stillschweigend erklärten Einwilligung mit der Datenweitergabe auszugehen. Da „DuisburgSport“ für die Planung und den Betrieb der städtischen Bäder sachlich zuständig ist, ist aus Sicht des Petitionsausschusses kein datenschutzrechtlicher Verstoß festzustellen.

Die Stadt Duisburg wird bemüht sein, in Zukunft Fehler wie die oben geschilderten zu vermeiden. In diesem Zusammenhang wurde die Behandlung von Anträgen und Eingaben nach §§ 24 ff. der Gemeindordnung zum 01.01.2014 dem Rechtsamt der Stadt Duisburg übertragen. Durch diese Maßnahme soll gleichzeitig sichergestellt werden, dass datenschutzrechtlichen Belange ausreichend Rechnung getragen wird. Eine Weitergabe der persönlichen Daten der Unterzeichner an andere Stelle innerhalb der Verwaltung erscheint jedenfalls dann nicht mehr erforderlich.

Die Bearbeitung Ihrer Petition hat längere Zeit in Anspruch genommen. Bei der großen Zahl von Bitten und Beschwerden ließ sich die Verzögerung leider nicht vermeiden.

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Bundesregierung sieht Risiko bei Glyphosatanwendung

Mit Bundestagsdrucksache 18/1250 (PDF) beantwortet die Bundesregierung eine kleine Anfrage.

So wurden Gefahren für Haus- und Kleingärtner nicht gezielt bewertet, obwohl bekanntermaßen gerade bei Laien häufiger Fehler gemacht werden.

Größtenteils scheint mir die Antwort die Gefahren klein zu reden bzw. wird vorgegeben keinerlei Kenntnisse zu haben.

Die wirkliche Bewertung des Risikos kann wohl nur die Zukunft übernehmen, welche dann hoffentlich nicht von Wirtschaftsinteressen eines US-Genttech-Konzerns gestaltet wird.

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Idee: Schnarchneutralisator

Nichts macht eine Nacht anstrengender, als wenn der Bettnachbar schnarcht.

Das sich Schallwellen durch destruktive Interferenz neutralisieren können ist in der Physik weithin bekannt, was wäre also einfacher, als ein derartiges Gerät zu konstruieren.
Bestandteile wären hier eine Elektronik, eine Lautsprecher und ein Mikrofon. Die Entfernung zur Schallquelle muss ausreichend sein, für die Verarbeitung, sodass der Lautsprecher ein entsprechendes Gegensignal zu Schallneutralisation aussenden kann.

Auch für Geräusche von draußen ließe sich ein derartiges Verfahren einsetzen, was insbesondere Verkehrslärm, wie etwa bei Flugzeugen, LKWs oder Eisenbahn mindern könnte. Es wäre also möglich mit ein wenig Aufwand das Wohlbefinden von Millionen von Lärmgeplagten zu verbessern. So gesehen müsste ein derartiges Gerät auch im Interesse der Krankenkassen sein.

Auch mit Weckfunktion ließe sich ein derartiges Gerät koppeln. Dieses schaltet sich am Morgen dann einfach ab und man wird vom Lärm geweckt.

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Abschluss Petition gegen Wahlmanipulation

Das Ergebnis zu meiner Petition dürfte nicht wirklich überraschen in Anbetracht, dass jene die darüber entscheiden von der Wahlmanipulation profitiert haben:

Beschlussempfehlung

Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung

Der Petent fordert, dass die undemokratische Beeinflussung von Wahlen durch Meinungsumfragen im Vorfeld von Wahlen unterbunden wird.

Zur Begründung seines Anliegens trägt der Petent im Wesentlichen vor, das Ergebnis einer Wahl werde durch „pseudorepräsentative“ Umfragen manipuliert, da aus der Meinung von zum Beispiel 2.000 Personen die Meinung von vielen Millionen abgeleitet werde. Trotz der unzureichenden Datenbasis werde das Wahlverhalten der Menschen durch diese „Prognosen“ beeinflusst. Dabei könne eine derartig geringe Anzahl niemals die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln. Mit der Bezeichnung „repräsentativ“ werde zudem suggeriert, dass hier eine Mehrheitsmeinung vertreten werde. Ferner seien in der Veröffentlichung von Prognosen, zum Beispiel in Zeitungen, die Fragen nicht verzeichnet, so dass unklar sei, wie die Ergebnisse zustande gekommen seien. Weder müsse veröffentlicht werden, wie viele Personen gefragt worden seien, noch wie die Frage genau lautete. Aus wissenschaftlicher Sicht könne alle schon durch den Aufbau und die Interpretation der Umfrage das Ergebnis maßgeblich beeinflusst werden. Die Umfrageergebnisse würden somit häufig zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung und dadurch zu einer „demokratiegefährdenden Meinungsmache“. Die Umfragen würden nicht die Stimmung wiedergeben, sondern diese erst erzeugen. Eine Partei, die in den Prognosen unter der jeweiligen Hürde bleibe, werde dadurch stark benachteiligt, da ihr aufgrund der Prognose noch weniger Stimmer gegeben würden. Das dadurch eintretende „taktische Wählen“ könnte den Tatbestand der Wahlfälschung gem. § 107a Strafgesetzbuch (StGB) bzw. der Wählertäuschung gem. § 108a StGB erfüllen. Zudem sei unlogisch, dass eine Befragung der Wähler am Tag der Wahl eine unzulässige Beeinflussung der Wahl darstellen solle, während eine Veröffentlichung von Wählerbefragungen im Vorfeld von Wahlen hingegen als zulässig angesehen werde.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss macht zunächst darauf aufmerksam, dass die Durchführung und Veröffentlichung von Umfragen unter Wahlberechtigten von Grundrechten der Informations-, Presse- und Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) geschützt sind. Eine Einschränkung dieser Grundrechte ist zwar nach Artikel 5 Absatz 2 GG durch die Vorschriften der allgemeinen Gesetze möglich und könnte grundsätzlich auch zum Zwecke des Schutzes des Freiheit der Wahl nach Artikel 38 Absatz 1 GG in Betracht kommen. Ein – wie vom Petenten vorgeschlagenes – umfassendes gesetzliches Verbot von wahlbezogenen Umfragen im Vorfeld von Wahlen und der Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Umfragen erscheint jedoch nach Ansicht des Ausschusses nicht gerechtfertigt, weil die Freiheit der Wahl durch derartige Umfragen grundsätzlich nicht beeinträchtigt wird.

Nach dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundsatz der Freiheit der Wahl muss der Wähler seine Stimme frei von Zwang oder sonstiger unzulässiger Beeinflussung von außen abgeben können (BverfGE 7, 63 [69]; 66, 369 [380]). Die Durchführung von wahlbezogenen Umfragen und die Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Umfragen im Vorfeld von Wahlen stellen keine unzulässige Beeinflussung der Wähler bzw. der Wahlen dar.

Der Ausschuss verweist darauf, dass die verfassungsrechtlich gewährleistete Freiheit der Wahl nicht vor jeder Beeinflussung, sondern nur vor unzulässiger Beeinflussung schützt. Unzulässig sind Beeinflussungen, die geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit des Wählers ernstlich zu beeinträchtigen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn auf den Wähler Zwang oder Druck ausgeübt wird, der geeignet ist, seine Entscheidungsfreiheit zu beeinträchtigen (BverfGE 66, 369 [380]). Die Veröffentlichung von Umfrageergebnissen im Vorfeld von Wahlen ist ein Einfluss unter vielen, denen Wahlberechtigte vor Wahlen ausgesetzt sind – etwa neben politischen Berichten, Analysen und Kommentaren in den Medien und der Wahlwerbung der Parteien – und die für die Wahlentscheidung des einzelnen Wählers Bedeutung haben können. Diese Einflüsse ändern jedoch nichts daran, dass der einzelne Wähler eine eigene Wahlentscheidung frei von Druck und Zwang treffen kann, und beeinträchtigen somit nicht seine Entscheidungsfreiheit.

Auch das vom Petenten missbilligte „taktische“ Wählen in Kenntnis der Ergebnisse von Meinungsumfragen ist Ausdruck einer freien Wahlentscheidung. Es ist zulässig und nicht undemokratisch, in Kenntnis der Ergebnisse von Meinungsumfragen eine auf dem freien Willen beruhende „taktische“ Wahlentscheidung zu treffen, etwa indem die Stimme nicht der favorisierten Partei, sondern einer anderen Partei gegeben wird, um dieser Partei die Überwindung der Fünf-Prozent-Sperrklausel sowie eine Koalition dieser anderen Partei mit der favorisierten Partei und damit letztlich eine Regierungsbeteiligung der favorisierten Partei zu ermöglichen.

Weder durch ein solches „taktisches“ Wählen noch durch die Durchführung von wahlbezogenen Meinungsumfragen im Vorfeld von Wahlen oder die Veröffentlichung der Ergebnisse solcher Meinungsumfragen, soweit sie eine taktische Wahlentscheidung der Wähler ermöglichen, wird, wie der Petent befürchtet, ein Straftatbestand nach § 107a oder § 108a StGB erfüllt. Diese Straftatbestände erfassen das unbefugte Wählen, das sonstige Herbeiführen eines unrichtigen Ergebnisses einer Wahl oder das Verfälschen des Ergebnisses (§ 107a StGB) bzw. das Bewirken durch Täuschung, dass jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt (§ 108a StGB). Der Ausschuss weist darauf hin, dass das Herbeiführen eines unrichtigen Ergebnisses einer Wahl voraussetzt, dass aufgrund der Tat das Ergebnis der Wahlhandlung nicht der unverfälschte Ausdruck des gesetzmäßig erklärten Willens des Wählers ist. Der Tatbestand bezieht sich damit auf die durch die Tat herbeigeführte Diskrepanz zwischen dem durch die Stimmabgabe erklärten Willen des Wählers und dem unverfälschtem Einfließen dieses erklärten Willens in das Wahlergebnis. Die Motivation für die Wahlentscheidung des Wählers – und wie diese Motivation zustande gekommen ist – ist hierfür unerheblich. Gleiches gilt für die Tatbestandsvariante des Verfälschens des Wahlergebnisses, die erfüllt ist, wenn nach Abschluss der Stimmabgabe seitens des Wählers das Ergebnis verändert wird.

Auch die vom Petenten geäußerte Befürchtung, dass die ein „taktisches“ Wählen möglicherweise beeinflussenden Ergebnisse von Meinungsumfragen im Vorfeld von Wahlen nicht repräsentativ oder mit unwissenschaftlichen Methoden zustande gekommen seien, rechtfertigt ein Verbot von wahlbezogenen Meinungsumfragen vor der Wahl zum Schutz der Wahlfreiheit nach Ansicht des Ausschusses nicht.

Es ist allgemein bekannt und liegt in der Natur von wahlbezogenen Meinungsumfragen, dass deren Ergebnisse die Wahlabsicht lediglich zum Zeitpunkt der Umfrage und stets nur annähernd abbilden können. Der Wähler muss daher von vornherein mit der Möglichkeit rechnen, dass die ermittelten Umfrageergebnisse nicht mit dem tatsächlichen Wahlergebnis übereinstimmen bzw. dass sich der Wählerwille bis zur Wahl noch ändern kann.

Entgegen der Annahme des Petenten werden in viel Fällen die Zahl der befragten Personen und der Wortlaut der diesen gestellten Fragen mit veröffentlich. Soweit Informationen zur Methodik der Umfrage, etwa zur Auswahl der befragten Personen, nicht veröffentlicht werden, kann dies auch darauf zurückzuführen sein, dass die Meinungsforschungsinstitute im Wettbewerb mit anderen Meinungsforschungsinstituten stehen und die von ihnen jeweils angewandte Methodik als Geschäftsgeheimnis betrachten.

Ferner ist die Tatsache, dass im Gegensatz zur zulässigen Veröffentlichung von wahlbezogenen Meinungsumfrage im Vorfeld von Wahlen die Veröffentlichung der Ergebnisse von Wähleranfragen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung vor Ablauf der Wahlzeit gem. § 32 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes verboten ist, nach Auffassung des Ausschusses gerechtfertigt. Die Umfragen im Vorfeld der Wahl beziehen sich lediglich auf geäußerte Wahlabsichten, also auf hypothetisches Stimmabgabeverhalten, während die Umfragen zum Wählerverhalten nach der Stimmabgabeverhalten betreffen. Durch das Verbot soll verhindert werden, dass vorzeitige Veröffentlichungen über das bisherig tatsächliche Stimmabgabeverhalten Auswirkungen auf das weitere Stimmabgabeverhalten von Wählern bei der Wahl haben (vlg. Drs. 16/1800, S. 181).

Anders als die Veröffentlichung von wahlbezogenen Umfrageergebnissen im Vorfeld von Wahlen, die nicht notwendigerweise dem späteren tatsächlichen Stimmabgabeverhalten entsprechen und von denen zudem grundsätzlich alle Wahlberechtigten gleichermaßen Kenntnis nehmen und sie bei ihrer Wahlentscheidung berücksichtigen können, wären bei einer Veröffentlichung der Ergebnisse einer Wählerbefragung über den Inhalt der tatsächlichen Wahlentscheidung am Wahltag vor Ablauf der Wahlzeit die Bedingungen nicht für alle Wähler gleich, weil diejenigen, die ihre Stimme erst nach der Veröffentlichung abgeben, bei der Stimmabgabe einen nicht ausgleichbaren Informationsvorsprung über das bisherige tatsächliche Stimmabgabeverhalten gegenüber denjenigen Wählern hätten, die ihre Stimme bereits zuvor abgegeben haben, und ihre Wahlentscheidung danach ausrichten können.

Die geltende Rechtslage schafft somit nach Ansicht des Petitionsausschusses einen sachgerechten Ausgleich zwischen Informations- und Pressefreiheit einerseits und dem Schutz der Wähler vor Beeinträchtigung der Freiheit und Gleichheit der Wahl andererseits.

Vor diesem Hintergrund hält der Ausschuss die geltende Rechtlage für sachgerecht und vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne des Petenten aussprechen.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden konnte.

Für mich bleibt es weiterhin unterschwellige Manipulation der Ergebnisse. Bezeichnend ist, dass taktische Wählen, als Hindernis für den Einzug in den Bundestag gar nicht betrachtet wird. Tja wie es aussieht ist Wahlpropaganda ohne Schranken erlaubt…

Im übrigen wurde bei dem Schreiben mal wieder kein Duplexdruck verwendet.

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Klartext zu „Flucht vor den hohen Energiekosten“

Klartext zu „Flucht vor den hohen Energiekosten

Die Unternehmen begründen die Investition vielleicht mit hohen Energiekosten, allerdings würde dies auf ein überaus kurzsichtiges Management hindeuten. Die Energiekosten sind jetzt für ein paar Jahr günstig in den USA, dann werden sie allerdings sprunghaft steigen, denn Frackinggas steht nur begrenzt zur Verfügung.

Wer diesen Standort für langfristig kalkulierbar hält erscheint mir sehr insolvenzoptimistisch zu sein. Oder ist wenige Jahre das neue langfristig? Vielleicht für Manager wie Wolfgang Eder aber bestimmt nicht für Mitarbeiter.

Auf lange Sicht macht die Energiewende die Energie in Deutschland sogar günstiger, weil kaum noch abhängig von Rohstoffimporten, die auf dem Weltmarkt immer teurer werden. Die Preissteigerung ist derzeit wegen dem US-Frackinggas marginal.

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Überall nur LKW

Am heutigen 26.05.2014 gelang es mir zahlreiche Verstöße gegen die Umweltzone und Durchfahrverbote in Rheinhausen zu dokumentieren.

Die Logistikfirmen scheinen insbesondere ausländische Fahrer nicht ausreichend über die Umweltzonen aufzuklären, denn häufiger konnte ich LKW aus dem Ausland sehen, welche gar keine Plakette hatten. Leider sind es viel zu viele, als das ich sie alle fotografieren konnte. Dabei könnte die Stadt Duisburg mit einer mobilen Fotofalle zumindest kontrollieren, ob sich die LKW an die Umweltzone halten. Aber wahrscheinlich sind Blitzmarathone einfacher, als etwas für die Gesundheit der Bevölkerung zu tun.

Hier nur ein paar Beispiele, welche ich auch den Behörden schon gemeldet habe.

Ohne Plakette in Umweltzone
Ohne Plakette in Umweltzone

Mal wieder Fehlverkehr auf der Friedrich-Ebert-Straße
Mal wieder Fehlverkehr auf der Friedrich-Ebert-Straße

Parken auf der Abbiegerspur
Parken auf der Abbiegerspur

Auch der Bereich der im Umfeld Mühlenweide in Ruhrort wird von den LKWs gerne als Parkplatz verwendet. Was natürlich besonders bei den Trödelmärkten dort ärgerlich ist.

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Duisburger Piraten unter 2 %

Genau wie von mir vor etlichen Wochen in einer internen Mail vorhergesagt landeten die Duisburg Piraten bei weniger als 2 %. Dies lag, an dem mehr als dürftigen Wahlkampf, der sich überwiegend auf Wahlplakate und Infostände konzentrierte.

Es gab keine Aktionen, welche der Bevölkerung gezeigt hätte, dass die Piraten etwas positives für Duisburg sein können. Keine positiven spürbaren Akzente setzten die Piraten. Es wurde zudem auch viel zu spät mit dem Wahlkampf begonnen, denn Wahlkampf zieht sich nicht über Wochen, sondern Monate und Jahre hin. Es geht um eine permanente Präsens in der öffentlichen Wahrnehmung.

Auch die Kandidatenlisten wurden zu spät eingereicht, sodass die Piraten ziemlich weit unten auf dem Wahlzettel standen.

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Klartext zu „Großer Ärger über LKW-Lärm“

Klartext zu „Großer Ärger über LKW-Lärm

Die Belastung durch LKW ist eindeutig zu groß. Nach meiner Ansicht müsste, dass gesamte Rheinhausener Stadtgebiet für LKW über 3,5 Tonnen gesperrt werden und nur für Lieferung zugelassen werden.

Die Forderung bezüglich der Osttangente von Herrn Clemens ist leider nicht durchdacht. Das Rheinvorland ist nicht nur als Biotop für den Artenerhalt wichtig, auch heißen neue Straßen immer weitere Kosten für den Erhalt. Zudem werden die Auswirkungen des Klimawandels zunehmen. Da ist jeder einzelne Baum im Stadtgebiet wertvoll für die Kühlung.

Es ist an der Stadt endlich den A40-Zubringer Häfen vernünftig auszubauen und nur diese Strecke für Logport LKW zuzulassen. Finanziert werden könnte dies über eine mobile Fotofalle, welche an belasteten Strecken eingesetzt wird und zugleich die LKW auf die Einhaltung der Umweltzonen prüft. Auf der Moerser Straße parken zum Beispiel häufiger LKW ohne Plaketten.

LKW ohne Umweltplakette

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Shortstory: Die Datenzecken

Wer kennt sie nicht, die gar nicht possierlichen Tierchen, welche auch als Datenzecken berüchtigt sind. Sie lauern an den verschiedensten Stellen auf Beute. Insbesondere verstecken sie sich gerne in kleingeschriebenen Texten und ellenlangen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Selbst das geübteste Auge hat manchmal arge Schwierigkeiten, sie dort zu entdecken.

Teilweise leben die Datenzecken auch in Symbiose mit der Schmarotzerspezies Abofallus Vulgaris. Überhaupt scheint ein reger Austausch zwischen beiden Spezies zu bestehen. Wie dieser genau vonstatten geht, liegt derzeit noch weitestgehend im Dunkeln.

Eine Übertragung von Krankheiten durch die Datensauger ist nicht auszuschließen, aber insgesamt eher zu vernachlässigen. Eine allgemeine Schutzimpfung gegen Datenzecken gibt es somit nicht.

Einmal nicht aufgepasst und sie schlagen unerbittlich zu. Besonders bevorzugen sie das Umfeld von Supermärkten oder Fußgängerzonen, in denen sie sich in den verschiedensten Formen ihrer unvorsichtigen Beute nähern. Viel zu oft erscheinen sie harmlos. Denn die Heimtücke der Datenzecken ist vielfach nicht offensichtlich.

Die Schädlingsbekämpfungstruppe in Grün oder neuerdings Blau steht dem Treiben der Datenzecken recht hilflos gegenüber, da bisher noch nicht das richtige Gift gefunden wurde, um diese dauerhaft zur Strecke zu bringen.

Somit können die Menschen sich nur durch Wachsamkeit vor den Datenzecken schützen, halbwegs bestenfalls. Glücklicherweise scheinen nichtmenschliche Spezies komplett verschont zu werden – von den Datenzecken – so dass zumindest unseren Haustieren keine Gefahr droht.

(Erstveröffentlichung in Kompass 2014.2)

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Firefox neues Fenster maximiert

Seit dem Update spinnt Firefox rum und meint immer, wenn man ein zweites Fenster öffnet dieses nicht maximiert (im Vollbild) zu starten. Ursache hierfür ist wahrscheinlich das „Hide Tab Bar with one Tab“-Addon, dass dafür sorgt, dass die Tabbar nur aktiv ist, wenn sie benötigt wird.

Ein Ausblenden über userChrome, würde die Tab-Funktionalität komplett deaktivieren.

So würde die userChrome.css aussehen:

@namespace url(„http://www.mozilla.org/keymaster/gatekeeper/there.is.only.xul“);
#TabsToolbar
{visibility: collapse}

Mal wieder eines der vielen Probleme mit ständigen „Verbesserungen“, dabei wollen die meisten Nutzer nur ein Programm, was funktioniert und sich nicht ständig ändert.

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Anne Helm wählen?

Ich habe mich lange mit der Frage beschäftigt kann ich mitverantworten, dass diese Person ins Europaparlament einzieht und die Antwort lautet eindeutig NEIN. Nicht nur die Aktion war total daneben, auch das feige Verhalten danach. Entweder entscheidet man sich für etwas und steht dann zumindest dafür ein oder man lässt die Handlung sein. Ihr Verhalten ist genau jenes was mich bei den Politikern der Altparteien stört. Nicht die Verantwortung zu tragen.

Deswegen werde ich heute die Piraten bei der Europawahl nicht wählen.

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Maßnahmen gegen Wildplakatiererei

Es gibt einige unbelehrbare Zeitgenossen, welche meinen die Fassaden würde ihnen gehören und sie dürften alles machen. Dies ist natürlich nicht der Fall. Darüber was an der Fassade angebracht werden darf, entscheidet einzig und allein der Eigentümer. Auch ein Ladeneigentümer darf dies nicht ohne Einverständnis anders entscheiden.

Wer ohne Erlaubnis etwas anbringt kann den Straftatbestand der Sachbeschädigung erfüllen. Aber auch ohne, dass es sich um eine Straftat handelt, kann nach § 823 BGB Schadensersatz für das entfernen und Wiederherstellung der Fassade verlangt werden.

Daneben kann auch abgemahnt und eine Unterlassungserklärung verlangt werden. Nicht vom Aufhänger der Plakate, sondern von dem Werbenden. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass die Plakate nicht an unerwünschten Stellen hängen. Hilfreich ist hier natürlich zusätzlich der Hinweise „Plakate anbringen verboten“, obwohl dies eigentlich ja selbstverständlich sein sollte.

Die Gerichte geben jedenfalls entsprechenden Unterlassungsklagen gegenüber Veranstaltern statt. Schließlich sind diese letztendlich verantwortlich für die Verunstaltung.

Wichtig ist hier für den Hausbesitzer eine lückenlose Dokumentation. Das heißt Fotos von den Plakaten an der Fassade machen. Die Plakate entfernen und aufbewahren und natürlich für einen entsprechend ordentlichen Zustand der Fassade sorgen. Dies verhindert auch schon einiges.

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Spruch zum Sonntag

Wenn die katholische Kirche in der Gegenwart ankommt, ist die Gegenwart schon weit in der Zukunft.
(Ulrich Scharfenort, 28.01.2013)

(Wobei es nun ja etwas rasanter geht)

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Antwort der Stadt zu Kauf der Häuser in den Peschen

Auf meine Anfrage zu dem Kauf der „Problemhäuser“ in Rheinhausen kam folgende Antwort

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

Ihr an Herrn Oberbürgermeister Link gerichtete E-Mail vom 15.05.2014 wurde an uns zur Bearbeitung weitergeleitet.

Wegen der fehlenden Angabe Ihrer postalischen Adresse erhalten Sie unsere Stellungnahme zu ihrer Anfrage per E-Mail.

Bekanntlich gibt es zwischen dem Eigentümer der sog. Problemhäuser und der Stadt Duisburg seit einiger Zeit Gespräche über einen möglichen Erwerb der Objekte Beguinenstraße 1, 3 und 3a und In den Peschen 3 und 5. Sicherlich haben Sie auch den Medien entnommen, dass die Stadt dem Eigentümer eine Kaufangebot unterbreitet hat.

Da wie bereits erwähnt die Ankaufsverhandlungen geführt werden, bleibt zunächst der weitere Verlauf der Gespräche abzuwarten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir Ihnen hierüber keine weiteren Details mitteilen. Sollte es zu einem Erwerb der Objekte kommen, gibt es für die künftige Nutzung einige Optionen.

Denkbar wären folgende Nutzungsmöglichkeiten:
1. eine Sanierung mit anschließender Weitervermietung
2. ein Abriss mit anschließender Begrünung der Fläche
3. ein Abriss und eine Neuansiedlung von Wohngebäuden die in das Umfeld passen.

Sollte es zu einem Verhandlungsergebnis kommen, muss der Rat der Stadt Duisburg abschließend dem Ankauf zustimmen.

Ihrer Befürchtung durch einen evtl. Erwerb der Objekte würden öffentliche Steuermittel ?veruntreut? halten wir für unbegründet. Seien Sie versichert, dass die Stadt Duisburg in Bezug auf die Verwendung öffentlicher Steuergelder sich selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegt.

Die Stadt bewegt sich also im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, wenn sie Steuergelder verschwendet? Verschwendung ist es trotzdem und wirklich Optionen werden auch nicht aufgezeigt. Vielmehr erscheint es so als würde das Gebäude nur gekauft, damit Ruhe ist. Wobei es seltsam ist, dass für andere viel wichtigere Dinge in Duisburg kein Geld zur Verfügung steht.

Ob sich die Stadt Duisburg wirklich im Rahmen der gesetzlichen Vorgabe bewegt, werde ich bei einem Kauf der Gebäude durch eine entsprechende Strafanzeige prüfen lassen. Da habe ich nämlich Zweifel dran.

Sparsamer Umgang mit den Geldern der Steuerzahler geht anders und von einer Millionen Euro könnten eine Menge Lehrer bezahlt werden oder Kindergartenplätze. Ruinen sollten nur in Ausnahmefälle gekauft werden. Da ständen aus meiner Sicht aber die Weißen Riesen in Homberg wesentlich höher in der Priorität. Einmal mehr scheint mir die unfähige Stadtspitze eine Fehlinvestition vorzunehmen und viele wichtigere Dinge zu vernachlässigen.

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Ferro Duo will mehr gefährliche Abfälle nahe der Duisburger Innenstadt lagern

Mit einem Antrag an die Bezirksregierung Düsseldorf wurde das Verfahren eingeleitet.

Gemäß Amtsblatt der Bezirksregierung Nr. 21 (PDF) liegen die Unterlagen in der Zeit vom 30.05. bis 30.06.2014 im Bezirksamt Mitte aus.

Die Einwendungsfrist läuft vom 30.05. bis 14.07.2014.

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Klartext zu „Achtung, auf der A59 wird’s ernst“

Klartext zu „Achtung, auf der A59 wird’s ernst

In der aktuellen Wirtschaftswoche stand ein ziemlich interessanter Artikel zu aktuellen Techniken der Sanierungen von Brücken, die deutlich schneller gehen und im Endeffekt sogar wirtschaftlicher sind. Leider sitzen in den entsprechenden Ämtern wohl zu viele die lieber auf die vertrauten Verfahren setzen. Vielleicht aus Angst bei den neuen könnte etwas schief gehen oder weil es die Vorschriften nicht hergeben.

Wahrscheinlich ließen sich viele Ausbesserungen deutlich verträglicher für den Verkehr gestalten und gleichzeitig auf längere Sicht auch Geld sparen, wenn man nicht mit „Steinzeitmethoden“ Brücken repariert, sondern auf zeitgemäße Technologie wie Textilbeton oder selbstreparierende Strukturen setzt.

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Klartext zu „Fieberhafte Fahndung nach Öl-Leck“

Klartext zu „Fieberhafte Fahndung nach Öl-Leck

Eine Flüssigkeit wird mit Druck in die Erde gepresst nun tritt sie an einer Stelle aus dem Boden aus und verseucht den Boden, sowie das Grundwasser darin. Ich wette es gab vorher zahlreiche Gutachten, die so etwas für sehr unwahrscheinlich hielten.

Warum kommt mir das nur so seltsam bekannt vor? Eine Flüssigkeit wird unter Druck in den Boden gepresst. Aber klar doch, dieses angeblich so sichere Verfahren namens Fracking arbeitet doch genau mit dieser Methode. Wahrscheinlich sogar mit höheren Drücken als bei Erdöl in einem Salzstock. Da soll ja angeblich nichts passieren können.

Was wir jetzt sehen ist die Zukunft von Gebieten, wo gefrackt wird.

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Klartext zu „Düsseldorfer Provokation“

Klartext zu „Düsseldorfer Provokation

Der Kommentar von Manfred Lachniet stimmt leider nicht. Duisburg gemäß Ratsbeschluss seine RWE Aktien bereits an die Stadtwerke verkauft. Ist zwar eine städtische Gesellschaft, aber nicht mehr direkt in städtischer Hand. Mit einem ähnlichem Schattenhaushalt dürfte auch die Düsseldorfer „Schuldenfreiheit“ erklärbar sein. Wahrscheinlich sind die Schulden jetzt nur bei den städtischen Betrieben. Oder hat Düsseldorf gar noch immer Schulden und nur keine Neuverschuldung mehr?

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Klartext zu „Störfall in Jülich jahrelang verharmlost“

Klartext zu „Störfall in Jülich jahrelang verharmlost

26 Jahre lang wurde also ein schwerer Störfall verharmlost. Erst jetzt kommt dies raus. Da stelle ich mir die Frage, an welchen Stellen wir bei den bestehenden Atomkraftwerken noch belogen werden.

Wahrscheinlich wurde das alles verharmlost aus Angst, dass dies den Gegnern Argumente liefern könnte, welche die reale Bedrohung durch Atomkraft aufzeigt. Der wirtschaftliche Nutzen wird zu leichtfertig gegen das Risiko für die Bevölkerung abgewogen und die Kosten trägt die Bevölkerung.

Wobei die größte Lüge immer noch die angebliche Endlagerung bleibt.

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Klartext zu „Schmale Gewinne bei Amazon“

Klartext zu „Schmale Gewinne bei Amazon

Es verwundert mich nicht im geringsten, dass Amazon beim Gewinn nicht so gut dar steht. Nicht nur gab es einiges an schlechter Presse, sondern auch einige Problem mit Zustellungen. Bei meiner letzten Bestellungen kamen von sechs Teilen nur zwei an. Überwiegend ist der Versand an dem aus meiner Sicht unfähigen Unternehmen Hermes gescheitert, die berufstätigen durch seltsame Lieferzeiten einem Empfang unmöglich machen und dann auch nicht die Möglichkeit der Abholung anbieten.

An mir wird Amazon auf Grund dieser schlechten Erfahrungen in Zukunft nichts mehr verdienen. Was nützt mir eine Bestellung mit der ich nur Ärger habe. Gehe ich ins Geschäft habe ich die Ware sofort und keine Probleme mit Logistikunternehmen. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass Amazon zukünftig stagnieren wird und man die Aktien besser abstößt, solange sie noch oben sind.

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Idee: Doppelwandiger Kochtopf

Kochtöpfe sind von außen heiß, auch an den Seiten. Hier geht als Energie verloren, die eigentlich fürs Kochen genutzt werden könnte. Eine Isolierung der Töpfe wäre also sinnvoll.

Natürlich ließe sich einfach eine Isoliermasse aufbringen, allerdings müsste diese geschützt werden, damit sie sich beim Spülen nicht löst. Am einfachsten wäre dies mit einem doppelwandigen Topf realisierbar. Dieser wäre natürlich schwerer herzustellen, hätte aber gleichzeitig den Vorteil, dass Energie eingespart würde und die Hitze besser im Topf konzentriert würde.

Entweder ist den Firmen dies bisher zu aufwendig oder sie sind noch nicht auf diese Idee gekommen.

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Kommentar zu „Das große Schweigen“

Kommentar zu „Das große Schweigen

Ich finde es überaus seltsam, dass die NRZ nicht in der Lage sein soll, herauszufinden, wer der neue Eigentümer des Grundstücks ist. Wenn es einen neuen Eigentümer gibt, so steht dies im Grundbuch. Mit ausreichender Begründung kann ein Grundbuchauszug beantragt werden. Da sich selbst die Bezirksvertretung Homberg mit dem Thema beschäftigt kann aus meiner Sicht von einem derartigen Interesse ausgegangen werden, womit ein Auszug aus dem Grundbuch gegenüber Presse nicht verweigert werden darf.

Als Anwohner wäre ich auf jeden Fall höchst alarmiert, wenn ein derartig intransparentes Verfahren abläuft. Vielleicht ist ja gar die HAFAG AG der neue Eigentümer, für Logport X oder so. Auf jeden Fall soll wohl etwas angesiedelt werden, was den Unmut der Bevölkerung auf sich zieht. Eine andere Erklärung gibt es für die Geheimhaltung aus meiner Sicht nicht.

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Spruch zum Sonntag

Mit Fanatikern ist eine ergebnisoffene Diskussion nicht möglich
(Ulrich Scharfenort, 07.04.2014)

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Vorsorgliche Sicherheitssperre Ihres GMX Postfachs

Wenn man eine Mail bekommt, wie sie unten zitiert ist, bereitet einem GMX mal wieder Ärger, weil deren automatisierten Sicherheitssysteme einfach nichts taugen. Es mag Fälle geben, wo GMX recht hat, allerdings schätze ich insgesamt ist deren Heuristik einfach Schrott.

Oder dies ist eine Werbemaßnahme, damit man auf die Homepage geht oder deren extrem teure Abzockhotline (3,99 Euro/Anruf) anruft. Das größte Sicherheitsrisiko dürfte wohl eher die Infrastruktur von GMX sein und das einem nicht mitgeteilt wird, was diese angeblichen Unregelmäßigkeiten sind.

GMX Sicherheit: Vorsorgliche Sicherheitssperre Ihres GMX Postfachs!
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Lieber GMX Nutzer

es geht um Ihre Sicherheit:

Unsere automatisierten Sicherheitssysteme haben Unregelmäßigkeiten
beim Zugriff auf Ihr GMX Postfach festgestellt.

Zu Ihrem persönlichen Schutz haben wir vorsorglich Ihr Postfach
gesperrt. Daher werden wir Sie beim nächsten Login auffordern,
Ihr Passwort zu ändern.

Sollten Sie Ihre E-Mails gewöhnlich über unsere GMX Mail Apps,
den GMX Mobile Mailer oder ein anderes E-Mail-Programm
(per POP3, IMAP) abrufen, melden Sie sich bitte unter
http://www.gmx.net an, um Ihr Passwort zu ändern.

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