AfD Wahlsiege

Ich sehe es eher so. Im Wahlgang treten hier Rechtspopulisten gegen andere Populisten an. Viel zu viel Politiker sind Selbstdarsteller. Die können zwar gut reden, haben fachlich aber nichts drauf. Leider setzen gerade jene, die gut reden können durch.
Dies schadet dem Image der Politik.
Dazu kommen natürlich noch, dass egal auf welcher Ebene viele Mandatsträger ohne Diskussion alles abnicken. Was nun ja durch eine neue Hürde für Kommunalwahlen weiter verschärft werden soll. Genau dies hilft aber Populisten, denn die Argumente werden nicht entschärft.
Ständige Streitereien auf der Bühne will keiner sehen, sondern lösungsorientierte Politik, wo eine wirkliche Abwägung der Interessen stattfinden und nicht nur das eigene Säckel gefüllt wird. Oder die gar angsterfüllt sind. Angst haben das Gesicht zu ‚verlieren‘. Hier fehlt die Vermittlungsarbeit, warum etwas wirklich gemacht wird und warum man Alternativen verworfen hat.
Und wenn ich als Politiker nun als Netzbeschmutzer gelten sollte. So ist dem halt so. Ich bleib dabei Klartext zu reden.

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Massive Datenschutzprobleme beim neuen Firefox!

Seit Version 44.0.2 will Mozilla Firefox nicht mehr, dass die Benutzer einstellen können, ob und unter welchen Bedingungen Cookies akzeptiert werden. Das ist für den Datenschutz (Privacy), was der SuperGAU fürs Kernkraftwerk ist.

Die gute Nachricht ist, dass die alten Profile meist noch weiter funktionieren und die gemachten Einstellungen bisher erhalten bleiben. Aber wer weiß wie lange dies noch der Fall sein wird. Bereits in der Vergangenheit hat Mozilla den Datenschutz bzw. die Möglichkeiten langsam aber sicher eingeschränkt.

Natürlich werden die neuen Updates wegen der Sicherheit empfohlen. Datenschutz ist wohl kein Teil dieser Sicherheit.

Wer mehr wissen will findet hier einen Hinweis auf diesen angeblich Bugfix.

Zeitgleich scheint die mit der Möglichkeit mit mehreren Profilen zu arbeiten eingeschränkt worden zu sein. Denn mit Hardware Acceleration gibt es hier eine Konflikt, wodurch der Firefox dann nicht mehr nach dem Update startet. Einen Workaround scheint es hier nicht zu geben. Dieser hier funktioniert nur für Einzelprofile. Aber nicht für mehrere.

Man könnte zwar auch diesen Weg ausprobieren und in about:config die beiden Werte auf true setzen
gfx.direct2d.disabled
layers.acceleration.disabled
Dies dürfte aber schon der Fall sein, wenn man den Haken weggemacht hat.

Besteht dieses Problem, kann man in Zukunft wohl nur mit einem Profil und dauerhafter Cookiesicherung surfen oder muss ständig alle Passwörter neu eingeben. Die großen Gewinner dieser Verschlechterung von Firefox zu FireSchrott (FireCrap) dürften wohl Datenzecken, wie Google, Facebook usw. sein, die jetzt noch mehr Daten sammeln können.
Angeblich soll Google seit Ende 2015 Mozilla nicht mehr finanziell unterstützen, aber irgendwie habe ich da meine Zweifel. Oder war es eine andere Stelle, die hier massiv verdient. Die Begründung seitens Mozilla ist jedenfalls schwach. Einfach nur ein Datenschutz GAU.

Schade, dass es keine Möglichkeit wie bei Windows gibt, nur die Updates zu installieren, welche der Sicherheit dienen und alle anderen wegzulassen.

Wäre ich jetzt ein Verschwörungsfuzzie fände ich es überaus seltsam, dass Locky und diese Firefoxänderung fast zeitgleich erfolgen und man quasi zu der Aktualisierung gedrängt wird.

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Das GroKodil

Sehr geehrter Männerinnen und Männer,

neulich las ich in Grimm’s Tierleben von einer neuen Spezies. Dem Grokodil. Einer Art urzeitlicher Echse, die manchmal trojanische Geschenke verteilt, aber meist nur auf den eigenen Vorteil bedacht, gedankenlos die eigenen Lebensgrundlagen zugunsten von Fiktivwerten, wie Geld, schädigt.

Jetzt noch politisch korrekter

Ihre Anony Maus

(Jetzt im neuen Kompass Kompakt)

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Die Natur ist Sexistisch

Mal stelle sich das nur mal vor. Jahrzehnte lang beten selbsternannte Feminismen vor, dass alle Menschen gleich wären. Dabei ist doch „nur“ so, dass alle die gleiche Chance habe müssen, wobei selbst dies nicht realisiert wird. Viel zu viel Menschen werden von einem maroden Bildungssystem in eine Art Leibeigenschaft der Arbeitsämter gedrängt.
Aber zurück zum eigentlichen Thema. Sind alle Menschen gleich? Nein. Individuen sind nie gleich, denn dann wären es keine Individuen mehr. Es gibt diverse Unterschiede. Das Äußere ist nur ein Aspekt, aber auch Charakter oder Fähigkeiten sind höchst unterschiedlich.

Vorverurteilende Verallgemeinerungen gibt es überall, aber es gibt natürlich auch Messwerte. So kann man problemlos körperliche Eigenschaften wie Größe oder Körperkraft auswerten. Wobei es bei der Körperkraft schon schwieriger wird. Denn es ist zu unterscheiden zwischen akuter und ausdauernder Kraft. Auch bei der Lebenserwartung gibt es eindeutige statistische Unterschiede.

In wie weit der Charakter durch das Umfeld oder die Genetik bestimmt wird ist noch immer nicht geklärt. Einiges ist hier sich der Soziogenetik, also dem Umfeld, zuzuschreiben, anderes ist vorgegeben.

Die Frage welche sich stellt ist, wie man mit den vorhandenen Unterschieden umgehen muss, dass alle Gleichberechtigt werden. Eine brauchbare Antwort ist hier nicht so einfach zu finden. Will ich auch gar nicht aufzeigen, sondern vielmehr zum Nachdenken anregen. Nicht alles ist so einseitig, wie es erscheint.

Ein wichtiger Schritt könnte aber sein sich von Rollenbildern zu verabschieden und die Ängste vor aus der Rolle zu fallen zu überwinden.

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Sachstand zur Zeitumstellung

Auf der Seite des Bundestages findet man diesen Sachstand, der lapidar feststellt, dass man weiter prüfen müsse, dabei ist es an der Zeit endlich Nägel mit Köpfen zu machen und diesen Unsinn abzuschaffen.

LINK 1 und 2 (pdf)

Es gibt wohl noch immer nicht genug Druck, aber ich bin sicher, dass man mit der Abschaffung der Zeitumstellung schon einige Wählerstimmen gewinnen kann, zumindest wenn der Rest stimmt.

Bald ist ja wieder leider soweit.

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Weitere Petition bzgl. Fluglärm

Parallel zum Verfahren beim Landesverkehrsministerium habe ich auch mal eine Petition an den Bundestag eingereicht.

Petition

Der deutsche Bundestag wird darum gebeten, im Gesetz gegen Fluglärm klarzustellen, dass sämtliche Flugbewegungen für die Fluglärmbelastung zu berücksichtigen sind.

Begründung

Bisher werden in Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit Flughäfen nur die Flugbewegungen des antragstellenden Flughafens betrachtet. Dabei wird versäumt zu berücksichtigen, dass sich die Gesamtlärmbelastung aus allen Flugbewegungen in Abhängigkeit der Höhe, des Maschinentyps, des Wetters und der Maschinenabnutzung ergibt.

So ist eine Frachtmaschine von Köln/Bonn auf 6 km Höhe mindestens so laut, wie andere Maschinen auf 2 km Höhe aus Düsseldorf. Der Unterschied zwischen den Höhen liegt bei etwa 10 dB(A). Das heißt, wenn die höhere Maschine um 20 dB(A) lauter ist, ist sie es am Boden auch.

Selbst Maschinen auf 10 km tragen noch einen Beitrag zur Gesamtlärmbelastung bei. Gegenwärtig wird von Genehmigungsbehörden, aber nur die Flugbewegungen des Flughafens betrachtet, der beantragt. Dies gilt auch für die Schutzbereiche. Diese wären größer, würde der Gesamtfluglärm berücksichtigt.

Mir sind keine Untersuchungen bekannt, welche die Gesamtfluglärmmenge über einen Gebiet betrachtet hätte. Allerdings könnte dies allein die Grundlage sein den Fluglärm vollumfänglich zu berücksichtigen. Es ist zudem ganz klar, dass die nur durch Messungen geht.

Diskussion

Ist es nicht seltsam, dass der Lärm von nur einem Flughafen betrachtet wird, während bei Autobahnen oder Schienen der gesamte Lärm betrachtet wird?

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Konsequenzen der Baumfällungen in Duisburg

Nachdem nun die Satzung gefallen ist, fallen auch viele der alten Bäume.

War ja absehbar, außer vielleicht für die „Experten“ der Baumfällparteien SPD und CDU.

Jeder Bürger kann Beispiele nennen, wo alte Bäume gefällt wurden.

Atroperstraße nahe LIDL gab es den totalen Kahlschlag. An der Ecke Stahlstraße / Friedrich-Alfred-Straße wurden zwei Bäume ziemlich radikal zurückgeschnitten und zumindest einer davon wenige Tage später komplett gefällt.

Die GEBAG entbaumte das ganze Grundstück Friedrich-Alfred-Straße (25-27). Ich weiß zwar nicht genau, was für ein Bauvorhaben die planen, aber ein Wohnhaus an der Straße macht es sicherlich nicht nötig auch die Bäume an der entgegengesetzten Seite zu fällen. Zumal die Vögel bereits in der Brutphase sind, auch wenn diese Mitte Ende Februar es offiziell noch nicht sind, hat der milde Winter hier die Zeiten verschoben.

Die diversen Stellen, wo Bäume Parkplätzen gewichen sind wirft Fragen auf. Ob es da wohl eine Genehmigung bzgl. Versiegelung gab? Oder ist gar das Ziel über neue Parkplätze höhere Niederschlagswassergebühren zu generieren? Das fatale ist hier nur, bei Starkregenereignissen führt mehr versiegelte Fläche auch zu schnelleren Rückstau und eher überfluteten Keller. Hier fällt also nicht nur die Rückhaltekapazität der Bäume weg, sondern gleich die ganze Freifläche zum Versickern. Oder dient dies dazu unsere Kanäle durchzuspülen mit ein bei Kellern als Kollateralschäden?

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Informationspolitik DVG: In nichts der Bahn nachstehend. Leider

Folgendes schickte ich der DVG:

Guten Tag,

ist es zuviel verlangt die Kunden vernünftig zu informieren?

Ich stand gestern (24.02.2016) mit der 923 (17:49 ab HBF) im Stau von Anfang Rotlichtviertel bis zur Kreuzung Brücke der Solidarität. Keine Ahnung was hier passiert war, aber Details interessieren mich hier ohnehin nicht. Hätte ich vorher gewusst, dass der Verkehr so gestaut ist, wäre ich auf die RB33 ausgewichen und wäre sogar deutlich früher zuhause gewesen, obwohl ich noch 15 Minuten hätte warten müssen.

Nicht gemacht habe ich das, weil ich mit der 923 theoretisch schneller gewesen wäre.
Ist es so schwer das auf den Tafeln anzuzeigen?
Wozu stehen die überhaupt da, wenn die eh nur eine Fahrplanübersicht anzeigen? Da könnte man auch direkt die unter Hälfte für Verkehrsprobleme nutzen.

Aber nicht so vage Angaben, wie Verkehrsprobleme und einige Linien, sondern konkret welche Linien durch was betroffen sind. Leider gibt es ja keine APP, welche einen hier zuverlässig informiert und die StauAPPs sind nur für Autobahnen.

Besonders schlimm wird es mit der Baustelle auf der Brücke der Solidarität werden. Hier wird sich bestimmt wieder zeigen, das unser Planungsdezernent dieser Bezeichnung keine Ehre macht. Hat man ja bereits damals bei der A40-Brückensperrung gesehen.

Als Antwort bekam ich folgendes:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

vielen Dank für Ihren kritischen Hinweis, denn so helfen Sie uns weiter ggf. interne Schwachstellen zu erkennen und abzustellen, damit wir unsere Dienstleistung und unseren Service in der Qualität erbringen können, die Sie als unser Fahrgast zu Recht erwarten dürfen.

Als die Fahrgastinformationssysteme seinerzeit eingeführt wurden, waren sie die modernsten ihrer Zeit. Allerdings kann das System nur die fahrplanmäßigen Abfahrtzeiten der Fahrzeuge angeben, ein Fahrtausfall kann z. Z. systemseitig nicht erkannt werden. Derzeit wird eine Modifizierung des Systems durch uns geplant. Nach derzeitigen Planungen wird das System in den nächsten 2 – 3 Jahren unsere Fahrzeuge in Echtzeit erkennen und auf den Fahrgastinformationssystemen aktuelle Informationen anzeigen.

Wir bedauern die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten und entschuldigen uns dafür.

Worauf ich natürlich wiederum reagieren musste:


Eine Echtzeiterfassung der Fahrzeuge ist nicht notwendig, um festzustellen, dass bestimmte Strecken durch Stau blockiert sind. Hierzu ist lediglich Kommunikation der Busse mit der Leitstelle notwendig und ich gehe davon aus, dass dies ohnehin stattfindet.

Davon abgesehen haben heute viele Menschen ein Smartphone dabei und würden sicherlich mit Meldungen unterstützen. Oder jeder Fahrer bekommt ein Smartphone mit Ortung. Das ist alles machbar und die Kosten halten sich auch in Grenzen. Man muss es bloß wollen.

Vieles lässt sich durch kleine Änderungen der Organisation kompensieren. Also quasi kostenneutral führt aber zu höherer Akzeptanz.

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ALDI verkauft 76 dB Staubsauger als Leise

Für Montag den 22.02.2016 hatte ALDI Süd einen Staubsauger im Programm. Als Arbeitsschützer und Lärmexperte habe ich mir natürlich sofort mal die Werte angeschaut.

76 dB steht dort.

Aber bei welcher Frequenz. Das menschliche Gehör nimmt unterschiedliche Frequenzen unterschiedlich wahr, weshalb man Lärm normalerweise in dB(A) angibt. Hierbei wird der Lärm normiert.

Ein Lärmangabe ist an sich ja schon mal positiv, allerdings sollte dann nicht der Bodenstaubsauger von Severin als Leise bezeichnet werden.

Der Duden definiert Leise, als „nur schwach hörbar, nicht laut“. Allerdings ist eine Lautstärke von 76 dB sicherlich nicht Leise, egal ob nun als dB oder dB(A). 80 dB(A) ist der Wert bei dem Schallschutz angeboten werden muss. Ab 85 dB(A) ist er auf der Arbeit sogar Pflicht.

Aus meiner Sicht ist diese Bezeichnung als Leise hier Verbrauchertäuschung, zumal es Geräte gibt, die deutlich weniger Lärm machen. Wie etwa der AEG Electrolux ULTRA SILENCER USGreen Öko mit 61 dB.

Das die Lautstärke in dB Logarithmisch ist, bedeutet der Unterschied von 15 dB etwa das fünffache an Lautstärke.

Ist auch nicht das erste Mal, dass so eine Fehlbezeichnung vorkommt. Der normale Verbraucher kann mit den Werten ohnehin wenig anfangen, wenn keine Vergleichswerte vorliegen und verlässt sich somit auf die Angabe „Leise“.

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Benachteiligung für Fluglärmhäfen

Das geht natürlich wirklich nicht, dass die Flughäfen Dortmund und Weeze benachteilig werden. Da gibt es nur eine Lösung, Flughäfen, wie Düsseldorf und Köln/Bonn müssen auch benachteiligt werden.

Da lob ich mir doch die Bahn, welche klare Vorgaben für Lärmschutz bekommt und so gegenüber dem Flugverkehr massiv benachteiligt wird. Ich frage mich, womit der besonders Lärmintensive Flugverkehr eine derartige Privilegierung verdient hat. Haben die, die besseren Lobbyisten?

Ich man anders, als bei Straßen und Schienen, kann man bei der Wohnortwahl in bezug auf Fluglärm kaum wählen, da es wohl kein Gebiet in Deutschland gibt, wo die Lärmmaschinen nicht drüberdonnern.

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Spruch zum Sonntag

Die Zeit ihrer Entstehung prägte die Religionen.

(Ulrich Scharfenort, 09.10.2014)

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Paket-Ärger

Kannte ich bisher nicht die Seite Paket-Ärger.de. Echt ne tolle Sache, den alltäglichen Ärger hier zumindest ein wenig abzubauen.

Die Verbraucherzentrale sammelt hier Fälle und nutzt diese.

Habe direkt meine letzte Erfahrung mit Hermes eingereicht, wo angeblich Zustellversuche erfolgten, dies aber nicht wirklich passierte.

Hat jetzt insgesamt einen Monat gedauert, bis ich meine Bestellung hatte.

Was ich allerdings nicht verstehe ist, warum Amazon die Sendungen in solche riesigen Pakete verpackt. Die vier Steckdosenleisten, waren einzeln in große Pakete verpackt und ebenso die Handgelenkgelauflage. Der Karton hatte eine Länge von um die 1 m, obwohl die Ware nicht einmal die Hälfte ausfüllte.
Das heißt der Zusteller hat viel Luft transportiert. Natürlich werden durch solche unnötig großen Pakete mehr Fahrten und damit mehr Umweltverschmutzung verursacht. Amazon könnte hier ruhig ökologischer handeln. Wobei es ja Hinweise gibt, dass Versandhandel insgesamt ökologischer, als der stationäre Handel ist.

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Warum Beck Meth nahm?

Ist die Frage nicht ziemlich simpel zu beantworten, wenn man die Wirkungsweise von Meth kennt. Im zweiten Weltkrieg wurde sie als Aufputschmittel eingeführt. Da Politik auf der Ebene Beck ziemlich Anstrengend und Zeitintensiv sein dürfte, wäre dies wohl der Versuch die Leistungsfähigkeit zu steigern.

Entweder aus persönlichem Ehrgeiz oder für seine Partei.

Möglicherweise steuerte er auch bereits auf einen Burnout zu.

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Joggood

Neulich sah ich bei einem Bäcker die Bezeichnung Siedeteiggebäck. Also wird nun auch in Bäckereien die Bezeichnung geändert. Ist dies etwa der schamhafte Versuch zu verschleiern, dass dieses Gebäck ziemlich fettig ist?

In der Lebensmittelindustrie sind solche Verschleierung ja schon länger üblich. Und nicht wenig muss man als glatte Lebensmittellügen bezeichnen. Nun ist solche Verschleierung als auch bei Bäckern angekommen.

Dabei wird das Fettgebäck durch die Namensänderung nicht plötzlich weniger fettig. Man erinnert die Menschen einfach nur nicht mehr daran, wie ungesund etwas ist.

Was wohl als nächstes dieser Lebensmittelverschleierung zum Opfer fällt. Vielleicht der Joghurt? Warum gerade der? Ganz einfach ‚hurt‘ ist das englische Wort für verletzten und das darf ja nicht sein. Wer will schon Verletzungen aus der Kühltheke erdulden. Nennen wir es doch einfach Joggood.

Klingt dann gleich auch sportlicher.

(Jetzt im neuen Kompass Kompakt)

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Flüchtlingsinfoveranstaltung WOMA

Ich hatte mir von der Veranstaltung deutlich mehr versprochen und einige Fragen vorbereitet und diese teilweise auch vorab formuliert an die Stadt geschickt, da für jeden logisch denkenden Menschen absehbar war, dass soziale Friede durch drei Flüchtlingsunterkünfte im Abstand von gerade einmal 200 m, in Gefahr gerät.
Dies äußerten sowohl eher negativ, wie auch positiv gegenüber Flüchtlingen eingestellte Menschen. Diese Konzentrierung auf ein Gebiet ist eine Fehlplanung. Da helfen auch die Prozentzahlen von Herrn Spaniel nichts. Ich hätte auch kein Problem, wenn er sagte, dass 7000 Flüchtlinge kommen würden und jeder Stadtbezirk nimmt 1000. Was natürlich einigen Wind aus den Segeln genommen hat, ist der Umstand, dass Sören Link selbst im Umfeld einer Flüchtlingsunterkunft in Walsum wohnt.
Wenn ich unseren Planungsdezernenten richtig verstand musste das Gelände und die Halle aus wirtschaftlichen Gründen für drei Jahre gemietet werden. Das ist sogar noch halbwegs plausibel als Antwort und war zumindest etwas konkretes. Ebenso die Antwort wegen des Lärms durch den Kreisel. An anderen Stellen konnte ich mich des Eindrucks nicht verwehren, dass nur in inhaltsleerem Politikersprech geschwaffelt wurde. Allerdings nützt alle Beschwichtigung nichts, wenn die Verwaltungsspitze sich außerstande sieht ein echtes Problem als solches zu erkennen. Ich hoffe die Botschaft ist angekommen, dass eine derartige Konzentration sehr viel Sprengstoff birgt. Wenn nicht schiebe ich diesen Beitrag hinterher.
Es gab auch Personen, welche äußerten, dass hier nur Gelder der WOMA zugeschustert werden sollen. Leider gab es keine offene Angabe von Gründen, welche gerade für diesen Standort sprechen. Die angeführten Störfallbetriebe stellen sicherlich keinen Grund dar. Denn ansonsten wären nicht zahlreiche Flächen im Rahmen Duisburg 2027 in Rumeln-Kaldenhausen, Friemersheim und Bergheim als Bauland vorgesehen, die man sicherlich auch vorübergehend für Flüchtlinge nutzen könnte.
Auf die Frage von mir, wie die Zahlen denn durch Abschiebungen oder Anerkennungen abnehmen konnte Frau Lesmeister keine Antwort geben. Offensichtlich war sie schlecht vorbereitet. Oder es war der schlechte Versuch einer ausweichenden Antwort. Die Antwort bzgl. Schulbesuche war zwar wenig konkret, aber hatte wenigstens Antwortcharakter.
Das einzige Highlight war Herr Spaniel, der relativ klar einem stark rechten Parteivertreter gegenüber äußerte, dass die Integration von Rechtspopulisten deutlich schwieriger wäre, als jene der Flüchtlinge. In dem Zusammenhang ist auch anzumerken, dass dieser Vertreter ebenfalls „Migrationhintergrund“ hat, denn er lebt erst seit zwei Jahren in Rheinhausen. ;-)

Nach meinen Fragen verließ ich die Veranstaltung, da ich nicht mehr erwartete, dass noch brauchbare Antworten kämen, aber auch weil ich ohnehin wieder früh raus müsste.

Sehr bedenklich fand ich, dass die Sorgen der Bürger nicht verstanden wurden oder dies nicht gezeigt wurde. Viele der Antworten waren dazu zu allgemein. Ich kann nur hoffen, dass die Verantwortlichen über die vorgebrachten Sorgen nachdenken, denn Unfairness kommt nirgendwo gut an. Und es ist definitiv unfair, sehr viel Last auf eine sehr kleine Stelle zu legen, zumal auch die Helfer in diesem Bereich Schwierigkeiten haben werden das alles zu bewältigen, während anderswo in Rheinhausen die Helfer wären aber keine zu Helfenden.

Mein Fazit, jene auf dem Podium haben versagt plausible Antworten in der Zeit meiner Anwesenheit zu liefern, warum ausgerechnet dieser Ort gewählt wurde.

Wir können in Deutschland eine ganze Menge schaffen, wenn wir fair bleiben, dies ist hier nicht gegeben.

Anhang meine Mail mit den Fragen:


da ich annehmen, dass Sie auch an der Infoveranstaltungen in Rheinhausen beteiligt sein werden, schicke ich meine Fragen zur besseren Vorbereitung schon mal vorab.

Nicht das die an dem Abend dann nicht beantwortet werden können.

Nach einem Presseartikel sind derzeit ca. 5000 Asylbewerber in Duisburg.
Es sollen 800 pro Monat dazu kommen.
1. Bei wie vielen wird zeitgleich das Verfahren abgeschlossen (Gewährung Asyl/Abschiebung)?

In Rheinhausen gibt es oder sind geplant folgende Unterkünfte:
– Schule Werthauser Straße (~ 190)
– geplant Deichstraße (unbekannt)
– Musikantenviertel in Wohnungen (unbekannt)
– geplant Johann-Asch-Platz (~ 240)
– WOMA-Gelände (unbekannt)
2. Welche Flüchtlings-/Asylbewerberkapazität ist damit ingesamt für Rheinhausen vorgesehen?

3. Erfolgt hier eine gleichmäßige Verteilung auf alle Bezirke? Wie ist die vorhandene/geplante Kapazität der anderen Stadtbezirke?

4. Warum ist zumindest in Rheinhausen eine derartig ungleichmäßige innerhalb des Bezirks vorgesehen? Weder in Rumeln noch Friemersheim oder Bergheim sehe ich bisher die kleinste Unterkunft. Es gibt sicherlich auch dort Freiflächen für eine Traglufthalle.

5. Warum verzichtet man hier auf eine integrationsfördernde Durchmischung?

6. Alle Flüchtlinge konzentrieren sich auf einen sehr kleinen Bereich von Rheinhausen. Dieser liegt komplett im Einzugsbereich der Grundschule Beethovenstraße. Wie wird die Schule räumlich und vom Lehrpersonal unterstützt, um den regulären Schulbetrieb, ebenso wie die Eingliederung zu gewährleisten?

7. Warum agiert die Stadt Duisburg noch immer so Kopflos? Warum wird nicht mehr darauf gedrängt, dass sich Kapazitäten an der Realität orientieren und nicht einfach nach Bevölkerungszahl, sondern auch nach Wirtschaftsleistung gegangen werden muss? Düsseldorf hat mit der Messe riesige Hallenkapazitäten und noch dazu eine Kaserne. In Duisburg gibt es nichts derartiges.

Insgesamt sehe ich weder eine Ausgewogenheit noch eine faire Verteilung insbesondere in Hinblick auf Lokalitäten. Mein Eindruck ist, dass hier versucht wird alles möglichst dicht beieinander zu packen, anstatt dies sinnvoll zu verteilen.

Die Presse wurde in BCC beteiligt.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Ich habe natürlich überlegt, ob ich bloggen soll und sehe eine Notwendigkeit gegeben. Parallel dazu geht dies als Email an die Stadt und an andere Stellen.

PS: Nazikommentare/-links werden nicht veröffentlicht.

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Kran an Kreissäge? Darf man dies?

Die Antwort lautet schlicht und einfach: NEIN!

Dennoch sieht man es überall.

Solange der Kran mit seiner Last nur über das Baustelle ist, spielt es für die Bürger eine eher untergeordnete Rolle.

Da Kräne sich aber durch den Wind drehen, was vorgeschrieben ist, kann es je nach Aufstellort passieren, dass der Arm auch über öffentlichen Flächen, wie etwa Straße oder Bürgersteig schwebt.

Hier mal ein Beispiel aus eigener Anschauung:
Kran mit Kreissäge

Wenn akute Gefahr droht ist sicherlich die Polizei der richtige Ansprechpartner, ansonsten das zuständige Ordnungsamt.

Maßgebliche Vorschrift für den Betrieb von Kränen ist die BGV D6:
§ 3 sagt:

Krane müssen nach den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift und im Übrigen nach
den allgemein anerkannten Regeln der Technik beschaffen sein und betrieben werden.

§ 30

(11) Solange eine Last am Kran hängt, muss der Kranführer die Steuereinrichtungen im
Handbereich behalten.

Wer dagegen verstößt handelt Ordnungswidrig.

Es besteht nicht nur die Gefahr, dass die Kreissäge sich losreißt, weil zum Beispiel die Haken zu alt sind, oder Wind zu stark, sondern auch das Seil kann sich trotz Sicherheitseinrichtungen losreißen, ober bei Materialfehlern oder -ermüdung reißen. Neben den Unfallverhütungsvorschriften ergibt sich aber auch bereits aus der Verkehrssicherungspflicht, dass dies sich nicht zulässig ist.

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Antwort vom Landesverkehrsministerium zum Fluglärm

Ich hatte dem Ministerium geschrieben und bekam nun folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

ich bedanke mich für Ihre E-Mail vom 26.01.2016, in der Sie sich über Fluglärm an Ihrem Wohnort in Duisburg-Rheinhausen beschweren. Zur Beantwortung Ihrer E-Mail habe ich eine Stellungnahme der Flughafen Düsseldorf GmbH (FDG) eingeholt, welche mir nun vorliegt.

Die FDG hat mir mitgeteilt, dass Ihre Aussage richtig ist, dass der Unterschied zwischen 6.000 m Höhe (ca. 19.000 ft ) und 2.000 m (ca. 6.500 ft) Höhe eine Pegeldifferenz von ca. 10 dB ausmacht. Dies bedeutet eine Halbierung der wahrgenommenen Lautstärke.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Flugbewegungen ausgehend von anderen Flughäfen nicht signifikant zur Lärmbelastung beitragen.
Anhand der Fluglärmzonen von einzelnen Flughäfen in der Lärmkartierung der Umgebungslärmrichtlinie für NRW ist erkennbar, dass die Schutzzonen so weit auseinander liegen, dass Flugbewegungen anderer Flughäfen zum Beispiel im Umfeld des Flughafens Düsseldorf keinen relevanten Beitrag zur Lärmbelastung leisten (www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de).

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Sehr geehrte Frau ***,

Ihre Antwort bestätigt meine Einschätzung bzgl. der Lautstärke, den Rest sehe ich aber signifikant anders.

Zum Beispiel vom Flughafen Köln/Bonn fliegen häufiger die besonders lauten Frachtmaschinen über Duisburg. Dies trägt stark zur Lärmbelastung bei.

Die Argumentation mit Schutzzonen finde ich seltsam. Mal abgesehen davon, dass diese, würde man den gesamten Fluglärm betrachten, erweitert werden müssten, scheint es hier gar keine Betrachtungen zu geben, obwohl das Gesetz gegen Fluglärm von Flugbewegungen redet, was ja auch verständlich ist. Der gesamte Fluglärm ist hier relevant.

Bei einer Autobahn würde man auch nicht nur eine Auffahrt betrachten, sondern alle und damit die Gesamtlärmbelastung bestimmen.

Aber Ihrer Antwort entnehme ich, dass derartige Betrachtungen bisher in keinem Genehmigungsverfahren betrachtet wurden, was natürlich einen Verfahrensfehler darstellt. Schließlich ist immer gesamte Lärmbelastung zu betrachten und wenn man diese von vornherein als nicht relevant bezeichnet ohne sie zu bestimmen, ist dies wohl kaum begründet. Oder wurde dies auch nur für einen Flughafen gemacht? Wahrscheinlich nicht.

Die Gesamtbelastung ergibt sich aus allen Flugbewegungen und somit ist auch dieser Wert für Schutzzonen zu betrachten. Zudem werden hier m.W. fiktive Werte der Maschinen genommen, anstatt die realen, welche je nach Flugart und Maschine auch zum Lärm beitragen. Hier müsste es eigentlich ein Messnetz geben und nicht nur so ein paar vereinzelte Messstationen direkt am Flughafen.

Ich habe ausgehend von Lärmereignissen jedenfalls zahlreiche Flughäfen ausgemacht, welche über Duisburg fliegen. Sowohl bei Tag, als insbesondere störend in der Nacht. Wie etwa der Eingangs erwähnt Flughafen Köln/Bonn, der mich mit seinen Fluglärmmaschinen schon mehrmals aus dem Schlaf gerissen hat.

Nun gut, das Ministerium wird sich mit dieser Thematik auf jeden Fall ausführlicher beschäftigen müssen, denn ich bin sicher, dass viele Bürger im Umfeld von Flughäfen einer Erweiterung der Lärmschutzzone durch eine Gesamtfluglärmbetrachtung, wie sie das Gesetz vorsieht , auch auf dem Rechtsweg, nicht abgeneigt sein dürften.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Meine feste Überzeugung ist jedenfalls, dass sämtliche Fluglärmschutzzonen zu klein sein dürften, weil nur ein Teil des Fluglärms betrachtet wird. Das schöne ist, dass Betroffene hier auch unabhängig Ausweitungsverfahren, wie in Düsseldorf oder Planfeststellungsverfahren, wie in Köln/Bonn ihr Recht auf Lärmschutz einfordern können. Dies würde für die Flughäfen jedenfalls ziemlich teuer und das Thema wird ganz sicher in allen Genehmigungsverfahren, welche ich mitbekomme, thematisiert.

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Schadensersatz bei Rechtsverfahren

Ich habe mir vor einiger Zeit mal Gedanken gemacht, wie das mit der Erstattung von Anwaltskosten in Rechtsverfahren ist.

Erst einmal muss man hier natürlich unterschieden, ob eine Verpflichtung zu einem Rechtsbeistand besteht, oder dieser auf eigene Initiative hin genommen wurde. War es eigene Initiative, ist ein Erstattungsanspruch der Prozesskosten oder Rechtsanwaltskosten nach meiner Auffassung ausgeschlossen.

Für eine Forderung nach dem BGB Abschnitt zu Inkasso müsste eine schuldrechtliche Vereinbarung bestehen. Somit fällt dieser Bereich schon einmal komplett weg.

Ein Erstattungsanspruch auf Grundlage von Schadenersatz ist immer an ein Fehlverhalten geknüpft. Gab es kein Fehlverhalten, so können auch hieraus keine Forderungen geltend gemacht werden. Und Fehlverhalten müsste gerichtsfest nachweisbar sein.

Natürlich kann nach ZPO ein Mahnbescheid erwirkt werden, aber der kostet einiges und es reicht ein simpler Widerspruch innerhalb der Frist. Dann müsste geklagt werden und da bei unberechtigten Forderungen, dies inklusive der Anwaltskosten des Gegners zu eigenen Lasten geht, wird es ziemlich teuer und bringt nichts.

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Vögel nisten jetzt schon

Vor einigen Tagen sah ich eine Elstern von einem Baum einen Ast mitnehmen. Folglich sind zumindest die Elstern schon jetzt am Brüten bzw. dies steht unmittelbar bevor.

Auch die Natur kommt jetzt in Form der Frühblüher überall zum Vorschein.

Ist da das BNatSchG § 39, was die Bäumfällung von 1. März bis zum 30. September verbietet, noch zeitgemäß?

Da kam ich ins Denken, wenn durch den milden Winter Vögel bereits jetzt brüten, müsste doch eigentlich auch der Schutz entsprechend früher wirksam werden. Sprich keinen Fällung von Bäumen mehr.

Wobei. Was nützt es, wenn man nur in einem eingeschränkten Zeitbereich fällen darf den Lebensraum der Tiere aber insgesamt verkleinert? Verkleinerter Lebensraum heißt automatisch weniger Exemplare.

Müsste da das Gesetz nicht angepasst und verstärkt auf die Bewahrung vorhandener Lebensräume gesetzt werden?

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Spruch zum Sonntag

Ich bin nur ein kleines Zahnrädchen im unendlichen Getriebe der Zeit.

(Ulrich Scharfenort, 05.10.2014)

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Rettet die Biere

Schon seit Jahren beschäftigt ich mich dem Pflanzengift Glyphosat.

Nun fanden es Forscher in Bier und die Reaktion der Öffentlichkeit ist heftig.

Aber natürlich kann man mehr tun als sich nur empören. Man kann etwas dagegen tun und sich an dieser Aktion des BUND beteiligen.

Es verwundert mich immer wieder, wie man ein vorhandenes Risiko kleinreden kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies ohne Druck durch die Glyphosathersteller abläuft. Sei es nun mit finanzieller Nachhilfe oder der Angst vor Prozessen, weil man ein wahrscheinlich krebserregendes Gift verbietet.

Mit TTIP wird das Risiko, dass Konzerne auf so eine Weise ihre Interessen durchdrücken sogar noch größer.

Natürlich ist Glyphosat leider auch in vielen anderen Lebensmitteln enthalten und Genfirmen bieten teilweise sogar besonders resistente Pflanzen an, wodurch noch mehr Gift auf den Acker gebracht werden kann. Das töten nicht nur den Boden, die Pflanzen, die Tierwelt, sondern auch uns. Zumal höhere Dosen auf dem Acker auch größere Mengen im Essen bedeuten.

Man lebt nur einmal und Profit dar Menschen nicht krankmachen. Niemand nimmt Geld mit, wenn er tot ist und von Krebs heilen tut Geld auch nur sehr begrenzt. Ob die Welt wohl besser wäre, wenn alle jene von den Krankheiten befallen würden, die sie mit ihrer Gier verursachen?

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Beitritt zur Klage von Aachen gegen Tihange/Doel

Als eines von zwei belgischen Atomkraftwerken, welche auch Deutschland bedrohen steht Tihange nun besonders im Fokus, durch einen Beitritt von Duisburg kann Aachen in der Klage gestärkt werden und zugleich ist dies die Vorbereitung gegen AKW Doel.

Ein Betritt wäre ein Ausdruck der Fürsorge der Stadt für ihre Bürger. Insbesondere, wo die Rot-Grüne Landesregierung die Ernsthaftigkeit dieser Gefahr bereits wiederholt thematisiert hat.

Folgende Städte unterstützen derzeit Aachen oder denken darüber nach:
– Bedburg
– Kreis Düren
– Kreis Viersen
– Mönchengladbach
– Kreis Heinsberg
– Maastricht und vier weitere niederländische Kommunen

Zudem wären die Folgen eines SuperGAUs fatal. Tihange müsste maximal bis zu 3,85 Milliarden Euro entschädigen. Selbst wenn hier nur eine Millionen Menschen geschädigt würden, wäre die Summe für den Verlust eines Hauses, der kommunalen Infrastruktur, der Dekontamination, wenn noch möglich, einfach nur lächerlich. Die Haftung muss hier unbegrenzt sein. Besonders bei GAU-AKW-Betreibern, wie Electrabel.

Wenn wirklich etwas passiert bekommt man vielleicht 1000 Euro und ne Tasse Tee und der Rest ist Schulterzucken.

Und ob eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung hier etwas abdeckt ist fraglich. Dann kommen noch viele SuperGAUflüchtlinge aus Teilen von Deutschland dazu, welche stärker belastet sind.

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RWE ausbluten lassen

Der Energiedinosaurier RWE, sollte, wie es die Energieevolution vorgesehen hat aussterben.

Wir Menschen können hier eine entscheidende Rolle spielen und nicht nur die Aktionärsversammlung in die Länge ziehen mit Fragen, sondern auch die Städte unterstützen bei dem Ansinnen einer Dividende. Je Höher diese ausfällt, desto eher droht RWE die Insolvenz und damit auch einem Ende deren Steinzeitenergiegewinnung, welche durch das Überangebot für die hohen Strompreise sorgt.

Zugleich kann man noch auf fallende Kurse bei RWE wetten und dies unterstützen.

Besonders, wenn einen eine Organisation, wie der BUND bei der Aktionärsversammlung vertreten würde.

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PIRATEN NRW fordern: Schluss mit ‚gefühlter Sicherheit‘ – Keine Ausweitung der Videoüberwachung

Aus einer PM

Die rot-grüne Landesregierung plant laut eines Berichtes der Rheinischen Post [1] vom 16. Februar eine Ausweitung der Videoüberwachung und mehr Polizei. Damit geht sie auf die Umsetzung des im Januar vorgestellten 15-Punkte-Plans [2] von Hannelore Kraft für mehr innere Sicherheit ein.

Nach dem Willen der Landesregierung sollen 11 Millionen Euro für die Videoüberwachung an weiteren „acht Kriminalitätsschwerpunkten“ landesweit investiert werden. Die PIRATEN NRW halten das für Aktionismus und verfehlte Innenpolitik.

„Wir begrüßen, dass Rot-Grün inzwischen mehr Personal bei der Polzei plant, aber mehr Sicherheit durch Videoüberwachung ist ein Trugschluss. Vor allem vor dem Hintergrund der Ereignisse der Silvesternacht in Köln, wo 80 Kameras weder Straftaten verhinderten, noch maßgeblich zur Aufklärung beitragen konnten.

Wir fordern eine unabhängige und wissenschaftliche Evaluierung der bereits vorhandenen Videoüberwachung in Düsseldorf und Mönchengladbach und eine Überprüfung der neuen Standorte. Wir können einen weiteren Ausbau von Videobeobachtung nicht gutheissen, solange nicht die Wirksamkeit der Maßnahme bewiesen ist.“, sagt dazu der Landesvorsitzende der PIRATEN NRW Patrick Schiffer.

Quellen:

[1] Rheinische Post: „Rot-Grün will mehr Videoüberwachung“ – http://www.rp-online.de/nrw/landespolitik/rot-gruen-will-mehr-videoueberwachung-aid-1.5770581

[2] Süd Kurier: „Nach Köln-Übergriffen: Nordrhein-Westfalen stellt 15-Punkte-Plan für mehr Sicherheit vor“ – http://www.suedkurier.de/nachrichten/politik/Nach-Koeln-Uebergriffen-Nordrhein-Westfalen-stellt-15-Punkte-Plan-fuer-mehr-Sicherheit-vor;art410924,8445573

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Schlichtungsverfahren nicht erfolgreich

Bei einem Schlichtungsversuch, wollte die Bahn mich mit einer lächerlichen Summe abspeisen. Auf so etwas kann ich natürlich nicht eingehen.

Sehr geehrte Frau Schmidt,

schade, dass Ihre Bemühungen nicht von erfolgt gekrönt sind. Mit sowohl der einen, als auch der anderen Variante wäre ich nicht einverstanden gewesen.

50 Euro ist bei weitem zu wenig, für diese extrem Belastung. Es war zwar nur ein leichtes Trauma, aber es klingt noch immer nach.

Hätte ich sofort ein Taxi genommen, hätte die Bahn dafür aufkommen müssen, was dann sicherlich 200 bis x Euro gekostet hätte. Ich finde die Reaktion lächerlich. Bargeld oder einen Gutschein für eine nächste Fahrkarte könnte ich noch akzeptieren, aber mit den Punkten kann ich nichts anfangen. Genauso wenig wie mit den Verzerrgutscheinen.

Die Bahn hat vor Ort ja nicht einmal Nahrung und Wasser zur Verfügung gestellt, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wäre.

Ich verfolge dies nun erst einmal beim Eisenbahnbundesamt und der EU Kommission weiter und behalte mir die Klage natürlich weiterhin vor. In diesem Zusammenhang wäre ich auch direkt die permanenten Verspätungen zwischen Duisburg und Bonn angehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Das Schreiben

Sehr geehrter Herr Scharfen,

anliegend übersenden wir Ihnen unsere Schlichtungsempfehlung.

Die Deutsche Bahn ist dieser Empfehlung in modifizierter Form gefolgt und hat uns dazu Folgendes mitgeteilt:
„Wir bedauern, dass der Beschwerdeführer infolge einer Fahrplanabweichung am 5. Juli des vergangenen Jahres nicht wie gewünscht fahren konnte. Die Verärgerung über die Strapazen und die Fahrzeitverlängerung können wir gut verstehen.

Das Eisenbahn-Bundesamt, das Servicecenter Fahrgastrechte und der Kundendialog der DB Fernverkehr AG sind bereits ausführlich auf die Reiseumstände eingegangen und haben eingehend Stellung zur Reklamation genommen. Im Rahmen der gesetzlich geregelten Fahrgastrechte erhielt Herr Dr. Scharfenort eine Entschädigung von 10,00 EUR und zudem aus Kulanz Genuss-Gutscheine im Gesamtwert von 20,00 EUR.

Wir sind angesichts der geschilderten Erlebnisse dazu bereit, eine zusätzliche Entschuldigungsleistung vorzunehmen und bieten Herrn Dr. Scharfenort eine Gutschrift von 1.500 Prämienpunkten auf das Kundenkonto an. Die Punkte können für eine bahn.bonus-Prämie eingelöst werden.“

Wir bitten Sie auf diesem Wege, uns bis spätestens 24.02.2016 mitzuteilen, ob Sie mit dem von der Deutschen Bahn modifizierten Schlichtungsergebnis (Gutschrift von 1.500 Prämienpunkten) einverstanden sind. Sollten Sie den Schlichtungsvorschlag nicht annehmen, gilt das Schlichtungsverfahren als gescheitert. In diesem Fall bleibt es Ihnen unbenommen, den Gerichtsweg zu beschreiten.

Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Kulanzentscheidung handelt und eine Nachverhandlung des Ergebnisses daher nicht möglich ist.

Wir betrachten die Angelegenheit damit spätestens am 24.02.2016 als erledigt und danken Ihnen für das der Schlichtungsstelle entgegengebrachte Vertrauen.

Der ursprüngliche Schlichtungsvorschlag

In dem Schlichtungsverfahren Z 28980/15 betreffend die Beschwerde
des Herrn Dr. Ulrich Scharfenort (Beschwerdeführer)

die Deutsche Bahn AG (Beschwerdegegnerin)
spricht die Schlichtungsstelle zur einvernehmlichen Streitbeilegung folgende Empfehlung aus:
Die Beschwerdegegnerin übersendet dem Beschwerdeführer aus Kulanz einen Reisegut-
schein im Wert von 50,00 EUR, der auf die BahnCard 100 anrechenbar ist.

Begründung:
Nach den uns mitgeteilten Angaben ist von folgendem Sachverhalt auszugehen:
– Der Beschwerdeführer ist Inhaber einer BahnCard 100 und wollte am 05.07.2015 mit einem Zug
der Beschwerdegegnerin von Duisburg Hbf. nach Sonthofen fahren.
– Der Beschwerdeführer schildert, dass die Fahrt nicht planmäßig verlaufen sei. Zunächst sei auf-
qrund hoher Außentemperaturen die Klimaanlage im ohnehin schon „überfüllten“ IC ausgefal-
len, so dass dieser nicht weiterfahren konnte und außerplanmäßig in Ulm endete. Zudem sei es
zu Stellwerkstörungen in Memmingen gekommen, die den Fahrtverlauf zusätzlich zu den Tem-
peraturen erheblich behindert hätten. Nach seinen Angaben haben er und die anderen Fahr-
gäste drei Stunden in Altenstadt (lller) auf den Schienenersatzverkehr warten müssen. Er selbst
habe íntervenieren müssen, um die Fahrt überhaupt fortsetzen zu können.
– Der Beschwerdeführer bemängelt neben der Ankunftsverspätung von über fünf Stunden auch
die fehlende Versorgung der Reisenden mit Getränken bei sehr hohen Temperaturen und den
unzureichenden Informationsfluss, der zusätzlich zur Unsicherheit und Frustration geführt habe.
– Nach der Fahrt sandte der Beschwerdeführer eine ausführliche Email an die Beschwerdegegne-
rin und schilderte den Sachverhalt. Als „Wiedergutmachung für die Umstände der Fahrt” ge-
währte sie dem Beschwerdeführer Genussgutscheine im Gesamtwert von 20,00 EUR und ver-
wies ihn wegen einer Verspätungsentschädigung an das Servicecenter Fahrgastrechte. Nach-
dem dieses die detaillierten Angaben zum Fahrtverlauf erhielt, zahlte es dem Beschwerdeführer
den für BahnCard 100-Inhaber geltenden Pauschalbetrag i.H.v. 10,00 EUR. Die weitere Korres-
pondenz zwischen dem Beschwerdeführer und der Beschwerdegegnerin führte zu keinem an-
deren Ergebnis.
– Das ebenfalls eingeschaltete Eisenbahn-Bundesamt erläuterte dem Beschwerdeführer die Situa-
tion am Reisetag ausführlich unter Wiedergabe der Rechercheergebnísse. Die lange Wartezeit in
Altenstadt konnte das EBA bestätigen. Erst am 06.07.2015 gegen 17:00 Uhr sei die Störung des
Stellwerkes in Memmingen behoben worden. Einen Verstoß gegen Art. 18 Verordnung (EG) Nr.
1371/2007 (VO) habe das EBA nicht feststellen können. Eine Getränkeausgabe im IC 2013 sei er-
folgt. Im Nahverkehr sei das Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht verpflichtet, Hilfeleistungen
anzubieten.
– Der Beschwerdeführer ist mit dem Vorgehen der Beschwerdegegnerin nicht zufrieden und bit-
tet nun um Durchführung eines Schlichtungsverfahrens. Er fordert eine „realistische Entschädi-
gung” und ein „angemessenes Schmerzensgeld“.
Es bietet sich an, die streitige Angelegenheit einvernehmlich beizulegen. Ziel der Schlichtung ist
ein angemessener Ausgleich der Interessen der Beteiligten.

Zugunsten der Beschwerdegegnerin haben wir die folgenden Aspekte berücksichtigt:
– Gemäß Art. 17 Abs. 1 a, b Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 (VO) besteht ein Anspruch auf Ver-
spätungsentschädigung bei Zugverspätungen ab 60 Minuten i.H.v. 25% des Fahrpreises und ab
120 Minuten i.H.v. 50% des Fahrpreises. Zeitkarteninhaber erhalten eine angemessene Entschä-
digung gemäß den Bedingungen des Eisenbahnverkehrsunternehmens.
– Gemäß Ziffer 3.10.1 Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards (BahnCard)
der Beschwerdegegnerin gilt für Inhaber einer BahnCard 100, dass diese bei Ausfall, Verspätung
oder Anschlussversäumnís von Zügen ab 60 Minuten eine Entschädigung in Höhe von 10,00
EUR, Inhaber einer BahnCard 100 1. Klasse eine Entschädigung in Höhe von 15,00 EUR erhalten,
insgesamt max. 25 % des gezahlten BahnCard-Preises. Diese Entschädigung in Höhe von
10,00 EUR hat die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer bereits ausgezahlt.
– Die Beschwerdegegnerin hat sich zudem bereits kulant gezeigt und dem Beschwerdeführer als
„Wiedergutmachung“ Genussgutscheine im Gesamtwert von 20,00 EUR übersandt.
– Ein Schmerzensgeldanspruch dürfte dem Beschwerdeführer nicht zustehen. Hierbei handelt es
sich um einen immateriellen Schadensersatzanspruch und nicht um einen Vermögensschaden.
Für solche Schäden kann gemäß § 253 BGB eine Entschädigung in Geld nur in den durch Gesetz
bestimmten Fällen gefordert werden. Eine solche Bestimmung fehlt hier.
– Nach den Feststellungen des EBA konnte eine Informationspflichtverletzung offenbar nicht
festgestellt werden.
Zugunsten des Beschwerdeführers haben wir die folgenden Aspekte berücksichtigt:
– Durch die sehr hohen Temperaturen am Reisetag und dem vom Beschwerdeführer geschilder-
ten unzureichenden Informationsfluss während der Wartezeit war die Verspätung mit noch
größeren Strapazen verbunden, als bei einer Verspätung von über fünf Stunden ohnehin schon
in Kauf zu nehmen ist. Mit einer solch hohen Verspätung hat der Beschwerdeführer nicht rech-
nen müssen. Dass er sich ein Entgegenkommen wünscht, das über die bereits gewährte Kulanz
hinausgeht, ist nachvollziehbar.
– Der Beschwerdeführer gibt an, dass er selbst habe eingreifen und das Gespräch mit dem Bus-
fahrer suchen müssen, damit die Fahrt per Schienenersatzverkehr überhaupt stattfand. Dass
sich die Fahrgäste in solchen Ausnahmesituationen selbst um den Weitertransport bemühen
müssen, dürfte nicht den Erwartungen an ein kundenorientiertes Serviceunternehmen entspre-
chen.
– Als Inhaber einer BahnCard 100 gehört der Beschwerdeführer zu den sehr guten Kunden der
Beschwerdegegnerin, der die Leistungen als Vielfahrer auch regelmäßig in Anspruch nimmt.
Vorschlag:
Die Beschwerdegegnerin beteiligt sich im vorliegenden Fall am Schlichtungsverfahren der söp. Der
Rechtsstreit kann daher zeitnah erledigt und der Aufwand für eine nähere Aufklärung des Sachverf
halts vermieden werden. Damit vermeiden die Beteiligten zugleich das mit einem möglichen Ge-
richtsverfahren verbundene Prozess- und Kostenrisiko. Zudem ist eine solche Erledigung des Kon-
flikts geeignet, zur Wiederherstellung der Kundenzufriedenheit beizutragen.
Nach Abwägung aller Umstände (insbesondere Verspätungsentschädigung und Genussgut-
scheine erhalten, erhebliche Verspätung unter widrigen Umständen, sehr guter Kunde) regen wir
zur einvernehmlichen Streitbeilegung und Wiederherstellung der Kundenzufriedenheit an, dem
Beschwerdeführer aus Kulanz einen auf die BahnCard 100 anrechenbaren Reisegutschein im Wert
von 50,00 EUR zu übersenden.
Berlin, den 26.01.2016

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Vorurteile oder Vorurteile?

Klingt erst einmal wie eine dämliche Frage, aber wenn man sich mit Vorurteilen auseinandersetzt, wird einem so manches klarer.

Was sind Vorurteile?
Der Mensch mit begrenzter Wissensbasis leitet aus der eigenen Erfahrung generelle Regeln ab. Diese Erfahrung kann ein persönliches Erlebnis sein oder aber auch vermitteltes Wissen. Die ist ein instinktiver Überlebensmechanismus, den man allerdings durch schüren von Ängsten manipulieren kann. Die Medien machen dies alltäglich, teilweise wegen der Sensationsgier der Menschen und damit für den Profit.

Jeder Mensch hat Vorurteile. Wer sicher ist ohne Vorurteile zu sein, möge den ersten Stein werfen.

Schon jemand aufgefallen? Das erste Vorurteil hat sich bereits in den Artikel geschlichen. „Die Medien“, hier wird alles unter einem mehr oder weniger klar definierten Sammelbegriff zusammengefasst.
Es gibt nicht die Medien, es gibt verschiedene Verlage, Publikationen, Redakteure und Autoren. Die Blickwinkel mögen sich ähneln oder verschieden sein. Und selbst wenn alles gleichartig wäre, würde es trotzdem noch von unterschiedlichen Menschen unterschiedlich wahrgenommen. Denn beim Lesen eines Artikels ist auch die Erwartungshaltung, ebenso wie die Vorbildung relevant. Manchmal gibt es sprachliche Nuancen, die sehr viel mehr vermitteln, ebenso wie das, was nicht gesagt wurde.

Aber ich schweife ab. Zu sehr in die Informationstheorie, wobei in Zeitungen oder im Netz die Metainformation von Gestik und Mimik fehlt (abgesehen von Emoticons ;-) ).

Mal ein Beispiel aus der eigenen Erfahrung. Ich bin jemand der sich erlaubt Dinge zu hinterfragen. Zum Beispiel auch die von einem politischen Spektrum viel bemühte Nazikeule. Dies tat ich auch in im Zusammenhang mit einem Vortrag zu Ziganismus.
Was waren die Reaktionen?
Erst einmal der Vorwurf ich wäre ein „besorgter Bürger“, dann wurde mein Parteizugehörigkeit thematisiert, als könnte man daraus meinen Charakter ableiten. Aber kann man dies wirklich? Nö natürlich nicht, genauso wenig, wie alle Flüchtlinge auf Bahnhofplatten rumhängen oder alle Raucher gegen Regeln verstoßen, genauso wenig kann man aus einer kritischen Anmerkung etwas über den Charakter eines Menschens ableiten. Das sind klare Vorurteile. Egal ob sie nun von Rassisten oder Antirassisten kommen. Individuen beider Seiten zeigen immer wieder Vorurteile, besonders dann, wenn die Meinung einer anderen Person zu sehr von der eigenen abweicht.

Wenn ich meine Erfahrungen mit Individuen betrachte, so könnte ich sagen, dass wegen einiger schlechter Erlebnisse mit deutscher Asis alle Deutschen so wären, wobei das absurd wäre, denn da müsste ich mich selbst einschließen.

Es macht letztendlich keinen Unterschied von welcher Seite die Vorurteile kommen. Es gibt sogar positive, wenn man wegen Erfahrungen etwas bestimmten positiven gegenübersteht, wobei natürlich auch hier Enttäuschung lauern kann. Genauso wie in der anderen Richtung, dass einem ein negatives Vorurteil durch persönliche Erfahrungen widerlegt wird.

Es erfordert natürlich differenzierendes Denken über Vorurteilen hinauszudenken und nicht alles, was nicht in das persönliche Weltbild passt direkt zu verdammen. So etwas kann Menschen aus der Mitte in die Extreme treiben. Also genau das was wird derzeit beobachten, weil eben keine normale Diskussion möglich war dominieren immer mehr die extremeren Positionen. Sei es nun Nazis oder die Nazikeulenschwinger, was natürlich auch wie eine vorurteilende Verallgemeinerung ist.

Wie auch immer ich werde weiterhin offen bleiben und mir nicht das Leben von Menschen mit Vorurteilen diktieren lassen. Man kann über alles reden oder schreiben, man kann, muss es aber nicht. Besser ist es aber trotzdem, denn sonst kann die derzeitige Entwicklung möglicherweise nicht mehr gestoppt werden. Dies habe ich inzwischen erkannt. Du auch?

Ich werde übrigens weiterhin Dinge kritisch hinterfragen, denn ÄNDERN geht nur, wenn man offen bleibt und gleichzeitig nicht alles als gegeben.

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Trödelmarkttermine 2016 (Gute Märkte)

Nach dem großen Interesse in 2013, 2014 und 2015 habe ich nachfolgend die Termine 2016 für meiner Ansicht nach gute Trödelmärkte zusammengestellt. (Ich werde versuchen jeweils schnellstmöglich die noch fehlenden Termine einzupflegen.)

Wedau Stadion (Schauinsland-Reisen-Arena)
Sportpark Duisburg, P2, Kalkweg/Ecke Kruppstraße, 47055 Duisburg (Wedau)

05.03.2016 / 06.03.2016
09.04.2016 / 10.04.2016
07.05.2016 / 08.05.2016
11.06.2016 / 12.06.2016
02.07.2016 / 03.07.2016
06.08.2016 / 07.08.2016
03.09.2016 / 04.09.2016
08.10.2016 / 09.10.2016

Mittwochs
02.03. bis 26.10
08:00 – 14:00 Uhr

Radschlägermarkt (Düsseldorf, Ulmenstr. 275, Großmarkt)

10.01.2016
14.02.2016
13.03.2016
10.04.2016
22.05.2016 Abweichung
12.06.2016
10.07.2016
14.08.2016
11.09.2016
16.10.2016 Abweichung
06.11.2016 Abweichung
11.12.2016
Bis hier bestätigt.
Unbestätigte Termine nach dem bisherigen Turnus (jeder 2. Sonntag im Monat):

Moers Innenstadt (Fußgängerzone)

13.03.2016
22.05.2016
17.07.2016
25.09.2016

Mühlenweide
(Hafentrödelmarkt, 47119Duisburg-Ruhrort)

26.03.2016 / 28.03.2016 (Ostern)
23.04.2016 / 24.04.2016
14.05.2016 / 16.05.2016 (Pfingsten)
02.07.2016 / 03.07.2016
30.07.2016 / 31.07.2016
27.08.2016 / 28.08.2016
01.10.2016 / 03.10.2016
29.10.2016 / 30.10.2016

Trödelmarkt Rheinpark
(näheres siehe Seite)

19.03.2016 / 20.03.2016
16.04.2016 / 17.04.2016
06.08.2016 / 07.08.2016
10.09.2016 / 11.09.2016

Sprödentalplatz (Krefeld)

09.04.2016
04.06.2016
02.07.2016
17.09.2016
22.10.2016

(alle Angaben sind ohne Gewähr)

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Verspätung und Entschädigung bei der Bahn

Folgendes Schreiben schickte ich ans Eisenbahnbundesamt:
Sehr geehrte Personen,

wie ich einem Zeitungsartikel von 2009 entnahm, sind ist das Eisenbahnbundesamt auch für die Umsetzung der Fahrgastrecht verantwortlich.

Meine erste Erfahrung hat bei mir zwar einen anderen Eindruck erweckt, aber ich möchte es natürlich noch mal probieren.

Erster Sachverhalt, wo die DB in meinen Augen gegen die Fahrgastrechteverordnung verstößt. Ist bei der Entschädigungshöhe für Zeitkarteninhaber, bei Nachforschungen stellte ich fest, dass obwohl die Preise zum Beispiel für eine Bahncard 100 signifikant gestiegen sind, die Entschädigung selber noch immer 10 bzw. 15 Euro beträgt.

Der zweite Punkt ist komplexer.
In der Fahrgastrechteverordnung steht etwas davon, dass das Eisenbahnunternehmen eine Regelung treffen muss in der Form von:
„Fahrgäste, die eine Zeitfahrkarte besitzen und denen während der Gültigkeitsdauer ihrer Zeitfahrkarte wiederholt Verspätungen oder Zugausfälle widerfahren, können angemessene Entschädigung gemäß den Entschädigungsbedingungen des Eisenbahnunternehmens verlangen. In den Entschädigungsbedingungen werden die Kriterien zur Bestimmung der Verspätung und für die Berechnung der Entschädigung festgelegt.“

Dies hat die Deutsche Bahn nicht getan. Es gibt pauschal eine Entschädigung ab einer Stunde. Egal wie viel darüber hinaus oder gar weniger. Dabei sagt die Passage ganz deutlich, dass mehrfache Verspätung die Grundlage ist.

Auf der Strecke Duisburg Bonn, welche ich fast täglich mit einem Fernverkehrszug fahre, vergeht fast kein Tag, wo der Zug Pünktlich ist.

Verspätung ist in der Fahrgastrechte Verordnung ebenfalls eindeutig definiert. Jene der Bahn bzgl. Pünktlichkeit weicht ebenfalls davon ab.

Da bei Nah- und Fernpendlern die meisten Verspätungen unter einer Stunde liegt, wir klar und deutlich, dass die Deutsche Bahn den Rechten der Kunden nicht genüge tut. Bei regulären Fahrkarten verkauft sie das Minimum der Fahrgastrechteverordnung als großen Wurf. Bei Zeitfahrkarten verstößt sie sogar dagegen.

Was gedenken Sie hier zu unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Spruch zum Sonntag

Lobbyist für Flora und Fauna. Umweltschutz dient schließlich letztendlich dem Überleben der Menschheit.

(Ulrich Scharfenort, 09.10.2014)

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Mundspülung ohne Limonene und Zitronensäure???

Ist gar nicht so einfach eine wirklich sanfte Mundspülung zu finden.

Viele Produkte werden als sensitiv oder schonend angepriesen, sind es aber nicht, denn sie enthalten die Reizstoffe Zitronensäure bzw. Limonene. Eine Mundspülung, sollte frei von diesen Reizstoffen sein, denn diese greifen den Mundraum je nach Empfindlichkeit spürbar an.

Eine Zahnpasta ohne findet sich ja noch aber eine Mundspülung ist nicht in Sicht.

Oder kennt jemand ein Produkt, was weder das eine, noch das andere enthält?

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Kunststofftüten

Wieso sollte es für die Kunden teurer werden, wenn diese für Plastiktüten bezahlen sollen?

Derzeit werden die Plastiktüten über die Preise querfinanziert. In Zukunft zahlt man also ohne Tüte sogar weniger, es sei denn natürlich die Geschäfte nutzen die Gelegenheit für versteckte Preiserhöhungen.

Die Papiertüten von Douglas, sind auch nicht umwelfreundlich, da sie Einwegprodukte sind.

Rucksack und Stoffbeutel machen einen allzeit bereit. Und mit einem Rucksack ist die Last auch rückenschonender verteilt.

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Müllunsinn in Duisburg

Was nützen härtere Strafen, wenn das ganze in der Realität nicht umgesetzt wird. Ich habe jedenfalls noch an keiner Bushaltestelle Mitarbeitende des Ordnungsamtes gesehen, die schauen, ob jemand die Kippe auf den Boden wirft.
Ich bezweifele auch stark, dass dafür überhaupt das Personal vorhanden ist. Höhere Strafen schrecken Müllverbrecher nur dann aber, wenn man sie erwischt, nur rechnen die Verbrecher meistens nicht damit erwischt zu werden.

Das Sperrmüll nicht mitgenommen werden kann, um diesen anderweitig zu nutzen ist in meinen Augen schlichtweg falsch. Damit meine ich jetzt nicht jene die sich an Altmetall bereichern, sondern welche eine Couch oder einen Tisch noch nutzen. Denn vieles ist viel zu schade, um es wegzuschmeißen. Nur ist der Aufwand etwas loszuwerden enorm. Egal, ob nun an privat zu verschenken oder an eine der Institutionen, die nur von Montags bis Freitags Zeit haben und somit für viele berufstätige etwa so günstig sind, wie die Zustellzeiten diverser Paketlieferanten.

Der noch funktionierende Herd wanderte deswegen leider in den Müll. Und beim Nächsten wird es wohl nicht anders sein.

Dazu kommt noch eine völlig unsinnige Müllapp der Wirtschaftbetriebe, welche einfach nur das Mailprogramm öffnet, anstatt ein Foto zu machen und dieses mit GPS-Daten weiterzugeben.

Na wenigsten ist die Stadt durch den öffentlichen Druck inzwischen zurückgerudert bzw. hat eingesehen, dass es eine blöde Idee war beim Sperrmüll den Menschen nur ein Stunde zu lassen, wo ansonsten Bußgelder drohen.

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Pläne für Lärmreduzierung des Umweltministeriums

65 dB bei Veranstaltungen klingt nicht schlecht, ist aber die falsche Stelle. So sehr manche Veranstaltungen wegen nerven Lärm, diese sind im Vorfeld bekannt und man kann sich halbwegs darauf einstellen.

Wer wirklich etwas gegen Lärm tun will muss an anderer Stelle bei der Landesregierung ansetzen. Beim Verkehrsministerium, wo derzeit eine Ausweitung von Lärm bearbeitet wird. Sowohl in der Planfeststellung von Köln, wo noch immer ein Nachtflugverbot fehlt, als auch Düsseldorf die mit Billigfliegern wachsen wollen.

Dann wären da noch die Einsatzhörner von Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen, welche bei Nacht erklingen, obwohl vollkommen unnötig.

Und bei Nacht ist Lärm deutlich störender, als bei Tag.

Also ich verstehe diese Placebo-Maßnahme, als unnötige Bürokratie, welche nicht einmal bei den größten Lärmursachen mit den meisten Betroffenen ansetzt.

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Antwort vom Flughafen Köln/Bonn

Ich hatte ja dem Flughafen Köln/Bonn wegen dem nächtlichen Fluglärm geschrieben.

Sehr geehrter Herr Scharfenroth,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Allerdings muss ich zugeben, dass ich Ihre Anfrage mit Verwunderung gelesen habe.

Ich denke nicht, dass Flugverkehr aus Köln über Duisburg als störend wahrgenommen kann. Zumal Luftfahrzeuge welche in Köln Bonn gestartet sind, über eine Überflughöhe von ca. 8.000m und mehr verfügen.

Bitte bedenken Sie, das sich in der unmittelbaren Umgebung von Duisburg weitere Flughäfen befinden. Nämlich Airport Düsseldorf, Airport Essen-Mühlheim und Airport Weeze. Natürlich besteht für die vorgenannten Flughäfen ein Nachtflugverbot. Dennoch gibt es immer wieder Ausnahmeregelungen für nächtliche Landungen trotz Nachtflugverbotes.

Der angrenzende Flughafen in Schipohl – Amsterdamm, mit Nachtfluggenehmigung, sollte hierbei ebenfalls berücksichtigt werden.

Um Ihre Frage zu beantworten darf ich Ihnen mitteilen, das die Zuständigkeit für Planfeststellung im Verkehrsministerium NRW liegt.

Aufgrund der Entfernung zwischen Duisburg und Köln ist eine Beteiligung der Stadt Duisburg an dem laufenden Planfeststellungsverfahren am Köln Bonn Airport eher unwahrscheinlich. Genaueres müssten Sie bei der Zuständigen Behörde unter http://www.mbwsv.nrw.de/ministerium/kontakt/index.php erfragen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

Sehr geehrter Herr ****,

dank einer entsprechenden App, kann ich sowohl Flugzeug, wie auch Start und Ziel genau feststellen. Und es ist erstaunlich, wie viel Fluglärm mit Start-/Zielflughafen Köln/Bonn in Duisburg ankommt.

Die Behauptung 8 km und höher bei einem Start in Köln/Bonn ist unwahr. Über Duisburg hatten und haben die Flugzeuge meist gerade einmal 6 km Höhe. Der Lautstärkeunterschied zwischen ca. 2 km für Düsseldorf und ca. 6 km für Köln/Bonn beträgt gerade einmal etwa 10 dB. Wenn das Flugzeug von Köln/Bonn also um 20 dB lauter wäre, als das von Düsseldorf, wäre es am Boden erheblich lauter. Insbesondere bei den meistens verwendeten Frachtflugzeugen die wegen Größe oder Flugstil erheblich lauter sind. Wahrscheinlich starten die Flugzeuge wegen der größeren Frachtmenge auch entsprechend langsam.

Das ist simple Physik bei kugelförmiger Schallausbreitung. Wobei natürlich auch die Witterung eine Rolle spielt, welche die DFS bei Starts und Landungen in Hinblick auf Lärm aber nicht berücksichtigt. Ebenfalls spielt natürlich in der Nacht eine Rolle, dass es insgesamt ruhiger ist und dass sehr lauter Fluglärm hier noch stärker als tagsüber in den Vordergrund tritt. Noch dazu ist er natürlich auch wesentlich schädlicher, weil er die Regeneration stört und somit die Leistungsfähigkeit senkt.

Zumindest im hörbaren Bereich. Der tieffrequente und Infraschall sind hier etwas anders und werden weniger gedämpft.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Und natürlich habe ich mich auch ans Verkehrsministerium gewandt.

Sehr geehrte Personen,

wie ich vom Flughafen Köln/Bonn erfuhr, ist das Verkehrsministerium NRW für die Planfeststellung des Flughafen Köln/Bonn zuständig und ich wollte mich erkundigen, ob und wie die Duisburger Bürger hier eingebunden werden, da ein nicht unerheblicher an Fluglärm, den Flugzeugen von Köln/Bonn zuzuordnen ist.

Insbesondere in der Nacht ist dies wegen des „Nachtflugverbotes“ in Düsseldorf sogar ein wesentlicher Anteil.

Eine Nichtbeteiligung von Betroffenen würde sicherlich als Verfahrensfehler angesehen werden, welche zumindest eine Rechtsunsicherheit verursacht. Zumal diese Mail in BCC auch der Presse zugeht und damit als allgemein bekannt vorausgesetzt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Toleranz und Fehlverhalten

Vor einigen Tagen postete ich mal dieses Bild von einer Holzlieferung, die Parkplätze blockierte bei Facebook. Ich mein ich hätte es auch direkt ans Ordnungsamt schicken können, war aber so tolerant und habe es nicht getan.

IMG_20160208_110736 Holzparkplatz a

Interessant wie intolerant die Menschen sind, die von anderen Toleranz fordern.

Natürlich bin ich nicht perfekt. Ich bin sicher das jeder schon mal gegen Regeln verstoßen hat. Aber Toleranz geht auch mit Rücksicht einher und bei dem oben genannten Beispiel ist es in meinen Augen pure Rücksichtlosigkeit. Insbesondere, wo das Holz sogar noch über Nacht stand. Auch wenn einige hier anderes behaupten man erkennt auf dem Bild deutlich, dass mindestens ein Parkplatz blockiert ist.

Toleranz wäre hier für ein zwei Stunden zu sagen okay, aber das über die Nacht stehen zu lassen, aus welchen Gründen auch immer, hat nichts mit fehlverstandener Toleranz zu tun. Auch ist es unerheblich, an wen die Holzlieferung ging.

Er wer sich jetzt wundert, nein ich werde nicht weiter darüber diskutieren. Und weil ich nicht auf jemandes Posting antworte, heißt dies weder Zustimmung noch sonst etwas, für ein ständiges hin und her ist mir einfach die Zeit zu schade.

Zudem, was viele nicht verstehen aus Toleranz bzw. Duldung, weil es ja alles gar nicht so schlimm ist, erwachsen bei manchen dann auch Ansprüche. Und letztendlich entstehen daraus auch No-Go-Area.

Anderes Beispiel der Plakatspam, früher habe ich meist dem Veranstalter geschrieben oder die Plakate entfernt, weil sie illegal dort hingen. Leider lernen die Personen nichts daraus und hängen immer wieder ihren Müll dorthin. Deswegen lass ich die inzwischen hängen und melde sie dem Ordnungsamt. Erstes war Toleranz, was aber wie die Erfahrung gezeigt hat nichts gebracht hat. Also hilft nur die Grenzen zu setzen.

Und es macht einen großen Unterschied, ob man im Sinn der Gesetze handelt oder deutlich dagegen verstößt.

Wie etwa auch die massive Videoüberwachung in der Öffentlichkeit. Wogegen ich mich natürlich auch, wenn aber mittlerweile erkannt habe, dass ich hier den Spielhallen unrecht tue, weil sie vom Gesetz quasi dazu verpflichtet werden. Weshalb ich dies auch in einer Petition an den Landtag thematisiere.

Ich hatte mich auch schon länger gefragt, warum Dirk Halle bei Facebook häufiger gegen mich und dabei auch vielfach gegen die Piraten pöbelt. Wenn ich auf der Seite mir mal die Zusammenhänge anschaue wird dies natürlich klarer. Ironie, dass er sich bei den Roma über Unordnung beschwerte aber dann anderer Stelle, wo man ebenfalls etwas für Ordnung tut, plötzlich dagegen ist.

Ob mein persönliches Engagement nun in einem Zusammenhang mit meiner politischen Zugehörigkeit steht ist doch erst einmal völlig nebensächlich. Ich kann versichern, dass ich nie zu allem Ja und Amen sagen werde, egal wo. Allerdings revidiere ich meine Meinung auch schon mal, wenn ich überzeugende Argumente bekomme.

Beim Holzparkplatz habe ich jedenfalls keine überzeugenden Argumente gesehen, sondern Anfeindungen, weil man sich fürs Allgemeinwohl einsetzt. Und da wundern sich einige noch, dass vielen die anderen völlig egal sind? Bis hin zu unterlassener Hilfeleistung, weil man doch keinen dank erwarten kann.

Dank ist zwar schön, aber nicht der Antrieb dafür erst einmal in der eigenen Umgebung anzufangen.

Gibt es wichtigere Themen? Manche führen ja an, dass es wichtigeres gäbe. Es gibt auf jeden Fall andere wichtigere Themen, weshalb ich auch nicht weiter diskutieren werden, sondern von meiner Seite mit diesem Posting die Diskussion beende. Eben damit ich mich weiteren wichtigen Themen widmen kann. Und wenn ihr findet, dass anderen Themen wirklich wichtiger sind, warum sitzt ihr dann bei Facebook und meckert anstatt euch mal darum zu kümmern?

Ich bin jedenfalls ein Politiker der nicht nur dummschwätzt und fordert, sondern auch handelt.

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Toleranz

Man kann doch mal ein wenig tolerant sein.

Ja kann man, muss man aber nicht. Insbesondere bei Verstößen, welche nicht nur einen selber betreffen, sondern ein größeres Umfeld.

Zudem, wenn man ständig nur tolerant ist und keine Grenzen setzt, dann verschieben sich die Grenzen immer weiter bis zum geht nicht mehr und irgendwann wird es dann wirklich kriminell. Man landet bei den viel beschrieenen No-Go-Areas bzw. rechtsfreien Räumen, weshalb ich ein Verfechter davon bin, dass auch kleinere Vergehen in der Öffentlichkeit entsprechend geahndet werden.

Nicht nur bei Nazis gilt: Wehret den Anfängen!

Das Recht gilt für alle in Deutschland und wenn man sich nicht dran hält muss man halt mit den Konsequenzen leben. Das muss jeder für sich abwägen.

Und bei größeren Dreistigkeiten zeige ich Null Toleranz. Wüsste auch keinen Grund warum. Ich versuche mich so gut es geht an Regeln zu halten und erwarte genau dies auch von allen anderen. Also wo ist die Toleranz dafür? ;-)

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Spruch zum Sonntag

Kann ich wirklich stolz sein? Alles was ich tue ist letztendlich doch nur ein kleiner Tropfen in einem unendlichen Ozean.

(Ulrich Scharfenort, 27.09.2014)

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Die Duisburg APP

Manchmal wünschte ich, ich hätte mehr Zeit. Zum Beispiel zum Programmieren einer App. Einer App für Duisburg.

Was würde diese enthalten?

Also erst einmal natürlich eine Übersicht der Geschäfte mit deren Angebot. Also das wenn man zum Beispiel Gardinen sucht, alle Geschäfte für Gardinen findet. Das ist nämlich das große Manko des Offlineshoppings, man braucht teilweise ewig, bis man ein passendes Geschäft gefunden hat. Dabei ist der Großvorteil, des Offlinehandels, dass man die Ware sofort hat und eben nicht auf einen unzuverlässigen Zusteller, wie etwa den mit Götterbotennamen, warten zu müssen.

Dann wäre ein wichtiger Punkt für eine derartige App die Verkehrslage. Auf der Brücke der Solidarität staut es sich immer wieder mal, was natürlich zu entsprechenden Verzögerungen führt. Weiß man dies frühzeitig, kann man ausweichen.

Ein wichtiger Punkt sind Straßenschäden und ähnliches. Hier könnte man per GPS die Position recht genau bestimmen und den Schaden an die Stadt bzw. Wirtschaftsbetriebe melden. Genauso wie bei Müll. Die App von den WB taugt hier nichts.
Eventuell wäre hier dann eine Information für andere hinterlegt, wann dies ggf. schon mal gemeldet wurde.

Einen Vorschlag dieser Art gab es schon mal, aber die Stadt Duisburg wollte diese Methode für mehr Effizienz und bessere Umgebung leider nicht realisieren.

Das wäre mal echte Bürgerbeteiligung mit Mehrwert.
App, Duisburg, Stadtverbesserung, Bürgerbeteiligung,

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Feinstaubbrief von Michael Bettenhausen in der NRZ

Der NRZ-Leserbrief von Michael Bettenhausen lässt bei mir die Fußnägel hochrollen. Was er schreibt ist Stuß. Feinstaub sind Rußpartikel, welche aus dem Auspuff kommen. In der Luft kann es vorkommen, dass diese Partikel sich zu größeren zusammenlagern, aber eine Synthese aus Gasen ist extrem unwahrscheinlich, weil Ruß ein Produkt unvollständiger Verbrennung ist. Wenn Ruß reagiert, dann höchstens weiter.

Vielleicht meint er ja die Entstehung von Ozon (Sommersmog), an welcher durchaus Stickoxide beteiligt sind.

Somit habe ich wenig Vertrauen in die Behauptungen dazu welcher Motor wie viel ausstößt.

Das einzige was der Wahrheit entspricht ist, dass bereits ein Feinstaubpartikel schädigen kann, wobei hier Feinststaub gefährlicher ist, weil die Partikel kleiner sind und tiefer in die Lunge gehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

PS: Diplom-Chemiker, promoviert in Atmosphärenchemie, also schon ein wenig Ahnung auf dem Gebiet. ;-)

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Planfeststellung Köln/Bonn Flughafen

Bald haben wir Bürger die Gelegenheit den Flughafen Köln/Bonn in die Schranken zu verweisen und vielleicht endlich die Nachtflüge zu stoppen, die auch über Duisburg für Lärm sorgen.

Denn dank eines engagierten Bürgers muss der Flughafen Köln/Bonn nun planfestgestellt werden und das heißt, dass wir alle mitreden können und müssen. Denn anders als man vielleicht vermutet stammt der Fluglärm über Duisburg nicht nur vom Düsseldorfer Flughafen, sondern auch Köln/Bonn leistet einen signifikanten Beitrag.

Wie gesagt, ich bleibe weiter dran an dem Thema und werde mit allen legalen Mitteln die Flughäfen zu mehr Rücksichtnahme zwingen, da sie es von sich aus nicht machen. Rücksichtnahme steht halt konträr zum Wachstum und dies ist dann natürlich unvereinbar.

Interessant ist, dass auch Köln/Bonn sich mit Salamitaktik erweitert hat. Genau wie Düsseldorf.

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Türkeireisen nein danke.

Mal abgesehen davon, dass ich beruflich so viel unterwegs bin, dass Urlaub Zuhause wirkliche Erholung ist, wäre die Türkei nach derzeitiger Lage auch nie ein Urlaubsziel. Erstens wäre da der Bürgerkrieg mit der kurdischen Minderheit und dann die deutliche Einschränkung demokratischer Grundwerte, die ich nach meinem Wertverständnis nicht auch noch durch eine Urlaubsreise gutheißen werde.

Eigentlich schade.

Terroranschläge spielen hier aber keine Rolle, denn das Risiko ist überall gegeben und die wahrscheinlicheren Todesursachen, wie etwa indirekt durch Fluglärm, sind viel gefährlicher, als jeder Terrorist.

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Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung stellt sich quer

Am 07.05.2015 leitete ich Emails der Deutschen Flugsicherung (DFS) an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) weiter und fügte nachfolgenden Text an:

Guten Tag,

angehängten Vorgang möchte ich zur Kenntnis geben.

Nach meinem Verständnis des UIG hat man für derartige Einzelfälle jeweils einen kostenfreien Auskunftsanspruch, als warum verweigert die DFS Flughafen Düsseldorf diesen?

Daneben möchte ich mich über die Etablierung einer faktischen Flugroute in der Richtung Ost/West bzw. West/Ost über 47226 Duisburg beschweren. Das Gebiet ist zwar als Flugerwartungsgebiet eingestuft, allerdings nur in Nord-Süd-Ausrichtung. Es fliegen allerdings mitunter im Minutentakt Flugzeuge in Ost-West-Ausrichtung über unser Haus. Dabei handelt es sich gemäß des Fachgutachtens des SRU März 2014 nicht mehr um eine Einzelfreigabe, sondern eine faktische Flugroute, welche ein gesondertes Genehmigungsverfahren voraussetzt.
Zudem ist Zweifelhaft, dass das nachfolgende erfüllt ist:
„Denn dass von mehreren flugbetrieblich optimalen Flugrouten diejenigen auszuwählen sind, die für die Anwohner mit möglichst wenig Lärmimmissionen einhergehen, ist schon wegen der Grundrechtsbetroffenheit selbstverständlich und ergibt sich im Übrigen aus der Generalklausel des § 29 Absatz 1 Satz 3 LuftVG (Maßnahmen zur Abwehr von betriebsbedingten Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung).“
Zudem ist zu bedenken, dass selbst ein Flugzeug in 1,5 km Höhe noch eine Schallbelastung von bis zu 75 dB(A) am Boden ankommen und die DFS Düsseldorf nach eigener Auskunft keine Messwerte erfasst.

Belegt ist jedenfalls, dass die Belastung in Mühlheim an der Ruhr höher ist, weil Flugzeuge niedriger Fliegen, als den Berechnungen entsprechen. Dies dürfte auch in Duisburg der Fall sein, wodurch die Belastung deutlich höher ist.

Es kommt wie nächtliche Störungen zeigt in dem Bereich zudem durch eine Mehrfachbelastung durch verschiedenen Flughäfen der Umgebung.

Ebenfalls möchte ich mich beispielhaft wegen einer Einzelausnahmegenehmigung (Flug 4U 5455, ebenfalls angehängt) für eine Landung nach Mitternacht beschweren, welche ausgesprochen wurde obwohl nicht notwendig und die Ursache vorher absehbar. Der Flug hätte auch problemlos abgesagt werden können. Wirtschaftliche sind kein Grund für die Störung der Nachtruhe. Nächtlicher Fluglärm führt nach Stand von Wissenschaft und Technik zu Stress und bei längerer Exposition zu Erkrankungen zu denen auch Krebs gehört. Diese Erkenntnis ist im Bereich Arbeitsschutz schon länger bekannt und somit auch auf andere Lärmquellen anzuwenden.

Zudem bitte ich um Übermittlung der internen Betriebsanweisung der DFS zur Flugverkehrskontrollfreigabe möglichst als PDF. Ich gehe davon aus, dass diese bereits als PDF vorliegen und deswegen keine Kosten anfallen.

Der angehängte Vorgang war die Weigerung der DFS mir zu einem einzelnen Flugauskunft zu erteilen. Natürlich habe ich das bereits mehrfach zuvor gemacht, da ich eben halt nicht weiß welche Flugzeug über mir Lärm macht und als Einzelanfrage an nach Umweltinformationsgesetz sind die auch zur Antwort verpflichtet. Die Weigerung der DFS ist somit ein Unding und da ich nicht direkt den Klageweg beschreiten wollte habe ich mich an die Aufsichtsbehörde gewandt und direkt noch ein paar andere Mankos angesprochen.

Nur einen Tag später bekam ich folgende Bestätigung:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

namens und im Auftrag des Bundesaufsichtamtes für Flugsicherung bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 07.05.2015.

Zu Ihren Eingaben werden Sie aus meinem Haus eine Antwort erhalten. Aufgrund verschiedener Abwesenheiten wird sich diese jedoch noch etwas verzögern. Ich bitte hierin um Ihr Verständnis.

So weit so gut. Etwas ist zwar ein relativer Begriff, aber umfasst bestimmt kein halbes Jahr.

Deswegen fragte ich nach drei Monaten am 06.08.2015 mal nach:

Sehr geehrte Frau ***,

es sind nunmehr fast drei Monate vergangen, wird der Vorgang noch bearbeitet?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort

Und bekam am selben Tag folgende Antwort:


Die Bearbeitung von Eingaben nimmt erfahrungsgemäß einige Wochen in Anspruch, da zunächst der Sachverhalt zu ermitteln, zu prüfen und zu bewerten ist und neben Ihrem Anliegen auch weitere Vorgänge zu bearbeiten sind.

Sie erhalten unaufgefordert eine Antwort von mir, wenn die Prüfung abgeschlossen ist.

Drei Monate sind deutlich mehr als einige Wochen…

Deswegen erinnerte ich am 13.02. das BAF erneut, wo dann keine Reaktion mehr erfolgte.

Weshalb ich am 04.02.2016 folgendes Schrieb


Ich bitte um Angabe von Gründen nach Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) § 75 warum die Antwort solange auf sich warten lässt. …

Sollte bis Ende des Monats noch immer keine Reaktion erfolgt sein, werde ich dann wohl an anderer Stelle weitere Maßnahmen einleiten. Denn das eine Behörde einen Vorgang so lange verschleppt, zumal Teile auch separat hätten behandelt werden können. Mein Mutmaßungen gehen von Inkompetenz, über Unwilligkeit, weil es den Flugverkehr zugunsten der Bürger einschränken würde, bis hin zu totaler Überlastung. Oder war es nur meine Forderung nach er „internen Betriebsanweisung der DFS zur Flugverkehrskontrollfreigabe„. Hat man hier etwa die Sorge, dass ich die bei einer ablehnenden Antwort auf dem Klageweg erzwingen? Diese Sorge könnte durchaus berechtigt sein.

Es kann mal etwas vergessen werden, aber nicht wenn man mehrfach daran erinnert hat.

Ob nun als Politiker oder Bürger, ich werde jedenfalls weiter konsequent gegen Fluglärm vorgehen und jeden dabei im Rahmen des Möglichen unterstützen.

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Ludger Dohm verschleiert die Wahrheit

In einem NRZ-Interview hat der Flughafenchef Düsseldorf ziemlich dreist die Wahrheit verschleiert.
Insgesamt kann man aus dem Interview folgendes Fazit ziehen: Mehr Fluglärm wegen Billigflieger am Morgen und Abend.
Dies ist natürlich besonders schön am Wochenende, wo man dann von so einer Lärmmaschine aus dem Schlaf gerissen wird.

Lärmempfinden im hörbaren Bereich mag Subjektiv sein, im Infraschallbereich dagegen können die Betroffenen wenig bis gar nichts machen, da hier unhörbar der Schall auf den Körper wirkt.

Das angeblich sachliche Gespräch ist kaum möglich, weil die Interessen des Flughafens (mehr Profit) und der Bürger (wenig Lärm) nicht die geringste Schnittmenge aufweisen.

Die angebliche Lärmminderung durch lärmabhängige Entgelte ist ein Witz, der nachweislich keine Steuerungswirkung entfaltet, wie auch der Sachverständigenrat des Bundestages bestätigt.

Für die Geschäftsentwicklung in NRW ist die Erweiterung defacto nicht notwendig, sondern allein für Urlaubs- und Billigflieger und dafür besonders morgens am Wochenende in Kauf nehmen ist unsinnig.

Ich arbeite jedenfalls bereits kräftig an meiner Einwendung, die viele neue Argumente in den Raum werfen wird. Derzeitiger Umfang ca. 70 Seiten. Und neue Argumente heißen auch, dass entsprechende Gerichtsverfahren absehbar sind, die zu erheblichen Verzögerungen führen werden, da sie nicht nur die gegenwärtige Genehmigung in Frage stellen, sondern auch etliche frühe, bei denen ebenfalls wesentliche Fakten nicht gesetzeskonform geprüft wurden.

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Spruch zum Sonntag

Schnarchen ist Mord auf Raten.

(Ulrich Scharfenort, 04.09.2014)

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Dreistigkeit des Monats Februar

Mal wieder etwas gesehen, was so gar nicht geht.

Der Bürgersteig ist wegen einer Baugrube gesperrt. Schon seit einiger Zeit. Nun stellt sich auch noch jemand mit dem Auto jemand hin und blockiert den Ausweichweg.

IMG_20160201_180424 Falschparker a

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NRZ fühlt sich nicht für Werbung verantwortlich

Am vergangenen Samstag fand sich in der NRZ Werbung der Deutschen Goldmünzen GmbH. Ich schrieb deshalb diversen Verbraucherschutzstellen und auch dem NRZ Leserservice.

Guten Tag,

ich bin zwar generell kein Freund von Werbung, aber manchmal ist sie sogar hilfreich, in diesem Fall ist sich aber nur irreführend.

In der Samstagausgabe der NRZ lag zumindest hier in Duisburg ein Umschlag bei, welcher ein Schreiben der Deutschen Goldmünzen GmbH enthielt.

Erst einmal wird der Eindruck vermittelt, dass die angepriesene Münze wäre aus Gold und nicht einfach nur vergoldet. Gut der Preis sagt einem dies zwar, wenn man den Goldkurs kennt, aber da achtet auch nicht jeder drauf.

So wird von einer Münze mit 24-Karat-Gold gesprochen und im Text das Gold hervorgehoben, aber nicht der Begriff vergoldet erwähnt, sondern von veredelt gesprochen. Da sich das Schreiben an alle Leser richtet, soll hier offensichtlich der Eindruck eines Schnäppchens erweckt werden.

Zudem ist auf der Rückseite unten ein Feld angebracht, was mir auf den ersten Blick aussah, wie ein Testurteil der Stiftung Warentest, sich aber bei näherem Hinsehen im Kleingedruckten als Kundenumfrage durch DGG herausstellte.

Eine sehr suspekte Werbeaktion, auf die ich ggf. auch öffentlich aufmerksam machen werde. Von der NRZ erwarte ich deutlich mehr.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

(Gerne stelle ich den in Kopie beteiligten Stellen einen Scan der Unterlagen zur Verfügung.)

Antwort Leserservice


vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30. Januar 2016.

Wir können nachvollziehen, dass sich heutzutage viele Menschen durch Werbung gestört fühlen. Auf der anderen Seite ist die Werbung ein zentraler Bestandteil unseres Wirtschaftssystems – und macht günstige Preise für Medien erst möglich.

Bitte beachten Sie, dass wir auf den Inhalt der Werbebelagen keinen Einfluss haben und auch nicht dafür verantwortlich sind.

Meine Reaktion

Sehr geehrte Person,

tut mir leid, aber natürlich hat die NRZ einen Einfluss auf den Inhalt, denn offensichtlich rechtswidrige Werbung kann ein Verlag ablehnen, ebenso wie irreführende Werbung, für welche die verteilende Stelle mitverantwortlich ist, insbesondere, wenn dies als Leserservice vermittelt wird.

MfG

Ulrich Scharfenort

Antwort Leserservice


Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, sind wir für den Inhalt der Werbebeilagen nicht verantwortlich. Bitte wenden Sie sich bei Beschwerden über den Inhalt an die Deutschen Goldmünzen GmbH.

Fazit ist also, dass in der NRZ wohl auch unseriös geworben werden kann, weil keiner die Werbung kontrolliert bzw. sich nicht dafür verantwortlich fühlt. Und ich steh mal wieder vor der Frage, ob ich so eine Zeitung weithin beziehen will, zumal das Abo schon wieder teurer wird.

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Seehofer ein Polittroll?

Je mehr diese Person von sich gibt, desto mehr frage ich mich, ob es sich hier nicht um einen Polit-Troll handelt. Also jemand der gerne Grenzen überschreitet ohne Gesetze zu verletzten und dabei Chaos stiftet.

Wenn ein Politiker die EU-Außengrenzen von Griechenland bzw. zur Türkei mit der Grenze von Deutschland vergleicht muss ich mich sogar fragen, ob dieser noch zurechnungsfähig ist. Das ist schon kein Populismus mehr, der ist einfach nur hirnverbrannt, weil komplett unterschiedlich. Kann man doch gar nicht miteinander vergleichen.

Und dann würde mich interessieren, wie er die Grenzen ’schließen‘ will. Mit einer Mauer? Bauzeit 20 Jahre? Einem Zaun? Auch in den Alpen?

Oder sind das alles Karnevalsreden? Würde zu dem passen, denn ernst kann er das ganz bestimmt nicht meinen.

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Offener Brief an die Enni

Sehr geehrte Personen,

wie ich sehe hängen die Plakate von der Veranstaltung Night of the Band der Enni noch immer in der Rheinhausener Innenstadt. Mehr als drei Monate nach der Veranstaltung!

Ich finde es schon ziemlich bedenklich, wenn ein Unternehmen, was eigentlich für Sauberkeit zuständig ist, in anderen Städten die Wände mit Plakaten zumüllt.

Jetzt gibt es natürlich jene Zeitgenossen, die meinen, dass so etwas völlig okay wäre, aber diese täuschen sich. Plakatspam, Wildplakatierung oder Schmarotzerwerbung, wie auch immer man es nennen will, schädigt nicht nur die Werbeindustrie, was für mich eher nebensächlich ist, sondern benachteiligt natürlich auch jene, welche ehrlich und legal werben.
Das größere Manko ist aber, dass es mit einem Plakat anfängt, dies sich ausweitet und bald mehre Plakate hängen, dazu kommen schnell Schmiererei und Ruckzuck hat man den nächsten Angstraum, denn so eine Atmosphäre aus Verfall hat entsprechende psychologische Auswirkungen.

Natürlich tragen auch Bodenvermüller ihren Teil dazu bei.

Leider greift das Ordnungsamt hier offensichtlich nicht hart genug durch und verhängt sofort das maximale Bußgeld. Wobei das für die Enni vielleicht nur Peanuts sind und sich deswegen nicht drum kümmert.
Aber vielleicht bemüht sich das Ordnungsamt auch nicht ausreichend darum, denn auf das illegal angebrachte Plakat (siehe Duisburger Sicherheits- und Ordnungsverordnung) wurde schon vor der Veranstaltung hingewiesen. Insofern hat vielleicht auch die Gewerkschaft der Polizei nicht unrecht, dass das Ordnungsamt nicht ausreichend durchgreift. Möglicherweise liegt dies auch am überall in der Verwaltung akuten Personalmangel.

Die Enni nicht die einzige Stelle, deren Werbung sich nicht an geltendes Recht hält, aber irgendwo muss man ja anfangen für ein zumindest äußerlich saubereres Rheinhausen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Im Januar 2016 noch immer in der Rheinhausener Fußgängerzone zu bewundern:
IMG_20160111_175835 Enni Plakaspam a

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Videoüberwachung am Bahnhof Rheinhausen

Wieder einmal wird die Videoüberwachung am Bahnhof Rheinhausen in den Medien behandelt.

Über Sinn und Zweck von Videoüberwachung kann man vortrefflich streiten. Was aber bedenklich ist, sind die Erfahrungen mit der Stadt und kommunalen Einrichtungen, die ganz deutlich, kaum bis wenig Ahnung von Videoüberwachung und den damit einhergehenden Rahmenbedingungen haben.

Jüngstes Beispiel wären hier die Stadtwerke, welche Videokameras auf den Bürgersteig an der Friedrich-Wilhelm-Straße gerichtet haben ohne dies rechtskonform zu kennzeichnen.

Die Bahnhöfe sind mir auch bereits mehrfach durch fehlerhafte oder fehlende Kennzeichnung aufgefallen. Man könnte das fast schon beruflich machen. Ich meine für Datenschutz zu sorgen. Bei einigen Kameras ist man gar fast schon versucht zu informationeller Notwehr zu schreiten, so tiefgreifend sind die Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht, welches sich unmittelbar aus dem Grundgesetz ableitet.

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Bahn jetzt auch Verspätungen über Whatsapp?

Oh wie toll jetzt kann man sich auch noch per Whatsapp über Verspätungen informieren.

Und welchen Mehrwert soll dies bei den vagen Zeitangaben der Bahn bringen? Die wirkliche Verspätungsursache erfährt man bei den verschlüsselten Angaben der Bahn auch nicht, kann also auch nicht abschätzen, wie sich das letztendlich auswirkt. Zudem ändern sich die Verspätungen auch schon mal. Sodass man doch pünktlich am Gleis sein muss, weil man sonst doch den Zug verpasst.

Im Prinzip zu wenig, genauso wie die floskelhaften Entschuldigungen, die nicht ehrlich sind, denn sonst würde man z.B. Weichenstörungen nicht immer wieder haben, sondern das Problem würde beseitigt.

DB steck das Geld lieber in die Problembehebung, als so einen „Service“, das hilft allen.

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