Klimaschutz, Fluglärm eigentlich alles spricht gegen die Kapazitätserweiterung, welche der klimaschädliche Flughafen Düsseldorf will. Trotzdem hält man starrsinnig wie ein Greis daran fest.
Die „Bürger gegen Fluglärm“ kritisieren das deutlich.

Klimaschutz, Fluglärm eigentlich alles spricht gegen die Kapazitätserweiterung, welche der klimaschädliche Flughafen Düsseldorf will. Trotzdem hält man starrsinnig wie ein Greis daran fest.
Die „Bürger gegen Fluglärm“ kritisieren das deutlich.

Manchmal gönnt man sich etwas, so auch mit dieser Packung Schokomüsli von Dr. Oetker unter dem Produktnamen Vitalis. Wenn man dann allerdings die Packung aufmacht, ist man ziemlich verwundert, wie viel Luft man da gekauft hat.
In der Abbildung habe ich die Verpackung bis auf die Höhe eingeschnitten, wo die Füllhöhe ist:

Der Karton war etwa 28 cm hoch, so etwa 10-12 cm war Luft. Das heißt signifikanter Anteil, mehr als 1/3, der Verpackung war völlig unnötig erzeugter Müll. Das heißt man verschwendet bei Dr. Oetker Ressourcen, wie Papier, Plastik und natürlich Farbe.
Und auf der Verpackung druckt man dann noch eine Lüge, da es genügend Verpackungen gibt, welche das Gegenteil beweisen, man kann die Beutel auch voller machen oder die Verpackungen kleiner. Es gibt keinen technischen Grund.

Mir fällt eigentlich nur ein Grund für derartige Mogelpackungen ein, man will die Menschen täuschen durch eine größere Verpackung und suggerieren, dass man mehr bekommt. Dass dies umweltschädlich und klimaschädlich ist, scheint Dr. Oetker nicht zu interessieren. Was auf der Seite von denen steht ist nur Greenwashing. Angefangen beim Umstand, dass mehr Materialverbrauch mehr Transporte bedingt und damit auch mehr Stau erzeugt, die Straßen schneller verschleißen.
Es braucht endlich ein Verbot für eine derartige klimaschädliche Verarsche, die man an der Kasse auch noch mitbezahlt!!!
Ende 2022 gab es eine tödliche Kollision bei der ein LKW-Fahrer jemand auf einem Fahrrad tötete. Nach sehr langer Zeit, habe ich dann doch einmal eine Antwort bekommen.
Die gute Nachricht ist, dass man etwas getan hat. Die Schlechte, dass mir die Maßnahmen unzureichend erscheinen.
Bei einem Ortstermins beschloss die Unfallkommission 17.01.2023 drei Maßnahmen:
1. Überprüfung der Beleuchtung (keine Beanstandung)
2. Roteinfärbung der betroffen Radfurt (angeblich erfolgt am 04.04.2023, auf dem Bild unten aber bereits am 5.3. vorhanden, allerdings nur an einer Stelle)
3. Geeignete Absperrmaßnahmen, um den Radverkehr besser in den Furtbereich zu lenken. Mit dem Ziel, den Radverkehr für die abbiegenden Verkehre besser sichtbar zu machen. (noch nicht umgesetzt aber im verwaltungsinternen Abstimmungsprozess, man rechne mit zeitnaher Umsetzung)
Angeblich will man die Wirksamkeit der Maßnahmen beobachten. Wie das gehen soll, erschließt sich mir nicht, denn entweder müsste dort jemand stehen und gucken, ob es Beinaheunfälle gibt oder, was ich für wahrscheinlicher halte, schließt man aus dem Umstand, dass es keine weiteren „Unfälle“ gab, dass die Maßnahmen wirksam sind.
Es gab in dem Bereich bereits mehrere „Unfälle“, angeblich habe man aber keine „unfallbegünstigende Faktoren“ erkennen können. Dabei sind die Ampelphasen sehr eng getaktet und häufig fahren noch KFZ bei Rot. So etwas begünstigt natürlich Fehlverhalten.
Da ich in dem Bereich schon von einem Bus beim Abbiegen ausgebremst wurde und ich häufiger Rotfahrten von KFZ beobachte, fehlen aus meiner Sicht die wirksamsten Maßnahmen:
4. Ein dauerhafter Abbiegeblitzer, der KFZ über 3,5 t auf Schrittgeschwindigkeit kontrolliert.
5. Ein Rotlichtblitzer, der auch funktioniert.
6. Entschleunigung der KFZ, sodass ausreichend Abstände zwischen Rot und Grün für andere Verkehrsteilnehmende sind und Abbiegen nicht zeitgleich mit Fuß- und Radverkehrsfluss. Sicherheit geht vor Schnelligkeit des KFZ-Verkehrs.

Man kennt es aus dem Tierreich wo Wölfe, Löwen oder andere Tiere mit Urin ihr Territorium abstecken. In der Großstadt geht es natürlich nicht, dass überall der Revier mit Urin markiert wird. Weshalb das eher nicht so viele Menschen machen.
Im Urlaub markieren insbesondere Männchen ihr Revier mit Handtüchern. Auf Liegestühlen scheint das zu funktionieren. Mal mehr mal weniger.
In der Großstadt zeigt sich das Dominanzverhalten sowohl in Form von Preis und Größe des KFZ, wie auch der Besetzung von Bereichen, die eigentlich nicht dem KFZ zur Verfügung stehen. Sprich Falschparken ist nicht nur Behinderung und Gefährdung, sondern auch eine Form von primitiven Dominanzverhalten. Vielleicht wäre da eine geeignete Erwiderung, eine Duftnote am KFZ zu hinterlassen.

In Düsseldorf nahe dem S-Bahnhof Derendorf gibt es eine Ampel, die mir als Radfahrer schon mehrfach Rot gezeigt hat ohne erkennbaren Grund. Auf Nachfrage wurde mir von der Stadt Düsseldorf mitgeteilt, dass dies wegen ÖPNV wäre.
Das heißt theoretisch sollte die Ampel auf Rot springen, wenn ein Bus hält, sodass die Querung der Straße gefahrlos möglich ist. Von der Idee finde ich das gut, allerdings funktioniert das in der Praxis nicht. Oft wird die Ampel erst rot, wenn der Bus bzw. die Bahn schon weg ist. Oder wie im Bild gezeigt, muss die Straßenbahn sogar warten. Da sehr viele Busse und Bahnen kommen, ist entsprechend häufig rot.
Zumal die Ampel sehr oft dann Rot zeigt, wenn man dort mit dem Fahrrad den Berg hoch kommt.
Die Ampel, wie sie derzeit geschaltet ist macht keinerlei Sinn und bremst ÖPNV und Fahrradverkehr unnötig aus ohne zu mehr Sicherheit beizutragen. Mit dem Fahrrad kann man dort natürlich die Ampel umfahren und anders zum S-Bahnhof kommen. Da kann man sich dann sogar zwei Ampeln sparen.
Es sind solche Kleinigkeiten, welche die Verkehrswende behindern. Zumal der Radweg und Gehweg an der Straße auch sehr seltsam geführt wird.

Luxus muss man sich leisten können, die Oper ist Luxus, trotzdem subventioniert man diese weiter.
Am 15.04.2024 soll im Zusammenhang mit der Oper der Rat der Stadt Duisburg über die Drucksache 24-0354 entscheiden.
Stolz verkündet man:
„Der Jahresüberschuss in Höhe von 7.521.814,64 EUR wird mit dem bestehenden Gewinnvortrag (14.935.831,77 EUR) für das Geschäftsjahr 2023/2024 auf neue Rechnung vorgetragen.“
Die Oper hat einen Überschuss erwirtschaftet? Wirklich?
Wenn man in die Anlagen schaut ergibt sich ein anderes Bild. Die Umsatzerlöse, also Kartenverkauf usw. betrugen: 7.221.803,20 €, der angebliche Gewinn, der oben verkündet wird, ist allerdings nur durch massive Subventionen Zuschüsse Düsseldorf 32.745.000,00 € und Duisburg 10.755.000,00 €. Allein die Personalkosten betrugen 37.399.622,65 €. Der ganze angebliche Gewinn besteht also aus Subventionen, die für hohe Personalkosten draufgehen. Wenn man wie Düsseldorf Geld übrigen hat, ist das ja auch völlig okay ein Verlustgeschäft zu subventionieren, aber eine Schuldenstadt, wie Duisburg, wo überall Personal fehlt, die Straßen marode und die Schulen kaputt sind, da kann man sich solchen Luxus einfach nicht leisten. Insbesondere dann nicht, wenn nun noch die Kosten für eine Reparatur bzw. einen Neubau dazu kommen.
Soll ich etwa dafür dann höhere Grundsteuer bezahlen, damit man das Geld für Luxus und Prestige zum Fenster rauswirft, der für Duisburg keinen wirklichen Mehrwert bringt? Die 10 Millionen pro Jahr kann man sinnvoller investieren. Etwa um das überhitzte Duisburg zukunftsfähig zu machen.
Fazit: Um Löcher in der Oper zu stopfen, haben wird überall kaputte Straßen usw.
Ganze zwei Wochenenden mit Trödelmärkten am Wedaustadion stehen dieses Jahr auf der Seite des Duisburg Kontor:
25./26. Mai
29./30. Juni
Früher gab es von März bis Oktober Termine, letztes Jahr gab es ebenfalls Termin.
Man gewinnt fast den Eindruck, dass der Duisburg Kontor den Trödelmarkt am Wedaustadion kaputt machen möchte, um den Trödelmarkt Mittwochs zu puschen. Wer hat für einen Trödelmarkt in der Woche Zeit? Da arbeitet man doch normalerweise.
Wie es aussieht hat man dieses Jahr auch beim Hafentrödelmarkt gekürzt und den Rheinpark Trödelmarkt ebenso.
Aber mal einen Trödelmarkt, wie in Moers am Sonntag in der Innenstadt gibt es nicht, obwohl gerade dies die Innenstadt beleben würde.
Man fragt sich echt, wer bei der Stadt so etwas plant.
Quasi immer in Diskussionen zu Fehlverhalten von Autofahrenden kommt jemand an und verweist auf das angebliche Fehlverhalten von Radfahrenden. Etwa die typische Behauptung, dass Radfahrende „immer“ bei Rot fahren würden. Von mir selbst kann ich sagen, dass ich definitiv nicht immer bei rot fahren, da ich am Leben hänge.
Solches Verhalten fällt aus meiner Sich eindeutig unter Carsplainung, also analog zu Mansplainig, wo Männer die Welt zu erklären vermeinen.
Auch oft die depperten Behauptung bzgl. Radwege die oft gar keine Radweg sind.
Ebenfalls fällt für mich drunter die mangelhaften Kenntnisse der Verkehrsregeln.
Nicht zu vergessen die teilweise rabiate Verteidigung der Motonormativity. Also das wir all das negative durch KFZ einfach so hinnehmen sollen und müssen.
Vieles was von Autominister Wissing kommt, ist aus meiner Sicht auch Carsplaining.
Im Netz gibt es großes Unverständnis über die Einstellung eines Verfahrens gegen einen motorisierten Töter. Noch eine Spur schlimmer ist sogar ein Kommentar aus der Autopresse.
Es macht fassungslos, was die Autopresse zu diesem Justizskandal kommentiert. Da kommt der Töter einer Dreijährigen sogar ohne Prozess davon, nur weil Autojustiz, Autopolizei und scheinbar inkompetente „Experten“ nicht gegen die täglichen Toten im Verkehr vorgehen wollen. Anders kann man sich die Einstellung in Anbetracht der Rechtslage einfach nicht erklären.
Selbst ohne das „Gutachten“ zu kennen, was so weit ich bisher herausfinden konnte nicht öffentlich ist, kann man sagen, dass der Fahrer schuldig ist. Dies ergibt sich konsequent aus StVO und StGB.
StVO § 3 Geschwindigkeit
„(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“
Das Kind wäre definitiv nicht überfahren worden hätte sich der Töter daran gehalten. Die Betonung liegt hier auf AUSGESCHLOSSEN. Das heißt im Zweifelsfall hätte er anhalten müssen und solange warten müssen bis das Kind durch ist.
Das „Gutachten“ scheint etwas von bis zu 18 km/h zu schreiben, was deutlich über Schrittgeschwindigkeit (max. 7 km/h) liegt.
Damit wäre dann für mich ganz klar StGB § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs einschlägig:
„(1) Wer im Straßenverkehr […]
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,[…]
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,[…]
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Auch das trifft hier ganz klar zu. Vielmehr scheint man durch die weit verbreitete Motonormativity scheinbar nicht in der Lage zu sein, Verkehrskriminelle genauso zu behandeln, wie andere Verbrecher. Da werden Taten verharmlost und wenn überhaupt Kuschelurteile gefällt. In dem Fall wurde nicht einmal angeklagt, mit der Ausrede, dass man nicht von einer Verurteilung ausgeht.
Auch ohne die konkrete Tat in allen Einzelheiten zu kennen, ist das Vergehen der überhöhten Geschwindigkeit offensichtlich, denn immer dann wenn ein Fahrzeug nicht rechtzeitig anhalten kann, um Tote und Verletzte zu verhindern war es zu schnell. IMMER! Die Motive warum der Töter so gehandelt hat sind nur für die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag relevant. Gerade bei Kindern ist die Person am Steuer immer schuldig. Und viele Menschen wollen den Mörderverkehr nicht mehr länger hinnehmen, deshalb die Aufregung im Netz.
Also bitte Carsplaining in Kommentaren sein lassen und vorher lieber mal sorgfältig informieren.
Update 16.04.2024
Ein Verweigerungsschreiben der Staatsanwaltschaft ist eingegangen. Scheinbar sieht die Rechtsgrundlage keine Auskunft vor. Erhöht mein Vertrauen nicht wirklich, wenn man so augenscheinlich krasse Fehlentscheidungen nicht einmal nachzuvollziehen versuchen kann. Dazu kam die Behauptung, dass das Schreiben keine Unterschrift hätte, weil es maschinell erstellt wäre. Dies ist Quatsch. Entweder braucht es keine Unterschrift oder es müsste automatisiert erstellt sein, was bei einem individuellen Schreiben nicht der Fall ist. Als Oberstaatsanwalt sollte man von Juristerei mehr verstehen als ein Laie. Zudem wurde im Betreff die falsche Jahreszahl verwendet. So etwas wirkt bei einer Behörde insgesamt nicht wirklich seriös.
Symbolbild für Fehlverhalten durch KFZ-Fahrende

Irgendwie verwundert es einen manchmal warum sich die Physik so schwer tut mit der Lösung des Problems Weltformel. Dann wieder wird einem klar, dass die Physik sich hier zu sehr in Details verloren hat und kompliziert an die Sache heran geht. Warum geht man nicht mal einfach und logisch an die Sache heran.
Schon länger frage ich mich, was Gravitation eigentlich ist. Es gibt hier zwar physikalische Formeln und Darstellung von wegen Krümmung der Raum-Zeit, wobei die Physik fälschlich von 4, statt 6 Dimensionen ausgeht, aber das erklärt nicht die wahre Natur der Gravitation. Es ist eine Modellvorstellung. Mir kam letztens im Bett der Gedanke, dass Gravitation Ordnung schafft und der Entropie entgegen wirkt. Man denke hier nur an Schwarze Löcher, die unglaublich viel Materie auf einen kleinen Bereich konzentrieren. Wenn man aber viel Materie „zusammenpresst“ entsteht automatisch Ordnung, also Antientropie. Dabei kommt diese Kraft allerdings nicht von außen, sondern aus sich selbst. Vielleicht hat man deshalb so Probleme mit der Beschreibung von Schwarzen Löchern, weil diese nicht dem 2. Hauptsatz der Thermodynamik unterliegen. Aber Gravitation wirkt ja nicht nur in Schwarzen Löchern, sondern überall im Universum. Und überall wird die Ordnung durch Gravitation erhöht. Scheinbar auch ohne Verluste von Energie oder Materie.
Auch stellt sich mir die Frage, ob Gravitation nicht identisch mit starker und schwacher Wechselwirkung sind, aber halt in der Fernwirkung. Bisher betrachtet man dies getrennt voneinander, aber vielleicht muss man mal eine weitere Perspektive anschauen. Ja in der Theorie soll das angeblich nur im Kern wirken, allerdings gibt es in der Physik einige Stellen, wo die Modelle auch große Reichweiten ermöglichen. Bekanntlich können sich mit extrem geringer Wahrscheinlichkeit Elektronen eines Atoms auch extrem weit vom Atomkern aufhalten. Es ist unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich. Denkbar wäre, dass was wir als schwache bzw. starke Wechselwirkung wahrnehmen in höherer Dimension als Gravitation auftritt.
Während unserer Wahrnehmung eine Zunahme der Entropie (Chaos) u. a. durch Expansion der Universums nach dem Urknall suggeriert. Wirkt die Gravitation diesem entgegen. Über die Gravitation wechselwirkt die gesamte Materie im Universum miteinander und ordnet sich. Mit fortschreitender Zeit entstehen immer mehr Schwarze Löcher, welche die übrige Materie, aber auch sich gegenseitig anziehen. Das heißt mit der Zeit werden sich immer mehr Schwarze Löcher vereinigen und die Materie durch Gravitation auf einen Bereich fokussieren. Derzeit behauptet die Physik, dass unser Universum einen Kältetod sterben würde, was aber unlogisch ist. Denn wenn die Gravitation unbegrenzt wirkt, dann wird sich sämtliche Materie und Energie nach sehr langer Zeit vereinen zu einer Super Singularität, die zugleich Ende und Anfang sein dürfte. Sprich das Ende ist zugleich der Anfang, Alpha ist gleich Omega.
Gestern erhielt ich das Einladungsschreiben Für den Erörterungstermin zum Ausbau der A59. Stattfinden soll dieser Termin in der Philharmonie der Mercatorhalle vom 16.-22.4.
Die Tagesordnung ist sehr kurz:
Dienstag, 16.04.2024: Projektvorstellung, Variantenuntersuchung, Abschnittsbildung
Mittwoch, 17.94.2024: Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Donnerstag, 18.04.2024: Einwendung Betroffener
Freitag, 19.04.2024: Einwendung Betroffener
Montag, 22.04.2024: Optionaler Zusatztag
Da die Tagesordnung allerdings nur unverbindlich ist (vorläufige Tagesordnung), kann man sich nicht darauf verlassen und zum Beispiel nur am Donnerstag vorbeischauen. Auch kennt man nicht die Reihenfolge.
Aber deutlich irritierender ist die Einschränkung der körperlichen Unversehrtheit. Wie kann man für eine lange dauernde Veranstaltung einen Ort wählen, in dem selbst das Trinken von Wasser verboten sein soll. Dies ist Körperverletzung. Der Hinweis:
„Bitte beachten Sie, dass das Mitnehmen von Getränken in den Veranstaltungssaal seitens der Hallenbetreiberin untersagt ist. Es wird eine kostenpflichtige Garderobe geben, an der Sie ggf. auch Getränke abgeben können.“
ist aus meiner Sicht ein Problem, denn Flüssigkeitszufuhr ist ein Grundrecht, gerade wenn es um eine Veranstaltung über den ganzen Tag geht, darf dies nicht eingeschränkt werden, insbesondere dann nicht, wenn gesundheitliche Gründe dem Entgegenstehen.
Alles in allem erweckt die Tagesordnung und das „Ambiente“ den Eindruck, dass man die Menschen möglichst abschrecken will. Zugleich soll scheinbar die kognitive Leistung reduziert werden, was die unweigerliche Folge einer reduzierten Flüssigkeitszufuhr ist. Stellt sich die Frage, ob die nur die Gäste nicht trinken dürfen oder das wirklich für alle gilt.
Der Hinweis, dass das Schreiben elektronisch erstellt wurde, macht es noch lange nicht automatisch ohne Unterschrift gültig. Das gilt nur für automatisiert erstellte Schreiben, wie etwas der Steuerbescheid, aber nicht individuelle Schreiben, wie in dem Fall.
Eigentlich sagt schon der Name Autobahn GmbH alles, wer dort arbeitet, kann wohl nur Auto. Vermutlich sieht man auch deshalb nur KFZ als Verkehrsfluss, für anderen Verkehr fühlt man sich nicht zuständig, obwohl alle Varianten zu betrachten sind. Relevant ist einzig und allein, dass ALLE Varianten für die Führung des Verkehrsfluss (KFZ, Fahrrad, Fußverkehr, ÖPNV) mitzubetrachten sind, weil sich daraus überhaupt erst der Bedarf ergibt. Insbesondere verstehe ich nicht die absurde Vorstellung, dass nur KFZ Verkehrsfluss sein sollen. Alle am Verkehr beteiligten Personen sind Teil des Verkehrsflusses. Die einseitige Betrachtung nur von KFZ entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage.
Auch behauptet man, dass der Bau eines Tunnels bzw. Trogs 5 Jahre dauern würde und der Hafen nicht angebunden wäre, was Unsinn ist. Der Hafen Duisport ist übers ganze Stadtgebiet verteilt und nutzt mehrere Auffahrten von unterschiedlichen Autobahnen. Die rein kommunale Autobahn A59 betrifft primär Duisburg. Der Fernverkehr (Transit) läuft nur in Ausnahmefällen über diesen Weg.
Auch ist es Unsinn, dass in Deutschland nur parlamentarische Gremien über die Bewältigung des Verkehrs entscheiden würden. In Deutschland gibt es vereinfacht gesagt, Politik, Verwaltung und Gerichte. Und alle sind mehr oder weniger stark beteiligt. Teilweise sogar die vierte Gewalt.
An einigen Stellen weist man darauf hin, dass meine Einwendung zu allgemein wäre und grundsätzliche Probleme ansprechen würde, dabei stehen alle Punkte immer im konkreten Bezug zum Vorhaben. Und die recht willkürliche Zerpflückung der Einwendung, um möglichst wenig diskutieren zu müssen ist eine deutliche erkennbare Taktik.
Trotz Urteil des Bundesverfassungsgericht negiert man einen Vorrang für die globale Krise der Klimaerwärmung vor anderen Belangen, wie etwa den KFZ-Verkehrsfluss.
Besonders drollig wird es, wenn man auf eine rein hypothetische Verbesserung des Verkehrsflusses verweist und dabei auf hypothetische Einsparung von Treibhausgasen abstellt. Staus verringern den KFZ-Verkehr und vermindern Treibhausgase durch das Ausweichen auf Alternativen. Außerdem kann man nicht die private Klimaschädigung durch den Betrieb eines KFZ, gegen den öffentlichen Klimaschaden durch Errichtung von Bauwerken gegenrechnen.
Die Rechnung, dass die Versiegelung nur eine winzig kleine Menge ausmachen würde indem man von 450 km² Gesamtfläche ausgeht und dann die 7,2 ha Neuversiegelung gegenrechnet ist nicht plausibel, weil schon sehr viel Fläche versiegelt ist und jede zusätzliche Versiegelung die Grundwasserneubildung weiter verringert. In Summe besteht hier bereits eine erhebliche Schädigung des Grundwasserkörpers. Allerdings muss man dafür alle bestehenden Beeinträchtigungen aufsummieren, damit man feststellt, dass bereits die bestehende Beeinträchtigung das zulässige Maß übersteigt.
Und natürlich ist es möglich, wie viel Tote durch Lärm, Luftbelastung usw. entstehen zu ermitteln, die Autobahn GmbH will dies nur nicht. Es gibt ausreichend statistische Daten für eine derartige Abschätzung.
Zum Thema Lärm wird auf von der Autobahn GmbH auf ein Urteil von 2010 verwiesen, obwohl diese irrelevant sind, weil die 16. BImSchV gilt, nach der die Vorbelastung bei Neu-/erheblichen Umbauten irrelevant ist. Die Planung ist wie ein Neubau zu behandeln. Aber so kann man sich natürlich das auch schön rechnen, um weniger tun zu müssen.
Und selbstverständlich kann die Genehmigungsbehörde Auflagen machen zu der auch andere Behörden in der Umsetzung herangezogen werden können. Dazu kann durchaus auch ein Lärmblitzer benutzt werden. Dies rührt nicht an der Zuständigkeit der Behörden. Da die Genehmigung alle Aspekte abdecken müssen, sind alle Ebenen der Verwaltung in Deutschland auf die eine oder andere Art betroffen.
Der Satz:
„Eine Verlagerung des KFZ-Verkehrs aus dem untergeordneten Straßennetz auf die Autobahn hat keinen negativen Einfluss auf die Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern.“
ist eine reine Schutzbehauptung. Es gibt keine Verkehrssicherheitsanalyse mit der man die Auswirkungen fundiert betrachtet. Grundsätzlich gilt, dass je mehr KFZ abbiegen, desto höher die Wahrscheinlichkeit für „Übersehen“-Kollisionen mit Radfahrenden und Gehenden ist. Und die Grundeinstellung erkennt man sehr deutlich wenn es heißt, dass man „alle relevanten Verkehrsteilnehmer betrachtet“ habe. Radfahrende und Gehende hat man nicht betrachtet und gerade dies ist im Bereich der Zufahrten durch die Rückkopplung besonders relevant. Die erwähnte ERA 2010 ist nicht mehr zeitgemäß und wird deshalb auch bereits überarbeitet.
Die Behauptung, dass die FGSV unabhängig wäre, wird nicht mitgetragen. Weder DIN, noch anderen Zusammenschlüsse sind unabhängig, sondern spiegeln die Meinung der Beteiligten wieder. Nicht mehr und nicht weniger. Es sind technische Regelwerke, die keinen unmittelbaren Rechtscharakter haben. Von technischen Regelwerken kann abgewichen werden, es gibt keine Verpflichtung diese zu beachten.

Ständig ist die Rede von Wachstum, von Inflation und BIP. Die Ökonomie/Wirtschafts“wissenschaften“ und andere ähnlich esoterischen Pseudowissenschaften behandeln dies als wären es reale Größen. Dafür habe ich bisher nicht einen brauchbaren Beleg gesehen.
Fakte ist, dass es kein Wachstum gibt, sondern nur Verlagerung unter Verlusten. Sprich es ist immer eine Form von Ausbeutung. Wachstum, wie es die Wirtschafts“wissenschaften“ glauben, ist physikalisch gar nicht möglich. Der zweite Hauptsatz der Thermodynamik sagt ganz klar, dass man keine Energie aus dem Nichts erschaffen kann, vielmehr nimmt immer nur die Entropie zu.
Im Endeffekt ist Wachstum nur ein unvollständige Bilanz, die in irgendeiner Form wesentliche Größen nicht berücksichtigt um die Illusion von Wachstum zu erzielen. Dabei spielen der Verbrauch von Ressourcen, von Fläche und andere Ausbeutung, etwa von Arbeitskräften durch miese Löhne keine Rolle in den Bilanzen. Ebensowenig die Auswirkungen aufs Umfeld oder die mitunter massiven Subventionen.
Ich habe das auch etwas ausführlicher geschrieben:
Taschenbuch, 68 Seiten, ISBN: 978-3-753175-72-0, Verkaufspreis: 7,00 €
E-Buch, 9600 Wörter, ISBN: 978-3-7487-7724-3, Verkaufspreis: 4,49 €

Nach einem Artikel in der Tageszeitung, haben geparkte/gelagerte KFZ die Feuerwehr in Obermeiderich behindert. Deshalb habe ich mal nachgefragt, ob man so etwas denn erfasst und auswertet. Die Antwort der Feuerwehr, war wie folgt:
„… die Feuerwehr Duisburg führt keine Statistik darüber, wie oft Autos die Feuerwehrzufahrten/ Anfahrtswege behindern.“
Obwohl das technisch sicherlich machbar wäre, werden Hindernisse auf den Wegen der Feuerwehr nicht erfasst, sodass der Artikel in der Zeitung mit einem Appell schließt die bitte nicht falschzuparken. Appelle haben bisher nur selten Menschenleben gerettet. Dummheit, Faulheit und Bequemlichkeit sind einigen Menschen näher als das eigene Leben.
Es ist zweifelhaft, dass so etwas, etwas bringt. Im Prinzip müsste die Feuerwehr regelmäßige Testfahrten machen, um Engstellen zu ermitteln und dann Maßnahmen durch die Stadt zu initiieren. Fazit für mich ist, dass man sich im Zweifelsfall nicht auf die Feuerwehr verlassen kann. Im Prinzip müsste die Feuerwehr mehrmals im Jahr Testfahrten auf zufälligen Strecken machen und direkt dabei einen Abschleppwagen haben. Ich denke, dass würde etwas bringen.

Duisburg ist trotz allem immer noch Mitglied in der AGFS, obwohl in Duisburg nur wenig fahrradfreundlich ist. Als ich neulich unterwegs war zur Gedenkdemo wegen der Tötung von Natenom durch einen Autofahrer, machte ich dieses Foto. Man sieht darauf ein Schild, welches sagt, dass ab hier ein Gehweg ist und Fahrräder nur frei sind dort weiterzufahren. Sprich der Radweg hört hier mittendrin auf, ohne eine Möglichkeiten sicher und barrierefrei auf die Fahrbahn zu wechsel, was aber dieser Stelle nötig ist, wenn man schneller als mit Schrittgeschwindigkeit fahren will.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob der Radweg davor noch nutzungspflichtig ist, aber ganz sicher wird man davor auf den Radweg geleitet, der dann plötzlich endet. Ich kann mich nicht entsinnen, dass dort ein Hinweisschild steht, dass der Radweg endet.
Das heißt, wenn man das nicht weiß, müsste man ab dort eigentlich mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder über den Bordstein auf die Fahrbahn wechsel. So oder so, wird man ausgebremst. Sprich der Fahrradverkehrsfluss wird behindert. Eigentlich müsste die Stadt Duisburg von sich aus etwas tun, aber das ist natürlich unwahrscheinlich. Und wenn man die Stadt darauf hinweist, kommen vermutlich nur die üblichen Ausreden. Fakt ist, aber der Kreuzung mit der Mercatorstr. darf man auf der Fahrbahn fahren, egal welche Beschilderung dort ist und wenn es die KFZ entschleunigt, dann ist das halt so. Überholen dürfen die dort nicht. Wenn man sich natürlich zu dicht an den Bordstein quetscht kann es durchaus passieren, dass KFZ sich rechtswidrig vorbeidrängen.
Dabei ging es auch anders, man müsste einfach nur die Lagerbereich für KFZ entfernen und hätte ausreichend Platz für einen Radweg, Bäume und sogar für eine Fahrbahn, aber auch hier geht Autoschwurbelstadt die Lagerung über den Verkehrsfluss.

In Köln hat die Bahn noch eine Verkaufsstelle für Fahrkarten, als ich einmal dort gewesen bin um meine Fahrgastrecht einzufordern, sah ich dort ein Symbolbild für die Bahn.

Genauso fühlt man sich oft mit dem Fahrrad, wenn man dieses bei der Bahn mitnehmen will. Gerade ein teures Fahrrad will man definitiv nicht draußen stehen lassen in Köln.
Stellt sich natürlich gleich die Frage, wie das mit einem Klapprad aussieht. Schließlich kann man dieses als Gepäck mitnehmen.
Fahrradfreundlich ist die Bahn jedenfalls nicht. Dabei bietet sich oft gerade die Kombination von Fahrrad und Bahn an.
Der Mindestabstand ist leider vielen Autofahrenden scheinbar unbekannt. Jedenfalls lässt deren Verhalten darauf schließen. Bei Schutzstreifen wird teilweise sogar völlig auf Mindestabstand verzichtet, obwohl dieser dort genauso gilt. Wobei aber natürlich auch sagen muss, dass viele Autofahrenden den Unterschied zwischen Radweg, Gehweg mit Fahrrad Frei, Schutzstreifen und Radfahrstreifen nicht bekannt ist.
Vermutlich ist den Meisten auch nicht bekannt, dass der Mindestabstand nach § 5 Abs. 4 StVO nicht nur zu Radfahrenden, sondern auch zu Gehenden gilt und wie der Name schon sagt nur die unterste Grenze ist. Der wirkliche Abstand hängt „von den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles ab und richtet sich insbesondere nach der Fahrzeugart und Fahrgeschwindigkeit des Überholenden, den Fahrbahnverhältnissen, dem Wetter und der Person oder dem Verhalten des Eingeholten“ (vgl. Bayerisches OLG, vom 13. März 1987 – RReg 2 St 52/87)
Grundsätzlich kann man sagen, dass schlechtes Wetter, insbesondere Wind und natürlich größere Fahrzeuge einen größeren Abstand bedingen, ebenso ist dies bei schlechter Fahrbahn der Fall, wo Radfahrende immer wieder Schlaglöchern ausweichen müssen.
In einigen Fällen gibt es sogar klare Urteile, so ist der Mindestabstand zu minderjährigen Radfahrenden; innerorts 2 Meter (vgl. OLG Frankfurt, 30. September 1980, Az.: 2 Ss 478/80). Der gleiche Abstand gilt von Pkw zu Fahrrädern mit Kind (vgl. OLB Naumburg, 12.07.2005, Az.: 12 U 29/05). Und auch bei einer ansteigenden Straße muss der Abstand innerorts mind. 2 Meter betragen (vgl. OLG Frankfurt, 30. September 1980, Az.: 2 Ss 478/80).
Das heißt nicht nur wird gegen die Verkehrsregeln verstoßen und zu wenig oder gar nicht kontrolliert, auch wird über die korrekten Abstände nicht aufgeklärt.

Bei der Auswahl einer Firma, die Photovolatik auf einem Gründach anbringen soll, ist große Sorgfalt gefragt, da nicht alle Ahnung davon haben. Die Firma Hecker Solar u. Energiesysteme GmbH hat nach meiner Erfahrung jedenfalls keine Kompetenz in diesem Bereich und auch einigen anderen Stellen nicht.
Mein Eindruck ist, dass es sich bei Firma um eine handelt die geizig zum Nachteil der Kundschaft handelt. So sollten Sachen abgerechnet werden, die im Preis mit drin waren und anders als im Angebot versprochen war vieles auch nicht fachgerecht. Deshalb muss man sich auch vorher genau mit der Thematik befassen, damit eine brauchbare Anlage bekommt.
Die Photovoltaikanlage mit 12 Modulen wurde auf dem begrünten Flachdach installiert. Die Module sind zeltförmig aufgeständert auf einer flachen Konstruktion.

Im April 2020 gab es eine Störung die zurückgeführt wurde (durch die Firma Hecker) auf das Eindringen von Bewuchs in eine Steckerverbindung. Bewuchs in einer Steckerverbindung, ja richtig gelesen.
Ich bin mir sicher, dass es auch Steckverbindungen gibt, die vor Bewuchs geschützt sind oder ggf. durch eine entsprechende Versiegelung geschützt werden. Es gibt da heutzutage die unterschiedlichsten Klebelösungen. Aber das Problem trat nach meinem Verständnis deshalb auf, weil die Kabel einfach auf dem Boden lagen.
Aus der Korrespondenz mit der Firma ist belegt, dass diese offensichtlich keinerlei Ahnung hat, dass sich ein sehr starker Bewuchs durch die Anlage einstellt, was sowohl an der Abschattung liegt, wie auch der Ableitung von Feuchtigkeit zu einem bestimmten Punkt. Die Firma behauptete sogar etwas in der Art, dass das Dach der Nachbar sehr gut gepflegt wäre, obwohl da niemand etwas gepflegt hat.
Was man auf dem Bild ebenfalls erkennen kann ist, dass die Anlage teilweise im Substrat liegt, also Module Bodenkontakt haben. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass das gut ist.
Die einzige Lösung welche die Firma angab war eine Folie, die natürlich das Problem nicht dauerhaft löst und weitere Nachteile hätte. Denn eine Folie zersetzt sich und setzt Mikroplastik frei. Davon abgesehen sorgt die Begrünung nicht nur für eine Kühlung des Gebäudes, sondern auch für die PV-Anlage, was die Ausbeute erhöht. Zudem vermindert ein Gründach die Kosten für Regenwasser.
„An heißen Sommertagen Verbesserung des PV-Wirkungsgrads im Vergleich zu Kiesdächern bis 5 %“[Dr. Stephan Brenneisen, SYMBIOSE PV MIT GRÜNDACHFLUCH ODER SEGEN?, VESE-Tagung 2015]. Das heißt eine Kühlung durch Begründung steigert die Stromausbeute. Von einer Fachfirma sollte diese Kenntnis eigentlich als gegeben vorausgesetzt werden.
Im Rahmen der Recherchen fand ich dann auch verschiedene Systeme für Gründächer, welche einen deutlichen Abstand zum Gründach haben und in allen Publikationen, die ich bisher las, wird auch der Bewuchs erwähnt und welche Voraussetzungen es gibt, damit dieser kontrolliert werden kann. Die installierte Anlage erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Der Abstand zwischen der Doppelreihe entspricht nicht den Vorgaben, welche aus dem Arbeitsschutz kommen. Hier wird von mind. 60 cm ausgegangen und zudem sollte für die Pflege alles gut erreichbar sein.
Zudem war der Anschlagpunkt durch die Anlage nicht mehr nutzbar. Der Anschlagpunkt ist ein Haken, an dem man sich für Dacharbeiten befestigen kann. Auf dem nachfolgenden Bild, befindet sich dieser unter einer Abdeckkappe.

Die Firma, welche Fehler behoben hat, hat dann direkt auch dieses Problem behoben. Natürlich konnte diese nicht die Fehlplanung für ein Gründach beheben. Insgesamt habe ich im Nachhinein betrachtet auch bei der Montage den Eindruck, dass es da vorm Arbeitsschutz nicht so lief, wie es hätte laufen sollen. So meine ich mich zu entsinnen, dass die Dachdecker, die Module auf der Schulter über eine Holzleiter aufs Dach hochgetragen haben. Bei Korrektur hat der Anbieter dagegen auf ein Gerüst bestanden, was aus meiner Sicht auch richtig so war.
Das die Kabel an der Außenwand heruntergeleitet werden, macht Sinn, weil das viel Aufwand spart, allerdings sollte man bei einer isolierten Fassade dann auch entsprechende Dübel verwenden.

Stattdessen waren die Schrauben, wie man auf dem Bild erkennen kann, so in die Wand gesetzt. Man konnte diese im Jahr 2023 so rausziehen. Fachlich gute Arbeit ist das definitiv nicht. Wenn die Klage nicht partiell an Fristen gescheitert wäre, wäre das ziemlich teuer geworden für die Firma geworden.
Meine Gesamteindruck von Herrn Hecker ist, dass er jemand zu sein scheint, der sich gut verkaufen kann, es aber mit der Wahrheit nicht so genau nimmt.
Wer sich vor eine Photovoltaikanlage auf einem Gründach informieren will, dem sei:
“ Stephan Brenneisen (ZHAW), Katrin Löning (pulswerk), Wilhelm Schlader (Energieinstitut Vorarlberg), Ratgeber Gründach und Photovoltaik, Energieinstitut Vorarlberg, September 2020,“
ans Herz gelegt. Vielleicht gibt es inzwischen auch neuere Publikationen, aber diese sollte das Wesentliche enthalten.
Bei murX (früher Twitter) wird man heute ständig mit Fakenews konfrontiert. Etliche von ruzzischen Spambots bzw. Trollen, welche freiheitlich demokratische Grundordnung sabotieren sollen. Aber nicht nur jene manipulieren, um die eigenen Interessen zu unterstützen. Sowohl aktuell, wie auch früher wird viel manipuliert aus wirtschaftlichen Interessen.
Ein solche historische Manipulation ist diese Werbeanzeige (damals noch nicht als solche kenntlich gemacht) aus einem Heftroman:

Wenn man sich diese durchliest, stößt man auf die Behauptung einer Bevormundung, also gar nicht so viel anders, als der Popolismus heute. Menschen, die für ihre Gesundheit werben, werden als Antinikotiner verunglimpft. Der Drogenkonsum wird als Stimulans verharmlost. Katherina Focke wird als puristisch bezeichnet und ihr Vorgeworfen, sie hätte etwas in Gang gesetzt, dabei hat sie nur ihren Job als Gesundheitsministerin getan. Und wenn man sich den langen Kampf gegen die Nikotinsüchtigen und ihre Luftverschmutzung anschaut, ist es auch heute noch nicht vorbei. Während sich rechte Politiker aus Bayern über die Legalisierung von Cannabis beschweren gibt es die Droge Nikotin ganz legal im Geschäft zu kaufen und noch immer werden die Lungen von Dritten damit belastet. Selbst an Orten, wo das Rauchen verboten ist.
Auch diese Werbeanzeige war mit Sicherheit ein Beitrag zur Verharmlosung des Rauchens. Das hat sich natürlich festgesetzt.
Nicht wenige Punkt aus dem Beitrag klingen von der absurden Argumentation noch immer aktuell.
Wobei ich mich frage, welcher Kurt Westphal dies damals verfasst hat. Sollte gar einer von der SED im Westen Nikotin empfohlen haben? Oder war es ein ehemaliger Nazi? Wer auch immer sich hinter dem Namen verbirgt war wohl jemand, der manipulieren wollte. Sei es nun Klimaschutz oder KFZ-Verkehr, überall bemerkt man deutlich diese Bestrebungen fatale Konsequenzen zu verharmlosen.
Leider komme ich erst jetzt dazu die Erwiderungen der Stadt Duisburg zu meiner Einwendung bei der Querspange aufzubereiten. Andererseits hat sich die Stadt ja auch über ein Jahr Zeit gelassen.
Da die Antwort nicht digital erfolgte, nachfolgend nur einige wesentliche Auszüge kommentiert.
Sehr oft stand:
„Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.“
was heißt, dass die Stadt viel Text schreibt um zu Begründen, warum man etwas nicht tun will. So hatte ich fehlende Angaben zum Fuß- und Radverkehr bemängelt. Die Stadt erwiderte hier, dass man die Daten erhobene habe, aber:
„Eine detaillierte Prognose zu der voraussichtlichen Zahl der Radfahrende und der Gehenden im Plangebiet war – anders als bei den Kraftfahrzeugen – für die Zwecke der Bebauungsplanverfahren nicht erforderlich; die geplanten Geh- und Radwege sind für die zu erwartenden, vergleichsweise kleinen Zahlen von Radfahrenden und Gehenden hinreichend dimensioniert und entsprechen den aktuell gesetzlich geltenden technischen Regelwerken.“
Man verweist dabei im weiteren Text u. a. auf die total veralteten ERA (ohne Angabe der Jahreszahl). Wie will man ohne Prognose wissen, welche Anzahl von Radfahrenden und Gehende zu erwarten ist? Irgendwie ist die Argumentation ziemlich unlogisch. Das wirkt als hätte man hier nicht fundiert entschieden und abgewogen, sondern ist einfach nach Bauchgefühl gegangen. Das erklärt natürlich dann warum so viele noch relativ neuen Routen so schlecht gemacht sind.
Witzig ist im Zusammenhang mit dem Neubau A59, dass die Stadt Duisburg bei der Querspange gegen eine Tunnellösung votiert, wegen der enormen Kosten. Seltsamerweise also genau das Argument, was die Stadt bei der A59 nicht gelten lassen will. Ist ein wenig seltsam.
Angeblich habe man auch die Klimaauswirkungen geprüft, was natürlich nicht stimmt, da Versiegelung immer Auswirkungen hat und man diese bezogen auf die Ressourcen usw. nicht betrachtet hat.
Angeblich will man auch an einigen Stellen LKW-Verbote aufstellen. Bin mal gespannt, was die Schilder dann wirklich bringen ohne dauerhafte Überwachung.
Bei den Radverkehrsanlage verweist man immer wieder auf die aktuell gültigen Regelwerke, die rein gar nichts mit der heutigen Realität und der StVO zu tun haben. Zudem ist für die Verwaltung die VwV-StVO maßgeblich, die allerdings der Stadt Duisburg unbekannt ist.
Der Verkehrssicherheit wird natürlich nicht Rechnung getragen:
„Die Zufahrt zu der Fläche auf der Westseite des Hövelmann GmbH-Geländes wurde mit gesonderter Ein- und Ausfahrt und einer Verkehrsinsel so geplant, dass Risiken für Gehende und Radfahrer minimiert werden. Noch weiter gehende bauliche Maßnahmen sind hier nicht erforderlich.“
Nur Menschen die selten bis gar nicht Fahrrad fahren können so argumentieren. Eine Verkehrsinsel unterbricht den Radverkehrsfluss erheblich, da man anhalten muss und wenn die Verkehrsinsel klein ist, muss man sogar absteigen und schieben. Die Hauptgefährdung geht von LKW aus, die nach Rechts mit überhöhter Geschwindigkeit abbiegen. Wie dieses Risiko durch eine Verkehrsinsel minimiert wird, erschließt sich mir nicht. Außerdem werden Risiken hier nur minimiert. Weder ist erkennbar, wie stark die Minimierung ist noch welche Risiken toleriert werden. Das ist einfach nur sinnfreies Geschwafel ohne echten Sicherheitsgewinn, da die Gefährdungen wie üblich von der Stadt gar nicht sauber analysiert wurden. Die Behauptung setzt sich ähnlich für die anderen Knotenpunkte fort. An einigen soll es Ampeln geben. Es wird zwar etwas von Unfallrisiko geschrieben, aber eine glaubhafte Analyse fehlt.
Und dann kommt eine Stelle, wo man schön erkennt, wie stark die Stadt Duisburg Radverkehr wertschätzt:
„Der ADFC ist weder eine Behörde noch ein sonstiger Träger öffentlicher Belange im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB und war daher im Verfahren nicht zu beteiligen. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestand auch für den ADFC die Möglichkeit eine Stellungnahme einzureichen.“
Rechtlich scheint dies sogar korrekt zu sein, allerdings behandeln andere Städte den ADFC längst wie einen Träger öffentlicher Belange und nutzen dessen Expertise. In Duisburg scheint man den ADFC nicht so zu betrachten, sondern als Störenfried, der nur die „schöne“ Planung kaputt macht. Eigentlich kann sich Autoschwurbelstadt Duisburg gar nicht besser selbst charakterisieren.
Ebenfalls interessant ist die Behauptung:
„Die Kontrolle der Verkehrsregeln ist nicht Gegenstand des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1240. Sie obliegt insbesondere der Polizei und dem Ordnungsamt und wird von diesen Behörden aus systematisch umgesetzt.“
Die Abbiegegeschwindigkeit und der seitliche Mindestabstand werden m. W. von der Polizei nicht kontrolliert bzw. zumindest nicht systematisch. Arbeitsverweigerung ist in meinen Augen keine systematische Umsetzung. Die Stadt Duisburg lügt hier aus meiner Sicht, wenn sie dies schreibt.
Und auch bei Fahrverboten für LKW behauptet die Stadt Unsinn. Denn sie behauptet, dass Fahrverbote für LKW straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wären, dabei kann ein Fahrverbot im Rahmen des Straßenrechtes durchaus festgelegt werden.
Der von der WHO veröffentlichte Stand der Wissenschaft in Hinblick auf Feinstaub und Stickoxide wird als „Empfehlungen“ diskreditiert.

In Amtsblatt 12 erlaubt die Bezirksregierung Düsseldorf Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz für die UEFA EURO 2024 – Fußballeuropameisterschaft.
Die Bezirksregierung macht hier Ausnahmen und erlaubt 12-Stunden-Arbeitstage für „Personen, die zur Vorbereitung, Teilnahme, Durchführung und Nachbereitung der UEFA EURO 2024 beauftragt oder akkreditiert werden“.
Neben den unmittelbaren Beschäftigten auch Sicherheitspersonal, Medienleute, Hausdienste usw., allerdings mit gewissen Auflagen. Mir erschließt sich hier nicht die Sinnhaftigkeit, warum in dem Zeitraum so lange Tage anfallen sollen. Das Fußballspiel dauert vielleicht 2 Stunden. Sowohl Sicherheitspersonal, als auch die anderen können und sollten ausgetauscht werden. Insbesondere beim Sicherheitspersonal sind bei so langen Schichten Fehler wahrscheinlicher. Man muss halt einfach genügend Personal einstellen, dass keine so langen Schichten notwendig sind. Mir kommt dies eher wie Ausbeutung vor. Allerdings wird eingeschränkt, dass die Ausnahme nur gelten würde, wenn dies nicht durch andere Maßnahmen kompensiert werden kann, also durch Einstellung oder vergleichbare Maßnahmen. Also ist es nicht notwendig.
Man ordnet die sofortig Vollziehung an wegen angeblichem öffentlichen Interesse, obwohl es nur um Fußball geht. Die Herleitung des öffentlichen Interesses erschließt sich mir schon deshalb nicht, weil es so oder so auch andere Optionen gibt. Die Maßnahmen dienen nicht einem erheblichen Teil der Bevölkerung, sondern sind in Fortsetzung von Brot und Spiele lediglich Opium für das Volk. Dies schreibt man aber natürlich nicht in der Begründung. Und dringen nötig ist es auch nicht, man vermeidet bei der Bezirksregierung so lediglich Einzelanträge. Auch mit den erwähnten erheblichen Nachteilen ist nicht zu rechnen. Die Firmen müssen sich halt einfach frühzeitig um geeignetes Personal kümmern.
Die Behauptung:
„Die UEFA EURO 2024 ist ein internationales Sportgroßereignis mit weitreichender Strahlkraft in sämtliche gesellschaftliche Bereiche des Landes. Es ist mit einer sehr hohen Erwartungshaltung der gesamten Öffentlichkeit zu rechnen. Die UEFA EURO 2024 hat das Potenzial, über die gemeinsame Sportbegeisterung, Begegnung und Austausch eine gesellschaftliche Aufbruchsstimmung über ganz Deutschland und Europa zu erzeugen und Zuversicht zu stärken. Gleichsam soll von diesem Turnier ein Signal des friedlichen Miteinanders aller Nationen ausgehen.“
Teile der Bevölkerung mögen Fußball nicht, somit stimmt ein Teil der Argumentation nicht. Andere Teile interessiert Fußball nicht. Friedlich ist Fußball auch nicht. Neben der Gewalt der Fanatiker, ist auch die Gewalt auf dem Platz zu sehen, wenn zwei Mannschaften miteinander kämpfen.
Für eine zeitweilige Erlaubnis ist keine derartig pauschale Erlaubnis notwendig, wie sie hier erteilt wird. Die Behauptung:
„Die im Arbeitszeitgesetz vorgesehenen Ausnahmen von der täglichen Höchstarbeitszeit sind für diese Tätigkeiten nicht ausreichend, um die in diesem Zusammenhang im dringenden öffentlichen Interesse zu erledigenden Arbeiten zu ermöglichen.“
stimmt so natürlich nicht, denn es ist durchaus möglich, Einzelausnahmen zu genehmigen. Dies ist aber weder für die Presse, noch andere Stellen für Planungssicherheit notwendig, denn man muss einfach nur ausreichend Personal gut bezahlen und vorhalten. Aber vermutlich spart man sich so die gute Bezahlung und die Fußballverbände können sich einen größeren Gewinn reinpfeifen.
Allerdings müsste man gegen die Allgemeinverfügung klagen und durch den sofortigen Vollzug, wäre mit einem Urteil erst nach der EM zu rechnen, sodass die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass jemand dagegen vorgeht.
An der Friedrich-Alfred-Straße in Rheinhausen, beim neuen Gebäude des Bauverein Rheinhausen, hat man Parkplätze an der Fahrbahn neben dem Radweg eingerichtet. Soweit so normal in Duisburg, was aber sehr gut ist, ist der Umstand, dass man hier einen Abstand zwischen Parkplatz und Radweg markiert hat.
Wie man auf den Bild sieht halten sich da zwar nicht alle dran, aber zumindest hat man hier die Gefährdung durch Dooring berücksichtigt. Es gibt natürlich viel zu viele Stellen in Duisburg, wo dies nicht der Fall ist, aber es ist trotzdem ein kleiner Lichtblick, dass man es hier berücksichtigt hat.

An der Grundschule Beethovenstraße gibt es einen Zaun im Bereich der Sporthalle. Dort steht an einem schmalen Törchen Feuerwehrzufahrt dran. Da stellt sich natürlich die Frage, wie dort die großen Feuerwehrfahrzeuge reinfahren sollen. Für mich mach das Schild an der Stelle keinen Sinn, es sei denn die Feuerwehr Duisburg hätte so etwas wie Feuerwehrlastenräder. Kann ich mir in Duisburg aber nicht so recht vorstellen.
Das Schild Feuerwehrzufahrt gehört aus meiner Sicht wohl eher am Anfang und Ende der Passage (Beethovenstraße/Glückaufplatz), wo sich dieses Törchen befindet. Im Prinzip verdeutlicht dies auch sehr schön den Schilderirrsinn in Duisburg. Denn hier hat man sich ganz offensichtlich keine Gedanken gemacht, was man mit dem Schild bewirken will.

Im Bußgeldkatalog tun sich Untiefen auf.
Nach Ziffer 19.1.1, zahlt wer „Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte,
dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage“ – mit Gefährdung 250 € und bekommt ein Fahrverbot von 1 Monat. Wenn man denn überhaupt erwischt wird.
In der Ziffer 23 (Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern nicht eingehalten) steht dagegen nur 30 €. Der Mindestabstand wurde wegen der Gefährdung eingeführt. Aber scheinbar ist das Leben von Radfahrenden weniger Wert, als das von Autofahrenden. Man zahlt dafür ja sogar weniger als für eine Behinderung durch Parken (70 € und ein Punkt). Keine Ahnung, wie man derartig niedrige Bußgelder für eine Gefährdung herleitet. Und hier wird nicht einmal unterschieden zwischen Erwachsenen und Kindern, denn Kinder auf der Fahrbahn sind ja mehr gefährdet.

LKW gefährden und stören in Duisburg an vielen Stellen. Es geht hier auch nicht um die LKW, welche Supermärkte versorgen, sondern den Transitverkehr, der einfach durch Wohnbereiche abkürzt.
Regelmäßig weigert sich die Verwaltung der Stadt Duisburg mit der Verweis auf die StVO, dass man da nichts machen könne.
Das Rechtsgutachten zu Schulstraßen von Olaf Dilling liefert hier Ansätze, was alles geht, wenn man will.
Das Stichwort ist straßenrechtliche Teileinziehung, denn diese basiert nicht auf der StVO bzw. dem Straßenverkehrsrecht, sondern auf dem Straßenrecht. Dem Recht, welches den Status von Straßen regelt.
Aus dem Gutachten geht klar hervor, dass das Straßenverkehrsrecht den Schutz von Kindern nicht genügt:
„Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben zu schützen und priorisiert dieses gegenüber der allgemeinen Handlungsfreiheit. […] Diesen besonderen verfassungsrechtlichen Rang des Grundrechts auf Leben hat der Gesetz- und Verordnungsgeber im Straßenverkehrsrecht bislang nicht ausreichend
berücksichtigt […]. Dies gilt insbesondere für Kinder als besonders ungeschützte Verkehrsteilnehmende.“
Das heißt insbesondere im Zusammenhang mit dem Schutz von Kindern handelt der Staat an vielen Stellen wohl verfassungswidrig. Dies gilt natürlich insbesondere für die Kommunen, die behaupten, dass man im Bereich von hochfrequentierten Schulwegen nichts tun könne.
Und ebenfalls relevant ist diese Passage:
„Insbesondere muss bei der Auslegung der StVO darauf geachtet werden, dass die Ordnung des Verkehrs sich auf alle Verkehrsarten gleichermaßen bezieht, so dass auch die Leichtigkeit des nicht motorisierten Verkehrs in den Blick genommen wird.“
In Duisburg wird primär der KFZ-Verkehr als Verkehr betrachtet, alles was nicht KFZ-Verkehr ist, wird nachrangig betrachtet. Dies erkennt man immer wieder. Der Fußverkehrsfluss wird in Offenlagen noch nebensächlicher behandelt, als der Radverkehrsfluss. Zahlen werden kaum erwähnt. Die Flüssigkeit habe ich noch nie als Maßstab gesehen, wenn es um Nichtmotorverkehr geht. Egal, ob nun Bettelampeln in Bereich mit viel Fußverkehr oder Weigerungen Maßnahmen für eine Gleichberechtigung zu treffen.
Was in Duisburg nach meiner Erfahrung nicht stattfindet ist:
„Daher ist als Grund für Beschränkungen auch an die Ordnung des Verkehrs als Schutzziel zu denken, insbesondere die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Fuß- und Fahrradverkehrs.“
Ich habe oft den Eindruck, dass es nur um die Leichtigkeit des KFZ-Verkehrs geht. Dabei werden Fußverkehrsfluss und Radverkehrsfluss nur nachrangig, wenn überhaupt betrachtet. Eine Unterwürfigkeit gegenüber dem KFZ-Verkehr wird schon oft einfach vorausgesetzt.
Was die Stadt Duisburg in den Behauptungen bei Sperrungen für LKW bzw. bei Temporeduzierung nie berücksichtigt sind städtebauliche Gründe:
„Auch ein städtebauliches Verkehrskonzept kann gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 5 StVO dazu dienen, straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zu begründen. Voraussetzung ist laut Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Gemeinde hinreichend konkrete, verkehrsmäßige Planungen in einem bestimmten räumlichen Bereich anstellt und bereits ein städtebauliches Verkehrskonzept entwickelt hat (BVerwG, Urt. v. 20.04.1994, Az. BVerwG 11 C 17.93, Rn. 20). Eine Gefahrenlage für Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs ist in diesem Fall dann nicht mehr zwingend zu begründen.“
Sprich ein Konzept, egal ob nun bei Schulstraßen oder auch LKW-Verbotszonen, reicht aus, um den Verkehr zu lenken. Gerade bei Duisburg als Logistikstadt wäre dies durchaus möglich, wird aber nicht praktiziert. Es stellt sich die Frage, was hier der Grund ist. Ein derartiges Konzept wäre sicherlich ein verbindliches LKW-Routenkonzept begründet mit dem besonderen Status als Hafenstadt mit hohem Logistikanteil, der eine Lenkung des LKW-Verkehrs notwendig macht. Die konkreten Prüfschritte, die sowohl für LKW-Verbotszonen, wie auch Schulstraßen gelten, finden sich gut beschrieben in dem Gutachten, dass somit auch als Anleitung genutzt werden kann.
Wie bereits Eingangs geschrieben, gibt es neben der StVO als Grundlage auch das Straßenrecht. In dem Gutachten steht hierzu:
„Anders als das Straßenverkehrsrecht des Bundes, das in vorhandenen Straßen die Modalität der Verkehrsausübung regelt, geht es beim Straßenrecht der Länder darum, die Straße überhaupt erst als öffentlichen Raum bestimmten Verkehrszwecken zu widmen. Die Widmung einer Straße ist ähnlich wie eine Verkehrsregelung ein Verwaltungsakt, wird aber nicht lediglich durch Verkehrszeichen oder -einrichtungen bekannt gegeben, sondern muss vorab öffentlich bekannt gemacht werden. Umgekehrt kann eine bereits existierende Straße durch einen speziellen Widmungsakt in seinen Zwecken auch wieder auf bestimmte Benutzerkreise, Benutzungsarten oder -zeiten beschränkt werden, dies erfolgt durch die sogenannte „Teileinziehung“.“
Dies wäre bei LKW-Verkehr eine Teileinziehung für selbigen. Dies wurde m. W. bisher aber in keinem Fall durch die Stadt Duisburg geprüft, wenn es um LKW-Verkehr und Sperrungen ging. Es wurde immer nur aufs Vorrangnetz abgestellt, welches Aber nicht für LKW-Verkehr gilt, sondern für Rettungsverkehr. Sprich die Teileinziehung, um LKW-Transit zu unterbinden, wäre rechtlich möglich und zulässig. Zudem wäre es auch geboten, um die Gefährdungen, welche vom LKW-Verkehr ausgehen zu minimieren. Die Frage, welche sich stellt ist, ob die Stadt Duisburg diese Möglichkeit nicht betrachten will/darf oder die Möglichkeit schlichtweg nicht kennt, weil das Personal nicht sattelfest in den rechtlichen Möglichkeiten ist. Dabei hat die Stadt Duisburg die Möglichkeit bereits benutzt, um zum Beispiel „Fußgängerzonen“ einzurichten.
Eine Teileinziehung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Das Gutachten führt hier nachfolgende auf:
„Dazu zählen Verkehrsberuhigung, Schaffung von Aufenthaltsqualität, von Spielplätzen und Erholungsräumen, eine Verbesserung der Wohnqualität, die Förderung des geschäftlichen und kulturellen Lebens sowie Klimaschutz.“
Da LKW-Verkehr sehr belastet, dürfte hier schon die Wohnqualität als Grund ausreichen, da etliche Straßen wegen LKW-Verkehr in der Geschwindigkeit reduziert wurden. Sprich man kann dies ausreichend Begründung und zusätzlich noch Verkehrsgründe aufführen.
Es gibt in Duisburg ausreichende Routen, über welche LKW-Verkehr fließen kann und soll, sprich es ist Verhältnismäßig den Verkehr auf bestimmte Routen zu reduzieren, um die Bevölkerung zu entlasten. Schließlich gibt es kein Recht auf Transit für 40-Tonner durch Wohnbereiche. Insbesondere nicht Bereiche in denen viele Kinder auf dem Weg zur Schule unterwegs sind.
Diese Information wurde auch an die wesentliche Politik in Duisburg verteilt, wenn man hier also nichts tut, kann das nur den fehlenden Willen zum Handeln bedeuten. SPD und CDU wollen einfach nicht die Bevölkerung von LKW entlasten und Gefährdungen minimieren.

Am 15.04.2024 entscheidet der Rat der Stadt Duisburg über eine Vorlage zu problematischen Straßen. Unter anderem geht es hier um Nazisstraßen, also Straßennahmen mit Bezug zur Naziszeit.
Da ein Straßenname auch eine Form von Ehrung ist, darf man diese bei Menschen mit schlimmen Taten nicht erhalten. Es sei denn der Straßenname wäre so etwas wie: „Scheiß-Adolf-Hitler-Straße“
In der Vorlage steht, dass man bereits 28.08.2020 beschlossen hat, etwas zu tun. Ein Konzept wurde 02.06.2023 vorgelegt. Allerdings:
„Die Kategorisierung der Duisburger Straßennamen ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Erst nach Fertigstellung der Liste werden die Bezirksvertretungen in konkrete Überlegungen zum Umgang mit historisch belasteten Straßennamen eintreten.“
Stellt sich die Frage, wie viele Jahre noch mit solchen problematischen Straßennamen gelebt werden soll. Es kann natürlich an Corona liegen, aber mir geht das gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen zu langsam. Zumal sich die Frage stellt, was in den Jahren davor passiert ist.
Wobei sich bei der Umbenennung natürlich auch die Frage stellt, welche Namen man stattdessen wählt. Aus meiner Sicht sollten dies in allen Fällen Opfer im Zusammenhang mit den zu streichenden Namen sein. Und natürlich sollten die Namen nicht doppelt in Duisburg sein, denn durch die Eingemeindung gibt es einige Straßen mehrfach.
Manchmal hat man so Momente, die man einfach mal festhalten muss, das hier war auch so einer. Durch die Dunkelheit im Umfeld wirkt die Haltestelle Wehrhahn hier wie eine Lichtinsel in der Dunkelheit.
Vom KFZ sieht man so etwas nicht und kann auch nicht mal eben innehalten den Moment genießen und diesen zu konservieren.

Obwohl der Gehweg klar erkennbar passierbar ist, erlaubt die Stadt Duisburg dort ein Gehverbot. Da aber bei den Schilder 254 und 259 nie klar ist, wo die eigentlich gelten und hier offensichtlich fehlerhaft beschildert war, musste man das Schild auch nicht beachten.
Bei solchen komischen Beschilderungen fragt man sich immer, was die Stadt und die Firma sich dabei gedacht haben. Aber vielleicht hat man auch nicht gedacht sondern nach Gefühl beschildert.
Fazit für mich einmal mehr, auf dich Beschilderung in Duisburg kann man sich nicht verlassen. Besonders bei Baustellen muss man schauen, wie die wirkliche Situation ist.

Wenn man mit Autofahrenden über Verkehrssicherheit diskutiert, kommt sehr schnell, dass sich angeblich die Radfahrenden auch nicht an Verkehrsregeln halten würden, was natürlich ein völlig dummes Argument ist. Nichts entschuldigt Fehlverhalten mit einem schweren und gefährlichen Instrument, wie einem KFZ.
Das Fehlverhalten von Radfahrenden hat verschiedene Ursachen. Eine davon ist mit Sicherheit das Fehlverhalten von Autofahrenden und der Wille zu Überleben, denn ohne Schutzhülle, muss man deutlich besser aufpassen.
Ein weiterer Grund für Fehlverhalten von Radfahrenden ist die Infrastruktur. Während KFZ oft sehr gut gefedert sind ist dies bei Fahrräder nur bedingt der Fall. Bestenfalls ist Kopfsteinpflaster unangenehm, weil man sehr durchgeschüttelt wird. Man kann aber natürlich auch deutlich schneller wegrutschen. Auf Dauer führt das Fahren über Kopfsteinpflaster sogar zu gesundheitlichen Schäden durch die Vibrationen.

Der Eindruck ist oft, dass immer weniger Menschen Ahnung von den Verkehrsregeln haben. Das liegt einerseits sicherlich teilweise daran, dass immer mehr vor viel zu langer Zeit den Führerschein gemacht haben. Ein zunehmender Anteil dürften aber sicherlich auch Führerscheinbetrüger sein.
In den ersten neun Monaten haben in 2023 2700 betrogen und sind dabei erwischt worden. Das dürften demnach also ca. 3600 insgesamt in 2023 gewesen sein. Es stellt sich natürlich die Frage, wie viele nicht erwischt wurden und ohne auch nur halbwegs solide Theoriekenntnisse auf den Straßen unterwegs sind. Interessant wäre natürlich dann auch wie viele Tote und Verletzte auf das Konto dieser Betrüger geht.
Und wie viele davon wohl dann bei Radfahrenden ein Nummernschild und eine Fahreignungsprüfung fordern?
Schon länger beschäftigte ich mich mit den diversen Dooringradwegen in Duisburg. Auch mit der Hafenstraße in Ruhrort habe ich mich schon in der Vergangenheit befasst.
Dort befinden sich mehrere Abschnitte mit KFZ rechts vom Radweg, was als lebensgefährlich qualifiziert. Natürlich kann das lang gut gehen, weil gerade niemand aussteigt, wenn jemand auf dem Fahrrad dort vorbei kommt, aber eine Garantie gibt es dort nicht.
Und obwohl man dort vier Fahrspuren für KFZ hat, zwingt man die Menschen auf dem Fahrrad direkt an KFZ vorbeizufahren, wie man an dieser rechtswidrigen Schilderkombination eindeutig sehen kann.

Wenn man mal die Pflastersteine des Radweges im Vordergrund zählt, kommt man auf 13 Reihen. Jeder Pflasterstein ist 10 cm breit, als ist der Radweg gerade einmal 1,3 m breit. Die Rechtsprechung empfiehlt einen Abstand von mindestens 1 m zu gelagerten KFZ. Diese Quelle hier sagt sogar 1,2 m. Sprich der Gehweg ist unbenutzbar, womit die Nutzungspflicht offensichtlich rechtswidrig und damit automatisch nichtig ist. Natürlich wäre es kein Vergnügen dort rechtskonform auf der Fahrbahn zu fahren, weil Leute in KFZ ganz bestimmt so etwas wie „Radweg“ schwurbeln werden. Aber wenn wundert es auch, wenn die Stadt Duisburg durch Fehlbeschilderung diesen Eindruck erweckt. Und das alles vermutlich nur, um KFZ-Verkehr nichts „wegnehmen“ zu müssen.
Wenn man sich den Bereich weiter anschaut, stellt man fest, dass es dort auch eine Stelle gibt, wo der Radweg nutzungspflichtig ist, aber auch dem Gehweg gar nicht geparkt werden darf, dies aber trotzdem passiert.

Wenn man die Schilder korrekt liest, darf dort zu bestimmten Zeiten gar nicht gehalten werden und zu anderen Zeiten nur maximal 3 Minuten, geparkt werden darf dort gar nicht. Scheinbar tolerieren es Stadt und Polizei dennoch. Das Lagern von Blechkisten geht wohl vor Verkehrssicherheit.
Die Radfahrenden in dem Bild machen es jedenfalls völlig rechtskonform und fahren auf der Fahrbahn.
Fazit: Duisburg ist echt fahrradfeindlich und lebensgefährlich.
Wenn man nach gebrauchten Artikeln schaut, stößt man bei Amazon schnell auf Medimops, der Verkaufsabteilung von Momox. Als dem Laden, wo man Bücher und DVD usw. für wenig Geld los wird.
Beim Verkauf nimmt man dann allerdings für jeden Artikel eine Versandpauschale von 3 €. Wenn man nur einen Artikel bestellt mag das noch okay sein, wenn man aber so wir mal 100 Artikel kauft, wären das 300 € Pauschale, die auf den Preis noch oben drauf kommen. Aber schon bei vier Artikeln finde ich das Wucher. Der Preis wird zwar beim Kauf ausgewiesen, aber die Begründung für die hohen Versandkosten ist absurd.
Man mache dies, um die Preise der Artikel niedrig zu halten. Häh? Das dient wohl eher zur Intransparenten Preisgestaltung. Wenn ich für Versandkosten zahle, dann soll das gefälligst auch die wirklichen Versandkosten widerspiegeln und nicht Pauschalen, die bei vielen Artikeln nicht wirklich die Versandkosten widerspiegeln. So manipuliert man dadurch nur das Ranking, wenn man nach aufsteigenden Preis sortiert.
Kann man so machen, muss sich dann aber nicht über schlechte Bewertungen wundern.
Schon seit Anfang 2023 versuche herauszubekommen, wer an der Moerser Straße in Rheinhausen zuständig ist. Dort hört der Radweg plötzlich auf. Nun bekam ich eine Antwort der Stadt zur Zuständigkeit, die allerdings auch weitere verwirrende Informationen enthielt.
An Moerser Straße # 26 endet der breite Mischweg und geht in einen schmalen Weg über. Das Schild, welches verkündet, dass der Mischweg endet ist mit dem Schild Fahrrad Frei kombiniert, was eigentlich an der Stelle fehlerhaft ist. Denn in Gesamtbetrachtung müssten alle zu der Annahme kommen, dass ab hier ein Gehweg beginnt, denn ansonsten wäre Fahrrad Frei unsinnig. Zumal es dort keinen Überweg zur anderen Seite gibt und einige Geschäfte an der stark befahrenen Moerser Straße sich auf dieser Seite befinden. Auf einen Gehweg kann an dieser Seite also gar nicht verzichtet werden, dies wäre klar rechtswidrig. Trotzdem behauptet die Autoschwurbelstadt Duisburg:
Im Straßenabschnitt zw. Haus Nr. 26 und Am Strücksken ist an der südlichen Fahrbahnseite ein benutzungspflichtiger, gemeinsamer Geh- und Radweg angeschlossen. An der nördlichen Fahrbahnseite grenzt ein sonstiger Radweg an (siehe Planausschnitt). Mehrere Piktogramme (leider sehr verblasst – siehe Bild) machen auf die v. g. bestehende Regelung aufmerksam. Auf dieser Straßenseite (nördlich) befindet sich kein Gehweg.
Man behauptet also der Gehweg wäre eine Radweg, was ja nicht im Geringsten zu der zuvor beschriebenen Situation passt. Dann müsste da, wie bereits geschrieben erstens ein Schild Radweg sein und zweitens ein Überweg für Gehende. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man bei jedem Geschäft eine viel befahrene Straße überqueren soll, zumal es gar nicht überall Querungsmöglichkeiten gibt. Teilweise verhindern sogar Hecken die Querung.
Und wenn man nach RASt 6.1.6.1 geht, ist dort ein Gehweg Pflicht.

Erlasse vom Verkehrsministerium über die Bezirksregierung an die Kommunen kommen schon mal nicht dort an, wo diese hin sollen. Kann passieren. Aber damit auch die Allgemeinheit ein wachsames Auge auf die Verwaltung und deren Tätigkeit haben kann finde ich es wichtig, dass die Erlasse für alle zugänglich sind. Deshalb habe ich auch den Sperrpfostenerlass für die Öffentlichkeit angefordert und bekommen.
Mir fällt bei solchen Pfosten auf dem Radweg sofort die Karl-Jarres-Straße nahe der Pauluskirche ein, wo ein Pfosten quasi mitten auf dem Rad-Geh-Weg steht. Und wenn ich mich recht entsinne, erfüllt dieser nicht die Vorgaben des Erlasses.
Besonders der Punkt
„Sperrpfosten stellen durch die schlechte Erkennbarkeit aufgrund ihrer niedrigen Silhouette gefährliche Hindernisse für den Radverkehr dar und sollten daher im unmittelbaren Verkehrsraum von Verkehrsflächen, auf denen Radverkehr zugelassen ist, nicht verbleiben.“
dürfte der dortige Pfosten nicht erfüllen. Zudem verhindern die Pfosten nicht das Parken in dem Bereich, die KFZ parken einfach ein Stück weiter auf dem Gehweg. Hier braucht es mehr Kontrollen und Sanktionen. Genau das steht auch im Erlass:
„Allein zur Durchsetzung von Verkehrsverboten (Zeichen 250, Zeichen 260 etc.) dürfen die Verkehrseinrichtungen nicht angeordnet werden. Die Durchsetzung bestehender allgemeiner Verkehrsvorschriften und örtlicher Anordnungen ist Aufgabe der Verkehrsüberwachung.“
Aber die Durchsetzung ist ja leider an vielen Stellen nicht so gut. Würde man konsequent Verstöße ahnden, wäre weiteres Personal kein Problem. Wobei es auch technische Lösungen gibt.
Der Erlass ist aus meiner Sicht auf jeden Fall ein guter und wichtiger, um Hindernisse zu beseitigen, die insbesondere Lastenräder und ähnliche Fahrräder behindern.
Exemplarisches Bild von einem Gehparker auf der Karl-Jarres-Straße

Bisher wurden Blitzer teilweise von der Polizei mit Ort angekündigt, die neue Fachstrategie der Polizei regelt dies nun anders.
Nachgefragt hatte ich auch deshalb, weil in der Zeitung für Duisburg immer noch Blitzer angekündigt werden, scheinbar aber durch die Stadt.
Bemerkenswert ist der Punkt, der leider noch nicht überall bei der Polizei vor Ort angekommen ist:
Insbesondere sogenannten „ungeschützten Verkehrsteilnehmenden“ eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen …
So weigert sich m. W. die Polizei Duisburg noch immer die Abbiegegeschwindigkeit von LKW zu kontrollieren. Das heißt in Duisburg hapert es an der Umsetzung für sichere Fortbewegung auf dem Fahrrad und das obwohl man dies eindeutig thematisiert:
Das umfasst auch Abbiegeunfälle zwischen LKW und Radfahrenden/ zu Fuß Gehenden, die regelmäßig zu schwersten Verletzungen bzw. zum Tod der ungeschützten Verkehrsteilnehmenden führen.
Aber leider hat die Chefetage nicht kapiert, wie man VisionZero erreicht:
… Analyse der örtlichen Unfalllagen einen unverändert hohen Stellenwert.
Man will weiterhin warten bis etwas passiert, dabei ist das keine Prävention. Dabei wäre dies eine prima Gelegenheit gewesen, eine Verkehrsgefährdungsbeurteilung einzuführen.
Das Blitzer nicht mehr angekündigt werden sollen, steht dort auch:
Verkehrsüberwachung im Allgemeinen und Geschwindigkeitsüberwachung im Besonderen findet grundsätzlich unangekündigt und in Form von Kontrollen mit Anhalten statt.
Allerdings scheint zumindest das Ordnungsamt Duisburg dies anders zu sehen.
Zu 100 % unterschreiben kann ich:
Die subjektive Entdeckungswahrscheinlichkeit ist ein wesentlicher Einflussfaktor für regelkonformes Verhalten der Verkehrsteilnehmenden. Von der Polizei erkannte Verkehrsverstöße dürfen daher nicht ignoriert und damit scheinbar legalisiert werden; sie sind konsequent zu verfolgen.
Leider sieht es im Alltag dann doch anders und die Polizei steht teilweise selbst falsch auf Rad- und Gehwegen. Man sieht auch Polizei-Fahrzeuge an klaren Verstößen vorbeifahren.
Im Absatz Prävention steht der Unsinn, den man dann im Alltag auch ständig erlebt. Man spricht eher die Opfer an, als die Gefährdung zu beseitigen. Leider sind Abstandsbaseballschläger nicht erlaubt.
Seltsamerweise scheint man den Abstand auf Bundesautobahnen kontrollieren zu können, aber den zwischen Fahrradfahrenden und Personen in KFZ nicht?
Wenn man die Pressemeldungen der Polizei nach Unfällen liest, wirkt das oft nicht sonderlich Professionell. Oft klingt es so, als wären die nicht die Personen am Steuer schuld, sondern das KFZ, das beißt sich mit:
Eine qualifizierte Verkehrsunfallaufnahme und -sachbearbeitung sichert nicht nur den Strafanspruch des Staates, sondern ist ein wesentlicher Bestandteil zur Durchsetzbarkeit zivilrechtlicher Ansprüche.
Denn wenn professionell aufgenommen wird, müsste auch die Pressemitteilung professionell sein.
Sicherlich tut sich ein wenig etwas, aber die Grundsätze sind immer noch falsch. „Unfälle“ verhindert man nur bedingt dadurch, dass man sich sogenannte Unfallschwerpunkte anschaut. Man muss vor einer Kollision ansetzen!

Nachfolgen mal wieder ein Antrag, da er sich für den Fußverkehrsfluss einsetzt ist damit zu rechnen, dass die Stadt dies nicht möchte, aber probieren muss man es.
Einrichtung eines Fußgängerüberwegs nach § 26 StVO (Zebrastreifen) über die Beethovenstraße an der Einmündung Friedrich-Alfred-Straße.
Begründung:
Regelmäßig biegen KFZ in diesem Bereich mit überhöhter Geschwindigkeit ab, obwohl hier vergleichsweise oft Gehende die Fahrbahn queren. Zudem stehen häufiger KFZ vor der Bordsteinabsenkung. Ein Zebrastreifen verbessert die Erkenntnis, dass man dort nicht parken darf. Dadurch wird der Fußverkehrsfluss erhöht und ebenso die Sicherheit. Insbesondere da hier eine Strecke für Schulkinder zur Grundschule Beethovenstraße und deswegen mit Elterntaxen zu rechnen ist.
Ebenfalls sinnvoll wäre ein Fußgängerüberweg über die Friedrich-Alfred-Straße im Bereich Stahlstraße.

Ich wollte, nachdem diverse Gehwege nicht von Schnee geräumt waren, wissen wie viele Bußgelder man verhängt hat. Die Stadt hat meine Frage hier beantwortet.
An extrem vielen Stellen war nicht geräumt, trotzdem hat die Stadt Duisburg kein einziges Bußgeld erhoben. Stattdessen schreibt man die Verantwortlichen und bittet um Behebung des Mangels. Statt also eine akut gefährliche Situation zu beseitigen, schreibt man nette Brief, die offensichtlich nichts bewirken, denn ansonsten würden sich mehr an die bestehenden Regelungen halten. Stattdessen lassen es viele darauf ankommen, da eh nur ein kleiner Teil überhaupt erwischt wird und ohne Sanktionen gibt es ja auch keinen Grund, etwas zu ändern.
Laut Stadt wären die Mängel dann auch zeitnah behoben worden, was wohl einfach daran lag, dass der Schnee getaut ist. Vermutlich hat das Schreiben länger per Post gebraucht, als der Schnee lag.
Die zuständigen WBD haben 4 Beschäftigte, die sich u. a. um Kontrolle um Straßenreinigung und Winterdienst kümmern. Es ist also viel zu wenig Personal und scheinbar auch zu wenig Wille etwas für Fußverkehr zu tun.

Ende 2022 gab es eine tödliche Kollision am Mörsenbroicher Ei. Da ich den Bereich immer wieder passiere, habe ich damals zuerst bei der Polizei und weil diese scheinbar nicht zuständig ist, bei der Stadt Düsseldorf nachgefragt. Aber die Stadt Düsseldorf wollte wohl nicht antworten. Vielleicht wollte man nicht zugeben, dass man keine Maßnahmen getroffen hat, denn eine Veränderung konnte ich nicht feststellen oder man hat andere Gründe das geheim zu halten.
Inzwischen ist der LKW-Fahrer mit einer Bewährungsstrafe fürs Töten eines Menschen davon gekommen. Er hat sich „entschuldigt“, aus meiner Sicht ist das zu Milde.
Wichtig ist jedenfalls, dass dies nie wieder passiert und deshalb sind die Maßnahmen so wichtig, die getroffen werden. Diese wollte die Stadt Düsseldorf mir aber scheinbar nicht mitteilen und auch das LDI bekam keine Auskunft, warum dies nicht gehen sollte. Ich hatte bisher immer geglaubt Duisburg wäre schwierig bei Auskünften, aber Düsseldorf ist da eine ganze andere Nummer. Nun hat sich das LDI sogar mit einer Beanstandung ans die Bezirksregierung Düsseldorf gewandt, weil die Stadt Düsseldorf schweigt. Vermutlich gibt es keine Maßnahmen, die nicht zu Lasten, des MEV gehen, weshalb man nichts tut.
Und wer sich mal die Bilder betrachtet, wird erkennen, warum das eine extrem gefährliche Ecke ist. Dazu kommen noch sehr kurze Abstände zwischen Rot für die einen und Grün für die anderen. Oft fahren noch KFZ wenn die Ampeln für Rad- und Fußverkehr bereits auf Gelb springen.


Wasserstoff kann nicht klimaneutral sein, weil Wasserstoff mit OH-Radikalen reagiert und dadurch den Methanabbau verzögert. Ausführlicher habe ich das hier schon dargestellt.
Während man die Leckrate vielleicht vermindern kann, wird bei der Umsetzung und beim Abfüllen immer etwas entweichen. Man kann natürlich den Wasserstoff in Wasser umwandeln, das geht über entsprechende katalytische Elemente, etwa im Bereich des Elektrolyseur. Aber auch dies dürfte noch nicht reichen. So hat sich mir die Frage gestellt, ob man nicht vielleicht Methan katalytisch abbauen kann. Wenn man an Stellen, wo viel Methan entweicht entsprechende Katalysatoren aufstellen würde, die Methan in CO2 umwandeln würden sich die Auswirkungen des Wasserstoff vermindern oder sogar ganz aufheben.
Keine Ahnung, ob es einen Katalysator gibt der so spezifisch Methan abbauen kann. Bisher habe ich dazu nichts gelesen und vermutlich würde Landwirtschaft und andere Quellen wieder laut wegen der Kosten jammern. Wenn man allerdings jetzt anfangen würde könnte man vielleicht den natürlichen Methanabbau so beschleunigen, dass die negative Wirkung von Wasserstoff kompensiert wird.
Es wäre nicht perfekt aber zumindest ein Ansatz, um Wasserstoff bilanziell für die Anwendung am Erdboden klimaneutral zu machen.
Eine PM des UBA:
Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und Umweltbundesamt (UBA)
Bürgerinnen und Bürger fordern mehr Stadtbegrünung gegen Hitze und Entsiegelung
Bürgerdelegierte überreichen ihre Empfehlungen zur Klimavorsorge an Umweltstaatssekretärin Christiane Rohleder
Beim regionalen Dialog KlimaAnpassung in Dessau skizzierten die Teilnehmenden erste Vorschläge.
Bürgerinnen und Bürger erwarten von der Bundesregierung ein entschlossenes Handeln gegen die Folgen des Klimawandels. Das ist das zentrale Ergebnis der fünf regionalen Dialogveranstaltungen zur Klimaanpassung, die heute der Staatssekretärin Christiane Rohleder im Bundesumweltministerium übergeben wurden. Die Bürgerinnen und Bürger fordern mehr innerstädtisches Grün gegen die Hitze und die Entsiegelung von Flächen, damit das Regenwasser wieder in den Boden gelangen kann. Außerdem möchten sie, dass die Entnahme von Grundwasser zum Schutz der Ressourcen klar geregelt wird und sie vor Wetterextremen geschützt arbeiten, lernen und wirtschaften können, damit Leistungsfähigkeit und Gesundheit erhalten bleiben. Die Verkehrsinfrastruktur, insbesondere ÖPNV und Bahn, müsse auch bei Extremwetterereignissen und Hitze zuverlässig funktionieren.
Umweltstaatsekretärin Christiane Rohleder: „Die Klimakrise wird in Deutschland immer stärker spürbar. Das belegen die in den letzten Jahren zunehmenden Wetterextreme wie Dürren, Hitzewellen und Starkregen. Wie sich in Zukunft Klimafolgen mindern und Lebensqualität erhalten lässt, zeigen uns Bürgerinnen und Bürger mit ihren Zukunftsbildern und machen konkrete Vorschläge für die Politik. Die Ergebnisse helfen bei der weiteren Entwicklung der neuen Klimaanpassungsstrategie, in der wir die Perspektiven und Vorschläge aus der Bevölkerung berücksichtigen.“
Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „Die fünf Dialoge haben bestätigt, dass die Menschen sich von den Folgen des Klimawandels betroffen fühlen und zu Lösungen beitragen wollen. So legen die beteiligten Bürgerinnen und Bürger Wert darauf, dass Menschen im Klimawandel gesund bleiben und sich und andere besser schützen können. Dafür wollen sie beispielsweise gekühlte öffentliche Räume bei Hitze, aber auch eine bessere Aufklärung über Risiken. Im Zusammenhang mit der Forderung nach einem grünen, lebendigen Wohnumfeld und klimaangepassten Gebäuden ist ebenfalls die Bereitschaft zu gemeinschaftlichem Engagement erkennbar. Das ist eine große Chance, um Klimaanpassung auch vor Ort umzusetzen.“
Die Bürgerinnen und Bürger fordern beim Thema Versorgung mit Wasser, Energie und Rohstoffen auch, dass die Entnahme von Grundwasser klar geregelt und die Energieversorgung dezentralisiert wird, um die Versorgung sicherzustellen. Der Zugang zu klimaangepassten öffentlichen Räumen müsse für alle und gerade die besonders von Hitze betroffenen Bevölkerungsgruppen ohne lange Wege ermöglicht werden. Insgesamt wünschen sie sich, dass das Thema Klimaanpassung in der Bevölkerung bekannter wird und notwendige Maßnahmen besser akzeptiert werden. Deswegen sollten Bildung, Kommunikation und Beteiligung dazu verstärkt werden.
Hintergrund
Auf Einladung des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes trafen sich im Herbst letzten Jahres zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger in fünf Dialogveranstaltungen in den unterschiedlich vom Klimawandel betroffenen Regionen Ostseeküste in Wismar, Mittelelbe in Dessau-Roßlau, Rhein-Ruhr in Duisburg, Rhein-Main in Worms und Bayerischer Wald in Zwiesel. Jeweils zwei Tage lang erarbeiteten insgesamt 331 Personen Ideen und Empfehlungen dazu, wie sich die Zukunft im Klimawandel lebenswert gestalten lässt. Bürgerdelegierte aus den verschiedenen Regionen haben heute die Empfehlungen dem Bundesumweltministerium übergeben.
Die Bundesregierung entwickelt derzeit die Deutsche Anpassungsstrategie aus dem Jahr 2008 weiter und will bis Ende 2024 eine neue, vorsorgende Anpassungsstrategie an den Klimawandel vorlegen. Diese Strategie ist im neuen Klimaanpassungsgesetz verankert, das im November 2023 vom Bundestag verabschiedet wurde. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses mit Bürgerinnen und Bürgern sowie der Fachwelt werden in die Arbeiten zur neuen Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung einfließen.

Bekanntlich stehen SPD und CDU in Duisburg nicht auf der Seite von Umwelt- und Klimaschutz. Allenfalls gibt es Lippenbekenntnisse, die man meist auch als Greenwashing entlarven kann. Wie etwa die Alibiaktion mit begrünten Haltestellendächern oder die Behauptung, dass man ja deutlich mehr Bäume gepflanzt hätte, als mal wieder aus irgendwelchen herbeigezogenen Gründen gefällt wurden.
Da habe ich allerdings ziemlich schlechte Nachrichten, denn die TU Dresden kommt zum Ergebnis „400 Jungbäume sind ein alter Baum“
Genauer gesagt Prof. Andreas Roloff (Forstwissenschaftler) kam zum Ergebnis: „Um die Wirkungen eines Altbaumes mit einem Kronendurchmesser von etwa 20 Metern hinsichtlich seiner Umweltleistungen wie Luftfilterung, Beschattung, Kühlung und CO2-Speicherung zu ersetzen, braucht man zirka 400 Jungbäume.“
Das Ergebnis ist eindeutig, bei Ersatzpflanzungen tut Duisburg definitiv zu wenig, um die Bäume adäquat zu ersetzen. Zumal häufig auch kleinerkronige Bäume gepflanzt werden, sodass das nie ein adäquater Ersatz erfolgt, man sich aber trotzdem heuchlerisch auf die Schulter klopfen kann.

Wenngleich der Weg durch die Grünanlagen an der Heerstraße derzeit gesperrt ist, so verheißt dies doch etwas Gutes. Denn die Sperrung kommt durch eine Baustelle, bei der im Seitenbereich des Weges eine Ausschachtung stattfindet.
Da an diese Stelle die zukünftige Brücke über die Heerstraße geplant ist, deutet alles darauf hin, dass die Bauarbeiten für die Brücke gestartet sind. Das heißt, wenn alles gut geht, dürfte es dieses oder nächstes Jahr möglich sein, die Heerstraße zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu queren ohne Umweg, erhöhte Gefährdung oder Verzögerungen. Wenn dann auch die Grünanlage wieder passierbar ist, gibt es einen halbwegs guten und stressfreien Weg von Rheinhausen in die Innenstadt.

Am simpelsten wäre es statt über erhöhte Parkgebühren für SUV zu diskutieren, die Parkgebühren vollständig nach der Fläche zu berechnen, welche das KFZ für die Lagerung benötigt und das natürlich flächendeckend. Nur weil in Randlagen nicht ein so hoher „Parkdruck“ herrscht, heißt dies nicht, dass dort die Fläche nicht ebenfalls wertvoll ist.
Die Längen und Breiten der Fahrzeuge sind bekannt, können also problemlos in der Parkgebühr berücksichtigt werden und damit auch die Fläche, welches das KFZ bei der Lagerung benötigt. Schluss mit Pauschalgebühren. Genau wie bei einer Wohnung sollte nach Fläche berechnet werden. Die Quadrametermieten im Umfeld sind bekannt, somit kann man diese auch für die Parkgebühren ansetzen.
Und wer sich nicht an die Regeln hält sollte gar keinen Anwohnerparkschein bekommen. Wie etwa Duisport hier:

Es gibt viele Gründe für Verspätungen bei der Bahn, dazu zählen natürlich insbesondere auch Verzögerungen beim Ein- und Aussteigen. Neben Deppen, die sich den Aussteigenden in den Weg stellen, halten einige Züge ungünstig und sorgen so für Verspätung. Aber auch defekte Türen sorgen regelmäßig für Verspätungen. Da sowohl der Einstieg, wie auch der Ausstieg länger dauert.
Auf dem Bild ist der RE nach Moers zu sehen, der theoretisch um 15:55 hätte abfahren sollen. Dies klappte allerdings nicht, weil nur eine von zwei Türen funktionsfähig war. Dadurch erzeugte der Zug eine Verspätung und das nicht nur für sich selbst, sondern natürlich auch für die anderen Züge, die in Richtung Rheinhausen abfahren sollten.
Natürlich ist ein defekter Zug immer noch besser als ein Ausfall, allerdings sollte man bei der Statistik mal nicht nur die Verspätung auswerten, sondern auch die Gründe und diese dann abstellen. Wenn defekte Türen für Verspätung sorgen, braucht es halt mehr Ersatzzüge und mehr Ersatzteile. Eine Teilschuld ist auch die Geizmentalität bei Ausschreibung, dass immer der Billigste den Zuschlag bekommt, statt der Zweitbilligste. Dadurch wird natürlich mit unrealistischen Werten unterboten. So hält man ÖPNV natürlich unattraktiv.

In der BV-Mitte hat die SPD den Antrag (24-0229), mit dem Titel:
„Prüfantrag der SPD-Fraktion, hier: Fahrradschutzstreifen auf der Bismarckstraße zwischen Kammerstraße und Mülheimer Straße“
eingereicht.
Ein Antrag, der ziemlich deutlich zeigt, wie wenig Ahnung die SPD von Radverkehr hat. Mir kommt dies eher wie ein Alibiantrag vor, den ich mal unter den Begriff Bikewashing fasse. Also eine Aktion, die nur dazu dient Fahrradfreundlichkeit vorzutäuschen.
Im Antrag wird u. a. behauptet:
„Damit ist fast davon zu sprechen, dass Fahrradfahrer einen eigenen Bereich der Straßenbenutzung haben.“
Ein „Schutzstreifen“ wird meistens überfahren. Am Flutweg sieht man dies recht deutlich. Zudem gibt es an der Bismarckstraße viele Parkplätze, welche teilweise parallel zur Fahrbahn verlaufen. Ohnehin wird hier der Lagerung von KFZ sehr viel Raum eingeräumt, der völlig ausreichend wäre für gute Radwege.
Der Gipfel der Freiheit ist allerdings:
„Somit ist die Sicherheit des Radverkehrs, durch verbesserte Mobilität und zukunftsgewandter Fahrradinfrastruktur zur Förderung eines gesunden und
nachhaltigen Stadtentwicklungskonzeptes zu berücksichtigen, gewährleistet.“
Man behauptet allen Ernstes, dass durch einen Schmutzstreifen die Sicherheit erhöht würde. Dabei zeigt auch die Untersuchung zu Schmutzstreifen außerorts, dass diese keine erhöhte Sicherheit bringen, sondern zu noch weniger Überholabstand führt, der ja m. W. nicht einmal von der Polizei kontrolliert wird.
Farbe ist keine Infrastruktur, zumal durch die Parkplätze auch viel zu wenig Platz bleiben würde. Jedenfalls dann, wenn man die 1 m Abstand zu gelagerten KFZ einhalten würde. Schutzstreifen tragen nicht zur Sicherheit bei, ganz im Gegenteil, sie geben vermeintliche Sicherheit und sind allenfalls eine schlechte Symbolaktion. Sinnvoller wäre es mehr Straßen zu Einbahnstraßen für KFZ zu machen und damit den nötigen Raum für Fahrräder zu gewinnen.
Vor einiger Zeit wollte ich einfach nur wissen, wie der Zustand der Brücke Hohenbudberger Straße ist. Aber das war gar nicht so einfach.
Nun habe ich eine Antwort der Stadt Duisburg, die erhellend ist.
Scheinbar hat 2013 keine keine vernünftige Übergabe stattgefunden, was auch einige der anderen Punkte erklären würde, die ich zu diesem Bereich hörte. Damals wurden Bereich der Hohenbudberger Straße vom Status als Landstraße herabgestuft. Die Stadt Duisburg gibt an bis heute nicht die Bauwerksunterlagen bekommen zu haben, aber inzwischen die Baulast anerkannt hat.
Der letzte fundierte Zustand ist:
„Das Bauwerk wies bei der letzten Bauwerkshauptprüfung durch Straßen NRW am 03.07.2011 die Zustandsnote 2,2 auf.“
aber
„Am 01.02.2024 wurde eine Begehung der Brücke durch einen beauftragten Bauwerksprüfer der Wirtschaftsbetriebe Duisburg-AöR (WBD-AöR) durchgeführt. Bei der äußerlichen Inaugenscheinnahme des Bauwerkes sind keine gravierenden Mängel festgestellt worden.“
Das heißt man hat sich zumindest des Problems angenommen. Es wäre ja auch schlimm, wenn die Brücke plötzlich einstürzen würde, weil die Zuständigkeiten unklar sind. Ob der Innere Zustand noch gut ist, wird sich zeigen, aber zumindest schaut man hin.
Scheinbar sind nun die WBD für die Hauptprüfung zuständig, die dann erfolgen soll, wenn die Strecke gesperrt ist.
So hatte meine „harmlose“ Frage, doch einen wichtige Effekt. Womöglich hätte man ansonsten weiterhin angenommen, dass jeweils der andere zuständig wäre und am Ende wäre noch Menschen zu schaden gekommen. Worst-Case wäre gewesen, LKW kracht mit Brücke auf den drunter durch fahrenden Zug.
Und wieder einmal ermittelt die SOKO Kratzer.
Ich kann Zeugenaufrufe verstehen, wenn Menschen zu Schaden gekommen sind oder zu Schaden hätten kommen können. Aber warum veröffentlicht die Polizei regelmäßig Aufrufe bei unrelevanten Sachschäden? Ja veröffentlicht sogar eine Beschreibung des angeblich flüchtigen Radfahrers, als wäre dieser ein Krimineller, wie etwa nach einem Raubüberfall. Dabei ist der Radfahrer höchstens das Opfer von motorisierter Gewalt.
Bei solchen Fehlallokationen von Ermittlungsressourcen erkennt man deutlich, dass die Polizei sich mehr für das „Wohl“ von KFZ, als für Sicherheit und Gesundheit aller im Straßenverkehr interessiert. Aber dann heißt es wieder man hätte kein Personal für Kontrollen usw.
Zumal die Beschreibung des Vorfalls nicht schlüssig ist. Wie kann es eine Kollision sein, wenn der Radfahrer weder verletzt ist, noch gestürzt ist? Das klingt nicht als hätte es da überhaupt eine relevante Berührung gegeben. Und wenn es keine deutliche Berührung gab, wodurch soll es zu einer Beschädigung gekommen sein? KFZ sind deutlich stabiler als so ein Radfahrer. Wenn dann kann es von der Beschreibung her höchstens zu einer Schreckbeschädigung gekommen sein, die dann allerdings völlig zu Lasten der Autofahrerin gehen dürfte. Da der Verteilerkreis für Radfahrende lebensgefährlich ist und die Behörden dort definitiv nicht genug für Verkehrssicherheit tun, finde ich diesen Zeugenaufruf einfach nur falsch. Nicht ohne Grund steht dort ein Geisterrad. Würde mich nicht wundern, wenn es zu 100 % die Schuld der Fahrerin war, die Stoppschilder nicht beachtet hat oder die Vorfahrt missachtet hat.
Und wer sagt, dass die Beschädigung nicht schon vorher gewesen ist? Oder glaubt die Polizei automatisch alles, was Autofahrende erzählen?
Auszug aus der Pressemeldung der Polizei:
„Ruhrort: Verkehrsunfallflucht – Polizei sucht Zeugen
Bereits am Samstag (24. Februar) gegen 17:25 Uhr kam es am Ruhrorter-Verteilerkreis zu einer Kollision zwischen einer 37-jährigen Autofahrerin und einem unbekannten Fahrradfahrer; der unverletzte und nicht zum Sturz gekommene Radfahrer setzte seine Fahrt fort.
Die Opel-Fahrerin fuhr die Polizeiwache Ruhrort an und meldete den Unfall und ihre Beschädigungen an der Fahrzeugfront.“

Allein schon der Klimaschutz gebietet es, dass Gemeinwohlverkehr Vorrang vor MEV (Motorisierter Egoistischer Verkehr) haben muss. Gemeinhin nutzt man die Abkürzung MIV (Motorisierter Individualverkehr), der Begriff trifft es aber nicht richtig, da eine Person pro dicken fetten KFZ eine große Verschwendung von Raum, Energie und Finanzen ist. Oft sind es zwei Tonnen oder mehr pro Person, die Straßen zerstören, Schadstoffe freisetzen, Lärm erzeugen und viele weitere negative Auswirkungen haben.
Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV, Nah- und Fernverkehr sind dem Gemeinwohl zuträglich und demnach Gemeinwohlverkehr. Die Kosten sind deutlich niedriger, im Vergleich zu den hohen Subventionen für KFZ (ab 5000 € pro Jahr)
Bei 50 Millionen Fahrzeugen sind das mind. 250 Milliarden, die jährlich verschwendet werden und an anderer Stelle dem Gemeinwohl fehlen. Es ist an der Zeit sofort alle Subventionen für MEV zu streichen, denn für einen Bruchteil davon hat man umfangreichen gut durchdachten Gemeinwohlverkehr. Sollen doch die Egoistischen selbst die Kosten tragen für ihre Bequemlichkeit.

Im Januar 2023 fand eine große Demonstration bei Lützerath statt. Ich hatte damals einige Fotos gemacht. U. a. auch von einem Krankenwagen, der durch die Menge fuhr. Wenngleich die Menge versucht hat Platz zu machen ging dies aufgrund der Witterung nur schwerlich und der Abstand lagen deutlich unter dem Mindestabstand gemäß StVO § 5 (2 m). Der Boden neben der Straße war nass und rutschig, der Zustand der Straße war nicht besser.
Ich hatte dies damals angezeigt, weil ich hier zumindest einen Verstoß gegen die StVO gesehen habe, von der auch Krankenwagen nur eingeschränkt abweichen dürfen. StVO § 35 sagt eindeutig: „(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.“
Bei nasser Straße, einer Demonstration, wo auch Kinder bei sind (gemäß § 3 StVO muss eine Gefährdung hier ausgeschlossen sein) und einer Unterschreitung des Mindestabstandes, besteht aus meiner Sicht eine konkrete Gefahr für Leib und Leben.
Definition:
„Eine konkrete Gefahr liegt nach der allgemein anerkannten Definition vor, wenn bei einer unveränderten Situation in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit mit dem Eintritt eines Schadens zu rechnen ist.“
(Quelle der Definition)
In dem Fall standen die Menschen dicht neben der Fahrbahn auf matschigen Boden, was die deutlich erkennbare Gefahr des Ausrutschens birgt. Die Fahrbahn war nass und teilweise zudem matschig, was den Bremsweg des Fahrzeugs erheblich verlängert. Der Mindestabstand ergibt sich aus einer Gefährdung und würde deshalb explizit zu Gehenden und Radfahrenden mit in die StVO aufgenommen. Es hätte bei der Durchfahrt jederzeit jemand ausrutschen können. Dies auch direkt vor dem Fahrzeug.
Zumal man bei der Schlammschlacht auf den Feldern ja sogar in den Nachrichten gesehen hat, wie leicht das mit dem Ausrutschen ist.
Nun mit über einem Jahr Verspätung hat die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass man kein Ermittlungsverfahren einleiten möchte, weil angeblich keine konkrete Gefahr bestanden hätte. Ich finde es bedenklich, dass man derartig lange braucht, um festzustellen, dass man nicht ermitteln will. Ebenfalls bedenklich finde ich, dass man nicht die Gefährdung erkannt hat, aber auch, dass die Polizei hier scheinbar kein Bußgeld verhängt hat, sondern das einfach an die Staatsanwaltschaft durchgereicht hat. Dabei kann man auf den Fotos von dem Vorfall sogar das Gesicht des Fahrers recht gut erkennen. Möglicherweise wollte die Polizei sich nicht unbeliebt machen. Das Bußgeld dürfte jetzt natürlich bereits verjährt sein.
Das ist natürlich nur ein weiterer „Einzelfall“, allerdings zeigt in meinen Augen auch dies, dass gerade im Verkehrsbereich zu oft über Fehlverhalten hinweggesehen wird. Fehlverhalten, was letztendlich immer wieder Tote und Verletzte produziert, denn sogenannte „Unfälle“ belegen ja die beständige Gefahr, die oft nur deshalb nicht eintritt, weil es gerade noch einmal gut geht. So versandet es, aber bei ein paar lächerlichen Kratzer, wird sofort mit Zeugenaufruf ermittelt. Bei KFZ ist offensichtlich der Maßstab gehörig verrutscht.

In Duisburg will man Geld ausgeben um die Vermietung von leerstehenden Ladenlokalen zu fördern. Eine viel sinnvollere Methode, den Leerstand zu bekämpfen ist eine Leerstandsabgabe, denn warum sollte die Allgemeinheit überhöhte Mieten mitbezahlen? Zumal Raum der ungenutzt ist und auch keine Zukunft mehr hat, durchaus in dringend benötigten Wohnraum umgewandelt werden könnte.
In wd-4-128-18-pdf-data.pdf beschäftigt sich der wissenschaftliche Dienst des Bundestages mit der Thematik. In der Ausarbeitung wird sowohl die rechtliche Grundlage hergeleitet, wie auch belegt, dass die Zuständigkeit bei den Gemeinden liegt:
„Eine Leerstandsteuer wäre daher als örtliche Aufwandsteuer umsetzbar. Aus den o.g. Gründen sollten jedoch alltagstypische Leerstandsfälle wie Krankenhausaufenthalt oder Eigentümerwechseln von der Steuerpflicht ausgenommen werden.
Viele Flächenländer habe ihre Gesetzgebungskompetenz für örtliche Aufwandsteuern in den Kommunalabgabengesetzen auf die Gemeinden übertragen. Es obläge somit dem kommunalen Satzungsgeber über die Einführung einer derartigen Aufwandsteuer zu entscheiden. In den Stadtstaaten liegt diese Gesetzgebungskompetenz dagegen weiterhin bei den Landesparlamenten.“
Es ist also rechtlich sowohl zulässig, wie auch Geboten, das knappe Gut Flächen nicht für Leerstand zu verschwenden, sondern möglichst nachhaltig zu nutzen.
Zudem, könnte dadurch die Grundsteuer gesenkt werden.

Die Stadt Krefeld ist auch eine Autoschwurbelstadt, wie Duisburg. Das merkt man nicht nur beim Ranking im Fahrradklimatest, sondern auch im Alltag.
Die Stadt Krefeld macht es möglichst umständlich mit denen in Kontakt zu treten. So bekommt man keine Antwort von der Stadt selber per Mail, sondern über eine seltsame nicht nachvollziehbare Adresse die Maak-et lautet. Wohl Lokalslang für ‚mach es‘. Wenn das nur zutreffen würde.
Gemeldet hatte ich in dem Fall Schilder auf einem Gehweg, die Menschen mit eingeschränkter Mobilität rechtswidrig behindern.
Als Antwort bekam von einer no-reply-Adresse, damit man auch ja nicht antworten kann, nachfolgendes:
„Der Fall wurde vor Ort geprüft. Die Beschilderung gehört zu einer Baustelle, welche von der Firma XYZ aus Viersen abgesperrt wurde.
Daher konnten wir die Schilder nicht umstellen oder entfernen.“
Die Stadt Krefeld behauptet also, dass man nichts machen könne, weil die Schilder von einer Firma aufgestellt worden wären? Mit keinem Wort wird erwähnt, dass Baustellenschilder auf Gehwegen von der Stadt genehmigt werden müssen. Mit keinem Wort wird erwähnt, dass dem Ordnungsamt bei rechtswidriger Aufstellung natürlich Rechte auf Beseitigung zustehen. Auch wird nicht erwähnt, dass ein Schild einen Rechtsakt darstellt, den die zuständige Kommune natürlich jederzeit aufheben kann.
Nein man schwurbelt einfach Unsinn, statt das Problem zu beheben. Dass man dadurch in der Mobilität eingeschränkte Menschen massiv behindert ist offensichtlich der Autoschwurbelstadt Krefeld völlig egal.
