Spruch zum Sonntag

Es sterben jährlich mehr Menschen an den folgen von Fluglärm, als durch Flugzeugabstürze.
(Ulrich Scharfenort, 01.05.2015)

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S-Bahn alle 15 Minuten ist Metropole?

Den Kommentar kann ich nicht unkommentiert stehen lassen. Ein 15-Minuten-Takt ist sicherlich eine Verbesserung für Pendler. Keine Frage, aber zur Metropole wird „Ruhr-City“ dadurch sicherlich nicht. In richtigen Metropolen die auch nach außen als ein Ganzes wahrgenommen werden, gibt es einen ÖPNV, wo die nächste S-Bahn zu Nahzielen alle paar Minuten kommt. In Berlin sind die wichtigsten Stationen quasi ohne Wartenzeiten erreichbar.

Leider ist das Ruhrgebiet noch weit entfernt davon diesen Status zu erreichen. Um so unverständlicher ist es, dass sich die städtischen Gesellschaften sträuben weil sie dann ihre Fahrpläne anpassen müssen. Ist doch wirklich lächerlich. Die Fahrpläne sind doch ohnehin nicht angepasst an Nah- und Fernverkehr. Wobei Duisburg hier vielleicht auch die traurige Ausnahme sein mag.

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TALKE will gerechnet haben?

TALKE will also gerechnet haben? Und das soll man wirklich glauben, was die dort verkünden? Die Firma hat Interesse an dem Grundstück, da wird sie mit Sicherheit nicht sagen, dass ein Autohof dort eine gute Idee ist. Vielmehr wird die Firma aber auch wirklich alles machen, damit diese Idee nicht zustande kommt. Was das rechnen angeht, so hat TALKE mit dem gescheiterten Antrag ja bereits belegt, dass Rechnen und Bürgerkunde mit ungenügend zu bewerten sind.

Die Behauptung, dass Trucker extra dafür angefahren kommen und Umwege in Kauf nehmen halte ich für absurd. Die Erfahrung zeigt doch, dass nach Möglichkeit immer die kürzesten Wege zum Ziel genommen werden. Teilweise sogar illegal. Das hier ein Umweg in Kauf genommen wird nur um an anderer Stelle parken zu können, ist unwahrscheinlich. Besonders, wenn an den anderen relevanten Stellen ebenfalls ausreichender Parkraum zur Verfügung steht.

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TALKE kommt wohl eher nicht

Die Fa. TALKE hat sich schon beginnend bei dem Antrag nicht sonderlich gescheit gezeigt. Und wenn man den Pressesprecher hört, scheinen die noch immer mit dem Kopf durch die Wand zu wollen. Anstatt es nicht zuletzt sich selbst zu erschweren und zu verteuern, wäre hier sinnvoll endlich die Verluste zu akzeptieren.

Der Rat zeigt sich hier auf der Seite der Bürgerschaft, was ich für überaus begrüßenswert halte. Mit Talke würde die Nachtteile bei weitem die Vorteile für die Stadt überwiegen. Steuerlich geht wenig an die Stadt, was bei Kleingewerbe, welches im Umfeld angesiedelt würde, anders wäre, da hier auch die Gewerbesteuern bezahlt würden. So würde die Grundsteuer bezahlt und falls Beschäftigte aus Duisburg kommen auch noch ein Teil der Einkommenssteuer. Was bei 10 Beschäftigten nicht so viel sein dürfte.

TALKE hätte inzwischen schon einiges an Geld sparen können, wenn nicht ein zum Untergang verdammtes Projekt fortgesetzt worden wäre. Aber das hatte ich ja schon vor einiger Zeit gesagt.

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Hochzeit ist Hochzeit

Was ist das für ein Mann, der es nicht schafft mit seinen Kindern über Homosexualität zu reden? Ist doch egal, wer wen liebt. Liebe ist etwas wundervolles. Wenn mehr Liebe in der Welt wäre und weniger Hass wäre vieles besser. Egal nun ob Hass, Angst oder Abneigung gegen eine von der eigenen vermeintlichen Norm abweichenden Liebe oder Hass, weil die „Liebe“ von anderen nicht geteilt wird.

Liebe und Sexualität sind so eng miteinander verknüpft, wie Hass und Gewalt. Und dennoch wird gelebte Liebe und Sexualität verdammt, während Gewalt zelebriert wird, als wäre es was ganz tolles. Erst wenn man sich von Angst und Hass befreit, kann man wahrhaftig Lieben.

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Video DownloadHelper zwingt zur Installation

Neuerdings scheint der Video DownloadHelper nicht mehr richtig zu funktionieren. Jedenfalls will er nicht mehr Downloaden, sondern erst einmal ein weiteres Programm installieren außerhalb vom Firefox. Einen Konverter. Seltsam nur, dass dies bisher ohne funktioniert hat.

Ebenfalls seltsam ist, dass in der letzten Zeit nach jedem Update eine Seite aufgerufen wurde, was einfach nur unnötig und nervig ist. Da kann man das Plugin auch direkt abschalten und nur aktivieren, wenn man es braucht. Zudem wurde die Seite nicht beim Start aufgerufen, sondern einfach irgendwann und störte dann erheblich.

Wenn man sich diese Seite anschaut findet man zahlreiche schlechte Bewertungen, weil man neuerdings zu einem Konverter gezwungen wird, der ein Wasserzeichen einblendet und anscheinend nur in der kostenpflichtigen Version ohne arbeitet. Die angebliche Begründung steht hier in englisch.

Einige der Antworten in den Reviews sind ziemlich frech.

Aber mit dem Suchbegriff „Youtube-Downloader“ finde man unter den Add-Ons zahlreiche Alternativen aus denen man nur eine auswählen muss.

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Kampf der Videoüberwachung

Ist auf jeden Fall viel Arbeit dafür zu Sorgen, dass der Datenschutz eingehalten wird.

Es gibt zu viele die illegal Überwachungskameras im öffentlichen Raum betreiben. Manchmal habe ich nicht wenig Lust mein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung mit nem Baseballschläger zu verteidigen.

Allein für Duisburg lassen sich massig Verstöße gegen die Regeln für die Videoüberwachung finden. Aber bevor ich zu Gewalt greife melde ich die Kamera lieber dem LDI und ich werde damit definitiv weiter machen.

Egal ob der große Discounter oder der kleine Tabakladen, sehr viele betreiben ihre Kameras absolut illegal. Wahrscheinlich können diese nicht einmal die entsprechenden rechtlich notwendigen Unterlagen vorweisen.

Aber es ist keineswegs Aussichtslos, denn schon an einigen Stellen hat sich was getan. So sind inzwischen die Überwachungskameras im Außenbereich des Forums mit Plastiktüten überzogen, weil diese dort nicht betrieben werden dürfen und selbst manche Banken haben eingesehen, dass es so nicht geht.

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Ist Gentechnik schlecht?

Einige werden mich vielleicht jetzt steinigen, wenn ich hier kein pauschales Nein von mir gebe, aber Gentechnik ist nicht per se schlecht. Es kommt immer darauf an, was man damit macht. Unter welchen Bedingungen und mit welchen Zielen.

In der Medizin sorgt Gentechnik für kostengünstigere und umweltfreundlicher hergestellte Medikamente. Ebenso werden einige Produkte in der chemischen Industrie mit gentechnisch modifizierten Bakterien bzw. mit Enzymen, also durch Biotechnologie hergestellt.

Die Produkte sind hier durch eine bestimmte Substanz charakterisiert und dies ist relativ gut verifizierbar. Die Nutzen-Risiko-Relation ist aus meiner Sicht recht gut.

Anders sieht es dagegen aus, wenn Pflanzen für Nahrungsmittel modifiziert werden. In diesen Pflanzen sind eine Vielzahl von Substanzen, die hinterher im Nahrungsmittel landen. Werden Gene zur Produktion von Giftstoffen in die Pflanze eingeschleust, so kann dies ungeahnte Konsequenzen haben.

Natürlich wird von den Pflanzenproduzenten behauptet das keine Gefahr drohe, aber die Erfahrung bei vielen Technologien zeigt, dass Gefahren im Zuge von Profitmaximierung immer wieder klein geredet werden und man den Aussagen von Unternehmen hier misstrauen muss und sei es nur aus Gründen der Selbsterhaltung. Die Konsequenzen aus einer neuer Substanz lassen sich erst nach einiger Zeit absehen und selbst dann dauert es noch eine Weile, bis die Verursacher für Schäden aufkommen. Dies hat sich immer wieder gezeigt.

Nehmen wir als Beispiel mal eine Pflanze eines großen Gentechkonzern, die gegen einen bestimmten Giftstoff immun ist. Welche Konsequenzen ergeben sich aus so eine Immunität der Pflanze? Erst einmal wird der Giftstoff hemmungsloser eingesetzt, als wenn dies nicht der Fall wäre. Natürlich wird der Bauer nicht Tonnen einfach so auf den Acker kippen, aber trotzdem kann er die Dosis erhöhen und damit den Ertrag. Allerdings steht der Giftstoff inzwischen im Verdacht krebserregend zu sein. Somit sorgt die gentechnische Modifikation indirekt für ein höheres Risiko an Krebs zu erkranken.

Ich denke die Namen des Konzerns und des Giftstoffes kann jeder erraten.

Teilweise werden aber auch Pflanzen modifiziert, dass sie einen Giftstoff bilden, welcher dann Insekten töten soll. Dies ist natürlich nicht nur eine Gefahr für den Menschen, dass die Giftstoffe auch in der Nahrung landen, sondern auch für nützliche Insekten.

In Nahrung hat Gentechnik nichts zu suchen und wenn ein Hersteller trotzdem meint etwas ins Essen mischen zu müssen, dann sollte eine deutlicher Hinweis darauf prangen.

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Spruch zum Sonntag

Risikobewusstsein ist ein Überlebensfaktor.
(Ulrich Scharfenort, 13.11.2012)

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Wirtschaftsunweiser Bofinger

Für Geschäfte macht es vielfach keinen Unterschied, wie man bezahlt, denn Kosten haben sie so oder so. Und Verbrecher bezahlen eher mit Kleingeld, als mit großen Scheinen da diese Geldsummen leichter unter das Volk zu bringen sind. Zudem bei Drogengeschäften wohl überwiegend kleine Scheine reinkommen dürften.

Fühle mich schon ein wenig persönlich angegriffen, denn ich habe zum Beispiel schon mal ein Auto mit 500ern bezahlt und auch für andere größere Summe sind diese Scheine angenehmer.

Außerdem geht Bargeld z.B. bei ALDI deutlich schneller, als das zahlen mit der Karte.

Weisheit setzt voraus, dass man alle Aspekte oder möglichst viele einer Sache durchdacht. Somit ist Bofinger definitiv nicht Weise.

Mal abgesehen davon, dass man noch Transparenter wird und jeder weiß, was man wo gekauft hat. Selbst der Einkauf im Sexshop bleibt nicht verborgen.

Auch Spenden, wie in der Kirche oder eine Spendendose sind mehr möglich.

Und schlussendlich reicht ein Computerfehler und alles ist weg. Bargeld ist das schon etwas schwieriger.

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DBB hat doch wirklich geantwortet

Wie nicht anders zu erwarten wird das GDL in Schutz genommen.

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

vielen Dank für Ihre Mail, auf die ich gerne kurz antworten möchte. Vorweg: Wir haben großes Verständnis für Ihren Unmut über die aktuelle Lage und die Konsequenzen der Arbeitsniederlegungen bei der Bahn.

Ich möchte aber – in aller Anerkenntnis der gravierenden Folgen der Bahnstreiks für alle Beteiligten – betonen, dass es sich entgegen der weit verbreiteten öffentlichen und (nicht zuletzt dank der weitaus größeren und agenturgestützten Kommunikationsmacht der DB AG) veröffentlichten Meinung bei der GDL mitnichten um eine „streikwütige“ Gewerkschaft handelt, die grundlos Arbeitskämpfe vom Zaun bricht und „Millionen Menschen rücksichtslos schikaniert“. Die GDL ist eine Interessenvertretung für die Beschäftigten der Bahn (ArbeitnehmerInnen und BeamtInnen gleichermaßen). In deren Auftrag will die GDL und will Claus Weselsky als ihr gewählter Vorsitzender einen Tarifabschluss erreichen. Am Verhandlungstisch war das offenkundig bisher nicht zu realisieren, und es wurde reichlich „verhandelt“ in den letzten Monaten. Deswegen haben die GDL-Gremien entschieden, zur „ultima ratio“, dem Streik – schwerpunktmäßig eindeutig im Güterverkehr, aber eben auch im Personenverkehr – zu greifen. Daran ist nichts verwerflich, das ist gelebte Koalitionsfreiheit und Tarifpluralität, die unsere Verfassung mit Artikel 9 schützt und mit der die Bundesrepublik seit Jahrzehnten sehr gut fährt. Dass unter diesen Arbeitsniederlegungen wieder sehr viele Menschen leiden müssen, ist nichts anderes als Folge der Privatisierung der Bahn, vor der wir seinerzeit immer gewarnt haben.

In vertraulichen Gesprächen hat der dbb-Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt immer wieder versucht, vermittelnd auf die Tarifparteien im Bahnkonflikt einzuwirken und sich positiv über eine mögliche Hinzuziehung unabhängiger Dritter geäußert. Unter der nachvollziehbaren Voraussetzung, dass zuvor die Rahmenbedingungen geklärt sind, sind dazu inzwischen auch beide Seiten bereit. Für die Streikgeldunterstützung sieht die dbb-Satzung seit vielen Jahren bestimmte Regularien vor, die für alle Mitgliedsgewerkschaften gelten. Für die aktuelle Streikmaßnahme wurde von der GDL kein Antrag auf Streikgeldunterstützung gestellt.

Mit freundlichen Grüßen,

Dem kann ich ja so nicht zustimmen:

Tut mir Leid,

aber das stimmt nicht! Der aktuelle Streik ist durch das Grundgesetz nicht geschützt, da dieser massiv in die Grundrechte Dritter eingreift. Man kann sich nicht einfach ein Grundrecht rauspicken und die anderen vernachlässigen. Diese Drangsalierung der auf die Bahn angewiesenen Bevölkerung verursacht massiven Stress und das ist Körperverletzung.

Man braucht sich keine PR rauszupicken, da reichen meine persönlichen Erlebnisse als Bahnkunde und der Rücksichtslosigkeit der GDL schon seit etlichen Jahren.

Somit sehe ich gute Chancen auf eine Klage wegen Sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung (§ 826 BGB) von auf die Bahn angewiesene durch die GDL.

Hatte aber ohnehin keine andere Antwort erwartet schließlich geht es ja auch um DBB gegen DGB.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Glyphosat, Monsanto und TTIP

Das Glyphosat gefährlich ist, ist doch schon lange bekannt. Jedenfalls jenen, welche sich damit beschäftigt haben.

Das Monsanto das nicht einsehen will ist nur zu verständlich. Schließlich können die ihren ganzen Gentechdreck wegschmeißen, der genau auf dieses Gift optimiert wurde. Das geht um Milliarden, da würde die alles erzählen und mit TTIP würden die wahrscheinlich auch gegen Regierungen vorgehen, welche die Glyphosatnutzung verbieten oder einschränken wollen.

Monsanto ist eines der besten Argumente gegen TTIP.

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Deutsche Flugsicherung verweigert Auskunft nach UIG NRW

Oder besser gesagt verlangt für eine einfache Auskunft horrende Gebühren.

Da ich in der Nacht mal wieder von Fluglärm geweckt wurde fragte ich wie zuvor schon einige Male bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) am Fluglärmhafen Düsseldorf nach. Also jenen, die entscheiden wer unter Fluglärm leiden muss und wer nicht.

Meine Anfrage:

Guten Morgen,

heute Nacht um 3:02 Uhr von lautem Fluglärm geweckt und um 4:11 von
nicht ganz so lautem.

Welche Flugzeuge waren da diesmal?

MfG

Ulrich Scharfenort

Kurz zuvor hatte ich bereits eine andere Anfrage gestellt zu einem weiteren Flug, welcher die Nachtruhe störte.

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

leider kann ich Ihnen jetzt nicht jedes Mal zu nächtlichem Flugverkehr eine Antwort schreiben.

Wiederum handelte es sich um einen Abflug vom Flughafen Köln/Bonn in fast 15.000 ft und einen Überflug in größerer Flughöhe.

Ich behalte mir vor bei zukünftigen gleichgelagerten Fällen Gebühren gemäß Umweltinformationsgesetz (UIG) zu erheben.

und mit einer weiteren Mail kam dann dies noch explizitere:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

wie bereits in meiner letztem Email angekündigt, werde ich zu
gleichgelagerten Fällen kein Antwort außerhalb der Gebührenordnung zum Umweltinformationsgesetzes geben.

Gerne analysiere ich im Detail die betreffenden Flugbewegungen für Sie.
Hierfür fallen Gebühren in Höhe von zirka 50,- EURO an.

Ich bitte um kurze Bestätigung der Kostenübernahme gemäß Kostenverzeichnis zur Umweltinformationskostenverordnung (UIGKostV).

Bei so viel Dreistigkeit, fiel meine Antwort natürlich ebenso dreist aus.

Guten Tag,

Für einfache Auskünfte nach UIG fallen keine Gebühren an (UIG NRW § 5 Abs. 2) und da ich jede Anfrage als Einzelanfrage stelle, sind es nur einfache Auskünfte. Sie sollten sich mal genau über das UIG informieren.
Oder soll mich diese „Androhung“ von Gebühren davon abhalten meine
Rechte wahrzunehmen?

Fall sie weiterhin die zustehende kostenlose Auskunft verweigern sollten bitte ich um Mitteilung welche Behörde für die DFS Düsseldorf als fachliche Aufsicht zuständig ist. Daneben behalte ich mir vor, mich an den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit zu wenden, da ich diese Antwort als ziemlich Dreistigkeit empfinde.

Zudem ist die DFS ja auch der Verursacher für diesen Fluglärm, wobei ich ja schon erfuhr, dass der Lärm von der DFS nicht gemessen wird, hier also keinerlei Rücksicht genommen wird, da man ja nicht weiß wie laut die Flugzeuge am Boden wirklich sind. Hier sind dringend Messungen notwendig.

Und wenn Sie die Anfragen stören, dann gibt es eine ganz einfache
Lösung. Keinen nächtlichen Fluglärm über Duisburg-Rheinhausen machen, damit ist uns allen gedient.

MfG

Ulrich Scharfenort

Anscheinend brauchen die Mitarbeiter DFS nicht nur in Hinblick auf Lärmschutz der Bevölkerung Nachhilfe.

Mit einer Antwort hatte ich nicht gerechnet, weshalb ich mich nach diesem Mailverkehr von Anfang April nun an die zutändige Aufsichtbehörde wandte und zugleich auch die von der DFS Düsseldorf neu etablierten faktischen Flugrouten beschwerte, denn auch wenn Rheinhausen Flugerwartungsgebiet sein mag, ist dies trotzdem nur auf der Nord-Süd-Achse der Fall und definitiv nicht auf der West-Ost-Route.

Nemo me impune lacessit. Man muss sich nicht alles bieten lassen.

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Legt den Weselsky endlich mal an die Leine!

Ein offener Brief an den DBB, als diejenigen welche die GDL in ihrem Streik unterstützen.

Der Machtmissbrauch von Weselsky in seinem Streben Deutschlands unbeliebteste Person zu werden setzt sich fort und der DBB schreitet nicht ein. Aber nicht nur das, der DBB steuert sogar noch Geld bei, damit ganz Deutschland und einem ungerechten Arbeitskrieg leidet und auf den Grundrechten der Bevölkerung herumtrampelt.

Ja ich weiß jetzt betet wieder jemand die Leier vom Streikrecht als Grundrecht, bloß das heißt nicht, dass die anderen Grundrechte unwirksam werden. Angefangen beim den Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, was auch in der Vergangenheit durch die GDL schon massiv belastet wurde. Hier insbesondere durch Streiks im Winter, aber auch durch den zusätzlichen Stress dem die Pendler nun noch zusätzlich ausgesetzt sind. Und Stress ist nach einhelliger Meinung tödlich.

Familie sehen sich am langen Wochenende nicht. Beziehungen gehen in die Brüche. Das Vermögen von Millionen wird enteignet, weil diese für Alternativen wie Taxi oder Hotel viel Geld bezahlen müssen. Auch in das Recht auf Arbeit der anderen wird massiv eingegriffen. Einige dürften sogar schon gekündigt worden sein, weil sie zu spät oder gar nicht kamen. Der Weg ist das Problem der Beschäftigten, bloß mit ein paar Stunden Vorlauf lässt sich nicht immer eine Alternative finden.

Und schuld ist nicht etwas der Streit um mehr Lohn oder etwas anderes nachvollziehbares, sondern einfach nur ein Machtkampf zwischen Gewerkschaften bzw. deren Verbänden. Das ist so etwas von erbärmlich.

Ob auch Privatpersonen auf Unterlassung klagen können? Ist sicherlich eine interessante Frage. Die man mal klären sollte.

Die Grundrechte des einen enden dort wo die des anderen beginnen!

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Wieder einmal die Gier nach Rohstoffen

In ihrer Gier nach Rohstoffen frisst sich die USA in ein weiteres Stück Natur. Kein Gedanke wird daran verschwendet, was die Konsequenzen sind und dass man manches als Reserve behalten sollte. Aber was ist man von den USA auch anderes gewohnt. Die Außenpolitik ist häufiger auch durch Rohstoffgesichtspunkte begründet.

Sowohl Shell als BP kann man Versprechen nicht glauben. Die maximieren ihren Profit zu lasten der Sicherheit. Es ist nur eine Frage der Zeit bis noch mehr Erdoberfläche von dieser Gier verschlungen wird. Unwiederbringlich stirbt die Welt wie wir sie kennen jeden Tag ein Stück mehr. Dabei wäre es gar nicht so schlimm, wenn Öl endlich mal knapper würde und die Industrie mehr Druck hätte. Aber über die Grenzen ihres kleinen Ländchens schauen wohl nur die wenigsten hinaus.

Wir sind alle Terraner, es wird Zeit sich auch endlich so zu verhalten.

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NSA Ausschuss bei Wikileaks

Steht Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen noch auf dem Boden von Recht und Verfassung? Die Bevölkerung hat ein Recht auf Information und wenn die innere Sicherheit bedroht ist, dann durch die NSA und nicht durch Wikileaks oder andere Undichtigkeiten.

Jemand muss jene beobachten, die wild umsichspionierend durch die Welt reisen und dabei der Bundesrepublik dienen sollen. Allerdings zeigt ja gerade die NSA Affäre, dass die Ausschüsse keine Kontrolle haben, also muss jetzt die Öffentlichkeit diese Kontrolle übernehmen.

Wer auch immer der Leaker war handelt ganz im Sinne des Whistblower Artikels 20 Abs. 4 im Grundgesetz:
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Die Geheimdienst habe nach allem was man den Medien entnehmen konnte durchaus versucht diese Ordnung zu beseitigen. Insbesondere in Hinblick auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung und die Unverletztlichkeit der Wohnung. Ob und in wessen Auftrag muss wohl noch ermittelt werden.

Wenn dies jemand nicht erkennt, der eigentlich unsere Verfassung schützen soll, dann muss diese Person ausgewechselt werden. Man muss bei allem immer Bedenken, dass die USA ein Verbündeter ist. Der Unterschied zu einem Freund ist signifikant.

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Spruch zum Sonntag

Das einzige was überwacht werden muss, sind die Überwacher.
(Ulrich Scharfenort, 12.07.2013)

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Kostenpflichtige Lehrerparkplätze

Lehrer haben die wichtigste Funktion im Staat. Dem Nachwuchs unsere Werte näher zu bringen und möglichst hochwertig auszubilden, was sowohl für die zukünftigen Steuern wichtig ist, als auch für unseren Status als Technologiestandort.

Wenn Lehrer aber so schlecht behandelt werden, dass sie auch noch für Parkplätze bezahlen sollen. Würde ich mir als Lehrer mehrfach überlegen, ob ich nach Duisburg gehe oder eine andere Stadt wählen, wo mir mehr Wertschätzung entgegengebracht wird.

Ich frage mich zudem, was die FAS der Stadt Duisburg zu dieser psychische Belastung für Lehrer durch fehlende Parkplätze sagt. Schließlich ist die Stadt Duisburg dazu verpflichtet den Arbeitsschutz und damit auch psychische Belastungen zu beachten.

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Kein Vorkaufsrecht durch Stadt?

Die Aussage zu den Weißen Riesen und dem mangelnden Vorkaufsrecht der Stadt Duisburg ist falsch.

Die Stadt hat bei jedem Gebäude in Duisburg ein Vorkaufsrecht. Sie müsste es bloß ausüben. Dies ist vom Geld erst einmal unabhängig.

Auf jeden Fall kassiert die Stadt Duisburg dafür Geld, dass sie einem bescheinigt das Vorkaufsrecht nicht ausüben zu wollen, also wir dort doch wohl auch geprüft, ob die Stadt nicht ein Interesse hat. Dazu bedarf es bestimmt keines Sondergebiets, sonst wäre die Bescheinigung doch wohl nicht notwendig.

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Der Fluchhafen

Am Rande einer Großstadt gab es dereinst einen Flughafen. Von dort starteten Tag und Nacht die Maschinen. Erschütterten und lärmten die gesamte Umgebung. Einige Piloten flogen sogar extra Schleifen, damit auch die Gesamte Umgebung etwas von dem Lärm hatte. Nur das Stadtzentrum der Großstadt wurde verschont.

Es gab zwar zahlreiche Beschwerden, aber die wurden von einem vorwitzigen und ahnungslosen Minister Verkehrtminister abgewiegelt und verdreht. Aber wie sollte es auch anders sein, der Minister bekam nicht nur die volle ‚Dankbarkeit‘ der Lärmgeplagten, sondern was ihm natürlich viel wichtiger war, jene des Flughafens.

Nur eins hatte dieser vollkommen vergessen. Neuerdings flogen die Flugzeuge auch über ein kleines Wäldchen, wo eine freundliche und sanfte Hexe wohnte. Jedenfalls war sie so gewesen, bis die Lärmmaschinen ihr den Schlaf raubten.

Sie verfluchte all jene, welche sich am Leid anderer bereicherten den gesamten Lärm alleine ertragen zu müssen. Die Bewohner hatten ihre Ruhe und die Verantwortlichen ereilten allesamt die verdienten Herz- und Kreislauferkrankungen.

Dies sprach sich schon bald herum und von da an schien jeder einen großen Bogen um den im Volksmund als Fluchhafen titulierten Lärmbetrieb zu machen. Jedenfalls solang bis ein Direktor endlich Rücksicht auf die Bevölkerung nahm und damit den Fluch brach.

(Erstveröffentlichung hier)

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Hellmich Seniorenheim am Markt

Dann hat die Bevölkerung es also Herrn Lisken zu verdanken, wenn die Innenstadt von Rheinhausen so verkommt. Anstatt sich mal zu engagieren und um die Innenstadtentwicklung zu kümmern lieber noch einen Klotz mit Ladenlokalen hinsetzen und alles noch mehr verschärfen.

Wo Hellmich baut wird es definitiv nicht schöner, sondern hässlich durch leere Schaufenster. Weil den das Umfeld nicht im geringsten interessiert, sondern nur der Profit.

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Gesellschaftsschädiger Deutscher Lokomotivstehenlasser

Die GDL kann doch nur Streik. Weselsky versucht wahrscheinlich mit den Streiks darüber hinweg zu täuschen, dass die Verhandlungen intellektuell überfordern. Anders kann ich mir diese Verhandlungsinkompetenz jedenfalls nicht erklären. Oder leidet er etwa an Warnstreik Streikwahn?

Und was das Tarifeinheitsgesetz angeht so haben wir dieses doch wohl auch den Gesellschaftsschädigern Deutscher Lokomotivstehenlasser zu verdanken.

Meine Solidarität für Arbeitskampf erstreckt sich jedenfalls nicht auf Machtspielchen unter Gewerkschaften und Gewerkschaften die so rücksichtslos wie die GDL streiken.

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Berücksichtigung der Transportwege bei einer UVP abgelehnt

Man sollte annehmen, dass sich das Umweltministerium bei so einem Thema mehr Mühe in Hinblick auf eine Stellungnahme gibt, was aber eindeutig nicht Fall ist, wie der zwar oberflächlich verständliche und richtig klingende Text zu meiner Petition zeigt.

Stellungnahme des Bundesumweltministeriums
Der Petent bittet um eine Änderung der Störfall-Verordnung (12. BimSchV) und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, um die Transporte von Gefahrgütern in deren Anwendungsbereich aufzunehmen. Er weist darauf hin, dass Gefahrguttransporte von und zu Betrieben, die der Störfall-Verordnung unterliegen, schädliche Auswirkungen oder mögliche Gefahren für die Umgebung mit sich bringen können. Diese Auswirkungen sollten bei der Entscheidung über die Ansiedlung derartiger Betriebe berücksichtigt werden.

Es wird folgende Antwort an den Petenten vorgeschlagen:
„Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Störfall-Verordnung sowie des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist nicht erforderlich. Das Bundesrecht grenzt das Recht für Gefahrguttransporte auf Grundstücken von Industrieanlagen (einerseits) und auf öffentlichen Verkehrswegen (andererseits) in der Weise ab, dass für Gefahrguttransport auf Grundstücken von Industrieanlagen das Industrieanlagenrecht des Bundes-Immissionsschutzgesetz gilt, während Gefahrguttransporte auf öffentlichen Verkehrswegen vom Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBefG) sowie durch die auf dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen, insbesondere der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit der Eisenbahn und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB), erfasst werden (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GGBefG). Das Gefahrgutbeförderungsgesetz mit der hierzu erlassenen Gefahrgutverordnung stellt den Schutz vor Gefahren bei Gefahrguttransporten sicher.

So wie die Störfall-Verordnung den Betreiber eines Betriebes verpflichtet, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Störfälle zu verhindern und darüber hinaus die Auswirkungen dennoch eintretender Störfälle so gering wie möglich zu halten (§ 3 der 12. BimSchV), so verpflichtet die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt die an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten, das gleiche zu tun (§ 4 GGVSEB). Die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße hat nach den Vorgaben des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) zu erfolgen (§ 1 Absatz 3 Nr. 1 GGVSEB). Das ADR schreibt ausführlich vor durch welche Maßnahmen von den am Transport Beteiligten der Schutz von Menschen und der Umwelt zu gewährleisten ist. Es enthält insbesondere Regelungen zur Klassifizierung, der Verpackung und der Kennzeichnung der gefährlichen Güter, dem Bau, der Ausrüstung und der Überprüfung der Fahrzeuge und der Tanks, sowie der Ausbildung der mit dem Transport gefährlicher Güter befasster Personen. Diese Vorschriften werden unter Berücksichtigung von Erkenntnissen aus Wissenschaft und Technik, aber auch aufgrund von Unfallauswertungen, laufend überprüft und einem zweijährigen Intervall weiterentwickelt.

Die GGVSEB weist die Verantwortlichkeit für die Beachtung der erforderlichen Maßnahmen den verschiedenen an der Beförderung Beteiligten zu. Werden diese Pflichten nicht erfüllt, ist der Transport nicht zulässig. Die zuständige Behörde kann in solchen Fällen gemäß § 8 Absatz 1 GGBefG die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung von Verstößen treffen. Die Verstöße werden zudem als Ordnungswidrigkeit geahndet. Wenn mit einem Verstoß gegen die verwaltungsrechtlichen Pflichten aus dem Gefahrguttransportrecht eine Gefährdung der Gesundheit verbunden ist, droht unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe gemäß § 328 Absatz 3 Strafgesetzbuch.

Es wäre nicht sachgerecht, darüber hinaus Fragen des Gefahrguttransportes auf öffentlichen Verkehrsflächen, also außerhalb des Anlagengeländes, in Anlagenrecht des Bundes-Immissionsschutzgesetzes mit einzubeziehen. Relevant für das Anlagenrecht können nur solche Umstände sein, die im Verantwortungsbereich des Betreibers liegen. Das ist aber bei Gefahrguttransporten außerhalb des Anlagengeländes nicht der Fall.

Der Schutz der Umgebung vor den Gefahren und Auswirkungen von Gefahrguttransporten ist mit dem Gefahrgutrecht sichergestellt, das alle an der Beförderung der gefährlichen Güter Beteiligten für die Einhaltung von Sicherheitspflichten in die Verantwortung nimmt.“

Meine Antwort fiel entsprechend aus.

Guten Tag,

ich muss mich wohl ziemlich undeutlich ausgedrückt haben, dass die Abteilung Umwelt und Gesundheit, Immissionsschutz, Anlagensicherheit und Verkehr, Chemikaliensicherheit des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eine derartige Stellungnahme verfasst.

Oberflächlich betrachte klingt alles plausibel, allerdings Fachkenntnisse vorausgesetzt fallen schnell einige Stellen auf die so nicht richtig sind.

So spielt es für eine Umweltverträglichkeitsprüfung eine erhebliche Rolle ob die Zuwege mit betrachtet werden oder nicht. Denn diese haben eine sehr große Auswirkung auf die Umwelt bzw. Umgebung durch Lärm, Feinstaub und natürlich auch die Gefahren welche von den Transportgütern ausgeht.

Wobei die Gefahrguttransporte explizit nur als ein Beispiel genannt wurden. Die Stellungnahme geht allerdings nur allein auf dieses Beispiel ein und betrachtet keine denkbaren anderen Varianten. Auch die normalen Transporte zu einem Störfallbetrieb ohne Gefahrgut gehen immer mit Lärm und anderen schädlichen Einflüssen einher, die bei einer Betrachtung im Vorfeld berücksichtigt werden müssen.

Aber selbst Transporte sind nur eine Auswirkung im Umfeld eines Störfallbetriebes und diese Petition zielt auf ein wesentlich größeres Spektrum ab, was das Ministerium offensichtlich nicht betrachtet hat, weshalb die Stellungnahme so nicht stehen bleiben kann. Ich gehe mal davon aus, dass diese Fehlinterpretation keine Absicht war, sondern das meine Petition einfach nicht klar genug abgefasst war, dass sie für Fachpersonal verständlich war. Selbstverständlich war Gefahrgut ein Beispiel was ich zur Verdeutlichung für die Allgemeinheit wählte, weil es so am ehesten verständlich wird. Es gibt natürlich einige Auswirkungen von einem derartigen Betrieb, welche erst im Zusammenhang erkennbar werden und deshalb auch genau so betrachtet werden müssen, um alle Folgen abschätzen zu können.

Die angeführte Sicherheit von Gefahrguttransporten stimmt nicht. Denn es gäbe eben keine besonderen Kennzeichnungsvorschriften für die Fahrzeuge, wenn man nicht immer mit einem Unfall rechnen müsste. Die Kennzeichnung wird angebracht um Rettungskräfte auf den Umstand der Gefahr hinzuweisen, so dass entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können. Einen Gefahrguttransport als sicher zu bezeichnen ist in etwa so, als würde man behaupten es gäbe keine Unfälle auf deutschen Straßen. Mit einem Wort absurd. Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis bei einem Gefahrguttransport durch ein Wohngebiet oder vergleichbares Gebiet etwas passiert. Einige Länder haben in diesem Sinne bereits Durchfahrtsbeschränkungen durch Gebiete mit Wohnbebauung eingeführt. Deutschland noch nicht, obwohl der ADR sich nicht explizit dazu äußert. Somit stellt das gegenwärtige Recht eben gerade nicht den Schutz der Bevölkerung sicher.

Zudem wurde kein wirklicher Grund genannt warum eine Abprüfung von weiteren Umgebungsvariablen im Vorfeld zur Errichtung eines Störfallbetriebes nicht möglich wäre. Es wurde lediglich ein kurzer Abriss des Gefahrgutrechts wiedergegeben. Die angeführten „Strafen“ kommen allerdings erst zum Tragen, wenn bereits ein Fehler passiert ist und nicht im Vorfeld, wie dies im Rahmen einer UVP geprüft wird. Tote werden nicht wieder lebendig nur weil ein Schuldiger bestraft wird. Ziel muss es sein Tote bereits im Vorfeld zu verhindern. Das gebietet uns allen das Grundgesetz.

Auch der Gefahrguttransport liegt in der Verantwortung des Betreibers. Erst einmal weil ohne den Betrieb dieser gar nicht notwendig wäre und somit der Betrieb die Ursache für den Transport ist. Aber auch aus dem Gefahrgutrecht selber ergibt sich dies. Denn zu den am Transport Beteiligten gehören auch die Empfänger, Verpacker und Absender, wobei es sich regelmäßig zumindest jeweils bei einem davon um den Betreiber der Anlage handelt. Somit liegen auch diese Umstände in dessen Verantwortung, was allerdings in den Gesetzestexten auch im Zusammenhang mit der Beteiligung der Öffentlichkeit im Vorfeld zur Errichtung eines Störfallbetriebes noch nicht geregelt ist. Somit könnte man grundsätzlich, wenn im Zentrum einer Stadt ein ausreichend großer Platz vorhanden ist um die Abstände einzuhalten durch auch einen Störfallbetrieb errichten ohne, dass die im Beispiel genannten Transporte betrachtet werden müssten. Obwohl von diesen die hauptsächliche Gefahr ausginge.

Davon abgesehen ist auch das Gefahrgutrecht ein Teil des Umweltrechts und somit liegt ohnehin eine inhaltliche Nähe vor, die eher in Frage stellt, warum nicht alle Zusammenhänge in einem geprüft werden.

Des weiteren bin ich verwundert, dass selbst das Umweltministerium einseitig druckt und so wenig Wert auf den Naturschutz und die Umwelt legt.

Zur Erinnerung sei die Stellungnahme und die Petition noch mal angehängt.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Notebook und Smartphone bald im Flugzeug verboten?

Die Lufthansa behauptet dreist, dass ihre Bordsystem quasi nicht gehackt werden können. Natürlich kann gehackt werden. Schließlich kann der Pilot auch die Bordsysteme übersteuern und abschalten bzw. die Filmvorführung unterbrechen. Was in die eine Richtung geht, geht auch in die andere, wenn es nicht zwei wirklich physisch getrennte Systeme sind. Die vage Aussage der Lufthansa spricht dafür, dass es möglich ist.

Also wenn eine Maschine demnächst im Vorgarten „landet“, darf man sich nicht wundern.

Und sollte man doch nicht auf diesem Weg zugreifen können gibt es immer noch Insider, die mal ihren „Stick“ reinschieben und nette kleine Programme aufspielen können. Für Terroristen sicherlich toll Flugzeuge per Computer abstürzen lassen zu können.

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Spruch zum Sonntag

Selbstmordattentäter sind blasphemisch, denn sie stellen die Macht ihres Gottes in Frage.
(Ulrich Scharfenort, 17.07.2013)

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Landespolitik für mehr Sportlärm

Wenn sich die SPD nur genauso intensiv gegen Fluglärm einsetzen würde, wie für Sportlärm, wäre schon viel gewonnen. Allerdings scheinen dies unsere Landtagspolitiker gar nicht im Blick zu haben.

Ein fairer Kompromiss wäre doch die gleichen Einschränkungen für Fluglärm, wie alle anderen Lärme und dafür dürfen Sportplätze bis zu einem gewissen Grad mehr Lärm machen. Mancher Lärm auf einem Sportplatz muss nicht sein, anderer bleibt nicht aus und genau diese Differenzierung muss letztendlich auch das Gesetz wiedergeben.

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Kein Datenschutz gegen mobile Überwachung

Meine Petition würde wie nicht anders erwartet abgeschlossen. Angeblich reicht das vorhandene aus.
Da wird man sich wohl doch eine Drohnenabschussvorrichtung bauen müssen.

Aus der Begründung:

Der Petent fordert eine Regelung für die Abwehr mobiler Überwachung im Bundesdatenschutzgesetz.

Zur Begründung seines Anliegens führt der Petent im Wesentlichen aus, derzeit sei eine nahezu lückenlose kommerzielle Überwachung des Alltags mithilfe von Drohnen, der Datenbrille „Google Glass“ sowie der Bildübertragung durch Smartphones möglich. Regelungen und Abwehrrechte, wie ein erweitertes Recht am eigenen Bild, oder prophylaktische Maßnahmen zur Verhinderung einer Aufzeichnung der eigenen Person würden jedoch nicht existieren. Die kommerzielle Überwachung stelle folglich einen Grundrechtseingriff dar. Problematisch sei, dass nicht erkennbar sei, welchen Zweck eine Aufzeichnung diene. Bei Aufzeichnungen im öffentlichen Raum sei regelmäßig nicht von einer persönlichen oder familiären Tätigkeit auszugehen. Zudem würden Abwehrrechte gegen mobile Aufzeichnungen im öffentlichen Raum daran scheitern, dass die Betroffenen eine laufende Aufzeichnung oftmals nicht bemerken würden. Der Petent schlägt daher aufgesetzte Filter auf den Aufzeichnungsgeräten oder ein Verbot vor.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage kommt der Petitionsausschuss zu dem Ergebnis, dass kein parlamentarischer Handlungsbedarf besteht.

Zunächst hebt der Petitionsausschuss hervor, dass § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Überwachung, d.h. die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen, regelt. Von dem Begriff der optisch-elektronischen Einrichtungen werden Geräte jeder Art erfasst, die für derartige Beobachtungen geeignet sind, sofern sie Licht in elektrische Signale umwandeln. Dazu gehört neben klassischen Überwachungskameras auch Webcams, digitale Fotoapparate oder Mobiltelefone mit intergrierter Kamera; dabei muss das Beobachtungsgerät nicht fest installiert, sondern kann auch mobil sein. Der Ausschuss stellt fest, dass die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Bereiche nur zulässig ist, soweit sie zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.

Weiterhin weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass maßgebende Zielvorgabe des Bundesdatenschutzgesetzes gemäß § 1 Abs. 1 BDSG der Schutz vor der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts ist. Daher fallen solche Beobachtungen nicht in den Schutzbereich des § 6b BDSG, die keine Überwachung Betroffener ermöglichen bzw. eindeutig nicht darauf ausgerichtet sind. Ferner betont der Ausschuss, dass § 6b BDSG auch der Ausnahmeregelung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG unterliegt. Das bedeutet, dass § 6b BDSG nicht greift, wenn die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten durch nicht-öffentliche Stellen ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten erfolgt.

Der Ausschuss merkt jedoch an, dass der Betroffene nicht schutzlos gestellt ist. Rechtsfolgen im Falle der Verletzung des Rechts am eigenen Bild ergeben sich u.a. aus den §§ 37, 38, 43, 44, 48 und 50 Kunsturhebergesetz (KUG). Weiterhin kann der Verletzte zivilrechtliche Abwehransprüche gemäß § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und § 1004 BGB analog geltend machen.

Der Ausschuss hebt hervor, dass das Recht am eigenen Bild eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitrechts des Artikels 2 Abs. 1 i.V.m. Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ist, das die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen schützt. Allerdings wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht schrankenlos gewährleistet, weshalb nicht jeder Eingriff rechtswidrig ist. Der Petitionsausschuss betont, dass die Reichweite des Schutzes daher stets im Einzelfall im Wege einer umfassenden Güter- und Interessenabwägung festgestellt werden muss. Für die Zulässigkeit der Herstellung von Foto- und Videoaufnahmen einer Person spricht es, wenn diese nach den §§ 22, 23 KUG verbreitet werden dürfen.

Darüber hinaus ist sich der Petitionsausschuss der Tatsache bewusst, dass mit dem wissenschaftlich-technischen der Aufnahmemöglichkeiten auch die Möglichkeiten der Gefährdung von Persönlichkeitsrechten ansteigen. Der Ausschuss weist darauf hin, dass die Konsequenz einer allgemeinen Regelung zur „Abwehr der mobilen Überwachung“ der Eingriff in andere grundrechtlich geschützte Rechtspositionen, wie beispielsweise die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1 GG), die Kunstfreiheit (Artikel 5 Abs. 3 GG) oder die allgemeine Handlungsfreiheit (Artikel 2 Abs. 1 GG), wäre.

Soweit der Petent aufgesetzte Filter auf Aufzeichnungsgeräten vorschlägt, stellt sich die Frage, wie das Vorhandensein eines solchen Filters bzw. dessen Nutzung und Wirksamkeit kontrolliert werden soll. Letztlich käme hier nur ein gänzliches Verbot der Nutzung von Aufzeichnungsgeräten in der Öffentlichkeit in Betracht; dies wird seitens des Petitionsausschusses indes nicht befürwortet.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die dem Petenten bekannte Stellungnahme der Bundesregierung verwiesen, die aus Sicht des Petitionsausschusses inhaltlich nicht zu beanstanden ist.

Nach den vorangegangenen Ausführungen vermag der Ausschuss im Ergebnis keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu erkennen und die Forderung des Petenten nicht zu unterstützen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden konnte.

Echt schade, dass der Bundestag so kurzsichtig ist. Oder stecken gar andere Motive dahinter? Denn auf der einen Seite zu sagen, es gibt Gesetze, aber anderer, dass man Filter nicht kontrollieren könne ist in der Argumentation geradezu absurd. Das kann man bei den Gesetzen in der derzeitigen Situation auch nicht.

Und wie soll man denn ein Bild, welches einmal im Netz ist, wieder weg bekommen? Wenn man es denn überhaupt mitbekommt. Oder noch schlimmer in den Archiven von Big Google und Co, wo es dann mit Ort, Datum und Bilderkennung korreliert wird. Und das ohne Zustimmung meinerseits.

Wie soll man die Einhaltung des BDSG § 6b umsetzen? Geht eben nicht in Bezug auf mobile Geräte und somit sind bestehenden Gesetze wertlos in Bezug auf solche Situationen.

Und was nützt eine Abmahnung, wenn man nicht weiß wen man sie zustellen soll.

Auch ist unverständlich, dass sie nicht mal auf den Gedanken kommen, dass im Rahmen von Big Data die Daten durchaus mal ausgewertet werden können.

Der Petitionsausschuss ist definitiv noch nicht in „Neuland“ angekommen.

Und was Drohnen angeht, so muss man sich wohl eine entsprechende Abschussvorrichtung für Drohnen basteln, welche unbefugt in den eigenen Luftraum eindringen, da ja eben keine Kennzeichnung erfolgt und trotzdem das Schlaf- oder Badezimmer überwacht werden könnte. Mir fällt jedenfalls keine Möglichkeit ein, wie ich oder die Polizei herausfinden könnte wer eine Drohne gesteuert hat, welche den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.

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Leifheit-Einweg-Waage

Die Wegwerfgesellschaft ist ein Problem, was aber auch durch die herstellenden Firmen noch verschärft wird.

Hier mal anhand der Leifheit-Einweg-Waage vertrieben und Dr. Oetker demonstriert.

Geht man nach der Verpackung kling 10 Jahre Garantie ja erst einmal Klasse.

Waage und Verpackung

Auch der Hersteller Leifheit klingt gar nicht mal so schlecht

Bild Hersteller

Schaut man dann allerdings auf der Rückseite, was ja den meisten gar nicht auffällt, so stellt man fest, dass die Batterie angeblich nicht gewechselt werden kann. Jedenfalls nicht, wenn man keine Erfahrung mit so etwas hat. Sprich der Müllberg wächst und eine Sachgerechte Trennung der Batterie vom Rest ist auch nicht möglich.

Kein Wechsel

Nun schauen wir mal genauer hin. Unter den Gummifüssen befinden sich Schräubchen, wenn man diese löst. Lassen sich Ober- und Unterteil trennen. Unter dem Aufkleber auf der Unterseite finden sich mehrere Löcher, wovon drei Zugriff auf die Schrauben der Messplatte ermöglichen. Ist diese demontiert kommt man an die Batterie nach dem lösen von weiteren drei Schräubchen heran.

Leifheit - Eine idee besser?
Leifheit - Eine idee besser?

Eigentlich ganz simpel, aber trotzdem vom Hersteller sogar vorsätzlich blockiert.

Also schrieb ich an Leifheit

Guten Tag,

folgende Waage funktionierte nicht mehr wegen einer leeren Batterie. Normalerweise würde man ja einfach die Batterie wechseln und die Waage weiter benutzen, allerdings stellte sich schnell heraus, dass der Batteriewechsel extrem erschwert wurde.

Mir erschließt sich nicht warum so wenig nachhaltige Produkte vertrieben werden oder wurden.

Was ist mit dem Umweltschutz?

Immer eine Idee besser ist das bestimmt nicht.

Daneben entspricht das Kontaktformular von Leifheit nicht den Anforderungen des Datenschutzes, weil unnötige Angaben als Pflichtangaben abgefragt werden.

Die Eingangswebseite von Dr. Oetker funktionierte gar nicht und man musste Umwege gehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Fazit für mich. Manchmal hilft es ein paar Schräubchen zu lösen und mal zu schauen, ob dies alles stimmt.

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Skype ist sehr neugierig

Hat schon jemand mal einen Blick in die „Datenschutzerklärung“ von Skype getan? Na geschützt wird da nicht sonderlich viel. Eher werden die Daten von Skype genutzt und teilweise quasi zum Eigentum erklärt.

Dies fängt an bei zahlreichen Cookies, welche Skype nutzt, aber zumindest erläutert und aufführt.

Geht über schöne Formulierung
„Daten und Angaben, die Sie uns direkt überlassen, beispielsweise bei Ihrer Registrierung, Änderung Ihres Profils oder Anmeldung bei Skype.“
Man überlässt also die Daten? Etwa für die weitere Nutzung? Am Besten gibt man nur die notwendigen Daten an und nach Möglichkeit falsche.

Dazu scheinen auch Daten gekauft zu werden:
„Daten aus anderen Quellen: Es ist auch möglich, dass wir zusätzliche Informationen über Sie, beispielsweise demographische Daten, von anderen Unternehmen käuflich erwerben.“

Schön zu wissen.
„Mit Ihrer Zustimmung geben wir Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter.“

Kommt nur mir das nachfolgende, wie eine Verletzung des Briefgeheimnis vor?
„Uns sind Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten (etwa von privaten Inhalten wie Sofortnachrichten, gespeicherte Videonachrichten, Sprachnachrichten oder Dateiübertragungen) sowie ihre Offenlegung und Speicherung gestattet, wenn wir nach bestem Wissen überzeugt sind, dass dies für Folgendes erforderlich ist:“

Bestes Wissen? Braucht es da nicht ein wenig mehr?

Insgesamt, bezahlt man auch hier wie an vielen Stellen mit seinen Daten

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Reaktion der Bahn

Mein Beschwerdeschreiben an die Bahn, habe ich natürlich nur per Email geschickt, sondern auch bei Facebook gepostet.
Nachfolgende Reaktion gab es.

DB Bahn Hallo Ulrich Scharfenort, es tut mir leid, dass Sie so ein negatives Bild von der Bahn gewonnen haben. Dass es bisher mit der GDL zu keiner Einigung kam, ist sicher für alle Beteiligten nicht zufriedenstellend, dennoch kann ich an dieser Stelle nichts zu den Verhandlungen sagen. Dass Steckdosen im Zug nicht funktionieren, ist mir persönlich erst ein einziges Mal passiert, die Ausstattung von Nahverkehrszügen bestellt der Aufgabenträger. Wenn Sie Wert auf einen Sitzplatz legen und diesen gesichert haben möchten, kann ich nur empfehlen, selbst einen Sitzplatz zu reservieren. Nur weil die Anzeige gestört ist, wird ja nicht automatisch eine Leistung nicht erbracht, der Kunde hat auch ohne die Anzeige ein Anrecht auf seinen Sitzplatz. Allgemein etwas zu Verspätungen zu sagen, ist insofern schwierig, dass es viele Gründe für eine Verspätung geben kann. Gern kann ich für bestimmte Züge schauen, warum diese verspätet waren, wenn Sie es wünschen. Viele Grüße /ci

Aber natürlich wird eine Leistung nicht erbracht. Denn wenn ich ohne Reservierung frühzeitig weiß, wo ich mich ungestört hinsetzen kann gibt es auch keiner Reibereien. Als Comfort Kunde hätte ich ja auch sogar eine Quasireservierung, wenn ich es rechtzeitig weiß, aber das nützt nichts, wenn die Reservierung nicht angezeigt wird. Was aus meiner Sicht viel zu häufig vorkommt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Bahn entsprechend auf die Sitzplatzreservierung hinweisen muss und Pauschalaussagen wie, dass System mal wieder nicht funktioniert reichen hier keineswegs zur Orientierung.

Wenn ich die Aussage richtig interpretieren haben Kunden ohne Platzreservierung keinen Anrecht auf einen Sitzplatz, selbst wenn sie während der Fahrt aufstehen müssen, weil das System nicht funktioniert?

Wenn man zu selten mit den Zug fährt oder selten die Steckdose nutzt fällt es vielleicht nicht auf.

DB Bahn Wenn Sie die Sicherheit eines Sitzplatzes wollen, dann können Sie diese Leistung buchen, indem Sie eine Sitzplatzreservierung erwerben. Die Anzeige der Sitzplätze ist keine zu erbringende Leistung, um zu wissen, welchen Platz man eventuell wieder räumen muss. Abgesehen von einigen reservierungspflichtigen Zügen ist das System bei der Deutschen Bahn offen, das heißt, dass man keinen tariflichen Anspruch auf einen Sitzplatz hat, da dies im Falle von einer überhöhten Auslastung gar nicht gewährleistet werden kann. /ci

Offensichtlich weiß hier jemand nicht, was Comfort bedeutet.
Sags ja schlechter Service.

Eine Reaktion darauf gab es nicht. Man könnte noch anführen, dass die DB vielfach ihrer gerichtlich bestätigten Informationspflicht bzgl. Verspätungen ebenfalls nicht nachkommt und ich würde vermuten auch bei der Anzeige der Sitzplatzreservierung würde eine Gericht vergleichbar urteilen, denn es ist einem Kunden ohne Reservierung nicht zuzumuten die gesamte Strecke zu stehen oder immer wieder aufzustehen, nur weil die Technik der Bahn ständig streikt.

Wenn das nicht sichergestellt werden kann muss die Bahn für entsprechende Platzkontingente sorgen, dass alle sitzen können, was sehr häufig nicht der Fall ist.

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Keine Ausweitung für den Flughafen!

Das einzige Ziel des Flughafens ist Profit. Ist für ein Unternehmen auch normal, allerdings müssen sich auch Unternehmen an eine Rücksicht gegenüber der Nachbarschaft halten. Der Flughafen tut dies nicht, sonder belastet nur immer mehr und will sich dann mit einer lächerlichen Summe von 20 Millionen freikaufen. Davon kann höchstens ein Bruchteil der Menschen, welche wirklich unter Fluglärm leiden geholfen werden.

Wen interessiert als was der Airportchef will?
Billigflieger sind staatlich subventionierte Körperverletzung, denn es ist nachgewiesen, dass Fluglärm, insbesondere in der Nacht krank macht. Da der Staat die Flieger subventioniert indem er Kerosinsteuer und Mehrwertsteuer erlässt bzw. verringert handelt es sich um Subvention. Und dies geschieht obwohl hier eindeutig Artikel 2 des Grundgesetz vorrang hat.

Wir brauchen weniger Fluglärm und das geht am einfachsten, indem nicht mehr der Flugverkehr massiv subventioniert wird.

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Autohof Rheinhausen

Ist doch ziemlich einfach das Problem zu lösen wo der Autohof hin soll und ebenso wie die Finanzierung Herr OB.

Die Freifläche an Tor 1 lag Jahrelang brach, bevor sie nun an einen Betrieb verpachtet wurde, der sich dort ohnehin nicht ansiedeln darf, weil viel zu dicht an Wohnbebauung. Das Gelände ist ideal für einen Autohof. Es liegt direkt an einem Bahnhof, einen Supermarkt gibt es auch. Bauen muss man nur noch Toiletten, Duschen und ein Mauthäuschen. Damit fällt auch die Ausrede wegen der Mautstelle auf der Friedrich-Ebert-Straße weg.

Eine andere Fläche kommt nicht in Frage.

Die Finanzierung sollte auch keine Problem sein, denn jene Unternehmen, welche den LKW-Fahrern keine eigene Abstellmöglichkeiten bieten müssen dann halt für eine gemeinschaftliche Einrichtung zahlen, genauso wie alle Duisburger für die Straßen zahlen.
Genau wie die Müllgebühren als Umlage

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Spruch zum Sonntag

Wer die Wahrheit sucht, muss lernen kritisch zu hinterfragen, sonst kann man die Wahrheit nicht von Lüge trennen.
(Ulrich Scharfenort, 15.07.2013)

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Kundencenter Nord der DVG

Ein Kundencenter der DVG des Duisburger ÖPNV soll weg, da es 250 000 kostet.

Kein wunder, dass die DVV bzw. DVG quasi fast Pleite ist. Einsparungen vollzieht man nicht indem man den Service vor Ort reduziert, welcher auch Einnahmen generiert die jetzt durchaus weniger werden könnten. Besonders, wenn nun alle in die Innenstadt rennen müssen.

Gut man muss ja kein eigenes Center betreiben, sondern kann auch den Weg der Postbank gehen. Präsenz in der Fläche von Duisburg ist aber unerlässlich um nah am Kunden zu sein.

Das man viel mehr Geld sparen könnte, wenn man endlichen den ÖPNV mit anderen Städten komplett zusammenlegen würde scheint wohl mal wieder am Kirchturmdenken zu scheitern.

Mit schlechterem Service erreicht man jedenfalls nicht mehr Gewinn

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Der Fluchhafen

Am Rande einer Großstadt gab es dereinst einen Flughafen. Von dort starteten Tag und Nacht die Maschinen. Erschütterten und lärmten die gesamte Umgebung. Einige Piloten flogen sogar extra Schleifen, damit auch die Gesamte Umgebung etwas von dem Lärm hatte. Nur das Stadtzentrum der Großstadt wurde verschont.

Es gab zwar zahlreiche Beschwerden, aber die wurden von einem vorwitzigen und ahnungslosen Minister Verkehrtminister abgewiegelt und verdreht. Aber wie sollte es auch anders sein, der Minister bekam nicht nur die volle ‚Dankbarkeit‘ der Lärmgeplagten, sondern was ihm natürlich viel wichtiger war, jene des Flughafens.

Nur eins hatte dieser vollkommen vergessen. Neuerdings flogen die Flugzeuge auch über ein kleines Wäldchen, wo eine freundliche und sanfte Hexe wohnte. Jedenfalls war sie so gewesen, bis die Lärmmaschinen ihr den Schlaf raubten.

Sie verfluchte all jene, welche sich am Leid anderer bereicherten den gesamten Lärm alleine ertragen zu müssen. Die Bewohner hatten ihre Ruhe und die Verantwortlichen ereilten allesamt die verdienten Herz- und Kreislauferkrankungen.

Dies sprach sich schon bald herum und von da an schien jeder einen großen Bogen um den im Volksmund als Fluchhafen titulierten Lärmbetrieb zu machen. Jedenfalls solang bis ein Direktor endlich Rücksicht auf die Bevölkerung nahm und damit den Fluch brach.

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Duisburger Künstler: Eren Can Bektas

Bektas, Eren Can; Musiker; Seite; Wikipedia; Youtube, Artikel 1, 2, 3,

Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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Duisburger Künstler: Johann Hendrix

Hendrix, Johann; Maler; Seite; Wikipedia; Artikel 1,

Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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Duisburger Künstlerin: Susanne Steingen

Steingen, Susanne; Malerin; Seite; Wikipedia; Artikel 1,

Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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Finanzprobleme der Stadt Duisburg

Alternativlos ist es nur dann, wenn man zu faul zum denken ist oder die bequemste Lösung wählt.

Dabei ist klar, dass es am Kopf zu stinken anfängt. Sprich Vorstand und Aufsichtrat muss zur Haftung gezogen werden, weil diese nicht rechtzeitig gehandelt haben.

Einmal mehr rächt sich, dass Personen ohne fachliche und sachliche Kenntnisse in Vorstände und Aufsichtsräte geschickt werden.

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A40-Brücken-Probleme

Die Brücke ist marode und trotzdem sollen noch immer die Gigaliner auf die Straßen, welche Brücken noch mehr belasten werden. Hier zeigt sich mal wieder die Kurzsichtigkeit der Politik.

Hoffentlich wird beim Folgebauwerk wenigsten darauf geachtet moderne Technik einzusetzen und mit Kohlefaser anstatt von Stahl gebaut. Die Brücken sind bei gleichem Gewicht um ein vielfaches stabiler.

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Welche Kosten kommen jetzt auf den Steuerzahler zu?

Das heißt die Bürger dürfen sich jetzt theoretisch über Rückzahlungen freuen? Oder kommt da auf die Bevölkerung die nächste Steuererhöhung zu? Ich mein schließlich ist die Stadt Duisburg auch hier beteiligt und leider wird wohl am Ende der Steuerzahler dafür blechen, dass die Müllgebühren zur Subventionierung von Müllverbrennung genutzt wurden.

Auch hier zeigt sich einmal mehr, dass öffentlich private Partnerschaft nicht funktioniert, weil die Intentionen zu unterschiedlich sind.

Besonders tragisch finde ich allerdings, dass die Landes- bzw. Bundespolitik vor Jahren die Müllverbrennung erst wünschte, dann aber nicht dabei unterstützte diese zurückzubauen, als sich nicht mehr erwünscht waren.

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Die Deutsche Bahn zeigt sich unfähig

Nicht nur, dass sie es nicht schafft mit Chefundiplomat Weselsky einen Abschluss zu erzielen. Nein auch in Technischer- und Pünktlichkeitshinsicht ist dies der Fall.

So funktionieren regelmäßig die Steckdosen in den Fernverkehrszügen nicht. In den Nahverkehrszügen sind die ja ohnehin rar. Und am vergangenen Sonntag durfte ich dann mal wieder erleben, dass die Bahn es nicht hinbekommt, die reservierten Plätze vernünftig zu kennzeichnen, sodass man sich von vornherein an einen nicht reservierten Platz setzen kann. Nein es wird nichts angezeigt, man freute sich einen schönen Platz zu und plötzlich tauchen dann Menschen auf die Geld bezahlt haben für eine Leistung die nicht erbracht wird. Ebenso hab ich ne Menge Geld für ne funktionierende Infrastruktur bezahlt. Und das Personal trotz neutral vorgebrachter Frage, wo man denn nun sitzen solle ziemlich unfreundlich.
Und dann ständig die Herunterspielung durch Titulierung als kleines Problem mit der Sitzplatzreservierung. Das ist eher ein massives Ärgernis für alle. Jene die reserviert haben und jene die denken, sich auf einen unreservierten Platz gesetzt zu haben. Da ich das schon öfters erlebt scheint es sich wohl hier eher um einen Dauerzustand zu handeln. Wobei es eigentlich schon eine schöne Symmetrie hat, dass man in den Zügen genauso schlecht informiert wird, wie am Bahnsteig.

Dazu kommen noch die täglichen Verspätungen im nahen Fernverkehr, wo ganz plötzlich unerklärliche Verspätungen zwischen Köln und Bonn auftreten. Immer nur ein paar Minuten, was sich aber mit verpasster Anbindung auf für gewöhnlich mindestens eine Stunde pro Woche summiert. Ich frage mich wie es sein kann, dass die MRB pünktlich in Bonn ankommt, während ein Fernverkehrszug mit Vorrang regelmäßig deutliche Verspätung von einigen Minuten hat.

Ständig dieser vollkommen unnötiger Stress. Da fragt man sich echt wo der Vorteil der Bahn sein soll. Defekte Technik, ständige Verspätungen und dann auch noch unfreundliches Personal.

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Die Salamitaktik von Duisport geht weiter

Eine Erweiterung des Vorbahnhofs Logport plant Duisport also. Schön, dass man dies nur 8 Monate nach dem Kauf der erfährt.

Es wird immer offensichtlicher, dass Duisport ein einvernehmliches Miteinander wenig zu interessieren scheint, denn wie sonst kann man sich erklären, dass das Geld für neue Schienen da ist, aber nicht für den Bau eines Autohofes, um das Umfeld von wild campierenden LKW zu entlasten. Ebensowenig scheint das Geld für einen schnellen Zubringer zu A40 über die ausfahrt Häfen vorhanden zu sein. Stattdessen wird der Bereich der Charlottenstraße täglich mit Verkehrsbelastungen beaufschlagt.

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Fluglärmpetition

Lärmschutz im Luftverkehr – Festlegung von Lärmgrenzwerten für lärmarmere Flugzeuge
Kommentar:

Der Kommentar klingt wie die Fehlinformationen, welche man von der Flugverkehrslärmlobby ständig bekommt.

zu 1.
Die lärmabhängigen Landgebühren sind ein extrem schlechter Witz, wie auch der SRU in seinem Bericht von März 2014 zum Thema Fluglärm ausführt. Die Fallen viel zu wenig ins Gewicht. Auch durch die Konkurrenzsituation. Eine Vorgabe für lärmärmere Maschine wäre zumindest mal ein erster Schritt an der untragbaren Situation etwas zu ändern, denn bis jetzt wird Artikel 2 Abs. 2 GG zu stark zu Lasten von wirtschaftlichen Interessen vernachlässigt. Ein Ausgleich findet nicht bzw. kaum statt.

zu 3.
Selbst in Düsseldorf finden im Zeitraum von 22 bis 6 Uhr Starts statt. Vielleicht besser mal richtig informieren, bevor man Fehlinformationen verbreitet. Auch hier gibt es leider noch immer kein Nachtflugverbot, sondern nur stärkere Einschränkungen als zum Beispiel in Köln/Bonn

zu 4.
Auch diese Aussage ist so nicht korrekt. Es gibt Fortschritte bei der Technik. Zum Teil gibt es dabei Lärmminderung pro Maschine, allerdings hat sich die Anzahl auch erhöht, sodass sich die Effekt zumindest ausgleichen. Allerdings wird die Bevölkerung deutlich stärker belastet, weil viel mehr Flieger unterwegs sind.
Zudem sind auch Maschine zumindest in Erforschung, wenn nicht schon im Bau die zwar Effizienter mit Treibstoff umgehen, dafür aber deutlich lauter sind. Da die Firmen der Wirtschaftlichkeit den Vorzug geben werden, ist klar, dass der Lärm noch mehr zunehmen wird.

Natürlich ist auch subjektives rechtlich bewertbar. Wenn etwas von nur einer Person als störend empfunden wird, ist es zu laut.

Auch lässt die Empfindlichkeit des Gehörs Problemlos messen und als Grundlage nehmen. Zum Beispiel in Form der Hörschwelle die beim Einzelnen unterschiedlich liegt.

Echt? Wo stehen diese Lärmgrenzwerte denn? Für Fluglärm gibt es bisher nur Werte zur Abgrenzung der Lärmschutzbereiche, aber keine Grenzwerte für den Fluglärm. Die hat der Gesetzgeber bisher nirgends festgelegt, weil die Flugverkehr unverhältnismäßig bevorzugt wird gegenüber den anderen Verkehrsträgern. Eigentlich könnte man sich hier sogar bei der EU wegen Wettbewerbsverzerrung beschweren.

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Spruch zum Sonntag

Normal ist undemokratisch, denn Minderheiten werden benachteiligt.
(Ulrich Scharfenort, 23.07.2013)

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Zu den LKW-Wildparkern am Mühlenberg

Rheinhausen braucht endlich einen Autohof, wo die LKW Fahrer parken können. Sanitäre Anlagen haben und gute Anbindung. Das Grundstück wo TALKE hin möchte wäre ideal und bezahlen müsste natürlich jene Firmen, die keinen Flächen für die LKW zur Übernachtung bereitstellen.

Aktuell subventionieren die Duisburger mit ihren Müllgebühren die Logistik und das Geld fehlt dann natürlich für den Einkauf in Duisburger Geschäften.

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Leserbrief Pastor Rainer Tolksdorf

Mein Kommentar zu dem Leserbrief des Pastors zu 65-jährigen die Kinder bekommt:

Nach der Bibel soll Gott angeblich den Mensch erschaffen haben. Dies schließt dann logischerweise auch die geistige Entwicklung mit ein und auch den Fortschritt. Auch was die Ärzte machen wäre somit ein Willen dieses Gottes. Dies zu negieren deutet eher auf einen zu kleinen Horizont hin.

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Duisburger Hafenchef ohne gültiges Visum

Staake hatte also kein gültiges Visum?
Wo ist hier der Eklat? Ist doch vollkommen verständlich jemand ohne gültiges Visum nichts ins Land zu lassen. Würde man in Deutschland doch wohl auch nicht machen.

Die Frage, die zu stellen wäre, wäre hier doch, warum der Staake keines hatte? Liegt es etwa an seinem Arbeitsstil? An welchen anderen Stellen hat er noch so gearbeitet?

Etwa bei der Unterstützung für TALKE? Das würde ja erklären, warum ein Gefahrstofflager überhaupt so dicht an Wohnbebauung hingesetzt werden soll, obwohl es gegen so ziemlich alle gesetzlichen Auflagen verstößt.

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Kopf in den Wolken

Bei dieser Skulptur fällt mir am ehesten die verfehlte Politik der Stadtspitze ein. Denn nicht nur bei der Skulptur scheint der Kopf in den Wolken zu stecken. Um so passender, dass diese an dem Ort des Platanenmassakers aufgebaut wird. So dient sie als Symbol und Mahnmal für eine bürgerferne Politik.

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GDL Streiks mal wieder

So langsam? Das sieht aber nur der Fahrgastverband so. Mein Unverständnis für die GDL besteht schon seit Jahren. So etwas von rücksichtslos. Derzeit wird an vielen Stellen gestreikt, aber mit Ausnahme der GDL kündigen dies alle rechtzeitig an, dass man sich darauf einstellen kann. GDL macht dies gefühlte fünf Minuten vorher und man kann sehen wo man bleibt.Als berufstätiger Mensch ist man vielfach auf den öffentlichen Verkehr angewiesen und man kann sich nicht ständig Urlaub nehmen, nur weil Weselsky unfähig zu Kompromissen oder Rücksichtsnahme ist. Das hat eine ganz andere Dimension, wenn mal die Post für nen Tag streikt und der Brief einen Tag später ankommt. Da hat man Alternativen, beim Bahnverkehr ist dies überwiegend nicht der Fall. Insbesondere nicht in der Kürze.

Die ständigen Verspätungen sind ohnehin schon eine Qual und ein Gesundheitsrisiko für Millionen von Pendler. Der Stress, der nun durch die GDL dazukommt geht gar nicht und verstößt aus meiner Sicher ganz klar gegen das Gebot der körperlichen Unversehrtheit aus Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes, was das „Streikrecht“ auf jeden Fall überwiegen dürfte und aus meiner Sicht einen Grund für ein Streikverbot darstellt.

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