Wenn ungebildete KFZ-Fahrende Radweg rufen …

… stellt man schnell fest, dass diese dringend eine Fahreignungsprüfung brauchen. Viele Menschen wissen nämlich gar nicht was ein Radweg ist.

Ein Radweg ist baulich getrennt von der Fahrbahn, dass heißt meistens mit Bordstein. Man unterscheidet hier von nutzungspflichtigen (blaues Schild mit Fahrradsymbol, teilweise als Kombi) und wo man nicht drauf fahren braucht, weil diese nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Wobei viele Städte hier auch fehlerhafte Beschilderungen dran haben. Denn wenn eine Gefährdung besteht (z. B. Dooring) oder der Radweg zu schmal ist, gilt das Schild nicht, selbst wenn es da hängt. Zwar gilt der Mindestabstand fürs Überholen nicht unmittelbar, aber die Herleitung des Mindestabstandes gilt trotzdem, es um die Minimierung einer Gefährdung geht. Auch bei Radwegen gelten demnach die Abstände auch wenn es kein Überholen ist.

Rad­fahr­strei­fen ist durch eine durchgezogene Linie von der restlichen Fahrbahn abgetrennt, man muss den eigentlich benutzen, es sei denn Arschparken verhindert dies. Auch hier gilt, dass bei einer Gefährdung die Nutzungspflicht automatisch aufgehoben wird. Das Fahrradsymbol ist hier in einem Kreis. Auch hier gilt der Mindestabstand.

Schutz­strei­fen ist eine Erfindung, die besonders sinnfrei ist. Man hat hat hier nur das Fahrradsymbol. Es gibt keine Nutzungspflicht, was meist auch keinen Sinn macht, weil hier Kanalabdeckungen und weitere Hindernisse sind. Zudem verleitet die gestrichelte Linie zu engem überholen, obwohl hier sogar der Mindestabstand fürs Überholen gilt.

Was viele auch nicht wissen und dann dümmlich Straße rufen, dass die Straße Gehweg, Radweg, Parkstreifen, Bäume und die eigentlich Fahrbahn umfasst. Radfahrende fahren also, selbst wenn sie auf dem Gehweg fahren, auf der Straße.

Freigabe von Gehwegen. Einige Gehwege sind für Radfahrende freigegeben. Hier hat man unter das blaue Schild für Gehende eine weißes rechteckiges Schild mit einem Fahrradsymbol und dem Wort frei gehängt. Dadurch wird der Gehweg, aber nicht zum Radweg. Die Freigabe heißt man dürfte theoretisch mit Schrittgeschwindigkeit darauf langschleichen. Also wer hier Radweg ruft, braucht wirklich dringen eine Fahreignungsprüfung.

Autofahrende neigen dazu, wenn diese in massiver Ahnungslosigkeit meinem im Recht zu sein, Radfahrende zu nötigen. Also zu dicht auffahren, hupen, bedrängen, physische und psychische Gewalt.

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Rumgeopfere bei KFZ-Fahrenden – #Autopresse

Ich finde es immer wieder absurd, wenn sich Falschfahrende und Falschlagernde so aufführen, als wären sie Opfer einer Ungerechtigkeit. Übertroffen wird dies nur noch von Presse, die dann auch noch darüber berichtet.

Da hätten wir zum Beispiel Rasende, die Blitzer als Geldmacherei empfinden. Dabei muss man bei Blitzern nur zahlen, wenn man sich nicht an die Verkehrsregeln hält. Scheinbar haben die Personen, die sich beschweren keinerlei Schuldbewusstsein. Diese verqueren Ansicht ist gewiss kein Einzelfall. Einige finden Tempolimits weltfremd. Vielleicht gibt es ja auch Gründe, dass an einer Stelle ein niedriges Tempolimit besteht ohne, dass man diese kennen muss. Davon abgesehen gibt es abgesehen von einigen Abschnitten der Autobahn überall ein Tempolimit. Aber einige meckern lieber über Blitzer statt sich an die ohnehin überall geltenden Geschwindigkeiten zu halten. Manche sehen auch die falschen Stellen als Grund für Bußgelder und nicht das eigene Fehlverhalten. Dabei gilt die StVO und Beschilderung überall und nicht nur dort, wo man selbst glaubt, dass es sinnvoll wäre. Mag sein, dass ein bestimmtes Tempolimit nicht überall gerechtfertigt ist, dann muss man aber gegen dieses Vorgehen statt dagegen zu verstoßen.

Aber natürlich gibt es nicht nur Rasende, sondern auch jene die rumopfern wegen höherer Gebühren für KFZ-Lagerung. So beklagt man sich wegen höherer Parkgebühren, die angeblich 200 % mehr wäre. Vermutlich sind es nur ein paar Cent mehr. Irgendwie von 20 Cent auf 60 Cent pro Woche oder so. Parkgebühren steigen meist nur um absolut gesehen lächerliche Beträge. Man darf zudem nicht vergessen, dass wer Auto fährt weniger Geld hat und deshalb weniger kauft. Statistisch sind KFZ-Fahrende am unwichtigsten für den Handeln und bringen den geringsten Umsatz. Der KFZ-Verkehr lädt zudem auch nicht zum Verweilen ein. An Straßen ist die durchschnittliche Schrittgeschwindigkeit von Menschen höher als etwa in Gehendenzonen. Und wenn man sich gegen Fehllagerung engagiert werden die vermeintlichen Opfer auch noch beleidigend, weil es denen scheinbar nicht passt für Fehlverhalten auch noch zur Rechenschaft gezogen werden. Die Denkweise bzw. das fehlende Unrechtsbewusstsein erinnert mich doch sehr an Kriminelle. Zumal dann auch noch Verharmlosungen, wie ’nur mal eben kurz‘. Auch ein tödlicher Unfall ist nur mal eben kurz. Andere greifen dann direkt Radfahrende an, weil die sich teilweise auch nicht richtig verhalten, allerdings darf man nie vergessen, wenn sich jemand in einer Blechkiste mit einer Masse von über einer Tonne falsch verhält ist der Schaden ungleich größer, als jemand inkl. Fahrzeug von weniger als 100 kg. Abgesehen davon entschuldigt das Fehlverhalten von anderen nicht das eigene. Manche regen sich über das Ordnungsamt auf. Scheinbar sieht man die Bußgelder wegen Falschparken als „Geldmaschine“ und verwendet sogar Begriffe wie „gnadenlose“ und „Geldeintreiber“. Die Buß- und Verwarngelder findet man gar horrende. Dabei wurden m. W. primär die für illegales Rad- und Gehwegparken erheblich angehoben. Sprich meist behindernd oder sogar gefährdend. Nicht das Bußgeld ist falsch, sondern der Parkegoismus, welcher andere Menschen an der Nutzung von Geh- und Radwegen hindert.

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Braunkohlenplan #Garzweiler und Frimmersdorf – Öffentliche Bekanntmachung: frühzeitige Unterrichtung – #Klimaschutz #Braunkohle

In Amtsblatt 31/23 der Bezirksregierung Köln (PDF) geht es um die Vereinbarung zwischen Land, Bund und RWE.

Scheinbar hat der Braunkohlenausschuss der Sitzung am 17.03.2023 beschlossen Garzweiler und Frimmersdorf zusammen abzuhandeln und die bisherigen Arbeiten an der neuen Leitentscheidungen zu vergessen. Der Braunkohlenausschuss hat am 16.06.2023 den Auftrag zu einem Vorentwurf des neuen Braunkohlenplans erteilt.

Informationen zur beabsichtigten Änderung der Braunkohlenpläne sollen sich u. a. hier befinden.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt wird die Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) über die beabsichtigte Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II und Frimmersdorf unterrichtet.

Das Beteiligungsverfahren kommt dann noch später.

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#Deutschlandticket und Finanzierung – #Wissing #Verkehrswende #ÖPNV

Kapiere die aktuelle Diskussion um die Finanzierung des Deutschlandtickets absolut nicht. Wenn 11 Millionen Menschen das Ticket nutzen und 3 G€ Subventionen notwendig sind, dann sind Pro Person und Jahr gerade einmal rund 272 € bzw. 23 € im Monat. Die Pendlerpauschale schlägt allerdings mit bis zu 4500 € pro Jahr zu Buche. Was ist also günstiger?

Offensichtlich braucht Wissing bzw. der Verkehrsministerium Nachhilfe in Sachen Wirtschaftlichkeit. Pendlerpauschale abschaffen und die Summe ins Deutschlandticket stecken. Niemand ist gezwungen aufs Land zu ziehen. Das ist eine eigenverantwortliche Entscheidung.

Weiterhin kann man natürlich auch ein Monatsticket zur Verpflichtung zum Parken im öffentlichen Raum machen. Und wer eh eine Fahrkarte hat wird diese auch nutzen. Parken ist eine Privatsache und man sollte dafür keine öffentlichen Flächen nutzen. Die öffentlichen Flächen mit allen Folgekosten sollten dem fließenden Verkehr (Fußverkehr, Fahrradverkehr und KFZ-Verkehr) vorbehalten sein.

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Antrag der CDU-Fraktion Homberg/Ruhrort/Baerl auf Windrad – #Duisburg #Klimaschutz

Ein Antrag der CDU auf Aufstellung eines Windrades im Bezirk Homberg/Ruhrort/Baerl.

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#Klimaschutz: BMWK ist sich der Klimawirkung von #Wasserstoff bewusst

Im Februar habe ich eine Petition bzgl. Wasserstoff eingereicht, weil überall ständig von grünem oder sogar klimaneutralem Wasserstoff gesprochen wird.

Im Juli bekam ich eine Antwort vom BMWK, die mir zeigt, dass man sich dieses Themas zumindest bewusst ist. Bewusstsein ist wichtig um nach Lösungen zu suchen.

Deshalb nachfolgende auch die Antwort:


Die Bundesregierung ist der vorhandenen Klimawirkung durch das Freiwerden von Wasserstoff bewusst. Der aktuelle wissenschaftliche Sachstand beschreibt dabei indirekte Klimaeffekte auf die Atmosphären durch andere Treibhausgase (vermehrte Ozon- und Wasserdampfbildung, erhöhte Verweilzeit von Methan) infolge unterschiedlicher chemischer Reaktionsprozesse mit Wasserstoff. Die Publikationen gehen für Wasserstoff derzeit von einem kurzfristigen Treibhausgaspotential über 20 Jahre (GWP20) zwischen 20 und 50 aus. Zum Vergleich: Methan hat ein GWP20 von mehr als 80. Über längere Zeiträume sinkt das GWP beider Moleküle.

Es ist das klare Ziel der Bundesregierung, die ungewollte Leckagen von Wasserstoff entlang der gesamten Wertschöpfungskette soweit wie möglich zu reduzieren. Wirksame Maßnahmen zur Zielerreichung sind unter anderem die Schaffung eines geschlossenen Wasserstoffsystems (bspw. Pipelineausbau statt Straßentransport), einer möglichste klimafreundlichen Erzeugung von Wasserstoff sowie eines regelmäßigen Monitoring von tatsächlichen Leckagen.

Damit hat man im Prinzip meiner Petition entsprochen, dass Wasserstoff nicht klimaneutral ist. Wenngleich natürlich besser, als fossile Energieträger.

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#Duisburg: Bauaufsicht Ahnungslos – #Rheinhausen

Vor einiger Zeit postete ich etwas zum Thema Steinstaub vom Abriss. Dies schrieb ich auch der Stadt. Inzwischen habe ich eine Antwort erhalten, die mich einmal mehr erschüttert.

Die Stadt behauptet, weil keine Baugenehmigung mehr für den Abriss notwendig ist, könnte man nichts machen. Konkret heißt es:
„Stattdessen gilt in diesen Fällen nun lediglich eine Anzeigepflicht.

Dadurch gibt es keine Möglichkeit mehr vorab immissionsschutzrechtliche Maßnahmen, z.B. Bewässerung zur Staubbindung, zum Abbruch festzusetzen.“

Dass es „nur noch“ eine Anzeigepflicht gibt, konnte ich in § 62 BauO NRW Abs. 3 verifizieren:
„[…] Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens einen Monat zuvor der Bauaufsichtsbehörde schriftlich durch die Bauherrschaft anzuzeigen.“
Das ist auch völlig okay. Auch im Strahlenschutz gibt es teilweise nur eine Anzeigepflicht, damit die zuständige Behörde weiß, was Sache ist. Allerdings heißt eine Anzeige nicht, dass man nichts tun muss oder kann. Vielleicht will man nichts tun, aber das es nicht ginge ist definitiv unwahr. Nicht ohne Grund beträgt die Frist hier einen Monat, damit ausreichend Zeit ist aktiv zu werden. Wenn es die Behörde nicht schafft, dann ist diese wohl unterbesetzt.

Das heißt die Stadt Duisburg hat jedenfalls einem Monat Zeit für Auflagen. Der Abriss bedarf zwar keiner Genehmigung aber Auflagen sind immer möglich, insbesondere beim Abriss muss es zwangsläufig immer Auflagen zum Thema Staub geben. Als zuständige Behörde sollte man eigentlich wissen, welche Möglichkeiten man hat und ein Standardschreiben mit Auflagen zu Staub geht immer. Ebenso dient die Anzeige dem Zweck vor Ort während der Arbeiten Aufsicht auszuüben. Das es keine Kenntnis gab, liegt nicht zuletzt also auch daran, dass man nicht vorbeigeschaut hat. Auch eine Satzung, welche das Verhalten bei Abbrucharbeiten regelt ist denkbar.

Zum Thema Asbest auf die Bezirksregierung zu verweisen ist falsch. Das Dezernat 55 der Bezirksregierung ist für Arbeitsschutz zuständig und nicht für den Schutz der Bevölkerung, für diesen ist m. W. die Stadt verantwortlich. Die Stadt kann als durchaus einen Nachweis der Asbestfreiheit einfordern und bis dahin auffordern so zu handeln, als wäre Asbest vorhanden. Und bekanntlich nehmen es viele Baustellen nicht so genau mit den Regeln. Sehe oft genug, wie Steine trocken ohne Absaugung geflext werden. Selbst am HBF Duisburg, sieht man das immer wieder.

Staub bei Abriss

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Polizei Hannover kontrolliert Seitenabstand Auto Fahrrad – #Duisburg

Vor längerer Zeit schrieb ich der Polizei Duisburg wegen Kontrollen des Mindestabstandes und bekam eine Antwort, die man eigentlich als Arbeitsverweigerung betrachten muss.

Dabei zeigt die Polizei Hannover, wie einfach das geht. Was die Kontrolle aber auch zeigte, dass es bei 77 Kontrollen 25 Verstöße gab. Das heiß etwa 1/3 der Autofahrenden verstießen gegen den Mindestabstand und gefährdeten dadurch Menschenleben.

Kann man als Polizeibehörde, bei derartig vielen Verstößen allen ernstes inaktiv bleiben? Die Polizei Duisburg hat m. W. bis heute keine Kontrollaktionen durchgeführt. Obwohl es ja genug Stellen geben würde. Mir fällt auf Anhieb der Flutweg ein. Dort werden Minderjährige auf dem Weg zur Schule mit Sicherheit oft zu dicht überholt. Aber in Duisburg kann man scheinbar nur davon träumen, dass mal gezielt auf Mindestabstand kontrolliert wird, obwohl es definitiv möglich ist.

Pressemeldung der Polizei Hannover

POL-H: Polizei kontrolliert den Seitenabstand beim Überholen von Radfahrenden am Nienstedter Pass

Hannover (ots)

Die Fahrradstaffel der Polizei Hannover hat am Samstag, 05.08.2023, gemeinsam mit der Polizei Barsinghausen den Seitenabstand beim Überholen von Radfahrenden auf dem Nienstedter Pass kontrolliert. Dabei stellten sie bei der dreistündigen Kontrolle bei 25 von 77 Überholvorgängen eine Unterschreitung des vorgeschriebenen Überholabstands von 2 Metern fest.

Für die Kontrolle des Seitenabstandes beim Überholen der Radfahrenden wurden die bereits erfolgreich in der Praxis erprobten Kreidemarkierungen als Referenzpunkte auf der Fahrbahn aufgebracht. Bei einer Unterschreitung des außerorts vorgeschrieben Überholabstandes von 2 Metern wurden die Verstöße durch die Einsatzkräfte dokumentiert. Die Autofahrenden wurden bei einem Verstoß direkt auf Parkplatz Nienstedter Pass angehalten und kontrolliert. Des Weiteren wurden die Radfahrenden ebenfalls angehalten um die Lenkerbreite der Fahrräder zu dokumentieren. Es wurden bei 77 Kontrollen insgesamt 25 Verstöße festgestellt. Ein Verstoß beinhaltet ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro. Die meisten Fahrzeugführer waren sich des Verstoßes nach Ansprache bewusst und waren einsichtig. /hgt, bo

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Halterhaftung bei Leihrollern – #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg

Auch für Leihroller gilt die Halterhaftung, dass heißt die Verkehrsbehörden können Bußgelder für fehlgelagerte KFZ verhängen. Dies kann man jedenfalls einem Urteil entnehmen.

Escooter sind eine Plage und es wird Zeit, dass die Kommunen deren Lagerung im öffentlichen Raum entweder durch eine Satzung regeln oder allgemein die Verkehrsregeln durchsetzen.

Natürlich muss auch stärker gegen KFZ vorgegangen werden, die rechtswidrig gelagert werden. Ebenso gegen Leinfahrräder, die deutlich häufiger rücksichtslos abgestellt werden.

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#Duisburg: Einwendung A59-Ausbau – #Verkehrswende

Auch wenn noch Zeit ist, habe ich schon mal eine Einwendung geschickt.

Betroffenheit und Allgemeines

Der Hauptfokus beim Ausbau von Straßen liegt nicht auf Effizienz, sondern auf egoistische Fortbewegung zum größtmöglichen Schaden der Allgemeinheit. Eine Abwägung in Hinblick auf die Effizienz und Alternativen fand allerdings nicht statt, dabei ist offensichtlich, dass ÖPNV mehr Personen pro Flächenverbrauch transportiert, als Straßen. Somit müsst das Geld nicht für den höchst zweifelhaften Ausbau von Straßen verschwendet werden, sondern da investiert werden, wo der größte Nutzen entsteht. Die Verschwendung von Steuergeldern für klimaschädliche Investitionen ist nicht tragbar und als Steuerzahler bin ich direkt in mehrfacher Hinsicht betroffen und zudem auch von den Gefahren des KFZ-Verkehrs.
Von der Verkehrsbelastung und den negativen Auswirkungen des Projektes ist ganz Duisburg betroffen. Statt in den Ausbau der Schiene zu investieren, wird viel Geld in die Versiegelung von Landschaft investiert. Man braucht nicht noch mehr Verkehr, der zu noch mehr Parkdruck führt, sondern eine Autoobergrenze (Maximale Anzahl an zugelassenen Fahrzeugen, analog zu Singapur. Fläche ist begrenzt, dem sollte nicht durch die Ermöglichung von mehr PKW-Verkehr Rechnung getragen werden, sondern zu Lasten der Anzahl von PKW) und ein Tempolimit.
In Duisburg braucht es dringend gute Radverbindungen und gerade eine Tunnellösung würde hierfür den Platz schaffen. Außerdem bin ich natürlich solidarisch mit den Menschen in Meiderich.

Die Offenlage ist erkennbar auf die Verhinderung von Beteiligung ausgelegt, da schriftliche Einwendung verlangt wird. DMail ist keine brauchbare Lösung, da umständlich und mit Zusatzkosten verbunden. Es braucht hier einen Standard und kein umständliches Verfahren für eine digitale Signatur, das muss so einfach sein, dass man es mit Thunderbird Outlook usw. machen kann. Digitalisierungswüste Deutschland ist kein Wunder, wenn man es extrem umständlich macht.

Es wird eine Auftrennung des Verfahrens gefordert, da die unterschiedlichen Abschnitte unterschiedlich strittig sind. Insbesondere die Berlinerbrücke ist abzutrennen. Eine Vermengung der Abschnitte miteinander könnte als eine Drohung mit empfindlichen Übel (Ausfall der Brücke) gesehen werden, um die Gesamtplanung zu erpressen.

Der Download von Daten verbraucht Energie. Es ist unverständlich, dass unnötig große Dateien Online gestellt werden. Es fehlt eine Gesamtübersicht mit den wesentlichen Dateien ohne großformatige Übersichtspläne. Auch stellt sich die Frage, ob die Pläne alle in Druckqualität sein müssen oder nicht eine kleiner Version gereicht hätte, sodass man eine vollständig Übersicht in deutlich kleiner Größe hätte runterladen können und nur bei Bedarf größere Pläne. Digitalisierung ist deutlich mehr als nur Dateien in einen unnötig umständlichen Verzeichnisbaum zu laden.

Überwiegendes öffentliches Interesse

Um zu ermitteln ob die Fortbewegung in Blechkisten mit statistisch nur einer Person drin im überwiegenden öffentlichen Interesse ist, müsste aufgeführt werden, wie viele Fahrzeuge aus Duisburg die Strecke überhaupt benutzen und wie viele andere Personen andere Weg nutzen. Von den 500 000 Menschen die in Duisburg leben fährt nur ein kleiner Teil über die A59, warum sollte das im überwiegenden Interesse sein? Zumal nicht wenige davon dazu gezwungen werden, weil es derzeit keine brauchbare anderen Optionen gibt. Somit müsste ermittelt werden, was gebraucht wird, um das öffentliche Interesse angemessen zu berücksichtigen.

Definitiv ist im öffentlichen Interesse, dass die Autobahn im Tunnel verschwindet. Allein schon wegen Lärm und Schadstoffen. Und wenn 6 Spuren zu teuer sind, dann dürfen es halt nur 4 Spuren im Tunnel sein.

Mehr Straßen = Mehr Verkehr

Statt zusätzliche Fahrspuren, die nur noch mehr Verkehr induzieren und zu unnötigen Staus durch Baustellen führen, besser neue Radwege bauen. Oder wie bereits einleitend geschrieben in den ÖPNV investieren.

Fehlende Prüfung von Alternativen

Die derzeitigen Maßnahmen der Bahn (z. B. Reaktivierung Walsumbahn) und ein Radschnellweg in Nord-Süd-Richtung würden Entlastung bringen bei geringeren Kosten. Man darf nicht KFZ-Verkehr von anderem Verkehr getrennt betrachten, sondern muss das Gesamtsystem anschauen, wie man möglichst Effizient mit möglichsten geringen Ausgaben (Steuergerechtigkeit) Menschen von A nach B bringt. Persönliche Bequemlichkeit ist dabei kein Maßstab für die Bewertung.
Alternativen wie Fahrrad und ÖPNV bzw. Zugverkehr wurden nicht geprüft. Es wurde als alternativlos dargestellt, obwohl parallel Projekte in Duisburg laufen, welche den KFZ-Verkehr vermindern, was auch Umweltschutz- und Klimaschutzgründen ohnehin notwendig ist und auch eintreten wird. Das noch ausstehende letztinstanzlichen Gerichtsurteil aus Bremen zum Thema Gehwegparken wird erheblichen Einfluss auf die zukünftige Nutzung von KFZ in Duisburg haben. Denn auch hier ist absehbar, dass es Klagen gegen den aktuellen Zustand geben wird. Wenn allerdings die rechtswidrige Lagerung von KFZ auf Gehwegen endlich konsequent bekämpft wird, wird der KFZ-Verkehr abnehmen, was sich wiederum auf den Bedarf an Autobahnspuren auswirken wird.
Weiterhin gilt, wenn zu viel Verkehr ist, muss man marktwirtschaftlich den Preis erhöhen. Das heißt eine Maut auch auf PKW und der Verkehr wird abnehmen. Mit der klimschädlichen Subventionsplanwirtschaft muss endlich Schluss sein. Und jeder Ausbau von Straßen subventioniert nun einmal PKW und LKW und macht diese Attraktiver, gegenüber den Alternativen, während zeitgleich in die Alternativen deutlich weniger investiert wird. Und da bekanntlich PKW sehr viel Platz verbrauchen, weil statistisch nur eine Person im Fahrzeug sitzt ist es auch in Hinblick auf Steuergelder eine massive Fehlinvestition.
Wenn auch nur ein Viertel, der jetzt mit dem Auto Fahrenden auf den gut finanzierten und ausgebauten Schienengebundenen Nahverkehr oder meinetwegen auch in Schnellbusse umsteigen würde, bräuchte es keinen Ausbau der A59 und gäbe es weniger Stau, Lärm, CO2-Ausstoß etc., aber dafür müsste man das Geld effizient einsetzen und nicht gezielt eine Verkehrsform subventionieren, mit der geringsten Effizienz.
COVID-19 belegt, dass man Staus durch weniger Verkehr beheben kann. Dies geht einfach und schnell durch strukturelle Änderungen. Eine Homeofficepflicht würde weniger Kosten und mehr für alle bringen, als der geplante Ausbau der Autobahn. Die brächte nicht nur Vorteile für Klima und Natur, sondern für uns alle. Derartige Lösungen wurden gar nicht geprüft. Auch wurde nicht geprüft, wie man den Logistikverkehr auf der Straße minimieren kann. Mogelpackungen führen zu erheblichen Mengen unnötiger Verkehre. Das Vorhaben ist eine Fehlinvestition.
Die Kapazität einer Straße lässt sich durch die Reduzierung des Tempos erhöhen. Das heißt je niedriger das Tempolimit, desto mehr Autos passen ohne die Notwendigkeit von Extraspuren. Auch diese Option wurde nicht geprüft.

Schaden für Steuerzahlende/Subventionen

Das es bisher keine PKW-Maut gibt und hier für viel Geld Lebensraum und Wohnraum vernichtet bzw. abgewertet werden soll, muss man feststellen, dass es sich um eine Subvention handelt. Auch der Umstand, dass nicht sorgfältig alle Alternativen geprüft wurden, welche die Auswirkungen minimieren stellt eine Subvention durch die Behörde dar.

Gemäß Autokorrektur von Katja Diehl (Seite 29), betragen die Kosten pro 20 000 km Autofahrt insgesamt: 1710 € gemäß Werten von 2019, heute also vermutlich noch mehr. Es handelt sich um diverse Kosten, wie für Unfälle, Luftverschmutzung usw., die alle von der Allgemeinheit bezahlt werden, auch von jenen, die gar kein Auto haben.

Klimaschutz

Die Klimaauswirkungen des Ausbaus wurden nicht im notwendiger Umfang betrachtet. Klimaschützende Alternativen zur geplanten Ermöglichung von mehr Autoverkehr wurden nicht betrachtet. Damit sind die Unterlagen nicht vollständig und müssen ergänzt und erneut offengelegt werden. Nach UVPG müssen die Klimaauswirkungen betrachtet werden und nicht nur die direkten durch Flächenverbrauch, der steigt, sondern auch jene durch die Ermöglichung von mehr Verkehr.
Der Waldzustand ist durch die Klimaerwärmung, aber auch durch die vom Straßenverkehr ausgehenden anderen Schadstoffe desaströs. Die Verbreiterung verschärft dies und verringert auch das Grundwasser erheblich, da durch Flächenversiegelung mehr Fläche der Versickerung entzogen wird. Da bereits jetzt Dürreprobleme bestehen ist dies nicht tragbar. Dies stellt zugleich einen Verstoß gegen die WRRL der EU dar.
Eine Berechnung des Kohlendioxidausstoß durch das gesamte Vrohaben und der Vergleich mit anderen Varianten fehlt. Gemäß UVPG und BauGB § 1a (5) müssen die Klimaauswirkungen eines Vorhabens komplett geprüft werden. Dies schließt auch in vollem Umfang die verwendeten Rohstoffe für den Bau der Straße mit ein. Ebenso die Entsorgung von Altstoffen aus dem Abriss. Beides wurde nicht betrachtet. Denn die Altstoffe werden nicht recycelt, sondern deponiert. Ebenso muss die Klimawirkung der Alternativen betrachtet werden. Eine insgesamt 4-spurige Autobahn mit Deckel und Radwegschnellweg darauf dürfte eine bessere Klimabilanz haben, als eine insgesamt 6-spurige Brückenautobahn. Zumal hier auch das Wasser im Randbereich besser versickert werden kann.

Anders, als etwa in dem Planfeststellungsbeschluss zum Duisburg Gateway Terminal durch die Bezirksregierung Düsseldorf behauptet, gibt es keine Geringfügigkeitsschwelle für klimaschädliche Emissionen, die direkt oder indirekt aus einem Projekt resultieren. Jede zusätzlich Emission steigert die globale Temperatur anteilig. Demnach sind alle unnötigen Emissionen zu unterbinden. Das Vorhaben ist abzulehnen, weil in der offengelegten Form unzulässig. Das mehr LKW nebenbei noch mehr Stau und mehr Klimaerwärmung verursachen versteht sich von selbst. Und bereits allein durch den Bau käme es zu mehr LKW-Verkehr, weitere klimaschädliche induzierte Verkehre sind zu erwarten.

Das LANUV schrieb am 25.10.2022 unter dem Geschäftszeichen LA 77 – 2022-0003926 u. a. anderem folgende Passage in einer Stellungnahme zum Thema Klimaschutz:

Relevanz erfahren Treibhausgase über ihre Treibhauswirksamkeit. Diese ergibt sich aus der Emissionsmenge, den spektroskopischen Eigenschaften sowie der Verweilzeit in der Atmosphäre des jeweiligen Gases. Wenn ein Treibhausgas für mehrerer Jahrhunderte oder länger in der Atmosphäre verbleiben kann, reichen schon kleine Mengen, um einen bedeutenden Schaden zu verursachen. Teil des heutigen Treibhausgaseffektes gehen auf vor vielen Jahrzehnten freigesetzte Gase zurück. Selbst Spurenmengen können sich demzufolge erheblich summieren.

Das Bundesverfassungsgericht schreibt zur angeblichen Geringfügigkeit (BVerfG, Beschl. v. 23.3.2022, 1 BvR 1187/17, Rn. 236.):

Gerade weil der Klimawandel durch zahlreiche, für sich genommen oftmals geringe Mengen an Treibhausgasemissionen verursacht wird, kann er auch nur durch Maßnahmen zur Begrenzung all dieser Emissionen angehalten werden. Es liegt hier in der Natur der Sache, dass einzelnen Maßnahmen für sich genommen nicht die allein entscheidende Wirkung zukommt. Weil der Klimawandel aber nur angehalten werden kann, wenn all diese vielen, für sich genommen oft kleinen Mengen von CO2-Emissionen lokal vermieden werden, kann einer einzelnen Maßnahme nicht entgegengehalten werden, sie wirke sich nur geringfügig aus.

Das heißt die gesamten Auswirkungen sind zu betrachten. Ferner müssen die verschiedenen Varianten in Hinblick auf ihre Klimaauswirkungen bewertet werden. Das heißt nicht nur rein finanzielle Bewertung der Varianten ist zu betrachten, sondern auch der Klimaschaden und der Umweltschaden.

Die Behauptung: „Unvermeidbar bei dem Betrieb von Straßen ist nach aktuellem Stand der Technik der Ausstoß des klimawirksamen Gases Kohlendioxid (CO2)“ ist absoluter Quatsch, wenn mit Betrieb der KFZ-Verkehr gemeint sein sollte. Nach Stand der Technik sind E-KFZ längst marktverfügbar. Es ist also vermeidbar, es fehlen lediglich die marktwirtschaftlichen Anreize dafür. Außerdem ist wie gesagt auch mit klimafreundlicherer Mobilität zu vergleichen.
Der Ausbau fördert definitiv klimaschädliche Fortbewegung obwohl es dafür keine Notwendigkeit gibt. Anreize zur klimafreundlichen Mobilität werden nicht gegeben.

Ein Tempolimit hat den gleichen Effekt wie Stauvermeidung, zudem heißt ein Ausbau der A59 keineswegs, dass es eine Stauvermeidung gibt. Denn schließlich kann es weiterhin einen Rückstau von Lokalnetz kommen.
Wie nicht anders zu erwarten, wird der THG nicht vollständig quantifiziert und in Rahmen einer Bilanz den verschiedenen Alternativen gegenüber gestellt. Stumpf wird auf rücksichtslose individuelle KFZ-Mobilität gesetzt, statt sämtliche Alternativen einzubeziehen. Auch fehlen die Freisetzungen durch Bau. Ausgleichspflanzungen kompensieren keineswegs den Bodenverlust durch Betonproduktion aus Gebirgen u. a. in Indonesien, sowie Kiesabbau am Niederrhein, der uns noch dazu Nahrungsmittel raubt.

Wenn man den CO2-Abdruck der Rohstoffe für den Bau berücksichtigt, müsste auch das Bauwerk selber klimaneutral errichtet werden. Dies ist entsprechend bei den Ausschreibungen zu berücksichtigen, damit möglichst wenig Klimaschädigung mit dem Bauwerk einhergeht. Auch Flächenverluste bedeuten weniger Bindung von Kohlendioxid. Eine quantifizierte Kompensation war in den Unterlagen nicht erkennbar, zumal Flächenfraß auch nicht kompensiert werden kann, dadurch CO2-Senken dauerhaft verschwinden.
Für die Auswirkungen der Klimaerwärmung ist nach UVPG gemäß UBA eine Analyse durchzuführen.
Grünflächenschutz heißt immer zugleich auch Klimaschutz, da Grünflächen allein durchs Mikrobiom erhebliche Kohlenstoffmengen speichern. Die Versiegelung von Böden führt dagegen zum völligen Verlust dieser Bodenfunktion und zugleich fallen u. a. Torflinsen trocken, was zu deren aeroben Abbau führt und mit Bodensenkungen einhergeht.

Durch den Neubau in Hochbauweise wird die Frischluftzufuhr eingeschränkt. Das heißt bei Hitzezeiten wird die Aufheizung zusätzlich erhöht. Beton und Straßen speichern die Hitze zusätzlich. Diese Wärmewirkung im Zusammenhang mit der Klimaerwärmung wird zu mehr Hitzetoten führen. Außerdem verhindert eine Hochbauweise den Austrag von Luftschadstoffen durch eine Bremswirkung auf Luftströmungen. Diese klimatischen Aspekte wurden nicht in der notwendigen Tiefe betrachtet. Schon gar nicht wurde diese bei den unterschiedlichen Varianten betrachtet. Dabei stellen die Toten, welche aus unterschiedlichen Planungen resultieren des wesentliche Merkmal dar, welches man abwägen muss. Die Unterlagen enthielten nichts zur Thematik der Luftströmung und wie diese sich ändern durch das Höhenprofil, aber auch die veränderte Thermik der verbreiterten Autobahn. Für eine Abwägung zum Themenpunkt Klima ist dies aber zwingend erforderlich. Insbesondere der Temperaturanstieg durch den Bau in Hochweise im Vergleich zu einem Tunnel ist zu betrachten.

Der Satz: „Im Straßenverkehr werden drei THG emittiert, insbesondere Kohlenstoffdioxid (CO2), zudem Distickstoffmonoxid („Lachgas“) (N2O) und Methan (CH4).“ ist in der Form nicht richtig. Auch Stickoxide zählen zu den THG, da sich aus diesem im Sommer Ozon bildet.

Luftschadstoffe und Feinstaub

Ein verbesserter Verkehrsfluss führt zu mehr Verkehr und damit zu mehr Schadstoffen. Die Behauptung, dass der verbesserte Verkehrsfluss zu weniger Schadstoffen führten würde ist nicht plausibel.
Welche Maßnahmen werden zum Schutz vor Ultrafeinstaub (PM0,1) getroffen? Ultrafeinstaub wurde jedenfalls nicht betrachtet. Da es keinen Grenzwert für Ultrafeinstaub gibt, ist folgerichtig der Grenzwert der WHO für PM2,5 heranzuziehen, der Ultrafeinstaub enthalten soll. Dieser Wert liegt deutlich und dem in Deutschland geltenden.
Durch Reifenabrieb wird weiterhin Mikroplastik und Feinstaub erzeugt. Selbst bei Elektroautos.
Die aufgeführten Grenzwerte „Die geltenden Grenzwerte (GW) an NO2 und PM10 (GW 40 µg/m³), sowie PM2,5 (GW 25 µg/m³) werden im gesamten Projektgebiet im Prognose-Planfall hinsichtlich der Gesamtbelastung weder erreicht noch überschritten.“ entsprechen nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik, den die WHO ermittelt hat. Nach medizinischen Gesichtspunkten sind die Werte zu hoch. Die EU überarbeitet diese derzeit und es gibt auch bereits Klagen. Demnach sind ist nicht mit veralteten Werten zu planen, sondern die Bevölkerung ist nach Stand von Wissenschaft und Technik zu schützen.

Wie mit der quasi direkten Einleitung von der Abwasser der Mikroplastikfeinstaub abgetrennt werden soll erschließt sich nicht. Mikroplastikfeinstaub entsteht unweigerlich durch Reifenabrieb. Bei Umstellung auf Elektro erhöht sich der Reifenabrieb noch durch zusätzliches Gewicht. Das heißt Es wird Mikroplastikfeinstaub in Flüssen durch die Kanalisation oder direkt eingeleitet. Da es sich hier um eine Neuplanung handelt ist dieser Aspekt zu berücksichtigen. Mikroplastik in Gewässern stellt eine schädliche Veränderung dar und verstößt damit gegen die WRRL.

Es wird nicht analysiert, wie viele zusätzliche Tote der Ausbau fordern wird durch Lärm und andere tödliche Umweltbelastungen, wie Reifenabrieb. Ebenso die Todesopfer durch andere Umweltauswirkungen, wie Klimaerwärmung.

DA Beton abgebrochen wird und ggf. sogar vor Ort zerkleinert wird, ist die Auflage erforderlich, dass der Staub innerhalb der Baustelle zu halten ist.

In U17-4_B01-BR wird nicht das Atemgift Ozon betrachtet, obwohl dies in heißen Zeiten als Folgeprodukt des Verkehrs in Kombination mit der Sonneneinstrahlung entsteht. Durch einen Tunnel würde die Entstehung reduziert, da das Licht für die photochemischen Reaktionen fehlt. Das Sommersmog mit Autoverkehr zusammenhängt ist lange bekannt und früher gab es deswegen auch Fahrverbote. Es ist verwunderlich, dass heute nicht mehr die notwendigen Maßnahmen getroffen werden.

Die Ausbreitung der Luftschadstoffe wurde nicht für Tunnel usw. betrachtet. Weiterhin wurden keine Werte für die Fahrbahn betrachtet, obwohl die Schadstoffe auch im KFZ eingeatmet werden. Je mehr KFZ, desto höher die Belastung.

Lärm

Staus führen zu weniger Lärm, denn auch niedrigere Geschwindigkeit führt zu weniger Lärm. Diese Maßnahme ist am effizientesten und auch am Besten für die Umwelt. Durchgehend Tempo 60 oder 70 wäre angebracht. Dies verringert auch die Unfallwahrscheinlichkeit und rettet Menschenleben. Lärm tötet Menschen, nicht sofort, aber langsam.
Infraschall, der im starken Umfang vom KFZ-Verkehr imitiert wird, blieb unberücksichtigt. Vor Infraschall, der deutlich über den Werten von Windenergieanlagen liegt, schützen Wände nicht und zugleich wirken diese Druckschwankungen unmittelbar auf den menschlichen Körper. Es ist zwar eventuell nicht hörbar, aber es wirkt trotzdem auf den Körper und führt zu Schwankungen des Blutdrucks analog zu Wetterumschwüngen. Durch die kürzere Taktung ist der Stress allerdings höher und damit ist auch erklärbar, warum Verkehrslärm gesundheitsschädlich ist. Wenn man hier einen wesentlichen Teil des Lärmspektrum aber einfach ausblendet, ist das Körperverletzung.
Die Argumentation Lärmschutz gibt es an allen Ausbaustrecken. Der beste Lärmschutz ist die Vermeidung und Verringerung des Verkehrs und dafür brauchen wir finanzielle Mittel im Ausbau des ÖPNV!
Lärm mindert zudem den Immobilienwert um 0,7 % pro dB(A), dieser Wertverlust wird scheinbar nicht entschädigt. Die Verbesserung wird bezweifelt, da der Verkehrslärm unter optimalen Bedingungen gerechnet wurde.
Eine Gesamtlärmbetrachtung in Hinblick auf alle einwirkenden Lärmfaktoren fand nicht statt, dabei ist das, was die Gesundheit schädigt. Und die Stelle, welche etwas ändert muss nachweisen, dass die Gesamtzunahme nicht schädlich ist.

In den Anlagen U17-3 steht: „Darstellung der Immissionen als Beurteilungspegel nach AVV Bau [dB(A)] in 7,20 m Höhe über Boden (entspricht 2. Obergeschoss), Zeitbereich Tag (gem. AVV Bau 07:00 – 20:00 Uhr)“. Die Arbeiten finden allerdings sowohl höher, wie auch tiefer statt. Dadurch wird die reale Belastung im Erdgeschoss, aber auch im Umfeld nicht sachgerecht widergespiegelt. Arbeiten am Boden werden nicht berücksichtigt. Schall breitet sich von der Quelle in alle Raumrichtungen aus. Die Spitzenwerte sind nicht erkennbar. Für die Lärmbewertung wurden teilweise österreichische Grundlagen herangezogen. Dies ist keine in Deutschland gültige Rechtsgrundlage.
Bei der Vorhersage der Lärmbelastung hat man nicht leere LKW berücksichtigt, die durch Unebenheiten besonders laut sind, zumal nur selten die Vorgabe der StVO eingehalten wird, dass nichts klappern darf. Hier müsste ein Lärmblitzer die Lärmbelastung kontrollieren.

Die Behauptung: „Die aktiven Lärmschutzanlagen werden aufgrund der geringen Flächenverfügbarkeit in Form von Lärmschutzwänden ausgeführt“ ist unwahr. Aktiver Lärmschutz findet immer an der Quelle statt. Die Quelle ist hier aber dass Fahrzeug. Eine Lärmschutzwand ist immer nur passiver Lärmschutz. Aktiver Lärmschutz wäre eine Verringerung des Rollgeräuschs durch spezielle Oberflächen oder eine Temporeduzierung.

Der Neubau einer Autobahn in Form einer Hochstraße mitten durch ein Wohngebiet ist aber nach heutiger Rechtslage nicht mehr genehmigungsfähig und entspricht in keinerlei Form dem heutigen Zeitgeist. Heute müssen städtebauliche Aspekte ebenso berücksichtigt werden wie verkehrliche. Demnach ist auch ein wesentlich veränderter Ersatzbau nicht genehmigungsfähig. Da hier eine Verbreiterung um mind. 50 % erfolgt und auch von Seitenstreifen die Rede ist, deutet vieles darauf hin, dass hier ein Bauwerk geplant wird, was keine Aussicht auf Genehmigung hat.

Die Ausführung „Aktiver Lärmschutz kann unterbleiben, wenn die Kosten der Lärmschutzmaßnahmen an der Straße außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen (§ 41 Abs.2 BImSchG). Aktiver Lärmschutz kann ebenfalls unterbleiben, wenn Anlagen zum Lärmschutz mit dem Vorhaben unvereinbar sind.“ mag zwar so im Gesetz stehen, stellt aber rein rechtlich betrachtet Körperverletzung dar. Denn das egoistische Mobilitätsbedürfnis aus dem niederen Beweggrund Bequemlichkeit steht in keinem Fall über dem Bedürfnis auf körperliche Unversehrtheit. Die Grenzwerte sind zwingen einzuhalten, ist das nicht baulich nicht möglich ist der Verkehr zu reduzieren. Dies geht am Besten durch eine Verringerung der Fahrspuren, wodurch auch mehr Abstand zur Wohnbebauung entsteht. Schließlich verringert sich Lärm, wenn der Abstand größer wird.

Die Kostenschätzung für Lärmschutzwände ist veraltet, da Baukosten in den letzten beiden Jahren erheblich gestiegen sind. Zudem sind die Klimafolgekosten noch nicht inkludiert. Ein Tunnel könnte durchaus genauso teuer sein, wie eine hohe Lärmschutzwand aus Beton, mit dem Vorteil, dass die obere Abdeckung je nach Ausführung nur einen Radweg tragen muss. Eine Bilanz hierzu ist nicht zu finden. Die Baukosten sind allein von Mai 2022 bis Mai 2023 um 8,8 % gestiegen. Man gewinnt den Eindruck, dass die Kostenbilanzen für die unterschiedlichen Varianten geheimgehalten werden, um eine vollständige Bewertung zu verhindern. Zudem kann der Lärmschutz mit einer Lärmschutzwand alleine nicht eingehalten werden, also braucht es einen Lärmschutzdeckel.

Östlich der A 59 liegen die Gesamtschule Emschertal, die Comeniusschule, der katholische Kindergarten St. Johann und das Caritas Altenheim St. Josef. Östlich der A 59 und nördlich der A 42 zwischen AK Duisburg Nord und östlicher Planfeststellungegrenze liegen die Gemeinschaftsgrundschule Humboldtstraße und 4 Kindergärten. Für diese Gebäude gelten strenge Immssionsgrenzwerte. Das sind 57 dB(A) im Zeitraum Tag für die Schulen und 57 dB(A) im Zeitraum Tag und 47 dB(A) im Nachtzeitraum für das Altenheim. Diese strengen Grenzwerte können mit keiner der untersuchten Varianten eingehalten werden.

Eine Berechnung zum Lärmschutzdeckel fand nicht statt, wie man in U17-1_B01-BR u. a. Tabelle 8, 10, 12 eindeutig sieht. Dies ist nachzuholen und erneut offenzulegen. Es ist nicht davon auszugehen, dass ein Lärmschutzdeckel überhaupt geprüft wurde. Weiterhin ist zu bedenken, dass Grenzwerte die Obergrenze darstellen und Unterschreitungen immer sinnvoll sind. Grenzwerte haben nicht den Zweck diese auszureizen.
Es ist zudem möglich die Autobahn nur halb in der Erde zu errichten und an den Rändern anzufüllen, wodurch zusammen mit einem Lärmschutzdeckel, sowohl die Mobilität, wie auch die Verbindung zwischen den Stadtteilen massiv verbessert wird.

Warum das Lärmschutzgutachten ständige die Werte 60 dB(A) im Nachtzeitraum/70 dB(A)am Tag heranzieht, ist unverständlich, da die Grenzwerte nach 16. BImSchV zwingend einzuhalten sind und nicht mit fiktiven Größen gerechnet werden darf!
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit heißt nicht, dass nicht alle Varianten und ihre Auswirkungen gründlich geprüft werden müssen. Zudem ist erkennbar, dass die Mehrkosten für einen Tunnellösung nicht unverhältnismäßig sind im Vergleich zum Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit und Lärmschutz. Durch eine Unterlassung dieses Vergleichs besteht ein schwerwiegender Abwägungsfehler, der bei derart erheblichen Eingriffen automatisch zu einer Nichtigkeit einer Genehmigung führt. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten sich nicht erheblich unterscheiden zwischen Lärmschutzwänden und Tunnel/Trog mit Lärmschutzdeckel, zugleich aber eine erhebliche Lärmreduzierung einhergeht. Zumal eine Brücke mit Lärmschutzwand von Statik deutlich aufwändiger ist, als ein Trog/Tunnel mit Deckel, der die seitlichen Kräfte kompensiert.

Für den Baulärm eine AVV von 1970 heranzuziehen ist ungeachtet des Charakters als Allgemeine Verwaltungsvorschrift rechtswidrig, da erkennbar ist, dass diese Vorschrift, mit einer Veraltung von 50 Jahren, nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen kann. Eine Vermutungswirkung wird durch einer derartig Antike Vorschrift nicht mehr ausgeübt. Auch eine Bindung der Verwaltung ist nicht mehr gegeben. Folglich sind aktuelle Grenzwerte heranzuziehen. Die TA Lärm als Verwaltungsvorschrift ist mit Stand von 2017 deutlich aktueller und damit zu nutzen. Da die TA-Lärm ebenfalls eine Verwaltungsvorschrift ist, ist diese ebenengleich, bei deutlich aktuellerem Stand. Folgerichtig ist diese anzuwenden und nicht der schlechtere Schutz einer antiken AVV Bau, bei der es belegbar keine Updates gab. Die Grenzwerte sind identisch, also kann der Grund nur in einer für die Bevölkerung nachteiligeren Beurteilungsmethodik der AVV Bau liegen. Auch zur Berechnung wird die TA Lärm nicht genutzt und auch nicht einmal erwähnt. Dies ist extrem verwunderlich. Es müsste zumindest begründet werden, warum man eine völlig veraltete Vorschrift nimmt und dadurch der gleich Schutz besteht. Da dies nicht gemacht wurde, ist anzunehmen, dass der Schutz schlechter ist.
Rückfahrwarner können durch Einweisung vermieden werden. In der Nacht ist zwingend eine Einweisung erforderlich.

Verkehr

Mehr Straße bedeutet automatisch mehr Verkehr. Denn eine unattraktive Strecke mit Stau führt eher dazu, dass man Alternativen nutzt. Demnach führt das Ausbau zu mehr Verkehr. Zugleich handelt es sich um eine Subvention für Logistikverkehr. Eine Steigerung in diesem Bereich wurde zudem nicht belegt. Mehr Verkehr entsteht nur dann, wenn mehr Ramsch transportiert wird. Transportiert man stattdessen wertvolle Güter, verringert sich der Verkehr sogar, da bei gleichem Transportvolumen mehr Wert transportiert wird. Die Alternative zum Ausbau ist folglich auch weniger Ramsch und mehr Nachhaltigkeit, statt sinnfreien Konsum von Ramsch.
Das Braess-Paradoxon bleibt in der Planung vollständig unberücksichtigt.
Die Verkehrsprognosen berücksichtigen nicht die Verkehrswende aus Klimaschutzgründen zu weniger PKW und LKW. Die Prognose ist also grob fehlerhaft. PKW-Verkehr ist nicht im öffentlichen Interesse, sondern Verkehrsdiskriminierung. Gerade Autobahnen bevorzugen ausschließlich KFZ und verneinen andere Fortbewegung. Dies diskriminiert und verstößt gegen Artikel 3 GG iVm. Artikel 11.
Die Einführung einer PKW-Maut wurde in der Verkehrsprognose nicht berücksichtigt, welche die Autobahn entlasten wird. Die gesamte Verkehrsprognose hätte insbesondere den Aspekt Klimaschutz und Verkehrswende aufgreifen müssen und nicht einfach nur ein plattes Weiterso beschreiben sollen. Die gesamte Prognose ist quasi wertlos, weil sämtliche anstehenden Veränderungen ausgeblendet werden. Mobilität heißt nicht PKW-Verkehr. Auch dieser Fakt wurde ausgeblendet.
Die zunehmend limitierende Parkfläche in Städten wurde nicht berücksichtigt und einfach illusorisches Wachstum angenommen. Will man Staus verringern muss man dies marktwirtschaftlich regeln durch eine Autobahnmaut für PKW.
Je besser ausgebaut eine Strecke ist, desto mehr LKW-Verkehr zieht diese an und desto günstiger wird es für die Firmen Transporte von anderen Verkehrsträgern auf die Straße zu verlagern. Dies führt wiederum zu anderen Verkehr, welche die Prognosen übertreffen wird.

Im weiteren Verlauf fehlt ein Radweg, obwohl auch hier Brücken geplant sind.

„Bei der Prognose der zu erwartenden Verkehrsbelastungen wurde der Prognosezeithorizont 2030 gewählt. Für diesen Zeithorizont werden Annahmen zum Mobilitätsverhalten getroffen, die unter den voraussichtlichen demografischen, wirtschaftlichen und verkehrlichen Rahmenbedingungen eintreffen werden.“
Der derzeitige Konjunkturrückgang wird sich bedingt durch eine Veränderungen der globalen wirtschaftlichen Strukturen verfestigen. Es ist davon auszugehen, dass ein Verkehrsrückgang eintritt. Weiterhin zeigt der demografische Wandel eine Veralterung der Bevölkerung, was mittelfristig zu einem Rückgang führt. Bereits heute sind zu viele alte Menschen mit KFZ unterwegs, die nicht mehr zum Führen eines Fahrzeugs geeignet sind. Diese Aspekte der Verkehrssicherheit müssen berücksichtigt werden.

Die Behauptung: „Der Streckenabschnitt weist eine hohe Stauanfälligkeit mit über 300 Staustunden/Jahr auf“ ist nicht nachvollziehbar. Das Jahr hat 8760 Stunden, wenn man 365 a 24 Stunden ansetzt. Hier ergibt sich ein Stauanteil von gerade einmal 3 % im Jahr. Ein Ausbau nur weil alle zur gleichen Zeit ein limitierendes System benutzen wollen ist unlogisch. Hier müssen Anreize für zeitliche Verlagerung geschaffen werden. Da die Kapazität aller Straßen limitiert ist, wird erst der Ausbau zu mehr Verkehr führen. Ansonsten entstünde dieser Verkehr gar nicht. Etwa die Abwägung zwischen Fahrrad und KFZ wird auch unter Zeitaspekten getroffen. Wenn der Verkehrsfluss Fahrrad besser ist wird eher das Fahrrad genommen. Ein KFZ wird dann gar nicht erst angeschafft.

Der geplante Bau ändert am Straßennetz in Duisburg kaum etwas, aber zugleich wird mehr Verkehr über die Autobahn geführt, dass heißt es wird unweigerlich zu Rückstaus kommen, was wiederum die Verkehrssicherheit auf kommunalen Straßen senkt. Auch die Änderungen bei den Abfahrten, wirken sich aufs Umfeld aus. Hier müssen die folgen genau abgeschätzt werden, da hier erhebliche Kosten auf die Kommune zukommen. Insbesondere in Hinblick auf die Verkehrssicherheit und die Flüssigkeit von Fuß- und Radverkehr ergeben sich massive Auswirkungen, wenn das Projekt wie geplant umgesetzt wird. Entweder werden die Ampelphasen negativ verändert, wodurch allerdings u. U. in der Mobilität eingeschränkte Personen sehr stark beeinträchtigt werden oder es wird Rückstaus geben, die sogar nicht gefährlicher sind, als der derzeitige Zustand auf der A59. Eine elektronische Temporegelung analog zur A40 in Essen ist hier angebracht, sodass frühzeitig auf starken Verkehr reagiert werden kann und andere Verkehrsteilnehmende nicht durch das egoistsche Mobilitätsverhalten von KFZ-Fahrenden beeinträchtigt werden.

Ich schließe mich der Einschätzung des ADFC an:

Wir als ADFC Duisburg sehen eine durchgehende und sichere Nord-Süd-Verbindung für den Radverkehr als dringend notwendig an.
Deshalb ist es von zukunftsweisender Bedeutung, dass die „Berliner Brücke“ einen begleitenden Radweg erhält und die Tunnelbauweise die Möglichkeit einer komfortablen und leistungsfähigen Radverkehrsverbindung in Nord-Süd-Richtung ermöglicht.
Durch ein einteiliges Planfeststellungsverfahren und die damit einhergehenden Verzögerungen ist dieses Ziel mindestens zeitlich stark gefährdet.

Der ADFC Duisburg erarbeitete 2014 eine Alternative zur Fahrt mit dem Auto. Eine Radroute vom Rathaus in Hamborn bis in die Stadtmitte, ca. 11 km lang, relativ verkehrsarm und gemütlich in 50 Minuten zu schaffen. Dabei wurde allerdings sehr deutlich, dass die Entfernung von Meiderich zur Stadtmitte, ca. 3 km über die A59 und nur dem Autoverkehr vorbehalten war. Die bedeutet für den Radverkehr eine drei- bis vierfache Entfernung und damit einen erheblichen Umweg. Es fehlt in Duisburg eine gute Nord-Süd-Verbindung für den nachhaltigen Verkehr. Man stelle sich vor, in knapp 30 Minuten zu Fuß oder in gut 10 Minuten mit dem Fahrrad von Meiderich bis Stadtmitte. Das heißt aber auch, dass dafür der Brückenneubau möglichst schnell kommen muss und neben dem Radschnellweg auch einen Fußweg auf der anderen Seite benötigt. Derzeit ist nach den Unterlagen nur ein Radweg geplant. Fußverkehr wird weiterhin zu Umwegen gezwungen.

U21-Anhang zeigt nur Pkw, Krad, Lieferfzg, Lkw, Lastzug und Bus pro Stunde. Radfahrende und Gehende werden nicht berücksichtigt. Allerdings hat auch dieser Verkehr sowohl einen Einfluss auf den Klimaschutz, wie auch die Verkehrssicherheit. Über Lichtsignalanlagen, Wartezeiten und vielen weiteren Rahmenbedingungen ist Fuß- und Radverkehr mit KFZ-Verkehr gekoppelt. Insbesondere Zubringerspuren ohne Ampeln sind für Rad- und Fußverkehr gefährlich. Oft stützt man sich auf die Ausrede toter Winkel bei LKW, die in Duisburg stark vertreten sind. Es scheint allerdings nur der KFZ-Verkehrsfluss zu zählen nicht die Verkehrssicherheit an erster Stelle und der Verkehrsfluss aller am Verkehr teilnehmenden. Die Bewertungen der Kreuzungsgüte spiegelt soweit erkennbar auch nur KFZ-Verkehr wieder. Die Güte für andere Verkehrsteilnehmende inklusive eingeschränkter Mobilität wird nicht berücksichtigt. Dabei müssen sich Ampelphase für Gehende an den langsamsten orientieren und diese müssen innerhalb einer Ampelphase überqueren können. Einzelne Verkehrsarten können und dürfen niemals unabhängig voneinander betrachtet werden. Die Bewertung der Verkehrsgüte sind damit nicht ausreichend. Es ist eine erneute Offenlage notwendig. Für mich ist relevant wie gut ich als Fußgänger und Radfahrer derzeit und zukünftig durchkomme. Wenn ich für eine Kreuzung 5 Minuten brauche, weil wegen KFZ die Ampeln so blöd geschaltet sind, ist das inakzeptabel.
Soweit erkennbar wurden auch nicht Radfahrende und Gehende gezählt. Sprich auch die Datenbasis ist unzureichend. Die ganzen Unterlagen offenbaren eine KFZ-Unterwürfigkeit, hinter der scheinbar alles andere zurückstehen muss, aber das wäre dann natürlich rechtswidrig. Ich verlange für mich als Radfahrer und/oder Fußgänger einen genauso ungehinderter Verkehrsfluss, wie dieser hier für KFZ scheinbar angesetzt wird. Kreuzungen will ich überqueren können ohne lange Wartezeiten und ohne Gefährdungen durch KFZ. Insbesondere gilt dies bei schlechter Witterung.
An einer Stelle wird der Eindruck erweckt Radfahrende und Gehende wären berücksichtigt worden. Dies geht allerdings nicht aus den Übersichten hervor. Vielmehr ist erkennbar, dass nur KFZ aufgeführt werden. Ein Ausführung der Wartezeiten für Radfahrende und Gehende in Minuten ist nicht angegeben.

Das man Wirtschaft und Verkehr koppelt ist unlogisch. Früher ging man auch davon aus, dass Energieverbrauch mit Wirtschaft gekoppelt wäre, dies ist inzwischen klar widerlegt. Auch der Verkehr ist unabhängig von der Wirtschaft, wird aber stark von den massiven Subventionen beeinflusst. KFZ-Verkehr ist erheblich subventioniert. Angefangen bei der kostenlosen Lagerung von KFZ auf öffentlichen Flächen über Gesundheitsschäden der Bevölkerung bis hin zu „Unfällen“, denen nicht entgegen gewirkt wird. Das Thema wird nicht einmal richtig aufgegriffen obwohl dies nach EU-Recht zwingend ist. Weiterhin ist zu bedenken, dass eine Autobahn, die mehr Verkehr aufnehmen kann auch zu mehr Verkehr führen wird, weil sich mehr Personen ein KFZ anschaffen werden. Dies ist bereits wissenschaftlich eindeutig belegt. Die Pendeldistanzen steigen, wobei die Fahrzeiten gleich bleiben. Dies wird wesentlich von der durchschnittlichen Geschwindigkeit beeinflusst. Der Verkehr wird durch den Ausbau erst ermöglicht. Der Verkehr würde sich nicht wesentlich steigern, wenn es bei vier Spuren bliebe. Ein Beweis für die Prognose wurde nicht erbracht.

Eine Tunnellösung hat den Vorteil, dass Fahrzeuge die Abfahren ausgebremst werden, weil es Bergauf geht und bei Zufahrten geht es bergab, was die Fahrzeuge beschleunigt. Dies erhöht die Verkehrssicherheit.
„Unfälle“ spielen auch bei den Verkehrsflüssen eine Rolle und können erhebliche Staus verursachen. Dies wurde nicht geprüft und bewertet.

Verkehrssicherheit

Gemäß RICHTLINIE 2008/96/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. November 2008 über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur ist eine „Folgenabschätzung hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit“ vorgeschrieben. Sowohl durch die Erweiterung auf der Autobahn selber, wie auch im kommunalen Netz sorgt mehr Verkehr für höhere Wahrscheinlichkeit von „Unfällen“ etwa durch Kollisionen. Auch ist das kommunale Netz gar nicht auf mehr Verkehr ausgelegt, welcher durch den Ausbau induziert wird. Das heißt hier ist mit mehr Gefahren für Verkehrsteilnehmde zu rechnen. Weiterhin sind Folgekosten für den kommunalen Haushalt bei einem Ausbau nicht berücksichtigt. Bei der Verkehrsanalyse muss zwingend das Umfeld betrachtet werden, da mehr Verkehr auf der Autobahn auch auf dieses ausstrahlt.

Es fehlt eine Analyse, wie viele zusätzliche Todesopfer die Subvention vom mehr und schnellerem Verkehr verursacht.

Sowohl höhere Temperaturen, als auch mehr Giftgase (z.B. Stickoxide) schaden den Menschen im Umfeld und verringern die statistische Lebenserwartung. Diese Effekte werden nicht dargelegt, obwohl notwendiger Bestandteil einer jeden UVP, weil dies den Menschen im Umfeld unmittelbar schadet. Auf die Effekt durch Erwärmung wurde gar nicht eingegangen auf Stickoxide usw. nur in Hinblick aufs Umfeld aber nicht in Hinblick auf die Fahrbahn. Wesentliche Auswirkungen wie Ozon wurden weggelassen.

Die Behauptung „Die derzeit mangelnde Qualität des Verkehrsablaufs und die hierdurch entstehenden Defizite der Verkehrssicherheit werden durch den 6-streifigen Ausbau behoben“ trifft nicht zu, da die Verkehrssicherheit gar nicht vollumfänglich bewertet wurde. Auch heute schon kann die Verkehrssicherheit durch Temporeduzierung und anderen Maßnahmen wie Überholverbote für LKW hergestellt werden. Eine Abwägung unter Betrachtung der Verkehrssicherheit fand nicht statt, obwohl die gleiche Sicherheit mit weniger Kosten erreichbar wäre. Die Sicherheit als Begründung ist somit unzureichend.

Die Behauptung „Aufgrund der fehlenden Seitenstreifen ist von einer weiteren Zunahme der Unfallhäufigkeiten auszugehen“ ist unlogisch. „Unfälle“ sind nicht durch Seitenstreifen zu verhindern, sondern durch konsequente Durchsetzung der Verkehrsregeln. Sprich Abstand und Einhaltung der Geschwindigkeit. Wenn dies gegeben ist kann es nicht zu sogenannten Unfällen kommen.
Die Schlussfolgerung aus: „Im AK Duisburg sind 6 Unfälle des Unfalltyps 1 (Fahrunfall) und 2 Unfälle des Unfalltyps 6 (Unfall im Längsverkehr) zu verzeichnen. Dies ist vermutlich auf das nicht dem heutigen Stand der Technik ausgebaute Autobahnkreuz zurückzuführen. Insbesondere die geringen Ein- und Ausfahrradien der Verbindungsrampen führen in Verbindung mit den vorausgehenden langen Geraden im Grundriss zu erhöhten Fahrgeschwindigkeiten, die dann im Bereich der Kurven und Ein- und Ausfahrtsbereichen zu Fahrunfällen führen.“ ist nicht nachvollziehbar. Wenn die Ein- und Ausfahrradien gefährlich wären, hätte man Maßnahmen treffen müssen. Etwa erhöhter Abstand zwischen den Fahrzeugen, verringerte Geschwindigkeit mit Kontrolle. Sämtliche Gefahren lassen sich auch ohne bauliche Maßnahmen beheben. Jedenfalls, wenn man die Verkehrssicherheit ernst nimmt. Da allerdings die „Unfälle“ scheinbar nicht zum Anlass für Maßnahmen genommen wurden, sind diese auch kein Grund für einen Ausbau, andernfalls hätte man ja gehandelt.
Eine Detailauswertung des Unfallgeschehens fand nicht statt.

Durch eine Tunnelbauweise würde zugleich auch die Verkehrssicherheit erhöht, da hier nicht mit Frost zu rechnen ist.

Die Prognosen sind ausschließlich Schönwetterprognosen, die nicht im geringsten schlechtes Wetter bzw. ungünstige Witterung berücksichtigen. Dabei ist es offensichtlich, dass dies erforderlich ist. Insbesondere Dunkelheit und schlechte Witterung beeinträchtigen die Verkehrssicherheit von Radfahrenden und Gehenden, weil sich KFZ-Fahrende nicht an die Geschwindigkeitsvorgaben § 3 StVO halten, die eindeutig nur unter optimalen Bedingungen gelten und bei Dunkelheit und schlechter Witterung gelten. Eine Kontrolle erfolgt nicht.

„Von der INGE wurden in den Dossiers alle weiteren Kriterien (Entwurf, Sicherheit, Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit etc.) zusammengetragen und die Varianten entsprechend beurteilt [INGE 2018].“
Das vorgenannte Dokument wurde nicht offengelegt, sodass ich den Einfluss auf meine Verkehrssicherheit nicht bewerten kann. Die offengelegten Unterlagen sind hierfür völlig unzureichend. Verkehrssicherheit wird allenfalls mal erwähnt. Mit welcher Anzahl von „Unfällen“ man rechnet ist nicht erkennbar.

Eine Verkehrsgefährdungsbeurteilung fand nicht statt. Somit ist nicht absehbar, wie sehr die Unfallquote steigt. Damit ist Vorhaben potentiell letal und damit abzulehnen. Es kann und darf erst dann genehmigt werden, wenn die VisionZero (vorgeschrieben nach StVO iVm. VwV-StVO) belegt ist. Da die A59 mit den kommunalen Straßen wie ein Rohrsystem kommuniziert ist dieses mit zu betrachten.
Für mich als betroffene Person, die im ganzen Stadtgebiet mit dem Fahrrad unterwegs ist, ist nicht erkennbar, welche Auswirkungen das Vorhaben auf mich haben wird. Entweder ist das Vorhaben abzulehnen oder eine erneute Offenlage durchzuführen. Das Schutzgut Mensch ist somit nicht ausreichend betrachtet und dargestellt worden. Apropos Schutzgut Mensch.

Wasser

Durch zusätzliche versiegelte Fläche wird bei Starkregen mehr Wasser in die Kanalisation geleitet. Dies ist bei einer Erhöhung der Verkehrsfläche um 50 % offensichtlich. Dies heißt wiederum, dass die Wahrscheinlichkeit für überflutete Straßen und Keller in Duisburg stark ansteigt oder zu finanziellen Mehrbelastungen führt, weil die Kanalisation angepasst werden muss. Bei einer Überdeckelung wäre das nicht der Fall, da das Wasser seitlich in Grünflächen geleitet werden könnte.
Andernfalls ist eine finanzielle Kompensation an die Kommune für sämtliche Folgekosten für die Infrastruktur zu leisten. Da durch die menschengemachte Klimaerwärmung Starkregen zunehmen ist auch langfristig zu berechnen, wie teuer dies für die Kommune wird. Die Kosten würden über die Wirtschaftsbetriebe auf die Allgemeinheit umgelegt ohne das für die Allgemeinheit ein Mehrwert entsteht. Der Mehrwert entsteht eventuell für KFZ-Fahrende, wobei auch dies fraglich ist.
Meine Empfehlung an die Wirtschaftsbetriebe Duisburg als Teil der Stadt Duisburg wäre hier die Übernahme das Regenwassers ohne Pufferung abzulehnen, da es nicht sein kann, dass die Bevölkerung unter einer Verbreiterung der Autobahn leidet und zugleich auch noch für die höheren Kosten aufkommen soll. Es ist zudem zweifelhaft, dass das vorhandene Netz für die Mehrbelastung ausgelegt ist. Hier müsste erst einmal eine Analyse stattfinden, zu welcher Überflutung es bei Starkregen kommt und wie viel mehr es wird durch die Verbreiterung.
Durch die direkte/indirekte Ableitung in den Rhein kommt es zu einer höheren Hochwassergefährdung. Da auch viele andere Flächen in den Rhein entwässern müsste hier die Gesamtmenge ermittelt werden. Es ist wahrscheinlich, dass der Rheinpegel durch die Gesamtentwässerung erheblich steigt und jede weitere Zunahme die Überflutungsgefahr erhöht. Da sich Rückstaueffekte auch Rheinaufwärts auswirken, kann auch Rheinhausen betroffen sein.
Die aufgeführte Regenwasserbehandlung würde bei Tunnelbauweise entfallen.
Die geplante Trogbauweise kann bei Starkregen zur einer tödlichen Falle für Autofahrende werden. Aber gewisser Regenstärke kann das Wasser nicht mehr abfließen und es wird sich stauen. Aquaplaning und Unfälle sind die Folge. Ein durchgehender Tunnel bzw. eine Überdachung mit Radweg drauf würde einen großen Teil des Regens abhalten und in Grünflächen leiten und zugleich nachhaltige Mobilität stärken.
Zudem stellte sich mir die Frage, wer eigentlich die Abwassergebühren für die Einleitung von Autobahnen zahlt. In der Abwassergebührensatzung steht dazu:

„Die Stadt trägt für die Entwässerung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sowie der sonstigen anderen öffentlichen Flächen die darauf entfallenden anteiligen Kosten. Der Anteil wird aus dem Kostenträger „Niederschlagswasser“ ermittelt, und zwar aus dem Verhältnis der an die Abwasseranlage angeschlossenen öffentlichen Flächen zu den sonstigen angeschlossenen Flächen.

Warum muss eigentlich die Allgemeinheit für Abwasserbeseitigung von Autobahnen und Parkplätzen bezahlen? Und wie hoch sind hier die Kosten? Dies ist in den Unterlagen nicht erkennbar, sodass ich die Folgen für mich abschätzen kann. Es kann doch nicht sein, dass die Allgemeinheit für Rasestrecken bezahlt. Dass muss doch verursachergerecht umgelegt werden. Zumal Autobahnen im ländlichen Raum keine vergleichbaren Kosten verursachen.
Warum muss die Allgemeinheit diesen klimaschädlichen Irrsinn mitfinanzieren? Ich bin hier für marktwirtschaftliche Eigenverantwortung und verursachergerechte Umlage statt Gratismentalität. Sinnvoll wäre es hier die Gebühren über die Maut für LKW-Verkehr einzuziehen.

Die Angabe: „Der mittlere Jahresniederschlag (Duisburg-Baerl) beträgt gemäß des Deutschen Wetterdienstes ca. N = 756 mm/a“ gibt nicht die Extremwerte wieder, welche bei Starkregen durch die zunehmende Klimaerwärmung drohen. Klimaerwärmung/Klimaschutz ist bei der gesamten Planung zu berücksichtigen. Dies ergibt sich bereits aus den Verpflichtungen nach Grundgesetz Artikel 20a, der natürlich auch für stattliche Firmen bindend ist. Es ist aus den Unterlagen nicht erkennbar ob und wie ggf. Starkregen rechnerisch berücksichtigt wurde. Es wurden nicht nachvollziehbare Einleitmengen festgelegt. Die Gesamteinleitung durch die unterschiedlichen Stellen im Umfeld wurde nicht betrachtet. Schon gar nicht wurde die Pegelerhöhung durch die Gesamteinleitung betrachtet. Es ist zwar eine Tabelle erkennbar, die allerdings nicht erkennbar die Klimaerwärmung und damit sowohl die Häufigkeit wie auch die Intensität ausreichend berücksichtigt. Dabei ist absehbar, dass die wärmere Luft mehr Wasser aufnimmt und damit auch mehr Starkregen produziert und dies auch häufiger eintreten wird.
Es ist auch nicht erkennbar, wie sich die Niederschlagskosten für die Bevölkerung ändern werden. Wird mehr Fläche in die Kanalisation eingeleitet oder weniger?

Flächenfraß

Wie üblich muss Fläche dran glauben. Warum regelt man das nicht endlich marktwirtschaftlich? Mit einer zeitabhängigen Maut? Stattdessen Flächenfraß auf Kosten aller Steuerzahlenden. Dem Schutzgut Fläche werden die Unterlage gar nicht gerecht, da nicht der Flächenfraß für die Ressourcen berücksichtigt wird (z.B. Kiesgruben am Niederrhein).
Weiterhin würde mehr egoistischer KFZ-Verkehr zu mehr Bedarf an Parkflächen führen, der in weiteren Konflikten mit Bäumen und Infrastruktur für andere Verkehrsteilnehmde steht. Dieser Verkehr wird erst durch den Ausbau induziert.

Ressourceneinsatz

Es ist nicht erkennbar, welche Rohstoffmengen eingesetzt werden müssen. Insbesondere Beton ist mit erheblichen negativen Auswirkungen für Umwelt und Klima einhergehend.

Naturschutz

Der Grund für das Dokument „Rheinaue Friemersheim (Duisburg)“ erschließt sich mir nicht. Da weitere Naturschutzgebiete in ähnlicher Entfernung zu finden sind, aber nicht aufgeführt werden.

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#Duisburg: Gaterwegsperrung und Ironman parallel – #Rheinhausen

Am vergangenen Sonntag war in Duisburg Ironman, wobei eine Teilstrecke über die Moerser Straße und die Brücke der Solidarität führt. Dies sind die Routen, über welche LKW derzeit den Logport verlassen können über die Osloer Straße.
Durch die Sperrung der Gaterwegbrücke gibt es ansonsten keine legale Möglichkeit das Logport-Gelände zu verlassen. Das heißt als der Kreisel an der Brücke der Solidarität wegen Ironman gesperrt war. Konnten LKW zwar in Logport rein fahren durch Friemersheim, allerdings nicht wieder raus.

Nun dürfen theoretisch Sonntags kaum LKW fahren. Vom Hörensagen sollen allerdings doch mehr unterwegs sein, als man für einen Sonntag annehmen dürfte. Zumal es auch LKW zu geben scheint, welche durch den Logport abkürzen.

Mir stellt sich die Frage, ob man das bei der Planung des Ironman das überhaupt bedacht hatte.

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#Duisburg: Halterauskunft weiterhin möglichst umständlich – #Datenschutz #Digitalisierung #Autoschwurbelstadt

Ich hatte ja bereits vor einiger Zeit darüber berichtet, dass ich eine einfache Halterauskunft von der Stadt wollte.

Der verantwortliche Beschäftigte der Stadt behauptete ständig, dass noch Angaben fehlen würden, wollte aber nicht sagen welche. Erst auf ausdrückliche Aufforderung zu sagen was noch fehlt bekam ich ein Formular, wo ich alles nochmal wiederholen sollte, was ich bereits per Email mitgeteilt hatte, plus Geburtsdatum und Ausweisnummer. Allerdings sollte ich das alles zusammen mit den Belegen ausdrucken, obwohl ich es bereits zugeschickt hatte und dann persönlich irgendwo hinkommen, wo keine Anschrift mitgeteilt wird.
Für Geburtsdatum und Ausweisnummer wird in den Datenschutzunterlagen keine Begründung gemacht. Sprich wie üblich zeigt sich die Stadt bei Datenschutz ahnungslos.

Eine Unterschrift scheint mir nicht notwendig zu sein, denn in Berlin kann man dies bereits digital eine Halterauskunft beantragen. Duisburg scheint mal wieder besonders rückständige Provinz zu sein. Oder will man einfach Menschen daran hindern geltendes Recht auszuüben?

Für ein persönliches Erscheinen ergibt sich für mich keine erkennbare Notwendigkeit. Habe besseres zu tun, als irgendwo stundenlang rumzuhängen und zu warten. Zumal ja hierfür ebenfalls die Anschrift fehlt, wo man hin soll.

Mir stellt sich die Frage, warum die Stadt Duisburg das unnötig umständlich machen will an eine Auskunft zu kommen. Das persönliche Erscheinen kann nur dem Zweck dienen das Verfahren möglichst abschreckend zu gestalten und zudem für die Verwaltung auch unnötig umständlich. Denn vom Zeitaufwand steht das im keinem Verhältnis. Warum schützt die Stadt Duisburg also das Fehlverhalten?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Unternehmen, die regelmäßig für Kundenparkplätze (z. B. Supermärkte) Halterauskünfte abfragen sich so ein umständliches Verfahren antun.

Die Stadt Duisburg ist schlecht

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#Duisburg: Fehlende Querung bei Hillwood – #Rheinhausen #Autoschwurbelstadt #Duisport

Am Borgschenweg hat die Stadt Duisburg ein großes Logistiklager genehmigt und je mehr ich hinschaue, desto klarer wird, dass man sich dabei nicht mit dem Verkehr beschäftigt hat. Oder falls doch, dann nicht sorgfältig.

Bereits hier hatte ich mich mit der Zuwegung beschäftigt. Aber auch am Töppersee selber gewinnt man den Eindruck, dass die Stadt nicht sauber geprüft hat.

Wenn man von Rumeln aus dem Karrenweg kommt und nach Rechts in den Borgschenweg abbiegen will, stellt man fest, dass dort kein Gehweg ist.

Man ist also gezwungen entweder eine breite Fahrbahn mit Abbiegespur zu überqueren oder gegen das Schild Radweg zu verstoßen. Damit entstehen Konflikte, die mit guter Verkehrsplanung vermeidbar wären.

An der Stelle gibt es also weder eine Ampel, noch ein Zebrastreifen. Es gibt nicht einmal eine Mittelinsel, scheinbar ist hier die Abbiegespur wichtiger als die Verkehrssicherheit. Radverkehr und Fußverkehr werden gegeneinander ausgespielt.

An der neuen Krefelder Straße gibt es dann einen Überweg, der allerdings nur für Radfahrende zu sein scheint.

In Anbetracht, des Logistiklagers Hillwood, hat man hier mit Sicherheit keinen Gedanken an die Gefahren des Logistikverkehrs verschwendet oder diesen schöngerechnet. Im Kleinen begeht die Stadt Duisburg hier den gleichen fatalen Fehler, wie bei Logport I, der auch nicht vernünftig erschlossen war und bis heute auch nicht ist.

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Klimaerwärmung führt zu Stau – #Klimaschutz #Tempolimit #LetzteGeneration

Ich finde es seltsam, wie intensiv sich manche über Letzte Generation aufregen aber zeitgleich mitverantwortlich sind, dass es in Zukunft mehr Staus gibt.

Die menschengemachte Klimaerwärmung, ist wissenschaftlich zweifelsfrei belegt. Die Ursachen sind neben Flugverkehr, Tierproduktion, fossile Kraftwerke auch der fossile KFZ-Verkehr.

Nachfolgend einige Beispiel für Stauursache Klimaerwärmung:
1. Durch die zunehmenden Dürren und dem Abschmelzen der Gletscher wird der Rheinpegel unweigerlich sinken. Da der Rhein zum Transport genutzt wird und bei Niedrigwasser weniger transportiert werden kann, verlagert sich Güterverkehr auf Straße und Schiene, was automatisch zu mehr Stau führt.
2. Durch die Klimaerwärmung kann die Luft mehr Wasser aufnehmen, was zu stärkeren Niederschlägen führt. Im Winter u. U. große Schneemengen und im Sommer Starkregen. Auch andere Extremwetter nehmen zumindest von der Intensität zu. Seien es nun überflutete Straßen, zerstörte Brücken oder umgekippte Bäume. All das führt zu Umwegen und Staus.
3. Heißere Sommer heißt stärkere Erwärmung der Fahrbahn, dies kann auch Sperrungen bedeuten, wenn der Asphalt zu heiß wird oder eine Reduzierung des Tempos, um die Belastung zu verringern.
4. Bei starker Sonneneinstrahlung und hohen Temperaturen bildet sich mehr bodennahes Ozon u. a. durch die KFZ-Abgase. Hier sind Fahreinschränkungen notwendig.

Dies nur als ein paar Beispiele, welche zu mehr Stau und damit auch automatisch einem Tempolimit durch die Klimaerwärmung führen.

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#Duisburg: Zugewachsener Gehweg Kruppstraße – #Rheinhausen

Zwischen dem Bahnhof Rheinhausen und dem Aldi an der Kruppstraße (bei Gaterwegbrücke) ragt an diversen Stellen Grün in den Gehweg, bzw. ragt sogar bis zum Radweg. An mehreren Stellen ist der Gehweg so zugewachsen, dass man genötigt wird auf die Fahrbahn bzw. Radweg auszuweichen.

Direkt am Bahnhof wurde vor kurzem innerhalb eines Zauns geschnitten, außerhalb hängen noch die Brombeerranken heraus, welche vermutlich die Bahn nicht entfernt hat.

Wenn die Eigentümer das nicht machen, müssen die WBD das machen und mit Bußgeld in Rechnung stellen. Kann doch nicht sein, dass man die Grünpflege so stark vernachlässigt, dass der Gehweg nicht mehr nutzbar ist und man gefährdet wird. Für mich ist solcher Bewuchs ein gefährliches Hindernis.

Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind noch erheblich stärker davon betroffen. Somit ist mangelhafte Grünpflege zugleich auch Exklusion. Wenn es mal ein wenig in den Gehweg ragt, bin ich der Letzte, der etwas sagt, aber wenn ein Gehweg, der 2 m breit ist, vollständig zugewachsen ist, dann läuft da etwas erheblich schief.

Neben der Bahn scheint das Grundstück von Store Anything aus Potsdam stark betroffen zu sein. Offensichtlich hält man die Grünpflege nicht für nötig.

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#Duisburg: Lärmkarte nicht verfügbar – #Duisport #Lärm #Autoschwurbelstadt

Unter Umgebungslärm in NRW kann man normalerweise gucken, wie laut es ist in dem Bereich, wo man wohnt oder ggf. hinziehen will. Beim gestrigen Versuch Lärmdaten für Duisburg zu bekommen wurde mir:
„Für die Lärmkarte Straße 24h-Pegel liegen keine Daten in der Kommune (Ballungsraum Duisburg) vor.“
angezeigt.

Sprich in Duisburg gibt es derzeit keine Lärmdaten und vermutlich nach der Logik der Stadt auch kein Lärmproblem, obwohl Verkehrslärm die Bevölkerung überall belastet und das vielfach unnötig.

Ob man hier mal wieder den LKW-Verkehr schützt, welcher der Verwaltung scheinbar mehr am Herzen liegt, als die Verkehrssicherheit.

Duisburg ist schlecht!

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#Klimaschutz: Mehrheit der Deutschen hält Anpassung an bereits deutlich spürbare Klimakrise für notwendig

UBA Pressemitteilung Nr. 26/2023 vom 03.08.2023

Umwelt- und Klimaschutz sind trotz vielfältiger Krisen weiterhin wichtig

Auch in Zeiten vielfältiger Krisen sind Umwelt- und Klimathemen noch stark im Bewusstsein verankert.

Die überwiegende Mehrheit der Deutschen spürt die negativen Folgen der Klimakrise bereits deutlich und hält Maßnahmen zur Anpassung für erforderlich. Das zeigt die Umweltbewusstseinsstudie 2022 von Umweltbundesamt (UBA) und Bundesumweltministerium (BMUV). Auch wenn andere Krisen, wie der Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Inflation, stärker im Vordergrund stehen, bleibt der Schutz von Umwelt und Klima ein wichtiges Thema für die Menschen in Deutschland. Eine sehr klare Mehrheit befürwortet zudem den umwelt- und klimafreundlichen Umbau der deutschen Wirtschaft. Wichtig ist den Befragten dabei aber, dass die Transformation sozialverträglich erfolgt und besonders betroffene Regionen gezielt unterstützt werden.

Die Folgen der Klimakrise, die inzwischen auch in Deutschland stark spürbar sind, machen den Menschen in Deutschland große Sorgen. So nehmen 85 Prozent der Befragten bereits sehr starke oder starke Auswirkungen des Klimawandels in Form von anhaltender Trockenheit, Niedrigwasser und Dürren wahr. Entsprechend hoch ist der Stellenwert von Anpassungs- und Schutzmaßnahmen: Gut zwei Drittel der Befragten sehen es etwa als sehr wichtig an, Wälder zu Mischwäldern umzubauen, die gegen Trockenheit robust sind. Bei der Frage nach möglichen Gesundheitsgefahren zeigt sich im Zeitvergleich eine deutliche Zunahme: Sagten 2016 noch 59 Prozent der Befragten, dass die ⁠Klimafolgen⁠ ihrer Gesundheit äußerst stark oder stark schaden können, sind es im Jahr 2022 bereits 73 Prozent.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die vergangenen Jahre zeigen sehr deutlich: Die Wetterextreme nehmen zu – mit erheblichen negativen Wirkungen auf die Umwelt, die Wirtschaft und auch auf die Gesundheit der Menschen. Das zwingt uns, vorzusorgen und uns an die Folgen der Klimakrise anzupassen. Deshalb hat die Bundesregierung das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz auf den Weg gebracht. Es soll erstmals einen verbindlichen Rahmen für Bund, Länder und Kommunen schaffen und uns zum Beispiel durch Strategien für kühlere Städte und mehr Beschattung schützen. Mit dem Nationalen Hitzeschutzplan, der Wasserstrategie und dem Aktionsprogramm Natürlicher ⁠Klimaschutz⁠ gibt es drei weitere Bausteine, die uns helfen, die negativen Folgen der Klimakrise für Mensch und Umwelt zu mildern.“

Bei den umweltpolitischen Handlungsbedarfen steht für die Befragten das Thema Plastikmüll ganz oben auf der Liste: Eine große Mehrheit von 75 Prozent hält die Verringerung von Plastikmülleinträgen in die Natur für eine zentrale Aufgabe der Politik. 72 Prozent der Befragten finden es zudem sehr wichtig, die Kreislaufwirtschaft zu fördern, also Rohstoffe und Güter stärker wiederzuverwerten und eine lange Produktnutzung zu fördern. Dazu Steffi Lemke: „Gegen die weltweite Plastikvermüllung wollen wir international bis 2024 ein rechtlich verbindliches Abkommen erreichen. National habe ich bereits ein Gesetz vorgestellt, das überflüssige Verpackungen vermeiden und ökologisch vorteilhafte Mehrwegverpackungen stärken soll – unter anderem durch verbesserte Rückgabemöglichkeiten für Mehrwegflaschen und ein größeres Mehrwegangebot für To-Go-Verpackungen.“

Beim Schwerpunktthema der Studie, dem umwelt- und klimafreundlichen Umbau der deutschen Wirtschaft, zeigt sich, dass eine überwältigende Mehrheit von 91 Prozent der Befragten dieses Ziel unterstützt. Dazu sagt ⁠UBA⁠-Präsident Dirk Messner: „Es ist enorm wichtig, dass eine so deutliche Mehrheit den ökologischen Wirtschaftsumbau grundsätzlich befürwortet. Die Dekarbonisierung der Wirtschaft ist unerlässlich, wenn wir die Klimaschutzziele einhalten und unseren Beitrag dazu leisten wollen, einen gefährlichen ⁠Klimawandel⁠ jenseits der Zwei-Grad-Grenze zu verhindern.“

Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass der Wirtschaftsumbau zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen bei vielen Bürgerinnen und Bürgern ⁠Unsicherheit⁠, Sorgen um den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie Angst vor einem sozialen Abstieg hervorruft. So befürchten drei Viertel der Befragten, dass die ökologische Transformation die Schere zwischen Arm und Reich in Deutschland vergrößert. Rund 40 Prozent haben Angst vor einem sozialen Abstieg aufgrund des Umbaus der Wirtschaft.

„Der ökologische Wirtschaftsumbau muss sozialverträglich erfolgen, wenn wir die Menschen auf dem Weg dorthin nicht verlieren wollen“, sagt Dirk Messner. „Konkret bedeutet das zum Beispiel, die ⁠CO2⁠-Bepreisung durch ein Klimageld sozial auszugestalten oder auch berufliche Perspektiven für Menschen aus unteren Einkommensgruppen und aus strukturschwachen Gebieten zu schaffen. Wir müssen deutlicher machen, dass nachhaltiges Wirtschaften eine Job-Maschine werden kann.“

Die Befragungsergebnisse unterstreichen dies: Jeweils mehr als 80 Prozent der Befragten sind dafür, dass der Staat stark betroffene Regionen beim Umbau zu einer umwelt- und klimafreundlichen Wirtschaft unterstützt und erforderliche Weiterbildungen und Umschulungen finanziert. Dirk Messner: „Den Umbau sollte der Staat auch aus ökonomischen Gründen forcieren. Je länger wir die notwendigen Maßnahmen hinauszögern, umso mehr wächst die Gefahr, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft auf wichtigen Zukunftsmärkten weiter sinkt, etwa bei der Elektromobilität oder bei den erneuerbaren Energien.“

Die Umweltbewusstseinsstudie erhebt im Auftrag des BMUV und des UBA seit 1996 alle zwei Jahre repräsentative Daten über umweltbezogene Einstellungen und Verhaltensweisen der Bevölkerung in Deutschland. Für die aktuelle Studie wurde im Sommer 2022 eine repräsentative Befragung bei 2.073 Bürger*innen ab 14 Jahren online durchgeführt. Die Konzeption und Auswertung der Studie nahmen das ConPolicy Institut sowie das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) vor. Mit der Feldarbeit war das forsa Institut beauftragt.

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#Greenwashing bei #Aldi-„Biobananen“ – #Mikroplastik

Die „Bio“bananen von Aldi sind mit einem Klebeband umwickelt. Teilweise lässt sich diese leicht lösen, öfters auch nicht. Dann verbleiben Plastikrückstände an den Bananenschalen.

Mag sein, dass sich Aldi dies als Diebstahlschutz ausgedacht hat, damit man nicht einfach das Band abmachen kann. Aber dies erschwert die Mülltrennung erheblich. Normalerweise würde ich Bananenschalen auf den Kompost tun, dies geht aber bei derartig mit Plastik kontaminierten Bananenschalen nicht. Entweder muss man die vollständig in den Restmüll schmeißen oder aufwändig die Plastikstücke entfernen unter der Gefahr, dass man sich schneiden könnte.

Es ist davon auszugehen, dass dadurch Mikroplastik in der Umwelt landet. Denn mit Sicherheit werden einige die Schalen in den Biomüll schmeißen, wodurch dieser dann Plastikteile in der resultierenden Erde hat.

Andere Unternehmen lösen das besser und zu dem sogar noch mit weniger Materialeinsatz. Etwa Lidl, wo man Bioaufkleber auf den Bananen hat, die sich zwar schwer, aber besser entfernen lassen.

Eine Banane bei der Plastik an der Schale haftet ist kein Bio.

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#Duisburg: Baustellengrauen in #Ruhrort – #Autoschwurbelstadt #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg

In Duisburg wird man ständig fündig. Man muss gar nicht danach suchen. Überall gibt es Baustellengrauen.

Hier an der Friedrich-Ebert-Brücke in Ruhrort.

Man stellt ein Schild auf, dass aus dem Gehweg und Radweg ein Mischweg wird. Und ein Stück dahinter hat man ein schmales Stück vom Gehweg und ein schmales Stück vom Radweg, vermutlich zu wenig. Eine saubere Verkehrführung sehe ich hier nicht. Soll ich hier auf dem „Gehweg“ fahren oder auf dem „Radweg“ an beiden Stellen ist zu schmal für Gegenverkehr.

Das hat bestimmt wieder jemand mit Lenkradperspektive erlaubt.

Duisburg ist schlecht

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Baumscheibe und Natur – #Naturschutz #Umweltschutz

Naturschutz geht im urbanen Raum auch auf kleiner Fläche. Man braucht dafür nicht irgendwelche riesigen Freiflächen. Mitunter reicht dafür schon eine Baumscheibe.

In dem gezeigten Fall wachsen in der Baumscheibe u. a. Disteln und Mohn. Natürlich sind nicht alle Baumscheiben bewachsen, weil Menschen die als Wegeraum benutzen oder zum Abstellen von Sperrmüll missbrauchen. Aus irgendeinem Grund gehen Menschen wohl davon aus, dass man Sperrmüll hinstellen müsste und lehnen alles an einen Baum.

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GO-§-24-Antrag: Umbenennung der Heinrich Lersch Straßen in #Duisburg und Überprüfung aller anderen Straßen auf Nazihintergrund – #Wirsindmehr

Habe nachfolgenden Antrag nach GO-§-24 eingereicht:
Umbenennung der Heinrich Lersch Straßen in Duisburg und Überprüfung aller anderen Straßen auf Nazihintergrund

In der Wikipedia steht:
„Im Oktober 1933 gehörte er zu den 88 deutschen Schriftstellern, die das Gelöbnis treuester Gefolgschaft für Adolf Hitler unterzeichneten.“
Demnach handelt es sich hier um einen bekennenden Nazi. Dennoch sind zwei Straßen nach ihm benannt. Unverständlich, dass die Stadt Duisburg die Straßen auch heute noch nicht vollständig entnazifiziert hat.

Folgende Straßen sind nach ihm benannt:
Heinrich-Lersch-Straße, Walsum, Duisburg, Nordrhein-Westfalen, 47179, Deutschland
Heinrich-Lersch-Straße, Wabenquartier, Neudorf-Nord, Duisburg-Mitte, Duisburg, Nordrhein-Westfalen, 47057, Deutschland

Für Studierende ist das sicherlich auch nicht akzeptabel, dass das Wohnheim in Neudorf nach dem benannt wurde. Jedenfalls steht das so bei Google Maps.

Solche Straßenschilder gehören allenfalls in ein Museum, wo vor Nazis gewarnt wird, damit sich die Geschichte nicht wiederholt.

Nazis haben keine Ehrung verdient!

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#Duisburg: Grünschnitt an Rad- und Gehwegen – #RuntervomGehweg #RuntervomRadweg

Egal wo man in Duisburg unterwegs ist, die Grünpflege wird bei Rad- und Gehwegen vernachlässigt. Melden will ich aber auch ungern, weil die WBD dann alles radikal rasieren, scheinbar ist denen eine kontinuierliche Pflege zu aufwändig. Es ist zweifelhaft, dass man beim Radikalrückschnitt den Naturschutz berücksichtigt.

Und auch bei Privatgrundstücken fällt das oft auf, dass schon schmale Gehwege noch mehr eingeengt werden. Eigentlich müsste man in Duisburg ständig eine Heckenschere mitführen.

Die Bilder zeigen nur zwei Beispiele, auch die Deichstraße an der Kläranlage in Rheinhausen war an einigen Stellen zumindest zur Hälfte zugewachsen. Insbesondere Brennnesseln und Brombeeren. Mir stellt sich die Frage, wie man hier Mobilität und Naturschutz in Einklang bringen kann. Melde ich das den WBD wird radikal rasiert. Dabei sind gerade Brennnesseln wichtig für Insekten. Dass die WBD den Naturschutz beachten halte ich für unwahrscheinlich, habe schon oft genug Radikalrückschnitt gesehen. An einigen Stellen ist das Zuwachsen sogar lebensgefährlich. Für die WBD ist natürlich der Radikalrückschnitt die Billiglösung, da man nur einmal ran muss.

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S-Pedelecs auf Radwegen? Schnapsidee aus dem Verkehrsministerium? – #RuntervomRadweg

Der Artikel vom WDR und die Idee finde ich sehr schlecht.

Im Artikel zeigt das Bild keinen Radweg und geht auch gar nicht darauf ein, dass S-Pedelecs rechtlich auf mind. 99 % der Radweg nicht fahren dürfen. Das liegt ganz einfach daran, dass es sich hier um ein KFZ handel, womit auch der Mindestabstand gilt.

StVO § 5 Überholen
„(4) […] Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. […]“

Das heißt innerorts müsste der Radweg mind. 3,5 m breit sein. Wo gibt es so breite Radwege?

Oder nimmt man allen ernstes an, dass S-Pedelec hinter Radfahrenden herfahren? Mit 45 km/h ist es fast genauso schnell wie ein PKW.

Warum man die AGFS fragt kann ich nicht nachvollziehen, da man dort scheinbar die Mitgliedschaft von Duisburg verlängert handelt es sich hier wohl nur um einen Alibiverein.

Vermutlich will man nur die S-Pedelec von der Straße bekommen, damit PKW und LKW nicht in ihrem „Verkehrsfluss“ gehindert werden ohne Rücksicht auf verwundbarere Verkehrsteilnehmende.

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#Duisburg: Radweg durch eingebeulte Absperrung immer noch eingeschränkt – #Rheinhausen #Duisburg #Autoschwurbelstadt

Die kaputte Fahrbahn im Logport I und bei den Wegen dorthin wurde inzwischen gerichtet, was bisher nicht gemacht wurde ist die stark eingebeulte Absperrung zur reparieren oder zu ersetzen. Scheinbar findet man es nicht nötig dies zu beheben. Dabei sieht man das Geländer natürlich nicht sonderlich gut, wenn man bei Dunkelheit dort lang fährt und vom LKW geblendet wird. Stürze sind hier durchaus denkbar, weil man nicht mit so einer Einbeulung rechnet.

Im Prinzip verstößt dies bereits erheblich gegen die Verkehrssicherungspflicht. Aber auf Hinweise in diese Richtung reagiert die Stadt nicht. Man kann von Glück sagen, dass bisher noch niemand an der Karl-Jarres-Straße oder einer der vielen anderen Stellen getötet oder schwer verletzt wurde, weil die Stadt nichts gegen Dooringradwege unternimmt und andere angebliche Gefahren vorschiebt.

Irgendwie habe ich den Eindruck, dass man immer erst alles öffentlich thematisieren muss, bevor überhaupt etwas passiert. Fahrradfreundlich ist das gewiss nicht.

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#Duisburg: Schwurbelige Anfrage im Stadtrat

Im Rat sind viele Parteien/Wählerbündnisse, darunter auch extrem schwurbelig wirkende. Eine Homepage dieses Wählerbündnisses gibt es scheinbar nicht. Wofür die Abkürzung steht findet man schwer heraus.

Unter dem Titel: „Schriften terroristischer Organisationen auf Duisburger Straßen“ stand die Anfrage im Ratsinformationssystem.

Behauptet wird darin:
„Terrororganisationen schreiben seit Jahren auf Duisburger Straßen“
Weder wird erläutert was mit Terrororganisationen gemeint sein soll, noch wo diese auf Straßen schreiben. Habe jedenfalls nichts mitbekommen, dass jemand auf Straßen geschrieben hätte.
Weiter heißt es u. a.:
„diese Artikel wurden von der Stadtverwaltung nicht entfernt oder gelöscht“
Da fasst man sich dann an den Kopf und fragt sich, wie man eine Schrift auf der Straße löschen soll. Einen Löschbutton habe ich noch nie gesehen, dabei wäre das ja recht hilfreich bei den ganzen Falschparkenden. Einfach Fahrzeug löschen und schon hat man freie Wege.

Die 1. Fragen war dann:
„Warum liegen seit Jahren terroristische Artikel auf den Straßen Duisburgs?“
Echt? Liegen da schon jahrelang Artikel? Und warum heißt es dann vorher, dass die dort hingeschrieben wären?
Meine Antwort wäre da: Es ist unklar, welche Artikel wo konkret auf der Straße liegen/gelegen haben und welche angeblichen Terrororganisationen gemeint sein sollen. Maßnahmen erfolgen nach deutschem Recht in Einklang mit dem Grundgesetz.

Bei den anderen ebenso schwurbelig wirkenden Fragen, die sich auf die erste Frage bezogen, wüsste ich gar nicht, was die fragende Person überhaupt will. Würde dann auf Antwort zu 1. verweisen.

Da fragt man sich warum die Stadt so eine Frage überhaupt einstellt und nicht die „Eier“ hat die zurückzuschicken, weil unverständlich, was überhaupt gewollt ist.

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Warum verstoßen Taxifahrer ständig gegen die Verkehrsregeln? – #Berufskraftgefährder #RuntervomGehweg #RuntervomRadweg

Bei Twitter liest man manchmal den Begriff „Berufskraftgefährder“ für Menschen, die beruflich ein KFZ führen aber dabei die Verkehrsregeln bewusst missachten. Denn als Berufskraftfahrer kann es nur vorsätzlich sein, da die Verkehrsregeln geläufig sind.

Es gibt zahlreiche Beispiele unter #RuntervomGehweg und #RuntervomRadweg, die Taxi oder Lieferdienste zeigen, die vorsätzlich die verletzlicheren Verkehrsteilnehmenden gefährden.

In Duisburg fallen auch immer wieder Taxiunternehmen auf, welche gegen die Verkehrsregeln verstoßen. So sah ich schon halten auf Rad- und Gehwegen und Fahren durch eine Fußgängerzone.

Besonders dreist fiel mir letztens Taxi West auf, die auf dem Gehweg entgegen der Fahrtrichtung hielten, obwohl auf der Fahrbahn ausreichend Platz gewesen wäre. Dass Fehlverhalten scheint bei einigen Taxifahrern schon so drin zu sein, dass man selbst dann auf dem Gehweg steht, wenn es nicht einmal vermeintlich notwendig wäre. Wirklich notwendig ist es ja nie.

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#Duisburg: Partner Gerüstbau GmbH beeinträchtigt Fußweg – #RuntervomGehweg #Exklusion

Vor einigen Tagen auf dem Nachhauseweg kam ich an der Sofienstraße in Rheinhausen vorbei. Dort baute die Fa. Partner Gerüstbau, selbiges auf, allerdings scheint mir die Firma direkt auf mehrfache Art Leben zu gefährden.

Ein Anhänger stand neben dem Gehweg, auf dem Gehweg lagen diverse Gerüstteile, sodass der Gehweg aus meiner Sicht nicht passierbar war. Wobei das nicht einmal das Schlimmste war. Der Gehweg war zwar blockiert, aber nicht professionell abgesperrt. Stattdessen hat man den sicheren Bereich unter dem Gerüst mit Flatterband abgesperrt. Über dem nicht abgesperrten Gehweg hin eine Last am Kran der Firma, sodass man in dem Bereich, wo die ganzen Hindernisse lagen auch noch eine erhebliche Gefährdung von oben gehabt hätte.

Bereits im Arbeitsschutz, wird betont wie gefährlich schwebende bzw. hängende Lasten sind und hier handelt es sich nicht um ein Betriebsgelände, sondern einen öffentlichen Verkehrsweg. Das heißt hier sind auch Kinder, Haustiere und ältere Menschen unterwegs, bei den die Gefährdung noch höher wäre, wenn etwas herunter fällt. Und damit muss immer gerechnet werden.

Dass man dann den Weg unter dem Gerüst blockiert, obwohl es da sogar sicherer gewesen wäre, finde ich nicht verständlich.

Der Anhänger blockierte den Bereich, auf dem normalerweise die Umleitung für Gehende hätte sein müssen. Man musste also die Fahrbahn überqueren oder auf der Fahrbahn laufen. Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist das nicht ohne weiteres möglich. Das heißt die Firma benachteiligt Menschen mit Behinderung.

Ob die Absperrung bzw. das Halteverbot wohl genehmigt war? Ob der Gerüstaufbau genehmigt war? Kann mir nicht vorstellen, dass das was da praktiziert wurde genehmigt wurde, aber bei der Stadt Duisburg weiß man ja nie.

Kein Ahnung, wie man als Firma derartig verantwortungslos agieren kann. Von mir würden die jedenfalls keinen Auftrag bekommen.

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#Duisburg: Sperrung Gaterwegbrücke – Eine kurzer Abriss – #Rheinhausen #Duisport #Autoschwurbelstadt #RuntervomGehweg #RuntervomRadweg

Habe mir heute extra Urlaub genommen um mir mal die Auswirkungen der Brückensperrung vor Ort in Ruhe anzusehen. Einiges ist wie angekündigt, anderes weicht davon ab und ist teilweise nicht gut.

Die Moerser Straße ist nicht durchgängig auf Tempo 30 reduziert. Auch am Anfang beim Kreisel wirkt sich der Lärm auf das Umfeld aus. Von den angekündigten Geschwindigkeitskontrollen war nichts zu bemerken. Die Polizei war scheinbar mehr damit beschäftigt auf dem Radweg zu stehen und ein Taxi zu kontrollieren. Das Ordnungsamt war an verschiedenen Stelle zu beobachten.

Mich verwundert das komplette LKW-Verbot an der Duisburger Straße, fahren hier doch kleinere LKW an Markttagen rein und es gibt auch Gewerbetriebe mit LKW (alles ab 3,5 t zählt als LKW). Aber vielleicht wollte die Schilderfirma sich auch die Schilder mit ab 7,5 t sparen.

Der Rückstau auf der Osloer Straße zog sich bis zur Brücke über die Schienen neben dem großen KFZ-Parkplatz, der sich besser für einen Autohof eignen würde.

An der Osloer Straße ist der Mischweg (Rad-Gehweg) an zahlreichen Stellen durch Bewuchs beeinträchtigt, obwohl ich im Vorfeld zur Sperrung darauf hingewiesen habe, hat man diese teilweise gefährlichen Hindernisse nicht beseitigt. Aber wehe jemand klebt sich auf die Fahrbahn …

Auch an der Kruppstraße beeinträchtigt Bewuchs den Radweg. Die Stadt wird ihrer Verantwortung nicht gerecht für sichere und befahrbare Wege zu sorgen. Der Grünschnitt im Park ist weniger wichtig, als an Stellen, wo der Bewuchs gefährdet. Und mich interessieren auch keine Ausreden, wie ggf. andere Zuständigkeiten.

Ursprünglich hieß es, dass die Gaterwegbrücke für Rad- und Fußverkehr weiterhin frei bliebe. Dies stimmt so nicht. Eine Seite wurde für Rad- und Fußverkehr sperrt, sodass jetzt ein viel zu schmaler Weg für beide Richtungen genutzt werden soll.

Negativ fielen die WBD auf, deren Bauleiter meinte auf einem Gehweg parken zu müssen, obwohl auf dem gesperrten Stück vor Beginn der eigentlichen Brücke ausreichend Platz gewesen wäre.

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Lügen durch Flughafen Düsseldorf – #Klimaschutz #Fluglärm

Die Lügen des Flughafen Düsseldorf zur Erweiterung aufgedeckt vom BgF e.V.

Schon heftig, was der Flughafen nicht alles tut, um die Wahrheit zu verschleiern.

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Radfahrerin übersieht Motorhaube? – #Autopolizei #Autopresse #Jever #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg

Bei Twitter las ich letztens einen Beitrag, wo angeblich eine Radfahrerin gegen eine Motorhaube gefahren wäre. Der Artikel war dürftig, weshalb ich mal nach der Pressemeldung geschaut habe. Diese ist unten verlinkt.

Inhaltlich sind die Meldung und der Artikel ähnlich, allerdings hat die Autopresse aus dem Warten, ein Stand gemacht. Hinterfragt wurde scheinbar nichts, obwohl die Pressemeldung sehr dürftig ist und wesentliche Fakten verschweigt.

Niemand fährt einfach so gegen ein KFZ. Es kann hier zwei Ursachen geben. Die erste wäre, dass die Radfahrerin etwas anderes gemacht und die zweite, dass der der Autofahrer rücksichtslos aus der Einfahrt kam. Warum die Polizei das mit verkehrsbedingt Warten umschreibt, verstehe ich nicht. Entweder können die keine vernünftige PM schreiben oder man wollte nicht klar und deutlich dem Autofahrer die Schuld geben. Denn das Rücksichtslose aus einer Einfahrt kommen oder in eine Einbiegen oder auch bei Seitenstraßen ist bei Autofahrenden Standard. Habe ich selbst schon oft genug erlebt. Wenn der kurz vor mir raus schießt, könnte ich auch nicht mehr rechtzeitig halten. Zumal die die Polizei nichts dazu schreibt, dass die Radfahrerin etwas anderes gemacht hätte.

Auch bleibt unklar, ob es ein Gehweg und ein Radweg nebeneinander waren oder ein Mischweg.

Pressemeldung der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland vom 18.07.2023 – 08:33

POL-WHV: Verkehrsunfall mit leicht verletzter Radfahrerin

Jever (ots)

Am Nachmittag des 17.07.2023 übersieht eine 56-jährige Radfahrerin den verkehrsbedingt auf dem Geh-und Radweg der Mühlenstraße in Jever wartenden Pkw eines 47-jährigen und fährt gegen die Motorhaube. Bei dem Zusammenstoß kommt sie zu Fall und verletzt sich leicht.

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#Duisburg: Radweg endet auf LKW-Trasse – #Rheinhausen #Duisport #Autoschwurbelstadt

Bekanntlich fahren LKW über Am Mühlenberg und Hohenbudberger Straße zum Borgschen Weg und damit den Hillwood-Logistikhallen.

Wenn man Am Mühlenberg entlang geht, wird der Radverkehr vom getrennten Mischweg (Rad-Gehweg) quasi im 90°-Winkel auf die Fahrbahn geführt. An einer Stelle mit viel LKW-Verkehr ist das zumindest eine Behinderung des Radverkehrsfluss, wenn nicht sogar lebensgefährlich. Dass man ein Vorfahrtachtenschild in der Position aufstellt ist typisch Duisburg, denn wenn man dort ankommt, sieht man das Schild gar nicht rechtzeitig, weil es nicht in Fahrtrichtung steht. Schilder, die man nicht sieht, sind allerdings irrelevant. Vermutlich dient es nur als Alibi, damit man bei Unfällen sagen kann, dass man etwas getan hätte.

Dabei wären auch an dieser Stelle LKW-Fahrverbote der einzige richtige Weg. Einmal mehr stellt sich die Frage, ob Autoschwurbelstadt Duisburg überhaupt an Verkehrssicherheit interessiert ist oder den KFZ-Verkehrsfluss als wichtigstes Ziel sieht.

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#NRW: Hundkot vs. #Datenschutz

Im WDR kam in der Aktuellen Stunde am Mittwoch ein Beitrag zum Thema Hundekot und endlich mal etwas dagegen tun. Überall gibt es das Problem, dass faule Halter nicht den Kot beseitigen. Weilerswist will nun die DNA der Hunde speichern und dann entsprechend abgleichen, wenn jemand dagegen verstößt.

Das LDI scheint hier wegen angeblichen Datenschutz zu blockieren, was ich nicht verstehe. Hunde sind rechtlich Sachen und haben damit keinen Anspruch auf Datenschutz. So simpel ist das.

Wenn man die DNA zusammen mit einer Identifikation speichert, die getrennt von dem Register ist, wo der Halter drin steht, dann ist das kein Problem. Die DNA der Hunde unterliegt nicht dem Datenschutz. Frage mich, was das LDI da behauptet und wie man dies begründet.

Wobei es natürlich noch anders ginge. Man nimmt Proben von den Kothaufen. Ermittelt über die DNA den Hundetyp und nimmt dann dort Proben, wo diese Hunde gehalten werden. Die Gesamtkosten werden dann natürlich auf den Halter umgelegt.

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Vergleich #Duisburg und #Paris beim Verkehr Teil V: Verkehrsregeln

Nachdem ich Ende Juni in Paris war, finde ich mal einen Vergleich mit Duisburg angebracht. In dieser Serie werden verschiedene Aspekte verglichen und gewertet. Ist natürlich ein subjektiver Eindruck.

Direkt vergleichen kann ich die Verkehrsregeln natürlich nicht, weil ich dafür wissen müsste, wie die Regeln in Paris genau sind. Die Schilder sind natürlich sehr ähnlich und haben vermutlich ähnliche Bedeutung.

Bei dem Schild, was ein wenig an die Spielstraße erinnert, bin ich mir allerdings nicht sicher:

Ich interpretiere hier Gleichberechtigung und maximal Tempo 20. Das wäre für Spielstraßen gar nicht mal so schlecht, wenn es auch in Deutschland klare Angaben gäbe.

Gesehen habe ich einen Blitzer, vermutlich wegen Rotlicht.

In Paris wurde extrem viel gehupt und auch deutlich mehr Fahrzeuge hatten Blaulicht, nicht nur Polizei und Krankenwagen. Da ist es in Duisburg dann doch deutlich ruhiger.

Die Einhaltung der Verkehrsregeln, scheint eher optional zu sein, denn rote Ampel wurden sehr oft missachtet, allerdings ist das verständlich, da die Rotphasen nicht aufeinander abgestimmt sind und es nicht nachvollziehbare Wartezeiten gibt. In einem Fall stand an der Ampel ein Polizeifahrzeug und trotzdem sind alle bei rot gegangen. Auch beim Radverkehr wurden die Regeln sehr großzügig ausgelegt. Wobei man einem Radfahrer, der sich höflich mit „Pardon“ durchdrängelt gar nicht so recht böse sein kann. Insgesamt kam es mir trotz der ständigen Verstöße rücksichtsvoller vor.

Was etwas irritierte waren Aufkleber auf den sehr niedrig hängenden Ampeln für Gehende. Teilweise konnte man dadurch nicht erkennen, ob rot oder grün war. Allerdings fand ich das niedriger trotzdem besser, weil es mehr auf Augenhöhe für den Fußverkehr ist.

Bei Autofahrenden bin ich jetzt nicht sicher, wie weit die sich an Regeln gehalten haben. Man könnte also sagen, dass wir in Duisburg von der Einhaltung teilweise besser, aber teilweise auch schlechter aufgestellt sind. Trotzdem ist Duisburg schlimmer, weil hier die Rücksicht fehlt.

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#Mannheim: Gutes Fahrradbeispiel – #Fahrrad

Keine Stadt macht alles perfekt beim Radverkehr, wenn man aber die vielen positiven Beispiele zusammennimmt, käme eine sehr fahrradfreundliche Stadt heraus.

In dem Fall hat die Stadt Mannheim nahe dem Hauptbahnhof eine spezielle Parkbucht für Leihfahrräder und sogar ein Lastenrad angelegt. Dadurch wird erstens verhindert, dass Fahrräder woanders rumstehen und zweitens gibt es einen festen Punkt, wo man weiß, dass man fündig wird ohne mit einer App den Standort zu suchen.

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Symbolbild für menschlichen Egoismus

E-Mobilität gehört die Zukunft wird behauptet.

Dieses Bild nahm ich am Düsseldorfer Hauptbahnhof auf und man erkennt sehr schön, was mit unserer Gesellschaft nicht stimmt. Zu viele Egoisten, welche die Stecker auf den Boden schmeißen, statt diese ordentlich wieder einzuhängen nach der Nutzung.

Wobei man dies natürlich auf merkt, wie die KFZ gelagert werden. Denn auch EKFZ werden fehlgelagert.

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#Duisburg: Pfähle im Weg – #Rheinhausen #RuntervomGehweg

Neulich sah ich Pfähle in Friemersheim, welche irgendwie nicht so richtig sinnvoll aufgestellt sind. Obwohl nach einschlägigen Vorschriften 25 cm zum Fahrbahnrand ausreichen ist der Abstand deutlich größer. Schon zu den Parkplätzen, die ja kein Teil der Fahrbahn sind, ist der Abstand über 50 cm.

Man fragt sich, was man sich beim Aufstellen gedacht hat. Haben da etwa so viele Autofahrende sich halb auf den Gehweg gestellt? Auf jeden Fall wird der Gehweg dadurch sehr schmal, besonders wenn man auf der anderen Seite noch die Kellergitter abzieht.

An der gezeigten Stelle hat man scheinbar auch versäumt die Pfähle im Bereich der Pflanzinsel zu entfernen.

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Vergleich #Duisburg und #Paris beim Verkehr Teil IV: Fußverkehr

Nachdem ich Ende Juni in Paris war, finde ich mal einen Vergleich mit Duisburg angebracht. In dieser Serie werden verschiedene Aspekte verglichen und gewertet. Ist natürlich ein subjektiver Eindruck.

Nachdem ich schon die Radwege betrachtet habe, hier auch die Gehwege. Von breit bis schmal war eigentlich alles dabei. Oft waren die Gehwege deutlich breiter, allerdings dann auch teilweise stark verengt durch Außengastronomie.

Insgesamt standen an vielen Straßen Bäume, was ein deutliche Plus ist im Vergleich zu Duisburg, wobei die Platanen deutlich mehr Platz bräuchten.

Was ich schade fand, war die graue Tristesse, wobei auch hier Duisburg in Nichts nachsteht, denn auch hier werden langweilige grau Platten gewählt. Ich bin mir nicht sicher warum, aber die Gehwege waren überwiegend asphaltiert. Vielleicht hat das einen Kostenvorteil.

Und genau wie in Duisburg standen auch in Paris Mülltonnen auf den Gehwegen.

Also abgesehen vom Falschparken waren die Unterschiede zwischen Paris und Duisburg für Gehende nicht so groß. Trotzdem war das Umfeld irgendwie relaxter.

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Vergleich #Duisburg und #Paris beim Verkehr Teil III: Fahrradwege

Nachdem ich Ende Juni in Paris war, finde ich mal einen Vergleich mit Duisburg angebracht. In dieser Serie werden verschiedene Aspekte verglichen und gewertet. Ist natürlich ein subjektiver Eindruck.

Bei Twitter liest man häufig wie toll Paris für Radfahrende wäre, ich hatte deshalb auch einiges an Erwartungen, an die Radwege in Paris. Aber scheinbar ist nur gemeint, dass man dort erhebliche Fortschritte gemacht habe.

Als Beispiel mal ein Bild vom geschützten Radfahrstreifen am Champs-Elysees, einer breiten Straße mit je Richtung zwei Spuren für KFZ und eine schmale für Fahrradverkehr.

Das der Radweg geschützt ist, ist eine gute Sache und ist an etlichen Stellen so. Der Bodenbelag ist zum Radfahren schlecht. Die Radwege sind schmal im Verhältnis zum Betrieb, der auf diesen stattfindet. Da fallen mir sogar in Duisburg etliche Radwege ein, die mir besser gefallen.

An Kreuzungen fehlt der Schutz der Radwege und das Verkehrschaos im vielen KFZ, war schon heftig. Ich bin ja von Duisburg einiges gewohnt, aber gefühlt ist Paris für Radfahren schlimmer. Besonders die Alltagsstrecken.

Ein besonders heftiges Beispiel zum Schluss, zwar nicht so viele Dooringparkplätze, wie in Duisburg, aber doch nicht zu vernachlässigen.

Zumindest ist die Dooringzone gekennzeichnet, ob das wirklich Kollisionen verhindert vermag ich nicht zu sagen. Solche grünen Radwege, sind auch viel befahren. Mitunter ziemlich heftiges Gewusel.

Teilweise wurden die Radwege auch in Gegenrichtung genutzt, bin mir da aber nicht sicher, ob das einfach gemacht wurde oder zulässig ist.

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#Autopresse: Durch DPA(ntv) schlecht geschriebene Nachricht

Bei einigen Pressemeldungen/Artikel zu „Unfällen“ vermutet man teilweise unlauteres Spiel durch die Polizei, teilweise trifft dies leider auch zu, weil diese aus KFZ-Perspektive geschrieben sind.

Unter „Seniorin fährt mit Rollator absichtlich gegen geparktes Auto“ erschien am 04.07.2023, 14:31 Uhr bei NTV ein Beitrag, der sinngemäß behauptet, dass eine Seniorin absichtlich gegen ein gelagertes KFZ, die Polizei aber nicht wisse, wie das Fahrzeug stand. Der Artikel stammt ursprünglich von der DPA und erschien in dieser Form an etlichen Stellen.

Wer auch immer den Artikel verfasst hat, hat nicht sorgfältig gearbeitet. Ich habe deswegen mal nach der originalen Pressemeldung geschaut und von der bayrischen Polizei bekommen.

Renitente Rentnerin

FISCHEN. Weil sie offenbar nicht damit einverstanden war, wie ein Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug abgestellt hatte, fuhr eine 84-jährige Rentnerin mit ihrem Rollator absichtlich gegen den parkenden Wagen und verursachte dabei einen Schaden von 250 Euro. Da Alter nicht vor Strafe schützt, erhält die Dame nun auch eine Anzeige wegen Sachbeschädigung. Auch darf sie für den verursachten Schaden am Fahrzeug aufkommen. Ob der Rollator anschließend noch fahrbereit war, ist den Beamten nicht bekannt geworden. (PI Oberstdorf)

Nicht in der Pressemeldung stand eine Zusatzinformation, welche ich bekam:
„Von einem vorsätzlichen/absichtlichen Verhalten wird ausgegangen, weil die Seniorin laut Zeugenaussagen mehrfach in das Fahrzeug gefahren ist.“

Scheinbar hat die DPA nur nachgefragt, wie das Fahrzeug stand, aber ist nicht einmal auf den Gedanken gekommen nachzufragen, warum man so eindeutig von Vorsatz ausgeht. Natürlich ist die Pressemeldung nicht so gut, aber die Aufgabe der Presse wäre es hier gewesen kritisch zu hinterfragen, wie man aber sieht macht dies selbst die DPA nicht.

Natürlich wäre auch sehr interessant, wie das Fahrzeug stand, denn wenn es im Weg stand könnte die Seniorin es ja auch übersehen haben, da die Augen nicht mehr so gut waren. Der Sachstand am KFZ ist nicht wirklich wichtig, viel wichtiger fände ich das Motiv und wenn man bedenkt, wie asozial einige ihr KFZ lagern, dann würde mich eine „Überreaktion nicht wundern. Aber natürlich kann es auch genauso gut sein, dass die Seniorin einfach nur probiert hat am KFZ vorbei zu kommen.

Aus dem Artikel hätte man deutlich mehr machen können. Etwa ein Beispiel über die Behinderung von Menschen durch falsch gelagerte KFZ.

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Vergleich #Duisburg und #Paris beim Verkehr Teil II: Baustellen

Nachdem ich Ende Juni in Paris war, finde ich mal einen Vergleich mit Duisburg angebracht. In dieser Serie werden verschiedene Aspekte verglichen und gewertet. Ist natürlich ein subjektiver Eindruck.

Das unten gezeigte Bild ist nicht direkt eine Baustelle, scheinbar fand dort ein privater Markt statt. Die Verkehrsführung ist allerdings genauso Panne wie in Duisburg. Ich bin nicht sicher, ob in Frankreich das VZ 254 die gleiche Bedeutung wie in Deutschland hat oder dadurch nur der Radweg gesperrt wird.

Die Absperrungen für Baustellen sahen meistens aber anders aus und die Verkehrsführung auf Gehwegen, war teilweise unübersichtlich. An manchen Stellen strandete man in der Baustelle oder man sollte die andere Seite benutzen, aber es gab gar keinen brauchbaren Überweg.

Duisburg liegt also durchaus auf einem ähnlichen Niveau wie Paris, was den Gesamteindruck angeht, im Details kenne ich natürlich mehr Baustellen in Duisburg, weshalb ich in Duisburg auch mehr Defizite sehe.

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Grundwasser und Dürre

Wegen der Trockenheit gibt es immer wieder Diskussionen, ob und wie sich Privatpersonen einschränken sollen. Etwa Poolbefüllung und Autowaschen, aber auch Gartenbewässerung. Während mir Poolbefüllung und Autowaschen völlig egal sind, denke ich, dass es wichtig ist den Garten zu unterstützen, allein schon wegen der Artenvielfalt, die vom Menschen gestört wird. Der Grundwassermangel ist nicht nur das Problem von Dürre, sondern liegt auch am Menschen und dessen Umgang mit Grundwasser und Boden.

Wenn man Flächen versiegelt wird weniger Grundwasser neu gebildet, weil das Wasser über Kanalisation sehr schnell abfließt. Viele Gärten sind versiegelt, viele Oberflächen auch und die Versiegelung nimmt weiter zu. Über die Flüsse landet es dann im Meer. Versickerung braucht Zeit, die das Wasser nicht hat. Zugleich sorgt der Wassermangel aber auch dafür, dass Flusspegel absinken, denn wenn der Grundwasserspiegel sinkt, versickert mehr Wasser aus Flüssen.

Jüngst hat die Bezirksregierung Düsseldorf der Thysenkrupp Steel Europe AG erlaubt 914 400 m³/a Regen Wasser in den Rhein zu leiten. Dies fehlt dann natürlich auch fürs Grundwasser. Man hat hier nicht zwischen Regenwasser und Abwasser differenziert.

Wir brauchen endlich ein ganzheitliches Wassermanagement, bei dem die Entnahme durch die Neubildung ausgeglichen wird. Stattdessen werden für Braunkohle Grundwasservorräte vernichtet. Und die Industrie bekommt auch immer neue Erlaubnisse.

Wie man sieht ist das Problem der Falsche Umgang mit Wasser. Da ist es unverständlich, dass mal wieder die Bevölkerung mit sparen anfangen soll, wenn das Problem auf ganz anderen Ebenen liegt. Eine Einseitig Belastung ist nicht nur unsozial, sondern auch extrem undemokratisch, weil es Demokratiefeinden zu mehr Stimmen verhilft.

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Halterhaftung KFZ – #Mörderverkehr #Autojustiz #Autokorrektur #Verkehrswende

Es ist doch eigentlich verwunderlich, wenn man ein Grundstück hat, auf dem ein Gebäude steht oder auch nur ein Baum, unterliegt man der Verkehrssicherungspflicht, aus der man auch nicht herauskommt. Man kann zwar Unternehmen mit der eigentlich Aufgabe betrauen, muss das aber dann auch Belegen können. Ebenso ist das beim Winterdienst.

Beim KFZ, der heiligen Kuh der Deutschen ist das anders. Da müssen Opfer der KFZ-Gewalt beweisen, wer am Steuer saß. Da haftet nicht erst einmal der Eigentümer und muss nachweisen, dass er nicht am Steuer saß. Es wird dringend Zeit für eine Halterhaftung. Die würde die Verkehrssicherheit erheblich erhöhen, da nicht mehr all zu viele Täter straflos davon kämen. Vielleicht würde es aber auch schon reichen, dass man den Führerschein zukünftig ins Fahrzeug einführen muss, sodass eindeutig klar ist, wer am Steuer saß. Dies würde auch verhindern, dass jemand ohne Führerschein fährt. Und wenn jemand anders den Führerschein leiht, dann haftet man halt auch für die Fehler von anderen.

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#Urlaub mit der #Bahn? SEHR umständlich! – #Klimaschutz #Bahnsinn

Es gibt eigentlich keine Stelle in Europa, wo man mit ÖPNV nicht hinkommt, allerdings ist es ziemlich kompliziert.

Vor einiger Zeit habe ich wegen einer Feier in Italien mal geguckt, ob und wie man mit der Bahn dort hinkommt. Von Deutschland aus, waren das 16-20 Stunden mit diversen Umstiegen. Also eine völlig Tortur zumal man ja weiß, wie schnell es Verspätungen und verpasste Anschlüsse gibt.

Für den Sommerurlaub war mal in der Überlegung eine Rundreise mit der Bahn zu machen, Amsterdam, Paris, Brüssel. Also eine nette Städtetour. Im Reisebüro hieß, dass die keine Bahntickets für so etwas buchen könnten. Es ging quasi nur hin und zurück von Deutschland aus.

Ebenfalls erfuhr ich, dass das Reisebüro an Bahnfahrkarten nichts verdient, die also natürlich wenig geneigt sind welche zu verkaufen. Dass die Bahn sich damit ins eigene Fleisch schneidet und noch unattraktiver für Reisen wird versteht sich von selbst. Natürlich gibt es „sparsame“, welche die Reise komplett selbst organisieren. Aber das ist umständlich und scheitert teilweise auch an sprachlichen Barrieren der unterschiedlichen Seiten.

Flugreisen ins ferne Ausland sind mit weniger Aufwand verbunden als Reisen durch Europa mit der Bahn. Dass schließt für mich natürlich nicht nur die Bahnreise, sondern auch günstig gelegene Hotels mit ein. Ist doch kein Wunder das viele zu Flugreisen greifen, wenn die von der Bahn derartig „subventioniert“ werden.

Wie soll die Verkehrswende im Urlaubssektor gelingen, wenn man nicht einmal ein kleine Reise durch Europa hinbekommt, die nicht mit dem Flugzeug oder Bus stattfindet? Es gäbe viele Orte, wo ich gerne mal hin wollte, aber etwas nach Rom ohne Flugzeug ist schon sehr umständlich. Von Mannheim gibt es eine Direktverbindung nach Mailand, wenn man von Duisburg aus startet ist man mind. 12 h unterwegs, wenn alles klappt. Und die wenigstens Umstiege sind 2. Der Preis wird einem nicht angezeigt, man wird dafür auf eine andere Seite geleitet, die nicht vernünftig funktioniert. Scheinbar hält die einen sofort für einen Bot, wenn man ohne Java Script im Netz unterwegs ist.

Wenn man die Fahrzeit nach Rom mal vergleicht, dies wäre mit dem Flugzeug zum Beispiel Singapur von Düsseldorf aus. Natürlich muss man die Vorzeiten noch dazu rechnen.

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#Duisburg: Drittanzeigen und Digitalisierung – Ein Trauerspiel – #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg #KFZLagerung #Autoschwurbelstadt

Mit DS 23-0177 wurde bzgl. der Erfassung von Parkverstößen gefragt, beantwortet wurde dies in der Niederschrift, obwohl der Verkehrsausschuss und der Ordnungsausschuss sicherlich auch Interesse an den Informationen haben dürften.

Die Anfrage wurde mit Datum 06.02.2023 ins RIS eingestellt, die Sitzung war am 24.03.2023. Obwohl also über ein Monat bis zur Sitzung Zeit war, wurde zur Niederschrift beantwortet. In der Anfrage wurde sogar um eine Mitteilungsvorlage gebeten, stattdessen: „Herr StD Murrack sagte eine schriftliche Beantwortung zur Niederschrift zu“
Man will das Thema wohl möglichst klein halten.

Die Fragen, kann man in der Drucksache nachlesen, im Detail geht es um verschiedene Aspekte von sogenannten Drittanzeigen, also Anzeigen von Menschen, die unter dem rücksichtslosen Verhalten von egoistischen Menschen leiden bzw. sich für andere Einsetzen.

Wer jetzt mit Beschimpfungen kommt, hat ein schlechtes Gewissen.

Murrack behauptete in der Niederschrift auch: „Aus seiner Sicht sei die App der WBD mittlerweile hervorragend und das „48 Stunden-Dreck-weg-Versprechen“ werde größtenteils eingehalten.“
Ich kenne an der Friedrich-Alfred-Straße eine Stelle, wo ich bereits mehrfach die Stadt/WBD anschrieb und der Müll noch immer liegt.

In der Antwort selbst wird betont, dass Kontrollen nur punktuell erfolgen würden.

Angeblich habe man mit dem Onlineformular der Stadt das Verfahren vereinfacht, dabei ist die anzeige per Email einfacher, zumal das Onlineformular sehr umständlich ist und im Gegensatz zu Weg.li auch nicht vorauswertet.

Bizarr in Hinblick auf Digitalisierung wird es hier:
Die hierüber abgesandten Dritt-Anzeigen gehen bei der Verkehrsüberwachung mittels E-Mail als PDF-Datei ein und werden aktuell noch händisch verarbeitet und in das genutzte EDV-Verfahren eingegeben.
Scheinbar ist man in Duisburg in Hinblick auf Digitalisierung völlig inkompetent. Man tippt allen erstes Sachen von einem PDF ab, statt hier einfach eine Schnittstelle zu programmieren, was kein Problem ist. Ich kann es echt nicht fassen, wie viel Arbeitskraft verschwendet wird, die ansonsten für intensivere Kontrollen zur Verfügung stünden.
Andere Städte nutzen längst Fahrzeuge, die digital Falschlagerung von KFZ erfassen und dann teil- oder vollautomatisch das weitere Verfahren einleitet. Dass wäre zugleich auch sicherer für die Kräfte des Ordnungsamtes.

Extrem Ineffizient ist das. Da fragt man sich welche Motive dahinter stecken. Es wirkt fast so als wollte man nicht gegen Verstöße vorgehen.

Mal schauen, wie lange das dauert:
„Aktuell laufen die ersten Gespräche zur Bereitstellung der Meldemöglichkeiten in einer städtischen App.“

Verwunderlich ist:
„Darüber hinaus wäre die Möglichkeit gegeben, dass die aus der App gemeldeten Daten medienbruchfrei über eine Schnittstelle in das eingesetzte EDV-Verfahren übernommen werden.“
warum geht das nicht schon bei dem heutigen Verfahren?

An Ordnungswidrigkeitenverfahren in 2021 gab es insgesamt 267 784, davon 2 558 basierend auf Drittanzeigen, also nur 1 % der Verfahren. In knapp der Hälfte davon ging es um Behinderung. Allerdings wurde nur die Hälfte der Drittanzeigen verfolgt.

Nicht unwesentlich ist folgende Antwort:
„Gründe für die Einstellung von Verfahren bei Dritt-Anzeigen sind im Wesentlichen fehlende Absenderangaben, fehlende Fotos, fehlende Angaben zur Örtlichkeit und/oder Zeit und Meldungen über Kfz, die auf nichtöffentlichen Flächen stehen.“
Da man hier erkennt, woran Anzeigen scheitern. Dass diese zumindest teilweise verarbeitet werden, kann ich in einigen Fällen am Parkverhalten sehen. In einem Fall gab es auch eine Rückfrage. Allerdings sehe ich andere Fälle, wo sich nichts ändert. Entweder nehmen die Fehllagernden die Bußgelder so hin oder die Stadt verfolgt doch nicht alles.

Rechtswidrig ist dagegen:
„Aufgrund eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2002 (DS 02-3956) wird das „einhüftige“ Gehwegparken im Stadtgebiet Duisburg toleriert, wo es zu diesem Zeitpunkt geduldet wurde, soweit keine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer*innen vorliegt. Von einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer*innen ist immer dann auszugehen, wenn die verbleibende Restgehwegbreite weniger als ca. 1,2 m beträgt. In diesem Kontext mitgeteilte Sachverhalte bedürfen im Einzelfall immer einer konkreten Prüfung und lassen sich nicht generalisieren.“
Eine Behinderung ist gemäß Rechtsprechung und auch Richtlinien bereits bei 1,5 m gegeben. Dies ergibt sich bereits daraus, dass Menschen mit einer Breite von 0,8 m angesetzt werden und Begegnungsverkehr problemlos passieren können muss, da es ansonsten ja eine Behinderung ist. Autoschwurbelstadt Duisburg agiert hier rechtswidrig, aber braucht wohl erst eine Klage, um dies zu ändern.

Eine Rückmeldung an die Anzeigenden ist angeblich nicht möglich, weil man dies händisch machen müsste. Dabei ging auch dies automatisiert, wenn man echt digitalisiert wäre.

Zukünftig soll zwar alles besser werden, aber wann dies soweit ist, steht in den Sternen, wenn man bedenkt, wie lange man in Duisburg bereits auf eine Grünsatzung wartet.

DHL auf Gehweg in Duisburg

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UBA stellt Ländern Studie zu wasserwirtschaftlichen Folgen des Braunkohlenausstiegs in der Lausitz vor – #Braunkohle #Klimaschutz

UBA-Pressemitteilung Nr. 25/2023 vom 07.07.2023

UBA-Präsident: „Hoffen, dass unsere Studie den Ländern hilfreiche Denkansätze
für eigene Lösungsoptionen bietet.“

*Das Umweltbundesamt (UBA) hat die wesentlichen Ergebnisse seiner Studie zu den wasserwirtschaftlichen Folgen des Braunkohlenausstiegs in der Lausitz am 3. Juli 2023 erneut mit über 120 Fachleuten aus Bund, Ländern, Wissenschaft und Zivilgesellschaft diskutiert. Damit kommt ein über zwei Jahre dauerndes Projekt zum Ende, das den Auftakt für einen wasserwirtschaftlichen Strukturwandel in den betroffenen Ländern Sachsen, Brandenburg und Berlin bildet. UBA-Präsident Dirk Messner sagt: „Mein Eindruck ist, dass sich die Länder den großen Herausforderungen mit viel Engagement und sehr innovativen Ideen stellen. Wir hoffen, dass unsere Studie hilfreiche Denkansätze und erste Lösungsoptionen aufzeigen konnte. Die Länder vor Ort wissen am besten, was sich von unseren Vorschlägen gegebenenfalls modifiziert und ortsangepasst umsetzen lässt.“

Der gesetzlich beschlossene Ausstieg aus dem Braunkohletagebau im Lausitzer Revier hat große Folgen für die Wasserwirtschaft bis nach Berlin. Denn um den Abbau der Kohle zu ermöglichen, pumpten die Unternehmen in den vielen Jahrzehnten des aktiven Bergbaus fast 60 Milliarden Kubikmeter Grundwasser in die Spree. Dieses Wasser wird künftig fehlen. Laut einer UBA -Studie kann dies in trockenen Sommermonaten dazu führen, dass die Spree örtlich bis zu 75 Prozent weniger Wasser führt – mit entsprechenden Konsequenzen auch für den Spreewald, seine Seen und Kanäle sowie die Trinkwasserversorgung in der Region Berlin.

Die neue UBA-Studie hat Informationen von über 150 Akteuren zusammengetragen und eine erste Oberflächengewässerbilanzierung erstellt. Sie sondiert damit aus einer übergeordneten Perspektive mögliche Folgen des Braunkohleausstieges für die Wasserwirtschaft in der Region. Mit der Studie liegt damit die erste systematische und umfassende Betrachtung der wasserwirtschaftlichen Folgen des Braunkohlebergbaus im Lausitzer Revier vor. Die Studie bildet daher aus Sicht des UBA eine Grundlage für die weiterführenden und vertieften Untersuchungen und Abstimmungen durch und zwischen den Ländern.

Um die beschriebenen Herausforderungen zu Wassermenge und Wassergüte zu bewältigen, werden die Bundesländer Sachsen, Brandenburg und Berlin ihre Bewirtschaftung abstimmen, denn dazu sind detaillierte Kenntnisse der Verhältnisse vor Ort und vielfältige Bewirtschaftungsentscheidungen erforderlich, die an den ⁠Klimawandel und zunehmende Wasserbedarfe angepasst werden müssen.

Die Bundesländer Sachsen, Brandenburg und Berlin haben bereits mehrere Projekte initiiert, die an die Erkenntnisse der UBA-Studie anknüpfen werden. Um über die Umsetzbarkeit von Maßnahmen entscheiden zu können, sind auch die Auswirkungen auf die Flusseinzugsgebiete und weitere Nutzungen sowie rechtliche Zuständigkeiten zu betrachten.

Pressemitteilung 19/2023 vom 12.06.2023
Wasserwirtschaftliche Folgen des Braunkohleausstiegs in der Lausitz
Prognostische Wasserbilanzierung für den Kohleausstieg in der Lausitz

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Vergleich #Duisburg und #Paris beim Verkehr Teil I: Falschparken

Nachdem ich Ende Juni in Paris war, finde ich mal einen Vergleich mit Duisburg angebracht. In dieser Serie werden verschiedene Aspekte verglichen und gewertet. Ist natürlich ein subjektiver Eindruck.

Als ersten Aspekt greif ich das Falschparken auf. Es gab in Paris nur sehr wenig Falschparken auf Rad- und Gehweg, was öfters vorkam, war „mal eben“ in der Einmündung parken. Aber trotzdem ist Paris insgesamt deutlich besser aufgestellt, als Duisburg. In Paris war es eher die Ausnahme, in Duisburg ist es die Regel, wobei sich die Verkehrsregeln aus meiner Sicht nicht so sehr unterscheiden.

Und ich weiß natürlich nicht, ob am Steuer der KFZ nicht Ausländer saßen (z. B. Deutsche).

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#Duisburg: Brücke der Solidarität autofrei – #Rheinhausen

So sieht man die Brücke der Solidarität nur ganz selten.

An dem Tag war Marathon und deswegen war die Brücke für KFZ weitestgehend gesperrt, sodass man solche Fotos machen konnte.

Wäre schön, wenn die Brücke häufiger mal nur für nachhaltige Mobilität freigegeben wäre.

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#Duisburg: Gehweg weniger als 60 cm breit, Parkplatz ist wichtiger – #Rheinhausen #Autoschwurbelstadt #Exklusion

In der Autoschwurbelstadt Duisburg ist die Lagerung von KFZ wichtiger, als die barrierefreie Mobilität. Man merkt dies zwar an vielen Stellen, aber nirgendwo so deutlich, wie an der im Bild gezeigten Stelle.

Dass der Baum da steht ist gut und richtig so. Der Baum spendet Schatten und kühlt im Sommer. Das KFZ daneben müsste da aber nicht stehen. Man könnte hier durchaus die KFZ-Lagerstätte entfernen und dafür einen Gehweg herstellen, der für alle nutzbar ist. Aber von selbst kommt die Stadt da natürlich nicht drauf. Selbst bei einer Beschwerde würde wohl nichts passieren. Da müsste man schon klagen.

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GO-§-24-Antrag: Mobilitätsraum bei Baustellen und Schilder – #Duisburg #Autoschwurbelstadt

Antrag zur Verbesserung von Baustellenbeschilderung an die Stadt nach GO-§-24 ein:
Bei Baustellen in Duisburg werden fast immer Schilder auf Rad- und Gehwegen abgestellt.

Das ist für Schilderfirmen einfach und bequem. Um die Einhaltung der RAS 21 macht man sich keinen Gedanken und die Stadt Duisburg kontrolliert das nicht bzw. unzureichend, sodass beständig nachhaltige Mobilität behindert wird. Besonders schwierig wird dies natürlich für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Gerade die Füße der Schilder sind extrem breit und blockieren unnötig Raum. Dazu kommt, dass Schilder immer wieder verstellt werden, wie jemand von der Polizei mir gegenüber äußerte.

Aus diesem Grund wird beantragt, dass Baustellenbeschilderung zukünftig ausschließlich an vorhandenen Masten oder vergleichbar (z. B. Laternen, Schilderpfählen) anzubringen sind, wenn welche vorhanden sind. Weiterhin wird beantragt bei länger dauernden Baustellen entsprechende Pfähle zu setzen.

Als Beispiel sei hier die Günterstraße in Hochemmerich genannt, an denen nun schon seit weit über einem Jahr Schilder für ein temporäres Halteverbot stehen, diese blockieren ständig den Gehweg, obwohl es hier ausschließlich um die KFZ-Lagerung geht und der Gehweg mit 1,5 m ohnehin schon schmal ist.

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UBA-Studie: So können die Klimaziele 2030 noch erreicht werden – #Klimaschutz

Pressemitteilung des UBA:
Mehr Schienenverkehr, reformierte KfZ-Steuer und weniger fossile Heizungen nötig
Deutschland kann seine Klimaziele bis 2030 noch erreichen. Das zeigt eine neue Analyse des Umweltbundesamtes (UBA). Nötig wäre dazu unter anderem mehr Schienenverkehr, eine Reform der KfZ-Steuer sowie die Beschränkung fossiler Heizungen. Zudem müssten alle Emissionen mit einem Preis belegt und verursachergerecht angelastet werden.

Das UBA hat im so genannten Klimaschutzinstrumente-Szenario 2030 (KIS-2030) untersucht, wie sich in den Sektoren Gebäude, Mobilität, Energie und Industrie zusätzliche Emissionen einsparen lassen. „Die Modellrechnung zeigt deutlich: Wir haben in einigen Sektoren großen Nachholbedarf“, sagt UBA-Präsident Dirk Messner. „Wir brauchen jetzt dringend einen konstruktiven Dialog darüber, wo sich Emissionen reduzieren lassen, sonst verfehlen wir die gesetzlichen Einsparziele. Wir müssen auch ehrlich darüber reden, wie wir finanzielle Belastungen für einkommensschwächere Gruppen abfangen und gerechter verteilen. Aktuell werden Haushalte mit niedrigem Einkommen oft überproportional zur Kasse gebeten. Das erhöht völlig verständlich nicht gerade die Akzeptanz für mehr Klimaschutz.“

Das deutsche Klimaschutzgesetz (KSG) sieht vor, klimaschädliche Emissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Bis 2040 sollen die Emissionen
um 88 Prozent sinken und im Jahr 2045 Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden. Hierzu legt das KSG jährliche Reduktionsziele bis 2030 für die einzelnen Sektoren fest. Der letzte Projektionsbericht des UBA aus dem Jahr 2021 hat gezeigt, dass mit den derzeit geplanten Klimaschutzinstrumenten sowohl die Klimaziele im Jahr 2030 als auch die jährlichen Einsparziele verfehlt werden.

Das sektorübergreifende KIS-2030 des UBA zeigt nun auf, mit welchen konkreten Instrumenten die einzelnen Sektoren ihre jährlichen Einsparziele bis zum Jahr 2030 doch noch erreichen können. Mit Preisinstrumenten, Förderprogrammen sowie neuen und verschärften gesetzlichen Regelungen können demnach frühzeitig die Weichen gestellt werden, um die gesetzlich vorgeschriebenen Einsparungen zu erzielen.

So sind etwa im Verkehrs- und Gebäudesektor künftig deutlich größere Anstrengungen nötig, um die Treibhausgasemissionen in den kommenden Jahren zu reduzieren. Die in der Modellrechnung zugrunde gelegten Klimaschutzinstrumente in diesen Sektoren erfüllen dabei lediglich die Mindestanforderungen. Beim Verkehr und bei Gebäuden werden die vorgeschriebenen Ziele selbst mit einem Mix aus sehr ambitionierten Instrumenten und Maßnahmen wohl verfehlt werden. Um die Zwischenziele auf dem Weg bis 2030 zu erreichen, wären demnach zusätzliche, kurzfristig wirksame Instrumente notwendig.

Das KIS-2030 zeigt zugleich konkrete Handlungsoptionen auf, mit denen die sektoralen Klimaziele doch noch erreicht werden können: Die im ⁠Szenario modellierten überwiegend ökonomischen Instrumente im Verkehr sollten durch einen umfassenden Ausbau des Schienenverkehrs und einer Stärkung des Umweltverbunds aus vor allem Bussen und Bahnen flankiert werden.

Das KIS-2030 beruht dabei auf ähnlichen Instrumenten, wie sie aktuell politisch diskutiert werden – etwa einer verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung oder die aktuell auf EU-Ebene diskutierten Mindesteffizienzstandards für Gebäude. Das KIS-2030 geht zudem von einem Verbot neuer monovalenter Öl- (ab 2023) und Gas-Heizkesseln (ab 2025) aus, was über die aktuellen Regierungsentwürfe zum Gebäudeenergiegesetz hinausgeht.

Basierend auf dem Szenario empfiehlt sich für den Industriesektor, Fördermittel für CO2-arme und -freie Technologien aufzustocken. Förderprogramme sollten dabei so ausgestaltet sein, dass sie nicht durch falsch gesetzte Rahmenbedingungen oder Anreize wiederum zu negativen Umwelteffekten führen.

Klimaschutzinstrumente-Szenario 2030 (KIS-2030) zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030

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