Beim Glauben gibt es keine Wahrheit, da diese weder messbar noch sonst wie feststellbar ist.
(Ulrich Scharfenort, 31.05.15)
Beim Glauben gibt es keine Wahrheit, da diese weder messbar noch sonst wie feststellbar ist.
(Ulrich Scharfenort, 31.05.15)
Die SPD will also angeblich etwas für saubere Luft tun? Und ausgerechnet der Herr Sagurna, der die Baumschutzsatzung in Duisburg mit abgeschafft hat, will dafür stehen? Da ist die Partei bereits aktiv gewordenen, um die Luftqualität zu verschlechtern.
Bäume schützen. Das steht für saubere Luft. Die Verwaltung in Duisburg hat das inzwischen ganz gut verstanden. SPD und CDU nicht. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Bevölkerung und Politik gibt es hier nicht.
Echt traurig.
#MakeDuisburgGreenAgain !
Stell dir vor du hast einen Zettel von Nebenan.de im Briefkasten, obwohl Werbung verboten ist.
Aber man muss ja nicht direkt abmahnen, sondern kann auch erst einmal das ganze gütlich klären. Aber nebenan.de legt wohl keinen Wert auf eine derartige Klärung.
Statt einfach zu antworten, wird man von der Antwortmail auf eine Seite verwiesen, wo angeblich die Antwort stehen soll, was daran scheitert, dass man Java Script aktivieren muss.
Das wäre ja noch nicht einmal so schlimm, wenn man nicht gleich darauf von denen mit Mails bombardiert würde. Man sollte doch bewerten wie Klasse der Service wäre. Nicht vorhanden würde ich sagen.
Und so einer Seite, die nicht einmal korrespondieren will, soll man seine Daten anvertrauen? Mit Echtnamen? Glaube ich irgendwie nicht. Wenn man schon zuspamt wird, wenn man sich mal beschwert, was passiert dann erst, wenn man mal wirklich ein Problem hätte?
Nebenan.de ist jedenfalls nicht zu empfehlen.
Also wie bereits bei anderen Empfehlungen die getrost ins Altpapier gehören gilt dies auch für die jüngste Empfehlung im dienstlichen Mailverkehr von Carolin Lüdemann. Auf eine Mail muss nicht immer innerhalb von 24 reagiert werden, es sei denn es steht explizit drin.
Innerhalb von 24 Stunden suggeriert permanente Erreichbarkeit, was bereits allein daran scheitert, dass niemand durchgehend im Büro. Mal ist eine Dienstreise, mal ist es Urlaub, mal ist Krankheit oder auch nur Wochenende.
Da eine sofortige Antwort zu erwarten ist illusorisch. Will man eine sofortige Antwort ruft man an. Geht schneller und spart Zeit. Eilt eine Email wird ein Termin gesetzt.
Es wird auch nicht wertgeschätzt, wenn man eine Rückmail bekommt, dass es noch fünf Wochen dauern wird, sondern dies erhöht nur unnötig das Mailaufkommen, was ohnehin bereits hoch genug ist. Dies erhöht viel mehr das Arbeitsaufkommen hin zur Überlastung. Das Überlastungsstress zu wenig etikettehaften Verhalten führt versteht sich von selbst.
So eine Etikette ist in meinen Augen jedenfalls nicht mit dem Arbeitsschutz vereinbar und gefährdet eher die Gesundheit. Also statt zahlreiche zusätzliche „Vorschriften“ zu machen, sich einfach mal an Dieter Nuhr halten und die Menschen ihre Aufgaben erledigen lassen.

Je nachdem, aus welcher Richtung man es betrachtet sind Zahlen rot oder schwarz.

(Nein kein Rechtschreibfehler, sondern Absicht.)
So jetzt gibt es nicht mehr nur die Ebuch-Ausgabe (komplett Überarbeitet), sondern auch eine gedruckte Version, welche gerne noch klassisch in Science Fiction schmöckern, welche sich über die Jahrmillionen erstreckt.
Ulrich (ulrics) Scharfenort
Zeitreise zum Ursprung der Menschheit
ISBN: 9783741873638
Softcover 14,49 €
Aus dem Inhalt:
Nicht alles in dieser Welt ist so, wie es in
den Geschichtsbüchern und Mythen steht.Eigentlich wollte der Archäologiestudent
Michael Castermann nur nach Ägypten zu
einem Praktikum reisen, allerdings gerät er
unterwegs in die Machenschaften eines
Geheimdienstes. Aber nicht nur dort muss
er sich beweisen, sondern auch bei einer
Ausgrabung, als er doch noch sein Ziel er-
reicht.Im Sande Ägyptens finden sie etwas, was
sicherlich nicht von Menschenhand ge-
schaffen wurde.
Diese sensationelle Entdeckung führt ihn
und eine Gruppe von Forschern schließlich
zum Ursprung der Menschheit.Einem Ursprung, wie er in keinem Natur-
kunde- oder Geschichtsbuch steht.
An die Fortsetzung begebe ich mich jetzt, wird aber wohl noch ein wenig dauern, bis dies soweit fertig ist.
Was es nicht alles gibt, angefangen bei Bachblüten, welche die gleiche unsinnige Methode wie Homöopathie anwendet, bis hin zu Thermalwasser, was immer das sein soll.
Ich würde ja eine Fotografie posten, aber da die Vertreter der Esoterikwasserzunft sehr gerichtsfreudig sind, lasse ich dies lieber sein. Wobei es sich hierbei nicht um Esoterikwasser handelt, da die üblichen Substanzen für ein Shampoo vorhanden sind.
Vielleicht nur ein Marketingtrick? Bei den Angaben der Inhaltsstoffe ist jedenfalls von Extrakt die Rede, was ja bei Buchblüten nicht der Fall ist, wo man einen nicht vorhandenen Extrakt noch weiter verdünnt. Weil ja bekannt ist, dass Blumen Abdrücke in Wasser hinterlassen. ;-) In Gefrorenem vielleicht, aber beim Schmelzen sind diese weg und kommen auch von selbst nicht wieder. Da hätte der zweite Hauptsatz der Thermodynamik was dagegen.
Thermal gibt es nach meinen Recherchen dagegen wirklich. Denn hier handelt es sich gemäß Wikipedia um eine Bezeichnung für Wasser aus Thermalquellen. Also eher an Mineralien reiches Wasser, was sicherlich nicht die schlechtesten Inhaltsstoffe sein müssen. Wobei man hier ja erst einmal an Esoterik denkt, wo Thermalwasser durch die Einstrahlung von Sonnenlicht auf einen schwarzen Krug Wasser erwärmt, was dadurch die Wärme ’speichert‘. Ganz nach dem Motto: ‚Heißes Wasser kann man nie genug haben, also frieren wir es ein.‘
So gesehen scheint es hier wirklich um Marketing zu gehen und die Bachblüten dienen nur als Marketing. So als wenn man eine Kopfschmerztablette mit einem Tropfen Homöopathie würzt und dies dann als Homöopatisches Mittel verkauft. Kommt der Placeboeffekt noch oben drauf.
Die DVG ist lernresistent, was Probleme angeht.
Ich stand am Mittwoch den 30.11.2016 am HBF und wartet auf den Bus und nichts kam.
An den Anzeigetafeln stand keinerlei Hinweis auf einen Stau in Hochfeld.
Die Staus auf der Brücke der Solidarität sind jedenfalls kein Einzelfall. Kommt es zu einem Unfall auf der A40 oder auf der Brücke der Solidarität staut es sich massiv. Schon häufiger war dies der Fall. Weshalb ich lieber mit dem RB33 nach Rheinhausen fahre, da dieser schneller dort ist.
Wenn man natürlich nicht weiß, dass es sich staut, dann steckt man in den Bussen fest und ist teilweise sogar zu Fuß schneller.
Die Informationspolitik der DVG ist hier sogar noch schlechter, als die der Deutschen Bahn. Diese informiert einen zumindest, auch wenn sie keine Alternativen aufführt.
Ich habe dazu mal die Postkarte der Stadt ein wenig befüllt:

Abgeschickt habe ich sie nicht, denn das würde den Haushalt nur unnötig mit Porto belasten und eine Onlineteilnahme ging nicht.
Also:
Make Duisburg Green Again
Mit der Geburt beginnt die Existenz. Mit dem Tod endet sie. Was zählt ist, was man aus der Zeit dazwischen macht.
Wer sich in Geduld übt sitzt nur rum, wer aktiv ist, braucht nicht zu warten, denn alles ergibt sich von selbst.
(Ulrich Scharfenort, 29.03.2015)
Man glaubt es kaum, aber es geht.
Man kann wirklich Bücher in Duisburg mit dem Smartphone verlängern.
Von der derzeitigen Technik wird dies aber erheblich erschwert.
Man kann sich natürlich über den Browser die Seite der Stadt Duisburg aufrufen und sich dort einloggen, allerdings funktioniert dieser OPAC je nach Smartphone nur bedingt.
Anders sieht dies mit dem MOPAC aus, dieser lässt sich problemlos mit dem Smartphone bedienen, allerdings muss man diesen erst einmal finden. Denn es handelt sich hier nicht um eine App, sondern nur einen besonderen Login. Auf der Seite der Stadtbibliothek Duisburg findet sich der Link, den man sich gut speichern sollte, denn ihn zu finden ist nicht einfach.
Eine offizielle Anleitung gibt es nicht. Weder als Flyer noch im Netz.
Nicht nur für ältere Menschen stellt die Nutzung über Smartphone ein Problem dar. Was nützt die beste Technik, wenn man sie nicht nutzen kann bzw. es keine Hinweise darauf gibt?
Vor kurzem schrieb ich dem Landesumweltministerium wegen hoher Feinstaubwerte in der Abflug- / Einflugschneise des Flughafens Düsseldorf und innerhalb weniger Tag kam folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr Scharfenort,
vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Luftschadstoffe im Umfeld des Düsseldorfer Flughafens. In Ihrer E-Mail sprechen Sie die gesundheitliche Wirkung von Feinstaub an und fragen, ob es für den Flughafen Düsseldorf etwa Sonderregelungen gibt und er von Luftreinhaltemaßnahmen ausgenommen wird. Ferner fragen Sie, wie die vom Flughafen angestrebte Kapazitätserweiterung unter dem Gesichtspunkt der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung gesehen wird.
Für den Flughafen Düsseldorf gibt es keine Sonderregelungen.
Für Düsseldorf sind bereits seit dem Jahr 2004 Luftreinhaltepläne in Kraft, da sowohl der Feinstaub- als auch der Stickstoffdioxidgrenzwert überschritten wurden. Bei der Festlegung von Luftreinhaltemaßnahmen werden alle möglichen Quellgruppen – also auch der Luftverkehr – in den Blick genommen und ermittelt, inwieweit die einzelnen Emittenten zu den Luftschadstoffbelastungen beitragen. Dies ist eine Voraussetzung, um gezielt Minderungsmaßnahmen festlegen zu können, die bei den Hauptverursachern ansetzen und entsprechend wirksam sind. Die Feinstaubbelastung konnte mittlerweile durch zahlreiche Maßnahmen gesenkt werden, jedoch besteht die Stickstoffdioxidgrenzwertüberschreitung fort. Der Luftreinhalteplan Düsseldorf wird derzeit nach der beschriebenen Vorgehensweise fortgeschrieben.
Für das Landesumweltministerium steht fest, dass alles getan werden muss, um den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Mit der Zielsetzung, flächendeckend eine Luftqualität zu gewährleisten, die dem Vorsorgegedanken gerecht wird, haben wir im Rahmen der Anhörung zum laufenden Planfeststellungsverfahren zur geplanten Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf gefordert, bei der Genehmigung die Vorsorgewerte der WHO für Feinstaub und der VDI für Stickstoffdioxid zu berücksichtigen.
Ich hoffe, Ihnen mit meinem Schreiben weiterhelfen zu können.
…
Wichtig ist auf jeden Fall, dass hier schriftlich bestätigt wird, dass es keine Sonderregelung für den Flughafen Düsseldorf gibt.
Ob der Forderung gefolgt wird ist etwas anderes, aber zumindest ist dies doch eine ziemlich deutlich Positionierung.
Interessant wird es, wenn der Flughafen die Feinstaubwerte mindern muss. Vielleicht lässt sich dies ja auch auf dem Klageweg erreichen. Insbesondere wenn ein Dieselfahrzeugbesitzer jetzt nicht mehr in die Innenstadt dürfte, wäre das ja ziemlich unverhältnismäßig, wenn der Flughafen hier keine Auflagen bekäme.
Am besten wäre natürlich sofort bei Überschreiten ein Flugverbot für den jeweiligen Tag auszusprechen. Das gäbe viel Ruhe am Abend…
Man glaubt es kaum, aber was im Straßenverkehr selbstverständlich zu sein scheint, nämlich das Feinstaub reduziert wird, ist im Luftverkehr wohl nicht der Fall.
Messungen der Bürger gegen Fluglärm ergaben Werte von 163 000
Partikel am Kindergarten an der Niederrheinstraße für Ultrafeinstaub. Also hohe Werte in der Einflug- und Abflugschneise des Flughafens, an einer nicht betroffenen Stelle, der Corneliusstraße, fanden Vergleichsmessungen statt, wo als Spitzenwert 50.000 Partikel gemessen wurden.
Grund mal für eine kleine Nachricht an Landesumweltministerium zu schicken:
Sehr geehrte Personen,
wie ich einer Medieninformation der Bürger gegen Fluglärm entnehmen konnte, erzeugt der Flugverkehr in der Abflugschneise erhebliche Mengen Ultrafeinstaub, von dem es heißt, dass dieser besonders tief in die Lunge vordringt und zudem krebserregend ist.
Zumindest teilweise ist Duisburg Umweltzone, wo nun sogar durch ein Gerichtsurteil klargestellt wurde, dass etwas gegen die Feinstaubbelastung getan werden muss.
Wird der Flughafen von diesen Maßnahmen ausgenommen?
Wenn ja warum?Wie ist eine Kapazitätserweiterung unter diesem Gesichtspunkt zu sehen, da ja die Belastung mit Feinstaub und damit einhergehend auch Stickoxiden ansteigen wird?
Mir ist jedenfalls unverständlich warum hier keine Maßnahmen getroffen werden. Gelten für den Flughafen etwas Sonderregeln?
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)
Man glaubt es kaum, aber im Duisburger Süden, also genau da wo demnächst durch Flächenfraß (Arrondierung) neuer Wohnraum entstehen soll, ist Fracking möglich und nicht nur dort. Auch der Duisburger Westen ist betroffen.
Es geht hier um die Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken in dem Feld „Ruhr“. Dazu liegt der Bezirksregierung Arnsberg ein Antrag der Wintershall Holding GmbH vor. Diese will die Berechtigung, in ihren Claim fracken zu können, verlängern.
Da Arnsberg, um die kritische Öffentlichkeit weiß, wurden die betroffenen Kommunen beteiligt. Darunter auch Duisburg.
Am 20.09.2016 wurde der Bezirksregierung eine Stellungnahme übersandt. Am 13.09.2016 hätte dies im Umweltausschuss beraten werden können. Wurde es aber nicht, sondern erst jetzt im November wurde es gerade einmal der BV Süd zu Kenntnis gegeben.
In der DS 16-1048 ist diese eher dürftige Antwort der Stadt Duisburg an die für Bergrecht zuständige Bezirksregierung Arnsberg hinterlegt. Enthalten war auch eine Karte, welche deutlich zeigt, dass zudem der Duisburger Westen betroffen ist. Die Bezirksvertretung West wurde nicht informiert. Sicherlich wäre es auch für die Stadtentwicklung interessant, ob in nächster Zeit das Umfeld durch Fracking verseucht werden könnte. Davon abgesehen geht das „Aufsuchen“ nicht ohne Lärm vonstatten. Sei es für Transporte von Material und Wasser oder beim Bohren selber.
Es ist auch bekannt, dass Fracking zu Erdbeben führen kann. Also sind auch im Duisburger Süden Bergschäden möglich, was den Wohnwert mindern wird.
Auch Düsseldorfer Gebiet könnte betroffen sein, was wiederum das Duisburg Grundwasser gefährden könnte, wenn eine andere Bundesregierung Fracking erlauben sollte. Sicherlich zielt hierauf auch die Verlängerung ab. Alles in der Hoffnung, dass sich die politische Lage ändert und dadurch Fracking auf Kosten der Allgemeinheit möglich wird. Als gäbe es nicht genug Bodenbelastung in Duisburg.
Mit Datum vom 16.06.2016 beantragte die Wintershall Holding GmbH bei der Bezirksregierung Arnsberg die Verlängerung der bisher zeitlich begrenzten Genehmigung zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken im Feld „Ruhr“. Hiervon ist auch der Stadtbezirk „Süd“ betroffen.
Besonders das Wörtchen ‚bisher‘ sticht hiervor. Es könnte also durchaus auch um eine unbegrenzte Verlängerung für die Lizenz zum Fracken gehen.
Im Rahmen dieses Verfahrens wurde die Stadt Duisburg am 18.07.2016 als Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zu dem Antrag gebeten.
Daneben zeigt sich hier die übliche Duisburger Intransparenz, da nichts weiteres öffentlich gemacht wurde. Anders, als dies etwa in Haan der Fall ist.
Dort wurde neben Rat auch der für Umwelt und Stadtentwicklung zuständige Ausschuss informiert. Die Stadt Haan antwortete zudem deutlich fachlich versierter, als nur auf nicht auswertbare Unterlagen hinzuweisen.
Es ist absehbar, dass sich Wintershall hier der üblichen Salamitaktik bedienen will, um die Erlaubnis solange zu verlängern, bis es möglich ist zu fracken.
Aus der Vorlage der Stadt Haan ist zu entnehmen:
Im Jahr 2021 soll der Deutsche Bundestag überprüfen, ob es beim Verbot des unkonventionellen Frackings bleibt.
Es wird also sicherlich eine Verlängerung bis zu diesem Zeitpunkt angestrebt, um dann doch noch fracken zu können.
Insbesondere im Duisburger Süden bzw. Düsseldorfer Norden wird das Trinkwasser für Duisburg gewonnen und das Grundwasser ist bereits jetzt durch die Belastung mit PFT vom Düsseldorfer Flughafen geschädigt, sodass durch Fracking Ausweichmöglichkeiten weiter vermindert würden.
Wintershall ist offensichtlich nicht an einer kritischen Öffentlichkeit interessiert, wie das Datum der Einreichung zeigt, denn so liegt die Beteiligungsmöglichkeit der Gremien genau in der Sommerpause oder kurz vor Fristende der Bezirksregierung Arnsberg.
Warum die Vorlagen nicht dem Umweltausschuss überstellt wurde kann man nur mutmaßen. Dies könnte aber natürlich auch ein Zeichen für die massive Überlastung der Stadt und den Personalmangel sein. Weshalb dann gute solide Arbeit nicht möglich ist. Die Kürze der Stellungnahme deutet jedenfalls darauf hin. Oder sind SPD und CDU etwa für Fracking im Duisburger Süden, wo sie doch hier eher den Wohnwert steigern wollen.
Vorerst wurde nur um ein halbes Jahr verlängert.
Bereits im Jahr 2014 kündigte die BZR Arnsberg an, die betroffenen Kommunen zu beteiligen.
Bei einer Recherche im Ratsinformationssystem konnte keinerlei Information zu diesem Thema gefunden werden. Es scheint als wären die Informationen nicht an die Gremien weitergegeben worden, obwohl Fracking ja durchaus aufgrund der Kontroverse ein durchaus politisch relevantes Thema ist.
Der Antrag u.a. von den Piraten (PSL) mit den Grünen gegen Fracking wurde 2015 abgelehnt. Dies heißt also, obwohl durch Flächenfraß (Arrondierung) der Duisburger Süden bebaut wird, soll dort auch weiterhin gefrackt werden können.
SPD und CDU waren laut Niederschrift für die Ablehnung des Antrages.
Im Rahmen einer Anfrage, ob man Fracking in Duisburg verhindern können, kam als Begründung von Herrn Tum warum dies nicht ging der unbestimmte Rechtsbegriff Verhinderungsplanung.
Das Plangebiet liegt über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld „Wilhelmine Mevissen“. Im Bereich des Plangebietes ist der Bergbau eingestellt.
Bergbauliche Nachwirkungen auf das Plangebiet sind nicht zu erwarten. Ferner liegt das Plangebiet über dem Feld der Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken „Mevissen Gas“. Diese Erlaubnis gewährt das befristete Recht zur Aufsuchung des Bodenschatzes „Kohlenwasserstoffe“.
Hier vermutlich Grubengas.
Wie die Tagesschau berichtete, gibt es besonders bei Billigairlines übermüdete Piloten.
Unmittelbar kann Übermüdung zu einem Absturz führen. Übermüdung vermindert die in Notsituationen notwendigen Reflexe. Das Denken fällt schwerer.
Dies kann deutlich leichter zu tödlichen Fehlern führen. Nicht nur für Piloten und Passagiere, sondern bei dem resultierenden Absturz, kann dies die Bewohner und den „Flugrouten“ massiv gefährden.
Langsfristig kann Schlafmangel zu Depressionen führen. Oder bereits vorhandene Depressionen verstärken. Es ist ja bekannt, dass Depressionen wahrscheinlich die Ursache für einen Selbstmord mit Todesfolge aller Passiere waren. Somit könnte auch Übermüdung einen Teil dazu beigetragen haben.
Wenn man bedenkt, dass die Erweiterungswünsche des Flughafens Düsseldorf auf eine Billigairline abzielen dürften, ist absehbar, dass das Absturzrisiko stark ansteigen wird und damit auch die Gefährdung der ohne schon durch Verlärmung stark belasteten Bevölkerung.
Zu welchen Anteil die Übermüdung auf Schlafstörungen durch Fluglärm zurückzuführen ist, wird nicht berichtet.
Habe jetzt bei Facebook eine Seite erstellt, die nur ausgewählte Inhalte aus meinem Blog wiedergibt. Insbesondere um Gegebenheiten zu hinterfragen und natürlich auch das Motto #MakeDuisburgGreenAgain zu vertreten.
Ebenfalls hinweisen möchte ich auf die Seite der PSL-Fraktion
Mit den Informationen dort kann man jene aus der Presse abrunden.
Kleine Fraktionen haben den Vorteil, dass sie näher am Bürger sein können und gerne auch mal in Missstände aufzeigen, an die sich andere nicht herantrauen.
Ein kleines Interview mit Herrn Schnalke vom Fluglärmhafen Düsseldorf. Da kann ich mich eines kleinen Kommentars natürlich nicht enthalten, wenn wieder Flughafenpropaganda in den Orbit posaunt wird.
Schuld sind immer die anderen. Warum funktioniert es beim Gepäck denn an anderen Stellen, aber nicht in Düsseldorf. Die Konstellationen sind sicherlich nicht so viel anders. Also welchen Fehler macht Düsseldorf hier?
Mehr Fluggäste ohne Kapazitätserweiterung belegt schön die Argumentation der Gegengutachten zum Flughafenantrag, dass vieles durch bessere Auslastung abgefangen wird. Seltsamerweise wird nicht erwähnt, wie viele Starts und Landungen stattfanden… Aber die Zahl würde dann u.U. ja sogar die Verlärmungsgegner in ihrer Argumentation unterstützen.
Und seltsam auch, dass alle anderen großen Flughäfen in die Außenbereiche der Ballungszentren verlagert werden…
Ausgewogene Berichterstattung sähe natürlich anders aus, aber der Flughafen ist schließlich ein signifikanter Anzeigenkunde…
Folgende Mail bekam ich jetzt als Antwort zugeschickt:
Sehr geehrter Herr Scharfenort,
vielen Dank für Ihre erneute E-Mail.
Es handelt sich nicht um Pumpspeicherkraftwerke, sondern um reine Speicherkraftwerke. Das bedeutet es wird ausschließlich Wasser zur Stromerzeugung abgelassen, aber nicht zurückgepumpt.
Die Speicher werden durch Regen und natürliche Zuflüsse wieder aufgefüllt. Das abgelassene Wasser wird entweder in Flussbetten oder andere aktive Gewässer geleitet.
Der Prozess ist dadurch tatsächlich 100% ökologisch und der erzeugte Strom 100% Ökostrom.
Wir wünschen Ihnen vorab ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen aus Mülheim an der Ruhr
…
Bleibt eigentlich nur noch die Frage, warum ALDI hier nicht direkt so geantwortet hat oder war denen wirklich nicht klar, worauf ich hinaus wollte?
Gerade, wenn man keine Lust hat, ist es wichtig die Lust auszuleben.
(Ulrich Scharfenort, 13.05.2015)
Wenn man mal darüber nachdenkt, könnte sie mit ihrer Einschätzung zu salafistischen Vereinen durchaus recht haben.
Verbote könnten sogar zu einer stärkeren Radikalisierung führen. Deswegen muss man hier mit Augenmaß vorgehen, denn Terroristen werden alle Aktionen in ihrer Propaganda verwursten. Terroristen sind halt immer auch Populisten, die auch vor Lügen nicht halt machen.

Ob ich hier jemals eine klare Antwort bekomme?
Sehr geehrte Frau Kraft,
so ein Aufruf zu mehr Respekt ist in meinen Augen purer Populismus, der wenig bis gar nichts bewegen wird.
Er lenkt höchstens für kurze Zeit die Augen der Öffentlichkeit auf das Problem löst es aber nicht.Wo ist hier das Forschungsprogramm, was die Ursachen ermittelt? Wo sind Ihre Aussagen zu Prävention?
Härtere Strafen sind auch nur Populismus, denn sie wirken erst nach begehen der Tat und die überlasteten Staatsanwaltschaften weisen Anzeigen viel zu leicht ab.Ich frage mich auch, wo differenziert wird. Man muss sicherlich jeden Einzelfall betrachten, ob dies wirklich Respektlos war oder eine berechtigte Reaktion. Etwa ein Journalist, der seine Nase in die Privatsphäre anderer steckt handelt ebenfalls Respektlos. Ebenso der Polizist, der einem bei einer Anzeige wegen nächtlicher Ruhestörung sinngemäß sagt, dass da nichts gemacht würde.
Respekt aus Angst, wäre Obrigkeitshörigkeit und dies will ich in Deutschland nicht erleben, denn ein Blick in die Geschichte zeigt, wohin das führt. Respekt entsteht aus einer Begegnung auf Augenhöhe, aber auch aus Regeln die durchgesetzt werden. Ein Beispiel aus Duisburg, wo sich das Ordnungsamt weigert die bestehenden Regeln durchzusetzen. Ursache vermutlich Personalmangel.
Das Polizisten gestresster und damit sensibler sind liegt sicherlich nicht zuletzt an dem massiven Stellenabbau und den erheblichen Überstunden. So ein Raubbau an der Gesundheit wirkt sich auch auf die Arbeitsleistung aus und strahlt damit ebenfalls zum Gegenüber weiter.
Der Sozialstaat, der quasi immer weiter geschrumpft wurde; die unfähigen Firmenchefs, wie etwa bei Volkswagen, wo Personal für dies Unfähigkeit mit Jobverlust zahlen muss; das Smartphone als Zeitfresser und so vieles mehr. All diesem gemein ist, dass es sich um Stressfaktoren handelt. Eine der Auswirkungen von Stress kann Aggression sein. Mein Diagnose ist, dass so Dinge wie Stellenangst, Verlustängste und Veränderungsangst in eine gesellschaftliche Burnoutsymptomatik führen, die noch unterstützt wird durch einen Wertverfall. Untermalt wird dies durch das Zwangskorsett des Political Correctness, was unsere Ausdrucksform fesselt und zu Verwirrung führt.
Das Erstarken von Populisten ist ebenso ein Symptom dafür. All dies hängt zusammen, man muss es bloß mal richtig betrachten. Und jene die häufig in den Medien sind, werden als Vorbild genommen. Das ein scharfe Debatte im Bundestag nicht heißt, dass man sich streitet, ist vielen Menschen nicht bewusst. Pöbelmoderatoren in Castingshows, welche Teilnehmer zum Weinen bringen werden natürlich als Vorbilder begriffen, ebenso wie Pöbelpolitiker, die sich in Angriffe ergehen.
Mit so einer Initiative werden Sie NICHTS bewirken, denn es setzt nicht an den Ursachen an, sondern versucht die Symptome zu mildern. Also endlich aufhören mit Populismus und wirklich etwas tun. Mehr Personal und Jobsicherheit statt Zeitvertrag würde schon eine Menge bewirken. Aber mir werden Sie eh kein Gehör schenken.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)
Es würde sicherlich mehr helfen, wenn man die Ursachen für Ängste und Sorgen beseitigt, als die heiße Luft, welche derzeit produziert wird. Aber natürlich ist die Beseitigung von Missständen schwieriger, als sich wo hin zu stellen und Wünsche zum Besten zu geben.
So machen Politiker weiterhin Werbung für Angst für Deutschland.
Um mal dem Minister etwas zum Denken zu geben schrieb ich folgendes:
Sehr geehrter Herr Groschek,
neben den Unterlagen des Flughafens bin ich inzwischen auch drei weitere Gutachten durchgegangen. Zwei wurden von Bürgerinitiativen in Auftrag gegeben. Eine von den Kommunen im Umfeld.
Alle drei führen aus, dass es beim Antrag des Flughafens allein schon an einer ausreichenden Begründung des Bedarfs mangelt. Die Argumentation in diesen Gutachten ist anders, als in jenen des Flughafens in sich schlüssig.
Da ein Bedarf allerdings die Grundlage des Verfahrens wäre, ist das gesamte Verfahren bereits jetzt hinfällig. Selbst wenn eine Genehmigung der Änderung erfolgen sollte, wäre diese nicht zulässig und würde vor Gericht problemlos gekippt und das Verfahren würde wieder von vorne beginnen. Wäre es da nicht sinnvoller den Antrag zurückzuziehen und bereits jetzt noch einmal von vorne anzufangen? Oder soll hier etwas völlig abseits rationaler Argumente durchgedrückt werden, um dann zu scheitern. Dies würde die Pläne des Flughafens sogar noch mehr verzögern. So gesehen ist das Vorgehen für uns Leidtragende der zusätzlich Verlärmung gar nicht mal so schlecht.
Mal abgesehen davon, dass hier erhebliche Steuergelder in einem aussichtslosen Verfahren verschwendet werden, wird dies im Endeffekt auch zu einer ziemlichen Bruchlandung für den Flughafen und die unterstützenden Politiker führen.
Der Flughafen hat nun einmal seine Hausaufgaben nicht gemacht und etwas vorgelegt, was erst einmal gut aussieht, aber bei näherer Prüfung nie ins Verfahren hätte gegeben werden dürfen. Über die Gründe warum unbrauchbare Unterlagen der Öffentlichkeit vorgelegt werden und das bei einem kritischen Verfahren, wie jenem des Flughafens ist unverständlich. Selbst ich als Laie konnte in meiner Einwendung deutliche Diskrepanzen in den Gutachten erkennen und darlegen.
Der Umstand, dass hier sogar eine Wettbewerbsverzerrung vorliegen dürfte, denn die Kapazität des Flughafens wird zu Lasten der anderen im Umfeld ausgeweitet, obwohl wettbewerbsrechtlich hierzu keinerlei Grund besteht, könnte dazu führen, dass die EU-Kommission auf den Plan gerufen wird. Denn letztendlich muss ein unabweisbarer Bedarf festgestellt werden. Dieser ist nicht gegeben, da sich inzwischen eine reichhaltige Konkurrenz entwickelt hat, die problemlos die notwendigen Passagierkapazitäten für die nächsten Jahrzehnte sicherstellen kann. Dass diese anderen Möglichkeiten nicht geprüft wurden stellt einen weiteren erheblichen Verfahrensfehler dar.
Fehler einzugestehen ist immer ein Zeichen von Größe.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)
Das Ganze ging auch an die EU und die Fraktionen im Landtag.
Die Wahrscheinlichkeit für eine ernsthafte Beschäftigung mit dem Thema ist natürlich gering. Wahrscheinlich wird nur wieder auf das Verfahren verwiesen, was mir natürlich nur recht sein kann. Je später der Flughafen mit diesem Vorhaben scheitert, desto länger dauert es auch bis zum nächsten Anlauf.
Seit kurzem wirbt ALDI für ein Angebot von Ökostrom, wo ich mal nachschauen wollte, ob er denn auch echt ist. Die Antworten erwecken bei mir den Eindruck von umetikettierten Atom- und Kohlestrom.
Sehr geehrte Personen,
ich begrüße es sehr, dass ALDI hier eine Vorbildfunktion einnimmt und zeigt, was alles möglich ist, wenn man nur will.
Eins hat mich in der Berichterstattung der NRZ, allerdings doch bedenklich gestimmt.
Wasserkraft ist nicht zwangsläufig ökologischer Strom. Dieser kann durchaus auch nur umetikettierter Atomstrom sein. Das heißt mit Atomstrom oder Kohlestrom wird Wasser in ein Speicherbecken gepumpt um dann als Ökostrom verkauft werden zu können.
Also ich werde da definitiv die Finger von lassen und bleibe lieber bei echtem Ökostrom.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)
Folgende Antwort bekam ich:
Sehr geehrter Herr Scharfenort,
vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihren Hinweis.
Mit ALDI Grünstrom tragen unsere Kunden direkt zur Energiewende bei, denn ALDI Grünstrom stammt zu 100 Prozent aus Wasserkraft, die in der Schweiz erzeugt wird. Die dortigen Kraftwerksbetreiber bekennen sich aktiv zu erneuerbaren Energien und treiben deren Ausbau nachhaltig voran. Aus diesem Grund trägt ALDI Grünstrom ein TÜV-Zertifikat, das für Sicherheit und Umwelteinsatz steht. Gutachter prüfen jedes Jahr, ob die anspruchsvollen Kriterien vom TÜV SÜD erfüllt werden. Wir garantieren klimaneutrale Energie für Zuhause.
Wir möchten unseren Kunden die Möglichkeit geben Grünstrom zu verwenden und somit einen eigenen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Information weitergeholfen zu haben und würden uns freuen Sie in unseren Filialen begrüßen zu dürfen.
Wir freuen uns auf Ihren nächsten Besuch in einer unserer Filialen.
Mit freundlichen Grüßen aus Mülheim an der Ruhr
…
Der Name Grünstrom klingt ja gut, aber weiß ich, was für Kriterien der TÜV Süd hat? Kein Wort davon, dass es sich nicht um ein Pumpspeicherkraftwerk handelt. Kein Wort davon, dass dieses nicht mit Atomstrom gefüllt wird.
Interessant ist nicht nur, was gesagt wird, sondern auch was nicht gesagt wird.
Die thematisierte ich dann auch ein wenig undiplomatisch:
Sehr geehrte***,
nein haben Sie nicht.
Sie sagen nicht, dass der angebliche Grünstrom nicht aus Atomstrom stammt. TÜV-Zertifikat sagt nicht viel. Die Antwort war jedenfalls sehr ausweichend.
Mein Zweifel sind bei dieser Antwort sogar noch gewachsen. Klingt mir sehr nach einer Mogelpackung.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)
Ich bekam folgende Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
In Deutschland ist nicht genügend Wasserkraftstrom vorhanden. Der Strom wird daher in der Schweiz produziert und in das Europäische Verbundnetz eingespeist. Bildlich kann man sich das wie ein großes Wasserbecken vorstellen: Es gibt verschiedene Zuflüsse, die das Wasserbecken füllen, und verschiedene Abflüsse, über die das Wasser direkt aus dem Becken entnommen wird. Über das Stromnetz wird also immer „gemischter“ Strom aus konventionellen Kraftwerken und aus EE-Anlagen verteilt. Eine Kilowattstunde Ökostrom und eine Kilowattstunde Atomstrom sind dabei physikalisch nicht zu unterscheiden. Der ökologische Unterschied liegt also nicht im Produkt selbst (Strom ist Strom), sondern in der Herstellungsweise. Aus diesem Grund ist auch der Herstellungsort nicht zwingend der Verbrauchsort. (Quelle). Wenn Kunden sich bei ihrem Stromtarif für Ökostrom entscheiden, wird Strom aus diesen regenerativen Quellen in der Höhe ihrer verbrauchten Strommenge ins gesamte deutsche Stromnetz eingespeist.
Eine steigende Nachfrage nach Ökostrom bewirkt langfristig, dass mehr erneuerbare Energien ausgebaut werden. So können Kunden aktiv einen Beitrag für mehr Nachhaltigkeit und Umweltschutz leisten.
Das Prinzip der Herkunftsnachweise ist vom Gesetzgeber entwickelt worden und sichert somit, dass der Strom nicht doppelt vermarktet wird. Wir stellen sicher, dass der Strom mit der gewünschten Qualität produziert und ins Verbundnetz eingespeist wird.
Ein eigenes Netz für Ökostrom gibt es nicht. Daher ist es nicht möglich, Ökostrom getrennt von konventionellem Strom zu liefern. Strom wird über ein Stromnetz transportiert, an das alle Stromerzeugungsanlagen und alle Stromverbraucher angeschlossen sind – egal ob Wasserkraft- oder Kohlekraftwerk, egal ob Ökostromkunde oder Kunden mit konventionellem Tarifen.
Wichtig für den Umweltschutz ist, dass möglichst alle Verbraucher dafür sorgen, dass die von ihnen verbrauchte Strommenge umweltfreundlich erzeugt und ins Netz eingespeist wird. Grünstromkunden sorgen für den Zuwachs von Ökostrom, wenn sie darauf achten, dass der Anbieter von Ökostrom mit seinem Produkt für einen zusätzlichen Bau von neuen umweltschonenden Energieerzeugungsanlagen für erneuerbare Energien sorgt. So wird der Strom im Netz insgesamt „grüner“ und die Umweltbelastung durch die Stromerzeugung geringer (Quelle )Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen haben.
Mit freundlichen Grüßen aus Mülheim an der Ruhr
Klingt auf den ersten Blick nicht einmal schlecht, aber lenkt von der Fragestellung ab. Vielleicht hätte ich es auch klarer formulieren sollen in Frageform.
…
Sehr geehrte****,
leider weicht die Antwort erneut der Frage nach der Herkunft.
Die Erläuterungen über das Netz sind ganz nett mir aber bereits alle bekannt. Was relevant ist, welcher Strom genutzt wurde, um das Wasser in den Pumpspeicher hochzupumpen. Und da kommt es darauf an von welchem Anbieter der Strom gekauft wurde.Da erneut so ausweichend geantwortet wird gehe ich davon aus, dass ALDI leider nicht sagen kann, dass kein Atomstrom gekauft wurde, um die Wasserkraft zu erzeugen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)
Folgende Antwort bekam ich diesmal
Sehr geehrter Herr Scharfenort,
vielen Dank für Ihre erneute E-Mail.
Wir wir bereits mitgeteilt haben, wird über das Stromnetz immer „gemischter“ Strom aus konventionellen Kraftwerken und aus EE-Anlagen verteilt. Eine Kilowattstunde Ökostrom und eine Kilowattstunde Atomstrom sind dabei physikalisch nicht zu unterscheiden. Ein eigenes Netz für Ökostrom gibt es nicht. Daher ist es nicht möglich, Ökostrom getrennt von konventionellem Strom zu liefern. Strom wird über ein Stromnetz transportiert, an das alle Stromerzeugungsanlagen und alle Stromverbraucher angeschlossen sind – egal ob Wasserkraft- oder Kohlekraftwerk, egal ob Ökostromkunde oder Kunden mit konventionellem Tarifen.
Mit freundlichen Grüßen aus Mülheim an der Ruhr
…
Wieder sehr ausweichend geantwortet.
Sehr geehrte Frau Heumann,
vielleicht hilft es, wenn ich eindeutige klare Ja-Nein-Fragen stellen.
1. Handelt es sich um ein Pumpspeicherkraftwerk?
2. Wird am Strommarkt Graustrom, Kohlestrom oder Atomstrom eingekauft, um einen Pumpspeicher zu füllen?Die meisten Wasserkraftwerke der Schweiz sind Pumpspeicherkraftwerke.
Um es zu verdeutlichen. Mich interessiert hier nicht der physikalische Vorgang der Stromverteilung. Das ist mir alles klar, was hier zählt ist woher der Strom gekauft wurde. Denn Pumpspeicher sind nun einmal für Greenwashing von Stromprodukten bekannt, sodass man am Ende eben gerade keinen echten Ökostrom bezahlt, sondern eher Analogökostrom in Analogie zu Analogkäse.
Wenn der Stromanbieter nur WIND und SOLAR im Angebot hat kann man hier sicher sein. Bei Wasserkraft nicht.
Zumal dies hier gilt:
http://www.energiestiftung.ch/erneuerbare-energien-pumpspeicherung.htmlMit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)
Mich machen die Antworten jedenfalls mehr als skeptisch.
Na geht doch mit vernünftiger Information, warum WLAN nicht funktioniert.
Sehr geehrter Herr Dr. Scharfenort,
vielen Dank für Ihre E-Mail.Gern erhalten Sie nun noch weitere Hintergründe bezüglich der Umrüstung des WLAN in unseren Zügen. Die Deutsche Bahn hat das Ziel, einen Internetzugang zur Verfügung zu stellen, der den heutigen Bedürfnissen der Kunden entspricht. Damit das gelingt, arbeitet die Deutsche Bahn mit einem der Weltmarktführer im Bereich WLAN in Zügen zusammen, der Firma Icomera aus Schweden. Dieses System nutzt für den Internetzugang via WLAN alle an den Eisenbahnstrecken verfügbaren Mobilfunknetze parallel. Nach Einbau der neuen Systeme werden diese umfangreich erprobt. Erste Tests haben bereits eine deutlich höhere Leistungsfähigkeit gezeigt, sowohl in Bezug auf Stabilität als auch auf die Übertragungsgeschwindigkeit. Die Deutsche Bahn baut damit für ihre Fahrgäste das Beste, heute am Markt erhältliches, mobiles WLAN-System auf. Nach erfolgreichem Abschluss der Testphase werden die ersten Fernverkehrszüge freigeschaltet und der Einbau der neuen Technik in der kompletten ICE-Flotte umgesetzt. Damit schafft die Deutsche Bahn für ihre Kunden die Grundlage für einen besonders leistungsfähigen Internetzugang via WLAN im In- und Ausland sowohl in der 1. Klasse wie auch in der 2.Klasse. Die neue WLAN-Technik wird in den nächsten Monaten auf die gesamte ICE-Flotte ausgerollt. Auf bereits umgerüsteten ICE-Zügen ist das ICE Portal zunächst nicht erreichbar. Mit der Beendigung des Roll-outs auf die gesamte ICE-Flotte steht Ihnen das ICE Portal wieder mit bekannten und neuen Features zur Verfügung. Für die Einschränkungen bis dahin bitten wir Sie um Verständnis. Im Dezember 2016 sollte das WLAN in unseren Zügen funktionieren. Dass Sie den Eindruck haben, dass unsere Mitarbeiter darüber nicht informiert sind, bedauern wir sehr. Selbstverständlich haben wir Ihre Kritik zur Kenntnis genommen.
Sehr geehrter Herr Dr. Scharfenort, wir hoffen, dass unsere Ausführung zum besseren Verständnis beiträgt und wünschen Ihnen stets angenehme Bahnreisen.
Mit freundlichen Grüßen nach Duisburg
Ihr Team vom bahn.bonus comfort-Service DB
Mit so klaren Informationen habe ich dann auch wirklich Verständnis, wobei es mich natürlich schon ärgert, wenn man kein WLAN nutzen kann.
Mal die Idiotie von Trump auf den Flughafen angewendet.

Build that Wall
Na hoffen wir mal nicht, dass der Fluglärmgegner Trump auf die Idee kommt, hohe Mauern um Flughäfen zu errichten.
Begründung könnt sein, damit sich keine Terroristen an Bord schmuggeln können. Ist ja ohnehin sehr beliebt die Ausrede mit Terroristen für alle möglichen Maßnahmen.

Donald Trump
#notmypresident
und sehr, sehr glücklich darüber.
Verbote sind eine Herausforderung an den Verstand und nicht das Ende des Weges.
(Ulrich Scharfenort, 25.05.2015)
Die Antwort der Bahn auf meine Frage von hier.
Sehr geehrter Herr Dr. Scharfenort,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Wir verstehen sehr gut, dass Sie während Ihres Aufenthaltes an Bord unserer Züge einen komfortablen und zuverlässigen Zugang zum Internet nutzen möchten. Auch uns ist es wichtig, dass unsere Fahrgäste komfortabel im Internet surfen, E-Mails lesen oder das Entertainment Programm genießen.
Derzeit stattet die Deutsche Bahn ihre ICE-Flotte mit einem neuen, erheblich leistungsfähigeren WLAN-System aus. Der Einbau in rund 250 Züge der ICE-Einsatzflotte ist jetzt gestartet und wird bis Jahresende 2016 abgeschlossen sein. Die ICEs werden mit der derzeit modernsten WLAN-Technik ausgestattet (Multiprovider-Technik). Diese greift auf die jeweils schnellsten Datennetze (LTE, UMTS) aller Mobilfunknetze zu und kann durch intelligentes Bündeln der Netzbetreiberkapazitäten bedeutend höhere Datenvolumen verarbeiten. Die zur Verfügung stehende Bandbreite im Zug ist abhängig von der Leistungsfähigkeit der Mobilfunknetze.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass während dieser Zeit die Verfügbarkeit nicht garantiert werden kann.
Ihre Hinweise haben wir der verantwortlichen Fachabteilung unseres Unternehmens zur internen Auswertung zur Verfügung gestellt. So helfen Sie uns Schwachstellen zu erkennen und gezielt Maßnahmen im Sinne unserer Fahrgäste zu ergreifen. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Dr. Scharfenort, wir würden uns freuen, wenn Sie die Bahn auch weiterhin für Ihre Fahrten nutzen und wünschen Ihnen angenehme Reisen.
Mit freundlichen Grüßen nach Duisburg
Ihr Team vom bahn.bonus comfort-Service
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Austausch während der Fahrt erfolgt und das Bordpersonal nicht darüber informiert ist. Schon gar nicht kann ich mir dies bei zwei unterschiedlichen Zügen vorstellen.
Oder Informiert die Bahn ihre Beschäftigten genauso schlecht wie die Kunden?
Bevor andere den Begriff besetzen, mal ein wenig Satire zum Nachdenken.

Nicht nur scheint meine Petition verfälscht wiedergegeben worden zu sein, nein diese wurde auch abgelehnt.
Beschlussempfehlung
Das Petitionsverfahren abzuschließen.Begründung
Der Petent fordert, dass Rettungsdienste Einsatzhörner in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr nicht benutzen dürfen.Der Bitte des Petenten um Veröffentlichung seiner Eingabe auf der Internetseite des Deutschen Bundestages hat der Ausschuss nicht entsprochen.
Zur Begründung seines Anliegens führt der Petent im Wesentlichen aus, dass Rettungsdienste je nach Verkehrsverhältnissen nicht zwingend ihr Einsatzhorn benutzen müssten. Es hieße, dass die Fahrer die Straßenverkehrs-Ordnung beachten würden, die explizit vorschreibe, dass Sicherheit und Ordnung berücksichtigt werden müssen.
In diese Ordnung sei eindeutig auch die Nachtruhe eingeschlossen. Das Einschalten des Einsatzhorns bringe jedoch beispielsweise die Anwohner von Feuerwachen regelmäßig um den Schlaf.
Hinsichtlich der Weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat dem Petenten nach Prüfung seines Anliegens mitgeteilt, dass er nach Auswertung aller Gesichtspunkte zu dem Ergebnis kommt, dass die Petition nicht den gewünschten Erfolg haben wird. Die Gründe wurden dem Petenten anschließend ausführlich dargelegt. Dieser zeigte sich mit den Ausführungen jedoch nicht einverstanden und trug sein Anliegen erneut vor. Dabei betonte er insbesondere die aus seiner Sicht sehr gesundheitsschädlichen Auswirkungen der nächtlichen Ruhestörungen durch Einsatzhörner.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Aus Sicht des Ausschusses wurden sämtliche Fragestellungen des Petenten mit den oben genannten Ausführungen abschließend gewürdigt.
Der Petitionsausschuss empfiehlt vor dem Hintergrund der Ausführungen, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Weitere Zuschriften in dieser Angelegenheit wird der Petitionsausschuss nicht mehr beantworten. Der Ausschussdienst ist angewiesen, derartige Zuschriften unbeantwortet zu den Akten zu nehmen.
…
Der letzte Satz stimmt bedenklich, denn er scheint mir gegen alle Regeln des Petitionsrecht zu sprechen.
Ein wirkliche Beschäftigung und Begründung vermag ich nicht zu erkennen. Mir scheint es sich hier eher um Abwiegelung zu handeln.
Man sollte ja bei Unrecht, wie es der Versuch der Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf darstellt, dagegen wehren. Denn es gibt bereits jetzt mehrere Gutachten, die bereits den Bedarf einer Kapazitätserweiterung als gegenstandslos belegen.
Der Landtag meinte zu meiner Petition folgendes:
Die Präsidentin des Landtags Nordrheinwestfalen
Ihre Eingabe vom 10.05.2016, eingegangen am 10.05.2016
Luftverkehr
Sehr geehrter Herr Scharfenort,
der Petitionsausschuss hat lhr Vorbringen in seiner Sitzung vom 27.09.2016 beraten. Ich gebe Ihnen hiermit aus dem Sitzungsprotokoll den gefassten Beschluss zur Kenntnis:
Das Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung des Flughafens befindet sich im Stadium der Vorbereitung des Erörterungstermins. Die Frist zur Einlegung von Einwendungen ist abgelaufen. Der Petent hat sich in Form einer ausführlichen Einwendung geäußert. Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben für ein solches Verfahren. In seiner Einwendung hat er auch die Argumente seiner Petition vorgetragen. Die Argumente des Petenten gegen die Kapazitätserweiterung des Flughafens werden im Rahmen der Gesamtabwägung berücksichtigt.
Der Petitionsausschuss hat keine Möglichkeit, auf die Entscheidungsfindung Einfluss zu nehmen bzw. dieser vorzugreifen. Daher bleiben die Entscheidungen im Planfeststellungsverfahren abzuwarten.
Die Bearbeitung Ihrer Petition hat längere Zelt in Anspruch genommen. Bei der großen Zahl von Bitten und Beschwerden ließ sich die Verzögerung leider nicht vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
lm Auftrag
…
Natürlich hat der Petitionsausschuss bzw. der Landtag Möglichkeiten auf die Landesregierung einzuwirken, man müsste es bloß wollen.
Die Verlärmung wird sicherlich noch weiter zunehmen, wenn es nach dem Flughafen Betreiber geht.
So hier haben wir es dann mal schriftlich.
Anscheinend gab es keine entsprechende Prüfung der Umweltverträglichkeit und erst Recht keine Beteiligung der Öffentlichkeit, was sicher die unhaltbaren Zustände auf Logport I und im Umfeld verhindert hätte.
Nicht die „durchgrünte“ Gesellschaft ist das Problem, sondern Politiker, welche nicht auf die Bevölkerung hören bzw. diese gar nicht erst beteiligen.
UIG Anfrage Umweltverträglichkeitsprüfung Logport 1 sowie vom 03.06.2016 per E-Mail, meine Zwischennachricht vom 29.09.2016 Bürgerbeteiligung nach dem UVPG für Logport 1 in Duisburg-
RheinhausenSehr geehrter Herr Dr. Scharfenort,
in Ihrer Mail vom 03.06.2016 beziehen Sie sich auf Ihren Auskunftsanspruch entsprechend UIG bzw. IFG. Auch machen Sie deutlich, mit meiner E-Mail vom 20.04.2016 zur Beantwortung Ihrer Anfrage vom 11.10.2014 nicht die gewünschte Antwort erhalten zu haben.
Nach § 3 Abs. 1 UIG und § 4 Abs. 1 IFG habe ich Ihnen die begehrten Informationen zur Verfügung zu stellen, die bei mir zu Ihrem Auskunftsersuchen vorhanden sind. Ich bin nicht verpflichtet, diese bei anderen Stellen, bei denen solche Informationen eventuell vorliegen, zu recherchieren.
Informationen, inwieweit bei der Umnutzung des Logport 1-Geländes in Duisburg-Rheinhausen eine Bürgerbeteiligung stattgefunden hat oder nicht, lagen mir zum jeweiligen Zeitpunkt Ihrer Anfragen nicht vor. Gleiches gilt für Informationen, ob bzw. dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung bezogen auf das gesamte Logport 1-Gelände im Rahmen der Umnutzung durchgeführt wurde bzw. ob eine Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zur Umnutzung zum damaligen Zeitpunkt (Beginn der Überlegungen zur Umnutzung des Geländes) rechtlich überhaupt erforderlich war. Wie Sie durch Ihr Engagement im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Antragsverfahren für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen (hier: Lagerung gefährlicher Güter), für die ich zuständig bin, erfahren haben, ist die Bezirksregierung Düsseldorf hinsichtlich der Fragestellung zur Erforderlichkeit der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorhabenbezogen, d.h. für jedes Vorhaben einzeln, die richtige Ansprechpartnerin, nicht jedoch für die Betrachtung des Gesamtgeländes inklusive der geplanten Ansiedlungen. Eingeschlossen sind dabei ggf. auch gleichzeitig beantragte Vorhaben (§ 3b UVPG), sofern die Voraussetzungen des § 3b
Absatz 2 UVPG vorliegen. Diese Betrachtung ersetzt aber eben nicht die Gesamtbetrachtung für alle Nutzungen bestehender, in Bau befindlicher oder zukünftiger Art, die Sie nachgefragt haben. Die Stadt Duisburg entscheidet in kommunaler Selbstverwaltung, ob z. B. eine Flächennutzungsplanung oder neue Ausweisung einer Bebauungsplanung erforderlich ist.
Auch wenn ich nicht verpflichtet bin, derartige Informationen zu beschaffen, habe ich mit Blick auf eine möglichst umfassende Beantwortung Ihrer Anfrage, also in Ihrem Interesse, die Stadt Duisburg beteiligt und
auch ihr Ihre Fragen übersandt. Zusammengefasst ergibt sich aus dieser Beteiligung folgende Antwort:Zu den Fragen 1 – 4:
Die Entwicklung und Bebauung der Fläche des ehemaligen Hüttenwerks Rheinhausen zu einem Logistikzentrum erfolgte auf der planungsrechtlichen Grundlage des § 34 BauGB. Im Zuge einer baulichen Entwicklung nach § 34 BauGB sieht der Gesetzgeber aus dem Planungsrecht heraus keine Bürgerbeteiligung oder Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. strategische Umweltprüfung (analog zu den Bestimmungen zur Aufstellung eines Bauleitplanverfahrens) vor.Allenfalls ist im Zuge der einzelnen projektspezifischen Genehmigungsverfahren eine auf Basis des spezifischen Fachrechts (z.B. BImSchG) erforderliche projektbezogene Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung für das jeweilige Vorhaben durchgeführt worden bzw. zukünftig durchzuführen.
Zu den Fragen 5 – 6:
In Bezug auf die Parkplätze und Straßen im Bereich Logport 1 ist festzuhalten, dass die Fahrbahnbreiten mit 6,50 m ausgebildet sind und damit der Standardbreite einer Gewerbestraße nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt, Bild 35) entsprechen. Die Parkbuchten sind mit einer Breite von 2,50 m ausgebaut. Dies entspricht dem erforderlichen Maß für Sattelzüge nach RASt (Tabelle 23).Ich gehe davon aus, dass ich Ihre Fragen nunmehr beantworten konnte. Gerne stehe ich aber auch – wie in meiner Zwischennachricht vom 29.09.2016 bereits mitgeteilt – für ein Gespräch zur Verfügung.
Somit hab ich es zumindest mal schriftlich und nicht nur als Gerücht vorliegen.
Die Antwort der Stadt Duisburg zu den Fragen 5-6 ist allerdings mehr als peinlich. Hier nicht einmal zugegeben, dass man einen Fehler gemacht hat. Denn das Landesverkehrsministerium schreibt hier was anderes und die Erfahrungen auf Logport zeigen ebenfalls, dass die Straßen und Parkplätze zu eng sind.
… Nach Abschnitt 4.2.3.1 (Parkstandbreite) der EAR beträgt die Regelparkstandbreite für Lkw und Busse bei einer Längsaufstellung im Straßenraum auf der Fahrbahn 3,0 m. …
Und im RAST steht für häufigen LKW-Begegnungsverkehr 7 m.
Gewerbestraße ist eben halt nicht gleich Gewerbestraße und Fehlplanung wird auch nicht immer eingestanden, obwohl so offensichtlich.
Am meisten tun mir an dieses Stelle die LKW-Fahrer leid, welche darunter leiden müssen.
Na das war wohl nichts mit WLAN in der 1. Klasse Bahn.
Sehr geehrte Personen,
die Bahn hat groß angekündigt, dass bald nicht nur in der 1., sondern auch in der 2. Klasse WLAN verfügbar sein soll.
In der 1. Klasse habe ich bereits ein paar Mal WLAN genutzt, allerdings hat mich verwundert, dass sowohl im ICE 105 am 07.11.2016, als auch am 09.11.2016 (ICE 610) kein WLAN zur Verfügung stand. Das Bordpersonal gab hier keine befriedigende Auskunft, warum kein WLAN zur Verfügung stand.
Fand ich doch eher verwunderlich, dass hier etwas angekündigt wird, aber es der Realität nicht stand hält.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)
Da es ja schon mal funktioniert hat, stellt sich die Frage: ‚Warum jetzt plötzlich nicht mehr?‘
Folgende Frage übermittelte ich per Frag den Staat an die Stadt Düsseldorf:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen der Genehmigung Betriebsstofflager Flughafen Düsseldorf (Az. 63/31-BA-0679/14) wird eine „mit Schreiben vom 23.03.2015 vorgelegte Gefahrenanalyse“ aufgeführt und eine „gutachterliche Stellungnahme zur Anlagensicherheit – Treibstofflager (Jet A-1) Flughafen Düsseldorf – der MüllerBBM GmbH vom 27.01.2015 (Bericht Nr. M1109069/01)“.
Von dieses Dokumenten wird jenes benötigt, welches die Grundlage für die Einschätzung, dass die Sicherheitsabstände den Vorschriften entsprechen würde, darstellt. Sollten beide Dokumente entsprechende Angaben enthalten, werden beide Dokumente benötigt.
Am besten als PDF, was den Aufwand entsprechend gering hält.
…Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Da die Stadt hier bereits in der Vergangenheit ausweichend war, stellt sich mir die Frage, ob hier wirklich die Vorgaben für Abstände angewandt wurden oder man die Nutzer und Beschäftigten des Flughafens einer erheblichen Gefahr aussetzt ohne hier entsprechende Maßnahmen zu treffen.
Da die Stadt Düsseldorf sowohl Eigentümer, dass Flughafens, als auch Genehmigungsbehörde ist liegt hier ein erheblicher Interessenkonflikt vor, der zu einer Gefährdung führen könnte.
Es soll zwar vor der Inbetriebnahme noch mal alles geprüft werden, aber wenn das Tanklager erst einmal steht, dann wird es sicherlich nicht mehr untersagt. Und mit einem Gefahrstofflager nach Störfallverordnung ist nicht zu spaßen.
Wut ist eine sporadisch auftretende Geisteskrankheit
(Ulrich Scharfenort, 10.07.2015)
Man kann es ja versuchen, aber die Aussichten waren ohnehin nicht so gut.
Beschlussempfehlung:
Das Petitionsverfahren abzuschließen.Begründung:
Der Petent fordert, dass das Staatsunternehmen Deutsche Bahn endlich für einen unabhängig vom Wetter funktionierenden Verkehr und verlässliche lnformationspolitik des Unternehmens sorgen muss.Der Bitte des Petenten um Veröffentlichung seiner Eingabe auf der Internetseite des Deutschen Bundestages hat der Ausschuss nicht entsprochen.
Zur Begründung führt der Petent an, es sei „lächerlich“, dass die Klimaanlagen in den Zügen der Deutschen Bahn AG (DB AG) bei steigenden Temperaturen reihenweise ausfielen. Hinzu käme, dass Bahnreisende ohne Informationen für über Stunden ohne Versorgung mit Wasser in Zügen festsäßen, weil die Technik aufgrund von Hitze versage. Es sei ein „Witz“, dass selbst bei solchen Verspätungen Inhaber einer Bahncard 100 mit gerade einmal 10 Euro entschädigt würden. Außerdem wichen Informationen an Bahnhöfen voneinander ab.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die von dem Petenten eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat den Petenten zunächst in einem Schreiben mitgeteilt, dass die DB AG seit dem 1. Januar 1994 eigenverantwortlich von einem Vorstand geleitet wird; das Unternehmen ist nicht mehr Teil der bundeseigenen Verwaltung.
Vor diesem Hintergrund wurde der Petent gebeten, sich direkt an das Unternehmen zu wenden. Mit diesem Hinweis zeigte der Petent sich nicht einverstanden und änderte in einem Nachtrag sein Anliegen dahingehend, dass nicht nur die DB AG, sondern alle Verkehrsunternehmen für einen vom Wetter unabhängigen, reibungslosen Verkehr zu sorgen hätten.Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich u. a. unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass es ihm auch nicht möglich ist, auf andere Verkehrsträger, wie zum Beispiel die nichtbundeseigenen Eisenbahnen, diesbezüglich Einfluss zu nehmen. Darunter fallen nicht nur die sogenannten Privatbahnen,
sondern ebenso Eisenbahnen, die sich ganz oder überwiegend im Eigentum von Bundesländern oder kommunalen Gebietskörperschaften befinden.Auch hinsichtlich der gewerblichen Luftfahrt, des Straßenverkehrs (Mietwagen, Taxen, Kraftomnibusse, Güterverkehr etc.) sowie der gewerblichen Binnenschifffahrt kann der Deutsche Bundestag dem Anliegen des Petenten nicht nachkommen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt aus den dargelegten Gründen, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Missverstehen ist so simpel um sich mit etwas nicht befassen müssen, obwohl natürlich die Intention klar war. Die Deutsche Bahn bringt es jedenfalls nicht.
Ich begrüße es sehr, dass ALDI hier eine Vorbildfunktion einnimmt und zeigt, was alles möglich ist, wenn man nur will.
Da liegen andere Supermärkte wie etwa EDEKA oder LIDL weiter hinter zurück. Und die Autoindustrie macht ja ohnehin lieber die Verkehrtwende, als die Verkehrswende.
Auf jeden Fall nimmt ALDI hier eine Vorbildfunktion ein und das Einkaufen erscheint ökologischer.
Eins hat mich in der Berichterstattung der NRZ, allerdings doch bedenklich gestimmt.
Wasserkraft ist nicht zwangsläufig ökologischer Strom. Dieser kann durchaus auch nur umetikettierter Atomstrom sein. Das heißt mit Atomstrom oder Kohlestrom wird Wasser in ein Speicherbecken gepumpt um dann als Ökostrom verkauft werden zu können.
Also ich werde da definitiv die Finger von lassen und bleibe lieber bei echtem Ökostrom.
Da sich die Post scheinbar außerstande sah am nächsten Werktag zuzustellen, thematisierte ich dies im Rahmen einer Petition zu Fristen, die man nicht einhalten kann, wenn die Unterlagen zu spät ankommen.
Fristen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch
Beschlussempfehlung
Das Petitionsverfahren abzuschließen.Begründung
Der Petent fordert, dass sämtliche Fristen um einen angemessenen Zeitraum verlängert werden, da nicht mehr sichergestellt ist, dass die Briefe am nächsten Werktag ankommen.Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, in der Praxis würde man oft zu der Rechnung die Mahnung quasi direkt dazu bekommen, weil der Briefzusteller nicht in der Lage sei, pünktlich zuzustellen. Rechtliche Fristen müssten daher die unzuverlässige Postzustellung besser berücksichtigen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 89 Mitzeichnern unterstützt, und es gingen 11 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Das Bürgerliche Recht kennt eine Vielzahl von Fristenregelungen für unterschiedliche Sachverhalte. Die gesetzlichen Fristen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer
Funktion, ihrer Dauer und der Regelungen über ihren Beginn erheblich. Die Postlauf-
zeiten haben auf viele Fristenregelungen keine Auswirkungen, weshalb der Ausschuss die Forderung nach einer generellen Verlängerung von Fristen nicht unterstützen kann.
Es gibt nicht nur gesetzliche Fristen für bestimmte Rechtshandlungen, insbesondere Erklärungen. Das Gesetz kennt auch Verjährungsfristen oder Ausschlussfristen, nach deren Ablauf ein Recht nicht mehr durchgesetzt werden kann oder erlischt. Auf diese gesetzlichen Fristen haben Postlaufzeiten keine Auswirkungen.Ferner gibt es für Erklärungen oder andere Gegenstände, die durch die Post übermittelt werden können, sehr unterschiedliche Fristenregelungen. Gesetzliche Regelungen können z, B. vorsehen, dass Erklärungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums vom Erklärenden abgegeben werden oder dem Erklärungsgegner zugehen müssen.
Die in den Fristregelungen vorgesehenen Zeiträume sind unterschiedlich lang. So gilt nach § 124 Absatz 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) für die Anfechtung wegen Täuschung eine Frist von einem Jahr. Die Frist beginnt, wenn dem Anfechtungsberechtigten die Täuschung bekannt geworden ist. Für die Einhaltung dieser Frist ist es nicht relevant, ob die Postlaufzeit einen oder mehrere Tage beträgt. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass Anfechtungserklärungen, wie die meisten anderen fristgebundenen Erklärungen, nicht nur per Post, sondern auch durch andere Kommunikationsmittel, z. B. per Telefon, Telefax oder E-Mail, übermittelt werden können.
Auch bei Fristenregelungen, die nur verlangen, dass eine Erklärung oder ein Gegenstand innerhalb einer bestimmten Frist abgesendet werden muss, könnte eine Verlängerung der Frist nicht mit längeren Postlaufzeiten gerechtfertigt werden. Denn für die Einhaltung der Frist ist es nicht von Bedeutung, wann die Post die Erklärung dem Empfänger übermittelt. So bestimmt § 121 Absatz 1 Satz 2 BGB für die Anfechtung einer Willenserklärung wegen lrrtums, dass die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung als rechtzeitig erfolgt gilt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist. Zur fristwahrenden Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Verbrauchervertrag genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (§ 355 Absatz 1 Satz 5 BGB). Für die Wahrung der Rückgabefrist für empfangene Waren ist nach § 355 Absatz 3 Satz 3 BGB die rechtzeitige Absendung der Waren ausreichend.Ebenso wenig wären längere Postlaufzeiten bei §286 Absatz 3 BGB, wonach der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens in Verzug kommt, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet, zur Verkürzung der Frist für den Schuldner. Der Zugang der Rechnung setzt voraus, dass die Rechnung so in den Herrschaftsbereich des Schuldners gelangt, dass er unter normalen Umständen die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat. Wenn eine Rechnung per Post übermittelt wird, kann Zugang frühestens eintreten, wenn der Postbote die Rechnung in den Briefkasten des Schuldners einwirft. Erst zu diesem Zeitpunkt beginnt die 30-Tage-Frist. Der Gläubiger kann dieses zeitliche Übermittlungsrisiko minimieren. indem er andere Übertragungswege als den Postweg wählt.
Der vom Petenten beklagte Umstand, dass den Schuldner oft Rechnung und Mahnung zur selben Zeit erreichen, ließe sich im Übrigen nicht allein durch eine Verlängerung der Frist verhindern. Denn nach §286 BGB kann ein Schuldner einer Geldforderung auf verschiedene Arten in Verzug gesetzt werden. Der Gläubiger einer fälligen Forderung kann dem Schuldner nur eine Rechnung übersenden Dann kommt der Schuldner nach § 286 Absatz 3 BGB spätestens nach Ablauf der 30-Tage-Frist in Verzug. Dies gilt bei einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Der Gläubiger kann den Eintritt des Verzugs aber auch schneller herbeiführen, indem er dem Schuldner eine
Mahnung übersendet.Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition auszusprechen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Also, dass die Bahn jetzt die Türen früher schließen lässt wird an der Verspätung nichts ändern. Da ich sehr viel mit der Bahn fahre und ziemlich genau hinsehe weiß ich auch woran die Verspätungen liegen. Ganz sicher nicht daran, dass die Türen zu spät schließen.
Das kann sich nur jemand ausgedacht haben, der die Bahn nie oder selten nutzt. Wenn man etwas tun wollte, dann müssten die Türen schneller öffnen. Angeblich soll es maximal 6 Sekunden dauern. Die Wirklichkeit sieht oft anders aus. Da wartet man auch schon mal eine halbe Minute.
Dann fahren Züge teilweise viel zu weit durch. Wenn man hier täglich mit dem selben Zug unterwegs ist merkt man schnell, dass man sich nicht darauf verlassen kann, dass der Zug immer gleich weit fährt.
Ich meine es war Pofalla der dafür sorgte, dass die Züge langsamer in die Bahnhöfe einfahren. Angeblich um Energie zur sparen, allerdings kostet dies ziemlich viel Zeit. Die Einfahrt dauert mitunter eine Minute. Dabei geht es auch in einer halben Minute.
Davon abgesehen sind es ohnehin äußere Einflüsse die für Verspätung sorgen. Etwa Staustrecken, wie Köln-Bonn-Koblenz-Mainz oder belegte Gleise.
Und was die Fiktivpünktlichkeit der Bahn angeht habe ich mal eine Petition eingereicht, dass sich Verkehrsunternehmen endlich an die EU-Fahrgastrechteverordnung halten müssen. Da Pünktlichkeit über Verspätung definiert wird und Verspätung rechtsverbindlich definiert kann das mit unter 6 Minuten als Pünktlichkeit zu definieren keinesfalls rechtens sein. Wenn schon Verspätung dann wenigstens so ehrlich sein, dies auch als Verspätung zu werten.
Aber die Bahn ist ja leider beratungsresistent.
Leider scheint es auch über die Bezirksregierung Düsseldorf zu keiner brauchbaren Änderung der Blockierung des Bürgersteigs zu kommen.
Ersatzvornahme Friedrich-Alfred-Straße 38
Sehr geehrter Herr Dr. Scharfenort,
die Stadt Duisburg hat in der Zwischenzeit Stellung zum Sachverhalt bezogen und mir berichtet.
Nach Auswertung der Sachlage sehe ich keine Möglichkeit in Ihrem Sinne tätig zu werden.
In Übereinstimmung mit der Stadt Duisburg gibt es keine baurechtliche Möglichkeit, die Eigentümergemeinschaft zur Sanierung der Außenfassade zu zwingen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist die Absicherung des Gehweges mittels Fußgängertunnel das mildeste Mittel zur Gefahrenabwehr.
lm Zuge der Rechtsgüterabwägung zwischen den Rechten der Eigentümer und den Rechten der Bürger auf Nutzung des öffentlichen Straßenraumes vor dem Wohngebäude Friedrich-Alfred-Straße 38 ist auch von einer Angemessenheit der Ersatzmaßnahme auszugehen.
Drei Straßenstellplätze unmittelbar vor dem Gebäude sind zwar zurzeit nicht nutzbar, im direkten Umfeld stehen aber noch ausreichend Parkmöglichkeiten für die Anlieger zur Verfügung. Darüber hinaus ist die Nutzung des Gehweges durch den Fußgängertunnel ohne erhebliche Beeinträchtigungen auch für körperlich eingeschränkte Personen möglich.
Ihrem Einwand einer möglich fehlenden Baugenehmigung kann entgegnet werden, dass es sich bei dem Fußgängertunnel nicht um eine bauliche Anlage im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr.7 BauO NRW handelt und diese dementsprechend nicht genehmigungsbedürftig ist.
Ihrer Einrede, dass es sich bei der Sperrung des öffentlichen Straßenraumes um eine Sondernutzung handelt und kein Straßenanliegergebrauch nach § 14a StrWG NRW vorliegt ist entgegen zu halten, dass in dem vorliegenden Fall nach § 14a Abs. 1 StrWG NRW gerade doch ein Straßenanliegergebrauch vorliegt. Durch die Ersatzvornahme am betreffenden Grundstück wird der Straßenanteil vor dem Haus über dem Gemeingebrauch hinaus benutzt und diese Benutzung ist zur Sicherung und Benutzung des Grundstückes erforderlich.
Dazu ergänzend wirken die Regelungen des § 14 Abs- 1 StrWG, wonach auf die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs der öffentlichen Straßen kein Rechtsanspruch besteht.
Die Ersatzvornahme ist nicht auf Dauerhaftigkeit angelegt und kann jederzeit, bei sich verändernder Sachlage, wieder entfernt werden.
lm Weiteren beanstanden Sie, dass eine Sperrung eine Teilentziehung notwendig machen dürfte. Nach § 7 Abs. 1 StrWG NRW ist nur von einer Teileinziehung zu sprechen, wenn Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder der Benutzerkreis beschränkt wird. Die Nutzung für den fließenden Verkehr auf Gehweg und Straße ist weiterhin möglich, nur die Parkmöglichkeiten auf einem Teilabschnitt der öffentlichen Straße sind vorübergehend nicht nutzbar, die von Ihnen angesprochene Dauerhaftigkeit der Maßnahme ist zu verneinen, eine Teileinziehung daher nicht notwendig.
Ihre Einrede vom 02.05.2016 ist zwar eine verständliche Reaktion, ändert aber nichts an der Tatsache, dass dem Verwaltungshandeln rechtliche Grenzen gesetzt sind. Die Entscheidung der Stadt Duisburg unter der Berücksichtigung der besonderen Umstände im Falle der Friedrich-Alfred-Straße 38 ist soweit korrekt.
Seltsam, wenn es um die Vergrämung geht, sieht die Stadt Duisburg kein Problem die Mieter auch am auf die Straße zu setzen. Wenn es allerdings um solche lange andauernden Problematiken geht, wo eine Eigentümergemeinschaft auf Kosten der Allgemeinheit die Nutzung des Bürgersteigs einschränkt, soll es keine Handlungsmöglichkeiten geben?
Folgendes Schreiben bekam ich vom Petitionsausschuss:
Beschlussempfehlung
Das Petitionsverfahren abzuschließen.
Begründung:
Mit der Petition wird gefordert, dass die Witterungsverhältnisse und die Geräuschwahrnehmung der empfindlichsten Person als Grundlage für nächtlichen Fluglärmschutz herangezogen werden.Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe liegen dem Petitionsausschuss 237 Mitzeichnungen und 92 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass sich Betroffene nicht gegen Fluglärm wehren könnten. Sie könnten nicht vorsorglich dorthin ziehen, wo kein Flughafen in der Nähe sei, denn je nach Wetterlage wären auch Flugzeuge zu hören, die in größerer Entfernung landeten. So würden Personen, die beispielsweise in Duisburg lebten, durch den Fluglärm von Flugzeugen geweckt, die nicht den naheliegenden Flughafen Düsseldorf, sondern die weiter entfernt liegenden
Flughäfen Köln/Bonn und Frankfurt anflögen. Die Lebenswirklichkeit lasse sich nicht an fiktiven Lärmschwellen messen, entscheidend sei, ob Menschen durch Fluglärm geweckt würden. Daher sollten die Maßstäbe der empfindlichsten Person für die Berechnung von Fluglärmgrenzen herangezogen werden. Es sei außerdem wissenschaftlich erwiesen, wie gesundheitsschädlich nächtlicher Fluglärm sei.Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:lm Rahmen der Novelle des Fluglärmschutzgesetzes 2007 wurde auch der Lärmschutz der Anwohner in der Nacht deutlich verbessert. Bei der Erarbeitung des Fluglärmschutzgesetzes sind u. a. aktuelle Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung berücksichtigt worden. Das Gesetz sieht eine Überprüfung der Grenzwerte auch unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung für das Jahr 2017 vor.
Nachtflugverbote werden als Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes von der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde auf der Grundlage des Luftverkehrsgesetzes festgesetzt. Der Entscheidung geht eine einzelfallbezogene Abwägung insbesondere der berührten Interessen der Anwohner nach adäquatem Schutz vor (nächtlichem) Fluglärm einerseits und des Bedarfs an nächtlichem Flugverkehr andererseits voraus.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Luftverkehr in erheblichem Maße in globale Strukturen eingebunden ist und dass die Festlegung der Betriebszeiten von Flughäfen erhebliche Auswirkungen auf die beschriebenen Belange hat. international wettbewerbsfähige Betriebszeiten der deutschen Flughäfen dienen dem Anschluss an die internationale Vernetzung dieses Systems.
Der Ausschuss betont, dass dem Schutz der Bevölkerung – insbesondere vor nächtlichem Fluglärm -in der Praxis je nach den konkreten Gegebenheiten durch umfangreiche passive und aktive Lärmschutzmaßnahmen Rechnung getragen werden muss. So besteht nach dem Luftverkehrsgesetz neben der Festsetzung von Nachtflugbeschränkungen und -verboten für die einzelnen Flughäfen sowie der Festlegung bestimmter An- und Abflugrouten z. B. die Möglichkeit einer bevorzugten Zulassung des Betriebs von Flugzeugtypen, die dem modernsten Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen.
Mit einer Umsetzung der Forderung des Petenten nach der Berücksichtigung der Witterung und der empfindlichsten Person als Maßstab einer Geräuschschwelle käme es faktisch zu einem Geräuschverbot in der Nacht.
Für den Luftverkehr würde dies zu einem absoluten Nachtflugverbot in und über Deutschland führen und die Abkoppelung Deutschlands von der internationalen Vernetzung zur Folge haben. Abgesehen von den wirtschaftlichen Auswirkungen für die deutsche Luftverkehrswirtschaft ist ein absolutes Nachtflugverbot verkehrspolitisch nicht vertretbar.Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag. die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – als Material zu überweisen, soweit es um die Verbesserung des Fluglärmschutzes geht, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.
Der Petitionsausschuss scheint mal wieder die Theorie zu betrachten, aber nicht die Realität der Umsetzung durch Behörden.
Eine Abkopplung durch ein komplettes nächtliches Flugverbot wäre auch nicht gegeben. Es würde lediglich zu einer Einschränkung führen. Dies könnte man natürlich auch durch die Abschaffung der Subventionen des Luftverkehrs erzielen. Im Verhältnis zu anderen Transportmethoden werden durch den Flugverkehr erhebliche Mengen Kohlendioxid freigesetzt.
Blatt, Stacey; Textil; Seite; Wikipedia; Artikel 1, 2, 3, 4, 5,
Eine komplette Übersicht der Duisburger Künstler gibt es hier.
Ich hoffe doch, dass vom Landesumweltministerium die Behauptungen aus dem BMUB überprüft wurden.
Sehr geehrter Herr Remmel,
Frau Hendricks behauptet regelmäßig sie könnte nichts gegen die Lieferung von Brennelementen an den Pannenreaktor Tihange tun. Ich gehe davon aus, dass das Umweltministerium NRW dies sehr genau geprüft hat. Welche rechtliche Optionen wurden hier konkret überprüft?
Welche Messeinrichtungen gibt es, damit die Bevölkerung in NRW rechtzeitig von radioaktiven Wolke erfährt?
Da anscheinend auf Sicherheit in Tihange kein Wert gelegt wird und es zudem zu einer anfänglichen Vertuschung kommen könnte, stellt sich für mich die Frage, wie man davon rechtzeitig erfährt, wenn aus Belgien keine Informationen kommen. Selbst wenn nichts vertuscht wird, könnte es zu Verzögerungen durch das Chaos kommen.
Wenn allerdings die Deutsche Bevölkerung nichts weiß, kann sie sich auch nicht wappnen. Da die Zeit, bis zu wesentlichen Bevölkerungszentren unter normalen Bedingungen nur 4-5 Stunden beträgt und es auch dauert, bis die Bevölkerung informiert ist, kann es hier durchaus zu ungewollter Exposition gekommen.Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)
Das Wirtschaftswohl ist nachrangig gegenüber der Gesundheit.
(Ulrich Scharfenort, 24.05.2015)
Die wird gerne suggeriert. Das Bild ehrenwerter Journalisten wird gerne propagiert. Einige in der Bevölkerung sprechen dagegen von Lügenpresse. Es stellt sich die Frage, wo die Wahrheit liegt.
Nach der Kommunikationstheorie ist die Kommunikation recht komplex und was jemand zu sagen beabsichtigte muss nicht unbedingt beim anderen so ankommen.
Dann gibt es auch immer Abhängigkeiten. So machen sich viele von Wahlvorhersagen (genannt Prognosen) abhängig und geben den Parteien entsprechend Raum. Wobei man den Eindruck gewinnt, dass manche Parteien extra ignoriert oder kleingeschrieben werden. Etwa die Piraten in NRW. Im Zusammenhang mit G8/G9 wurde von einem Medienhaus in Esse über alle Landtagsfraktionen bis auf die Piraten berichtet.
Anderen wird im Rahmen der Berichterstattung viel Raum eingeräumt. So gab es aus einem Medienhaus in Essen eine Beilage unter dem Titel „Flugreisen Extra“, wo diverse Flughäfen in NRW mit Annoncen vertreten waren. Autoren waren bei einigen der Artikel keine angegeben. Dies ist an sich kein Problem, wenn man nun allerdings die Berichterstattung zum Thema Kapazitätserweiterung Flughafen Düsseldorf in den Zeitungen dieses Medienhauses mit denen eines andere ebenfalls in der Region vertretenden Medienhauses vergleicht, so stellt man deutlich fest, dass das Essener deutlich posiviter zur Kapazitätserweiterung berichtet. Auf die Gegenargumente wird weniger eingegangen.
Ob dies nun Meinungsmache, einseitige Berichterstattung oder was anderes ist, muss jeder für sich selbst bewerten, es stimmt allerdings schon nachdenklich, wenn die wirtschaftliche Abhängigkeit von Anzeigenkunden zu einer Selbstzensur führen könnte. Man kann solche Medien natürlich trotzdem nutzen, es ist aber immer eine gewisse Skepsis notwendig, ob hier nicht doch zu einseitig berichtet wird. Dies kann natürlich auch an der persönlichen Einstellung der Redakteure liegen oder das Skandale mehr Auflage bringen, weil die Leser scheinbar danach gieren.
Andererseits sind Informationen in so manchem Blog noch kritischer zu sehen. Einige erfinden hier die Berichte, wie man bei so mancher vermeintlicher Vergewaltigung durch Flüchtlinge gesehen hat.
Als Fazit muss hier eigentlich stehen, dass man keiner Stelle völlig vertrauen kann, sondern sich aus unterschiedlichen Quellen informieren sollte.
In der NRZ lag vor kurzem eine Beilage, wo die RAG sich von den Vorwürfen der Grubenwasserpanscherei freizusprechen versucht. Ebenfalls wird darin zu einem Dialogforum eingeladen, wo man nur mutmaßen kann, wie die Teilnehmer ausgewählt werden. Kritische Stimmen werden dort wohl kaum zu Wort kommen.
Sehr geehrte Personen,
die „Sonderbeilage“ der RAG in der Tageszeitung finde ich ziemlich frech. Aber die Höhe war es der Bevölkerung einen Dialog anzubieten, der nicht ehrlich gemeint ist.
Das fängt schon damit an, dass man sich anmelden muss, was natürlich eine Auswahl der Teilnehmer in genehme und nicht genehme ermöglicht. Das Ergebnis wird sein, dass man schön berichten kann, dass es keine kritischen Stimmen zum Grubenwasser gab.
Wenn man nicht bereit ist für einen öffentlichen Dialog, kann man es auch sein lassen.
Aber selbst wenn man durch die Auswahl kommen sollte, ist eine Teilnahme trotzdem fraglich, weil man den Termin geheimhält, sodass man weder Urlaub nehmen kann noch mit anderen Terminen am Abend abgleichen kann. Es mag Menschen geben, die soviel Zeit haben, aber engagierte kritische Menschen sind auch mehr beschäftigt.
Wer sich so Beteiligung vorstellt kann es auch direkt bleiben lassen. Das ist weder auf Augenhöhen noch ehrlich gemeint, sondern nur eine Farce. Nicht viel anders, als der Flughafen Düsseldorf mit unehrlicher Propaganda versucht eine Kapazitätserweiterung durchzudrücken.
Sauberes und kontaminiertes Wasser in der Grube wird vermischt und die Giftfracht gesenkt. Dies ist nach Wasserrecht unzulässig. Und die Täuschung mit Schwebstoffen soll der Bevölkerung wohl vorgaukeln, dass keine Gefahr besteht. Das ist Quatsch. Natürlich lösen sich auf PCB in dem Wasser. Zwar nur in geringen Mengen, aber da der Abbau auch kaum stattfindet, ist davon auszugehen, dass sich der Giftstoff in der Umwelt weiter anreichert.
Ob die Grenzwerte eingehalten werden ist ebenfalls erst einmal nebensächlich. Rechtlich ist man nach derzeitigem Stand auf der sicheren Seite, aber moralisch ist man im Morast. Die Grenzwerte von heute orientieren sich an der früheren Nachweisgrenze, eigentlich hätte man die Grenzwerte mit der neuen Technik absenken müssen, tat es bedauerlicherweise nicht.
Also statt neue Arbeitsplätze für die Aufbereitung des Wassers von den PCB zu schaffen will die RAG lieber einsparen und versucht sich mit einer Werbebeilage, die sicherlich viel Geld gekostet hat von der Schuld freizukaufen. Ein moderner Ablasshandel, der sicherlich auch Luther verärgert hätte. Dabei hätte die RAG durchaus das Zeug verantwortungsbewusst zu handeln.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)