Die Drucksache 24-1114 „Umgang mit E-Tretrollern in Duisburg“ soll u. a. den Verkehrsausschuss über die Probleme mit Ihscootern in Duisburg informieren. Wobei mich verwundert, dass man diese nervigen Dinger E-Tretroller nennt. Denn es sind gerade Elektrokleinfahrzeuge und keine Tretroller, die auch auf Gehwegen zulässig sind.
Interessant fand ich, dass in der Drucksache Handynummern angegeben sind, anscheinend kann man da anrufen, wenn man sich beschweren möchte.
Die Stadtverwaltung “ hat sich zum Ziel gesetzt, mittels geeigneter Maßnahmen zu einem sicheren und harmonischen Umgang mit E-Tretrollern beizutragen.“ Sehr erfolgreich ist diese nicht damit.
Einer der Verfasser sitzt im Bereich: „Strategische Mobilitätsplanung, Geodatenbearbeitung und -visualisierung“ scheinbar hat man dort keinen Zugriff auf die Daten des Ordnungsamtes, denn dort liegen diverse Anzeige wegen Falschparken auf Gehwegen vor.
Theoretisch könnte man das alles über eine Sondernutzungssatzung regeln, wie die Stadt in der Drucksache zugibt, allerdings will man nicht. Angeblich dürfe man nicht so einschränken, dass das Angebot verhindert würde, was natürlich Quatsch ist und auch niemand fordert. Man will einfach keine Beschränkungen für Ihscooter, obwohl die überall rumliegen. Dabei wäre es problemlos möglich zu sagen, dass diese nur auf der Fahrbahn abgestellt, wo auch KFZ abgestellt werden dürfen und ansonsten eine Sondernutzungsgebühr von 100 € pro Ihscooter anfällt. Das lässt ausreichend Spielraum. Ohnehin ist es nicht zulässig, dass die Ihscooter auf Gehweg fahren und demnach können diese dort auch nicht abgestellt werden. Denn schließlich schleppt niemand diese Dinger von der Fahrbahn auf den Gehweg, sondern fährt dorthin. Dem Abstellen geht also überwiegend ein Fehlverhalten voraus. Aber davon will man in der Verwaltung offensichtlich nichts wissen.
Und im Gegensatz zu einem privaten Fahrrad werden die Ihscooter nicht nur temporär abgestellt.
Eine besonders schwurbeliger Punkt ist:
„Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass das Beschwerdeaufkommen insgesamt grundsätzlich zurückgegangen ist. Die bei der Stadt eingegangenen Beschwerden liegen bei nur maximal einer Eingabe je Woche.“
Aus dem Umstand, dass es weniger Beschwerden gibt, leitet man ab, dass alles gut wäre. Dabei könnten die Menschen auch einfach nur resigniert haben und mit Sicherheit hat man nicht meine Anzeigen wegen Ihscootern beim Ordnungsamt miterfasst.
Eine Behauptung, die nicht durch Fakten untermauert wurde ist:
„Eine technische Sperrung von Bereichen wie etwa Fußgängerzonen oder die Einrichtung von Langsamfahrbereichen ist nicht möglich, da der entsprechende fahrzeugseitige Eingriff bei der Typzulassung seitens des Kraftfahrt-Bundesamtes aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zugelassen wird („potenziell gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“).“
Ich hatte mit dem Herrn aus der Drucksache bereits im September Kontakt, da hat er das Gleiche behauptet. Auf Rückfrage wurde dies allerdings nicht belegt. Das weck Zweifel an der Behauptung. Zumal die Stadt Duisburg häufig Sachen behauptet, welche nicht faktisch fundiert sind.
Eine Mitteilungsvorlage, die ausschließlich zur Beruhigung dient und sinngemäß sagt, dass sich nichts ändern soll. Eine Verbesserung ist nicht erkennbar. Die Dinger stehen weiterhin überall im Weg rum.

Der Anbieter bolt hat in der Stadt Brühl kein sog. free-floating mehr, sondern feste Stationen. Es geht also!
Brühl hat allerdings einen Bürgermeister, der irgendeiner sozialen Partei angehört.
Sperrzonen mit bolt sind übrigens auch in Gladbeck eingerichtet. Dort behauptet bolt jedoch, dass feste Stationen nicht möglich seien.
Ist schon irgendwie seltsam, dass es an der einen Stelle möglich sein soll und an der anderen nicht.
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