#murX: Accounts heißen plötzlich Tagesschau – #Fakenews

Vor einigen Wochen wurde mir bei murX (früher Twitter) ein Werbeaccount plötzlich als Tagesschau angezeigt.

Wenn man auf das Profil klickte wurde der richtige Name angezeigt. Kurz darauf sah ich dies auch in einem weiteren Fall:

Ich frage mich, was dies soll. Ist da etwas in der Datenbank von murX durcheinandergeraten oder hatte man die Absicht hier Fakenews unter dem Labeltagesschau zu Teilen.

Bei dem einen Account bin ich recht sicher, dass es kein ruzzischer Troll ist. Also bleibt ein seltsames Gefühl zurück, dass murX hier Menschen Informationen aus falschen Quellen unterschieben will. Wenn man die rechte Gesinnung von Musk nimmt, könnte man fast zu der Annahme gelangen, dass er da etwas für die Endphase des Wahlkampfes in den USA erprobt hat. So oder so sollte man bei murX immer sehr skeptisch sein. Denn wenn Accounts plötzlich anders heißen und etwas anderes vorgaukeln, dann kann es durchaus passieren, dass hier Menschen reinfallen und denken sie hätten eine seriöse Quelle vor sich. Dies ist sogar hochgefährlich.

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#Undurchdacht: An Tankstellen sollen Schnellladepunkte Pflicht werden – #FDP #SPD #Grüne

Während an Tankstellen noch Handynutzung verboten ist, will die Bundesregierung Schnellladepunkte an Tankstellen nun sogar vorschreiben. Dabei ist gerade beim Laden die Brand- und Explosionsgefahr von Akkus erheblich. Im Gesetzesentwurf und der Abwägung wird dies nicht einmal erwähnt.

Siehe achfolgende Pressemeldung vom 01. Oktober 2024:
Berlin: (hib/HAU) Tankstellenunternehmen, die über mindestens 200 öffentliche Tankstellen verfügen, sollen dazu verpflichtet werden, ab dem 1. Januar 2028 auf dem Betriebsgelände jeder dieser Tankstellen mindestens einen Schnellladepunkt zu betreiben. Das sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf „zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes“ (20/12774) vor.

Mit zunehmender Etablierung der Elektromobilität und im Hinblick auf das Ziel von 15 Millionen Elektro-Pkw im Jahr 2030 werde eine erhebliche zusätzliche Nachfrage nach Lademöglichkeiten entstehen, schreibt die Bundesregierung. „Um diesen Bedarf sicher zu decken, sollen auch ordnungspolitische Maßnahmen ergriffen werden.“

Ziel der Gesetzesänderung sei daher die Ausstattung eines bedeutenden Anteils öffentlicher Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur ab dem Jahr 2028, um auch über das Jahr 2025 hinaus (Planungshorizont Deutschlandnetz) einen Beitrag zum bedarfs- und flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur zu leisten und das Vertrauen in die Elektromobilität zu steigern, heißt es in der Vorlage. Um den verpflichteten Tankstellenunternehmen die Möglichkeit einzuräumen, die Standortauswahl für die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur teilweise auf der Grundlage eigener wirtschaftlicher Erwägungen oder unter Berücksichtigung weiterer Gesichtspunkte wie beispielsweise der örtlichen Gegebenheiten zu treffen, ist in dem Gesetzentwurf ein Flexibilisierungsmechanismus vorgesehen. Dieser soll für bis zu 50 Prozent der unter die Verpflichtung fallenden Tankstellen die Möglichkeit eröffnen, den Ladepunkt entweder zusätzlich an einem anderen Tankstellenstandort des Unternehmens oder in einem Umkreis von 1.000 Metern bereitzustellen.

In der Vergangenheit sei die Mineralölwirtschaft aufgefordert worden, verbindlich zu erklären, einen angemessenen Beitrag zum Aufbau der Schnellladeinfrastruktur zu leisten, schreibt die Bundesregierung. Sie habe eine Erklärung zur Ausrüstung von mindestens 25 Prozent aller Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur (mindestens 150 Kilowatt) bis Ende 2022, von mindestens 50 Prozent bis Ende 2024 und von mindestens 75 Prozent bis Ende 2026 abgeben sollen. Die Mineralölwirtschaft sei diesen Aufforderungen „trotz geeigneter Förderprogramme“ nicht nachgekommen, heißt es in der Vorlage. Mit Stand März 2024 befänden sich erst an rund sieben Prozent der Tankstellen in Deutschland Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 150 Kilowatt.

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#Automorde: Esslingen in der Aktuellen Stunde – #WDR

Am 24.10.2024 gab es einen Bericht zu der von einem Autofahrer getöteten Mutter mit zwei Kindern in der Aktuellen Stunde des WDR. Gemäß Seite des WDR hat den Bericht ein Sebastian Galle erstellt.

Schon die Anmoderation der Beitrags zu Esslingen fand ich schrecklich. Warum übernimmt die Aktuelle Stunde Polizeisprech mit angeblich verlorener Kontrolle und erfasst? Diese Begriffe verharmlosen die tägliche Tötung von Menschen durch Tatwaffe KFZ.

Wenn die Unfallursache erst noch ermittelt werden muss, dann kann und darf nicht behauptet werden, dass der Fahrer die Kontrolle verloren hat oder auf den Gehweg geschleudert wäre. Das ist dann unseriös.

Auch dieser Begriff „erfasst“ ist ein Unwort. Korrekt wäre hier ausschließlich „Autofahrer tötet Mutter mit zwei Kinder“, dass die Ursache unklar ist ändert nichts am Ergebnis. Ob vorsätzlich oder fahrlässig klärt Polizei bzw. Staatsanwaltschaft. Wobei aus meiner Sicht oft bedingter Vorsatz vorliegt.

Wie man in § 3 StVO nachlesen kann:
„(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“

Demnach ist Fakt, dass der Fahrer überhöhte Geschwindigkeit hatte, denn ansonsten hätte er rechtzeitig bremsen können. Das ist völlig unabhängig von der maximalen Höchstgeschwindigkeit unter optimalen Bedingungen. Aber dieser Umstand ist den meisten Menschen mit KFZ ja leider nicht bekannt. Auch weil die Medien auf diese Themen nicht richtig eingehen. Denn die zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt immer nur und den günstigen Umständen.

Das Bürgermeister Matthias Klopfer sagt man müsse etwas tun hätte bei mir zur Frage geführt, warum denn bisher nichts getan wurde die Behauptungen von Herrn Brockmann stimmen nicht. Es muss nicht erst etwas passieren, damit die Behörden handeln können. Es geht immer präventiv zu handeln, wenn man es sauber begründet, nur leider begründe Behörden oft nicht sauber. Möglicherweise sind kommunale Behörde damit auch überfordert.
Anstatt eine Verkehrsgefährdungsbeurteilung durchzuführen, analog zum Arbeitsschutz, wartet man lieber bis es Tote und Verletzte gibt. Auch mit der heutigen StVO geht es problemlos, einen Gefahrenlage nach § 45 StVO zu belegen. Es ist etwas aufwändiger aber immer machbar, allerdings muss man auch des Willens sein die Hauptgefahr,den KFZ Verkehr, einzuschränken. Daran mangelt es nach meiner Erfahrung häufig bei der lokalen Politik.

Der von Brockmann verwendet Begriff „Unfallschwerpunkt“ ist aus meiner Sicht Quatsch. Das ist keine präventive Herangehensweise, sondern Abwarten, dass zufällig alle Unfallbedingungen zusammenkommen. Es ist mir Unverständlich, dass man bei der Prävention im Verkehr, nicht sauber, wie im Arbeitsschutz arbeitet.

Natürlich arbeiten auch andere Medien unseriös in Hinblick auf sogenannte „Unfälle“, aber ich habe dies mal als Beispiel herausgegriffen. Wie soll Vision Zero Realität werden, wenn selbst der öffentliche Rundfunk es nicht hinbekommt. Ich finde jeden Toten/jede Tote im Verkehr zu viel. Im diesen Sinne: „Automorde Nein Danke!“

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#Automorde nein danke! – #Fahrrad #Gehweg #Fußverkehr #VisionZero

Was für mich Automorde sind, hatte ich hier definiert.

Jetzt frage ich mich, ob man da nicht ein Logo erstellen sollte, analog zu dem bekannten „Atomkraft nein Danke!“, wobei man ja hier nicht die Technologie ablehnt, nur was manche Menschen damit anstellen.

Vor vielen Jahren hat man in den Niederlanden die Verkehrswende mit einer Kampagne wegen der vielen Todesfälle angefangen und ich bin der Meinung, dass es auch in Deutschland an der Zeit ist, gegen die täglichen Tötungen etwas wirksames zu tun. Die hilflosen Glitzerkleidungskampagnen ohne Nachweis der Wirksamkeit sind ein Armutszeugnis für VisionZero. Realität ist eher zugeparkte Gehwege und weitere Gefährdungen von Fahrrad- und Fußverkehr.

Hier braucht es mehr Protest statt die Hinnahme als Lebensrisiko im Alltag. Tötungen durch KFZ sind keine tragischen Unfälle, sondern überwiegend vorsätzliche Taten, die durch Verstöße gegen die Verkehrsregeln eintreten. Von wenigen Ausnahmen abgesehen dürfte es keinen Grund geben, gegen Verkehrsregeln zu verstoßen.

Geisterrad als Symbol für Verkehrstötungen

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#Datenschutz: Terrorabwehr gegen Freiheit – #NRZ #Automorde

Wenn ich in der NRZ vom Dienstag lese „Der entscheidende Tipp kam aus dem Ausland – wieder einmal.“ Dann stellen sich mir Fragen. Erst einmal natürlich die Frage, warum eine angeblich kritische Presse eine Behauptung als Fakt wiedergibt. Oder hat die NRZ Zugriff auf alle Unterlagen des Geheimdienstes und kann prüfen, dass dies den Tatsachen entspricht?
Dann kommt natürlich die Frage, ob es reiner Zufall ist, dass bei angeblich verhinderten Anschlägen auf ausländische Geheimdienste verwiesen wird und auch nur diese an die Öffentlichkeit gelangen. Ist es nicht viel mehr so, dass die Geheimdienste diese Informationen gezielt verbreiten, um einen Grund zu liefern für mehr Befugnisse? Man darf schließlich nicht vergessen, dass

Was kommt als nächstes? Müssen sich alle einen GPS-Tracker implantieren lassen? Und was ist wenn auch das nichts hilft? Soll die Spirale der Überwachung und Beschneidung der Freiheit sich immer weiter drehen, nur weil Medien unreflektiert Behauptungen wiederkäuen? Wo ist hier die kritische Presse Unsinn zu hinterfragen?

Nicht zuletzt muss man eine Kosten-Nutzen-Analyse durchführen. Terroranschläge können nicht verhindert werden. Wenn man die Freiheit sehr stark einschränken muss, um wenig mehr Effekt zu erzielen, dann sind die Kosten zu hoch, besonders wenn man dies mit anderen Lebensgefahren im Alltag vergleicht. Luftverschmutzung töten viele Menschen, Verkehr tötet auch mehr Menschen als Terroristen, aber trotzdem fokussiert man sich auf eine Nebengefahr, statt die Hauptgefahren in Angriff zu nehmen. Und zur Terrorprävention, liest man eigentlich auch nichts. Mit Prävention meine ich die Menschen gar nicht erst zu Terroristen werden zu lassen. Die Berichterstattung der NRZ ist auf jeden Fall einseitig und unkritisch um nicht zu sagen fast schon popolistisch.

Symbolbild Deutschland als Überwachungsstaat von Ulrich Scharfenort

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#Düsseldorf: Gefährliches Hindernis oder Falschparken? – #Fahrrad

In Düsseldorf ist man etwas besser als Duisburg in Hinblick auf den Radverkehr aber immer noch schlecht. Hier ein Beispiel, wo ich mich frage, ob man das als Falschparken auf dem Radweg oder als gefährliches Hindernis (§ 315b StGB) werten sollte. Denn schließlich ragt hier eine Anhängerkupplung ca. 30 cm in einen gerade einmal 1 m breiten Radweg. Was man jetzt nicht sieht ist, dass der Anhänger für den Transport auf ein Dach dient, wobei dieser dort sehr lange steht und keine Maßnahmen getroffen wurden um die Gefährdung bzw. Behinderung zu verringern. Mir ist das unverständlich. Man sollte vielleicht solche Baustellen unter Genehmigungsvorbehalt stellen, denn eigentlich müsste der Radweg hier auf die Fahrbahn geführt werden, denn legal nutzbar ist der Radweg nicht mehr, aber andererseits dürfte der auch nicht nutzungspflichtig sein und ist es trotzdem.

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#Bahnsinn: Mais auf Bahnhofsdach

Es ist verwunderlich, was man manchmal so sieht. Wie etwa hier der Bewuchs eines Bahnhofsdaches mit zwei Maispflanzen. Wie der Mais wohl dorthin gekommen ist? Und müsste so etwas nicht bei der Reinigung des Dachs verschwinden? Oder ist das ein Versuch des Urban Gardening? Aber da die Bahn an vielen Stellen durch mangelhaften Grünschnitt auffällt dürfte auch dies wohl auf die gleiche Ursache zurückzuführen sein.

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#Bahnsinn: VRR nie zuständig – #Klimaschutz

Es ist schon seltsam, man schreibt dem VRR direkt oder in Kopie zu einem spezifischen Thema, wie etwa mangelhafte Informationsflüsse bzgl. der Verspätung RE19 oder wegen unzutreffender Aushangfahrpläne und jedes Mal verweist der VRR auf das Unternehmen, was den Betrieb durchführt und fühlt sich nicht zuständig.

Ist das wirklich ein Wunder, dass es ständig Ausfälle und Verspätungen gibt, wenn sich das Unternehmen, welches eigentlich koordinieren sollte und zumindest den Bahnverkehr beauftragt? Wenn man immer nur die Arbeit wegschiebt und Datenschutz als Ausrede nutzt, statt zu erkennen, dass falsche Informationen ein erhebliches Ärgernis sind. Aber scheinbar ist hier mehr „Beamtenmentalität“ als Service vertreten. Dabei ist doch offensichtlich, dass die Kundschaft nicht interessiert wer konkret zuständig ist, sondern die Abstellung der Probleme.

Es nervt wenn zig Stellen zuständig sind und am Ende nur Chaos rauskommt. Ein Grund mehr endlich die lokalen Unternehmen aufzulösen und alle in den VRR als ein Unternehmen zu überführen. Aber die Politik ist ja dagegen, dann dann Aufsichtsratsposten wegfallen, wes denen offensichtlich wichtiger ist als guter ÖPNV.

Und Egoismus scheint in der Politik auch oft wichtiger zu sein als Klimaschutz.

Symbolbild schlechter Service ÖPNV

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#Zeitumstellung: Deutschland kümmert sich nicht drum

Vor einiger Zeit wollte ich mal von der Bundesregierung wissen, wie der aktuelle Sachstand bei der Zeitumstellung ist, denn bekanntlich hat die EU, die Klärung auf die EU-Mitglieder geschoben.

Als Antwort auf meine Frage, gab es aber keine Auskunft, sondern nur der Hinweis, dass aktuell bei der EU nichts laufen würde. Man sollte doch eigentlich annehmen, dass das zuständige Ministerium daran arbeiten würde, wie man am Besten die Zeitumstellung abschafft, aber scheinbar will man sich nicht darum kümmern das Problem zu beseitigen.

Das heißt man verschnarcht weiterhin die Lösung dieses Problems, obwohl es für Wirtschaft und Menschen schlecht ist.

Zeitumstellung Demoflyer

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#Duisburg: LKW zerstören Allgemeingut – #Rheinhausen #Duisport #Fahrrad

An der Kreuzung von Wilhelm und Bach Straße ist der Radweg durch ein Gitter „geschützt“. Scheinbar hat sich dort in letzter Zeit mal wieder mind. ein LKW-Fahrer durchgequetsch und dabei das ganz verboten.

Es nervt, dass die LKW von Duisport überall durchfahren und das Eigentum von uns allen beschädigen. Es wird Zeit für eine ausreichende Kontrolle Falschfahrer zu sorgen und mehr Gebiete für LKW zu sperren, damit nicht die Allgemeinheit weiterhin die Kosten für die Schäden und die Auswirkungen trägt. Hier etwa die Gefährdung von Radfahrenden bzw. die Einschränkung der Nutzbarkeit des Radwegs.

Wird brauchen endlich einen OB, der auch für die Einhaltung von Recht und Gesetz sorgt. Insbesondere wenn es um leichter verletzbare Verkehrsteilnehmende geht. Sicherheit geht nach neuer StVO vor der Flüssigkeit des Verkehrs. LKW raus aus Wohnbereichen, wenn die nur durchfahren!

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#Duisburg: Vorbildfunktion Ordnungsamt Fehlanzeige – #Falschparken

Die Rechtsprechung sagt eindeutig, dass kein Teil des Fahrzeugs ins Halteverbot ragen darf. Das Ordnungsamt ist u. a. für die Kontrolle der Einhaltung der Verkehrsregeln zuständig. Dem Ordnungsamt kommt damit automatisch eine Vorbildfunktion zu. Eigentlich. Aber die Stadt Duisburg ist ja eine Stadt, die Falschparken rechtswidrig toleriert. Da fragt man sich warum soll man sich auf dem Fahrrad oder zu Fuß an Verkehrsregeln halten, wenn die Stadt alles für Karren tut.

Da passt es natürlich ins Bild, dass auch das Ordnungsamt sich nicht an Verkehrsregeln hält. Sind zwar nur ein paar Zentimeter und nicht ein Meter, wie man teilweise größeren Fahrzeugen sieht, aber trotzdem steht das Fahrzeug völlig unnötig im Parkverbot.

Ich wette an anderer Stelle ist das Ordnungsamt ganz penibel.

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#Duisburg: Sprengung Weißer Riese und Vogelschutz

Neulich war ich bei einer Veranstaltung, bei der es um Sprengung eines Gebäudes ging. Dabei wurde auch das Thema Naturschutz bzw. Vogelschutz erwähnt.

Gerade in der Brutzeit bedürfen Vögel eines besonderen Schutzes. Das heißt alles, was dies erheblich stören könnte muss unterbleiben. Sogar der starke Heckenrückschnitt ist verboten. Ich Frage mich deshalb, wie man die Sprengung mit dem Naturschutz in Einklang bringen will.

Zumal ja nicht nur der Vogelschutz beachtet werden muss, auch bzgl. Fledermäuse ist einiges zu beachten.

Weißer Riese

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#Grüne und warum ich die nicht wähle! – #Habeck #Krischer #Greenwashing #Klimaschutz #Lützerath

Letztens hatte ich mal eine Diskussion zu den Grünen und warum man die trotzdem wählen sollte. Es mag zwar stimmen, dass die weniger klimaschädlich sind, als andere Parteien im Bundestag, aber das ist mir zu wenig für eine Partei, die angeblich besonders für Klimaschutz stehen soll. Dann lieber trotz der manipulativen Wahlvorhersagen einer Partei die Stimme geben, die deutlich mehr für Klimaschutz steht.

Nachfolgend mal eine Auflistung, was aus meiner Sicht gegen die Grünen spricht:
1. Kommunal lebt man die Verkehrswende nicht. So bezeichnete man u. a. bei Facebook die Todesfahrt einer Frau in Italien, bei der zwei Schülerinnen aus Duisburg starben, als „tragischen Unfall“ und verharmlost dadurch Verkehrsgewalt. Für mich ein No-Go da Verkehrswende mit Worten anfängt.

2. Beim Thema Verkehrswende fällt auch die unkritische Haltung zu Parkplätzen ein. In DS 24-1133 etwa setzt man sich für eine Lösung ein, die Falschparkern das Leben erleichtern soll. Aber wenn es um KFZ in Duisburg geht, wird dann von den Meisten wohl doch eher das verfilzte Geflecht aus SPD und CDU gewählt.

3. Auch auf Landesebene sind im Verkehrsministerium weiterhin die Autolobbyisten aktiv, obwohl der Verkehrtminister diesmal angeblich Grün sein soll.

4. Trotz der massiven Preiserhöhung beim Deutschlandticket, will uns der angeblich Grüne Verkehrtminister, dieses als weiterhin hochattraktiv verkaufen. Die massiven Subventionen für KFZ werden nicht thematisiert. Entweder lässt sich der Minister von Lobbykraten im eigenen Haus in die Irre führen, weil er keine Ahnung hat oder spielt absichtlich das Spiel mit. Jedenfalls hat bereits im Vorfeld gelogen, als er behauptet hat, man würde alles tun. Der Petitionsausschuss hat eine Petition zu dem Thema abgelehnt, auch hier sitzen natürlich die Grünen.

5. Auf Bundesebene gibt man den absurden Forderungen FDP nach ohne angemessene Gegenleistungen herauszuholen. Weder hat man Fahrverbote noch ein Tempolimit herausgeholt, noch sonst etwas nennenswertes. Stattdessen wurde das Bundesverkehrsministerium vom Klimaschutz befreit.

6. In der BV Rheinhausen habe ich den Eindruck, dass vieles Abgenickt wird ohne dieses kritisch zu hinterfragen. Wenn die Verwaltung quatsch erzählt sollte man dies auch undiplomatisch so sagen. Man muss nicht überall beliebt sein, um Wahlen zu Gewinnen, sondern zu den eigenen Werten stehen.

7. Beim Flugverkehr haben die Grünen in Essen die Bevölkerung scheinbar quasi verraten, obwohl Flugverkehr klimaschädlich ist. Und Verkehrtminister Krischer tut weder etwas für die Nachtruhe noch für den Klimaschutz beim Flughafen Düsseldorf.

8. Das Verkehrsministerium musste wegen Fluglärm sogar verklagt werden, weil es keine Auskunft gab. Scheinbar ist bei den Grünen weder Klimaschutz noch Fluglärm Chefsache.

9. Wobei dies eigentlich absehbar war, da man bereits im Koalitionsvertrag Greenwashing für Flugverkehr zugelassen hat. Man hat klimaneutralen Flugverkehr behauptet, was technisch bis 2050 gar nicht machbar ist. Dazu müsste es bereits heute eine serienreife Technik geben für klimaneutralen Flugverkehr, die es nicht gibt. Wasserstoff ist nicht klimaneutral und Elektrofliegen ist erst am Anfang.

10. Das Habeck CCS unterstützt ist aus meiner Sicht inakzeptabel. Ich will Klimaschutz und keine Mogelpackung. Wenn ich eine Mogelpackung wollte, hätte ich auch die SPD wählen können.

11. Habeck hat zwar die Gasabhängigkeit aus ruzzland weitestgehend beendet, dafür aber Frackinggas eingeführt und dafür Terminals mit erheblichen Überkapazitäten zugelassen. Die Einsparung von Gas durch ein Tempolimit war nie ein Thema. Angeblich könne man die Einsparung nicht quantifizieren. Es dürfte wohl eher so sein, dass man nicht einsparen wollte.

12. Beim Bundeshaushalt wurde von der FDP die Schuldenbremse hochgehalten, allerdings gab es hier von den Grünen nichts zum Thema Einsparungen bei klimaschädlichen Subventionen. Hier wären massive Einsparungen möglich und dies wurde m. W. sogar im Koalitionsvertrag vereinbart.

13. Die Entlastungen durch das Klimageld wurden nicht durchgesetzt und auch nicht darauf hingewiesen, dass dies bereits jetzt problemlos möglich ist.

14. Nicht vergessen darf man natürlich auch die Geschehnisse rund um Lützerath, wo die Grünen einen unnötigen Kompromiss mit RWE eingegangen sind. Der Abriss von Lützerath war belegbar unnötig. Inzwischen ist sogar bekannt, dass es ein schmutziger Hinterzimmerdeal am Parlament vorbei war. An anderer Stelle wird dann immer gerne behauptet, dass die Grünen ja nicht alleine in der Regierung wären. Seltsamerweise ging das hier doch ohne die anderen. Und Lützerath zu verraten, nur damit man auf einem Parteitag gut dasteht?

15. Bei Glyphosat haben die Grünen einer Verlängerung zugestimmt, obwohl man im zuständigen Ministerium keine Ahnung hat.

16. Insgesamt sind die Grünen schlecht beim Aushandeln von Kompromissen. Möglicherweise, weil die zu wenig Ahnung vom Thema haben, um hier einen guten Kompromiss herauszuschlagen. Vielleicht sind sie auch zu nachgiebig und auf Ausgleich bedacht.

17. Habeck hat beim Heizungsgesetz versagt und sich von der Presse vor sich hertreiben lassen. Ebenso haben die Grünen sich insgesamt bei zu vielen Themen treiben lassen von der Öffentlichkeit. Dem ständigen Mobbing hat man sich nicht erwehrt, sondern es sogar erduldet.

18. Das Wirtschaftsministerium hat einen Bericht zu klimaschädlichen Subventionen erst nach Klage freigegeben.

Die Fehler waren insgesamt zu viel um pragmatisch das kleinste Übel zu wählen. Es ist zweifelhaft, dass man hier noch einmal das Ruder rumreißen kann. Öfter mal Klartext statt politischer Floskeln könnte vielleicht helfen und ehrlicher Klimaschutz. Wer aber immer nur faule Kompromisse schluckt, wie ein unterwürfiges Schoßhündchen, der strengt sich nicht an. Ich werde meine Stimme jedenfalls nicht verschenken, damit die Grünen weiter den gleichen Mist machen. Es bräuchte aus meiner Sicht eine „populistische Klimaschutzpartei“, die Klartext spricht und den Menschen darstellt, was die Konsequenzen sind, wenn man beim Klimaschutz spart. Wer wegen abgesoffener Keller und Karren jammert, sollte mal in den Spiegel schauen und über die letzte Urlaubsreise nachdenken.

Aus Machtgeilheit die Basis verraten?

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#Klimaschmutzlobby: Straßenbaulobby und Osttangente – #Greenpeace #FGSV #SPD #CDU #IHK

Wenn man „Greenpeace-Recherche: Die Netzwerke der mächtigen deutschen Straßenbaulobby“ erkennt man schnell warum SPD, CDU und IHK sich so für die Osttangente stark gemacht haben. Es ging nie um die Entlastung, sondern ausschließlich um Lobbyinteressen für einzelne Unternehmen.

Wenn man das Ergebnis der Recherche von Greenpeace durchliest erkennt man dort sehr viel von dem wieder, was bei der Osttangente passiert ist. Scheinbar gib es im Bereich Straßenbau einfach zu viel Filz und zu wenig Anstand. Mal ganz abgesehen davon, dass die Regeln für den Neubau nichts taugen. Die FGSV ist uralt, nie demokratisch legitimiert und noch dazu einseitig besetzt. Dass heißt dort wird nicht sauber gearbeitet, was man aber aus meiner Sicht auch daran erkennt, dass die Dokumente überteuert sind. Es gibt zudem keine Vorgabe für die Verkehrssicherheit im eigentlichen Sinne. Etwa das man vor dem Bau eine Verkehrsgefährdungsbeurteilung durchführt. Aber das würde vermutlich etliche Bauvorhaben kritisch hinterfragen.

Lobbyprojekt?

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#Duisburg: Moerser Straße weiterhin ohne Radweg – #Rheinhausen

An der Moerser Straße in Rheinhausen gibt es ein Teilstück ohne Radweg (siehe auch). Bis zu dieser Stelle gibt es einen gemeinsamen Rad- und Gehweg. Dieser wird dann aufgehoben und der Gehweg mit dem Schild „Fahrrad Frei“ vorgeführt.

Ende des gemeinsamen Rad- und Gehweges Moerser Straße in Rheinhausen

Verständlicherweise trauen Radfahrende sich nicht die Fahrbahn zu benutzen, weil dort erstens viel KFZ-Verkehr mit Tempo 50 unterwegs ist und zweitens Autofahrende öfters die Verkehrsregeln nicht kennen, also weder wissen was eigentlich ein nutzungspflichtiger Radweg ist, noch den Überholabstand einhalten und schon gar nicht wissen, dass die Hupe nicht zur Kommunikation dient, sondern eine Nötigung darstellt.

Eigentlich müsste man diesen Bereich der Moerser Straße mit einem Fahrrad befahren, dass mit Kameras ausgerüstet ist und anschließen sämtliche Verstöße anzeigen.

Wie ich jetzt festgestellt habe, beginnt kurz nach dieser Stelle der Zuständigkeit von Straßen NRW für die Fahrbahn, allerdings soll die Stadt Duisburg weiterhin für den Gehweg zuständig sein.

Auf den Grundstücken neben dem Gehweg gibt an den meisten Stellen Platz für eine Verbreiterung, um daraus einen Rad- und Gehweg zu machen. An vielen Stellen sind die Parkplätze sogar leer. Es wäre also sinnvoll den Eigentümern einen Teil der Parkplätze abzukaufen und wenn nötig halt zu enteignen. Alternativ müsste ein Überholverbot und eine Temporeduzierung her. Der aktuelle Zustand ist ein Unding, wie es für die fahrradfeindliche Autoschwurbelstadt Duisburg typisch ist.

Da die Stadt Duisburg keine Überleitung durchführt und auch keinen Hinweis gibt, dass Fahrradverkehr auf die Fahrbahn muss, kommt es immer wieder zum Klingeln von irritierten Radfahrenden. Ich kann diese geteilte Zuständigkeit auch nicht nachvollziehen.

Aber vermutlich wird auch hier die Stadt Duisburg erst aktiv, wenn man juristischen Druck macht.

Duisburg ist echt fahrradfeindlich und fußverkehrsfeindlich.

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#Baustellengrauen: Fußverkehrsampel abgehängt durch Stadt Duisburg – #Rheinhausen

Wie peinlich Ahnungslos die Stadt Duisburg bei Baustellen ist, sieht man ja immer wieder, wenn man unterwegs ist. Der neuste Fall hat aber durchaus angenehme Vorteile.

Derzeit wird an einem Teilstück der Schwarzenberger Straße gearbeitet. Aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen hat man im Rahmen der Arbeiten die Ampel für den Fußverkehr abgehängt und damit die verkehrsrechtliche Wirkung außer Kraft gesetzt.

Eine weitere Beschilderung hat man an der Kreuzung mit der Friedrich-Alfred-Straße nicht aufgestellt. Da nun nur noch Verkehr in eine Richtung fließt in die Schwarzenberger Straße ist die Lage natürlich deutlich übersichtlicher, sodass man die Fahrbahn durch gucken überqueren kann.

Das es weder Absperrung noch Beschilderung gibt ist das auch zulässig. Wenn das absichtlich wäre, könnte man dies fast als fußverkehrsfreundlich betrachten, nur habe ich bei der Stadt ein wenig Zweifel, ob das wirklich so gedacht war. Da man aber erst einmal davon ausgehen muss, was einem Augen zeigen, muss man so handeln, wie man bei einer ausgefallenen Ampel handelt.

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#Duisburg: Stadt verkehrsrechtlich Ahnungslos – #Verkehrsrecht

Ich bin kein Jurist, sondern nur jemand der sich beruflich mit juristischen Dingen beschäftigen muss, um so schlimmer finde ich, dass die Stadt Duisburg, wo man sich eigentlich mit Verkehrsrecht auskennen müsste, damit rechtlich zutreffende Beschlüssse und Verwaltungsakte erfolgen können, definitiv Bullshit erzählt und sogar niederschreibt.

In einem Dokument, welche mir vorliegt schreibt die Stadt Duisburg, dass für ein Parkverbot nach § 45 StVO eine Gefahrenlage notwendig wäre. Genauer gesagt steht in Absatz 9:
„Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Der Begriff Gefahrenlage steht durchaus in Absatz, allerdings scheinen jene bei der Stadt Duisburg Gesetze entweder nicht richtig lesen zu können oder zu wollen. Wie man in dem Satz eindeutig lesen kann, gilt die Notwendigkeit einer Gefahrenlage ausschließlich für den fließenden Verkehr. Parken wird als „ruhender Verkehr“ bezeichnet und zählt definitiv nicht zum fließenden Verkehr. Wenn man es genau nimmt, müsste man eigentlich sogar umgekehrt argumentieren. Abgestellte KFZ, also die Erlaubnis zum Parken kommt einer Behinderung des fließenden Fußverkehrs gleich. Das heißt für die Anordnung von Gehwegparken bedürfte es aus meiner Sicht einer Gefahrenlage, die es allerdings gar nicht geben kann.

Der Punkt mit der Gefahrenlage für fließenden Verkehr kann man zwar auch einfach im Gesetzestext nachlesen, wem das allerdings nicht reicht, auch die höchstrichterliche Rechtsprechung des BVerwG (3 C 5.23 vom 6. Juni 2024) kommt zum gleichen Ergebnis. Nur bei der Stadt Duisburg scheint man mal wieder ahnungslos, vielleicht sogar inkompetent zu sein oder sollte solche Falschbehauptungen sogar Vorsatz sein? Vielleicht ist auch einfach mal wieder nur aus den Texten zum LKW-Verkehr abgeschrieben. Dabei darf man gerade an so grundlegenden Punkten keine Fehler machen.

Dies belegt allerdings einmal mehr meine Auffassung, dass man bei der Stadt Duisburg sehr oft Dinge behauptet, die falsch sind. Einfach immer wieder den gleichen Unsinn zu behaupten ist natürlich bequemer, allerdings ist das weder demokratisch noch gutes Verwaltungshandeln. Als jemand der selbst für den Staat arbeitet ist dies zum Fremdschämen. Aber wenn man nicht darauf aufmerksam macht wird sich wohl kaum etwas ändern.

Interessanterweise interessiert die Gefahrenlage bei Verboten für den fließenden Rad- und Fußverkehr in Duisburg bei der Stadt Duisburg scheinbar niemanden, da es nie fundierte Begründungen gibt.

Duisburg ist echt Autoschwurbelstadt!

Verbote in Duisburg

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#Exklusion: Sehbehinderte und #Ihscooter

Am 9. Oktober erschien in der NRZ ein Artikel zur Gefährdung von Menschen mit Sehbehinderung durch Ihscooter. Allerdings standen dort einige Dinge drin, die so nicht stimmen, die vielleicht auch daran liegen, dass man beim VdK die Verkehrsregeln nicht so gut kennt.

Die von Herrn Bopp und Frau Bentele geschilderten Umstände sind lange bekannt, allerdings interessiert dies die Kommunen außer Gelsenkirchen offensichtlich nicht. Dort hat man zumindest versucht die Bußgelder zu vollstrecken, dies aber anscheinend nicht geschafft, weil den Unternehmen die Nutzenden nicht bekannt waren bzw. diese nicht die notwendigen Daten erfassen wollten.

Den Auswuchs der Autopolizei, dass man selbst verantwortlich wäre, nirgendwo gegen zu rennen, trifft nur insofern zu, als das man KFZ so abzustellen hat, dass diese niemanden behindern oder gefährden. So wie ich das verstehe dürfen Ihscooter nicht auf Gehwegen fahren und demnach kann man diese auch nicht dort abstellen. Im Gegensatz zum Fahrrad, was man auch mal ein paar Meter schieben kann, geht dies mit einem Ihscooter nach meiner Erfahrung nicht, dass heißt um das KFZ auf dem Gehweg zu parken, müsste man den Gehweg befahren. Sind Ihscooter als auf dem Gehweg gefahren, wäre dies allein schon eines Bußgelds würdig.

Das Parken auf Gehwegen ist in eKFV § 11 geregelt:
„(5) Für das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen gelten die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften entsprechend.“
Fahrräder dürfen nur so abgestellt werden, dass diese niemanden behindern. Damit ist offensichtlich, dass gegen die Anlage der Bußgeldkatalogverordnung verstoßen wird. Zumindest ein Verstoß gegen
„1.2 einen Anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert, 20 €“
liegt vor, da das falsche Abstellen vermeidbar ist. Wobei aus meiner Sicht die Regelungen fürs Falschparken auf Gehwegen durch KFZ angewendet werden sollten.

So oder so ist es ein Vollzugsdefizit der Kommunen, was vermutlich nur auf dem Rechtsweg beseitigt werden kann. Alternativ müsste man Ihscooter auf Gehwegen als gefährliches Hindernis nach StGB 315b einstufen. Wie auch immer, die Regelungen sind klar, aber außer Gelsenkirchen scheint das keine Kommunen konsequent durchsetzen zu wollen und Gelsenkirchen ist an der mangelnden Bereitschaft der Verleiher gescheitert die Nutzenden zu erfassen.

Ferner kommt dazu, dass die Kommunen die Bereitstellung von Leihfahrzeugen auf öffentlichen Flächen durchaus regeln könnten. Zum Beispiel einfach dadurch, dass nur öffentliche Parkplätze genutzt werden dürfen. Dazu müssten dies Kommunen aber Druck von Außen bekommen. Etwa auf dem Rechtsweg. Bei den im Artikel erwähnten Schadensfällen hätte man auch prüfen müssen, welche Mitverantwortung die Kommune trägt durch mangelnde Ausübung der rechtlichen Gestaltung und Kontrolle.

Ihscooter sind oft entweder ein gefhärliches Hindernis oder Falschparken

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#Duisburg: Stadt muss sich neue Ausreden ausdenken beim Parkdruck

Die Stadt Duisburg nutzt angeblichen Parkdruck als Ausrede, warum man KFZ auf Gehwegen tolerieren muss, aber das ist nun endgültig Quatsch, da die StVO geändert wurde durch BGBl. 2024 I Nr. 299 vom 10.10.2024.

Die Stadt Duisburg könnte jetzt also Bereich mit „Parkdruck“ auf die dort wohnenden Bevölkerung beschränken, wodurch etwa die Wohnmobile, Schrottkarren und erweiterte Verkaufsflächen von Autohändlern unterbunden werden, dies steht nun so in § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO:
„Anordnungen nach Satz 1 Nummer 2a sind auch auf Grundlage eines städtebaulich-verkehrs­planerischen Konzepts zur Vermeidung von schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt oder zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung zulässig, sofern die Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt ist und die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird.“

Sprich ein verbindliches Parkkonzept, könnte das ganze Gehwegparken unterbinden und ausreichen Parkplatz für die Bevölkerung zur Verfügung stellen. Und auch das Urteil des Bundesverwaltungsgericht zum Falschparken in Bremen stützt diese Einstellung. Und wer zu bequem ist und deshalb direkt vor der Haustür parken will, muss wohl einen kostenpflichtigen Parkplatz nutzen.

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#Duisburg: Gestaltungssatzungsverstöße in der Margarethensiedlung – #Photovoltaik #Denkmalschutz #Parkplatz

Man hört immer wieder, dass wegen Denkmalschutz keine PVA aufs Dach packen dürfte. In Duisburg hat die Stadt da sogar eine sehr seltsame Einstellung zu.

Aus rechtlichen Gründen habe ich mich vor kurzem mal mit der Gestaltungssatzung der Margarethensiedlung in Rheinhausen beschäftigt. Auch dort habe ich Probleme mit PVA vernommen. In der Gestaltungssatzung für die Margarethensiedlung stehen einige interessante Sachen drin. Besonders die Nutzung der Vorgarten als Lagerflächen für KFZ, die in der Realität überall stattfindet ist gar nicht zulässig. Denn in der Satzung steht:
„(8) Private Freiflächen
1. Zur Wahrung des Gartenstadtcharakters der Siedlung sind auch nach Aufteilung in Einzelgrundstücke die nicht überbauten Flächen der bebauten
Grundstücke gärtnerisch anzulegen und zu erhalten. Auf § 10 (1) BauO NW wird
hingewiesen.“
Das heißt Vorgärten ist Parkplätzen zu machen ist dort nicht erlaubt, trotzdem sieht man dies an vielen Stellen in der Siedlung.

Da stellt sich mir doch die Frage, warum sollte man sich dann daran halten und keine PVA aufs Dach packen. Die Satzung ist doch defacto nicht mehr in Kraft, weil die ganzen Parkplätze geduldet werden. Damit müsste man vor Gericht gute Chancen haben, zumal auch durch die zahlreichen Baumfällung der Gartenstadtcharakter weiter geschwächt wurde. Sprich ich würde mir da einfach PVA aufs Dach packen und es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Für den Anfang reicht ja erst einmal ein kleine Balkonkraftwerk.

Oder liegt es daran, dass Autoschwurbelstadt Duisburg KFZ präferiert und da vieles möglich ist, was an anderen Stellen nicht geduldet wird? Das wäre dann aber natürlich ein klares Unrecht.

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#Kernenergie: Karlsruher Atomsuppe – #AKWeh #Atomkraft #Asse #Karlsruhe

Es gibt ja immer noch Menschen, die von Atomkraft total überzeugt sind, was mich verwundert. Entweder die haben sich nie intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt, die verdienen an Atomkraft oder sind nicht in der Lage auch die Schattenseiten zu sehen.

Derzeit wird ja viel davon geredet, was für tolle Möglichkeiten neue Reaktoren bieten würden. Etwa Reaktoren, die langlebige Nuklide abbauen. Allerdings werden hier lobbymäßig nur die schönen Seiten dargestellt.

Wackersdorf wird zumindest den Älteren ein Begriff sein, dort wollte man eine sogenannte Wiederaufbereitungsanlage bauen. Deutlich weniger Menschen dürfte bekannt sein, dass es eine Modellanlage bereits in Karlsruhe gab. Vereinfacht gesagt hat man dort die alten Brennstäbe in Säure aufgelöst und dann die brauchbaren Bestandteile abgetrennt für neue Brennstäbe. Der strahlende und giftige Rest war die sogenannte Karlruher Atomsuppe. Diese hat man inzwischen für viel Geld (insgesamt 2,6 G€) in Glasbehälter verfüllt und zum Zwischenlager Lubmin bei Greifswald gebracht. Ein Großteil der kosten entfällt mal wieder auf die Allgemeinheit. Soviel zur angeblich billigen Atomkraft, die nicht ohne Subventionen auskommt. Und dass so ein Rückbau ewig dauert sieht man an diesem Artikel, der aus 2010 stammt, wo man auf eine baldige grüne Wiese hoffte, die es bis heute nicht gibt. 2009 schrieb der Spiegel noch: „Erst 2023 soll an ihrer Stelle nur noch eine grüne Wiese zu sehen sein.“ Inzwischen weiß man, dass das nicht geklappt hat. Der Artikel erwähnt allerdings auch, dass etwa der Hälfte des Mülls in der Asse aus Karlsruhe stammen soll. Und die Einlagerung soll zudem extrem billig gewesen sein, mit anderen Worten hochsubventioniert.

Fazit die Allgemeinheit trägt hohe Kosten für eine angeblich billige und sichere Energie.

Symbolbild gegen AKW

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#Arschparken geht auch mit dem #Lastenrad – #Düsseldorf

Ein Lastenrad macht niemanden zu einem besseren Menschen.

Ich mag Radfahren, aber wie einige das Fahrrad abstellen mag ich nicht. Das ist für mich genauso asozial wie anderes Falschparken. In dem Fall der Abbildung sieht man das Lastenrad möglichst ungünstig auf dem Gehweg abgestellt. Wenn ich mich nicht täusche sind die Gehwegplatten an der Stelle 30 cm breit, sodass ca. 60 cm verbleiben. Dies qualifiziert also als Falschparken mit Gefährdung. Man kann zwar auf den Radweg ausweichen, was andere Radfahrende sicherlich nicht so toll finden.

Wobei die Leihräder noch häufiger stören und im Weg stehen.

Hätte es besser gefunden, dass das Lastenrad in zweiter Reihe gehalten hätte schließlich ist die Fahrbahn an der Stelle zweispurig in beide Richtungen.

Lastenrad blockiert Gehweg

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#Duisburg: Einwohnerfragestunde zu LKW – #Logistik #Duisport

Die Stadt Duisburg wirbt groß für die Einwohnerfragestunde, wann man die Stadt dann aber mal beim Wort nimmt und ein paar Fragen zum Thema LKW und Fahrverbote stellt erfährt man, dass die Fragen nicht in der Fragestunde beantwortet werden, sondern nur schriftlich zu Protokoll.

Am 11.06.2024 reicht ich die Frage ein, kurz vor der Sitzung der BV Rheinhausen erfuhr ich, dann, dass die Fragen nicht in der BV vom 22.08.2024, sondern zu Protokoll beantwortet werden. Das Protokoll war am 05.10.2024 nicht Online.

Ich finde es doch verwunderlich, warum manch sich so schwer tut die Fragen zu beantworten, die doch ziemlich simpel sind.

1. Warum wurde bisher bei der Thematik „Verbot von LKW-Transitverkehr“ in Rheinhausen immer nur straßenverkehrsrechtlich geprüft aber nie straßenrechtlich? (Die Rechtsgrundlage Straßenrecht wird u. a. für Schulstraßen (vgl. Gutachten Dilling/Schulstraßen Erlass) herangezogen. Ebenso kann man Straßen nur teilweise für den Verkehr freigeben oder teileinziehen.)

2. Warum wird für Rheinhausen kein LKW-Routenkonzept verbindlich beschlossen als rechtliche Grundlage für eine straßenrechtliche Sperrung von Bereichen, welche von Logistikfirmen als Abkürzung missbraucht werden, wie etwa Jägerstraße, Flutweg, Behringstraße oder Hohenbudberger Straße?

3. Was spricht bei einem beschlossenen Routenkonzept gegen eine Teileinziehung der Straßen für Logistiktransitverkehre? Schließlich gibt es in Rheinhausen mit der L473n eine offizielle Route, anstelle der in Frage 2 genannten Straßen.

4. Falls bei einzelnen LKW-Routen eine Abstimmung mit anderen Städten notwendig ist, warum werden dann nicht schon die innerstädtischen Routen verbindlich beschlossen, um zumindest große Bereiche von Rheinhausen zu entlasten? Damit hätte man dann auch die Rechtsgrundlage, um alles außer Anliegerverkehre (z. B. Supermarkt) auszuschließen.

5. Warum sind vorsätzliche LKW-Durchgangsverkehre in Rheinhausen nahezu überall noch immer zulässig, obwohl Polizei und Stadt nicht die Abbiegegeschwindigkeit von LKW kontrollieren? Bekanntlich ist überhöhte Abbiegegeschwindigkeit explizit in der StVO geregelt worden, weil es immer wieder tödliche Kollisionen insbesondere mit LKW gibt. In Rheinhausen habe ich selbst schon Gefahrensituationen erlebt. Derartige Beinaheunfälle sind Vorstufe zum Unfall und damit Kennzeichen für Gefahrenschwerpunkt.

6. Warum wird immer noch von Fehlverkehren gesprochen, obwohl die Firmen nach eigener Angabe vorsätzlich über diese Strecken fahren, weil es die kürzeste Strecke ist?

Ich finde es jedenfalls seltsam für die Einwohnerfragestunde zu werben, dann aber zu enttäuschen. Oder könnten die Antworten auf diese Fragen uns etwa verunsichern?

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#Duisburg: Verharmlosung des Grillo-Brandes? – #Störfallbetrieb #Brandschutz #Explosionsschutz

Vor einigen Tagen hat es bei Grillo in Duisburg gebrannt. In der NRZ von Freitag stand, dass der Ventilor „regelmäßig gewartet worden“ sei und „Kritische Teile der Anlage seien zudem kurz zuvor erst gewechselt geworden.“

Aus meiner Sicht deutet dies doch darauf hin, dass beim Wechseln ein Fehler gemacht worden ist. Denn wenn es nach einer Änderung bzw. einem Austausch kurz danach zu einem Brand kommt ist ein Zusammenhang naheliegend. Dies ist aber nur ein Teil des Problems. Es kann natürlich immer passieren, dass eine elektrische Anlage Feuer fängt. Die Frage, welche sich mir immer noch stellt, ist wie ein kleiner Brand so stark um sich greifen konnte. Das ist schließlich kein Wohnhaus aus als Holz aus dem 18. Jahrhundert, sondern ein Störfallbetrieb. Aus meiner Sicht müsste bei einer derartigen Anlage der Brandschutz so sein, dass ein Feuer nicht so massiv um sich greifen kann. Und das auch bei Betriebsteilen, die nicht unmittelbar der 12. BImSchV (Störfallverordnung) unterliegen. Mir kommt es vor als hätte Grillo hier an der Sicherheit bzw. dem Brandschutz gespart. Wer weiß, wie es da in kritischeren Betriebsteilen aussieht, wo es deutlich explosiver zugehen könnte.

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#Krefeld: Begrünte Litfaßsäulen – #Greenwashing

In Duisburg betreibt man Greenwashing mit begrünten Bushaltestellen und Krefeld versucht man es mit begrünte Litfaßsäulen. Natürlich trägt so eine kleine Fläche auch etwas zum Mikroklima bei, viel wichtiger sind aber natürlich große Grünflächen und große Bäume. Als Ergänzung ist das sicherlich nicht schlecht.

Aber wenn man, wie in Duisburg abholzen würde, wäre das nur eine Alibiaktion.

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#Arschparken: KadeDi – #Diakonie #Duisburg #Rheinhausen #Fahrrad

Das KadeDi ist eine Art Sozialkaufhaus, dass von Spenden lebt, aber scheinbar glaubt man sich wegen des an für sich noblen Ansinnens über dem Gesetzt und gefährdet lieber Radfahrende durch Blockierung von Radwegen.

Wenn mich nicht alles täuscht ist der Radweg nutzungspflichtig, was nur dann der Fall ist, wenn die Nutzung der Fahrbahn zu gefährlich ist, wobei hier natürlich auch die Fahrbahn gefährlich ist, weil man mit dem Fahrrad in den Gegenverkehr steuern müsste.

Zudem schädigen derartig schwere KFZ den Radweg, was die Allgemeinheit schädigt.

Der ÖPNV wird durch die Hindernisse ebenfalls erheblich behindert, was sicherlich die Verspätung erhöht. Da gerade Menschen mit geringen finanziellen Mitteln eher aufs Fahrrad oder ÖPNV setzen steht ein derartiges Verhalten dem Ansinnen eines sozialen Kaufhauses diametral entgegen.

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#Duisburg: Töppersee Radweg in sehr schlechtem Zustand – #Fahrrad #Rheinhausen

In der Karte und von der Beschilderung her wird das Stück zwischen Töppersee und Tegge als Radweg ausgewiesen. Wenn man dort allerdings lang fährt fühlt sich das eher an, wie ein Feldweg.

Die Anzahl der Schlaglöcher ist erheblich, obwohl das bei einer wassergebundenen Decke mit wenig Aufwand behoben werden kann. Hilfreich ist allerdings auch die Durchfahrt von KFZ zuverlässig zu unterbinden, was hier das Hauptproblem ist. Und es sind definitiv nicht nur kleine PKW, sondern auch größere KFZ, wie man an den Spuren sieht.

Und der Bewuchs bzw. die mangelhafte Pflege ist auch ein Problem. Denn an einigen Stellen geht der Bewuchs weit in den Weg.

Aber offensichtlich hat man in Duisburg kein Interesse an der Durchsetzung der Verkehrsregeln und einer Instandhaltung für Rad- und Fußverkehr.

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#Moers: Selbst bei schmalen Straßen Überholverbot nötig – #Fahrrad

Wie man an einem Beispiel aus Moers sieht, ist selbst bei schmalen Straßen ein Überholverbot von Autofahrenden für Radfahrende notwendig, weil sich Autofahrende zu oft nicht an die Verkehrsregeln halten.

Dieses Überholverbot wurde eingerichtet, weil der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Scheinbar ist die Stadt Moers zu dem Schluss gekommen, dass Autofahrende nicht in der Lage sind die Verkehrsregeln einzuhalten. In der Hinsicht scheint die Stadt Moers deutlich weiter als das fahrradfeindliche Duisburg, wo man Überholverbote verweigert.

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#Falschparken gefährdet die öffentliche Sicherheit und Ordnung – #RuntervomGehweg #Fahrrad

FUSS e. V. hat die Urteilsbegründung zu BVerwG 3 C 5.23 vom 6. Juni 2024 veröffentlicht.

Es gibt in dem Urteil einige besonders interessante Passagen, welche ich nachfolgende Auszugsweise wiedergebe und kommentiere.

„Betroffen ist die „Sicherheit des Verkehrs“ im Sinne von § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO nicht erst, wenn der Verstoß gegen eine Verkehrsvorschrift zu einer Gefährdung von Leib und Leben oder Eigentum führt, was hier nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts nicht der Fall ist. Es genügt, wenn – wie hier nach den Feststellungen des Berufungsgerichts (UA S. 21) – davon auszugehen ist, dass es auch in Zukunft zu den Verstößen kommen wird.“
Dieser Punkt ist sehr interessant. Es muss also nicht bereits zu einer Gefährdung von Leib und Leben kommen, es reicht, wenn es weiterhin zu Verstößen kommen dürfte. Diese Klarstellung finde ich sehr wichtig.

Was eigentlich allen außer den Kommunen klar war:
„Verbotenes Gehwegparken verletzt darüber hinaus auch die „Ordnung des Verkehrs“ im Sinne von § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO. Die auf den Gehwegen verbotswidrig abgestellten Fahrzeuge nehmen einen Verkehrsraum in Anspruch, der gemäß § 12 Abs. 4 und 4a StVO i. V. m § 25 Abs. 1 Satz 1 StVO namentlich den Fußgängern zur Nutzung zugewiesen ist.“
Natürlich verletzt Falschparken neben der Sicherheit auch die Ordnung. Wer etwas anderes glaubt ist vermutlich selbst am Falschparken. Es ist ein Armutszeugnis von Kommunen, wenn diese nicht oder nur unwillig dagegen vorgehen.

„Nicht anwendbar ist hier entgegen der Auffassung der Beklagten § 45 Abs. 9
Satz 3 StVO.“
Das Gericht stellt hier klar, dass Parken kein fließender Verkehr ist und es deshalb keiner besonders begründeten Gefahrenlage bedarf für Verbote. Auch hier glaubt die Stadt Duisburg etwas anderes. Vielleicht kann man sich bei der Stadt keinen brauchbaren juristischen Beistand leisten.

„Für den fließenden Verkehr sind die Fahrbahnen den Fahrzeugen, die Gehwege den Fußgängern zur hauptsächlichen Nutzung zugewiesen.“
Das heißt ganz eindeutig, dass auch Fußverkehr fließender Verkehr ist.

In dem Urteil wird auch klargestellt, dass die pauschale Festlegung einer Mindestbreite nicht möglich ist, da viele Faktoren mit reinspielen, somit ist die pauschale Toleranz der Stadt Duisburg definitiv rechtswidrig, da sie nicht die Umstände des Einzelfalls wiedergibt.

Symbolbild Falschparken

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#ÖPNV: KFZ-Subventionen vs. ÖPNV-Subventionen – Ein Vergleich – #Deutschlandticket #Klimaschutz

In ihrer unendlichen Motonormativity haben die Autominister eine Preiserhöhung des Deutschlandtickets beschlossen. Angeblich ginge es nicht anders, als dies so zu machen. Zeitgleich wird über weitere Subventionen für KFZ geredet, weil die Autoindustrie lieber hohe Dividenden ausschüttet, als das Geld in neue Innovationen zu stecken. Überproduktion und verschnarchen der Elektromobilität soll nun wieder mal aus Steuergeldern bezahlt werden zusätzlich zu den ohnehin gigantischen KFZ-Subventionen.

Letztens meinte dann einer er würde gerne mal die Subventionen für ÖPNV gegenrechnen. Wäre mir sehr recht, an der Stelle hier mal eine generische Übersicht:
1. Parken
KFZ: bezahlen überwiegend nichts oder nur sehr wenig, der Werte der Parkplätze liegt deutlich höher.
ÖPNV:
Die Bahn zahlt für die Halte in Bahnhöfen und das Abstellen dürfte sicherlich auch nicht kostenlos sein.

2. Maut
PKW zahlen in Deutschland keine Maut.
ÖPNV zahlt Schienenmaut.

3. Subvention der Infrastruktur
Straßen inkl. Brücken werden vollständig aus Steuergeldern gezahlt.
Schienen werden vielleicht zu einem Anteil bezahlt, der Rest geht nur über Einnahmen.

4. Energiesteuer
Kraftstoff für KFZ hat Energiesteuer
Strom für Bahn hat ebenfalls Steuer
Kerosin wird noch immer nicht besteuert (auch eine Subvention, allerdings für Flugverkehr)

Wenn man die Subventionen vergleicht ist klar, dass KFZ-Verkehr deutlich mehr subventioniert wird, allerdings behauptet man trotzdem für Preisstabilität des Deutschlandtickets wäre kein Geld da. Jemand aus der Politik der/die/das behauptet LÜGT. Fakt ist man will das Geld nicht in Bildung oder ÖPNV stecken. Man denkt BrummBrumm.

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#Aachen: Abschleppen war richtig! – #RuntervomGehweg #Automorde

Wenn ein Fahrzeug im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen/Einmündung parkt ist Abschleppen durchaus das Mittel der Wahl, da eine Gefährdung von diesem Fahrzeug ausgeht, insbesondere dann, wenn es sich um einen Schulweg handelt. Dies geht klar aus einem Urteil hervor:

Vorschriftswidriges Parken im Einmündungs- und Kreuzungsbereich erschwert die Übersicht in diesem Bereich, verkürzt die Reaktionszeiten der Verkehrsteilnehmer bei einbiegendem oder sich kreuzendem Verkehr und erhöht damit die Gefahr von Unfällen. Fußgänger, die die Fahrbahn überqueren, sind in ihrer Sicht auf fahrende Fahrzeuge behindert und können ihrerseits vom fahrenden Verkehr infolge eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeuges nur verspätet wahrgenommen werden. Dies gilt – aufgrund ihrer Körpergröße und ihrer relativen Unerfahrenheit im Straßenverkehr – in besonderem Maße für Kinder, die vorliegend die Kongressstraße als Schulweg nutzen und – entgegen der Auffassung des Klägers – auf ihrem Schulweg den Einmündungsbereich passieren und die Augustastraße queren müssen. Der Schutzzweck des § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO wurde durch das verbotswidrig im Einmündungsbereich Kongressstraße/Augustastraße abgestellte Fahrzeug des Klägers daher mehr als nur unerheblich beeinträchtigt, weshalb ein sofortiges Abschleppen des Fahrzeuges gerechtfertigt war, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Juni 2000 -5 A 5135/99-, a.a.O.

Es ist für mich unverständlich warum das, was in Aachen gilt nicht auch in Duisburg gültig sein sollte. Hier allerdings wird m. W. kaum abgeschleppt, obwohl eine Gefährdung vorliegt. Hier fragt man sich, ob die Stadt Duisburg überhaupt aktiv wird, selbst wenn man das Fehlverhalten anzeigt.

Auch wenn das Fahrzeug „nur“ rumsteht ist die Person, welche das Fahrzeug dort abgestellt hat aus reiner Bequemlichkeit, denn die Verkehrsregeln dürfen bei einer Person mit Führerschein als bekannt vorausgesetzt werden, für Tote und Verletzt verantwortlich.

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#Baustellengrauen: Typisch Duisburg – #Fahrrad

Ein weiteres Beispiel für die Unfähigkeit der Stadt Duisburg Baustellen richtig umzusetzen. Dieses Mal von der Bismarckstraße in Friemersheim nahe der Gaterwegbrücke. An der Brücke selber steht eine Absperrung, mit dem Rad- und Fußverkehrsverbot.

Als ich dort lang ging, sah ich keinen Grund für die vollständige Absperrung. Ob das wegen der Bauarbeiten ist? Aber selbst das wäre eigentlich kein Grund. und schon gar nicht wäre es ein Grund für ein Fahrradverbotsschild in Gegenrichtung. Ob die Baufirma hier nach Anzahl der Schilder abrechnet? Da der Radweg vorher nicht für beide Richtungen freigegeben wurde, braucht es kein Schild entgegen Fahrtrichtung. Denn auch vorher durften dort keine Fahrräder in Gegenrichtung gefahren werden.

Was die Stadt Duisburg hier gemacht hat, ist die Sperrung eines Rad- und Gehwegs und Freigabe der Gegenseite in beide Richtungen.

Gehwege sind ohnehin immer in beide Richtungen freigegeben, wenn nichts anderes steht, aber den nicht wirklich breiten Radweg (ca. 1,2 m) in beide Richtungen freizugeben ist schon gewagt. Zumal an dieser Stelle Wochentags sehr viele LKW unterwegs sind. Die Bilder entstanden an einem Sonntag. Auch dies ein Beispiel wie fahrradfeindlich die Stadt Duisburg ist. Auf der gesperrten Seite sind zwei Fahrspuren, von der man eine für Rad- und Fußverkehr hätte freigeben müssen. So zwingt man unnötig zum Überqueren und zu Umwegen, die für den Radverkehr gefährlich sind. Da ist das Fahren auf der Fahrbahn weniger gefährlich. Folglich würde ich an diese Stelle das Fahrradverbot nicht einhalten und auf der Fahrbahn fahren. Als Geisterradler mich und andere zu gefährden wäre deutlich problematischer.

Und natürlich stellen die von ToiToi ihre Scheißhäuser auch mal wieder auf den Gehweg.

Theoretisch hätte man da zwar noch die 1 m Mindestmaß, allerdings trifft dies durch den Bewuchs nicht mehr zu. Zudem stellt sich die Frage, warum man ein Dixiescheißhaus auf den Gehweg der anderen Straßenseite stellt. Sollen die von der Baustelle auf der anderen Seite etwa ständig die Straßenseite wechseln? Irgendwie muss das echte Scheißhauslogik sein, denn verstehen kann ich das nicht. Aber irgendwie passt das zum Gesamteindruck der Firma.

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#Duisburg: Terrorismus, Lack & Chrom – #Motonormativity #Automorde

Vor einigen Tagen fand die Veranstaltung „Lack & Chrom“ in der Duisburg Innenstadt. Eine Veranstaltung wo zig KFZ in der Innenstand geparkt werden und Leute dann gucken kommen sollen.

Neulich schrieb ja schon etwas dazu, dass Fahrräder nicht mehr durch dürfen, aber KFZ schon. Die KFZ dürfen aber nur dann rein, wenn die Poller abgesenkt werden und nur für Lieferungen. Die Poller wurden angebracht, um zu verhindern, dass Terroristen mit einem KFZ durch Menschenmengen fahren.

Was wäre denn wenn ein Terrorist einfach die so passend abgestellten KFZ als Tatwaffe nutzt? Wäre denkbar und durchaus möglich. Ob man sich bei der Planung der Veranstaltung darüber Gedanken gemacht hat? Oder war da nur wieder BrummBrumm im Kopf?

Wenn man sich anguckt, was für ein Aufstand wegen der Messermorde in Solingen gemacht wurde, aber das Risiko von KFZ-Anschlägen nimmt man einfach so hin? Und es kann ja sogar jemand von den Ausstellenden sein. Eine Sicherheitsüberprüfung gibt es da sicherlich nicht.

Innenstadt mit Pollern abgesperrt.

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#Duisburg: Seit wann ist die Rheingoldstraße ein Radweg? – #Fahrrad #Rheinhausen

Seit wann ist eigentlich die Rheingoldstraße in Rheinhausen ein Radweg? Da dort kein Radweg zu erkennen ist und auch kein Fahrradstreifen muss man korrekterweise annehmen, dass dort ein Radweg ist, was die Frage aufwirft, warum dort Autos durchfahren und warum dort geparkt wird. Beides ist auf dem Radweg verboten.

Kennen Autofahrende etwa nicht die Verkehrsregeln? Oder erklärt das Schild den Gehweg zum Radweg? Aber wo soll dann der Fußverkehr lang?

Irgendwie gewinnt man in Duisburg immer wieder den Eindruck, dass in den Ämtern mitunter Amateure sitzen, welche die Verkehrsregeln nicht kennen, bzw. die eine Phantasie-StVO haben, welche diese allen Menschen aufdrücken wollen.

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#Duisburg: Wo beginnt der Parkbereich? – #Falschparken

In Duisburg weiß man manchmal echt nicht, ob und was sich die Stadt da gedacht hat. Am Flutweg gibt es einen Bereich mit Parkstreifen, wo KFZ teilweise auf dem Gehweg stehen können, allerdings ist der Gehweg nicht wirklich gut gekennzeichnet, denn man weiß gar nicht, wo der Bereich endet auf dem man parken darf.

Eindeutig als Gehweg kann man den Bereich mit den Platten ansehen. Eindeutig zum Parken gehört sicherlich der Bereich mit den schwarzen Pflastersteinen. Aber was soll der Bereich dazwischen sein? An einigen Stellen stehen da KFZ drauf an anderen nicht. Teilweise bleibt viel zu wenig Platz an anderen Stellen ist genügend Platz. Es ist unverständlich, warum die Stadt solche nicht nachvollziehbare Pflasterung vornimmt. Dabei müssen Kennzeichnungen und Schilder einfach und selbsterklärend sein. Selbst mit Führerschein und intensiverer Beschäftigung mit der StVO ist das allerdings nicht offensichtlich.

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#Rheinhausen: EKZ-Anwohnende beschwerden sich wegen Parkplatzlärm – #Duisburg #Verkehrslärm

Vor einiger Zeit stand ein Artikel zum EKZ in Asterlagen in Rheinhausen und nächtlichen Lärm in der Zeitung. Es ging dabei darum, dass sich dort Nachts Menschen mit KFZ auf einem Parkplatz treffen. U. a. sollen diese dort driften und Feuerwerk zünden.

Ich kann nachempfinden, dass nächtlicher Lärm stört. Beim EDEKA Netto nebenan gab es auch schon mal nächtlichen Lärm aus verschiedenen Quellen. Allerdings frage ich mich, was die Veröffentlichung in der Zeitung bringen soll. Die Politik kann hier wenig machen. Die Stadt kann ebenfalls nicht viel tun.

Der Eigentümer des Grundstücks, sowie die dort ansässigen Geschäfte sind hier aus meiner Sicht in der Pflicht. Natürlich ist der Handlungsdruck gering, solange die Menschen sich nur beschweren. Dabei könnte man das zivilrechtlich, recht einfach angehen. Einfach den Eigentümer des Grundstücks auf Unterlassung verklagen. Da es ausreichend Zeugen gibt, wäre eine Unterlassungsklage kein Problem. Die Störung der Nachtruhe müsste dann vom Eigentümer bzw. den Mietern unterbunden werden. EDEKA etwa hat viel Videoüberwachung und könnte die Daten nutzen um wiederum gegen die illegale Nutzung vorzugehen. Natürlich müssten die Betroffenen sorgfältig die Störungen dokumentieren und einer müsste vor Gericht ziehen. Durch die Zeugen hält sich das finanzielle Risiko aus meiner Sicht in Grenzen. Und bei der gewonnen Klage stünde ein strafbewehrter Unterlassungsanspruch zu, der dann bei jedem Verstoß in einem Strafgeld endet. Das heißt die Klage wäre wenig Aufwand und wäre ein gutes Druckmittel. Ich kann deshalb nicht verstehen, warum man da nicht zusammenlegt und die Sache durchzieht. Wer ständig jammert, aber nicht klagt, weil man verlieren könnte oder es anstrengende ist, ist selbst schuld, wenn Missstände andauern. Insbesondere dann, wenn die Aussichten auf einen Sieg vor Gericht aus meiner Sicht sehr gut sind.

Der Eigentümer könnte Driften gut unterbinden mit Bepflanzung der Parkflächen. Denn wenn immer wieder Bäume im Parkbereich sind, wäre zumindest das Driften unterbunden. Ansonsten muss man das Grundstück abschranken und ggf. bewachen. Aber das ist das Problem des Eigentümers.

EDEKA als Teil des EKZ

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#Duisburg: 24-Stunden-Parknotruf statt Warteschleife – #RuntervomGehweg #Fahrrad #Arschparken

Warum gibt es in Duisburg eigentlich keinen 24-Stunden-Parknotruf zur Verhinderung von extremer Verkehrsgefährdung? Wenn man die Polizei am Wochenende anruft passiert vermutlich gar nichts. Man bekommt sogar zur Antwort, dass vielleicht mal jemand vorbei fährt wenn Zeit ist. Der Polizei scheint völlig egal, wenn der Gehweg vollständig blockiert ist und das dies Fußverkehr erheblich gefährdet.

Und bei der Stadt Duisburg kann man niemanden direkt erreichen, sondern muss sich durch eine Warteschleife und ein Callcenter quälen, wo dies vielleicht weitergegeben wird, aber ganz sicher nicht der akuten Situation gerecht wird. Bei einem Taxi ist die Gefährdung vermutlich nach kurzer Zeit beseitigt, aber nicht bei einem Hähnchenwagen, der sogar mit einer Steckdose verbunden ist und den Gehweg vollständig blockiert. Und in Duisburg ist so etwas kein Einzelfall. Es gibt immer wieder Gehwegblockierungen unter 1 m, die rechtlich eine Gefährdung darstellen. Und in diesem Fall ist der Gehweg sogar vollständig von einem Fahrzeug blockiert, dass allein schon vom Gewicht über 2,8 t nichts aber auch rein gar nichts auf einem Gehweg zu suchen hat.

Ist auch nicht das erste Mal, dass bei der „Eventhalle“ an Friedrich-Alfred-Straße 182 KFZ den Gehweg so erheblich blockieren. Wenn die Halle keinen Lieferparkplatz hat muss die halt zugemacht werden. Zumal, wenn man sich so rücksichtslos verhält oder dies duldet, vermutlich auch beim Brandschutz und anderen Sicherheitsbelangen einiges im Argen liegen könnte. Die „Eventhalle“ trägt sicherlich eine Mitverantwortung, da dass Fahrzeug scheinbar im Zusammenhang mit einer Veranstaltung so abgestellt wurde. Darauf deutet ziemlich eindeutig die Ausrichtung der Verkaufsseite zur Veranstaltungsstätte hin. Neben der Veranstaltungsstätte gibt es einen großen Parkplatz. Ebenfalls an der Franz-Schubert-Straße gibt es legale Parkmöglichkeiten. Es gibt also auch wirklich keinen nachvollziehbaren Grund dies auf dem Gehweg zu machen.

Und da dies in Duisburg häufig vorkommt, braucht es endlich einen entsprechenden Notruf, bei dem man nicht bei der Polizei landet, die eh nichts tut. Am Besten beim Ordnungsamt, welches dies direkt an ein Abschleppunternehmen weitergibt.

Wer solche Situationen hinnimmt und nicht für unverzügliche Abstellung sorgt, nimmt Tote und Verletzte billigend in Kauf und ist ganz sicher nicht Fußverkehrsfreundlich.

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#Duisburg: Viel Heuchelei wegen 2 toten Schülerinnen – #Automorde #Verkehrsgewalt #Autopolitik #Autopolizei #Motonormativity #Italien

Auch gestern in der Tageszeitung wieder viel Bedauern und Unverständnis warum die Frau in Italien u. a. zweit Schülerinnen getötet hat. Allerdings erklärt die Autopresse ganz selbstverständlich das alles zum Unfall. Wenn man völlig überhöhter Geschwindigkeit über rote Ampeln rast und dann Menschen tötet, war das definitiv kein Unfall. Das war aus meiner Sicht Vorsatz, da die Verkehrsregeln bekannt sind. Es kommen ausschließlich niedere Beweggründe in Frage. Folglich war es wohl Mord. Da die Autopresse dies aber sofort verharmlost und sogar Hinweise gibt, wo Rasende aufpassen müssen (Blitzer Meldungen) trägt die Presse mit dazu bei die Menschen zum Rasen zu erziehen.

Vielleicht war es eine suizidale Absicht oder der Geschwindigkeitsrausch und Selbstüberschätzung. Was auch immer es war, die Verharmlosung von Vergehen im Verkehr trägt einen Teil dazu bei, dass es solche Situationen häufiger gibt. Es gibt keinen vernünftigen Grund in der Stadt zu rasen.

Und am meisten kotzt mich diese Heuchelei aus der Politik an, die maßgeblich für die Verharmlosung und milde Strafen verantwortlich ist, die täglich Menschenleben kostet. Forderung, die Verkehrssicherheit zu erhöhen bzw. einfach mal die Verkehrsregeln durchzusetzen erlebt man kaum. So weigert sich die Polizei Duisburg m. W. immer noch beharrlich die Abbiegegeschwindigkeit von LKW (KFZ > 3,5 t) zu kontrollieren. Sie setzt damit Fuß- und Radverkehr einer Lebensgefahr aus. Als Placebo werden dann Warnwesten empfohlen, damit man nicht „übersehen“ wird.

Ich finde den Tod tragisch, weil man diesen hätte verhindern könnte, allerdings diese Toten jetzt aufzubauschen, weil es im Ausland war, währen man in Duisburg immer wieder von Toten und Verletzten liest ist einfach nur zum Kotzen.

Schon Fahrbote für LKW-Transitverkehr in Duisburg würde die Verkehrssicherheit an vielen Stellen erhöhen, aber die Verwaltung und Führung der Politik verweigert diese Maßnahmen. Richtige Begründungen dafür hat man nicht. Eine LKW-Transitroute in Duisburg durch eine schmale Straße an zwei Schulen vorbei ohne Radweg soll angeblich nicht gesperrt werden können, obwohl es eine extra gebaute Umgehung gibt. Die Verwaltung untersteht einer politischen Leitung, wenn dort Maßnahmen für eine höhere Verkehrssicherheit gewünscht wären, würden diese auch kommen. Und Autominister Wissing weigert sich Tempolimit einzuführen bzw. dieses abzusenken. Auch da könnten viele Menschenleben gerettet werden.

Also statt jetzt zu heucheln, wie tragisch das Ganze ist, besser im Gedenken an die Toten endlich Maßnahmen in Duisburg, die Tote und Verletzte hier vor Ort verhindern. Aber so viel sind SPD und CDU dann Menschenleben dann wohl doch nicht wert, dass man den „Verkehr“ beschränken würde. Denn für die ist offensichtlich nur KFZ-Verkehr richtiger Verkehr. Dem werden sogar rechtswidrig Sonderrechte zugebilligt.

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#Duisburg: BUND NRW klage gegen Deponie Lohmannsheide – #Moers

Nachfolgend die PM:
Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) hat beim Oberverwaltungsgericht des Landes NRW fristgerecht Klage gegen den von der Bezirksregierung Düsseldorf erlassenen Planfeststellungsbeschluss zur Deponie auf der Halde Lohmannsheide eingereicht. Diese Halde befindet sich im Nordwesten Duisburgs in unmittelbarer Nähe zum Moerser Stadtgebiet.

Bei der Planung der neuen Deponie handelt es sich um einen handfesten Umweltskandal. Die Halde Lohmannsheide war zunächst eine Nass-Auskiesungsfläche und wurde dann als Deponie unter anderem für wassergefährdende Abfälle aus Industrie und Haushalten genutzt. Ohne eine Abdichtung dieser Deponie wurde in den 80er Jahren darauf eine Bergehalde errichtet, die jedoch nie komplett verfüllt wurde. Auf dieser nicht sanierten Altlast soll jetzt eine neue Deponie gebaut werden. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit der Anwohner*innen.

Kerstin Ciesla, stellvertretende Landesvorsitzende des BUND aus Duisburg erklärt: „Wir jammern nicht, wir klagen. Durch das geplante Gewicht der Deponie besteht die Gefahr der Verpressung und Verschiebung von umweltgefährlichen und wasserschädlichen Stoffen ins Grundwasser. Gesundheitsschutz für die Bevölkerung muss unseres Erachtens nach bedeuten, dass die Fläche zunächst saniert wird, statt eine Deponie zu genehmigen und wie im letzten Jahrhundert auf das Abpumpen von Schadstoffen zu setzen“.

Philipp Schulte, Rechtsanwalt des BUND im Verfahren ergänzt: „Dieses Vorhaben, bei dem auf eine riesige Altlastenfläche gleich neben dem Rhein einfach immer mehr Abfälle geschichtet werden sollen, ist offensichtlich rechtswidrig. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die vielen berechtigten Einwände im bisherigen Verfahren nicht ernst genommen, so dass wir uns nun an das Oberverwaltungsgericht wenden müssen.“

Naphthalin und Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) waschen bis heute in das Grundwasser aus und sind als breite Schadstofffahnen in den Unterlagen dokumentiert. Gesundheitsschutz sieht nach Ansicht des BUND anders aus.

Der BUND hat eine große Bevölkerungsgruppe aus Duisburg und Moers hinter sich, die sich den Gefahren des zusätzlichen Lärms und der Luftschadstoffe durch die Anlieferung und Deponierung bewusst sind und das Risiko für das Grundwasser kritisch betrachten.

Spendenkontonummer und weitere Informationen auf der Seite des BUND

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#Duisburg: Traktor ohne Nummernschild auf Gehweg – #RuntervomGehweg

Wenn man glaubt, dass es nicht mehr dreister ginge, findet man wie hier an der Rheinstraße gegenüber # 20 in Rheinhausen einen völlig verwahrlost aussehenden Traktor ohne Zulassung für den Verkehr bzw. zumindest ohne Nummernschild abgestellt auf den Gehweg.

Was muss in den Köpfen von Menschen vorgehen, die so etwas machen? Und woher haben die überhaupt so ein altes Ding? Hängt das mit der Demo bei Selgros zusammen, die an dem Samstag geplant war, wo das Bild entstand?

Da man den Halter wohl nur schwerlich finden kann, macht eine Anzeige wegen des Blockieren des Gehwegs wohl kaum Sinn. Zu zweit kam man da jedenfalls nicht vorbei. Und mit Rollstuhl oder Rollator dürfte das erhebliche Probleme verursachen.

Na wenigstens habe ich jetzt passende Symbolbilder, wenn es mal wieder um „Traktorterroristen“ geht.

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#Automorde: Warum die Presse verharmlost – #Autopresse #Solingen

Während die ständigen Toten im Verkehr als völlig normal verharmlost werden, werden die drei Toten in Solingen hingestellt als wäre es der Weltuntergang. Für die Angehörigen ist der Tod immer tragisch. Es schmerzt sogar mehr, wenn jemand mit einer milden Strafe davon kommt, weil die Tatwaffe ein Auto statt eines Messers war.

Ich frage mich schon warum die Presse so einseitig und voreingenommen berichtet. Etwa weil das Mordmotiv deutlich bei jemanden mit einem Messer ist? Oder weil sich jeder besser vorstellen kann jemanden mit einem KFZ zu töten? Oder liegt es daran, dass die Messerlobby keine teuren Werbeanzeigen schaltet, die Autoindustrie aber schon?

Ich würde vermute, dass hier eine Kombination vorliegt, finde es allerdings schrecklich, dass jährlich so viele Menschen im Verkehr sterben. Durch Terroristen deutlich weniger. Terrorismus kann man nur mit viel Aufwand verhindern. KFZ-Tote wären deutlich einfacher zu verhindern, aber scheinbar will man hier nichts tun. Weder die Politik, noch die Presse noch die Behörden und Gerichte. Es wird fast als allgemeines Lebensrisiko gesehen und als „Unfall“ verharmlost und dies meisten noch in schlechten Pressmeldungen aus der Feder von „Autopolizei“.

Symbolbild Autotote

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#Automorde: Meine Definition

In den Medien bekommt man regelmäßig mit das Personen am Steuer von KFZ andere Menschen getötet haben. Außer meiner Sicht würde ich in einigen Fällen davon von Mord ausgehen.

Strafgesetzbuch § 211 definiert Mord wie folgt:

(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

Es müssen drei Punkt erfüllt sein, um die Definition von Mord zu erfüllen.

Erst einmal muss es Vorsatz sein. Aus meiner Sicht kann man von bedingtem Vorsatz ausgehen, weil die Personen einen Führerschein haben und genau wissen, dass Verstöße dagegen tödlich ausgehen können. Damit wäre der erste Punkt erfüllt.

Es aus meiner Sicht nur niedere Beweggründe gegen die StVO zu verstoßen. Sei es nun Egoismus oder Bequemlichkeit, selbst Eile ist kein Grund einen Menschen zu töten. Viele fahren zu schnell, weil man schnell nach Hause möchte oder man einen Auftrag hat.

Als letztes muss in diesem Fall noch das gemeingefährliche Mittel vorliegen. Da täglich von Personen am Steuer von KFZ Menschen getötet werden sind KFZ definitiv gefährlich und gemäß der verlinkten Definition ist dies aus meiner Sicht auch erfüllt.

Im Zusammenhang mit Autorennen gab es bereits Urteile in diese Richtung. Dass dies von Staatsanwaltschaft und Gericht öfters nicht so eingestuft wird könnte eventuell mit persönlicher Betroffenheit zusammenhängen. Schließlich sitzen sicherlich viele selbst am Steuer von KFZ. Vielleicht liegt aus auch an der Rechtskultur Tötungen mit KFZ zu verharmlosen. Auch wenn hier eine Befangenheit vorliegen sollte wird dies wohl kaum thematisiert werden.

Ich für meinen Teil werde jedenfalls weiterhin den #Automorde in Fällen verwenden, wo ich den Eindruck habe, dass es sich um einen Mord handeln könnte.

Geisterrad als Symbolbild für Automorde

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#Euskirchen: Fahrradfreundliches Hotel – #Fahrrad #ADFC

Das Welcome Hotel in Euskirchen, direkt am Bahnhof läuft unter fahrradfreundliche Hotels mit der Bezeichnung Bett + Bike des ADFC. Da Euskirchen am Rande der Eifel liegt, ist das natürlich ideal für Ausflüge.

Besonders schön fand ich die Fahrradstation direkt am Hotel. Solche finden sich an immer mehr Stellen, wobei ich selbst bisher keine benötigt habe ist es gut so eine in der Nähe zu haben.

Mehr zu Bett + Bike findet man hier.

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#Duisburg: Autobettelei

Es gibt Kinder in Asien, die können nicht in die Schule, weil die Familie zu arm ist. Der Kindernothilfe gebe ich da gerne. Wenn aber nun bereits der zweite Artikel im Lokalteil der NRZ Duisburg erscheint, wo jemand angeblich für ein Kind aufs Auto angewiesen ist, dann gebe ich definitiv nichts.

Erst einmal wird m. W. von der Krankenversicherung auf Antrag das Taxi hin und zurück gezahlt. Man ist also wohl kaum auf ein eigenes KFZ angewiesen. Dazu gibt es Leihfahrzeuge und Carsharing. Die Behauptung das ÖPNV wegen der Sinneseindrücke überfordern würde erschließt sich mir nicht, da es ausreichend Möglichkeiten gibt die Sinneseindrücke anderweitig zu beschäftigen bzw. zu dämpfen. Man müsste sich natürlich Gedanken machen und es wäre weniger bequem. Zumal ein PKW auch nicht gerade reizarm ist, der Lärm von Innen und Außen, die Gerüche usw. leiser wäre definitiv ein Lastenrad bzw. eine Rikscha.

Aus meiner Sicht ist niemand auf ein eigenes KFZ angewiesen, es wäre in einigen Fällen vielleicht bequemer und schneller, aber es gibt immer andere Optionen.

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#Duisburg: Fußgehzone nicht „Fahrrad frei“? – #Fahrrad #Autopolizei

Es ist schon seltsam, dass für KFZ alles möglich gemacht wird, während man Fahrradverkehr in Duisburg pauschal aussperrt. Die Fußgehzone in der Duisburger Innenstadt ist zumindest im Abschnitt Düsseldorfer Straße für Radverkehr gesperrt. Pauschal und ohne jede Ausnahme. Lieferverkehr mit KFZ ist dagegen zulässig von 6-12 Uhr und 19-22 Uhr. Erst einmal werden damit Lieferungen mit dem Lastenrad ausgeschlossen. Dies stellt eine Ungleichbehandlung dar ohne jede Grundlage. Auch erschließt sich warum gefährliche KFZ, die Schrittgeschwindigkeit nur schwerlich Einhalten können weiterhin einfahren dürfen. Der Mindestabstand von 1,5 m zu Gehenden kann am späteren Vormittag nach 10 Uhr nicht eingehalten werden und wird es auch nicht.

Für KFZ ist eine Lieferung auch ohne Einfahrt möglich, ist halt bloß unbequemer.

Man fragt sich, ob man die Entfernung der Verbotsbalken nach dem Weihnachtsmark vergessen oder hier kürzlich etwas geändert hat. Ich kann mich nicht entsinnen, dass dies irgendwann demokratisch beschlossen worden wäre. Auch ist nicht erkennbar welche Gefahr von Radverkehr ausgeht, die nicht auch von KFZ-Verkehr ausgeht und dies meist sogar gefährlicher. Wo LKW-Fahrende und Polizei doch ständig den Todeswinkel behaupten, warum dürfen die überhaupt in die Fußgehzone? Dort könnte doch jederzeit Fußverkehr getötet werden.

Ob Ihscooter damit auch ausgeschlossen sind? Ich wette man findet weiterhin welche die dort verkehren, obwohl die Anbieter die Durchfahrt ausschließen können indem sich über die Position die Benutzung unterbinden, was sicherlich nicht passiert.

Die Verkehrspolitik in Duisburg beweist einmal mehr deutlich, wie fahrradfeindlich man ist.

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#Arschparken von #Flaschenpost – #RuntervomGehweg

Bei der Falschparkpost habe ich ja schon vieles gesehen, auch bei anderen Lieferdiensten, aber so dreist zu parken qualifiziert schon als Arschparken.

Warum da jetzt Sperrzeichen auf der Fahrbahn sind, kann ich nicht sagen, vielleicht wegen der Bushaltestelle, wobei diese erst ein Stück weiter ist. Die Fahrbahn wäre jedenfalls breit genug, um auch ohne Behinderung darauf zu parken. Aber nein man entscheidet sich lieber dafür den Fußverkehrsfluss zu behindern. Ist zugleich auch beim Ausladen bequemer, wie es scheint.

Man fragt sich immer, was solche Fahrer sich dabei denken. Zumal das hier definitiv nicht notwendig gewesen wäre, aber lieber mit der schweren Karre den Gehweg einengen. Die bekommen wohl echt zu selten Bußgelder, um die Verkehrsregeln und die Preise zu kennen.

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#Duisburg: Günterstraße Gehwegsperrung – #Baustellengrauen #Exklusion

Nächstes Beispiel für einen Verstoß gegen die Regeln für Baustellen. Aus unerfindlichen Gründen hat man für Bauarbeiten an einem Haus den Gehweg vollständig gesperrt und ein Gehverbotsschild aufgehängt. Die Absperrung ist noch vor einer Einfahrt mit abgesenkten Gehweg, sodass hier die Vorgaben für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nicht eingehalten werden. Weder gibt es eine Rampe noch kann die Absenkung genutzt werden.

Man fragt sich ob die Stadt Duisburg das wirklich genehmigt hat. Nach meinen bisherigen Erfahrungen würde ich sagen, dass die Stadt dies so genehmigt hat. Denn derartig rücksichtslose Baustellen sind ja definitiv kein Einzelfall in Duisburg. Vielleicht sollten die Personen bei der Stadt, die so etwas genehmigen mal für einen Tag am Rollstuhl festgeklebt werden und müssen dann den ganzen versuchen an solchen Stellen vorbeizukommen.

Zudem stellt sich mir noch die Frage, warum der Gehweg gesperrt werden muss, wenn man einen Container abstellen will, obwohl das Gebäude eine Einfahrt hat. Zudem ist selbst bei einem benutzten Container am Wochenende die Nutzung des Gehwegs kein Problem. Und das Bauklo muss ganz sicher auch nicht auf dem Gehweg stehen.

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#Duisburg: Gehweg unnötig eingeengt – #Baustellengrauen #Rheinhausen

In der Autoschwurbelstadt Duisburg erlebt man immer wieder mangelhafte Rücksicht. Es gibt da extreme und klar rechtswidrige Beispiele aber auch im Kleinen wird immer wieder viel falsch gemacht.

So auch in diesem Fall.

So auch hier. Ein Schild kündigt ein Parkverbot wegen Baumschnitt an. Das Schild betrifft also ausschließlich KFZ bei der Lagerung. Wo steht das Schild an einer Engstelle, obwohl davor und dahinter der Gehweg deutlich breiter ist und solche Schilder ohnehin auf die Parkbereiche gehören. Insbesondere dann, wenn die Parkbereich auf dem Gehweg sind und gar nicht zur Fahrbahn gehören.

Wobei hier zwar streng genommen die Mindestbreite nach RSA 21 eingehalten wurde, aber man im Sinne der Richtlinie dem Fußverkehr deutlich mehr Platz hätte geben können.

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#Duisburg: Warum lässt die DVG falsche Fahrpläne hängen? – #ÖPNV #Exklusion

Es ist verwunderlich, dass man in Duisburg völlig veraltete Fahrpläne einfach hängen lässt. Laut App (VRR) fährt der Bus zu der von mir geprüften Zeit 3 Minuten früher als im ausgehängten Plan steht. Ich habe eine App und nutze die auch, aber das geht natürlich nicht allen so. Einige haben kein Handy oder können sich das nicht leisten oder tun sich schwer damit.

Wurde das irgendwann von der Stadt Duisburg beschlossen keine korrekten Fahrpläne mehr auszuhängen? Spart zwar Papier und Aufwand, senkt aber die Attraktivität des ÖPNV, wenn der auch dadurch unzuverlässig erscheint, weil einfach überall die falschen Fahrpläne hängen.

Und drei Minuten können dazu führen, dass der Bus, wenn der mal wieder zu früh fährt, gar keinen Puffer lässt. Dass die Fahrpläne noch von 2021 stammen und nicht stimmen ist jedenfalls ein Armutszeugnis. Und es ist auch nicht das erste Mal, dass ich darauf hinweisen muss. Bereits im Juli habe ich die DVG bei einer anderen Haltestelle informiert.

Man sieht das Unpünktlichkeit bzw. Unzuverlässigkeit auch an falschen Fahrplänen liegen kann.

UPDATE
Man hat mir mitgeteilt, dass man meine Mail an den „Fachbereich“ weitergeleitet habe und diese sich um den Austausch kümmern sollen. Mal sehen ob das passiert.

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#NRW: Innenministerium lehnt Umsetzung der StVO ab – #Tempolimit

In einer Petition hatte ich beantragt, dass man endlich die Geschwindigkeitsvorgaben aus der StVO konsequent umsetzt.

Das Landesinnenministerium kommt mit den üblichen Ausreden daher und verweigert eine adäquate Kontrolle.

So wird behauptet, dass bestimmten Situationen bereits durch Schildern begegnet würde und Tempo 30 an Schulen ausreichen würde. Und das, obwohl die Polizei regelmäßig auf helle Kleidung usw. hinweist, damit man frühzeitig gesehen wird. Den Umkehrschluss, dass wenn die Personen nicht rechtzeitig gesehen werden, die Geschwindigkeit definitiv zu hoch ist, erkennt man im Innenministerium scheinbar nicht.

Das von mir genannte Beispiel wurde auch weggeschwurbelt, obwohl das Bußgeld für Überschreitungen nach Höhe der Überschreitung gestaffelt ist.

Man behauptet, dass kein weitere Erhebungs- und Regelungsbedarf bestünde, obwohl die mitunter massiven Überschreitungen, etwa bei glatter Fahrbahn tödlich enden können. Natürlich will man keinen klaren Katalog, der sagt unter welchen Bedingungen, welche angepasste Geschwindigkeit gilt, denn dann könnte man dies ja kontrollieren und „der Verkehr“ würde „ausgebremst“. Man sieht deutlich wie gering Menschenleben im Verkehr gesehen werden und wie hoch die egoistische Raserei.

Beispielblitzer

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