Spruch zum Sonntag

Unterschätze niemals die Dummheit der Macht.
(Ulrich Scharfenort, 27.02.2013)

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Verbraucherschutz: Warum ESL bei der Lampe?

Letzten war ich mal wieder im Baumarkt und musste feststellen, dass eine Unsitte um sich greift. Man kauft nicht mehr nur die Lampe, sondern bekommt direkt dazu auch noch eine Birne. Allerdings überwiegend die quecksilberhaltigen ESL.

Als Verbraucher möchte ich mir allerdings nicht vorschreiben lassen, welche Art von Birne ich mir kaufe. Warum soll ich eine Lampe kaufen, welche eine Birne hat, welche ich nicht möchte.

Aus meiner Sicht dient diese Aktion dazu die unerwünschten ESL unters Volk zu bringen. Aber anstatt mir eine Lampe mit Crapware zu kaufen, verzichte ich dann doch lieber.

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Wahnstreiks

Dieser Wahnstreik findet auf dem Rücken derer statt, welche für die viel zu oft schlechte Leistung der Lokführer auch noch zahlen müssen und nicht zuletzt auch Herrn Weselsky mit bezahlen. Der hier überwiegend Betriebsratswahlwerbung betreibt und deswegen von vornherein eine unverschämte Forderung auf den Tisch gelegt hat. Der Streik war nach meiner Ansicht von der GDL provoziert. Eine Frechheit sondergleichen war die Blockierung von Gleisen um auch den restlichen Zügen eine Chance auf Einhaltung des Fahrplans zu nehmen. Dieses Vorgehen beweist aus meiner Sicht, dass es nur um mediale Aufmerksamkeit ging.

Von einer rechtzeitigen Vorankündigung kann hier nicht die Rede sein und Streikrecht, heißt nicht dass man nicht auch auf unbeteiligte Dritte Rücksicht nehmen müsste. Ich hoffe die Bundesregierung und der Bundestag ziehen nun endlich Konsequenzen und schieben diesen Gewerkschaftswerbungskampf einen Riegel vor.

Wobei auch die Bahn schon jetzt etwas tun kann. Bei Autos wird bereits an Fahrautomatik geforscht. Dies dürfte um einiges einfacher für Züge sein und der Computer streikt nicht flächendeckend.

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Neue Auskunft vom Flughafen Düsseldorf

Auf eine Anfrage an den Flughafen zum Flugverkehr bekam ich nachfolgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

wie ich Ihren Ausführungen entnehme, ist Ihnen nicht bekannt, dass es am Flughafen Düsseldorf kein Nachtflugverbot gibt, es existieren lediglich Nachtflugbeschränkungen (NFR DUS), die ich dieser Mail als Anlage beifüge.

Bestimmte Flugzeugtypen dürfen am Flughafen Düsseldorf während der ganzen Nacht verkehren (Propellermaschinen unter 9t).

Um für Sie nachvollziehbar zu machen, zu welchen Zeiten möglicherweise mit nächtlichem Flugbetrieb zu rechnen ist und welche Maßnahmen zur Milderung von nächtlichen Störungen durch Fluglärm ergriffen werden, möchte ich Sie kurz über die aktuellen Nachtflugregelungen informieren.

Die Neuregelung der Nachtflugregelungen (NFR) an dem Verkehrsflughafen Düsseldorf von 2007 (s. Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (MBl. NW. Nr. 28 2007, S. 651) sieht unterschiedliche Beschränkungszeiten für die Luftfahrzeuge in Abhängigkeit zu den jeweiligen Lärmzeugnissen vor.

Zuständig für eine Änderung dieser Regelung ist das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen als Genehmigungsbehörde des Flughafens.

Zu unterscheiden sind Flugbewegungen mit Propeller- und Strahlflugzeugen:
Bestimmte lärmzertifizierte Propellerflugzeuge dürfen am Flughafen Düsseldorf die ganze Nacht hindurch verkehren. Die Beschränkungszeit von 22.00 Uhr (21.50 Uhr off blocks) bis 06.00 Uhr für Starts und Landungen gilt nur für diejenigen Propellerflugzeuge, die ein entsprechendes Lärmzeugnis nicht besitzen bzw. nicht in die betreffende Lärmkategorie einzuordnen sind oder ein größeres Take-Off-Weight (MTOW) als 9t besitzen (Ziffer 5.2).

Bezüglich des Strahlflugzeugbetriebs sind verschiedene Beschränkungszeiten aufgeführt. Für Strahlflugzeuge ohne eine Lärmzulassung nach dem Annex 16 der Internationalen Zivilluftfahrt- Organisation (ICAO) oder nur nach Kapitel 2 gilt seit dem 01.04.1999 ein generelles Nachtflugverbot in der Zeit von 19.00 Uhr (18.50 Uhr off blocks) bis 08.00 Uhr (Ziffer 2). Für Starts und Landungen mit Kapitel 3-Strahlflugzeugen, die nicht in der Bonusliste des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen enthalten sind, liegt die Beschränkungszeit zwischen 22.00 Uhr (21.50 Uhr off blocks) und 06.00 Uhr Ortszeit (Ziffer 3.1).

Planmäßige Starts mit Strahlflugzeugen, die in der Bonusliste des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen enthalten sind, dürfen in der Zeit von 22.00 Uhr (21.50 Uhr off blocks) bis 06.00 Uhr Ortszeit nicht stattfinden (Ziffer 4.1). Ebenfalls sind planmäßige Landungen für diese Flugzeuge in der Zeit von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr Ortszeit verboten (Ziffer 4.3).

Grundsätzlich findet planmäßig somit kein Flugbetrieb mit Strahlflugzeugen in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 06.00 Uhr statt.

Von diesen grundsätzlichen Regelungen gibt es jedoch Ausnahmen. So dürfen verspätete Landungen von Strahlflugzeugen mit einer Kapitel 3-Lärmzulassung unter bestimmten Voraussetzungen erst ab 23.30 Uhr nicht mehr durchgeführt werden (Ziffer 4.4).
Soweit die betreffende Luftverkehrsgesellschaft, für die die verspätete Landung durchgeführt wird, einen örtlichen Wartungsschwerpunkt am Flughafen Düsseldorf besitzt (z.B. Air Berlin, Condor, Lufthansa, TUIFly, Germania, Germanwings, Hamburg Airways), und somit den Status eines Homebase-Carrier innehat, gilt das Landeverbot lediglich in der Zeit zwischen 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr (Ziffer 4.5).
Derartige Flugbewegungen können gemäß den bereits erwähnten Nachtflugregelungen durchgeführt werden, ohne dass es einer weiteren Genehmigung durch die Luftaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf bedarf. Für verspätete Starts im Fluglinien- oder planmäßigen Bedarfsluftverkehr kann die Luftaufsicht im Einzelfall bis 23.00 Uhr eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn diese u.a. zur Aufrechterhaltung der Sicherheit des Flugbetriebes oder zur Vermeidung erheblicher Störungen im betrieblichen Ablauf eines Luftfahrtunternehmens erforderlich ist (Ziffer 4.2).
Von den o.a. Beschränkungen sind im übrigen Landungen von Luftfahrzeugen, die den Flughafen Düsseldorf nachweislich aus meteorologischen, technischen und sonstigen Sicherheitsgründen als Ausweichflughafen anfliegen, Flüge im Rahmen des Rettungsdienstes bzw. Katastropheneinsatzes sowie Vermessungsflüge der Deutschen Flugsicherung GmbH grundsätzlich ausgeschlossen (Ziffer 6.1 bis 6.3). Diese Ausnahmen sind an allen deutschen Verkehrsflughäfen üblich und fallen regelmäßig kaum ins Gewicht. Darüber hinaus kann die örtliche Luftaufsicht bei der Bezirksregierung Düsseldorf, der die Überwachung der Einhaltung der Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Düsseldorf obliegt, auf Antrag für Starts oder Landungen innerhalb der jeweiligen Beschränkungszeit im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilen (Ziffer 7). Die Bezirksregierung Düsseldorf ist dabei, wie auch in der Vergangenheit, um eine restriktive Handhabung der Genehmigungspraxis bemüht. Aus dem oben Gesagten ist problemlos erkennbar, dass rechtskonformer nächtlicher Flugverkehr am Flughafen Düsseldorf durchaus vorkommt.

Am Abend des 27.07.2014 (ich denke, dass Sie diesen Abend in Ihrer Mail anführen wollten) ist kein Start durchgeführt worden, der einer Ausnahmegenehmigung durch die örtliche Luftaufsicht bei der Bezirksregierung Düsseldorf bedurft hätte.

Die Existenz eines Verkehrsflughafens führt in dessen Nachbereich leider unausweichlich zu Problemen, insbesondere hinsichtlich der daraus resultierenden Lärmbelastungen für die Anwohner.
Nach den bisherigen Erfahrungen bestehen am Flughafen Düsseldorf seitens der involvierten Institutionen jedoch große Bemühungen einen möglichst sachgerechten Ausgleich aller vom Flughafenbetrieb berührten Interessen zu schaffen.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben.

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Weiteres zur Schufa vom Landesdatenschutzbeauftragten Hessen

Auf eine Einwendung von mir bekam ich folgenden Hinweis:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 20.08.2014.
bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt vermag ich die Nichterteilung der Auskunft durch die SCHUFA Holding AG aus den von mir mit Schreiben vom 19.08.2014 dargestellten Gründen nicht zu beanstanden.

Eine Pflicht zur generellen Beifügung einer Ausweiskopie im Rahmen der Anforderung der Datenübersicht nach § 34 BDSG habe ich weder bestätigt, noch wurde diese von der SCHUFA Holding AG Ihnen gegenüber so dargestellt.

So heißt es in der E-Mail der SCHUFA vom 10.02.2014 lediglich:
„….Zur Vermeidung von Rückfragen und im Sinne einer schnelleren Bearbeitung sowie zu Ihrer eindeutigen Identifikation bitten wir Sie…eine beidseitige Kopie Ihres Ausweisdokumentes beizulegen, ….“

Das bedeutet nicht, dass eine Identifizierung ausschließlich unter Beifügung einer Ausweiskopie möglich wäre.

Meines Erachtens könnte es in dem von Ihnen geschilderten Fall ausreichen, Ihren Auskunftsanspruch gegenüber der SCHUFA mit einem handschriftlich unterschriebenen Schreiben unter Angabe Ihres vollständigen Namens, Ihrer Anschrift sowie Ihres Geburtsdatums geltend zu machen, sofern die SCHUFA Sie damit eindeutig identifizieren kann.

Sollte die Auskunftei Sie nicht eindeutig identifizieren können, erachte ich die Anforderung einer teilweise geschwärzten Ausweiskopie für zulässig. Hierzu verweise ich auf meine Ausführungen vom 14.08.2014.
Gerne werde ich den Fall einer weiteren Prüfung unterziehen, sofern die SCHUFA Holding AG die Auskunft trotz Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift und des Geburtsdatums nicht erteilen sollte.

In diesem Fall bitte ich Sie, sich unter Beifügung des vollständigen Schriftverkehrs mit der SCHUFA erneut an mich zu wenden.

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zu „Giftstoff-Lager auf Logport geplant“

zu „Giftstoff-Lager auf Logport geplant

Es handelt sich um Gefahrstoffe. Die Überschrift fand ich da ein wenig irreführend. Schließlich ist nicht jeder Gefahrstoff giftig.

Der Antrag muss nicht genehmigt werden damit es losgehen kann. Die Firma TALKE kann gemäß Antrag auch jetzt schon mit dem Bauen beginnen, da der vorzeitige Baubeginn drin steht.

Wären auch nur einzelne Nachtschichten vorgesehen, wäre aus meiner Sicht der Lärmschutz zu thematisieren. Wobei auch Samstag 6:30 aus meiner Sicht schon eine Härte darstellt.

Nach den mir vorliegenden Informationen ist das Lager selber unkritisch, solange die Rheinhausener Feuerwehr für den unwahrscheinlicheren Fall eines Großbrandes entsprechend gerüstet ist.

Was kritisch ist, sind die Transportrouten der Gefahrguttransporte. Nur auf einer Route führt der Transport nicht unmittelbar an Wohnbebauung vorbei. Bei 80 LKW pro Tag wären das im Jahr ca. 25000 Transporte. Wenn auch nur einer davon im Stadtbereich Rheinhausen verunfallt könnten die Auswirkungen je nach Stoff verheerend sein. Hier müsste entsprechend die Durchfahrt durch Rheinhausen für Gefahrgüter auf Ausnahmen eingeschränkt werden. Ausnahmen wäre nur Lieferfahrzeuge, welche Tankstellen und Ölheizungen versorgen, alle anderen Transporte sind nicht notwendig und würde nach einem schweren Unfall auch die Frage aufwerfen, ob die Stadt Duisburg alle notwendigen Vorkehrungen gegen einen Unfall getroffen hat. Ich denke in diesem Sinne werde ich als somit Betroffener auch einen entsprechenden Einspruch formulieren.

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Stadt will 1,5 Millionen für Kantpark verschwenden

Mit einer Neugestaltung des Kantparks lässt sich die dortige Problemlage mit Trinkern und anderen Süchtigen nicht lösen.

Dies wird aber in DS 14-0833 als Hauptgrund für die Umgestaltung angeführt. Daneben wird behauptet dieser wäre nicht mehr zeitgemäß. Ingesamt viel Blabla und wenig Inhalt, den sollen wohl jetzt die Bürger liefern.

Auf mich wirkt das Ganz, wie ein Schön-Wärs, aber wirklich notwendig ist dies nicht, wenn man den maroden Zustand fast aller Straßen in Duisburg betrachtet. Da wäre das Geld besser angelegt und der Bevölkerung mehr geholfen, als mit einem sich sicherlich noch in den Kosten steigernden Leuchtturmpark.

Mal ganz abgesehen davon, dass hier bestimmt schon wieder einige mit den Kettensägen bereit stehen, um Bäume zu fällen und gegen die eigene Strategie zur Anpassung an den Klimawandel zu verstoßen.

Mal ganz abgesehen davon, dass die Verwaltung der Stadt ohnehin schon chronisch überlastet scheint und nun noch mehr Zeit in ein überwiegend überflüssiges Projekt stecken muss, obwohl andere Dinge wesentlich wichtiger sind.

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zu „Studie lässt Lärmgegner aufhorchen“

zu „Studie lässt Lärmgegner aufhorchen

Hat etwa jemand ein anderes Ergebnis erwartet.
Und dann will der Flughafen Düsseldorf auch noch seinen Flugbetrieb ausweiten. Was einem die Erholung am Abend vermiest.

Zudem wird der Wohnwert gesenkt, wie eine Studie aus Frankfurt beweist sinkt durch jedes Dezibel Fluglärm, der Wert einer Immobilie. Auch die Häufigkeit ist von Relevanz.

Steigert der Flughafen seinen Lärmoutput hätte jeder eine Entschädigung verdient.

Dazu kommt noch, dass die „Flugrouten“ nicht verbindlich festgelegt sind, sondern die DFS aus wirtschaftlichen Gründen Abweichungen zulässt.

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Spruch zum Sonntag

Menschen sollten nach ihren Handlungen beurteilt werden. Nicht nach dem Gelaber.
(Ulrich Scharfenort, 15.03.2013)

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zu „Fluglärm: Kritik am Standort der Messstelle“

zu „Fluglärm: Kritik am Standort der Messstelle

Was ist seltsam daran, dass der Flughafen dort misst, wo für ihn der geringere Lärm herauskommt. Es ist verwunderlich, dass im Westen nicht gemessen wird, aber wahrscheinlich würde dann herauskommen, wie laut es hier teilweise wirklich ist. Die letzten Wochen war der Fluglärm extrem laut und am 14.08.2014 sogar schon um 5:25 zu hören.

Die Verwaltung beweist einmal mehr, wie wenig sie die Lärmproblematik der Bevölkerung kennt.

Eine einzelne Messstelle reicht ohnehin nicht aus. Dies müsste vielmehr ein Messnetz sein mit einer Kantenlänge von einem Kilometer, um halbwegs brauchbare Daten zu liefern, aber davor scheut der Flughafen zurück, weil mit Messdaten die Anwohner endlich belegen könnten, wie viel Lärm wirklich vom Fluglärmhafen Düsseldorf ausgeht.

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Fracking macht Kohle billig

Wie die Beantwortung einer Anfrage aus dem Stadtrat der Stadt Duisburg zur Herkunft der Kohle für die STEAG zeigt, kommt fast die Hälfte der Steinkohle aus den USA. Man würde annehmen die USA wären teuer, aber dem ist nicht so. Durch Fracking haben sich die Gaspreise massiv gesenkt, wodurch dieses wahrscheinlich nicht einmal annähernd kostendeckend durchgeführt werden kann. Gleichzeitig sank in den USA die Nachfrage nach Steinkohle, welche nun auf dem Weltmarkt verschleudert wird. Was zu einer unglücklicherweise höheren Rentabilität von Steinkohlekraftwerken in Deutschland führt.

Somit verschmutzt Fracking in den USA bereits jetzt auch unsere Umwelt, durch unnötigen höheren Ausstoß von mehr CO2. Dabei sind Gaskraftwerke effizienter und zukünftig dürfte durch Windgas die Abhängigkeit von Russland sinken.

Vielleicht muss man auch unter diesen Aspekt den Ukrainestreit zwischen Russland und USA sehen. Strategisch müsste die EU ihre Abhängigkeit von der USA verringern.

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Ab 2015 Atommüllager in Gronau

Für 2015 ist gemäß Bundestagsdrucksache 18/2362 (PDF) die Inbetriebnahme eines Atommülllagers für Uranoxid in Gronau geplant.

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Idee: Hundsteine

Hunde hinterlassen an verschiedenen Stellen ihre Duftmarken, was andere Hunde dazu veranlasst ebenfalls eine Duftmarke zu setzen. Hundesteine wären hier Steine, welche sich durch die von den Hunden abgegeben Flüssigkeit zersetzen und einen für Hunde unangenehmen Geruch freisetzen. Dabei darf das Material natürlich keine Giftstoffe für die Umweltfreisetzen oder sich bei Regen auflösen.

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zu „Gute Noten für die Stadtwerke“

zu „Gute Noten für die Stadtwerke

Wahrscheinlich wurde nur oder überwiegend R(h)einpower hier bewertet. Als Duisburger bekommt man von den Checkportalen ja ansonsten nur etwas mit, wenn man von den Stadtwerken weg wechselt, weil man unzufrieden war.

Da ich sowohl bei dem einem als auch anderen zeitgleich Kunde war, kann ich sagen, dass R(h)einpower einen deutlich besseren Kundenservice, als die Stadtwerke hatte, was das Ergebnis erklären könnte.

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Landesdatenschutzbeauftragter Hessen auf Seiten der Schufa

Die Schufa sitzt auf einem riesigen Haufen an Daten und wertet diese nach intransparenten Algorithmen aus. Somit ist einem Betroffenen nicht möglich zu überprüfen, ob die Auswertung die wirkliche Situation auch nur annähern wiedergibt.

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben die Bürger zumindest theoretisch das Recht der kostenlosen Selbstauskunft bei der Schufa. Das kostenlos bezieht sich wirklich nur auf die Auskunft selber. Dafür ist bei der Schufa der Aufwand so hochgeschraubt worden, dass es man sich erst den Ausweis kopieren muss, dann noch durch seltsame Formulare oder ähnliches quält und dies auch noch per Snailmail wegschicken muss.

Der Datenschutz in Hessen meint, dies würde die datenschutzrechtlichen Interessen wahren, was mir aber eher, wie eine extrem schufafreundliche Auslegung der Rechtslage vorkommt. Schließlich muss die Schufa die aktuelle Adresse haben, da die Datensätze ansonsten nichts wert wären, somit muss auch die Mitteilung der „Schufanummer“ (Referenznummer) ausreichen. Der Datenschutz Hessen antwortete hier extrem ausweichend, dass weitere Identifizierungsmerkmale notwendig sei, begründet dieses aber nicht nachvollziehbar und erläutert auch nicht welche Merkmale dies sein könnten, abgesehen von einer Ausweiskopie.

Vielleicht kommt auch nur mir hier der Verdacht, dass wirtschaftliche Interessen aus Hessen im Vordergrund stehen könnten. Auf jeden Fall ist mir dieser Vorgang mangels aussagekräftiger Begründung überaus suspekt, ebenso wie die Bezeichnung „Abschließendes Antwortschreiben“.

Natürlich kann man auch nicht bewerten, ob nicht doch Geoscoring stattfindet. Aber dies ist ja ein anderes Thema.

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Duisburger Künstler: Anika Ball

Ball, Anika; Tattookünstlerin; Facebook-Seite; Wikipedia; Artikel 1,
Alias: Hellcat Any

Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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Zu „Die Last mit der Rast“

Zu „Die Last mit der Rast

Stromanschlüsse für Kühltransporte sind aus meiner Sicht ein muss. Nicht nur damit die Fahrer schlafen können, sondern auch, um die Umwelt zu entlasten. Schließlich dürften derartige Generatoren nicht sonderlich Effizient sein und ähnlich unnötig zur Belastung mit Feinstaub und Stickoxiden sorgen, wie die Schiffsindustrie.

Parkplätze sind aber nicht nur an Autobahnen ein Problem, sondern auch in Duisburg. Dort ist sehr viel Logistik aber es gibt keine geeigneten Parkplätze für die LKW-Fahrer, wodurch diese im gesamten Stadtgebiet stehen und dort teilweise auch regelwidrig schlafen. Die verantwortliche Duisport-Gesellschaft ist bisher nicht auf Forderungen eingegangen, bei ihren Logports entsprechende Flächen mit Sanitäranlagen und Versorgung (Nahrung, Treibstoff, Mautstelle) bereitzustellen.

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zu „Polizei schnappt nur jeden dritten Spritdieb“

zu „Polizei schnappt nur jeden dritten Spritdieb

Wenn ich mir das Bild in dem Artikel betrachte, so scheinen es die Betreiber der Überwachung auch nicht so genau mit den Gesetzen zu nehmen. Auch für Tankstellenbetreiber gilt das BDSG und dieses mit den entsprechenden Kommentar stellt klar, dass deutlich auf die Überwachung hingewiesen werden muss, sodass man vor dem Betreten eines Geländes davon weiß. Ebenfalls muss klar und deutlich auf den Betreiber hingewiesen werden.

Wenn also kein für Autofahrer deutliches Schild an der Einfahrt steht, verstoßen diese höchstwahrscheinlich gegen geltendes Recht.

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zu „Kopfhörer als Risiko im Verkehr“

zu „Kopfhörer als Risiko im Verkehr

Die Rheinbahn hat eine seltsame Einstellung, wenn sie Kopfhörer als Risiko im Straßenverkehr sehen. Weil ein paar ***** meinen ihr Gehör mit überlauter Musik zu schädigen und ihre Umgebung zu nerven sind plötzlich sämtliche Kopfhörer ein Problem?

Das ist keine Frage von Kopfhörern, sondern eine der Aufmerksamkeit. Unaufmerksamkeit kommt auch bei anderen Passanten vor. Im Normalfall braucht man keine akustischen Warnsignale, wenn man aufpasst.

Kopfhörer sind vergleichbar mit Autoradio auch dieses stellt bekanntlicherweise kein Problem dar, obwohl einige hier die ganze Umgebung beschallen.

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Spruch zum Sonntag

Alle ExtreMISTen haben etwas gemEINSAM.
(Ulrich Scharfenort, 15.03.2013)

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Duisburger Künstler: Martin Lukas

Lukas, Martin; Filmemacher; Seite; Wikipedia; Artikel 1,

Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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Duisburger Künstler: Martin Lehmer

Lehmer, Martin; Maler/Zeichner; Seite; Wikipedia; Artikel 1, 2,

Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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SPD/CDU/CSU lehnen klareren Datenschutz ab!

Vor einiger Zeit hatte ich zwei Petitionen zum Thema Datenschutz eingereicht, welche sich mir der Kennzeichnung von Erfassungsbereichen von Überwachungskameras und einen einheitlich Hinweis für Kameras beschäftigten.

Die Begründung für die „Ablehnungen“ sind nachfolgend aufgeführt.

Einheitliche Kennzeichnung von Überwachungskameras:

Mit der Eingabe wird eine Pflicht zur einheitlichen Kennzeichnung von Überwachungskameras, die in ihrer Art und Weise hervorstechend und klar erkennbar sein müsse, gefordert.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, zur Erfüllung der Kennzeichnungspflicht fänden derzeit viele unterschiedliche Hinweisschilder Verwendung, die aufgrund ihrer Gestaltung, Farbe oder ihrer konkreten Anbringung, etwa in Fußbodennähe, schwer zu registrieren oder gar versteckt seien. Abhilfe könne nur durch ein einheitliches klares Symbol geschaffen werden, das die datenschutzrechtlichen Vorschriften erfülle und den Bürgerinnen und Bürgern zumindest erlaube zu erkennen, ob sie überwacht würden. Die derzeitige Kennzeichnung entspreche zwar häufig den gesetzlichen Vorschriften, mache aber die Kundinnen und Kunden nicht auf die Einschränkungen ihres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung aufmerksam.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe liegen 286 Mitzeichnungen und 68 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) in § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) normiert sind. So muss zunächst einer der in § 6b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BDSG genannten Tatbestände erfüllt sein, nämlich die Erforderlichkeit zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke. Zudem dürfen keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass schutzwürdige Interessen des Betroffenen überwiegen.

Auch eine Pflicht, auf die Videoüberwachung hinzuweisen, ist im Gesetz bereits vorgesehen. § 6b Abs. 2 BDSG lautet: „Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen“.

Der Ausschuss stellt fest, dass die Kennzeichnungspflicht zur Wahrung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung erforderlich ist und der Transparenz für die Betroffenen dient.

Geeignete Maßnahmen im Sinne dieser Vorschrift sind beispielsweise deutlich sichtbare Hinweisschilder (Drs. 14/4329, S. 38). Diesen Anforderungen kann nur durch solche Hinweise entsprochen werden, die für die jeweiligen betroffenen Personen als solche klar erkennbar und in deren Blickfeld angebracht sind. Andernfalls fehlt es an der Geeignetheit der Maßnahme, so dass den gesetzlichen Voraussetzungen nicht Genüge getan wäre. Ein Hinweisschild, das sich beispielsweise in Fußbodennähe befände, entspräche daher grundsätzlich bereits nicht der geltenden Rechtslage.

Was aber im Einzelfall geeignet ist, hängt maßgeblich von dem jeweils betroffenen Personenkreis ab und muss sich an dessen subjektiven Möglichkeiten messen lassen.

Ferner macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass die jeweils zuständige unabhängige Landesdatenschutzaufsichtsbehörde im privatwirtschaftlichen Bereich kontrolliert, ob im Einzelfall die Anforderungen des § 6b Abs. 2 BDSG von der verantwortlichen Stelle eingehalten werden. Sie kann gem. § 38 Abs. 5 Satz 1 BDSG bei Verstößen Maßnahmen zur Beseitigung des Verstoßes anordnen, etwa die Vervollständigung oder erstmalige Anbringung eines Hinweisschildes.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist für die Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des BDSG zuständig, sofern die verantwortliche Stelle eine öffentliche Stelle des Bundes ist.

Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage vermag sich der Petitionsausschuss im Ergebnis nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition auszusprechen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Der von den Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium des Innern – als Material zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Kennzeichnung von Überwachungszonen:

Der Petent fordert eine gesetzliche Regelung, nach der durch Markierung klar gekennzeichnet werden soll, welche Zonen von Videoüberwachungsanlagen im Außenbereich erfasst werden.

Zur Begründung seines Anliegens trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass sich an vielen Stellen Videokameras im Außenbereich befänden, von denen man auch erfasst werde, wenn dies nicht erwünscht sei. Allein aus der Position der Kamera im Außenbereich könne nicht auf deren Erfassungsbereich geschlossen werden, so dass ein Ausweichen nur schwer möglich sei. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung werde insoweit nur unzureichend gewährleistet.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung aufgeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) in § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) normiert sind.

Öffentlich zugängliche Räume sind Bereiche, die von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmten Personenkreis betreten werden können und dazu aufgrund einer Widmung oder des erkennbaren Willens der Berechtigten auch bestimmt sind unabhängig davon, ob sich der Bereich innerhalb oder außerhalb eines Gebäudes befindet.

Nach § 6b Abs. 1 BDSG ist die Videoüberwachung solcher Bereiche nur zulässig, soweit sie
1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.

Öffentliche Stellen können sich auf die Erforderlichkeit zur Aufgabenerfüllung und auf die Wahrnehmung ihres Hausrechtes, nicht-öffentliche Stellen auf die Wahrnehmung ihres Hausrechtes sowie auf Wahrnehmung berechtigter Interessen berufen. Die Beobachtungsbefugnis der verantwortlichen Stelle endet dabei grundsätzlich an der Grundstücksgrenze (Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. April 1995, NJW 1995, 1955, 1957). Im Einzelfall darf die Überwachungsbefugnis zwar in geringerem Umfang darüber hinausgehen, dies jedoch nur, soweit dies für eine effektive Überwachung notwendig ist (Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 18. Dezember 2003, NJW-RR 2004, 531, 533).

In § 6b Abs. 2 BDSG ist die Pflicht vorgesehen, auf die Videoüberwachung, sowie die hierfür verantwortliche Stelle hinzuweisen. Diese ist durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen. Der Ausschuss stellt fest, dass die Kennzeichnungspflicht zur Wahrung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung erforderlich ist und der Transparenz des Überwachungsvorgangs dient. Der Betroffene soll so in die Lage versetzt werden, seine Rechte effektiv wahrzunehmen (Drs. 14/4329, S. 38). Befindet sich im öffentlich zugänglichen Raum ein Hinweis auf Einsatz von Videoüberwachungstechnik, so ist dadurch dem betroffenen Personenkreis der Umstand der Beobachtung bekannt. Dieser wird, so er dies wünscht in die Lage versetzt, den überwachten Bereich zu meiden. Handelt es sich dabei um einen Bereich außerhalb eines Gebäudes, so können sich betroffene Personen aufgrund der eingeschränkten gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen darauf einstellen, dass der überwachte Bereich regelmäßig an der Grundstücksgrenze endet.

Ob im konkreten Einzelfall die gesetzlichen Anforderungen von der verantwortlichen Stelle eingehalten werden, unterliegt im privatwirtschaftlichen Bereich der Kontrolle der jeweils zuständigen unabhängigen Landesdatenschutzaufsichtsbehörde und ist durch diese zu prüfen. Bei Verstößen kann die zuständige Aufsichtsbehörde nach § 38 Abs. 5 S. 1 BDSG Maßnahmen zur Beseitigung des Verstoßes anordnen.

Ist verantwortliche Stelle eine öffentliche Stelle des Bundes, so ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für die Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des BDSG zuständig.

Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage vermag der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf erkennen und die Forderung des Petenten nicht zu unterstützen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Der von der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium des Innern – als Material zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zu Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Man kann natürlich mit den gemachten Angaben weiter Arbeiten. So hängen zum Beispiel viele Hinweisschilder an völlig ungeeigneten Stellen. Auch die Kennzeichnung von Überwachung im Außenbereich dürfte sich kaum an die erwähnten Grundlagen halten. Mit diesen Petitionen bewaffnet kann man sicherlich leichter gegen Datenschutzverstöße vorgehen. So erscheinen mir die Hinweise der Deutschen Bahn absolut nicht ausreichend. Das Symbol ist in der Tür versteckt und dazu fehlt noch jeglicher Hinweis auf den Betreiber an der Tür.

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Flugausweitung in Düsseldorf

Der Flugverkehr ist schon ausgeweitet genug, wahrscheinlich könnte man problemlos etliche der völlig unnötigen Kurzstreckenflüge streichen. Die Bahn ist hier eh schneller und die Bevölkerung würde endlich vom Lärmflughafen Düsseldorf entlastet, anstatt denen noch mehr Flüge zu gestatten.

Am Besten wäre eine Lärmsteuer, welche der Flughafen an die geschädigten Gebiete zahlen muss. Je größer das Gebiet, desto mehr Lärmsteuer. Dann verschwinden die lauten und unrentablen Flieger ganz von selbst.

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zu „Lokführer-Gewerkschaft droht mit Streiks“

zu „Lokführer-Gewerkschaft droht mit Streiks“

Na Toll, dann wird die GDL uns Fahrgäste mal wieder quälen. Ist ja medienwirksamer, wenn Fahrgäste auf Bahnsteigen stehen und nicht wissen wie sie zu Arbeit kommen sollen.

Das es effizienter wäre zwei Tag den Güterverkehr komplett zu bestreiken kommt der GDL nicht in den Sinn, weil es hier eben nicht mehr um berechtigte Forderungen geht, sondern um Werbung für das Machtstreben der GDL. Die wollen doch nur ihren Einflussbereich ausdehnen. Ich hoffe solchen streiksüchtigen Spartengewerkschaften wird bald ein Riegel vorgeschoben.

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Offener Brief an Amazon

Als Autor finde ich das Vorgehen von Amazon extrem bedenklich. Im Ebookmarkt hat Amazon einen sehr hohen Anteil und dieses Monopol nutzt Amazon nun aus um bessere Rabatte zu bekommen.

Angeblich, um den Käufern bessere Angebote zu machen, was bei der Buchpreisbindung natürlich ziemlicher Quatsch ist. Amazon geht es nur darum auf Kosten der Künstler die Marge zu erhöhen.

Weswegen ich auch diesen Brief mitgezeichnet habe.

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Idee: Die Überall-Klingel

Schon einmal schrieb ich über eine Klingel für Kinderwagen. Die Resonanz war ganz gut. Ich habe die Idee also ein wenig weiterentwickelt.

Vermutlich wird es nicht für jeden möglich sein eine gewöhnliche Fahrradklingel zu befestigen. Einerseits, weil der Holm von Kinderwagen, Koffer oder Rollator nicht unbedingt die selbe Größe, wie ein Fahrradlenker hat, aber auch weil es zusätzlich Werkzeug benötigt.

Die Lösung ist so einfach, wie elegant. Die Klingel hat unten drunter zwei Halterungen durch welche man ein Klettband oder ähnliches ziehen kann. Auf diese Weise ist die Klingel schnell und ohne Werkzeug überall befestigbar. Auf der Innenseite sollte für gute Haftung auf glatten Flächen ein entsprechend schlecht gleitendes Material angebracht sein.

Das System wäre durch das Klettband extrem anpassungsfähig an unterschiedliche Durchmesser und würde sicherlich vielen Menschen gute Dienste leisten.

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zu „Bezirksamt will Stadtgründung nicht feiern“

zu „Bezirksamt will Stadtgründung nicht feiern

Ob eine Feier Sinn macht sei mal dahingestellt, aber fehlende Finanzmittel sind nicht der Grund, sondern der fehlende Wille. Ich bin mir sicher über Crowdfunding käme eine entsprechende Summe zusammen, wenn vorher mitgeteilt würde wann, wo und wie gefeiert werden soll und was dafür notwendig ist.

Was die Abspaltung angeht, so wird diese bereits durch die Stadtspitze betrieben. Im übrigen ist auch 80 eine runde Zahl im Gegensatz zu 75, welche zwar ein Jubiläum sein mag, aber eine ungrade Zahl ist. Irgendwie vermag ich bei Herr Alberts kein Herzblut für Rheinhausen zu erkennen. Vielleicht erscheint mir deswegen nicht so sympathisch und engagiert, wie sein Vorgänger oder sein Vertreter.

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Neuer Kantpark?

Jetzt will die Stadtverwaltung den Kantpark modernisieren. Was denkt die Verwaltung bei diesem Vorhaben? Der Park ist zwar nicht perfekt kann aber so bleiben, da gibt es eine ganze Menge Dinge, welche dringender in Duisburg sind. Angefangen bei maroden Straßen, welche nicht nur den Stoßdämpfern schaden, sondern auch eine erhebliche Lärmbelastung darstellen, über verunreinigte Schilder bis zum vernachlässigten ÖPNV.

Wenn man sparen muss, müssen die notwendigen Sachen bezahlt werden und nicht, was schön wäre, wie halt ein neuer Park oder das Mercatorhaus, wodrin absehbar auch wieder etliche Millionen versenkt werden. Aber erst nachdem es als Leuchtturm schöngerechnet wurde.

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Diät macht Fett

Natürlich nicht jeder Verzicht mach dick, wohl aber der auf Zucker, wenn dieser durch Ersatzstoffe ausgetauscht wird. Die Stoffe gaukeln dem Körper vor er würde Zucker zu sich nehmen. Dies führt dazu, dass der Körper Insulin ausschüttet und der Blutzuckerspiegel absinkt, was wiederum zu Hunger führt, wodurch man mehr isst. Somit dürfte diese große Diätlüge bzw. Lightlüge viel zur Verfettung der Bevölkerung beitragen.

Diätgetränke sind somit eher Appetitanreger, als wie in der Werbelüge suggeriert etwas zum Abnehmen. Mit ungesüßtem Tee fährt man besser.

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Minister Jäger unterstützt Fußball Krawalle

Bei Abgeordnetenwatch hat Minister Jäger nun auf meine Frage geantwortet und dabei die ziemlich wilde Hypothese der überwiegende Teil der Bevölkerung hätte freiwillig gefeiert. Die Zählungen der Polizei in Duisburg dürften eine andere Sprache sprechen und zeigen, dass es sich um eine Minderheit handelt.

Hier die Antwort:

Sehr geehrter Herr ,

bei dem Großteil der Bevölkerung ist aus Anlass der gewonnen Weltmeisterschaft eine große Euphorie entstanden, die eine Ausnahmesituation darstellte und dazu führte, dass es zu Lärmbelästigungen durch u. a. Hupkonzerte kam.

Grundsätzlich ist für Ruhestörungen, die eine Ordnungswidrigkeit darstellen können, das jeweilige Ordnungsamt zuständig. Außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamtes ist die Polizei subsidiär zuständig.

Ich bitte um Verständnis, dass die Behörden bei der Einsatzbewältigung bei solchen Einsatzaufkommen Prioritäten setzen müssen. Wenn es Situationen gibt, bei denen Menschenleben gefährdet werden könnten, dann haben diese Einsätze Vorrang.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Ralf Jäger

Und meine vertiefende Frage:

Wodran machen sie es fest, dass einen Großteil der Bevölkerung eine Euphorie erfasste? Und wieso war dies eine Ausnahmesituation? Schließlich gibt es mittlerweile regelmäßig unter Duldung der Polizei derartige Verstöße.

Er waren zudem nur ein paar tausend Personen und Fahrzeuge in Duisburg die feierten. In Anbetracht der Gesamtbevölkerung eine Minderheit. Wie kommen sie da auf den Gedanken die Nachtruhe der überwiegenden Bevölkerung würde kein Schutzbedürfnis haben?

War dem Minister etwa nicht klar, dass es derartige Krawalle geben würde?

Wird bei den zukünftigen EM- und WM-Krawallen besser vorgesorgt werden?

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Leere LKW und Güterzüge

Sind eigentlich diese ständigen Leerfahrten mit LKW und Güterzügen notwendig? Diese machen doch keinen Sinn, schließlich müssen durch Leerfahrten deutlich mehr Fahrzeuge verkehren. Vielleicht wäre hier eine Quotenregelung notwendig, um die Kooperation der Firmen zu erhöhen und den Anteil an Leerfahrten zu verringern.

Lärm und Schadstoffe dürften sich nicht zu sehr unterscheiden, ob der LKW leer oder voll ist und dies sind die größten Störfaktoren.

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Zu „Teenager protestiert gegen Plastikhülle um Einkaufsreklame“

Zu „Teenager protestiert gegen Plastikhülle um Einkaufsreklame

Das Engagement in allen Ehren, aber die Plastikhülle verschmutzt die Umwelt weniger, als das Papier in der Hülle, was sinnlos durch die Gegend gekarrt wird. Allein die ökologischen Transportkosten dürften höher sein.

Viel sinnvoller ist es die Werbung gar nicht erst zuzulassen und einen Aufkleber „Keine Werbung“ anzubringen. Dies geht auch an Mietshäusern oder eine entsprechende Einschränkung. Zum Beispiel „Nur einmal Werbung“.

Meine Erfahrung ist jedenfalls, dass das meiste Werbematerial ohnehin ungenutzt im Altpapier landet. Ich schätze mal etwa drei Viertel landen direkt im Müll/Altpapier.

Somit ist für mich das Fazit gute Idee, aber Ziel verfehlt.

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Spruch zum Sonntag

Nur weil jemand irgendwo irgendetwas ist, ist diese Person noch lange nicht kompetent.
(Ulrich Scharfenort, 21.03.2013)

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Klartext zu „Knobloch entsetzt über Judenhass“

Klartext zu „Knobloch entsetzt über Judenhass“

Kritik an Israel ist kein Antisemitismus, wer hier bei berichtigter Kritik sofort Antisemitismus wittert oder vorwirft sorgt für Verwerfungen. Da ist ein Mangel an Solidarität nicht verwunderlich, wobei die deutschen aber ohnehin nicht sonderlich demonstrationsfreudig sind, wie ich bei eigenen Anliegen feststellte.

Antisemitismus kann sich nur gegen den jüdischen Glauben richten nicht aber gegen eine Staatszugehörigkeit. Zumal die Politik eines Staates nicht unbedingt die Ansicht einer Einzelperson ist. Wenn aber Verbände in Deutschland Israel in Schutz nehmen, obwohl es genauso viel zur Spirale der Gewalt beigetragen hat, wie die Hamas, dann kann ich dies nicht verstehen.

Die Würde des Menschen ist unantastbar, unabhängig von der Nationalität. Zu dieser Würde gehört die Meinungsfreiheit und in diesem Sinne erlaube ich mir jede Regierung zu kritisieren. Sei es die USA, welche mit ihrer Angst die Welt abhören oder Russland mit seiner Homophobie oder Israel mit einer Regierung die nicht die Größe hat, die Spirale der Gewalt zu durchbrechen. Anstatt die Hamas auszutrocknen wird mit geschlossenen Grenzen die Entfremdung voran getrieben. Mit starrsinniger Siedlungspolitik der Konflikt angeheizt.

Wo bleibt die Verurteilung des Beschuss einer UN-Schule im Gazastreifen durch jüdischer Verbände könnte ich im Umkehrschluss fragen. Bei mir entsteht durch die Äußerungen der Verbände der Eindruck diese würden die Politik Israels unterstützen und nicht verurteilen.

Genauso wie jeder andere sollten sich auch die Verbände über die Wirkung ihrer Aussagen Gedanken machen.

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zu „Vor 2020 wird die Jägerstraße nicht ruhiger“

zu „Vor 2020 wird die Jägerstraße nicht ruhiger

Gemäß StVO §3 ist die Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anzupassen. Auch die Jägerstraße dürfte an zahlreichen Stellen durch den LKW-Verkehr in Mitleidenschaft gezogen worden sein. Wenn die Verhältnisse durch eine schlechte Straße viel Lärm verursachen kann hier durchaus eine Verringerung der Geschwindigkeit erfolgen. Zu dem sagt §30, dass unnötiger Lärm verboten ist. Wenn also ständig LKW auf den nicht dafür vorgesehenen Routen unterwegs sind, dann ist die unnötiger Lärm.

Meine Empfehlung an die Anwohner wäre eine Kommunalpetition nach §24 GO NRW in Form einer Unterschriftenliste einzureichen. Ich würde hier auf jeden Fall mitzeichnen, genauso wie bei jeder anderen, welche das Ziel die Lärmbelastung für die Anwohner zu senken.

Zudem würde ich empfehlen unregelmäßig Demonstrationen wegen des Lärms anzumelden mit der Route über die gesamte Länge der Jägerstraße.

Das Argument in Bezug auf Einsatzfahrzeuge ist an dieser Stelle nicht relevant, da diese m.W. ohnehin mit erhöhter Geschwindigkeit fahren dürfen. Ist also wahrscheinlich ein Alibiargument.

Zudem würde eine Verringerung der Geschwindigkeit oder ein viel sinnvolleres Fahrverbot den Straßenbelag schonen, für welchen die Anlieger wohl dann 2020 auch noch zur Kasse gebeten werden. Denn wer sich die Straßen in Rheinhausen mal anschaut wird schnell feststellen, dass diese erheblich durch LKW-Verkehr belastet werden und zahlreiche Verformungen aufweisen. Da sind ein paar Durchfahrtverbotsschilder günstiger, als die Reparatur der sich beständig verschärfenden Straßenschäden.

Was die Zählungen der Stadt angeht, sind diese aus meiner Sicht statistisch nicht aussagekräftig. Denn erstens wird pauschal die Anzahl der Busse abgezogen, wohl nicht alle Busse der Linie 921 Gelenkbusse sind und zudem wird immer nur kurzzeitig gemessen, womit sich gar kein Langzeitbild erstellen lässt. Je nach Tag und Wochen sind große Schwankungen möglich. Auch hier müsste mindestens ein Monat, wenn nicht sogar ein Jahr für belastbare Zahlen gemessen werden.

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Biodiesel ist Landwirtschaftssubvention

Mit E10 und Biodiesel hat eine versteckte Agrarsubvention Einzug gehalten. Denn durch diese Vorgabe aus der EU, werden auf indirektem Wege die Getreidepreise gesteigert. Einerseits, weil mehr Nachfrage nach bestimmten Getreidesorten besteht und andererseits durch Wettbewerb um Flächen und die Pachtpreise.

Selbst Biogasanlage für die extra Pflanzen angebaut werden könnte man unter diesem Aspekt sehen. Somit mag dies eventuell noch Öko sein, wobei ich mir dabei nicht so sicher bin, aber auf jeden Fall eine Subvention für Landwirte.

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Klartext zu „Senkung der LKW-Maut reißt Loch in die Bundeskasse“

Klartext zu „Senkung der LKW-Maut reißt Loch in die Bundeskasse“ (NRZ vom 30.08.2014)

WTF? Die LKW-Maut soll gesenkt werden während die LKW weiterhin die Straßen und Brücken kaputt und dann soll noch eine PKW-Maut eingeführt werden, die wahrscheinlich nicht einmal die eigenen Verwaltungskosten deckt.

Natürlich sinken die Zinskosten für die Straßen, wenn man nichts investiert und einfach alles verfallen lässt. Dobrindt hätte hier die Gelegenheit Größe zu beweisen und einen Großteil der Kosten für Instandhaltung auf die Maut umzulegen, aber nein er beschäftigt sich lieber mit einer sinnlosen PKW Maut.

Das Verkehrsministerium ist eindeutig der Kandidat für das Unfähigkeitsministerium 2014.

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Videoüberwachung häufig unzulässig

Aufgrund der Meldung einer nicht legal Videoüberwachung eines Bürgersteigs wandt ich mich an die zuständige Stelle, welche Hintergrundinformationen anforderte.

Diese Information hatte folgenden Inhalt:
Jeder Mensch hat grundsätzlich das Recht, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ohne befürchten zu müssen, ungewollt und anlasslos zum Objekt einer Videoüberwachung gemacht zu werden (Recht auf informationelle Selbstbestimmung).

Gemäß § 4 Abs. 1 BDSG ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten – so die Aufnahmen mit einer Videokamera erfolgen, die Personen identifizierbar aufnimmt – nur zulässig, soweit das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat. Die Voraussetzungen für eine Videoüberwachung durch private Personen und Stellen sind im § 6b BDSG festgelegt.

Danach darf eine Videoüberwachung nur zur Wahrnehmung des Hausrechts (vgl. § 6b Abs. 1 Nr. 2 BDSG) oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke (vgl. § 6b Abs. 1 Nr. 3 BDSG) erfolgen.

Als weitere Voraussetzung verlangt das Gesetz, dass die Videoüberwachung zur Erreichung der vorgenannten Überwachungszwecke erforderlich ist. Dies kann grundsätzlich nur dann der Fall sein, wenn belegbare Vorkommnisse in der Vergangenheit die Annahme rechtfertigen, dass auch künftig schwerwiegende Beeinträchtigungen der geschützten Interessen drohen. Eine abstrakte Gefährdungslage reicht in der Regel nicht aus.

Die Erforderlichkeit des Einsatzes einer Videoüberwachungsanlage kann zudem nur dann bejaht werden, wenn die Videoüberwachung zur Zweckerreichung geeignet ist und es hierfür kein anderes gleich wirksames, aber weniger belastendes Mittel gibt (z. B. Monitoring), das weniger stark in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der von der Überwachung betroffenen Personen eingreift.

Unzulässig ist eine Videoüberwachung daher bereits dann, wenn sie von vornherein nicht geeignet ist, den Überwachungszweck zu erreichen. So ist beispielsweise eine Videoüberwachungsmaßnahme, die der Abschreckung potentieller Störerinnen und Störer oder Straftäterinnen und Straftäter dienen soll, ungeeignet, wenn der Umstand der Überwachung nicht erkennbar ist. Ebenso ist eine Videoüberwachung, die zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben eingesetzt wird (z. B. zur Verhinderung von Überfällen oder Unfällen) nur dann geeignet, wenn auch die Möglichkeit zum sofortigen Eingreifen besteht, d.h. wenn die Videoaufnahmen in Echtzeit von Sicherheitskräften an Bildschirmen überwacht werden, die auch bereit und in der Lage sind, eine etwaige Gefahr unverzüglich abzuwenden. Eine reine Bildaufzeichnung kann die Gefahr für Leib und Leben nicht verhindern.

Im Rahmen der Erforderlichkeitsprüfung ist jede einzelne Kamera hinsichtlich ihrer konkreten Einstellung und technischen Gestaltungsmöglichkeit (fest/beweglich/ schwenkbar, mit oder ohne Zoom) zu betrachten.

Zudem ist stets zu prüfen, ob reine Übersichtsaufnahmen ohne Personenbezug zur Erreichung des Überwachungszwecks genügen. Wenn dies der Fall ist, muss mangels Erforderlichkeit auf eine personenscharfe Beobachtung verzichtet werden.

Ebenso kann es zur Zweckerreichung ausreichen, statt einer permanenten Videoüberwachung nur eine anlassbezogene Überwachung einzusetzen (z. B. Aktivierung der Kamera durch Lichtschranke, Bewegungsmelder, Klingel, Alarmschalter/-knopf) oder die Videoüberwachung auf den Zeitraum außerhalb von Geschäftszeiten bzw. auf die Nacht und/oder das Wochenende zu beschränken (z. B. zum Schutz vor Einbrüchen).

Des Weiteren kann auch die Verwendung datenschutzfreundlicher Technologien geboten sein. Durch den Einsatz von so genannten Privacy Filtern können beispielsweise Gesichter von Personen oder bestimmte räumliche Bereiche in Echtzeit erkannt und verpixelt oder geschwärzt werden.

Im Übrigen müssen die Kameras so angebracht und eingestellt werden, dass nur die zur Zweckerreichung notwendigen Bereiche erfasst werden. Angrenzende öffentliche Verkehrsflächen oder andere private Grundstücke dürfen nicht erfasst werden. Nur wenn es für den Überwachungszweck lage- oder situationsbedingt unvermeidbar ist, öffentlichen Grund (Gehweg) mit in die Überwachung einzubeziehen, kann dies im Ausnahmefall gerechtfertigt sein (z. B. zum Schutz der Gebäudefassade vor Graffitis, Einlasskontrolle). In diesem Fall ist jedoch der Erfassungsbereich der Kameras auf das zwingend erforderliche Maß (Erfassung maximal eines Meters des öffentlichen Verkehrsraums – Gehweg -) zu beschränken.

Werden mit Videokameras öffentlich zugängliche Bereiche zulässigerweise beobachtet und gegebenenfalls diese Bilddaten auch gespeichert, ist gemäß § 6b Abs. 2 BDSG der Umstand der Videoüberwachung und die dafür verantwortliche Stelle durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen (Hinweisschild). Die Betroffenen sollen durch den Hinweis eine Vorstellung davon bekommen, welcher Bereich videoüberwacht wird, um darüber entscheiden zu können, ob sie den überwachten Bereich betreten wollen oder nicht. Zudem sollen sie darüber informiert werden, an wen sie sich zur Ausübung ihrer Datenschutzrechte (z. B. Auskunfts- und Löschungsrechte) wenden können.

Werden mit Videokameras öffentlich zugängliche Bereiche zulässigerweise beobachtet und werden die dadurch erhobenen personenbezogenen Bilddaten zulässigerweise gespeichert, sind diese Daten gemäß § 6b Abs. 5 BDSG unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind. Bilddaten sind daher in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen auszuwerten und entweder im Schadensfall auszusondern oder andernfalls zu löschen.

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Sachtleben ist Vorreiter

Wären Duisport sich noch immer in seiner Rückständigkeit suhlt, gehen andere Betriebe bei der Versorgung von Binnenschiffen mit Strom mutig voran. Ein Beispiel in Duisburg Homberg wäre hier die Firma Sachtleben, welche nach eigenen Angabe bereits Stromversorgung für Schiffe, welche bei Sachtleben anlegen, praktiziert. Dadurch müssen nach dem anlegen keine Generatoren für die Bordstromversorgung mehr laufen, was den Duisburgern einiges an Schadstoffen erspart.

Andere Firmen in Duisburg sind mir bisher nicht bekannt. Duisport bzw. Logport weigert sich m.W. bisher ihre Hafenanlagen zu modernisieren und mutet der Bevölkerung lieber weiterhin Schadstoffe zu. Welche sich noch zu jenen addieren, die von den LKW-Transporten auf illegalen Routen ausgestoßen werden.

Somit ist die vielgescholtene chemische Industrie wohl umweltfreundlicher, als Duisport, zumal etliche Produkte auch dazu beitragen, dass es umweltfreundlicher zugeht. Mit geringerem Energieverbrauch.

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Kryptische Infos der Deutschen Bahn

Standardansage ist „Verzögerungen im Betriebsablauf“. Dies kann so ziemlich alles bedeuten. Angefangen von Personal was zu spät erscheint, über die Unfähigkeit die Türen ausreichend schnell zu entriegeln bis Signalstörungen.

Obwohl die Bahn nach aktuellem Recht eigentlich klarere Ansagen machen sollte, weiß man häufig immer noch nicht, wie man die Verspätungen einschätzen soll. Ist nun jemand vor den Zug gesprungen, was teilweise hinter „Notarzteinsatz am Gleis“ verklausuliert wird oder gab es einen anderen Grund.

Gab es überhaupt einen Grund?

Manchmal sind es auch Eisenbahnstaus, welche man natürlich nicht so richtig mitbekommt. Aber durch die hohe Streckenauslastung u.a. auch durch den Güterverkehr kommt es immer wieder zu Verzögerungen. Vielleicht ist dies ja auch mit „Verzögerungen im Betriebsablauf“ gemeint.

Man weiß es nicht, weil die Durchsagen niemanden wirklich helfen einzuschätzen, ob die Verspätung so bleibt oder sich ändert. Eine Verspätungsprognose wäre hier sehr hilfreich, also wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass sich die Verspätung noch weiter erhöht.

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Asylbewerberheime und Notunterkünfte in Rheinhausen

Die Stadt Duisburg, genauer gesagt die Verwaltung unter Rheinhold Spaniel möchte also eine Notunterkunft in der ehemaligen Schule Werthauser Straße einrichten. Gleichzeitig läuft die Vermarktung der IMD weiter. Ein Verkauf würde hier natürlich die Notunterkunft verhindern.

Wie es aussieht wird kein zusätzliches Personal für die notwendige Betreuung und Eingliederung in die Gesellschaft zur Verfügung gestellt und wahrscheinlich wird es bei der Personallage der Stadt Duisburg auch keinen zentralen Ansprechpartner für Probleme.

Die zentrale Frage, welche sich mir stellt ist, was die Asylsuchenden den ganzen Tag machen sollen. Was für Beschäftigungen werden diesen höchstwahrscheinlich traumatisierten Menschen geboten? Posttraumatischer Stress und dann keine Beschäftigung können eine explosive Mischung sein, besonders wenn keine Verständigung mit der Umgebung möglich ist.

Spaniel behauptete etwas davon, dass es keine Tabus gäbe, bisher sehe ich aber keine Notunterkünfte in der Innenstadt. Zum Beispiel würde sich hier der Burgplatz anbieten. Auch sehe ich nicht, dass über das Leverkusener Modell gesprochen wird, was auch der Stadt Gelder für die Unterbringung einsparen würde, wie das Interview auf Tagesschau.de zeigt. Wenn ich mir Haushaltslage ansehe würde ich eine Verweigerung gegenüber machbaren Einsparungen als Verschwendung von Steuergeldern ansehen (StGB § 266 Untreue).

Gerade auf Ausgrenzung, anstatt Hilfe zu Integration zu setzen, schürt die Ängste und Vorbehalte der Bevölkerung. Und durch die entsprechende Erwartungshaltung werden Vorbehalten zudem deutlich schneller bestätigt.

Auch Putzfrauen dürften ein Problem sein, welche regelmäßig die Sanitäranlage reinigen. Gerade diese Hygiene dürfte sehr frühzeitig unter der Nutzung leiden dürfen.

Was mir bei der ganzen Sache aber überaus seltsam anmutet, ist die kurzfristige Terminsetzung der Infoveranstaltung, was wahrscheinlich nicht nur mir eine Teilnahme unmöglich machte. Bürgernähe ist etwas anderes. Ebenfalls seltsam ist, das Thema in den Ferien auf den Tisch zu bringen. Sollen hier Proteste der Anwohner vermieden werden, weil diese gerade in Urlaub sind? Ein Schelm wer kühle Kalkulation bei der Wahl der Öffentlichmachung vermutet.

Es wird derzeit zwar behauptet, dies wäre nur vorübergehende, aber nichts hält länger als ein Provisorium. Eine alte Weisheit, welche sich regelmäßig bewahrheitet.

Wer Herrn Spaniel schreiben möchte findet seine Emailadresse hier.

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Idee: Unkrautstrahler

Wildwuchs auf großen Flächen entfernen ist nicht gerade einfach. Einige nutzen hier Flämmfahrzeuge, andere Dampf oder auch die mechanische Einwirkung. Flämmfahrzeuge verbrennen nur den oberirdischen Teil, die Wurzeln bleiben intakt. Mal ganz abgesehen von den Energiekosten. Mechanisch die Fugen zu reinigen ist sehr aufwändig und heißer Dampf ist auch nicht so optimal. Ich frage mich, ob man dies nicht auch mit einem Wasserstrahl machen könnte.

Anders als bei einem Hochdruckreiniger, sollte aber nicht der Fugenraum leergespült werden. Somit müsste eine flache und breite Düse verwendet werden, welche den Strahl nahezu glatt über die Oberfläche lenkt. Somit müsste das Unkraut vom Strahl weggerissen werden oder es wird abgeschnitten bzw, zerfetzt, was zumindest den gleichen Effekt, wie ein Flämmfahrzeug hat.

Der Vorteil ist, dass zeitgleich eine Reinigung stattfinden kann, welche den Dreck aufnimmt und so das Entfernen mit der Reinigung kombiniert wurde durch Arbeitszeit gespart wird.

Ziehen würde dazu führen, dass anschließend gefegt werden muss.
Dies könnte allerdings auch an einem Fahrzeug integriert werden.

Eventuell ließe sich der Schneidestrahl auch für den Pflanzenschnitt einsetzen.

Unklar, ob dies wirtschaftlicher, als Abflämmen mit Erdgas ist. Die Methode hätte aber den Vorteil, dass der störende Bewuchs länger entfernt aber gleichzeitig nicht die Fugen leergestrahlt würden, wie dies mit einem regulären Hochdruckreiniger der Fall wäre.

Dies ließe sich sicherlich auch als Vorsatz für Hochdruckreiniger realisieren.

Eine weitere Alternative wäre das Entfernen mit einem Laser, der die Pflanze samt Wurzel angreifen kann.

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Kein Regenbogen über/unter Link

Wie der Presse zu entnehmen war entschied sich OB Link trotz der Vorfälle in Russland gegen das Hissen der Regenbogenflagge. Fadenscheinige Begründung war ein mangels Transparenz nicht nachvollziehbar Beschluss des Ältenrates.

Guten Tag Herr Link,

wie ich der heutigen Tagespresse entnahm wurde das hissen der Regenbogenfahne zum Christopher Street Day (CSD) mit der fadenscheinigen Begründung der Ältestenrat wäre dagegen ohne aber konkrete Gründe zu nennen.

Ist der Ältestenrat der Stadt Duisburg etwa zum Beispiel Schwulenfeindlich oder gibt es nachvollziehbare Gründe für die Verweigerung? Für den unwahrscheinlichen Fall, dass es diese geben sollte, würde ich diese gerne erfahren.

Warum haben Sie als OB kein Zeichen nach den Vorfällen am Flughaben in Moskau gesetzt?

Geben Sie den Build a Bridge Award wegen Unwürdigkeit nun zurück?

Ich hoffe sehr sie stellen Transparenz her oder ist der neue Wind schon raus?

Hochachtungsvoll

Ulrich Scharfenort

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Spruch zum Sonntag

Wir brauchen Politiker die nicht davor Angst haben sich lächerlich zu machen, denn nur jene machen auch Fehlentscheidungen rückgängig.
(Ulrich Scharfenort, 27.03.2013)

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Petition gegen Lärmterrorismus

Wenn es jetzt bestimmt wieder von einigen Individuen Kritik hagelt, weil ich ja soooo ein Spielverderber bin. So kann es nicht weitergehen und auch der Vorschlag zu verreisen ist keine Option, da es meines Wissens keine fußballfreien Zonen gibt. Somit muss endlich auch das Ruhebedürfnis der Menschen gewichtet werden und nicht nur jener, die Krawall als ihr Grundbedürfnis ansehen.

Demnach habe ich folgende Petition beim Bundestag und in leicht abgewandelter Form beim Landtag NRW eingereicht.

Petition

Der Bundestag möge beschließen die Krawalle nach Fußballspielen auch bekannt als Autokorso verboten werden.

Alternative:
Eine stärkere Einschränkung, um die Nachtruhe, derjenigen zu wahren, welche nicht feiern wollen, können oder schlafen müssen. Zum Beispiel maximal eine halbe Stunde Autokorso nach Spielende und nicht nach 23:00 Uhr.

Begründung:

Eigentlich sind Autokorso nach der Gesetzeslage (insbesondere StVO) eindeutig illegal, dennoch unternehmen die Polizeibehörden regelmäßig NICHTS, selbst wenn zusätzlich auch noch gegen die Nachtruhe verstoßen wird, somit besteht offensichtlich ein Bedarf an einer konkreten Regelung, welche Handlungssicherheit für die Polizei und Nachtruhe für Bürger gibt.

Insbesondere nach der letzten Weltmeisterschaft sind die Dinge extrem aus dem Ruder gelaufen. Es besteht zu befürchten, dass sich derartige Krawalle wiederholen. Die Polizei scheint keine oder kaum Durchsetzungsfähigkeit zu haben, womit sie die schlafbedürftigen Bürger dem Lärm schutzlos ausliefert. Zugleich offenbart mangelnde Durchsetzungsfähigkeit der Polizei einen rechtsfreien Raum, der von Anarchie gefüllt wird.

So wurden durch das Hupen und die Explosion von Böllern u.a. Kinder aus dem Schlaf geschreckt und Eltern hatten dann die Schwierigkeit diese zu beruhigen. Andere konnten „nur“ nicht schlafen, obwohl sie einen verantwortungsvollen Beruf haben, der Konzentration und deswegen ausreichend Schlaf benötigt.

Viele Menschen konnten gar nicht oder kaum schlafen, obwohl sie es wollten. Dabei ist Schlafen wichtig, wie Forscher immer wieder feststellen und Lärm schädlich. Somit könnte man analog zu dem Raucherurteil, wonach das Blasen von Rauch ins Gesicht eine heftige Notwehr rechtfertigt, auch hier davon ausgehen, dass nach einer gewissen Toleranzgrenze Notwehr durchaus gerechtfertigt ist.

Es ist verwunderlich, dass auf der einen Seite Fußballspiele mit Hundertschaften gesichert werden, aber die Nachtruhe der Bürger nur Müde belächelt.

Eine Spontandemonstration stellen die Autokorso inzwischen nicht mehr dar, weil mittlerweile absehbar ist, dass diese stattfinden und somit stellen sie einen Verstoß gegen das Demonstrationsrecht da.

Diskussion:

Ich weiß, dass nun wieder einige Aufschreien, weil sie Autokorso ja so toll finden. Bloß das geht nicht allen so und das Schutzbedürfnis jener, welche Schlafen wollen bzw. müssen ist ebenso zu berücksichtigen, wie auch das jener von ein paar Krawallmachern unter dem Deckmantel von Sport.

Man gewinnt den Eindruck die Staatsgewalt hat keine Kontrolle.

Aus meiner Sicht war dies die letzte Europa- oder Weltmeisterschaft, wo dies so läuft, sonst besteht die Gefahr, dass Bürger ihre Nachtruhe auf anderem Wege durchsetzen.

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Kommentar zu „Feinstaub: Schiffer weisen Vorwurf zurück“

Kommentar zu „Feinstaub: Schiffer weisen Vorwurf zurück“ (NRZ 25.07.2014)

Verstehe ich diese hanebüchene Behauptung richtig? Solange es keinen Standard gibt stoßen die Binnenschiffer auch keinen Feinstaub aus? Ich höre hier ein deutliches Basta.

An Bord der Schiffe wird Diesel verbrannt, da nun zu sagen wir brauchen erst ein normiertes Verfahren um den Ausstoß von schädlichen Stoffen zu verringern ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten.

Bei LKW ist die Schädlichkeit anerkannt, somit ist dies analog auf die Binnenschiffe zu übertragen. Auch dort entsteht Feinstaub, gänzlich ohne Filterung und in Duisburg fahren die Schiffe mitten durch das Stadtgebiet und in Düsseldorf sogar unmittelbar vorbei an der Altstadt.

Mit solchen Aussagen entlarven sich diese Umweltverschmutzer vom BDB mehr als mit jedem Statement einer Umweltgruppierung.

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Gefahrstofflager in Rheinhausen?

Auf der Freifläche nahe dem ehemaligen Tor 1 auf dem Logportgelände soll ein Logistikzentrum von Fa. ALFRED TALKE zur Lagerung, zum Umschlag, zum Umfüllen und der Kommissionierung von Gefahrstoffen errichtet werden. Details zu der Art der Gefahrstoffe veröffentlicht das Amtsblatt 32 der Bezirksregierung und auch die amtliche Bekanntmachung in der Tageszeitung vom 07.08.2014 nur vage, als überwiegend brennbare Flüssigkeiten.

Das in dem Bereich ein Gefahrstofflager erklärt vielleicht auch, warum aus den Gastronomieplänen nichts wurde, da ein Restaurant an dieser Stelle die Pläne für ein Gefahrstofflager aufgrund des Abstands sicherlich verhindert hätte.

Allerdings gibt es Luftlinie nicht allzu weit vom zukünftigen Gefahrstofflager Wohnbebauung, mal abgesehen von Supermarkt, der mangels Alternative auf dem Logportgelände auch von LKW-Fahrer gerne frequentiert wird. Diese nächtigen teilweise auch nahe dem designierten Gefahrstofflager und auf dem Logportgelände.

Ich habe nun wegen Hintergrund Informationen mal bei der Bezirksregierung angefragt.

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Emailadressen Phishing: Gibt es Spamnetzknoten?

Ich habe den Verdacht, dass es Spamnetzknoten gibt, welche beim Durchleiten von Emails dies Emailadressen abspeichern und dann zum Versenden von Spam nutzen.

Eine von mir in den letzten Jahren kaum genutzt Emailadresse bekommt nach ein wenig Mailverkehr plötzlich Spam. Es könnte natürlich auch anderen Ursachen geben, wie zum Beispiel das knacken von Emailaccounts oder Datendiebstahl von Seiten wo die Emailadresse registriert ist. Aber einfach sind sicherlich Black Hat Email Honey Pots oder entsprechenden Programme auf schlecht gesicherten Netzknoten.

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Wie findet man einen guten Handwerker?

Für die Sanierung eines kleinen Teilstücks einer Fassade habe ich bisher zwei Handwerker angesprochen. Der eine ist gar nicht erst aufgetaucht, was ich sehr unzuverlässig finde und der andere klang am Telefon zwar ganz gut, reagierte dann aber auch nicht.

Jetzt einfach einen Handwerker aus dem Internet raussuchen wäre vielleicht die Lösung, allerdings weiß ich nicht, wie ich deren Qualität beurteilen soll.

Zufrieden bin ich mit unserem Schreiner und Klempner, die reagieren auf Anrufe und machen auch die Arbeit, selbst wenn sie etwas kleiner erscheint hätte ich da auch keine Probleme die größeren Aufträge zu vergeben, aber wer sich wie die oben genannten, schon bei kleineren Aufträgen so anstellt, sollte gar nicht erst die Größeren bekommen.

Gibt es ein brauchbares Bewertungsportal für Handwerker? Oder eine Handwerkerbörse, wo man Handwerker findet, die etwas taugen, sowohl was die Aufgabe, als auch die Zuverlässigkeit angeht.

So ein Verhalten von Handwerkern, wie Eingangs beschrieben fördert wohl eher die Schwarzarbeit.

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