#Motonormativity in Film und Fernsehen

Letztens sah ich mal wieder die ersten drei Taxi-Filme. Wenn man dann so darüber nachdenkt, in wie vielen Filmen gefährliches Verhalten im Straßenverkehr verharmlost wird. Bei den Taxi-Filmen gab es keine Toten und Verletzten. Auch bei anderen Filmen bzw. Filmreihen, bei denen mehr oder weniger massiv gegen die Verkehrsregel verstoßen wird geht es gut. Teilweise macht man das Fahrzeug ja sogar zum Haupt- oder Nebendarsteller.

Mir fallen nur wenige Beispiel ein, wo dass Auto als Böse gezeigt wird. Etwa bei einigen Verfilmungen von Stephen King.

Da stellt sich natürlich die Frage, wie stark die Motonormativy durch Filme und Serien mitverursacht werden. Wenn dort Regelverstöße also positiv dargestellt werden oder als cool, dann führt das sicherlich zu einer Normalisierung von Fehlverhalten.

Bei den Schlitzohrfilmen mit Burt Reynolds wurden die Polizisten sogar als Bösewichter dargestellt. Zwar alles humorvoll, aber doch im Endeffekt ein Film der zu eine bestimmten Einstellung führen kann.

Und wenn man dann Artikel liest, wo Radarfallen als „Abzocke“ dargestellt werden oder Anzeigen von Falschparken ebenfalls negativ dargestellt wird, dann stellt sich zwangsläufig die Frage, wie stark der kulturelle Einfluss hier durch Filme und Serien geprägt wurde.

Es gibt ja sogar eine Kategorie, die ohne KFZ fast nicht möglich sind. Ein Road-Movie ohne Auto oder anderes KFZ wird nur schwerlich machbar sein. Ein Road-Movie mit einer Rikscha oder einem Lastenrad, fällt mir jetzt nicht ein.

Ob den Menschen bewusst ist, wie stark die Einstellung durch die Medien beeinflusst wird. Subversiv und Unterschwellig.

Mit Fahrrad fällt einem da doch deutlich weniger ein. ET natürlich. Die Nutzung vom Fahrrad im Münster Tatort.

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#Duisburg: Noch mehr Einwohnerfragestunde – #Rheinhausen #Duisport

Was ich in dem Beitrag von Gestern nicht erwähnte, war der Umstand, dass es noch eine Einwohnerfrage von jemand anderem gab. Auch hier ging es um LKW-Verkehr, allerdings in diesem Fall konkret um die Behringstraße. Dort lag die Antwort der Verwaltung vor:
Frau Blaschke „berichtete, dass aus fachlicher Sicht ursächlich die unzureichende Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes L473n/Friedrich-Ebert-
Straße/Lindenallee identifiziert worden sei. Die Zufahrt aus Richtung „Zum Logport“ soll zukünftig mehr Freigabezeit erhalten und auch die Spuraufteilung soll geändert werden.
Durch die geplante Leistungsfähigkeitssteigerung soll ein wesentlicher Beitrag zur Verminderung der Fehlfahrten in Rheinhausen geleistet werden.
Dazu haben bereits die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR den Auftrag erhalten. Das Signalprogramm der Lichtsignalanlage soll entsprechend angepasst werden. Sobald dies geschehen ist, wird die Markierung in der Zufahrt „Zum Logport“ geändert.“

Es heißt zwar Genies denken gleich, aber die Lösung, welche die Stadt Duisburg hier vorschlägt, klingt verblüffend nach meinen Überlegungen aus dem Dezember 2023. Aber wäre ja auch nicht da erste Mal, dass die Stadt zu den gleichen Schlüssen, wie gekommen wäre. Auf welchem Weg auch immer. Die Abtrennung der Sedanstraße von der Rudolf-Schock-Straße hatte ich auch schon in einem GO § 24 Antrag thematisiert, was dann später von der Stadt umgesetzt wurde.

Wobei die Idee zur Ampeloptimierung auch schon einmal von der BV aufgegriffen worden. Ich meine das wäre 2015 gewesen. Ich stieß damals nach meinen Beobachtungen darauf. Ich konnte aber nicht ermitteln, warum dies von der BV nicht weiterfolgt wurde. Vielleicht hat man sich auch so lange nicht damit beschäftigt und den damaligen Antrag aufgegriffen.

Wäre auf jeden Fall schön, wenn sich die Situation dadurch verbessern würde.

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#Duisburg: Neues zur Einwohnerfragestunde – #Rheinhausen #Duisport #LKW

Seit dem 08.11. ist die Niederschrift BV Rheinhausen vom 22.08. Online. Dort hatte ich für die Einwohnerfragestunde einige Fragen eingereicht.

Bemerkenswert finde ich, dass die Niederschrift kein Datum der Fertigstellung trägt, wenn man diese Niederschrift also ändert, wäre dies in der Niederschrift selbst nicht erkennbar.

Im Protokoll steht zu meinen Fragen:
„Diese Antwort werde zur Niederschrift genommen und der Petent schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt.“

Etwas weiter steht dann:
„Anmerkung:
Die zweite eingegangene Einwohnerfrage wird schriftlich beantwortet und zur Niederschrift genommen. Eine Beantwortung zum Zeitpunkt der Niederschriftenerstellung lag nicht vor.“

Wenn man bedenkt, dass ich die Fragen am 11.06. eingereicht habe, dann ist es schon verwunderlich, dass man eine Beantwortung in fünf Monaten nicht schafft.

Kurz bevor man das Protokoll veröffentlicht hat, hat man mir mitgeteilt, dass es noch etwas dauern würde. Als Begründung wurde genannt:
„Der Fachbereich ist bemüht, möglichst detailliert auf Ihre Fragestellung einzugehen. Durch Personalnot und sehr hohes Arbeitsaufkommen ist dies leider nicht zeitnah umsetzbar.“

Wenn ich daran denke, was bei GO § 24-Anträngen teilweise für Antworten kommen und wie lange diese dauern, überlegt man nach meiner Ansicht wohl eher, wie man sich um eine ehrliche Antwort drücken kann. Vielleicht hat man auch Angst, dass es eine Klage gibt, weil die Stadt Duisburg nicht alle Maßnahmen ergreift, um vor LKW zu schützen. Jedenfalls deutet frühere Antworten zu den Anträgen darauf hin, dass man die Antworten innerhalb von kurzer Zeit zusammengeschrieben hat. Teilweise gehen die Antworten gar nicht korrekt auf die Fragestellungen ein und teilweise wird sogar am Thema vorbei geschrieben.

Zumal immer wieder der Eindruck entsteht, dass die Stadt LKW-Fahrverbote um jeden Preise vermeiden möchte. Insofern dürfte eine korrekte Beantwortung der Frage 1 quasi gar nicht möglich sein, wenn man zu erklären versucht warum man straßenrechtlich nicht LKW aus Rheinhausen ausschließen kann. Denn es ist möglich und auch kein Problem. Ist aber natürlich schwierig das zu erklären, wenn man lange Zeit behauptet hat, dass es nicht möglich wäre. Aber durch die Verlagerung in einem Brief, bekommt die BV Rheinhausen u. U. die Antworten nicht mit und die Rückfragen sind natürlich auch nicht möglich.

Was den Personalnotstand angeht, so dürften hier schlechte Bezahlung und Fehlverteilungen der Grund sein. Wenn man etwa viele Millionen in die Oper versenken will werden da natürlich zeitliche Ressourcen gebunden und später auch unnötig Gelder. Und wenn die Menschen schnell das Kennzeichen bekommen, fehlt anderswo das Personal. Aus meiner Sicht geht Verkehrssicherheit vor noch mehr KFZ auf den Straßen.

Aber letztendlich sind ohnehin die Menschen die Leidtragenden, welche die donnernden LKW erdulden müssen.

LKW-Probleme auf der Jägerstraße

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#London: Versiegelte Baumscheiben

In London ist mir aufgefallen, dass die Baumscheiben in Gehwegen oft versiegelt sind. Einerseits sieht dies nicht nur besser aus, man hat auch mehr Platz zum Gehen. Andererseits fragt man sich, wie das mit der Bewässerung aussieht. Ich hatte deswegen mal dem Mayor of London geschrieben und nachgefragt. In Englisch heißt das „paved-over tree grids“.

Zuständig wären die London boroughs hieß es in der Antwort und dass einige durchlässiges „resin“ oder „unbound gravel“ nutzen würden. Also scheint das tatsächlich für Wasser durchlässig zu sein. Gerade in Städten, wie in Duisburg man oft viel zu kleine Baumscheiben hat, wäre das sicherlich auch eine Möglichkeit einen gut benutzbaren Gehweg zu haben zugleich die Bewässerung der Bäume sicherzustellen. Frage mich, ob man das in Deutschland nicht kennt oder es andere Gründe gibt, warum man dies nicht benutzt.

Zudem weist das Antwortschreiben darauf hin, dass Bäume auch Wasser über die Blätter aufnehmen.

Nach den vielen Erfahrungen mit Antworten in Deutschland und insbesondere Duisburg fand ich die Antwort insgesamt doch recht erhellend.

Reisen bildet, besonders wenn man mit offenen Augen durch die Städte geht. Man kann quasi von überall her gute Ideen mitnehmen.

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#Duisburg: Stadt verfolgt Falschparken zumindest teilweise – #Falschparken

In Duisburg ist Falschparken leider Alltag, was mitunter ziemlich nervt. Insbesondere die Extremfälle zeige ich an. Etwa wenn auf dem Gehweg weniger als eine Rollatorbreite bleibt. Auch davon gibt es in Duisburg leider viel zu viele Fälle von extremen Falschparken.

Da es kein direktes Feedback gibt, ob das Falschparken verfolgt wurde oder nicht, hat man manchmal das Gefühl als würde gar nicht verfolgt. Bei der Falschparkärztin mit der rechtswidrigen „Genehmigung“ an der Friedrich-Alfred-Straße 58 wurde mir mitgeteilt, dass dies nicht verfolgt würde. Schockiert natürlich immer wieder, wenn Behörden nicht rechtskonform arbeiten. Genauso wie diese ebenfalls rechtswidrige pauschale Toleranz für Falschparken.

Das aber verfolgt wird, zumindest teilweise, steht für mich fest. In einem Fall gab es eine Rückfrage von der Stadt Duisburg und in einem anderen Fall wurde ich im Oktober als Zeuge geladen. Wobei ich mich gewundert habe, denn eigentlich sagen die Fotos schon alles. Aussagen brauchte ich letztendlich nicht, weil die Klage zurückgezogen wurde, da scheinbar aussichtslos. Erfahren welches Bußgeld es gab habe ich nicht.

Symbolbild Falschparken

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#Duisburg: Geschwurbel zu Ihscootern – #Exklusion #Ihscooter

Die Drucksache 24-1114 „Umgang mit E-Tretrollern in Duisburg“ soll u. a. den Verkehrsausschuss über die Probleme mit Ihscootern in Duisburg informieren. Wobei mich verwundert, dass man diese nervigen Dinger E-Tretroller nennt. Denn es sind gerade Elektrokleinfahrzeuge und keine Tretroller, die auch auf Gehwegen zulässig sind.

Interessant fand ich, dass in der Drucksache Handynummern angegeben sind, anscheinend kann man da anrufen, wenn man sich beschweren möchte.

Die Stadtverwaltung “ hat sich zum Ziel gesetzt, mittels geeigneter Maßnahmen zu einem sicheren und harmonischen Umgang mit E-Tretrollern beizutragen.“ Sehr erfolgreich ist diese nicht damit.

Einer der Verfasser sitzt im Bereich: „Strategische Mobilitätsplanung, Geodatenbearbeitung und -visualisierung“ scheinbar hat man dort keinen Zugriff auf die Daten des Ordnungsamtes, denn dort liegen diverse Anzeige wegen Falschparken auf Gehwegen vor.

Theoretisch könnte man das alles über eine Sondernutzungssatzung regeln, wie die Stadt in der Drucksache zugibt, allerdings will man nicht. Angeblich dürfe man nicht so einschränken, dass das Angebot verhindert würde, was natürlich Quatsch ist und auch niemand fordert. Man will einfach keine Beschränkungen für Ihscooter, obwohl die überall rumliegen. Dabei wäre es problemlos möglich zu sagen, dass diese nur auf der Fahrbahn abgestellt, wo auch KFZ abgestellt werden dürfen und ansonsten eine Sondernutzungsgebühr von 100 € pro Ihscooter anfällt. Das lässt ausreichend Spielraum. Ohnehin ist es nicht zulässig, dass die Ihscooter auf Gehweg fahren und demnach können diese dort auch nicht abgestellt werden. Denn schließlich schleppt niemand diese Dinger von der Fahrbahn auf den Gehweg, sondern fährt dorthin. Dem Abstellen geht also überwiegend ein Fehlverhalten voraus. Aber davon will man in der Verwaltung offensichtlich nichts wissen.

Und im Gegensatz zu einem privaten Fahrrad werden die Ihscooter nicht nur temporär abgestellt.

Eine besonders schwurbeliger Punkt ist:
„Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass das Beschwerdeaufkommen insgesamt grundsätzlich zurückgegangen ist. Die bei der Stadt eingegangenen Beschwerden liegen bei nur maximal einer Eingabe je Woche.“
Aus dem Umstand, dass es weniger Beschwerden gibt, leitet man ab, dass alles gut wäre. Dabei könnten die Menschen auch einfach nur resigniert haben und mit Sicherheit hat man nicht meine Anzeigen wegen Ihscootern beim Ordnungsamt miterfasst.

Eine Behauptung, die nicht durch Fakten untermauert wurde ist:
„Eine technische Sperrung von Bereichen wie etwa Fußgängerzonen oder die Einrichtung von Langsamfahrbereichen ist nicht möglich, da der entsprechende fahrzeugseitige Eingriff bei der Typzulassung seitens des Kraftfahrt-Bundesamtes aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zugelassen wird („potenziell gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“).“
Ich hatte mit dem Herrn aus der Drucksache bereits im September Kontakt, da hat er das Gleiche behauptet. Auf Rückfrage wurde dies allerdings nicht belegt. Das weck Zweifel an der Behauptung. Zumal die Stadt Duisburg häufig Sachen behauptet, welche nicht faktisch fundiert sind.

Eine Mitteilungsvorlage, die ausschließlich zur Beruhigung dient und sinngemäß sagt, dass sich nichts ändern soll. Eine Verbesserung ist nicht erkennbar. Die Dinger stehen weiterhin überall im Weg rum.

Ihscooter im Weg

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Warum Handyverbot an Tankstellen?

Was ist der wirkliche Grund für das Handyverbot an Tankstellen, habe ich mich letztens Mal gefragt. Die Gründe, welche ich bisher gehört habe erscheinen mir alle nicht plausibel.

T-Online nennt hier zum Beispiel als Grund, dass das Handy herunterfallen könnte und dabei der Akku beschädigt werden könnte, was dann brennbare Gase entzünden könnte.
Die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Szenario eintritt ist marginal. Das hat mehrere Gründe:
1. Handyakku sind heutzutage entweder festverbaut und zudem meistens mit einer Hülle geschützt, da ansonsten das Display beschädigt wird.
2. Auch E-Zigaretten und viele andere Dinge enthalten Akkus, sind aber nicht verboten.
3. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Auto selbst entzündet ist höher als das skizzierte Szenario ist. Das gilt nicht nur für E-Autos, sondern für alle. Zumal laut Statistik Verbrenner häufiger in Flammen aufgehen, als E-Autos.
4. Um eine Explosionsgefahr zu haben braucht es eine Zündquelle und eine explosive Mischung. Da heutzutage die Gase beim Tanken abgesaugt werden, kann es eigentlich keine explosive Mischung mehr geben. Jedenfalls dann nicht wenn die Tankstellen korrekt arbeiten. Oder muss man davon ausgehen, dass viele Tankstellen gegen die Regeln verstoßen?
5. Auch das hier erwähnte verschüttete Benzin darf nicht vorkommen. Diese Seite führt allerdings richtig aus, dass es hier nur um ein gefühltes Risiko der Betreiber geht. Typische Absicherungsmentalität ohne Nachdenken.
6. Am gefährlichsten beim Akku ist der Ladevorgang. Das heißt wenn man darüber nachdenkt E-Autos an Tankstellen zu laden aber gleichzeitig Handy verbietet, sollte man sich der Tankstelle auf keinen Fall nähern, weil man davon ausgehen muss, dass diese von jemanden betrieben wird, der keine Risikoabwägung beherrscht. Dennoch will die Bundesregierung allen Ernstes Schnellladestationen an Tankstellen vorschreiben.

Aus meiner Sicht ist das Handyverbot an Tankstellen hirnrissiger Quatsch, für den es heute keinen Grund gibt. Andernfalls müssten auch E-Autos an Tankstellen verboten werden. Insbesondere das gefährliche Aufladen.

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#Xanten: Radweg nach Kalkar – #Fahrrad

Von Xanten aus gibt es über eine weite Strecke einen Radweg von Xanten nach Kalkar auf einer ehemaligen Bahntrasse. Leider kommt man nicht ganz bis nach Xanten, da scheinbar Teile der Bahntrasse verkauft wurden.

Ab und zu wird dieser Weg von Straßen unterbrochen, aber ohne Ampeln. An einigen Stellen ist der Bewuchs etwas stark im Weg, ansonsten ist aber Begegnungsverkehr kein Problem. Durch die Lage ist die Strecke angenehmer als an der Hauptstraße.

Wobei Radweg vielleicht nicht ganz richtig ist, denn der Weg darf auch von Fußverkehr benutzt werden, was bei viel Betrieb zu Problemen führen könnte. An den Tagen, wo ich diesen Weg nutzte bestanden hier aber keine Probleme.

Bis nach Xanten kommt man mit einer Regionalbahn von Duisburg aus. Man hat hier also die ideale Möglichkeit für eine Radtour. In der Nähe der Strecke liegt auch Uedemer Hochwald.

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Beamtenhetze nervt – #Rente #Sozialversicherung #Krankenversicherung

Neulich hat mal wieder die Zeitung einen Leserbrief von jemandem aus Dinslaken abgedruckt, wo ich schon häufiger den Eindruck einer erheblichen Rechtslastigkeit hatte.

Nach dem Leserbrief wäre ein Teil der Lösung für die finanziellen Belasten, wenn Beamte auch in Sozialsysteme einzahlen würden. Es verwundert mich, warum die Zeitung derartigen platten Popolismus immer wieder abdruckt. Denn die Forderung entbehrt jeglicher Grundlage. Es ist eine pure Neiddebatte, die aus eigenen Fehlentscheidungen resultiert. Denn grundsätzlich ist es die eigene Entscheidung, wo man arbeitet oder dient. Wenn man vor vielen Jahren die falsche Entscheidung getroffen hat, sollten dafür nicht die anderen zahlen.

Rente
Verbeamtete bekommen irgendwann eine Pension, dafür wird bereits heute ein Teil der Bezüge einbehalten. Wenn man bei gleichbleibender Pension Verbeamtete in die Rentenkasse eingliedern würde müssten die Bezüge erheblich steigen, was zu deutlichen Mehrkosten für den Haushalt führen würde. Es wäre schlichtweg Unsinn, weil dadurch nichts gewonnen wäre.

Sozialversicherung
Ein Verbeamtung findet für gewöhnlich auf Lebenszeit statt. Das heißt es gibt keine Arbeitslosigkeit und damit auch keinen Grund eine Arbeitslosenversicherung zu bezahlen. Für den Fall, dass man die Verbeamtung beendet, werden die entsprechenden Beiträge auch schon in eingezahlt, kommt aber selten vor.

Krankenversicherung
Verbeamtet sind quasi gezwungen in die Mischung aus Beihilfe und Privater Versicherung einzutreten, da der Arbeitgeberanteil der gesetzlichen Versicherung nicht vom Dienstherrn übernommen würde. Ansonsten würde das sicherlich viele machen. Aus meiner Sicht dient dieses ineffiziente Doppelsystem nur dazu die privaten Versicherungen zu subventionieren, die sich ansonsten nicht tragen würden. Im Endeffekt dürft es aber teurer sein. Bei der Wirtschaftlichkeit betrachtet man die Personal- und Infrastrukturkosten für die Beihilfe nicht mit. Wenn man eine Bürgerversicherung einführen würde, wäre mir das Recht.
Allerdings würde eine Umstellung die Sozialsystem vermutlich nicht entlasten, da die derzeitigen Kosten nur anders verteilt würden. Mehr einsparen könnte man, wenn man alle Krankenkassen durch eine einheitliche ersetzen würde und dadurch die ganzen vielfachen Verwaltungskosten einsparen würde.

Also vor popolistischen Vorurteilen gegen Verbeamtet vielleicht einfach mal das Gehirn einschalten und sich über die Fakten informieren.

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#Duisburg: So fußverkehrs- und fahrradfeindlich ist die Autoschwurbelstadt – #Fahrrad #Fußverkehr #Baustellengrauen

Einmal mehr stellt sich mir die Frage warum die Stadt Duisburg Fahrrad- und Fußverkehr so sehr hasst. Weil man ohne Ankündigung kurzfristig die Unterführung der A40 gesperrt hat musste man Am Schlütershof die A40-Brücke unterqueren. Dort hat man ein die Missstände aus dem Frühjahr noch immer nicht behoben. Ein viel zu schmaler Bereich soll Rad- und Fußverkehr in zwei Richtungen aufnehmen. Ein klarer Verstoß gegen die Richtlinie für Baustellen.

Um das ganze sogar noch zu verschlimmern steht jetzt ein mit Beton ausgegossener Brunnenring auf dem ehemaligen „Radweg“ und verengt den Weg noch weiter, obwohl auf der Fahrbahn ausreichend Platz wäre. Und wenn nicht muss man halt mal die Mittelinsel entfernen. Aber nein, man beeinträchtigt natürlich mal wieder nur Rad- und Fußverkehrsfluss.

Auf dem was vom Gehweg noch vorhanden ist, hat man Baustellenbaken hingestellt, die keinerlei Funktion erfüllen und den Platz noch zusätzlich und unnötig einengen. Geh- und Radwege, insbesondere in Baustellen sind keine Lagerflächen für Gerümpel der Baufirmen! Wenn man schon eine so rechtswidrige und dumme Konstellation wählt, muss man doch zumindest den Platz der möglich ist auch voll zu Verfügung stellen. Aber nein in Duisburg geht KFZ-Verkehr über alles, sogar über Leichen.

Wofür bezahlt man die Leute, die für die Genehmigung von Baustellen verantwortlich sind, eigentlich? Fürs Rumsitzen?

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#Bahnsinn: Die unseriöse Informationspolitik der Bahn – #Verspätung #ÖPNV

Am 01. Oktober erlebte ich einmal mehr die Verspätung des RE19 von Duisburg HBF nach Düsseldorf Flughafen.

Obwohl am Bahnsteig längst eine signifikante Verspätung angekündigt war, behauptete die App um 6:12 noch dreist, dass der RE19 nur eine Minute Verspätung hätte. Da stellt sich erst einmal die Frage, warum der Duisburger HBF besser informiert ist als die Bahnapp. Hier liegt ein massives internes Informationsdefizit der Bahn vor.

Um 6:21 machte ich den nächsten Screenshot Da sollte der RE19 um 6:21 abfahren und berücksichtigte dabei nicht, dass nahezu zeitgleich der RE1 (6:23) abfahren sollte. Zudem ging die Bahn hier auch von einer völlig unrealistischen Fahrzeit von 4 Minuten von Duisburg HBF bis Flughafen aus. Selbst der Fernverkehr kann auf dieser Strecke nicht so schnell fahren, dass dieser nur vier Minuten braucht. Dass einem in der App also falsche Verspätungen angezeigt werden liegt auch an völlig falschen Grundannahmen für die Fahrzeit.

Zum Schluss noch ein Screenshot der realen Fahrtzeit von Duisburg HBF zum Flughafen Düsseldorf. Die 8 Minuten Fahrtzeit wurden zwar eingehalten, aber die Verspätung war erheblich.

Und diese absichtliche Irreführung ist bei der Bahn Standard. Denn darauf zu verweisen, dass es eine Privatbahn wäre, während der Bahnhof Duisburg längst andere Zeiten anzeigt, liegt nur an der Bahn.

Gründe für die Verspätung bei der Ankunft in Duisburg wurden natürlich nicht angegeben. Diese Informationssalamitaktik nervt sehr. Ebenso nervt es, wenn nie klar ist, welcher Zug zuerst den Bahnhof verlässt. Gerade an den größeren Stationen hat man mehrere Optionen, sodass es relevant ist mit welchem man zuerst am Ziel ankommt.

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#murX: neuste Masche der ruzzischen Trollbots – #Fahrrad #Twitter

Ab und an suche ich bei murX (früher Twitter) nach bestimmten # wie etwa #Fahrrad. Neben interessanten Beiträgen sah ich letztens auch zwei Beiträge, die gar nicht zum Thema Fahrrad passen, aber den #Fahrrad hatten und noch dazu weitere. Inhaltlich ist hier offensichtlich, dass dahinter die ruzzischen Trollfabriken stecken. Scheinbar versucht man nun die Verbreitung dieser Propaganda zu erreichen indem man willkürliche # anfügt. Der gezeigte Screenshot ist leider nur ein Beispiel. Man erkennt diese Beiträge recht schnell, aber es ist offensichtlich, dass murX zu wenig gegen die Trollfabriken unternimmt. Eigentlich müsste solche Beiträge auch eine halbwegs gut programmierte KI ohne Probleme finden.

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#Duisburg: KFZ-Drängler Verkehrsregeln offensichtlich unbekannt – #Verkehrsgewalt #Fußverkehr #Fahrrad #Automorde

In Duisburg hat man echt nirgendwo Ruhe vor Verkehrsgewalt von Personen mit KFZ. Sei es nun das ständige Falschparken oder das Bedrängen.

Neuester Fall war mal wieder die akute Unkenntnis von zwei Autofahrenden von den Verkehrsregeln zum Überholen von Fußverkehr. Der Weg von der Rheinorange zur Kaßlerfelder Str. ist schmal. Etwa so breit, wie eine einspurige Fahrbahn. Rad- und Fußverkehr kommen hier klar, weshalb das m. W. auch als Rad- und Gehweg ausgeschildert ist.

Dennoch wollten zwei KFZ mit zwei angehängten Booten unbedingt vorbei. Während der eine noch halbwegs normal war, auch wenn er die Verkehrsregeln nicht kannte, war der andere vom Typ aggressiver Autofahrer, der eigentlich gar nichts am Steuer zu suchen hat.

Also mal abgesehen, dass die KFZ in dem Bereich aus meiner Sicht nichts zu suchen hatten, kommt hier noch dazu, dass diese offensichtlich, wie üblich, nicht die Verkehrsregeln kannten.

Genauer gesagt § 5 Absatz (4) der STVO:
Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.“
Entweder waren dort also 1,5 m oder sogar 2 m Abstand einzuhalten, was selbst dann nicht möglich gewesen wäre wenn man ganz am Rand gegangen wäre.

Radfahrende erleben Situationen mit zu geringen Überholabstand natürlich häufiger, weshalb diese in engen Bereichen eher mittig fahren. Aus Selbstschutz.

Man gewinnt den Eindruck, dass man heutzutage selbst zu Fuß eine Dashcam braucht, um aggressive Autofahrende gerichtsfest zu überführen. Das die Autoschwurbelstadt und die Autopolizei wenig bis gar nicht kontrollieren trägt sicherlich nicht dazu bei die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dass bei sämtlichen Aktionen nur Radverkehr erwähnt wird, auch nicht. Und da Autominister Wissing der Meinung ist eine Prüfung würde für immer reichen, gibt es auch eine automatischen Nachschulungen in Hinblick auf den Mindestabstand. Es bleibt aus meiner Sicht als nur weiterhin die Sache selbst in die Hand zu nehmen, auch wenn das ziemlich anstrengend ist sich mit Personen in KFZ abzugeben, die offensichtlich die Verkehrsregeln nicht kennen oder nicht beachten wollen, weil denen das eigene Vorankommen wichtiger ist, als die Verkehrssicherheit. Die Unkenntnis kann jederzeit tödlich enden

Es wird Zeit, dass man endlich gegen Verkehrsgewalt mit der gleichen Konsequenz vorgeht, wie gegen Terrorismus.

Automorde nein Danke!!!

UPDATE
Nachträglich habe ich noch Google Streetview ausgewertet. Demnach stand, wo die beiden Fahrzeuge sich befanden ein vollständiges Durchfahrtverbot für alle Fahrzeuge, außer jene der Feuerwehr. Was einerseits belegt, dass scheinbar viele in KFZ Schilder nicht lesen können oder wollen und zweitens, dass Autoschwurbelstadt Duisburg völlig hirnrissig beschildert. Denn genau über diesen Weg führt die Umleitung zur Rheinorange. Scheinbar hat man diesen Weg, nach der Sperrung des eigentlichen Weges wegen den Arbeiten am Karl-Lehr-Brückenzug nicht angepasst. Oder man kennt bei der Stadt Duisburg die Verkehrsregeln nicht.

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#Autopresse DPA – #Motonormativity #Verkehrswende #Automorde

Am Donnerstag war mal wieder ein DPA-Artikel in der NRZ, der nicht neutral zum Thema KFZ berichtete. Sowohl die Begrifflichkeiten, wie auch die Zusammensetzung des Artikel war typisch autoaffin formuliert. Es ist auffällig, dass die Qualität der DPA eher minderwertig erscheint, wenn es um das Thema KFZ geht.

Schon in der Überschrift werden Radarfallen als Ärgernis dargestellt und im Artikel wir ein Automobilclub zitiert, der Radarfallen als Abzocke darstellt. Es ging um französische Radarfallen, die auch Fehlverhalten mit Handy und Abstand erfassen sollen.

Das Problem ist, dass hier einseitig die Meinung Abzocke verbreitet wird. Dabei ist das Fehlverhalten der Personen am Lenkrad zu recht verboten und mitunter viel zu billig in Anbetracht der Lebensgefahr, die beispielsweise von der Handynutzung am Steuer ausgeht. Gefährder am Steuer sollte man zügig aus dem Verkehr ziehen. Aber leider legt man beim Verkehr nicht die gleichen Maßstab an, wie bei Terroristen. Nachweislich sterben mehr Menschen an falsch gesteuerten PKW und LKW als durch Terroranschläge.

Symbolbild Verkehrsopfer

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#Nikotinlobby und Autolobby/#Klimaschmutzlobby haben viel gemeinsam

In einem älteren Perry Rhodan Heft (70er/80er) gab es eine Anzeige, die als solche nicht gekennzeichnet wurde, sondern quasi nur Fließtext war. In den damaligen Ausgaben, gab es noch häufig Zigarettenwerbung. Überschrieben ist der Text mit: „Anti-Raucher-Urteile fragwürdig“. Es wird die Behauptung aufgestellt, dass Aggressive Rauchgegner ein Antirauchverbot fordern würden. Inhaltlich wird damals die Behauptung aufgestellt, man müsse die gesundheitliche Schädigung einfach so hinnehmen, bzw. das wäre doch alles gar nicht so schlimm.

Dies Kampagne erinnert doch sehr, was die Autolobby bzw. die Klimaschmutzlobby abzieht um Menschen und Politik zu manipulieren, mangels fachlicher Kompetenz.

In dem Text wird auch auf eine Abhandlung von einem W. Mummenhoff (möglicherweise dieser hier) verwiesen, die angeblich etwas belegen würde. Die manipulative Absicht des Textes finde ich offensichtlich. Heute werden solche Manipulationen per Internet verbreitet, aber auch durch scheinbar seriöse Medien. Man muss sich einem Gebiet recht gut auskennen, um Behauptungen einordnen und zu widerlegen können. Aber alle sollten eigentlich wissen, dass ohne Quellen mit vagen Behauptungen, die gut klingen.

So manipuliert auch putin mit seiner Trollarmee, um unsere Unterstützung für die Ukraine zu mindern. Zu viele Menschen fallen darauf herein. Scheinbar wird an Schulen zu wenig unterrichtet, wie leicht man manipuliert werden kann.

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#Petition: Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans unter Berücksichtigung des Klimaschutzes – #Klimaschutz #Verkehrswende

Wer für Verkehrswende ist muss gegen Autobahnaus- und Neubau sein.

Deshalb Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans unter Berücksichtigung des Klimaschutzes mitzeichnen.

Mein Kommentar dort:

KFZ-Verkehr wird deshalb immer mehr, weil die Infrastruktur ausgebaut. Eine LKW-/ PKW-Maut, welche die Kosten abdeckt gibt es nicht. Während man bei der Bahn also mit jedem Ticket die Schienenmaut mitbezahlt, herrscht bei Autobahnen Gratismentalität vor. Und durch Ausbau und Neubau wird der KFZ-Verkehr sogar noch erhöht.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Ausbau der A40 in NRW hat man zum Beispiel die Alternativen wie ÖPNV und Radschnellweg gar nicht berücksichtigt. Klimaschutz wurde ebenfalls nicht berücksichtigt. Sprich die Genehmigung war klimaschädlich. Kann man zwar gegen Klagen, kostet aber viel Zeit und Geld. Deshalb ist es an der Zeit das vorhanden Geld wenn überhaupt für Sanierung und Ersatz zu investieren ohne klimaschädliche Infrastruktur auch noch zu erweitern. Schließlich darf man nicht vergessen, dass Beton extrem klimaschädlich ist und je weniger verbraucht wird desto besser. Gleiches gilt für Kies, für welchen weiter Flächen der Nutzung für Nahrung und Natur entzogen werden, nur damit man weiter Kies abbauen kann. Beim Abbruch werden dafür dann riesige Deponien aufgeschüttet, welche ebenfalls nicht nachhaltig sind. Und im Endeffekt das alles nur damit die Bauwirtschaft gewinne macht? Wer egoistisch mit einem PKW/LKW fahren will soll gefälligst auch die vollen Kosten tragen! Allgemeinwohlschädliche Fortbewegung darf nicht länger subventioniert werden.

Zudem ist weitere Flächenversiegelung auch nicht mit der aus der Klimaerwärmungen resultierenden notwendigen Resilienz vereinbar. Denn je mehr Flächen versiegelt werden, desto schwerwiegender die Auswirkungen von Starkregen.

Auswirkungen, wenn Autobahnen priorität genießen.

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#Duisburg: Gehwegparken beenden! – #RuntervomGehweg #Anarchie

Nachfolgender Text ging heute als Email an die Bezirksregierung.

Am 30.09.2024 habe ich OB Sören Link aufgefordert einen rechtswidrigen Beschluss zu beseitigen. Wie nicht anders zu erwarten kam OB Sören Link der Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist nicht nach.

In der Drucksache 3956 vom 03.05.2002 steht:
„Lediglich das einhüftige Gehwegparken wird toleriert, wo es bisher geduldelt wurde, wenn eine „Restgehwegbreite“ von 1,50 m verbleibt.“

In der Praxis hat das Ordnungsamt dies sogar auf 1,2 m abgesenkt nach eigener Aussage, obwohl bei 1,2 m definitiv kein Begegnungsverkehr ohne Störungen des Verkehrsflusses mehr möglich ist.

Die Stadt Duisburg (Politik) hat damit sinngemäß ein pauschales Gehwegparken beschlossen. Denn die Nichtahndung kommt in letzter Konsequenz einer Erlaubnis zum Gehwegparken gleich.

Die Stadt Duisburg betont regelmäßig, wenn es um Fahrverbote für LKW geht, dass Einschränkungen des fließenden Verkehrs einer Gefahrenlage bedürften. Dies ist auch korrekt und nachzulesen in § 45 StVO Abs. 9. Dieser Punkt gilt laut Bremer Fußverkehrsurteil des Bundesverwaltungsgerichtes ausschließlich für fließenden Verkehr. Nach diesem Urteil ist auch Fußverkehr fließender Verkehr, der für gewöhnlich auf dem Gehweg stattfindet.

Wenn die Stadt Duisburg also pauschal Gehwegparken erlaubt solange eine gewisse Restbreite bleibt, wird der Fußverkehrsfluss erheblich beeinträchtigt, allerdings gibt es keine begründende Gefahrenlage auf deren Basis man diese Entscheidung stützen kann. Was natürlich daran liegt, dass keine Gefahrenlage vorstellbar ist, die es notwendig macht Privat-KFZ das Abstellen auf dem Gehweg zu erlauben. Es ist also nicht nur so, dass ein rechtswidriger Beschluss getroffen wurde, sondern mehr noch so, dass die Stadt Duisburg ohne Begründung das pauschale Gehwegparken erlaubt hat. Dies resultiert in regelmäßigen Behinderungen, welche auch über die beschlossene Erlaubnis für Gehwegparken hinaus geht und teilweise deutlich unter 1 m liegt. Da die Markierungen bzw. Beschilderungen fehlen ist die Situation sogar unklarer.

Ich wende mich nun mehr an die Bezirksregierung mit der Aufforderung in Duisburg endlich für die Einhaltung von Recht und Gesetz zu sorgen. Ich lehne diese anarchischen Zustände im öffentlichen Raum zu Gunsten von KFZ ab!

Wie soll man Institutionen respektieren, die sich nachweislich nicht für Recht und Gesetz einsetzen und dadurch benachteiligen und diskriminieren?

KFZ Anarchie nein Danke!

Symbolbild Gehweg blockiert

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#Ihscooter auf festen Parkplätzen – #Augsburg

Duisburg die Bevölkerung noch unter Leihfahrzeugen und Privatfahrzeugen auf Gehwegen leiden lässt, ist Augsburg schon weiter. Dort hat man sowohl für Ihscooter, wie auch für Mofa eigene Parkplätze eingerichtet. Das hat den Vorteil, dass die nicht auf Gehwegen rumstehen.

Denn oft stehen die Fahrzeuge auf viel zu engen Gehwegen. Es wird Zeit, dass mehr Städte dem Beispiel von Gelsenkirchen folgen, denn so wie jetzt geht es nicht mehr weiter.

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#Kunst: Industriekulisse bei Hochwasser – #Duisburg

Mal wieder eine Aufnahme, die ich für besonders interessant halte, aufgrund der Struktur von Licht und Schatten, der Spiegelung der Industrie im Hochwasser und der Wolken. Die Wildheit der Natur vereint mit der Form der Zivilisation. Die Gegensätze zusammengefasst.

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#murX: Accounts heißen plötzlich Tagesschau – #Fakenews

Vor einigen Wochen wurde mir bei murX (früher Twitter) ein Werbeaccount plötzlich als Tagesschau angezeigt.

Wenn man auf das Profil klickte wurde der richtige Name angezeigt. Kurz darauf sah ich dies auch in einem weiteren Fall:

Ich frage mich, was dies soll. Ist da etwas in der Datenbank von murX durcheinandergeraten oder hatte man die Absicht hier Fakenews unter dem Labeltagesschau zu Teilen.

Bei dem einen Account bin ich recht sicher, dass es kein ruzzischer Troll ist. Also bleibt ein seltsames Gefühl zurück, dass murX hier Menschen Informationen aus falschen Quellen unterschieben will. Wenn man die rechte Gesinnung von Musk nimmt, könnte man fast zu der Annahme gelangen, dass er da etwas für die Endphase des Wahlkampfes in den USA erprobt hat. So oder so sollte man bei murX immer sehr skeptisch sein. Denn wenn Accounts plötzlich anders heißen und etwas anderes vorgaukeln, dann kann es durchaus passieren, dass hier Menschen reinfallen und denken sie hätten eine seriöse Quelle vor sich. Dies ist sogar hochgefährlich.

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#Undurchdacht: An Tankstellen sollen Schnellladepunkte Pflicht werden – #FDP #SPD #Grüne

Während an Tankstellen noch Handynutzung verboten ist, will die Bundesregierung Schnellladepunkte an Tankstellen nun sogar vorschreiben. Dabei ist gerade beim Laden die Brand- und Explosionsgefahr von Akkus erheblich. Im Gesetzesentwurf und der Abwägung wird dies nicht einmal erwähnt.

Siehe achfolgende Pressemeldung vom 01. Oktober 2024:
Berlin: (hib/HAU) Tankstellenunternehmen, die über mindestens 200 öffentliche Tankstellen verfügen, sollen dazu verpflichtet werden, ab dem 1. Januar 2028 auf dem Betriebsgelände jeder dieser Tankstellen mindestens einen Schnellladepunkt zu betreiben. Das sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf „zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes“ (20/12774) vor.

Mit zunehmender Etablierung der Elektromobilität und im Hinblick auf das Ziel von 15 Millionen Elektro-Pkw im Jahr 2030 werde eine erhebliche zusätzliche Nachfrage nach Lademöglichkeiten entstehen, schreibt die Bundesregierung. „Um diesen Bedarf sicher zu decken, sollen auch ordnungspolitische Maßnahmen ergriffen werden.“

Ziel der Gesetzesänderung sei daher die Ausstattung eines bedeutenden Anteils öffentlicher Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur ab dem Jahr 2028, um auch über das Jahr 2025 hinaus (Planungshorizont Deutschlandnetz) einen Beitrag zum bedarfs- und flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur zu leisten und das Vertrauen in die Elektromobilität zu steigern, heißt es in der Vorlage. Um den verpflichteten Tankstellenunternehmen die Möglichkeit einzuräumen, die Standortauswahl für die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur teilweise auf der Grundlage eigener wirtschaftlicher Erwägungen oder unter Berücksichtigung weiterer Gesichtspunkte wie beispielsweise der örtlichen Gegebenheiten zu treffen, ist in dem Gesetzentwurf ein Flexibilisierungsmechanismus vorgesehen. Dieser soll für bis zu 50 Prozent der unter die Verpflichtung fallenden Tankstellen die Möglichkeit eröffnen, den Ladepunkt entweder zusätzlich an einem anderen Tankstellenstandort des Unternehmens oder in einem Umkreis von 1.000 Metern bereitzustellen.

In der Vergangenheit sei die Mineralölwirtschaft aufgefordert worden, verbindlich zu erklären, einen angemessenen Beitrag zum Aufbau der Schnellladeinfrastruktur zu leisten, schreibt die Bundesregierung. Sie habe eine Erklärung zur Ausrüstung von mindestens 25 Prozent aller Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur (mindestens 150 Kilowatt) bis Ende 2022, von mindestens 50 Prozent bis Ende 2024 und von mindestens 75 Prozent bis Ende 2026 abgeben sollen. Die Mineralölwirtschaft sei diesen Aufforderungen „trotz geeigneter Förderprogramme“ nicht nachgekommen, heißt es in der Vorlage. Mit Stand März 2024 befänden sich erst an rund sieben Prozent der Tankstellen in Deutschland Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 150 Kilowatt.

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#Automorde: Esslingen in der Aktuellen Stunde – #WDR

Am 24.10.2024 gab es einen Bericht zu der von einem Autofahrer getöteten Mutter mit zwei Kindern in der Aktuellen Stunde des WDR. Gemäß Seite des WDR hat den Bericht ein Sebastian Galle erstellt.

Schon die Anmoderation der Beitrags zu Esslingen fand ich schrecklich. Warum übernimmt die Aktuelle Stunde Polizeisprech mit angeblich verlorener Kontrolle und erfasst? Diese Begriffe verharmlosen die tägliche Tötung von Menschen durch Tatwaffe KFZ.

Wenn die Unfallursache erst noch ermittelt werden muss, dann kann und darf nicht behauptet werden, dass der Fahrer die Kontrolle verloren hat oder auf den Gehweg geschleudert wäre. Das ist dann unseriös.

Auch dieser Begriff „erfasst“ ist ein Unwort. Korrekt wäre hier ausschließlich „Autofahrer tötet Mutter mit zwei Kinder“, dass die Ursache unklar ist ändert nichts am Ergebnis. Ob vorsätzlich oder fahrlässig klärt Polizei bzw. Staatsanwaltschaft. Wobei aus meiner Sicht oft bedingter Vorsatz vorliegt.

Wie man in § 3 StVO nachlesen kann:
„(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“

Demnach ist Fakt, dass der Fahrer überhöhte Geschwindigkeit hatte, denn ansonsten hätte er rechtzeitig bremsen können. Das ist völlig unabhängig von der maximalen Höchstgeschwindigkeit unter optimalen Bedingungen. Aber dieser Umstand ist den meisten Menschen mit KFZ ja leider nicht bekannt. Auch weil die Medien auf diese Themen nicht richtig eingehen. Denn die zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt immer nur und den günstigen Umständen.

Das Bürgermeister Matthias Klopfer sagt man müsse etwas tun hätte bei mir zur Frage geführt, warum denn bisher nichts getan wurde die Behauptungen von Herrn Brockmann stimmen nicht. Es muss nicht erst etwas passieren, damit die Behörden handeln können. Es geht immer präventiv zu handeln, wenn man es sauber begründet, nur leider begründe Behörden oft nicht sauber. Möglicherweise sind kommunale Behörde damit auch überfordert.
Anstatt eine Verkehrsgefährdungsbeurteilung durchzuführen, analog zum Arbeitsschutz, wartet man lieber bis es Tote und Verletzte gibt. Auch mit der heutigen StVO geht es problemlos, einen Gefahrenlage nach § 45 StVO zu belegen. Es ist etwas aufwändiger aber immer machbar, allerdings muss man auch des Willens sein die Hauptgefahr,den KFZ Verkehr, einzuschränken. Daran mangelt es nach meiner Erfahrung häufig bei der lokalen Politik.

Der von Brockmann verwendet Begriff „Unfallschwerpunkt“ ist aus meiner Sicht Quatsch. Das ist keine präventive Herangehensweise, sondern Abwarten, dass zufällig alle Unfallbedingungen zusammenkommen. Es ist mir Unverständlich, dass man bei der Prävention im Verkehr, nicht sauber, wie im Arbeitsschutz arbeitet.

Natürlich arbeiten auch andere Medien unseriös in Hinblick auf sogenannte „Unfälle“, aber ich habe dies mal als Beispiel herausgegriffen. Wie soll Vision Zero Realität werden, wenn selbst der öffentliche Rundfunk es nicht hinbekommt. Ich finde jeden Toten/jede Tote im Verkehr zu viel. Im diesen Sinne: „Automorde Nein Danke!“

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#Automorde nein danke! – #Fahrrad #Gehweg #Fußverkehr #VisionZero

Was für mich Automorde sind, hatte ich hier definiert.

Jetzt frage ich mich, ob man da nicht ein Logo erstellen sollte, analog zu dem bekannten „Atomkraft nein Danke!“, wobei man ja hier nicht die Technologie ablehnt, nur was manche Menschen damit anstellen.

Vor vielen Jahren hat man in den Niederlanden die Verkehrswende mit einer Kampagne wegen der vielen Todesfälle angefangen und ich bin der Meinung, dass es auch in Deutschland an der Zeit ist, gegen die täglichen Tötungen etwas wirksames zu tun. Die hilflosen Glitzerkleidungskampagnen ohne Nachweis der Wirksamkeit sind ein Armutszeugnis für VisionZero. Realität ist eher zugeparkte Gehwege und weitere Gefährdungen von Fahrrad- und Fußverkehr.

Hier braucht es mehr Protest statt die Hinnahme als Lebensrisiko im Alltag. Tötungen durch KFZ sind keine tragischen Unfälle, sondern überwiegend vorsätzliche Taten, die durch Verstöße gegen die Verkehrsregeln eintreten. Von wenigen Ausnahmen abgesehen dürfte es keinen Grund geben, gegen Verkehrsregeln zu verstoßen.

Geisterrad als Symbol für Verkehrstötungen

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#Datenschutz: Terrorabwehr gegen Freiheit – #NRZ #Automorde

Wenn ich in der NRZ vom Dienstag lese „Der entscheidende Tipp kam aus dem Ausland – wieder einmal.“ Dann stellen sich mir Fragen. Erst einmal natürlich die Frage, warum eine angeblich kritische Presse eine Behauptung als Fakt wiedergibt. Oder hat die NRZ Zugriff auf alle Unterlagen des Geheimdienstes und kann prüfen, dass dies den Tatsachen entspricht?
Dann kommt natürlich die Frage, ob es reiner Zufall ist, dass bei angeblich verhinderten Anschlägen auf ausländische Geheimdienste verwiesen wird und auch nur diese an die Öffentlichkeit gelangen. Ist es nicht viel mehr so, dass die Geheimdienste diese Informationen gezielt verbreiten, um einen Grund zu liefern für mehr Befugnisse? Man darf schließlich nicht vergessen, dass

Was kommt als nächstes? Müssen sich alle einen GPS-Tracker implantieren lassen? Und was ist wenn auch das nichts hilft? Soll die Spirale der Überwachung und Beschneidung der Freiheit sich immer weiter drehen, nur weil Medien unreflektiert Behauptungen wiederkäuen? Wo ist hier die kritische Presse Unsinn zu hinterfragen?

Nicht zuletzt muss man eine Kosten-Nutzen-Analyse durchführen. Terroranschläge können nicht verhindert werden. Wenn man die Freiheit sehr stark einschränken muss, um wenig mehr Effekt zu erzielen, dann sind die Kosten zu hoch, besonders wenn man dies mit anderen Lebensgefahren im Alltag vergleicht. Luftverschmutzung töten viele Menschen, Verkehr tötet auch mehr Menschen als Terroristen, aber trotzdem fokussiert man sich auf eine Nebengefahr, statt die Hauptgefahren in Angriff zu nehmen. Und zur Terrorprävention, liest man eigentlich auch nichts. Mit Prävention meine ich die Menschen gar nicht erst zu Terroristen werden zu lassen. Die Berichterstattung der NRZ ist auf jeden Fall einseitig und unkritisch um nicht zu sagen fast schon popolistisch.

Symbolbild Deutschland als Überwachungsstaat von Ulrich Scharfenort

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#Düsseldorf: Gefährliches Hindernis oder Falschparken? – #Fahrrad

In Düsseldorf ist man etwas besser als Duisburg in Hinblick auf den Radverkehr aber immer noch schlecht. Hier ein Beispiel, wo ich mich frage, ob man das als Falschparken auf dem Radweg oder als gefährliches Hindernis (§ 315b StGB) werten sollte. Denn schließlich ragt hier eine Anhängerkupplung ca. 30 cm in einen gerade einmal 1 m breiten Radweg. Was man jetzt nicht sieht ist, dass der Anhänger für den Transport auf ein Dach dient, wobei dieser dort sehr lange steht und keine Maßnahmen getroffen wurden um die Gefährdung bzw. Behinderung zu verringern. Mir ist das unverständlich. Man sollte vielleicht solche Baustellen unter Genehmigungsvorbehalt stellen, denn eigentlich müsste der Radweg hier auf die Fahrbahn geführt werden, denn legal nutzbar ist der Radweg nicht mehr, aber andererseits dürfte der auch nicht nutzungspflichtig sein und ist es trotzdem.

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#Bahnsinn: Mais auf Bahnhofsdach

Es ist verwunderlich, was man manchmal so sieht. Wie etwa hier der Bewuchs eines Bahnhofsdaches mit zwei Maispflanzen. Wie der Mais wohl dorthin gekommen ist? Und müsste so etwas nicht bei der Reinigung des Dachs verschwinden? Oder ist das ein Versuch des Urban Gardening? Aber da die Bahn an vielen Stellen durch mangelhaften Grünschnitt auffällt dürfte auch dies wohl auf die gleiche Ursache zurückzuführen sein.

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#Bahnsinn: VRR nie zuständig – #Klimaschutz

Es ist schon seltsam, man schreibt dem VRR direkt oder in Kopie zu einem spezifischen Thema, wie etwa mangelhafte Informationsflüsse bzgl. der Verspätung RE19 oder wegen unzutreffender Aushangfahrpläne und jedes Mal verweist der VRR auf das Unternehmen, was den Betrieb durchführt und fühlt sich nicht zuständig.

Ist das wirklich ein Wunder, dass es ständig Ausfälle und Verspätungen gibt, wenn sich das Unternehmen, welches eigentlich koordinieren sollte und zumindest den Bahnverkehr beauftragt? Wenn man immer nur die Arbeit wegschiebt und Datenschutz als Ausrede nutzt, statt zu erkennen, dass falsche Informationen ein erhebliches Ärgernis sind. Aber scheinbar ist hier mehr „Beamtenmentalität“ als Service vertreten. Dabei ist doch offensichtlich, dass die Kundschaft nicht interessiert wer konkret zuständig ist, sondern die Abstellung der Probleme.

Es nervt wenn zig Stellen zuständig sind und am Ende nur Chaos rauskommt. Ein Grund mehr endlich die lokalen Unternehmen aufzulösen und alle in den VRR als ein Unternehmen zu überführen. Aber die Politik ist ja dagegen, dann dann Aufsichtsratsposten wegfallen, wes denen offensichtlich wichtiger ist als guter ÖPNV.

Und Egoismus scheint in der Politik auch oft wichtiger zu sein als Klimaschutz.

Symbolbild schlechter Service ÖPNV

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#Zeitumstellung: Deutschland kümmert sich nicht drum

Vor einiger Zeit wollte ich mal von der Bundesregierung wissen, wie der aktuelle Sachstand bei der Zeitumstellung ist, denn bekanntlich hat die EU, die Klärung auf die EU-Mitglieder geschoben.

Als Antwort auf meine Frage, gab es aber keine Auskunft, sondern nur der Hinweis, dass aktuell bei der EU nichts laufen würde. Man sollte doch eigentlich annehmen, dass das zuständige Ministerium daran arbeiten würde, wie man am Besten die Zeitumstellung abschafft, aber scheinbar will man sich nicht darum kümmern das Problem zu beseitigen.

Das heißt man verschnarcht weiterhin die Lösung dieses Problems, obwohl es für Wirtschaft und Menschen schlecht ist.

Zeitumstellung Demoflyer

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#Duisburg: LKW zerstören Allgemeingut – #Rheinhausen #Duisport #Fahrrad

An der Kreuzung von Wilhelm und Bach Straße ist der Radweg durch ein Gitter „geschützt“. Scheinbar hat sich dort in letzter Zeit mal wieder mind. ein LKW-Fahrer durchgequetsch und dabei das ganz verboten.

Es nervt, dass die LKW von Duisport überall durchfahren und das Eigentum von uns allen beschädigen. Es wird Zeit für eine ausreichende Kontrolle Falschfahrer zu sorgen und mehr Gebiete für LKW zu sperren, damit nicht die Allgemeinheit weiterhin die Kosten für die Schäden und die Auswirkungen trägt. Hier etwa die Gefährdung von Radfahrenden bzw. die Einschränkung der Nutzbarkeit des Radwegs.

Wird brauchen endlich einen OB, der auch für die Einhaltung von Recht und Gesetz sorgt. Insbesondere wenn es um leichter verletzbare Verkehrsteilnehmende geht. Sicherheit geht nach neuer StVO vor der Flüssigkeit des Verkehrs. LKW raus aus Wohnbereichen, wenn die nur durchfahren!

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#Duisburg: Vorbildfunktion Ordnungsamt Fehlanzeige – #Falschparken

Die Rechtsprechung sagt eindeutig, dass kein Teil des Fahrzeugs ins Halteverbot ragen darf. Das Ordnungsamt ist u. a. für die Kontrolle der Einhaltung der Verkehrsregeln zuständig. Dem Ordnungsamt kommt damit automatisch eine Vorbildfunktion zu. Eigentlich. Aber die Stadt Duisburg ist ja eine Stadt, die Falschparken rechtswidrig toleriert. Da fragt man sich warum soll man sich auf dem Fahrrad oder zu Fuß an Verkehrsregeln halten, wenn die Stadt alles für Karren tut.

Da passt es natürlich ins Bild, dass auch das Ordnungsamt sich nicht an Verkehrsregeln hält. Sind zwar nur ein paar Zentimeter und nicht ein Meter, wie man teilweise größeren Fahrzeugen sieht, aber trotzdem steht das Fahrzeug völlig unnötig im Parkverbot.

Ich wette an anderer Stelle ist das Ordnungsamt ganz penibel.

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#Duisburg: Sprengung Weißer Riese und Vogelschutz

Neulich war ich bei einer Veranstaltung, bei der es um Sprengung eines Gebäudes ging. Dabei wurde auch das Thema Naturschutz bzw. Vogelschutz erwähnt.

Gerade in der Brutzeit bedürfen Vögel eines besonderen Schutzes. Das heißt alles, was dies erheblich stören könnte muss unterbleiben. Sogar der starke Heckenrückschnitt ist verboten. Ich Frage mich deshalb, wie man die Sprengung mit dem Naturschutz in Einklang bringen will.

Zumal ja nicht nur der Vogelschutz beachtet werden muss, auch bzgl. Fledermäuse ist einiges zu beachten.

Weißer Riese

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#Grüne und warum ich die nicht wähle! – #Habeck #Krischer #Greenwashing #Klimaschutz #Lützerath

Letztens hatte ich mal eine Diskussion zu den Grünen und warum man die trotzdem wählen sollte. Es mag zwar stimmen, dass die weniger klimaschädlich sind, als andere Parteien im Bundestag, aber das ist mir zu wenig für eine Partei, die angeblich besonders für Klimaschutz stehen soll. Dann lieber trotz der manipulativen Wahlvorhersagen einer Partei die Stimme geben, die deutlich mehr für Klimaschutz steht.

Nachfolgend mal eine Auflistung, was aus meiner Sicht gegen die Grünen spricht:
1. Kommunal lebt man die Verkehrswende nicht. So bezeichnete man u. a. bei Facebook die Todesfahrt einer Frau in Italien, bei der zwei Schülerinnen aus Duisburg starben, als „tragischen Unfall“ und verharmlost dadurch Verkehrsgewalt. Für mich ein No-Go da Verkehrswende mit Worten anfängt.

2. Beim Thema Verkehrswende fällt auch die unkritische Haltung zu Parkplätzen ein. In DS 24-1133 etwa setzt man sich für eine Lösung ein, die Falschparkern das Leben erleichtern soll. Aber wenn es um KFZ in Duisburg geht, wird dann von den Meisten wohl doch eher das verfilzte Geflecht aus SPD und CDU gewählt.

3. Auch auf Landesebene sind im Verkehrsministerium weiterhin die Autolobbyisten aktiv, obwohl der Verkehrtminister diesmal angeblich Grün sein soll.

4. Trotz der massiven Preiserhöhung beim Deutschlandticket, will uns der angeblich Grüne Verkehrtminister, dieses als weiterhin hochattraktiv verkaufen. Die massiven Subventionen für KFZ werden nicht thematisiert. Entweder lässt sich der Minister von Lobbykraten im eigenen Haus in die Irre führen, weil er keine Ahnung hat oder spielt absichtlich das Spiel mit. Jedenfalls hat bereits im Vorfeld gelogen, als er behauptet hat, man würde alles tun. Der Petitionsausschuss hat eine Petition zu dem Thema abgelehnt, auch hier sitzen natürlich die Grünen.

5. Auf Bundesebene gibt man den absurden Forderungen FDP nach ohne angemessene Gegenleistungen herauszuholen. Weder hat man Fahrverbote noch ein Tempolimit herausgeholt, noch sonst etwas nennenswertes. Stattdessen wurde das Bundesverkehrsministerium vom Klimaschutz befreit.

6. In der BV Rheinhausen habe ich den Eindruck, dass vieles Abgenickt wird ohne dieses kritisch zu hinterfragen. Wenn die Verwaltung quatsch erzählt sollte man dies auch undiplomatisch so sagen. Man muss nicht überall beliebt sein, um Wahlen zu Gewinnen, sondern zu den eigenen Werten stehen.

7. Beim Flugverkehr haben die Grünen in Essen die Bevölkerung scheinbar quasi verraten, obwohl Flugverkehr klimaschädlich ist. Und Verkehrtminister Krischer tut weder etwas für die Nachtruhe noch für den Klimaschutz beim Flughafen Düsseldorf.

8. Das Verkehrsministerium musste wegen Fluglärm sogar verklagt werden, weil es keine Auskunft gab. Scheinbar ist bei den Grünen weder Klimaschutz noch Fluglärm Chefsache.

9. Wobei dies eigentlich absehbar war, da man bereits im Koalitionsvertrag Greenwashing für Flugverkehr zugelassen hat. Man hat klimaneutralen Flugverkehr behauptet, was technisch bis 2050 gar nicht machbar ist. Dazu müsste es bereits heute eine serienreife Technik geben für klimaneutralen Flugverkehr, die es nicht gibt. Wasserstoff ist nicht klimaneutral und Elektrofliegen ist erst am Anfang.

10. Das Habeck CCS unterstützt ist aus meiner Sicht inakzeptabel. Ich will Klimaschutz und keine Mogelpackung. Wenn ich eine Mogelpackung wollte, hätte ich auch die SPD wählen können.

11. Habeck hat zwar die Gasabhängigkeit aus ruzzland weitestgehend beendet, dafür aber Frackinggas eingeführt und dafür Terminals mit erheblichen Überkapazitäten zugelassen. Die Einsparung von Gas durch ein Tempolimit war nie ein Thema. Angeblich könne man die Einsparung nicht quantifizieren. Es dürfte wohl eher so sein, dass man nicht einsparen wollte.

12. Beim Bundeshaushalt wurde von der FDP die Schuldenbremse hochgehalten, allerdings gab es hier von den Grünen nichts zum Thema Einsparungen bei klimaschädlichen Subventionen. Hier wären massive Einsparungen möglich und dies wurde m. W. sogar im Koalitionsvertrag vereinbart.

13. Die Entlastungen durch das Klimageld wurden nicht durchgesetzt und auch nicht darauf hingewiesen, dass dies bereits jetzt problemlos möglich ist.

14. Nicht vergessen darf man natürlich auch die Geschehnisse rund um Lützerath, wo die Grünen einen unnötigen Kompromiss mit RWE eingegangen sind. Der Abriss von Lützerath war belegbar unnötig. Inzwischen ist sogar bekannt, dass es ein schmutziger Hinterzimmerdeal am Parlament vorbei war. An anderer Stelle wird dann immer gerne behauptet, dass die Grünen ja nicht alleine in der Regierung wären. Seltsamerweise ging das hier doch ohne die anderen. Und Lützerath zu verraten, nur damit man auf einem Parteitag gut dasteht?

15. Bei Glyphosat haben die Grünen einer Verlängerung zugestimmt, obwohl man im zuständigen Ministerium keine Ahnung hat.

16. Insgesamt sind die Grünen schlecht beim Aushandeln von Kompromissen. Möglicherweise, weil die zu wenig Ahnung vom Thema haben, um hier einen guten Kompromiss herauszuschlagen. Vielleicht sind sie auch zu nachgiebig und auf Ausgleich bedacht.

17. Habeck hat beim Heizungsgesetz versagt und sich von der Presse vor sich hertreiben lassen. Ebenso haben die Grünen sich insgesamt bei zu vielen Themen treiben lassen von der Öffentlichkeit. Dem ständigen Mobbing hat man sich nicht erwehrt, sondern es sogar erduldet.

18. Das Wirtschaftsministerium hat einen Bericht zu klimaschädlichen Subventionen erst nach Klage freigegeben.

Die Fehler waren insgesamt zu viel um pragmatisch das kleinste Übel zu wählen. Es ist zweifelhaft, dass man hier noch einmal das Ruder rumreißen kann. Öfter mal Klartext statt politischer Floskeln könnte vielleicht helfen und ehrlicher Klimaschutz. Wer aber immer nur faule Kompromisse schluckt, wie ein unterwürfiges Schoßhündchen, der strengt sich nicht an. Ich werde meine Stimme jedenfalls nicht verschenken, damit die Grünen weiter den gleichen Mist machen. Es bräuchte aus meiner Sicht eine „populistische Klimaschutzpartei“, die Klartext spricht und den Menschen darstellt, was die Konsequenzen sind, wenn man beim Klimaschutz spart. Wer wegen abgesoffener Keller und Karren jammert, sollte mal in den Spiegel schauen und über die letzte Urlaubsreise nachdenken.

Aus Machtgeilheit die Basis verraten?

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#Klimaschmutzlobby: Straßenbaulobby und Osttangente – #Greenpeace #FGSV #SPD #CDU #IHK

Wenn man „Greenpeace-Recherche: Die Netzwerke der mächtigen deutschen Straßenbaulobby“ erkennt man schnell warum SPD, CDU und IHK sich so für die Osttangente stark gemacht haben. Es ging nie um die Entlastung, sondern ausschließlich um Lobbyinteressen für einzelne Unternehmen.

Wenn man das Ergebnis der Recherche von Greenpeace durchliest erkennt man dort sehr viel von dem wieder, was bei der Osttangente passiert ist. Scheinbar gib es im Bereich Straßenbau einfach zu viel Filz und zu wenig Anstand. Mal ganz abgesehen davon, dass die Regeln für den Neubau nichts taugen. Die FGSV ist uralt, nie demokratisch legitimiert und noch dazu einseitig besetzt. Dass heißt dort wird nicht sauber gearbeitet, was man aber aus meiner Sicht auch daran erkennt, dass die Dokumente überteuert sind. Es gibt zudem keine Vorgabe für die Verkehrssicherheit im eigentlichen Sinne. Etwa das man vor dem Bau eine Verkehrsgefährdungsbeurteilung durchführt. Aber das würde vermutlich etliche Bauvorhaben kritisch hinterfragen.

Lobbyprojekt?

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#Duisburg: Moerser Straße weiterhin ohne Radweg – #Rheinhausen

An der Moerser Straße in Rheinhausen gibt es ein Teilstück ohne Radweg (siehe auch). Bis zu dieser Stelle gibt es einen gemeinsamen Rad- und Gehweg. Dieser wird dann aufgehoben und der Gehweg mit dem Schild „Fahrrad Frei“ vorgeführt.

Ende des gemeinsamen Rad- und Gehweges Moerser Straße in Rheinhausen

Verständlicherweise trauen Radfahrende sich nicht die Fahrbahn zu benutzen, weil dort erstens viel KFZ-Verkehr mit Tempo 50 unterwegs ist und zweitens Autofahrende öfters die Verkehrsregeln nicht kennen, also weder wissen was eigentlich ein nutzungspflichtiger Radweg ist, noch den Überholabstand einhalten und schon gar nicht wissen, dass die Hupe nicht zur Kommunikation dient, sondern eine Nötigung darstellt.

Eigentlich müsste man diesen Bereich der Moerser Straße mit einem Fahrrad befahren, dass mit Kameras ausgerüstet ist und anschließen sämtliche Verstöße anzeigen.

Wie ich jetzt festgestellt habe, beginnt kurz nach dieser Stelle der Zuständigkeit von Straßen NRW für die Fahrbahn, allerdings soll die Stadt Duisburg weiterhin für den Gehweg zuständig sein.

Auf den Grundstücken neben dem Gehweg gibt an den meisten Stellen Platz für eine Verbreiterung, um daraus einen Rad- und Gehweg zu machen. An vielen Stellen sind die Parkplätze sogar leer. Es wäre also sinnvoll den Eigentümern einen Teil der Parkplätze abzukaufen und wenn nötig halt zu enteignen. Alternativ müsste ein Überholverbot und eine Temporeduzierung her. Der aktuelle Zustand ist ein Unding, wie es für die fahrradfeindliche Autoschwurbelstadt Duisburg typisch ist.

Da die Stadt Duisburg keine Überleitung durchführt und auch keinen Hinweis gibt, dass Fahrradverkehr auf die Fahrbahn muss, kommt es immer wieder zum Klingeln von irritierten Radfahrenden. Ich kann diese geteilte Zuständigkeit auch nicht nachvollziehen.

Aber vermutlich wird auch hier die Stadt Duisburg erst aktiv, wenn man juristischen Druck macht.

Duisburg ist echt fahrradfeindlich und fußverkehrsfeindlich.

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#Baustellengrauen: Fußverkehrsampel abgehängt durch Stadt Duisburg – #Rheinhausen

Wie peinlich Ahnungslos die Stadt Duisburg bei Baustellen ist, sieht man ja immer wieder, wenn man unterwegs ist. Der neuste Fall hat aber durchaus angenehme Vorteile.

Derzeit wird an einem Teilstück der Schwarzenberger Straße gearbeitet. Aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen hat man im Rahmen der Arbeiten die Ampel für den Fußverkehr abgehängt und damit die verkehrsrechtliche Wirkung außer Kraft gesetzt.

Eine weitere Beschilderung hat man an der Kreuzung mit der Friedrich-Alfred-Straße nicht aufgestellt. Da nun nur noch Verkehr in eine Richtung fließt in die Schwarzenberger Straße ist die Lage natürlich deutlich übersichtlicher, sodass man die Fahrbahn durch gucken überqueren kann.

Das es weder Absperrung noch Beschilderung gibt ist das auch zulässig. Wenn das absichtlich wäre, könnte man dies fast als fußverkehrsfreundlich betrachten, nur habe ich bei der Stadt ein wenig Zweifel, ob das wirklich so gedacht war. Da man aber erst einmal davon ausgehen muss, was einem Augen zeigen, muss man so handeln, wie man bei einer ausgefallenen Ampel handelt.

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#Duisburg: Stadt verkehrsrechtlich Ahnungslos – #Verkehrsrecht

Ich bin kein Jurist, sondern nur jemand der sich beruflich mit juristischen Dingen beschäftigen muss, um so schlimmer finde ich, dass die Stadt Duisburg, wo man sich eigentlich mit Verkehrsrecht auskennen müsste, damit rechtlich zutreffende Beschlüssse und Verwaltungsakte erfolgen können, definitiv Bullshit erzählt und sogar niederschreibt.

In einem Dokument, welche mir vorliegt schreibt die Stadt Duisburg, dass für ein Parkverbot nach § 45 StVO eine Gefahrenlage notwendig wäre. Genauer gesagt steht in Absatz 9:
„Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Der Begriff Gefahrenlage steht durchaus in Absatz, allerdings scheinen jene bei der Stadt Duisburg Gesetze entweder nicht richtig lesen zu können oder zu wollen. Wie man in dem Satz eindeutig lesen kann, gilt die Notwendigkeit einer Gefahrenlage ausschließlich für den fließenden Verkehr. Parken wird als „ruhender Verkehr“ bezeichnet und zählt definitiv nicht zum fließenden Verkehr. Wenn man es genau nimmt, müsste man eigentlich sogar umgekehrt argumentieren. Abgestellte KFZ, also die Erlaubnis zum Parken kommt einer Behinderung des fließenden Fußverkehrs gleich. Das heißt für die Anordnung von Gehwegparken bedürfte es aus meiner Sicht einer Gefahrenlage, die es allerdings gar nicht geben kann.

Der Punkt mit der Gefahrenlage für fließenden Verkehr kann man zwar auch einfach im Gesetzestext nachlesen, wem das allerdings nicht reicht, auch die höchstrichterliche Rechtsprechung des BVerwG (3 C 5.23 vom 6. Juni 2024) kommt zum gleichen Ergebnis. Nur bei der Stadt Duisburg scheint man mal wieder ahnungslos, vielleicht sogar inkompetent zu sein oder sollte solche Falschbehauptungen sogar Vorsatz sein? Vielleicht ist auch einfach mal wieder nur aus den Texten zum LKW-Verkehr abgeschrieben. Dabei darf man gerade an so grundlegenden Punkten keine Fehler machen.

Dies belegt allerdings einmal mehr meine Auffassung, dass man bei der Stadt Duisburg sehr oft Dinge behauptet, die falsch sind. Einfach immer wieder den gleichen Unsinn zu behaupten ist natürlich bequemer, allerdings ist das weder demokratisch noch gutes Verwaltungshandeln. Als jemand der selbst für den Staat arbeitet ist dies zum Fremdschämen. Aber wenn man nicht darauf aufmerksam macht wird sich wohl kaum etwas ändern.

Interessanterweise interessiert die Gefahrenlage bei Verboten für den fließenden Rad- und Fußverkehr in Duisburg bei der Stadt Duisburg scheinbar niemanden, da es nie fundierte Begründungen gibt.

Duisburg ist echt Autoschwurbelstadt!

Verbote in Duisburg

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#Exklusion: Sehbehinderte und #Ihscooter

Am 9. Oktober erschien in der NRZ ein Artikel zur Gefährdung von Menschen mit Sehbehinderung durch Ihscooter. Allerdings standen dort einige Dinge drin, die so nicht stimmen, die vielleicht auch daran liegen, dass man beim VdK die Verkehrsregeln nicht so gut kennt.

Die von Herrn Bopp und Frau Bentele geschilderten Umstände sind lange bekannt, allerdings interessiert dies die Kommunen außer Gelsenkirchen offensichtlich nicht. Dort hat man zumindest versucht die Bußgelder zu vollstrecken, dies aber anscheinend nicht geschafft, weil den Unternehmen die Nutzenden nicht bekannt waren bzw. diese nicht die notwendigen Daten erfassen wollten.

Den Auswuchs der Autopolizei, dass man selbst verantwortlich wäre, nirgendwo gegen zu rennen, trifft nur insofern zu, als das man KFZ so abzustellen hat, dass diese niemanden behindern oder gefährden. So wie ich das verstehe dürfen Ihscooter nicht auf Gehwegen fahren und demnach kann man diese auch nicht dort abstellen. Im Gegensatz zum Fahrrad, was man auch mal ein paar Meter schieben kann, geht dies mit einem Ihscooter nach meiner Erfahrung nicht, dass heißt um das KFZ auf dem Gehweg zu parken, müsste man den Gehweg befahren. Sind Ihscooter als auf dem Gehweg gefahren, wäre dies allein schon eines Bußgelds würdig.

Das Parken auf Gehwegen ist in eKFV § 11 geregelt:
„(5) Für das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen gelten die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften entsprechend.“
Fahrräder dürfen nur so abgestellt werden, dass diese niemanden behindern. Damit ist offensichtlich, dass gegen die Anlage der Bußgeldkatalogverordnung verstoßen wird. Zumindest ein Verstoß gegen
„1.2 einen Anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert, 20 €“
liegt vor, da das falsche Abstellen vermeidbar ist. Wobei aus meiner Sicht die Regelungen fürs Falschparken auf Gehwegen durch KFZ angewendet werden sollten.

So oder so ist es ein Vollzugsdefizit der Kommunen, was vermutlich nur auf dem Rechtsweg beseitigt werden kann. Alternativ müsste man Ihscooter auf Gehwegen als gefährliches Hindernis nach StGB 315b einstufen. Wie auch immer, die Regelungen sind klar, aber außer Gelsenkirchen scheint das keine Kommunen konsequent durchsetzen zu wollen und Gelsenkirchen ist an der mangelnden Bereitschaft der Verleiher gescheitert die Nutzenden zu erfassen.

Ferner kommt dazu, dass die Kommunen die Bereitstellung von Leihfahrzeugen auf öffentlichen Flächen durchaus regeln könnten. Zum Beispiel einfach dadurch, dass nur öffentliche Parkplätze genutzt werden dürfen. Dazu müssten dies Kommunen aber Druck von Außen bekommen. Etwa auf dem Rechtsweg. Bei den im Artikel erwähnten Schadensfällen hätte man auch prüfen müssen, welche Mitverantwortung die Kommune trägt durch mangelnde Ausübung der rechtlichen Gestaltung und Kontrolle.

Ihscooter sind oft entweder ein gefhärliches Hindernis oder Falschparken

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#Duisburg: Stadt muss sich neue Ausreden ausdenken beim Parkdruck

Die Stadt Duisburg nutzt angeblichen Parkdruck als Ausrede, warum man KFZ auf Gehwegen tolerieren muss, aber das ist nun endgültig Quatsch, da die StVO geändert wurde durch BGBl. 2024 I Nr. 299 vom 10.10.2024.

Die Stadt Duisburg könnte jetzt also Bereich mit „Parkdruck“ auf die dort wohnenden Bevölkerung beschränken, wodurch etwa die Wohnmobile, Schrottkarren und erweiterte Verkaufsflächen von Autohändlern unterbunden werden, dies steht nun so in § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO:
„Anordnungen nach Satz 1 Nummer 2a sind auch auf Grundlage eines städtebaulich-verkehrs­planerischen Konzepts zur Vermeidung von schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt oder zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung zulässig, sofern die Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt ist und die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird.“

Sprich ein verbindliches Parkkonzept, könnte das ganze Gehwegparken unterbinden und ausreichen Parkplatz für die Bevölkerung zur Verfügung stellen. Und auch das Urteil des Bundesverwaltungsgericht zum Falschparken in Bremen stützt diese Einstellung. Und wer zu bequem ist und deshalb direkt vor der Haustür parken will, muss wohl einen kostenpflichtigen Parkplatz nutzen.

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#Duisburg: Gestaltungssatzungsverstöße in der Margarethensiedlung – #Photovoltaik #Denkmalschutz #Parkplatz

Man hört immer wieder, dass wegen Denkmalschutz keine PVA aufs Dach packen dürfte. In Duisburg hat die Stadt da sogar eine sehr seltsame Einstellung zu.

Aus rechtlichen Gründen habe ich mich vor kurzem mal mit der Gestaltungssatzung der Margarethensiedlung in Rheinhausen beschäftigt. Auch dort habe ich Probleme mit PVA vernommen. In der Gestaltungssatzung für die Margarethensiedlung stehen einige interessante Sachen drin. Besonders die Nutzung der Vorgarten als Lagerflächen für KFZ, die in der Realität überall stattfindet ist gar nicht zulässig. Denn in der Satzung steht:
„(8) Private Freiflächen
1. Zur Wahrung des Gartenstadtcharakters der Siedlung sind auch nach Aufteilung in Einzelgrundstücke die nicht überbauten Flächen der bebauten
Grundstücke gärtnerisch anzulegen und zu erhalten. Auf § 10 (1) BauO NW wird
hingewiesen.“
Das heißt Vorgärten ist Parkplätzen zu machen ist dort nicht erlaubt, trotzdem sieht man dies an vielen Stellen in der Siedlung.

Da stellt sich mir doch die Frage, warum sollte man sich dann daran halten und keine PVA aufs Dach packen. Die Satzung ist doch defacto nicht mehr in Kraft, weil die ganzen Parkplätze geduldet werden. Damit müsste man vor Gericht gute Chancen haben, zumal auch durch die zahlreichen Baumfällung der Gartenstadtcharakter weiter geschwächt wurde. Sprich ich würde mir da einfach PVA aufs Dach packen und es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Für den Anfang reicht ja erst einmal ein kleine Balkonkraftwerk.

Oder liegt es daran, dass Autoschwurbelstadt Duisburg KFZ präferiert und da vieles möglich ist, was an anderen Stellen nicht geduldet wird? Das wäre dann aber natürlich ein klares Unrecht.

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#Kernenergie: Karlsruher Atomsuppe – #AKWeh #Atomkraft #Asse #Karlsruhe

Es gibt ja immer noch Menschen, die von Atomkraft total überzeugt sind, was mich verwundert. Entweder die haben sich nie intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt, die verdienen an Atomkraft oder sind nicht in der Lage auch die Schattenseiten zu sehen.

Derzeit wird ja viel davon geredet, was für tolle Möglichkeiten neue Reaktoren bieten würden. Etwa Reaktoren, die langlebige Nuklide abbauen. Allerdings werden hier lobbymäßig nur die schönen Seiten dargestellt.

Wackersdorf wird zumindest den Älteren ein Begriff sein, dort wollte man eine sogenannte Wiederaufbereitungsanlage bauen. Deutlich weniger Menschen dürfte bekannt sein, dass es eine Modellanlage bereits in Karlsruhe gab. Vereinfacht gesagt hat man dort die alten Brennstäbe in Säure aufgelöst und dann die brauchbaren Bestandteile abgetrennt für neue Brennstäbe. Der strahlende und giftige Rest war die sogenannte Karlruher Atomsuppe. Diese hat man inzwischen für viel Geld (insgesamt 2,6 G€) in Glasbehälter verfüllt und zum Zwischenlager Lubmin bei Greifswald gebracht. Ein Großteil der kosten entfällt mal wieder auf die Allgemeinheit. Soviel zur angeblich billigen Atomkraft, die nicht ohne Subventionen auskommt. Und dass so ein Rückbau ewig dauert sieht man an diesem Artikel, der aus 2010 stammt, wo man auf eine baldige grüne Wiese hoffte, die es bis heute nicht gibt. 2009 schrieb der Spiegel noch: „Erst 2023 soll an ihrer Stelle nur noch eine grüne Wiese zu sehen sein.“ Inzwischen weiß man, dass das nicht geklappt hat. Der Artikel erwähnt allerdings auch, dass etwa der Hälfte des Mülls in der Asse aus Karlsruhe stammen soll. Und die Einlagerung soll zudem extrem billig gewesen sein, mit anderen Worten hochsubventioniert.

Fazit die Allgemeinheit trägt hohe Kosten für eine angeblich billige und sichere Energie.

Symbolbild gegen AKW

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#Arschparken geht auch mit dem #Lastenrad – #Düsseldorf

Ein Lastenrad macht niemanden zu einem besseren Menschen.

Ich mag Radfahren, aber wie einige das Fahrrad abstellen mag ich nicht. Das ist für mich genauso asozial wie anderes Falschparken. In dem Fall der Abbildung sieht man das Lastenrad möglichst ungünstig auf dem Gehweg abgestellt. Wenn ich mich nicht täusche sind die Gehwegplatten an der Stelle 30 cm breit, sodass ca. 60 cm verbleiben. Dies qualifiziert also als Falschparken mit Gefährdung. Man kann zwar auf den Radweg ausweichen, was andere Radfahrende sicherlich nicht so toll finden.

Wobei die Leihräder noch häufiger stören und im Weg stehen.

Hätte es besser gefunden, dass das Lastenrad in zweiter Reihe gehalten hätte schließlich ist die Fahrbahn an der Stelle zweispurig in beide Richtungen.

Lastenrad blockiert Gehweg

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#Duisburg: Einwohnerfragestunde zu LKW – #Logistik #Duisport

Die Stadt Duisburg wirbt groß für die Einwohnerfragestunde, wann man die Stadt dann aber mal beim Wort nimmt und ein paar Fragen zum Thema LKW und Fahrverbote stellt erfährt man, dass die Fragen nicht in der Fragestunde beantwortet werden, sondern nur schriftlich zu Protokoll.

Am 11.06.2024 reicht ich die Frage ein, kurz vor der Sitzung der BV Rheinhausen erfuhr ich, dann, dass die Fragen nicht in der BV vom 22.08.2024, sondern zu Protokoll beantwortet werden. Das Protokoll war am 05.10.2024 nicht Online.

Ich finde es doch verwunderlich, warum manch sich so schwer tut die Fragen zu beantworten, die doch ziemlich simpel sind.

1. Warum wurde bisher bei der Thematik „Verbot von LKW-Transitverkehr“ in Rheinhausen immer nur straßenverkehrsrechtlich geprüft aber nie straßenrechtlich? (Die Rechtsgrundlage Straßenrecht wird u. a. für Schulstraßen (vgl. Gutachten Dilling/Schulstraßen Erlass) herangezogen. Ebenso kann man Straßen nur teilweise für den Verkehr freigeben oder teileinziehen.)

2. Warum wird für Rheinhausen kein LKW-Routenkonzept verbindlich beschlossen als rechtliche Grundlage für eine straßenrechtliche Sperrung von Bereichen, welche von Logistikfirmen als Abkürzung missbraucht werden, wie etwa Jägerstraße, Flutweg, Behringstraße oder Hohenbudberger Straße?

3. Was spricht bei einem beschlossenen Routenkonzept gegen eine Teileinziehung der Straßen für Logistiktransitverkehre? Schließlich gibt es in Rheinhausen mit der L473n eine offizielle Route, anstelle der in Frage 2 genannten Straßen.

4. Falls bei einzelnen LKW-Routen eine Abstimmung mit anderen Städten notwendig ist, warum werden dann nicht schon die innerstädtischen Routen verbindlich beschlossen, um zumindest große Bereiche von Rheinhausen zu entlasten? Damit hätte man dann auch die Rechtsgrundlage, um alles außer Anliegerverkehre (z. B. Supermarkt) auszuschließen.

5. Warum sind vorsätzliche LKW-Durchgangsverkehre in Rheinhausen nahezu überall noch immer zulässig, obwohl Polizei und Stadt nicht die Abbiegegeschwindigkeit von LKW kontrollieren? Bekanntlich ist überhöhte Abbiegegeschwindigkeit explizit in der StVO geregelt worden, weil es immer wieder tödliche Kollisionen insbesondere mit LKW gibt. In Rheinhausen habe ich selbst schon Gefahrensituationen erlebt. Derartige Beinaheunfälle sind Vorstufe zum Unfall und damit Kennzeichen für Gefahrenschwerpunkt.

6. Warum wird immer noch von Fehlverkehren gesprochen, obwohl die Firmen nach eigener Angabe vorsätzlich über diese Strecken fahren, weil es die kürzeste Strecke ist?

Ich finde es jedenfalls seltsam für die Einwohnerfragestunde zu werben, dann aber zu enttäuschen. Oder könnten die Antworten auf diese Fragen uns etwa verunsichern?

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#Duisburg: Verharmlosung des Grillo-Brandes? – #Störfallbetrieb #Brandschutz #Explosionsschutz

Vor einigen Tagen hat es bei Grillo in Duisburg gebrannt. In der NRZ von Freitag stand, dass der Ventilor „regelmäßig gewartet worden“ sei und „Kritische Teile der Anlage seien zudem kurz zuvor erst gewechselt geworden.“

Aus meiner Sicht deutet dies doch darauf hin, dass beim Wechseln ein Fehler gemacht worden ist. Denn wenn es nach einer Änderung bzw. einem Austausch kurz danach zu einem Brand kommt ist ein Zusammenhang naheliegend. Dies ist aber nur ein Teil des Problems. Es kann natürlich immer passieren, dass eine elektrische Anlage Feuer fängt. Die Frage, welche sich mir immer noch stellt, ist wie ein kleiner Brand so stark um sich greifen konnte. Das ist schließlich kein Wohnhaus aus als Holz aus dem 18. Jahrhundert, sondern ein Störfallbetrieb. Aus meiner Sicht müsste bei einer derartigen Anlage der Brandschutz so sein, dass ein Feuer nicht so massiv um sich greifen kann. Und das auch bei Betriebsteilen, die nicht unmittelbar der 12. BImSchV (Störfallverordnung) unterliegen. Mir kommt es vor als hätte Grillo hier an der Sicherheit bzw. dem Brandschutz gespart. Wer weiß, wie es da in kritischeren Betriebsteilen aussieht, wo es deutlich explosiver zugehen könnte.

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#Krefeld: Begrünte Litfaßsäulen – #Greenwashing

In Duisburg betreibt man Greenwashing mit begrünten Bushaltestellen und Krefeld versucht man es mit begrünte Litfaßsäulen. Natürlich trägt so eine kleine Fläche auch etwas zum Mikroklima bei, viel wichtiger sind aber natürlich große Grünflächen und große Bäume. Als Ergänzung ist das sicherlich nicht schlecht.

Aber wenn man, wie in Duisburg abholzen würde, wäre das nur eine Alibiaktion.

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#Arschparken: KadeDi – #Diakonie #Duisburg #Rheinhausen #Fahrrad

Das KadeDi ist eine Art Sozialkaufhaus, dass von Spenden lebt, aber scheinbar glaubt man sich wegen des an für sich noblen Ansinnens über dem Gesetzt und gefährdet lieber Radfahrende durch Blockierung von Radwegen.

Wenn mich nicht alles täuscht ist der Radweg nutzungspflichtig, was nur dann der Fall ist, wenn die Nutzung der Fahrbahn zu gefährlich ist, wobei hier natürlich auch die Fahrbahn gefährlich ist, weil man mit dem Fahrrad in den Gegenverkehr steuern müsste.

Zudem schädigen derartig schwere KFZ den Radweg, was die Allgemeinheit schädigt.

Der ÖPNV wird durch die Hindernisse ebenfalls erheblich behindert, was sicherlich die Verspätung erhöht. Da gerade Menschen mit geringen finanziellen Mitteln eher aufs Fahrrad oder ÖPNV setzen steht ein derartiges Verhalten dem Ansinnen eines sozialen Kaufhauses diametral entgegen.

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#Duisburg: Töppersee Radweg in sehr schlechtem Zustand – #Fahrrad #Rheinhausen

In der Karte und von der Beschilderung her wird das Stück zwischen Töppersee und Tegge als Radweg ausgewiesen. Wenn man dort allerdings lang fährt fühlt sich das eher an, wie ein Feldweg.

Die Anzahl der Schlaglöcher ist erheblich, obwohl das bei einer wassergebundenen Decke mit wenig Aufwand behoben werden kann. Hilfreich ist allerdings auch die Durchfahrt von KFZ zuverlässig zu unterbinden, was hier das Hauptproblem ist. Und es sind definitiv nicht nur kleine PKW, sondern auch größere KFZ, wie man an den Spuren sieht.

Und der Bewuchs bzw. die mangelhafte Pflege ist auch ein Problem. Denn an einigen Stellen geht der Bewuchs weit in den Weg.

Aber offensichtlich hat man in Duisburg kein Interesse an der Durchsetzung der Verkehrsregeln und einer Instandhaltung für Rad- und Fußverkehr.

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#Moers: Selbst bei schmalen Straßen Überholverbot nötig – #Fahrrad

Wie man an einem Beispiel aus Moers sieht, ist selbst bei schmalen Straßen ein Überholverbot von Autofahrenden für Radfahrende notwendig, weil sich Autofahrende zu oft nicht an die Verkehrsregeln halten.

Dieses Überholverbot wurde eingerichtet, weil der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Scheinbar ist die Stadt Moers zu dem Schluss gekommen, dass Autofahrende nicht in der Lage sind die Verkehrsregeln einzuhalten. In der Hinsicht scheint die Stadt Moers deutlich weiter als das fahrradfeindliche Duisburg, wo man Überholverbote verweigert.

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#Falschparken gefährdet die öffentliche Sicherheit und Ordnung – #RuntervomGehweg #Fahrrad

FUSS e. V. hat die Urteilsbegründung zu BVerwG 3 C 5.23 vom 6. Juni 2024 veröffentlicht.

Es gibt in dem Urteil einige besonders interessante Passagen, welche ich nachfolgende Auszugsweise wiedergebe und kommentiere.

„Betroffen ist die „Sicherheit des Verkehrs“ im Sinne von § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO nicht erst, wenn der Verstoß gegen eine Verkehrsvorschrift zu einer Gefährdung von Leib und Leben oder Eigentum führt, was hier nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts nicht der Fall ist. Es genügt, wenn – wie hier nach den Feststellungen des Berufungsgerichts (UA S. 21) – davon auszugehen ist, dass es auch in Zukunft zu den Verstößen kommen wird.“
Dieser Punkt ist sehr interessant. Es muss also nicht bereits zu einer Gefährdung von Leib und Leben kommen, es reicht, wenn es weiterhin zu Verstößen kommen dürfte. Diese Klarstellung finde ich sehr wichtig.

Was eigentlich allen außer den Kommunen klar war:
„Verbotenes Gehwegparken verletzt darüber hinaus auch die „Ordnung des Verkehrs“ im Sinne von § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO. Die auf den Gehwegen verbotswidrig abgestellten Fahrzeuge nehmen einen Verkehrsraum in Anspruch, der gemäß § 12 Abs. 4 und 4a StVO i. V. m § 25 Abs. 1 Satz 1 StVO namentlich den Fußgängern zur Nutzung zugewiesen ist.“
Natürlich verletzt Falschparken neben der Sicherheit auch die Ordnung. Wer etwas anderes glaubt ist vermutlich selbst am Falschparken. Es ist ein Armutszeugnis von Kommunen, wenn diese nicht oder nur unwillig dagegen vorgehen.

„Nicht anwendbar ist hier entgegen der Auffassung der Beklagten § 45 Abs. 9
Satz 3 StVO.“
Das Gericht stellt hier klar, dass Parken kein fließender Verkehr ist und es deshalb keiner besonders begründeten Gefahrenlage bedarf für Verbote. Auch hier glaubt die Stadt Duisburg etwas anderes. Vielleicht kann man sich bei der Stadt keinen brauchbaren juristischen Beistand leisten.

„Für den fließenden Verkehr sind die Fahrbahnen den Fahrzeugen, die Gehwege den Fußgängern zur hauptsächlichen Nutzung zugewiesen.“
Das heißt ganz eindeutig, dass auch Fußverkehr fließender Verkehr ist.

In dem Urteil wird auch klargestellt, dass die pauschale Festlegung einer Mindestbreite nicht möglich ist, da viele Faktoren mit reinspielen, somit ist die pauschale Toleranz der Stadt Duisburg definitiv rechtswidrig, da sie nicht die Umstände des Einzelfalls wiedergibt.

Symbolbild Falschparken

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#ÖPNV: KFZ-Subventionen vs. ÖPNV-Subventionen – Ein Vergleich – #Deutschlandticket #Klimaschutz

In ihrer unendlichen Motonormativity haben die Autominister eine Preiserhöhung des Deutschlandtickets beschlossen. Angeblich ginge es nicht anders, als dies so zu machen. Zeitgleich wird über weitere Subventionen für KFZ geredet, weil die Autoindustrie lieber hohe Dividenden ausschüttet, als das Geld in neue Innovationen zu stecken. Überproduktion und verschnarchen der Elektromobilität soll nun wieder mal aus Steuergeldern bezahlt werden zusätzlich zu den ohnehin gigantischen KFZ-Subventionen.

Letztens meinte dann einer er würde gerne mal die Subventionen für ÖPNV gegenrechnen. Wäre mir sehr recht, an der Stelle hier mal eine generische Übersicht:
1. Parken
KFZ: bezahlen überwiegend nichts oder nur sehr wenig, der Werte der Parkplätze liegt deutlich höher.
ÖPNV:
Die Bahn zahlt für die Halte in Bahnhöfen und das Abstellen dürfte sicherlich auch nicht kostenlos sein.

2. Maut
PKW zahlen in Deutschland keine Maut.
ÖPNV zahlt Schienenmaut.

3. Subvention der Infrastruktur
Straßen inkl. Brücken werden vollständig aus Steuergeldern gezahlt.
Schienen werden vielleicht zu einem Anteil bezahlt, der Rest geht nur über Einnahmen.

4. Energiesteuer
Kraftstoff für KFZ hat Energiesteuer
Strom für Bahn hat ebenfalls Steuer
Kerosin wird noch immer nicht besteuert (auch eine Subvention, allerdings für Flugverkehr)

Wenn man die Subventionen vergleicht ist klar, dass KFZ-Verkehr deutlich mehr subventioniert wird, allerdings behauptet man trotzdem für Preisstabilität des Deutschlandtickets wäre kein Geld da. Jemand aus der Politik der/die/das behauptet LÜGT. Fakt ist man will das Geld nicht in Bildung oder ÖPNV stecken. Man denkt BrummBrumm.

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#Aachen: Abschleppen war richtig! – #RuntervomGehweg #Automorde

Wenn ein Fahrzeug im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen/Einmündung parkt ist Abschleppen durchaus das Mittel der Wahl, da eine Gefährdung von diesem Fahrzeug ausgeht, insbesondere dann, wenn es sich um einen Schulweg handelt. Dies geht klar aus einem Urteil hervor:

Vorschriftswidriges Parken im Einmündungs- und Kreuzungsbereich erschwert die Übersicht in diesem Bereich, verkürzt die Reaktionszeiten der Verkehrsteilnehmer bei einbiegendem oder sich kreuzendem Verkehr und erhöht damit die Gefahr von Unfällen. Fußgänger, die die Fahrbahn überqueren, sind in ihrer Sicht auf fahrende Fahrzeuge behindert und können ihrerseits vom fahrenden Verkehr infolge eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeuges nur verspätet wahrgenommen werden. Dies gilt – aufgrund ihrer Körpergröße und ihrer relativen Unerfahrenheit im Straßenverkehr – in besonderem Maße für Kinder, die vorliegend die Kongressstraße als Schulweg nutzen und – entgegen der Auffassung des Klägers – auf ihrem Schulweg den Einmündungsbereich passieren und die Augustastraße queren müssen. Der Schutzzweck des § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO wurde durch das verbotswidrig im Einmündungsbereich Kongressstraße/Augustastraße abgestellte Fahrzeug des Klägers daher mehr als nur unerheblich beeinträchtigt, weshalb ein sofortiges Abschleppen des Fahrzeuges gerechtfertigt war, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Juni 2000 -5 A 5135/99-, a.a.O.

Es ist für mich unverständlich warum das, was in Aachen gilt nicht auch in Duisburg gültig sein sollte. Hier allerdings wird m. W. kaum abgeschleppt, obwohl eine Gefährdung vorliegt. Hier fragt man sich, ob die Stadt Duisburg überhaupt aktiv wird, selbst wenn man das Fehlverhalten anzeigt.

Auch wenn das Fahrzeug „nur“ rumsteht ist die Person, welche das Fahrzeug dort abgestellt hat aus reiner Bequemlichkeit, denn die Verkehrsregeln dürfen bei einer Person mit Führerschein als bekannt vorausgesetzt werden, für Tote und Verletzt verantwortlich.

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