OB Sören Link, ein lupenreiner Demokrat?

Offener Brief an OB Sören Link

Sehr geehrter Herr OB Link,

ich erlaube mir mal Ihnen Demokratie näher zu bringen, denn wie der heutige Artikel in der NRZ belegt, haben Sie dort erhebliche Defizite.

Fangen wir mit der Rechtsgrundlage an:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
(Artikel 20 Abs. 2 Grundgesetz)

Die Betonung liegt hier auch auf Abstimmungen. Genau dies wollten die Bürger nach hiesigem Kenntnisstand auch erreichen. Eine demokratische Abstimmung, als Korrektiv bzw. Bestätigung für eine Entscheidung der gewählten Vertreter. Eine Wahl ist kein Freibrief und die Entscheidung bei der Wahl muss immer auch um allgemeine, aktuelle Meinungsbilder ergänzt werden. Politiker sind nicht die Herren, sondern die Diener des Volkes!

Bürgerbeteiligung ist nicht nur bei Wahlen irgendwo ein Kreuzchen zu machen, sondern findet sowohl von der Politik, als auch von den Bürgern initiiert statt. Nicht umsonst gibt es das Recht zu Bürgerentscheiden auf kommunaler Ebene und Volksentscheiden auf Landesebene. Eben gerade, weil Fehlentscheidungen auch auf diesem Weg rückgängig gemacht werden können sollen. Ergänzt wird dies durch die Rechtsprechung, welche zum Beispiel durch die Verfassungsgerichte, auch Entscheidung der gewählten Vertreter von Land und Bund rückgängig machen kann.

Was Sie als OB unterstützt und als Verwaltungschef vorangetrieben haben, hat wenig bis gar nichts mit Demokratie zu tun. Vielleicht in etwa soviel, wie die „Wahlen“ in der ehemaligen DDR. Schließlich hat sich die Entscheidung nicht dem demokratischen Diskurs im Rahmen eines Bürgerentscheids, als legitimes Korrektiv gestellt. Was in Hinblick auf die öffentliche Meinung, aber das mindeste gewesen wäre.

Diesen Umstand zusätzlich nun auch als demokratisch hinzustellen, lässt mich schon an Ihrer freiheitlich demokratischen Grundeinstellung zweifeln. Mir kommt ein Ausspruch eines Ihrer Genossen in den Sinn, der von einem lupenreinen Demokraten sprach.

Wie man Ihre Äußerungen sehr streng auslegt, könnte man hier sogar postulieren, dass ein Fall nach Artikel 20 Abs. 4 Grundgesetz vorlag, wonach eine andere Abhilfe eben nicht möglich war, bei der undemokratischen Beseitigung von Platanen.

Mich macht jedenfalls Ihr Verständnis von Demokratie und Beteiligung traurig, egal ob es nun aus Unkenntnis oder Ignoranz geboren ist. Sie sollten wirklich überlegen, ob Sie sich nicht deutlich besser über Beteiligung und wie diese im Grundgesetz verankert ist informieren, bevor Sie sich wieder zu dem Thema äußern.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Duisburger Künstler: Rudolf Schock

Schock, Rudolf; Musiker; Seite; Wikipedia; Artikel 1,

Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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Angebliche Einbruchsprävention, reale Vorratsdatenspeicherung

Für mich klingt diese Sache höchst suspekt. Der Datenschutzbeauftragte wäre Voll im Bilde, aber er scheint wohl Vorbehalte zu haben, denn sonst hätte er wohl zugestimmt. Wenn man sich den Artikel so durchliest, geht es nicht ohne personenbezogene Daten. Aber wie immer muss man hier das kleingedruckte lesen. Es heißt ja schließlich nur die Software würde nicht mit personenbezogenen Daten gefüttert. Nicht das keine erfasst würden.

Für die Auswertung bzgl. Nummernschildern müssten erst einmal alle Nummernschilder erfasst werden. Was klassische Vorratsdatenspeicherung wäre, oder mit unmittelbarer Mustererkennung, welche diese Daten zum EU-Land dann an die Software weiterleitet. Dafür würden aber erst einmal alle Daten erfasst!

Gleiches gilt für die Handydaten. Um diese auszuwerten und schnell reagieren zu können, müssten diese in Echtzeit erfasst und ausgewertet. werden. Natürlich kann man in der Rasterfahndung nur bestimmte Länderkennungen ermitteln und zur Software weiterleiten. Für die spätere Ermittlung werden die Daten zudem sicherlich für einen gewissen Zeitraum gespeichert.

Wer weiß, welche anderen personenbezogene Daten noch ausgewertet werden. Und das alles um ein paar Einbrecher zu fangen. Mir ist das alles sehr suspekt. Vor allen Dingen, wo die Polizei die Wahrheit über die Datennutzung so beschönigt, das es klingt, als würden keine personenbezogenen Daten erfasst. Was wohl sicherlich nicht entfernter von der Wahrheit liegen kann, denn ohne die Auswertung von Personenbezogenen Daten geht so eine Vorhersage einfach nicht. Wo diese erfasst und ausgewertet werden ist dabei erst einmal völlig irrelevant. Eine derartige Vorratsdatenspeicherung ist und bleibt ein Verstoß gegen unsere Grundrecht. Und das obwohl die Banden jederzeit ihren Modus Operandi ändern können. Also der Aufwand, der Grundrechtsverstoß und das alles nur dafür um hinterher vielleicht mit ein zwei Fängen da zu stehen?

Da macht mir die Polizei mit ihrem Vorgehen und der Zukunftsperspektive mehr Angst als jeder Einbruch, denn die Freiheit ist wertvoller, als irgendwelche materiellen Güter.

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Spruch zum Sonntag

Vertrauen ist wichtig für gute Arbeit, deswegen kommt bei der Politik leider häufig so viel Stuss heraus.
(Ulrich Scharfenort, 13.11.2013)

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SLS Altkleidersammlung und Content KG

Mal wieder sah ich einige neue Altkleidercontainer in Duisburg. Die Frage stellt sich, ob diese wirklich erlaubt sind.

So trug einer die Aufschrift
SLS Altkleidersammlung
0151 290 945 47

Die Handynummer erweckt nicht sonderlich viel vertrauen. Ebenso der Umstand, dass keine Anschrift angegeben ist wirkt nicht wie ein ehrbares Verhalten. Man sollte ja annehmen, dass eine Firma die auf Standorte angewiesen ist mehrere Kontaktmöglichkeiten angibt, um neue Standorte hinzu zu gewinnen, dies ist aber nicht der Fall.

Wenigstens ist dieser Sammler ehrlich und gibt zu, dass es eine kommerzielle Sammlung ist.

SLS Altkleidersammlung

Auch die Content KG gibt keine Anschrift an, sondern Firmennamen, Postleitzahl und Ort (42115 Wuppertal), sowie eine kostenpflichtige Nummer (01805044778) mit Kostenhinweis. Mehr aber auch nicht.

Content KG

Witzig ist der Hinweis, dass der Container genehmigt wäre. Irgendwie habe ich hier Zweifel, dass öffentliche Stellen überhaupt etwas von diesem Container wussten. Und ob der Grundstückseigentümer wohl informiert ist?

Content KG

Dieser Presseartikel lässt Zweifel aufkommen. Aber wenigstens kann man über die Festnetznummer eine Anschrift ermitteln.

Content KG

In beiden Fällen scheinen die Container nicht auf Kontaktaufnahmen ausgelegt zu sein, sondern auf Abwehr. Und dies deutet zumindest für mich auf wenig ehrbare Ziele hin. Firmen die Kunden bzw. Geschäftspartner gewinnen wollen, sind meist einfach zu erreichen.

Selbstverständlich wurden die entsprechenden Container, sowie weitere den Ordnungsbehörden gemeldet, damit geprüft werden kann, ob diese mit EU-Recht bzw. dem Kreislaufwirtschaftsgesetz im Einklang stehen.

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Langeweiletaten

Es viele die beklagen sich über Vandalismus, aber die wenigsten machen sich Gedanken über die Ursachen. Was treibt jemand dazu eine Wand zu besprayen? Zum Teil ist es sicherlich künstlerische Ambitionen, Anerkennung durch die Gruppe, aber es gibt auch jene denen einfach langweilig ist. Es gibt in der Umgebung schlicht keine brauchbaren Angebote. Nichts brauchbares zur Freizeitgestaltung, was die jugendlichen anspricht. Keine Möglichkeit mal Basketball oder Fußball zu spielen.

Besonders schlimm ist es ja in den Städten die kaum Geld zur Verfügung haben. Die sehen meisten auch schlimmer aus. Eben gerade weil sie der Jugend so wenig bieten können. Dabei könnte man mit Ideen auch etwas erreichen ohne große finanzielle Mittel. Mal etwas wagen. Warum nicht leere Wände für Sprayer freigeben. Warum nicht freies WLAN überall. Auch das lenkt von destruktiver Langeweile ab. Warum nicht Abends mal im Schwimmbad Wasser Disko, warum nicht unserem Nachwuchs das Gefühl geben, dass man etwas für sie tut? Wenn schon die Eltern nichts tun sollten.

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Bundestag für weitere Subventionen von Atom- und Kohlverstromung

Weil es gerade so gut passt (vom 21.07.2015):

Beschlussempfehlung

Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass sämtliche Subventionen für Kohle- und Atomstrom gestrichen werden und gleichzeitig die Stromsteuer entsprechend gesenkt wird.

Der Petent führt aus, über die in der Stromrechnung ausgewiesene Umlage nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) könne man deutlich ablesen, in welchem Maße Erneuerbare Energien gefördert würden. Parallel hierzu würden jedoch auch Kohle- und Atomstrom gefördert. Derartige parallel Fördermaßnahmen in mehrere Richtungen seien jedoch unsinnig.

Die Förderung von Kohle- und Atomstrom sei im Bundeshaushalt versteckt oder werde in Form von Steuererleichterungen gewährt. Die Steuerzahler würden mit diesen Fördermaßnahmen belastet, ohne dass sie sehen könnten, wie viel für diese anderen Energieformen gezahlt werde.

Angesichts dessen sei es geboten, ausnahmslos sämtliche finanzielle Vorteile für die Produzenten von Kohle- und Atomstrom zu streichen. Auf diese Weise wäre es möglich, die Stromsteuer zu senken und damit private Haushalte zu entlasten.

Durch Streichen dieser finanziellen Vorteil würde nach Überzeugung des Petenten die Anreize für einen Ausstieg aus der Stromerzeugung aus Atom und Kohle erhöht. Insbesondere bei Braunkohle sei es möglich, durch Windkraft oder nachwachsende Energierohstoffe mehr Energie zu erzeugen, als dies mit der Förderung von Braunkohle möglich sei. Gleichzeitig sei es möglich, ohne zusätzliche Kosten weitere Anreize für den Bau von Gasgroßkraftwerken oder Blockheizkraftwerken zu schaffen, welche sich längerfristig auch mit Bio-, Wind- und Solarenergie betreiben lassen würden.

Weiterhin führt der Petent aus, der Staat unterstütze Konzerne wie RWE bei Enteignung, die für das Gemeinwohl nicht notwendig seien. Außerdem würden durch zu günstige Zertifikate im Emissionshandel die Erzeuger von nicht sauberen Energien bevorzugt und hiermit die Energiekosten auf den Steuerzahler verlagert. Auch in diesem Mechanismus sei eine Art Subvention zu sehen.

Zu den Einzelheiten des Vorbringens des Petenten wird auf die von ihm eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die Stromsteuer in Deutschland als indirekte Verbrauchsteuer in der Regel beim Stromversorger erhoben wird, wenn Strom von einem Letztverbraucher aus dem Stromversorgungsnetz entnommen wird. Die Besteuerung des Stromverbrauchs ist damit unabhängig von der bei der Erzeugung des Stroms verwendeten Energieart. Es trifft zwar zu, dass nach dem Stromsteuergesetz verschiedene Steuerbegünstigungen für Strom vorgesehen sind, jedoch existieren keine Stromsteuervergünstigungen, die sich speziell auf Kohle- oder Atomstrom beziehen. Im Hinblick auf die Erzeugung von Strom aus Atomkraft ist hierbei zu berücksichtigen, dass seit dem 01.01.2011 der Einsatz von Kernbrennstoff der Kernbrennstoffsteuer unterliegt.

Soweit der Petent in seiner Eingabe auch auf nicht-steuerliche Subventionen für die Erzeugung von Strom aus Kohle und Atomkraft abzielt, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die für den Einsatz deutscher Steinkohle in der Stromerzeugung und der Stahlindustrie von Bund und den Revierländern gewährten Steinkohlehilfen im Rahmen des sogenannten Kohlekompromisses von 2007 festgelegt worden sind. Sie flankieren die sozialverträgliche Beendigung der subventionierten Steinkohlförderung bis zum Jahr 2018. Diese Hilfen stellen sicher, dass bis zum Jahr 2018 der Einsatz deutscher Steinkohle im Vergleich zu importiert Steinkohle wettbewerbsfähig ist. Der Petitionsausschuss hält diese Regelungen für sachgerecht. Eine Veränderung der Wettbewerbsposition von Kohle im Vergleich zu anderen Energieträgern im Rahmen der Stromerzeugung ist mit diesen Maßnahmen nichtverbunden.

Weiterhin ruft der Petitionsausschuss in Erinnerung, dass die Zielsetzung besteht, gegenüber dem Stand von 1990 bis zum Jahr 2020 die Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % zu reduzieren. Der EU-Emissionshandel ist dabei als das zentrale klimapolitische Instrument für die Sektoren Energie und energieintensive Industrie anzusehen.

In seiner Eingabe hat der Petent zu Recht darauf hingewiesen, dass der gegenwärtige niedrige Zertifikatepreis dazu führt, dass Investitionen in CO2-arme Technologien weniger attraktiv sind und die Verstromung von fossilen Energien wie z.B. der Braunkohle mit hohen CO2-Emissionen relativ wettbewerbsfähig ist. Angesichts dessen wird eine nachhaltigere Reform des EU-Emissionshandels angestrebt, durch die u.a. die Verwendung von Braunkohle zur Stromerzeugung gegenüber der Verstromung von Erdgas verteuern würde. EU-Kommission hat hierzu Vorschläge gemacht, die auf EU-Ebene zu beraten sein werden.

Mit Blick auf die Ausführungen des Petenten zur Braunkohle ist ihm beizupflichten, dass insbesondere hinsichtlich der im Tagebau gewonnen Braunkohle mit dem Abbau dieses Energieträgers erheblich Eingriffe in die Eigentumsrechte von Grundeigentümern sein können. Die hierzu getroffenen gesetzlichen Regelungen, vor allem auch die Entschädigungsregelungen, sind von den höchsten deutschen und europäischen Gerichten überprüft worden und es ist insoweit davon auszugehen, dass die Regelungen nicht zu beanstanden sind.

Der Petitionsausschuss merkt ferner an, dass es in der Tat umstritten ist, ob die Erzeugung von Atomstrom in einer Gesamtschau im Vergleich zu anderen Erzeugungstechnologien trotz der für andere Erzeugungstechnologien nicht geltenden Kernbrennstoffsteuer eine stärkere staatliche Unterstützung erhalten hat. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass praktisch alle Stromerzeugungstechnologien im Bereich der Forschung und Entwicklung von staatlichen Forschungsgeldern profitieren bzw. profitiert haben. Dies gilt nunmehr auch für die Erneuerbaren Energien. Hinsichtlich der Stilllegung von Kernkraftwerken sind die Unternehmen verpflichtet, während der Betriebsphase entsprechende Rückstellungen anzusammeln. Dem Petitionsausschuss sind keine Anhaltspunkte bekannt, die darauf hindeuten, dass diese Rückstellungen nicht ausreichen könnten.

Mit Blick auf die Endlagerfrage hat zwar nach § 9a Abs. 3 Atomgesetz (AtG) der Bund die Aufgabe, Endlager für radioaktive Abfälle einzurichten. Entsprechend dem Verursacherprinzip haben jedoch diejenigen die notwendigen Kosten für die Einrichtung eines solchen Endlagers über Beiträge zu tragen, die die bei ihnen anfallenden radioaktiven Abfälle an ein solche Endlager abliefern können (§ 21e AtG). Da der Aufwand für den Bund bereits bei der Einrichtung eines Endlagers anfällt, ein Beitrag jedoch erst nach Fertigstellung erhoben werden kann, sieht das Gesetz vor, dass Vorausleistung auf die zukünftigen Beiträge erhoben werden können. Entsprechend der Ermächtigung in § 21b Abs. 2 und 3 AtG regelt die Endlagervorausleistungsverordnung die Erhebung von Vorausleistungen zur Deckung des notwenigen Aufwands für die Errichtung von Endlagern für radioaktive Abfälle. Vorausleistungen werden auch dann erhoben, wenn notwendiger Aufwand für die anlagenbezogene Forschung und Entwicklung entstanden ist.

Weitergehend merkt der Petitionsausschuss an, dass die Haftung der Betreiber von Kernkraftwerken gegen Unfälle in Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Staaten wie auch im internationalen Vergleich sehr weitgehend ist. Bei Unfällen haften die Betreiber unabhängig von der Schuldfrage gemeinsam bis zu einer Schadenssumme 2,5 Mrd. Euro. Bei allem, was darüber noch hinaus geht, muss der betroffene Betreiber mit seinem gesamten Firmenvermögen aufkommen.

Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin insgesamt nicht in Aussicht stellen, noch weitergehend im Sinne des vorgetragenen Petitums tätig zu werden. Er empfiehlt daher das Petitionsverfahren abzuschließen.

Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Finanzen – als Material zu überweisen, soweit eine Erhöhung der Anreize für einen Ausstieg aus Atom und Kohle gefordert ist, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Die Originalpetition ist hier zu finden. Damit man vergleichen kann, was der Bundestag mal wieder daraus gemacht hat.

Was für ein unsinniger Satz
“ Gleichzeitig sei es möglich, ohne zusätzliche Kosten weitere Anreize für den Bau von Gasgroßkraftwerken oder Blockheizkraftwerken zu schaffen, welche sich längerfristig auch mit Bio-, Wind- und Solarenergie betreiben lassen würden.“
Es geht hier natürlich um Gas aus diesen Energieformen.

2,5 Mrd. ist eine lächerliche Zahl, wie man an Fukushima und anderen Atomkatastrophen sieht. Da hat man dann auch die Erklärung, warum die Atomstromkonzerne ihr Risiko auslagern wollen in Gesellschaften die dann ruhig pleite gehen können.

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Metalldetektoren sind Popolismus

Kaum kommt ein Terrorist und überfällt den Thalys kommen sofort Idioten und schreien, dass man nun unbedingt alle Bahnhöfe mit Metalldetektoren ausrüsten müsste. Dies ist Unsinn der einer verbalen Darmentleerung gleicht. Erst einmal wird die Bahn ohnehin schon gegenüber dem Flugverkehr benachteiligt. Für Pendler wäre es eine Riesenqual jeden Tag lange Zeit vor Abfahrt da sein zu müssen. Und es gibt etliche Tagespendler die Fernverkehrszüge nutzen müssen.

Dann nützt so eine Maßnahme nur dann etwas, wenn die Bahnhöfe und die gesamten Gleise komplett abgeschottet werden. Denn auf diesem Weg kann man problemlos alles mögliche zum Zug schmuggeln. Dazu kommen noch die Kosten für diese Beruhigungspille mit Placebowirkstoff.

Also das fällt definitiv in die Kategorie Popolismus.

Freiheit verteidigt man nicht indem man die Bewegungsfreiheit einschränkt.

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Duisburger Autor: Andreas Kollender

Kollender, Andreas; Deutsche Nationalbibliothek; Seite; Wikipedia; Artikel 1,
* Von der Wüste
* Kolbe
* Teori

Eine komplette Übersicht der Duisburger Autoren gibt es hier.

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Gleichsprech macht Spaß

Neulich da schrieb ich eine Rede. Aber schon bei der Anrede kam ich ins grübeln, was denn momentan wohl gerade politisch korrekt wäre. Heißt es noch ‚Sehr geehrte Damen und Herren‘? Oder muss man da jetzt Mitmenschen sagen? Aber es gibt ja auch welche die sind oder halten sich für Außerirdische. Ist es da nicht ziemlich diskriminierend, wenn man Mitmenschen sagt. Die würden ja nicht unter den Begriff Menschen fallen. Und dann gibt es da noch die Petarianer, welche auch Tier als Menschen sehen. Das würde dann aber eine ziemlich lange Begrüßung.

*grübel, grübel*

Also bis demnächst

Anony Maus

(Kompass Kompakt PDF-Ausgabe hier)

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Duisburger Autor: Astrid Kordak

Kordak, Astrid; Deutsche Nationalbibliothek; Seite; Wikipedia; Artikel 1,
* Lili heiratet oder Warum habe ich nicht NEIN gesagt?

Eine komplette Übersicht der Duisburger Autoren gibt es hier.

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GEZÖRRe im Kompass Kompakt August

Man kennt es sonst nur von Servicedilettanten, wie zum Beispiel großen Firmen, wo der Kontakt zum Endnutzer möglichst stark erschwert wird durch Kontaktformulare, anstelle eine Emailadresse anzugeben.

Anscheinend geht nun auch die GEZ diesen serviceabwehrenden Weg und hat ihre Email service@rundfunkbeitrag.de gesperrt. Dies bekam jedenfalls jemand zur Antwort, der auf diesem Weg seine Bitte um nachweislich Barzahlung übermitteln wollte. So langsam denke ich auch über Barzahlung nach. Das schicke ich dann aber per Einschreiben mit Rückschein, da man das offensichtlich nicht mehr per Email machen kann.

Wenn man jetzt sehr böse wäre könnte man sagen, dass es keinen Service beim Rundfunkbeitrag mehr gibt.

(Kompass Kompakt PDF-Ausgabe hier)

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Beihilfe zum Identitätsdiebstahl durch die Stadt Köln?

Jedenfalls kommt mir deren Formular, mit zahlreichen angeblich unbedingt notwendigen Daten so vor. Das Formular dient dazu die Kulturförderabgabe nicht zahlen zu müssen, wenn man beruflich irgendwo ist.

Folgende Email schickte ich deswegen nun ans LDI

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus beruflichen Gründen muss ich in Köln übernachten, damit keine Kulturförderabgabe gezahlt werden muss, muss man so ein sehr fragwürdiges Formular ausfüllen. Neben dem Arbeitgeber und der Anschrift sind dort auch extrem kritische Angaben wie Geburtsdatum und Ausweisnummer zu finden. Angeblich wäre dies laut Homepage der Stadt Köln notwendig, um eine eindeutige steuerrechtliche Identifikation vorzunehmen. Dazu reicht die Adresse in den meisten Fällen vollkommen aus. Ggf. noch das Geburtsjahr.

Mit der Abfrage der kompletten Daten besteht die sehr hohe Wahrscheinlichkeit eines Identitätsdiebstahls, da die Hotels sich theoretisch zwar ans BDSG halten müssten, aber wer kontrolliert dort was mit den Daten geschieht? Eben niemand oder wenn dann höchsten sehr stichprobenartig. Das die Stadt Köln diese Daten benötigt könnte ich eventuell sogar noch akzeptieren, aber bestimmt nicht, dass ich die in einem Hotel abladen soll. Das kann datenschutzrechtlich, insbesondere in Hinblick auf § 3a BDSG, nicht stimmen.

Da gibt man bewusst im Netz auf mancher Seite nicht seine komplett richtigen Daten an, um Identitätsdiebstahl zu verhindern und dann unterstützt die Stadt Köln mit ihrem Formular bei so etwas noch. Und die Seite sagt ganz klar, dass die Angabe im Hotel verbleiben müssen. Man kann also das Formular nicht einmal selber an die Stadt Köln schicken.

Ein Vermerk zu keiner weiteren Verarbeitung und Nutzung der Daten fehlt ebenfalls. Also ist dies für die Hotels auch nicht offensichtlich, dass sie die Daten nicht einfach nutzen dürfen. Zum Beispiel für Werbezwecke.

Im Gesetz mag dies zwar alles stehen, als Betroffener von Identitätsdiebstahl hätte man trotzdem hinterher den Ärger zu beweisen, dass man dieses oder jenes eben nicht gekauft hat.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Gleichsprech macht Spaß

Neulich da schrieb ich eine Rede. Aber schon bei der Anrede kam ich ins grübeln, was denn momentan wohl gerade politisch korrekt wäre. Heißt es noch ‚Sehr geehrte Damen und Herren‘? Oder muss man da jetzt Mitmenschen sagen? Aber es gibt ja auch welche die sind oder halten sich für Außerirdische. Ist es da nicht ziemlich diskriminierend, wenn man Mitmenschen sagt. Die würden ja nicht unter den Begriff Menschen fallen. Und dann gibt es da noch die Petarianer, welche auch Tier als Menschen sehen. Das würde dann aber eine ziemlich lange Begrüßung.

*grübel, grübel*

Also bis demnächst

Anony Maus

(Erstveröffentlichung in Kompass Kompakt)

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Spruch zum Sonntag

Es gibt Menschen die haben die Wissenssuppe mit Stäbchen gegessen.
(Ulrich Scharfenort, 17.09.2013)

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Aktion: Dispoüberwachung

Ständig wird ja von den Überwachungsparteien CDU und CSU die totale Überwachung gepredigt. Seltsam bloß, dass die Dispozinsen bisher nicht überwacht werden. Oder misstraut man nur der Bevölkerung und nicht der Wirtschaft?

Na dann muss man wohl mal wieder selber ran und Transparenz herstellen. Schreibt Dispozinsen, Bankname und Datum hier rein.

Als Anfang mal die Postbank
geduldete Überziehung:
14,95 % p.a.
Dispo:
10,95 %
Datum:
14.08.2015

Gebt die Aktion bitte weiter.

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EON jammert mal wieder wegen der Haftung für die Atomkraftwerke

Unbegrenzte Haftung ist genau das Richtige, denn auch z.B. jeder Eigentümer eines Grundstücks haftet für Altlasten. Die Firmen haben viel Geld verdient und Jammern jetzt rum. Ist doch echt eine widerliche Heuchelei. Ein Blick ins Grundgesetz hilft. Da steht explizit Eigentum verpflichtet. Da steht aber nicht, dass man sich seiner Verpflichtungen durch eine Umstrukturierung entledigen kann, nur weil man zu lange nicht auf die sich ändernden Rahmenbedingungen reagiert hat.

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Mit Firefox einfügen bei Facebook

Wenn folgendes Problem auftritt, dass man keine Links und Texte mehr bei Facebook reinkopieren kann, liegt dies u.U. an dom.event.clipboardevents.enabled
Denn wenn dieser auf false steht, mag Farcebook dies nicht.

Muss man sich überlegen, ob einem Facebook dies wert ist oder nicht.

Die Alternative ist, mehrere Profile zu erstellen und eins nur für Facebook zu nutzen. Dadurch kann Facebook einem nicht so leicht folgen.

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Nächtliche Ruhestörung durch Feuerwehr

Auf eine nächtliche Ruhestörung durch die Feuerwehr, Krankenwagen oder Polizei reagiert man nicht mit einer Beschimmpfung, sondern mit einer Strafanzeige. Störung der Nachtruhe durch Lärm gleich welcher Art hat schwerwiegende Folgen, wie unlängst für Fluglärm Prof. Thomas Münzel feststellte.

Auch ein Einsatzhorn darf nicht so ohne weiteres betrieben werden. „Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.“ § 35 Abs. 8 StVO. Die Nachtruhe fällt ganz klar unter die Ordnung und so etwas wie Regressforderungen, was von einzelnen Stellen angeführt wird ist kein Grund die ohnehin durch zahlreiche andere Lärmquellen eingeschränkte Nachtruhe noch weiter zu beschneiden.

Respekt ist auch in gegenseitiger Rücksichtnahme begründet. Ich mache Platz bei Blaulicht, dafür erwarte ich aber auch keine nächtlichen ‚Weckrufe‘.

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Todesfalle Bahn

Da wird einem schon mulmig, besonders wenn man die Unfähigkeit der DB auf Ausnahmesituationen zu reagieren bedenkt. Die kriegen es ja nicht einmal hin unter Normalbedingungen umfassend und richtig zu informieren, geschweige denn unter Extremsituation, wie ich schon mehr als einmal feststellen konnte.

Gut natürlich sind einige Zahlen wie etwa die 60 Kilometer sehr aufgebläht, da es ja schließlich nicht 60 km am Stück sind.

Aber ich habe auch nicht den Eindruck, dass die Bahn brauchbare Konzepte für Sondersituationen hat. Angefangen bei den Informationen der Fahrgäste.

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Wohnen in Homberg

Es ist natürlich schön, wenn man versucht die Brachfläche von Schmidt und Söhne wieder zu beleben, aber zu behaupten man wüsste nicht warum diese nicht verkauft würde klingt doch reichlich ahnungslos. Schmidt und Söhne hat Maschinen, wie zum Beispiel Paternoster hergestellt. Somit ist es ziemlich wahrscheinlich das im Boden unangenehme Überraschungen lauern. Neben Metallstäuben dürften dies vor allen Dingen die Flüssigkeiten sein, welche bei der Metallbearbeitung verwendet wurden. PCB, Öle/Schmierstoffe, Lacke und Farben kommen einem in den Sinn. Wahrscheinlich fand noch keine Bestandsaufnahme der Altlasten statt, sodass das Risiko für die meisten Investoren unkalkulierbar sein dürfte. Neben dem finanziellen Mehraufwand kommen ja auch zeitliche Verzögerungen bei der Beseitigung hinzu.

Eine ähnliche Situation ist doch auch bei dem alten Hallenbad in Rheinhausen wegen der dortigen Altlasten. Welcher Investor versucht sich daran? Ohne Vorleistung der Stadt ist das eher unwahrscheinlich.

Und wenn es einen Eigentümer geben sollte bei dem Grundstück von Schmidt und Söhne, stellt sich die Frage warum dem Altlastenverdacht nicht mit Nachdruck nachgegangen wird. Schließlich ist laut Gesetz der Eigentümer derjenige, der haftet.

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Wenn Firefox mal wieder spinnt

Wenn bei Firefox sowohl bei der Googlesuche über die Searchbar, als auch an anderer Stelle die Meldung

302 Moved
The document has moved here.

auftritt. Kann dies mehrere Ursachen habe.

Heise hatte mal etwas von Verständigungsproblemen zwischen Google und Firefox erwähnt.

Die Anzeige muss auch nicht die wirklich Ursache sein, wie hier behauptet wird, wobei mir diese Seite reichlich suspekt erscheint. Ich würde die Programme von dort nicht verwenden, sonder lieber schauen, was große Seiten wie Chip.de zu bieten haben.

Cache und Cookies könnten die Ursache sein.

Dieses Problem wurde auch schon häufiger im Zusammenhang mit bestimmten Addons erwähnt.

Diese Art Fehler trat bei anderen auch ohne Trojaner auf. Also Virenscan laufen lassen und dann erst einmal schauen, welche anderen Ursachen noch in Frage kommen.

Da solche Fehler teilweise erst nach einem der Firefox „Updates“ auftreten, könnte dies auch auf eine der bestimmt vielen „Verbesserungen“ zurückzuführen sein.

Was man keinesfalls machen sollte ist Firefox auf Standard zurücksetzen, weil man dann wieder von vorne mit den Einstellungen anfangen muss.

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Was verzapft das Justizministerium da für einen Unsinn?

Da behauptet das Justizministerium doch glatt, dass eine Onlinepetition bei Change.org keine Grundlage für eine Behandlung im Bundestag wäre.

Ich eigentlich dachte ich alle Beschäftigten von Behörden würden das Grundgesetz kennen. Offensichtlich ist hier allerdings Artikel 17, was jedermann das Einreichen von Petitionen als Grundrecht erlaubt, dem Justizministerium nicht bekannt. Somit beschneidet das Justizministerium mit seiner Behauptung schon fast unsere Grundrechte.

Petitionen bei Change.org werde ich zwar nicht mitzeichnen, aber nicht wegen der Rechtmäßigkeit, sondern weil Change.org einen dann mit Werbung belästigt, ohne diese im Vorfeld abbestellen zu können.

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Spruch zum Sonntag

Es nützt nichts ständig nach Geld und Macht zu streben als Selbstzweck. Besser eine Arbeit gut zu machen als dieses ständige Streben nach Nichts.
(Ulrich Scharfenort, 29.10.2013)

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Braunkohle strahlt gefährlicher als ein Kernkraftwerk?

Jedenfalls dann, wenn das Kernkraft keinen Störfall hat.

Beim Abbau in Tagebauten werden radioaktive Stoffe freigesetzt. In Form von Stäuben die zum Beispiel Thorium und Uran enthalten aber auch als Gas Radon. In einer Studie erklärte das LANUV die Radonkonzentrationen für unbedenklich, allerdings wurden hier Messungen von unterschiedlichen Stellen und in unterschiedlichen Höhen verwendet. Aus wissenschaftlicher Sicht ist das Ergebnis durch unterschiedliche Messbedingungen nur sehr begrenzt aussagekräftig. Warum bei dem Thema nicht auf eine komplette Messkampagne zurückgegriffen wurde erschließt sich nicht.

Geologisch ist erklärbar, dass durch unveränderten Boden weniger Gas kommen kann, als durch einen wo man die ‚Schutzschichten‘ abgetragen hat. Einige Gesteinsschichten sind ja sogar so Gasdicht, dass Erdgaslagerstätten entstehen konnten. Über der Braunkohle muss m.W. zwar keine Gesteinsschicht abgetragen werden, wohl aber Grundwasserschichten, die von der Dichtigkeit Radon deutlich Widerstand leisten dürften.

Die Untersuchungen des Feinstaubes, welcher u.a. Thorium und Uran trägt, fand von einer externen Stelle nur für jeweils einen Zeitraum von 24 Stunden und das vier Mal statt. Die Randbedingungen waren dem LANUV nicht bekannt. Die Aussagekraft solcher Messergebnisse ist minimal. Für Feinstaubbelastungen muss über einen längeren Zeitraum parallel zu kurzen Messzeiträumen gemessen werden.

Die eigenen Messungen des LANUV führen zu dem Ergebnis, dass Zeiträume mit erhöhter Feinstaubkonzentration auch zu erhöhter Aktivität führt. Die Exposition also stark witterungsabhängig zu sein scheint.

Es wurde aber nur die Alphastrahlung gemessen. Beta Strahlung anscheinend nicht. Warum wohl nicht? Auch wurde nicht auf Thorium oder Uran untersucht, obwohl die ‚Studie‘ diese Stoffe am Anfang sogar explizit erwähnt.

Die Zerfallsreihe von Uran belegt, dass auch Betastrahlung entsteht die wesentlich tiefer geht, als Alphastrahlung.

Alles in allem wirkt die Studie schludrig, als sollte sie nur als Beleg dafür herhalten, dass keine Gefahr droht. Natürlich könnte man sagen, dass sich aus der Alphastrahlung auch Beta- und Gammastrahlung ableiten lässt. Aber nicht einmal die Zusammensetzung des Feinstaubes zu analysieren und dann auch nur bei einigen Proben die Aktivität zu erfassen kann keine Grundlage für so ein Ergebnis sein. In einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift würde so etwas zerrissen werden. Die Anzahl der Messungen liegt noch im statistischen Rauschen.

Aber ist natürlich klar, dass RWE hieraus eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für ihre Tagebauten ableiten und in einer eigenen Publikation nicht einmal eine Gefahr für die Arbeiter vor Ort sieht. Allerdings steht in der Studie explizit keine Hinweise, es wird also nicht zu 100 % ausgeschlossen, dass da doch etwas sein kann. RWE hat hier also etwas als Fakt dargestellt, was in der Studie so aber nicht drin steht.

So gesehen dürfte die Tagebauten im Umfeld von Jülich gefährlicher sein, als der dortige marode Kugelreaktor. Denn als Feinstaub sind die radioaktiven Partikel lungengängig und können so selbst als Alphastrahler großen Schaden anrichten.

Also nicht nur werden wir durch Braunkohle mit unnötig viel Kohlendioxid belastet, nicht nur werden Dörfer und wertvoller Ackerboden vernichtet, sondern allein der Abbau könnte schon eine eklatante Gefahr für die Gesundheit darstellen.

Die RWE-Publikation lässt vermuten, dass die Arbeiter in den Tagebauten wohl nicht zusätzlich geschützt werden. Wobei vor Feinstaub so oder geschützt werden muss, weil dies aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht als krebserregend angesehen wird und somit egal von welchem Staub eine Gefahr droht.

Quellen:
Wikipedia
LANUV-Studie:
RWE

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Das Recht auf eine Klimaanlage

Die Zeitung schrieb vor einiger Zeit etwas darüber da Beschäftigte bei Hitze kein Recht auf eine Klimaanlage hätten. Grundlage war sicherlich eine Pressemeldung eines Unternehmerverbandes, der natürlich wenig an die Beschäftigten und mehr an anderes denkt. Wobei dies absolut nicht nachhaltig. Zufriedene Beschäftigte bringen mehr Leistung.

Juristisch mögen die Aussagen des Unternehmerverbandes richtig sein, allerdings werden hier für die Beschäftigen wesentliche Informationen weggelassen. Ist natürlich verständlich, dass der Unternehmerverband versucht seine Mitglieder zu „beschützen“, dabei macht dieser hier aber genau das Gegenteil. Arbeitsschutz ist kein Kostenfaktor, sondern dient im Endeffekt dem Wohlbefinden und damit auch einer höheren Produktivität. Denn bei Hitze nimmt die Leistungsfähigkeit nachweislich ab und die Fehlerhäufigkeit zu.

Hier scheinen bewusst oder unbewusst Teile des Arbeitschutzrecht weggelassen zu, die insbesondere für Beschäftigte aber von großer Relevanz sind. Im Arbeitsschutzgesetz steht ziemlich eindeutig, dass der Arbeitgeber für sichere und gesunde Arbeitsplätze zu sorgen hat.

Konkretisiert wird dies in der u.a. Arbeitsstättenverordnung. Und im Anhang findet sich der Punkt 3.5 Raumtemperatur.

Was noch weiter konkretisiert wird in der ASR 3.5 Raumtemperatur. Entweder muss diese ASR 3.5 angewendet oder der gleiche Schutz auf anderem Weg erreicht werden. Es ist also anders als behauptet alles durchaus rechtlich geregelt.

Fakt ist ab 26 °C muss der Arbeitgeber etwas machen und ab 35 °C ist z.B. ein Büroraum nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. So gesehen wäre dann ggf. Hitzefrei, wenn der Arbeitgeber keine Klimaanlage einbaut und andere Maßnahmen nicht greifen.

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Zum Umbau von RWE

Der scheint ja wirklich was von seinem Handwerk zu verstehen der Terium und baut Bürokratie und unnötige Posten in Vorständen und Aufsichträten radikal ab. Schade, dass keine Kommune in NRW so etwas macht und endlich ihre Firmengeflechte mal entschlackt. Das würde wirklich was für die Einsparung der Städte bringen.

Zu viel Häuptlinge verderben halt auch den Brei.

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Mercatorfällung II

Die Verwaltung scheint weder die Anpassungsstrategie an den Klimawandel der Bundesregierung zu interessieren noch, dass je weniger Grün, desto mehr Hitzetote zu befürchten sind. Die kann man unschwer Pressemeldung vom BMUB und UBA entnehmen. Die Strategie ist mehr Grün und weniger dichte Bebauung. Duisburg ist wohl, wie die Stadtwerke bei der Energiepolitik bzw. Umweltpolitik sehr rückständig, was die Anpassung an Veränderungen angeht. Aber wie bei der Loveparade wird wohl auch hier leider keiner dafür bestraft werden.

Oder ist dies gar dem Versprechen von OB Link zur sauberen Stadt geschuldet? Ohne Bäume keine Blätter und so bleibt die Stadt sauber?

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Zum Fluglärmleserbrief von Horst Clemens

Das es mehr Fluglärm in Hochemmerich gibt liegt an der DFS, welche zu viele „Ausnahmen“ erlaubt und so eine nicht erlaubte faktische Flugroute von West nach Ost geschaffen hat. Dabei sind die Flugzeuge wie in Mühlheim, wo der Westen berichtet hat, sicherlich auch hier zu tief.

Das dem Fluglärm niemand Einhalt gebieten kann stimmt nicht. Verkehrtminister Groschek könnte es schon, der ist aber so von der Flughafenlobby eingewickelt, dass er schon vor dem Antrag quasi die Zustimmung erklärte.

Aber es gibt Maßnahmen und hier sollten sich möglichst viele beteiligen.

Der Lärm ist deutlich schädlicher als die Abgase, besonders wenn er wegen nächtlicher Flüge den Schlaf raubt. Der Flughafen kann ja wohl kaum wollen, dass sich die geplagten Anwohner Flugabwehrgeschütze besorgen, damit endlich Ruhe ist bzw. zumindest die Routen und die erlaubten Flughöhen eingehalten werden.

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Kinder werden unsportlicher?

Der Sportunterricht an sich ist das Problem. Man wird zum Sport gezwungen und Menschen reagieren nicht gut auf Zwänge.
Wenn man in Sport nicht gut ist und ständigem Wettkampf ausgesetzt wird, kommt es zuerst zu Frustration und dies führt zu einer Abneigung gegen Sport. Somit wird jegliche Betätigung sportlicher Art mit dem negative Erlebnis assoziiert.

Gute Sportunterricht würde vermitteln, wie man sich gesund hält. Wie man trainiert, um keine Rückenschmerzen zu bekommen und warum Sport wichtig ist. Sport darf also kein Stress machen, sondern sollte je eigentlich den Stress abbauen und nicht noch verstärken indem gepredigt wird du musst Sport machen.

Also Weg mit Sportnoten und mehr die Zusammenhänge erläutern als irrsinnigen Wettkampf zu befördern, welcher im Endeffekt mehr zerstört als aufbaut.

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IMD und das alte Hallenbad

IMD macht hier keine Stadtentwicklung, sondern eher Vernichtung, wenn sie ncoh einen Supermarkt in Rheinhausen wollen. Bei denen ist wohl noch nicht angekommen, dass die Nachfrage nach Ladenlokalen in Rheinhausen rapide abgenommen hat und die Innenstadt immer leerer wird.

Ich werde jedenfalls jeder Ansiedlung eines weitere Supermarktes, alle mir möglichen Steine in den Weg legen.

Die sollen sich lieber auf die Errichtung des Asylbewerberheims an der Rheinbrücke konzentrieren statt solche unsinnigen Pläne auszubrüten.

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Spruch zum Sonntag

Eine helfende Hand in der Gefahr ist mehr Wert als tausend Videokameras.
(Ulrich Scharfenort, 09.09.2013)

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Gregor Gysi’s Demokratur?

Das empfinde ich als abartiges Demokratieverständnis, wenn jemand wie Gysi sich als Demokrat bezeichnet, im gleichen Artikel zu lesen ist, dass zu einem zukünftigen Zeitpunkt bestimmte Personen mit Sicherheit gewählt würden. Wenn das Ergebnis jetzt schon fest steht ist es alles andere als eine demokratische Wahl. Solche Wahlvorhersagen kenne ich nur aus Diktaturen, wo die gewählte Person schon von vornherein feststeht. Die DDR war hierfür ein Beispiel. Die Linke ist hier wohl wahrlich ein Nachfolger der SED.

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Noch gibt es diese Allee an der Duisburger Straße

Die Allee auf der Duisburger Straße ist ein wundervoller Anblick. Noch, denn Hellmich will die drei der Bäume abholzen.

Allee Duisburg Straße Rheinhausen

Der erste Baum an der Ecke wäre zwar jetzt erst einmal nicht davon betroffen, allerdings wird dieser natürlich durch deutlich stärker gegenüber Wind und Wetter exponiert. Der Alleecharakter am Markt ist damit Geschichte.

Und das alles weil die Feuerwehr mit ihren Drehleitern nicht an die obere Etage kommt? Was natürlich auch kein Wunder ist, das Gebäude ist ja auch höher als die Gebäude links und rechts daneben und fügt sich weder von Höhe, noch von Farbgebung oder Form in die Umgebung ein.

Hellmich Höhenunterschied

Aus der Politik gibt es auch schon Stimmen zu vernehmen, welche bemängeln, dass die Baumfällung, obwohl im Vorfeld absehbar, nicht von der lokalen Politik abgesegnet werden musste. Was die Verwaltung wohl bei der Genehmigung gedacht hat? Die Kompetenzen einfach so weit zu überschreiten. Das wird wohl eine interessante Bezirksvertretersitzung am 20.08.2015.

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Wer guckt da?

Das habe ich mich letztens am Bahnhof gefragt, als ich dort am Laternenmast hinter dem HBF eine Kamera erblickte, welche mir bis dato noch nicht aufgefallen war. Aber wer rechnet auch schon an so einer Stelle mit einer Kamera.

Zuerst dachte ich ja an die Stadt Duisburg, welche sich vielleicht ‚Sorgen‘ machte, wobei auch dies nicht entschuldigt den öffentlichen Raum unter Missachtung des Datenschutzes zu beglotzen.

Aber es stellt sich raus, dass hinter der Kamera wohl der Bahnhof steckt und von der Bahn ist ja belegt, dass diese es mit Datenschutz nicht so genau zu nehmen scheint.

Ein Hinweis auf den Betreiber fehlt völlig. Zumal dieser an der Stelle eben, wie mein eigener Fehlschluss zeigt, nicht offensichtlich ist. Auch der Überwachungsbereich ist unklar. Werden zum Beispiel auch die dort geparkten Taxis mit überwacht? Also kann man nachvollziehen, mit welchem Taxi jemand vom HBF weg ist?

Es braucht wohl noch immer Piraten, um für zumindest die Einhaltung des Datenschutzes im öffentlichen Raum zu sorgen. Von anderen Parteien zeigt sich hier jedenfalls kein Engagement.

Kamera HBF Duisburg Osteingang

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zum Leserbrief Fluglärm von Rolf Mattke

aus der NRZ vom 07.08.2015
Ob Herr Mattke wohl in finanziellem Kontakt mit dem Flughafen steht? Der Fluglärm sei leiser geworden? Und woher kommen diese 60 %. Gegenüber welchen Stand ist das gerechnet?. Fakt ist das Gegenteil. Der Lärm ist mehr geworden, lediglich die Maschinen sind etwas leiser geworden, was allerdings durch das mehr an Starts und Landungen überkompensiert wird.

Und wenn der A380 so leise sein soll, dann sollte Herr Mattke sich mal ohne Gehörschutz daneben stellen und die Schmerzen ertragen. Selbstverständlich gehen die Kosten für die Behandlung zu seinen Lasten.

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Will Sören den totalen Kahlschlag?

Man gewinnt jedenfalls den Eindruck. Nach den prächtigen Platanen soll nun auch das letzte Grün im Bahnhofsumfeld aus teilweise fadenscheinigen Gründen verschwinden. Die Kahlschlagpolitik setzt sich weiter fort (DS 15-0856). Nun sollen auch noch weitere Bäume an der Mercatorstraße dran glauben. Die Begründung ist noch schlechter, als bei den Platanen. Und Sinn macht es auch nicht, denn eigentlich sollte die Gestaltung der Bahnhofsplatte diesen Bereich verbessern, aber genau das Gegenteil ist der Fall. Jetzt verschwinden auch noch die letzten Bäume die etwas Schatten spenden. Eine graue trostloser Empfang treibt sicherlich viele Besucher nach Duisburg. Genauso wie der noch nicht einmal geplante Betonklotz auf der Mercatorstraße.

Na wenigsten ist es kein Hellmichmanöver, wo erst Fakten geschaffen werden um dann die Fällung zu beantragen. Vermutlich mit Unterstützung aus der Verwaltung. Sei es nun absichtlich oder fahrlässige Unterstützung.

Das passt auch zu der Bebauung von Grünflächen auf der Jagd nach Grundsteuer, die aber die Lebens- und Aufenthaltsqualität schwerwiegend mindert. Schon jetzt haben wir den gleichen öden Empfang wie Düsseldorf oder Essen. Na wenigstens wird Duisburg an den Ruf grau und dreckig zu sein angepasst.

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Naturwissenschaftliche Unfähigkeit

Wegen eines Artikels zu dem Unfall bei Huntsmann vom 06.08.2015, schrieb ich der NRZ. In der Onlinevariante stand wenigstens nichts mehr von Detonation.

Guten Tag,

der Betreff wäre noch das geringste, was mir zu dem Artikel „Detonation war noch in Duisburg zu hören“ einfällt. Ich überlege sogar mich deswegen an den Pressrat zu wenden. Das ist unsachlichste Berichterstattung. Da fragt man sich welche Artikel in der NRZ ebenso falsch sind, wo man das allerdings nicht so leicht bemerkt.

Witzig in diesem Zusammenhang war natürlich der Artikel zur Erfassung der Fehlzeiten von Lehrern in NRW, wo die fehlende Naturwissenschaftliche Bildung bemängelt wurde.

Also für die Beschäftigten noch mal zum Mitschreiben. Eine Detonation setzt einen Sprengstoff voraus. Eine Detonationswellenfront geht mit Überschallgeschwindigkeit durch das Material und zerfetzt die Moleküle, welche meist ohnehin schon instabil sind.

Eine Explosion ist eine schnelle Reaktion, bei der zum Beispiel Gase innerhalb sehr kurzer Zeit miteinander reagieren und dabei viel Energie freisetzen. Stickstoff ist, wie sogar ein Redakteur der NRZ unschwer in der Wikipedia nachlesen kann nicht brennbar. Also kann es auch keine Explosion gegeben haben.

Was passiert ist, wie man sogar aus den Beschreibungen nachvollziehen kann, dass ein Stickstofftank unter Überdruck geborsten ist. Wie Ohrenzeugen bestätigt haben gab es keine Explosionsgeräusche. Es wurde also ein Überdruck abgebaut.

Als Naturwissenschaftler ist mir jedenfalls so etwas ein Gräuel. Der einzige Hoffnungsschimmer ist, dass man sich in der nächsten April-Ausgabe der Nachrichten aus der Chemie darüber amüsieren kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Was tun für die Radfahrer?

Beispiele gibt es da ja bereits einige, wie zum Beispiel hier die Stromtankstelle für E-Bikes
Ebike Ladestation

oder auch eine öffentliche Luftpumpe
Luftpumpe Zürich

Mit solchen Maßnahmen lässt sich der Anteil an Radfahrern sicherlich noch steigern.

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Spruch zum Sonntag

Mut kommt häufig in vielen kleinen Schritten der Selbstüberwindung.
(Ulrich Scharfenort, 26.08.2013)

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Gegenzitat zu Hans-Peter Friedrich

„Der massenweise Dummheitsmissbrauch durch Politiker aus Berlin muss sofort gestoppt werden.“

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Aluminium, die alltägliche Gefahr

Das aluminiumhaltige Kosmetika in Verdacht stehen ungesund zu sein dürfte inzwischen bekannt sein. Was allerdings weniger bekannt ist, ist die Gefahr Aluminium über die Nahrung aufzunehmen.

Denn noch immer werden Nahrungsmittel in Alufolie verpackt. In Umid 01/2015 (PDF) wird ausführlicher erläutert, was es damit auf sich hat. Bei Joghurt ist zum Beispiel eine Schutzschicht, welche bei Alufolie von der Rolle fehlt.

Aber nicht nur in Alu-Verpackungen ist Alu drin, teilweise Aluminium kann auch in Farbstoffen für Back- und Zuckerwaren drin sein.

Handlungsempfehlung UMID:
„Direkten Kontakt von säurehaltigen oder salzigen Speisen mit Aluminiumfolie, Alu-Grillschalen oder unbeschichtetem Alu-Geschirr zu vermeiden.“

Warum sollte das wichtig sein? Es gibt einen Verdacht, dass Aluminium bzw. Aluminiumsalze mit Brustkrebs im Zusammenhang stehen. Nicht bei Frauen, sondern auch bei Männern. Was nicht heißt, dass die alternativen Substanzen in Deos besser sind.

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Die Bibel erlaubt Homosexualität

Wie Queer berichtet gibt es ein paar komische Vögel die meinen, die Bibel würde Homosexualität verbieten, dabei ist doch genau das Gegenteil der Fall.

(Lev 20,13): „Wenn jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so haben sie getan, was ein Gräuel ist, und sollen beide des Todes sterben.“

In dem Zitat steht jemand, es wird also nur klar, dass es sich um eine Person handelt. Ohne genaue Zuordnung des Geschlechts. Somit kann diese Person alle möglichen Geschlechter haben. Nehmen wir einfach mal an, dass es sich hier um eine Frau handelt, welche beim Mann liegt. Somit müssten nach dieser Bibelstelle alle Ehepaare sterben.

Interpretiert man weiter, kommt man zu dem Schluss, dass das nur Frauen miteinander liegen dürfen. Die Bibel also lesbische Beziehungen als einzige Form der Ehe erlaubt.

Aber was die Fanatiker, die so einen Mist, wie unter dem Link, labern nicht wissen, ist dass das Neue Testament gilt und da steht doch ganz eindeutig, dass du deinen nächsten Lieben sollst wie dich selbst. Das lässt sich doch problemlos auch auf alle Formen der körperlichen Liebe erweitern.

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Whistleblowerschutz

Es heißt ja immer es gäbe keinen Schutz für Whistleblower, dabei steht dieser bereits im Grundgesetz.

In Artikel 20 Absatz 4:
„(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Ich gehe davon aus, dass ein Whistleblower vorher alles versucht hat um die rechtmäßige Ordnung der Bundesrepublik zu wahren. Es war also keine andere Abhilfe möglich. Was das Bundesamt für Verfassungsschutz machen wollte könnte durchaus den Vorsatz die Ordnung zu beseitigen erfüllen, obwohl diese Stelle eigentlich genau das Gegenteil machen sollte und wie der Name schon sagt die Verfassung schützen soll. Und dies sicherlich nicht mit Mitteln, welche gegen die Verfassung verstoßen.

Es stellt sich somit die Frage, ob es ein Verrat ist, wenn man einen Verrat öffentlich macht.

Fest stehen jedenfalls, dass der größte Terror von jenen ausgeht, welche Grundrechte beschneiden wollen und gegen das Grundgesetz handeln.

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Die nächste Baumtragödie kündigt sich an

Angeblich wegen des Brandschutzes sollen in Duisburg weitere Platanen abgeholzt werden. Verantwortlich hierfür ist Hellmich mit seinem Altenheim, was ohnehin schon eine Fehlplanung wegen der Ladenlokale im Erdgeschoss ist.

Aus der Drucksache 15-0840
„Die Bäume müssten aus statischen Gründen, auch auf der Straßenseite, so stark entlastet werden, dass der natürliche Kronenaufbau nicht mehr gegeben ist und dauerhafte, kostenintensive Pflegemaßnahmen die Folge sind.“

Hellmich bzw. der Betreiber will sich also um die Kosten drücken, dann hätte er halt im Vorfeld besser planen müssen und nicht im nachhinein. Dann muss der Betreiber halt die Kosten für die Pflege tragen oder die oberen Etagen nicht nutzen. Kostenintensiv ist zudem sehr vage. Da gehörten konkrete Zahlen hinein. Hier muss man ganz klar fragen, ob dies im Vorfeld nicht geprüft wurde, denn auch in NRW müsste der Brandschutz schon bei den Planungen berücksichtigt werden. Prinzip Hoffnung ist da keine Option.
Und wenn es mit Feuerwehrleitern nicht klappt, kann der Betreiber sich halt was anderes überlegen, es muss ja nicht unbedingt auf diesem Weg geschehen. So gingen sicherlich auch Treppen im Außenbereich.

Das UBA (UMID 01/2015) belegt jedenfalls eindringlich, welch schwerer Fehler, Bebauung ohne oder mit wenig grün ist. Durch starke und verdichtete Bebauung kommt es zu Hitzestaus, welche sich natürlich auch diesem Bereich auswirken wird. Diese Studien von Fachleuten widersprechen vehement dem hemmungslosen Abholzen:
Ergebnisse der bundesweiten Erhebung von Aktivitäten zu
Klimawandel und Gesundheit 2014
Innerstädtische Lufttemperatur als Indikator gesundheitlicher
Belastungen in Großstädten am Beispiel Berlins

Besonders die Zweite zeigt sehr schön, dass die Hitze für einige Menschen sogar tödlich ist. Besonders natürlich für alte Menschen die ja gerade in diesem Altenheim leben sollen. Es gibt ohnehin schon genügend heiße Nächte in den Städten, je weniger Grün dort ist, desto mehr Hitze wird dort sein.

Jetzt soll die Bevölkerung in Rheinhausen unter der Fehlplanung von Hellmich noch mehr leiden? Die Gesamtkosten, also auch jene, was der Verlust an Kühlung für die Bevölkerung bedeutet müsste berücksichtigt werden. Oder zahlt Hellmich auch die Klimaanlagen im Umfeld?

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Erdogansche Meinungsmanipulation?

Wurde das Attentat denn wirklich durch den IS verübt? Ich meine was hätten diese denn davon? Die Kurden lassen sich kaum dadurch abschrecken und kämpfen eher noch verbissener und zudem hätten sie ihren „Verbündeten“ Türkei dadurch wohl ziemlich verärgert bzw. haben das. Die Reaktion von Anhängern der PKK war nach so einem Anschlag sicherlich gut vorhersagbar.

Der einzige Gewinner bei so einem Anschlag ist also Erdogan, denn er hatte durch die Gegenanschläge die Legitimation die PKK anzugreifen und den ihm sicherlich verhassten Friedensprozess zu beenden. Demnach könnte der Anschlag wohl eher aus dem Dunstkreis von Erdogan kommen, was schon ein wenig an andere Manöver der Vergangenheit erinnert wo ein Angriff fingiert wurde, um eine Legitimation für Vergeltung zu haben. Hier wäre die lediglich komplexer ausgeführt worden. Zu zutrauen wäre Erdogan so etwas sicherlich.

Man sollte diesem angehenden Diktator sehr genau auf die Finger schauen, ob er nicht in Wirklichkeit weiterhin IS unterstützt.

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Bahnversagen auf allen Gleisen

Zur neuen Offensive der DB um Verbesserung.
Die Fernbusse sind doch deshalb eine so große Konkurrenz, weil der Service besser ist und es fast überall kostenloses WLAN gibt. Bei anderen Zugunternehmen im Ausland übrigens auch. Ist nur in Deutschland nicht.

Der Service ist mies und die Durchsagen bzw. Anzeigen bei den Verspätungsgrund sind teilweise willkürlich gewählt. So hatte ich unlängst einen ICE, der in Duisburg mit Verspätung wegen voraus fahrenden Zug hatte, woraus dann in Köln nochmal 10 Minuten mehr wurden, weil der auf der Brücke stand. und dann wegen angeblicher Bauarbeiten. Und die Verspätungsvorhersage ist unzuverlässiger als jeder Wetterbericht.

Am schlimmsten wird es aber, wenn man als Fahrgast seine Entschädigung will, wo man ein erst ein Formular auf Papier ausfüllen muss und alle Belege als Original enthalten sein müssen. Von Onlineabrechnung, was ja auch Kosten sparen würde haben die noch nie gehört und Rückfragen nur per Post oder kostenpflichtiger Telefonnummer, aber nicht per Mail. Weist man die Bahn darauf hin, verweist diese, dass das Kundencenter Fahrgastrechte ja gar nicht zu denen gehöre. Kundenfreundlichkeit geht anders.

Dazu kommt bei manchen Verbindungen eine 100 %-ige Unpünktlichkeit.

Wenn die Bahn nicht insgesamt immer noch die bessere Alternative wäre, würde ich längst wieder mit dem Auto fahren.

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Minigeschichte: Neulich schrieb ich folgende Email an die NSA

Sehr geehrte NSA,

ich hatte leider einen kleinen Zwischenfall mit meinem Computer und meine kompletten Daten sind nun weg. Aber das macht ja nichts, denn mir ist glücklicherweise eingefallen, dass ihr ja alle Daten speichert. Ich gehe davon aus, dass ihr meine Adresse ohnehin kennt, weswegen ich die nicht extra angeben. Ist ja heute eh alles miteinander verknüpft.

Also bitte einmal alles was ihr habt, am Besten auf einer Festplatte gespeichert, an mich schicken. Die Kosten trage natürlich ich. Das müssen wir ja nicht auch noch dem amerikanischen Steuerzahlen auflasten, der schon jetzt Milliarden in die eigene Überwachung pumpt.

Mit bestem Dank

Anony Maus

(Veröffentlicht im Kompass Kompakt und hier)

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Spruch zum Sonntag

Werbung ist die Fähigkeit mit lächelndem Gesicht zu Lügen oder die Wahrheit zumindest erstaunlich stark zu verbiegen.
(Ulrich Scharfenort, 19.08.2013)

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Petition zu Gerichtsurteilen

Vom Petitionsausschuss bekam ich vor einigen Tagen die Nachricht, dass eine Petition von mir abgeschlossen werden soll. Allerdings ist sowohl die Begründung, als auch die Beurteilung, dass der Petition teilweise entsprochen wurde geradezu absurd.

Beschlussempfehlung:
Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Gerichtsurteile ausnahmslos der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen müssen.

Der Petent begründet sein Anliegen damit, dass Urteile als Ergänzung zu Gesetzen zu verstehen seien und damit eine wichtige Informationsquelle darstellten, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen.

Der Bitte des Petenten, seine Petition zu veröffentlichen, ist der Ausschuss nicht gefolgt.

Dem Petenten ist bereits mitgeteilt worden, dass seine Eingabe vom Ausschussdienst des Petionsauschusses aus rechtlichen Gründen nicht behandelt werden kann. Zur Begründung wurde er insbesondere darauf hingewiesen, dass bereits im erheblichen Umfang entsprechende Datenbanken größtenteils kostenlos im Internet zur Verfügung stehen.

Hiergegen hat sich der Petent erneut gewandt und im Wesentlichen vorgetragen, dass aus seiner Sicht die Gefahr bestehe, dass Betreiber von entsprechenden Portalen sich „auf Kosten der Allgemeinheit“ bereichern könnten.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die vom Petenten eingereichten Unterlagen Bezug genommen.

Der Ausschuss hat das Vorbringen geprüft. Er kommt auch nach einer Bewertung der von dem Petenten geäußerten Einwendungen zu dem Ergebnis, dass er das Anliegen nicht unterstützen kann. Hier was für den Ausschuss besonders maßgeblich, dass die vom Petenten geforderten Informationen bereits in sehr großem Umfang bereits kostenlos oder gegen eine niedrige Vergütung im Internet verfügbar sind.

Der Petitionsausschuss empfiehlt deshalb, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

Das der Ausschuss nicht gefolgt ist, könnte auch daran liegen, dass sicherlich auch dort Juristen tätig sind. Das sich kostenpflichtige Portale auf Kosten der Allgemeinheit bereichern, sehe ich nicht nur als ein könnte.

Die Empfehlung ist an Absurdität nicht zu überbieten. Hier wird vage von niedrigen Beträgen gesprochen ohne konkrete Zahlen zu nennen. Und die Initiative von Dritten wird hier als etwas verkauft, was vom Petitionsausschuss gemacht wurde. Jedenfalls klingt es so, wenn man meint, dass der Petition entsprochen worden wäre. Dabei hat der Petitionsausschuss nichts gemacht außer Papier gewälzt.

Was ich wirklich schrieb:

Wenn die Nutzung von den Nutzungsbedingungen des Veräußerers abhängt sind die Äußerungen im vorhergehenden Brief nicht zutreffend, denn dann kann man eben gerade nicht alle Urteile der Allgemeinheit frei zur Verfügung stellen und der Verweis auf freie Urteilsplattformen ist wertlos, da dort niemals alle Urteile stehen werden.

Die Veräußerer übervorteilen also durchaus die Bürger mit Gebühren für Urteile, da so sie mehrfach für den geringen Aufwand zum Ersetzen von personenbezogenen Angaben sich mehrfach vergüten lassen. Teilweise sind die Veräußerer nach m.W. auch nichtstaatliche Einrichtungen, wodurch dem Staat Gelder entgehen, für staatliche Leistungen.

Es besteht zudem die Gefahr das extra spektakulärere Urteile getroffen werden, um die Nachfrage zu steigern.

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