Schreiben an Düsseldorf-Flughafen-Minister Groschek

Um mal dem Minister etwas zum Denken zu geben schrieb ich folgendes:

Sehr geehrter Herr Groschek,

neben den Unterlagen des Flughafens bin ich inzwischen auch drei weitere Gutachten durchgegangen. Zwei wurden von Bürgerinitiativen in Auftrag gegeben. Eine von den Kommunen im Umfeld.

Alle drei führen aus, dass es beim Antrag des Flughafens allein schon an einer ausreichenden Begründung des Bedarfs mangelt. Die Argumentation in diesen Gutachten ist anders, als in jenen des Flughafens in sich schlüssig.

Da ein Bedarf allerdings die Grundlage des Verfahrens wäre, ist das gesamte Verfahren bereits jetzt hinfällig. Selbst wenn eine Genehmigung der Änderung erfolgen sollte, wäre diese nicht zulässig und würde vor Gericht problemlos gekippt und das Verfahren würde wieder von vorne beginnen. Wäre es da nicht sinnvoller den Antrag zurückzuziehen und bereits jetzt noch einmal von vorne anzufangen? Oder soll hier etwas völlig abseits rationaler Argumente durchgedrückt werden, um dann zu scheitern. Dies würde die Pläne des Flughafens sogar noch mehr verzögern. So gesehen ist das Vorgehen für uns Leidtragende der zusätzlich Verlärmung gar nicht mal so schlecht.

Mal abgesehen davon, dass hier erhebliche Steuergelder in einem aussichtslosen Verfahren verschwendet werden, wird dies im Endeffekt auch zu einer ziemlichen Bruchlandung für den Flughafen und die unterstützenden Politiker führen.

Der Flughafen hat nun einmal seine Hausaufgaben nicht gemacht und etwas vorgelegt, was erst einmal gut aussieht, aber bei näherer Prüfung nie ins Verfahren hätte gegeben werden dürfen. Über die Gründe warum unbrauchbare Unterlagen der Öffentlichkeit vorgelegt werden und das bei einem kritischen Verfahren, wie jenem des Flughafens ist unverständlich. Selbst ich als Laie konnte in meiner Einwendung deutliche Diskrepanzen in den Gutachten erkennen und darlegen.

Der Umstand, dass hier sogar eine Wettbewerbsverzerrung vorliegen dürfte, denn die Kapazität des Flughafens wird zu Lasten der anderen im Umfeld ausgeweitet, obwohl wettbewerbsrechtlich hierzu keinerlei Grund besteht, könnte dazu führen, dass die EU-Kommission auf den Plan gerufen wird. Denn letztendlich muss ein unabweisbarer Bedarf festgestellt werden. Dieser ist nicht gegeben, da sich inzwischen eine reichhaltige Konkurrenz entwickelt hat, die problemlos die notwendigen Passagierkapazitäten für die nächsten Jahrzehnte sicherstellen kann. Dass diese anderen Möglichkeiten nicht geprüft wurden stellt einen weiteren erheblichen Verfahrensfehler dar.

Fehler einzugestehen ist immer ein Zeichen von Größe.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Das Ganze ging auch an die EU und die Fraktionen im Landtag.

Die Wahrscheinlichkeit für eine ernsthafte Beschäftigung mit dem Thema ist natürlich gering. Wahrscheinlich wird nur wieder auf das Verfahren verwiesen, was mir natürlich nur recht sein kann. Je später der Flughafen mit diesem Vorhaben scheitert, desto länger dauert es auch bis zum nächsten Anlauf.

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Ist der Ökostrom von ALDI echt?

Seit kurzem wirbt ALDI für ein Angebot von Ökostrom, wo ich mal nachschauen wollte, ob er denn auch echt ist. Die Antworten erwecken bei mir den Eindruck von umetikettierten Atom- und Kohlestrom.

Sehr geehrte Personen,

ich begrüße es sehr, dass ALDI hier eine Vorbildfunktion einnimmt und zeigt, was alles möglich ist, wenn man nur will.

Eins hat mich in der Berichterstattung der NRZ, allerdings doch bedenklich gestimmt.

Wasserkraft ist nicht zwangsläufig ökologischer Strom. Dieser kann durchaus auch nur umetikettierter Atomstrom sein. Das heißt mit Atomstrom oder Kohlestrom wird Wasser in ein Speicherbecken gepumpt um dann als Ökostrom verkauft werden zu können.

Also ich werde da definitiv die Finger von lassen und bleibe lieber bei echtem Ökostrom.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Folgende Antwort bekam ich:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihren Hinweis.

Mit ALDI Grünstrom tragen unsere Kunden direkt zur Energiewende bei, denn ALDI Grünstrom stammt zu 100 Prozent aus Wasserkraft, die in der Schweiz erzeugt wird. Die dortigen Kraftwerksbetreiber bekennen sich aktiv zu erneuerbaren Energien und treiben deren Ausbau nachhaltig voran. Aus diesem Grund trägt ALDI Grünstrom ein TÜV-Zertifikat, das für Sicherheit und Umwelteinsatz steht. Gutachter prüfen jedes Jahr, ob die anspruchsvollen Kriterien vom TÜV SÜD erfüllt werden. Wir garantieren klimaneutrale Energie für Zuhause.

Wir möchten unseren Kunden die Möglichkeit geben Grünstrom zu verwenden und somit einen eigenen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Information weitergeholfen zu haben und würden uns freuen Sie in unseren Filialen begrüßen zu dürfen.

Wir freuen uns auf Ihren nächsten Besuch in einer unserer Filialen.

Mit freundlichen Grüßen aus Mülheim an der Ruhr

Der Name Grünstrom klingt ja gut, aber weiß ich, was für Kriterien der TÜV Süd hat? Kein Wort davon, dass es sich nicht um ein Pumpspeicherkraftwerk handelt. Kein Wort davon, dass dieses nicht mit Atomstrom gefüllt wird.
Interessant ist nicht nur, was gesagt wird, sondern auch was nicht gesagt wird.

Die thematisierte ich dann auch ein wenig undiplomatisch:

Sehr geehrte***,

nein haben Sie nicht.

Sie sagen nicht, dass der angebliche Grünstrom nicht aus Atomstrom stammt. TÜV-Zertifikat sagt nicht viel. Die Antwort war jedenfalls sehr ausweichend.

Mein Zweifel sind bei dieser Antwort sogar noch gewachsen. Klingt mir sehr nach einer Mogelpackung.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Ich bekam folgende Antwort

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

In Deutschland ist nicht genügend Wasserkraftstrom vorhanden. Der Strom wird daher in der Schweiz produziert und in das Europäische Verbundnetz eingespeist. Bildlich kann man sich das wie ein großes Wasserbecken vorstellen: Es gibt verschiedene Zuflüsse, die das Wasserbecken füllen, und verschiedene Abflüsse, über die das Wasser direkt aus dem Becken entnommen wird. Über das Stromnetz wird also immer „gemischter“ Strom aus konventionellen Kraftwerken und aus EE-Anlagen verteilt. Eine Kilowattstunde Ökostrom und eine Kilowattstunde Atomstrom sind dabei physikalisch nicht zu unterscheiden. Der ökologische Unterschied liegt also nicht im Produkt selbst (Strom ist Strom), sondern in der Herstellungsweise. Aus diesem Grund ist auch der Herstellungsort nicht zwingend der Verbrauchsort. (Quelle). Wenn Kunden sich bei ihrem Stromtarif für Ökostrom entscheiden, wird Strom aus diesen regenerativen Quellen in der Höhe ihrer verbrauchten Strommenge ins gesamte deutsche Stromnetz eingespeist.

Eine steigende Nachfrage nach Ökostrom bewirkt langfristig, dass mehr erneuerbare Energien ausgebaut werden. So können Kunden aktiv einen Beitrag für mehr Nachhaltigkeit und Umweltschutz leisten.

Das Prinzip der Herkunftsnachweise ist vom Gesetzgeber entwickelt worden und sichert somit, dass der Strom nicht doppelt vermarktet wird. Wir stellen sicher, dass der Strom mit der gewünschten Qualität produziert und ins Verbundnetz eingespeist wird.
Ein eigenes Netz für Ökostrom gibt es nicht. Daher ist es nicht möglich, Ökostrom getrennt von konventionellem Strom zu liefern. Strom wird über ein Stromnetz transportiert, an das alle Stromerzeugungsanlagen und alle Stromverbraucher angeschlossen sind – egal ob Wasserkraft- oder Kohlekraftwerk, egal ob Ökostromkunde oder Kunden mit konventionellem Tarifen.
Wichtig für den Umweltschutz ist, dass möglichst alle Verbraucher dafür sorgen, dass die von ihnen verbrauchte Strommenge umweltfreundlich erzeugt und ins Netz eingespeist wird. Grünstromkunden sorgen für den Zuwachs von Ökostrom, wenn sie darauf achten, dass der Anbieter von Ökostrom mit seinem Produkt für einen zusätzlichen Bau von neuen umweltschonenden Energieerzeugungsanlagen für erneuerbare Energien sorgt. So wird der Strom im Netz insgesamt „grüner“ und die Umweltbelastung durch die Stromerzeugung geringer (Quelle )

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen haben.

Mit freundlichen Grüßen aus Mülheim an der Ruhr

Klingt auf den ersten Blick nicht einmal schlecht, aber lenkt von der Fragestellung ab. Vielleicht hätte ich es auch klarer formulieren sollen in Frageform.

Sehr geehrte****,

leider weicht die Antwort erneut der Frage nach der Herkunft.
Die Erläuterungen über das Netz sind ganz nett mir aber bereits alle bekannt. Was relevant ist, welcher Strom genutzt wurde, um das Wasser in den Pumpspeicher hochzupumpen. Und da kommt es darauf an von welchem Anbieter der Strom gekauft wurde.

Da erneut so ausweichend geantwortet wird gehe ich davon aus, dass ALDI leider nicht sagen kann, dass kein Atomstrom gekauft wurde, um die Wasserkraft zu erzeugen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Folgende Antwort bekam ich diesmal

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

vielen Dank für Ihre erneute E-Mail.

Wir wir bereits mitgeteilt haben, wird über das Stromnetz immer „gemischter“ Strom aus konventionellen Kraftwerken und aus EE-Anlagen verteilt. Eine Kilowattstunde Ökostrom und eine Kilowattstunde Atomstrom sind dabei physikalisch nicht zu unterscheiden. Ein eigenes Netz für Ökostrom gibt es nicht. Daher ist es nicht möglich, Ökostrom getrennt von konventionellem Strom zu liefern. Strom wird über ein Stromnetz transportiert, an das alle Stromerzeugungsanlagen und alle Stromverbraucher angeschlossen sind – egal ob Wasserkraft- oder Kohlekraftwerk, egal ob Ökostromkunde oder Kunden mit konventionellem Tarifen.

Mit freundlichen Grüßen aus Mülheim an der Ruhr

Wieder sehr ausweichend geantwortet.

Sehr geehrte Frau Heumann,

vielleicht hilft es, wenn ich eindeutige klare Ja-Nein-Fragen stellen.

1. Handelt es sich um ein Pumpspeicherkraftwerk?
2. Wird am Strommarkt Graustrom, Kohlestrom oder Atomstrom eingekauft, um einen Pumpspeicher zu füllen?

Die meisten Wasserkraftwerke der Schweiz sind Pumpspeicherkraftwerke.

Um es zu verdeutlichen. Mich interessiert hier nicht der physikalische Vorgang der Stromverteilung. Das ist mir alles klar, was hier zählt ist woher der Strom gekauft wurde. Denn Pumpspeicher sind nun einmal für Greenwashing von Stromprodukten bekannt, sodass man am Ende eben gerade keinen echten Ökostrom bezahlt, sondern eher Analogökostrom in Analogie zu Analogkäse.

Wenn der Stromanbieter nur WIND und SOLAR im Angebot hat kann man hier sicher sein. Bei Wasserkraft nicht.

Zumal dies hier gilt:
http://www.energiestiftung.ch/erneuerbare-energien-pumpspeicherung.html

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Mich machen die Antworten jedenfalls mehr als skeptisch.

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WLAN in ICE

Na geht doch mit vernünftiger Information, warum WLAN nicht funktioniert.

Sehr geehrter Herr Dr. Scharfenort,

vielen Dank für Ihre E-Mail.Gern erhalten Sie nun noch weitere Hintergründe bezüglich der Umrüstung des WLAN in unseren Zügen. Die Deutsche Bahn hat das Ziel, einen Internetzugang zur Verfügung zu stellen, der den heutigen Bedürfnissen der Kunden entspricht. Damit das gelingt, arbeitet die Deutsche Bahn mit einem der Weltmarktführer im Bereich WLAN in Zügen zusammen, der Firma Icomera aus Schweden. Dieses System nutzt für den Internetzugang via WLAN alle an den Eisenbahnstrecken verfügbaren Mobilfunknetze parallel. Nach Einbau der neuen Systeme werden diese umfangreich erprobt. Erste Tests haben bereits eine deutlich höhere Leistungsfähigkeit gezeigt, sowohl in Bezug auf Stabilität als auch auf die Übertragungsgeschwindigkeit. Die Deutsche Bahn baut damit für ihre Fahrgäste das Beste, heute am Markt erhältliches, mobiles WLAN-System auf. Nach erfolgreichem Abschluss der Testphase werden die ersten Fernverkehrszüge freigeschaltet und der Einbau der neuen Technik in der kompletten ICE-Flotte umgesetzt. Damit schafft die Deutsche Bahn für ihre Kunden die Grundlage für einen besonders leistungsfähigen Internetzugang via WLAN im In- und Ausland sowohl in der 1. Klasse wie auch in der 2.Klasse. Die neue WLAN-Technik wird in den nächsten Monaten auf die gesamte ICE-Flotte ausgerollt. Auf bereits umgerüsteten ICE-Zügen ist das ICE Portal zunächst nicht erreichbar. Mit der Beendigung des Roll-outs auf die gesamte ICE-Flotte steht Ihnen das ICE Portal wieder mit bekannten und neuen Features zur Verfügung. Für die Einschränkungen bis dahin bitten wir Sie um Verständnis. Im Dezember 2016 sollte das WLAN in unseren Zügen funktionieren. Dass Sie den Eindruck haben, dass unsere Mitarbeiter darüber nicht informiert sind, bedauern wir sehr. Selbstverständlich haben wir Ihre Kritik zur Kenntnis genommen.

Sehr geehrter Herr Dr. Scharfenort, wir hoffen, dass unsere Ausführung zum besseren Verständnis beiträgt und wünschen Ihnen stets angenehme Bahnreisen.

Mit freundlichen Grüßen nach Duisburg
Ihr Team vom bahn.bonus comfort-Service DB

Mit so klaren Informationen habe ich dann auch wirklich Verständnis, wobei es mich natürlich schon ärgert, wenn man kein WLAN nutzen kann.

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Mauer um den Flughafen

Mal die Idiotie von Trump auf den Flughafen angewendet.

Donald Trump

Build that Wall

Na hoffen wir mal nicht, dass der Fluglärmgegner Trump auf die Idee kommt, hohe Mauern um Flughäfen zu errichten.
Begründung könnt sein, damit sich keine Terroristen an Bord schmuggeln können. Ist ja ohnehin sehr beliebt die Ausrede mit Terroristen für alle möglichen Maßnahmen.

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Simples Rezept

Donald Trump

Donald Trump

#notmypresident
und sehr, sehr glücklich darüber.

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Spruch zum Sonntag

Verbote sind eine Herausforderung an den Verstand und nicht das Ende des Weges.

(Ulrich Scharfenort, 25.05.2015)

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Antwort der Bahn warum kein WLAN im ICE

Die Antwort der Bahn auf meine Frage von hier.

Sehr geehrter Herr Dr. Scharfenort,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wir verstehen sehr gut, dass Sie während Ihres Aufenthaltes an Bord unserer Züge einen komfortablen und zuverlässigen Zugang zum Internet nutzen möchten. Auch uns ist es wichtig, dass unsere Fahrgäste komfortabel im Internet surfen, E-Mails lesen oder das Entertainment Programm genießen.

Derzeit stattet die Deutsche Bahn ihre ICE-Flotte mit einem neuen, erheblich leistungsfähigeren WLAN-System aus. Der Einbau in rund 250 Züge der ICE-Einsatzflotte ist jetzt gestartet und wird bis Jahresende 2016 abgeschlossen sein. Die ICEs werden mit der derzeit modernsten WLAN-Technik ausgestattet (Multiprovider-Technik). Diese greift auf die jeweils schnellsten Datennetze (LTE, UMTS) aller Mobilfunknetze zu und kann durch intelligentes Bündeln der Netzbetreiberkapazitäten bedeutend höhere Datenvolumen verarbeiten. Die zur Verfügung stehende Bandbreite im Zug ist abhängig von der Leistungsfähigkeit der Mobilfunknetze.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass während dieser Zeit die Verfügbarkeit nicht garantiert werden kann.

Ihre Hinweise haben wir der verantwortlichen Fachabteilung unseres Unternehmens zur internen Auswertung zur Verfügung gestellt. So helfen Sie uns Schwachstellen zu erkennen und gezielt Maßnahmen im Sinne unserer Fahrgäste zu ergreifen. Vielen Dank.

Sehr geehrter Herr Dr. Scharfenort, wir würden uns freuen, wenn Sie die Bahn auch weiterhin für Ihre Fahrten nutzen und wünschen Ihnen angenehme Reisen.

Mit freundlichen Grüßen nach Duisburg

Ihr Team vom bahn.bonus comfort-Service

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Austausch während der Fahrt erfolgt und das Bordpersonal nicht darüber informiert ist. Schon gar nicht kann ich mir dies bei zwei unterschiedlichen Zügen vorstellen.

Oder Informiert die Bahn ihre Beschäftigten genauso schlecht wie die Kunden?

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Make Duisburg Green Again!

Bevor andere den Begriff besetzen, mal ein wenig Satire zum Nachdenken.
make-green-again

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Bundestag gegen Nachtruhe

Nicht nur scheint meine Petition verfälscht wiedergegeben worden zu sein, nein diese wurde auch abgelehnt.

Beschlussempfehlung
Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung
Der Petent fordert, dass Rettungsdienste Einsatzhörner in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr nicht benutzen dürfen.

Der Bitte des Petenten um Veröffentlichung seiner Eingabe auf der Internetseite des Deutschen Bundestages hat der Ausschuss nicht entsprochen.

Zur Begründung seines Anliegens führt der Petent im Wesentlichen aus, dass Rettungsdienste je nach Verkehrsverhältnissen nicht zwingend ihr Einsatzhorn benutzen müssten. Es hieße, dass die Fahrer die Straßenverkehrs-Ordnung beachten würden, die explizit vorschreibe, dass Sicherheit und Ordnung berücksichtigt werden müssen.

In diese Ordnung sei eindeutig auch die Nachtruhe eingeschlossen. Das Einschalten des Einsatzhorns bringe jedoch beispielsweise die Anwohner von Feuerwachen regelmäßig um den Schlaf.

Hinsichtlich der Weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat dem Petenten nach Prüfung seines Anliegens mitgeteilt, dass er nach Auswertung aller Gesichtspunkte zu dem Ergebnis kommt, dass die Petition nicht den gewünschten Erfolg haben wird. Die Gründe wurden dem Petenten anschließend ausführlich dargelegt. Dieser zeigte sich mit den Ausführungen jedoch nicht einverstanden und trug sein Anliegen erneut vor. Dabei betonte er insbesondere die aus seiner Sicht sehr gesundheitsschädlichen Auswirkungen der nächtlichen Ruhestörungen durch Einsatzhörner.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Aus Sicht des Ausschusses wurden sämtliche Fragestellungen des Petenten mit den oben genannten Ausführungen abschließend gewürdigt.

Der Petitionsausschuss empfiehlt vor dem Hintergrund der Ausführungen, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Weitere Zuschriften in dieser Angelegenheit wird der Petitionsausschuss nicht mehr beantworten. Der Ausschussdienst ist angewiesen, derartige Zuschriften unbeantwortet zu den Akten zu nehmen.

Der letzte Satz stimmt bedenklich, denn er scheint mir gegen alle Regeln des Petitionsrecht zu sprechen.

Ein wirkliche Beschäftigung und Begründung vermag ich nicht zu erkennen. Mir scheint es sich hier eher um Abwiegelung zu handeln.

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Landtag will sich nicht ins Verfahren einmischen

Man sollte ja bei Unrecht, wie es der Versuch der Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf darstellt, dagegen wehren. Denn es gibt bereits jetzt mehrere Gutachten, die bereits den Bedarf einer Kapazitätserweiterung als gegenstandslos belegen.

Der Landtag meinte zu meiner Petition folgendes:

Die Präsidentin des Landtags Nordrheinwestfalen

Ihre Eingabe vom 10.05.2016, eingegangen am 10.05.2016

Luftverkehr

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

der Petitionsausschuss hat lhr Vorbringen in seiner Sitzung vom 27.09.2016 beraten. Ich gebe Ihnen hiermit aus dem Sitzungsprotokoll den gefassten Beschluss zur Kenntnis:

Das Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung des Flughafens befindet sich im Stadium der Vorbereitung des Erörterungstermins. Die Frist zur Einlegung von Einwendungen ist abgelaufen. Der Petent hat sich in Form einer ausführlichen Einwendung geäußert. Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben für ein solches Verfahren. In seiner Einwendung hat er auch die Argumente seiner Petition vorgetragen. Die Argumente des Petenten gegen die Kapazitätserweiterung des Flughafens werden im Rahmen der Gesamtabwägung berücksichtigt.

Der Petitionsausschuss hat keine Möglichkeit, auf die Entscheidungsfindung Einfluss zu nehmen bzw. dieser vorzugreifen. Daher bleiben die Entscheidungen im Planfeststellungsverfahren abzuwarten.

Die Bearbeitung Ihrer Petition hat längere Zelt in Anspruch genommen. Bei der großen Zahl von Bitten und Beschwerden ließ sich die Verzögerung leider nicht vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen
lm Auftrag

Natürlich hat der Petitionsausschuss bzw. der Landtag Möglichkeiten auf die Landesregierung einzuwirken, man müsste es bloß wollen.

Die Verlärmung wird sicherlich noch weiter zunehmen, wenn es nach dem Flughafen Betreiber geht.

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Keine Umweltverträglichkeitsprüfung für Logport I durchgeführt

So hier haben wir es dann mal schriftlich.

Anscheinend gab es keine entsprechende Prüfung der Umweltverträglichkeit und erst Recht keine Beteiligung der Öffentlichkeit, was sicher die unhaltbaren Zustände auf Logport I und im Umfeld verhindert hätte.

Nicht die „durchgrünte“ Gesellschaft ist das Problem, sondern Politiker, welche nicht auf die Bevölkerung hören bzw. diese gar nicht erst beteiligen.

UIG Anfrage Umweltverträglichkeitsprüfung Logport 1 sowie vom 03.06.2016 per E-Mail, meine Zwischennachricht vom 29.09.2016 Bürgerbeteiligung nach dem UVPG für Logport 1 in Duisburg-
Rheinhausen

Sehr geehrter Herr Dr. Scharfenort,

in Ihrer Mail vom 03.06.2016 beziehen Sie sich auf Ihren Auskunftsanspruch entsprechend UIG bzw. IFG. Auch machen Sie deutlich, mit meiner E-Mail vom 20.04.2016 zur Beantwortung Ihrer Anfrage vom 11.10.2014 nicht die gewünschte Antwort erhalten zu haben.

Nach § 3 Abs. 1 UIG und § 4 Abs. 1 IFG habe ich Ihnen die begehrten Informationen zur Verfügung zu stellen, die bei mir zu Ihrem Auskunftsersuchen vorhanden sind. Ich bin nicht verpflichtet, diese bei anderen Stellen, bei denen solche Informationen eventuell vorliegen, zu recherchieren.

Informationen, inwieweit bei der Umnutzung des Logport 1-Geländes in Duisburg-Rheinhausen eine Bürgerbeteiligung stattgefunden hat oder nicht, lagen mir zum jeweiligen Zeitpunkt Ihrer Anfragen nicht vor. Gleiches gilt für Informationen, ob bzw. dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung bezogen auf das gesamte Logport 1-Gelände im Rahmen der Umnutzung durchgeführt wurde bzw. ob eine Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zur Umnutzung zum damaligen Zeitpunkt (Beginn der Überlegungen zur Umnutzung des Geländes) rechtlich überhaupt erforderlich war. Wie Sie durch Ihr Engagement im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Antragsverfahren für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen (hier: Lagerung gefährlicher Güter), für die ich zuständig bin, erfahren haben, ist die Bezirksregierung Düsseldorf hinsichtlich der Fragestellung zur Erforderlichkeit der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorhabenbezogen, d.h. für jedes Vorhaben einzeln, die richtige Ansprechpartnerin, nicht jedoch für die Betrachtung des Gesamtgeländes inklusive der geplanten Ansiedlungen. Eingeschlossen sind dabei ggf. auch gleichzeitig beantragte Vorhaben (§ 3b UVPG), sofern die Voraussetzungen des § 3b

Absatz 2 UVPG vorliegen. Diese Betrachtung ersetzt aber eben nicht die Gesamtbetrachtung für alle Nutzungen bestehender, in Bau befindlicher oder zukünftiger Art, die Sie nachgefragt haben. Die Stadt Duisburg entscheidet in kommunaler Selbstverwaltung, ob z. B. eine Flächennutzungsplanung oder neue Ausweisung einer Bebauungsplanung erforderlich ist.

Auch wenn ich nicht verpflichtet bin, derartige Informationen zu beschaffen, habe ich mit Blick auf eine möglichst umfassende Beantwortung Ihrer Anfrage, also in Ihrem Interesse, die Stadt Duisburg beteiligt und
auch ihr Ihre Fragen übersandt. Zusammengefasst ergibt sich aus dieser Beteiligung folgende Antwort:

Zu den Fragen 1 – 4:
Die Entwicklung und Bebauung der Fläche des ehemaligen Hüttenwerks Rheinhausen zu einem Logistikzentrum erfolgte auf der planungsrechtlichen Grundlage des § 34 BauGB. Im Zuge einer baulichen Entwicklung nach § 34 BauGB sieht der Gesetzgeber aus dem Planungsrecht heraus keine Bürgerbeteiligung oder Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. strategische Umweltprüfung (analog zu den Bestimmungen zur Aufstellung eines Bauleitplanverfahrens) vor.

Allenfalls ist im Zuge der einzelnen projektspezifischen Genehmigungsverfahren eine auf Basis des spezifischen Fachrechts (z.B. BImSchG) erforderliche projektbezogene Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung für das jeweilige Vorhaben durchgeführt worden bzw. zukünftig durchzuführen.

Zu den Fragen 5 – 6:
In Bezug auf die Parkplätze und Straßen im Bereich Logport 1 ist festzuhalten, dass die Fahrbahnbreiten mit 6,50 m ausgebildet sind und damit der Standardbreite einer Gewerbestraße nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt, Bild 35) entsprechen. Die Parkbuchten sind mit einer Breite von 2,50 m ausgebaut. Dies entspricht dem erforderlichen Maß für Sattelzüge nach RASt (Tabelle 23).

Ich gehe davon aus, dass ich Ihre Fragen nunmehr beantworten konnte. Gerne stehe ich aber auch – wie in meiner Zwischennachricht vom 29.09.2016 bereits mitgeteilt – für ein Gespräch zur Verfügung.

Somit hab ich es zumindest mal schriftlich und nicht nur als Gerücht vorliegen.

Die Antwort der Stadt Duisburg zu den Fragen 5-6 ist allerdings mehr als peinlich. Hier nicht einmal zugegeben, dass man einen Fehler gemacht hat. Denn das Landesverkehrsministerium schreibt hier was anderes und die Erfahrungen auf Logport zeigen ebenfalls, dass die Straßen und Parkplätze zu eng sind.

… Nach Abschnitt 4.2.3.1 (Parkstandbreite) der EAR beträgt die Regelparkstandbreite für Lkw und Busse bei einer Längsaufstellung im Straßenraum auf der Fahrbahn 3,0 m. …

Und im RAST steht für häufigen LKW-Begegnungsverkehr 7 m.
Gewerbestraße ist eben halt nicht gleich Gewerbestraße und Fehlplanung wird auch nicht immer eingestanden, obwohl so offensichtlich.

Am meisten tun mir an dieses Stelle die LKW-Fahrer leid, welche darunter leiden müssen.

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ICE ohne WLAN?

Na das war wohl nichts mit WLAN in der 1. Klasse Bahn.

Sehr geehrte Personen,

die Bahn hat groß angekündigt, dass bald nicht nur in der 1., sondern auch in der 2. Klasse WLAN verfügbar sein soll.

In der 1. Klasse habe ich bereits ein paar Mal WLAN genutzt, allerdings hat mich verwundert, dass sowohl im ICE 105 am 07.11.2016, als auch am 09.11.2016 (ICE 610) kein WLAN zur Verfügung stand. Das Bordpersonal gab hier keine befriedigende Auskunft, warum kein WLAN zur Verfügung stand.

Fand ich doch eher verwunderlich, dass hier etwas angekündigt wird, aber es der Realität nicht stand hält.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Da es ja schon mal funktioniert hat, stellt sich die Frage: ‚Warum jetzt plötzlich nicht mehr?‘

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Frage zum Tanklager Flughafen Düsseldorf

Folgende Frage übermittelte ich per Frag den Staat an die Stadt Düsseldorf:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Im Rahmen der Genehmigung Betriebsstofflager Flughafen Düsseldorf (Az. 63/31-BA-0679/14) wird eine „mit Schreiben vom 23.03.2015 vorgelegte Gefahrenanalyse“ aufgeführt und eine „gutachterliche Stellungnahme zur Anlagensicherheit – Treibstofflager (Jet A-1) Flughafen Düsseldorf – der MüllerBBM GmbH vom 27.01.2015 (Bericht Nr. M1109069/01)“.

Von dieses Dokumenten wird jenes benötigt, welches die Grundlage für die Einschätzung, dass die Sicherheitsabstände den Vorschriften entsprechen würde, darstellt. Sollten beide Dokumente entsprechende Angaben enthalten, werden beide Dokumente benötigt.

Am besten als PDF, was den Aufwand entsprechend gering hält.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort

Da die Stadt hier bereits in der Vergangenheit ausweichend war, stellt sich mir die Frage, ob hier wirklich die Vorgaben für Abstände angewandt wurden oder man die Nutzer und Beschäftigten des Flughafens einer erheblichen Gefahr aussetzt ohne hier entsprechende Maßnahmen zu treffen.

Da die Stadt Düsseldorf sowohl Eigentümer, dass Flughafens, als auch Genehmigungsbehörde ist liegt hier ein erheblicher Interessenkonflikt vor, der zu einer Gefährdung führen könnte.

Es soll zwar vor der Inbetriebnahme noch mal alles geprüft werden, aber wenn das Tanklager erst einmal steht, dann wird es sicherlich nicht mehr untersagt. Und mit einem Gefahrstofflager nach Störfallverordnung ist nicht zu spaßen.

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Spruch zum Sonntag

Wut ist eine sporadisch auftretende Geisteskrankheit

(Ulrich Scharfenort, 10.07.2015)

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Petition – Bessere Deutsche Bahn wohl eher nicht

Man kann es ja versuchen, aber die Aussichten waren ohnehin nicht so gut.

Beschlussempfehlung:
Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung:
Der Petent fordert, dass das Staatsunternehmen Deutsche Bahn endlich für einen unabhängig vom Wetter funktionierenden Verkehr und verlässliche lnformationspolitik des Unternehmens sorgen muss.

Der Bitte des Petenten um Veröffentlichung seiner Eingabe auf der Internetseite des Deutschen Bundestages hat der Ausschuss nicht entsprochen.

Zur Begründung führt der Petent an, es sei „lächerlich“, dass die Klimaanlagen in den Zügen der Deutschen Bahn AG (DB AG) bei steigenden Temperaturen reihenweise ausfielen. Hinzu käme, dass Bahnreisende ohne Informationen für über Stunden ohne Versorgung mit Wasser in Zügen festsäßen, weil die Technik aufgrund von Hitze versage. Es sei ein „Witz“, dass selbst bei solchen Verspätungen Inhaber einer Bahncard 100 mit gerade einmal 10 Euro entschädigt würden. Außerdem wichen Informationen an Bahnhöfen voneinander ab.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die von dem Petenten eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat den Petenten zunächst in einem Schreiben mitgeteilt, dass die DB AG seit dem 1. Januar 1994 eigenverantwortlich von einem Vorstand geleitet wird; das Unternehmen ist nicht mehr Teil der bundeseigenen Verwaltung.
Vor diesem Hintergrund wurde der Petent gebeten, sich direkt an das Unternehmen zu wenden. Mit diesem Hinweis zeigte der Petent sich nicht einverstanden und änderte in einem Nachtrag sein Anliegen dahingehend, dass nicht nur die DB AG, sondern alle Verkehrsunternehmen für einen vom Wetter unabhängigen, reibungslosen Verkehr zu sorgen hätten.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich u. a. unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass es ihm auch nicht möglich ist, auf andere Verkehrsträger, wie zum Beispiel die nichtbundeseigenen Eisenbahnen, diesbezüglich Einfluss zu nehmen. Darunter fallen nicht nur die sogenannten Privatbahnen,
sondern ebenso Eisenbahnen, die sich ganz oder überwiegend im Eigentum von Bundesländern oder kommunalen Gebietskörperschaften befinden.

Auch hinsichtlich der gewerblichen Luftfahrt, des Straßenverkehrs (Mietwagen, Taxen, Kraftomnibusse, Güterverkehr etc.) sowie der gewerblichen Binnenschifffahrt kann der Deutsche Bundestag dem Anliegen des Petenten nicht nachkommen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt aus den dargelegten Gründen, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Missverstehen ist so simpel um sich mit etwas nicht befassen müssen, obwohl natürlich die Intention klar war. Die Deutsche Bahn bringt es jedenfalls nicht.

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ALDI Süd klimaneutral

Ich begrüße es sehr, dass ALDI hier eine Vorbildfunktion einnimmt und zeigt, was alles möglich ist, wenn man nur will.
Da liegen andere Supermärkte wie etwa EDEKA oder LIDL weiter hinter zurück. Und die Autoindustrie macht ja ohnehin lieber die Verkehrtwende, als die Verkehrswende.

Auf jeden Fall nimmt ALDI hier eine Vorbildfunktion ein und das Einkaufen erscheint ökologischer.

Eins hat mich in der Berichterstattung der NRZ, allerdings doch bedenklich gestimmt.
Wasserkraft ist nicht zwangsläufig ökologischer Strom. Dieser kann durchaus auch nur umetikettierter Atomstrom sein. Das heißt mit Atomstrom oder Kohlestrom wird Wasser in ein Speicherbecken gepumpt um dann als Ökostrom verkauft werden zu können.

Also ich werde da definitiv die Finger von lassen und bleibe lieber bei echtem Ökostrom.

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Petition zu Fristen

Da sich die Post scheinbar außerstande sah am nächsten Werktag zuzustellen, thematisierte ich dies im Rahmen einer Petition zu Fristen, die man nicht einhalten kann, wenn die Unterlagen zu spät ankommen.

Fristen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch

Beschlussempfehlung
Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung
Der Petent fordert, dass sämtliche Fristen um einen angemessenen Zeitraum verlängert werden, da nicht mehr sichergestellt ist, dass die Briefe am nächsten Werktag ankommen.

Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, in der Praxis würde man oft zu der Rechnung die Mahnung quasi direkt dazu bekommen, weil der Briefzusteller nicht in der Lage sei, pünktlich zuzustellen. Rechtliche Fristen müssten daher die unzuverlässige Postzustellung besser berücksichtigen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 89 Mitzeichnern unterstützt, und es gingen 11 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Das Bürgerliche Recht kennt eine Vielzahl von Fristenregelungen für unterschiedliche Sachverhalte. Die gesetzlichen Fristen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer
Funktion, ihrer Dauer und der Regelungen über ihren Beginn erheblich. Die Postlauf-
zeiten haben auf viele Fristenregelungen keine Auswirkungen, weshalb der Ausschuss die Forderung nach einer generellen Verlängerung von Fristen nicht unterstützen kann.
Es gibt nicht nur gesetzliche Fristen für bestimmte Rechtshandlungen, insbesondere Erklärungen. Das Gesetz kennt auch Verjährungsfristen oder Ausschlussfristen, nach deren Ablauf ein Recht nicht mehr durchgesetzt werden kann oder erlischt. Auf diese gesetzlichen Fristen haben Postlaufzeiten keine Auswirkungen.

Ferner gibt es für Erklärungen oder andere Gegenstände, die durch die Post übermittelt werden können, sehr unterschiedliche Fristenregelungen. Gesetzliche Regelungen können z, B. vorsehen, dass Erklärungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums vom Erklärenden abgegeben werden oder dem Erklärungsgegner zugehen müssen.

Die in den Fristregelungen vorgesehenen Zeiträume sind unterschiedlich lang. So gilt nach § 124 Absatz 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) für die Anfechtung wegen Täuschung eine Frist von einem Jahr. Die Frist beginnt, wenn dem Anfechtungsberechtigten die Täuschung bekannt geworden ist. Für die Einhaltung dieser Frist ist es nicht relevant, ob die Postlaufzeit einen oder mehrere Tage beträgt. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass Anfechtungserklärungen, wie die meisten anderen fristgebundenen Erklärungen, nicht nur per Post, sondern auch durch andere Kommunikationsmittel, z. B. per Telefon, Telefax oder E-Mail, übermittelt werden können.
Auch bei Fristenregelungen, die nur verlangen, dass eine Erklärung oder ein Gegenstand innerhalb einer bestimmten Frist abgesendet werden muss, könnte eine Verlängerung der Frist nicht mit längeren Postlaufzeiten gerechtfertigt werden. Denn für die Einhaltung der Frist ist es nicht von Bedeutung, wann die Post die Erklärung dem Empfänger übermittelt. So bestimmt § 121 Absatz 1 Satz 2 BGB für die Anfechtung einer Willenserklärung wegen lrrtums, dass die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung als rechtzeitig erfolgt gilt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist. Zur fristwahrenden Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Verbrauchervertrag genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (§ 355 Absatz 1 Satz 5 BGB). Für die Wahrung der Rückgabefrist für empfangene Waren ist nach § 355 Absatz 3 Satz 3 BGB die rechtzeitige Absendung der Waren ausreichend.

Ebenso wenig wären längere Postlaufzeiten bei §286 Absatz 3 BGB, wonach der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens in Verzug kommt, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet, zur Verkürzung der Frist für den Schuldner. Der Zugang der Rechnung setzt voraus, dass die Rechnung so in den Herrschaftsbereich des Schuldners gelangt, dass er unter normalen Umständen die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat. Wenn eine Rechnung per Post übermittelt wird, kann Zugang frühestens eintreten, wenn der Postbote die Rechnung in den Briefkasten des Schuldners einwirft. Erst zu diesem Zeitpunkt beginnt die 30-Tage-Frist. Der Gläubiger kann dieses zeitliche Übermittlungsrisiko minimieren. indem er andere Übertragungswege als den Postweg wählt.

Der vom Petenten beklagte Umstand, dass den Schuldner oft Rechnung und Mahnung zur selben Zeit erreichen, ließe sich im Übrigen nicht allein durch eine Verlängerung der Frist verhindern. Denn nach §286 BGB kann ein Schuldner einer Geldforderung auf verschiedene Arten in Verzug gesetzt werden. Der Gläubiger einer fälligen Forderung kann dem Schuldner nur eine Rechnung übersenden Dann kommt der Schuldner nach § 286 Absatz 3 BGB spätestens nach Ablauf der 30-Tage-Frist in Verzug. Dies gilt bei einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Der Gläubiger kann den Eintritt des Verzugs aber auch schneller herbeiführen, indem er dem Schuldner eine
Mahnung übersendet.

Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition auszusprechen.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

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Türschlusspanik bei der Bahn

Also, dass die Bahn jetzt die Türen früher schließen lässt wird an der Verspätung nichts ändern. Da ich sehr viel mit der Bahn fahre und ziemlich genau hinsehe weiß ich auch woran die Verspätungen liegen. Ganz sicher nicht daran, dass die Türen zu spät schließen.

Das kann sich nur jemand ausgedacht haben, der die Bahn nie oder selten nutzt. Wenn man etwas tun wollte, dann müssten die Türen schneller öffnen. Angeblich soll es maximal 6 Sekunden dauern. Die Wirklichkeit sieht oft anders aus. Da wartet man auch schon mal eine halbe Minute.

Dann fahren Züge teilweise viel zu weit durch. Wenn man hier täglich mit dem selben Zug unterwegs ist merkt man schnell, dass man sich nicht darauf verlassen kann, dass der Zug immer gleich weit fährt.

Ich meine es war Pofalla der dafür sorgte, dass die Züge langsamer in die Bahnhöfe einfahren. Angeblich um Energie zur sparen, allerdings kostet dies ziemlich viel Zeit. Die Einfahrt dauert mitunter eine Minute. Dabei geht es auch in einer halben Minute.

Davon abgesehen sind es ohnehin äußere Einflüsse die für Verspätung sorgen. Etwa Staustrecken, wie Köln-Bonn-Koblenz-Mainz oder belegte Gleise.

Und was die Fiktivpünktlichkeit der Bahn angeht habe ich mal eine Petition eingereicht, dass sich Verkehrsunternehmen endlich an die EU-Fahrgastrechteverordnung halten müssen. Da Pünktlichkeit über Verspätung definiert wird und Verspätung rechtsverbindlich definiert kann das mit unter 6 Minuten als Pünktlichkeit zu definieren keinesfalls rechtens sein. Wenn schon Verspätung dann wenigstens so ehrlich sein, dies auch als Verspätung zu werten.

Aber die Bahn ist ja leider beratungsresistent.

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Gammelfassadenhaus Friedrich-Alfred-Straße 38

Leider scheint es auch über die Bezirksregierung Düsseldorf zu keiner brauchbaren Änderung der Blockierung des Bürgersteigs zu kommen.

Ersatzvornahme Friedrich-Alfred-Straße 38

Sehr geehrter Herr Dr. Scharfenort,

die Stadt Duisburg hat in der Zwischenzeit Stellung zum Sachverhalt bezogen und mir berichtet.

Nach Auswertung der Sachlage sehe ich keine Möglichkeit in Ihrem Sinne tätig zu werden.

In Übereinstimmung mit der Stadt Duisburg gibt es keine baurechtliche Möglichkeit, die Eigentümergemeinschaft zur Sanierung der Außenfassade zu zwingen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist die Absicherung des Gehweges mittels Fußgängertunnel das mildeste Mittel zur Gefahrenabwehr.

lm Zuge der Rechtsgüterabwägung zwischen den Rechten der Eigentümer und den Rechten der Bürger auf Nutzung des öffentlichen Straßenraumes vor dem Wohngebäude Friedrich-Alfred-Straße 38 ist auch von einer Angemessenheit der Ersatzmaßnahme auszugehen.

Drei Straßenstellplätze unmittelbar vor dem Gebäude sind zwar zurzeit nicht nutzbar, im direkten Umfeld stehen aber noch ausreichend Parkmöglichkeiten für die Anlieger zur Verfügung. Darüber hinaus ist die Nutzung des Gehweges durch den Fußgängertunnel ohne erhebliche Beeinträchtigungen auch für körperlich eingeschränkte Personen möglich.

Ihrem Einwand einer möglich fehlenden Baugenehmigung kann entgegnet werden, dass es sich bei dem Fußgängertunnel nicht um eine bauliche Anlage im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr.7 BauO NRW handelt und diese dementsprechend nicht genehmigungsbedürftig ist.

Ihrer Einrede, dass es sich bei der Sperrung des öffentlichen Straßenraumes um eine Sondernutzung handelt und kein Straßenanliegergebrauch nach § 14a StrWG NRW vorliegt ist entgegen zu halten, dass in dem vorliegenden Fall nach § 14a Abs. 1 StrWG NRW gerade doch ein Straßenanliegergebrauch vorliegt. Durch die Ersatzvornahme am betreffenden Grundstück wird der Straßenanteil vor dem Haus über dem Gemeingebrauch hinaus benutzt und diese Benutzung ist zur Sicherung und Benutzung des Grundstückes erforderlich.

Dazu ergänzend wirken die Regelungen des § 14 Abs- 1 StrWG, wonach auf die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs der öffentlichen Straßen kein Rechtsanspruch besteht.

Die Ersatzvornahme ist nicht auf Dauerhaftigkeit angelegt und kann jederzeit, bei sich verändernder Sachlage, wieder entfernt werden.

lm Weiteren beanstanden Sie, dass eine Sperrung eine Teilentziehung notwendig machen dürfte. Nach § 7 Abs. 1 StrWG NRW ist nur von einer Teileinziehung zu sprechen, wenn Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder der Benutzerkreis beschränkt wird. Die Nutzung für den fließenden Verkehr auf Gehweg und Straße ist weiterhin möglich, nur die Parkmöglichkeiten auf einem Teilabschnitt der öffentlichen Straße sind vorübergehend nicht nutzbar, die von Ihnen angesprochene Dauerhaftigkeit der Maßnahme ist zu verneinen, eine Teileinziehung daher nicht notwendig.

Ihre Einrede vom 02.05.2016 ist zwar eine verständliche Reaktion, ändert aber nichts an der Tatsache, dass dem Verwaltungshandeln rechtliche Grenzen gesetzt sind. Die Entscheidung der Stadt Duisburg unter der Berücksichtigung der besonderen Umstände im Falle der Friedrich-Alfred-Straße 38 ist soweit korrekt.

Seltsam, wenn es um die Vergrämung geht, sieht die Stadt Duisburg kein Problem die Mieter auch am auf die Straße zu setzen. Wenn es allerdings um solche lange andauernden Problematiken geht, wo eine Eigentümergemeinschaft auf Kosten der Allgemeinheit die Nutzung des Bürgersteigs einschränkt, soll es keine Handlungsmöglichkeiten geben?

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Petition Lärmschutz im Luftverkehr

Folgendes Schreiben bekam ich vom Petitionsausschuss:

Beschlussempfehlung

Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung:
Mit der Petition wird gefordert, dass die Witterungsverhältnisse und die Geräuschwahrnehmung der empfindlichsten Person als Grundlage für nächtlichen Fluglärmschutz herangezogen werden.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe liegen dem Petitionsausschuss 237 Mitzeichnungen und 92 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass sich Betroffene nicht gegen Fluglärm wehren könnten. Sie könnten nicht vorsorglich dorthin ziehen, wo kein Flughafen in der Nähe sei, denn je nach Wetterlage wären auch Flugzeuge zu hören, die in größerer Entfernung landeten. So würden Personen, die beispielsweise in Duisburg lebten, durch den Fluglärm von Flugzeugen geweckt, die nicht den naheliegenden Flughafen Düsseldorf, sondern die weiter entfernt liegenden
Flughäfen Köln/Bonn und Frankfurt anflögen. Die Lebenswirklichkeit lasse sich nicht an fiktiven Lärmschwellen messen, entscheidend sei, ob Menschen durch Fluglärm geweckt würden. Daher sollten die Maßstäbe der empfindlichsten Person für die Berechnung von Fluglärmgrenzen herangezogen werden. Es sei außerdem wissenschaftlich erwiesen, wie gesundheitsschädlich nächtlicher Fluglärm sei.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

lm Rahmen der Novelle des Fluglärmschutzgesetzes 2007 wurde auch der Lärmschutz der Anwohner in der Nacht deutlich verbessert. Bei der Erarbeitung des Fluglärmschutzgesetzes sind u. a. aktuelle Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung berücksichtigt worden. Das Gesetz sieht eine Überprüfung der Grenzwerte auch unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung für das Jahr 2017 vor.

Nachtflugverbote werden als Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes von der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde auf der Grundlage des Luftverkehrsgesetzes festgesetzt. Der Entscheidung geht eine einzelfallbezogene Abwägung insbesondere der berührten Interessen der Anwohner nach adäquatem Schutz vor (nächtlichem) Fluglärm einerseits und des Bedarfs an nächtlichem Flugverkehr andererseits voraus.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Luftverkehr in erheblichem Maße in globale Strukturen eingebunden ist und dass die Festlegung der Betriebszeiten von Flughäfen erhebliche Auswirkungen auf die beschriebenen Belange hat. international wettbewerbsfähige Betriebszeiten der deutschen Flughäfen dienen dem Anschluss an die internationale Vernetzung dieses Systems.

Der Ausschuss betont, dass dem Schutz der Bevölkerung – insbesondere vor nächtlichem Fluglärm -in der Praxis je nach den konkreten Gegebenheiten durch umfangreiche passive und aktive Lärmschutzmaßnahmen Rechnung getragen werden muss. So besteht nach dem Luftverkehrsgesetz neben der Festsetzung von Nachtflugbeschränkungen und -verboten für die einzelnen Flughäfen sowie der Festlegung bestimmter An- und Abflugrouten z. B. die Möglichkeit einer bevorzugten Zulassung des Betriebs von Flugzeugtypen, die dem modernsten Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen.

Mit einer Umsetzung der Forderung des Petenten nach der Berücksichtigung der Witterung und der empfindlichsten Person als Maßstab einer Geräuschschwelle käme es faktisch zu einem Geräuschverbot in der Nacht.
Für den Luftverkehr würde dies zu einem absoluten Nachtflugverbot in und über Deutschland führen und die Abkoppelung Deutschlands von der internationalen Vernetzung zur Folge haben. Abgesehen von den wirtschaftlichen Auswirkungen für die deutsche Luftverkehrswirtschaft ist ein absolutes Nachtflugverbot verkehrspolitisch nicht vertretbar.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag. die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – als Material zu überweisen, soweit es um die Verbesserung des Fluglärmschutzes geht, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Der Petitionsausschuss scheint mal wieder die Theorie zu betrachten, aber nicht die Realität der Umsetzung durch Behörden.

Eine Abkopplung durch ein komplettes nächtliches Flugverbot wäre auch nicht gegeben. Es würde lediglich zu einer Einschränkung führen. Dies könnte man natürlich auch durch die Abschaffung der Subventionen des Luftverkehrs erzielen. Im Verhältnis zu anderen Transportmethoden werden durch den Flugverkehr erhebliche Mengen Kohlendioxid freigesetzt.

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Duisburger Künstlerin: Stacey Blatt

Blatt, Stacey; Textil; Seite; Wikipedia; Artikel 1, 2, 3, 4, 5,

Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.

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Anfrage an Herrn Remmel zum Super-GAU Tihange

Ich hoffe doch, dass vom Landesumweltministerium die Behauptungen aus dem BMUB überprüft wurden.

Sehr geehrter Herr Remmel,

Frau Hendricks behauptet regelmäßig sie könnte nichts gegen die Lieferung von Brennelementen an den Pannenreaktor Tihange tun. Ich gehe davon aus, dass das Umweltministerium NRW dies sehr genau geprüft hat. Welche rechtliche Optionen wurden hier konkret überprüft?

Welche Messeinrichtungen gibt es, damit die Bevölkerung in NRW rechtzeitig von radioaktiven Wolke erfährt?
Da anscheinend auf Sicherheit in Tihange kein Wert gelegt wird und es zudem zu einer anfänglichen Vertuschung kommen könnte, stellt sich für mich die Frage, wie man davon rechtzeitig erfährt, wenn aus Belgien keine Informationen kommen. Selbst wenn nichts vertuscht wird, könnte es zu Verzögerungen durch das Chaos kommen.
Wenn allerdings die Deutsche Bevölkerung nichts weiß, kann sie sich auch nicht wappnen. Da die Zeit, bis zu wesentlichen Bevölkerungszentren unter normalen Bedingungen nur 4-5 Stunden beträgt und es auch dauert, bis die Bevölkerung informiert ist, kann es hier durchaus zu ungewollter Exposition gekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Spruch zum Sonntag

Das Wirtschaftswohl ist nachrangig gegenüber der Gesundheit.

(Ulrich Scharfenort, 24.05.2015)

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Gibt es unabhängige Berichterstattung?

Die wird gerne suggeriert. Das Bild ehrenwerter Journalisten wird gerne propagiert. Einige in der Bevölkerung sprechen dagegen von Lügenpresse. Es stellt sich die Frage, wo die Wahrheit liegt.
Nach der Kommunikationstheorie ist die Kommunikation recht komplex und was jemand zu sagen beabsichtigte muss nicht unbedingt beim anderen so ankommen.
Dann gibt es auch immer Abhängigkeiten. So machen sich viele von Wahlvorhersagen (genannt Prognosen) abhängig und geben den Parteien entsprechend Raum. Wobei man den Eindruck gewinnt, dass manche Parteien extra ignoriert oder kleingeschrieben werden. Etwa die Piraten in NRW. Im Zusammenhang mit G8/G9 wurde von einem Medienhaus in Esse über alle Landtagsfraktionen bis auf die Piraten berichtet.
Anderen wird im Rahmen der Berichterstattung viel Raum eingeräumt. So gab es aus einem Medienhaus in Essen eine Beilage unter dem Titel „Flugreisen Extra“, wo diverse Flughäfen in NRW mit Annoncen vertreten waren. Autoren waren bei einigen der Artikel keine angegeben. Dies ist an sich kein Problem, wenn man nun allerdings die Berichterstattung zum Thema Kapazitätserweiterung Flughafen Düsseldorf in den Zeitungen dieses Medienhauses mit denen eines andere ebenfalls in der Region vertretenden Medienhauses vergleicht, so stellt man deutlich fest, dass das Essener deutlich posiviter zur Kapazitätserweiterung berichtet. Auf die Gegenargumente wird weniger eingegangen.
Ob dies nun Meinungsmache, einseitige Berichterstattung oder was anderes ist, muss jeder für sich selbst bewerten, es stimmt allerdings schon nachdenklich, wenn die wirtschaftliche Abhängigkeit von Anzeigenkunden zu einer Selbstzensur führen könnte. Man kann solche Medien natürlich trotzdem nutzen, es ist aber immer eine gewisse Skepsis notwendig, ob hier nicht doch zu einseitig berichtet wird. Dies kann natürlich auch an der persönlichen Einstellung der Redakteure liegen oder das Skandale mehr Auflage bringen, weil die Leser scheinbar danach gieren.
Andererseits sind Informationen in so manchem Blog noch kritischer zu sehen. Einige erfinden hier die Berichte, wie man bei so mancher vermeintlicher Vergewaltigung durch Flüchtlinge gesehen hat.

Als Fazit muss hier eigentlich stehen, dass man keiner Stelle völlig vertrauen kann, sondern sich aus unterschiedlichen Quellen informieren sollte.

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RAG Dialogforum eine Farce

In der NRZ lag vor kurzem eine Beilage, wo die RAG sich von den Vorwürfen der Grubenwasserpanscherei freizusprechen versucht. Ebenfalls wird darin zu einem Dialogforum eingeladen, wo man nur mutmaßen kann, wie die Teilnehmer ausgewählt werden. Kritische Stimmen werden dort wohl kaum zu Wort kommen.

Sehr geehrte Personen,

die „Sonderbeilage“ der RAG in der Tageszeitung finde ich ziemlich frech. Aber die Höhe war es der Bevölkerung einen Dialog anzubieten, der nicht ehrlich gemeint ist.

Das fängt schon damit an, dass man sich anmelden muss, was natürlich eine Auswahl der Teilnehmer in genehme und nicht genehme ermöglicht. Das Ergebnis wird sein, dass man schön berichten kann, dass es keine kritischen Stimmen zum Grubenwasser gab.

Wenn man nicht bereit ist für einen öffentlichen Dialog, kann man es auch sein lassen.

Aber selbst wenn man durch die Auswahl kommen sollte, ist eine Teilnahme trotzdem fraglich, weil man den Termin geheimhält, sodass man weder Urlaub nehmen kann noch mit anderen Terminen am Abend abgleichen kann. Es mag Menschen geben, die soviel Zeit haben, aber engagierte kritische Menschen sind auch mehr beschäftigt.

Wer sich so Beteiligung vorstellt kann es auch direkt bleiben lassen. Das ist weder auf Augenhöhen noch ehrlich gemeint, sondern nur eine Farce. Nicht viel anders, als der Flughafen Düsseldorf mit unehrlicher Propaganda versucht eine Kapazitätserweiterung durchzudrücken.

Sauberes und kontaminiertes Wasser in der Grube wird vermischt und die Giftfracht gesenkt. Dies ist nach Wasserrecht unzulässig. Und die Täuschung mit Schwebstoffen soll der Bevölkerung wohl vorgaukeln, dass keine Gefahr besteht. Das ist Quatsch. Natürlich lösen sich auf PCB in dem Wasser. Zwar nur in geringen Mengen, aber da der Abbau auch kaum stattfindet, ist davon auszugehen, dass sich der Giftstoff in der Umwelt weiter anreichert.

Ob die Grenzwerte eingehalten werden ist ebenfalls erst einmal nebensächlich. Rechtlich ist man nach derzeitigem Stand auf der sicheren Seite, aber moralisch ist man im Morast. Die Grenzwerte von heute orientieren sich an der früheren Nachweisgrenze, eigentlich hätte man die Grenzwerte mit der neuen Technik absenken müssen, tat es bedauerlicherweise nicht.

Also statt neue Arbeitsplätze für die Aufbereitung des Wassers von den PCB zu schaffen will die RAG lieber einsparen und versucht sich mit einer Werbebeilage, die sicherlich viel Geld gekostet hat von der Schuld freizukaufen. Ein moderner Ablasshandel, der sicherlich auch Luther verärgert hätte. Dabei hätte die RAG durchaus das Zeug verantwortungsbewusst zu handeln.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Keine Absenkung der Rundfunkgebühr

Wenn die Ministerpräsidenten sich gegen eine Absenkung der Rundfunksteuer aussprechen, stellt sich die Frage aus welchem Grund. Ständig wird gefordert, dass man sich privat absichern soll und jemand mit besseren Einkommen schafft dies wahrscheinlich auch, wobei die Niedrigzinsen dies echt erschweren. Und dann gibt es keinerlei Entlastung für die Bevölkerung? Anstatt dem Anstalten wie dem WDR endlich zum Sparen anzuhalten (über 100 Mio Euro Verluste) oder gar die Anstalten zusammenlegt, um bei den Verwaltungskosten zu sparen, damit nicht ADR und ZDF parallel berichten.
Traurig wäre es, wenn die Ministerpräsidenten als Motiv hätten, dass die Anstalten nicht die Hand beißt, welche sie füttert.

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Grusel Clown vs. Kutschaty

Sollte man als Justizminister nicht mehr Ahnung von Recht und Gesetz haben?
Eine strafbare Bedrohung muss auch vor Gericht bewiesen werden und der Täter ermittelt werden. Wenn man bei eindeutigen Sachen, wie die Sylverstervorfälle schon so Schwierigkeiten hat, wie soll das dann erst hier werden?

Wobei eine Teilschuld sicherlich bei den Medien zu suchen ist, welche Grusel-Clowns hypen. Kaum einer hätte etwas davon ohne die Berichterstattung mitbekommen und es wäre sicherlich nicht zu den Vorfällen hier in Deutschland gekommen. Die Medien werden hier ihrer Verantwortung nicht gerecht.

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Wachstum ist Illusion

Wirtschaftswissenschaftler haben Fantasie und Humor, wie anders kann man sich erklären, dass diese einem ständig etwas vom Wachstum erzählen. Als würde es immer höher, schneller und weiter gehen. Vielleicht dient dies auch nur der eigenen Daseinsberechtigung.
Ein ständiges Wachstum widerspricht dem 2. Hauptsatz der Thermodynamik. Da dieser bisher unwiderlegt für das gesamte Universum gilt und inhaltlich etwa sagt, dass die Unordnung bzw. das Chaos immer nur zunimmt, kann es kein Wachstum geben, es sei denn man würde die Wirtschaft als Chaos betrachten.
Genauso wie bei der Gewinnung von Energie, wo z.B. immer ein Teil als Wärme verloren geht, zeigt die Gesamtbetrachtung ein anderes Bild, als jenes was uns Wirtschaftswissenschaftler immer einreden wollen. Das Wirtschaftsperpetumobile mit permanenten Wachstum gibt es nicht.
Natürlich verstehen Wirtschaftswissenschaftler wenig von Naturwissenschaften. Oder vielleicht wollen sie es auch nicht verstehen, denn es würde ja zum Teil die Existenzberechtigung vernichten.
Was uns als Wachstum verkauft wird, ist immer nur die Betrachtung eines Teilaspekts, der größer wird, allerdings ohne die gegenteiligen Auswirkungen vollumfänglich zu berücksichtigen.
Sei es nun die Inflation, welche Werte vernichtet. Sei es nun die Pleite von Firmen oder was sehr gerne vernachlässigt wird sind die Umweltauswirkungen. Etwa die Vernichtung von Grünfläche und damit der Lebensqualität. Die Zunahme von Lärm durch mehr Verkehr. Klimawandel, der seine Ursache im vermeintlichen Wachstum hat. Selbst Flüchtlinge sind genau betrachtet negative Auswirkungen des „Wachstums“, denn wenn wir konsumieren, müssen die Werte irgendwo herkommen. Etwa aus Ausbeutung in Afrika. Wo z.B. Ackerland für seltene Erden vernichtet wird. Oder Überflutung lokaler Märkte mit Hühnerschenkeln, welche die dortige Wirtschaft schrumpfen lassen.
Aber man betrachtet als Wirtschaftswissenschaftler wohl immer nur einen kleinen Bereich und spricht dann von Wachstum. Dabei ist das Gesamtsystem durch Vernichtung von Werten geprägt. Am Ende des Prozesses hat das Gesamtsystem immer weniger als vorher. Weniger Ressourcen, weniger Lebensqualität, weniger Wert oder platzende Immobilienblasen. Das Gesamtvermögen schrumpft kontinuierlich.

Die Wirtschaftswissenschaftler können natürlich gerne versuchen mich zu widerlegen, was sie aber nicht schaffen werden und höchstens mit heißer Luft zur Entropie beitragen werden.

Fazit: Es gibt kein Wachstum, sondern nur Verlagerung und dies immer mit Verlusten.

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Kahlschlag in Baerl soll rechtens sein?

Die Begründung fand ich schon recht interessant. Es stellt also eine forstwirtschaftliche Nutzung dar Bäume zu fällen und dann einfach liegen zu lassen?
Kann ich mir gar nicht so richtig vorstellen.
Wenn man im Wald Bäume fällt, damit die anderen mehr Licht haben ist dies sicherlich fortwirtschaftliche Nutzung. Wenn man Bäume fällt um diese Holztechnisch zu verwerten ist dies sicherlich auch. Aber einfach nur alle Bäume zu fällen und nicht zu nutzen ist in meinen Augen nicht wirtschaftlich, da sich keinerlei Gewinn ergibt. Weder erhält man dadurch besseres Holz noch bekommt man etwas für das vergammelt Holz. Nicht einmal für Pellets wird es genutzt, obwohl man hier durchaus Geld verdienen könnte.
Also jeder der sich mit Wirtschaft auf nur ein wenig auskennt kann sagen, dass die ganz sicherlich nicht wirtschaftlich war und somit wohl auch nicht als forstwirtschaftlich zu betrachten ist.

Aus meiner Sicht eine Fehlbewertung. Aber vielleicht war auch das Ziel den Verwaltungsaufwand zu minimieren.

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Anfrage wegen Tihange nach IFG bzw. UIG

Da ja das Umweltministerium immer behauptet man könne nichts an Tihange in Belgien ändern, fragte ich mal nach, was denn in Bezug auf den Brennelementelieferanten aus Lingen bisher alles unternommen wurde.
Ich würde hier als Staat lieber Schadensersatz leisten müssen, als hinter mehrere Millionen Strahlenflüchtlingen versorgen zu müssen, wenn bereits eine Millionen Flüchtlinge zu Problemen führen.

Sehr geehrte Personen,

welche Rechtsgrundlagen zur Untersagung weiterer Lieferungen durch ANF nach Tihange wurden bisher geprüft? (Frage 1)

Wie eine Studie im Auftrag der Städteregion Aachen zeigt, gibt es eine noch stärkere Bedrohung von Leben und Vermögen, als bislang angenommen. Denn bis der Pannenreaktor Tihange explodiert, ist es leider nur eine Frage der Zeit. Da waren selbst Tschernobyl und Fukushima sicherer, da diese keine Vorschädigungen aufwiesen. Die vorhandene Vorschädigung im Zusammenhang mit einem unerwarteten Ereignis lässt die Wahrscheinlichkeit auf hohe Werte schnellen.

Sich hier auf die belgische Aufsichtsbehörde zu verlassen ist mehr als fahrlässig. Wenn die deutschen Behörden hier nicht alles machbare prüfen und versuchen, ist ganz klar eine Mitverantwortung gegeben. Da kann man keine Prozesse oder Prüfungsverfahren abwarten, sondern ist sofortige Handlung gefragt. Selbst unverzüglich ist hier zu fahrlässig langsam.

Wurde eine Beteiligung an einem Verbrechen nach § 307 StGB (ggf. in Kombination mit § 310 StGB) geprüft, denn hier liegt ganz klar eine Beteiligung durch den Lieferanten vor? (Frage 2)

Es ist echt traurig, dass ein Unternehmen in Deutschland aus Gier die deutsche Bevölkerung gefährdet. Die Gefährdung ist offensichtlich und wurde auch durch verschiedene staatliche Stellen in der Form geäußert.

Die Vorsorge dagegen ist gering. Eine Evakuierung des Ruhrgebiets wäre kaum möglich, wenn bereits 1 Millionen Flüchtlinge Deutschland Probleme bereiten, wie wird dies dann erst bei 7 Millionen Strahlenflüchtlingen? Mal ganz abgesehen von den Flüchtlingen aus den Niederlanden und Belgien.

Um die Beantwortung von Frage 1 und 2 wird gebeten. Auf die Antwort bis zum 30 November 2016 freue mich.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Da frage ich mich ganz klar, wie man gegen Ceta sein kann, aber die Gefahren vor der eigenen Haustür ignoriert.

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Spruch zum Sonntag

Rauchen ist auch ne Form von Selbstmord

(Ulrich Scharfenort, 24.03.2015)

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Energieeinsparquatsch: Erwärmung von Räumen

Ein einer Pressemeldung über DPA in verschiedenen Tageszeitungen veröffentlicht behauptete CO2Online einiges über die Einstellung von Thermostaten, was mit der Lebenswirklichkeit nicht übereinstimmt.

Sehr geehrte Personen,

wenn sie Pressemeldungen an die DPA rausgeben, wäre es schön sich an Fakten zu halten.
Das Thermostat regelt den Durchfluss. Der Raum erwärmt sich durch Konvektion und Wärmestrahlung. Je höher die eingestellte Temperatur ist, desto schneller geht die Aufwärmung auf eine bestimmte Temperatur. Da Konvektion eine Weile braucht um den Raum aufzuheizen, geht es mit höherer Einstellung durchaus schneller.

Natürlich sollte man danach runter stellen, wenn die gewünschte Temperatur erreicht ist. Am Besten ist allerdings den Raum gar nicht erst auskühlen zu lassen, denn dann wird wirklich Energie verschwendet um nicht nur den Raum, sondern auch die Wände mit aufheizen. Eine Ausnahme ist hier vielleicht noch die Fußbodenheizung.

Und 20 °C ist nicht für jeden Wohlfühltemperatur. Zumal diese Temperatur auch stark von den Aktivitäten abhängt. Wenn man nur sitzt und sich kaum bewegt, kann einem selbst bei 20 °C kalt werden. Oder soll man jetzt in der Wohnung etwa auch Handschuhe tragen?

Ferne ist es Quatsch allein das Thermostat als Parameter zu berücksichtigen, da auch die Heizungsfläche von erheblichen Relevanz ist. Ebenso die Form des Raumes.

Auch der Ratschlag zu automatisch geregelten Thermostaten ist Quatsch, wenn die Heizungsanlage selbst die Temperatur über eine Nachtabsenkung steuert, dann regeln sich die zu Tode. Gerade unter solchen Bedingungen ist es sogar sinnvoll voll aufzudrehen. Damit eine Temperatur gehalten wird.

Mit solchen Beiträgen schadet man den Bemühungen zur Energieeinsparung mehr, als geholfen wird, denn es macht echte Bemühungen lächerlich.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Autoindustrie will Verkehrswende verschlafen

Wie es scheint lernt eine Branche mal wieder nicht aus der Vergangenheit. Aber warum sollte man auch vorausschauend in die Elektromobilität investieren?

Was passiert, wenn man eine Wende verschläft, sehen wir derzeit anschaulich bei den Energie-Dinosauriern RWE und EON, sowie vielen Stadtwerken. Dann geht es rapide bergab mit dem Geschäft. Ob eine Erholung eintritt bleibt unklar.

Die Parallelen zur Autoindustrie sind sogar erstaunlich. Da kann man schon jetzt vorhersagen, was passieren wird. Andere werden den Markt übernehmen, was ja auch bereits jetzt geschieht. Zwar noch als Nischenmarkt, aber nicht mehr lange.

Dann kommt das große Jammern und Zähneklappern und die Aktien werden in den Keller gehen. Alles nur weil das Management den gleichen ‚Weitblick‘ zeigt, wie die oben genannten Energiesaurier. Hier geschieht nichts weniger, als dass die Verkehrswende verschlafen wird.

2030 ist jedenfalls eine gute Zielsetzung, wo man hinarbeiten kann. Die Geschichte zeigt immer wieder, dass Unternehmen die sich nicht an den Markt anpassen unweigerlich scheitern. Leider werden wohl auch hier mehr die Risiken als die Chancen von Veränderung gesehen und lieber auf bewährtest zum Untergang verurteiltes gesetzt. Verkehr 4.0 hat längst begonnen.

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Darum lieber mit der Bahn ans Ziel

Weiß doch jeder, dass man in Düsseldorf ewig auf’s Gepäck wartet. Nicht aus Umweltschutzgründen, sondern auch wegen dieser und anderer Wartezeiten lohnt zumindest der Flug von Berlin nach Düsseldorf nicht. Selbst wenn man ein paar Euro spart, wiegt dies nicht die Zeitverluste durchs Fliegen auf.

Man will sich gar nicht vorstellen, wie lange man wartet, wenn noch mehr Passagiere abgefertigt werden. Jedenfalls dann, wenn man den Märchen des Flughafens glauben will, dass noch mehr Passagiere vom Flughafen Düsseldorf fliegen sollen.

Ist doch peinlich, dass die anderen Flughäfen das unter den gleichen Bedingungen hinbekommen, aber Düsseldorf nicht. Woran wird dies wohl liegen? Ich meine mal abgesehen von den Flugpreisen, die viel zu billig sind, um guten Service zu finanzieren?

Ich bin jedenfalls für jedes Mal froh, wo ich die Bahn nehmen kann und produktiv bin, anstatt mir die am Flughafen die Beine in den Bauch zu stehen. Da ist die ICE-Fahrt von München nach Düsseldorf wahrscheinlich schneller, als der Flug mit Vor- und Nachzeiten.

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In Duisburg gibt es nur mäßig funktionierende Infrastruktur

Als Logistikstandort ist Duisburg eigentlich auf gute Infrastruktur angewiesen, wenn man aber auch nur einige der Probleme betrachtet wird es schnell eng auf den Straßen und Radwegen.

Baustellen:
– A-40 Brücke
– Marientor
– ungebaute Logistiktangente zum Marientor
– Fehlverkehre von LKW, welche Straßen beschädigen
– Radwege, die eher Halfpipes gleichen

Insbesondere die Logistikflüsse werden nicht angegangen, obwohl dies dringen nötig ist, denn die vielen LKW, welche noch immer auf der Friedrich-Ebert-Straße verkehren, werden zum Teil auch durch die unsäglichen Verkehrsverhältnisse am Marientor verursacht. Denn hier staut es sich regelmäßig.

Wenn dann bald noch der Zubringer abgerissen wird oder nicht mehr für LKW freigegeben ist, wird es sicherlich lustig. Wie sollen die LKW dann zur A40 kommen. Wieder quer durch Rheinhausen? Wie es auch derzeit von einigen rücksichtlosen Fahrern, aus welchen Gründen auch immer, praktiziert wird? Durch die Duisburger Innenstadt zur A59 oder gar zur A3? Was mit den vielen Baustellen auch sicherlich nicht einfach wird.

Die Ampeln sind auch nur bedingt auf den LKW-Verkehr eingestellt. Anstatt hier eine Richtgeschwindigkeit vorzugeben, bei der man grün durchkommt, werden LKW regelmäßig an roten Ampeln abgebremst, was nicht nur zu Lärm und Abgasen, sondern auch Verzögerungen für den nachfolgenden Verkehr führt.

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Rückstandslose Verbrennung

Was manche in Leserbriefen schreiben entbehrt nicht einer gewissen unfreiwilligen Komik.

Gegen die Grünen wettern, aber keine Ahnung vom Thema haben. Es gibt keine rückstandslose Verbrennung. Erstens entstehen immer mindestens Kohlendioxid und Wasser, zweitens bleibt Ruß zurück, welcher auch in Form von Feinstaub entweicht, drittens enthält Kunststoff Farbstoffe und viertens gibt es noch Additive, die zwar nur in kleinen Mengen enthalten sind, aber nicht alle brennen. Ein Teil schlägt sich im Umfeld auch als Dioxine nieder, vieles anderer wird vorher in der Müllverbrennungsanlage ausgewaschen.

Außerdem ist in der Gelben Tonne nicht nur Kunststoffmüll, sondern auch Metall. Ob dies vorher abgetrennt wird bleibt unklar.

Zudem haben die Müllverbrennungsanlagen massive Überkapazitäten. Während andere Städte Grünabfälle kompostieren und daraus nicht nur Erde, sondern auch noch Energie gewinnen, wird dies hier einfach verbrannt.

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Neodolor angeblich ohne Chemie

Auf einer Homepage, aber auch in Werbeanzeigen wird behauptet:

Kopfschmerzen behandeln? Aber natürlich! […] Der Grund: 70% der Deutschen möchten ihren Körper nicht mit Chemie belasten.
Das ist nun endlich möglich: Neodolor ist die erste natürliche Kopfschmerztablette mit einem Wirkkomplex aus 5 natürlichen Arzneistoffen.

Bei solchen unwissenschaftlichen Behauptungen bekomme ich jedenfalls Kopfschmerzen. ;-)

Natürliche Wirkstoffe sind also keine Chemie? Aha.
Also eine Placebo oder Homöopathie?

Na vermutlich eher eine Bildungslücke, denn Chemie und Chemikalien sind nicht das selbe. Gemeint waren sicherlich künstlich hergestellte Wirkstoffe, aber eine Wirkung ohne Chemie ist nicht möglich.

Zudem basieren ziemliche viele Wirkstoffe ohnehin auf Naturstoffen und sind nicht leicht modifiziert. Entweder für bessere Wirksamkeit oder für bessere Verträglichkeit. In einigen Fällen, aber natürlich auch aus Profitgier, um neue Patente zu erhalten.

Davon abgesehen haben Kopfschmerzen immer eine Ursache. Diese muss man ermitteln und bekämpfen, keinesfalls aber ein Mittel aus der Apotheke holen. Häufige Ursache für Kopfschmerzen ist zum Beispiel, dass man zu wenig getrunken hat.

Also würde jedenfalls nicht einem Mittel vertrauen, was nicht einmal Chemie und Chemikalien unterscheiden kann.

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Scheitert Ceta-Vertrag an Wallonen?

Die Frage kann man ganz klar mit Nein beantworten. Ceta wird ganz sicher nicht an den Wallonen scheitern. Wenn Ceta scheitert, dann deshalb, weil hier ein Hinterzimmervertrag ausgekungelt wurde, der sämtliche demokratischen Prinzipien vermissen lässt.

Wie soll das Volk sich denn eine Meinung bilden, wenn alles hinter verschlossenen Türen ausgehandelt wird? Ob die Ängste begründet sind ist erst einmal völlig irrelevant. Ängste werden durch Intransparenz geschürt und können nicht einfach so behoben werden. Vielleicht ist Ceta inzwischen sogar gut durch die Nachverhandlungen auf Druck der Öffentlichkeit, allerdings ist es jetzt zu spät, um die Ängste noch einzufangen.

Die Politiker haben hier klar versagt, weil die Bevölkerung, wie leider bei vielen Projekten, nicht frühzeitig beteiligt wurde. Die Wallonen haben nur das ausgesprochen, was viele in der Bevölkerung befürchten.

Geheimniskrämerei zahlt sich halt nicht aus und führt im Endeffekt zum Scheitern. Dies und nicht die Wallonen sind der Grund fürs Scheitern. Wäre natürlich schön, wenn Politiker hieraus lernen würden.

Und Bonzen, wie Sigmar Gabriel kann man nicht ernst nehmen. Wer für Reichsbürger härtere Strafen fordert, macht sich Populismus schuldig, denn die Strafen reichen völlig aus, wenn man allerdings eine Gefahr unterschätzt, dann erlebt man halt unangenehme Überraschungen.

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Spruch zum Sonntag

Was die Welt von mir hält kann mir egal sein solange sie etwas von mir hält.

(Ulrich Scharfenort, 18.03.2015)

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Mal ein offener Brief zur Vergrämungsstrategie von SPD und CDU

Liebe SPD und CDU,

im Schulunterricht hieße das jetzt „Setzen Sechs“, da Thema verfehlt.

Ich kann natürlich für mich sprechen, sehe das aber auch bei vielen anderen in den Kommentaren, dass es nicht um die Räumung eines Hauses geht, sondern einzig und allein um die Art und Weise.

Allerdings ist das Vorgehen der Verwaltung, sicherlich im Auftrag von der Stadtspitze oder wie die Berichterstattung belegt zumindest mit Duldung eine Verachtung für die Menschenwürde. Man setzt Nachts keine Menschen auf die Straße.

Wer das macht ist weder Sozial noch Christlich, sondern einfach nur eine Sorte Mensch, der die Menschlichkeit fehlt. So etwas erwartet ich eher von dem Typus der Montags auf der Bahnhofsplatte dumpfe Parolen rausbringt oder am rechten Rand fischt.

Aber das ist ja ganz im Tenor des Kommunalwahlkampf der CDU mit dem Spruch „Missstände beenden“, bloß nicht die in den eigenen Reihen, sondern lieber Menschen am Abend auf die Straße werfen.

Schämt euch!

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Lüften senkt die Heizkosten

Um einen Liter Wasser zu erwärmen ist einiges an Energie notwendig. Nicht ohne Grund dauert dies selbst mit einem Wasserkocher eine Weile und diese Geräte verbrauchen Energie. Die Energiemenge, welche zum erhitzen notwendig ist, wird mit dem Begriff Wärmekapazität bezeichnet.

Natürlich hat auch Wasserdampf in der Raumluft eine hohe Wärmekapazität. Dies hat einen erkennbaren Einfluss auf den Zeitraum, welcher zum Aufheizen eines Raumes notwendig ist. Trockene Luft erwärmt sich hier schneller als nasse Luft.

Natürlich sind diese Effekte nicht gigantisch, aber merklich. Dauerlüften ist aber natürlich auch nicht die Lösung, denn dann gehen die Heizkosten zum Fenster raus.

Besser zwei oder dreimal am Tag richtig intensiv für 10 Minuten lüften. Intensiv meint hier alle Fenster öffnen. Besonders am Abend und am Morgen, wenn es kalt im freien ist macht ein Luftaustausch sind, da so die Luftfeuchtigkeit abgesenkt wird.

Der trockenen Luft wirkt man nicht mit einem Luftbefeuchter entgegen oder Wäsche, sondern einfach durch ausreichendes trinken. Also mindestens 2 Liter Wasser.

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Aber sicher doch …

wegen Brandgefahr geräumt.

Die Zustände sind bereits ein Jahr bekannt, aber plötzlich müssen die Menschen über Nacht raus? Wenn es bereits ein Jahr dauerte besteht keinerlei Grund die Menschen noch am Abend aus der Wohnung zu holen. Denn wenn ein Zustand so lange andauerte ist gerade keine Gefahr im Verzug. Auch werden die Begehungen sicherlich nicht erst am Abend stattfinden, sondern höchstwahrscheinlich deutlich vor 16 Uhr.

Auch Arbeiten die städtischen Beschäftigten für gewöhnlich nicht spontan um diese Uhrzeit, also lässt dies für mich nur den Schluss zu, dass es sich um eine geplante Aktion handelte.

So ein harsches Vorgehen erweckt insgesamt den Eindruck von Vergrämung.

Und will uns Frau Lesmeister für Dumm verkaufen? Genau 30 Ratten? Jedenfalls ist diese Angabe der Tageszeitung zu entnehmen und wurde, wenn ich mich recht entsinne, auch so im Fernsehen (WDR) geäußert. Wenn Menschen sich Zahlen ausdenken, dann sind das meist genau solche glatten Zahlen. Oder haben sich die Ratten etwa in eine Reihe gestellt, damit sie schön gezählt werden können? Wohl eher nicht. Die wuseln wenn überhaupt durcheinander, sodass man sie gar nicht zählen kann. Und wer es hier mit Fakten nicht so genau nimmt, der macht das an anderer Stelle möglicherweise auch nicht. Warum war es zum Beispiel nicht möglich einfach den Strom abzustellen? Welche Brandlasten waren im Treppenhaus und ist es ohnehin nicht überall so, dass eine Treppenhaus wie ein Kamin wirkt?

Und unser OB kann offensichtlich nicht rechnen, denn wenn man sich zu 100 % vor und hinter jemanden stellt wären das 200 %. Man kann also entweder nur das eine oder das andere.

Irgendwie bekäme man Lust Clownsnasen zu verteilen, wenn die Sache nicht so ernst wäre.

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Setzt Frau Lesmeister ebenfalls vor die Tür!

Ich würde Dezernentin Lesmeister eher als Unordnungsdezernentin bezeichnen. Erst macht sie eine funktionierende Notarztversorgung kaputt. Aus Notarztkreisen vernimmt man hier einiges an Gerüchen über die Gründe, dann kommt Ordnungsamt in Teilen nicht seinen Aufgaben nach und nun werden Menschen in der Nacht vor die Türe gesetzt. Mal abgesehen davon, dass so eine Aktion nächtliche Ruhestörung ist.

Das hat nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, wenn Menschen um diese Uhrzeit auf die Straße gescheucht werden. Wer so etwas, und sei es auch nur politisch, zu verantworten hat und dann mit solchen Ausreden reagiert, gehört ebenfalls unverzüglich vor die Türe gesetzt.

Wenn man eine Wohnung räumen will, dann erstens mit Ankündigung und zweitens am Tag. Eine Ausnahme wäre es, wenn das Gebäude akut einsturzgefährdet wäre, allerdings stellt man auch dies nicht erst am Abend fest. Brandschutzmangel, selbst extreme bedingen keine Räumung am Abend oder gar in der Nacht.

In meinen Augen richtet sich so etwas ganz klar gegen die Menschen. Wenn ich mir vorstelle Abends in einer sicherlich nicht komfortablen Wohnung zu sein. Die Kinder schlafen und hatten hoffentlich ausreichend zu Essen und dann plötzliches Klopfen und vertrieben aus der Wohnung. Dann wird mir einfach nur schlecht. Anstatt den Vermietern dann Handwerk zu legen, was ja sinnvoll wäre.

Und gut für den Respekt vor Behörden ist ein derartiges Vorgehen auch nicht. Dann muss sich niemand wundern, wenn die Behörden als nicht vertrauenswürdig und nicht respektwürdig wahrgenommen werden.

Interessanterweise wurden Kommentare von mir zu diesem Thema bei der Westen gelöscht. Anscheinend entspricht eine Rücktrittsforderung nicht der Netiquette.

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Free Ai WiFi

Ai Weiwei ist ja ein bekannter Künstler mit Problemen mit einer repressiven Regierung, die seine Meinung nicht so gerne sieht.

Dann sah ich letztens Hinweisschilder mit FREE WIFI, also freies WLAN. Im Ausland ist man da schon deutlich weiter, als hier.

Jedenfalls kam mir der Gedanke, dass man auch Free Ai WiFi schreiben könnte. So als Kombination aus Ankündigung und ironisches Statement.

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Selbstmord in sächsischer Zelle

Sachsen ist nicht perfekt, aber es ist trotzdem absurd jetzt Vorwürfe zu erheben, weil ein Selbstmordattentäter sich umgebracht hat. Viel Informationen hätte man ohnehin nicht gewonnen. Und selbst bei den besten Vorkehrungen kann so etwas immer passieren. Ist zwar bedauerlich, aber bei der Geisteskrankheit Extremismus ist eine Behandlung und Prognose halt schwierig.

Das Selbstmordattentäter suizidal sind, versteht sich von selbst. Das Zerrbild einer Religion wird doch ohnehin nur vorgeschoben, um den Selbstmord halbwegs vor sich selbst zu rechtfertigen. Selbstmord, Amoklauf und Anschlag haben alles die gleichen Wurzeln und wenn muss hier angesetzt werden.

Und was die Politiker angeht, so sind halt auch hier etliche nicht in der Lage Fehler einzugestehen. Was ja ohnehin immer wieder zu Problemen führt.

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Die Idee zum Duisburger Outletcenter

Eine Outletcenter nahe der Duisburger Innenstadt und sofort kreischen wieder alle los. Kann ich ehrlich gesagt gar nicht verstehen. Würde wirklich Kaufkraft aus Duisburg abgezogen?

Sowohl im Forum, als auch im City Palais und Königsgalerie gibt es bereits seit einiger Zeit Leerstand. Es könnte natürlich schlimmer werden mit einem Outletcenter, muss es aber nicht. Jedenfalls dann nicht, wenn man das als Chance sieht und frühzeitig vorsorgt.

Anstand nur an ein Outletcenter zu denken, wäre es sinnvoll an eine Outletcity zu denken. Das heißt den ganzen Leerstand mit Outletshops zu füllen, sodass es zwangsläufig eine Wechselwirkung zwischen Innenstadt und Center gibt.

Die Shuttleüberlegung von Sören Link dagegen ist unsinn. Niemand wartet auf eine Shuttle, um in die Innenstadt zu fahren, nur weil da Innenstadt ist. Da muss schon mehr geboten werden. Sei es nun „kostenloser“ Parkraum, der ja über Umlagen bei den Preisen finanziert wird, oder halt weitere Outletshops.

Nur, wenn Center und Innenstadt sich ergänzen kann dies funktionieren.

Also vielleicht einfach mal auch darüber nachdenken, welche Chancen etwas bietet und nicht nur die Nachteile. Die Bewertung kann man danach immer noch treffen.

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Spruch zum Sonntag

Wer auf der Klaviatur der Grundrechte zu spielen weiß. Kann auch als Zwerg Giganten zu Fall bringen.

(Ulrich Scharfenort, 03.07.2015)

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Maßnahmen gegen den Klimawandel

Vor ein paar Wochen war ich mal wieder in Indonesien. Genauer gesagt auf der Insel Java. Diese Insel liegt nahe dem Äquator und es ist entsprechend warm mit tropischen Tendenzen.

Was auffällt sind die vielen Malls und Geschäfte mit auf teilweise frostige Temperaturen eingestellte Klimaanlagen. Kurzärmlig kann ein längerer Aufenthalt doch eher unangenehm sein. Bei einer Mall musste ich sogar einen Pullover anziehen.

Was allerdings auch auffällt ist, dass keinerlei Solarzellen auf den Dächern sind. Dabei würde die viele Sonne doch ideal den Strombedarf für die Klimatisierung am Tag decken.

Das führte bei mir zu dem Schluss, dass man hier eine Petition einreichen sollte. Allerdings nicht an den Bundestag, sondern bei den zuständigen Ministerien für Umweltschutz und Entwicklungshilfe.

Petition:

Sehr geehrter Herr Müller, sehr geehrte Frau Hendricks,

die Diskussion um den Klimawandel dauert an und viele Länder könnten einiges tun.

Aus familiären Gründen weilte ich schon häufiger in Indonesien. Dort fielen mit die vielen Malls mit starker Kühlung auf und auch das keine Photovoltaik verwendet wird.

Wäre es hier nicht an der Zeit entwicklungspolitisch anzuregen, dass zumindest Malls mit Stromgewinnung aus Sonne ausgestattet werden, um den starken täglichen Kühlbedarf abzufangen?

Eventuell kann man hier sogar Entwicklungshilfe nutzen, um deutsche Solarzellen oder Technik vor Ort zu vermarkten bzw. zu produzieren. Allein dadurch würde schon einiges an CO2-Freisetzung vermindert.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Angabe der wirklichen Verspätung im Bahnverkehr

Das Thema Verspätung und die Pünktlichkeitsfiktion gewisser Verkehrsunternehmen treibt mich schon länger um, weshalb ich nun mal eine Petition zum Thema einreichte.

Petition:

Der deutsche Bundestag möge beschließen, dass Verkehrsunternehmen keine von der EU Fahrgastrechteverordnung abweichende Definition von Pünktlichkeit verwenden dürfen.

Begründung:

Regelmäßig reklamieren manche Verkehrsunternehmen mit einer absurden Definition von Pünktlichkeit, dass sie hohe Pünktlichkeitswerte hätten. Dies stellt nicht nur eine Wettbewerbsverzerrung dar, sondern auch einen eklatanten Verstoß gegen die Fahrgastrechteverordnung. Diese definiert Verspätung als:
„… die Zeitdifferenz zwischen der planmäßigen Ankunftszeit des Fahrgasts gemäß dem veröffentlichten Fahrplan und dem Zeitpunkt seiner tatsächlichen oder erwarteten Ankunft;“

Das Eisenbahnbundesamt reagierte auf eine Anfrage zu dem Thema mit folgender Auskunft:
„…
Bitte berücksichtigen Sie dabei auch, dass Verspätungen im Sinne von Art. 3 Nr. 12 der Fahrgastrechteverordnung allein den Aspekt der persönlichen Verspätung betrachten und nicht als Grundlage für die Pünktlichkeit von Zügen nach Artikel 28 herangezogen werden.
…“

Wie kann eine persönliche Verspätung von der Definition von Verspätung eines Verkehrsunternehmens abweichen? Rechtlich plausibel ist ein derartiges Konstrukt nicht.

Angeblich würde eine Abweichung, wo weniger als 6 Minuten Verspätung auftritt pünktlich sein. Dabei ist Pünktlichkeit die Abwesenheit von Verspätung, wie für jeden Durchschnittsbürger ersichtlich.

Diskussion:

Kann doch echt nicht sein, dass das Eisenbahnbundesamt die rechtlichen Vorgaben der EU nicht umsetzt. Zum Leidwesen von Kunden und Beschäftigten der Unternehmen. Denn auch die Beschäftigten haben durch Umstieg mitunter Verspätungen.

Mehr Ehrlichkeit bei der Pünktlichkeitsstatistik kann doch nicht zu viel verlangt sein. Insbesondere, wo ansonsten kaum ein Anreiz für Verbesserungen bei permanenten Verspätungen besteht.

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Petition zum Mikroklima eingereicht

Nachfolgende Petition habe ich mal eingereicht:
Bundestag:

Umweltschutz Untersuchungen über Erwärmung durch Wohnbebauung

Der deutsche Bundestag möge eine klare und eindeutige Rechtsgrundlage bzgl. Erwärmung durch neue Bebauung beschließen, welche im Vorfeld zu allen Bauvorhaben durchgeführt werden müssen.

Begründung:

Schon länger beschäftige ich mich mit den klimatischen Auswirkungen von sogenannter Verdichtung und Arrondierung (Flächenfraß). Auf der Suche nach einer eindeutigen Rechtsgrundlage wurde ich nicht fündig. Es gibt lediglich Andeutungen in den Bauvorschriften, aber nichts was die Flächenversiegelung, Vernichtung von Bäumen oder ähnliches angeht, was eindeutig vorgibt, dass hier eine Voruntersuchung vor Bebauungen durchzuführen ist.

Es versteht sich natürlich von selbst, dass die Bau- und Immobilienbranche hieran keinerlei Interesse hat, die bereits wohnhafte Bevölkerung aber schon.

Zumal der Klimawandel auch hier zur Anpassung zwingt, denn je mehr Fläche mit Parkplätzen und ähnlichem versiegelt wird, desto mehr Wasser landet in der Kanalisation, desto mehr Keller werden überflutet und desto höher sind auch die Temperaturen.

Meine persönliche Erfahrung in Duisburg ist hier jedenfalls negativ. Die Baubehörde hat trotz expliziten Hinweis auf die schwammige Rechtslage keine Prüfung vorgenommen, ob und wie sich durch eine Bebauungsvorhaben die Temperatur im Umfeld ändern wird oder welchen Einfluss dies auf Starkregen hat.

Diskussionsgrundlage:

Behörden tun sich schwer mit der Umsetzung von schwammigen Vorgaben. Diese benötigen eine klare Verordnung. Da Temperaturerhöhung durch Bebauung ins Immissionsrecht fällt, wäre es logisch dies im Rahmen eine BImSchV zu regeln.

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