Abmahnen wegen frühzeitigem Knallen? – #Feuerwerk #Lärmschutz

In der Tageszeitung aber auch an anderen Stellen gab es Beschwerden wegen frühzeitigem losböllern.

Bevor man juristisch gegen jemanden vorgehen kann, muss man erst einmal wissen, was zulässig ist. Da Feuerwerk Sprengstoff ist, wird dies in der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) geregelt.

In § 22 wird der Verkaufszeitraum geregelt:
„(1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher […] nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden; ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab dem 28. Dezember zulässig.“
Das heißt alle die volljährig sind, egal wie qualifiziert, dürfen den Sprengstoff kaufen.

In § 23 steht weiter:
„(2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.“

Die Rechtsgrundlage für Böllerverbotszonen findet sich dann in § 24:
„(2) Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall anordnen, daß pyrotechnische Gegenstände
1. der Kategorie F2 in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, und
2. der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu bestimmten Zeiten
auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abgebrannt werden dürfen. Eine allgemeine Anordnung ist öffentlich bekanntzugeben.“

Das heißt erst einmal, dass man gegen den Verkauf nichts tun kann, außer vielleicht die Kontrolle, ob die Supermärkte die Volljährigkeit kontrollieren, da erstaunlich häufig minderjährige zu böllern scheinen.

Das in der Verordnung steht, dass man am gesamten 31. Dezember und gesamten 01. Januar böllern darf, finde ich ein Unding. Das Neujahr beginnt um Mitternacht. Es gibt also keinen Grund warum man schon Vormittags am 31. Januar böllern müsste. Sinnvoll wäre hier sicherlich eine Petition, welche dies auf die Zeiten 31. Dezember 23:59 bis 01. Januar 0:30 einschränkt, weil dieser Zeitraum völlig ausreicht.

Das heißt bereits jetzt ist das Zünden von Feuerwerk am 29. und 30. Dezember rechtswidrig, dennoch knallt es auch an diesen Tagen. Das rechtswidrige Abbränden von Feuerwerk stellt definitiv eine Besitzstandstörung dar und ist demnach abmahnfähig, wenn man genau weiß wer dies war und auch beweisen kann, könnte man im Einzelfall also Privatpersonen auf Unterlassung abmahnen. Da die Verstöße aber so häufig und zahlreich sind, kann eine Privatperson gar nicht alle Zustandsstörer einzeln bekämpfen. Dies wäre zudem auch Aufgabe der Behörden. Hier müsste man die Kommune wohl zuerst Fragen, welche Maßnahmen man getroffen hat, um die rechtswidrige Böllerei zu verhindern. So wären Böllerverbotszonen und intensivere Kontrollen auch in Zivil eventuell sinnvoll. Da die Verstöße nach § 46 Ordnungswidrigkeiten sind, können diese auch durch die Kommune geahndet werden. Das heißt neben der Frage was getan wurde, wäre auch die nach der Anzahl der verhängten Bußgelder zu stellen. Die Kommunen müssen hier hier nach Informationsfreiheitsgesetz bzw. Umweltinformationsgesetz eine Auskunft geben. Vermutlich wird herauskommen, dass keine Bußgelder verhängt wurden. Dieser Umstand über viele Jahre hat sicherlich dazu geführt, dass vermehrt geböllert wird.
Durch Fotos mit Timestamp von Feuerwerkresten kann man belegen, dass bereits am 29. bzw. 30. Dezember geböllert wurde. Im Falle eines Gerichtsverfahren sind derartige Beweise sehr wichtig, da man bei der Unterlassungsklage in der Beweispflicht ist. Deshalb muss auch im Vorfeld klar sein ob und was die Stadt tut.

Weiterhin ist nach § 24 eine weitere Einschränkung zulässig, dass heißt man hier allgemein per Satzung festlegen, dass auf kommunaler Ebene auch nicht am 31. Dezember und 1. Januar ganz oder teilweise geböllert werden darf.

Das heißt die kommunale Ordnungsbehörde hat Handlungsmöglichkeiten nutzt diese aber nicht und kann damit rechtlich belangt werden. Ob man nun hier eine Abmahnung verwendet oder eine Verpflichtungsklage im Verwaltungsrecht hängt vermutlich etwas von der Situation ab. Dazu wäre zuvor eine Antrag zum Handeln notwendig, wenn der abgelehnt oder nicht gehandelt wird, könnte man klagen. Man kann aber definitiv gegen die kommunale Verwaltung vorgehen.

Denkbar ist zum Beispiel eine Satzung mit klarer Verbotszone, wobei dann auch die Durchsetzung klar sein muss. Oder auch erst einmal ein Konzept, mit Eskalationsstufen.

Wenn man mitbekommt, dass Minderjährige im Supermarkt Böller unkontrolliert kaufen und dies belegen kann, könnte man auch die Supermärkte rechtlich belangen. Dies wäre aber vermutlich weniger wirksam, als die Behörden zum Handeln zu zwingen. Man könnte die Märkte eventuell zu einem Verschluss zwingen, wobei dies natürlich sehr viel Aufwand wäre. Eventuell könnte diese Einschränkung beim Verkauf auch die Kommune erlassen. Ein Verkaufsverbot wäre natürlich am Besten, aber rechtlich vermutlich nicht durchsetzbar.

So wäre analog zu Waffenverbotszonen aus meiner Sicht auch eine Feuerwerksverbot an bestimmten Stellen denkbar. Es müsste bloß sauber begründet werden. Insbesondere hier natürlich von lose unverpacktem Feuerwerk.

Aus meiner Sicht ist die derzeitige Situation jedenfalls durch die Kommunen verursachten und deren mangelnden Willen zur Rechtsdurchsetzung. Also muss man erst einmal da ansetzen. Es wird aus meiner Sicht offensichtlich gar nicht erst versucht etwas zu tun. Man könnte hier natürlich die Beweisstücke auch auf Fingerabdrücke untersuchen, sodass man mehrere Taten auch einer Person zuordnen kann.

So ein Vorgehen würde natürlich Zeit und Geld kosten, wäre aber ein Weg, zumindest die Freiheit von rumgeböllere durchzusetzen.

Eventuell könnten auch Umweltverbände im Umkreis von Schutzgebieten Böllerverbotszonen durchsetzen.

Bei allem hier aufgeführten ist eine gründliche Vorbereitung und Recherche wichtig, da nur dann aus meiner Sicht eine Aussicht auf Erfolg besteht, wobei es da vor Gericht keine Garantie gibt.

Wird der Böller direkt neben einem gezündet und hat man danach Hörprobleme liegt aus meiner Sicht die Straftat der Körperverletzung vor.

Alternative zu Feuerwerk aus Singapur

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#Unfair: ÖPNV erheblich teurer, Parken weiterhin billig bis gar nichts – #Verkehrswende

Das Deutschlandticket kostet bald 58 € im Monat. Das sind 696 € pro Jahr. Das Lagern von KFZ kostet überwiegend gar nichts und meistens nicht mehr als 31 € pro Jahr. Der Wert eines Parkplatzes wird von der Stadt Köln dagegen mit bis zu 12 000 € angesetzt. Man hat hier also massive Subventionen für KFZ als platzfressende, klimaschädliche, umweltschädliche Stauursache auf der einen Seite und Angebotsverschlechterung bei gleichzeitig massiver Preissteigerung auf der anderen Seite. Das ist doch schon seltsam, wie ungleich man das handhabt. Die Gratismentalität bei der Lagerung von KFZ im öffentlichen Raum herrscht weiterhin vor, während Menschen, die sich fürs Allgemeinwohl einsetzen jährlich mehr zur Kasse gebeten werden.

Müsste man die Parkgebühren nicht an die ÖPNV-Preise koppeln? Sprich, wenn dort um bis zu X € erhöht wird, müsste das auch überall für Parkgebühren gelten? Das wäre fair.

Aber die AUTOkratie ist wohl zu stark für Fairness. Vielmehr herrscht Bequemlichkeit und Anarchie vor. Man merkt deutlich, wie egoistisch Menschen sind.

Symbolbild öffentlicher Verkehr

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#Nachhaltigkeit bei Verpackungen – Brotbeutel

Brot ist oft in Kunststoff eingepackt. Es gäbe zwar auch andere Lösungen, aber nehmen wir dies einfach mal als gegeben an.

Der Kunststoff könnte nach dem Entleeren einfach in die gelbe Tonne geschmissen werden, aber das wäre natürlich wenig nachhaltig. Wenn man schon einen derartigen Beutel hat, dann kann man diesen auch noch nutzen. Wenn der leer ist, kann man den Beutel auch nutzen, um das Butterbrot zur Arbeit mitzunehmen. Man muss dann weder etwas spülen noch einen extra gekauften Beutel verschmutzen. Man reduziert also ein wenig den Ressourcenverbrauch. Über die Jahre kann sich das ohne Aufwand summieren.

Einige Brotbeutel sind auch recht groß, sodass diese sich auch zum Sammeln von Material für die Gelbe Tonne eignen. Gerade der ganze Kleinkram passt da prima rein und man braucht nicht extra noch einen Müllbeutel. Wobei natürlich auch alle anderen größeren Plastikbeutel zum Sammeln von Wertstoffen für die gelbe Tonne geeignet sind. Wer dafür Müllbeutel nutzt, ist verschwenderisch.

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#Bundespolizei schickt lächerlichen Widerspruchsbescheid – #Waffenverbotszone

Wenn man innerhalb kurzer Zeit einen Widerspruchsbescheid bekommt, kann dieser nichts taugen. Insbesondere dann nicht, wenn das zwischen Weihnachten und Neujahr ist.

Am 27. wurde der zugestellt, hatte aber natürlich keine Lust mir den Abend zu verderben, da schon klar war, dass bei so schneller Reaktion nichts Brauchbares drin stehen kann. Zwar wurden meine Mängel erwähnt, dann wurde aber der Widerspruch aus formellen Gründen abgelehnt, weil ich diesen per Email eingelegt hätte und nicht wie angeblich vorgeschrieben schriftlich. Dies mag zwar in irgendeinem Gesetz so stehen, allerdings nicht in der Allgemeinverfügung. Dort steht:
„Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Bundesgrenzschutzstraße 100, in 53757 Sankt Augustin einzulegen.“

Kann daraus die Durchschnittsbevölkerung schließen, dass dies nur schriftlich geht? Da heute an vielen Stellen per Email kommuniziert wird, ist dies für die meisten sicherlich nicht nachvollziehbar. Zumal dies bei Verfahren in Rahmen von Einwendungen auch immer wieder anders ist. Das heißt woher weiß man welche Form zulässig ist, wenn man nicht einmal auf die entsprechende Rechtsstelle hingewiesen wird, wo steht, welche Wege zulässig sind? Die heutige Kommunikation auch mit Behörden findet per Email statt. Verträge werden per Klick geschlossen aber einen Widerspruch muss man schriftlich oder per „qualifizierter“ Email einlegen? Und das in der Digitalisierungswüste Deutschland? Da wäre zumindest ein Hinweis angebracht oder eine Anpassung des Gesetzes, damit dieser Punkt wirklich für alle klar ist.

Und eine Klage lohnt sich nicht, weil die „Waffenverbotszone“ jetzt eh abgelaufen ist.

Und natürlich hat man sich eine inhaltliche Prüfung gespart, weil man sich so die Arbeit einer inhaltlichen Auseinandersetzung erspart. Vielleicht sollte man das nächste Mal direkt klagen und eine Aufhebung verlangen, wenn so offensichtlich fehlerhaft gearbeitet wird.

Zumal m. W. keiner durch Messer auf Weihnachtsmärkten verletzt wurde aber etliche getötet und verletzt durch KFZ.

Waffenverbotszone Schild Duisburg

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Gibt X kein Posts – #Hetzwerk #Musk

Habe mal schnell etwas gebastelt. Die Bilder sollen dazu animieren Musk nicht mehr zu unterstützen. Jede Aktivität trägt bei seinem Hetzwerk X zu Gewinnen bei. Das heißt Account stilllegen oder löschen und vor möglichst viele vom Weggehen überzeugen.

Wer Musk unterstützt, unterstützt auch Trump und Faschismus. Gerade jene aus der echt liberalen (nicht die rechte FDP) bzw. linken Ecke kann ich nicht verstehen, dass die noch immer dieses Hetzwerk unterstützen.

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#Petition: Krankschreibung mit Prüfung der Fahrtauglichkeit – #Verkehrssicherheit

Die nachfolgende Petition habe ich beim Bundestag eingereicht.

Petition:
Der Bundestag möge beschließen, dass bei einer Krankschreibung immer auch die Fahrtauglichkeit bewertet werden muss.

Begründung:
In der Corona-Pandemie gab es Drive-In-Teststellen, obwohl schwerere Fälle zu „Brain-Fog“ führen, die einen definitiv fahruntauglich machen. Auch Grippe und andere Erkrankungen schränken die Fahrtauglichkeit erheblich ein. Es gibt auch Medikamente, welche die Fahrtauglichkeit einschränken. Auch hier müsste eines eine klare Ansage vom Arzt geben und einen entsprechenden Vermerk.
Häufig heißt es auch Alte und Kranke wären auf ein KFZ angewiesen. Ich sah vor einiger Zeit eine alte Frau mit Stock mühsam in ein KFZ einsteigen. Sie setzte sich ans Steuer. Wie kann jemand schnell und richtig Pedale bedienen, wenn es mit dem Laufen nicht klappt?
Es gibt Menschen die sehen nicht (mehr) so gut im Dunkeln, auch hier müsste eigentlich gehandelt werden.
Wenn man VisionZero, also keine Toten und Schwerverletzten im Verkehr, erreichen will, muss bei den Ursachen angesetzt werden.
Es geht hier auch nicht ums Vertrauen zu einem Arzt, denn wenn Menschen andere gefährden sind auch dieses Stellen dazu verpflichtet etwas zu sagen. Ein rechtlicher Rahmen würde hier helfen.
Wenn man zumindest in der Krankschreibung die Fahrtauglichkeit bewerten müsste, würde dies schon viel bewirken.

Menschen die Fahruntauglich sind und trotzdem am Steuer sitzen sind eine Lebensgefahr für alle anderen.

Diskussion:
Theoretisch fällt das alles unter Eigenverantwortung, da es aber allein in Deutschland täglich Tote und Verletzte gibt, funktioniert Eigenverantwortung offensichtlich nicht.

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#Datenschutz: Warum gibt Amazon einfach die Emailadresse weiter?

Es gibt Menschen die bestellen bei Amazon. Scheinbar geht das manchmal einfach nicht anders, weil man das im regulären Handeln nicht bekommt. Soweit so gut. Da verwundert es dann, wieso DHL eine Email schreibt, dass das Paket zu einem bestimmten Zeitpunkt ankommt.

Da stellen sich dann direkt drei Fragen:
1. Wieso hat DHL die Emailadresse
2. Wann wurde dem zugestimmt
3. Wo kann man dies abstellen

Eine Option für diese spezifische Datenweitergabe scheint es nicht zu geben. Eine explizite Zustimmung konnte ich bei Recherchen auch nicht finden. Mehr noch ergaben die Recherchen, dass Amazon in dem Fall mit dem bedrohlichen Betreff: „Persönliche Daten löschen / Konto schließen“ antwortet. Das klingt für mich mehr nach diesen Phishingmails.

Wenn man den Mailaccount, auf welchen die DHL-Mail geht, gar nicht unterwegs abruft, erfährt man ohnehin erst nach Rückkehr davon. Zumindest in dem Fall hätte das keinen Mehrwert. Außerdem ist hier auch die Frage, ob man überhaupt möchte, dass Unternehmen wie DHL sowohl die Mailadresse, wie auch die Anschrift kennen. Geht die ja eigentlich nichts an. Etwas anderes wäre dies natürlich, wenn das eine freiwillige Option wäre, die es aber nach meinen Recherchen nicht ist.

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#Verkehrssicherheit: Fehlende Medienethik bei Unfällen – #Automorde

Die Medien bringen nur ganz selten etwas zu Suiziden, weil man ansonsten Nachahmung befürchtet. Man behauptet hier also aus ethischen Gründen Nachrichten zu unterdrücken. Unfälle dagegen werden völlig unreflektiert in Form der Meldung der Polizei abgedruckt. Es wird weder hinterfragt noch sonst wie geprüft. Auch werden mitunter verharmlosende Überschriften gewählt. Vor kurzem hatte ich das hier gepostet. Bis heute kann ich aus der Beschreibung nicht nachvollziehen, was da überhaupt passiert ist. Das wird allerdings verharmlosend als Unfall bezeichnet.

Wenn etwas häufig passiert, darf man es eigentlich nicht mehr als Unfall bezeichnen. Schließlich ist das oft absehbar, dass etwas passieren kann, aber trotzdem nichts getan wird.

Die Medien machen sich aus meiner Sicht mitschuldig, da diese unreflektiert den Unsinn, welche die Polizei schreibt, wiedergeben. Weder wird darauf eingegangen, wie man den „Unfall“ hätte verhindern können, noch die eigentlich geltenden Verkehrsregeln. So wird einfach nur billig Inhalte generiert, die im Endeffekt mehr Schaden als nutzen. Der wäre es sinnvoller täglich über Verkehrsregeln aufzuklären. Aber weder die Polizei noch andere Verkehrsbehörden geben täglich Hinweise für Personen mit KFZ, um Gefährdungen zu vermindern. Scheinbar will niemand „Unfälle“ wirklich verhindern, sondern bequem nur einmal im Jahr oder so Glitzerkleidung empfehlen. Das ist keine Prävention, das ist einfach nur erbärmlich.

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#Magdeburg: Alte Forderungen, die nichts genutzt hätten – #Vorratsdatenspeicherung #Faeser #Automorde

Jetzt kommen diese Leute aus der Politik wieder aus den Löchern, welche irgendwelche abstrusen Forderungen durchsetzen wollen. Sei es nun Vorratsdatenspeicherung oder anderer Unsinn, der Handlung vortäuschen soll, obwohl man auf die wesentliche Aspekte der Tat in Magdeburg gar nicht eingeht.

Erst einmal war die Tatwaffe ein KFZ, außer Sperren gibt es da scheinbar keine Maßnahmen, die man unternehmen will. Sollte man hier nicht vielmehr die Frage stellen, wieso jemand offensichtlich psychisch labiles ein KFZ besitzen darf? Und warum sind SUV mit besonders hohem Schadenspotential für Menschen überhaupt auf deutschen Straßen zulässig? KFZ sind täglich Tatwaffe bei Tötung oder Verletzung von Menschen und oft liegt zumindest bedingter Vorsatz vor, denn man fährt nur selten versehentlich zu schnell. Das KFZ, wird bei Maßnahmen aber gar nicht erwähnt.

Ich sehe keine Maßnahmen, welche auf das Hetzwerk X abzielen, was offensichtlich die Radikalisierung zumindest befördert, wenn nicht sogar verursacht hat. Man holt hier wohl nur die gleichen alten Forderungen wieder aus der Schublade, welche Aktivitäten vorgaukeln sollen. Eigentlich müsste man hier doch klare Forderungen nach Einschränkungen bzw. einer Haftung erheben. Wenn ein „soziales Netzwerk“ nicht von sich aus reagiert, müsste dieses straf- und zivilrechtlich für alle Kosten als mitverantwortlich haften. Das würde sicherlich Moderation und ein Vorgehen gegen Hass und Hetze erzwingen, das derartige rechte Terroranschläge vielleicht sogar verhindern könnte.

Die nun mal wieder von Überwachungsfanatikern geforderte Vorratsdatenspeicherung schränkt die Freiheit erheblich ein, da alle überwacht werden unabhängig von einem Verdacht. Das Problem in Magdeburg waren eher inkompetente oder überforderte Behörden. Denn alle relevanten Informationen waren bekannt. Zudem wird zeitgleich mit Datenschutz begründet, warum man angeblich keine Tempoüberwachungszonen einführen kann, dabei wäre dies sogar datenschutzkonformer als die Vorratsdatenspeicherung, insbesondere dann, wenn man auf Halterhaftung umstellt. Denn schließlich entscheidet auch der Halter darüber wer das KFZ erfährt. Man müsste dann nur noch das Nummernschild erfassen und dies sind nun einmal öffentlich verfügbare personenbezogene Daten.

Die Messerverbote sind ebenfalls lächerlich, denn erstens hält das wirkliche Täter nicht ab und zweites schränkt dies die Bewegungsfreiheit erheblich ein. Und zumindest für Duisburg wurde die Waffenverbotszone am Bahnhof ohne korrekte Rechtsgrundlage verfügt. Die Allgemeinverfügung ist zu unkonkret und die Begründung taugt nichts. Eine Abwägung der Grundrechte hat nicht stattgefunden. Stattdessen verweist man auf ein eingestuftes Dokument, was man natürlich nicht einsehen kann. Das weckt bei mir erhebliche Zweifel, an der Rechtsstaatlichkeit auch bei den anderen Maßnahmen.

Sicherheit ist mir wichtig, aber bitte an den Stellen zuerst ansetzen, wo man mit wenig Aufwand, die meiste Sicherheit gewinnt. Der Straßenverkehr kostet mehr Menschenleben als Terroristen. Gefährder, wie Raser oder Falschparker kommen viel zu glimpflich davon, wenn diese überhaupt erwischt werden. Man duldet extrem viel mit der Konsequenz, dass es immer wieder Tote und Verletzte gibt. Ist aus meiner Sicht heuchlerisch auf der einen Seite, an einigen Stellen, immer mehr für angebliche Sicherheit zu tun und Grundrechte mitunter erheblich einzuschränken, während man zeitgleich einfache und sinnvolle Maßnahmen nicht durchführt. Scheinbar sind Messermorde anders zu bewerten als die Tatwaffe PKW. Vielleicht machen Leichenberge mehr Eindruck, als die Leichen schön weit verteilt über ganz Deutschland. Für mich macht das keinen Unterschied, was die Motive waren und ob es einzelne Tote oder viele waren. Denn das Resultat ist für die Opfer das Gleiche, man ist tot oder verletzt.

Man muss sich endlich auf die stellen konzentrieren, wo man etwas bewirken und kann und der Bevölkerung vermitteln, dass es immer ein Restrisiko gibt und es keine 100 %ige Sicherheit gibt.

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#Queer: ICE mit Regenbogen – #Freiheit #Duisburg #Liebe

Oft muss ich die Bahn leider kritisieren, weil einfach sehr viel schiefläuft, was aus meiner Sicht so nicht sein müsste. Aber manchmal gibt es auch diese Momente, wo einem die Bahn ein Lächeln ins Gesicht zaubert. Etwa wenn man früh morgens einen Regenbogen-ICE vors Handy bekommt.

Es ist schön, dass die Bahn sich so klar positioniert für Freiheit, so zu Leben, wie man möchte, solange es niemanden schadet.

Man könnte auch sagen ein Regenbogen im sonst so öden Duisburg HBF, der auch mit Welle in tristen Farben gehalten ist.

Was ich mich nur Frage ist, wie das Menschen machen, die etwas gegen dieses Symbol haben. Oder fahren die eh nicht mit der Bahn?

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#Datenschutz bei murX (früher Twitter) – #Musk

Die Seite X oder murX, wie ich sich nenne, früher bekannt als Twitter, erhebt Daten. Neben den notwendigen Daten, wie Emailadresse und Passwort, wird auch eine Telefonnummer abgefragt.

Da ich nunmehr zum Ende des Jahres nicht mehr auf murX aktiv bin, überlege ich derzeit, ob ich den Account vollständig lösche oder nur einen Teil der Daten löschen möchte.

Also habe mir mal die Seite bzgl. Datenschutz angeschaut. Dort steht auch einiges, aber genau wie in der App gibt es keine Option, bestimmte Daten zu löschen. Die Datenschutzerklärung liest sich sogar so, als könnte man nur alles löschen inkl. Account. Wobei ich mich frage, ob die Abfrage der Telefonnummer einen legitimen Zwecke hatte. Schließlich werden Daten erhoben und gespeichert, mit der Gefahr eines Lecks, bei der immer auch die Notwendigkeit zu betrachten ist.

Jedenfalls wollte ich deswegen Kontakt mit der zuständigen Stelle aufnehmen. Ich fand zwar einen Link zu einer Art Kontaktformular, welches mir allerdings sehr automatisiert erscheint und zudem noch im Text versteckt ist. Hervorgehoben sind nur postalische Adressen. Allerdings wundere ich mich da doch ziemlich, warum man einem Internetunternehmen nicht vernünftig per Email schreiben kann, wenn man Fragen zum Datenschutz hat. Das Unternehmen führt sein Geschäft im Internet durch, allerdings müsste man für bestimmte Fälle dann postalisch nach Irland schreiben? Das finde ich absurd.

Ich vermute, dass man bei murX möglichst wenig Aufwand haben will und viel automatisiert hat. Was ja auch okay ist, dann allerdings die Kontaktaufnahme so umständlich zu machen, dass diese abschreckt, steht aus meiner Sicht nicht im Einklang mit dem Datenschutz. Man will sich hier möglicherweise, wie an anderen Stellen das Personal sparen. Darauf deutet auch hin, dass Hass und Hetze scheinbar keiner Kontrolle unterliegt bzw. Accounts automatisch eingeschränkt werden. Der Volksverpetzer klagt deshalb (! Youtube Link).

Wenn Musk den EU-Datenschutz nicht einhalten will, dann soll er sein Unternehmen halt aus der EU abziehen.

Accounts bei murX (früher Twitter) werden schon mal ohne klare Begründung eingeschränkt.

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#Duisburg: Mülltonnen auf Gehwegen? – #Exklusion

Wenn man unterwegs ist und dabei in der Mobilität eingeschränkt ist, nimmt man vieles anders wahr. Die Bilder zeigen zwei Stellen an der Günterstraße in Rheinhausen. In dem einem Fall bleiben ca. 80 cm Platz vom Gehweg, weil die geleerten Mülltonnen falsch abgestellt wurden im anderen Fall blockiert man den Gehweg direkt neben einem Parkplatz für jemandem mit eingeschränkter Mobilität. Glücklicherweise parkte da gerade niemand, denn ansonsten wäre der Gehweg vollständig blockiert gewesen.

Wie würden die Behörden wohl reagieren, wenn man die Mülltonnen mitten auf die Fahrbahn stellen würde, sodass KFZ in Schlangenlinien fahren müsste oder vielleicht auch gar nicht durchkäme ohne diese bei Seite zu stellen? Ich habe da eine Vermutung, dass dann ziemlich heftig regiert würde. Und warum reagieren die Behörden nicht genauso, wenn die Mülltonnen rechtswidrig auf Gehwegen stehen? Denn schließlich müssen die Mülltonnen laut Satzung am Fahrbahnrand abgestellt werden und nicht auf dem Gehweg, der kein Teil der Fahrbahn ist.

Warum wird durch die WBD der Fußverkehrsfluss ausgebremst? Und dann auch noch derartig rücksichtslos, dass u. a. Menschen im Rollstuhl nicht oder nur sehr erschwert durchkämen.

Die Günterstraße hat zudem nur einen schmalen Gehweg, der ja durch KFZ erheblich eingeengt wird. Den Rest auch noch mit Mülltonnen zustellen lassen darf nicht sein. Vielmehr müssten hier Parkplätze für die Müllabholung gestrichen werden, was ja auch die Leerung optimieren würde, wenn alle Tonnen an einem Platz stehen würden.

Aber in Duisburg, der Stadt mit AUTOfokus zählen die Rechte von Fußverkehr nicht viel.

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#Habeck: Warum ist er immer noch im Hetzwerk X? – #TeamHabeck #Musk

Wie ich den Medien entnahm, hat Musk Olaf Scholz beleidigt und AgentenfürDiktatoren gelobt. Da stellt man sich die Frage, warum es da von Habeck keine Reaktion drauf gibt? Warum unterstützt er noch immer Musk mit seiner Präsenz?

Habe diese Frage nun auch mal über Abgeordneten Watch an ihn gestellt und rufe dazu auf, möglichst vielen aus der Politik dieser bzw. ähnliche Fragen zu stellen.

Meine Frage:
„Warum sind Sie immer noch im Hetzwerk X von Elon Musk?“

Hintergrund zu der Frage:
„Wie ich den Medien entnahm, fördert das Hetzwerk X durch Algorithmen Rechte bzw. Rechtsextreme Einstellungen. Musk persönlich favorisiert den rechtsextremen Verdachtsfall und beleidigt Olaf Scholz. Dem sein Hetzwerk wird aufrecht erhalten von Menschen, wie Ihnen, die dort verbleiben, obwohl man allein durch die unkritische Präsenz dort der Demokratie schadet. Jedes Posting unterstützt Musk. Viele sind schon dort weg, weil sie das nicht mehr wollen. Deshalb stellt sich mir die Frage, wie ein Kanzler Kandidat einer demokratischen Partei Elon Musk unterstützen kann, obwohl man die Seite eigentlich sanktionieren müsste.“

Weiß natürlich nicht, ob die so auch veröffentlicht wird.

UPDATE

Inzwischen wurde die Frage veröffentlicht: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/robert-habeck/fragen-antworten/warum-sind-sie-immer-noch-im-hetzwerk-x-von-elon-musk

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#Krefeld belastet lieber Fußverkehr mit dickem Schild – #Verkehrswende

Auch in Krefeld wird Verkehrswende nicht gelebt, wie man an einem Schild sehr deutlich sieht.

Statt das Schild auf die Parkplätze zu stellen, blockiert man lieber den Fußverkehr und lässt nur wenig Platz. Man hat hier quasi den Gehweg halbiert, was zwar nach den entsprechenden Richtlinie so sein soll, aber nicht im Einklang mit der StVO steht, da hier für den KFZ-Verkehr der Fußverkehr erheblich beeinträchtigt wird. Es hätte sicherlich auch andere Lösungen gegeben.

Notfalls muss man einen Schilderfuß wählen, der fest in den Boden eingebunden ist. Die gezeigte Lösung ist jedenfalls eine Benachteiligung des Fußverkehr.

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#Bahnsinn: Inkompetenz der Bahn grenzenlos – #Verspätung #Bahnprobleme

Der Irrsinn bei der Bahn zeigte sich mal wieder deutlich bei dieser Nutzung des ÖPNV. Am Flughafen Düsseldorf sollte der ICE um 12:47 abfahren und das planmäßig, zeitgleich soll am selben Gleis der RE 1 um 12:46 abfahren. Da fragt man sich ob es in der Anzeigenzentrale der Bahn keine Fehlerprüfung gibt. Denn zeitgleich können keine zwei Züge am gleichen Bahnsteig stehen. Solche undurchdachten Anzeigen, die natürlich an der Realität scheitert finde ich besonders ärgerlich, weil alle mit nur einem Hauch Verstand sofort wissen, dass dies gar nicht geht. Bei der Einfahrt des RE in Duisburg stand der ICE am anderen Gleis. Man hätte hier also durchaus den RE vorlassen können, aber lieber hat man hier noch mehr Verspätung erzeugt, sodass sehr viele zu anderen Gleisen rennen mussten. Beim RB31 waren es einige, die diesen noch gerade eben erwischt haben.

Bei so viel Inkompetenz, die auch nach außen sichtbar wird, gelingt das mit der Verkehrswende nur schwerlich. Wenn man hier wenigstens das Vertrauen nicht vollständig erledigen würde.

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#Duisburg: Warum lügt Herr Trappmann vom Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement? – #Verkehrswende

In der Niederschrift des Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vom 07.11.2024 äußerte Herr Trappmann Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement folgende Unwahrheit:
„Weiterhin wies er darauf hin, dass die Novellierung der StVO vom 11.Oktober 2024 erst mit dem Erlass der neuen Verwaltungsvorschrift anwendbar sei.“
Wer sich mit der VwV-StVO beschäftigt hat, weiß genau, dass vieles gar nicht darin geregelt ist. So steht u. a. zu § 45 gar nichts in der aktuellen VwV-StVO, es ist also nicht unwahrscheinlich, dass auch zukünftig darüber nichts drin steht. Somit ist gelogen, dass man die StVO erst anwenden kann, wenn dazu etwas in der VwV-StVO steht. Mag sein, dass die Verwaltung der Stadt Duisburg nicht in der Lage ist, die StVO rechtskonform anzuwenden, dies merkt man ja an vielen Stellen, aber die VwV-StVO als Ausrede zu nutzen ist einfach nur peinlich. Das untermauert nur weiter das desaströse Bild, welches ich von diesem Amt habe.

Völlig davon abgesehen, dass Gesetze und Verordnungen mit Datum der Veröffentlichung anzuwenden sind. Mag sein, dass die Vorgaben für die interne Umsetzung, denn nichts weitere stellt die VwV-StVO dar, später etwas anders klingt aber dies ändert nichts daran, dass Gesetze und Verordnungen sofort anwendbar sind.

Will man hier mal wieder Rechte für Rad- und Fußverkehr verschleppen, weil diese der Verwaltung im AUTOfokus nicht passen? Wäre schön, wenn die Verwaltung sich an StVO, VwV-StVO und VwVfG halten würden, was nachweislich nicht der Fall ist. Aber dann auch noch derartigen Unsinn zu erzählen, als Ausrede weiterhin nichts tun zu müssen, dann ist das mehr als ärgerlich.

Oder liegt es daran, dass man nicht in der Lage ist, Recht und Gesetz korrekt anzuwenden und deshalb unnötig deutlich mehr zu tun hat? Kostet halt viel Zeit Ausreden zu erfinden, die halbwegs plausibel klingen.

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#Warnung: Kohlenmonoxidmelder FA370 – Sensor mit begrenzter Lebensdauer – #Klimaschutz #Umweltschutz

Vor einigen Jahren kaufte ich einen Kohlenmonoxidmelder. Den FA370 von der Fa. Flamingo. Als ich Batterien einsetzte meckerte das Gerät. Ich dachte zuerst, dass dies an den Batterien läge. Habe diese also erneut aufgeladen und wieder das Problem. Ebenso mit Einwegbatterien.

In der Anleitung stand nichts, was auf den Fehler hindeutete. Erst auf Nachfrage bei der Firma kam heraus, dass der Sensor nur eine begrenzte Zeit hält und END bedeutet, dass der Sensor nicht mehr funktioniert. In der Anleitung nicht ein Wort zu diesem „Fehler“. Ich kann mich nicht entsinnen dazu etwas auf der Verpackung gelesen zu haben. Hätte auch kaum etwas mit austauschbarer Batterie geholt, wenn das Gerät eh nur eine begrenzte Lebensdauer hat.

Wenn man weiß, dass die Lebensdauer des Sensors begrenzt ist, findet man in der Anleitung sehr subtile Hinweise darauf. Aber klar ausgedrückt ist das nicht. Über so etwas muss man aus meiner Sicht bereits beim Kauf Bescheid wissen. Vielleicht gibt es auch nur solche chemischen Sensoren mit begrenzter Lebensdauer. Habe dies noch nicht recherchiert. Aber für eine bewusste Entscheidung für Mehrweg und gegen Einweg müssen einem diese Informationen vor dem Kauf klar und eindeutig zur Verfügung gestellt werden.

Mir stellt sich zudem die Frage, warum der Sensor nicht austauschbar ist. Dann müsste nicht die ganze Elektronik weggeschmissen werden. Aus meiner Sicht ist das ziemliche Verschwendung von Ressourcen.

Zudem ist die begrenzte Lebensdauer auch ein Sicherheitsrisiko, welche klar kommuniziert werden muss und nicht nur als Aufforderung: „Ersatz 7 Jahre nach Installation“ Wenn man dies überhaupt bemerkt, dann wird einem nicht klar warum. Eine Firma, die so etwas nicht richtig kommuniziert ist aus meiner Sicht mitverantwortlich, wenn es Tote gibt.

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#Duisburg: DVG behindert/gefährdet rücksichtslos Radfahrer – #Fahrrad

Als ich am vergangenen Mittwoch an der Haltestelle Stünning stand und auf meinen Bus wartete, sah ich das Fahrzeug der DVG den nutzungspflichtigen Fahrradstreifen blockieren. Noch dazu kurz hinter eine Kreuzung. Die Friedrich-Ebert-Straße ist eine Straße mit sehr viel KFZ-Verkehr.

Keine Ahnung, was genau gemacht wurde, aber es gibt im Umfeld ausreichen legale Parkplätze, nichts rechtfertigt hier mehrere Minuten den Fahrradstreifen zu blockieren.

Das Fahrzeug hat zwar die Symbole für Sonderrechte am Fahrzeug und sogar das gelbe Rundumlicht an, allerdings ist offensichtlich, dass der Fahrer die Sonderrechte nicht rechtskonform ausgeübt hat, denn sogar neben der Bushaltestelle sind legale Parkplätze vorhanden, wo regelmäßig ähnlich große Fahrzeuge stehen. Bequemlichkeit eines Fahrer sind kein Grund Sonderrechte in Anspruch zunehmen und neben der Gefährdung durch KFZ auch einer Dooringgefährdung auszusetzen. Im Gegensatz zu einem kurz haltenden Bus parkte das Fahrzeug dort definitiv mehr als drei Minuten.

Die Verkehrsregeln gelten nun einmal auch für die DVG. Bequemlichkeit ist dagegen nur eine Ausrede andere zu behindern/gefährden.

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#Wahl: Merz verarscht Atomschwurbels – sind die wirklich so dumm? – #AKW #Merz

Laut NRZ verspricht die CDU Atomschwurbels, also jenen, die immer noch fanatisch und irrational glauben man würde zur Atomkraft zurückkehren und die ollen abgeschalten AKW anschalten, zu prüfen, ob dies geht. Da stellt sich mir die Frage, ob Atomschwurbels wirklich so vernarrt sind AKW, dass die Merz diese Irreführung durchgehen lassen.

Fakt ist, dass der Betrieb der AKW beendet wurde und damit keine Genehmigung zum Betrieb mehr vorliegt. Das heißt eine Prüfung wird ergeben, dass keine Genehmigung vorliegt und eine Betrieb nicht mehr möglich ist, da für derartig veraltete AKW keine neue Genehmigung mehr möglich ist. Denn ganz offensichtlich wird das schon aus rechtlichen Gründen spätestens vor Gericht scheitern.

Ein weiterer Fakt ist, dass kein Unternehmen mehr ein AKW betreiben will, weil diese nicht rentabel sind, wenn man alle Kosten berücksichtigt.

Dazu kommt, dass die AKW längst beim Rückbau sind und gar nicht mehr das Know-How für einen Betrieb hat. Auch der Rückbau unterliegt Genehmigungen, welche bereits beantragt bzw. sogar schon genehmigt sind. Die Firmen sind bereits jetzt dabei zurückzubauen.

Und selbst wenn alles davor kein Problem wäre, wäre immer noch das Problem, dass es kein Endlage gibt. Und Merz wird sich wohl kaum öffentlich für ein Endlager vor der Haustür aussprechen.

Zu deutsch, was die CDU da macht ist Wählertäuschung. Ich kann es natürlich nur in diesem Fall belegen, es ist aber für mich wahrscheinlich, dass auch andere Wahlversprechungen nichts als Mogelpackungen sind.

AKW Emsland, inzwischen abgeschaltet und bleibt auch aus

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#Duisburg: Schlechte Begründung für Waffenverbotszone – #Bahnsinn #Freiheit #Grundrechte #Fahrrad

Vor kurzem hatte ich der Waffenverbotszone Duisburg HBF Widersprochen, weil die Allgemeinverfügung völlig unzureichend ist und man damit ohne brauchbare Rechtsgrundlage in den Grundrechten eingeschränkt wird. Hier insbesondere der Bewegungsfreiheit. Denn völlig unabhängig davon, ob man eine Waffe mitführt, reicht bereits die Kontrolle, dass man etwa den Anschluss verpasst.

Meine Kritik galt auch der fehlenden Begründung, die nicht zusammen mit der Allgemeinverfügung bekannt gemacht wurde, was aus meiner Sicht rechtswidrig ist. Gestern wollte ich diese dann mal per Frag den Staat anfordern und habe festgestellt, dass dies schon jemand erfolgreich gemacht hat.

Die Begründung beginnt mit allgemeinen Aussagen zu Gewalt an Bahnhöfen. Warum bei Gewaltdelikten auch Erpressung erwähnt, erschließt sich mir nicht, da diese nichts mit Waffen zu tun hat. Angeblich würde Alltagsgewalt im öffentlichen Nahverkehr Aufmerksamkeit erlangen. Auch werden Alkohol- und Drogenszene erwähnt, wobei ich weder die Unterscheidung zwischen Alkohol und anderen Drogen verstehe noch, in Hinblick auf die Begrenzung der Allgemeinverfügung auf Bahnhofsgebäude. In Düsseldorf etwa sind die Drogensüchtigen primär vor dem Bahnhof.

Dann führt man auf, wie viele Gewaltdelikte an den betroffenen Bahnhöfen insgesamt bearbeitet worden wären und dass dies angeblich eine Steigerung wäre. Schon hier fällt eine fehlende Differenzierung auf. Denn es wäre durchaus denkbar, dass es an einigen Bahnhöfen erhebliche Steigerungen gab und an anderen eine deutlich Verringerung. Außerdem wird nur mit dem Vorjahr verglichen und auch andere Gründe für eine Steigerung sind denkbar. Etwa mehr Präsenz, höhere Anzeigebereitschaft oder was auch immer. Durch einen Vergleich mit dem Vorjahr kann man keinen Trend erkennen, sodass es sich auch um normale Fluktuationen handeln könnte. Zudem müsste die Begründung aus meiner Sicht für jeden einzelnen Bahnhof verfasst werden und nicht so pauschal für alle zusammen. Man kann nicht Grundrechte an so vielen Orten einschränken auf Grundlage von pauschalisierten Aussagen. Das erfüllt nicht einmal annähernd die Anforderungen an eine brauchbare rechtsstaatliche Begründung.

Besonders abstrus wird es hier:
„Zusätzliche Recherchen im bundespolizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem ergaben für den Vergleichszeitraum der Weihnachtszeit aus dem Vorjahr 15.November 2024 bis 23. Dezember 2023 insgesamt 153 Vorgänge, die sich an den von der Allgemeinverfügung umfassten Bahnhöfe bzw. im Ein-Kilometer-Umkreis ereignet haben und bei denen die Tatverdächtigen bzw. Beschuldigten eine Waffe oder andere gefährliche Gegenstände zumindest mitführten.“
Man nimmt also den Umkreis von einen Kilometer um Bahnhöfe als Begründung dafür, dass man in den Bahnhofsgebäuden kontrolliert? Das ist klares Unrecht, denn wenn man den Umkreis mitnimmt, müsste auch in diesem alle gefährlichen Waffen kontrolliert werden inklusive KFZ. Aber genau das macht man nicht. Man steigert hier lediglich die Zahlen, weil im Umfeld, wo die Bundespolizei gar nicht zuständig ist sicherlich noch weitere Fälle hinzukommen. Sprich eine geschönte Statistik um Unrecht zu legitimieren.

Angebliche bestünde eine unmittelbare Gefahr für Reisende. In Anbetracht von tausenden Verkehrstoten mit Beteiligung von KFZ jährlich, wo also eine wirkliche Gefährdung besteht, ist das absurd. Wenn es um Prävention im Straßenverkehr geht, heißt es jedes Mal, dass dies nicht ginge, weil dort kein Unfallschwerpunkt wäre. Sprich man will nicht an der Stelle tun, weil bisher nichts passiert ist. Bei den Waffenverbotszonen in Bahnhöfen leitet man dagegen aus Einzelfällen ohne konkreten Bezug zu den jeweiligen Bahnhöfen pauschale Maßnahmen ab. Ich finde dies extrem verlogen, wenn man die Gefahren im Verkehr derartig verharmlost und die angebliche Gefahr durch Waffen derartig übertreibt.

Mit dieser Begründung könnte man im Prinzip überall Waffenverbotszonen „begründen“.

Dann geht es weiter mit
„Die Bahnhöfe […] wurden mittels Verfügung STA-180403_STA-SB_14_00043#0012# 0006 – VS-NfD vom 16. September 2024 bis zum 31. März 2025 als
gefährdete Objekte im Sinne der §§ 23 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 43 Abs. 1 Nr. 4 und § 44 Abs. 1 Nr. 4 Bundespolizeigesetz eingestuft.“
Man hat also ein eingestuftes Dokument zur Begründung herangezogen im Zusammenhang mit Terrorismus. Sprich eine Überprüfung durch die Allgemeinheit ist erschwert. Wobei VS-NfD (Verschlusssache Nur für den Dienstgebrauch) eine niedrige Verschlusssache ist. Ob die Einstufung richtig ist oder nur der Verweigerung des Zugangs dient kann man von außen nur schwerlich überprüfen. Hier müsste man schon die Veröffentlichung erklagen. Zudem ist es auch immer möglich eine nichteingestufte Version zu nutzen und nur die eingestuften Informationen nicht bekannt zu machen.

Die gesamte Begründung für einen derartige weitreichenden Grundrechtseingriff hat gerade einmal 8 Seiten und ist völlig unfundiert. Vermutlich hätte man mit einer Klage vor Gericht gute Chancen. Eine schlüssige Abwägung der Grundrechte Bewegungsfreiheit vs. Recht auf Unversehrtheit findet nicht statt. Denn mit der Begründung könnte man an vielen Stellen sehr eingreifende Maßnahmen im Straßenverkehr begründen, dies wird aber ständig verweigert. Wie kann es also sein, dass an Bahnhöfen etwas zulässig ist, was im Straßenverkehr nicht erlaubt zu sein scheint?

Auch die sofortige Vollziehung ist unbegründet. Die zuvor erwähnte Verfügung dürfte Anfang September erstellt worden sein, da sie von September bis März datiert. Das heißt dies war bereits im September bekannt und hätte im Oktober veröffentlicht werden können auch die anderen allgemeinen Behauptungen waren vorher bekannt. Der Veröffentlichungszeitpunkt deutet stark darauf hin, dass man dies aus taktischen Gründen so gewählt hat, obwohl es auch anders gegangen wäre.

Es gibt also eine Begründung, die aber nichts taugt und zudem Teile in ein eingestuftes Dokument ausgelagert hat. Insgesamt ein überaus fragwürdiges Vorgehen, was aus meiner Sicht nicht im Einklang mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht, da man eine kleine Gefährdung maßlos übertreibt, während täglich Menschen mit der Tatwaffe KFZ verletzt oder getötet werden.

Man könnte sogar mutmaßen, dass von der Nutzung des ÖPNV abgeschreckt werden soll, während man bei anderen größeren Gefährdungen nichts oder zu wenig tut. Wobei ich mich frage, ob man ein Fahrrad nicht auf als gefährlichen Gegenstand einstufen muss oder einen Koffer, denn mit beidem kann man zuschlagen bzw. erheblich verletzen, wenn man darauf aus ist.

Randnotiz den Duden beherrscht man bei der Bundespolizei offensichtlich auch nicht. So wird u.a. statt korrekt u. a. geschrieben. Das weiß inzwischen sogar ich, obwohl nicht immer besonders gut in Rechtschreibung.

Wahrscheinlich rechtswidrige Allgemeinverfügung im Bahnhof Duisburg

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#Klimaschutz: Warum Gaskraftwerke wegen Braunkohle? – #RWE #Energiewende

Überall wird derzeit behauptet, dass der Braunkohleausstieg 2030 wahrscheinlich nicht klappt, weil man nicht schnell genug neue Gaskraftwerke bauen kann. Mir ist unverständlich, warum man diese Behauptung zu Gaskraftwerken unreflektiert einfach so übernimmt ohne diese zu Hinterfragen. Man liest hier keine Stellungnahme von Energieexperten oder anderen Stellen, die Ahnung haben. Man gibt wieder, was eine aus meiner Sicht unqualifizierte Politikerin behauptet. Genau hier wäre die Aufgabe der Medien, dies zu hinterfragen.

Inzwischen ist die Sachlage zur Energiewende anders. Der Ausbau von Wind und Solar schreitet gut voran. Der Denkmalschutz behindert nicht mehr länger Klimaschutz. Warum sollten also überhaupt noch Großkraftwerke gebaut werden? Wir müssen uns ohnehin vielmehr auf Stromleitungen, Speicherinfrastruktur und ggf. BHKW konzentrieren. Die Speicherung von Strom für kurze Zeit in Batterien und längere Zeit als Wasserstoff mit Brennstoffzellen ist deutlich effizienter, als große Kraftwerke. Zumal ja ohnehin ständig Wasserstoff gepredigt wird und derzeit Windenergie abgeregelt wird, weil die Nutzung überschüssiger Energie für Wasserstoff rechtlich nicht möglich bzw. problematisch ist.

Stattdessen will man wieder diese die Landschaft verschandelnden Großkraftwerke bauen. Ich finde Windräder deutlich schöner. Schlank, ästhetisch, hell und nicht düster wie die großen Kraftwerke.

Auch Erdgas, egal wie man es nun nennt ist klimaschädlich.

Symbolbild Garzweiler Klimaschänder RWE

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#Düsseldorf: Bezirksregierung keine demokratische Instanz – #Verkehrswende #Duisburg #Anarchie

Schon länger beschäftigt mich der Sachverhalt Falschparkärztin, die immer wieder auf dem Gehweg an der Friedrich-Alfred-Straße 58 steht. Obwohl dies klar rechtswidrig ist, handelt weder die Stadt Duisburg noch die Bezirksregierung Düsseldorf. Eigentlich wäre die Bezirksregierung ja für die Aufsicht verantwortlich, allerdings scheint mir das eher eine Anarchobehörde zu sein, denn nach Recht und Gesetz wird dort nicht gearbeitet. Stattdessen behauptet man die Stadt Duisburg hätte alles vollumfänglich berücksichtigt, ohne sich davon auch nur zu überzeugen. Denn ein den Fußverkehrsfluss benachteiligender Verwaltungsakt bedarf natürlich schon allein deshalb einer Begründung. Diese Begründung liegt der Bezirksregierung Düsseldorf aber gar nicht vor, wie ich erst nach hartnäckigem Nachbohren erfuhr.

Es ist doch verwunderlich, wie eine Behörde eine Entscheidung treffen will, wenn nicht einmal die fundamentalen Grundlagen einer Entscheidung vorliegen. Das gehört eigentlich zum 1×1 des Verwaltungshandeln. Stattdessen glaubt man offensichtlich bei der Bezirksregierung einfach alles, was die Stadt Duisburg behauptet. Selbst wenn offensichtlich ist, dass man dort weder Ahnung noch rechtliche Kompetenz besitzt, schützt man lieber andere Behörden und deren Versagen, als Recht und Gesetz zur Geltung zu verhelfen. Und dann wundert man sich, dass die Menschen kein Respekt haben?

Sollten die sich nicht eher darüber wundern, dass ich in Anbetracht dieser Arroganz noch so geduldig bin?

Anarchie in Duisburg, Behörden verweigern Recht und Gesetz für Falschparkärztin

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#Exklusion bei der Bahn – #Köln #Bahnsinn

Ich nehme auch normalerweise oft schon die Perspektive von Menschen mit eingeschränkter Mobilität ein, wenn man allerdings selber eingeschränkt ist, nimmt man dies sogar noch deutlicher wahr.

Das unten gezeigte Bild entstand am Kölner HBF an Gleis 1. Dort gibt es eine schmale Rolltreppe und theoretisch einen Fahrstuhl, der allerdings sehr versteckt liegt. Auf Anhieb sieht man dort keinen Fahrstuhl, der liegt nämlich im Warteraum, der zumindest beheizt ist. Allerdings war der außer Betrieb. Aus welchen Gründen auch immer. Das heißt, wäre ich da mit stärkeren Einschränkungen, wie einem Rollstuhl unterwegs gewesen, hätte ich ein echtes Problem gehabt. In der Bahnapp gibt es natürlich keinen Hinweis und auch das Hinweisschild am Bahnsteig, hin so, als stünde dort ein Aufzug zur Verfügung.

Die Bahn ist leider nicht inklusiv, sondern es findet Exklusion statt, wenn es um Menschen mit eingeschränkter Mobilität geht.

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#Motonormativity: Warum kein Spray an PKW?

An Häuserwänden bzw. Fassaden sieht man häufiger sogenannte Tags durch Sprayer. An KFZ habe ich so etwas noch nicht bemerkt. Ist irgendwie schon verwunderlich, dass kriminelle Sachbeschädiger mehr Respekt vor KFZ zu haben scheinen als vor Hauswänden.

Anders sieht dies dagegen beim ÖPNV aus, da hat man wenig Respekt vor Bahnen. Werden Gebäude und Bahnen vielleicht als Allgemeingut gesehen und KFZ nicht?

Sind die Sprayer eigentlich zu Feige auch KFZ anzusprühen, frage ich mich. Oder warum trauen die sich das bei Gebäuden und der Bahn, aber nicht an KFZ? Man könnte fasst irgendwie vermuten, dass die zur Miete wohnen und ein eigenes KFZ haben und sich deshalb nicht an anderen vergreifen. Ein anderer Grund fällt mir eigentlich nicht ein. Ferner könnte man auf die Idee kommen, dass Sprayer auch häufiger Falschparker sind. Ich mein, wer nicht vor Sachbeschädigung zurückschreckt, der hält sich bestimmt auch nicht an Verkehrsregeln.

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#Warnung: Mögliche Lebensgefahr bei Dayhome SLSKU-6/S6S entdeckt – #Pollin

Vor einigen Jahren hatte ich eine einzeln schaltbare Steckdosenleiste gekauft. Vor kurzem trat dann beim Schalten des Hauptschalters ein seltsames Blitzen auf, was ein wenig so wirkte, wie ein Lichtbogen. Keine Ahnung, was genau da los war, aber manchmal kann man dies ja reparieren.

Beim Versuch die Leiste zu öffnen, stellte ich fest, dass man hier reparaturerschwerende Schrauben verbaut hat. Also einer dieser komischen Schrauben, die mit normalen Standarddrehern nicht zu öffnen sind. Glücklicherweise habe ich auch entsprechende Alternativen.

Im Bereich des Schalters konnte ich nichts erkennen, was das Aufblitzen erklären würde. Auch der Überspannungsschutz schien okay zu sein. Vermutlich ist also der Schalter nicht mehr okay und da dieser gekapselt ist, dürfte eine Reparatur kaum möglich sein. Man könnte diesen natürlich überbrücken, aber darum geht es hier nicht. Denn nach dem Öffnen fand ich folgendes Bild vor.

Man sieht deutlich, dass ein spannungsführendes Kabel von einer Schraube beschädigt wurde. Die Schrauben sitzen zwar weit im Gehäuse und es ist eher unwahrscheinlich, dass man dort gegen kommt, allerdings ist dies auch nicht ausgeschlossen, zumal niemand damit rechnet, dass dort Spannung drauf sein könnte. Etwa bei Kindern im Haushalt, wo die eigentliche Steckdose eine Kindersicherung hat, aber die Schraube natürlich nicht.

Ich schrieb also eine Mail an die Firma und noch ein paar andere Stellen. Da ich die Firma, die groß auf dem Etikett stand Dayhome nicht finden konnte musste ich erst das Kleingedruckte mit einer Lupe vergrößern, um dort die Fa. Pollin zu entdecken. Von Pollin bekam ich als Antwort:
„Wir haben die Ware geprüft und es konnte kein Fehler festgestellt werden.“

Deswegen schrieb ich zurück, dass ich das öffentlich machen würde und so eine Behauptung sehr kritisch sehe. Man ging in der ersten Antwort nicht einmal auf das Problem ein. Es kann natürlich ein Einzelfall sein. Allerdings müsste dies bei einer guten Endkontrolle auffallen, denn dort überprüft man alle Metallteile, ob diese Spannung führen. Eine derartige Kontrolle fand entweder nicht statt oder wurde nicht richtig durchgeführt, was für mich die Frage aufwirft, welche anderen Defizite man übersehen haben könnte.

In einem zweiten Schreiben hieß es dann:
„Wir haben Ihre Reklamation an die Qualitätssicherung weitergeleitet. Der Artikel 452060 wurde 2017 von Ihnen bestellt. Mittlerweile wird der Artikel nicht mehr so verbaut. Ihr Vorfall ist ein Einzelfall. Es liegen uns keine weiteren Reklamationen vor.“
Wenn man bedenkt, dass die Firma Spezialschrauben verwendet, ist es absehbar, dass nur die wenigstens die Leiste überhaupt öffnen können. Und da Wegwerfmentalität vorherrscht werden die meisten es wegwerfen. Sprich, die Aussagekraft, dass es keine anderen Beschwerden gab, ist extrem gering.

Den Gutschein, den man mir übersandt hat, werde ich nicht nutzen. Die Produktsicherheit lässt sich nicht mit Gutscheinen erkaufen. Und ich werde bestimmt nicht von einer Firma kaufen, wo derartige Defizite auftreten, bei Produkt und Beschwerdemanagement.

Ich will jedenfalls nicht verantwortlich sein, falls angebliche „Einzelfälle“ Menschenleben kosten, weshalb ich meine persönliche Erfahrung öffentlich mache. Es kann wirklich ein Einzelfall sein oder systematische Probleme aufzeigen.

Ich habe dies natürlich auch an die zuständigen Behörden gemeldet.

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#Duisburg: PFAS auf die Deponie? – #Umweltschutz

Vor kurzem stand im Lokalteil der NRZ etwas darüber, dass man auf einer Deponie außerhalb von Duisburg einer Technik erproben will, mit der man angeblich PFAS dauerhaft sichert. Dies könnte auch auf der Deponie Lohmannsheide drohen.

Dass die Redakteure von Naturwissenschaft vermutlich nicht so viel Ahnung habe, versteht sich von selbst. Es bräuchte schon fundierte chemische Kenntnisse um zu durchschauen, dass das was die Deponiebetreiber behaupten und die Bezirksregierung Münster genehmigt zu haben scheint, nicht möglich ist.

Angeblich will man verschiedene Dichtbahnen und Sorptionsmatten nutzen. Das hält die PFAS sicherlich ein paar Jahre, vielleicht auch Jahrzehnte oder Jahrhunderte zurück, allerdings heißt das Zeug nicht ohne Grund Ewigkeitschemikalien. Die PFAS zersetzen sich nicht einfach im Boden, die sind auch noch nach Jahrhunderten, so gefährlich wie heute.

Die Dichtbahnen sind Kunststoffe, die entweder in irgendeiner Form durchlässig sind, auch wenn es lange dauern könnte oder zersetzen sich mit der Zeit, weil Weichmacher entweichen oder andere Alterungsprozesse das Material zersetzen. Dauerhaft ist dies definitiv nicht.

Da wären dann noch die erwähnten Sorptionsmatten. Das heiß Matten, die theoretisch einen Stoff aufnehmen und wenn es gut läuft nie wieder abgeben. Allerdings müsste es dazu zu einer chemischen Bindung kommen. Ansonsten verlangsamen diese Matten höchsten den Durchfluss der PFAS. Es kann zwar länger dauern, aber irgendwann sind die definitiv durch. PFAS sind deshalb so beliebt, weil diese inert sind und sowohl, Fett, wie auch Wasser abweisen. Aber ein kleiner Teil der PFAS ist natürlich trotzdem im Wasser. Dies will man zwar auffangen, aber trotzdem ist das kein sicherer dauerhafter Einschluss, sondern nur temporär.

Und dauerhaft im eigentlich Sinne des Wortes heißt, dass man die PFAS länger als Atommüll lagern muss. Wie soll das also gehen, wo man bisher nicht einmal ein Endlager hat. Und da soll so ein Zeug einfach auf eine Deponie, die nur begrenzt dicht ist? Deren Dichtung irgendwann mit extrem viel Aufwand erneuert werden muss?

Warum recycelt man nicht einfach? Das ist simpel, weil das trotz des Aufwands billiger ist, dass Zeug auf einer Deponie zu kippen und die weiteren Lagerkosten auf zukünftige Generation zu verlagern. Recycling ist einfach teurer.

Kurz gesagt: Geiz-ist-Geil-Mentalität lässt Deponien wachsen.

Zu deutsch einfach widerliche Gier, welche unseren Planeten ruiniert.

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#Duisburg: Allgemeinverfügung Waffenverbotszone HBF – #Bahnsinn #NRW #Grundrechte

In dem Versuch Sicherheit vorzutäuschen hat man diverse Bahnhöfe in NRW zu Waffenverbotszonen erklärt. Darunter auch Duisburg HBF. Die Polizeidirektion der Bundespolizei Sankt Augustin zeichnet sich hierfür verantwortlich. Bekanntgemacht wurde dies durch eine an den Bahnhöfen ausgehängte Allgemeinverfügung, die allerdings aus meiner Sicht juristische Schwachstellen hat und demnach die Bewegungsfreiheit unzulässig einschränkt. Die Allgemeinverfügung ist auch im Internet zu finden.

In Duisburg hängt die Allgemeinverfügung im Bahnhof, an einer Stelle, wo man diese leicht übersieht. Zudem ist gar nicht klar, ob man den betroffenen Bereich schon betreten hat bzw. wo dieser genau beginnt.

Da die Allgemeinverfügung für diverse Bahnhöfe gilt ist die Angabe:
„Der Geltungsbereich umfasst im oben genannten Zeitraum, die Gebäudekomplexe der Bahnhöfe inklusive der Gleisanlagen. Ausgenommen sind die U-Bahn/Stadtbahn Bereiche.“
völlig unzureichend. In Duisburg, Düsseldorf und Köln sind die Übergänge nicht klar voneinander abzugrenzen. Zudem ist der Bahnhofsvorplatz kein Gebäude und demnach würde diese Allgemeinverfügung dort nicht gelten, selbst wenn es sich hier um Bahngelände handelt. Das heißt hier besteht schon erheblicher Mangel, der nicht einfach geheilt werden kann.

Richtig suspekt wird es aber bei der Begründung
„Begründung:
Die Begründung dieser Allgemeinverfügung kann in allen Dienststellen der Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden (§ 41 Abs. 3 Satz 2 und Absatz 4 VwVfG)“

Man macht die Allgemeinverfügung im Internet bekannt, aber die Begründung ist so geheim, dass man erst persönlich vorbeikommen muss, um sich diese anzusehen? Dies ist völlig unverständlich. Besonders seriös erscheint mir dieses Vorgehen nicht. Es erhöht auch nicht gerade das Vertrauen in Behörden, wenn die Begründung verschwiegen wird. Zumal man weder sofort klagen könnte noch einen Widerspruch umfassend formulieren kann, wenn man die Begründung nicht kennt. Dies erweckt den Verdacht, dass die Begründung absichtlich zurückgehalten wird, damit die Bevölkerung nicht einfach prüfen kann, ob die Rechte unzulässig eingeschränkt werden. Zumal man sich bei der Einsicht in die Begründung sicherlich auch noch erfassen lassen muss.
Dies mag vielleicht bei Genehmigungen für irgendwelche Firmen zulässig sein, damit diese nicht einfach unbegrenzt für alle zugänglich sind, aber ganz sicher nicht bei derartig hoheitlichen Angelegenheiten.

Zudem ist der Aushang in einer Ecke im Bahnhofsgebäude keine ortsübliche Bekanntmachung. Im Amtsblatt der Stadt Duisburg konnte ich nichts finden und kann mich hier auch an keine Veröffentlichung entsinnen.

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#Bahnsinn: Fahrplanreduzierung bestätigt meine Vermutung – #Duisburg

Seite einigen Monaten wird in Duisburg an zwei Bahnsteigen gleichzeitig gearbeitet. Nun muss man in der Zeitung lesen und auch in den Nachrichten sehen, dass in NRW Verbindungen gestrichen werden um den Fahrplan zu „stabilisieren“. Sprich schlechterer Service für höhere Kosten.

Dies wirft natürlich ein anderes Licht auf die Sanierung von zeitgleich zwei Bahnsteigen im HBF Duisburg, wodurch einige Linien wegfallen. Ich hatte es vorher schon vermutet, aber nun ist es auch meiner Sicht belegt, dass es auch hier eher um eine Einsparung von der „Mangelware“ Lokführer geht, als um eine etwas schnellere Fertigstellung des HBF Duisburg.

Es ist natürlich angenehmer vorzutäuschen, dass es am Bahnhof liegt und nicht zu wenig Lokführern, aber die aktuellen Fakten sprechen aus meiner Sicht für sich. Man hat die Arbeit so begonnen, um vorzutäuschen, dass es daran läge, dass Verbindungen wegfallen. Dafür spricht auch die Weigerung des VRR die Korrespondenz offen zu legen.

Da frage ich einmal mehr warum man nicht an Zügen arbeitet, die ohne Lokführer auskommen. Die Signale werden automatisch verarbeitet, der Weg ist vorgegeben. All die Probleme, die man im Straßenverkehr hat, fallen bei Zügen weg. Weshalb also, gibt es da noch keine Steuerung durch einen Computer? Das sollte doch deutlich simpler sein, als autonome KFZ im Straßenverkehr. Besonders auf Strecken, wo es keine problematischen Bahnübergänge gibt. Zumindest dort könnte man für den Anfang den Lokführer weglassen.

Bild der Bahn

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#Arschparken: Rad- und Gehweg vollständig blockiert – #RuntervomGehweg #Fahrrad #Düsseldorf

Mal wieder ein Beispiel für besonders dreistes Falschparken. Man sieht hier eine schöne Einfahrt zwischen Fahrbahn und Radweg, die ausreichend Platz geboten hätte das Fahrzeug dort zu beladen. Aber scheinbar war der Kerl zu bequem und/oder egoistisch und hat lieber Radfahrende und Gehende gefährdet. Auch der Regen ist aus meiner Sicht keine brauchbare Ausrede sich so zu verhalten.

Andere Falschparker werden jetzt sicher wieder behaupten, dass man da noch drum käme, allerdings müssen sowohl Rad- wie auch Fußverkehr ausweichen, was die Gefahr von Kollisionen und wegrutschen birgt. Aus meiner Sicht liegt hier eine Gefährdung, aber zumindest eine Behinderung. Natürlich gab es eine Anzeige. Soviel Dreistigkeit sollte sich auch im Geldbeutel und auf dem Punktekonto niederschlagen. Ich hoffe mal die Stadt Düsseldorf verfolgt dies auch.

Das heißt das wird mindestens 140 Euro und einen Punkt bringen. Wobei aus meiner Sicht sollte man hier Rad- und Gehweg ruhig separat betrachten und aufsummieren, also 280 Euro. Zudem habe ich eine Fahreignungsprüfung angeregt, da offensichtlich nicht die Verkehrsregeln beherrscht werden.

Eigentlich hätte man durch das Fahrzeug gehen sollen und alles was im Weg ist wegtreten. Ist mir aber leider erst jetzt eingefallen, wo ich das hier schreibe.

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#Datenschutz: Unseriöser Datenhandel bei Schober? – #Datenhehlerei #Subaru

Vor einiger Zeit bekam ich ein persönliche adressierte Werbesendung von Subaru. Als Erstes fragte ich mich, warum die Geld verschwenden, da ich definitiv nicht die Absicht habe ein KFZ zu kaufen. Als Zweites tauchte die Frage auf, woher die überhaupt meine Adresse haben. Im sehr kleingedruckten stieß ich dann auf den Datenhändler Schober, welche meine Daten nach deren Angaben von der Fa. swissad aus der Schweiz gekauft haben. Die Nachfrage dort ergab:
„Nähere Quellenangabe nicht vorhanden. Erfassungsdatum: 02/2012
Nähere Angaben können wir leider nicht machen, da zu diesem Zeitpunkt die Erfassung von Quellenangaben gesetzlich vorgeschrieben und demnach nicht üblich war.“

Ist natürlich sehr bequem, wenn man behauptet, dass die Daten irgendwann erfasst worden und man nicht mehr wüsste woher die Daten kommen und man nicht einmal einen Zustimmungsnachweis hat. Wobei der Zustimmungsnachweis vorgeschrieben ist. Das heißt, wenn dieser nicht vorliegt, sollte man annehmen, dass Unternehmen diese Daten weder kaufen noch weitergehen. Bei Schober hat man offensichtlich nicht so genau hingeschaut, ob die Daten ein seriöse Basis haben. Aus meiner Sicht qualifiziert dies als Datenhehlerei und natürlich als Umweltverschmutzung, weil man Werbemüll, um nicht zu sagen Spam versendet.

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#Duisburg: Warum Schild mitten im Gehweg? – #Rheinhausen #Autoschwurbelstadt

In Duisburg fällt einen doch immer wieder etwas Neues auf, was Fragen aufwirft. Das unten gezeigte Bild entstand am Flutweg direkt neben Lidl. Man fragt sich hier, wie die Stadt darauf gekommen ist, dass Schild so unsinnig zu positionieren. Schilder müssen zwar einen gewissen Abstand zur Fahrbahn haben, allerdings keinen so großen.

Man könnte fast meinen, dass man ursprünglich geplant hat, hier ebenfalls das Parken zu erlauben. Wenn man dann aber die Pläne geändert hat, warum hat wurde die Position des Schildes nicht auch angepasst? Hat man sich gedacht, dass das eh nur Fußverkehr ist? Ich bin immer wieder aufs Neue verwundert, ob und was man sich bei derartig skurriler Planung wohl gedacht hat. Theoretisch ist das ein schöner breiter Gehweg, aber praktisch stört das Schild erheblich, wenn man mit mehreren Personen die Breite ausnutzen wollen würde. Dies passiert ja durchaus zu Schulzeiten.

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#ÖPNV-Abgabe ist eine Anti-Stau-Abgabe – #Verkehrswende #Stau

Vor kurzem habe ich mich über die NRZ ziemlich geärgert, obwohl denen mindestens ein Leserbrief vorliegt, der sich positiv zu einer ÖPNV-Abgabe durch Autobesitzende äußert, wurden, wenn ich richtig gezählt habe, vier Leserbrief gedruckt, welche dies ablehnen. Mit den typischen Argumenten von wegen Abzocke, obwohl KFZ bekanntlich hochsubventioniert sind.

Aber selbst wenn dem nicht so wäre, sollten Autofahrende doch gerade im Ruhrgebiet ein großes Interesse an einer Verbesserung des ÖPNV haben. Aber scheinbar macht es Autofahrenden so richtig Spaß im Stau zu stehen. Jedenfalls lieber als jeden Monat ein 50 Euro gegen Stau zu zahlen. Denn ein verpflichtendes ÖPNV-Ticket als Voraussetzung zum Parken im öffentlichen Raum, würde zu einer Verbesserung des Angebots führen und damit auch zu mehr Personen, die vom Auto auf ÖPNV ausweichen. Statt hundert KFZ auf den Straßen mit je einer Person, wären es dann deutlich weniger. Denn je mehr ÖPNV nehmen, desto weniger Stau gibt. Aber offensichtlich reicht die Perspektive von Autofahrenden nicht einmal bis zur eigenen Stoßstange.

Und auch die Politik scheint hier nicht gut zu verkaufen. Natürlich hilft auch Radverkehr Stau zu reduzieren. Statt also Autobahnen auszubauen usw. muss man die Instrumente einsetzen, die zur Verfügung stehen.

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#Upcycling: Was macht man mit Brettern aus einem Lattenrost? – #Nachhaltigkeit

Wenn man ein altes Bettgestell demontiert, kann man mit den geraden Leisten noch das eine oder andere anfangen, allerdings stellt sich die Frage, was man mit den Latten macht.

Diese Latten sind ja gebogen, was eine Verwendung schwieriger macht. Da die so aussehen, als wären die mit Farbe behandelt dürfte einen Nutzung als Brennholz nicht in Frage kommen, wobei dies auch nicht wirklich Upcycling wäre. Man könnte die, wenn man genügend hat, vielleicht noch für eine Art Raumteiler nutzen, müsste dafür aber einen Rahmen basteln. Wenn man diese mit Holzanstrich für Holz im Freien behandelt, könnte man vielleicht auch eine Art stabileren Lamellenzaun daraus basteln. Man bräuchte aber natürlich eine ausreichend große Menge.

Wobei das nachhaltigste natürlich die weitere Verwendung als Lattenrost wäre. Das Problem ist hier bloß, dass die Halterungen für die Latten aus Kunststoff bestehen. Nach einiger Zeit ist der Weichmacher weg und der Kunststoff geht kaputt, wodurch die Latten nicht mehr gehalten werden. Eigentlich wäre hier schon viel gewonnen, wenn man die Elemente, als Ersatzteil bekommen würde. Etwa aus einem 3d-Drucker oder direkt von einem entsprechenden Geschäft. Natürlich müsste dies dann günstiger sein, als ein neues Lattenrost.

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#Petition: Stoppt die geplante Rodung des „Manheimer Wäldchens“! – #RWE

RWE will hier einen Wald roden um Kies für die Restseen abzubauen. Völliger Irrsinn. Deshalb unterstütze ich die Petition
Für die Rettung Manheims! Stoppt die geplante Rodung des „Manheimer Wäldchens“!

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#Duisburg: Unheilige Allianz von #Autopolizei und #Autopresse – #Automorde #NRZ #Motonormativity #Fahrrad

Wenn mich etwas ankotzt, dann sind das die kleinen Unfallartikel in der NRZ, die meisten schon mit einer falschen Überschrift anfangen. Am Freitag stand wieder so ein Artikel in der NRZ.

Der Titel war:
Transporter fährt Radfahrer (29) an

Man fragt sich da immer ob die Leute bei der Zeitung, überhaupt mal Deutsch gelernt haben. Bekanntlich kann ein Objekt nicht handeln. Zumal im Artikel klar wird, dass eine Transporterfahrerin mutmaßlich die Täterin war. Bei der Überschrift fragt man sich weiterhin, warum das Alter des Radfahrers von besonderer Relevanz sein sollte. Und hier kommt ins Spiel, dass die Presse unreflektiert allen Mist glaubt, den die Polizei als Pressemeldung einstellt. Die Pressemeldung habe ich unten angehangen. Mit den Angaben kann man sich die Stelle in Googlestreetview anschauen. Der Radfahrer war tagsüber auf einer Vorfahrtstraße unterwegs. Dieser Punkt wird allerdings weder in der PM noch im Artikel erwähnt. Man hat dies wohl „übersehen“, was ja eine beliebte Ausrede ist um das Verletzen durch Autofahrende zu verharmlosen. Oder war es „nur“ Inkompetenz bei der Polizei den wesentlich Punkt wegzulassen, dass der Radfahrer Vorfahrt hatte? Und der Zusatz, dass das Verkehrskommissariat erst noch ermitteln müsse ist doch pures Geschwaffel. Wie auch immer, die Pressemeldung gibt die Fakten falsch wieder bzw. lässt wesentliche Informationen weg.

Man kann froh sein, dass der Radfahrer nur leicht verletzt wurde und nicht noch ein Automord mehr aufgenommen werden musste.

Update, der Text wurde nach einem Hinweis angepasst.

Pressemeldung der Autopolizei Duisburg im Volltext
28. November 2024 | 10:51
Bergheim: Transporter und Fahrrad kollidieren – eine Person leicht verletzt
Einsatzkräfte der Polizei Duisburg nahmen am Mittwochnachmittag (27. November, 16:30 Uhr) einen Verkehrsunfall im Einmündungsbereich der Schauenstraße Ecke Geitlingstraße auf.

Eine 55-jährige Sprinterfahrerin befuhr die Geitlingstraße und beabsichtigte, auf die Schauenstraße einzubiegen. Zeitgleich querte ein 29-jähriger Fahrradfahrer die Schauenstraße in Richtung Hochstraße. Dann soll es zu einer Kollision gekommen sein, infolgedessen sich der Zweiradfahrer leicht verletzte. Für die Dauer der Unfallaufnahme sperrte die Polizei den Einmündungsbereich.

Wie es genau zum Unfall gekommen ist, ermittelt nun das Verkehrskommissariat 21.

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#Klimaschutz: Denkmalschutz steht Solaranlagen regelmäßig nicht entgegen – #Denkmalschutz #Duisburg #Photovolatik

Wie üblich liegt die Stadt Duisburg falsch. In 2020 hat man behauptet Denkmalschutz wäre gleichrangig zu Klimaschutz. Das OVG Münster sieht dies definitiv anders und aus meiner Sicht richtig. Wieder einmal lag die Stadt Duisburg falsch.

Hier der Text der Pressemeldung:
Die Eigentümerin eines Wohnhauses in der denkmalgeschützten Düsseldorfer „Golzheimer Siedlung“ hat ebenso wie die Eigentümerin eines Baudenkmals in Siegen einen Anspruch auf eine denkmalrechtliche Erlaubnis für die Installation von Solaranlagen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht heute in zwei Grundsatzurteilen zum nordrhein-westfälischen Denkmalrecht entschieden und darauf verwiesen, dass bei der Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden regelmäßig das öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien die Belange des Denkmalschutzes überwiegt.

Die Eigentümerin eines Einfamilienhauses in der „Golzheimer Siedlung“ in Düsseldorf, für die eine Denkmalbereichssatzung gilt, möchte auf einer aus dem Straßenraum teilweise ein­sehbaren Dachfläche ihres Hauses eine Solaranlage errichten. Die Stadt Düssel­dorf lehnte es ab, die dafür nach dem Denkmalschutzgesetz NRW erforderliche Erlaub­nis zu erteilen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verpflichtete auf die Klage der Eigentümerin die Stadt, die Genehmigung zu erteilen. Demgegenüber bestätigte das Verwaltungsgericht Arnsberg in dem zweiten Fall die Entscheidung der Stadt Siegen, die der Klägerin eine denkmalrechtliche Erlaubnis für eine Solaranlage auf der weithin sichtbaren Dachfläche versagt hatte. Hierbei geht es um ein Wohngebäude, das als ehemalige Schule als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Siegen eingetragen ist. In beiden Fällen waren Solarmodule in einer denkmalschonenden Ausgestaltung gewählt worden. Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts können nun beide Denkmaleigentümer die denkmalrechtliche Erlaubnis beanspruchen.

In der mündlichen Urteilsbegründung der Urteile führte die Vorsitzende des 10. Senats aus: Das öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien überwiegt in beiden Fällen die Belange des Denkmalschutzes. Nach einer im Juli 2022 in Kraft getretenen Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz sollen, bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausneutral ist, die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden. Diese Vorgabe, für die dem Bund eine Gesetzgebungskompetenz zukommt, beeinflusst auch das nordrhein-westfälische Denkmalschutzrecht. In die ‑ weiterhin erforderliche ‑ Abwägung zwischen den denkmalschutzrechtlichen Belangen und dem Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien sind letztere als regelmäßig vorrangiger Belang einzustellen. Nur wenn besondere Umstände des Denkmalschutzes der Errichtung von Solaranlagen entgegenstehen, darf die Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis ausnahmsweise versagt werden. Bei der Prüfung, ob solche besonderen Umstände vorliegen, kommt es auf die Gründe an, aus denen die denkmalrechtliche Unterschutzstellung erfolgt ist.

In dem Düsseldorfer Fall wird durch die beantragte Solaranlage auf der straßenabgewandten Dachfläche nicht in einem Maß in das denkmalwerte einheitliche äußere Erscheinungsbild der „Golzheimer Siedlung“ eingegriffen, dass ausnahmsweise die Erlaubnis zu versagen wäre. Dass die Solaranlage aus dem öffentlichen Straßenraum sichtbar ist, reicht dafür grundsätzlich nicht aus. Hier sind die in die bestehende Dachstruktur eingefügten und in der Farbe angepassten Solarpaneele zudem nur am Rande, in zweiter Reihe und nur in Teilausschnitten wahrnehmbar. Die betroffene Dachfläche liegt auch nicht in einer der von der Satzung geschützten Sichtachsen und beeinträchtigt die rheinseitige Silhouette der Siedlung nicht.

Bei der ehemaligen Schule in Siegen werden die denkmalwertbegründenden Eigenschaften des Gebäudes durch die Solaranlage schon nicht beeinträchtigt. Für die Eintragung als Baudenkmal hat zwar der vorhandene Dachreiter, nicht aber die Dachfläche und ihre Gestaltung eine Rolle gespielt. In das geschützte Erscheinungsbild des Baukörpers als Kapellenschule wird durch die Solaranlage nicht eingegriffen. Ein Ausnahmefall, in dem der Denkmalschutz überwiegt, wäre bei dem konkreten Vorhaben selbst dann nicht gegeben, wenn die Schieferdachfläche als auch denkmalwertbegründend angesehen würde.

Das Oberverwaltungsgericht hat in beiden Verfahren die Revision nicht zugelassen. Dagegen kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

Aktenzeichen: 10 A 2281/23 (I. Instanz: VG Düsseldorf 28 K 8865/22), 10 A 1477/23 (I. Instanz: VG Arnsberg 8 K 40/22)

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#Ihscooter dürfen derzeit nicht pauschal ausgebremst werden, aber … – #Duisburg

Nachdem die Stadt Duisburg behauptet hat, es wäre nicht zulässig Ihscooter per Geofencing auszubremsen, etwa in Fußgehzonen und auf Gehwegen, habe ich mich ans KBA gewandt und mal nachgefragt.

Von dort gab es die Auskunft:
„Als Genehmigungsbehörde ist das KBA nicht zuständig […] für die Genehmigung nachträglicher Änderungen an bereits zugelassenen und im Verkehr befindlichen Fahrzeugen. Hierfür sind die nach Landesrecht bestimmten Behörden der Bundesländer zuständig, für die das KBA als Bundesoberbehörde nicht vorgesetzte Instanz ist.“

Ich verstehe den Text so, als wäre es möglich, dass die Stadt Duisburg als Zulassungsbehörde eine nachträgliche Änderung zulassen könnte. Etwa eine Schaltung, welche die Geschwindigkeit, bei Einfahrt in Fußgehzonen oder auf Gehwege automatisch reduziert. Nicht abrupt, sondern wie ein Ausrollen. Da alle anderen am Verkehr beteiligten so fahren müssen, dass sie rechtzeitig anhalten können, sehe ich hier kein Problem. Somit wäre auch eine Reduzierung auf Null möglich. Sicherlich nicht sofort, aber bei einer großen Fußgehzone geht diese durchaus, wenn man dabei die Ungenauigkeit von GPS berücksichtigt. Zumal auch bei anderen Fahrzeugen automatische Bremssysteme zulässig sind.

Weiterhin erläuter das KBA, dass das Bundesverkehrsministerium derzeit prüft, ob man eine entsprechende Regelung in die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung aufnimmt. Da bei anderen Fahrzeugen ein automatisches Bremsen zulässig ist, ist dies mit Sicherheit auch bei Ihscootern der Fall. Nur die konkrete Ausgestaltung muss noch überlegt werden.

Davon abgesehen könnte man dies auch finanziell Regeln. Man müsste nur Verbotszonen für Ihscooter definieren. In diesen wird dann eine erhöhte deutlich Gebühr genommen, sodass die Durchfahrt durch etwa Fußgehzonen unattraktiv ist. Die App zur Nutzung könnte darüber im Vorfeld informieren. Es wäre also auch heute schon problemlos regelbar, anders als die Stadt Duisburg behauptet. Habe es nicht anders erwartet.

Ihscooter stehen ständig im Weg und Gefährden

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Ein EU-Rauchverbot wäre zu begrüßen – #Drogensucht #Nikotin #Zigarette

Wie es scheint haben die Drogenhändler mal wieder den Schutz von normalen Menschen hintertrieben. Dies entnehme ich jedenfalls einem Bericht beim WDR.

Bei Facebook meinte jemand in einem Thread das man zeitgleich Cannabis erlauben würde. Ich mein, wenn die für Tabak die gleichen Einschränkungen gelten würde, wie für Cannabis wäre schon sehr viel gewonnen. Wobei man Cannabis auch ohne Rauchen konsumieren kann. Etwa als Tee oder in Gebäck.

Den Begriff normale Menschen verwende ich deshalb, weil der Begriff Nichtraucher suggeriert, dass Rauchen die Normalität wäre und das Nichtrauchen die Abnormalität. Dabei ist die Nikotin-Drogensucht das unnormale Verhalten. Ich gehe davon aus, dass der Begriff einer der fiesen Tricks der Drogenindustrie ist.

Das Argument der Drogensüchtigen, dass es hier um „Freiheit“ ginge ist für mich nichts weiter als Egoismus, den eigenen Suchttrieb ohne Rücksicht auf andere zu befriedigen. Andere zu vergiften bzw. zu schädigen ist keine Freiheit. Freiheit wäre sich jederzeit dagegen die Beeinträchtigung entscheiden zu können, ohne Umwege nehmen zu müssen oder sich an Bushaltestellen in den Regen stellen zu müssen, weil einigen die Sucht wichtiger ist, als die Rücksicht.

Theoretisch gilt in Deutschland in Bahnhöfen ein Rauchverbot, aber praktisch wird das nicht durchgesetzt und man wird überall den Schad- und Stinkstoffen ausgesetzt. Und wenn es doch eingehalten wird, muss man an den Eingängen durch den Giftnebel.

Im Prinzip sollte man spezielle Räume für Raucher einrichten, ähnlich wie die Drückerräume für andere Drogensüchtige. Dadurch würde dann auch zugleich ein anderes Problem behoben. Man hätte nicht mehr eine gigantische Umweltverschmutzung durch Zigarettenkippen. Neben Autoreifen sind Zigarettenkippen eine wesentliche Quelle von Mikroplastik. Das heißt die Verschmutzung durch Raucher geht weit über den unmittelbaren Konsum hinaus. Und da viele den Müll auf die Straße schmeißen, landet die Giftfracht aus den Kippen auch in Lebensmitteln.

Symbolbild Nikotinsucht und die Konsequenzen

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#Explosion von Klärschlamm? – #RWE #Hürth

Vor zwei Jahren habe ich mich mit einer Klärschlammverbrennung von RWE beschäftigt. Wie ich vor kurzem erfuhr, habe ich dabei einen Aspekt übersehen. Klärschlamm kann nach der Trocknung in Form von Staub explodieren.

Wobei viele Stäube explodieren können.

Aber mal ehrlich, wer kommt schon auf die Idee, dass getrockneter Klärschlamm zu einer Explosion führen kann. In den Unterlagen habe ich damals nichts gesehen, was diesen Aspekt anspricht. Da stellt sich einem natürlich schon die Frage, ob man dies bei der Genehmigung und Planung überhaupt berücksichtigt hat.

Wenn man es nicht berücksichtigt hat, würde das Fragen aufwerfen. Es kann aber natürlich auch sein, dass man diese Unterlagen gar nicht veröffentlicht hat, weil RWE zum Beispiel behauptet haben könnte, dass sie immer unter einem bestimmten Trocknungsgrad bleiben.

Aber leider ist es ja so, dass auch Behörden nicht immer alle Aspekte im Blick haben. Sollte zwar nicht sein, aber niemand ist fehlerfrei.

Vor kurzem hat jemand bei murX (früher Twitter) etwas zu einer Fabrik für Batterierecycling gepostet und vielen Einwendungen. Auch da musste ich daran denken, ob man da wohl den Explosionsschutz mitberücksichtigt hat. Eine UVP wollte man sich dort sparen. Ob gerechtfertigt oder nicht vermag ich nicht zu sagen, würde aber in Anbetracht der vielen Umweltgefahren beim Batterierecycling eher sagen, dass eine UVP nötig ist.

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#Duisburg: Warum keine Infos im HBF? – #VRR #ÖPNV #Transdev

Was mich am meisten nervt im Bahnverkehr ist der Umstand, dass nicht brauchbar informiert wird. Am Freitag den 15.11. erlebte ich das mal wieder. Diesmal von Transdev. Der RB31 sollte theoretisch um 13:08 abfahren. Die S-Bahn war ausnahmsweise mal früh genug in Duisburg, dass ich den erwischen konnte. Und dann stand der Zug an Gleis 1 verschlossen mit der Aufschrift „Nicht einsteigen“. An der Anzeigetafel im Bahnhof stand der Zug als pünktlich und fahrend. Aber selbst um 13:11 war der Zug noch immer verschlossen.

Keine Ahnung was da los war, weil ich den Bus genommen habe. Zu den ständigen Ausfällen und Verspätungen kommt eine miserable Informationslage noch oben drauf.

An einigen Stellen kann man vielleicht nicht so leicht etwas tun, aber zumindest könnte man vernünftig informieren. Es nervt einfach nur, wenn man keine Grundlage für eine Entscheidung hat. Also nimmt man den langsamen Bus oder die Bahn.
Der erste Schritt zur Zuverlässigkeit sind zuverlässige Informationen und nicht irgendwelche Anzeigen, die definitiv nicht stimmen. Egal ob nun Transdev oder die ganzen anderen Unternehmen. Eigentlich müsste man für den ganzen Ärger den man ständig hat vom 49 Euro Ticket noch 100 € zurück bekommen.

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#murX: Warum X? – #xMigration #murXit #Musk #Twitter

Wie bereits gebloggt bin ich Ende des Jahres weg bei dem was aus Twitter geworden ist.

Schon länger stellen sich einige die Frage, warum Musk so von dem X fasziniert ist. Nach den ganzen rechten Mist, den er in letzter Zeit so abgezogen hat, frage ich mich, ob er das X nicht als Ersatz fürs Hakenkreuz sieht, denn wenn man dort die Arme entfernt bleibt ein X.

Das wäre dann natürlich noch ein Grund, warum nicht mehr auf der Seite angemeldet sein sollte. Neben den vielen anderen.

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#Düsseldorf: Baustelle blockiert grundlos Rad- und Gehweg – #Baustellengrauen #Fahrrad

Schon seit sehr langer Zeit blockiert eine Baustelle für einen Neubau den Rad- und Gehweg und schränkt diesen unzulässig ein. Denn auch bei Baustellen gelten die Mindestabmessungen, die definitiv nicht eingehalten werden.

Inzwischen hat man das Gerüst abgebaut, allerdings wird der Gehweg immer noch eingeschränkt mit einer eigentlich mehr notwendigen Absperrung. Das Dixiklo könnte auch woanders hin und darf nicht zum Problem für den Fußverkehr gemacht werden. Das ist das Problem des Bauherrn. Ebenso den Gehweg in einen brauchbaren Zustand zu versetzen, denn seit Monaten gibt es dort eine Stolperfalle. Aber die Verkehrssicherungspflicht interessiert die Stadt Düsseldorf trotz meiner Hinweise offensichtlich nicht.

In diesem Bild sieht man zudem Halteverbotsschilder für KFZ, die rechtswidrig auf dem Radweg gestellt. Halteverbote für Parkplätze gehören immer auf die baulichen Parkplätze. Zudem wurde ein Hydrant aufgestellt ohne Absicherung, denn diesen sieht man nur, wenn man genau hinschaut.

Es ist wirklich verwunderlich, dass die Grünen angeblich für Rad- und Fußverkehr sein sollen in der Praxis dann aber versagen. Denn nicht anders kann man derartige Zustände interpretieren. An einer Verkehrswende und einer gleichberechtigenden Verkehrspolitik hat man offensichtlich kein Interesse. Von der Autopartei CDU erwartet man nichts anders, von den Grünen schon.

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#Düsseldorf: Dixi Klo auf Radweg – watt soll der Shit? – #Fahrrad #Gehweg

Wenn man ein asoziales Unternehmen sucht wird man offensichtlich bei Toi Toi Dixi fündig. Obwohl eine ausreichend breite Einfahrt vorhanden war, stellt diese Firma das Klo lieber auf den Radweg. Und ist ja auch nicht das erste Mal, dass diese gefährlichen Hindernisse (StGB 315b) in den Verkehrsfluss von Rad- und Fußverkehr eingreifen. Ich habe noch andere Fälle im Zusammenhang mit Dixi dokumentiert.

Das Scheißhaus ist weder mit Reflektoren ausgestattet noch beleuchtet, kann also damit im Dunkeln leicht übersehen werden, wenn man nach der Lesart diverser Stellen bzgl. Verkehrssicherheit geht.

Hätte man das Scheißhaus derartig auf der Fahrbahn abgestellt wäre längst die Polizei angerückt, wenn aber ein ohnehin schmaler nutzungspflichtiger Radweg blockiert wird, passiert scheinbar gar nichts. Eigentlich müsste man hingehen und das Scheißhaus im Rahmen der Gefahrenabwehr/Notwehr umschmeißen, sodass die Gefährdung für Rad- und Fußverkehr beseitigt wird. Denn schließlich wird ein Radfahrer sicherlich nach Rechts ausweichen auf den Gehweg, wenn das gefährliche Hindernis erst kurz vorher erkannt wird. Wenn da gerade jemand zu Fuß unterwegs ist, gibt es eine Kollision oder einen „Alleinunfall“.

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#Exklusion in #Siegburg – #Diskriminierung #Gehweg

Vom 5. zum 6. November musste ich in Siegburg übernachten. Sowohl am 5. Abends wie auch 6. Morgens standen die Gehweg mit Mülltonnen voll und haben diese unzulässig eingeschränkt. An einer Stelle war der Gehweg sogar so schmal, dass ich diesen gar nicht mehr nutzen konnte und zumindest teilweise auf die Fahrbahn gehen musste. Gefühlt waren das vielleicht 50 cm. Einmal musste ich sogar anhalten, wegen einem KFZ auf der Fahrbahn. An anderen Stellen blieben weniger als 1 m, die kritische Breite, die selbst in Baustellen bleiben MUSS. Auch mitten auf dem Gehweg standen Mülltonnen.

Scheinbar denkt man in Siegburg nicht an Gehende und insbesondere nicht an Menschen mit eingeschränkter Mobilität und stellt lieber dicke Mülltonnen auf Gehwege.

Ich bin gut zu Fuß, aber andere mit Rollstuhl oder Rollator hätten sicherlich erhebliche Probleme, bei derartiger Rücksichtslosigkeit und einem Rathaus dem das egal zu sein scheint.

Man erlebt das zwar auch in anderen Städten, aber so extrem, wie in Siegburg habe ich das bisher nicht erlebt. Und nichts sagt mehr über eine Stadt, als der Umgang mit Fußverkehr.

Die Antwort der Stadt Siegburg war sinngemäß, dass man nur die Eigentümer der Tonne bitte könnte Rücksicht zu nehmen. Wobei das unwahr ist, denn über eine Satzung kann man ein Bußgeld festlegen und zudem kann man vorher auf gucken, ob die Tonnengröße für den Bereich des Gehwegs überhaupt geht.

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#Duisburg pflegt Gehwege nicht richtig – #Fußverkehr

Auf der Homepage der WBD wird behauptet:
„Straßenkontrolleure und Straßenunterhaltungsarbeiter sorgen durch regelmäßige Begehungen und zeitnahe Beseitigung von Gefahrenstellen für einen verkehrssicheren Zustand des Straßenraumes.“

Was die WBD wohl unter regelmäßig verstehen? Einmal alle 10 Jahre? Oder schaut man sich nur die Fahrbahn an? Wenn ich an die ganzen zugewachsenen Gehwege in Duisburg denke stellt sich mir die Frage, ob das Intervall ausreichend hoch ist.

Jüngstes Beispiel:

Wie ich von anderen Stellen weiß bleiben die WBD viel zu nett. Anstatt das für die Verursacher kostenpflichtig inkl. saftigem Bußgeld zu beseitigen, schreibt man Bettelbriefe. Es ist offensichtlich, dass dies nicht funktioniert. Es wäre echt schön, wenn man Gehwege und auch Radwege nutzen könnte ohne Machete dabei zu haben. Wäre mal gespannt, wie schnell reagiert wird, wenn die Fahrbahn beeinträchtigt ist.

Weil ich neugierig bin, was man bei den WBD unter „regelmäßig“ versteht, habe ich mal den Begehungsbericht angefordert. Scheinbar hat man da alle paar Wochen „begangen“. Ob da wirklich jemand zu Fuß durch ist? der übermittelte Bericht wirkt nicht so.

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#murXit am 31.12.2024 – #Zensur #Twitter #TimeToSayGoodbye #Musk #murX

Seite der Übernahme von Twitter hat Musk den Kurznachrichtendienst ruiniert und mehr und mehr zu einem rechten Spam-Forum umgebaut. Da immer noch sehr viele nette und anständige Menschen dort sind, habe ich gezögert mit dem Ausstieg, aber jüngste Ereignisse haben mich davon überzeugt, dass es nun endgültig Zeit ist den Account zu löschen.

Die Gründe sind vielfältig und haben sich aufsummiert:
– Musk hat Trump unterstützt, mit dem Verbleib unterstützt man Faschismus
– Es wurde lange Zeit nichts gegen Spambots und Trollbots getan
– Werbung
– kostenpflichtige Accounts
– Einschränkung der Blockfunktion
– Drohung durch Vance, wenn die EU gegen murX vorgeht die NATO zu schwächen
– Wenn man Musk-kritische Links postet dann wird man eingeschränkt in der Reichweite
Der letzte Punkt hat für mich den finalen Ausschlag gegeben.

Ich hatte am 16.11. 19:28 einen Link gepostet zu einem Artikel der Musk nicht gut dastehen lässt.

48 h Stunden später hat ich plötzlich ein Label mit unklarer Bedeutung

Die angeblich Erläuterung war auch nicht hilfreich

Mein Account wurde also eingeschränkt ohne Möglichkeit des Widerspruchs oder klarer Ansage, was die Gründe sind. Dies deutet für mich daraufhin, dass das frühere Twitter nun endgültig eine faschistische Plattform ist, welche die Meinung manipuliert und kritische Meinung zensiert.

Deshalb ist am 31.12.24 Schluss. Vorher werde ich natürlich noch andere Überzeugen zu Bluesky zu migrieren.

Ergänzung
Hier der Link zum fraglichen Artikel.

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#Duisburg: Warum kein Lärmschutz an A40-Brücke? – #Fußverkehr #Fahrrad

An der neuen A40-Brücke auf der Duisburger Seite gibt es eine hohe Lärmschutzwand dann kommt in dem Bereich, wo die Rampe hochführt ein Stück ohne Lärmschutz, was ziemlich unangenehm ist und dann der Lärmschutz der Brücke. Das stellt man sich die Frage warum Rad- und Fußverkehr keinen Lärmschutz wert ist. Und natürlich dürfte auch die Bevölkerung, die in dem Bereich wohnt darunter leiden.

Scheinbar ist den Verantwortlichen alles egal solange der KFZ-Verkehr lautstark fließen kann. Da sind Lärmschutz und andere Belange wie die giftigen/krebserregenden Emissionen nebensächlich.

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#Duisburg: Grundsteuer im Finanzausschuss und Rat – #NRW

In 2025 ist Kommunalwahl und SPD und CDU entscheiden nun darüber ob Wohnen teurer wird. Die Drucksache-Nr. 24-1296 trägt den Politischer Variantenentscheid zur Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer.

Gestern hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Duisburg darüber vorberaten, das Ergebnis ist meist das gleiche, wie dann auch die Parteien im Rat abstimmen. Das heißt wenn SPD und CDU dafür stimmen, dass wohnen teurer wird, wird der Rat der Stadt am 25.11.2024 vermutlich auch diese Entscheidung treffen. Die Stadt soll laut Vorschlag denn entweder die eine oder andere Variante für den Rat am Ratssitzung am 02.12.2024 aufbereiten. Dort wird dann endgültig entschieden.

Zur Auswahl stehen:
a) Grundsteuer B: 1.068 v.H.
b) Grundsteuer B
– für Wohngrundstücke: 886 v.H.
– für Nichtwohngrundstücke: 1.469 v.H.

Wir alle sollten die Entscheidung von CDU, SPD und den anderen Parteien sehr gut beobachten und dies bei der Kommunalwahl entsprechend quittieren. Wer wohnen teuer macht ist weder christlich noch sozial.

Firmen drücken eh viele Kosten auf die Allgemeinheit ab.

Vielleicht würde sich eine Demonstration gegen hohe Wohnkosten am 25.11. Anbieten.

Update
Beratungsergebnis Finanzausschuss: „Die Beschlussfassung wurde zurückgestellt.“ Zu deutsch also SPD und CDU wollten sich nicht im Fachausschuss positionieren und machen das lieber im Rat.

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#Verkehrssicherheit: Abbiegen bei Dunkelheit IMMER mit Schrittgeschwindigkeit – #Motonormativity #Autopolizei

Regelmäßig Versuchen Polizei und andere Stellen Fußverkehr darüber zu belehren, dass man doch gefälligst hellen Kleidung oder am besten noch Glitzerkleidung tragen soll. Dies dient natürlich primär dem Zweck, dass man den Gehenden hinterher die Schuld geben kann, wenn diese sich nicht so kleiden. Es erhöht möglicherweise die persönliche Sicherheit, wobei ich dafür bisher keinen Beleg gesehen habe.

Aber gehen wir mal davon aus, dass Gehende „übersehen“ werden, weil diese keine Glitzerkleidung tragen. Wenn man in § 3 StVO guckt steht dort sinngemäß, dass man nur so schnell fahren darf, dass man rechtzeitig anhalten kann. Da beim Abbiegen von KFZ der Fußverkehr Vorrang hat und man diese u. U. nicht so gut sieht bei dunkler Kleidung ist offensichtlich, dass KFZ bei Dunkelheit oder entsprechender Witterung mit geringer Sicht ausschließlich mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen, wenn dort mit Fußverkehr gerechnet werden muss.

Ich habe noch nicht eine Stelle gesehen, die darauf hingewiesen hat. Und da m. W. die Polizei die Abbiegegeschwindigkeit von LKW nicht kontrolliert, wird diese es vermutlich auch nicht bei PKW tun, die zu schnell abbiegen. Man will offensichtlich nicht die Verkehrsregeln durchsetzen und lieber bei den Opfern von Verkehrsgewalt ansetzen. Quasi so, als würde man Frauen eine Burka empfehlen, damit diese nicht vergewaltigt werden. Also völlig falscher Ansatz.

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#Upcycling: Kunst aus Verpackungen – #Kunst

Schokolade zu Weihnachten ist oft in Alufolie eingepackt. Man kann diese natürlich einfach zusammenknüllen und in die Wertstofftonne geben oder man lässt exotische Figuren sprießen.

Das gezeigte Gebilde ist so entstanden. Man könnte hier zum Beispiel eine exotische Blume, einen Baum mit einem Vogel oder auch eine Statue erkennen. Genauso vielfältig, wie die Formen sind auch die Möglichkeiten der Interpretation. Je nach Lichteinfall und Betrachtungswinkel.

Man kann hier filigrane Gebilde erschaffen, die vergänglich sind oder auch diese in Kunstharz eingießen und so verewigen.

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