#Duisport gefährdet Radfahrende und Gehende rücksichtslos – #Radvolution #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg #Duisburg #Rheinhausen

Schlimm genug, dass man durch LKW an vielen Stellen in Duisburg gefährdet wird, weil diese durch das Stadtgebiet fahren, aber dass Duisport zusätzlich noch Gefahren erzeugt durch ein extrem rücksichtsloses Verhalten ist mir unbegreiflich. Bedeutet Duisport der Ruf gar nichts?

Mittwoch morgen war ich auf dem Weg zum Bahnhof Rheinhausen Ost und was stand dort? Zwei Fahrzeuge von Duisport, das eine so, dass Rad und Gehweg vollständig blockiert waren und das andere etwas weniger rücksichtslos. In beiden Fällen sehe ich das als Parken mit Gefährdung und habe es auch bereits entsprechend angezeigt. Ich habe Null-Toleranz für derartiges Fehlverhalten. Als Fußgänger musste ich den Sicherheitsbereich direkt an der Fahrbahn betreten, Radfahrende könnten umkippen oder müssten auf die gefährliche Straße wechseln, schließlich ist hier nicht ohne Grund eine Nutzungspflicht für Radfahrende angeordnet.

Vielleicht stellt man ja auch Mitarbeitende ohne Führerschein oder Kenntnis der Verkehrsregeln ein. Ich war auch gestern am Nachmittag immer noch fassungslos.

Ich kann einfach nicht begreifen was der Grund sein sollte Rad- und Gehweg am Bahnhof Rheinhausen Ost (Zugang zu Gleis 2) zu blockieren. Zumal es im Logport I ausreichend Parkplätze gibt und auch gegenüber Parkplätze vorhanden sind. Was verleitet zu so einem Verhalten? Glaubt man sich als Mitarbeiter von Duisport als über dem Gesetz stehend? Die Außenwirkung dürfte Duisport ja klar sein.

Da ich nicht regelmäßig dort vorbeikomme würde mich nicht wundern, wenn Duisport häufiger so parkt. Zumindest das Baufahrzeug dürfte allerdings über 2,8 t liegen, womit hier auch eine Sachbeschädigung des Gehwegs vorliegen könnte. Besonders wenn man dies schon häufiger gemacht hätte. Die Allgemeinheit muss für Rad- und Gehwege zahlen, Duisport macht diese kaputt und wenn nicht selbst, dann die LKW, die man auch immer wieder mal auf Rad- und Gehwegen sieht.

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Für #Klimaschutz nicht Atmen?

Neulich meinte jemand bei Twitter, dass man doch für den Klimaschutz das Atmen einstellen sollte.

Man könnte dies natürlich jetzt auf zwei Arten sehen. Einmal die indirekten Auswirkungen wenn ein paar Milliarden Menschen das Atmen einstellen würden. Natürlich würde dadurch der Konsum sinken und Klimaauswirkungen durch Fleischkonsum, Flugreisen usw. würden sich drastisch reduzieren. Wobei man vieles hier auch bereits heute durch Eigenverantwortung machen könnte. Aber natürlich bleibt das Problem, dass die Anreize in unserer Welt falsch gesetzt sind.

Eine andere Interpretation wäre, dass die Person allen erstens meinte, dass der CO2-Ausstoß durch Atmen ein Problem wäre. Bei vielen Klimaschwurbels nehme ich an, dass die wirklich an Variante zwei glauben. Damit beweisen dies natürlich primär, dass diese keine Ahnung von der menschengemachten Klimaerwärmung haben und diese Zusammenhänge gar nicht verstehen. Was natürlich auch die Schwurbelei erklären würde. Was wir ausatmen ist Kohlenstoff der sich bereits im Kreislauf befindet. Es wird kein fossiles CO2 freigesetzt, sondern nur jenes, was man zuvor über die Nahrung aufgenommen hat. Anders als etwas fossiles Gas oder Erdöl.

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#Duisburg: Geheimsache Hubbrücke – #Homberg #Radvolution

Im Ratsinformationssystem ist ein Sondersitzung zur Hubbrücke angekündigt, allerdings ist diese vollständig nichtöffentlich.

Als Tagesordnungspunkt steht dort:
„DS 19-0062/1 Sicherung der bestehenden Wander- und Radwegeverbindung auf der Hubbrücke über den Rheinpreußenhafen.“

Allein vom Titel her ist das schon irreführend, weil diese Verbindung schon länger nicht besteht. Es geht hier also nicht um eine Sicherung, sondern um eine Wiederaufnahme.

Ich finde es undemokratisch über eine derartige Thematik hinter verschlossenen Türen zu tagen. Was steht in dem Dokument schlimmes drin, dass man nicht öffentlich tagen kann? Was ist daran so geheim? Etwa die Kostendetails? Vielleicht lässt sich die Stadt hier auch über den Tisch ziehen, aber die Mitglieder der BV dürfen sich so nicht einmal öffentlich äußern.

Jedenfalls ist es eine Beschlussvorlage, also irgendetwas wird beschlossen.

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#Paderborn: Woanders ist auch Scheiße ;-)

In Paderborn hat man scheinbar auch keine Ahnung von Verkehrsregeln.

Man stellt am Zugang zum Bahnhof ein Schild auf, welches Gehenden den Zugang zum Bahnhof verwehrt?

Das Schild sperrt ja zumindest den Gehweg für Gehende und den Radweg für Radfahrende. Keine Ahnung, ob das hier wirklich ein Zweirichtungsradweg ist. Oder hat man vorsorglich an die Geisterradler gedacht?

Das gezeigte Schild ist eine Kombination der Zeichen 259 (Verbot für den Fußgängerverkehr) und Zeichen 254 (Verbot für den Radverkehr und den Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der eKFV) gemäß Anlage 1 StVO. Auf welchen Bereich sich das Verbot erstreckt steht weder in der StVO noch in der VwV-StVO. Man muss dazu bedenken, dass alle Menschen Gehende sind, aber nicht alle einen Führerschein haben.

Diese Fehlverwendung von Verkehrsschildern kann Menschenleben gefährden, weil man hier ganz offensichtlich ja trotz Verbot weiter darf. Dies wird man sicherlich auch auf andere Fälle anwenden. Das Zeichen 254 ist bekanntlich in Duisburg recht beliebt, aber wenn es auf dem Radweg steht, kann man es folglich auf der Fahrbahn ignorieren oder?

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Warum Meinungsumfragen nie repräsentativ sein können!

Plötzlich war da ein Anruf an eine Nummer, die ich nicht benutze und noch dazu mit Münchner-Vorwahl. Die Nummer 0891247111346. Wenn man die Nummer sucht gibt es sehr viele Treffer auf Seiten, die verdächtige Nummern listen.

Nach dieser Seite scheint Infratest bzw. die Kantar Group dahinter zu stecken. Wenn man sich aber die Kommentare auf den anderen Seiten anliest, ist das Vorgehen trotzdem scheinbar so, dass zwar angerufen wird, aber u. U. gar nicht dran gegangen wird. Das liegt vermutlich am Wählprogramm, das viele gleichzeitig anruft, aber dann nur eine Leitung öffnet. Wer sich schnell meldet hat da bessere Chancen, aber das verbessert natürlich nicht den Ruf, solcher Umfragen.

Wie ich den Kommentaren entnehme, empfinden viele derartige Anrufe als Belästigung. Ich habe die Nummer auch blockiert. Das heißt von solchen Umfragen wird ein signifikanter Anteil der Bevölkerung gar nicht erreicht. Andere nehmen den Anruf vielleicht sogar noch an, nehmen aber auch nicht teil. Diese Umfragen können damit nie repräsentativ sein. Das ist eine Illusion, die bewusst erzeugt wird, damit diese Marktforschungsinstitute weiter Aufträge bekommen.

Es kann halt nicht funktionieren, telefonische Umfragen zu machen, die nicht bei allen ankommen. Extrembeispiel Obdachlose, die vermutlich kein Handy haben. Und andere, die eh schon genug um die Ohren haben oder einfach nur nicht gerne telefonieren. Die Umfrage ist von der Systematik schon schlecht. Und dann werden teilweise noch Fragen gestellt, bei denen die meisten mit Ja antworten, weil man die Frage gar nicht verstanden hat. Nicht alle Menschen können komplexe mündliche Fragen gut verarbeiten.

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Viva la #RADvolution – #ADFC #Fahrrad #Verkehrswende #Klimaschutz

Klimafreundliche Mobilität muss gefördert werden.

Die neue Kampagne des ADFC RADvolution startet derzeit.

Ich bin dabei.

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#Duisburg: Helmpflicht für Fußgänger*? – #Polizei #Homberg

Bei einem Unfall in Homberg wird eine Fußgängerin von einer einer 22-jährigen Audifahrerin angefahren.

Die Polizei weist darauf hin, dass der Helm möglicherweise schlimmeres verhindert habe. Es stellt sich also die Frage wann kommt die Helmpflicht für Gehende?

Die Polizei Duisburg dagegen weist darauf hin, wie wichtig Helme für Radfahrende wären. Wichtiger wäre natürlich eine Polizei, die Verkehrsregeln konsequent durchsetzt, was derzeit nicht der Fall ist. Weder beim Rechtsabbiegen von LKW noch beim Überholabstand scheint man bei der Polizei Duisburg einen adäquaten Kontrolldruck aufzubauen. Dabei ist gerade Duisburg mit sehr vielen LKW in einer Sondersituation, die besonders viel Aufmerksamkeit erfordert.

Dazu kommen noch die Ausreden, dass man erst handeln könne wenn etwas passiert ist. Das stimmt nicht.

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#Duisburg: Sperrung Karl-Lehr-Brückenzug – #Autoschwurbelstadt

Auf der Seite der Stadt Duisburg findet man nun, wie sich die Stadt das mit der Umleitung vorstellt.

Auf dieser Seite behauptet die Stadt:
„Da die Umleitungsstrecken durch den Hafen größtenteils nicht über Rad- und Gehwege verfügen, würden Radfahrer erheblich gefährdet. Radfahrer sollten daher die für sie ausgeschilderten Umleitungen nutzen.“

Worin diese Gefährdung angeblich bestehen soll, wird nicht dargelegt. Auch nicht die Abwägung durch welche Maßnahmen man die Risiko mindern könnte mit einer immer wieder diskutierten Vollsperrung.
Wobei das „SOLLTEN“, ja eigentlich heißt, dass es nur eine Empfehlung ist. Man muss es also nicht beachtet. Oder stellt die Stadt etwa doch wieder VZ 254 (Fahrradfahrverbot) auf?

Deshalb habe ich jetzt mal nach der eigentlich notwendigen Abwägung gefragt. Wie ich die Stadt Duisburg kenne, fand keine seriöse Abwägung statt. Denn bevor eine Straße gesperrt werden darf müssen erst sorgfältig alle Alternativen abgewogen werden. Zudem müsste die Gefährdung deutlich über der Alltagsgefährdung liegen, was in Duisburg nicht der Fall sein dürfte.

In der Zeitung stand dagegen, dass eine Alternative für Radfahrende am Geiz der Stadt Duisburg gescheitert ist. Über Maßnahmen, wie man eventuelle Gefährdungen entschärfen könnte, wurde nicht einmal diskutiert, obwohl es offensichtlich ist, wenn man eine konsequente Bewertung der Gefährdungen vornimmt.

Zudem werden durch eine Sperrung für Radfahrende und Gehende jene bestraft, die sich nachhaltig und gesund bewegen, obwohl eine eventuelle Gefährdung ausschließlich von den KFZ ausgehen dürfte. Demnach müssten die Maßnahmen bei der Gefährdung ansetzen und nicht bei den Gefährdeten. Das wäre so als würde man Opfer häuslicher Gewalt in Gefängnis sperren, statt die Täter einzusperren.

Es mögen zwar mehr KFZ unterwegs sein, aber hier müsste die Zumutbarkeit abgewogen werden, da ein Fahrverbot ein stark negativer Verwaltungsakt ist, bedarf es auch einer entsprechenden Abwägung in der Begründung. Ein Umweg von 10 km für ein KFZ, ist halt weniger anstrengend und weniger zeitaufwändig, als dies für jemand auf einem Fahrrad der Fall wäre. Zudem müssen in dieser Abwägung die hinzukommenden Gefahren mitbetrachtet werden, welche sich aus den Umwegen für Radfahrende ergeben. Man denke hier nur an den „Ruhrorter Kreisel“ bzw. für den Radfahrende lebensgefährliche Kreisel. Erst wenn diese Abwägung sorgfältig stattgefunden hat, kann man ein Fahrverbot anordnen. Dass die Stadt dies wieder nicht gemacht haben dürfte, steht für mich nahezu fest. Somit könnte man mit Erlass des Verwaltungsaktes (Aufstellen der Schilder) auch sofort im Eilverfahren rechtlich dagegen vorgehen können. Das können aber nur Betroffene, die da zum Beispiel täglich durch müssen. Wäre also gut schon jetzt die Vorarbeit zu machen, damit man sofort loslegen kann, wenn die Sperrung beginnt.

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#Duisburg: DVG informiert grottenschlecht – #Rheinhausen

In Rheinhausen ist bald wieder Kirmes. Wie üblich werden Busrouten verlegt. Soviel so normal. Dann wird es aber extrem ärgerlich.

Am Sonntag habe ich noch geguckt, wegen Änderungen auf der Infoseite der DVG, da stand nichts von Veränderungen wegen Kirmes. Die DVG hat allen Ernstes die Information, dass etliche Haltestellen wegen der Kirmes nicht mehr angefahren werden, erst am 06.09.2023 Online gestellt. Also dem Tag, ab dem die Änderung bereits gilt.

Guckt man in die VRR-App wird sogar heute noch so getan, als würde der Bus fahren.

Nur wenn man auf das unauffällige Infosymbol klickt, erfährt man, dass es zu Haltestellenveränderungen wegen einer Veranstaltung kommt, aber weder erfährt man wo man hin muss, noch weitere Details, die hilfreich wären. Wobei dies natürlich daran liegen könnte, dass die DVG auch den VRR viel zu spät informiert hat.

Unverständlich finde ich warum die Haltestelle Friedrich-Alfred-Straße entfällt. Früher sind die Busse immer diesen Weg gefahren, sodass man nicht ewig laufen musste, was natürlich zusätzliche Zeit kostet.

Ich frage mich, wie das an den Haltestellen aussieht.

Mit so einem extrem miesen Service sabotiert die DVG die Verkehrswende, aber vielleicht ist das ja auch Absicht, man überall in Duisburg den Eindruck hat, dass alles auf Autofokus steht.

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Keine Werbung im Briefkasten integriert – #Spam

Da in Deutschland ein seltsames Recht herrscht, wo man explizit nein sagen muss, wenn man keinen Spam im Briefkasten haben will gibt es Aufkleber für den Briefkasten, was aber nicht immer beachtet wird.

Neulich sah ich einen Briefkasten, wo neben der Stelle für den Namen auch eine für die Ablehnung von Werbung ist. Erspart einem den Aufkleber mit dem man beim Auszug eventuell Probleme hat und man sendet auch eine klare Botschaft.

Werbung ablehnen ist Klimaschutz!

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#Twitter: Komische Sperrungen – #murX #Hatespeech #Zensur #Meinungsfreiheit #CancelCulture

Twitter ist sehr seltsam, was Sperrungen, Löschungen und Maßnahmen bei Hatespeech angeht.

Letztens bekam ich plötzlich die Mitteilung, dass ein Beitrag von mir gegen die Twitterregeln verstoßen würde. Die erste Frage, die sich mir da stellt, wie kann ich gegen Twitterregeln verstoßen, wenn die Seite sich inzwischen X nennt? Und hatte der Typ, dem Twitter gehört, nicht gesagt, dass ihm Meinungsfreiheit über alles ginge?

Angeblich hätte ich insbesondere gegen diese Regel verstoßen:

Ich solle mich gefälligst selbstzensieren, ansonsten wäre ich eine bestimmte Zeit gesperrt. Dies käme natürlich einem Schuldeingeständnis gleich. Auf der Seite wird einem nicht einmal angezeigt, bei welchem Beitrag man angeblich verstoßen hätte.

Es stellte sich heraus, dass dieser Beitrag scheinbar gegen die obige Regel verstößt:

Was der Verstoß nun genau sein soll, kann ich jetzt nicht nachvollziehen, weshalb ich auch Einspruch eingelegt habe und siehe da kurze Zeit späte war die Sperre wieder weg.

Ich finde man sieht hier rechtlich, dass es scheinbar einige bei Twitter gibt, die lieber die Meinungsfreiheit einschränken. Da es sich hier um eine negative Nachricht für den rechtsextremen Verdachtsfall handelte, wäre anzunehmen, dass denen, die sonst ständig Meinungsfreiheit krähen, die Meinungsfreiheit nur solange passt, wie diese Hass und Hetze verbreiten dürfen, aber nicht mehr, wenn man eine schlechte Nachricht als positiv bewertet.

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Unfallursache Eitelkeit bzw. Übersehen – #Mörderverkehr

Jüngst kam in der Zeitung ein Bericht darüber, dass ein 70-jähriger Autofahrer eine Straßenbahn übersehen hätte.

Bekanntlich sind Straßenbahnen nicht gerade klein. Die zu „übersehen“ deutet auf eine stark eingeschränkte Sehfähigkeit hin oder eine Ablenkung. Beides würde aber auf eine mangelhafte Fahreignung hindeuten und eine Überprüfung bedingen. Von so etwas liest man in PMs der Polizei allerdings nie etwas. Das kann zwei Ursachen haben:
1. Die Polizei ist nicht an Prävention interessiert und tut deshalb nicht das notwendige zur Verhinderung von Gefährdungen.
2. Man hat es nur nicht in die PM geschrieben, wobei ich das nicht nachvollziehen könnte, würden solche Konsequenzen doch dazu führen, dass man vielleicht mehr darüber nachdenkt, wie man sich verhält.

Wenn es wirklich etwas übersehen wurde, dann kann das auf mangelhafte Sehfähigkeit hindeuten. Dass man etwa auch Eitelkeit keine Brille tragen will. Sehtestpflicht alle paar Jahre wäre gut, dann wird nicht mehr so viel übersehen.

Gleichzeitig liest man in der Zeitung, dass Herr Minister Reul mehr sogenannte Unfälle durch Cannabis erwartet. Man sollte vielleicht doch erst einmal die vorhandenen Probleme angehen, bevor man neue erfindet, die noch gar nicht sicher sind.

Davon abgesehen, wenn die heutigen Raser, bekifft Zuhause liegen, könnten die Unfallzahlen sogar zurückgehen. Besser Cannabisrausch, als Geschwindigkeitsrausch.

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#Düsseldorf: Flughafen verdient an nächtlichen Verspätungen – #Fluglärm

Wie die Bürger gegen Fluglärm belegen, verdient der Flughafen Düsseldorf an Verspätungen und hat somit keinen Gründe auf Nachtruhe zu drängen.

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#Duisburg: Kontrolliert Polizei die Abbiegegeschwindigkeit immer noch nicht? – #VisionZero #MehrAchtung #Mörderverkehr

Beim Abbiegen von LKW-Fahrenden kommt es immer wieder zu tödlichen Kollisionen mit Radfahrenden. Neben der mangelnden Aufmerksamkeit ist auch überhöhte Geschwindigkeit beim Abbiegen eine Ursachen.

Wie ich auf der Mitgliederversammlung des ADFC erfuhr, verweigert die Polizei Duisburg noch immer Kontrollen mit der Ausrede, dass man kein gerichtsfestes Verfahren habe. Eine nach meiner Meinung verdammt billige Ausrede, die andere Polizeibehörden nicht davon abhält zu kontrollieren und zumindest an der VisionZero zu arbeiten (z. B. in Hannover oder Rosenheim). Denn ich habe jetzt mal ein wenige recherchiert und rumgefragt.

Am einfachsten wären Kontrollen nach dem Abbiegen durch Auslesen des Tachos, was technisch machbar ist, wenn man will. Offensichtlich will man nicht in Duisburg.

Gerichtsfest kann etwas ohnehin erst nach Urteilen sein. Wenn man also nichts tut, wird alles so bleiben wie bisher. Ist bequem für die Polizei, gefährdet aber Menschenleben. Außerdem finde ich es ziemlich feige nichts zu tun, weil man deswegen vor Gericht landen könnte. Dann lieber ein Risiko eingehen und dafür Menschenleben zu retten, als dabei „zuzusehen“, wie Menschen überfahren werden.

Zumal es nur dann vor Gericht landet, wenn wirklich jemand klagt. Und selbst dann dauert es Jahre, bis ausgeurteilt ist. Bis dahin sind viele Bußgeldbescheide rechtskräftig und etliche Gefährder aus dem Verkehr gezogen, weil das Punktekonto voll war. Wobei das Urteil ja auch die Polizei stützen könnte.

Ich würde wetten es gibt nicht einmal ein Rechtsgutachten dazu, was zulässig ist, was nicht und wo es unklar ist. Man könnte sogar die unklare Methode solange anwenden, bis Klarheit herrscht und so das Recht durchsetzen. Zumal es nicht ohne Grund heißt zwei Juristen, drei Meinungen.

Für mich ist es einfach Arbeitsverweigerung durch die Polizei Duisburg und führt sicherlich nicht dazu, dass das Ansehen dieser Behörde bei mir steigt.

Vielleicht muss man das Thema auch mal juristisch angehen, kann ja eigentlich nicht sein, dass eine Behörde eine Gefährdung nicht bekämpft.

UPDATE 05.09.2023
Bei Twitter schrieb Lenkerbruch auf diesen Blogbeitrag:
„Die Länge der Fahrzeuge ist bekannt. Dann braucht es nur noch eine Landmarke und ein Video. Bei 50 fps hat man dann auf 0,02s genau, wie lange es gedauert hat, bis das Fahrzeug passiert hat. Bei 3m/s sind das 5,5s o. 275 Bilder für einen mit Sattelzug von 16,5m Länge.“

Das ließe sich sicherlich auch automatisieren.

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Gefährlicher Flugverkehr durch Sekundenschlaf – #Arbeitsschutz

Wie ich der Tagesschau und einer Pressemitteilung von Cockpit entnahm, beeinträchtigt mangelhafter Arbeitsschutz die Flugsicherheit. Sekundenschlaf ist bekanntlich für viele Unfälle auf Straßen verantwortlich.

Die Analyse von flugverkehrskritischen Stellen hat ebenfalls gezeigt das Umläufe zu eng geplant werden und zu viele Stellen einen Auge zudrücken, wenn der Flieger zu spät ankommt. Das müsste eigentlich richtig teuer für die Fluggesellschaften werden, um Übermüdung zu vermeiden. Ebenfalls müssten die Pausenzeiten kontrolliert werden, dann ergibt sich von selbst, dass keine unrealistischen Planungen vorgenommen werden.

Wer kontrolliert überhaupt den Arbeitsschutz im Flugverkehr?

Übermüdung und Erschöpfung können zu Depressionen führen. Somit wäre der gezielt herbeigeführte Absturz der Germanwingsmaschine u. U. auch auf die heutigen Flugbedingungen zurückzuführen.

Flugfehler können schlimmstenfalls nicht nur die Passagiere das Leben kosten, sondern auch jene, auf deren Wohnungen das Flugzeug abstürzt. Bisher ist zwar nichts passiert, das heißt aber nicht, dass es so bleiben muss. Es geht immer solange gut, bis etwas passiert, 26. April 1986, 11. April 1996, 24. Juli 2010.

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#Klimaschutz ist Prävention von Migration

Zum Thema Klimaschutz wird viel geschwurbelt in der rechten Ecke. Gleichzeitig sind Rechte gegen Migration. Besonders von Menschen, die denen nicht passen.

Tja, da sehe ich einen Zielkonflikt, denn man nicht einerseits gegen Klimaschutz sein und dann etwas gegen Migration haben. Schon der heutige Anteil der menschengemachten Klimaerwärmung sorgt für zusätzliche Migration durch Dürren und andere Auswirkungen der Klimaerwärmung. Wenn man Migration vermindern will, muss man das Klima schützen.

Die meisten haben nicht einmal den Hauch einer Ahnung was eine Klimaerwärmung von z. B. 2 K bedeutet. Das wäre ist Veränderung der Durchschnittstemperatur. Nicht nur eine Erwärmung von 30 °C auf 32 °C. Im Sommer kann es 40 °C oder mehr werden. Und es wird ja überall wärmer und extremer. Das heißt mehr Menschen verlassen die Länder und gehen dahin wo man noch leben kann. Keine Mauer kann Millionen von Flüchtlingen dauerhaft aufhalten. Egal wie hoch und stabil man diese baut. Das hat die Geschichte immer wieder gezeigt. Selbst die hoch gesicherte früher in Berlin war nicht dicht, aber da war auch kein großer Druck.

Wenn man sich also wirklich vor massiver Zuwanderung fürchtet, führt die Klimaerwärmung genau dazu, denn in anderen Gegenden werden die Lebensbedingungen schlechter oder die Länder versinken im Ozean. Klimaerwärmung geht auch mit Krisen einher, die Länder destabilisieren, was ebenfalls zu Flüchtlingen führt. Wohin werden die Flüchtlinge sich wohl wenden?

Und nicht zuletzt darf man nicht vergessen, dass jedes bisschen Klimaerwärmung Menschenleben kostet. Hier in Deutschland aber auch überall auf der Welt. Wärmere Meer sorgen für stärkere Stürme und damit mehr Verwüstung und Tote.

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#Duisburg: Füllmix taugt nix – #Exklusion #LetzteGeneration #RuntervomGehweg #RuntervomRadweg #Rheinhausen

Es ist mir unverständlich, wie eine Firma, die angeblich umweltfreundlich sein soll, kackedreist Radweg vollständig und Gehweg erheblich einschränkt. Noch dazu Schläuche verlegt.

Daneben stand noch ein Tanklaster oder so in der Parkbucht und halb auf dem Radweg. Vermutlich auch im Zusammenhang mit dieser Aktion.

Keine Ahnung, was die Aktion sollte, aber rechtskonform war das ganz sicher nicht. Aus meiner Sicht besteht hier eine Gefährdung, da damit zu rechnen ist, dass Radfahrende auf das Reststück Gehweg ausweichen und so Gehende gefährden.

Zudem lagen dicke Schläuche so über den Gehweg, sodass der Weg zur Ampel für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zumindest erschwert war.

Auf meine Schreiben reagierte die Firma mit einer Entschuldigung und der Behauptung, das es wegen einer kurzfristigen Maßnahme so gewesen wäre. Ich bin ziemlich sicher, dass es auch Hydranten in der Stadt gibt, die nicht auf Geh-/Radwegen sind. Es geht immer ohne den fließenden Fuß- und Radverkehr zu stören.

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#Duisburg und das #KlimaGold – #Datenschutz #Klimaschutz #Greenwashing

Bei Twitter schrieb die Stadt Duisburg vor einigen Tagen:

Klimafreundliche Mobilität vergolden lassen – #KlimaGold auf allen Wegen sammeln, die zu Fuß, per Rad oder ÖPNV zurücklegt werden!
Das KlimaGold kann anschließend für Goodies bei exklusiven Partnern eingelöst werden.
Das geht ab sofort über die App MEIN DUISBURG. #duisburg

Weder auf Nachfrage, noch in der App ohne Registrierung erfährt man, welche angeblich „exklusiven“ Partner das sein sollen. Wenn man einen echten Anreiz schaffen wollen würde und die Partner etwas taugen würden, dann würde man die öffentlich machen. Warum man hier also keine Liste rein stellt, führt zu Mutmaßungen.

Um die Punkte zu sammeln muss man sich vom Datenschutz her ziemlich nackig machen und der App das Tracking erlauben. Auch das ist nichts, wo ich mich beteiligen würde. Zumal ich keinen Anreiz brauche um Klimaschutz zu leben.

Im Endeffekt habe ich den Verdacht, dass hier unnötig Daten gesammelt werden, um damit dann öffentlich zu zeigen, dass man ja etwas für Klimaschutz tun würde. Also ähnlich wie beim Stadtradeln, wo man sich dann hinterher auch immer brüstet, wie toll man wäre, obwohl die Teilnahme wohl ein Plädoyer für bessere Infrastruktur ist, die es aber nicht freiwillig gibt. Dass man in der gleichen App Strom und Gas von den Stadtwerken anbietet, spricht jetzt nicht unbedingt für Klimaschutz.

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#Duisburg: BV-Mitte entscheidet sich für Verkehrssicherheit und Radverkehr

Als ich Anfang des Jahres meine Klage einreichte für eine sichere Heerstraße habe ich zwar gehofft, aber nicht wirklich damit gerechnet, dass es insgesamt doch so schnell geht.

Ich nehme an, dass ohne den juristischen Druck nicht am 24.08.2023 die DS 23-0373 „Lückenschluss Radverkehrsanlage Heerstraße in Fahrtrichtung Süden“ in der BV-Mitte behandelt worden wäre.

Der Vorlage wurde einstimmig zugestimmt, wobei es kritische Anmerkungen dazu gab, dass der geplante Fahrradstreifen zugeparkt werden könnte.

Jetzt stellt sich nur die Frage, wie schnell das umgesetzt wird.

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#Duisburg: Offenlage Flächennutzungsplanentwurf ab heute

Gemäß Amtsblatt 21 (PDF) der Stadt Duisburg beginnt heute die Offenlage des Flächennutzungsplan der Stadt Duisburg.

Der Entwurf des Flächennutzungsplans kann vom 28.08. bis 22.10.2023 im Internet und bei der Stadt eingesehen werden.

Auch einige weitere Unterlagen.

Es ist davon auszugehen, dass man für weiteren Flächenfraß die rechtlichen Grundlagen schaffen will. Aus meiner Sicht ist hier vieles zu hinterfragen und kritisch zu betrachten. Gespannt bin ich auch, ob es der Radschnellweg in den Plan geschafft hat.

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#Duisburg: Baugenehmigung Hillwood möglicherweise rechtswidrig – #Rheinhausen

Am Freitag war Post von der Stadt Duisburg im Briefkasten.

Darin waren Auszüge aus der Baugenehmigung für die Firma Hillwood. Vier Seiten von 28, die sich ein wenig mit dem Thema Verkehr beschäftigen. Aus meiner Sicht sind die Unterlagen unzureichend.

Scheinbar hat die Stadt Betrieb rund um die Uhr genehmigt, Nachts mit Einschränkungen und die Verkehrsauswirkungen im Umfeld gar nicht geprüft.

Soweit ich weiß, wurde das nach § 34 BauGB genehmigt.

Nach Absatz 1 muss die Erschließung gesichert sein. Für PKW reicht da sicherlich eine Anbindung ans örtliche Verkehrsnetz, für Sattelzüge, wie dieser sich aus Logistikbetrieben ergibt, reicht das nach meiner Einschätzung nicht aus, allein schon weil LKW sehr häufig in tödliche Kollisionen mit Radfahrenden verwickelt sind.

Auch ist in Anbetracht der LKW-Probleme die Ansiedlung eines Logistikbetriebs in dem Bereich ganz sicher nicht städtebaulich vertretbar und gar nicht vereinbar öffentlichen Belangen.

Es wurden nicht einmal Vorgaben gemacht, um die Belastung zu reduzieren oder die LKW zu lenken.

Die BauO NRW geht in § 16 auf die Verkehrssicherheit ein. Hier steht in Absatz 2 „Die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs darf durch Anlagen oder deren Nutzung nicht gefährdet werden.“
Das heißt, wenn man belegen kann, dass die LKW gegen die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs verstoßen, was bei allen Zuwegen zu Hillwood klar der Fall ist, dann wäre damit die Genehmigung nichtig, weil rechtswidrig. Daran ändert sich auch nichts, dass die Genehmigung von den Fristen her als bestandskräftig zu werten wäre. Rechtswidrige Genehmigungen können keine Bestandskraft erlangen.

Wobei natürlich hier schon ein Verfahrensfehler vorliegen könnte, weil der Punkt gar nicht geprüft würde.

Natürlich müsste man in dem Bereich wohnen und das Geld investieren wollen, denn ansonsten kann man nicht dagegen vorgehen. Dabei ist nach meinen Erfahrungen zu bedenken, dass bereits eine Klage dazu führen kann, dass die Stadt Maßnahmen trifft.

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#Duisburg: Stadtradeln? Ohne mich! #Duisburgistechtfahrradfeindlich

Im letzten Jahr habe ich es mal mit Protestradeln probiert. Aber das hatte auf die Propaganda der Stadt hinterher Null auswirken. Die Stadt Duisburg hat sich nur selbst gelobt.

Bei den ganzen Defiziten im Radverkehr, werde ich da ganz bestimmt nicht teilnehmen, sondern zwar mit dem Rad fahren, aber das nicht irgendwo eintragen. Zumal die Stadt Duisburg auch beim letzten Mal keine Defizite aufgezeichnet hat. Das wäre wohl zu viel gewesen.

Ich lege dann doch lieber weiterhin den Finger in den Wunde bzw. unzähligen Wunden. Die Stadt macht es einem aber auch sehr leicht mit tausenden Defiziten bei rechtlichen Kenntnissen und realen Radwegen.

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Ergänzung Artikel 3 Grundgesetz um Fortbewegungsart – #Exklusion

In Artikel 3 Grundgesetz heißt es:

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Dennoch werden Menschen wegen ihrer Mobilität benachteiligt. Diese Benachteiligung ist systematischer Bestandteil aller Planungen. So befasste ich mich jüngst mit der A59 in Duisburg. Darin sind Angaben zum Verkehr im Umfeld der Autobahn, allerdings nur KFZ, andere Mobilitätsformen werden nicht betrachtet, obwohl natürlich die Anzahl der Fahrzeuge welche zur A59 fahren oder von dort kommen insbesondere die Sicherheit von Gehenden und Radfahrenden betrifft. Auch in anderen Fällen, wie etwa bei der Bezirksregierung Düsseldorf werden Radfahrende und Gehende in ihrer gleichberechtigten Mobilität benachteiligt, weil der Fokus einseitig auf KFZ liegt.

Fortbewegungsdiskriminierung ist insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ein großes Problem. Etwa zugeparkte Gehwege, wo Rollstuhlfahren nicht oder nur sehr erschwert durchkommen. Wobei eine Behinderung bereits im Grundgesetz Artikel 3 steht. Indirekt steht also bereits heute im Grundgesetz, dass Menschen mit Behinderung nicht benachteiligt werden dürfen. Dennoch wird in Städten wie Duisburg rechtswidriges Gehwegparken toleriert. Dadurch wird die ohnehin schon erschwerte Mobilität zusätzlich erschwert. Dies ist klar grundrechtswidrig. Stellt sich nur die Frage, ob hier mal jemand vor das Bundesverfassungsgericht zieht. Es ist zweifelhaft, dass hier Petitionen ausreichen.

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Behauptungen über Klimaaktivisten – #Klimaschutz #Klimaschmutzlobby

Regelmäßig liest man Behauptungen zu Klimaaktivisten bzw. Grünen. Da wundert man sich, woher die das alles wissen wollen, die so etwas behaupten.

So behauptete Aiwanger (Freie Wähler) jüngst etwas in der Art, dass viele Grüne auf Pump leben würden und sich von Führungskraft Papa eine Flugreise bezahlen lassen würden. Da stellt sich mir die Frage, woher er das so genau wissen will. Hat er so viele Grüne befragt? Mit Sicherheit ist das eine Behauptung, die er nicht beweisen kann. Eine Methode die oft im rechten Bereich verwendet wird.

Sowohl bei Fridays for Future, als auch Letzte Generation sind ebenfalls etliche Behauptungen im Umlauf, für die ich bisher nicht einen Beleg gesehen habe. Meist wird hier etwas von Finanzierung geschwurbelt und so getan, als wären die alle arbeitslos. Also einen seriösen Bericht dazu kenne ich nicht.

Manche meinen auch, dass Aufklärung und friedliche Aktionen gegen die Klimaerwärmung helfen würden. Dabei wird das schon seit Jahrzehnten versucht. Die Wissenschaft klärt schon seit langem auf. Selbst in den 80er/90er Jahren wurde das schon in Kindersendungen thematisiert (z. B. Löwenzahn) zum Thema Treibhauseffekt. Allerdings stecken in Gas, Öl und Kohle viel Geld. Hier gibt es eine sogenannte finanzstarke Klimaschmutzlobby, welche im gleichnamigen Buch auch klar hergeleitet wird. Wir haben nur noch kurze Zeit, um den Schaden auf nur 1,5 °C Erwärmung zu begrenzen, ansonsten wird der Schaden noch größer. Mit Aufklärung und friedlichen Aktionen wird die Klimaerwärmung jedenfalls nicht gestoppt.

Jemand wirft Klimaaktivisten vor Chaoten zu sein, die, wenn sie Macht hätten, Ländern zerstören würden. Dabei geht es den Aktivisten um den Erhalt unserer Lebensbedingungen.
Manche meinen, dass die Beschädigung von Kulturgüter durch Klimaaktivisten etwas schlimmes wäre, dabei wurden die Bilder erstens nicht beschädigt und zweitens reißt Klimaschänder RWE Kulturgüter für die Tagebaue ab. Etwa den Immerather Dom. Der ist unwiederbringlich von RWE vernichtet worden.
Auf Facebook vorverurteilen manche Klimaaktivisten als Straftäter, weil ihm deren Handlungen nicht passen, auch wenn es noch gar kein Urteil gab.
Auch die Vorverurteilung als Klimaterroristen kommt immer wieder vor, dabei gilt auch hier, jene, die das Klima schädigen müssten als Terroristen bezeichnet werde.

Einige nerven schon die Forderungen von Fridays for Future. Manche sind da der Auffassung es wären keine Forderungen zulässig, weil nichts über die Finanzierung gesagt wird. In der Politik ist auch nicht üblich nach Geld zu fragen. Wenn man will, ist das Geld plötzlich da. Auch die Industrie und andere Verbände jammern ständig nach Geld. Da muss nie gesagt werden, wo das Geld herkommt.

In typischer Verschwörungsmanier wird an anderer Stelle die Frage aufgeworfen, wer Fridays for Future finanziert. So als würden kriminelle Elemente dahinter steckt. Wenn man Gier über das Gemeinwohl stellt, was auch meiner Sicht durchaus kriminell ist, dann würde man da wohl eher bei der Klimaschmutzlobby fündig. Zurück zu FF, da FFF weder ein Verein noch eine Partei ist, sind es u.a. die Teilnehmenden der Demonstrationen, welche die Demo finanzieren und mit Sachleistungen unterstützen. Ist übrigens ein sehr häufiger Kommentar aus dem Schwurbelbereich. Man suggeriert, dass hier Interessengruppen hinter stecken könnten. Mir kommt das wie ein Ablenkungsmanöver vor. Wo sicher ist, dass Interessengruppen mit Geld beeinflussen ist bei Parteien und dem Pseudoinstitut EIKE.

Ein Leserbriefschreiber ist der Meinung das Klimaaktivisten nichts zur Wertschöpfung beitragen. Würde schon sage, dass ich mich fürs Klima einsetze und bin demnach Klimaaktivist. Ich habe Photovoltaik auf dem Dach, speise also Strom ins Netz ein, der auch die Industrie versorgt. Sich für die Gesellschaft einzusetzen hat zudem immer eine Wertschöpfung, die allerdings natürlich nicht ins absurde Wachstumsbild von Weltzerstörenden passt.

Aber am absurdesten wird es, mit der Argumentation, dass man erst dann meckern dürfe, wenn man selber alles vorbildlich machen würde. Natürlich nur in Bezug auf demonstrierende Jugendliche. Denn wo käme man denn hin, wenn man selber nicht mehr meckern dürfte. In das Bild passt auch das Märchen vom SUV für den Schulweg und die Flugreise in den Urlaub. Wird einfach ständig behauptet oder besser gesagt geschwurbelt. Belege dafür können nicht geliefert werden. Zumal das oft von Personen kommt, die selbst möglicherweise ständig fliegen. Man darf halt nicht von sich auf andere schließen.

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Schwurbelei: „Hexagonales Wasser stabilisiert nach Dr. med. Michalzik“ – #Abzocke #Esoterik

Neulich bin ich bei Twitter auf einen Beitrag zu „hexagonalem Wasser“ gestoßen. Da wundert man sich natürlich nicht mehr, dass so viele Schwurbelnden unterwegs sind.

Wenn man die Produktbeschreibungen zu angeblichem hexagonalem Wasser liest, fällt vor allen Dingen auf, dass die Beschreibung sehr vage bleiben. Welche angebliche Struktur das sein soll, kann ich nicht nachvollziehen. Wer sich naturwissenschaftlich mit Wasser beschäftigt wird schnell feststellen, dass hier Halbwissen esoterisch verquirlt wird, aber im Endeffekt zahlt man viel Geld für einen Handmixer (z. B. 100 €) oder Mineralwasser (400 €/L).

So behauptet eine Seite:
„Wasser besteht aus Dipolen und kann sich daher strukturiert anordnen.“
Das stimmt wissenschaftlich sogar, allerdings ist es trotzdem nur die halbe Wahrheit. Wasser bildet im flüssigen Zustand große Cluster mit ständig wechselnden Wasserstoffbrückenbindungen. Daran ändert man nichts, wenn man mit einem Handmixer das Wasser umrührt, man führt allenfalls noch mehr Energie in das System. Da es sich hier um kinetische Energie handelt erwärmt sich das Wasser geringfügig. Die Bewegung der Moleküle wird etwas erhöht.

Die Behauptung
„Hochwertiges Wasser wie aus Naturquellen bildet viele hexagonale Strukturen aus. Hierbei verbinden sich jeweils 6 Wassermoleküle (H2O) zu einer Ringstruktur zusammen.“
ist dagegen völliger Unsinn. Die Bindungskräfte der Wasserstoffbrücken sind gar nicht stark genug, um eine derartige Struktur bei Raumtemperatur aufrecht zu erhalten. Und auch die etwas kälteren Quellen haben eine hohe Fluktuation der Brückenbindungen.

Ebenfalls auf der Seite wird behauptet, dass das Wasser im menschlichen Körper auch hexagonal wäre, zuvor wird aber behauptet, dass Wasser mit „Schadstoffen“ mit der angeblichen Ordnung Schwierigkeiten hätte. Dabei übersehen die Autoren dieses unwissenschaftlichen Textes natürlich, dass das Wasser im menschlichen Körper immer mit zahlreichen Stoffen versetzt ist. Und erst einmal kein Stoff ein Schadstoff ist, sondern erst bei bestimmten Organismen schädlich sein kann. Scheinbar kann man mit derartig esoterischen Ansichten sogar Professor werden. Für mich völlig unverständlich.

Auf einer Seite wird behauptet, dass man das Wasser sogar stabilisiert hätte und dieses in Gelform vorliegen würde. Gleichzeitig wird auch behauptet, dass da nur Mineralien und Wasser drin wären, was definitiv unwahr ist. Es gibt kein absolut reines Wasser. Es sind immer Stoffe im Kleinstbereich enthalten. Wer also behauptet einen zu 100 % reinen Stoff zu haben, der lügt. Es gibt kein Verfahren um so reines Wasser zu erhalten. Abgesehen davon lösen sich immer Gase aus der Umgeben.
Angeblich soll es ein Patent für die Stabilisierung von Wasser geben. Fragt sich nur wo man dieses Patent eingereicht haben will. Emulgatoren gibt es viele, aber es wird keiner Angegeben. Ein Emulgator erklärt auch, warum sich angebliche Öl drin lösen können sollen.
Verwunderlich finde ich, dass nirgendwo der Emulgator oder andere Zuschlagsstoff angegeben ist. Dafür aber der genaue Anteil der Mineralien ohne diese konkret im Details zu benennen. Es ist nur die Rede von Natrium, Magnesium und Lithium Salzen. Da fehlen natürlich die Gegenionen.

Deutlich wird der Unsinn, wenn man dann liest:
„Die Molekularstruktur des Wassers ist maximal 3 – 6 Cluster groß.“
Wie kann es dann hexagonales Wasser sein, wenn dieses angeblich doch aus 6 Wassermolekülen besteht. Oder was soll 3-6 Cluster bedeuten? Die angeblichen 6-Molekül-Ringen sollen doch so super stabil und für sich sein.

Eine Seite behauptet gar:
„Hexagonales Wasser – Wasser im vierten Aggregatzustand“
dabei ist der vierte Aggregatzustand von Wasser das Plasma und im Phasendiagramm von Wasser findet sich nur eine Phase flüssiges Wasser, das lediglich in der durchschnittlichen kin. Energie der Wassermoleküle variiert. Diese ändert man aber nicht mit einem Handmixer, sondern mit einem Wasserkocher.

Eine gute Zusammenfassung dazu, was für ein Humbug, hexagonales Wasser ist, findet sich hier.

Eine schwurbelige Seite behauptet:
„Oberhalb von Null Grad Celsius geht Eis in fließendes Wasser über. Der Siedepunkt liegt bei 100 Grad Celsius. Ist er erreicht, geht fließendes Wasser in Wasserdampf über.“
Mit so einer Aussage entlarven sich naturwissenschaftliche Laien sofort. Erst einmal ist es flüssiges und nicht fließendes Wasser und dann stimmen diese Temperaturen nur ganz bestimmten Bedingungen. Auf der Erde hat man diese Bedingungen nur ständig, allein schon wegen dem Wetter.

Mein Fazit, wer sich so ein Zeugs kauft hat zu viel Geld und zu wenig Wissen.

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#Datenzecke ALDI Süd? – #Datenschutz #Spam

Aldi Süd versucht es scheinbar mit unseriösen Werbemethoden.

Mit einem vergleichsweise einfachen Rätsel als „Gewinnspiel“ versucht ALDI Süd Daten zu sammeln, um mit Werbung nerven zu können.

Im Kleingedruckten steht dann u. a. „Die Teilnahme am Gewinnspiel erfordert die Registrierung für den ALDI SÜD Newsletter“ und ebenfalls steht dort, wenn man sich vor einem bestimmten Datum abmeldet, man vom Gewinnspiel ausgeschlossen ist.

Man erwirbt mit der Teilnahme nach dem Kleingedruckt eine Gewinnaussicht. Spricht man bezahlt mit Daten.

Die Seite ist inzwischen nicht mehr zugänglich, obwohl darauf bzgl. Datenschutz verwiesen wurde. Finde es zweifelhaft, erstens die Angabe zum Datenschutz nur über das Internet zugänglich zu machen und dies dann auch zu deaktivieren. Dabei kann durch auch später ein Interesse an den Datenschutzregeln bestehen.

Weiterhin finde ich verwunderlich, dass auf der Postkarte ein „Bitte freimachen“ steht. Scheinbar will man selbst die Portokosten den Teilnehmenden übertragen, obwohl das nicht nötig ist. Und verwunderlich ist ebenfalls, dass es an 36291 Alsfeld geht, obwohl Aldi Süden den Sitz in Mülheim hat und dies Anschrift auch im Kleingedruckten steht.

Seriös wirkt Aldi dadurch bei mir nicht. Man muss natürlich nicht mitmachen aber unehrliche Etikettierung finde ich nicht gut. Warum schreibt man nicht direkt Datensammelaktion mit Gewinnchance?

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#Duisburg: Verlängerung AGFS

Nachdem es eine Aktion zur schlechten Situation für Radfahrende in Duisburg gab und einen Artikel in der Presse, habe ich wegen der erwähnten Verlängerung der Mitgliedschaft bei der AGFS mal nachgefragt.

Die Antwort kam nach nur drei Tagen.

In dem Schreiben, welches die Mitgliedschaft bis 2030 (!!!) verlängert, ist eine sehr diplomatische Rüge bzgl. Baustellen und der Hinweis, dass eine Teilnahmen notwendig ist für die nächste Verlängerung.

Ich frage mich natürlich, ob man hinter den Kulissen klarer gesprochen hat und ob man diesmal den ADFC Duisburg gehört hat.

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Luftverkehr muss „Wachstumskurs“ verlassen! – #Klimaschutz #Fluglärm

Sowohl von Fluglärm wie auch den Klimaauswirkungen des Flugverkehrs sind wir in Deutschland betroffen. Schließlich ist Klimaerwärmung global.

Klimaschänder Flugverkehr versucht derzeit alles den Eindruck zu erwecken bis 2050 klimaneutral zu sein. Dies ist ausgeschlossen. Weder Wasserstoff noch Efools oder so ein Quatsch sind klimaneutral. Allenfalls könnte knapp CO2-neutral geschafft werden. Im Flugverkehr macht CO2 aber nur ca. 1/3 der Klimaschädlichkeit aus.

Oft behaupten Flughäfen auch klimaneutral zu sein. Man lässt hierzu einfach den einzigen Daseinszweck von Flughäfen weg, den Flugverkehr und betrachtet nur den Bodenbetrieb. Das ist natürlich nur Greenwashing um das Gewissen zu beruhigen.

Ich habe deswegen bei dieser Aktion teilgenommen, endlich die notwendig Schrumpfung zumindest anzufangen.

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#Duisburg: Wer bezahlt das Abwasser von Autobahnen? – #Marktwirtschaft #Eigenverantwortung #Gratismentalität

Derzeit findet die Offenlage des Ausbau A59 statt und mir stellte sich die Frage, wer eigentlich die Abwassergebühren für die Einleitung von Autobahnen zahlt.

In der Abwassergebührensatzung steht dazu:
„(11) Die Stadt trägt für die Entwässerung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sowie der sonstigen anderen öffentlichen Flächen die darauf entfallenden anteiligen Kosten. Der Anteil wird aus dem Kostenträger „Niederschlagswasser“ ermittelt, und zwar aus dem Verhältnis der an die Abwasseranlage angeschlossenen öffentlichen Flächen zu den sonstigen angeschlossenen Flächen.“

Warum muss eigentlich die Allgemeinheit für Abwasserbeseitigung von Autobahnen und Parkplätzen bezahlen? Und wie hoch sind hier die Kosten? Es kann doch nicht sein, dass die Allgemeinheit für die Lagerflächen von KFZ und für Rasestrecken bezahlt. Dass muss doch verursachergerecht umgelegt werden. Zumal Autobahnen im ländlichen Raum keine vergleichbaren Kosten verursachen.

Warum muss die Allgemeinheit diesen klimaschädlichen Irrsinn mitfinanzieren? Ich bin hier für marktwirtschaftliche Eigenverantwortung und verursachergerechte Umlage statt Gratismentalität.

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Umweltsauerei Kerosinablass – #Klimaschutz #Fluglärm #Kerosinregen

Nachdem jüngst die Luftwaffe negative Schlagzeilen mit mehrfachem Ablass von Kerosin machte, ist es Zeit noch einmal etwas zu dem Thema zu schreiben.

Es wird ständig behauptet, dass dies aus Sicherheitsgründen notwendig wäre, allerdings geht es dabei nach meiner Kenntnis primär darum, dass das Flugzeug auch wieder abheben können soll. Bei einer Landung mit vollem Gewicht ist das unwahrscheinlich. Die Sicherheit wird als Begründung vorgeschoben, es geht aber primär um Kostenreduzierung.

Das UBA hat dazu eine Studie veröffentlicht (PDF). Darin wird auch wieder behauptet, dass aus Sicherheitsgründen Treibstoffablass notwendig wäre, wenn das Flugzeug über dem maximalen Landegewicht liegt. An verschiedenen Stellen findet sich zu der Thematik Informationen. Z. B. hier:
„Manchmal kann der Notfall so dringlich sein, dass das Flugzeug keine Zeit hat, Kraftstoff abzulassen oder zu verbrennen, um sein maximales Landegewicht vor dem Aufsetzen zu erreichen. In diesem Fall kann eine riskante Übergewichtlandung zulässig sein. […]
Wenn eine übergewichtige Landung von Flugzeugen zulässig ist, ist eine strukturelle Inspektion oder Bewertung der Aufsetzlasten vor dem nächsten Flugbetrieb erforderlich, falls Schäden aufgetreten sind.“
Auch das UBA erwähnt eine Landung mit Übergewicht, sowie Verfliegen.

Es mag riskanter sein mit vollem Tank zu landen. Aber es ist nicht unmöglich. Hier spielt mit Sicherheit auch die Betriebswirtschaft rein, sodass man die rechtlichen Vorgaben bei der Wartung usw. zwar erfüllt aber nicht darüber hinausgeht und lieber Kerosin ablässt. Weiterhin hat man heutzutage scheinbar die Möglichkeit zum Kerosinablass bei der Konstruktion berücksichtigt. Sprich die Flugzeuge absichtlich so konstruiert, dass die Sicherheitsmarge geringer ist.

Rechtlich scheint die Crew zu entscheiden und Umwelterwägungen dabei ignorieren zu dürfen. Sprich man gefährdet Dritte für das Wohl der Passagiere. Eine ziemlich egoistische Haltung.

Es zwar immer wieder behauptet, dass nichts am Boden ankäme, aber das UBA schreibt dazu:
„Nach bisherigem Kenntnisstand wurde davon ausgegangen, dass sich ein geringer Anteil des abgelassenen Treibstoffs auf der Erdoberfläche niederschlägt.“
Wobei ich auch davon nicht überzeugt bin.

In der Publikation behauptet das UBA weiterhin:
„In der Atmosphäre werden die verdunsteten Kerosin-Komponenten durch die ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung) und unter Beteiligung von (OH-)-Ionen in CO2 (Kohlendioxid), H2O (Wasser) sowie O3 (Ozon) umgewandelt.“
Was man dabei allerdings vergisst ist der Umstand, dass Kerosin auch signifikanten Anteile an Schwefel enthält. Die UV-Strahlung in 1800-3000 m ist noch nicht so viel höher, als am Boden. Nicht ohne Grund liegt die Ozonschicht deutlich höher in der Stratosphäre, da diese durch UV-Strahlung gebildet und abgebaut wird. Was verwunderlich ist, ist der Umstand, dass nirgendwo auf die konkreten Abbauraten der einzelnen Stoffe eingegangen wird. Es trifft zwar zu, dass organische Stoffe in der Atmosphäre abgebaut werden können, allerdings dauert dies auch. Man bedenke, dass selbst das reaktive Methan, gemäß Wikipedia, eine Halbwertszeit von 12 Jahren hat. Da beim Abbau von Kerosin ohne Verbrennung mit Sicherheit als Zwischenschritt auch Methan entsteht, darf man auch nicht die Klimaauswirkung von Kerosinablass vergessen.

Da der angebliche Abbau in der Luft nicht zeitlich eingeordnet wurde, obwohl der lange dauern dürfte, sehe ich die Behauptung, dass nur ein kleiner Teil am Boden ankäme als unwahr an. Es kommt also mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu, dass weitere Kerosinbestandteile ausregnen. Minimum wäre hier die Betrachtung der Abbauraten, also die Halbwertszeiten, was allerdings nicht passiert. Wenn allerdings nur ein kleiner Teil abgebaut wird, kommt im Endeffekt ein Großteil am Boden an und kontaminiert Nahrungsmittel, Boden und Wasser.

Angeblich führt man keine Ablässe im Bereich von Wolken durch, aber das spielt keine Rolle, wenn vor dem vollständigen Abbau Wolken kommen. Je nach Jahreszeit sind hier also weitere Parameter zu betrachten. Zudem hängen die Abbauraten auch von der Lufttemperatur ab. Je geringer die Temperatur, desto geringer die Reaktionsgeschwindigkeit.

Der Wind wird ebenfalls erwähnt. Und wenn man daran denkt, dass Wind durchaus eine lokale Aufkonzentration ermöglicht. Am relevantest ist aber die Abhängigkeit des Dampfdruckes von der Temperatur. Dies hat man zumindest berücksichtigt. Im Winter erreicht nach den optimistischen Rechnungen 59 % den Boden und scheinbar fallen die Tröpfchen im Winter schneller als im Sommer. Die größere Menge im Winter liegt an der geringeren Verdunstung.

Der durchschnittliche Tröpfchendurchmesser des Kerosins soll nach UBA zu Beginn 270 µm betragen, allerdings gibt es nur wenig Daten zur realen Tröpfchengröße. Weshalb man hier schon mit unseriösen Annahmen startet. Ein konservativer Ansatz wäre die Annahme der maximalen Tröpfchengröße, die noch dazu auf empirischen Daten basieren sollte. Die Verdunstungskälte und weitere Effekte werden scheinbar berücksichtigt bei den Berechnungen. Allerdings sind die Temperaturgradient in der Atmosphäre schwierig und teilweise gibt es sogar eine Invasionswetterlage.

In der Studie wurden nur Modellrechnungen durchgeführt und keine Experimente, obwohl genau das interessant wäre und durchaus möglich. Es gibt Apparaturen, mit welcher man die Verdunstung von Kerosin simulieren könnte.

Wirbelschleppen, werden zwar erwähnt, aber nicht berücksichtigt, obwohl diese die Bewegung der Tröpfchen zum Boden beschleunigen können, gleiches gilt für Fallwinde. Es wird sogar extra eine geringe Windgeschwindigkeit gewählt, obwohl eine hohe Windgeschwindigkeit, zwar eine schnellere Verteilung bedingen könnte, aber ebenso die Tropfen zusammenbringen kann. Je nach Windrichtung können die Tröpfchen auch schneller zum Boden gebracht werden. Auf- und Abwinde und können hier eine wesentliche Rolle spielen. Es ist sehr zweifelhaft, dass die einfachen Modelle wirklich die schlimmste mögliche Annahmen darstellen können.

Auch bei den verwendeten Grenzwerten hat die UBA-Studie nicht sauber gearbeitet, da man Arbeitsplatzgrenzwerte angesetzt hat, die allerdings nicht für die Allgemeinbevölkerung gelten. Für die Arbeitsplatzgrenzwerte, werden höhere Werte angesetzt, als für die Allgemeinbevölkerung. Und zudem müssten auch weitere Quellen berücksichtigt werden aus denen Schadstoffe kommen. Weiterhin hat man nur die Grenzwerte für die Luftkonzentration genommen, nicht allerdings die für den Hautkontakt, dabei sind einige der Bestandteile von Kerosin auch bei Hautkontakt schädlich.

Die Starttemperatur in der Luft wurde nicht angegeben, nur die am Boden.

Zudem sind auch gasförmig die Stoffe weiterhin krebserregend und gehen sogar in die Lunge.

Die Betrachtung wurde zudem nicht für Vögel durchgeführt, die ja deutlich höher sind.

Insgesamt ist der Bericht des WDR und auch die Studie des UBA bei näherem Hinsehen nicht überzeugend. Man hat nur Teilaspekte betrachtet und diese auch noch unter optimistischen Bedingungen. Der angeblich Abbau in der Luft wurde gar nicht betrachtet obwohl die Verweilzeiten relevant sind. Es wurde nur gesagt, was angeblich am Anfang nach dem Ablass am Boden ankommt, aber nicht die Gesamtmenge, die möglich ist.

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Bürokratiepopolismus nervt – #FDP #CDU #IHK

Derzeit ertönt aus vielen Ecken, dass zu viel Bürokratie, zu hohe Steuer, zu hohe Energiepreise ein Problem wären. Insbesondere aus der Wirtschaft, die nicht einmal beim Betteln nach Subventionen kreativ ist und natürlich von FDP und CDU. Subsumieren lässt sich dies unter Bürokratiepopolismus.

Dies erkennt man besonders daran, dass pauschal gewettert wird ohne zu konkretisieren, wo es angeblich Probleme gibt. Meist ist das Probleme eher die mangelhafte Digitalisierung der Firmen und Behörden, sowie Personalmangel und schlechte Anträge.

Das Genehmigungsverfahren lange dauern liegt weniger an der Behörde, trotz Personalmangel, als am Geiz der Firmen, die nicht gründlich vorbereiten und unzureichende Unterlagen einreichen. Bestes Beispiel ist hier der Flughafen Düsseldorf, dessen unzureichende Unterlagen zu inzwischen mehrjährigen Verzögerungen bei der Kapazitätserweiterung führen. Würden die Unternehmen von vornherein nicht geizen, ginge vieles schneller. Vielleicht würde hier eine Strafgebühr für schlechte Unterlagen mehr helfen.

Auch die Steuern sind nicht zu hoch. Die Unternehmen nutzen doch ohnehin jedes Schlupfloch, verlegen den Firmensitz in Steueroasen usw., was wirklich ein Problem ist, ist die Bequemlichkeit der Firma und die mangelhafte Innovationskraft. Dies versucht man nun durch weitere Subventionen zu beheben. Man sollte das Geld lieber in junge innovative Unternehmen stecken und die Altunternehmen zur letzten Ruhe betten. Dass wir Renten für Unternehmen zahlen, damit diese als Dividende ausgezahlt werden können ist falsch. Wirtschaft muss sich weiter entwickeln und wer nicht innovativ ist, verschwindet vom Markt. Durch künstliche Lebenserhaltung von Unternehmen verschwendet man viel Geld.

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Radfahren in #Duisburg ist (schl)echt – #AGFS

Die Zeitung berichtet zu einer Aktion, bei der jemand die Schilder bzgl. der angeblichen fahrradfreundlichen Stadt Duisburg korrigiert hat. Sinngemäß etwas mit Radfahren in Duisburg ist lebensgefährlich.

Herr Linne widerspricht in dem Artikel der Tatsache, dass Duisburg lebensgefährlich für Radfahrende ist? Scheinbar hat er von Gefahren im Straßenverkehr wenig bis keine Ahnung. Da verwundert es wenig, dass er den „toten Winkel“ erwähnt, den es bei richtig eingestellten Spiegeln nach Stand der Technik gar nicht bei LKW gibt.

Ich denke bei LKW und Radfahren natürlich immer direkt an den lebensgefährlichen Flutweg. Wo LKW noch immer zugelassen sind, obwohl es mit der L473n eine Route gibt, welche zahlreiche Gefahren reduzieren würde.

Die Behauptung, dass Herr Linne von Hamborn zum Stadthaus sicher auf dem Fahrrad wäre könnte auch einfach daran liegen, dass bisher immer alles gut gegangen ist. Unfälle passieren nicht einfach, sie werden durch schlechte Infrastruktur und Fehlverhalten erzeugt. Bei der Loveparade war vor 2010 auch immer alles gut gegangen. Gefahrenanalyse setzt allerdings an bevor etwas passiert. Ich würde wetten, dass ich etliche gefährliche Stellen auf der Route von Herrn Linne finden würde.

Eine erfreuliche Nachricht enthielt der Artikel auch. Die Mitgliedschaft in der AGFS, von mir als Alibiverein tituliert, wurde scheinbar nur unter Auflagen verlängert. Insbesondere bzgl. Baustellen. Aber da ich nirgendwo bisher etwas offizielles fand, habe ich jetzt mal nachgefragt.

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Wenn ungebildete KFZ-Fahrende Radweg rufen …

… stellt man schnell fest, dass diese dringend eine Fahreignungsprüfung brauchen. Viele Menschen wissen nämlich gar nicht was ein Radweg ist.

Ein Radweg ist baulich getrennt von der Fahrbahn, dass heißt meistens mit Bordstein. Man unterscheidet hier von nutzungspflichtigen (blaues Schild mit Fahrradsymbol, teilweise als Kombi) und wo man nicht drauf fahren braucht, weil diese nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Wobei viele Städte hier auch fehlerhafte Beschilderungen dran haben. Denn wenn eine Gefährdung besteht (z. B. Dooring) oder der Radweg zu schmal ist, gilt das Schild nicht, selbst wenn es da hängt. Zwar gilt der Mindestabstand fürs Überholen nicht unmittelbar, aber die Herleitung des Mindestabstandes gilt trotzdem, es um die Minimierung einer Gefährdung geht. Auch bei Radwegen gelten demnach die Abstände auch wenn es kein Überholen ist.

Rad­fahr­strei­fen ist durch eine durchgezogene Linie von der restlichen Fahrbahn abgetrennt, man muss den eigentlich benutzen, es sei denn Arschparken verhindert dies. Auch hier gilt, dass bei einer Gefährdung die Nutzungspflicht automatisch aufgehoben wird. Das Fahrradsymbol ist hier in einem Kreis. Auch hier gilt der Mindestabstand.

Schutz­strei­fen ist eine Erfindung, die besonders sinnfrei ist. Man hat hat hier nur das Fahrradsymbol. Es gibt keine Nutzungspflicht, was meist auch keinen Sinn macht, weil hier Kanalabdeckungen und weitere Hindernisse sind. Zudem verleitet die gestrichelte Linie zu engem überholen, obwohl hier sogar der Mindestabstand fürs Überholen gilt.

Was viele auch nicht wissen und dann dümmlich Straße rufen, dass die Straße Gehweg, Radweg, Parkstreifen, Bäume und die eigentlich Fahrbahn umfasst. Radfahrende fahren also, selbst wenn sie auf dem Gehweg fahren, auf der Straße.

Freigabe von Gehwegen. Einige Gehwege sind für Radfahrende freigegeben. Hier hat man unter das blaue Schild für Gehende eine weißes rechteckiges Schild mit einem Fahrradsymbol und dem Wort frei gehängt. Dadurch wird der Gehweg, aber nicht zum Radweg. Die Freigabe heißt man dürfte theoretisch mit Schrittgeschwindigkeit darauf langschleichen. Also wer hier Radweg ruft, braucht wirklich dringen eine Fahreignungsprüfung.

Autofahrende neigen dazu, wenn diese in massiver Ahnungslosigkeit meinem im Recht zu sein, Radfahrende zu nötigen. Also zu dicht auffahren, hupen, bedrängen, physische und psychische Gewalt.

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Rumgeopfere bei KFZ-Fahrenden – #Autopresse

Ich finde es immer wieder absurd, wenn sich Falschfahrende und Falschlagernde so aufführen, als wären sie Opfer einer Ungerechtigkeit. Übertroffen wird dies nur noch von Presse, die dann auch noch darüber berichtet.

Da hätten wir zum Beispiel Rasende, die Blitzer als Geldmacherei empfinden. Dabei muss man bei Blitzern nur zahlen, wenn man sich nicht an die Verkehrsregeln hält. Scheinbar haben die Personen, die sich beschweren keinerlei Schuldbewusstsein. Diese verqueren Ansicht ist gewiss kein Einzelfall. Einige finden Tempolimits weltfremd. Vielleicht gibt es ja auch Gründe, dass an einer Stelle ein niedriges Tempolimit besteht ohne, dass man diese kennen muss. Davon abgesehen gibt es abgesehen von einigen Abschnitten der Autobahn überall ein Tempolimit. Aber einige meckern lieber über Blitzer statt sich an die ohnehin überall geltenden Geschwindigkeiten zu halten. Manche sehen auch die falschen Stellen als Grund für Bußgelder und nicht das eigene Fehlverhalten. Dabei gilt die StVO und Beschilderung überall und nicht nur dort, wo man selbst glaubt, dass es sinnvoll wäre. Mag sein, dass ein bestimmtes Tempolimit nicht überall gerechtfertigt ist, dann muss man aber gegen dieses Vorgehen statt dagegen zu verstoßen.

Aber natürlich gibt es nicht nur Rasende, sondern auch jene die rumopfern wegen höherer Gebühren für KFZ-Lagerung. So beklagt man sich wegen höherer Parkgebühren, die angeblich 200 % mehr wäre. Vermutlich sind es nur ein paar Cent mehr. Irgendwie von 20 Cent auf 60 Cent pro Woche oder so. Parkgebühren steigen meist nur um absolut gesehen lächerliche Beträge. Man darf zudem nicht vergessen, dass wer Auto fährt weniger Geld hat und deshalb weniger kauft. Statistisch sind KFZ-Fahrende am unwichtigsten für den Handeln und bringen den geringsten Umsatz. Der KFZ-Verkehr lädt zudem auch nicht zum Verweilen ein. An Straßen ist die durchschnittliche Schrittgeschwindigkeit von Menschen höher als etwa in Gehendenzonen. Und wenn man sich gegen Fehllagerung engagiert werden die vermeintlichen Opfer auch noch beleidigend, weil es denen scheinbar nicht passt für Fehlverhalten auch noch zur Rechenschaft gezogen werden. Die Denkweise bzw. das fehlende Unrechtsbewusstsein erinnert mich doch sehr an Kriminelle. Zumal dann auch noch Verharmlosungen, wie ’nur mal eben kurz‘. Auch ein tödlicher Unfall ist nur mal eben kurz. Andere greifen dann direkt Radfahrende an, weil die sich teilweise auch nicht richtig verhalten, allerdings darf man nie vergessen, wenn sich jemand in einer Blechkiste mit einer Masse von über einer Tonne falsch verhält ist der Schaden ungleich größer, als jemand inkl. Fahrzeug von weniger als 100 kg. Abgesehen davon entschuldigt das Fehlverhalten von anderen nicht das eigene. Manche regen sich über das Ordnungsamt auf. Scheinbar sieht man die Bußgelder wegen Falschparken als „Geldmaschine“ und verwendet sogar Begriffe wie „gnadenlose“ und „Geldeintreiber“. Die Buß- und Verwarngelder findet man gar horrende. Dabei wurden m. W. primär die für illegales Rad- und Gehwegparken erheblich angehoben. Sprich meist behindernd oder sogar gefährdend. Nicht das Bußgeld ist falsch, sondern der Parkegoismus, welcher andere Menschen an der Nutzung von Geh- und Radwegen hindert.

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Braunkohlenplan #Garzweiler und Frimmersdorf – Öffentliche Bekanntmachung: frühzeitige Unterrichtung – #Klimaschutz #Braunkohle

In Amtsblatt 31/23 der Bezirksregierung Köln (PDF) geht es um die Vereinbarung zwischen Land, Bund und RWE.

Scheinbar hat der Braunkohlenausschuss der Sitzung am 17.03.2023 beschlossen Garzweiler und Frimmersdorf zusammen abzuhandeln und die bisherigen Arbeiten an der neuen Leitentscheidungen zu vergessen. Der Braunkohlenausschuss hat am 16.06.2023 den Auftrag zu einem Vorentwurf des neuen Braunkohlenplans erteilt.

Informationen zur beabsichtigten Änderung der Braunkohlenpläne sollen sich u. a. hier befinden.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt wird die Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) über die beabsichtigte Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II und Frimmersdorf unterrichtet.

Das Beteiligungsverfahren kommt dann noch später.

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#Deutschlandticket und Finanzierung – #Wissing #Verkehrswende #ÖPNV

Kapiere die aktuelle Diskussion um die Finanzierung des Deutschlandtickets absolut nicht. Wenn 11 Millionen Menschen das Ticket nutzen und 3 G€ Subventionen notwendig sind, dann sind Pro Person und Jahr gerade einmal rund 272 € bzw. 23 € im Monat. Die Pendlerpauschale schlägt allerdings mit bis zu 4500 € pro Jahr zu Buche. Was ist also günstiger?

Offensichtlich braucht Wissing bzw. der Verkehrsministerium Nachhilfe in Sachen Wirtschaftlichkeit. Pendlerpauschale abschaffen und die Summe ins Deutschlandticket stecken. Niemand ist gezwungen aufs Land zu ziehen. Das ist eine eigenverantwortliche Entscheidung.

Weiterhin kann man natürlich auch ein Monatsticket zur Verpflichtung zum Parken im öffentlichen Raum machen. Und wer eh eine Fahrkarte hat wird diese auch nutzen. Parken ist eine Privatsache und man sollte dafür keine öffentlichen Flächen nutzen. Die öffentlichen Flächen mit allen Folgekosten sollten dem fließenden Verkehr (Fußverkehr, Fahrradverkehr und KFZ-Verkehr) vorbehalten sein.

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Antrag der CDU-Fraktion Homberg/Ruhrort/Baerl auf Windrad – #Duisburg #Klimaschutz

Ein Antrag der CDU auf Aufstellung eines Windrades im Bezirk Homberg/Ruhrort/Baerl.

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#Klimaschutz: BMWK ist sich der Klimawirkung von #Wasserstoff bewusst

Im Februar habe ich eine Petition bzgl. Wasserstoff eingereicht, weil überall ständig von grünem oder sogar klimaneutralem Wasserstoff gesprochen wird.

Im Juli bekam ich eine Antwort vom BMWK, die mir zeigt, dass man sich dieses Themas zumindest bewusst ist. Bewusstsein ist wichtig um nach Lösungen zu suchen.

Deshalb nachfolgende auch die Antwort:


Die Bundesregierung ist der vorhandenen Klimawirkung durch das Freiwerden von Wasserstoff bewusst. Der aktuelle wissenschaftliche Sachstand beschreibt dabei indirekte Klimaeffekte auf die Atmosphären durch andere Treibhausgase (vermehrte Ozon- und Wasserdampfbildung, erhöhte Verweilzeit von Methan) infolge unterschiedlicher chemischer Reaktionsprozesse mit Wasserstoff. Die Publikationen gehen für Wasserstoff derzeit von einem kurzfristigen Treibhausgaspotential über 20 Jahre (GWP20) zwischen 20 und 50 aus. Zum Vergleich: Methan hat ein GWP20 von mehr als 80. Über längere Zeiträume sinkt das GWP beider Moleküle.

Es ist das klare Ziel der Bundesregierung, die ungewollte Leckagen von Wasserstoff entlang der gesamten Wertschöpfungskette soweit wie möglich zu reduzieren. Wirksame Maßnahmen zur Zielerreichung sind unter anderem die Schaffung eines geschlossenen Wasserstoffsystems (bspw. Pipelineausbau statt Straßentransport), einer möglichste klimafreundlichen Erzeugung von Wasserstoff sowie eines regelmäßigen Monitoring von tatsächlichen Leckagen.

Damit hat man im Prinzip meiner Petition entsprochen, dass Wasserstoff nicht klimaneutral ist. Wenngleich natürlich besser, als fossile Energieträger.

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#Duisburg: Bauaufsicht Ahnungslos – #Rheinhausen

Vor einiger Zeit postete ich etwas zum Thema Steinstaub vom Abriss. Dies schrieb ich auch der Stadt. Inzwischen habe ich eine Antwort erhalten, die mich einmal mehr erschüttert.

Die Stadt behauptet, weil keine Baugenehmigung mehr für den Abriss notwendig ist, könnte man nichts machen. Konkret heißt es:
„Stattdessen gilt in diesen Fällen nun lediglich eine Anzeigepflicht.

Dadurch gibt es keine Möglichkeit mehr vorab immissionsschutzrechtliche Maßnahmen, z.B. Bewässerung zur Staubbindung, zum Abbruch festzusetzen.“

Dass es „nur noch“ eine Anzeigepflicht gibt, konnte ich in § 62 BauO NRW Abs. 3 verifizieren:
„[…] Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens einen Monat zuvor der Bauaufsichtsbehörde schriftlich durch die Bauherrschaft anzuzeigen.“
Das ist auch völlig okay. Auch im Strahlenschutz gibt es teilweise nur eine Anzeigepflicht, damit die zuständige Behörde weiß, was Sache ist. Allerdings heißt eine Anzeige nicht, dass man nichts tun muss oder kann. Vielleicht will man nichts tun, aber das es nicht ginge ist definitiv unwahr. Nicht ohne Grund beträgt die Frist hier einen Monat, damit ausreichend Zeit ist aktiv zu werden. Wenn es die Behörde nicht schafft, dann ist diese wohl unterbesetzt.

Das heißt die Stadt Duisburg hat jedenfalls einem Monat Zeit für Auflagen. Der Abriss bedarf zwar keiner Genehmigung aber Auflagen sind immer möglich, insbesondere beim Abriss muss es zwangsläufig immer Auflagen zum Thema Staub geben. Als zuständige Behörde sollte man eigentlich wissen, welche Möglichkeiten man hat und ein Standardschreiben mit Auflagen zu Staub geht immer. Ebenso dient die Anzeige dem Zweck vor Ort während der Arbeiten Aufsicht auszuüben. Das es keine Kenntnis gab, liegt nicht zuletzt also auch daran, dass man nicht vorbeigeschaut hat. Auch eine Satzung, welche das Verhalten bei Abbrucharbeiten regelt ist denkbar.

Zum Thema Asbest auf die Bezirksregierung zu verweisen ist falsch. Das Dezernat 55 der Bezirksregierung ist für Arbeitsschutz zuständig und nicht für den Schutz der Bevölkerung, für diesen ist m. W. die Stadt verantwortlich. Die Stadt kann als durchaus einen Nachweis der Asbestfreiheit einfordern und bis dahin auffordern so zu handeln, als wäre Asbest vorhanden. Und bekanntlich nehmen es viele Baustellen nicht so genau mit den Regeln. Sehe oft genug, wie Steine trocken ohne Absaugung geflext werden. Selbst am HBF Duisburg, sieht man das immer wieder.

Staub bei Abriss

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Polizei Hannover kontrolliert Seitenabstand Auto Fahrrad – #Duisburg

Vor längerer Zeit schrieb ich der Polizei Duisburg wegen Kontrollen des Mindestabstandes und bekam eine Antwort, die man eigentlich als Arbeitsverweigerung betrachten muss.

Dabei zeigt die Polizei Hannover, wie einfach das geht. Was die Kontrolle aber auch zeigte, dass es bei 77 Kontrollen 25 Verstöße gab. Das heiß etwa 1/3 der Autofahrenden verstießen gegen den Mindestabstand und gefährdeten dadurch Menschenleben.

Kann man als Polizeibehörde, bei derartig vielen Verstößen allen ernstes inaktiv bleiben? Die Polizei Duisburg hat m. W. bis heute keine Kontrollaktionen durchgeführt. Obwohl es ja genug Stellen geben würde. Mir fällt auf Anhieb der Flutweg ein. Dort werden Minderjährige auf dem Weg zur Schule mit Sicherheit oft zu dicht überholt. Aber in Duisburg kann man scheinbar nur davon träumen, dass mal gezielt auf Mindestabstand kontrolliert wird, obwohl es definitiv möglich ist.

Pressemeldung der Polizei Hannover

POL-H: Polizei kontrolliert den Seitenabstand beim Überholen von Radfahrenden am Nienstedter Pass

Hannover (ots)

Die Fahrradstaffel der Polizei Hannover hat am Samstag, 05.08.2023, gemeinsam mit der Polizei Barsinghausen den Seitenabstand beim Überholen von Radfahrenden auf dem Nienstedter Pass kontrolliert. Dabei stellten sie bei der dreistündigen Kontrolle bei 25 von 77 Überholvorgängen eine Unterschreitung des vorgeschriebenen Überholabstands von 2 Metern fest.

Für die Kontrolle des Seitenabstandes beim Überholen der Radfahrenden wurden die bereits erfolgreich in der Praxis erprobten Kreidemarkierungen als Referenzpunkte auf der Fahrbahn aufgebracht. Bei einer Unterschreitung des außerorts vorgeschrieben Überholabstandes von 2 Metern wurden die Verstöße durch die Einsatzkräfte dokumentiert. Die Autofahrenden wurden bei einem Verstoß direkt auf Parkplatz Nienstedter Pass angehalten und kontrolliert. Des Weiteren wurden die Radfahrenden ebenfalls angehalten um die Lenkerbreite der Fahrräder zu dokumentieren. Es wurden bei 77 Kontrollen insgesamt 25 Verstöße festgestellt. Ein Verstoß beinhaltet ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro. Die meisten Fahrzeugführer waren sich des Verstoßes nach Ansprache bewusst und waren einsichtig. /hgt, bo

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Halterhaftung bei Leihrollern – #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg

Auch für Leihroller gilt die Halterhaftung, dass heißt die Verkehrsbehörden können Bußgelder für fehlgelagerte KFZ verhängen. Dies kann man jedenfalls einem Urteil entnehmen.

Escooter sind eine Plage und es wird Zeit, dass die Kommunen deren Lagerung im öffentlichen Raum entweder durch eine Satzung regeln oder allgemein die Verkehrsregeln durchsetzen.

Natürlich muss auch stärker gegen KFZ vorgegangen werden, die rechtswidrig gelagert werden. Ebenso gegen Leinfahrräder, die deutlich häufiger rücksichtslos abgestellt werden.

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#Duisburg: Einwendung A59-Ausbau – #Verkehrswende

Auch wenn noch Zeit ist, habe ich schon mal eine Einwendung geschickt.

Betroffenheit und Allgemeines

Der Hauptfokus beim Ausbau von Straßen liegt nicht auf Effizienz, sondern auf egoistische Fortbewegung zum größtmöglichen Schaden der Allgemeinheit. Eine Abwägung in Hinblick auf die Effizienz und Alternativen fand allerdings nicht statt, dabei ist offensichtlich, dass ÖPNV mehr Personen pro Flächenverbrauch transportiert, als Straßen. Somit müsst das Geld nicht für den höchst zweifelhaften Ausbau von Straßen verschwendet werden, sondern da investiert werden, wo der größte Nutzen entsteht. Die Verschwendung von Steuergeldern für klimaschädliche Investitionen ist nicht tragbar und als Steuerzahler bin ich direkt in mehrfacher Hinsicht betroffen und zudem auch von den Gefahren des KFZ-Verkehrs.
Von der Verkehrsbelastung und den negativen Auswirkungen des Projektes ist ganz Duisburg betroffen. Statt in den Ausbau der Schiene zu investieren, wird viel Geld in die Versiegelung von Landschaft investiert. Man braucht nicht noch mehr Verkehr, der zu noch mehr Parkdruck führt, sondern eine Autoobergrenze (Maximale Anzahl an zugelassenen Fahrzeugen, analog zu Singapur. Fläche ist begrenzt, dem sollte nicht durch die Ermöglichung von mehr PKW-Verkehr Rechnung getragen werden, sondern zu Lasten der Anzahl von PKW) und ein Tempolimit.
In Duisburg braucht es dringend gute Radverbindungen und gerade eine Tunnellösung würde hierfür den Platz schaffen. Außerdem bin ich natürlich solidarisch mit den Menschen in Meiderich.

Die Offenlage ist erkennbar auf die Verhinderung von Beteiligung ausgelegt, da schriftliche Einwendung verlangt wird. DMail ist keine brauchbare Lösung, da umständlich und mit Zusatzkosten verbunden. Es braucht hier einen Standard und kein umständliches Verfahren für eine digitale Signatur, das muss so einfach sein, dass man es mit Thunderbird Outlook usw. machen kann. Digitalisierungswüste Deutschland ist kein Wunder, wenn man es extrem umständlich macht.

Es wird eine Auftrennung des Verfahrens gefordert, da die unterschiedlichen Abschnitte unterschiedlich strittig sind. Insbesondere die Berlinerbrücke ist abzutrennen. Eine Vermengung der Abschnitte miteinander könnte als eine Drohung mit empfindlichen Übel (Ausfall der Brücke) gesehen werden, um die Gesamtplanung zu erpressen.

Der Download von Daten verbraucht Energie. Es ist unverständlich, dass unnötig große Dateien Online gestellt werden. Es fehlt eine Gesamtübersicht mit den wesentlichen Dateien ohne großformatige Übersichtspläne. Auch stellt sich die Frage, ob die Pläne alle in Druckqualität sein müssen oder nicht eine kleiner Version gereicht hätte, sodass man eine vollständig Übersicht in deutlich kleiner Größe hätte runterladen können und nur bei Bedarf größere Pläne. Digitalisierung ist deutlich mehr als nur Dateien in einen unnötig umständlichen Verzeichnisbaum zu laden.

Überwiegendes öffentliches Interesse

Um zu ermitteln ob die Fortbewegung in Blechkisten mit statistisch nur einer Person drin im überwiegenden öffentlichen Interesse ist, müsste aufgeführt werden, wie viele Fahrzeuge aus Duisburg die Strecke überhaupt benutzen und wie viele andere Personen andere Weg nutzen. Von den 500 000 Menschen die in Duisburg leben fährt nur ein kleiner Teil über die A59, warum sollte das im überwiegenden Interesse sein? Zumal nicht wenige davon dazu gezwungen werden, weil es derzeit keine brauchbare anderen Optionen gibt. Somit müsste ermittelt werden, was gebraucht wird, um das öffentliche Interesse angemessen zu berücksichtigen.

Definitiv ist im öffentlichen Interesse, dass die Autobahn im Tunnel verschwindet. Allein schon wegen Lärm und Schadstoffen. Und wenn 6 Spuren zu teuer sind, dann dürfen es halt nur 4 Spuren im Tunnel sein.

Mehr Straßen = Mehr Verkehr

Statt zusätzliche Fahrspuren, die nur noch mehr Verkehr induzieren und zu unnötigen Staus durch Baustellen führen, besser neue Radwege bauen. Oder wie bereits einleitend geschrieben in den ÖPNV investieren.

Fehlende Prüfung von Alternativen

Die derzeitigen Maßnahmen der Bahn (z. B. Reaktivierung Walsumbahn) und ein Radschnellweg in Nord-Süd-Richtung würden Entlastung bringen bei geringeren Kosten. Man darf nicht KFZ-Verkehr von anderem Verkehr getrennt betrachten, sondern muss das Gesamtsystem anschauen, wie man möglichst Effizient mit möglichsten geringen Ausgaben (Steuergerechtigkeit) Menschen von A nach B bringt. Persönliche Bequemlichkeit ist dabei kein Maßstab für die Bewertung.
Alternativen wie Fahrrad und ÖPNV bzw. Zugverkehr wurden nicht geprüft. Es wurde als alternativlos dargestellt, obwohl parallel Projekte in Duisburg laufen, welche den KFZ-Verkehr vermindern, was auch Umweltschutz- und Klimaschutzgründen ohnehin notwendig ist und auch eintreten wird. Das noch ausstehende letztinstanzlichen Gerichtsurteil aus Bremen zum Thema Gehwegparken wird erheblichen Einfluss auf die zukünftige Nutzung von KFZ in Duisburg haben. Denn auch hier ist absehbar, dass es Klagen gegen den aktuellen Zustand geben wird. Wenn allerdings die rechtswidrige Lagerung von KFZ auf Gehwegen endlich konsequent bekämpft wird, wird der KFZ-Verkehr abnehmen, was sich wiederum auf den Bedarf an Autobahnspuren auswirken wird.
Weiterhin gilt, wenn zu viel Verkehr ist, muss man marktwirtschaftlich den Preis erhöhen. Das heißt eine Maut auch auf PKW und der Verkehr wird abnehmen. Mit der klimschädlichen Subventionsplanwirtschaft muss endlich Schluss sein. Und jeder Ausbau von Straßen subventioniert nun einmal PKW und LKW und macht diese Attraktiver, gegenüber den Alternativen, während zeitgleich in die Alternativen deutlich weniger investiert wird. Und da bekanntlich PKW sehr viel Platz verbrauchen, weil statistisch nur eine Person im Fahrzeug sitzt ist es auch in Hinblick auf Steuergelder eine massive Fehlinvestition.
Wenn auch nur ein Viertel, der jetzt mit dem Auto Fahrenden auf den gut finanzierten und ausgebauten Schienengebundenen Nahverkehr oder meinetwegen auch in Schnellbusse umsteigen würde, bräuchte es keinen Ausbau der A59 und gäbe es weniger Stau, Lärm, CO2-Ausstoß etc., aber dafür müsste man das Geld effizient einsetzen und nicht gezielt eine Verkehrsform subventionieren, mit der geringsten Effizienz.
COVID-19 belegt, dass man Staus durch weniger Verkehr beheben kann. Dies geht einfach und schnell durch strukturelle Änderungen. Eine Homeofficepflicht würde weniger Kosten und mehr für alle bringen, als der geplante Ausbau der Autobahn. Die brächte nicht nur Vorteile für Klima und Natur, sondern für uns alle. Derartige Lösungen wurden gar nicht geprüft. Auch wurde nicht geprüft, wie man den Logistikverkehr auf der Straße minimieren kann. Mogelpackungen führen zu erheblichen Mengen unnötiger Verkehre. Das Vorhaben ist eine Fehlinvestition.
Die Kapazität einer Straße lässt sich durch die Reduzierung des Tempos erhöhen. Das heißt je niedriger das Tempolimit, desto mehr Autos passen ohne die Notwendigkeit von Extraspuren. Auch diese Option wurde nicht geprüft.

Schaden für Steuerzahlende/Subventionen

Das es bisher keine PKW-Maut gibt und hier für viel Geld Lebensraum und Wohnraum vernichtet bzw. abgewertet werden soll, muss man feststellen, dass es sich um eine Subvention handelt. Auch der Umstand, dass nicht sorgfältig alle Alternativen geprüft wurden, welche die Auswirkungen minimieren stellt eine Subvention durch die Behörde dar.

Gemäß Autokorrektur von Katja Diehl (Seite 29), betragen die Kosten pro 20 000 km Autofahrt insgesamt: 1710 € gemäß Werten von 2019, heute also vermutlich noch mehr. Es handelt sich um diverse Kosten, wie für Unfälle, Luftverschmutzung usw., die alle von der Allgemeinheit bezahlt werden, auch von jenen, die gar kein Auto haben.

Klimaschutz

Die Klimaauswirkungen des Ausbaus wurden nicht im notwendiger Umfang betrachtet. Klimaschützende Alternativen zur geplanten Ermöglichung von mehr Autoverkehr wurden nicht betrachtet. Damit sind die Unterlagen nicht vollständig und müssen ergänzt und erneut offengelegt werden. Nach UVPG müssen die Klimaauswirkungen betrachtet werden und nicht nur die direkten durch Flächenverbrauch, der steigt, sondern auch jene durch die Ermöglichung von mehr Verkehr.
Der Waldzustand ist durch die Klimaerwärmung, aber auch durch die vom Straßenverkehr ausgehenden anderen Schadstoffe desaströs. Die Verbreiterung verschärft dies und verringert auch das Grundwasser erheblich, da durch Flächenversiegelung mehr Fläche der Versickerung entzogen wird. Da bereits jetzt Dürreprobleme bestehen ist dies nicht tragbar. Dies stellt zugleich einen Verstoß gegen die WRRL der EU dar.
Eine Berechnung des Kohlendioxidausstoß durch das gesamte Vrohaben und der Vergleich mit anderen Varianten fehlt. Gemäß UVPG und BauGB § 1a (5) müssen die Klimaauswirkungen eines Vorhabens komplett geprüft werden. Dies schließt auch in vollem Umfang die verwendeten Rohstoffe für den Bau der Straße mit ein. Ebenso die Entsorgung von Altstoffen aus dem Abriss. Beides wurde nicht betrachtet. Denn die Altstoffe werden nicht recycelt, sondern deponiert. Ebenso muss die Klimawirkung der Alternativen betrachtet werden. Eine insgesamt 4-spurige Autobahn mit Deckel und Radwegschnellweg darauf dürfte eine bessere Klimabilanz haben, als eine insgesamt 6-spurige Brückenautobahn. Zumal hier auch das Wasser im Randbereich besser versickert werden kann.

Anders, als etwa in dem Planfeststellungsbeschluss zum Duisburg Gateway Terminal durch die Bezirksregierung Düsseldorf behauptet, gibt es keine Geringfügigkeitsschwelle für klimaschädliche Emissionen, die direkt oder indirekt aus einem Projekt resultieren. Jede zusätzlich Emission steigert die globale Temperatur anteilig. Demnach sind alle unnötigen Emissionen zu unterbinden. Das Vorhaben ist abzulehnen, weil in der offengelegten Form unzulässig. Das mehr LKW nebenbei noch mehr Stau und mehr Klimaerwärmung verursachen versteht sich von selbst. Und bereits allein durch den Bau käme es zu mehr LKW-Verkehr, weitere klimaschädliche induzierte Verkehre sind zu erwarten.

Das LANUV schrieb am 25.10.2022 unter dem Geschäftszeichen LA 77 – 2022-0003926 u. a. anderem folgende Passage in einer Stellungnahme zum Thema Klimaschutz:

Relevanz erfahren Treibhausgase über ihre Treibhauswirksamkeit. Diese ergibt sich aus der Emissionsmenge, den spektroskopischen Eigenschaften sowie der Verweilzeit in der Atmosphäre des jeweiligen Gases. Wenn ein Treibhausgas für mehrerer Jahrhunderte oder länger in der Atmosphäre verbleiben kann, reichen schon kleine Mengen, um einen bedeutenden Schaden zu verursachen. Teil des heutigen Treibhausgaseffektes gehen auf vor vielen Jahrzehnten freigesetzte Gase zurück. Selbst Spurenmengen können sich demzufolge erheblich summieren.

Das Bundesverfassungsgericht schreibt zur angeblichen Geringfügigkeit (BVerfG, Beschl. v. 23.3.2022, 1 BvR 1187/17, Rn. 236.):

Gerade weil der Klimawandel durch zahlreiche, für sich genommen oftmals geringe Mengen an Treibhausgasemissionen verursacht wird, kann er auch nur durch Maßnahmen zur Begrenzung all dieser Emissionen angehalten werden. Es liegt hier in der Natur der Sache, dass einzelnen Maßnahmen für sich genommen nicht die allein entscheidende Wirkung zukommt. Weil der Klimawandel aber nur angehalten werden kann, wenn all diese vielen, für sich genommen oft kleinen Mengen von CO2-Emissionen lokal vermieden werden, kann einer einzelnen Maßnahme nicht entgegengehalten werden, sie wirke sich nur geringfügig aus.

Das heißt die gesamten Auswirkungen sind zu betrachten. Ferner müssen die verschiedenen Varianten in Hinblick auf ihre Klimaauswirkungen bewertet werden. Das heißt nicht nur rein finanzielle Bewertung der Varianten ist zu betrachten, sondern auch der Klimaschaden und der Umweltschaden.

Die Behauptung: „Unvermeidbar bei dem Betrieb von Straßen ist nach aktuellem Stand der Technik der Ausstoß des klimawirksamen Gases Kohlendioxid (CO2)“ ist absoluter Quatsch, wenn mit Betrieb der KFZ-Verkehr gemeint sein sollte. Nach Stand der Technik sind E-KFZ längst marktverfügbar. Es ist also vermeidbar, es fehlen lediglich die marktwirtschaftlichen Anreize dafür. Außerdem ist wie gesagt auch mit klimafreundlicherer Mobilität zu vergleichen.
Der Ausbau fördert definitiv klimaschädliche Fortbewegung obwohl es dafür keine Notwendigkeit gibt. Anreize zur klimafreundlichen Mobilität werden nicht gegeben.

Ein Tempolimit hat den gleichen Effekt wie Stauvermeidung, zudem heißt ein Ausbau der A59 keineswegs, dass es eine Stauvermeidung gibt. Denn schließlich kann es weiterhin einen Rückstau von Lokalnetz kommen.
Wie nicht anders zu erwarten, wird der THG nicht vollständig quantifiziert und in Rahmen einer Bilanz den verschiedenen Alternativen gegenüber gestellt. Stumpf wird auf rücksichtslose individuelle KFZ-Mobilität gesetzt, statt sämtliche Alternativen einzubeziehen. Auch fehlen die Freisetzungen durch Bau. Ausgleichspflanzungen kompensieren keineswegs den Bodenverlust durch Betonproduktion aus Gebirgen u. a. in Indonesien, sowie Kiesabbau am Niederrhein, der uns noch dazu Nahrungsmittel raubt.

Wenn man den CO2-Abdruck der Rohstoffe für den Bau berücksichtigt, müsste auch das Bauwerk selber klimaneutral errichtet werden. Dies ist entsprechend bei den Ausschreibungen zu berücksichtigen, damit möglichst wenig Klimaschädigung mit dem Bauwerk einhergeht. Auch Flächenverluste bedeuten weniger Bindung von Kohlendioxid. Eine quantifizierte Kompensation war in den Unterlagen nicht erkennbar, zumal Flächenfraß auch nicht kompensiert werden kann, dadurch CO2-Senken dauerhaft verschwinden.
Für die Auswirkungen der Klimaerwärmung ist nach UVPG gemäß UBA eine Analyse durchzuführen.
Grünflächenschutz heißt immer zugleich auch Klimaschutz, da Grünflächen allein durchs Mikrobiom erhebliche Kohlenstoffmengen speichern. Die Versiegelung von Böden führt dagegen zum völligen Verlust dieser Bodenfunktion und zugleich fallen u. a. Torflinsen trocken, was zu deren aeroben Abbau führt und mit Bodensenkungen einhergeht.

Durch den Neubau in Hochbauweise wird die Frischluftzufuhr eingeschränkt. Das heißt bei Hitzezeiten wird die Aufheizung zusätzlich erhöht. Beton und Straßen speichern die Hitze zusätzlich. Diese Wärmewirkung im Zusammenhang mit der Klimaerwärmung wird zu mehr Hitzetoten führen. Außerdem verhindert eine Hochbauweise den Austrag von Luftschadstoffen durch eine Bremswirkung auf Luftströmungen. Diese klimatischen Aspekte wurden nicht in der notwendigen Tiefe betrachtet. Schon gar nicht wurde diese bei den unterschiedlichen Varianten betrachtet. Dabei stellen die Toten, welche aus unterschiedlichen Planungen resultieren des wesentliche Merkmal dar, welches man abwägen muss. Die Unterlagen enthielten nichts zur Thematik der Luftströmung und wie diese sich ändern durch das Höhenprofil, aber auch die veränderte Thermik der verbreiterten Autobahn. Für eine Abwägung zum Themenpunkt Klima ist dies aber zwingend erforderlich. Insbesondere der Temperaturanstieg durch den Bau in Hochweise im Vergleich zu einem Tunnel ist zu betrachten.

Der Satz: „Im Straßenverkehr werden drei THG emittiert, insbesondere Kohlenstoffdioxid (CO2), zudem Distickstoffmonoxid („Lachgas“) (N2O) und Methan (CH4).“ ist in der Form nicht richtig. Auch Stickoxide zählen zu den THG, da sich aus diesem im Sommer Ozon bildet.

Luftschadstoffe und Feinstaub

Ein verbesserter Verkehrsfluss führt zu mehr Verkehr und damit zu mehr Schadstoffen. Die Behauptung, dass der verbesserte Verkehrsfluss zu weniger Schadstoffen führten würde ist nicht plausibel.
Welche Maßnahmen werden zum Schutz vor Ultrafeinstaub (PM0,1) getroffen? Ultrafeinstaub wurde jedenfalls nicht betrachtet. Da es keinen Grenzwert für Ultrafeinstaub gibt, ist folgerichtig der Grenzwert der WHO für PM2,5 heranzuziehen, der Ultrafeinstaub enthalten soll. Dieser Wert liegt deutlich und dem in Deutschland geltenden.
Durch Reifenabrieb wird weiterhin Mikroplastik und Feinstaub erzeugt. Selbst bei Elektroautos.
Die aufgeführten Grenzwerte „Die geltenden Grenzwerte (GW) an NO2 und PM10 (GW 40 µg/m³), sowie PM2,5 (GW 25 µg/m³) werden im gesamten Projektgebiet im Prognose-Planfall hinsichtlich der Gesamtbelastung weder erreicht noch überschritten.“ entsprechen nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik, den die WHO ermittelt hat. Nach medizinischen Gesichtspunkten sind die Werte zu hoch. Die EU überarbeitet diese derzeit und es gibt auch bereits Klagen. Demnach sind ist nicht mit veralteten Werten zu planen, sondern die Bevölkerung ist nach Stand von Wissenschaft und Technik zu schützen.

Wie mit der quasi direkten Einleitung von der Abwasser der Mikroplastikfeinstaub abgetrennt werden soll erschließt sich nicht. Mikroplastikfeinstaub entsteht unweigerlich durch Reifenabrieb. Bei Umstellung auf Elektro erhöht sich der Reifenabrieb noch durch zusätzliches Gewicht. Das heißt Es wird Mikroplastikfeinstaub in Flüssen durch die Kanalisation oder direkt eingeleitet. Da es sich hier um eine Neuplanung handelt ist dieser Aspekt zu berücksichtigen. Mikroplastik in Gewässern stellt eine schädliche Veränderung dar und verstößt damit gegen die WRRL.

Es wird nicht analysiert, wie viele zusätzliche Tote der Ausbau fordern wird durch Lärm und andere tödliche Umweltbelastungen, wie Reifenabrieb. Ebenso die Todesopfer durch andere Umweltauswirkungen, wie Klimaerwärmung.

DA Beton abgebrochen wird und ggf. sogar vor Ort zerkleinert wird, ist die Auflage erforderlich, dass der Staub innerhalb der Baustelle zu halten ist.

In U17-4_B01-BR wird nicht das Atemgift Ozon betrachtet, obwohl dies in heißen Zeiten als Folgeprodukt des Verkehrs in Kombination mit der Sonneneinstrahlung entsteht. Durch einen Tunnel würde die Entstehung reduziert, da das Licht für die photochemischen Reaktionen fehlt. Das Sommersmog mit Autoverkehr zusammenhängt ist lange bekannt und früher gab es deswegen auch Fahrverbote. Es ist verwunderlich, dass heute nicht mehr die notwendigen Maßnahmen getroffen werden.

Die Ausbreitung der Luftschadstoffe wurde nicht für Tunnel usw. betrachtet. Weiterhin wurden keine Werte für die Fahrbahn betrachtet, obwohl die Schadstoffe auch im KFZ eingeatmet werden. Je mehr KFZ, desto höher die Belastung.

Lärm

Staus führen zu weniger Lärm, denn auch niedrigere Geschwindigkeit führt zu weniger Lärm. Diese Maßnahme ist am effizientesten und auch am Besten für die Umwelt. Durchgehend Tempo 60 oder 70 wäre angebracht. Dies verringert auch die Unfallwahrscheinlichkeit und rettet Menschenleben. Lärm tötet Menschen, nicht sofort, aber langsam.
Infraschall, der im starken Umfang vom KFZ-Verkehr imitiert wird, blieb unberücksichtigt. Vor Infraschall, der deutlich über den Werten von Windenergieanlagen liegt, schützen Wände nicht und zugleich wirken diese Druckschwankungen unmittelbar auf den menschlichen Körper. Es ist zwar eventuell nicht hörbar, aber es wirkt trotzdem auf den Körper und führt zu Schwankungen des Blutdrucks analog zu Wetterumschwüngen. Durch die kürzere Taktung ist der Stress allerdings höher und damit ist auch erklärbar, warum Verkehrslärm gesundheitsschädlich ist. Wenn man hier einen wesentlichen Teil des Lärmspektrum aber einfach ausblendet, ist das Körperverletzung.
Die Argumentation Lärmschutz gibt es an allen Ausbaustrecken. Der beste Lärmschutz ist die Vermeidung und Verringerung des Verkehrs und dafür brauchen wir finanzielle Mittel im Ausbau des ÖPNV!
Lärm mindert zudem den Immobilienwert um 0,7 % pro dB(A), dieser Wertverlust wird scheinbar nicht entschädigt. Die Verbesserung wird bezweifelt, da der Verkehrslärm unter optimalen Bedingungen gerechnet wurde.
Eine Gesamtlärmbetrachtung in Hinblick auf alle einwirkenden Lärmfaktoren fand nicht statt, dabei ist das, was die Gesundheit schädigt. Und die Stelle, welche etwas ändert muss nachweisen, dass die Gesamtzunahme nicht schädlich ist.

In den Anlagen U17-3 steht: „Darstellung der Immissionen als Beurteilungspegel nach AVV Bau [dB(A)] in 7,20 m Höhe über Boden (entspricht 2. Obergeschoss), Zeitbereich Tag (gem. AVV Bau 07:00 – 20:00 Uhr)“. Die Arbeiten finden allerdings sowohl höher, wie auch tiefer statt. Dadurch wird die reale Belastung im Erdgeschoss, aber auch im Umfeld nicht sachgerecht widergespiegelt. Arbeiten am Boden werden nicht berücksichtigt. Schall breitet sich von der Quelle in alle Raumrichtungen aus. Die Spitzenwerte sind nicht erkennbar. Für die Lärmbewertung wurden teilweise österreichische Grundlagen herangezogen. Dies ist keine in Deutschland gültige Rechtsgrundlage.
Bei der Vorhersage der Lärmbelastung hat man nicht leere LKW berücksichtigt, die durch Unebenheiten besonders laut sind, zumal nur selten die Vorgabe der StVO eingehalten wird, dass nichts klappern darf. Hier müsste ein Lärmblitzer die Lärmbelastung kontrollieren.

Die Behauptung: „Die aktiven Lärmschutzanlagen werden aufgrund der geringen Flächenverfügbarkeit in Form von Lärmschutzwänden ausgeführt“ ist unwahr. Aktiver Lärmschutz findet immer an der Quelle statt. Die Quelle ist hier aber dass Fahrzeug. Eine Lärmschutzwand ist immer nur passiver Lärmschutz. Aktiver Lärmschutz wäre eine Verringerung des Rollgeräuschs durch spezielle Oberflächen oder eine Temporeduzierung.

Der Neubau einer Autobahn in Form einer Hochstraße mitten durch ein Wohngebiet ist aber nach heutiger Rechtslage nicht mehr genehmigungsfähig und entspricht in keinerlei Form dem heutigen Zeitgeist. Heute müssen städtebauliche Aspekte ebenso berücksichtigt werden wie verkehrliche. Demnach ist auch ein wesentlich veränderter Ersatzbau nicht genehmigungsfähig. Da hier eine Verbreiterung um mind. 50 % erfolgt und auch von Seitenstreifen die Rede ist, deutet vieles darauf hin, dass hier ein Bauwerk geplant wird, was keine Aussicht auf Genehmigung hat.

Die Ausführung „Aktiver Lärmschutz kann unterbleiben, wenn die Kosten der Lärmschutzmaßnahmen an der Straße außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen (§ 41 Abs.2 BImSchG). Aktiver Lärmschutz kann ebenfalls unterbleiben, wenn Anlagen zum Lärmschutz mit dem Vorhaben unvereinbar sind.“ mag zwar so im Gesetz stehen, stellt aber rein rechtlich betrachtet Körperverletzung dar. Denn das egoistische Mobilitätsbedürfnis aus dem niederen Beweggrund Bequemlichkeit steht in keinem Fall über dem Bedürfnis auf körperliche Unversehrtheit. Die Grenzwerte sind zwingen einzuhalten, ist das nicht baulich nicht möglich ist der Verkehr zu reduzieren. Dies geht am Besten durch eine Verringerung der Fahrspuren, wodurch auch mehr Abstand zur Wohnbebauung entsteht. Schließlich verringert sich Lärm, wenn der Abstand größer wird.

Die Kostenschätzung für Lärmschutzwände ist veraltet, da Baukosten in den letzten beiden Jahren erheblich gestiegen sind. Zudem sind die Klimafolgekosten noch nicht inkludiert. Ein Tunnel könnte durchaus genauso teuer sein, wie eine hohe Lärmschutzwand aus Beton, mit dem Vorteil, dass die obere Abdeckung je nach Ausführung nur einen Radweg tragen muss. Eine Bilanz hierzu ist nicht zu finden. Die Baukosten sind allein von Mai 2022 bis Mai 2023 um 8,8 % gestiegen. Man gewinnt den Eindruck, dass die Kostenbilanzen für die unterschiedlichen Varianten geheimgehalten werden, um eine vollständige Bewertung zu verhindern. Zudem kann der Lärmschutz mit einer Lärmschutzwand alleine nicht eingehalten werden, also braucht es einen Lärmschutzdeckel.

Östlich der A 59 liegen die Gesamtschule Emschertal, die Comeniusschule, der katholische Kindergarten St. Johann und das Caritas Altenheim St. Josef. Östlich der A 59 und nördlich der A 42 zwischen AK Duisburg Nord und östlicher Planfeststellungegrenze liegen die Gemeinschaftsgrundschule Humboldtstraße und 4 Kindergärten. Für diese Gebäude gelten strenge Immssionsgrenzwerte. Das sind 57 dB(A) im Zeitraum Tag für die Schulen und 57 dB(A) im Zeitraum Tag und 47 dB(A) im Nachtzeitraum für das Altenheim. Diese strengen Grenzwerte können mit keiner der untersuchten Varianten eingehalten werden.

Eine Berechnung zum Lärmschutzdeckel fand nicht statt, wie man in U17-1_B01-BR u. a. Tabelle 8, 10, 12 eindeutig sieht. Dies ist nachzuholen und erneut offenzulegen. Es ist nicht davon auszugehen, dass ein Lärmschutzdeckel überhaupt geprüft wurde. Weiterhin ist zu bedenken, dass Grenzwerte die Obergrenze darstellen und Unterschreitungen immer sinnvoll sind. Grenzwerte haben nicht den Zweck diese auszureizen.
Es ist zudem möglich die Autobahn nur halb in der Erde zu errichten und an den Rändern anzufüllen, wodurch zusammen mit einem Lärmschutzdeckel, sowohl die Mobilität, wie auch die Verbindung zwischen den Stadtteilen massiv verbessert wird.

Warum das Lärmschutzgutachten ständige die Werte 60 dB(A) im Nachtzeitraum/70 dB(A)am Tag heranzieht, ist unverständlich, da die Grenzwerte nach 16. BImSchV zwingend einzuhalten sind und nicht mit fiktiven Größen gerechnet werden darf!
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit heißt nicht, dass nicht alle Varianten und ihre Auswirkungen gründlich geprüft werden müssen. Zudem ist erkennbar, dass die Mehrkosten für einen Tunnellösung nicht unverhältnismäßig sind im Vergleich zum Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit und Lärmschutz. Durch eine Unterlassung dieses Vergleichs besteht ein schwerwiegender Abwägungsfehler, der bei derart erheblichen Eingriffen automatisch zu einer Nichtigkeit einer Genehmigung führt. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten sich nicht erheblich unterscheiden zwischen Lärmschutzwänden und Tunnel/Trog mit Lärmschutzdeckel, zugleich aber eine erhebliche Lärmreduzierung einhergeht. Zumal eine Brücke mit Lärmschutzwand von Statik deutlich aufwändiger ist, als ein Trog/Tunnel mit Deckel, der die seitlichen Kräfte kompensiert.

Für den Baulärm eine AVV von 1970 heranzuziehen ist ungeachtet des Charakters als Allgemeine Verwaltungsvorschrift rechtswidrig, da erkennbar ist, dass diese Vorschrift, mit einer Veraltung von 50 Jahren, nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen kann. Eine Vermutungswirkung wird durch einer derartig Antike Vorschrift nicht mehr ausgeübt. Auch eine Bindung der Verwaltung ist nicht mehr gegeben. Folglich sind aktuelle Grenzwerte heranzuziehen. Die TA Lärm als Verwaltungsvorschrift ist mit Stand von 2017 deutlich aktueller und damit zu nutzen. Da die TA-Lärm ebenfalls eine Verwaltungsvorschrift ist, ist diese ebenengleich, bei deutlich aktuellerem Stand. Folgerichtig ist diese anzuwenden und nicht der schlechtere Schutz einer antiken AVV Bau, bei der es belegbar keine Updates gab. Die Grenzwerte sind identisch, also kann der Grund nur in einer für die Bevölkerung nachteiligeren Beurteilungsmethodik der AVV Bau liegen. Auch zur Berechnung wird die TA Lärm nicht genutzt und auch nicht einmal erwähnt. Dies ist extrem verwunderlich. Es müsste zumindest begründet werden, warum man eine völlig veraltete Vorschrift nimmt und dadurch der gleich Schutz besteht. Da dies nicht gemacht wurde, ist anzunehmen, dass der Schutz schlechter ist.
Rückfahrwarner können durch Einweisung vermieden werden. In der Nacht ist zwingend eine Einweisung erforderlich.

Verkehr

Mehr Straße bedeutet automatisch mehr Verkehr. Denn eine unattraktive Strecke mit Stau führt eher dazu, dass man Alternativen nutzt. Demnach führt das Ausbau zu mehr Verkehr. Zugleich handelt es sich um eine Subvention für Logistikverkehr. Eine Steigerung in diesem Bereich wurde zudem nicht belegt. Mehr Verkehr entsteht nur dann, wenn mehr Ramsch transportiert wird. Transportiert man stattdessen wertvolle Güter, verringert sich der Verkehr sogar, da bei gleichem Transportvolumen mehr Wert transportiert wird. Die Alternative zum Ausbau ist folglich auch weniger Ramsch und mehr Nachhaltigkeit, statt sinnfreien Konsum von Ramsch.
Das Braess-Paradoxon bleibt in der Planung vollständig unberücksichtigt.
Die Verkehrsprognosen berücksichtigen nicht die Verkehrswende aus Klimaschutzgründen zu weniger PKW und LKW. Die Prognose ist also grob fehlerhaft. PKW-Verkehr ist nicht im öffentlichen Interesse, sondern Verkehrsdiskriminierung. Gerade Autobahnen bevorzugen ausschließlich KFZ und verneinen andere Fortbewegung. Dies diskriminiert und verstößt gegen Artikel 3 GG iVm. Artikel 11.
Die Einführung einer PKW-Maut wurde in der Verkehrsprognose nicht berücksichtigt, welche die Autobahn entlasten wird. Die gesamte Verkehrsprognose hätte insbesondere den Aspekt Klimaschutz und Verkehrswende aufgreifen müssen und nicht einfach nur ein plattes Weiterso beschreiben sollen. Die gesamte Prognose ist quasi wertlos, weil sämtliche anstehenden Veränderungen ausgeblendet werden. Mobilität heißt nicht PKW-Verkehr. Auch dieser Fakt wurde ausgeblendet.
Die zunehmend limitierende Parkfläche in Städten wurde nicht berücksichtigt und einfach illusorisches Wachstum angenommen. Will man Staus verringern muss man dies marktwirtschaftlich regeln durch eine Autobahnmaut für PKW.
Je besser ausgebaut eine Strecke ist, desto mehr LKW-Verkehr zieht diese an und desto günstiger wird es für die Firmen Transporte von anderen Verkehrsträgern auf die Straße zu verlagern. Dies führt wiederum zu anderen Verkehr, welche die Prognosen übertreffen wird.

Im weiteren Verlauf fehlt ein Radweg, obwohl auch hier Brücken geplant sind.

„Bei der Prognose der zu erwartenden Verkehrsbelastungen wurde der Prognosezeithorizont 2030 gewählt. Für diesen Zeithorizont werden Annahmen zum Mobilitätsverhalten getroffen, die unter den voraussichtlichen demografischen, wirtschaftlichen und verkehrlichen Rahmenbedingungen eintreffen werden.“
Der derzeitige Konjunkturrückgang wird sich bedingt durch eine Veränderungen der globalen wirtschaftlichen Strukturen verfestigen. Es ist davon auszugehen, dass ein Verkehrsrückgang eintritt. Weiterhin zeigt der demografische Wandel eine Veralterung der Bevölkerung, was mittelfristig zu einem Rückgang führt. Bereits heute sind zu viele alte Menschen mit KFZ unterwegs, die nicht mehr zum Führen eines Fahrzeugs geeignet sind. Diese Aspekte der Verkehrssicherheit müssen berücksichtigt werden.

Die Behauptung: „Der Streckenabschnitt weist eine hohe Stauanfälligkeit mit über 300 Staustunden/Jahr auf“ ist nicht nachvollziehbar. Das Jahr hat 8760 Stunden, wenn man 365 a 24 Stunden ansetzt. Hier ergibt sich ein Stauanteil von gerade einmal 3 % im Jahr. Ein Ausbau nur weil alle zur gleichen Zeit ein limitierendes System benutzen wollen ist unlogisch. Hier müssen Anreize für zeitliche Verlagerung geschaffen werden. Da die Kapazität aller Straßen limitiert ist, wird erst der Ausbau zu mehr Verkehr führen. Ansonsten entstünde dieser Verkehr gar nicht. Etwa die Abwägung zwischen Fahrrad und KFZ wird auch unter Zeitaspekten getroffen. Wenn der Verkehrsfluss Fahrrad besser ist wird eher das Fahrrad genommen. Ein KFZ wird dann gar nicht erst angeschafft.

Der geplante Bau ändert am Straßennetz in Duisburg kaum etwas, aber zugleich wird mehr Verkehr über die Autobahn geführt, dass heißt es wird unweigerlich zu Rückstaus kommen, was wiederum die Verkehrssicherheit auf kommunalen Straßen senkt. Auch die Änderungen bei den Abfahrten, wirken sich aufs Umfeld aus. Hier müssen die folgen genau abgeschätzt werden, da hier erhebliche Kosten auf die Kommune zukommen. Insbesondere in Hinblick auf die Verkehrssicherheit und die Flüssigkeit von Fuß- und Radverkehr ergeben sich massive Auswirkungen, wenn das Projekt wie geplant umgesetzt wird. Entweder werden die Ampelphasen negativ verändert, wodurch allerdings u. U. in der Mobilität eingeschränkte Personen sehr stark beeinträchtigt werden oder es wird Rückstaus geben, die sogar nicht gefährlicher sind, als der derzeitige Zustand auf der A59. Eine elektronische Temporegelung analog zur A40 in Essen ist hier angebracht, sodass frühzeitig auf starken Verkehr reagiert werden kann und andere Verkehrsteilnehmende nicht durch das egoistsche Mobilitätsverhalten von KFZ-Fahrenden beeinträchtigt werden.

Ich schließe mich der Einschätzung des ADFC an:

Wir als ADFC Duisburg sehen eine durchgehende und sichere Nord-Süd-Verbindung für den Radverkehr als dringend notwendig an.
Deshalb ist es von zukunftsweisender Bedeutung, dass die „Berliner Brücke“ einen begleitenden Radweg erhält und die Tunnelbauweise die Möglichkeit einer komfortablen und leistungsfähigen Radverkehrsverbindung in Nord-Süd-Richtung ermöglicht.
Durch ein einteiliges Planfeststellungsverfahren und die damit einhergehenden Verzögerungen ist dieses Ziel mindestens zeitlich stark gefährdet.

Der ADFC Duisburg erarbeitete 2014 eine Alternative zur Fahrt mit dem Auto. Eine Radroute vom Rathaus in Hamborn bis in die Stadtmitte, ca. 11 km lang, relativ verkehrsarm und gemütlich in 50 Minuten zu schaffen. Dabei wurde allerdings sehr deutlich, dass die Entfernung von Meiderich zur Stadtmitte, ca. 3 km über die A59 und nur dem Autoverkehr vorbehalten war. Die bedeutet für den Radverkehr eine drei- bis vierfache Entfernung und damit einen erheblichen Umweg. Es fehlt in Duisburg eine gute Nord-Süd-Verbindung für den nachhaltigen Verkehr. Man stelle sich vor, in knapp 30 Minuten zu Fuß oder in gut 10 Minuten mit dem Fahrrad von Meiderich bis Stadtmitte. Das heißt aber auch, dass dafür der Brückenneubau möglichst schnell kommen muss und neben dem Radschnellweg auch einen Fußweg auf der anderen Seite benötigt. Derzeit ist nach den Unterlagen nur ein Radweg geplant. Fußverkehr wird weiterhin zu Umwegen gezwungen.

U21-Anhang zeigt nur Pkw, Krad, Lieferfzg, Lkw, Lastzug und Bus pro Stunde. Radfahrende und Gehende werden nicht berücksichtigt. Allerdings hat auch dieser Verkehr sowohl einen Einfluss auf den Klimaschutz, wie auch die Verkehrssicherheit. Über Lichtsignalanlagen, Wartezeiten und vielen weiteren Rahmenbedingungen ist Fuß- und Radverkehr mit KFZ-Verkehr gekoppelt. Insbesondere Zubringerspuren ohne Ampeln sind für Rad- und Fußverkehr gefährlich. Oft stützt man sich auf die Ausrede toter Winkel bei LKW, die in Duisburg stark vertreten sind. Es scheint allerdings nur der KFZ-Verkehrsfluss zu zählen nicht die Verkehrssicherheit an erster Stelle und der Verkehrsfluss aller am Verkehr teilnehmenden. Die Bewertungen der Kreuzungsgüte spiegelt soweit erkennbar auch nur KFZ-Verkehr wieder. Die Güte für andere Verkehrsteilnehmende inklusive eingeschränkter Mobilität wird nicht berücksichtigt. Dabei müssen sich Ampelphase für Gehende an den langsamsten orientieren und diese müssen innerhalb einer Ampelphase überqueren können. Einzelne Verkehrsarten können und dürfen niemals unabhängig voneinander betrachtet werden. Die Bewertung der Verkehrsgüte sind damit nicht ausreichend. Es ist eine erneute Offenlage notwendig. Für mich ist relevant wie gut ich als Fußgänger und Radfahrer derzeit und zukünftig durchkomme. Wenn ich für eine Kreuzung 5 Minuten brauche, weil wegen KFZ die Ampeln so blöd geschaltet sind, ist das inakzeptabel.
Soweit erkennbar wurden auch nicht Radfahrende und Gehende gezählt. Sprich auch die Datenbasis ist unzureichend. Die ganzen Unterlagen offenbaren eine KFZ-Unterwürfigkeit, hinter der scheinbar alles andere zurückstehen muss, aber das wäre dann natürlich rechtswidrig. Ich verlange für mich als Radfahrer und/oder Fußgänger einen genauso ungehinderter Verkehrsfluss, wie dieser hier für KFZ scheinbar angesetzt wird. Kreuzungen will ich überqueren können ohne lange Wartezeiten und ohne Gefährdungen durch KFZ. Insbesondere gilt dies bei schlechter Witterung.
An einer Stelle wird der Eindruck erweckt Radfahrende und Gehende wären berücksichtigt worden. Dies geht allerdings nicht aus den Übersichten hervor. Vielmehr ist erkennbar, dass nur KFZ aufgeführt werden. Ein Ausführung der Wartezeiten für Radfahrende und Gehende in Minuten ist nicht angegeben.

Das man Wirtschaft und Verkehr koppelt ist unlogisch. Früher ging man auch davon aus, dass Energieverbrauch mit Wirtschaft gekoppelt wäre, dies ist inzwischen klar widerlegt. Auch der Verkehr ist unabhängig von der Wirtschaft, wird aber stark von den massiven Subventionen beeinflusst. KFZ-Verkehr ist erheblich subventioniert. Angefangen bei der kostenlosen Lagerung von KFZ auf öffentlichen Flächen über Gesundheitsschäden der Bevölkerung bis hin zu „Unfällen“, denen nicht entgegen gewirkt wird. Das Thema wird nicht einmal richtig aufgegriffen obwohl dies nach EU-Recht zwingend ist. Weiterhin ist zu bedenken, dass eine Autobahn, die mehr Verkehr aufnehmen kann auch zu mehr Verkehr führen wird, weil sich mehr Personen ein KFZ anschaffen werden. Dies ist bereits wissenschaftlich eindeutig belegt. Die Pendeldistanzen steigen, wobei die Fahrzeiten gleich bleiben. Dies wird wesentlich von der durchschnittlichen Geschwindigkeit beeinflusst. Der Verkehr wird durch den Ausbau erst ermöglicht. Der Verkehr würde sich nicht wesentlich steigern, wenn es bei vier Spuren bliebe. Ein Beweis für die Prognose wurde nicht erbracht.

Eine Tunnellösung hat den Vorteil, dass Fahrzeuge die Abfahren ausgebremst werden, weil es Bergauf geht und bei Zufahrten geht es bergab, was die Fahrzeuge beschleunigt. Dies erhöht die Verkehrssicherheit.
„Unfälle“ spielen auch bei den Verkehrsflüssen eine Rolle und können erhebliche Staus verursachen. Dies wurde nicht geprüft und bewertet.

Verkehrssicherheit

Gemäß RICHTLINIE 2008/96/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. November 2008 über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur ist eine „Folgenabschätzung hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit“ vorgeschrieben. Sowohl durch die Erweiterung auf der Autobahn selber, wie auch im kommunalen Netz sorgt mehr Verkehr für höhere Wahrscheinlichkeit von „Unfällen“ etwa durch Kollisionen. Auch ist das kommunale Netz gar nicht auf mehr Verkehr ausgelegt, welcher durch den Ausbau induziert wird. Das heißt hier ist mit mehr Gefahren für Verkehrsteilnehmde zu rechnen. Weiterhin sind Folgekosten für den kommunalen Haushalt bei einem Ausbau nicht berücksichtigt. Bei der Verkehrsanalyse muss zwingend das Umfeld betrachtet werden, da mehr Verkehr auf der Autobahn auch auf dieses ausstrahlt.

Es fehlt eine Analyse, wie viele zusätzliche Todesopfer die Subvention vom mehr und schnellerem Verkehr verursacht.

Sowohl höhere Temperaturen, als auch mehr Giftgase (z.B. Stickoxide) schaden den Menschen im Umfeld und verringern die statistische Lebenserwartung. Diese Effekte werden nicht dargelegt, obwohl notwendiger Bestandteil einer jeden UVP, weil dies den Menschen im Umfeld unmittelbar schadet. Auf die Effekt durch Erwärmung wurde gar nicht eingegangen auf Stickoxide usw. nur in Hinblick aufs Umfeld aber nicht in Hinblick auf die Fahrbahn. Wesentliche Auswirkungen wie Ozon wurden weggelassen.

Die Behauptung „Die derzeit mangelnde Qualität des Verkehrsablaufs und die hierdurch entstehenden Defizite der Verkehrssicherheit werden durch den 6-streifigen Ausbau behoben“ trifft nicht zu, da die Verkehrssicherheit gar nicht vollumfänglich bewertet wurde. Auch heute schon kann die Verkehrssicherheit durch Temporeduzierung und anderen Maßnahmen wie Überholverbote für LKW hergestellt werden. Eine Abwägung unter Betrachtung der Verkehrssicherheit fand nicht statt, obwohl die gleiche Sicherheit mit weniger Kosten erreichbar wäre. Die Sicherheit als Begründung ist somit unzureichend.

Die Behauptung „Aufgrund der fehlenden Seitenstreifen ist von einer weiteren Zunahme der Unfallhäufigkeiten auszugehen“ ist unlogisch. „Unfälle“ sind nicht durch Seitenstreifen zu verhindern, sondern durch konsequente Durchsetzung der Verkehrsregeln. Sprich Abstand und Einhaltung der Geschwindigkeit. Wenn dies gegeben ist kann es nicht zu sogenannten Unfällen kommen.
Die Schlussfolgerung aus: „Im AK Duisburg sind 6 Unfälle des Unfalltyps 1 (Fahrunfall) und 2 Unfälle des Unfalltyps 6 (Unfall im Längsverkehr) zu verzeichnen. Dies ist vermutlich auf das nicht dem heutigen Stand der Technik ausgebaute Autobahnkreuz zurückzuführen. Insbesondere die geringen Ein- und Ausfahrradien der Verbindungsrampen führen in Verbindung mit den vorausgehenden langen Geraden im Grundriss zu erhöhten Fahrgeschwindigkeiten, die dann im Bereich der Kurven und Ein- und Ausfahrtsbereichen zu Fahrunfällen führen.“ ist nicht nachvollziehbar. Wenn die Ein- und Ausfahrradien gefährlich wären, hätte man Maßnahmen treffen müssen. Etwa erhöhter Abstand zwischen den Fahrzeugen, verringerte Geschwindigkeit mit Kontrolle. Sämtliche Gefahren lassen sich auch ohne bauliche Maßnahmen beheben. Jedenfalls, wenn man die Verkehrssicherheit ernst nimmt. Da allerdings die „Unfälle“ scheinbar nicht zum Anlass für Maßnahmen genommen wurden, sind diese auch kein Grund für einen Ausbau, andernfalls hätte man ja gehandelt.
Eine Detailauswertung des Unfallgeschehens fand nicht statt.

Durch eine Tunnelbauweise würde zugleich auch die Verkehrssicherheit erhöht, da hier nicht mit Frost zu rechnen ist.

Die Prognosen sind ausschließlich Schönwetterprognosen, die nicht im geringsten schlechtes Wetter bzw. ungünstige Witterung berücksichtigen. Dabei ist es offensichtlich, dass dies erforderlich ist. Insbesondere Dunkelheit und schlechte Witterung beeinträchtigen die Verkehrssicherheit von Radfahrenden und Gehenden, weil sich KFZ-Fahrende nicht an die Geschwindigkeitsvorgaben § 3 StVO halten, die eindeutig nur unter optimalen Bedingungen gelten und bei Dunkelheit und schlechter Witterung gelten. Eine Kontrolle erfolgt nicht.

„Von der INGE wurden in den Dossiers alle weiteren Kriterien (Entwurf, Sicherheit, Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit etc.) zusammengetragen und die Varianten entsprechend beurteilt [INGE 2018].“
Das vorgenannte Dokument wurde nicht offengelegt, sodass ich den Einfluss auf meine Verkehrssicherheit nicht bewerten kann. Die offengelegten Unterlagen sind hierfür völlig unzureichend. Verkehrssicherheit wird allenfalls mal erwähnt. Mit welcher Anzahl von „Unfällen“ man rechnet ist nicht erkennbar.

Eine Verkehrsgefährdungsbeurteilung fand nicht statt. Somit ist nicht absehbar, wie sehr die Unfallquote steigt. Damit ist Vorhaben potentiell letal und damit abzulehnen. Es kann und darf erst dann genehmigt werden, wenn die VisionZero (vorgeschrieben nach StVO iVm. VwV-StVO) belegt ist. Da die A59 mit den kommunalen Straßen wie ein Rohrsystem kommuniziert ist dieses mit zu betrachten.
Für mich als betroffene Person, die im ganzen Stadtgebiet mit dem Fahrrad unterwegs ist, ist nicht erkennbar, welche Auswirkungen das Vorhaben auf mich haben wird. Entweder ist das Vorhaben abzulehnen oder eine erneute Offenlage durchzuführen. Das Schutzgut Mensch ist somit nicht ausreichend betrachtet und dargestellt worden. Apropos Schutzgut Mensch.

Wasser

Durch zusätzliche versiegelte Fläche wird bei Starkregen mehr Wasser in die Kanalisation geleitet. Dies ist bei einer Erhöhung der Verkehrsfläche um 50 % offensichtlich. Dies heißt wiederum, dass die Wahrscheinlichkeit für überflutete Straßen und Keller in Duisburg stark ansteigt oder zu finanziellen Mehrbelastungen führt, weil die Kanalisation angepasst werden muss. Bei einer Überdeckelung wäre das nicht der Fall, da das Wasser seitlich in Grünflächen geleitet werden könnte.
Andernfalls ist eine finanzielle Kompensation an die Kommune für sämtliche Folgekosten für die Infrastruktur zu leisten. Da durch die menschengemachte Klimaerwärmung Starkregen zunehmen ist auch langfristig zu berechnen, wie teuer dies für die Kommune wird. Die Kosten würden über die Wirtschaftsbetriebe auf die Allgemeinheit umgelegt ohne das für die Allgemeinheit ein Mehrwert entsteht. Der Mehrwert entsteht eventuell für KFZ-Fahrende, wobei auch dies fraglich ist.
Meine Empfehlung an die Wirtschaftsbetriebe Duisburg als Teil der Stadt Duisburg wäre hier die Übernahme das Regenwassers ohne Pufferung abzulehnen, da es nicht sein kann, dass die Bevölkerung unter einer Verbreiterung der Autobahn leidet und zugleich auch noch für die höheren Kosten aufkommen soll. Es ist zudem zweifelhaft, dass das vorhandene Netz für die Mehrbelastung ausgelegt ist. Hier müsste erst einmal eine Analyse stattfinden, zu welcher Überflutung es bei Starkregen kommt und wie viel mehr es wird durch die Verbreiterung.
Durch die direkte/indirekte Ableitung in den Rhein kommt es zu einer höheren Hochwassergefährdung. Da auch viele andere Flächen in den Rhein entwässern müsste hier die Gesamtmenge ermittelt werden. Es ist wahrscheinlich, dass der Rheinpegel durch die Gesamtentwässerung erheblich steigt und jede weitere Zunahme die Überflutungsgefahr erhöht. Da sich Rückstaueffekte auch Rheinaufwärts auswirken, kann auch Rheinhausen betroffen sein.
Die aufgeführte Regenwasserbehandlung würde bei Tunnelbauweise entfallen.
Die geplante Trogbauweise kann bei Starkregen zur einer tödlichen Falle für Autofahrende werden. Aber gewisser Regenstärke kann das Wasser nicht mehr abfließen und es wird sich stauen. Aquaplaning und Unfälle sind die Folge. Ein durchgehender Tunnel bzw. eine Überdachung mit Radweg drauf würde einen großen Teil des Regens abhalten und in Grünflächen leiten und zugleich nachhaltige Mobilität stärken.
Zudem stellte sich mir die Frage, wer eigentlich die Abwassergebühren für die Einleitung von Autobahnen zahlt. In der Abwassergebührensatzung steht dazu:

„Die Stadt trägt für die Entwässerung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sowie der sonstigen anderen öffentlichen Flächen die darauf entfallenden anteiligen Kosten. Der Anteil wird aus dem Kostenträger „Niederschlagswasser“ ermittelt, und zwar aus dem Verhältnis der an die Abwasseranlage angeschlossenen öffentlichen Flächen zu den sonstigen angeschlossenen Flächen.

Warum muss eigentlich die Allgemeinheit für Abwasserbeseitigung von Autobahnen und Parkplätzen bezahlen? Und wie hoch sind hier die Kosten? Dies ist in den Unterlagen nicht erkennbar, sodass ich die Folgen für mich abschätzen kann. Es kann doch nicht sein, dass die Allgemeinheit für Rasestrecken bezahlt. Dass muss doch verursachergerecht umgelegt werden. Zumal Autobahnen im ländlichen Raum keine vergleichbaren Kosten verursachen.
Warum muss die Allgemeinheit diesen klimaschädlichen Irrsinn mitfinanzieren? Ich bin hier für marktwirtschaftliche Eigenverantwortung und verursachergerechte Umlage statt Gratismentalität. Sinnvoll wäre es hier die Gebühren über die Maut für LKW-Verkehr einzuziehen.

Die Angabe: „Der mittlere Jahresniederschlag (Duisburg-Baerl) beträgt gemäß des Deutschen Wetterdienstes ca. N = 756 mm/a“ gibt nicht die Extremwerte wieder, welche bei Starkregen durch die zunehmende Klimaerwärmung drohen. Klimaerwärmung/Klimaschutz ist bei der gesamten Planung zu berücksichtigen. Dies ergibt sich bereits aus den Verpflichtungen nach Grundgesetz Artikel 20a, der natürlich auch für stattliche Firmen bindend ist. Es ist aus den Unterlagen nicht erkennbar ob und wie ggf. Starkregen rechnerisch berücksichtigt wurde. Es wurden nicht nachvollziehbare Einleitmengen festgelegt. Die Gesamteinleitung durch die unterschiedlichen Stellen im Umfeld wurde nicht betrachtet. Schon gar nicht wurde die Pegelerhöhung durch die Gesamteinleitung betrachtet. Es ist zwar eine Tabelle erkennbar, die allerdings nicht erkennbar die Klimaerwärmung und damit sowohl die Häufigkeit wie auch die Intensität ausreichend berücksichtigt. Dabei ist absehbar, dass die wärmere Luft mehr Wasser aufnimmt und damit auch mehr Starkregen produziert und dies auch häufiger eintreten wird.
Es ist auch nicht erkennbar, wie sich die Niederschlagskosten für die Bevölkerung ändern werden. Wird mehr Fläche in die Kanalisation eingeleitet oder weniger?

Flächenfraß

Wie üblich muss Fläche dran glauben. Warum regelt man das nicht endlich marktwirtschaftlich? Mit einer zeitabhängigen Maut? Stattdessen Flächenfraß auf Kosten aller Steuerzahlenden. Dem Schutzgut Fläche werden die Unterlage gar nicht gerecht, da nicht der Flächenfraß für die Ressourcen berücksichtigt wird (z.B. Kiesgruben am Niederrhein).
Weiterhin würde mehr egoistischer KFZ-Verkehr zu mehr Bedarf an Parkflächen führen, der in weiteren Konflikten mit Bäumen und Infrastruktur für andere Verkehrsteilnehmde steht. Dieser Verkehr wird erst durch den Ausbau induziert.

Ressourceneinsatz

Es ist nicht erkennbar, welche Rohstoffmengen eingesetzt werden müssen. Insbesondere Beton ist mit erheblichen negativen Auswirkungen für Umwelt und Klima einhergehend.

Naturschutz

Der Grund für das Dokument „Rheinaue Friemersheim (Duisburg)“ erschließt sich mir nicht. Da weitere Naturschutzgebiete in ähnlicher Entfernung zu finden sind, aber nicht aufgeführt werden.

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#Duisburg: Gaterwegsperrung und Ironman parallel – #Rheinhausen

Am vergangenen Sonntag war in Duisburg Ironman, wobei eine Teilstrecke über die Moerser Straße und die Brücke der Solidarität führt. Dies sind die Routen, über welche LKW derzeit den Logport verlassen können über die Osloer Straße.
Durch die Sperrung der Gaterwegbrücke gibt es ansonsten keine legale Möglichkeit das Logport-Gelände zu verlassen. Das heißt als der Kreisel an der Brücke der Solidarität wegen Ironman gesperrt war. Konnten LKW zwar in Logport rein fahren durch Friemersheim, allerdings nicht wieder raus.

Nun dürfen theoretisch Sonntags kaum LKW fahren. Vom Hörensagen sollen allerdings doch mehr unterwegs sein, als man für einen Sonntag annehmen dürfte. Zumal es auch LKW zu geben scheint, welche durch den Logport abkürzen.

Mir stellt sich die Frage, ob man das bei der Planung des Ironman das überhaupt bedacht hatte.

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#Duisburg: Halterauskunft weiterhin möglichst umständlich – #Datenschutz #Digitalisierung #Autoschwurbelstadt

Ich hatte ja bereits vor einiger Zeit darüber berichtet, dass ich eine einfache Halterauskunft von der Stadt wollte.

Der verantwortliche Beschäftigte der Stadt behauptete ständig, dass noch Angaben fehlen würden, wollte aber nicht sagen welche. Erst auf ausdrückliche Aufforderung zu sagen was noch fehlt bekam ich ein Formular, wo ich alles nochmal wiederholen sollte, was ich bereits per Email mitgeteilt hatte, plus Geburtsdatum und Ausweisnummer. Allerdings sollte ich das alles zusammen mit den Belegen ausdrucken, obwohl ich es bereits zugeschickt hatte und dann persönlich irgendwo hinkommen, wo keine Anschrift mitgeteilt wird.
Für Geburtsdatum und Ausweisnummer wird in den Datenschutzunterlagen keine Begründung gemacht. Sprich wie üblich zeigt sich die Stadt bei Datenschutz ahnungslos.

Eine Unterschrift scheint mir nicht notwendig zu sein, denn in Berlin kann man dies bereits digital eine Halterauskunft beantragen. Duisburg scheint mal wieder besonders rückständige Provinz zu sein. Oder will man einfach Menschen daran hindern geltendes Recht auszuüben?

Für ein persönliches Erscheinen ergibt sich für mich keine erkennbare Notwendigkeit. Habe besseres zu tun, als irgendwo stundenlang rumzuhängen und zu warten. Zumal ja hierfür ebenfalls die Anschrift fehlt, wo man hin soll.

Mir stellt sich die Frage, warum die Stadt Duisburg das unnötig umständlich machen will an eine Auskunft zu kommen. Das persönliche Erscheinen kann nur dem Zweck dienen das Verfahren möglichst abschreckend zu gestalten und zudem für die Verwaltung auch unnötig umständlich. Denn vom Zeitaufwand steht das im keinem Verhältnis. Warum schützt die Stadt Duisburg also das Fehlverhalten?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Unternehmen, die regelmäßig für Kundenparkplätze (z. B. Supermärkte) Halterauskünfte abfragen sich so ein umständliches Verfahren antun.

Die Stadt Duisburg ist schlecht

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#Duisburg: Fehlende Querung bei Hillwood – #Rheinhausen #Autoschwurbelstadt #Duisport

Am Borgschenweg hat die Stadt Duisburg ein großes Logistiklager genehmigt und je mehr ich hinschaue, desto klarer wird, dass man sich dabei nicht mit dem Verkehr beschäftigt hat. Oder falls doch, dann nicht sorgfältig.

Bereits hier hatte ich mich mit der Zuwegung beschäftigt. Aber auch am Töppersee selber gewinnt man den Eindruck, dass die Stadt nicht sauber geprüft hat.

Wenn man von Rumeln aus dem Karrenweg kommt und nach Rechts in den Borgschenweg abbiegen will, stellt man fest, dass dort kein Gehweg ist.

Man ist also gezwungen entweder eine breite Fahrbahn mit Abbiegespur zu überqueren oder gegen das Schild Radweg zu verstoßen. Damit entstehen Konflikte, die mit guter Verkehrsplanung vermeidbar wären.

An der Stelle gibt es also weder eine Ampel, noch ein Zebrastreifen. Es gibt nicht einmal eine Mittelinsel, scheinbar ist hier die Abbiegespur wichtiger als die Verkehrssicherheit. Radverkehr und Fußverkehr werden gegeneinander ausgespielt.

An der neuen Krefelder Straße gibt es dann einen Überweg, der allerdings nur für Radfahrende zu sein scheint.

In Anbetracht, des Logistiklagers Hillwood, hat man hier mit Sicherheit keinen Gedanken an die Gefahren des Logistikverkehrs verschwendet oder diesen schöngerechnet. Im Kleinen begeht die Stadt Duisburg hier den gleichen fatalen Fehler, wie bei Logport I, der auch nicht vernünftig erschlossen war und bis heute auch nicht ist.

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Klimaerwärmung führt zu Stau – #Klimaschutz #Tempolimit #LetzteGeneration

Ich finde es seltsam, wie intensiv sich manche über Letzte Generation aufregen aber zeitgleich mitverantwortlich sind, dass es in Zukunft mehr Staus gibt.

Die menschengemachte Klimaerwärmung, ist wissenschaftlich zweifelsfrei belegt. Die Ursachen sind neben Flugverkehr, Tierproduktion, fossile Kraftwerke auch der fossile KFZ-Verkehr.

Nachfolgend einige Beispiel für Stauursache Klimaerwärmung:
1. Durch die zunehmenden Dürren und dem Abschmelzen der Gletscher wird der Rheinpegel unweigerlich sinken. Da der Rhein zum Transport genutzt wird und bei Niedrigwasser weniger transportiert werden kann, verlagert sich Güterverkehr auf Straße und Schiene, was automatisch zu mehr Stau führt.
2. Durch die Klimaerwärmung kann die Luft mehr Wasser aufnehmen, was zu stärkeren Niederschlägen führt. Im Winter u. U. große Schneemengen und im Sommer Starkregen. Auch andere Extremwetter nehmen zumindest von der Intensität zu. Seien es nun überflutete Straßen, zerstörte Brücken oder umgekippte Bäume. All das führt zu Umwegen und Staus.
3. Heißere Sommer heißt stärkere Erwärmung der Fahrbahn, dies kann auch Sperrungen bedeuten, wenn der Asphalt zu heiß wird oder eine Reduzierung des Tempos, um die Belastung zu verringern.
4. Bei starker Sonneneinstrahlung und hohen Temperaturen bildet sich mehr bodennahes Ozon u. a. durch die KFZ-Abgase. Hier sind Fahreinschränkungen notwendig.

Dies nur als ein paar Beispiele, welche zu mehr Stau und damit auch automatisch einem Tempolimit durch die Klimaerwärmung führen.

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#Duisburg: Zugewachsener Gehweg Kruppstraße – #Rheinhausen

Zwischen dem Bahnhof Rheinhausen und dem Aldi an der Kruppstraße (bei Gaterwegbrücke) ragt an diversen Stellen Grün in den Gehweg, bzw. ragt sogar bis zum Radweg. An mehreren Stellen ist der Gehweg so zugewachsen, dass man genötigt wird auf die Fahrbahn bzw. Radweg auszuweichen.

Direkt am Bahnhof wurde vor kurzem innerhalb eines Zauns geschnitten, außerhalb hängen noch die Brombeerranken heraus, welche vermutlich die Bahn nicht entfernt hat.

Wenn die Eigentümer das nicht machen, müssen die WBD das machen und mit Bußgeld in Rechnung stellen. Kann doch nicht sein, dass man die Grünpflege so stark vernachlässigt, dass der Gehweg nicht mehr nutzbar ist und man gefährdet wird. Für mich ist solcher Bewuchs ein gefährliches Hindernis.

Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind noch erheblich stärker davon betroffen. Somit ist mangelhafte Grünpflege zugleich auch Exklusion. Wenn es mal ein wenig in den Gehweg ragt, bin ich der Letzte, der etwas sagt, aber wenn ein Gehweg, der 2 m breit ist, vollständig zugewachsen ist, dann läuft da etwas erheblich schief.

Neben der Bahn scheint das Grundstück von Store Anything aus Potsdam stark betroffen zu sein. Offensichtlich hält man die Grünpflege nicht für nötig.

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#Duisburg: Lärmkarte nicht verfügbar – #Duisport #Lärm #Autoschwurbelstadt

Unter Umgebungslärm in NRW kann man normalerweise gucken, wie laut es ist in dem Bereich, wo man wohnt oder ggf. hinziehen will. Beim gestrigen Versuch Lärmdaten für Duisburg zu bekommen wurde mir:
„Für die Lärmkarte Straße 24h-Pegel liegen keine Daten in der Kommune (Ballungsraum Duisburg) vor.“
angezeigt.

Sprich in Duisburg gibt es derzeit keine Lärmdaten und vermutlich nach der Logik der Stadt auch kein Lärmproblem, obwohl Verkehrslärm die Bevölkerung überall belastet und das vielfach unnötig.

Ob man hier mal wieder den LKW-Verkehr schützt, welcher der Verwaltung scheinbar mehr am Herzen liegt, als die Verkehrssicherheit.

Duisburg ist schlecht!

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#Klimaschutz: Mehrheit der Deutschen hält Anpassung an bereits deutlich spürbare Klimakrise für notwendig

UBA Pressemitteilung Nr. 26/2023 vom 03.08.2023

Umwelt- und Klimaschutz sind trotz vielfältiger Krisen weiterhin wichtig

Auch in Zeiten vielfältiger Krisen sind Umwelt- und Klimathemen noch stark im Bewusstsein verankert.

Die überwiegende Mehrheit der Deutschen spürt die negativen Folgen der Klimakrise bereits deutlich und hält Maßnahmen zur Anpassung für erforderlich. Das zeigt die Umweltbewusstseinsstudie 2022 von Umweltbundesamt (UBA) und Bundesumweltministerium (BMUV). Auch wenn andere Krisen, wie der Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Inflation, stärker im Vordergrund stehen, bleibt der Schutz von Umwelt und Klima ein wichtiges Thema für die Menschen in Deutschland. Eine sehr klare Mehrheit befürwortet zudem den umwelt- und klimafreundlichen Umbau der deutschen Wirtschaft. Wichtig ist den Befragten dabei aber, dass die Transformation sozialverträglich erfolgt und besonders betroffene Regionen gezielt unterstützt werden.

Die Folgen der Klimakrise, die inzwischen auch in Deutschland stark spürbar sind, machen den Menschen in Deutschland große Sorgen. So nehmen 85 Prozent der Befragten bereits sehr starke oder starke Auswirkungen des Klimawandels in Form von anhaltender Trockenheit, Niedrigwasser und Dürren wahr. Entsprechend hoch ist der Stellenwert von Anpassungs- und Schutzmaßnahmen: Gut zwei Drittel der Befragten sehen es etwa als sehr wichtig an, Wälder zu Mischwäldern umzubauen, die gegen Trockenheit robust sind. Bei der Frage nach möglichen Gesundheitsgefahren zeigt sich im Zeitvergleich eine deutliche Zunahme: Sagten 2016 noch 59 Prozent der Befragten, dass die ⁠Klimafolgen⁠ ihrer Gesundheit äußerst stark oder stark schaden können, sind es im Jahr 2022 bereits 73 Prozent.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die vergangenen Jahre zeigen sehr deutlich: Die Wetterextreme nehmen zu – mit erheblichen negativen Wirkungen auf die Umwelt, die Wirtschaft und auch auf die Gesundheit der Menschen. Das zwingt uns, vorzusorgen und uns an die Folgen der Klimakrise anzupassen. Deshalb hat die Bundesregierung das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz auf den Weg gebracht. Es soll erstmals einen verbindlichen Rahmen für Bund, Länder und Kommunen schaffen und uns zum Beispiel durch Strategien für kühlere Städte und mehr Beschattung schützen. Mit dem Nationalen Hitzeschutzplan, der Wasserstrategie und dem Aktionsprogramm Natürlicher ⁠Klimaschutz⁠ gibt es drei weitere Bausteine, die uns helfen, die negativen Folgen der Klimakrise für Mensch und Umwelt zu mildern.“

Bei den umweltpolitischen Handlungsbedarfen steht für die Befragten das Thema Plastikmüll ganz oben auf der Liste: Eine große Mehrheit von 75 Prozent hält die Verringerung von Plastikmülleinträgen in die Natur für eine zentrale Aufgabe der Politik. 72 Prozent der Befragten finden es zudem sehr wichtig, die Kreislaufwirtschaft zu fördern, also Rohstoffe und Güter stärker wiederzuverwerten und eine lange Produktnutzung zu fördern. Dazu Steffi Lemke: „Gegen die weltweite Plastikvermüllung wollen wir international bis 2024 ein rechtlich verbindliches Abkommen erreichen. National habe ich bereits ein Gesetz vorgestellt, das überflüssige Verpackungen vermeiden und ökologisch vorteilhafte Mehrwegverpackungen stärken soll – unter anderem durch verbesserte Rückgabemöglichkeiten für Mehrwegflaschen und ein größeres Mehrwegangebot für To-Go-Verpackungen.“

Beim Schwerpunktthema der Studie, dem umwelt- und klimafreundlichen Umbau der deutschen Wirtschaft, zeigt sich, dass eine überwältigende Mehrheit von 91 Prozent der Befragten dieses Ziel unterstützt. Dazu sagt ⁠UBA⁠-Präsident Dirk Messner: „Es ist enorm wichtig, dass eine so deutliche Mehrheit den ökologischen Wirtschaftsumbau grundsätzlich befürwortet. Die Dekarbonisierung der Wirtschaft ist unerlässlich, wenn wir die Klimaschutzziele einhalten und unseren Beitrag dazu leisten wollen, einen gefährlichen ⁠Klimawandel⁠ jenseits der Zwei-Grad-Grenze zu verhindern.“

Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass der Wirtschaftsumbau zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen bei vielen Bürgerinnen und Bürgern ⁠Unsicherheit⁠, Sorgen um den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie Angst vor einem sozialen Abstieg hervorruft. So befürchten drei Viertel der Befragten, dass die ökologische Transformation die Schere zwischen Arm und Reich in Deutschland vergrößert. Rund 40 Prozent haben Angst vor einem sozialen Abstieg aufgrund des Umbaus der Wirtschaft.

„Der ökologische Wirtschaftsumbau muss sozialverträglich erfolgen, wenn wir die Menschen auf dem Weg dorthin nicht verlieren wollen“, sagt Dirk Messner. „Konkret bedeutet das zum Beispiel, die ⁠CO2⁠-Bepreisung durch ein Klimageld sozial auszugestalten oder auch berufliche Perspektiven für Menschen aus unteren Einkommensgruppen und aus strukturschwachen Gebieten zu schaffen. Wir müssen deutlicher machen, dass nachhaltiges Wirtschaften eine Job-Maschine werden kann.“

Die Befragungsergebnisse unterstreichen dies: Jeweils mehr als 80 Prozent der Befragten sind dafür, dass der Staat stark betroffene Regionen beim Umbau zu einer umwelt- und klimafreundlichen Wirtschaft unterstützt und erforderliche Weiterbildungen und Umschulungen finanziert. Dirk Messner: „Den Umbau sollte der Staat auch aus ökonomischen Gründen forcieren. Je länger wir die notwendigen Maßnahmen hinauszögern, umso mehr wächst die Gefahr, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft auf wichtigen Zukunftsmärkten weiter sinkt, etwa bei der Elektromobilität oder bei den erneuerbaren Energien.“

Die Umweltbewusstseinsstudie erhebt im Auftrag des BMUV und des UBA seit 1996 alle zwei Jahre repräsentative Daten über umweltbezogene Einstellungen und Verhaltensweisen der Bevölkerung in Deutschland. Für die aktuelle Studie wurde im Sommer 2022 eine repräsentative Befragung bei 2.073 Bürger*innen ab 14 Jahren online durchgeführt. Die Konzeption und Auswertung der Studie nahmen das ConPolicy Institut sowie das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) vor. Mit der Feldarbeit war das forsa Institut beauftragt.

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#Greenwashing bei #Aldi-„Biobananen“ – #Mikroplastik

Die „Bio“bananen von Aldi sind mit einem Klebeband umwickelt. Teilweise lässt sich diese leicht lösen, öfters auch nicht. Dann verbleiben Plastikrückstände an den Bananenschalen.

Mag sein, dass sich Aldi dies als Diebstahlschutz ausgedacht hat, damit man nicht einfach das Band abmachen kann. Aber dies erschwert die Mülltrennung erheblich. Normalerweise würde ich Bananenschalen auf den Kompost tun, dies geht aber bei derartig mit Plastik kontaminierten Bananenschalen nicht. Entweder muss man die vollständig in den Restmüll schmeißen oder aufwändig die Plastikstücke entfernen unter der Gefahr, dass man sich schneiden könnte.

Es ist davon auszugehen, dass dadurch Mikroplastik in der Umwelt landet. Denn mit Sicherheit werden einige die Schalen in den Biomüll schmeißen, wodurch dieser dann Plastikteile in der resultierenden Erde hat.

Andere Unternehmen lösen das besser und zu dem sogar noch mit weniger Materialeinsatz. Etwa Lidl, wo man Bioaufkleber auf den Bananen hat, die sich zwar schwer, aber besser entfernen lassen.

Eine Banane bei der Plastik an der Schale haftet ist kein Bio.

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