#Duisburg: Wählt nicht die Baumkillerkoalition – #SPD #CDU

SPD und CDU haben die Duisburger Baumschutzsatzung abgeschafft, weil das angeblich zu viel Bürokratie wäre, allerdings war das mit Sicherheit nur ein Scheinargument, denn an vielen anderen Stellen haben wir immer noch viel unnötige Bürokratie.

Die Folge von der fehlenden Baumschutzsatzung sind sehr viele abgeholzte gesunde Bäume, die höchstens einem Parkplatz im Weg standen. Vielleicht war es auch eine kindliche Trotzreaktion auf den Protest gegen das Mercator-Baummassaker. Viele weitere Baumreihen wurden und werden abgeholzt.

Man versucht uns mit damit zu beruhigen, dass neue Bäume gepflanzt werden und nennt dann Anzahlen, völlig verkennen, dass ein kleiner neuer Baum, der irgendwo anders steht nicht die Leistung eines alten Baum erfüllen kann. Schon gar nicht die Kühlleistung durch Verdunstung, was in einer überhitzten Stadt ein angenehmer Unterschied ist.

Stattdessen wird durch die Baumkiller weiter abgeholzt und Natur versiegelt. Mein Fazit ist, dass man sich nicht von den Nebelkerzen von SPD und CDU täuschen lassen sollte. Die Baumkiller werden weiter so machen, wie bisher und Duisburg entgrünen und alte große Bäume durch kleine Bäumchen ersetzen, die weder Schatten noch Kühlleistung bringen.

Man verspricht immer wieder einen Ersatz für die Baumschutzsatzung, aber den wird es niemals geben, dass war auch nie Absicht, die Baumkillerkoalition will offensichtlich, dass es den Menschen in Duisburg schlecht geht und es mehr Aggression gibt. Ohne die Kühlleistung der Bäume wird es wärmer und Hitze führt schneller zu Aggressionen. Die Gesundheit ist der Baumkillerkoalition offensichtlich egal.

Sörens Stumpf

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#Duisburg: Autoideologen sperren A40-Brücke für Rad- und Fußverkehr – #Fahrrad #Motonormativity #Gehweg

Es ist ein absolutes Unding, dass man eine Vollsperrung für Rad- und Fußverkehr einen Tag vorher ankündigt. Baugrunderkundungen fallen nicht vom Himmel und sind so frühzeitig bekannt, dass man auch einen Ersatzweg erstellen kann.

Hier spart man zu Lasten von Rad- und Fußverkehr. Radverkehr könnte zwar noch die riesigen Umwege über Homberg und/oder Rheinhausen nehmen, aber für Fußverkehr ist das definitiv ausgeschlossen.

Wäre ich davon erheblich betroffen würde ich sofort vor Gericht ziehen und die Baugrunderkundung per einstweiliger Verfügung unterbinden. Nicht nur wegen der inakzeptablen Umwege, sondern auch wegen dem Vorgehen, wo man keinerlei Rücksicht auf Rad- und Fußverkehr nimmt. Und ist jetzt auch völlig egal, ob es die Stadt, das Land und die Autobahn GmbH sind, die so etwas machen, es ist inakzeptabel. Und im Baustellenportale der Stadt gibt es keinen Hinweis darauf. Das heiß in den nächsten Tagen werden dann sehr viele vor eine Sperrung stehen.

Mir ist auch völlig unklar, warum die Bohrungen im Bereich des Fuß- und Radweges stattfinden müssen, obwohl man auch problemlos daneben schräg bohren kann. Mit moderner Bohrtechnik wäre es zudem sogar möglich um die Ecke zu bohren. Aber nein stattdessen sperrt man lieber eine wichtige Verbindung.

Die Auffahrt daneben ist gesperrt und mit ein wenig Aufwand könnte man dort einen Weg erstellen, der wieder auf den Rad- und Fußweg führt, aber aus Geiz und weil es aus Sicht der zuständigen ja „nur“ Rad- und Fußverkehr ist, will man keinen Aufwand betreiben und sperrt lieber vollständig. Das ist ziemlich autoideoligisch.

Und die Bohrungen werden mit Sicherheit auch kaum 24-Stunden am Tag stattfinden, sodass ein durchgehende Sperrung kaum notwendig ist. Auf Autobahnen würde man so etwas im laufenden Betrieb mit Einschränkungen machen.

Eigentlich müsste man für die nächsten Tage eine Fahrraddemo auf der Autobahnbrücke anmelden und einklagen.

Symbolbild: Bei der A40 Brücke über den Rhein gibt es nicht einmal eine Umleitung

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Bauordnung und Parken vertragen sich nicht – #NRW #AllCarsAreBad #Brandschutz

In § 30 BauO NRW (Brandwände) steht:
„(2) Brandwände sind erforderlich
1. als Gebäudeabschlusswand, ausgenommen von Gebäuden ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit nicht mehr als 50 m³ Brutto-Rauminhalt, wenn diese Abschlusswände an oder mit einem Abstand von weniger als 2,50 m gegenüber der Nachbargrenze errichtet werden, es sei denn, dass ein Abstand von mindestens 5 m zu bestehenden oder nach den baurechtlichen Vorschriften zulässigen künftigen Gebäuden öffentlich-rechtlich gesichert ist,“
Ich hatte das nachgeschlagen, weil in der Zeitschrift Mobilogisch, die Thematik erwähnt wurde, was mir bisher gar nicht so bewusst war.

Brandwände solle eine Brandausbreitung verhindern und sollen aus nichtbrennbaren Stoffen bestehen. Es soll eine Ausbreitung von Bränden erreicht werden. Insbesondere auch über das Dach.

In den Medien bekommt man immer wieder mit, das KFZ brennen, sowohl Elektro als auch Verbrenner. Bei vielen Gebäuden dürfte die Außenwand zur Straße hin keine Brandwand sein. Erstens wegen der Isolierung und zweitens wegen der diversen Öffnungen, durch welcher Feuer ein und Austreten können. Es wird ein Abstand von 5 m vorgeben, wenn man keine Brandwand hat.

Wenn man nun allerdings bedenkt wie dich KFZ teilweise an Häusern stehen, insbesondere, wenn noch der halbe Gehweg freigegeben ist, finde ich das ziemlich verwunderlich. Vielleicht hat bisher zu selten ein Feuer von einem KFZ auf einem Gebäude übergriffen.

Wobei ein kurze Suche doch schon etliche Treffer liefert:
Brennender Kleintransporter: Anwohner müssen Wohnungen verlassen (Das KFZ war direkt an der Hauswand)
Carport-Brand greift auf zwei Doppelhaushälften über (eigentlich ein KFZ-Brand aber Autopresse verharmlost in der Überschrift gerne)
Großeinsatz der Feuerwehr in Goldbeck Feuer greift vom Auto aufs Haus über
Auto-Brand greift in Gütersloh auf Doppelhaus über

Das passiert also offensichtlich gar nicht so selten. Da nicht erwähnt wurde, dass es sich um Elektro-KFZ handelt, dürfte dies scheinbar keine Rolle gespielt haben. Es ist doch eigentlich schon verwunderlich, dass man erlaubt mit einem KFZ in der Nähe von Gebäuden zu parken. An einigen Stellen in Duisburg sind die KFZ sehr dicht am Gebäude, ganz sicher hat man sich bei der „Genehmigung“ keine Gedanken über Brandschutz gemacht.

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Atomkraftwerkspläne der CDU/CSU sind absurd – #AKW #CDU #CSU

Es ist mir unverständlich, dass die CDU* allen ernstes abgeschaltete AKW wieder in Betriebe nehmen will, ja überhaupt so etwas prüfen will. Dabei sind die Fakten eindeutig.

1. Die Betriebsgenehmigung alle AKW ist erloschen.
2. Der Rückbau hat bereits begonnen.
3. Die AKW sind nicht auf dem Stand der Technik, den die EU fordert.
4. Weil die AKW nicht auf Stand der Technik sind, ist eine neue Genehmigung in dem Zustand definitiv ausgeschlossen.
5. Möglicherweise kann man mir sehr vielen Milliarden den Stand der Technik erreichen, wobei die alten AKW dafür ja nie gebaut wurden. Die Kosten wären aber auf jeden Fall deutlich höher als jedes neue AKW. Zudem würde diese sehr lange dauern, wie man ja von Bauprojekten in Deutschland kennt.
6. Selbst wenn man rechtswidrig das Klagerecht der Verbände beschneiden würde, würde es Klagen gegen eine neue Genehmigung für AKW geben, die auch gewonnen würden, weil es noch immer kein Endlager gibt. Es gibt also rechtlich KEINE Chance ein AKW in Deutschland ans Netz zu bringen.
7. Auch nur wenig Steuergelder zu verschwenden, um etwas zu prüfen, was auch jetzt schon ausgeschlossen ist, erfüllt aus meiner Sicht den Straftatbestand der Untreue (§ 266 StGB). Zumal das Vorhaben höchstens Geld in die Kassen der Bauwirtschaft spülen wird. Man könnte zu dem Schluss kommen, dass dies das eigentliche Ziel ist.
8. Es ist zudem nicht erkennbar, wie mit Milliarden subventionierte AKW zu günstigem Strom führen sollen, dass ginge auch billiger, wenn man die Stromsteuer senken würde. Letzteres hätte den Vorteil, dass es funktionieren würde. Auch andere Anreiz sind denkbar.
9. Uran kommt nicht aus Deutschland, man würde sich auch hier von externen Quellen bei der Energie abhängig machen, kapiere nicht, aus welchen Grund man sich abhängig machen will, wenn man energetisch unabhängig sein kann.
10. Man sieht in der Ukraine, welche immense Risiko AKW sind und Deutschland muss nicht ohne Grund „kriegstüchtig“ werden, dazu gehört auch, keine AKW als Ziele zu präsentieren.

Was sind also die Motive der CDU? Ist es Parteibestechung durch die Bauwirtschaft oder hat man so schlechte Karten in der Verhandlung mit der SPD, dass man irgendwelche abstrusen Ideen als Verhandlungsmasse nutzen will?

AKW Emsland

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Programmbeschwerde beim WDR wegen Motonormativity – #Fahrrad

Ich habe jetzt mal eine Programmbeschwerde an den WDR gerichtet, weil es einfach ein Unding ist, dass die Täter ständig als Opfer dargestellt werden.

In dem Beitrag
https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/16-jaehrige-stirbt-bei-unfall-mit-lkw-100.html
Behauptet der WDR „Tödlicher Unfall: 16-jährige Schülerin in Lünen von Lkw überfahren“
weiter wird behauptet:
„In Lünen ist eine 16-Jährige von einem von einem Lkw überfahren worden. Die Jugendliche starb noch am Unfallort.“
gefolgt von
„Die Jugendliche war am Morgen um 7.20 Uhr auf der Kurt-Schumacher-Straße in Richtung Innenstadt unterwegs. Laut Polizei fuhr sie mit ihrem Fahrrad auf dem Radweg. Parallel fuhr ein Lkw auf der Straße.
Als dieser nach rechts in Richtung eines Supermarktes abbiegen wollte, erfasst er die Jugendliche. Sie verstarb noch am Unfallort.“

Es wird als behauptet, dass ein LKW, also ein Fahrzeuge ein Mensch getötet hätte, obwohl dann schließlich doch noch ein Fahrer erwähnt wird.
„Wie es zu dem tödlichen Unfall kommen konnte, wird jetzt ermittelt. Die Polizei hat den Lkw des 45-jährigen Fahrers beschlagnahmt. Er stehe unter Schock und werde im Krankenhaus behandelt, heißt es.“

Es ist Verhöhnung von allen Opfern so zu tun, als wäre das KFZ an dem Tod schuld und nicht der Fahrer. Aus der Situation kann man ganz klar schließen, dass es definitiv ein Verschulden des Fahrers war, diesen allerdings erst zu erwähn und somit als völlig unbeteiligt darzustellen verhöhnt die Menschenwürde des Opfers dieser tödlichen Tat. Und es ist im WDR längst kein Einzelfall, dass derartige unwahre Behauptungen verbreitet werden.

Zudem ist das auch noch in vielerlei Hinsicht falsch, der LKW wurde auf der Fahrbahn gefahren. Auch der Radweg ist ein Teil der Straße. Bei Einfahrten ist besondere Vorsicht nötig.

Indem man so fehlerhaft über Tode berichtet verharmlost man die Taten der Personen am Steuer und sorgt für weitere Tote. Bildungsauftrag wäre hier über die Verkehrsregeln zu informieren und den Unsinn, welche die Polizei verfasst kritisch zu hinterfragen. Man fragt sich hier ob ein Praktikant im ersten Semester das verfasst hat.

Und das ist leider kein Einzelfall, sondern passiert ständig.

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#Duisburg: Nach Kollision stark eingeengter Radweg – #Fahrrad

Am Mittwoch fuhr ich mal wieder mir dem Fahrrad durch Logport. Dort sah ich dann eine extrem verbogene Leitplanke auf der Eisenbahnüberführung der Osloer Str., die vermutlich von einem LKW beschädigt wurde. Man kann deutlich erkennen, dass die Halterungen am Boden abgeschert wurden. Der Zweirichtungsfuß- und -radweg, der ohnehin schon sehr eng für Begegnungsverkehr ist, wurde dadurch noch weiter eingeengt. Zudem liegen noch jede Menge Überreste im Weg. Darunter Splitter von Scheinwerfern.

Es ist verwunderlich, dass noch der Sachbeschädigung der Leitplanke nicht zumindest der Weg richtig gereinigt wurde. Dies wird scheinbar nur auf der Fahrbahn gemacht und nicht für andere Verkehrsteilnehmende.

Zudem stellt sich mir Frage, wann die Beschädigung erfolgte. Ich habe mal nachgeschaut in der Straßenreinigungssatzung, der die Portalseite der WBD, wo man die Straßen eingeben kann nicht funktioniert. Dort steht für die Osloer Straße Reinigungsklasse C, was bedeutet „Reinigungsverpflichtung und wöchentliche Reinigungshäufigkeit“ ist 1x Wöchentlich.

Ich kann nicht ausschließen, dass die bereits länger her ist. Womit sich die Frage stellen würde, warum die WBD nicht richtig reinigen. Und dann stellt sich natürlich die Frage, wann das repariert wird, denn der Schaden an der Absperrung bei der Eisenbahnunterführung hat auch Ewigkeiten gebraucht, bis dieser behoben wurde.

Derzeit kann der Weg, aufgrund der Engstelle, nur in jeweils eine Richtung benutzt werden, wenn man einen knappen Abstand einhalten will. Ich wette wenn es den KFZ behindern würde, würde deutlich schneller behoben.

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#Kunst: Foto Wildheit und Zivilisation – #Duisburg

Für mich symbolisiert dieses Bild die Wildheit und zugleich die Zivilisation, welche die Dualität des Seins zeigt. Man erkennt Licht und Schatten, Wasser und Land. Einerseits ein Widerspruch, andererseits harmonisch miteinander.

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#Duisburg: Stadt widerspricht sich bei Parken und Gehwegen selbst – #Fußverkehr #Klimaschutz #Falschparken

Schon sehr lange gilt in Duisburg eine rechtswidrige Toleranz für Gehwegparken. Der GO-§-24-Antrag wurde m. W. übrigens nie beantwortet. Noch schlimmer wird es natürlich dadurch, dass man sogar deutlich weniger noch toleriert, allerdings ohne Rechtsgrundlage und natürlich nach aktueller Rechtsprechung völlig illegal.

Seltsamerweise steht im Protokoll an die BV-Rheinhausen:
„Da der knapp 2,00 m breite Gehweg ohnehin bereits nicht dem Mindestmaß von 2,5 m gem. den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) entspricht, sollte dieser aus verkehrsplanerischer Sicht nicht für den ruhenden Verkehr freigegeben werden.“
Sprich man will das Parken nicht erlauben, weil der Gehweg weniger als 2,5 m breit ist. Das passt nicht zusammen, wenn man einerseits durch einen Beschluss, der längst hätte aufgehoben werden müssen und einer pauschalen Parkerlaubnis auf Gehwegen gleich kommt aber andererseits keine Parken auf einem Gehweg erlauben will, der 2 m breit ist. Die Antwort an die BV -Rheinhausen ist natürlich völlig richtig, aber irgendwie wird hier nicht konsequent gearbeitet, wenn man hier ablehnt, aber den Beschluss nicht aufhebt.

Für mich ist einer der Wahlprüfsteine, dass ich wohl keine Partei wählen werde, die sich nicht explizit für Fußverkehr einsetzt. Bis jetzt habe ich hier keinen Antrag, der aktuell im Rat vertretenden Parteien gesehen, die rechtswidrige Situation zu beheben. Offensichtlich sind einem die Stimmen von Menschen mit KFZ wichtiger, wobei die ohnehin eher SPD oder CDU wählen. Wer ernsthaft für Klimaschutz ist, kommt um Durchsetzung der Parkverbote nicht herum.

Auch hier bleibt zu wenig Restbreite, wobei es auch keinen Grund für das Fahrzeug der Ärztin gibt, auf dem Gehweg zu stehen.

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#Duisburg: Umbau Sedanstraße – #Hochfeld #Fahrrad

Die Stadt Duisburg würde es sicherlich niemals zugeben, aber beim Umbau der Sedanstraße hat man meinen Vorschlag aufgegriffen. Damals hatte ich vorgeschlagen die Sedanstraße von der Rudolf-Schock-Straße abzukoppeln, um den Logistikverkehr zu beschleunigen.

Inzwischen hat man das umgesetzt.

Die Nase der Grünfläche bei der Rad- und Fußampel finde ich etwas irritierend. Und das Schild für einen gemeinsamen Rad- und Fußweg ist in typischer Duisburg Unfähigkeit natürlich falsch. Denn dadurch gibt man den Radweg in Gegenrichtung frei. Für einen Zweirichtungsradweg ist der Weg allerdings zu schmal.

Durch den Umbau dieser Stelle und der noch nicht fertiggestellten Brücke über die Heerstraße kann man mit dem Fahrrad ein relativ großes Stück ohne Ampeln und andere Hürden fahren, was den Radverkehr entspannter macht.

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#Verkehrsregeln: Wann ist eine Ampel nichtig? – #Fahrrad #Fußverkehr

Ab und an fragt man sich schon, warum eine Ampel für Fußverkehr mal wieder unnötig rot ist, obwohl weit und breit kein KFZ kommt. Das liegt natürlich auch daran, dass die Ampel zu starr eingestellt und zu sehr auf Autoverkehr fokussiert sind.

Es gibt Urteile, die sagen, dass man die Ampel nach einer gewissen Wartezeit von einem Defekt ausgehen kann und auch bei Rot fahren darf. Dies liegt daran, dass das rote Licht einen Verwaltungsakt darstellt. Verwaltungsakte können nichtig sein, nach § 44 VwVfG. Dort steht:
„(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.“

Aus meiner Sicht ist eine rote Ampel, wenn niemand kommt automatisch nichtig, denn es gibt ja keinen Grund für die rote Ampel, womit die Begründung des Verwaltungsaktes fehlerhaft ist. Denn es ist ja offensichtlich, dass hier nicht Rot ist, um jemand zu schützen, sondern es ist nur Rot, weil die Ampel so dumm geschaltet ist. Wenn die Stelle natürlich unübersichtlich ist, dann macht die Ampel natürlich Sinn, aber eine Ampel, wo keine Gefahr für Fußverkehr droht, weil kein KFZ kommt ist aus meiner Sicht nichtig. Zumal die Ampelphasen einseitig Fußverkehr bevorzugen. Dies gilt besonders, wenn man zudem erst noch drücken soll und die Wartezeit besonders lang ist.

Wie das bei kurzen Wartezeiten tagsüber ist, bin ich mir nicht sicher. Ich bevorzuge ohnehin Zebrastreifen, da KFZ-Verkehr anhalten muss und es ansonsten keine Wartezeiten gibt.

Bettelampel in London

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#Arschparken des Ordnungsamtes – #Düsseldorf

Dass man das Ordnungsamt in Düsseldorf dabei erwischt, wie es den Gehweg zuparkt und dadurch den Fußverkehrsfluss stört, passt zu der generellen Einstellung, was Falschparken angeht.

Auch an anderen Stellen, bei Baustellen und anderen Dingen wird keine erkennbare Rücksicht auf Fußverkehr genommen. Man geht nicht mit dem gehörigen Druck gegen Falschparken vor, obwohl das längst überfällig wäre.

Düsseldorf hat früher einen guten Eindruck gemacht, aber inzwischen sehr ich Düsseldorf als nicht so viel besser an, wie Duisburg bei den Themen Rad- und Fußverkehr. Man könnte da quasi ein Heer von Anwälten beschäftigen, um auch nur einen kleinen Teil der Mängel und Rechtswidrigkeiten zu beseitigen.

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#Baustellengrauen: Glasfaser behindert und gefährdet – #Duisburg #Rheinhausen #Exklusion

Es ist ein Unding, was einem in Duisburg manchmal zugemutet wird. So auch bei dieser Baustelle, wo der Gehweg eine Restbreite von gerade einmal ca. 70 cm aufwies.

Laut einschlägiger technischer Regeln ist die unterste Mindestbreite für Gehweg 1 m an kurzen Engstellen. Dies leitet sich u. a. aus der Breite von Rollstühlen, Rollatoren und Kinderwagen her. Nicht nur durch Arschparken wird der Gehweg immer wieder auf weniger eingeengt, auch durch solche Baustellen von rücksichtslosen Firmen, die ihre Glasfaser in den Boden bekommen wollen und denen Menschen mit eingeschränkter Mobilität faktisch egal sind.

Solchen Unternehmen sollte man ein Bauverbot in Duisburg erteilen, da die offensichtlich nichts taugen.

Laut Stadt hätte der Gehweg gesperrt werden sollen und eine Überleitung stattfinden sollen. Verkehrsrechtlich korrekt wäre das zwar aber auch unrealistisch bei sich schnell ändernden Baustellen. Man sollte nur einem Unternehmen erlauben Glasfaser zu verlegen und alle anderen müssen sich daran anschließen.

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#Düsseldorf: Polizei blockiert Rad- und Gehweg – #Autopolizei #Fahrrad #Arschparken

Dieses Bild bot sich mir neulich in Düsseldorf in der Nähe vom Bahnhof Derendorf.

Ein PKW stand zumindest teilweise auf dem Radweg und der Polizei blockierte mit seinem Motorrad Teile des Gehwegs an einer Engstelle. Ein Stück davor ist eine Breite Ein- und Ausfahrt zu einem Hotel.

Statt nach § 35 Abs. 8 StVO bei der Nutzung von Ausnahmeregeln durch die Polizei die geboten Vorsicht und Rücksicht zu praktizieren und lediglich ein wenig die Einfahrt zu blockieren, die nur selten genutzt wird. Blockiert die Polizei Radweg und Gehweg, denn das Fahrzeug stand aus meiner Sicht nur dort, weil der Polizist es so wollte.

Bußgeld für Falschparken auf dem Gehweg mit Behinderung ist 70 € und 1 Punkt, ebenso beim Radweg, eine Einfahrt dagegen ist deutlich günstiger und damit weniger schwerwiegend. Zumal der Radweg durch den blöden Knick natürlich eher schräg über die Einfahrt genutzt wird.

Es ist offensichtlich, dass auch Polizei auf dem Motorrad nur Autopolizei ist, die lieber Rad- und Gehweg blockiert als eine Einfahrt, obwohl die Verkehrsregeln in Kombination mit dem Bußgeldkatalog genau dies sogar vorgeben. Denn schließlich ist der Bußgeldkatalog Maßstab für Sicherheit und Ordnung. Je niedriger das Bußgeld desto geringfügiger der Verstoß. Deshalb müssen die Stellen mit Sonderrechten immer den geringsten Verstoß wählen, der möglich ist.

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#Fahrrad: Was hat man sich bei B.A.S. da gedacht? – #Verkehrssicherheit

Wenn man einen schmalen Rad- und Gehweg in zwei Richtungen hat, dürfte das letzte was man braucht eine Stange sein, welche in den Weg ragt. Genau das habe ich aber so gesehen und fotografiert.

Keine Ahnung, warum man da eine Stange, ohne Reflektion zwar am Rand aber in einen Radweg hängt, wo es Nachts ziemlich dunkel ist. Für mich qualifiziert auch dies als gefährliches Hindernis (§ 315b StGB), aber Staatsanwaltschaften nicht gewillt sind so etwas zu verfolgen, würde eine Anzeige nichts bringen.

Aus meiner Sicht müsste man deutlich mehr Wert auf korrekte und ungefährliche Beschilderung legen und bei Verstößen auch entsprechende Bußgelder verhängen.

Frage mich wie die Autopolizei es wertet, wenn deshalb jemand zu Schaden kommt. Ob dies dann wohl als Alleinunfall gezählt wird, obwohl es an einem Fremdverschulden liegt?

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#Arschparken: Taxi vor dem Johanniter Krankenhaus

Am Johanniter Krankenhaus am Haupteingang gibt es einen Bereich, der als Fahrbahn markiert ist und einen, der als Gehweg markiert wurde. Das Taxi stand natürlich genau dort, wo eigentlich Gehweg ist, anstatt wenn man schon unbedingt vor der Tür parken muss, auf der Fahrbahn zu halten. Das wäre dort auch kein Problem, da Krankenwagen einen anderen Weg nehmen und dort eine Sackgasse ist.

Aber nein, das Taxiunternehmen blockiert hier lieber den Gehweg, was äußerst unangenehm ist, wenn man eh schon nicht so gut laufen kann.

Ich mein, was soll man von einem Unternehmen halten, was nicht einmal an einem Krankenhaus Anstand zeigt? Wobei natürlich auch andere dort parken. Ist leider Privatgrundstück soweit ich weiß, weshalb Anzeige nichts bringen dürfte. Wäre hier also Aufgabe des Krankenhauses für Einhaltung der Verkehrsregeln zu sorgen und sei es durch Schranke. Mir ist klar, dass nicht alle bis zum Eingang laufen können, aber jene zu behindern, die es zumindest so halbwegs können ist einfach sehr unanständig.

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#Duisburg: Begrünte Haltestelle an falscher Stelle – #Greenwashing

Mit begrünten Haltestellen will die Stadt Duisburg angeblich etwas für Insekten und gegen Überhitzung tun. Ein schönes Beispiel wie undurchdacht das Ganze ist, sieht man an einer Haltestelle in Rheinhausen.

Die Haltestelle ist erkennbar begrünt, steht allerdings unter Bäumen, die für einen Bewuchs sorgen, als den angedachten mit Pflanzen, die mit wenig Wasser und viel Hitze auskommen. Offensichtlich hat man sich hier keine Gedanken gemacht und einfach nur noch eine Haltestelle aufgestellt, damit man diese in irgendeiner Bilanz aufführen kann. Einen anderen Sinn kann ich hier nicht erkennen.

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#Duisburg: DVG parkt ständig auf dem Gehweg am HBF – #Fußverkehr #Fahrrad #Arschparken

Die DVG hat offensichtlich viele Fahrzeuge für alle möglichen Zwecke, aber scheinbar keinen Parkplatz am Hauptbahnhof. Die Stadt Duisburg scheint das zu erlauben, dass der Rad- und Gehweg erheblich eingeengt wird. Denn bis zur Passage ist Radverkehr erlaubt. Aber statt für einen Parkplatz zu Sorgen oder das Personal woanders hin zu verlagern, wo ein Parkplatz zur Verfügung steht, denken sich Stadt und DVG wohl, dass es ganz toll ist das Pflaster dort zu zerstören und und Rad- und Fußverkehrsfluss zu beeinträchtigen.

Und nein Sonderrechte gelten nicht unbeschränkt.

Und natürlich stellt man sich direkt vor die Tür, weil ein paar Meter laufen für die Leute von der DVG scheinbar zu viel ist. Man könnte natürlich ganz legal einen Parkplatz beim Fahrradgeschäft anmieten, aber das will man scheinbar nicht.

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#Baustellengrauen: Atroper Straße Gehweg blockiert – #Duisburg #Rheinhausen

An der Atroper Straße in Rheinhausen, haben die „Baustellenexperten“ mal wieder ganze Arbeitet geleistet. Auf dem Verkehrsportal der Stadt steht:
„Keine Beeinträchtigung des Fußverkehrs“
Wobei die Stadt ja an derer Stelle behauptet Fußverkehr wäre kein Verkehr und dürfte deswegen behindert werden. Jedenfalls im Fall der Baustelle wurde mitten auf dem Gehweg ein Schild gestellt. Links und Rechts bleiben gerade einmal knapp 40 cm. Die gepflasterte Fläche daneben gehört nicht zum Gehweg, sondern ist der Parkplatz eines Supermarkts, den man eigentlich hätte enteignen müssen für einen ausreichend breiten Gehweg, aber Parkplätze sind der Stadt ja heilig. Ebenso Einfahrten, denn man stellt offensichtlich lieber Schilder mitten auf dem Gehweg. Aus welchen Gründen auch immer.

Vielleicht sollten die zuständigen Behörden bei der Stadt endlich mal ihre Arbeit machen, nachdem die Beschäftigten dort qualifiziert wurde, denn offensichtlich kennt man weder die Verkehrsregeln noch will man für deren Einhaltung sorgen, stattdessen immer wieder Verstöße beim Aufstellen von Schildern in Baustellen und totale Verwirrung, obwohl dies nicht zulässig ist. Bei Beschwerden gibt es nur Ausreden, dass man zu viel zu tun hätte, was aber auch daran liegt, dass man wohl weder das Handwerk beherrscht noch für Durchsetzung sorgt. Scheinbar ist zudem das Ausstellen von KFZ-Kennzeichen und Führerscheinen wichtiger, als die Umsetzung der Verkehrsregeln.

In der lokalen Politik sucht man auch vergeblich nach Stimmen, die sich deutlich für eine Einhaltung der Verkehrsregeln durch die Stadt einsetzen. Teilweise werden ja sogar weitere Verstöße beantragt. Die rechtswidrige Erlaubnis zum Falschparken von 2002 wurde ja trotz Urteil aus Bremen auch noch immer nicht aufgehoben.

Welchen Grund gibt es da sich an die Verkehrsregeln zu halten, wenn die Verwaltungsakte grob fehlerhaft oder sogar rechtswidrig sind? Man muss in Duisburg ja quasi davon ausgehen, dass die Verkehrsschilder ohne Sachverstand und Prüfung aufgestellt wurden.

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#Meta klaut scheinbar geistiges Eigentum für KI – #Copyright #AI

The Atlantic berichtet: „Meta pirated millions of books to train its AI.„, auf der Seite finden sich auch Links zu den Werken, welche zum Training genutzt wurde. Es sind laut der Suchfunktion auch mehrere Werke von mir dabei.

Während Firmen Abmahnungsorgien gegenüber Privatpersonen praktizieren hört man derzeit kaum etwas dazu, dass Meta sich an Raubkopie bereichert, denn schließlich dient die KI dem Geschäft und somit ist ein Training mit geklauten Werken eine Bereicherung. Scheinbar meinen reiche Konzerne sich alles erlauben zu dürfen, da sie sich hinter einem Heer von Rechtsanwälten verstecken.

Auch bei WhatsApp sollen die Daten zum KI-Training genutzt werden. Würde mich nicht wundern, nur wie kann man dagegen vorgehen? Außer natürlich Whatsapp gar nicht erst zu nutzen. Die Spyapp kommt mir nicht aufs Handy, auch wenn der Gruppenzwang erheblich ist.

Bin mal gespannt, ob Facebook diesen Beitrag zulässt, würde mich nicht wundern, wenn die das nicht wollten.

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#Duisburg: Wenn der Keller unter Wasser steht, liegt es auch an WBD

Einer der Gründe für Überschwemmung von Kellern sind Abflüsse, die nicht oder nicht richtig gereinigt wurden. Ende Januar entstand das unten angehängte Bild. Also deutlich nach der Zeit, wo die Bäume die Blätter abwerfen. Und an auffällig vielen Stellen, sieht das in diesem Jahr so oder so ähnlich ist.

Da stellt sich die Frage, was da das Problem ist. In Parks werden die Beete gefegt, damit kein Laub liegt, aber an den wirklich wichtigen Stellen wird nichts getan? Natürlich kann es auch an der Bevölkerung liegen, wenn diese Laub in den Rinnstein fegt, obwohl es verboten ist. Da die WBD aber keine Bußgelder für solches Fehlverhalten verhängen, interessiert das Verbot niemanden. Regeln nützen nichts, wenn man diese nicht durchsetzt und Verstöße nicht auch unangenehme Konsequenzen haben.

Gerade bei der Zunahme von Starkregen durch die menschengemachte Klimaerwärmung sollte man deutlich besser die Infrastruktur pflegen, welche Überschwemmungen verhindern soll. Oder, nicht ganz ernst gemeint, ist dies die neue Taktik zur Regenrückhaltung?

Natürlich reagieren die WBD auf Hinweise und beseitigen Mängel dann auch, allerdings sollte es aus meiner Sicht keine Hinweise der Bevölkerung brauchen. Normalerweise müsste so etwas schon bei Begehungen der Straßen auffallen.

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#Baustellengrauen: Gehwegblockierung durch Schilder Vom-Rath-Str – #Duisburg

In Duisburg fragt man sich ständig ob bei der Schilderaufstellung nachgedacht wird. Hier ein Beispiel von der Vom-Rath-Str. in der Innenstadt, wo derzeit gebaut wird.

Ist natürlich ein kein Einzelfall aber exemplarisch für das Fehlverhalten bei Baustellen. Erst einmal ist es völlig hirnrissig das Schild mit dem Hinweis auf eine Abbiegepflicht an diese Stelle zu stellen. Hinter einen Laternenmast, wo man es leicht übersieht. Der Laternenmast hätte sich angeboten oder der eh vorhandene Schilderpfahl, an dem die Straßennamen hängen. Dann stehe an genau der Stelle weitere Schilderfüße, welche den Gehweg unzulässig einengen. Die Mindestbreite von Gehwegen wird hier, völlig ohne jede Not, nicht eingehalten.

Was machen da Menschen mit mit Rollator oder Rollstuhl?

Warum ist die Stadt Duisburg nur so rücksichtslos, bzw. sorgt nicht für die notwendige Rücksicht?

Schilderfuß mit Sprühkreide markieren, so kann einfach kontrolliert werden ob dieser noch richtig steht, wenn nicht Bußgeld für die Schilderfirma.

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#Duisburg: Warum Slalom für Fußverkehr?

Man fragt sich, wenn man in Duisburg unterwegs ist manchmal welche geistige Umnachtung zu solchen Planungen führt.

Auf dem Bild sieht man ein Fahrrad, wo man sich fragt, warum das überhaupt auf dem engen Gehweg steht, ein Schild und ein Laternenmast und ein Parkscheinautomat.

Da stellt sich doch direkt die Frage warum der Parkscheinautomat mitten auf dem Gehweg steht und nicht dort wo dieser hingehört auf der Fahrbahn, wo der Fußverkehr nicht behindert wird oder zumindest am Gehwegrand. Irgendjemand hat da bei der Planung definitiv nicht aufgepasst und völlig unsinnig zur Behinderung des Fußverkehrsfluss beigetragen. Andererseits weiß man von vielen Stellen in Duisburg, dass die Stadtverwaltung die Verkehrsregeln zumindest teilweise gar nicht kennt bzw. vorsätzlich falsch auslegt. Überwiegend zum Nachteil von Rad- und Fußverkehr. Insbesondere natürlich in Baustellen. Aus meiner Sicht ist das Staatsversagen im Kleinen.

Wäre natürlich in Hinblick auf die Kommunalwahl spannend wer da ernsthaft antritt etwas zu verbessern und wer nur vortäuscht mit kleinen Einzelmaßnahmen.

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#Spam in der Signal App für Buzz Capitalize – #Warnung

Da ich Online nichts dazu fand hier mal einen Warnhinweis zu Spam von Buzz Capitalize, wer immer das sein mag.

Dort bekam ich eine Kontaktanfrage, bei der man sich schon fragt, was das soll und wie die überhaupt an meine Nummer gekommen sind. Es war eine Werbung für eine angebliche Investoren Gruppe, was allerdings völlig Gaga ist, wieso man in Signal für eine WhatsApp-Gruppe Werbung macht. Meta kommt mir nicht aufs Handy, egal wie viele dem WhatsApp-Kult anhängen.

So oder so, sollte man bei so komischen Anfragen vorsichtig sein und wenn die so eindeutig Spam sind, sofort melden. In dem Fall vermute ich unseriöses Aufschwatzen von irgendwelchen „Tipps“ an Laien.

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#Duisburg: Deaktivierung Ampelanlage Parkhaus Theater am Marientor bei geschlossenem Tor

Deaktivierung Ampelanlage Parkhaus Theater am Marientor bei geschlossenem Tor

An der Heerstraße 24 liegt ein Parkhaus, was fast immer geschlossen ist, dennoch ist dort eine Ampel, die immer wieder auch für den Fußverkehr Rot anzeigt, obwohl die Tore des Parkhauses zu sind und keinerlei Grund besteht die Ampel zu beachten.

Warum läuft die Ampel also permanent, obwohl diese inkl. Ampelüberweg über die Heerstraße nur benötigt wird, wenn das Parkhaus genutzt wird. Dann macht die Ampel Sinn ansonsten nicht.

Aus meiner Sicht ist das Rot für Fußverkehr zwar eh nichtig, da es an Ernsthaftigkeit mangelt, allerdings dürften derartige Ampeln bei vielen anderen dazu führen, dass die sich gar nicht mehr an Ampeln halten, weil das eh willkürlich und nicht nachvollziehbar erscheint.

Auch KFZ und Fahrradverkehr werden an dieser Ampel unnötig ausbremst, zumal kurz davor und dahinter zwei weitere Ampeln sind.

Davon abgesehen kann man natürlich auch Strom sparen, wenn die Ampel nur dann aktiv ist, wenn das Tor des Parkhauses geöffnet ist.

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10 Jahre Fahrverbot – #Natenom #Autojustiz #Automorde

Wer bei einem Unfall jemanden verletzt oder gar tötet, sollte auch bei nur einer Teilschuld automatisch 10 Jahre Fahrverbot bekommen und danach völlig neu einen Führerschein machen müssen.

Die derzeitigen billigen Geldstrafen schrecken Menschen, die andere töten nicht wirklich ab. Wenn man aber damit rechnen müsste, dass es nicht bei einer billigen Geldstrafe bleibt, sondern der Lappen weg ist und das mind. 10 Jahre. Dann müsste man davon ausgehen, dass die Menschen vorsichtiger fahren.

Wenn man schaut, wie billig jener davon gekommen ist, der Natenom getötet hat, obwohl die Sache offensichtlich zumindest fahrlässige Tötung war, dann stellt sich mir die Frage, wie sich man im öffentlichen Raum ist.

Es ist davon auszugehen, dass riskanter Fahrstil deutlich abnehmen wird, denn gerade die Raser usw. fahren gerne Auto. Aber mit der deutschen AUTOkratie würde das natürlich schwierig.

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#Duisburg: Autoschwurbelstadt arbeitet nach Phantasie-StVO – #Fußverkehr #Ihcars #AllCarsAreBad

Ich würde ja zugerne erleben, dass die Stadt Duisburg im Verkehrsbereich nach Recht und Gesetz arbeitet. Stattdessen herrscht hier eine sehr fragwürdige AUTOkratische Rechtsauffassung, die sich nicht mit den Tatsachen deckt. Trotzdem ist die Stadt Duisburg in der AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte), ich wäre ja für den sofortigen Rauswurf. Die Bezirksregierung Düsseldorf taugt auch nichts, da dort im Verkehrsbereich ebenfalls Inkompetenz oder Unwillen rumsitzt, denn selbst bei klaren Rechtsverstößen wird nichts unternommen.

Und dann wundern sich viele aus der Politik, warum man staatlichen Stellen nicht vertraut? Das liegt genau an solchen Dingen. Ob es Inkompetenz, Unwillen oder gar Vorsatz ist, vermag man von außen nicht zu sagen, aber definitiv ist da etwas verfault im Städtchen Duisburg.

Ich hatte vor ein paar Tagen von der Stadt die Genehmigung für Ladensäulen mitten auf dem Gehweg angefordert. Diese „Genehmigung“ bekam ich erstaunlich schnell bei Frag den Staat. Die Antwort ist dermaßen bizarr, dass man erst einmal eine Nacht drüber schlafen muss, bevor man etwas drüber schreibt.

Erste Behauptung in dem Antwortschreiben, die völlige Inkompetenz in Hinblick auf Belange des Verkehrs offenbart:
„Die Ladesäulen und das Zubehör sind verkehrsfremde Einrichtungen und gelten somit als „Hindernisse“ im Sinne des § 32 StVO. Sie sind geeignet, den Verkehr zu erschweren und somit auf den Anlagen des fließenden und ruhenden Verkehrs als Einrichtung nicht zulässig.“
Offensichtlich lebt die Verwaltung noch im düsteren Mittelalter, wo nur KFZ Verkehr sind. Denen scheint nicht klar zu sein, dass auch Rad- und Fußverkehr fließender Verkehr sind, wonach man die Ladesäulen auf dem Gehweg gar nicht hätte genehmigen dürfen, weil diese ja den fließenden Fußverkehr behindern. Oder wird die Arbeit von Praktikanten erledigt, während andere die Füße hochlegen? Ich verstehe es echt nicht, wo man ernsthaft als Stadt so einen Unsinn behaupten kann. Zumal es in § 32 gar nicht um Ladesäulen geht. Und wenn es darum ginge wären, wie bereits geschrieben, diese auf dem Gehweg ebenfalls unzulässig, weil auch FußVERKEHR zum Verkehr zählt.

Weiter behauptet man:
„Im Bereich von Senkrechtaufstellungen der Parkstände – wie im vorliegenden Fall – sieht die Richtlinie „Empfehlungen für die Anlagen des ruhenden Verkehrs – EAR Ausgabe 2023″ eine Tiefe des Parkstreifens von 4,5m und einen Überhangstreifen von 0,7m vor. Der Überhangstreifen dient als Sicherheitsfläche, wenn das Fahrzeug mit Front oder Heck über die Parkplatzfläche hinausragt.“
Da ist allerdings kein Überhangstreifen, sondern ein Gehweg und nach einschlägiger Rechtsprechung, welche jegliche technische Richtlinie schlägt, denn diese sind nicht verbindlich, darf kein Teil eines KFZ ins Parkverbot ragen und für sämtliche Gehwege gilt nun einmal ein Parkverbot, wenn es nicht explizit erlaubt ist.

Wenn der Gehweg vorher deutlich breiter war und mehr als ein Meter wegfällt, behauptet die Stadt:
„Die Restgehwegbreite beträgt 1,7m; von einer Platzierung „mitten auf dem Gehweg“ kann keine Rede sein.“
Auf ein paar Zentimeter mehr weniger kommt es da wohl kaum mehr an, zumal das optisch sehr eindeutig ist. Von mir aus sind es auch nur 2/5, was quasi aufs Gleiche hinausläuft. Fun Fact am Rande, in Düsseldorf hat man die Ladestation sogar in der Haltebucht errichtet und nicht auf dem Radweg oder gar dem Gehweg. Wenn man will geht das also.

Nach den Unterlagen der Stadt braucht man scheinbar keine Genehmigung, sondern eine Sondernutzungserlaubnis, während die Stadt zeitgleich immer betont, dass eine Einschränkung des Verkehrsflusses nicht ohne Gefahrenlage zulässig wäre. Aber offensichtlich gilt dies auch nur für den KFZ-Verkehr. Und ebenfalls wird gefordert, dass kein Parkraum verloren geht, dass heißt Parkraum ist der Stadt definitiv wichtiger als Fußverkehrsraum. Zugleich fordert man, dass ein Gehweg von nur 1,5 verbleiben muss, obwohl dies nach den Richtlinien für Gehwege zu wenig ist. Dort wird auch der Abstand von 0,5 m für ruhenden Verkehr noch einmal wiederholt, obwohl es dafür keinerlei Rechtsgrundlage und schon gar keine Begründung gibt. Lediglich für fließenden Verkehr gibt es explizite Vorgaben.
Die Sondernutzungserlaubnis ist übrigens rechtlich eine Genehmigung, gegen die man auf Klagen kann, insbesondere wenn die Rechtsgrundlage rechtswidrig ist. Das gesamte Schreiben hat den Charakter eines Verwaltungsaktes und da es negative Auswirkungen auf den Gehweg gibt, hätte man aus meiner Sicht eigentlich auch die Bevölkerung hören müssen.

Man beachte auch die von der Stadt gelieferten Bilder, wo man deutlich ein Schild erkennen kann, was den Gang über diesen Weg zum Slalomkurs macht, was übrigens „ganz toll“ ist, wenn man mit dem Rollstuhl unterwegs ist. Aber was interessiert die Verwaltung schon Fußverkehr, für die ist ja nur KFZ-Verkehr echter Verkehr.

Schön ist auch auf dem vierten Bild zu erkennen, dass man sich die zweite Säule ausgewählt hat, die etwas mehr Platz auf dem Gehweg lässt, denn bei der anderen sind es nur 1,6 m inkl. Bordstein. Wenn man nur die Gehwegplatten zählt, sind 3 Platten von 8 Platten blockiert und man muss dazu ja noch mehr Abstand halten wegen der Kabel, die erkennbar weiter in den Gehweg hängen. Alles nur weil der Stadt Duisburg Parkplätze wichtiger sind als Fußverkehr. Nicht ohne Grund Klage ich bereits in einem Fall. Es ist zweifelhaft, dass sich in Duisburg etwas ohne juristischen Druck wirklich verbessern wird, solange die Verwaltung das Recht nicht versteht oder gar vorsätzlich ignoriert. Wobei ich eher von Vorsatz ausgehe, da die Fakten ja bekannt sind. Es ist zudem ein Trauerspiel, dass die Parteien da nur zuschauen oder tragen die alle das sogar mit? Werde definitiv keine Ja-Sager und Abnicker wählen, die sich immer wieder schön brav hinter eine rechtswidrig handelnde Verwaltung stellen, statt Willen zur Problemlösung zu zeigen.

Klimafreundlich Mobilität wird zugunsten einer anderen Antriebsart von KFZ blockiert. Das ist keine Verkehrswende, sondern nur eine Antriebswende, bei der man überall auf Gehwege Tankstellen baut. Dadurch wird der Fußverkehr noch mehr behindert, als ohnehin schon durch das ganze rechtswidrig tolerierte Gehwegparken ist.

All Cars Are Bad

Die laut Stadt nicht die Hälfte des Gehweg blockierenden Ladesäulen, für mich ist mehr als 3/8 auch fast die Hälfte

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#Duisburg: Finden Begehungen mit geschlossenen Augen statt? – #Rheinhausen #Fußverkehr

Angeblich werden die Straßen regelmäßig begangen und überprüft. In einem Fall in Neumühl war das durchaus ausreichend häufig, aber wesentliche Mängel wurde trotzdem übersehen. Wobei dies nur der Pflanzenwuchs alleine war. Damit sich so ein Haufen Erde, wie auf dem Bild zu erkennen, bildet muss man schon ein Jahrzehnt nicht hinsehen.

Wirkt auf mich, als fänden viele „Begehungen“ mit dem KFZ statt und ohne darauf zu achten, wie es für Fußverkehr aussieht. Entweder das oder man muss schon blind sein, um so etwas zu „übersehen“. Da ist das nicht mehr entzifferbare Verkehrszeichen ja noch harmlos.

Ich werde jetzt explizit nicht schreiben, wo sich die Stelle befindet, sondern mal in einigen Wochen vorbeigehen und schauen, ob man dies bei der Kontrolle bemerkt hat. Denn es bringt nichts ständig auf Einzelfälle hinzuweisen, wenn das System offensichtlich marode ist bzw. nicht funktioniert. So etwas muss bei den Begehungen auffallen, ebenso wie zugewachsene Rad- und Gehwege.

Und in Hinblick auf die Kommunalwahlen habe ich nicht den Eindruck, dass sich auch nur eine Partei um Fußverkehr kümmert. Es gibt bisher nicht einmal einen Antrag auf Aufhebung der rechtswidrigen Falschparktoleranz.

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#Duisburg: Autoschwurbelstadt blockiert halben Gehweg für E-Autos – #Fußverkehr #Klimasschutz

In Düsseldorf gibt es Ladestationen für E-Autos, die auf dem Parkplatz stehen. Die Autoschwurbelstadt Duisburg dagegen ist der Meinung, dass der Fußverkehrsfluss ruhig beeinträchtigt werden darf und errichtet die Ladesäulen so beschissen, dass der halbe Gehweg gesperrt ist.

Wenn man die Gehwegplatten anschaut, welche 30er sein dürften, dann stehen von 2,4 m nur noch 1,5 m des Gehweg für Fußverkehr zur Verfügung. Man hat erst einmal 0,5 m inkl Kantstein Abstand gelassen, bevor Pfosten installiert wurden und dann stehen die Ladesäulen selbst auch noch ein Stück weiter, dabei darf ohnehin kein Teil des KFZ ins Parkverbot ragen, weshalb also dann so viel Abstand? Da es hier um Parkplätze geht, gilt die 0,4 m Abstand zum Fahrbahnrand nicht. Wobei die ohnehin nur für Verkehrszeichen gilt. Für Pfosten wären das gerade einmal 0,25 m wobei wie gesagt ohnehin kein Fahrzeug über den Bordstein ragen darf, es hätte also ein erhöhter Betonbordstein gereicht, da es sich um klar von der Fahrbahn abgegrenzte Parkplätze handelt.

Scheinbar wurde auch dies mal wieder von Leuten genehmigt, die keine Ahnung haben. Sich dann aber vermutlich groß brüsten, dass man etwas für Klimaschutz tun würde, während man wirklich klimafreundlichen Verkehr benachteiligt.

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#Automorde: Autos erfassen nicht, Autos touchieren nicht, Autos kollidieren nicht usw. – lernt endlich Deutsch!

Die Autopolizei nutzt gerne Verharmlosung von sog. Unfällen.
Da werden dann Unschuldige vom Auto erfasst, oder Radfahrer vom Auto touchiert oder Auto kollidieren mit etwas. Auch geraden Autos nicht einfach so von Fahrbahn auf Gleise oder kommen von der Fahrbahn ab.

Es nervt einfach nur, wenn weder Polizei noch Medien die deutsche Rechtschreibung beherrschen und sog. Unfälle unehrlich beschreiben. Oft werden direkt noch weitere Ausreden für die Person am Steuer erfunden, wie etwa „übersehen“.

Erst einmal, wenn man den „Unfall“ nicht korrekt beschreiben kann, dann lässt man die Pressemeldung am Besten ganz sein. Dann sollte immer das definitiv passiert ist klar beschrieben werden. Wenn ein Autofahrer ein Radfahrer anfährt, dann ist das der Sachverhalt. Warum das so ist, ist dann die Ermittlung der Schuldfrage. Im Normalfall ist es offensichtlich wer sich falsch verhalten hat.

Wenn ein LKW-Fahrer beim Rechtsabbiegen jemand tötet oder verletzt ist der LKW-Fahrer bereits nach StVO immer schuldig, weil er nicht so gefahren ist, dass nichts passiert. Auch wenn Kinder verletzt werden liegt die Schuld immer bei der Person am Steuer.

Fakt ist auch, wenn ein Auto von der Straße gefahren wird oder wo gegen gefahren wird, ist die Person am Steuer verantwortlich. Völlig egal ob es überhöhte Geschwindigkeit oder fehlende gesundheitlich Vorsorge ist.

Autos sind nur die Waffen, die nicht selbständig handeln. Verantwortlich ist immer die Person am Steuer. Und man verliert auch nicht die Kontrolle, sondern gibt diese durch Fehlverhalten auf, da man noch StVO so fahren muss, dass man das Fahrzeug immer unter Kontrolle hat. Technische Defekte, die in seltenen Fällen Ursachen sein können, dürften überwiegend auf mangelhafte Wartung zurückzuführen sein. Aber man muss vor der Fahrt den Zustand des Fahrzeugs prüfen und wenn man schaut, wie oft KFZ mit kaputten Scheinwerfern unterwegs sind, wird das nicht gut gemacht.

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#Duisburg: Lob für DVG – #Rheinhausen #ÖPNV

Wegen einer Baustelle an der Atroper Straße wurde die Haltestelle Rheinhausen Markt verlegt. Die Busse halten nun an der Duisburger Straße für einige Zeit. Als ich das erste Mal dort war, nieselte es leicht und mir fiel auf, dass es da nichts zum Unterstellen gab. Deswegen schrieb der DVG, weil ja doch sehr viele Menschen am Markt ein- und aussteigen, ob man da nicht etwas temporäres aufstellen könnte. Zumal man ja auch nicht weiß, ob die Baustelle nicht doch etwas länger dauert.

Per Email bekam ich die Antwort, dass man das prüfen würde. Vor kurzem sah ich dann, dass da nun wirklich ein Wartehäuschen steht und die Menschen, die dort warten nicht mehr im Regen stehen. Danke an die DVg und wer immer noch daran mitgewirkt hat. Gibt ja ansonsten leider einiges zu meckern, aber das finde ich sehr gut.

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#Autopresse: Inkompetenz des #WDR bei „Unfällen“ – #Verkehrssicherheit #VisioZero

Ständig berichtet der WDR falsch bzw. grob fehlerhaft über sogenannte Unfälle. So auch hier unter dem Titel:
Kind übersieht Bus – mit Kopfverletzungen ins Krankenhaus
Weiter heißt es da:
„Nach bisherigen Informationen wollte das Kind mit einem Tretroller eine Hauptverkehrsstraße überqueren – und zwar an einer Querungshilfe. Dabei übersah es offensichtlich den herannahenden Linienbus. Trotz einer Notbremsung erfasste der Bus das Kind mit seiner Front.“

Dem Text kann man klar entnehmen, dass es ein 7 jähriges Kind war. Wie kaputt muss man sein, um dem Kind die Schuld dafür zu geben, dass es von einem sich falsch verhaltenen Busfahrer angefahren wurde?

Und nein man muss nicht dabei gewesen sein, um zu Wissen, dass das Fehlverhalten beim Busfahrer lag. Es reicht ein Blick in die StVO:
„(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“

Dass Kinder nicht richtig aufpassen ist normal, wer aber ein tonnenschwere Gefährt lenkt muss nicht nur aufpassen, sondern jegliche Gefährdung für Kinder ausschließen. Dies lässt nur den Schluss zu, dass der Busfahrer nicht aufgepasst hat.

Ferner lässt die Überschrift den Schluss zu, dass man nicht einfach den Mist übernehmen sollte, den die Polizei fabriziert, die offensichtlich ebenfalls keine Ahnung von der Verkehrsregeln hat, denn ansonsten hätte man wohl nicht beim WDR zu dem Schluss gelangen können, dass das Kind schuld wäre.
Und das quasi einfach nur abgeschrieben wurde, kann man hier sehen.

Hätte sich der Busfahrer StVO-konform verhalten, wäre das Kind nicht verletzt worden, dass erwähnen aber weder die Polizei noch der WDR. Damit werden die Fakten verzerrt und man gibt dem Kind die Schuld. Angeblich schreibt die Polizei so, damit sie nicht voreingenommen wirkt. Allerdings einseitig jemand die Schuld geben und damit den Busfahrer entschuldigen erweckt den Eindruck, dass sogenannte Unfälle immer die Schuld der anderen wären, dabei lastet die Hauptverantwortung immer bei jenen, die eine tonnenschwere Maschine steuern.

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#Motonormativity: Rad- und Fußverkehr bei Modelleisenbahn – #Fahrrad #Gehweg

Neulich musste ich mal wieder am HBF Duisburg warten und mein Blick fiel in diese Box, wo man mit einer Modelleisenbahn spielen kann. Eigentlich eine schöne Idee, allerdings fiel mir da ein erhebliches Manko auf.

Es gibt zwar etwas Fußverkehr, aber in der Modelllandschaft gibt es nicht einen Rad- oder Fußweg. Man könnte auch sagen, dass das Modell die Vergangenheit zeigt bzw. zwar das nachhaltige Verkehrsmittel Eisenbahn im Fokus steht, daneben aber sehr starke Motonormativity vorherrscht.

Insgesamt ist mir das Modell zu autolastig und damit unrealistisch. Keine Ahnung, ob die Modellbausätze nichts anderes hergeben, aber sicherlich gibt es Lösungen für realistischere Modelle und sei es ein Schutzstreifen auf die Fahrbahn gepinselt.

Man darf schließlich nicht vergessen, die wenigsten fahren zum Bahnhof mit dem KFZ. Die Mehrheit wird entweder ÖPNV nehmen, das Fahrrad oder zu Fuß kommen und Modelle sollte schließlich auch die Kundschaft ansprechen.

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#Verkehrsnachhilfe: Haifischzähne – #VisionZero #Fahrrad

Autofahrende kenne bekanntliche etliche Verkehrsregeln nicht, weil diese vor mitunter vielen Jahrzehnten den Führerschein gemacht haben und sich nicht auf dem laufenden gehalten haben.

Eines dieser Verkehrszeichen sind die sogenannten Haifischzähne, Verkehrszeichen 342 in Anlage 3 der StVO.

Als Erläuterung steht in der StVO:
„Die Markierung hebt eine Wartepflicht infolge einer bestehenden Rechts-vor-links-Regelung abseits der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie weiterer Hauptverkehrsstraßen und eine durch Zeichen 205 oder 206 angeordnete Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs im Zuge von Kreuzungen oder Einmündungen von Radschnellwegen hervor. Im Fall dieser Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs sind die Markierungen auf beiden Seiten entlang der Fahrbahnkanten des Radschnellwegs mit den Spitzen in Richtung des wartepflichtigen Verkehrs anzuordnen.“

Ich würde mal vermuten den wenigsten ist diese Wartepflicht bekannt. Die Spitzen zeigen in Richtung der Personen, die warten müssen.

Verwunderlich ist allerdings, dass dies nicht auch für Fußverkehr möglich ist. Wenn man einen durchgehenden Gehweg hat, wäre es von Vorteil die Wartepflicht für Autofahrende zu betonen, da diese das von sich aus teilweise nicht verstehen und darauf zurasen. Aber dafür sind nach der Erläuterung die Haifischzähne nicht vorgesehen. Im Prinzip hat der Zebrastreifen zwar diese Wirkung benötigt aber mehr Farbe. Wobei vermutlich mehr Autofahrende die Bedeutung eines Zebrastreifens kenne.

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#Duisburg: Gehweg unter Laub versteckt – #Rheinhausen #Fußverkehr

In dem Bereich der Moerser Straße zwischen Brücke der Solidarität und Fährstraße in Rheinhausen fühlt sich offensichtlich niemand zuständig für die Reinigung des Gehwegs. Die Folge davon ist, dass sogar Mitte Februar mehrere Zentimeter hoch das Laub auf dem Gehweg liegt. Wenn es trocken ist geht das noch, wenn es allerdings feucht ist, wird das rutschig.

Es wird Zeit, dass man für Verstöße gegen die Reinigungspflicht endlich Bußgelder verhängt und nicht immer nur nett bittet. Das funktioniert in einer egoistischen Gesellschaft nicht. Im Gegenteil das man mit einem freundlichen Schreiben davon kommt motiviert nicht zum Einhalten der Regeln bei Leuten, die bequem sind.

Wobei in dem Bereich auch die Stadt selbst zuständig sein könnte, weil zumindest teilweise direkt daneben eine Straße verläuft. Und hätte den WBD das nicht eigentlich auch auffallen müssen bei den regelmäßigen Begehungen?

An den Taten soll man Sie messen.

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#Hochfeld: Hat man Fußverkehr vergessen? – #Duisburg #Gehweg

Es ist mir unverständlich, warum die Wirtschaftsbetriebe bei ihrem neuen Betriebshof in Hochfeld den Fußverkehr nicht richtig mitberücksichtigt haben. Man hat zwar auf dem Betriebsgelände einen Gehweg angelegt, allerdings kommt man dort nicht über einen Gehweg hin. Denn der Gehweg auf dem Gelände endet vor einem Zaun.

Das heißt obwohl da eigentlich ein Gehweg vorhanden ist, kann man den nicht benutzen, weil da ein Zaun ohne Tor ist und muss stattdessen über die Fahrbahn laufen.

Das wirft die Frage auf, ob man bei den WDB nicht richtig aufgepasst hat bei der Planung oder man, Fußverkehr „übersehen“ hat. Naja wäre ja nicht das erste Mal, auch wenn man Bauschutt wegbringen wollte, kostet dies für Fußverkehr deutlich mehr, als für Autoverkehr, da nicht nach Menge gerechnet wird, sondern pro Anlieferung.

Die WBD behindern also klimafreundliche Mobilität aktiv, durch Hindernisse. Was sagt dies über klimafreundliche Mobilität in Hinblick auf die Stadt aus? Vermutlich das, was man real auch ständig bemerkt über all in Duisburg. Fußverkehr steht in Duisburg an letzter Stelle, obwohl alle Wege mit Fußverkehr zusammenhängen.

Meine Kritik hatte ich auch an die WBD geschickt und nachfolgende Antwort bekommen:

wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 15.02.2025, in der Sie anmerken, dass sich im Bereich der Vygenstraße kein Fußgängerweg für den Zugang zum Recyclinghof befindet. Wir möchten Ihnen dazu gerne Folgendes mitteilen.

Auf dem Hof des Recyclingszentrumes Mitte gibt es eine durchgängige gesicherte Verkehrsführung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie gesicherte Querungsmöglichkeiten zu den Anlaufpunkten.

Der von Ihnen dokumentierte Anschluss des Hofes an den öffentlichen Verkehrsraum ist suboptimal, da im Bereich der Vygenstraße auf der Straßenseite des Recyclinghofs kein Fußweg vorhanden ist. Somit müssen Passanten die Straßenseite wechseln, um dann einmal um den Zaun herum auf die Fußwegführung des Hofes zu gelangen. Bezüglich der Thematik der Fußgängerführung sollte man auch bedenken, dass 99% der Anlieferungen auf den Recyclinghöfen per motorisiertem Verkehr erfolgen. Seit Eröffnung des Hofes im November 2025 hat es – nach Feststellung der Mitarbeitenden – noch keine Anlieferung zu Fuß gegeben. Auch bei der letzten Recyclinghofbefragung auf allen Höfen kamen insgesamt 14 von 1.583 Befragten nicht-motorisiert – alle 14 mit dem Fahr-/Lastenrad (entspricht 0,88 % aller Befragten), keine einzige Anlieferung erfolgte in diesem Kontext zu Fuß.

Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Serviceangebote der Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR im Bereich der Bringsysteme im Wesentlichen motorisiert angefahren werden. Das ist auch sachlich nachvollziehbar, da es sich bei den angelieferten Abfällen vor Allem um Grünabfälle, Sperrmüll und Bauabfälle/Renovierungsabfälle handelt, die für eine fußläufige Anlieferung eher weniger geeignet sind.

Dazu merke ich noch an, dass ich mehrfach am Wertstoffhof in Rheinhausen Elektroschrott und Gefahrstoffgebinde dort zu Fuß oder mit dem Fahrrad hingebracht habe. Die Konditionen für Bauschutt sind so, dass man pro Anlieferung bezahlt, also selbst wenn man diesen mit Rucksack transportieren würde, wäre das deutlich teurer, als mit Lastenrad oder KFZ. Aus meiner Sicht ist das dennoch kein Grund. Zumal dort auch der Rheinladen angesiedelt ist, wo man günstig gebrauchte Waren bekommen kann und man aus dem Bereich Hochfeld auch dorthin laufen könnte.

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#Ihscooter: Freiwillige Selbstverpflichtung der Stadt – #Duisburg

Auch wenn es in Duisburg mehr Falschparken von KFZ als von Ihscootern gibt, nerven Ihscooter mehr, weil diese noch mehr und öfters sehr störend im Weg stehen und auch an Stellen, wo dieses gar nicht erlaubt sind.

Vor einiger Zeit meine ich mal etwas davon gelesen zu haben, dass die Vereinbarung zwischen Stadt und den Ihscooterbetreibern nicht lesbar wäre. Dabei ist das kein Problem, die PDF-Datei zu bekommen. Die heißt „e-tretrollerverpflichtungserklrungdu1-2-22.pdf“ und stammt vom „Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement“. Die Endung mit den vier Ziffern, könnte ein Datum sein, also dass die Datei vom 1 Februar 2022 stammt. Dies würde darauf hindeuten, dass es schon länger keine Anpassungen gab.

Das ganz Dokument liest sich sehr unverbindlich, aber ist ja schließlich auch eine „Freiwillige Selbstverpflichtungserklärung“. Allein wenn man dies liest ist schon klar, warum es in Duisburg nicht klappt. Man hätte natürlich auch einfach vereinbaren können, dass für die Leihfahrzeuge die gleichen Regeln wie für andere KFZ gelten, das wäre deutlich weniger Aufwand und könnte einfacher durch das Ordnungsamt umgesetzt werden. Aber nein, man kriecht hier den Leihanbietern in den Allerwertesten.

Auch wenn sich:
„Sofern die Nutzung bzw. das Abstellen in einzelnen Bereichen aufgrund der rechtlichen Vorgaben unzulässig oder seitens der Stadt Duisburg unerwünscht ist, verpflichtet sich der Anbieter, ein Befahren oder Abstellen in diesen Bereichen durch geeignete organisatorische und rechtlich zulässige technische Möglichkeiten auszuschließen (z. B. mittels sog. Geofencing, Anreize für Kunden, Sichtkontrollen).“
erst einmal gut liest, hat die Stadt sich selbst vor einiger Zeit geäußert, dass Geofencing nicht ginge. Wobei das gar nicht relevant ist, man könnte dies sehr einfach regeln indem man sich innerhalb bestimmter Bereich nicht auschecken kann. Das heißt die Kosten würden weiterlaufen. Zudem kann man auch hingehen und erhöhte Gebühren für verbotene Bereiche nehmen, sodass gar nicht erst durchgefahren wird.
In der Praxis klappt es nicht. Erst gestern habe ich wieder einen Ihscooter und Fußgehzone Hochemmerich gesehen.

Man hat natürlich auch Regeln für Sehbehinderte aufgenommen, allerdings wird so getan, als hätten die Betreiber keine oder nur geringe Verantwortung, wobei dies auch ganz Allgemein so gehandhabt wird:
„Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der Einflussmöglichkeit auf die durch ihn betriebenen Fahrzeuge eine nutzbare Gehwegbreite von mindestens 1,60 m.“

Im ‚Rahmen der Einflussmöglichkeiten‘ schränkt die Verantwortung natürlich ziemlich ein. Warum nicht einfach, dass dies garantiert werden muss. Das ist zumutbar und wenn die Unternehmen das nicht hinbekommen dann ist das deren Problem. Wobei interessant ist, dass man eine Einschränkung auf 1,60 m erlaubt, also mehr Platz einfordert als für das Falschparken von PKW auf Gehwegen, wo laut rechtswidrigem Beschluss ja 1,50 m reichen soll und laut Ordnungsamt sogar 1,20 m geduldet werden. Nach Rechtsprechung ist eine derartige pauschale Toleranz rechtswidrig, da je nach Passantenfrequenz auch deutlich mehr Platz notwendig ist.

Was das soll:
„Es ist ein ausreichender Abstand zum fließenden Verkehr und zum ruhenden Verkehr einzuhalten, insbesondere zur Fahrbahn, so dass keine Gefährdung entsteht.“
kapiere ich nicht. Offensichtlich ist der Stadt nicht bekannt, dass auch Radverkehr und Fußverkehr fließender Verkehr ist. Abgestellte Ihscooter sind dagegen ruhender Verkehr und bei Leihfahrzeugen ist es auch problemlos möglich das so zu regeln, dass die nur da abgestellt werden dürfen, wo auch PKW abgestellt werden dürfen.

Der Satz:
„Grundstückszufahrten, insbesondere gekennzeichnete Feuerwehrzufahrtsbereiche, sowie Gebäudeeingangsbereiche sind grundsätzlich von abgestellten Fahrzeugen freizuhalten.“
klingt zwar erst einmal gut, wenn man allerdings die Bedeutung des Begriffes „grundsätzlich“ kennt, ist die Aussage schlecht. Hatte bei meiner Feuerwehreinfahrt schon mehrfach Probleme mit Ihscootern. Glücklicherweise kann man da aber, da der Anbieter bekannt ist, zivilrechtlich per Abmahnung gegen Vorgehen.

Auch interessant ist:
„Fahrzeuge sind nicht in Fußgängerzonen, in Grünanlagen, im Straßenbegleitgrün sowie in Fahrradabstellanlagen abzustellen.“
Denn gerade dort sieht man Ihscooter auch immer wieder. Angeblich sollen die Verbotsbereiche auf einer Karte eingezeichnet sein, diese wurde aber von der Stadt nicht übermittelt, obwohl die eigentlich Teil der „Selbstverpflichtung“ ist. Für mich ist die Selbstverpflichtung so wertlos, wie Eigenverantwortung. Mit einer kurzen Satzung könnte man das einfacher und für die Allgemeinheit vorteilhafter regeln. Stattdessen gibt man 24 Stunden Zeit etwas gegen Verstöße zu tun. Dabei ist es technisch möglich bei falscher Abstellung deutlich schneller zu agieren, da das KFZ ja geortet werden kann.

Ihscooter stehen viel zu oft im Weg

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#Duisburg: GO-§-24-Antrag: Eckparkplatz sperren – Baumschutz – #Ihscooter

Mal wieder ein Antrag an die Stadt mit ungewissem Ausgang.

Es wird beantragt den ersten Parkplatz entweder zu sperren, durch einen Bügel so zu gestalten, dass keine Fahrzeuge mehr in den Gehweg ragen oder den Parkplatz in Gehweg umzuwandeln.

Es handelt sich hier um den ersten Parkplatz zu Beginn der Friedrich-Alfred-Straße beim Jugendzentrum.

Begründung
Die Rechtslage ist eigentlich klar. Kein Teil darf ins Parkverbot ragen, sagt die Rechtsprechung, damit sind auch Fahrzeugteile, welche in den Gehweg ragen ein Parkverstoß. In dem Fall wird eine Engstelle die ohnehin schon schmal noch durch KFZ eingeengt oder unpassierbar gemacht. Die Abbildung zeigt einen Fall, wo zu allem Überfluss auch noch ein Ihscooter, den sehr schmalen Restweg vollständig verschließt.

Da die Anzeigen beim Ordnungsamt keine Veränderung bewirkt haben und insbesondere der weiße Transporter immer wieder auf dem ersten Parkplatz in der Friedrich-Alfred-Straße steht, führt aus meiner Sicht nichts an einer Veränderung des Parkplatzes vorbei.

Baumscheiben sind kein Gehweg und wenn die Rechtsdurchsetzung durch das Ordnungsamt nicht klappt, hier müsste eigentlich sofort abgeschleppt werden, weil zumindest Rollstuhlfahrende nicht durchkämen, muss der Parkplatz so eingeschränkt, gesperrt oder umgebaut werden, dass keine Verstöße mehr möglich sind. Insbesondere keine Gefährdung, wie in diesem Fall, aber auch keine Unterschreitung der Mindestbreite von 1,5 m, da ansonsten der Fußverkehrsfluss erheblich beeinträchtigt wird.

Und ja natürlich soll die Baumscheibe erhalten bleiben. Die KFZ sind hier das Problem, da diese rechtswidrig abgestellt werden.

Es ist ein Unding, dass klimafreundliche Mobilität in Duisburg immer wieder zu Lasten von KFZ-Verkehr benachteiligt wird.

Und ganz nebenbei sieht man hier auch recht schön, dass es mit den Ihscootern einfach nicht klappt. Das sind gefährliche Stolperfallen.

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#Duisburg: Baustellenplan belegt Verwaltung hat keine Ahnung – #Baustellengrauen #Rheinhausen #Fahrrad

Ständig gibt es in Duisburg Probleme mit Baustellen, insbesondere für Rad- und Fußverkehr. Vor einigen Wochen habe ich über die Sperrung der Bergheimer Straße hier und hier berichtet. Ich war damals erst einmal davon ausgegangen, dass es hier einen Fehler gab, da im Verkehrsportal der Stadt behauptet wurde, dass es keine wesentlichen Beeinträchtigungen für Rad- und Fußverkehr gäbe. Nachdem mir nun der Baustellenplan vorliegt, stellte sich mir die Frage, was die Stadt als wesentliche Beeinträchtigung sieht. Denn ein Fahrverbot für Fahrradverkehr, obwohl zumindest ein Radweg weiterhin voll benutzbar wäre, ist eine vollständige Unterbindung dieser Fortbewegungsart und damit eine Sperrung. Und das soll keine wesentliche Beeinträchtigung sein? Zumal sowohl das Abbiegen, wie auch die Durchfahrt verboten wurde.

Liegt es an massiver Überlastung, dass einfach gar nicht geprüft wird, sondern nur ein Stempel drauf kommt? Das wäre dann Verwaltungsversagen, denn eine Genehmigung ohne Prüfung, wäre ein Versagen. Das würde dann sehr viele mangelhafte Baustellen erklären. Oder ist die Verwaltung so inkompetent und kennt die Bedeutung der Verkehrszeichen nicht? Auch das wäre eine Erklärung. Gibt es gar eine Verwaltungsanweisung den Radverkehr bei Baustellen nicht zu berücksichtigen? Zutrauen würde ich das SPD- und CDU-Leitung des Rathauses.

Das dort ein Radweg verläuft hat man offensichtlich nicht erkannt, sondern nur Beschilderung für Fußverkehr auf der einen Seite geplant. Das Sackgassenschild mit angeblich frei für Rad- und Fußverkehr ist unlogisch, wenn man Verkehrszeichen 250 verwendet und damit Radverkehr verbietet. Auch wird nicht geregelt, wie der Radverkehr in einer Richtung stattfinden soll. Die Rampe, welche im Plan steht, wurde nie realisiert, wie mein Bericht belegt.

Der Gehweg im Plan wird dargestellt, als wäre dieser durchgehend nutzbar. Vieles deutet darauf hin, dass die Behörde sich die Sache weder vorher vor Ort angesehen hat, noch in Googlemaps. Man hat auch definitiv nicht großartig nachgedacht. Auch die Beschilderung an der Moerser Straße, die das Abbiegen in die Bergheimer Straße mit der Baustelle verbietet sind ohne Schilder Fahrrad Frei, formal darf Radverkehr da nicht lang. Und sich dann beschweren, dass Radverkehr sich nicht an die Verkehrsregeln hält, wenn die Amateure bei der Behörde nicht einmal merken, dass die Beschilderung falsch ist.

Mein Schluss daraus ist, dass man sich in Duisburg nicht an Beschilderungen halten muss, weil die Behörde eh keine Ahnung hat, was sie da macht. Dass es hier um Verwaltungsakte geht, ist der Behörde offensichtlich nicht bewusst. Eigentlich müsste man bei jeder Baustelle klagen, bis die Behörde endlich die Verkehrsregeln kennt und beachtet. Das zeigt aus meiner Sicht aber deutlich, dass bei den angeblich nicht möglichen Fahrverboten für LKW höchstwahrscheinlich gelogen wird.

Deutlich erkennbar, keine Rampe.

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#Duisburg: Warum behauptet die Stadt Unbelegtes in einer Drucksache? – #Duisport #Logport #Rheinhausen

In Drucksache 25-0166 steht u. a.:

„Für die Entwicklung des Gebietes Logport I hat Duisport seinerzeit Fördergelder von der EU erhalten. Mit diesen Geldern wurde u.a. auch das Straßennetz neu angelegt. Zwingende Förderauflage war hierbei, dass diese Straßen nach den Vorgaben für kommunale Straßen errichtet und nach Fertigstellung auch auf die Stadt Duisburg übertragen werden.“

und

„Vor Ablauf dieser Zweckbindungsfrist wäre eine Veränderung der Straßen bzw. eine Rückübertragung auf Duisport förderschädlich gewesen und hätte Rückforderungen in Millionenhöhe ausgelöst.“

Die Stadt Duisburg schreibt hier so als wären dies belegbare Tatsachen. Dabei sind dies einzig und allein Behauptungen von Duisport ohne Beleg, welcher der Stadt Duisburg vorliegen würde. Den in meiner IFG-Anfrage nach diesen Förderrichtlinien antwortete die Stadt Duisburg:
„Das gewünschte Dokument liegt uns nicht vor. Bitte wenden sie sich dazu an die Duisburger Hafen AG als Fördernehmer.“

An keiner Stelle steht in dem Dokument, dass die Stadt diese Informationen nur vom Hörensagen weiß. Man verkauft hier also Gerüchte als Fakten, die aber nicht durch die Stadt belegt werden können? Das ist mir nicht plausibel, denn wenn man eine derartige Entscheidungsvorlage schreibt, müssen aus meiner Sicht die Fakten zwingend belegbar sein. Das heißt entweder lügt die Stadt, dass diese keine Unterlagen hätte oder die Stadt (Sören Link und Herr Linne) haben den Rat unbelegte Behauptungen als Tatsachen verkauft. Mag sogar sein, dass Duisport die Wahrheit sagt, aber einen Beweis dafür hat die Stadt Duisburg scheinbar nicht. Verwaltungshandeln auf der Basis von Gerüchten ist kein Verwaltungshandeln. Das ist Bananenrepublik.

Das deckt sich mit den Beobachtungen an anderen Stellen, dass die Stadt Duisburg nicht auf der Basis von belegbaren Fakten arbeitet. Da mit tut die Stadt der Demokratie keinen gefallen. Ganz im Gegenteil. Verwaltungshandeln, was nicht auf Fakten basiert dient Popolisten.

Mir stellt sich gerade die Frage, da Duisport zu 100 % dem Staat gehört, ob die Firma nicht ebenfalls nach IFG auskunftspflichtig ist.

Logport

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#Arschparken: LKW von Duisburger Logistik Service auf der Behringsstraße – #Duisburg #Rheinhausen #Duisport #Logistik

Am 27.02.2025 (13:23) entstand das Bild neben etlichen anderen in der Behringstraße in Rheinhausen. Dort fuhr, soweit ich das erkennen konnte, ein LKW der Duisburger Logistik Service in Schrittgeschwindigkeit auf den Gehweg und parkte dort mit Warnblinkern. Aufgrund der belegbaren Überschreitung von 3 Minuten war es definitiv Parken und in der Anzeige habe ich auch deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es eigentlich nur Vorsatz sein kann. Ein LKW fährt nicht aus versehen auf den Gehweg.

In dem Bereich gilt VZ 286 „Eingeschränktes Halteverbot“, nach BKatV (Bußgeldkatalog) gilt für Parken im Halteverbot ein Bußgeld von 20 €, da von Behinderung auszugehen wäre, dürfte da wohl 35 € fällig sein. Auf dem Gehweg parken fängt dagegen bei 55 € an, da Vorsatz und Behinderung vorliegt gibt es hier aus meiner Sicht 140 € + 1 Punkt. Ich kapiere echt nicht, warum jemand lieber mehr Bußgeld bezahlen will und Punkte sammelt. Aus meiner Sicht ist für so ein Verhalten eigentlich eine Fahreignungsprüfung fällig. Denn die Unkenntnis der Bußgelder deutet für mich darauf hin, dass noch weitere Defizite bei der Verkehrsbildung bestehen. Zumal ja bekanntlich KFZ ab 2,8 t nichts auf Rad- und Gehwegen zu suchen haben.

Da der LKW viel zu schwer für den Gehweg ist, sollte man aus meiner Sicht hier Schadensersatz von der Firma/dem Fahrer verlangen. Und da der Gehweg bereits gebrochene Gehwegplatten aufwies, würde ich vermuten, dass dies nicht das erste Mal war, dass ein LKW dort hielt. Zumal ansonsten die Kosten die Allgemeinheit tragen muss, statt der Verursacher. Und in Duisburg gibt es schon genug kaputte Gehwege, da muss man nicht noch die Logistikfirmen subventionieren, sondern sollte denen dies mit einer Gehwegbeschädigungsgebühr in Rechnung stellen und natürlich genauso auch für Radwege.

Deutlich erkennbar ist vorn die umklappbare Warntafel. Man fragt sich dann zugleich, wie sicher dort Gefahrgut transportiert wird, wenn nicht einmal die einfachen Verkehrsregeln beherrscht bzw. vorsätzlich missachtet werden.

Auch die Übertoleranz für Logistikverkehr muss in einer klammen Kommune wie Duisburg irgendwo mal Grenzen haben. Ich will nutzbare Geh- und Radweg und nicht überall schlechten Zustand durch derartiges Fehlverhalten.

Wenn ein Schaden eingetreten ist, könnte man das u. U. sogar als Unfallflucht ansehen. Auch soll es durch derartiges Verhalten schon zu Rohrbrüchen gekommen sein.

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#Duisburg: Kontrolle außerhalb des Busses? – #DVG #VRR #ÖPNV #Grundrechte

Vor einigen Tage, wurde ich das erste Mal außerhalb des Busses kontrolliert, bzw. man wollte mich kontrollieren, allerdings rannte jemand plötzlich panische los und die beiden Kontrolleure kümmerten sich darum.

Da stellt sich mir natürlich Fragen in Hinblick auf die Grundrechte. Ich hatte deshalb bei der DVG nach einer Rechtsgrundlage gefragt und folgende Antwort bekommen:

Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14.02.2025.
Die Kontrolle von Fahrscheinen außerhalb des Busses, beispielsweise an Haltestellen, basiert auf den Beförderungsbedingungen sowie den Tarifbestimmungen des Verkehrsunternehmens bzw. Verkehrsverbundes. Diese legen fest, dass Fahrscheine nicht nur während der Fahrt, sondern auch in bestimmten Haltestellenbereichen gültig sein müssen gemäß den Beförderungsbedingungen des VRR unter Abschnitt 1.7.1 Punkt 3) und 4).
Darüber hinaus erfolgt die Kontrolle auf Grundlage des Zivilrechts in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen Fahrgast und Verkehrsunternehmen. Sobald Sie ein öffentliches Verkehrsmittel nutzen oder sich im Bereich befinden, für den ein gültiger Fahrschein erforderlich ist, sind Sie verpflichtet, diesen auf Verlangen nachzuweisen.

Ich hatte natürlich hier auch nach der Berücksichtigung der Grundrechte gefragt. Denn wenn ich Aussteige mache ich das nicht, um mich aufhalten zu lassen, sondern meistens um schnell vom Bus zur Bahn zu gelangen.

Rein rechtlich stellt sich natürlich die Frage, ob man bei einem Deutschlandticket auch den lokalen Bedingungen zugestimmt hat und zugleich stellt sich natürlich die Frage, ob derartige Beförderungsbedingungen überhaupt rechtmäßig sind. Nur weil etwas in einem Vertrag steht muss es nicht auch zulässig sein. Insbesondere, wenn es mich in meiner Bewegungsfreiheit einschränkt und damit meine Grundrechte beschneidet.

Bei den U-Bahn-Stationen kann es sein, dass diese Gelände der DVG sind, bei den Haltestellen für Busse ist dies m. W. nicht der Fall und die DVG verweist ja auch nicht auf eine Satzung oder andere rechtliche Grundlage mit denen diese die gleichen Rechte, wie jemand bekommen, wie Polizei oder Ordnungsamt. Zumal es offensichtlich ist, dass die Menschen etwa beim Aussteigen am Bahnhof in Eile sind. Insbesondere dann, wenn der Bus mal wieder verspätet ist oder man Glück hat einen Zug noch erwischen zu können. Wird man durch die Kontrolle aufgehalten und verpasst den Zug, ist das schon eine erhebliche Einschränkung.

Ob man bei der Mobilitätsgarantie NRW wohl das Geld zurück bekommt, wenn man in dem Fall einen ICE nimmt, weil man den RE verpasst hat?

Die Begründung der DVG erscheint mir juristisch nicht solide zu sein. Vielmehr wird man als zahlender Kunde in der Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt. Zugleich dauert die Fahrt des Busses länger, weil ja erst einmal alle aussteigen und kontrolliert werden müssen.

Im Ausland sind U-Bahnhöfe häufig mit automatischen Kontrollen versehen, das geht aber recht zügig. Ticket vorhalten und man kann durch. Allerdings sind die Stationen auch passend dafür gebaut.

Innenansicht eines Busses als Symbolbild

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#NRZ: Einseitige Meinungsmache – #Funke #Autopresse

Die NRZ lässt journalistisch immer mehr nach. Nicht nur Thematiken zum Thema KFZ sind die Artikel einseitig und teilweise sogar falsch, auch im Bereich der Politik, scheint man in letzter Zeit mehr die Linie der CDU zu fahren. Dies spiegelt sind u. a. auch in der Auswahl der Leserbriefe wieder, die auffallend „zufällig“ immer von den gleichen paar Personen sind.

Gestern und Vorgestern standen nun sehr schlechte Artikel in der NRZ, ich habe natürlich auch der Redaktion geschrieben, habe aber Zweifel, dass man etwas ändern wird. Der Preis steigt immer weiter und die Qualität wird immer schlechter.

Nachfolgend mal die drei besonders auffällig schlecht gemachten Artikel.

„Das fühlt sich extrem bitter für mich an“ 26.2.
Hier wird ein Interview mit einer CDU-Frau geführt, die nicht in den Bundestag kam trotz gewonnenen Direktmandat. Der Artikel erwähnt nicht mit einem Wort wie viel Prozent die Direktkandidatin bekommen hat. Denn Fakt ist, dass kein Direktmandat die Bevölkerung vor Ort wirklich vertritt, immer nur der Anteil, der für diese Person gestimmt hat. Da würden auch 10 % reichen, wenn alle anderen weniger bekommen haben. Sprich, auf die Direktkandidaten könnte man auch verzichten. Stattdessen lässt man hier rumjammern, dass das unfair wäre und nicht alle vertreten wären. Die Fakten werden im Interview nicht erwähnt, obwohl diese für die aktuelle Diskussion wichtig wären. Das ist eindeutig einseitige Manipulation gegen die Wahlrechtsreform.

Der nächste Artikel titelt:
„Wie viel DDR steckt noch in der Linkspartei“ 26.2.
Sicherlich kann man diese Frage stellen, allerdings sollte man dann auch diese Frage bei allen anderen Parteien stellen, die im Osten vertreten sind. Denn nach einem Artikel von Web.de sind die meisten SED-Mitglieder zur CDU gewechselt.

Gar nicht ging der Artikel:
„Die Mitte ist für Erstwähler nicht mehr interessant“ 25.2.
Darin wird behauptet:
„Fast die Hälfte der GenZ wählt entweder ganz links oder ganz rechts.“
Damit behauptet man, dass die Linke genauso extrem wäre, wie der rechtsextrem Verdachtsfall. Bei Die Linke werden im Gegensatz zum rechtsextremen Verdachtsfall, der in signifikanten Teilen sogar als gesichert Rechtsextrem gilt, zwar möglicherweise einzelne Personen beobachtet, allerdings nicht in dem Umfang, wie beim Verdachtsfall. Die Partie ist politisch Links, aber nicht Linksextrem. Wenn man ganz Links meint, denke ich eher an DKP oder MLPD. Ich finde es bedenklich, wenn man auf die Weise den rechtsextremen Verdachtsfall verharmlost.

Insgesamt wirkt das auf mich manipulativ, weil wesentliche Informationen weggelassen werden, egal ob nun vorsätzlich oder fahrlässig. Gute Berichterstattung ist das nicht.

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#Duisburg: Park Apotheke und Schwanen Apotheke rücksichtslos – #Fußverkehr

Apotheken sollen Kranken helfen mit Medikamenten, um so mehr schockiert wie rücksichtslos diese teilweise verhalten. Hier am Beispiel der Park und Schwanen Apotheke in der Duisburger Innenstadt

Die Schwanen Apotheke stellt auf einen ohnehin schon schmalen Gehweg noch eine Schild und blockiert damit den Gehweg ca. zur Hälfte. Es verbleiben ca. noch 80 cm, soweit ich das erkennen kann, also zu wenig für manche Rollstühle und Rollatoren. Scheinbar ist das Werbebedürfnis wichtiger, als die Rücksichtnahme. Keine Ahnung ob das genehmigt wurde, in Duisburg ist ja alles möglich, zulässig ist das so oder so nicht.

Was soll man von einer Apotheke halten, die Fußverkehr und insbesondere Menschen mit Beeinträchtigung nicht mitdenkt? Aber auch der normale Begegnungsverkehr ist so nicht möglich. In dem Fall ist es eine Seitenstraße.

An der Hauptstraße, wo die Park Apotheke liegt, mit sehr viel mehr Fußverkehr ist auch eine Lücke von 1,60 m zu wenig.

Natürlich hätte man rücksichtsvoll das Schild direkt an die Wand stellen können statt einen riesigen Abstand dazu zu halten und es stellt sich natürlich auch die Frage, warum man ein Fahrzeug auf dem Gehweg lagern muss. Auch dafür gibt es keinen Grund. Außer natürlich der Bequemlichkeit. Wenn die Apotheke einen Parkplatz braucht soll die sich gefälligst einen drei Meter weiter einrichten lassen auf der legalen Parkfläche. Völlig unverständlich, was sich einige Gewerbe in Duisburg herausnehmen.

So rücksichtsloses Verhalten sagt natürlich schon eine Menge aus, wie man möglicherweise als Kundschaft behandelt wird. Dann besser eine anständige Apotheke aufsuchen.

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#Duisburg: Baustelle im Mercatorviertel – #Baustellengrauen #Fußverkehr #Fahrrad

Nächste Führung durch das Duisburger Baustellengrauen. Gestartet wird hier an der Ecke Kuhlenwall/Oberstr. Dort beginnt die Neubaufläche für das Mercatorhaus und andere Dinge. Man geht also ein kleines Stück die Oberstraße in Richtung Rathaus und stößt auf folgendes Schild.

Natürlich sieht man, dass der Gehweg endet, weil dort ein Bauzaun steht, allerdings ist das Schild mit dem Pfeil reiner Hohn, weil es an der Stelle keinen Überweg gibt. Das Minimum wäre hier eine Verkehrsinsel gewesen, besser noch ein Zebrastreifen.

Auffällig ist, die ganzen KFZ auf dem Gehweg, wie auch auf der anderen Seite.

Auf der anderen Seite der Oberstraße findet man dann ein Schild, welches einen verpflichten will einen Radweg zu nutzen, nur gibt es dort keinen. Weder einen baulichen noch einen gemalten Radweg. Auf der Fahrbahn sieht man allenfalls noch Fragmente von etwas, dass früher mal ein gemalter Radweg gewesen sein könnte, allerdings ist die Nutzungspflicht hier klar rechtswidrig bzw. nichtig, da niemand innerhalb der Dooringzone fahren muss (ca. 1 m). Zudem kann der Abstand nicht eingehalten werden, der gilt zwar explizit nur auf der Fahrbahn, allerdings ist die Gefährdung auch bei einem gemalten Radweg nicht anders.

An der Ecke Flachsmarkt wird dann vor Radverkehr gewarnt und am Gebäude steht ein Schild, welches die nichtige Nutzungspflicht aufhebt, obwohl diese durch eine Einmündung/Kreuzung ohnehin aufgehoben wird. Zumal das Schild viel zu weit auf dem Gehweg steht.

Man fragt sich, ob da welche bei der Genehmigungsstelle für Baustellen korrupt sind und unnötige Schilder genehmigen oder ob die schlichtweg keine Ahnung von den Verkehrsregeln haben.

Aus der Oberstraße wird die Poststraße, bei der eine Fahrspur in Richtung Rathaus gesperrt ist. Von der Stelle aus, wo das Foto entstand, war kein Grund für die Sperrung erkennbar.

Wenn man genau hinguckt hängt da ein Schild für einen nutzungspflichtigen Radweg. Warum hebt man dann die Nutzungspflicht auf? Warum wird der Autoverkehr vor Radverkehr gewarnt, wenn dort ein Radweg ist? Sogar ein echter baulicher und eine gesperrte Spur, die auch als Radweg nutzbar wäre. Ich kann die Verkehrsführung an der Stelle nicht verstehen, soll ich als Radfahrer dort in die Spur auf der Fahrbahn fahren und den KFZ-Verkehr entschleunigen? Soll ich auf den Radweg fahren? Wobei nicht erkennbar ist, wie man dorthin kommt. Verkehrsführung muss intuitiv verständlich sein, dass ist auch hier mal wieder nicht der Fall. Ist es da ein Wunder, dass viele mit Rad sich gar nicht erst dran halten, weil es eh nicht möglich ist?

Und richtig bizarr wird dann die Energieverschwendung für eine Fußverkehrsampel, die nirgendwo hinführt außer auf ein sehr kurzes Stück Gehweg, was nirgendwo hinführt. Wozu dann also überhaupt eine Ampel? Den Strom hätte man sich auch sparen können.

Statt Bürokratieabbau braucht es in Duisburg Kompetenzaufbau, denn diese ist offensichtlich nicht vorhanden.

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#Duisburg: Antwort auf meine Frage zu LKW und Straßenrecht – #Logport #Duisport

Während man derzeit eine Baumaßnahme im Logport I plant, wo man in der Vorlage schreibt:
„Für die Rotterdamer Straße wird eine straßenrechtliche Einziehung zu Gunsten von Duisport erfolgen.“
Das heißt dort wird ohne Probleme eine öffentliche Straße sogar privatisiert. In der Antwort auf meine Fragen tut man so als wäre das ein riesiges Problem. Wobei man ganz nebenbei meine Frage 1 gar nicht beantwortet (siehe unten). Denn meine Frage war, warum man bei Antworten zu LKW nicht das Straßenrecht betrachtet, sondern immer nur Fahrverbote nach StVO. Die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen bieten durchaus unterschiedliche Möglichkeiten. Von der Stadt wird stattdessen behauptet, dass das fast identisch wäre, dabei haben unterschiedliche Rechtsgebiete auch immer unterschiedliche Rahmenbedingungen.

Sehr gewagt ist die Behauptung in Antwort 3:
„Das Konzept allein kann jedoch keine Teileinziehung begründen.“
Gemeint ist hier ein verbindliches Routenkonzept. Als städtebauliches Konzept wäre ein Routenkonzept nach Straßenrecht eine völlig ausreichenden Begründung. Aber scheinbar möchte die Stadt nicht LKW aus Wohngebieten halten.

Und in Antwort 6 behauptet man dann:
„Die getätigte Aussage, dass „die Firmen“ nach deren Aussage vorsätzlich über die Strecken fahren, da es sich um die kürzeste Strecke handle, wird gewiss teilweise zutreffend sein; sie ist aber nicht belegt.“
Das geht vielleicht nicht aus meiner Frage hervor, aber von der Firma Greiwing liegt mir eine Email vor, die ganz offiziell bestätigt, dass es Absicht ist über Jägerstraße/Flutweg zu fahren. Wobei man dies auch daran sieht, dass dort ständig LKW von Greiwing langfahren. Wenn es immer die gleichen Firmen sind ist das Absicht. Da gibt es keine Zweifel.

Das man für eine derartige Antwort 7 Monate braucht finde ich schon seltsam, zumal die Antworten nach meiner Ansicht zumindest in Teilen falsch sind.

Aus meiner Sicht müssten die Betroffenen von LKW-Problemen das ganze wohl vor Gericht bringen, um der Stadt vom Gericht zu erklären lassen, wie das geht, wenn die Stadt dann nicht sogar von selbst reagiert, um ein Urteil zu verhindern.

== Fragen und Antworten ==

1. Warum wurde bisher bei der Thematik „Verbot von LKW-Transitverkehr“ in Rheinhausen immer nur straßenverkehrsrechtlich geprüft aber nie straßenrechtlich? (Die Rechtsgrundlage Straßenrecht wird u. a. für Schulstraßen (vgl. Gutachten Dilling/Schulstraßen Erlass) herangezogen. Ebenso kann man Straßen nur teilweise für den Verkehr freigeben oder teileinziehen.)

Antwort:
Als einzig zulässiges Kriterium für die Teileinziehung (generell, nicht nur bezogen auf LKW-Verkehr) kommen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls in Frage. Entscheidend ist die Frage, inwieweit die Lebens- und Umweltbedingungen der Anlieger durch den unbeschränkten Verkehr beeinträchtigt sind und in welchem Umfang diese Bedingungen durch die Teileinziehung verbessert werden können. Die Abwägung wird vor allem durch das Verhältnis der Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen und dem Interesse der Allgemeinheit an einer unbeschränkten Gemeingebrauchsausübung beeinflusst. Es ist in der Ermessensentscheidung zwischen der Verletzung geschützter Individualinteressen (körperliche Unversehrtheit und Eigentum) und dem Interesse der Allgemeinheit an der unbeschränkten Benutzung der Verkehrswege abzuwägen. Das Interesse der Allgemeinheit hat dabei stets ein hohes Gewicht, da die Straßen, Wege und Plätze grundsätzlich der Allgemeinheit dienen und die Beschränkung ihrer Benutzung nur aufgrund erheblicher anderer Interessen geboten ist. Es ist stets die Maßnahme zu wählen, welche sowohl den Einzelnen als auch die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt. Eine mögliche und geeignete Maßnahme hat zu unterbleiben, wenn objektiv wertvollere oder gleichwertige Interessen oder Rechtsgüter in größerem Umfang beeinträchtigt werden, als mit der Gewährleistung verbesserter Individualinteressen erzielt werden kann. Die Verkehrsbedeutung der Straße, das quantitative Ausmaß der Beeinträchtigungen der betroffenen Anwohner, die Leichtigkeit der Realisierung von Maßnahmen, Einflüsse auf die Verkehrssicherheit, der Energieverbrauch von Fahrzeugen, die Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen sowie die Auswirkungen auf die allgemeine Freizügigkeit des Verkehrs sind in die Abwägung mit einzubeziehen. Einschränkungen des Gemeingebrauchs müssen dort ausscheiden, wo sie die Verhältnisse nur um den Preis neuer oder verschlimmerter Unzulänglichkeiten an anderer Stelle verbessern könnten, welche im Ergebnis zu einer verschlechterten Gesamtbilanz führen, weil sie z. B. die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigen oder im Hinblick auf eintretende Änderungen von Verkehrsströmen noch gravierendere Immissionsbeeinträchtigungen von Anliegern anderer Straßen zur Folge haben.

Die Prüfung und Abwägung der Möglichkeit einer Teileinziehung ist eng verknüpft mit der Zulässigkeit von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm, da Verkehrsverbote diesbezüglich das letzte Mittel darstellen. Aus diesem Grund orientiert sich die straßenrechtliche Prüfung an den Lärmschutz-Richtlinien für den Straßenverkehr / Verkehrslärmschutzverordnung. Sofern eine über den Grenzwerten liegende Feinstaub-Belastung vorliegt, ist diese ebenfalls bei der Abwägung angemessen (Verhältnis der absoluten Feinstaubbelastung zur verkehrsinduzierten Feinstaubbelastung) zu berücksichtigen.

Sofern sich bei entsprechender Gewichtung ein Überhang des Allgemeinwohls zugunsten einer Teileinziehung der in Frage stehenden Wegstrecke feststellen lässt, so ist das Wegenetz in der näheren Umgebung im Hinblick darauf zu überprüfen, ob der Verkehr auf andere Strecken ausweicht, welche mit der zu überprüfenden Strecke vergleichbar sind. Auch der Gemeingebrauch dieser Straßen müsste dann beschränkt werden; jedoch ist die Gemeinde gehalten, zumutbare alternative Wegstrecken als Ersatz anzubieten. Lässt sich keine Alternativstrecke finden, so ist das Recht der Allgemeinheit auf die unbeschränkte Nutzung der Verkehrsfläche ggfs. insgesamt höher zu bewerten. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn in dem betroffenen Abschnitt (oder an davon abzweigenden Straßen) Gewerbebetriebe angesiedelt sind, welche geeignet sind, einen entsprechenden Ziel- und Quellverkehr auszulösen, da die angestrebte Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen unter diesen Voraussetzungen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht erreichbar ist.

Da in den Fragen stets die Rede von dem gesamten Bezirk Rheinhausen ist betrifft dies natürlich auch Straßen, welche Teil des Vorbehaltsnetzes sind, welches der Bündelung und leistungsfähigen Abwicklung des motorisierten Verkehrs dient. Ebenfalls betroffen sind klassifizierte Straßen (K 30 und L473). Diese Tatsachen unterstreichen die wichtige Verkehrsbedeutung dieser Straßen, so dass die Eignung insbesondere dieser Straßen zur Aufnahme eines unbeschränkten Verkehrs grundsätzlich nahe liegt. Die LKW-Verbote, wie sie hier angefragt werden, definieren mit dem gesamten Stadtbezirk Rheinhausen einen großen Bereich, der insgesamt nicht mehr dem LKW-Verkehr zur Verfügung stehen soll. Jeglicher Ziel- und Quellverkehr innerhalb des vorgenannten Bereichs ist jedoch ohnehin als zulässig zu bewerten, so dass die LKW-Verbote nur den Durchgangsverkehr zum Ziel haben können.

Somit könnte der LKW-Durchgangsverkehr aufgrund der Nähe des Bezirks Rheinhausen zur BAB 40 und der L473n auf eben diese höher klassifizierten Verkehrswege umgeleitet werden, was einen verminderten Gemeingebrauch auf den Kreis- und Gemeindestraßen zur Folge hätte. Dieser verminderte Gemeingebrauch durch Beschaffenheit und Funktion einer Straße bezieht sich jedoch nicht auf einzelne Benutzungsarten, sondern straßenrechtlich lediglich auf das Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Dabei ist anzulehnen an die 15. Verordnung zur Änderung der StVO bezüglich des sog. „Mautausweichverkehrs“, so dass der Verkehr ab einem zGG von 12 t eingeschränkt werden könnte, soweit dadurch erhebliche Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse, die durch die Erhebung der Maut nach dem Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge hervorgerufen worden sind, beseitigt oder abgemildert werden können. Ob dies der Fall ist, ist durch die Straßenverkehrsbehörde zu prüfen. Sofern dies der Fall ist, können entsprechende verkehrsrechtliche Anordnungen erfolgen, ohne dass straßenrechtliche Belange berührt sind; dies ist jedoch stets im Einzelfall zu prüfen. Beschränkungen hinsichtlich der Benutzungsart oder des Benutzungszwecks lassen sich dadurch jedoch, wie oben bereits bemerkt, nicht begründen.
Die Teileinziehung des vollständigen LKW-Verkehrs in dem Bezirk Rheinhausen muss bei entsprechender Würdigung der vorliegenden Fakten straßenrechtlich als unzulässig beurteilt werden. Selbst dann, wenn theoretisch von einer erheblichen Belastung durch Lärm und ggfs. Feinstaub ausgegangen wird, welche die Lebens- und Umweltbedingungen der Anlieger entscheidungserheblich mindern und somit Maßnahmen durch die öffentliche Hand erforderlich machen, wäre zunächst zu prüfen, ob

– Verkehrslenkung
– Lichtzeichenregelung
– Geschwindigkeitsbeschränkungen
– temporäre Verkehrsverbote (Nachtfahrverbote etc.)

nicht ebenfalls den gewünschten Effekt beibringen können. Sollte dem nicht so sein wäre zu begründen, weswegen diese Maßnahmen zur Zielerreichung ungeeignet sind. Wäre dies alles gegeben, so wäre dann bei der Prüfung der straßenrechtlichen Voraussetzungen in jedem Fall der Anliegerverkehr zuzulassen (so wie bei der Friedrich-Ebert-Straße geschehen).

2. Warum wird für Rheinhausen kein LKW-Routenkonzept verbindlich beschlossen als rechtliche Grundlage für eine straßenrechtliche Sperrung von Bereichen, welche von Logistikfirmen als Abkürzung missbraucht werden, wie etwa Jägerstraße, Flutweg, Behringstraße oder Hohenbudberger Straße?

Antwort:
Mit der DS 15-0763 wurden vom Rat der Stadt Duisburg Lkw-Vorrangrouten für die Gesamtstadt beschlossen. Somit liegt auch für Rheinhausen ein Lkw-Routenkonzept vor. Hierbei handelt es sich um ein Positivnetz, welches u.a. die nummerische Wegweisung (Schilder) beinhaltet und Eingang in Navigationssysteme findet. Der Ratsbeschluss zu den Lkw-Vorrangrouten beinhaltet nicht, dass auf allen anderen Strecken kein Lkw mehr fahren darf.

3. Was spricht bei einem beschlossenen Routenkonzept gegen eine Teileinziehung der Straßen für Logistiktransitverkehre? Schließlich gibt es in Rheinhausen mit der L473n eine offizielle Route, anstelle der in Frage 2 genannten Straßen.

Bei einem beschlossenen Routenkonzept sind die o. g. Grundsätze weiterhin gültig bzw. die Teileinziehung entsprechend zu prüfen. Es ist jedoch korrekt, dass die straßenrechtliche Prüfung ein vorliegendes Routenkonzept bei der Zulässigkeitsprüfung entsprechend zu berücksichtigen hat. Das Konzept allein kann jedoch keine Teileinziehung begründen.

4. Falls bei einzelnen LKW-Routen eine Abstimmung mit anderen Städten notwendig ist, warum werden dann nicht schon die innerstädtischen Routen verbindlich beschlossen, um zumindest große Bereiche von Rheinhausen zu entlasten? Damit hätte man dann auch die Rechtsgrundlage, um alles außer Anliegerverkehre (z. B. Supermarkt) auszuschließen.

Antwort:
s. Frage 2

5. Warum sind vorsätzliche LKW-Durchgangsverkehre in Rheinhausen nahezu überall noch immer zulässig, obwohl Polizei und Stadt nicht die Abbiegegeschwindigkeit von LKW kontrollieren?
Bekanntlich ist überhöhte Abbiegegeschwindigkeit explizit in der StVO geregelt worden, weil es immer wieder tödlich Kollisionen insbesondere mit LKW gibt. In Rheinhausen habe ich selbst schon Gefahrensituationen erlebt. Derartige Beinaheunfälle sind Vorstufe zum Unfall und damit Kennzeichen für Gefahrenschwerpunkt.

Antwort:
Hinsichtlich der Kontrolle von Abbiegegeschwindigkeiten liegt die Zuständigkeit ausschließlich bei der Polizei. Die städtische Verkehrsüberwachung ist neben der Polizei für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten zuständig.
Bei der Kontrolle von Abbiegegeschwindigkeiten handelt es sich nicht um die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten. Eine Zuständigkeit für Kontrollen von Abbiegegeschwindigkeiten von LKW liegt daher hier nicht vor.
Die hier vorhandenen Messanlagen sind zudem auf die Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten ausgerichtet. Eine Messung von Kurvengeschwindigkeiten beim Abbiegen von LKW kann mit ihnen nicht rechtssicher erfolgen.

6. Warum wird immer noch von Fehlverkehren gesprochen, obwohl die Firmen nach eigener Angabe vorsätzlich über diese Strecken fahren, weil es die kürzeste Strecke ist?

Vom reinem Wortsinn her ist ein Verkehr nur dann als „Fehlverkehr“ zu deklarieren, wenn der Fahrzeugführer einen Bereich aufgrund eines Irrtums befährt. Worin der Irrtum besteht ist dabei nicht definitionserheblich. Die getätigte Aussage, dass „die Firmen“ nach deren Aussage vorsätzlich über die Strecken fahren, da es sich um die kürzeste Strecke handle, wird gewiss teilweise zutreffend sein; sie ist aber nicht belegt. Anlehnend an den Rechtsgrundsatz „in dubio pro reo“ ist davon auszugehen, dass die auftretenden Fehlverkehre auch solche sind.

Greiwing Absichtsverkehre durch Rheinhausen

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#VisionZero? Haben DVR, UK und BG Verkehrssicherheit wirklich verstanden? – #Fahrrad

Wenn man wie hier DVR, UK und BG eine Schwerpunktaktion für sicheren Radverkehr startet, sollte man vorher vielleicht einmal die Gefahren im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung betrachten und dann erst Maßnahmen treffen.

Dann wäre schnell aufgefallen, dass bei der Aktion einige Punkte falsch dargestellt werden und andere sogar fehlen.

Die Erläuterung der Verkehrsregeln unter „Verkehrsflächen“ ist sicherlich nicht schlecht, allerdings fehlt hier der Hinweis, dass die Nutzungspflicht bei fehlender Nutzbarkeit (z. B.: vereist, Falschparken, beschädigt) dieses Schild nichtig ist und nicht beachtet werden muss.

„Das passende Rad“ beschäftigt sich mit der Geschwindigkeit und Bremsweg. Sicherlich richtig.

„Helme schützen Leben“, allerdings nur dann, wenn man stürzt, weil etwa ein KFZ einem die Vorfahrt genommen hat. Wenn man überfahren wird, nützt der Helm wenig bis gar nichts.

„Sichtbarkeit“ sind die üblichen Klischees, während das Hauptproblem der Sichtbarkeit nicht die Kleidung ist, sondern dass Menschen in KFZ lieber mit dem Handy spielen, Zigaretten anzünden oder das Navi programmieren. Dazu kommen noch Fehlsichtigkeiten, Nachtblindheit usw. Wenn Rad- und Fußverkehr nicht rechtzeitig gesehen werden liegt es immer an den Personen im KFZ, wenn das Fahrrad die richtige Beleuchtung hat, weil mehr nicht vorgeschrieben ist, angepasste Geschwindigkeit dagegen schon, allerdings fehlen hier konkrete situative Vorgaben und deren Kontrolle. Dazu kommt im dem Video noch ein schwerwiegender Fehler, welchen die Radfahrerin am Schluss macht.

Das Beispiel „Richtige Wegenutzung“ ist unsäglich. Solche Radwege sind ein Unding.

„Ablenkung“ auf dem Fahrrad ist völlig richtig. Man muss sich konzentrieren und das Fehlverhalten von Menschen in KFZ vorhersehen und nebenbei auch noch versuchen die ganzen schlechten Beschilderungen zu verstehen. Denn vielerorts sind insbesondere Baustellen falsch ausgeschildert oder lebensgefährlich gestaltet.

Dass man den Mythos „Toter Winkel“ aufwärmt ist schlichtweg falsch. Denn erstens haben LKW ausreichend Spiegel um den Überblick zu behalten und falls das nicht der Fall wäre müsste man die im innerstädtischen Verkehr verbieten, da man Gefährdungen an der Quelle bekämpft. Völlig fehlt der Umstand, dass KFZ ab 3,5 t nur mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen, was etliche Unfälle verhindern würde, bisher aber nicht kontrolliert wird.

„Rücksichtsvolles Miteinanders“ setzt voraus, dass gerade jene, die tonnenschwere KFZ lenken auch die aktuellen Verkehrsregeln kennen, was nicht der Fall ist.

Gefehlt hat die Thematik Dooring, was nämlich der Fehler im Video Sichtbarkeit war. Die Radfahrerin ist dort mit nur wenigen Zentimetern Abstand an rumstehenden KFZ vorbeigefahren, was regelmäßig zu Toten und Verletzten führt, wenn sich die Tür kurz vorher öffnet. Deshalb halten Radfahrende, die sich auskennen, mind. 1 m Abstand. Was nebenbei auch verhindert, dass KFZ rechtswidrig mit zu geringem Abstand überholen. Aber der Mindestabstand für KFZ wird auch nicht erwähnt, obwohl der auch deshalb gilt, weil es lebensgefährlich sein kann, wenn man mit zu geringem Abstand überholt wird.

Falschparken ist laut Unfallstatistik ebenfalls eine Gefahrenquelle.

Es braucht nicht mehr nachgeben, gegenüber Autofahrenden, das macht man ohnehin, wenn man überleben will, sondern mehr Kontrollen der Verkehrsregeln und mehr Maßnahmen an der Gefahrenquelle KFZ.

Überholverbot für KFZ zur Einhaltung des Mindestabstandes

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Wie geht man mit Baustellengrauen um? – #DIY #Duisburg

In Duisburg habe ich inzwischen viel Erfahrung mit Baustellen gesammelt. Meistens klappt es nicht so richtig. Sei es nun die Barrierefreiheit, die Beschilderung oder etwas anderes. Wenn man eine Baustelle überprüfen will, geht man am Besten systematisch vor.

Folgendes Vorgehen empfiehlt sich aus meiner Sicht am Beispiel der Stadt Duisburg:
1. Die Stadt genehmigt die Baustellen vorher, meistens in Form eines Baustellenplans, aus denen hervorgeht, wie etwa die Beschilderung ist. Dieses Dokument, kann man nach IFG NRW anfordern. Hilfestellung bietet hierbei die Seite „Frag den Staat„. Man kann dies natürlich auch per Email versuchen. Ich führe dies deshalb als erstes auf, weil die Auskunft erfahrungsgemäß am längsten dauert.
2. Eine Dokumentation vor Ort, geht am Besten mit einem Handy. Insbesondere die Beschilderung und Problemstellen sollten hier gut erkennbar sein. Und natürlich sollte man sich für ein Foto nicht mitten auf die Fahrbahn stellen.
3. In Duisburg gibt es das Verkehrsportal, auf dem theoretisch alle Baustellen eingezeichnet sein sollen. Hier steht auch eine Beschreibung, teilweise Betroffenheit von unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden und natürlich die verantwortliche Stelle.
4.Es gibt den sogenannten RSA, der allerdings kostenpflichtig ist. Teilweise sind verallgemeinerte Inhalte im Netz zu finden an denen man sich orientieren kann. Es gibt hier u. a. Mindestbreiten und andere Vorgaben, wie es eigentlich aussehen sollte. Auch die AGFS gibt Hilfestellungen, die auf dem RSA basieren. Bei dem RSA handelt sich um eine sogenannte technische Richtlinie, die rechtlich eine Vermutungswirkung entfaltet. Das heißt wenn man sich daran hält haftet man nicht für Schäden. Allerdings gibt es oft Abweichungen, die zudem auch nicht notwendig wären. So werden Schilder etwa oft auf Gehweg oder Radwegen abgestellt, auch wenn es dort viel zu eng ist. Teilweise kann man diese auch auf Parkplätzen deponieren.
5. Die Bedeutung der Schilder findet man in der Anlage der StVO, wobei etliche Schilder nach meiner Erfahrung falsch genutzt werden. Etwa das Verkehrszeichen 250, was allen Fahrzeugen die Durchfahrt verbietet. Dies schließt Fahrräder mit ein.
6. Wenn man nun die ganzen vorgenannten Informationen zur Deckung zu bringen versucht wird man meistens Fehler erkennen. Dies sollte man dann der zuständigen Stelle aus dem Verkehrsportal schicken und eine Abstellung der Mängel einfordern. Einige Stellen kümmern sich darum, andere tun nichts. Man kann hier natürlich auch die lokale Politik oder Verkehrsvereine einbinden.
7. Hartnäckig bleiben, da steter Tropfen den Stein höhlt sollte man immer wieder auf fehlerhafte Baustellen aufmerksam macht. Dies sorgt hoffentlich für bessere Rechtskenntnis bei den Verantwortlichen und hoffentlich schauen diese auch genauer hin, so dass Fehler in Zukunft seltener vorkommen.

Extrembeispiel für eine völlig falsche Baustellenbeschilderung aus Duisburg

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Die Hufeisentheorie ist Quatsch und die Bürgerliche Mitte liegt am Rand – #BSW #AgentenfürDiktatoren #CDU

In der Diskussionen über Rechtsextreme und Linksextreme wird immer wieder die Hufeisentheorie bemüht. Aus meiner Sicht ist diese Theorie Quatsch. Je weiter ins extreme Spektrum eine Partei rückt, desto ähnlicher sind sich Links- und Rechtsextreme. Ich erkenne eigentlich keinen Unterschied zwischen einer linksextremen und rechtsextremen Diktatur. Stalin und Hitler habe nur nach außen ein anderes System vertreten, innerlich war es bei beiden eine Diktatur. Ein Unterdrückungsregime, das ein Feindbild vertrat und Millionen ermordete.

Nicht ganz so extreme Parteien, wie etwa die CDU, reden häufig davon, dass diese die sogenannte bürgerliche Mitte vertreten würden. Diese sogenannte bürgerliche Mitte liegt allerdings deutlich rechts der wirklichen Mitte. Auf einer Skala von 0-100 mit 50 als der realen politischen Mitte. Mit 0 als linksextrem und 100 rechtsextrem, wobei in dem Fall 100 und 0 nahezu identisch sind. Diese sogenannte bürgerliche Mitte liegt aus meiner Sicht dort bei ca. 85 mit zunehmender Tendenz zur 100.

Bei der CDU erkennt man den Rechtsdrall sehr an deren Migrationshysterie. Es gibt viele Probleme in der Gesellschaft, die gelöst werden müssen, aber scheinbar will oder kann man diese nicht lösen, weshalb man sich auf die rechtsextreme Migrationshysterie versteift, wo man vermeintliche Lösungen bietet, die allerdings in Wirklichkeit nur Mogelpackungen sind. Komplexe Probleme lassen sich zwar oft herunterbrechen, aber meist nicht einfach lösen, da viele Stellschrauben bewegt werden müssen.

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Überfordert durch Veränderung – #Klimakrise #Gendern

Die Welt ändert sich ständig, aber gefühlt durch die vielen Krisen der letzten Jahre erheblich schneller. Nach einer längeren Phase der scheinbaren Stabilität fallen Veränderungen besonders schwer. Dies summiert sich natürlich zusätzlich, wenn an sehr vielen Stellen Veränderungen zeitgleich eintreten.

Mein Eindruck ist, dass dieser Umstand jenen hilft, die gegen die FDGO (Freiheitlich Demokratische Grundordnung) sind. Diese Popolisten wettern dann gegen vermeintliche Probleme, wie das Gendern, während es in Wirklichkeit nur darum geht, die Menschen in einer sich verändernden Welt mitzunehmen.

Mit Festhalten an den Dingen, die mal waren, erreicht man nichts in dieser Welt des Wandels. Sich dem Wandel entgegenzustellen kostet mehr Kraft und bringt am Ende nicht nur nichts, sondern schadet sogar der Allgemeinheit. Man muss einfach dazu übergehen den Wandel zu leben.

Manche Worte darf man nicht mehr nutzen? So what, dann nimmt man halt andere. Wobei es ja dabei auch nur um ein Faires miteinander geht. Und man heutzutage halt einfach einen anderen Kenntnisstand zu bestimmten Begriffen hat.

Statt sich gegenüber Rückständigen (Konservierte) dafür zu rechtfertigen sollte man lieber erläutern warum die Begriff ein Problem sind und was es über die Personen aussagt, wenn sie dieses Wort heute nutzen.

Nur weil früher etwas akzeptiert wurde, muss es nicht richtig sein. Früher gab es Hexenverbrennung, Sklaverei usw. heute ist klar, dass dies mit der Menschenwürde unvereinbar ist.

Im Endeffekt ist vieles des aktuellen Protest eine intellektuelle Überforderung von einfach gestrickteren Gemütern, die einfach nicht mehr mitkommen (wollen). Der Mensch ist bequem und mag keine Veränderung, genau deshalb muss man einen Weg finden, die Veränderung einfach zu machen. Vielleicht sich sogar ständige Veränderung zu eigen zu machen.

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#Wahlmanipulation durch Meinungsmacher („Wahlumfragen“) – #Demokratie

Meinungsumfragen bringen den Firmen, welche diese durchführen viel Geld. Deshalb wird auch immer behauptet, dass diese Repräsentativ wären. Da die Umfragen immer wieder falsch liegen ist der Beweis erbracht, dass es keine repräsentativen Umfragen gibt. Es werden erstens nur jene befragt die freiwillig mitmachen, ich mache bei Telefonumfragen nicht mit. Zweitens hängt sehr viel von der genauen Fragestellung ab, die oft gar nicht so konkret ist. Drittens lässt man die Unentschlossenen z. B. ARD-Deutschlandtrend einfach weg oder befragt diese gar nicht erst. Dies ergibt natürlich ein Zerrbild. Genauso wie die Medien, welche bestimmte Themen stärker aufgreifen, obwohl die Bedrohung gar nicht so groß ist. Wie etwa bei der Migrationshysterie insbesondere forciert von rechten Medien und rechter Politik.

Es wäre zudem sehr interessant, wie eine Wahl ohne die wöchentlichen Meinungsmanipulation durch die Wahlvorhersagen verlaufen würde. Ich bin sicher, dass da zum Beispiel die 5 % Hürde bei der Entscheidung kaum eine Rolle spielen dürfte, weil man nicht genau weiß, welche Parteien drüber liegen. Der Rechtsextreme Verdachtsfall säße ohne die Meinungsmacher der Umfragen u. U. heute nicht im Bundestag, weil dann unklar geblieben wäre, dass die über 5 %-Hürde kommen.

Aus meiner Sicht sind sogenannten Demoskopen Meinungsmacher, weil sie die Informationen verzerren und nicht alle Faktoren berücksichtigen. Auch die Zusammenfassung der anderen Parteien als sonstige ist manipulativ, da man nicht erkennen kann, welche dieser Parteien mehr oder weniger Zustimmung hat.

Insgesamt ist das also alle Wahlmanipulation durch unfundierte Informationen. Zudem sind auch Manipulationen der Umfragen nicht ausgeschlossen. Fragen werden häufiger mit Ja beantwortet, weil der Mensch so gepolt ist. Man kann also bereits durch die Wahl der Fragestellung das Ergebnis beeinflussen. Mein Fazit ist, dass das alles unseriöse Meinungsmache ist.

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