Rundfunkbeitragssenkung erst 2015

Weiterhin müssen wir für Schrott viel zu viel zahlen.

Deswegen schrieb an die KEF:

Die Beitragssenkung kommt viel zu spät und fällt auch zu gering aus. Die gelieferte Qualität entspricht schon lange nicht den verlangten Gebühren. Wir Bürger liefern rund 8 Milliarden. Durch die Reform sogar noch mehr und bekommen dafür teilweise Ramschprogramme geboten, die partiell noch unter dem Niveau von RTL 2 liegen.

Mit 2015 kommt die Entscheidung viel zu spät und die Akzeptanz von einem gebührenfinanzierten Ramschfernsehen wird wohl weiter sinken.

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Zombies, ein Symbol für religiöse Fanatiker?

Früher waren Zombies eher selten in Filmen, heute breiten sie sich wie die Seuchen aus, aus denen sie in Filmen entstanden sind. Sie sind meist unerbittlich und scheinen keine Furcht zu kennen.

Sie laufen ins eigene Verderben und nehmen dabei viel zu häufig andere mit sich. Mit ihrem infektiösen Biss.

Irgendwie erinnert mich dies an religiöse Fanatiker, die nur ihre Religion kenn und deswegen sogar Menschen töten. Blindlings scheinen sie ihre Selbstmordaktionen durchzuführen.

Das vermehrte Auftreten von Zombies scheint mit dieser Entwicklung übereinzustimmen, zumal es nicht nur den Zombies nach Gehirnen gelüstet, sondern auch der Indoktrination.

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Kommentar zu „Aufschrei der Hauseigentümer“

Kommentar zu „Aufschrei der Hauseigentümer“

Das Ausnahmerecht ist leider nicht nur in diesem Gesetz verankert, sondern es gibt zahlreiche weitere Gesetze.

Nachfolgend mal nur einige wenige Beispiel auf Bundesebene:
– Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung § 36
– Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen § 29
– Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen § 47
– Sozialgesetzbuch (SGB) – Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung § 114a
– Gesetz über die soziale Wohnraumförderung § 32
– Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung § 69
– Weingesetz § 31
– Gesetz zur Verbesserung der Sicherheit der Seefahrt durch die Untersuchung von Seeunfällen und anderen Vorkommnissen § 22
– Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk § 1
– Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen § 17 und § 37

Solche „Ausnahmen“ sind also bereits jetzt viel zu verbreitet. Auch die Denkmalschutzbehörden in NRW haben selbiges bereits oder sollen es bekommen.

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Umweltschmutzer in Rheinhausen

Am vergangenen Samstag sah ich folgendes Bild in Rheinhausen.
Ölkanister Umweltverschmutzung

Erst einmal war ich ziemlich entsetzt, dass es noch immer Sauköpfe gibt, die so etwas machen. Habe dies natürlich sofort dokumentiert und die Feuerwehr angerufen, welche für derartige Zwischenfälle ausgerüstet ist. Diese hat zumindest oberflächlich alles beseitigt. Wie viel in den Boden gegangen ist. Die Größe der Pfütze deutet darauf hin, dass schon etwas eingedrungen ist.

Was die meisten nicht wissen, eine derartige Verunreinigung des Bodens kann eine Straftat nach § 324a StGB (Bodenverunreinigung) sein, womit man sich ziemlich viel Ärger einhandelt, für etwas was auf dem Entsorgungshof in Rheinhausen abgegeben werden kann.

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Kommentar zu „Hand auf und durch“

Vielleicht muss die Telekom, nicht mehr Einnehmen, sondern einfach weniger ausgeben. Wenn ich mir überlege, dass hier Parallelstrukturen durch mehrere Anbieter aufgebaut und betrieben werden, heißt dies nicht unerheblich Material- und Energiekosten. Würde die Telekom einfach die vorhandenen Kabelnetze mitnutzen, entfielen hier schon signifikante Kosten.

Andere Telefonanbieter scheinen es doch auch ohne eigene Netze zu schaffen, warum nicht auch die Telekom zumindest in Teilen der Republik.

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Spruch zum Sonntag

Wer immer nur auf seine Rechte besteht, aber nicht gleichzeitig seinen Pflichten genügt verwirkt moralisch gesehen auch seine Rechte.
(Ulrich Scharfenort, 03.12.2012)

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GNS Teil 24. – Atommüll von den Stadtwerken Duisburg?

Im August dieses Jahres fragte ich wegen einer etwas seltsamen Angabe in einer Drucksache bei dem zuständigen Ministerium an:

Guten Tag,

gemäß Drucksache 17/14278 des Bundestages entfällt ein Volumen von 5950 m³ des geplanten Atommülls (inkl. Behälter) für Schacht Konrad auf sonstige Energieversorgungsunternehmen. Ich frage mich, wie dies möglich
sein kann, wo doch alle Atomkraftwerke in der Hand von E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall sind.

Wie kommt es also, dass weitere EVU Atommüll produzieren?

Ist auch Atommüll aus dem Ausland dabei?

Welche Quellen sind für diesen Atommüll auszumachen?

Um welche Abfallarten handelt es sich?

Aus welchen Bundesländern stammt dieses Müllvolumen?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort

Nach Erinnerung kam nun endlich eine Antwort

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

ich bin gebeten worden, Ihre Fragen an das BMU zu beantworten.
Ihre Fragen, die Bezug zu der Antwort der Bundesregierung auf die Frage
Nr. 1 in der Bundestagsdrucksache Nr. 17/14278 haben, sind nachstehend
aufgeführt und wie folgt beantwortet:

Wie kommt es also, dass weitere EVU Atommüll produzieren?

Die Erfassung der radioaktiven Abfälle durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
erfolgt auf Basis der Einrichtungen, die radioaktive Abfälle erzeugen. Bei der Auflistung
nach EVUs wurden die Beteiligungsverhältnisse (z. B. von Stadtwerken) an den
Kernkraftwerken berücksichtigt. Dies führte zur Kategorie „Sonstige EVUs“.

Ist auch Atommüll aus dem Ausland dabei?“

Nein. In den enthaltenen Mengen sind keine radioaktiven Abfälle aus dem Ausland enthalten.

Welche Quellen sind für diesen Atommüll auszumachen?

Es handelt sich um radioaktive Abfälle der Kernkraftwerke aus Bayern und
Nordrhein-Westfalen, die in der jährlichen Berichterstattung des BfS aufgeführt sind.“

Um welche Abfallarten handelt es sich?

Eine Unterteilung in verschiedene Abfallarten ist nicht Inhalt der durch das BfS durchgeführten
Erhebungen.

„Aus welchen Bundesländern stammt dieses Müllvolumen?“

Aus den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Bayern.
…

Da frage ich mich natürlich, in wieweit die Stadtwerke Duisburg an Atomkraftwerken beteiligt sind. Über RWE indirekt auf jeden Fall und auch die Stadt Duisburg verdient kräftig mit.

Ältere Teile:
GNS Teil 1. – Was ist die GNS und was macht sie
GNS Teil 2. – Historische Entwicklung
GNS Teil 3. – Gefahren
GNS Teil 4. – Offene Fragen
GNS Teil 5. – Ausblick
GNS Teil 6. – DS 3578/7 (1987)
GNS Teil 7. – Transporte in Deutschland
GNS Teil 8. – Transporte von und nach Duisburg
GNS Teil 9. – Siempelkamp Nukleartechnik GmbH
GNS Teil 10. – Deponien und andere Entsorgung
GNS Teil 11. – UN-Nummern der Transportcontainer
GNS Teil 12. – Container Company Krefeld
GNS Teil. 13 – VGB PowerTech
GNS Teil 14. – Lagerzeiten bei der GNS
GNS Teil 15. – Fragen an die Landesregierung
GNS Teil 16. – Anfrage ans Bundesumweltministerium zu Schacht Konrad
GNS Teil 17. – Schneelast auf den GNS Hallen
GNS Teil 18. – Der Landesregierung auf den Zahn gefühlt
GNS Teil 19. – Uranhexafluoridtransporte
GNS Teil 20. – Erweiterungen der Atommüllmenge bei der GNS
GNS Teil 21. – Kernkraftwerk Jaitapur
GNS Teil 22. – Pachtverhältnis des Geländes
GNS Teil 23. – GNS bis 2025 weg?

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Duisburger Autor: Dennis Strillinger

Strillinger, Dennis; Deutsche Nationalbibliothek; Facebook; Xing; Artikel 1,
* Advent bei Liebemaus und Brummelbär

Eine komplette Übersicht der Duisburger Autoren gibt es hier.

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Lebensmittelreste in Verpackungen

Wer denkend durch die Umwelt geht wird vieles auffallen, was eigentlich besser ginge, aber trotzdem nicht so gemacht wird.

Was mir immer wieder auffällt sind die Reste, welche in Tuben und Gläsern zurückbleiben. Sei es nun die Mayonnaise, welche quasi nur zur Hälfte verbraucht wird, was nach der Verpackungsangabe durch die Form bedingt ist. Da frage ich mich doch warum sind die Formen so ungünstig.

Die Tuben aus Metall lassen sich zumindest noch so drücken, dass man viel raus bekommt. Bei Zahnpasta in Kunststoff dagegen nimmt die Tube regelmäßig die alte Form an, wodurch mehr zurück bleibt.

Natürlich spielen hier sicherlich auch die Kosten für die Verpackung eine Rolle, aber manchmal habe ich den Eindruck, dass die Form so gewählt wird, dass möglichst viel zurückbleibt, damit mehr verkauft wird. Auch dies könnte man als Mogelpackung betrachten.

Allein schon zum Umweltschutz zerschneide ich Verpackungen häufiger um diese gründlicher zu entleeren, damit eben nicht 10 % des Lebensmittels ungenutzt in den Müll wandert.

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Klartext zu „Ursula von der Leyen übernimmt das Kommando“

Klartext zu „Ursula von der Leyen übernimmt das Kommando“
Wird diese Ministerin nicht eher von einem Ressort zum anderen weitergereicht, weil sie eben gerade nicht gut ist? Man denke nur an ihre unsäglichen Stoppschilder oder die Quotenfrauenquote. Aber wahrscheinlich macht sie selbst hier nicht Nägel mit Köpfen und tauscht die ausschließlich männlichen Staatsekretäre gegen weibliche aus. Hoffen wir mal, dass sie wirklich eine „Mutter der Kompanie“ wird und nicht eine Schwiegermutter.

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Mal eine eigene Theorie zum Kennedy Attentat

Mit der Gesundheit von Kennedy stand es nie zum Besten. Was wäre aber, wenn er todkrank gewesen wäre und ohnehin bald gestorben wäre. Von ihm stammt, der Ausspruch, dass man nicht fragen solle, was das Land für einen tun kann, sondern was man für das Land tun kann. Denkt man dies in letzter Konsequenz, so könnte das auch bedeuten, das Erbe zu bewahren und die Bevölkerung nicht das dahinsiechen ihres Präsidenten erleben zu lassen. Selbstmord wäre hier natürlich keine Option, aber wenn es wie ein Mord aussähe würde dies ein Denkmal setzen und die Bevölkerung nach den Zielen streben lassen. Das Bestechende an dieser Idee ist, dass keine große Verschwörung notwendig wäre und es erklärte auch warum niemand möchte das die Wahrheit herauskommt, denn dies würde das Andenken an Kennedy zerstören. Wobei ich davon ausgehe, dass wenn dem wirklich so gewesen sein sollte, dies sicherlich mit bester Absicht erfolgte.

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Gebiete unterhalb des Meeresspiegels fluten

Es gibt Gegenden auf dieser Welt, die unterhalb des Meeresspiegels liegen. Einige sind fruchtbar aber etliche auch wiederum nicht. Zum Beispiel gibt es in Afrika Wüstenregionen, die sich überfluten ließen. Oder auch das Tote Meer.

Es wäre natürlich ein entsprechender Zufluss notwendig. Die Vorteile einer derartigen Maßnahme liegen ganz klar auf der Hand. Die Verdunstungsrate des Meerwassers würde erhöht, wodurch sich das regionale Klima ändern würde. Daneben käme Wasser an Orte, wo vorher die Wasserversorgung extrem schwer war. Außerdem würde auf diesem Weg Salz gewonnen.

Für den Bau eines entsprechenden Zuflusses wären sehr viele Arbeiter notwendig und auch der Betrieb wird nicht wenige benötigen. Daneben könnte der Zufluss zu einem späteren Zeitpunkt auch als Transportweg und zumindest am Anfang zur Stromerzeugung genutzt werden.

Ein großer Vorteil wäre, dass ein Gegengewicht zu den steigenden Meeresspiegeln geschaffen würde.

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Straßenreinigungsgebühren bei der Arbeit?

In Duisburg kassieren die Wirtschaftsbetriebe einiges Geld für die Straßenreinigung. Teilweise sogar nach einer seltsamen Formel, für theoretische Grundstücksgrenzen, die es gar nicht gibt.

Mir ist klar, jeder muss sich an der Straßenreinigung beteiligen und gegen ein faires Verfahren die Kosten auf alle umzulegen habe ich nicht das geringste. Allerdings sollte für die Gebühren auch die Leistung erbracht werden.

Wirtschaftbetriebe wo seid ihr?

Auf dem Bild, was am Rheinhausener Markt am 15.12.2013 aufgenommen wurde ist dies eindeutig nicht der Fall. Und da dies auch im Vorjahr bereits so war, gehe ich davon aus, dass die Wirtschaftsbetriebe sich hier die Arbeit sparen und trotzdem dafür kassieren.

Wobei für die Bürgersteig unter Umständen die Wohnungsgesellschaft verantwortlich sein könnte. Natürlich beklage ich mich nicht nur, sondern unternehme auch etwas. Eine Email an Ordnungs- und Bezirksamt, sowie Wirtschaftsbetriebe ging noch am Sonntag raus. Allein schon durch die Rutschgefahr auf dem Bürgersteig liegt hier dringender Handlungsbedarf vor.

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Duisburger Autorin: Irene Scharenberg

Scharenberg, Irene; Deutsche Nationalbibliothek; Artikel 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7,
* Gefährliches Doppel
* Die Sünderinnen
* Im Kreis der Sünder
* Ein Fall zu viel

Eine komplette Übersicht der Duisburger Autoren gibt es hier.

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Klartext zu ‚“Oma Gerti“ sitzt in U-Haft‘

Klartext zu ‚„Oma Gerti“ sitzt in U-Haft‚

Irgendwie kommt mir die Geschichte seltsam vor. Warum ist die alte Dame bei ihrem Sohn gemeldet. Lebt sie etwa dort und muss bei ihm soviel Miete abdrücken?

Unabhängig davon zeigt der Fall nur einmal mehr, dass es dringend an der Zeit ist, den ÖPNV zu reformieren. Nicht nur braucht er endlich eine solide Finanzierung, sondern auch mehr Qualität. Als dies ließe sich mit eine ÖPNV-Flatrate erreichen.

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Spruch zum Sonntag

Aus großen Rechten, folgend auch große Pflichten
(Ulrich Scharfenort, 03.12.2012)

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GNS Teil 23. – GNS bis 2025 weg?

Bei einem Gespräch zwischen Kerstin Ciesla vom BUND und der GNS ergab sich folgendes:

Liebe AtomkraftgegnerInnen und Umwelt- und NaturschützerInnen,

gestern hat ein weiteres Gespräch mit der Geschäftsleitung der Gesellschaft für Nuklearservice mbH (GNS) in Duisburg, Vertretern aus Essen, die für den Vorstand der GNS gesprochen haben, Hr. Holt als Vertreter des Ministeriums für Arbeit und Integration NRW, H.C. Markert MdL der Grünen und mir als Vertreterin des BUND stattgefunden.
Erklärtes Ziel auch dieses Gespräches war die Diskussion wie der NRW Koalitionsvertrag dahingehend umgesetzt werden kann, die Konditionierungsanlage der GNS im Wohngebiet in Duisburg zu schließen.

Nach dem ersten Gespräch im April hat die GNS öffentlich erklärt, dass sie prinzipiell bereit wäre, den Standort Duisburg aufzugeben, wenn entsprechende Eckpunkte für einen Umzug gegeben seien:

* Ein Standort mit mehr Platz, der die gleichen optimalen
Verkehrsanbindungen bietet und wenn jemand den Umzug finanziert.

Bei dem gestrigen Gespräch ist heraus gekommen, das die GNS unabhängig von diesen Eckpunkten – Stand heute – plant, die Hallen der GNS 2025 besenrein zu übergeben.

* D.h. der Pachtvertrag läuft bis 2025.
* Die Genehmigung zum Betrieb der Anlage gemäß
Strahlenschutzverordnung läuft bis 2022.
* 2022 soll nach Aussage der GNS mit dem Rückbau begonnen werden.
* Das würde heißen, dass bis 2022 der schwach- und mittelradioaktive
Müll am Standort Duisburg weg sein müsste.
* Das wiederum würde bedeuten, dass 2020 / 2021 die letzten
Lieferungen zur Konditionierung nach Duisburg kommen würden. Nach
Aussage der GNS würden 3 Jahre zum Rückbau der Anlage benötigt

Es gibt also ein Licht am Ende des Tunnels was den Standort Duisburg angeht.
Das heißt natürlich nicht, dass wir nicht die rot-grüne Landesregierung weiterhin drängen werden, die Aufgabe des Standortes im Wohngebiet eher voranzutreiben, denn wenn die GNS selber bereits darüber nachdenkt, die Anlage in Duisburg zu schließen, kann man dies auch beschleunigen!
Der BUND und das AntiAtom-Bündnis-Niederrhein werden daher jetzt nicht in Jubel ausbrechen und die Hände in den Schoss legen, sondern weiterhin
alles dafür tun, dass Konditionierung da vorgenommen wird, wo der Müll anfällt und keine unnötigen Atommüll-Transporte quer durch die Republik gekarrt werden. Eine Konditionierungsanlage gehört nicht in ein Wohngebiet!

Die Nachricht als solche ist zunächst positiv zu bewerten, da ein Ende in Sicht ist. Eine solche Planungsaussage der GNS ist neu. Aber wir alle wissen, dass Pläne schneller umgestoßen werden können, als man denkt, daher werden wir auch 2014 weiterhin den Druck von Außen aufrecht
erhalten, und hierfür können wir natürlich auch weiterhin MitstreiterInnen gebrauchen.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin

Wie Sie schreibt gibt dies zumindest schon einmal eine langfristige Perspektive für ein atommüllfreies Duisburg.

Ältere Teile:
GNS Teil 1. – Was ist die GNS und was macht sie
GNS Teil 2. – Historische Entwicklung
GNS Teil 3. – Gefahren
GNS Teil 4. – Offene Fragen
GNS Teil 5. – Ausblick
GNS Teil 6. – DS 3578/7 (1987)
GNS Teil 7. – Transporte in Deutschland
GNS Teil 8. Transporte von und nach Duisburg
GNS Teil 9. Siempelkamp Nukleartechnik GmbH
GNS Teil 10. Deponien und andere Entsorgung
GNS Teil 11. UN-Nummern der Transportcontainer
GNS Teil 12. Container Company Krefeld
GNS Teil. 13 – VGB PowerTech
GNS Teil 14. – Lagerzeiten bei der GNS
GNS Teil 15. – Fragen an die Landesregierung
GNS Teil 16. – Anfrage ans Bundesumweltministerium zu Schacht Konrad
GNS Teil 17. – Schneelast auf den GNS Hallen
GNS Teil 18. – Der Landesregierung auf den Zahn gefühlt
GNS Teil 19. – Uranhexafluoridtransporte
GNS Teil 20. – Erweiterungen der Atommüllmenge bei der GNS
GNS Teil 21. – Kernkraftwerk Jaitapur
GNS Teil 22. – Pachtverhältnis des Geländes

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Warum überhaupt Bücher bei Amazon kaufen?

Man kann vieles bei Amazon bestellen, allerdings dauert es durchaus einige Tage bis es da ist. Bei Büchern kann ich dank der Buchpreisbindung allerdings auch genauso gut bei der örtlichen Buchhandlung kaufen. Dort ist das Buch meist deutlich schneller da und ich muss nicht erst irgendwohin um es abzuholen, weil ich gerade zu dem Zeitpunkt, wo Lieferung kam, nicht da war.

Im Gegensatz zu vielen schaue ich mir die Bücher vorher bei Amazon an und kaufe dann bewusst und bequemer beim lokalen Händler, was zudem den Vorteil hat, dass die NSA nicht weiß, welche Bücher mich interessieren.

Außerdem spart Amazon die Beratung ein und macht keine Aktionen für das lokale Umfeld. Zudem spricht für mich an dieser Stelle noch für die lokale Buchhandlung, dass mehr vom Geld vor Ort bleibt und der Stadt zugute kommt, während es ansonsten quasi weg ist und u.U. nicht einmal Deutschland zugute kommt.

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Duisburg Künstler: Sharlene Anders, Sarah Bogen, Daniel Kuschewski

Anders, Sharlene; Regisseurin/Drehbuchautorin; Seite; Youtube; Wikipedia; Artikel 1, 2, 3, 4,
* Jeder ist mal dran

Bogen, Sarah; Schauspielerin; Seite; Youtube; Wikipedia; Artikel 1,
* Jeder ist mal dran

Kuschewski, Daniel; Schauspieler; Seite; Youtube; Wikipedia; Artikel 1,
* Jeder ist mal dran

Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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Kommentar zu „Hellmich lässt die Bagger rollen“

Kommentar zu „Hellmich lässt die Bagger rollen“

Mal ist die Rede von Altenheim oder altengerechtes Wohnen. Beides ist sicherlich nicht verkehrt. Für einen Fehler dagegen halte ich den Bau von weiteren Ladenlokalen, während immer noch so viel leer steht. Zieht dort eine Händler rein wird es anderswo im näheren Umkreis neuen Leerstand geben. Dies ist absehbar.

Vielleicht soll das Ladenlokal aber auch nur als Abschreibungsobjekt dienen.

Wo ganz sicher bald gebaut bzw. erst einmal abgerissen wird ist auf dem Gelände von Netto, denn dort liegt jetzt eine Baugenehmigung vor.

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Ergänzung zu „SPD Rumeln fürchtet um Schnellbus“

Ergänzung zu „SPD Rumeln fürchtet um Schnellbus“

Seltsam, seltsam, wie kann es verbotswidrig sein, über die Cölve-Brücke zu fahren, wenn diese doch als offizielle Route auf einer Karte der Hafen-AG eingezeichnet ist? Diese Information fehlt in dem Artikel allerdings gänzlich, obwohl gerade dies erklären würde warum so oft LKW gegen die Höhenbegrenzung fahren, eben weil sie sich an die Karte halten.

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Ablehnung Petition zur mobilen Überwachung

Vor einiger Zeit hatte ich eine Petition zu mobiler Überwachung eingereicht und bereits auf die erste Antwort reagiert.

Das Bundesministerium sieht kein Problem mit mobiler Überwachung, weil es ja schlagkräftigte Abwehrrecht gäbe. Insgesamt ist dieses Schreiben in meinen Augen ein ziemlicher Witz.

…Der Petent spricht sich für eine Regelung zur Abwehr mobiler Überwachung im Bundesdatenschutzgesetz aus (BDSG) aus. Derzeit sei eine nahezu lückenlose kommerzielle Überwachung des Alltag mithilfe von Drohnen, der Datenbrille Google Glass sowie der Bildübertragung von Smartphones möglich. Diese Geräte seien für jedermann erwerbbar. Abwehrrechte – wie ein erweitertes Recht am eigenen Bild oder prophylaktische Maßnahmen zur Verhinderung einer Aufzeichnung der eigenen Person – gebe es nicht. Der Petent sieht hierin einen Eingriff in Grundrechte.

Zu der Petition wird wie folgt Stellung genommen:

In § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume geregelt. Die Norm enthält eine Legaldefinition des Begriffs der Videoüberwachung. Danach ist Videoüberwachung die „Beobachtung…mit optisch-elektronischen Einrichtungen“. Der Begriff der Einrichtung ist technikneutral, das Gesetz trifft keine nähere Festlegung bezüglich der konkreten Art der vom Anwendungsbereich der Norm erfassten Geräte. Diese können daher sowohl stationär als auch mobil sein, so dass beispielsweise auch Mobiltelefone mit eingebauter Kamera von § 6b BDSG erfasst sind (vgl. auch Simitis, Bundesdatenschutzgesetz, 7. Aufl. 2011, § 6b Rn. 37 f.).

Voraussetzung für die Anwendung des § 6b BDSG ist jedoch zunächst, dass der Anwendungsbereich des BDSG eröffnet ist. Dies richtet sich nach § 1 Abs. 2 BDSG. Danach gilt das BDSG für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen des Bundes, der Länder, soweit der Datenschutz nicht durch Landesgesetze geregelt ist und diese Bundesrecht ausführen oder als Organe der Rechtspflege tätig werden, und durch nicht-öffentliche Stellen. Das BDSG gilt nicht, wenn die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten durch nicht-öffentliche Stellen ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten erfolgt. Ist § 6b BDSG, so gelten dessen enge Zulässigkeitsvoraussetzungen. Die Videoüberwachung öffentlich-zugänglicher Bereich ist danach nur zulässig, „soweit sie

1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke

erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.“

§ 6b BDSG enthält ferner eine Kennzeichnungspflicht, eine Interessenabwägungsklausel hinsichtlich der Verarbeitung und Nutzung der erhobenen Daten, eine Benachrichtigungspflicht gegenüber dem Betroffenen sowie Löschpflicht.

sofern Foto- oder Videoaufnahmen zu ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken erfolgen, findet zwar das BDSG gemäß dessen § 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG keine Anwendung. Von der Aufzeichnung Betroffene sind jedoch nicht schutzlos. Bereits nach derzeitiger Rechtslage besteht ein zivilrechtlicher Abwehranspruch gegen widerrechtliche Eingriffe in das Recht am eigenen Bild. Der Einzelne muss nicht generell dulden, dass jedermann von ihm Bildnisse, insbesondere Filmaufnahme, fertigt (BGH, Urt. v. 25. April 1995 – VI ZR 272/94, NJW 1995, 1955, 1956). Es gehört zum Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen darüber zu entscheiden, ob Filmaufnahmen von ihm gemacht und möglicherweise gegen ihn verwendet werden dürfen. Das Recht am eigenen Bild ist Bestandteil des zivilrechtlich allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet wird. Es ist nicht auf bestimmte Örtlichkeiten beschränkt und gilt unmittelbar auch zwischen Privaten. Auch unterfällt nicht erst die Verwertung, sondern bereits die Herstellung von Abbildungen dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (BAG, Beschl. v. 26. August 2008 – 1 ABR 16/07, NZA 2008, 1187, 1189).

Werden Bild- und Filmaufnahmen ohne Einwilligung des Betroffenen angefertigt, so stellt dies folglich einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Hierbei kann es sich, auch ohne die Absicht, die Aufnahmen zu verbreiten, um eine rechtswidrige, unerlaubte Handlung i.S.d. § 823 BGB handeln, da das allgemeine Persönlichkeitsrecht als „sonstiges Recht i.S.d. § 823 BGB anerkannt ist (BGH, Urt. v. 14. Februar 1958 – I ZR 151/56, NJW 1958, 827, 829; BGH, Urt. v. 25. April 1995 – VI ZR 272/94, NJW 1995, 1955, 1956).

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist jedoch ein Rahmenrecht, das nicht schrankenlos gewährleistet ist. Daher ist nicht jeder Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch rechtswidrig. Ob die Herstellung der Abbildung rechtswidrig und damit unzulässig oder aber vom Betroffenen hinzunehmen ist, muss stets unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung der rechtlichen Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter- und Interessenabwägung geprüft werden (BGH, Urt. v. 25. April 1995 – VI ZR 272/94 NJW 1995, 1955, 1957). Die gegenüberstehenden Positionen in ein Verhältnis zu bringen, das den jeweiligen Interessen angemessen Rechnung trägt, ist Aufgabe der Gerichte (BVerfG, Beschl. v. 26. Februar 2008 – 1 BvR 1602/07, NJW 2008, 1793, 1794). Hierbei kann auch auf die Wertung des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG) zurückgegriffen werden. Für die Zulässigkeit der Herstellung der Foto- und Videoaufnahme einer Person spricht es, wnn deren Verbreitung nach den §§ 22, 23 KunstUrhG zulässig wäre (OLG Hamburg, Bschl. v. 5. April 2012 – 3-14/12 (Rv)). Nach § 23 Abs. 1 KunstUrhG dürfen, sofern keine Einwilligung des Betroffenen nach § 22 KunstUrhG vorliegt, verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

Danach müsste beispielsweise ein zufällig von der Kamera eines Touristen erfasster Passant im öffentlichen Straßenraum die Aufnahme nach der Wertung des § 23 Abs. 1 Nr. 2 KunstUrhG hinnehmen. Andererseits ist bei der Abwägung von den Gerichten zu beachten, dass mit dem Fortschritt der Aufnahmetechniken wachsende Möglichkeiten der Gefährdung von Persönlichkeitsrechten verbunden sind. Ein besonderer Schutzbedarf kann sich ferner aus einem heimlichen oder überrumpelnden Vorgehen des Aufnehmenden ergeben (BVerfG, Beschl. v. 26. Februar 2008 – 1 BvR 1602/07, NJW 2008, 1793, 1794).

Durch eine solche gerichtliche Abwägung im Einzelfall werden die jeweiligen Interessen in einen angemessenen Ausgleich gebracht und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht hinreichend Rechnung getragen. Eine darüberhinausgehende allgemeine Regelung zur „Abwehr mobiler Überwachung“ würde hingegen das Risiko vielfältiger Grundrechtseingriffe bergen, so z.B. in der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG), die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3) und die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG).

Schließlich existiert auch ein strafrechtlicher Schutz gegen widerrechtliche Bildaufnahmen. Gemäß § 201a Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) wird wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen bestraft, wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.
…

Meine Antwort:

Offensichtlich scheint das Bundesinnenministerium keinerlei Kenntnis des erwähnten § 6b BDSG zu haben, denn dieses setzt gemäß Abs. 2 eine adäquate Kennzeichnung des überwachten Bereichs voraus, welche bei mobilen Überwachungen, höchstwahrscheinlich nie gegeben ist.

Es besteht keinerlei Möglichkeit zu erkennen, welchem Zweck eine Aufzeichnung dient. Im öffentlichen Raum ist regelmäßig gerade nicht von einer persönlichen oder familiären Tätigkeit auszugehen. Wenn zudem die Daten an ein „Soziales Netzwerk“ oder ähnliches erfolgt ist dies definitiv nicht mehr gegeben, denn hier geht es um kommerzielle Nutzung.

Alles in allem scheitern die vom BMI genannten Gesetze und Abwehrrechte, allerdings schon daran, dass man erst einmal mitbekommen muss, dass man aufgezeichnet wird. Im Zusammenhang mit den von Edward Snowden veröffentlichten Informationen ist zudem davon auszugehen, dass auch diese Techniken durch Geheimdienste missbraucht werden.

Abwehrrechte kann man nur ausüben, wenn man weiß wer einen aufgezeichnet hat und man dies überhaupt weiß. Dies ist nicht möglich, da erstens die Personen keine äußerlichen Kennzeichnungen tragen, also gar nicht identifizierbar sind (wobei eine Kennzeichnung auch mit dem Datenschutz kollidieren würde) und auch keine Erkennung durch die Polizei in einem ausreichend kurzem Zeitraum erfolgen kann. Somit ist eine Durchsetzung der Rechte nicht möglich. Schutzrechte die nicht durchgesetzt werden können, macht betroffene Schutzlos. Hier muss von vornherein ein Riegel vorgeschoben werden, z.B. durch entsprechende Filter auf den Geräten oder einem Verbot.

Es ist zudem davon auszugehen, dass in sehr naher Zukunft vermehrt Augmented Reality Systeme auf den Markt kommen werden.

Das KunstUrhG ist hier vollkommend irrelevant, da dieses andere Fälle behandelt.

Ein Reporter wird nur dann mit einer versteckten Kamera agieren, wenn er recherchiert, dies sind Einzelfälle, die mobile Überwachung ist es dagegen nicht. Es würde ein entsprechender Absatz reichen um dies zu regeln, zum hat auch die Pressefreiheit Schranken, wenn sie mit anderen Grundrechten kollidieren. Die Kunstfreiheit ist klar geregelt, eine Notwendigkeit für versteckte Aufnahmen gibt es nicht.

Die vom BMI genannten Beispiele treffen nicht zu.

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Sarturia Verlag

Bin jetzt seit kurzem beim Sarturia Verlag aktiv. Mal sehen wie sich dies entwickelt. Klingt auf jeden Fall recht interessant.

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Widerspruch gegen Petitionsablehnung

Ich hatte eine Weile überlegt, ob ich die Ablehnung meiner Petition einfach hinnehmen soll und bin zu dem Schluss gekommen, dass ich dies nicht werde. Weshalb ich nachfolgende Antwort formulierte:

…Die Aussage des Finanzministerium trifft nach h.E. nicht zu. Vielleicht ist es wirklich keine Subvention im Sinne der Legaldefinition, allerdings wird z.B. die „Entsorgung“ von Atommüll mit staatlichen Geldern unterstützt. Im Haushalt stehen sogar Gelder für die Entsorgungsforschung, die eigentlich Aufgabe der Atomkonzerne wäre. Ebenso findet eine vergleichsweise geringe Risikovorsorge statt, das heißt der Staat haftet für die Restsumme. Wie Fukushima zeigt kann diese Summe riesig sein.

Die Braunkohle wird von staatlicher Seite unterstützt, da der Staat Konzerne wie RWE bei der nicht fürs Gemeinwohl notwendigen Enteignung unterstützt. Hier wäre dies u.a. Personalkosten, die bei solchen Betrachtungen meistens außen vorgelassen werden, aber durchaus anfallen.

Generell werden durch zu günstige Zertifikate die Verschmutzer bevorzugt und die Folgekosten auf den Steuerzahler verlagert, womit auch hier eine Subvention vorliegt.

Als dies mach Schmutzstrom viel zu günstig.

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Spruch zum Sonntag

Wer mich wegen Blasphemie anzeigen will, soll mir erst einmal die Existenz Gottes beweisen. Gelingt das nicht, bin ich unschuldig.
(Ulrich Scharfenort 30.11.2012)

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GNS Teil 22. – Pachtverhältnis des Geländes

Mit Drucksache-Nr. 11-1074/4 beantwortete die Stadt Duisburg im November auf eine Anfrage zum Thema Pachtverhältnis.

Beantwortung der Anfrage der Ratsfraktion Die Linke vom 16.05.2013;
hier: Pachtverhältnis der Duisburger Hafen AG/Firma GNS

Inhalt der Mitteilung
Im Juni 2011 wurden durch Beschluss des Umweltausschusses die Vertreter der Stadt Duisburg in Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat der Duisburger Hafen A.G. dazu aufgefordert, auf eine Nichtverlängerung des Pachtvertrages mit der Fa. GNS in Wanheim hinzuwirken (siehe DS 11-1074).

Nach nunmehr zwei Jahren ergeben sich dazu folgende Fragen:
1) Mit welchen Mitteln/welchem Erfolg haben sich die Vertreter der Stadt dieses Auftrages angenommen?
2) Welche weiteren Schritte sind geplant?
3) Ergibt sich ein neuer Ansatz aus der bevorstehenden Übernahme des Bundesanteils der Duisburger Hafen A.G. durch das Land NRW?

Beantwortung der Anfrage
Herr Oberbürgermeister Sören Link hat das Thema mit dem Vorstand der Duisburger Hafen AG erörtert. Dieser weist darauf hin, dass die Entscheidung über einen Abschluss oder Auflösung eines Pachtvertrags originäre Geschäfte des Vorstandes sind, in die weder die Hauptversammlung noch der Aufsichtsrat eingreifen können. Seitens der Stadt bestehen hier also wie bereits in der DS 10-1498/1 geschildert keinerlei Einflussmöglichkeiten. Somit würden sich auch durch eine Übernahme des Bundesanteils der Duisburger Hafen AG durch das Land NRW keine neuen Ansätze ergeben.

Die Antwort von Sören Link ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten. Natürlich ist es das Geschäft des Vorstandes, allerdings können die Eigentümer einen Vorstand, der nicht in ihrem Sinne handelt durchaus austauschen. Einen direkten Einfluss hat die Stadt somit zwar nicht, wohl aber durchaus einen indirekten. Womit die Behauptung keinerlei Einflussmöglichkeiten unwahr wäre.

Da sie diesen Einfluss nicht ausnutzt schließt sich für mich daraus, dass die GNS mit Segen der SPD und der Grünen von Landesregierungsseite weiterhin in Duisburg bleiben soll. Sprich es erfolgt keine Unterstützung des Weggangs, obwohl Rot Grün dies im Koalitionsvertrag stehen hat. Also mal wieder ein Wahlversprechen gebrochen.

Ältere Teile:
GNS Teil 1. – Was ist die GNS und was macht sie
GNS Teil 2. – Historische Entwicklung
GNS Teil 3. – Gefahren
GNS Teil 4. – Offene Fragen
GNS Teil 5. – Ausblick
GNS Teil 6. – DS 3578/7 (1987)
GNS Teil 7. – Transporte in Deutschland
GNS Teil 8. Transporte von und nach Duisburg
GNS Teil 9. Siempelkamp Nukleartechnik GmbH
GNS Teil 10. Deponien und andere Entsorgung
GNS Teil 11. UN-Nummern der Transportcontainer
GNS Teil 12. Container Company Krefeld
GNS Teil. 13 – VGB PowerTech
GNS Teil 14. – Lagerzeiten bei der GNS
GNS Teil 15. – Fragen an die Landesregierung
GNS Teil 16. – Anfrage ans Bundesumweltministerium zu Schacht Konrad
GNS Teil 17. – Schneelast auf den GNS Hallen
GNS Teil 18. – Der Landesregierung auf den Zahn gefühlt
GNS Teil 19. – Uranhexafluoridtransporte
GNS Teil 20. – Erweiterungen der Atommüllmenge bei der GNS
GNS Teil 21. – Kernkraftwerk Jaitapur

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Beteiligung der Stadtwerken an der Energiewende

Schon vor längerer Zeit fragte ich bei den Stadtwerken nach wegen deren Aktivitäten zur Energiewende. In Duisburg ist bisher keine Energiewende in Sicht. Lediglich außerhalb ist die Stadt Duisburg an der Energiewende beteiligt.

In dem nachfolgenden Schreiben, was wie aus einer Broschüre kopiert wirkt, sind die Anteile der Stadtwerke nicht zu erkennen.

[…]Gerne können wir Ihnen folgende Auskünfte geben:

Ist die Stadtwerke Duisburg AG an Windparks beteiligt?
Die Stadtwerke Duisburg AG ist an folgenden Windparks beteiligt:
Green Gecco:
Die Green Gecco GmbH & Co. KG ist ein Gemeinschaftsunternehmen von 29 Stadtwerken und RWE Innogy, zur Ausweitung von regenerativen
Energietechnologien. Über Green Gecco ist die Stadtwerke Duisburg AG an mehreren Windparks beteiligt:
Windpark Titz-Nord in der Nähe von Aachen (seit 2012, 20 MW Leistung)
Windpark Hörup in Schleswig-Holstein (seit 2012, 8 MW Leistung)
Windpark Düshorner Heide in Niedersachsen (seit 2012, 24 MW Leistung)
Windpark An Suidhe in Schottland (seit 2010, 19,3 MW Leistung)
Windpark Süderdeich in Schleswig-Holstein (seit 2010, 9,2 MW Leistung)

Eigene Windkraftanlage:
Die Stadtwerke Duisburg AG betreibt gemeinsam mit der eviag GmbH einen Prototypen mit folgenden Parametern:
Windtestfeld in Grevenbroich (seit 2010)
Prototyp ev2.93, Höhe 132 Meter, Nabenhöhe 85 Meter
2 MW Leistung
Jahresleistung ca. 4.500 Megawattstunden, wodurch ca. 1.300 Haushalte versorgt werden können
Einsparung: 4.000 Tonnen CO2[…]

Die Beteiligung der Stadtwerke an der Green Gecco Beteiligungsgesellschaft beträgt 7,98 % und wird mit 24 Millionen Euro beziffert. Ebenfalls sind die Stadtwerke an der „enuvo – rhein ruhr Gesellschaft für Erneuerbare Energien mbH“ beteilig, welche die Stadtwerke in ihrem Schreiben nicht einmal erwähnt haben. Wobei hier nur 50 000 Euro und eine 50 % Beteiligung stehen, was vielleicht auf die Kooperation mit der eviag GmbH hindeutet. Wobei die Finanzen sehr wenig wären.

Zudem erzählte der Technikvorstand auf seinem Vortrag etwas ganz anderes.

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Antrag an Rat bzw. Bezirksvertretungen

Das Petitionsrecht steht bereits im Grundgesetz und gilt natürlich auch in Städten und Gemeinden uneingeschränkt. Geregelt werden die Details in der Gemeindeordnung NRW und den Hauptsatzungen der jeweiligen Städte, wie in diesem Fall von Duisburg, wo das Verfahren und Ablehnungsgründe geregelt sind.

Gemeindeordnung NRW

§ 24 Anregungen und Beschwerden
(1) Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.

(2) Die näheren Einzelheiten regelt die Hauptsatzung.

Hauptsatzung der Stadt Duisburg

§ 9 Beschwerdeangelegenheiten
(1) Für die Behandlung von Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO NRW ist im Aufgabenbereich der Fachausschüsse der jeweilige Fachausschuss, im Entscheidungsbereich der Bezirksvertretungen die jeweilige Bezirksvertretung, ansonsten der Hauptausschuss zuständig.

(2) Die nach Absatz 1 zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen befassen sich mit allen schriftlichen Anregungen oder Beschwerden, in denen zum Ausdruck gebracht ist, dass sich der Rat, der Ausschuss oder die Bezirksvertretung mit der Eingabe befassen soll.

(3) Der Hauptausschuss und die für Anregungen zuständigen Fachausschüsse und Bezirksvertretungen sehen von einer sachlichen Bescheidung der Beschwerde oder Anregung ab, wenn
a) ihre Behandlung einen Eingriff in ein schwebendes gerichtliches Verfahren bedeuten würde oder über den zugrunde liegenden Sachverhalt bereits eine rechtskräftige richterliche Entscheidung ergangen ist,
b) die Stadt sachlich oder örtlich unzuständig ist,
c) die Behandlung wegen Unleserlichkeit oder mangels eines Sinnzusammenhangs unmöglich ist,
d) für diese Anregungen oder Beschwerden andere gesetzlich vorgeschriebene Verfahren vorgesehen sind,
e) sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde beinhaltet, die ausschließlich eine Dienstordnungswidrigkeit behandelt,
f) sie von Verwaltungsangehörigen der Stadt Duisburg aus ihrem Dienst- oder Arbeitsverhältnis vorgebracht wird.

(4) Der Hauptausschuss und die für Anregungen zuständigen Fachausschüsse und Bezirksvertretungen können von einer sachlichen Bescheidung der Beschwerde oder Anregung insbesondere absehen, wenn
a) sie sich gegen Verwaltungshandlungen oder -unterlassungen richtet, gegen welche Rechtsmittel eingelegt werden können oder wenn die Verweisung auf den Rechtsweg angemessen ist,
b) sie wegen ihres grob beleidigenden Inhalts einen Straftatbestand erfüllt,
c) sie gegenüber einer bereits beschiedenen Anregung oder Beschwerde kein neues Sachvorbringen enthält,
d) mit ihr lediglich die Erteilung einer Rechtsauskunft begehrt wird, die im Hinblick auf das Rechtsberatungsmissbrauchsgesetz unzulässig ist,
e) der Absender sich nicht zu erkennen gibt.

(5) Die Ausschüsse bereiten die Erledigung der Beschwerden und Anregungen durch den Rat vor. Die Erörterung im Rat stellt keine Ausübung des Rückholrechts des Rates (§ 41 Abs. 3 GO NRW) dar, soweit dieser nicht im Einzelfall anderes beschließt.

Es gibt also zwar ein paar Hürden, welche allerdings alle genommen werden können.

Wirkungsvoller wird ein derartiger Antrag natürlich sein, wenn viele Personen unterschrieben haben.

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Verwirrung bei der Entsorgung ist Umweltverschmutzung

Die Entsorgung von Abfällen ist kompliziert und aufwändig. Zu aufwändig, denn je komplexer die Sortierung, desto schwieriger wird es für die Bevölkerung was im Endeffekt zu einer Abkehr vom Sortieren sorgt. Hilfreich ist hier weder, dass jedes Bundesland eine eigene Version hat die teilweise komplett anders ist. Ebenfalls hilft es nicht, wie stark sortiert werden muss, denn mit jeder Tonne oder jeder Fuhre zum Sammelplatz steigt auch die Umweltverschmutzung, da hier für jede Tonne ein eigenes Transportfahrzeug notwendig ist. Womit sich der Treibstoffverbrauch ebenfalls stark erhöht, schließlich muss jedes Fahrzeug immer wieder anfahren und abbremsen. Auch wenn es absurd klingt, könnte durch die Reduzierung der Tonnenzahl die Feinstaubproduktion vermutlich drastisch abgesenkt werden.
Da ist es teilweise sogar Zweifelhaft, ob vermischte Abfälle wirklich die Kosten erhöhen und nicht eher die Umwelt entlasten, weil die Trennung zentral erfolgt und nur noch ein Fahrzeug notwendig ist. Auch ein Kompost entlastet nicht nur den Geldbeutel, weil man weniger Müllgebühren zahlen muss, sondern auch die Umwelt, weil weniger transportiert werden muss. Somit ist Kompostierung sogar mehrfach nützlich.

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Kommentar zu „Bürgervorschläge wieder nicht berücksichtigt“

Kommentar zu „Bürgervorschläge wieder nicht berücksichtigt“

Wie ich schon mal schrieb hatte ich mit keinem anderen Ergebnis gerechnet. Leider weiß man weder genau, was die Stadt alles bereits geprüft hat, noch hat man genaue Zahlen für Einzelkosten, sondern nur einen Haushaltsplan, der mehr verwirrt und versteckt, als alles andere. Wie soll man da als Außenstehender gute Idee

Entweder muss man die gezielt zu einem Thema verständlich und umfassend die Informationen aufbereiten, oder man kann sich die „Bürgerbeteiligung“ sparen. Denn die Bürger haben zwar viele Ideen, aber auch wenig Zeit und wer verschwendet schon gerne seine Zeit.

Außerdem habe ich den Eindruck, dass es die Stadt nicht wirklich ernst meint, sondern die Aktion nur fährt um behaupten zu können sie würde beteiligen, aber die Bürger hätten kein Interesse.

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Ablehnung meiner Petition zum Ende des Atom- und Kohlesubventionswahn

Nachfolgende Petition hatte ich eingereicht ich vor einer Weile eingereicht, vor kurzem bekam ich die Ablehnung.

Wortlaut der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Der deutsche Bundestag möge beschließen, dass sämtliche
Subventionen für Kohle- und Atomstrom gestrichen werden und mit der gleichen Maßnahme die Stromsteuer
entsprechend gesenkt wird.
Titelwunsch: Umweltschutz – Transparente Strompreise und Ende der Subventionen

Begründung:
Mit der EEG-Umlage sehen wir die Förderung der Ökoenergie sehr genau auf der Stromrechnung. Klar ist allen, dass es so nicht weiter geht. Eine parallele Förderung in mehrere Richtung ist nicht nur unsinnig, sondern wie die steigenden Preise zeigen sogar kontraproduktiv.
Die Förderungen für Kohl- und Atomstrom sind im Haushalt versteckt oder werde in Form von Vorteilen oder Steuererleichterungen gewährt. Steuerzahler_innen werden hiermit belastet, ohne zu sehen, wie viel sie für diese Energieformen gezahlt wird.
Durch streichen ausnahmslos aller finanziellen Vorteile für Kohle- und Atomstromproduzenten, wäre es möglich die Stromsteuer zu senken und damit die privaten Haushalte zu entlasten und sogar den Konsum anzukurbeln. Zumindest würde diese Maßnahme aber die Strompreise stabil halten können.
Die Anreize für einen Atom- und Kohleausstieg werden erhöht. Insbesondere die Braunkohle ist ein Energievernichter. Auf den Flächen könnte durch Windkraft und nachwachsende Energierohstoffe mehr Energie erzeugt werden, als mit Braunkohle möglich ist. Mit Braunkohleraubbau wird nur wenige Jahr Energie gewonnen und danach ein großes Loch hinterlassen, was noch zusätzlich Geld verschlingt.
Des weiteren würde ohne zusätzliche Kosten, ein Anreiz für den Bau und Betrieb von Gasgroßkraftwerken und BHKW geschaffen, die sich längerfristig auch mit Bio-, Wind- und Solargas betreiben lassen.

Anregungen für die Forendiskussion
Die Energie mag vielleicht nicht Alternativlos sein, allerdings sind wir jetzt schon mitten drin, da ist es notwendig endlich mal mit Sinn und Verstand an die Sache ranzugehen und ohne Pfründe zu sichern.

Stellungnahme vom Bundesministerium der Finanzen.

…Zu der von Ihnen zunächst an das BMU übersandten Eingabe nehme ich wie folgt Stellung:

in Beschluss des Deutschen Bundestages zur Streichung sämtlicher Subventionen für Kohle- und Atomstrom und zur entsprechenden Senkung der Stromsteuer wird nicht unterstützt.

Die Stromsteuer wird in Deutschland als indirekte Verbrauchssteuer in der Regel beim Stromversorger erhoben, wenn Strom von einem Letztverbraucher aus dem Versorgungsnetz entnommen wird. Die Besteuerung des Stromverbrauchs ist somit unabhängig von der bei der Erzeugung des Stroms verwendeten Energieart. Zwar sehen die §§ 9 ff. des Stromsteuergesetzes verschiedene Steuerbegünstigen für Strom vor, z.B. für Strom, der zur Verwendung bei der Stromerzeugung eingesetzt wird, oder Strom aus Anlage mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu 2 Megawatt, wenn er vom Anlagenbetreiber oder einem Dritten in einem räumlichen Zusammenhang zur Anlage entnommen wird. Stromsteuerbegünstigungen, die sich speziell auf Kohle- oder Atomstrom beziehen, gibt es dagegen nicht.

Im Hinblick auf die Erzeugung von Strom aus Atomkraft ist zu berücksichtigen, dass seit dem 1. Januar 2011 der Einsatz von Kernbrennstoff der Kernbrennstoffsteuer unterliegt.

Sofern sich die Petition auch auf nichtsteuerliche Subventionen für die Erzeugung von Strom aus Kohle und Atomkraft beziehen sollte, ist auf Folgendes hinzuweisen:

Die für den Einsatz deutscher Steinkohle in der Stromerzeugung und in der Stahlindustrie von Bund und den Revierländern gewährten Steinkohlehilfen wurden im Rahmen des sogenannten Kohlekompromisses 2007 festgelegt. sie flankieren die sozialverträgliche Beendigung der subventionierten Steinkohleförderung bis 2018. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, diese einvernehmlich mit den Sozialpartnern und den Revierländern getroffenen Regelungen zu verändern. Im Übrigen stellen die Hilfen sicher, dass bis 2018 der Einsatz deutscher Steinkohle im Vergleich zu importierter Steinkohle wettbewerbsfähig ist. Eine Veränderung der Wettbewerbsposition von Kohle im Vergleich zu anderen Energieträgern im Rahmen der Stromerzeugung ist damit nicht verbunden.

Ausweichlich des Subventionsberichts der Bundesregierung gewährt der Bund für den Einsatz von Braunkohle oder Atomkraft in der Stromerzeugung keine Subventionen. Hinsichtlich der Atomkraft ist das Auslaufen der Nutzung dieses Energieträgers in mehreren Schritten bis 2022 atomgesetzlich festgeschrieben.

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Einsatz erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung bis 2020 auf 35 % und bis 2050 auf 80 % zu erhöhen. Um dieses Ziel ohne Abstriche bei der Versorgungssicherheit zu erreichen, werden allerdings auch weiterhin fossile Stromerzeugungskapazitäten benötigt. Welche dies im Einzelnen sein werden, wird sich im Wettbewerb ergeben. Dabei spielen neben den Förder- und Vertriebskosten auch die Treibhausgasemissionen eine wichtige Rolle. Nach den Regeln des europäischen Emissionshandels müssen für jede emittierte Tonne CO2 entsprechende Zertifikate nachgewiesen werden. Somit bestimmt auch der CO2-Zertifikatepreis die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Kohle und Erdgas in der Stromerzeugung.
…

Wahrscheinlich sieht der Bund Subvention anders als ein normal denkender Bürger. Bei der Braunkohle gibt es Unterstützung bei der Enteignung von Grundeigentümern und die Endlagersuche zahlt wohl auch die Atomkraft alleine. Leider hat Verstand in meinen Augen eine viel zu kleine Lobby.

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Fehlt der Baum stirbt der Mensch

Wie die Max Planck Gesellschaft vermeldet übernehmen Isoprene einen Reinigungsfunktion für die Luft, da sie zur Bildung von Hydroxyradikalen beitragen, welche die Verschmutzung der Luft verringert.

Somit ist jeder getötete Baum Selbstverstümmelung. Schon allein aus egoistischen Motiven sollten wir also die Bäume insbesondere im Stadtgebiet, wo sehr viel Verschmutzung anfällt, erhalten und sogar noch erweitern.

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Spruch zum Sonntag

Welche Krankheiten hat der Glaube geheilt und welch das Wissen?
(Ulrich Scharfenort, 29.11.2012)

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GNS Teil 21. – Kernkraftwerk Jaitapur

Eigentlich existiert auf dem ersten Blick kein Zusammenhang zwischen der GNS und dem KKW Jaitapur in Indien. Allerdings wurde auf der Demo am 14.09.2013 auch diese Idiotie erwähnt.

Indien baut dort trotz der Erfahrungen aus Fukushima in einem Erdbebengebiet an der Küste ein Kernkraftwerk. Hinter diesem Projekt steht der französische Atomkonzern Areva

Auch die BI Lüchow-Dannenberg engagiert sich gegen diesen von Frankreich ausgehenden Atomwahnsinn.

Und wer weiß, ob der Brennstoff nicht in Gronau hergestellt wird und die Abfälle in Teilen auch nach Duisburg gehen.

Ältere Teile:
GNS Teil 1. – Was ist die GNS und was macht sie
GNS Teil 2. – Historische Entwicklung
GNS Teil 3. – Gefahren
GNS Teil 4. – Offene Fragen
GNS Teil 5. – Ausblick
GNS Teil 6. – DS 3578/7 (1987)
GNS Teil 7. – Transporte in Deutschland
GNS Teil 8. Transporte von und nach Duisburg
GNS Teil 9. Siempelkamp Nukleartechnik GmbH
GNS Teil 10. Deponien und andere Entsorgung
GNS Teil 11. UN-Nummern der Transportcontainer
GNS Teil 12. Container Company Krefeld
GNS Teil. 13 – VGB PowerTech
GNS Teil 14. – Lagerzeiten bei der GNS
GNS Teil 15. – Fragen an die Landesregierung
GNS Teil 16. – Anfrage ans Bundesumweltministerium zu Schacht Konrad
GNS Teil 17. – Schneelast auf den GNS Hallen
GNS Teil 18. – Der Landesregierung auf den Zahn gefühlt
GNS Teil 19. – Uranhexafluoridtransporte
GNS Teil 20. – Erweiterungen der Atommüllmenge bei der GNS

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Schlosskirche 2.0

Vor einigen Jahrhunderten war es schwierig eine Botschaft in die Welt zu bekommen. Die Herrscher konnten zwar Ausrufer beauftragen, aber die einfachere Bevölkerung nicht.

Das aushängen von Thesen, wie es Martin Luther tat war natürlich eine Möglichkeit erreichte aber auch nur jene die Lesen konnten. Heutzutage gibt es das Internet mit dem nicht nur unglaublich viele Menschen erreicht werden, sondern es sogar noch teilweise eine Interaktion gibt.

So gesehen ist das Internet heute was die Schlosskirche für Martin Luther war mit etlichen Verbesserungen.

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Kommentar zu „Angst und Gier bändigen“ (WiWo 45, 4.11.2013)

Ich verstehe die Verwunderung über Sparbücher und Tagesgeldkonten nicht. Sie ist doch nur verständlich, für Geld was nur geparkt wird, allerdings jederzeit zugänglich bleiben muss. Längerfristige Anlagen sind nun einmal nicht möglich, bei Rücklagen für Notfälle oder Ansparungen für zeitnahe Investitionen. Und Sparbuch oder Tagesgeld ist da immer noch besser, als das Girokonto.

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Duisburger Autor: Roland Herden

Herden, Roland; Deutsche Nationalbibliothek; Seite; Artikel 1, 2, 3, 4,
* Harte Geschichten
* Wer stirbt schon gern für Schokolade?
* Hüter der Nacht
* Operation Grünes Feuer
* Nibelungen-Rallye
* Hafenkinder

Eine komplette Übersicht der Duisburger Autoren gibt es hier.

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Altkleider XIV

Vor kurzem erhielt ich den Hinweis, das einige Altkleidersammlungen unter verschiedenen Namen auf die Firma Bicker aus Marburg zurückzuführen wäre. Und tatsächlich wurde ich fündig. Hier ist zum Beispiel die schon bekannte Babynotfallhilfe aufgeführt. In dem Artikel wird zudem wieder das alte Märchen ausgegraben, dass ein Grundstückseigentümer nichts gegen illegal aufgestellte Container tun könnte. Dabei setzt man eine angemessene Frist zu Entfernung von einigen Tagen und wendet sich dann an einen legalen Altkleidersammler zum Abtransport, wie zum Beispiel das DRK.

Laut einer eigenen WordPressseite hat die Bicker GmbH mit allen Eigentümer einen Vertrag, allerdings zeigt dieser Artikel, wie bereits der vorhergehende und viele weitere das Gegenteil.

Neben der Babynotfallhilfe gibt es laut diesem Artikel auch von der Textilverbund AG Frankfurt Verbindungen mit der Firma Bicker.

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Klartext zu „VRR plant elektronische Kontrollen“

Klartext zu „VRR plant elektronische Kontrollen“

Mal ganz abgesehen von dem zusätzlichen zeitlichen Aufwand, der für viele Menschen deutlich früheres Aufstehen bedeuten würde, weil sich durch die Kontrollen ein- und aussteigen bzw. Zugang zum Bahnhof verzögert, treibt so ein System die ohnehin schon hohen Kosten für ÖPNV noch weiter in die Höhe, da dann deutlich mehr Lesegeräte notwendig wären.

Außerdem wird es einen erhöhten Verwaltungsaufwand geben und an den Gesamtkosten für ÖPNV würde sich nichts ändern. Diese werden nur ungleicher Verteilt, es werden also genau jene bevorzugt die wenig mit ÖPNV fahren. Die Vielfahrer aus Überzeugung oder Notwendigkeit werden benachteiligt.

Diese elektronische Einzelfahrkarte ist ein deutlich Rückschritt, anstatt endlich Flächendeckend eine ÖPNV-Flatrate einzuführen, die allen zugute kommt und viele Haushalte deutlich entlasten und zeitgleich für weniger Autos in den Innenstädten sorgen würde. Bei den Studenten wird das bereits erfolgreich für NRW praktiziert.

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Duisburg Künstler: Martin Tazl

Tazl, Martin; Zeichner/Designer/Fotograf/Sänger; Seite; Facebook; Blog; Wikipedia; Artikel 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10,
* Showdown am Nordpol
* YPS

Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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Das nächste Glyphosat

Bayer Cropscience vertreibt in den USA ein Herbizid namens Liberty (Glufosinat-Ammonium), welches dort wo Glyphosat nicht mehr wirkt eingesetzt werden kann. Es soll zunächst wohl auch nur in den USA bleiben. Ob dies an strengeren Fortschriften zum Schutz der Gesundheit in Europa liegt?

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Klartext zu „Luxus-Debatte um den Düsseldorfer Oberbürgermeister“

Klartext zu „Luxus-Debatte um den Düsseldorfer Oberbürgermeister“

Ich halte seit dem Feuerwehrzwischenfall nicht sonderlich viel von Dirk Elbers, allerdings kann ich sehr gut nachvollziehen, warum er für einen Langstreckenflug Beinfreiheit braucht.

Ich weiß nicht genau wie groß Hannelore Kraft ist aber bei einer Größe von knapp zwei Metern ist der Platz in der Economy Klasse viel zu klein. Auch in Bussen und Bahnen wird nicht an Personen mit langen Beinen gedacht. Das kann ich auch aus eigener Erfahrung nachvollziehen, obwohl ich nur 1,80 m groß bin. Selbst da ist der Platz vielfach zu klein für längere Strecken.

In gewisser Hinsicht ist es sogar Diskriminierung, dass Menschen mit langen Beinen weniger Beinfreiheit haben.

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Spruch zum Sonntag

Wer beginnt zu verstehen, sieht die Welt in einem anderen Licht.
(Ulrich Scharfenort, 29.11.2012)

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GNS Teil 20. – Erweiterungen der Atommüllmenge bei der GNS

Nachdem ich erfahren hatte, dass die GNS inzwischen 4800 Tonnen Atommüll lagern darf, wollte ich mal eine Grafik anfertigen in welchen Jahren welche höchste Gesamtmenge erlaubt war seit dem Jahr 1985 bis heute.

Leider sind die öffentlich zugänglichen Daten für eine fundierte Übersicht nicht ausreichend.

Die machte eine weitere von vorhergehenden Anfragen unabhängige Anfrage notwendig.

Guten Tag,

ich würde gerne Wissen, welche maximale Gesamtmenge an Atommüll für das jeweilige Jahr seit 1985 bei der GNS in Duisburg gelagert werden durfte.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort

Mit den Daten wäre dann eine Extrapolation für zukünftige Betriebserweiterungen möglich.

Ältere Teile:
GNS Teil 1. – Was ist die GNS und was macht sie
GNS Teil 2. – Historische Entwicklung
GNS Teil 3. – Gefahren
GNS Teil 4. – Offene Fragen
GNS Teil 5. – Ausblick
GNS Teil 6. – DS 3578/7 (1987)
GNS Teil 7. – Transporte in Deutschland
GNS Teil 8. Transporte von und nach Duisburg
GNS Teil 9. Siempelkamp Nukleartechnik GmbH
GNS Teil 10. Deponien und andere Entsorgung
GNS Teil 11. UN-Nummern der Transportcontainer
GNS Teil 12. Container Company Krefeld
GNS Teil. 13 – VGB PowerTech
GNS Teil 14. – Lagerzeiten bei der GNS
GNS Teil 15. – Fragen an die Landesregierung
GNS Teil 16. – Anfrage ans Bundesumweltministerium zu Schacht Konrad
GNS Teil 17. – Schneelast auf den GNS Hallen
GNS Teil 18. – Der Landesregierung auf den Zahn gefühlt
GNS Teil 19. – Uranhexafluoridtransporte

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Klartext zu „Schimanski gefällt Duisburg nicht mehr“

Klartext zu „Schimanski gefällt Duisburg nicht mehr“

Duisburg ist nicht schöner geworden. Götz George hat leider recht. Die Nebenzentren werden dem Verfall preisgegeben. Es werden Bürger aus ihren Wohnungen vertrieben für Einkaufszentren die nie kommen. Und die Stadtspitze klopft sich dafür auch noch auf die Schulter.

Allein was jährlich an Geld verschwendet wird anstatt es in Duisburg sinnvoll zu investieren dreht mir den Magen um.

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Altkleider XIII

In Essen sammeln seit Anfang des Jahres höchst offiziell die Efiba Handelsgesellschaft mbH und die Textil-Recycling Nord GmbH für die Stadt Essen (Entsorgungsbetriebe Essen).

Allerdings scheinen es auch Kriminelle auf die Altkleider in Essen abgesehen zu haben. Mich wundert, dass das Aufflexen bzw. öffnen keiner mitbekommen hat. Schließlich macht so etwas doch eine Menge Lärm.

Als offizielle Sammler habe diese Firmen aber auch Probleme mit den Abzockern, die ihre illegalen Sammlungen mit Containern, Körben und Eimern durchführen.

Auch Grotex beklagt sich, dass die Kommunen zu wenig gegen illegale Sammlungen tun. Was mit meiner Erfahrung zumindest in Duisburg übereinstimmt.

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Apotheken Umschau informiert falsch über Dengue

Unter dem Titel „Gefährliche Souvenirs“ steht, dass das hämorrhagische Fieber Dengue weniger gefährlich als Malaria wäre. Das ist schlichtweg falsch und zeugt von schlechter Recherche. Für die tödlich verlaufende Variante gibt es keine Medikamente, es gibt keine Prävention gegen Dengue außer Mückenschutz und die Überträgermücken sind mittlerweile auch in Europa verbreitet. Bisher übertragen sie noch keine der vier Varianten, wenn sich das ändert wird es auch in Europa und Deutschland gefährlich. Denn selbst die Diagnostik dauert noch sehr lange.

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Kommentar zu „Ausgaben der ARD“

Kommentar zu den Artikeln über Ausgaben der ARD vom 24.10.2013

Das finde ich aber wirklich interessant, da schreibe ich der ARD vor einigen Monaten um die Kosten für Sport zu erfahren und nun muss ich diese in der Zeitung lesen, während die ARD mir nicht einmal geantwortet hat. Das ZDF hat zumindest eine dürftige Antwort geschickt. Interessant wäre ja auch die Entwicklung der Ausgaben für Sport in den letzten Jahren.

Für mich ist jedenfalls Fazit, dass zuviel für Sport ausgegeben wird. Wahrscheinlich sogar teilweise doppelt von ARD und ZDF. Man sollte diese „Sendergruppe“ endlich zu einer mit Spartensendern verschmelzen und auf die Kernaufgaben beschränken. Sport und miese Unterhaltung gehören da höchstens am Rande hin.

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Elektrozaun gegen Hunde

Kommentar zu „Elektrozaun gegen Hunde“

Was durch so einen Zaun geleitet wird ist doch Kribbelstrom, für Hunde kann dieser sogar geringer sein, als für Pferde und andere Tier auf Weiden. Leider müssen die Bürger in Duisburg ja zu derartiger Selbsthilfe greifen, weil die Verwaltung zu wenig tut gegen die Probleme mit den Hinterlassenschaften von Hunden.

Möglicherweise sogar nur eine Minderheit, welche Hunde nicht anleinen und die Hinterlassenschaften nicht wegmachen, aber leider wie so oft, sticht hier eine kleine Gruppe von Menschen mit fehlender Sozialkompetenz besonders hervor. Wer nicht sauber macht sollte nicht zahlen müssen, sondern für einen bestimmten Zeitraum die Hinterlassenschaften von Hunden wegmachen müssen.

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Spruch zum Sonntag

Jeder kann sein Leben kurz versuchen zu glauben oder einfach zu wissen.
(Ulrich Scharfenort, 29.11.2012)

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