Bundesgesundheitsministerium überfordert mit Frage nach Gesundheitskosten von #Feuerwerk – #Lauterbach

Am 4 Januar habe ich mich gefragt, was kostet uns Feuerwerk eigentlich und eine entsprechende Anfrage nach IFG/UIG ans Bundesministerium der Gesundheit geschickt.

Eigentlich eine einfache Sache. Entweder liegen die Informationen vor und man Zahlen nennen oder die Informationen liegen nicht vor. Inhaltlich hätte ich das mit Floskel in zwei Zeilen beantwortet.

Normalerweise lässt man sich bei den Behörden Zeit und guckt sorgfältig nach, nicht so das Gesundheitsministerium, wo es bereits am 08. Januar eine seltsame Antwort gab.

Man behauptet:
„Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig.“
Erst einmal geht es um amtliche Informationen, diese können in verschiedenen Formen vorliegen. Aber offensichtlich weiß man dies im Ministerium nicht. Man behauptet lieber Sachen, die nicht stimmen und hat ganz sicher nicht geschaut ob die Informationen vorliegen, denn das schafft eine Behörde gar nicht in so kurzer Zeit. Man hat nicht ohne Grund einen Monat Zeit.

Und wenn man dann ein paar Tage nach Eingang schon so etwas schreibt, ist das reichlich verwunderlich;
„Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte.“
Wäre man wirklich ausgelastet, hätte man sorgfältig gearbeitet, denn schließlich kann bei Nichtauskunft auch ein Gerichtsprozess drohen. Vielleicht ist das aber auch so eine automatische Textbausteinantwort.

Am 09. Januar kam dann ein weiteres Schreiben:
„wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 4. Januar 2024. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist grundsätzlich gerne bereit, Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese müssen auf Informationen, die Sie auf der Internetseite des BMG, http://www.bundesgesundheitsministerium.de, finden, begrenzt werden. Recherchen oder Antworten auf umfangreiche Fragen können nicht geleistet werden.“

Man will also nur über Informationen Auskunft geben, die ohnehin über die Internetseite zugänglich sind. Wenn die Informationen auf der Internetseite verfügbar bzw. auffindbar wären, hätte ich gar nicht erst gefragt.

Die Antwort ist ein Armutszeugnis für eine Behörde, zumal es keine umfangreiche Fragestellung war, sondern im Endeffekt nur ob man einen Wert für die Gesundheitskosten durch Feuerwerk hat und ob man hier eine Abgabe beim Verkauf von Feuerwerk hat. Meine Vermutung ist, dass diese Informationen bisher nie ausgewertet wurden. Demnach dürfte auch keine Abgabe geben, welche die Kosten auf die Verursachenden umlegt. Sprich die Allgemeinheit subventioniert Silvester mit Krankenkassenbeiträgen und niemand weiß wie viel, aber dies will man nicht einmal zugeben, deshalb antwortet man auf eine absurde Art und Weise.

Update Feb. 2024
Das Gesundheitsministerium hat nun bestätigt, dass die Gesundheitskosten dort nicht bekannt sind.

Singapurs Alternative zu Feuerwerk

Veröffentlicht unter Aktuelles, Grundrechte, Umweltschutz | Hinterlasse einen Kommentar

Farbenblind im Verkehr ist gefährlich! – #Radvolution #Verkehrssicherheit

Ein signifikanter Anteil der Bevölkerung, insbesondere Männer sind Farbenblind.

Im letzten Jahr gab es bei Twitter eine Diskussion über das Verhalten eines Radfahrers, dass auf einem roten Radweg neben einem Zebrastreifen die Straße querte und dabei von jemandem in einem KFZ die Vorfahrt genommen bekommen hat. Es gab hier einige mutmaßliche männliche Diskutierende, die meinten der Radfahrer hätte am Zebrastreifen keine Vorfahrt. Entweder war das Provokation oder die haben wirklich nicht das Rot des Radwegs gesehen. Während man bei Farbenblindheit an der Ampel das noch kompensieren kann, ist dies bei Markierungen auf der Straße bzw. Fahrbahn nicht möglich. Das heißt ein gewisser Anteil der Bevölkerung wird die farblichen Markierungen zum Schutz von Radfahrenden gar nicht erkennen und die u. U. genauso wahrnehmen, als wäre es die normale Fahrbahn.

Das ist natürlich nicht ungefährlich, wenn Menschen mit einer Sehbehinderung am Steuer eines KFZ, einen Teil der Schutz- bzw. Sicherheitseinrichtungen gar nicht wahrnimmt. Das würde um Teil vielleicht sogar erklären, warum einige sich auf Fahrradstreifen stellen, die rot gekennzeichnet sind. Das heißt hier müsste vielmehr entweder das führen eines KFZ untersagt werden oder es müssen deutlich häufiger weiße Markierungen mit Fahrradsymbol angebracht werden.

Wer die rote Markierung auf diesem Bild nicht sieht, ist farbenblind.

Veröffentlicht unter Allgemeines, Grundrechte, Körperliche Unversehrtheit, Klimaschutz, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , , | Hinterlasse einen Kommentar

Klimaschänder Landwirtschaft auf dem Kriegspfad aus Egoismus – „#Agrarterroristen“ #Klimaschutz

Die aktuelle Protestinszenierung der Landwirtschaft kotzt mich an. Der Protest ist von Egoismus und Heuchelei geprägt.

Zuerst klagt die ClimaschäDlicheUnion (CDU) den Haushalt kaputt, weshalb Sparmaßnahmen notwendig sind. Die Ampel will deshalb u. a. klimaschädliche Dieselsubventionen für die Landwirtschaft streichen, was auch richtig ist. Die gleiche CDU stellt auch den Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes, der derzeit dreiste Forderungen stellt. Allerdings hat auch die CDU für die Abschaffung der Subventionen gestimmt. Nun aber inszeniert man es so, als stünde man auf der Seite der Proteste und scheinbar will man sich so an die Macht „putschen“. Schon länger gibt es immer wieder Forderungen von den Konservativen/Rechten auf Neuwahlen, weil man die Ampel weghaben will. Das ist die politische Seite, die mir sehr inszeniert wirkt, quasi wie ein indirekter Umsturz. So ist es auch nicht verwunderlich, dass die CDU quasi mit den Landwirten kuschelt, während man bei Letzter Generation (Einsatz für Klimaschutz) von „Klimaterroristen“ sprach, vermisst man ein analoges „Agrarterroristen“ für etwa Blockaden von Autobahnen. Das ist heuchlerische Klientelpolitik, wie sie im Buche steht.

Die andere Seite ist die Landwirtschaft, die anders als Letzte Generation aus rein egoistischen Motiven auf die Straße geht. Man stellt sich zwar gern als Ernährer dar, allerdings wird dabei nicht erwähnt, das zum Beispiel extrem viel Schweinefleisch in den Export geht und ein großer Teil der Äcker gar nicht direkt der Ernährung dient, sondern der Tierzucht. Viel Schweinefleisch geht nach China, was verwundert, weil es heißt dass in Deutschland das Schweinefleisch viel zu billig ist. Diesen Teil erwähnt man bei den Protesten nicht.

Auch erwähnt man nicht, dass die Landwirtschaft extrem klima- und umweltschädlich ist. Angefangen von bei der Gülleverklappung auf Äckern, welche das Grundwasser mit Nitrat belasten. Die Vorgaben aus der EU, werden in Deutschland noch immer nicht eingehalten. Man könnte hier getrost von Brunnenvergiftern sprechen. Dazu kommt weiterhin, dass durch den Antibiotikaeinsatz in der Viehhaltung, die Gülle natürlich ebenfalls Antibiotika enthält, sodass das hier Multiresistente Keime gezüchtet werden. Wenn also jemand im Krankenhaus wegen Multiresistenter Keime stirbt, so trifft eine Teilschuld die Landwirtschaft und ihrer gierigen Viehzucht fürs Ausland oder für Billigfleisch in deutschen Supermärkten.

Die Viehhaltung setzt zudem auch klimaschädliche Gase frei, welche zu den Bedingungen führen, über welche die Landwirte bei Dürre und zu viel Regen jammern. Die Verantwortung dafür will man aber scheinbar nicht übernehmen. Auch liest man nichts von den E-Treckern, die es längst gibt.

Einiges an Fläche wird auch für Treibstoffpflanzen oder gar Zuckerrüben genutzt, die ebenfalls nicht notwendig und sinnvoll sind. Ersten braucht die Zuckergewinnung enorm viel Energie. Zucker wird nämlich mit Wasser aus den Zuckerrüben gekocht. Eine sehr ineffiziente Form der chemischen Extraktion. Zweitens ist Zucker gesundheitsschädlich. Und ich kann mich nicht entsinnen, dass die Landwirtschaft für eine Abschaffung der Mehrwertsteuer für gesunde Produkte eintreten würde. Dabei wäre das gerade in Hinblick auf Obst und Gemüse sinnvoll.

Beim Anbau wird überwiegend wenig auf Humusaufbau gegeben. Humus wird eher durch Gifte zerstört. Dabei ist Humus ein guter CO2-Speicher.

Alles in allem sind die Motive der Landwirtschaft durch politische Manipulation (CDU) und egoistischer selbstzerstörerischer Zielsetzung geprägt.

Nicht alle Bauern sind so weit, wie hier auf dem Bild:
Landwirtschaft bei Klimademo

Veröffentlicht unter Aktuelles, Grundrechte, Klimaschutz, Umweltschutz | Hinterlasse einen Kommentar

#Duisburg: Austausch asbesthaltiger Brandschutzklappen in der Rheinhausenhalle – #Asbest #Rheinhausen

Gemäß Drucksache 23-1431 befinden sich, obwohl Asbest seit 1993 verboten ist noch immer Brandschutzklappen aus Asbest in der Rheinhausenhalle. Das ist vermutlich leider an vielen Stellen noch immer der Fall. Was man in der Drucksache allerdings unerwähnt lässt ist der Umstand, dass Brandschutzklappen alle drei Jahre geprüft werden müssen gemäß PrüfVO NRW § 1 i. V. m. § 2 und dass dafür natürlich auch die Brandschutzklappen geöffnet und geschlossen werden müssen. Das heißt auch hier fand eine Asbestexposition in den letzten Jahrzehnten statt.

Stellt sich die Frage, warum man diese Klappen nicht längst ausgetauscht hat. Lag es vielleicht daran, dass man lange die Absicht hatte die Rheinhausenhalle zu schließen oder war die Exposition den Verantwortlichen egal? Bekanntlich zählt jede einzelne Faser, wenn es z. B. um ein Mesotheliom geht.

Hat man bei diesen Tests überhaupt Vorsorgen für die Beschäftigen getroffen? Denn schließlich ergibt sich dies bereits aus dem Arbeitsschutz, plus weiterer Auflagen für Asbestarbeiten.

Veröffentlicht unter Duisburg, Duisburger Westen, Grundrechte, Körperliche Unversehrtheit | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

#Rheinhausen: SPD und CDU wollen Dorfcharakter zerstören – #Duisburg

Am 11.01.2024 soll in der BV-Rheinhausen der Anfang vom Ende des Dorf Charakters beschlossen werden in Form von DS 23-1442:
„Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion
hier: Errichtung eines Kindergartens im Bereich der Dahling-Schule in Friemersheim“

Da man beim Flächennutzungsplan Widerstand spürt, wollen SPD und CDU scheinbar nun schon einmal anfangen und die landwirtschaftliche Flächen an der Dahlingstraße um ein Stück verkleinern. Allgemein wird so eine Vorgehensweise als Salamitaktik bezeichnet. Denn je mehr die Fläche bebaut wird, desto mehr wird der Dorfcharakter von Friemersheim Dorf zerstört und desto leichter fällt es später natürlich auch die restlichen Flächen zu versiegeln. Und vor Gericht gegen den Plan für Duisburg zu klagen würde schwerer und aufwändiger.

Dieses Vorgehen passt zu SPD und CDU, die scheinbar die Belange der Bevölkerung auf einen Kindergarten vorschieben um den Flächenfraß voranzubringen unter völliger Missachtung der Notwendigkeiten, die sich allein schon auf dem Klimaschutz ergeben.

Und obwohl es mehrere Kindergärten im Umfeld gibt, stellt man auf eine am Stadtpark Rheinhausen als Begründung ab, warum unbedingt die Freifläche genutzt werden muss, dabei stellt sich mir die Frage, warum man das Clarenbachhaus nicht nutzt. Da müsste man nicht einmal etwas Neues bauen. Auch das klingt für mich eher danach, dass man Ausreden sucht, um die Fläche endlich zu versiegeln.

Veröffentlicht unter Duisburg, Duisburger Westen, Klimaschutz, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Flughafen Düsseldorf hat viele Verspätungen in der Nacht – #Klimaschutz #Fluglärm

Wie die Bürger gegen Fluglärm vermelden, hat der Flughafen Düsseldorf in 2023, obwohl weniger Flüge als 2019 starten und landen, mehr Verspätungen in der Nacht. Das zeigt deutlich, dass hier ausnahmen zur Regeln gemacht werden und die Firmen zu schlecht planen, weil es mehr Profit bringt und denen die Nachtruhe egal ist.

Veröffentlicht unter Fluglärm, Grundrechte, Körperliche Unversehrtheit, Klimaschutz | Verschlagwortet mit , , , | 1 Kommentar

#Duisburg: Keine Parkgebühren zu nehmen, ist eine klimaschädliche Subvention – #Autoschwurbelstadt #SPD #CDU #RuntervomGehweg #RuntervomRadweg #Klimaschutz

Die Stadt Duisburg subventioniert klimaschädlichen KFZ-Verkehr auf mehreren Wegen. Primär ist der Umstand, dass keine oder eine viel zu niedrige Parkgebühr genommen wird überall zutreffend. Die Stadt Köln beziffert Parkraum mit bis zu 12 k€.

Darüber hinaus findet in Duisburg eine rechtswidrige Duldung von Fehlverhalten statt. Auch die Nichtahndung von Fehlverhalten ist letztendlich eine Subvention für KFZ-Verkehr.

Durch diese Subventionen in Duisburg gibt es deutlich mehr KFZ, als es ohne diese Subventionen geben würde. Es ist bekanntlich überwiegend eine Ausrede, dass man aufs KFZ angewiesen wäre. Meistens geht es auch anders, ist aber weniger bequem und wenn man es subventioniert auch günstiger, als die Alternativen. Demnach müsste man, wenn man Klimaschutz ernst nimmt endlich die Verkehrsregeln durchsetzen und angemessene Gebühren für die Lagerung von KFZ nehmen.

Aber wie ich unserer Autoschwurbelstadt kenne, verweigert man sich hier den notwendigen Lösungen. Insbesondere die Autoparteien SPD und CDU, stehen bekanntlich nicht für eine Verkehrswende und einen fairen Ausgleich. Vielleicht sollten jene ohne KFZ den Parkplatzwert ausgezahlt bekommen. Aber mit SPD und CDU wird es in Duisburg keinen echten Klimaschutz geben oder vielleicht irgendwann etwas, wenn es zu spät ist.

Duisport beim Falschparken

Veröffentlicht unter Duisburg, Grundrechte, Klimaschutz, Umweltschutz, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , , , , , | 1 Kommentar

#Köln: Mal ein Fahrradabbiegepfeil – #Radvolution #Duisburg

Während man in Städten wie Duisburg vergeblich nach Fahrradabbiegepfeilen Ausschau hält, gibt es in Köln längst derartige Hilfen, für einen besseren Radverkehr.

Bereits im September 2020 hatte ich für Duisburg einen derartigen Pfeil beantragt. Damals in der Pandemie hatte ich festgestellt, dass man an der Stelle bei Rot als Radfahrer sinnlos steht, wenn man abbiegen will. Nicht verwunderlich, Autoschwurbelstadt Duisburg hat über den Antrag bisher nicht entschieden, den zuständigen Gremien lag bisher nicht einmal etwas zur Abstimmung vor. Vermutlich begräbt man alles, was sinnvoll ist und für Radverkehr Vorteile bringen könnte unter einem riesigen Stapel Akten.

Scheinbar schafft Köln problemlos, was das echt rückständige Duisburg nicht hinbekommt. Vermutlich müsste man den Pfeil in Duisburg ebenfalls einklagen.

Veröffentlicht unter Allgemeines | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Wiederverwendung von Karton – #Recycling

Beim Kauf oder auch bei Bestellung bekommt man immer wieder Kartons. Eine gewisse Menge kann man natürlich lagern und für eigene Sendungen nutzen. Eine gewisse Auswahl ist nicht schlecht, aber was macht man mit den anderen Kartons?

Und was macht man mit so Materialien, die den Hohlraum im Paket füllen?

Alles immer direkt in den Müll geben finde ich Verschwendung von Ressourcen, aber so ein Gebrauchtkartonshop oder so etwas gibt es bisher nicht, obwohl etwa ein Karton bei der Post nicht gerade billig ist. Und selbst so Noppenfolie kostet Geld. Ich denke viele würden Kartons und Verpackungsmaterialen abgeben, wenn so etwas einfach und bequem möglich ist. Vielleicht so als ABM-Maßnahme oder im Rahmen einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung? Die Kartons sortieren und weiter verwenden kostet Zeit und Geld.

Natürlich gibt es inzwischen auch wiederverwendbare Kartons usw. aber das hat genau wie an anderen Stellen eher einen geringen Anteil.

PS: Falls jemand an Kartons Interesse hat ruhig melden ;-)

Verpackungsmüll oder Wiederverwendung? Was tun mit alten Kartons?

Veröffentlicht unter Grundrechte, Klimaschutz, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , | Hinterlasse einen Kommentar

Kann man das #Onlinezugangsgesetz einklagen?

Nachdem ich vor einiger Zeit mal versucht habe eine Halterauskunft bei der Stadt Duisburg, musste ich zuerst feststellen, dass man ein Verfahren auf der Seite darstellte, was unklar war. Auf Nachfrage hat man das vorhandene Verfahren verschlechtert. Man soll nun ein Formular ausfüllen und AUSDRUCK, dazu alle Beweise AUSDRUCK und dann persönlich VORBEIKOMMEN im KFZ-Amt (offiziell Zulassungsstelle), wo man dem Hörensagen nach einen ganzen Tag verbringen darf. Aber selbst wenn nicht, ist man mind. einen halben Tag unterwegs und muss dafür einen Tag Urlaub nehmen. Es kommt einem vor, als sollten durch erheblichen Aufwand die Täter geschützt werden.

Wenn es nur ein Einzelfall wäre könnte man sich das noch antun, da aber immer wieder die Feuerwehreinfahr blockiert wird, braucht es eine nachhaltige Lösung.

Angeblich gibt es keinen Rechtsanspruch in Hinblick auf das Onlinezugangsgesetz. Wenn mich mein Wissen nicht trübt, müsste man aber bei der Stadt Duisburg beantragen können, dass die Stadt eine digitale Lösung für die Halterabfrage einrichtet, weil sie ersten ohnehin dazu verpflichtet sind und zweitens, weil das auch bereits marktverfügbar ist. Die Stadt Krefeld setzt bereits eine Softwarelösung ein und viele andere Städte auch, allerdings kann man scheinbar jeweils nur dort beantragen, wo das Fahrzeug zugelassen ist.

Es ginge also digital. Die Frage die sich mir stellt, ob man einen Antrag auf Digitalisierung dann auch irgendwie vor Gericht durchsetzen kann oder ob es vielleicht einen anderen Weg gibt.

Wobei ich mich auch Frage, wie die Parkplatzfirmen die Halterauskunft bekommen, wenn das so umständlich ist.

Veröffentlicht unter Duisburg, Grundrechte, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , | Hinterlasse einen Kommentar

Warum ist #Feuerwerk nur bei Kirchen verboten? – #Diskriminierung #Religion

Gemäß § 23 1. SprengV gilt:
„(1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen […] ist verboten.“

Von anderen weltanschaulichen Einrichtungen steht dort nichts. Weder von Moscheen noch von Synagogen noch von anderen vergleichbaren Einrichtungen. Dass hier eine Weltanschauung anders behandelt wird, verstößt mit Sicherheit gegen Artikel 3 des Grundgesetzes. Man könnte natürlich hier noch schwurbeln, dass vergleichbare Einrichtungen mitgemeint sind, dass steht dort allerdings nicht. Dort stehen explizit nur Kirchen, andere vergleichbare Stelle halt eben nicht.

Mit anderen Aspekten habe ich mich bereits hier und hier beschäftigt.

Alternative zu Feuerwerk

Veröffentlicht unter Allgemeines | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

#Heuchelei: Böller vs. #Vorratsdatenspeicherung – #Überwachungsstaat

Ich finde Heuchelei zum Kotzen, genauso die fadenscheinige Begründungen für die Überwachungsfantasien von sog. Innenministern. Dort wird regelmäßig die Vorratsdatenspeicherung. Mal wegen illegaler Inhalte im Netz und dann wieder um Terroristen zu bekämpfen.

An H2O2 (Wasserstoffperoxid) kommt man bei höheren Konzentrationen schwerer dran und es wird genau überwacht, weil man auf diesem Weg Sprengstoff herstellen könnte.

Gleichzeitig lässt man ohne Überwachung zu, dass potentielle Terroristen an mehreren Tagen im Jahr völlig unkontrolliert Sprengstoff erwerben können in unbegrenzter Menge ohne Kontrolle wer, wie viel kauft. Wer genügend Geld hat, könnte die Supermärkte abklappern und alles kaufen. Bevorzugt jene Sachen, die viel Schwarzpulver enthalten. Damit bekommt man mit Sicherheit genug zusammen für eine Bombe. Allerdings gibt es hier seltsamerweise nicht die geringsten Auflagen. Man braucht ja nicht einmal einen Waffenschein für den Erwerb, sodass zumindest eine Kontrolle besteht, wer wie viel kauft und das Terroristen es schwerer haben.

Ich finde das extrem heuchlerisch, dass man auf der einen Seite vorgibt etwas für die Sicherheit tun zu wollen und auf der anderen Seite die kommerziellen Interessen von Weco und Co höher bewertet als die Sicherheit. Das ist nicht nur inkonsequent, sondern deutet darauf hin, dass bei der Vorratsdatenspeicherung gerade nicht die Sicherheit im Vordergrund steht. Denn ansonsten würde man natürlich die Feuerwerksterrorgefahr ernst nehmen und etwas tun.

Wenn man bedenkt, wie viele Anschläge es bereits jetzt direkt mit den erwerbaren Feuerwerkskörpern gibt …

Alternative zu Feuerwerk

Veröffentlicht unter Aktuelles, Allgemeines, Grundrechte, Privatsphäre | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

#Duisburg: Arztparkplatz kommt weg! – #Rheinhausen #RuntervomGehweg

Es hat länger gedauert, aber der rechtswidrige Arztparkplatz auf dem Gehweg an der Friedrich-Alfred-Straße (Ecke Günterstraße) soll nun doch endlich wegkommen. Bin mal gespannt ob das wirklich passiert.

In einer Antwort auf meine Anfrage teilte mir die Bezirksregierung mit:
„Nachdem die Prüfung des Falls nun abgeschlossen ist, teile ich Ihnen mit, dass im Ergebnis die Stadt Duisburg aufgefordert wurde, die Markierung „ARZT“ zu entfernen. Dies wird zeitnah geschehen, sofern die Witterungsverhältnisse die entsprechenden Arbeiten zulassen.“
Bin mal gespannt wie lange die Stadt hier bummelt.

Was mich wundert ist, warum dies solange gedauert hat, bis zu dieser Entscheidung, da die Rechtslage ja eindeutig war. Es gab nie eine wirksame Genehmigung und die Rechtsgrundlage erlaubt es auch nicht, den Gehweg derartig zu nutzen, wenn ausreichend andere Möglichkeiten bestehen.

Wenn das in der ersten Jahreshälfte nicht erledigt sein sollte, werde ich dann wohl mir doch mal die Unterlagen einfordern und ggf. klagen, denn fließender Verkehr (dazu zählt auch Fußverkehr) geht immer vor Lagerung von KFZ.

Rechtswidriger Arztparkplatz

Veröffentlicht unter Duisburg, Duisburger Westen, Grundrechte, Klimaschutz, Umweltschutz, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , , | 1 Kommentar

Jahresrückblick 2023 – #Duisburg #Verkehrssicherheit #Radvolution

Ein weiteres Jahr ist vorbei und es ist einiges passiert, aber vieles auch nicht.

Beim Klimaschutz tut sich natürlich viel zu wenig und das obwohl mangelnd Klimaschutz Leben und Gesundheit gefährdet. Zudem gibt es anders, als von Behörden behauptet, keine Geringfügigkeitsschwelle für Klimaschutz. Fliegen ist allgemein extrem klimaschädlich und auch eine Umweltsauerei, besonders wenn man noch Kerosin ablässt, obwohl das nicht notwendig ist. Aber zumindest weiß man im Wirtschaftsministerium, dass Wasserstoff nicht klimaneutral ist.

Bemerkenswert fand ich die Selbstentlarvung der Egoismuspartei „FDP“, die sonst immer Marktwirtschaft predigt, aber bei Parkplätzen auf Gratismentalität setzt.

Rund um Lützerath ging es rund. Ein wenig habe ich darüber berichtet und war auch bei der großen Demo vor, geholfen hat es leider nichts. Lützerath ist im RWE-Loch verschwunden.

Ende letzten Jahres, ebenso wie am Ende dieses Jahres wurde zum Gassparen aufgerufen. Angeblich weil es sonst Probleme gäbe, wenn man genau hinsieht geht es primär darum, dass die Industrie weiterhin Gas verschwenden kann, um Kraftstoff zu produzieren, der dann von Rasern verschwendet wird. Ich Heize weiterhin gegen Raser.

Die Stadt Duisburg behauptet, dass es keine Böllerverbote gäbe, obwohl dies gesetzlich festgeschrieben sind.

Noch immer ärgert mich sehr der Arztparkplatz auf dem Gehweg, der trotz eindeutiger Rechtslage von den Behörden noch immer nicht beseitigt ist. Muss aufpassen, dass ich statt Arztparkplatz nicht Arschparkplatz schreibe. Überhaupt trieben mich 2023 Verkehrsthemen um, so habe ich eine Klage gegen die Stadt Duisburg eingereicht aber auch die Thematik der rechtswidrigen Baustellen aufgegriffen. Die Klage sorgte zwar für einen Beschluss der BV-Mitte, aber keine Umsetzung. Und natürlich auch mal ein paar Sachen bzgl. dem rumgeopfere von Autofahrenden klargestellt (u. a. Blitzer, Falschparken). Im Verkehrsbereich fallen leider viele Behörden in Duisburg durch Inkompetenz auf, etwa bei Escootern oder Radverkehr und besonders bei Brückensperrungen. Auch im Ausland habe ich mir mal angeschaut, wie dort Radverkehr behandelt wird, Paris fand ich derzeit nicht viel besser.

Die Polizei Duisburg tat sich in 2023 durch multiple Negativbeispiele hervor:
– Keine Kontrollaktionen des Mindestabstand, obwohl das anders wo längst gemacht wird.
Helmpflicht für Gehende.
Keine Kontrolle der Abbieggeschwindigkeit von LKW.
Seltsames Schreiben der Polizei und Behauptungen.
Anhalten der Critical Mass.

Klimaschänder Duisburg holzt weiterhin kräftig Bäume für KFZ ab.

Die Osttangente wurde erst einmal beerdigt durch einen Ratsbeschluss. Vorher war es aber Überzeugungsarbeit. Etwa könnte man die vielen Leerfahrten reduzieren.

Gut war, dass endlich sämtliche marode AKW in Deutschland abgeschaltet wurden. Allerdings bleibt das Atommüllproblem.

Nicht zuletzt habe ich auch dieses Jahr wieder den einen oder anderen Falschparker beglückt, insgesamt mehr als 1000. Dabei habe ich überwiegend nur die besonders dreist Falschparkenden geknipst und nicht einmal alle Fotos sind etwas geworden. Eigentlich müsste man ja korrekt von Fehllagerung schreiben. Was die Lagerung auf Privatgrundstücken angeht, so braucht man manchmal eine Halterauskunft, was aber gar nicht so einfach ist, besonders nicht in Digitalisierungswüste Duisburg.

In 2024 wird mich sicherlich das Polizeiproblem weiterhin beschäftigen, ebenso die Geldverschwendung durch die Stadt Duisburg, endlich die LKW-Probleme lösen uvm.

Licht und Dunkelheit als Symbolbild

Veröffentlicht unter Duisburg, Grundrechte, Körperliche Unversehrtheit, Klimaschutz, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , , , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

#Feuerwerk: Böllerverbotszonen werden selten klargemacht

In den letzten Wochen habe ich wieder korrespondiert zum Thema Böllerverbotszonen und es ist mir klar geworden, dass auch hier viele Stellen die Arbeit verweigern.

Gemäß § 23 1. SprengV gilt:
„(1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.“
Und erst im Rahmen der Korrespondenz ist mir klar geworden, was dies wirklich bedeutet. Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime ist ja eindeutig und offensichtlich. Der Punkt brandempfindliche Gebäude und Anlagen ist dagegen deutlich kritischer.

Bei Altenheimen und Krankenhäuser dürfte primär der Lärm stören, demnach müsste sich der Abstand aus dem Lärmradius ergeben. Sprich laute Böller müssen so weit entfernt sein, dass diese nicht stören, also unter den Lärmgrenzen für die entsprechenden Gebiete bleiben.

Bei Kirchen geht es sicherlich einerseits um Gottesdienste, aber auch um Respekt, wobei sich mir hier die Frage stellt, ob das nicht gegen das Grundgesetz verstößt, dass dieser Passus nur für Kirchen und nicht auch für Synagogen und Moscheen gilt.

Da der Begriff der Nähe ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, müsste dieser in allen Fällen einzeln betrachtet werden. Also einerseits in welchem Abstand es nicht zu einer Störung kommt und andererseits wann es zu keiner Gefährdung kommt. Natürlich denkt man bei der Formulierung brandempfindliche Gebäude etwa an Strohdächer, aber Anlagen sind hier schon schwieriger zu fassen. Im Prinzip sind das alle Anlagen, wo Rauchen bzw. offenes Feuer verboten sind. Also insbesondere Ex-Schutzbereiche, die es an vielen Stellen gibt. Natürlich fällt hier sofort die Tankstelle ein, wo es ein Rauchverbot gibt, aber auch Industrieanlagen. Und gerade hier müsste der Abstand deutlich größer sein. Eine kurze Recherche nennt als Reichweite für Feuerwerksraketen 100 m inklusive der Effekte. Demnach müsste die Böllerverbotszone bei solchen Anlagen vermutlich deutlich größer sein, als bei Lärm alleine, besonders wenn noch Gebäude dazwischen sein sollten. Stellt sich natürlich auch die Frage, ob und wie Industrieanlagen vor Feuerwerk geschützt sind. Oder was würde passieren, wenn jemand eine Batterie in Richtung einer Tankstelle zündet. Die wenigsten wissen, dass eine Schreinerei ein explosionsgefährlicher Betrieb ist. Das liegt am Holzstaub.

Mein Eindruck ist, dass viele Kommunen sich nicht die Arbeit machen wollen eine Karte zu erstellen oder man ahnt, dass dann viele Bereiche für Böllern verboten sind und will den Ärger mit Feuerwerksfanatikern vermeiden.

Weitere Böllerverbote ergeben sich natürlich im Bereich von Flughäfen, wo es mit Sicherheit aus Gründen der Flugsicherheit verboten ist eine Batterie abzufeuern.

Nicht zuletzt gibt es auch noch Naturschutzgebiete, in denen geschützte Arten durch Böller beeinträchtigt werden, wobei natürlich Fledermäuse und andere Tiere im Winterschlaf oder Winterruhe aufgeschreckt werden und es dort ebenfalls verboten sein müsste. Keine Ahnung, ob hier schon mal jemand geklagt hat.

Ohne Böllerverbotskarte ist die Umsetzung sowohl für die Behörden aber auch die Bevölkerung schwierig bis unmöglich. Denn woher soll man erstens wissen, wo sich etwas befindet und zweitens dann auch noch den jeweiligen Abstand kennen?

Singapur gute Alternative zu Feuerwerk eine Lightshow

Veröffentlicht unter Aktuelles, Aus der Region, Duisburg, Grundrechte, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , | 1 Kommentar

Netze Duisburg hat keinen Respekt vor Verkehrsregeln – #Duisburg #RuntervomGehweg

Von kommunalen Firmen, zu denen auch Netze Duisburg gehört erwarte ich eine Vorbildfunktion, da städtische Firmen immer auch eine Vorbildfunktion haben.

In den letzten Wochen stand ein längerer und vermutlich auch mehr als 2,8 t wiegender Transport mehrfach teilweise auf dem Gehweg. Erst einmal ist das Parken auf dem Gehweg ohnehin nur in Ausnahmen überhaupt erlaubt und dann nie für Fahrzeuge über 2,8 t, weil der Gehweg dafür nicht ausgelegt ist. Nach meiner Kenntnis ist auch das Überfahren von Gehwegen mit Fahrzeugen oberhalb dieses Gewichts nicht zulässig.

Sprich Netze Duisburg schädigt hier Gehwege, ist ein schlechtes Vorbild und da ich in der Vergangenheit Netze Duisburg schon mehrfach bei Verkehrsverstößen erlebt habe, stellt sich die Frage, warum man offensichtlich nicht fahrtauglichen Personen ein langes KFZ an die Hand gibt.

Und wenn die Personen schon so einfache und klare Sachen, wie Parken nicht beherrschen, wie ist es dann mit den ganzen anderen Verkehrsregeln.

Veröffentlicht unter Duisburg, Grundrechte, Verkehrswende | Verschlagwortet mit | Hinterlasse einen Kommentar

#UBA betreibt #Greenwashing für Flugbranche – #Klimaschutz

Da offensichtlich ist, dass die Flugbranche auch bis 2050 nicht klimaneutral werden kann, hat das Umweltbundesamt nun die Fakten zum Flugverkehr mit einem optimistischen Aussicht an was für tollen „innovationen“ die Flugbranche arbeitet vermischt, lässt aber außen vor, dass all die Anstrengungen unzureichend sind.

Man schwurbelt sogar von emissionsfreien Flügen, obwohl alle, die sich mit Emissionen auskennen schon jetzt sagen können, dass es keine lautlosen Flüge geben wird.

Man behauptet auch, dass die Wasserfreisetzung derzeit vernachlässigbar wäre. Ob das stimmt oder nicht sei dahingestellt, in Zukunft wird aber die Wirkung von Wasser zunehmen. Und klimaneutral werden Flugzeuge durch all die Anstrengungen definitiv nicht. Dies scheint mir aber unerwähnt zu bleiben.

Unberücksichtigt bleiben auch die indirekten Effekte durch Wasserstoff.

Ist mir unverständlich, warum sich das UBA zum Sprachrohre einer Klimaschänderbranche machen lässt. Vielleicht war es ja politischer Druck, da nach meiner Erfahrung an vielen Stellen die Chemie und Physik nicht so ganz verstanden wird. Sieht man ja auch bei der Thematik Kerosinregen. Auch da werden die Umweltauswirkungen nicht fundiert bewertet.

Klimaschädlicher Flughafen Düsseldorf

Veröffentlicht unter Fluglärm, Grundrechte, Klimaschutz, Umweltschutz, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Warum dürfen Mülltonnen auf Gehwegen stehen? – #RuntervomGehweg #Autoschwurbelstadt #Duisburg

Nachdem ich mal wieder nicht vernünftig den eh zu engen Gehweg nutzen konnte, weil dort überall Mülltonnen standen, wollte ich mal schauen, wie das eigentlich genau geregelt ist.

Anfang der Suche war die Abfallentsorgungssatzung, dort wurde ich in § 16 fündig:
„(1) Rollbehälter und/oder Papierbündel sind am Abfuhrtage grundsätzlich von dem/der Benutzungspflichtigen am Fahrbahnrand der nächsten mit Abfallsammelfahrzeugen befahrbaren gewidmeten öffentlichen Straße ohne Beeinträchtigung des Verkehrs bis spätestens 7.15 Uhr zur Entleerung/Einsammlung bereitzustellen und nach ihrer Entleerung am selben Tag wieder aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen (ohneVollservice).“

Zu deutsch anders als viele annehmen, mich bis jetzt eingeschlossen, dürfen die Mülltonen gar nicht auf dem Gehweg stehen, sondern müssen auf die Fahrbahn. Da fließender Verkehr Vorrang vor „ruhendem Verkehr“ (KFZ-Lagerung) hat, müssten ggf. Parkplätze an den Entleerungstagen gesperrt werden, was natürlich auch die Leerung für die WBD vereinfachen würde, wenn die Mülltonnen alle gesammelt irgendwo stünden.

Da das sehr viele falsch machen stellt sich natürlich die Frage, warum die Satzung nicht eingehalten und auch nicht kontrolliert wird. Gesetze, Verordnungen und Satzungen sind Quatsch, wenn man etwas vorgibt, aber die Einhaltung nicht kontrolliert.

Zumal die Satzung in § 24 (Ordnungswidrigkeiten) sagt:
„(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
15. entgegen den Bestimmungen des § 16 Abs. 1 die Abfallbehälter und/oder Papierbündel nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig zur Abfuhr bereitstellt oder nach ihrer Entleerung am selben Tag wieder aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt,“

Ich nehme an, dass man das rechtswidrige Verhalten duldet, damit der von Verwaltung und Politik so geliebte KFZ-Verkehr nicht eingeschränkt werden muss, lieber behindert man Fußverkehr. Das ist aus meiner Sicht noch eine Baustelle für 2024.

Veröffentlicht unter Duisburg, Grundrechte, Klimaschutz, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Zu Fuß in #Amsterdam – #RuntervomGehweg

Amsterdam wird immer als Fahrradparadies bezeichnet.

Der Radverkehr in Amsterdam scheint mir die gleichen Privilegien zu genießen wie KFZ-Verkehr in Deutschland. Allerdings auch in Amsterdam zu Lasten des Fußverkehrs.

An etlichen Stellen war der schmale Gehweg vollständig zugestellt mit Fahrrädern. Teilweise standen auch KFZ auf dem Gehweg. Bin mir jetzt nicht sicher, wie genau die Verkehrsregeln in Amsterdam sind, allerdings war es so eher unschön für Gehende.

Veröffentlicht unter Grundrechte, Verkehrswende | Verschlagwortet mit | Hinterlasse einen Kommentar

#Böllerverbot im Umfeld von Gefahrstofflagern? – #Arbeitsschutz #Explosionsschutz

Da es bald wieder los geht mit den Explosivstoffen für Amateure, stellte sich mir eine Frage in Hinblick auf die Böllerverbotszonen. Gemäß § 23 1. SprengV gilt:
„(1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von […] besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.“

Strohdächer sind hier natürlich offensichtlich, aber wie ist das eigentlich mit Werksgeländen? Das unten gezeigte Bild, ist ein Ausschnitt von einem Werksgelände, dass man problemlos von einer erhöhten Straße einsehen kann. Auch wenn das Schild recht klein ist, erkennt man, dass es dort einen sogenannten Ex-Bereich gibt, dass heißt offenes Feuer usw. ist in diesem Bereich verboten. Das qualifiziert als besonders brandempfindliches Gebäude. Nach dem Brand im Affenhaus Krefeld, der eventuell auch durch Feuerwerk hätte ausgelöst werden können, sollte man eigentlich deutlich sensibler sein. Dazu zählen mit Sicherheit diverse Chemiewerke und vergleichbar Anlagen. Fragt sich, ob man Feuerwerk dabei überhaupt berücksichtigt hat.

Während bei Altenheimen und Krankenhäusern der Lärm stören ist, ist Feuerwerk bei derartigen brandempfindlichen Anlangen und Gebäuden mit erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit verbunden. Dass hier die Bevölkerung nicht einmal darauf hingewiesen wird könnte im Schadensfall den zuständigen Landestellen bzw. der Kommune zur Last gelegt werden. Nicht zuletzt muss man Bedenken, dass die einschlägige Rechtsprechung zum Brandschutz sagt, dass nur weil bisher nichts passiert ist, Missstände nicht akzeptiert werden dürfen.

Somit verwundert also, dass Kommunen nicht darauf hinweisen, wo nicht geböllert werden darf, um zumindest nicht zu haften und die übergeordneten Behörden dies nicht empfehlen.

Veröffentlicht unter Aktuelles, Duisburg | Verschlagwortet mit , , | 2 Kommentare

Katzen abknallen? – #Tierschutz #Naturschutz #Gloria

Bekanntlich sind Katzen Vogelkiller # 1 und dürften nicht unerheblich am Artenschwund beteiligt sein. In einer Diskussion um die Wölfin Gloria merkte ich sarkastisch an, dass man dann eigentlich auch Katzen „entnehmen“, mit anderen Worten abknallen müsste. Darauf wurde behauptet, dass dies je nach Bundesland in unterschiedlichen Abständen erlaubt wäre.

Auf Bundesebene ist das grundsätzlich in Bundesjagdgesetz § 23 geregelt:
Der Jagdschutz umfaßt nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.“

Ich habe dann natürlich mal nachgeschaut und fand heraus, dass Katzen in NRW nicht „entnommen“ werden dürfen. Während ein Wolf der geringfügigen Schaden anrichtet, abgeknallt werden soll, werden Katzen, die erheblichen Schaden für den Artenschutz anrichten geschützt? Ich mag zwar Katzen und bin kein Fan von Kläffern, finde das aber dennoch falsch, eine wilderndes Haustier anders zu behandeln, als einen angeblichen Problemwolf.

Fündig wird man hier im Landesjagdgesetzes NRW. In § 19 (Sachliche Verbote) steht
„(1) In Ergänzung des § 19 Absatz 1 des Bundesjagdgesetzes ist verboten:
11. das Töten von Katzen.

Mit dem Abknallen von Hunden hat man in NRW dagegen kein Problem:
„§ 25 (Inhalt des Jagdschutzes)
(4) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,
2. Hunde außerhalb der Einwirkung ihrer Führerin oder ihres Führers abzuschießen, wenn
a) diese Wild töten oder erkennbar hetzen und in der Lage sind, das Wild zu beißen oder zu reißen,
b) es sich um keine Blinden-, Behindertenbegleit-, Hirten-, Herdenschutz-, Jagd-, Polizei- oder Rettungshunde handelt, soweit sie als solche kenntlich sind und solange
c) andere mildere und zumutbare Maßnahmen des Wildtierschutzes, insbesondere das Einfangen des Hundes, nicht erfolgversprechend sind.“

Sprich Hunde ohne Leine, könnten durchaus mal abgeknallt werden.

Es ist mir unverständlich, wie man so verquer handeln kann, entweder man legt überall gleiche Maßstäbe an oder man macht sich lächerlich.

Veröffentlicht unter Allgemeines, Grundrechte, Klimaschutz, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

#Duisburg: Polizei verklagen? Geht das? – #Radvolution

Sowohl bei der Abbiegegeschwindigkeit von LKW, wie auch dem Seitenabstand zwischen Gehenden/Radfahrend und KFZ wird nach meiner Kenntnis in Duisburg nicht kontrolliert. Als Ausrede wird hier behauptet, dass dies nicht Rechtssicher ginge. Zugleich ist aber zumindest beim Seitenabstand aber immer wieder zu lesen, dass andere Polizeidienststellen bereits kontrollieren. Mag sein, dass der aufwand höher ist, aber machbar ist es sowohl beim Abbiegen von LKW, wie auch beim Mindestabstand. Alles andere ist nur eine Ausrede.

Somit stellt sich die Frage, ob und wie man die Polizei verklagen kann. Man könnte natürlich beantragen, dass die Polizei ihren Pflichten nachkommt und dann bei Ablehnung oder Nichtbeantwortung nach VwVfG klagen, wenn die drei Monate abgelaufen sind. Ob und wie gut das in der Praxis klappt, vermag ich nicht zu sagen. Ob man hierüber auch gegen schlechte Baustellen vorgehen könnte? Oder wäre das auch wieder nur im Einzelfall möglich.

Das zuvor genannte Verfahren wäre dann in diesem Sinne eine Verpflichtungsklage bzw. Untätigkeitsklage.

Könnte es noch andere Grundlagen geben die Polizei auf dem Rechtsweg dazu zu bringen endlich ihre Arbeit zu machen? Mir fällt hier nicht direkt etwas ein.

Im Endeffekt ist es traurig, dass man überhaupt darüber nachdenken muss, eine Behörde dazu zu bringen die Aufgaben durchzuführen, die gemacht werden müssen.

Polizei parkt auf Radweg

Veröffentlicht unter Duisburg, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , , | 2 Kommentare

Wer ein PKW hat, hat zu viel Geld – #Radvolution #Verkehrswende

Die Preise für PKW variieren bei Neuwagen von etwa 10 000 bis 50 000 und natürlich auch deutlich teurer. Im Laufe der Lebenszeit eines KFZ kommen diverse Wartungen und Reparaturen hinzu. Diese kosten ebenfalls. Von günstigen Verschleißteilen bis teuren Lichtmaschinen bei einem Diesel. Dazu kommen noch Kosten für Pflege, wenn der PKW möglichst lange halten soll. Einige Hersteller verdienen wenig am Fahrzeug und viel an den Ersatzteilen. Ein Teil kann man selber machen, aber für viele Dinge fallen Kosten durch Dritte an.

Die Lebenszeit variiert zwischen 10 und 20 Jahren, wenn kein Unfall mit Totalschaden passiert, was ja ebenfalls immer mit einkalkuliert werden muss.

Dazu natürlich noch Steuer, Kraftstoff und Versicherung. Und ebenfalls Bußgelder, wenn man nicht willig ist, sich an Verkehrsregeln zu halten. Und wenn man sich dran hält Parkgebühren.

Selbst wenn man günstig davon kommt muss man im Schnitt mit mind. 2000 € pro Jahr rechnen. Bei teureren Fahrzeugen natürlich auch deutlich mehr. Bei einem einfachen Fahrrad kommt man mit ca. 30 € im Jahr aus. Bei ÖPNV mit dem aktuellen Jobticket kommt man vielleicht auf 300 € im Jahr. Als Bonus beim KFZ sitzt man noch mehr Zeit fast unbewegt und muss zudem noch ins Fitnessstudio und verfettet trotzdem schneller. Wer also gerne Geld für Bequemlichkeit ausgibt, für einen PKW, der ein Großteil der zeit rumsteht und oft stresst bei der Parkplatzsuche. In Bus und Bahn kann man dagegen Lesen und vieles mehr machen. Auf dem Fahrrad macht man Sport. Dauert vielleicht etwas länger, aber wer jammert er hätte zu wenig Geld, um damit klarzukommen und ein KFZ hat, dem nehme ich das nicht ab.

Veröffentlicht unter Allgemeines, Klimaschutz, Umweltschutz, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , | Hinterlasse einen Kommentar

#Duisburg sieht ADFC nicht als TÖB – #Autoschwurbelstadt #Radvolution

Vor einiger Zeit habe ich mich an dem Vorhaben bzgl. Querspange beteiligt. Zu einigen weiteren Punkten werde ich ein andermal noch etwas schreiben. Einen Punkt möchte ich aber besonders hervorheben, der einmal mehr die Antifahrradhaltung der Stadt Duisburg belegt. Zum Thema ADFC als Träger öffentlicher Belange stand in der Stellungnahme der Stadt Duisburg:
Der ADFC ist weder eine Behörde noch ein sonstiger Träger öffentlicher Belange im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB und war daher im Verfahren nicht zu beteiligen.

Nach allem, was ich aus den öffentlich zugänglichen Informationen entnehmen, scheint dies zwar zu stimmen, in der Wikipedia steht allerdings auch:
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) ist bei vielen Kommunen faktisch einem Träger öffentlicher Belange (TÖB) gleichgestellt und wird bei bestimmten (Bau-)Vorhaben einbezogen und gehört.
Beim Fahrradklimatest bewegt sich Duisburg regelmäßig auf den letzten Plätzen und gerade ein Schlusslicht im Fahrradklimatest, sollte jede Chance nutzen sich zu verbessern und den Input des ADFC wertschätzen. Aber auch hier manifestiert sich die Antifahrradeinstellung der Stadt Duisburg und der politischen Mehrheit.

Vor kurzem habe ich mich und auch einige andere sich gefragt, wer bei der Kaiserstraße mit Träger Öffentlicher Belange gemeint war. Jetzt steht definitiv fest, dass der ADFC nicht dazu gehört.

Man könnte viel tun für den Radverkehr, aber die politische Mehrheit, denkt offensichtlich nur: ‚AUTO, AUTO, AUTO …‘

Symbolbild Verekhrspolitik der Stadt Duisburg

Veröffentlicht unter Duisburg, Grundrechte, Klimaschutz, Umweltschutz, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

#Arschparken: Mit dem KFZ die Gehwege kaputt machen – #Duisburg #Rheinhausen #RuntervomGehweg

Arschparken scheint immer beliebter zu werden. Nicht nur dreiste Personen, die ihr KFZ rechtswidrig abstellen und andere dadurch behindern oder gefährden, nein selbst bei eventuell legaler KFZ-Lagerung auf dem eigenen Grundstück ist man egoistisch und schädigt die Allgemeinheit.

Wie man auf dem ersten Bild sieht, sind die Gehwegplatten stark verschoben, wodurch sich gefährliche Stolperstellen gebildet haben. Ebenfalls deutlich erkennbar ist der Reifenabdruck in der Baumscheibe. Das alles deutet darauf hin, dass hier regelmäßig KFZ über den nur 1,50 m breiten Gehweg fahren und weil das nicht reicht auch den Baum schädigen.

Wenn man weiter guckt sieht man eine KFZ-Lagerstätte vor dem Gebäude, wo vermutlich eigentlich Vorgarten sein müsste. Scheinbar fehlt der Zugang an diese Stelle, weshalb dann über den Gehweg gefahren wird. Es sind zwar beidseitig der Schadstelle Einfahrten die aber keinen Zugang zu dem einen Parkplatz ermöglichen.

Wohl nicht bewusst ist der Person, dass das Befahren eines Gehwegs ebenfalls mit einem Bußgeld geahndet wird.

Veröffentlicht unter Duisburg, Duisburger Westen, Umweltschutz, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , , | 3 Kommentare

Unverständlicher Schmutzwassergebührenbescheid der WDB – #Duisburg

Anfang Dezember kam plötzlich ein Schmutzwassergebührenbescheid der Wirtschaftsbetriebe Duisburg, der auf Ende November datiert war. Fragt man sich erst einmal warum der solange gebraucht hat innerhalb von Duisburg.

Dann fragt man sich, was das soll, da ja der Schmutzwassergebührenbescheid nie im Dezember kommt, sondern früher im Jahr. Dann versucht man daraus schlau zu werden, was die WBD eigentlich von einem wollen.

Erst wenn man den richtigen Bescheid mit dem Aktuellen vergleicht wird klar, dass es um eine Absenkung geht, allerdings nicht für das gesamte Jahre, sondern nur den Zeitraum des letzten Bescheids, der nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Warum das so ist, findet man erst auf der letzten Seite nach der Rechtsbehelfsbelehrung, wo man eigentlich keinen Text mehr erwartet. Dort steht etwas von einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 17.05.2023, aber nicht einmal ein Aktenzeichen. Sucht man mit den Angaben, findet man diverse Urteile, ich bezweifle allerdings, dass man wegen eines Urteils zum Versammlungsrecht Geld bei den Schmutzwassergebühren zurückbekommt. Zudem hätte diese Information auf die erste Seite oder ein Vorblatt gehört. Auf den ersten beiden Seiten wäre dafür genug Platz gewesen.

Dann wird es aber noch verwirrender, weil Vorauszahlungen ein Minus davor habe, also Guthaben als negativ angesehen wird. Wirtschaftlich mag das richtig sein, aber normale Menschen sehen ein Minus als Schulden an und nicht Guthaben.

Was dann wirklich verwirrend wird sind die Abschlagszahlungen, da in nur einer Zeile „weitere geleistete Zahlungen“ stehen und diese nicht einmal stimmen. Man kann aus der Zeile aber auch nicht nachvollziehen, welche Zahlungseingänge hier überhaupt berücksichtigt wurden.

Juristisch seltsam ist dagegen, dass der Bescheid alle vorhergehenden ersetzen soll. Da allerdings der Vorhergehende Abschlagszahlungen für bereits vergangene Monate umfasst, der Neue allerdings nicht mehr, stellt sich eigentlich die Frage, was mit den bisher bereits geleisteten Abschlagszahlungen ist. Da die nicht mehr gewünscht sind könnte man diese rein rechtlich eigentlich erst einmal zurückverlangen, da ja für die WBD kein Anspruch mehr besteht.

Vielleicht sollte ich mal Fragen, wegen eines Bescheids in einfacher Sprache, damit man nicht eine Stunde braucht, um den nachzuvollziehen und zu verstehen, was die eigentlich wollen. Da fragt man sich, was andere machen. Einfach bezahlen und nicht drüber nachdenken?

Fahrzeug der Wirtschaftsbetriebe

Veröffentlicht unter Duisburg, Finanzlage, Grundrechte, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , , | Hinterlasse einen Kommentar

Wann kommt die #Klimaschuldenbremse? – #Klimaschutz #Schuldenbremse

Während die Politik über die sogenannte Schuldenbremse weiterhin streiten, steigen die Klimaschulden täglich weiter an. Sei es das KFZ, wo sich ein Wissing weigert auch nur ein Tempolimit einzuführen. Sei es der Flugverkehr der außer Greenwashing kaum etwas zu bieten hat und definitiv nicht klimaneutral wird bis 2050. Oder sei es die Bauwende, die viel zu zaghaft läuft.

Das alle wird zukünftige Generationen massiv belasten dennoch ist FDP und CDU scheinbar die rein finanzielle Schuldenbremse deutlich wichtiger, als der langfristig immense Kosten verursachende mangelhaft Klimaschutz. Man verlagert hier ein Problem, was massive Folgekosten hat in die Zukunft, was im Endeffekt auch Schulden sind. Diese Schulden sind allerdings noch viel gefährlicher, weil man nicht weiß welche Folgekosten darauf kommen.

Der Weitblick in der Politik fehlt leider oft.

Wachstum und Klimaschutz gehen nicht zusammen

Veröffentlicht unter Allgemeines | Verschlagwortet mit , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

#DGUV – Keine Ahnung von Verkehrssicherheit? – #Radvolution #Arbeitsschutz

Beim Artikel: Sicher Radfahren: Indirekt Linksabbiegen gewinnt man den Eindruck, dass hier jemand aus Sicht vom Lenkrad geschrieben hat.

Das fängt schon mit:
„Radfahrende sind im Straßenverkehr besonders verletzlich und können leicht übersehen werden.“
an. Korrekt müsste da stehen, dass Radfahrende verletzlich sind und immer mit unaufmerksamen bzw. rücksichtslosen KFZ-Fahrenden zu rechnen ist. Übersehen im Straßenverkehr gibt es nicht, es sei denn die Sehkraft stimmt nicht. Wobei ich davon noch nie etwas in einer Pressemeldung las. Aber das würde ja eher für regelmäßige Sehtests bei den Autofahrenden (Gefahrenquelle) sprechen, als zu personenbezogenen Maßnahmen bei Radfahrenden durch Verhaltensänderung. Eine Forderung zu Sehtests für Überseher fand ich allerdings nicht.

Die Behauptung:
„Allerdings birgt das Linksabbiegen mit dem Fahrrad eine hohe Unfallgefahr.“
ist mir so jetzt nicht bekannt. Die meisten Abbiegeunfälle kommen deswegen zustande, weil KFZ-Fahrende zu schnell und unaufmerksam nach Rechts abbiegen. Beim Abbiegen nach Links dagegen ist die Gefahr durch den Gegenverkehr vorhersehbar, die KFZ hinter einem müssen warten. Welche konkrete Gefahr besteht denn hier? Oder geht es nur darum, dass Radfahrende den KFZ-Verkehr nicht behindern sollen?

Und beim beschriebenen Verfahren kann es je nach Kreuzung zu mehreren Wartephasen kommen. Gerade bei größeren Kreuzungen werden Rad- und Fußverkehr zu unverhältnismäßig langen Wartephasen gezwungen. Insgesamt kann sich das auch schon einmal auf 5 Minuten oder mehr summieren. Zudem ist es durch Rechtsabbieger hier sogar gefährlicher, weil man u. U. sogar an zwei Stellen mit Rechtsabbiegern (KFZ) rechnen muss, die nicht aufpassen. Im Sinne der Risikominimierung ist direktes Linksabbiegen also weniger gefährlich, als das indirekte.

Die Behauptung
„Wichtig: Beide Varianten sind erlaubt, sofern eigene Fahrstreifen oder Ampeln für Radfahrende nicht sowieso das indirekte Abbiegen vorgeben.“
stimmt nach meiner Recherche nicht. Warum wird also der Eindruck erweckt, dass man indirekt abbiegen müsste, was ja eigentlich kein Abbiegen ist, da man lediglich zwei Fahrbahnen quert. Radfahrende dürfen nutzungspflichtige Radwege verlassen um direkt nach Links abzubiegen, müssen dabei aber die Vorfahrt achten. Also aus welcher Rechtsquelle geht hervor das indirektes Abbiegen irgendwo Pflicht sein kann? Mir ist da nichts bekannt.

Und auch ist bedenklich, so etwas zu schreiben:
„Zudem müssen Radfahrende immer bedenken, dass sie praktisch nicht zu hören sind. Und da viele Fußgängerinnen und Fußgänger nach Gehör laufen, ist vor allem an Kreuzungen ohne Ampeln besondere Vorsicht geboten.“
Natürlich achte ich auf Gehende, bin ja häufig selbst zu Fuß unterwegs, aber Gehende, die nach Gehör laufen machen etwas sehr falsch.

Und was den Punkt angeht:
„Unabhängig davon, wer Vorrang hat, gegenseitige Rücksichtnahme ist immer besser als Rechthaberei.“
so ist die eigene Sicherheit wichtiger, als Rücksichtnahme. Und gegenseitige Rücksichtnahme, insbesondere gegenüber Radverkehr wird selten gelebt. Der Überholabstand ist überwiegend zu gering. Man freut sich schon, wenn es mal ein ganzer Meter ist und beim Gegenverkehr wird nur bei entgekommenen KFZ gewartet.

Würde man dagegen Arbeitsschutz auf den Verkehr anwenden müssten KFZ-Fahrende deutlich mehr Rücksicht nehmen, als andere, weil sie mit hoher Masse und hoher, oft sogar überhöhter Geschwindigkeit das größte Risiko im Verkehr darstellen. Beim Arbeitsschutz würde das bemängelt im Straßenverkehr ist es Standard.

Und bei den anderen Artikeln fiel auf, kein Artikel zum Dooring, beim Artikel zum Toten Winkel wird nicht mit einem Wort erwähnt, dass für Fahrzeuge ab 3,5 t Schrittgeschwindigkeit gilt und auch beim Autofahren im Sommer wird nicht darauf eingegangen, dass langsamer gefahren werden muss, wenn Blendgefahr besteht. Die Höchstgeschwindigkeit gilt immer nur unter optimalen Bedingungen. Bei Dunkelheit muss man so langsam fahren, dass man bremsen kann, wenn eine dunkel gekleidete Person auf die Fahrbahn tritt. Insbesondere am Morgen wenn Kinder auf dem Weg zur Schule sind. Und das steht auch so in der StVO.

Veröffentlicht unter Grundrechte, Klimaschutz, Umweltschutz, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

#Mikroplastik durch fliegende #Umweltsau

Stell du dir vor überall liegen diese nervigen Styroporpoppel herum und führen dadurch zu noch mehr Mikroplastik für die Umwelt. Man denkt natürlich als erstes, da hat jemand die Verpackung vom Fernseher oder so zerkleinert und das ganze Umfeld kontaminiert. Bei größeren Brocken bekommt man das ja auch weg, aber bei kleinen Partikel ist das Absammeln kaum möglich.

Aber nein die Umweltsau ist ein Vogel. Genauer gesagt ein Specht. Dieser verwechselt isolierte Fassaden schon mal mit einem Baum und richtet sich dort gemütlich ein. Das ist natürlich schlecht für das Gebäude und zudem schlecht für die Umwelt. Ich hätte nicht gedacht, dass eine geschützte Vogelart so eine Umweltsau sein kann.

Es gibt zwar Tipps, was man da tun kann (hier und hier), aber ärgerlich ist es schon. Man selbst versucht möglichst die Plastikfreisetzung zu verhindern und ein Vogel macht das ganz ungeniert.

Veröffentlicht unter Allgemeines | Verschlagwortet mit , | Hinterlasse einen Kommentar

#Duisburg: Brückenzustand der Brücke Hohenbudberger Straße – #Rheinhausen #Duisport

Behörden sind teilweise ziemlich im Bürokratie, aber auch Inkompetenz gefangen. Ausnahmsweise geht es mal nicht um die Stadt Duisburg, sondern um das Eisenbahnbundesamt (EBA).

Per IFG habe ich nach dem Brückenzustand der Eisenbahnbrücke der Hohenbudberger Straße in Rheinhausen gefragt, über die bekanntlich viele LKW zum Borgschenweg fahren. Wenn man so ein wenig an die Cölve-Brücke denkt und darüber wie viele Brücken in NRW marode sind, dann stellt sich natürlich die Frage in welchem Zustand diese Brücke ist. Also ob die noch stabil genug ist, dass der LKW drüber dürfen.

Da es über die Eisenbahn geht habe ich mich natürlich erst einmal ans EBA gewandt. Anstatt klar zu sagen, ob man die Information hat oder nicht, antwortet man nicht etwa per Email, sondern per Brief und dann nur darauf verwiesen mich an den Straßenbaulastträger zu wenden. Auf Nachfrage schrieb man dann ebenfalls per Brief, dass es egal wäre, ob die Informationen vorlägen, man wäre nicht berechtigt derartige Informationen rauszugeben, weil man nicht verfügungsberechtigt wäre. Kann sogar sein, dass das so zutrifft, was mich da mehr verwundert ist der Umstand, dass man statt einer Email, dass die Information nicht vorliegt einen Brief schreibt und diesen Brief dann auch noch falsch gestaltet. Warum so viel Aufwand, obwohl es auch einfacher geht.

Falsch in den beiden Schreiben ist zumindest, dass man diese: „Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“ beendet. Erst einmal ist ohne Unterschrift natürlich sehr unhöflich, aber es stellt sich natürlich die Frage, ob das Schreiben überhaupt eine Unterschrift braucht. Es gibt viele Stellen die Schreiben einfach Team oder andere allgemeine Angaben.

Hier hätte dem Autor des Schreibens ein Blick in der VwVfG § 37 geholfen:
„(5) Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen.“

Erst einmal ist zweifelhaft, dass es sich bei dem Schreiben des EBA überhaupt um einen Verwaltungsakt handelt, der Irrtum würde aber erklären warum man hier unnötig die Briefform verwendet hat. Blöd nur, dass eine Verwaltungsakt, der an einem Arbeitsplatz-PC erstellt wurde, trotzdem eine Unterschrift braucht. Beim Finanzamt wird eine automatische Einrichtung verwendet, beim EBA mit Sicherheit nicht. Außerdem gäbe es hier dann noch weitere Verstöße gegen die erforderliche Form eines Verwaltungsaktes. Wenn ich wollte könnte ich auch nächstes Jahr noch dagegen klagen. Vielleicht ist das auch das wirkliche Problem, warum so vieles in Deutschland nicht richtig klappt. Zu viele Menschen in Behörden haben keine Ahnung, wie man richtig bürokratisch arbeitet und versuchen mit Halbwissen nach außen zu wirken, was bei Leuten, die sich etwas auskennen sofort durchschaut wird. Vielleicht muss in Wirklichkeit nicht Bürokratie abgebaut, sondern die Kompetenz der Anwendenden gesteigert werden.

Veröffentlicht unter Duisburg, Duisburger Westen | Verschlagwortet mit , , | 1 Kommentar

#Duisburg: LKW-Fahrer übersieht PKW … – #Mörderverkehr #Duisport

In einem winzigen Artikel der NRZ von Ende November, vermutlich aus einer Polizeimeldung entnommen hieß es, das ein LKW-Fahrer in Kaßlerfeld einen PKW übersah, obwohl dieser entgegenkam. Wie gefährlich sind dann erst solche unaufmerksamen oder fehlsichtigen LKW-Fahrer für Radfahrend und Gehende? Ausrede Toter Winkel.

Dass die Verwaltung hier nicht endlich handelt, obwohl die Gefahr durch LKW offensichtlich ist, ist mir unverständlich. Man muss überall in Duisburg, wo LKW durchfahren, mit unaufmerksamen LKW-Fahrern rechnen. Egal ob nun fehlsichtig, übermüdet oder was auch immer der Grund ist. Tote und Verletzte interessiert das herzlich wenig.

Zumindest in Bereichen mit Wohnbebauung, Schulen usw. hat LKW-Transitverkehr nichts zu suchen. Besonders dann nicht wenn es extra Routen gibt, wo das Risiko deutlich geringer ist. Tote und Verletzte durch LKW sind ein Versagen von Politik und Verwaltung. Diese tragen eine Mitverantwortung, weil sie die Verkehrssicherheit nachrangig zur Flüssigkeit des Logistikverkehrs behandeln.

LKW raus aus Wohnbereichen!

Veröffentlicht unter Allgemeines | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

#Asbest in Bremsbelägen von LKW ein Problem für #Duisburg?

Schon vor einiger Zeit habe ich mir Gedanken zum Thema Asbest und Bremsbeläge gemacht. Ich habe daraufhin das KBA (Kraftfahrtbundesamt) gefragt, wie das aussieht.

Das KBA schreibt u. a.:

Bremsbeläge, welche innerhalb der EU angeboten und/oder eingebaut werden, müssen asbestfrei sein. Das Inverkehrbringen von Bremsbelägen wird durch die zuständigen Marktüberwachungsbehörden überwacht. Entsprechende Kontrollen beschreibt auch der von Ihnen genannte Artikel aus dem Jahr 2014. Es wurde damals ein Angebot mit asbesthaltigen Bremsbelägen gefunden und der Verkauf untersagt. Weitere 55 geprüfte Bremsbeläge waren ohne Beanstandung.

Zu ausländischen Fahrzeugen im rollenden Straßenverkehr kann das KBA auf Grund mangelnder Zuständigkeit keine konkreten Aussagen treffen. Es lässt sich jedoch festhalten, dass im Wesentlichen die Möglichkeit besteht, Fahrzeuge von außerhalb der EU bei Verkehrskontrollen auf offensichtliche Sicherheitsmängel hin zu überprüfen. Die Überprüfung der Bremsbeläge auf Asbesthaltigkeit ist bei diesen Kontrollen sicherlich nicht möglich, da die Bremsbelege verbaut sind und zum Nachweis zusätzlich spezielle Messtechnik notwendig wäre. Nähere Informationen finden Sie unter anderem auf https://ksv-polizeipraxis.de/vorschriftsmaessigkeit-auslaendischer-fahrzeuge/.

Das KBA ist also nicht zuständig und Kontrollen scheinen schwierig zu sein. Das heißt es besteht die Möglichkeit, dass LKW mit Asbestbremsen über unsere Straßen und rollen und uns an jeder Ampel belasten. Bisher habe ich eher den Abriss von Gebäuden als Quelle von Asbest gesehen, aber nun stellt sich mir die Frage, wie stark LKW zu einer Asbestbelastung in Duisburg beitragen.

Da es niemand prüft und überwacht, stellt sich mir Frage, wer schützt uns vor Asbest in Bremsbelägen von LKW, die nicht aus der EU kommen und auch die Marktüberwachung wird wohl nicht wirklich ausreichen, um alles zu erwischen. Wenn man allerdings Asbest an LKW nicht ausschließen kann, ist es dann zulässig das LKW vorbei an Schulen usw. fahren?

Veröffentlicht unter Duisburg, Duisburger Westen, Körperliche Unversehrtheit, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

#Autoschwurbelstadt Duisburg sagt nein zur „Einrichtung von Logistik-Durchfahrts-Verbotszonen“ – #Duisport

Autoschwurbelstadt Duisburg will KFZ-Verkehr weder behindern noch eindämmen, obwohl es bereits für die Verkehrssicherheit notwendig wäre. Am 31. Juli 2021 reichte ich einen Antrag ein, der im September 2022 vom Verkehrsausschuss abgenickt wurde. Bereits im Juli 2022 war der Antrag im Ratsinformationssystem eingestellt, was ich damals wie hier bewertete. Obwohl bereits in 2022 abgeschloss gab es die offizielle Antwort erst Mitte November 2023. Das wäre dann etwa ein Jahr für das verschicken einer Email. Dhätte es etwas mehr bedurft als:
„Ich bitte die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage zu entschuldigen.“
Da hätte ich dann doch etwas mehr erwartet, zumal es teilweise von anderen Behörden eine Entschuldigung gibt, weil es ein paar Tage mehr gedauert hat.

Die Behauptung der Stadt ist:
„Die vom Rat der Stadt Duisburg beschlossenen LKW-Vorrangrouten stellen ein Positivnetz an gewünschten Routenverläufen zu den größten Verkehrserzeugern und Gewerbegebieten auf dem Duisburger Stadtgebiet dar. Dies bedeutet im Umkehrschluss allerdings nicht, dass im übrigen Netz ein LKW-Fahrverbot eingerichtet werden kann.“
Erstens war der Antrag nicht auf LKW-Fahrverbote ausgerichtet, sondern auf Logistikdurchgangsverkehre. Also keine Einschränkung für die Belieferung von Supermärkten, sondern nur für Abkürzer usw. Offensichtlich ist eine derartige Differenzierung trotz klarer Formulierung schon zu schwer für die Stadt. Dazu kommt noch, dass es unwahr ist, dass dies nicht ging, denn in § 45 StVO heißt es auch:
„(1b) Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen
5. zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Wenn man also LKW-Route festlegt, kann man über diese städtebauliche Festlegung auch andere Straßen sperren. Dies hat man in Duisburg natürlich nicht geprüft. Oder vielleicht kennt man diesen Punkt gar nicht.
Darauf deutet jedenfalls hin, dass man behauptet:
„Für die von Ihnen angeregten Verbotszonen für Lastkraftwagen gibt es keine gesetzliche Grundlage.“

Dann lässt sich die Antwort der Stadt wieder zum üblichen Geschwurbel bzgl. „Unfallschwerpunk“ usw. aus. Würde man so wie die Stadt bei Verkehrssicherheit vorgehen, beim bei der Arbeitssicherheit vorgehen, wäre das als klar rechtswidrig zu sehen. Und eigentlich ist das Vorgehen der Stadt auch rechtswidrig, wird aber scheinbar überall so gemacht. Würde man eine Verkehrsgefährdungsbeurteilung durchführen, würde man wirklich Prävention durchführen.

Als Radfahrer, der zahlreiche stellen mit rechtswidrigen Sperrungen kennt, ist folgende Zeile aus der Antwort Autogeschwurbel pur:
„Für Verbote und Beschränkungen des fließenden Verkehrs ist die Anordnung nur zulässig, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine qualifizierte Gefahrenlage besteht.“
Es gibt nicht einen Fall, wo die eine derartige „qualifizierte Gefahrenlage“ auch nur annähernd belegen kann. Man müsste hier eigentlich viel häufiger klagen, weil die Stadt hier rechtswidrig handelt, aber wo kein Kläger, da auch kein Urteil.

Man muss der Stadt auch weiterhin sehr intensiv auf die Finger gucken und viel mehr Menschen sollten ruhig mal vor Gericht gehen. Vermutlich ist einer der Gründe warum der Karl-Lehr-Brückenzug auch für KFZ gesperrt ist, dass man hier keine Klage durch Radfahrende riskieren wollte. Man weiß also scheinbar genau, dass man falsch handelt, glaubt sich aber in Sicherheit, weil man damit durchkommt.

LKW in Duisburg

Veröffentlicht unter Duisburg, Duisburger Westen, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Mogelpackung/#Greenwashing bei #ALDI

Auf einer Mülltonne an einem ALDI brüstet sich ALDI großspurig mit der Einsparung von Verpackungsmüll. Vermutlich stimmen die Zahlen sogar, aber das ist natürlich nur die halbe Wahrheit.

Denn wenn man bei ALDI einkauft finden sich im Markt einige Verpackungen, die nicht richtig voll sind. So etwa vegane Bratwürste, wo die Verpackung nur zur ca. der Hälfte gefüllt ist, man also sehr viel Papier verschwendet.

Es steht zwar außen drauf, dass nur zwei drin sind, aber erwartet natürlich erst einmal nicht eine derartige Mogelpackung. Wobei sich natürlich die Frage stellt, warum da überhaupt ein Karton drum sein muss, bei Fleischwürstchen ist das ja auch nicht der Fall. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass man absichtlich einen Karton um das Produkt machte um zu kaschieren, wie wenig da drin ist und wie teuer das ist im Verhältnis zu Fleischprodukten.

Veröffentlicht unter Grundrechte, Klimaschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , , | Hinterlasse einen Kommentar

Behördenversagen: #Westenwahn statt #Dunkeltempolimit – #VisionZero

Sobald die sogenannte „dunkle Jahreszeit“ beginnt kommen von überall her wieder die Empfehlung zu Warnwesten und anderer Reflektionskleidung. In den letzten Wochen waren darunter die Landesverkehrswacht NRW, diverse Polizeidienststellen, DGUV bzw. die Berufsgenossenschaften und die WDR-Sendung Markt.

Wenn überhaupt wird nur vage auf eine angepasste Geschwindigkeit hingewiesen aber nie konkret was dies bedeutet. In der Sendung Markt wurde sogar dargelegt, dass man ohne Glitzerkleidung erst bei 25 m erkennbar ist, der Bremsweg bei 50 km/h allerdings bei 49 m läge. Die logische Schlussfolgerung daraus und den Vorgaben von § 3 StVO wurde aber nicht erwähnt. Dabei steht dort ganz klar, dass man nur so schnell fahren darf, dass man rechtzeitig anhalten kann. Mit den Zahlen von oben kann man klar erkennen, dass bei Dunkelheit an Straßen wo Gehende sein können, niemals 50 km/h fahren darf. Das Dunkeltempolimit dürfte demnach so bei 30 km/h liegen. Dies gilt natürlich auch für Landstraßen, die keinen Gehweg haben.

Da sich der Bremsweg bei Nässe verlängert, ergibt sich logischerweise eine ebenfalls verringerte Geschwindigkeit. Das heißt bei Nacht und Nässe müsste deutlich unter 30 km/h gefahren werden.

Je nach Gesundheit und aktuellem Zustand verringert sich ebenso die Reaktionszeit. Das heißt wer Müde ist, müsste auch langsamer fahren.

Das blöde ist nur, dass die Stellen die theoretisch die Geschwindigkeit kontrollieren müssten, immer nur die jeweilige absolute Höchstgeschwindigkeit kontrollieren. Sprich die Polizei bzw. das Ordnungsamt tolerieren erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen. Aber man muss natürlich aus sagen, dass es hier keinerlei konkrete Vorgabe gibt. Keine Hilfestellung. Vielleicht ergäbe sich das sogar etwas bei der Auswertung von entsprechenden Urteilen oder Gutachten zu „Unfällen“.

Vielleicht müsste man dies als Autofahrer mal für sich ausrechnen und dann wirklich die zulässige Geschwindigkeit fahren und den daraus resultierenden Strafzettel juristisch durchfechten, damit man hier eine echte Rechtsgrundlage hat.

Wie zuvor beschrieben wäre echte Prävention die korrekte Geschwindigkeit erstens überall zu vermitteln und dann auch richtig zu kontrollieren.

Veröffentlicht unter Grundrechte, Körperliche Unversehrtheit, Klimaschutz, Verbraucherschutz, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , , , | 1 Kommentar

#Duisburg: Fußgehzone Rheinhausen fehlerhaft saniert?

Scheinbar sind die Arbeiten in der Fußgehzone Rheinhausen inzwischen abgeschlossen. Am Dienstag wurden durch die Wirtschaftsbetriebe Bepflanzungen vorgenommen, was mich allerdings verwundert hat ist der Umstand, dass es immer noch kaputte Stellen gibt, wo das Pflaster mit Teer repariert ist.

Im Rahmen der arbeiten wurde viel Pflaster aufgenommen, sodass man diese Bereich problemlos hätte austauschen können. Dies wurde aber nicht gemacht. Stellt sich mir die Frage, ob das noch gemacht wird oder man das aufgenommene Pflaster entsorgt hat. Das wäre dann sowohl eine Verschwendung von Ressourcen, wie auch kommunalen Geldern, wenn man brauchbares Pflaster wegschmeißt und schlechtes drin lässt. Gut für das Klima wäre es auch nicht, da Beton ein Klimakiller ist und Bauschutt die Deponien erhöht.

Veröffentlicht unter Duisburg, Duisburger Westen, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , | Hinterlasse einen Kommentar

#Duisburg ist gegen Fahrradparkplätze auf der Kaiserstraße – #Radvolution #Autoschwurbelstadt

Die Autoschwurbelstadt Duisburg hat einmal mehr Quatsch geschrieben zum Radverkehr, aber ehrlich gesagt habe ich auch nichts anderes erwartet. Hier ging es um die Umwandlung der Kaiserstraße in Rheinhausen Friemersheim in eine Fahrradstraße und um Fahrradparkplätze. Der Antrag nach GO § 24 stammt vom 26.01.2021, die Bezirksvertretung Rheinhausen soll am 11.01.2024 darüber entscheiden, als fast drei Jahre später. Dem Fachausschuss wird die Drucksache nur zur Kenntnis gegeben.

Die Ablehnung der Fahrradstraße begründet die Stadt Duisburg mit dem Vorbehaltsnetz, dass dort unbedingt sein müsste wegen Feuerwehr und ÖPNV. So wichtig kann es das allerdings nicht sein, denn 1990, als man das ursprüngliche Vorbehaltsnetz aufgestellt hat, war diese Kaiserstraße gar nicht enthalten. Und auch die Argumentation mit der freiwilligen Feuerwehr ist nicht schlüssig, wie man sogar der Homepage der Stadt entnehmen kann. Denn die Freiwillige Feuerwehr unterstützt die Berufsfeuerwehr bei Großschadenslagen, Wachbesetzungen und Sicherheitswachen aller Art. Das heißt hier kommt es nicht auf ein paar Sekunden an. Und wenn man mal den Unterschied zwischen Tempo 30 und Tempo 50 für die Kaiserstraße durchrechnet kommt man auf einen Unterschied von ca. 10 s. Das heißt wenn es durch Einparken oder so Verzögerungen gibt, fallen die deutlich mehr ins Gewicht. Wenn man danach geht müsste man dort alle Parkplätze verbieten, da dies ja zu Verzögerungen bei der freiwilligen Feuerwehr führen könnten. Und eine Einbahnstraße dürfte es natürlich auch nicht sein, da man so ja erst außen rum fahren muss. Aber so weit denkt die Stadt nicht, man sucht nur nach halbwegs schlüssig klingenden Verhinderungsargumenten, welche die Politik dann abnicken kann.

Absurd ist die Behauptung mit dem überörtlichen Verkehrsnetz und ÖPNV noch aus einem weiteren Grund. Durch parkende KFZ auf der Wilhelmstraße wird der ÖPNV dort ständig behindert, da die Fahrbahn zu eng ist für Abstellen und Verkehr in beide Richtungen. Diese Straße ist übrigens wirklich relevant für die Feuerwehr. Das legt den Verdacht nahe, dass der Antwortentwurf mal wieder nur dazu dient die Verkehrswende abzulehnen und KFZ zu bevorzugen.

Davon abgesehen weiß ich nicht, ob man aus der Kaiserstraße wirklich eine Fahrradstraße machen muss, da man bereits heute dort nebeneinander fahren darf, denn die Straße ist so eng, dass dort Autofahrende Radfahrende so oder so nicht überholen dürfen. Da Radfahrende also niemanden behindern, dürfen sie folglich auch nebeneinander fahren (vgl. StVO § 2 „(4) Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird“).

Eine der Behauptungen ist:
„Im Rahmen der Prüfung wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.“
Was versteht die Stadt unter „die TÖB“? Also welche der vielen TÖB, dies es gibt wurden wirklich beteiligt? Das könnten Stadtwerke, Wirtschaftsbetriebe sein aber auch ADFC oder ADAC. Alle wurden ganz sicher nicht beteiligt. Davon abgesehen heißt Beteiligung nur, dass die sich äußern dürfen, das heißt aber nicht, dass die Stadt das beachtet hat, was geäußert wurde.

Den zweiten Teil des Antrags finde ich deshalb wesentlich wichtiger. Dort geht es um Fahrradparkplätze in einem Bereich, wo der Gehweg ziemlich eng ist.

Kaiserstraße Friemersheim

Natürlich könnte man hingehen und das an KFZ festketten, zwischen den falsch gesetzten Pfählen und den KFZ, aber auf dem eigentlichen Gehweg gibt es keine Möglichkeit das Fahrrad legal abzustellen.

Die Stadt führt dann einige Stellen an, wo angeblich Fahrradabstellanlagen sein sollen, obwohl im Antrag ganz klar steht, wo der Bedarf ist. Aufgeführt werden zwei Stellen, die weiter entfernt liegen, eine Bushaltestelle, wo angeblich Fahrradparkplätze wären, die aber auch weiter entfernt liegt bzw. liegen. Denn an der Einbahnstraße gibt es zwei Bushaltestellen, welche gemeint ist, ist völlig unklar. Und auch die angebliche Sparkasse, die erwähnt wird, existiert dort längst nicht mehr. In allen Fällen liegen die „Fahrradparkplätze“ aber deutlich weiter weg, als die, worauf KFZ gelagert werden. Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass Radfahrende ruhig weiter laufen sollen und Autofahrende alle keine drei Meter laufen können. Wobei KFZ weniger schnell geklaut werden als Fahrräder, wenn man die nicht im Auge hat.

Behauptet wird dann:
„Ferner besteht die Möglichkeit Fahrräder entlang der Kaiserstraße in Bereichen, wo der Gehweg entsprechend breit ist, abzustellen.“
also besteht dort, wo Bedarf für das Abstellen von Fahrräder besteht, keine Möglichkeit das auf dem Gehweg abzustellen.

Richtig geschwurbelt wird dann mit dieser Passage:
„Besichtigungen vor Ort haben gezeigt, dass die vorhandenen Fahrradabstellanlagen im Gegensatz zu den verfügbaren Parkplätzen nicht ausgelastet sind. Daher ist es aus fachlicher Sicht nicht geboten weitere Abstellanlagen für Fahrräder auf Kosten der ohnehin knapp verfügbaren Parkplätze, die heute schon stark nachgefragt werden, herzustellen.“
Weil Radfahrende also genauso wenig ewig bis zum Fahrzeug laufen möchten und deshalb die am Bedarf vorbei geplanten Fahrradabstellplätze nicht genutzt werden besteht direkt vor dem Eiscafe kein Bedarf? Was für eine schwurbelige Logik. Bei „Autoparkplätzen“ wird nie das Argument genutzt, dass weil im weiteren Umfeld genug Abstellmöglichkeiten bestehen gibt es keinen Parkdruck. Diese „fachliche Sicht“ ist klar Autoschwurbelei, damit man nichts für Radfahrende tun muss. Wobei natürlich gilt, dass man einen freien Parkplatz auch als Radfahrer benutzen darf. Mehr noch man könnte sogar hingehen und einigen Fahrräder zusammenketten und damit einen Parkplatz länger belegen. Wäre vielleicht als Aktion mal ganz nett und müsste man nicht mal als Demo anmelden, da man sich ja im Eiscafe trifft.

Weiter schwurbelt die Stadt dann:
„Ein spezifischer Abstellbedarf für Lastenräder konnte zum aktuellen Zeitpunkt nicht identifiziert werden.“
Man muss erst einen Bedarf identifizieren, um einen Parkplatz für Lastenräder einzurichten? Ist es nicht eher umgekehrt, dass man die Infrastruktur braucht, damit eine Stelle für Lastenräder interessant wird?

Mal völlig davon abgesehen warum sollte der Bedarf, weil irgendwo KFZ gelagert werden, deshalb für Radfahren geringer sein? Sollte man nicht annehmen, dass da wo viele KFZ öffentlichen Raum okkupieren auch der Bedarf für Fahrräder hoch ist? Meist hat man nur das Problem, dass wenn man das Fahrrad korrekt im Parkbereich abstellt ein Autodepp kommt und des rechtswidrig wegstellt. Das kann man halt nur verhindern, wenn man es ankettet.

Drei Jahre für zwei Seiten mit schlechten Ausreden, ist eine sehr lange Zeit. Aber hier sieht man mal wieder deutlich wie groß SPD und CDU, sowie die von diesen gesteuerte Verwaltung die Verkehrswende wirklich schreiben. Ich gehe davon aus, dass SPD und CDU das einfach so abnicken werden.

Veröffentlicht unter Duisburg, Duisburger Westen, Klimaschutz, Umweltschutz, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , , | 1 Kommentar

#Duisburg: Was kann man tun gegen die Schnapsideen von SPD und CDU? – #Klimaschutz #Baumschutz

Während die SPD und CDU in Duisburg bekanntlich den Klimaschutz ablehnen und auch bei der Verkehrswende nicht über Alibiaktionen hinauskommen, will man für Schnapsideen wie die Seilbahn oder eine Sanierung der Oper über 300 Millionen Euro verschwenden.

Mir stellt sich weiterhin die Frage, was man gegen die Verschwendung Steuermillionen durch eine offensichtlich unfähige Politik tun kann, außer natürlich diese abzuwählen.

Gegen den Grundsteuerbescheid könnte man natürlich Widerspruch einlegen, da die Grundsteuer in Duisburg offensichtlich viel zu hoch ist, denn sonst käme man nicht auf die Idee Steuergelder für solchen Unsinn zu verschwenden, wo das Geld an deutlich wichtigeren Stellen fehlt.

Man kann solche Verschwendungen natürlich dem Bund der Steuerzahler melden, aber ändern tut das vermutlich nichts.

Haushaltsuntreue wäre eine tolle Sache, nur leider gibt es hier keine Gesetze.

Ob eine Unterlassungsklage geht wäre eine interessante Frage. Denn schließlich verschwendet die Stadt/Politik Gelder, die von der Bevölkerung auf verschiedenen Wegen gezahlt wurden. Egal ob nun über die Miete (Grundsteuer) oder auf anderen Wege.

Vielleicht muss man eine BI „Bildung statt Oper“ gründen, um SPD und CDU von Geldverschwendung abzuhalten, obwohl die Mittel an anderer Stelle dringender gebraucht werden.

Veröffentlicht unter Duisburg, Finanzlage, Grundrechte, Klimaschutz, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

LKW-Wartezonen-Ordnung – #Duisport

Etwas, was ich letztens Mal sah, war eine LKW-Wartezonen-Ordnung, allerdings handelte es sich hier um eine Firmengelände. Aber so etwas ist natürlich ein gutes Beispiel dafür, wie man es auch in Duisburg in den Hafenbereichen regeln könnte, wenn man denn wollte. Aber die Stadt Duisburg will ja nicht und kommt immer mit Ausreden, dass etwas nicht ginge.

Schade, dass solche Unwahrheiten nicht bestraft werden. Des wäre sicherlich gut, wenn man mit solchen Behauptungen nicht einfach davon käme.

Veröffentlicht unter Aktuelles, Grundrechte, Verkehrswende | Hinterlasse einen Kommentar

Wie seriös ist Clean Air Task Force (CATF)? – #Klimaschmutzlobby #Klimaschutz #murX

Beim Netzwerk murX (früher Twitter) hatte ich in letzter Zeit häufiger Werbung von einer Organisation namens Clean Air Task Force (CATF). U. a. war es folgender Post, der mich sehr skeptisch machte:
The most effective approach to climate change? Developing a range of climate solutions like renewables, carbon capture, zero-carbon fuels, geothermal, and nuclear energy.

Diese Netzwerk vertritt genau jene Punkte, welche man auch immer wieder von einigen hört, welche ich der Klimaschmutzlobby zurechne. Carbon Capture, also CO2 aus der Luft entfernen und meist in den Boden verpressen ist eine Methode, die noch am Anfang steht. „zero carbon fuels“ funktioniert bekanntlich nicht im Flugverkehr und für KFZ ist das zu teuer und Atomkraft ist ebenfalls sehr teuer, wenn alle Kosten vollständig beim Erzeuger liegen. Eine Organisation, welche uns derartige Scheinlösungen verkaufen will, erscheint mir nicht sonderlich seriös.

Auf der Homepage wirkt es dann noch unseriöser:
„Wir sind eine neuartige, faktenorientierte Umweltorganisation“
Was ja im Umkehrschluss so wirkt, als wären die anderen nicht faktenorientiert.

Aus einer Pressemeldung von Fraunhofer kann man entnehmen, dass CATF einiges an Kohlen haben muss, denn so ein Auftrag ist vermutlich nicht billig. Zumal die Förderung von Wasserstoff mir eher im Interesse der Gasindustrie zu sein scheint.

Angaben zu den Geldquellen sind auf der Seite nicht zu finden und im Lobbyregister des Bundestages steht, dass man sich zu Schenkungen Dritter nicht äußern würde. Gerade vor dem Hintergrund, dass immer wieder Vereinigungen auftauchen, die Umwelt- oder Klimaschutz vortäuschen in Wirklichkeit aber der Klimaschmutzlobby zuzurechnen sind, macht mich das skeptisch.

Richtig unseriös wird es bei der Thematik Flugverkehr:
„Wir brauchen bis Mitte des Jahrhunderts einen vollständig dekarbonisierten globalen Transportsektor.

Bei der batteriegestützten Elektrifizierung wurden große Fortschritte erzielt, aber bestimmte Fahrzeuge – darunter Schwerlastfahrzeuge wie Langstrecken-Lkw, Hochseeschiffe und Flugzeuge – lassen sich nur schwer oder gar nicht mit Batterien betreiben und erfordern den Einsatz von kohlenstoffarmen Energieträgern. CO2-freie kraftstoffe wie Wasserstoff und Ammoniak zur Dekarbonisierung.“

Hier erkennt man deutlich, dass diese NGO nicht wirklich für seriösen Klimaschutz stehen kann. Flugverkehr muss klimaneutral werden, da reicht CO2-neutral nicht aus und auch Wasserstoff und Ammoniak sind nicht klimaneutral. Es gibt keinen Weg, wie Flugverkehr klimaneutral werden kann, aber dennoch scheint man hier diesen Eindruck zu erwecken wollen.

Es meiner Sicht sind es viele Kleinigkeiten, welche ein Gesamtbild formen, was mich skeptisch macht. Der Vorstand wirkt eher „konservativ“, ebenso der Einsatz für Atomkraft und für Lösungen, die nicht machbar sind, wie Fusion. Man könnte fast sagen, dass es stark nach FDP klingt. Als Klimaschutz mit Methoden, die noch gar nicht oder nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen.

Veröffentlicht unter Aktuelles, Allgemeines, Grundrechte, Klimaschutz, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

#Duisburg: LKW-Problem durch schlechte Ampelschaltung – #Rheinhausen #Duisport

In Duisburg fahren LKW oft durch Wohnbereiche. Ein Grund ist sicherlich das es kürzer ist oder zumindest nicht länger. Ein anderer Grund ist mit Sicherheit die Ampelschaltung.

Mal exemplarisch analysiert für die Kreuzung L473n mit der Gaterwegbrücke. Von Duisport kommend über die Brücke haben LKW oft Rot, obwohl es hier keinerlei Grund gibt. Auf dem Bild sieht man einen LKW, der an der Fußgängerampel und ich meine auch für Radverkehr hält. Ich war der einzige im Umfeld, der zu der Zeit genutzt hat. Bei der geringen Frequenz an der Stelle wäre eine Umstellung auf Bettelampel sicherlich sinnvoll, wenn dadurch LKW-Verkehr in Wohnbereichen verhindert werden. Zumal die Ampel in Rheinhausen Innenstadt (Krefelderstraße/Friedrich-Alfred-Straße) durchgängig auf Bettelampel steht, obwohl da ständig viel Fußverkehr ist. Logisch wäre es genau anders herum.

Dann fällt auf, dass von der L473n kommend immer nur 3 LKW pro Grünphase durchkommen. Dies kann man auf dem nachfolgenden Bildern sehr gut erkennen.

Dies führt zu Stoßzeiten natürlich zu Rückstau, weshalb zum Beispiel die Behringstraße oder auch der Weg über Flutweg und Jägerstraße genutzt wird.

Durch eine andere Ampelschaltung könnte man aus meiner Sicht die Kreuzung für Logistik so optimieren, dass der Weg Gaterwegbrücke L473n attraktiver wird. Dazu wäre es sinnvoll das Abbiegen von der Gaterwegbrücke auf die Lindenallee unattraktiver zu machen. Etwa durch nur noch jeden zweiten Zyklus grün. Das wäre keine Fahrverbot, was ja laut Stadt Duisburg angeblich nicht ginge, sondern nur eine Anpassung. Ich würde vermuten, dass auch der weitere Verlauf der L473n nicht auf LKW optimiert ist. Wenn man LKW an Ampeln mal beobachtet, merkt man schnell, dass diese nur langsam anfahren, was logisch ist wegen der großen Masse. Folglich müsste die L473n zur A57 so optimiert werden, das LKW mit Richtgeschwindigkeit immer ohne Bremsen und Anfahren zur Autobahn kommen. Das müsste natürlich genau kalkuliert werden und würde auch eventuell Nachteile für die Kreuzungen bedeuten. Ich bin aber sicher, dass wenn man dadurch den Logistikverkehr verflüssigt, wären die meisten dafür, da weniger Lärm und weniger Schleichverkehre.

Veröffentlicht unter Duisburg, Duisburger Westen, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , , | 3 Kommentare

#Duisburg: Verwaltungslügen zur Heerstraße – #Radvolution #Autoschwurbelstadt

Im März hat die Stadt Duisburg im Rahmen der Klageerwiderung bzgl. „Radweg“ Heerstraße behauptet:
„Nach Beschluss ist mit einer Umsetzung der Maßnahme innerhalb
weniger Wochen zu rechnen.“

Damals wurde der Beschluss für Mai angekündigt, woraus dann der 24 August wurde. Am 24.11.2023 waren das drei Monate, also deutlich mehr als wenige Wochen. In der Erwiderung wurde auch behauptet dass es vorher wegen der Witterung nicht gegangen wäre, was ich zwar nicht glaube, aber davon ausgehe, dass man dies erneut als Ausrede missbrauchen wird.

Am 24.11.2023 war jedenfalls nicht die Spur zu sehen, als nicht einmal Schilder, welche die KFZ-Lagerung verbieten, damit die Farbe aufgetragen werden kann. Es geht eigentlich einfach und schnell, es sei denn man will nicht.

Auffällig auch die mangelhafte Durchsetzung der Verkehrsregeln, wie man an den parkenden Fahrzeugen im absoluten Halteverbot sieht. Aber das Thema ist ja überall in Duisburg ein Problem. Die Verkehrsregeln werden nicht durchgesetzt und enthemmte Autofahrende gefährden Dritte.

Veröffentlicht unter Duisburg, Grundrechte, Klimaschutz, Umweltschutz, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , , , | 4 Kommentare

#BGHW: Sei kein Fahrradfresser! – #Dooring #Arbeitsschutz

Nicht nur einschlägige Stellen, die sich mit Verkehrssicherheit beschäftigten, versuchen auf Dooring aufmerksam zu machen. Auch die BGHW will Dooring verhindern unter dem Motto „Sei kein Fahrradfresser“. Das ist logisch, denn die BG’en zahlen auch für Wegeunfälle, in diesem Rahmen gibt es hier auch weitere Infos.

Man könnte sogar die Hoffnung haben, dass durch die ungewöhnliche Herangehensweise sogar etwas Erfolg entstehen könnte, aber natürlich wäre die Forderung sinnvoller, dass man Dooringradwege gänzlich verbietet. Die Stadt Duisburg und die Bezirksregierung bräuchten hier mal dringen Nachhilfe in Sachen Arbeitsschutz, denn die erklären etwas zu „keinem Unfallschwerpunkt“ und schwurbeln lieber, dass andere Stellen gefährlicher wäre ohne den Hauch eines Beleges. Würde man das im Rahmen des Arbeitsschutzes behaupten, könnte man viel Geld sparen, bis es ein Bußgeld gibt, weil derartige Behauptungen ohne solide Gefährdungsbeurteilung nichts Wert sind, denn oft passiert halt kein Unfall, bis es dann irgendwann gehörig schief geht, dann ist es aber zu spät.

Veröffentlicht unter Grundrechte, Körperliche Unversehrtheit | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

#Duisburg: LKW blockiert Radweg und Überweg – #Duisport #Logport #Rheinhausen #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg

Im Vordergrund sieht man einen rücksichtslos abgestellten Roller im Hintergrund einen LKW, der andere behindert/gefährdet. Keine Ahnung, was Menschen dazu motiviert sich so falsch zu verhalten. Ein Grund wird sicherlich sein, dass es in Duisburg zu wenig Konsequenzen für Fehlverhalten gibt und die zuständigen Behörden zu schwach wirken.

Neben dem Radweg, blockierte der LKW zugleich auch den Überweg, über die Kruppstraße.

Veröffentlicht unter Duisburg, Duisburger Westen, Klimaschutz, Umweltschutz, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

#Duisburg: Polizei nimmt es nicht so genau mit Fakten – #Polizeiproblem #Radvolution

Am 2. Oktober habe ich einen Artikel zum Thema Polizei Duisburg veröffentlicht in dem es um einen Brief eines Polizisten ging. Damals wurde ich danach auch von der Presse kontaktiert.

Am 21.11.2023 erschien zuerst ein Onlineartikel, am 28.11.2023 nun mehr der gedruckte Artikel. Insgesamt war der Artikel schon recht ausgewogen, allerdings muss ich zu zwei Punkten noch etwas öffentlich anmerken. So behauptet die Polizei ich hätte 111 Beschwerden geschickt, das ist unwahr. Ich komme bei Polizei Duisburg auf etwa 80 mal AN-Adressat-Schreiben und etwa 30 mal in CC. Wie man eigentlich weiß, wenn man in einer Behörde arbeitet, sind CC und BCC lediglich „Zur Kenntnis“ bzw. „Zur Information“. Bei den Anschreiben ging es teilweise um fragwürdige Pressemeldungen der Polizei und teilweise um Hinweise auf mögliche Vergehen. Wenn das alles als Beschwerde aufgefasst wurde, tut sich die Polizei offensichtlich mit der Textauswertung schwer. Und natürlich schreibe ich bei Kritik Klartext, soll ich das etwa in Watte verpacken. Bin halt kein Politiker, der alles schönfärbt.

Was angeblich von der Staatsanwaltschaft nicht weiterverfolgte Anzeigen angeht, heißt eine Nichtverfolgung nicht, dass kein Vergehen vorlag, sondern lediglich, dass die Staatsanwaltschaft keinen Grund für eine Verfolgung sieht. So werden Verfahren wegen Geringfügigkeit oder wegen mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt. Bei Verkehrsvergehen kann die Polizei m. W. sogar von sich aus ein Bußgeld verhängen und gibt es dann gar nicht erst weiter. Da ich das Schreiben der Polizei nicht kenne, weiß ich nicht, ob die Polizei die Fakten falsch bzw. einseitige dargestellt hat oder etwas im redaktionellen Prozess nicht mehr in den Artikel passte. Da ich allerdings weiß, wie Behörden ticken, halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass man gewisse Teile weggelassen hat, um den resultierenden Artikel abzumildern.

Mal völlig davon abgesehen, dass die angeblichen 111 „Beschwerden“ auf die im Artikel erwähnten Monate verteilt gerade einmal 2,4 pro Monat sind, was in Anbetracht der vielen schlechten Pressemitteilungen zu „Unfällen“ eigentlich noch sehr wenig ist und eigentlich auch nicht notwendig wären, wenn man nicht immer wieder den gleichen Unsinn schreiben würde. Nehmen wir mal die hier:

27. November 2023 | 07:59 LKW gegen PKW – Vier Verletzte
Bei einem Zusammenstoß zwischen einem LKW und einem PKW wurden heute insgesamt vier Personen leicht verletzt.

Der Fahrer eines MAN LKW übersah beim Abbiegen vom Ruhrdeich auf die Max-Peters-Straße den entgegen kommenden Pkw. Es kam zum Zusammenstoß bei dem alle vier Insassen des PKW leicht verletzt wurden. Drei der vier verletzten Personen wurden zwecks weiterer Untersuchungen in umliegende Krankenhäuser gebracht. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit.

Hatte ich schon 2022 angemerkt, dass „übersehen“ falsch ist. Entweder war der LKW Fahrer abgelenkt oder der hat zu schlechte Augen. Die Konsequenz, die sich ergibt wäre eigentlich zumindest ein Sehtest, da aber so Artikel eiligst nach einer Kollision verfasst werden, werden die Konsequenzen nie aufgezeigt. Und da sehr viele Polizeidienststellen das Übersehen in PM’s nutzen ist logisch, dass das quasi immer genutzt wird. Dabei stellt sich doch sofort jedem die Frage, wie man einen PKW übersehen kann. Fuhr der bei völliger Dunkelheit ohne Licht? Die Angabe, wann das passiert ist fehlt völlig in der PM. Auch kann es nicht der gern genutzte „tote Winkel“ gewesen sein, denn das ist bekanntlich nur eine Ausrede. So oder so ist ist diese lapidare „übersah“ bei einem Berufskraftfahrer deutlich zu wenig. Der LKW-Fahrer hat, egal aus welchen Gründen auch immer, für mich glasklar gegen die StVO verstoßen. Und solche PM’s sind halt unschöner Standard. Versteht sich von selbst, dass man Kritik daran nicht gerne sieht, weil man dann ja etwas ändern müsste.

Besonders ärgerlich sind natürlich die Ausreden der Polizei Duisburg in Hinblick auf Überholabstände (Gehende, Radfahrende), „Unfallschwerpunkte“ und nicht zuletzt zu schnell abbiegende LKW. Während die Polizei in anderen Städten längst etwas tut, gibt es in Duisburg nur Ausreden und lieber stoppt man mal eine Critical Mass. Wenn Mails und Anzeigen nicht zu mehr Verkehrssicherheit führen, muss man wohl mal schauen, welche rechtlichen Möglichkeiten sich ansonsten bieten.

Polizei Duisburg

Veröffentlicht unter Aktuelles, Duisburg, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , , | 1 Kommentar

#Duisburg: Wege voller Pfützen in Rheinhausen – #RuntervomGehweg

Wenn man vom Bahnhof Rheinhausen in Richtung Aschplatz (Gaterwegbrücke) geht, dann ist der Weg bei Regen in Teilen nicht nutzbar.

Auch der Weg nach der Gaterwegbrücke hinter dem Finanzamt bis zur Rheinhausenhalle ist teilweise bei Regen überflutet.

Und neben dem Finanzamt gibt es sogar eine Bank, die in einer Senke liegt, dass man die nicht nutzen kann, wenn es geregnet hat.

Dabei müsste doch auch vor dem Hintergrund von Dürren und Starkregen eine gute Versickerung auf Grünflächen und am Rand von Wegen sichergestellt sein. Zumal Bewegung gesund ist, aber unter solchen Bedingungen allenfalls Kindern mit Gummistiefel Spaß macht.

Es bräuchte hier deutlich mehr Drainage am Rande von Wegen und eventuell auch Rigolen.

Veröffentlicht unter Duisburg, Duisburger Westen, Körperliche Unversehrtheit, Klimaschutz, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , | Hinterlasse einen Kommentar

Natürlich fahre ich dann bei Rot! – #Radvolution

Regelmäßig wird behauptet, dass Radfahrende bei Rad fahren würden. Allerdings gibt es zumindest teilweise dafür Gründe, die rechtlich absolut zulässig sind.

Erstens gilt das Rot für Gehende nicht für Radfahrende, dass heißt hier gilt das Rot für die Fahrbahn, wenn allerdings die Radführung falsch ist, kann man dieses nicht sehen und sich nicht dran halten.

Natürlich gilt das Rot auch nicht, wenn man es nicht sehen kann. Etwa an Stellen, wo die Ampel für Radfahrende von Bäumen beeinträchtigt wird.

Aber auch an regulären Kreuzungen kann es sein, dass die Ampel nicht gilt. Dies ist dann der Fall, wenn im Boden eine Schleife verlegt ist, die auf Radfahrende nicht reagiert. Nach einer Wartezeit von 5 Minuten, bzw. wenn bereits bekannt ist, dass die Ampel für Radfahrende nicht funktioniert aus meiner Sicht sofort, kann die Kreuzung unter der gebotenen Vorsicht gequert werden.

Dies wurde eindeutig so in einem Urteil aus Hamburg festgestellt.

Natürlich ist das Urteil kein Freibrief bei Rot zu fahren, wie es ab an und Radfahrende machen und auch Autofahrende sieht man immer wieder dabei. Mal eben noch drüber obwohl schon Rot ist sogar erst einmal anhalten und dann drüber fahren.

Veröffentlicht unter Allgemeines, Grundrechte, Verkehrswende | Verschlagwortet mit | Hinterlasse einen Kommentar

#DBakel: Verzögerungen, weil Züge blöd halten

Die Bahn hat bekanntlich ständig Verspätungen, meist werden die nicht gezählt, weil sie nach den selbst gewählten Kriterien der Bahn nicht als Verspätung gezählt werden.

Einer der Gründe sind Güterzüge, ein anderer Grund ist, dass der Zug blöd hält.

Bekanntlich stehen die meisten Menschen im Bereich der Treppen. Bei einigen Regionalzügen wird inzwischen zwar angezeigt, wie diese halten, aber längst nicht bei allen. So stehen die Menschen dann natürlich an den falschen Stellen. Wenn der Zug dann noch blöd hält, sodass die Wartenden erst alle zum Zug laufen müssen und sich durch die erste oder letzte Tür quetschen, dann sind Verzögerungen hausgemacht. Man sollte die Haltepunkte mehr auf die Länge des Zuges optimieren, dass bringt Vorteile beim Ein- und Ausstieg. Die Aufenthalte werden beschleunigt.

Ebenfalls könnten regelmäßige Durchsagen helfen, welche auf den Haltebereich hinweisen, sodass es sich nicht an einer Stelle knubbelt. Weiterhin würde helfen, wenn die Leute sich nicht in den Weg der Aussteigenden stellen würden.

Beispiel Duisburg

Beispiel Empel-Rees, wo es nur einen Ausgang gibt und sich die Frage stellt warum der Zug so blöd hält.

Veröffentlicht unter Allgemeines | 2 Kommentare

#Köln: Erstaunliches zu Parkkosten und Parkgebühren – #KFZLagerung

Während in Duisburg die marktwirtschaftfeindliche FDP trotz hohem „Parkdruck“ die Gebühren verringern will, schickt sich die Stadt Köln an die Gebühren leicht zu erhöhen. Die Drucksache (3760/2023) enthält einige interessante Informationen, auf welche ich nachfolgend mal eingehen will.

Im Jahr 2022 gab es in Köln 486.341 zugelassene PKW, davon sollen einer Studie zufolge 49 % im sogenannten „öffentlichen Straßenland“ rumstehen. In Köln wären dies dann ca. 238.500 PKW. Die von der Stadt Köln hat ebenfalls ergeben, „dass ein durchschnittlicher Pkw pro Tag 97 % der Zeit nicht bewegt wird und so mit parkt. Von diesen 97 % parkt der durchschnittliche Pkw 20 Stunden und 15 Minuten zu Hause.“
Wenn man also nach der Haupttätigkeit von PKW geht, müsste man korrekterweise von Stehzeug sprechen, weil der Anteil der Bewegung nur sehr gering ist.

Weiterhin heißt es in der Drucksache:
„In den Bewohnerparkgebieten gibt es rund 51.400 Parkplätze“
Das heißt weniger als 1/4 wird überhaupt bewirtschaftet, an den restlichen Stellen herrscht Gratismentalität vor.

Man stellt sich in Köln eine Staffelung in drei Stufen nach der Fahrzeuglänge vor, wobei dies bis maximal 5,6 m geht.
„Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 5.600 mm erhalten künftig keine Bewohnerparkausweise mehr.“
Die preisliche Spreizung von 100 bis 120 € ist aus meiner Sicht zu gering, da meist jene mit geringen Einkommen auch kleiner Fahrzeuge fahren, sollten diese deutlich günstiger sein als Längere. Was ist ich allerdings sehr gut finde ist die Begrenzung der Gesamtlänge, dadurch können Langfahrzeuge nicht mehr unverhältnismäßig viel Parkraum blockieren. Die Stadt Köln führt hierzu aus, dass längere Fahrzeuge „zu negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit“ führen würden. Ebenfalls interessant, dass Wohnmobile nur noch in Ausnahmefällen, wenn sie kürzer als 5,6 m sind überhaupt einen Bewohnerparkausweis bekommen können. Denn: „Wohnmobile dienen in der Regel der Freizeitgestaltung und nicht der Sicherstellung der Grundmobilität.“

Interessant fand ich auch die Berechnung des Parkplatzwertes. Man hat hier die Parkgebühren für 303 Bewirtschaftungstage mit je 10 Stunden angesetzt und kommt dadurch für die Innenstadt auf 12 120 € und außerhalb auf 6 060 € pro Parkplatz. Das heißt an allen anderen Stellen verschenkt man wertvollen Lagerraum. Wobei ich die Berechnung so nicht durchgeführt hätte. Man müsste vielmehr hingehen und sich fragen, welche Rendite eine Wohngebäude an der Stelle des Parkplatzes bringen würde. Der Quadratmeterpreis in Köln liegt bei über 10 €/m². In der Drucksache werden 12 m² pro KFZ genannt. Sprich 120 € pro Monat, mal 12 wären 1440 €/a, wobei das unberücksichtigt lässt, dass man meist mehr als eine Etage hat. 7200 €/a wären das zum Beispiel bei 5 Etagen so als Untergrenze.

So oder so repräsentieren die nun angesetzten Gebühren nicht den Wert.

Laut Stadt decken die aktuellen Gebühren gerade einmal die Verwaltungskosten:
„Die Verwaltungskosten für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises beträgt 30 Euro.“

Was ich bei der Drucksache allerdings schwurbelig finde, ist der Aspekt Klimaschutz, den man durch so geringe Parkgebühren verbessern will. Dabei wird nur ein kleiner Teil überhaupt mit Gebühren beaufschlagt und ob man Stellplatz nun Privat oder öffentlich nutzt, klimaschädlich ist der Flächenverbrauch so oder so.

Beispiel fehlerhafte für KFZ-Lagerung

Veröffentlicht unter Aktuelles, Grundrechte, Klimaschutz, Umweltschutz, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , , | 2 Kommentare

#Duisburg ist reich und kann 230 Mille die Toilette runterspülen

Man will mind. 230 Millionen € für das Stadt Theater die Toilette runterspülen um dann zu sagen, dass es noch teurer wird, weil man noch weitere Probleme gefunden hat. Ich schätze mal, dass das mind. 500 Mille kosten wird. Was würde denn der Abriss kosten? Und jetzt kommt mir nicht mit Denkmalschutz, der hat noch nie im Weg gestanden, wenn es gewollt wurde. Wenn ein Investor auf der Matte steht, wäre der Denkmalschutz ganz schnell abgeschrieben.

In Duisburg werden Bäume gefällt, weil es zu teuer ist diese zu erhalten. In Duisburg gibt es marode Brücken in großer Zahl. Bei Neubauten von Brücken gibt es gigantische Umwegen für Radverkehr, weil eine Ersatzlösung zu teuer ist. In Duisburg gibt es marode Schulen mit Toiletten, die niemand ernsthaft nutzen möchte. Radwege, Fahrbahnen und Gehwege sind vielfach im schlechten Zustand. Man nimmt hohe Grundsteuern. Überall fehlt Geld und dann will man sich allen ernstes etwas leisten, was nur ein kleiner Bruchteil der kulturellen Vielfalt in Duisburg ist?

Als bereits rein wirtschaftlich sind hohe Ausgaben für ein Luxusobjekt was zwar nice to have ist, aber nicht notwendig demokratisch nicht vertretbar.

Ich überlege noch, wie man rechtlich gegen eine derartige Verschwendung von Steuergeldern vorgehen kann, aber hinnehmen darf man das nicht. Vielleicht wäre ein Ansatz gegen den Grundsteuerbescheid vorzugehen, weil die Stadt nicht sorgfältig mit Geld umgeht. Sicherlich wäre auch ein Bürgerentscheid denkbar, da es vielen so gehen dürfte, dass man wichtige Dinge vernachlässigt für eine Oper, die nicht wirklich notwendig ist. Die paar Menschen, die unbedingt in die Oper wollen können auch nach Düsseldorf fahren. Vermutlich wäre es sogar billiger denen noch die Taxifahrt zu bezahlen.

Nicht zuletzt ist der Investitionsbedarf in Klimaschutz wichtiger. Jede Privatperson, die nicht überschuldet ist weiß, dass man erst die notwendigen Investitionen tätigen muss, bevor man sich überflüssigen Luxus leisten kann. Die Stadt Duisburg macht das Gegenteil.

Veröffentlicht unter Duisburg, Finanzlage, Grundrechte | Verschlagwortet mit , | 3 Kommentare