#Duisburg: Wenn der Keller unter Wasser steht, liegt es auch an WBD

Einer der Gründe für Überschwemmung von Kellern sind Abflüsse, die nicht oder nicht richtig gereinigt wurden. Ende Januar entstand das unten angehängte Bild. Also deutlich nach der Zeit, wo die Bäume die Blätter abwerfen. Und an auffällig vielen Stellen, sieht das in diesem Jahr so oder so ähnlich ist.

Da stellt sich die Frage, was da das Problem ist. In Parks werden die Beete gefegt, damit kein Laub liegt, aber an den wirklich wichtigen Stellen wird nichts getan? Natürlich kann es auch an der Bevölkerung liegen, wenn diese Laub in den Rinnstein fegt, obwohl es verboten ist. Da die WBD aber keine Bußgelder für solches Fehlverhalten verhängen, interessiert das Verbot niemanden. Regeln nützen nichts, wenn man diese nicht durchsetzt und Verstöße nicht auch unangenehme Konsequenzen haben.

Gerade bei der Zunahme von Starkregen durch die menschengemachte Klimaerwärmung sollte man deutlich besser die Infrastruktur pflegen, welche Überschwemmungen verhindern soll. Oder, nicht ganz ernst gemeint, ist dies die neue Taktik zur Regenrückhaltung?

Natürlich reagieren die WBD auf Hinweise und beseitigen Mängel dann auch, allerdings sollte es aus meiner Sicht keine Hinweise der Bevölkerung brauchen. Normalerweise müsste so etwas schon bei Begehungen der Straßen auffallen.

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#Baustellengrauen: Gehwegblockierung durch Schilder Vom-Rath-Str – #Duisburg

In Duisburg fragt man sich ständig ob bei der Schilderaufstellung nachgedacht wird. Hier ein Beispiel von der Vom-Rath-Str. in der Innenstadt, wo derzeit gebaut wird.

Ist natürlich ein kein Einzelfall aber exemplarisch für das Fehlverhalten bei Baustellen. Erst einmal ist es völlig hirnrissig das Schild mit dem Hinweis auf eine Abbiegepflicht an diese Stelle zu stellen. Hinter einen Laternenmast, wo man es leicht übersieht. Der Laternenmast hätte sich angeboten oder der eh vorhandene Schilderpfahl, an dem die Straßennamen hängen. Dann stehe an genau der Stelle weitere Schilderfüße, welche den Gehweg unzulässig einengen. Die Mindestbreite von Gehwegen wird hier, völlig ohne jede Not, nicht eingehalten.

Was machen da Menschen mit mit Rollator oder Rollstuhl?

Warum ist die Stadt Duisburg nur so rücksichtslos, bzw. sorgt nicht für die notwendige Rücksicht?

Schilderfuß mit Sprühkreide markieren, so kann einfach kontrolliert werden ob dieser noch richtig steht, wenn nicht Bußgeld für die Schilderfirma.

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#Duisburg: Warum Slalom für Fußverkehr?

Man fragt sich, wenn man in Duisburg unterwegs ist manchmal welche geistige Umnachtung zu solchen Planungen führt.

Auf dem Bild sieht man ein Fahrrad, wo man sich fragt, warum das überhaupt auf dem engen Gehweg steht, ein Schild und ein Laternenmast und ein Parkscheinautomat.

Da stellt sich doch direkt die Frage warum der Parkscheinautomat mitten auf dem Gehweg steht und nicht dort wo dieser hingehört auf der Fahrbahn, wo der Fußverkehr nicht behindert wird oder zumindest am Gehwegrand. Irgendjemand hat da bei der Planung definitiv nicht aufgepasst und völlig unsinnig zur Behinderung des Fußverkehrsfluss beigetragen. Andererseits weiß man von vielen Stellen in Duisburg, dass die Stadtverwaltung die Verkehrsregeln zumindest teilweise gar nicht kennt bzw. vorsätzlich falsch auslegt. Überwiegend zum Nachteil von Rad- und Fußverkehr. Insbesondere natürlich in Baustellen. Aus meiner Sicht ist das Staatsversagen im Kleinen.

Wäre natürlich in Hinblick auf die Kommunalwahl spannend wer da ernsthaft antritt etwas zu verbessern und wer nur vortäuscht mit kleinen Einzelmaßnahmen.

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#Spam in der Signal App für Buzz Capitalize – #Warnung

Da ich Online nichts dazu fand hier mal einen Warnhinweis zu Spam von Buzz Capitalize, wer immer das sein mag.

Dort bekam ich eine Kontaktanfrage, bei der man sich schon fragt, was das soll und wie die überhaupt an meine Nummer gekommen sind. Es war eine Werbung für eine angebliche Investoren Gruppe, was allerdings völlig Gaga ist, wieso man in Signal für eine WhatsApp-Gruppe Werbung macht. Meta kommt mir nicht aufs Handy, egal wie viele dem WhatsApp-Kult anhängen.

So oder so, sollte man bei so komischen Anfragen vorsichtig sein und wenn die so eindeutig Spam sind, sofort melden. In dem Fall vermute ich unseriöses Aufschwatzen von irgendwelchen „Tipps“ an Laien.

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#Duisburg: Deaktivierung Ampelanlage Parkhaus Theater am Marientor bei geschlossenem Tor

Deaktivierung Ampelanlage Parkhaus Theater am Marientor bei geschlossenem Tor

An der Heerstraße 24 liegt ein Parkhaus, was fast immer geschlossen ist, dennoch ist dort eine Ampel, die immer wieder auch für den Fußverkehr Rot anzeigt, obwohl die Tore des Parkhauses zu sind und keinerlei Grund besteht die Ampel zu beachten.

Warum läuft die Ampel also permanent, obwohl diese inkl. Ampelüberweg über die Heerstraße nur benötigt wird, wenn das Parkhaus genutzt wird. Dann macht die Ampel Sinn ansonsten nicht.

Aus meiner Sicht ist das Rot für Fußverkehr zwar eh nichtig, da es an Ernsthaftigkeit mangelt, allerdings dürften derartige Ampeln bei vielen anderen dazu führen, dass die sich gar nicht mehr an Ampeln halten, weil das eh willkürlich und nicht nachvollziehbar erscheint.

Auch KFZ und Fahrradverkehr werden an dieser Ampel unnötig ausbremst, zumal kurz davor und dahinter zwei weitere Ampeln sind.

Davon abgesehen kann man natürlich auch Strom sparen, wenn die Ampel nur dann aktiv ist, wenn das Tor des Parkhauses geöffnet ist.

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10 Jahre Fahrverbot – #Natenom #Autojustiz #Automorde

Wer bei einem Unfall jemanden verletzt oder gar tötet, sollte auch bei nur einer Teilschuld automatisch 10 Jahre Fahrverbot bekommen und danach völlig neu einen Führerschein machen müssen.

Die derzeitigen billigen Geldstrafen schrecken Menschen, die andere töten nicht wirklich ab. Wenn man aber damit rechnen müsste, dass es nicht bei einer billigen Geldstrafe bleibt, sondern der Lappen weg ist und das mind. 10 Jahre. Dann müsste man davon ausgehen, dass die Menschen vorsichtiger fahren.

Wenn man schaut, wie billig jener davon gekommen ist, der Natenom getötet hat, obwohl die Sache offensichtlich zumindest fahrlässige Tötung war, dann stellt sich mir die Frage, wie sich man im öffentlichen Raum ist.

Es ist davon auszugehen, dass riskanter Fahrstil deutlich abnehmen wird, denn gerade die Raser usw. fahren gerne Auto. Aber mit der deutschen AUTOkratie würde das natürlich schwierig.

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#Duisburg: Autoschwurbelstadt arbeitet nach Phantasie-StVO – #Fußverkehr #Ihcars #AllCarsAreBad

Ich würde ja zugerne erleben, dass die Stadt Duisburg im Verkehrsbereich nach Recht und Gesetz arbeitet. Stattdessen herrscht hier eine sehr fragwürdige AUTOkratische Rechtsauffassung, die sich nicht mit den Tatsachen deckt. Trotzdem ist die Stadt Duisburg in der AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte), ich wäre ja für den sofortigen Rauswurf. Die Bezirksregierung Düsseldorf taugt auch nichts, da dort im Verkehrsbereich ebenfalls Inkompetenz oder Unwillen rumsitzt, denn selbst bei klaren Rechtsverstößen wird nichts unternommen.

Und dann wundern sich viele aus der Politik, warum man staatlichen Stellen nicht vertraut? Das liegt genau an solchen Dingen. Ob es Inkompetenz, Unwillen oder gar Vorsatz ist, vermag man von außen nicht zu sagen, aber definitiv ist da etwas verfault im Städtchen Duisburg.

Ich hatte vor ein paar Tagen von der Stadt die Genehmigung für Ladensäulen mitten auf dem Gehweg angefordert. Diese „Genehmigung“ bekam ich erstaunlich schnell bei Frag den Staat. Die Antwort ist dermaßen bizarr, dass man erst einmal eine Nacht drüber schlafen muss, bevor man etwas drüber schreibt.

Erste Behauptung in dem Antwortschreiben, die völlige Inkompetenz in Hinblick auf Belange des Verkehrs offenbart:
„Die Ladesäulen und das Zubehör sind verkehrsfremde Einrichtungen und gelten somit als „Hindernisse“ im Sinne des § 32 StVO. Sie sind geeignet, den Verkehr zu erschweren und somit auf den Anlagen des fließenden und ruhenden Verkehrs als Einrichtung nicht zulässig.“
Offensichtlich lebt die Verwaltung noch im düsteren Mittelalter, wo nur KFZ Verkehr sind. Denen scheint nicht klar zu sein, dass auch Rad- und Fußverkehr fließender Verkehr sind, wonach man die Ladesäulen auf dem Gehweg gar nicht hätte genehmigen dürfen, weil diese ja den fließenden Fußverkehr behindern. Oder wird die Arbeit von Praktikanten erledigt, während andere die Füße hochlegen? Ich verstehe es echt nicht, wo man ernsthaft als Stadt so einen Unsinn behaupten kann. Zumal es in § 32 gar nicht um Ladesäulen geht. Und wenn es darum ginge wären, wie bereits geschrieben, diese auf dem Gehweg ebenfalls unzulässig, weil auch FußVERKEHR zum Verkehr zählt.

Weiter behauptet man:
„Im Bereich von Senkrechtaufstellungen der Parkstände – wie im vorliegenden Fall – sieht die Richtlinie „Empfehlungen für die Anlagen des ruhenden Verkehrs – EAR Ausgabe 2023″ eine Tiefe des Parkstreifens von 4,5m und einen Überhangstreifen von 0,7m vor. Der Überhangstreifen dient als Sicherheitsfläche, wenn das Fahrzeug mit Front oder Heck über die Parkplatzfläche hinausragt.“
Da ist allerdings kein Überhangstreifen, sondern ein Gehweg und nach einschlägiger Rechtsprechung, welche jegliche technische Richtlinie schlägt, denn diese sind nicht verbindlich, darf kein Teil eines KFZ ins Parkverbot ragen und für sämtliche Gehwege gilt nun einmal ein Parkverbot, wenn es nicht explizit erlaubt ist.

Wenn der Gehweg vorher deutlich breiter war und mehr als ein Meter wegfällt, behauptet die Stadt:
„Die Restgehwegbreite beträgt 1,7m; von einer Platzierung „mitten auf dem Gehweg“ kann keine Rede sein.“
Auf ein paar Zentimeter mehr weniger kommt es da wohl kaum mehr an, zumal das optisch sehr eindeutig ist. Von mir aus sind es auch nur 2/5, was quasi aufs Gleiche hinausläuft. Fun Fact am Rande, in Düsseldorf hat man die Ladestation sogar in der Haltebucht errichtet und nicht auf dem Radweg oder gar dem Gehweg. Wenn man will geht das also.

Nach den Unterlagen der Stadt braucht man scheinbar keine Genehmigung, sondern eine Sondernutzungserlaubnis, während die Stadt zeitgleich immer betont, dass eine Einschränkung des Verkehrsflusses nicht ohne Gefahrenlage zulässig wäre. Aber offensichtlich gilt dies auch nur für den KFZ-Verkehr. Und ebenfalls wird gefordert, dass kein Parkraum verloren geht, dass heißt Parkraum ist der Stadt definitiv wichtiger als Fußverkehrsraum. Zugleich fordert man, dass ein Gehweg von nur 1,5 verbleiben muss, obwohl dies nach den Richtlinien für Gehwege zu wenig ist. Dort wird auch der Abstand von 0,5 m für ruhenden Verkehr noch einmal wiederholt, obwohl es dafür keinerlei Rechtsgrundlage und schon gar keine Begründung gibt. Lediglich für fließenden Verkehr gibt es explizite Vorgaben.
Die Sondernutzungserlaubnis ist übrigens rechtlich eine Genehmigung, gegen die man auf Klagen kann, insbesondere wenn die Rechtsgrundlage rechtswidrig ist. Das gesamte Schreiben hat den Charakter eines Verwaltungsaktes und da es negative Auswirkungen auf den Gehweg gibt, hätte man aus meiner Sicht eigentlich auch die Bevölkerung hören müssen.

Man beachte auch die von der Stadt gelieferten Bilder, wo man deutlich ein Schild erkennen kann, was den Gang über diesen Weg zum Slalomkurs macht, was übrigens „ganz toll“ ist, wenn man mit dem Rollstuhl unterwegs ist. Aber was interessiert die Verwaltung schon Fußverkehr, für die ist ja nur KFZ-Verkehr echter Verkehr.

Schön ist auch auf dem vierten Bild zu erkennen, dass man sich die zweite Säule ausgewählt hat, die etwas mehr Platz auf dem Gehweg lässt, denn bei der anderen sind es nur 1,6 m inkl. Bordstein. Wenn man nur die Gehwegplatten zählt, sind 3 Platten von 8 Platten blockiert und man muss dazu ja noch mehr Abstand halten wegen der Kabel, die erkennbar weiter in den Gehweg hängen. Alles nur weil der Stadt Duisburg Parkplätze wichtiger sind als Fußverkehr. Nicht ohne Grund Klage ich bereits in einem Fall. Es ist zweifelhaft, dass sich in Duisburg etwas ohne juristischen Druck wirklich verbessern wird, solange die Verwaltung das Recht nicht versteht oder gar vorsätzlich ignoriert. Wobei ich eher von Vorsatz ausgehe, da die Fakten ja bekannt sind. Es ist zudem ein Trauerspiel, dass die Parteien da nur zuschauen oder tragen die alle das sogar mit? Werde definitiv keine Ja-Sager und Abnicker wählen, die sich immer wieder schön brav hinter eine rechtswidrig handelnde Verwaltung stellen, statt Willen zur Problemlösung zu zeigen.

Klimafreundlich Mobilität wird zugunsten einer anderen Antriebsart von KFZ blockiert. Das ist keine Verkehrswende, sondern nur eine Antriebswende, bei der man überall auf Gehwege Tankstellen baut. Dadurch wird der Fußverkehr noch mehr behindert, als ohnehin schon durch das ganze rechtswidrig tolerierte Gehwegparken ist.

All Cars Are Bad

Die laut Stadt nicht die Hälfte des Gehweg blockierenden Ladesäulen, für mich ist mehr als 3/8 auch fast die Hälfte

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#Duisburg: Finden Begehungen mit geschlossenen Augen statt? – #Rheinhausen #Fußverkehr

Angeblich werden die Straßen regelmäßig begangen und überprüft. In einem Fall in Neumühl war das durchaus ausreichend häufig, aber wesentliche Mängel wurde trotzdem übersehen. Wobei dies nur der Pflanzenwuchs alleine war. Damit sich so ein Haufen Erde, wie auf dem Bild zu erkennen, bildet muss man schon ein Jahrzehnt nicht hinsehen.

Wirkt auf mich, als fänden viele „Begehungen“ mit dem KFZ statt und ohne darauf zu achten, wie es für Fußverkehr aussieht. Entweder das oder man muss schon blind sein, um so etwas zu „übersehen“. Da ist das nicht mehr entzifferbare Verkehrszeichen ja noch harmlos.

Ich werde jetzt explizit nicht schreiben, wo sich die Stelle befindet, sondern mal in einigen Wochen vorbeigehen und schauen, ob man dies bei der Kontrolle bemerkt hat. Denn es bringt nichts ständig auf Einzelfälle hinzuweisen, wenn das System offensichtlich marode ist bzw. nicht funktioniert. So etwas muss bei den Begehungen auffallen, ebenso wie zugewachsene Rad- und Gehwege.

Und in Hinblick auf die Kommunalwahlen habe ich nicht den Eindruck, dass sich auch nur eine Partei um Fußverkehr kümmert. Es gibt bisher nicht einmal einen Antrag auf Aufhebung der rechtswidrigen Falschparktoleranz.

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#Duisburg: Autoschwurbelstadt blockiert halben Gehweg für E-Autos – #Fußverkehr #Klimasschutz

In Düsseldorf gibt es Ladestationen für E-Autos, die auf dem Parkplatz stehen. Die Autoschwurbelstadt Duisburg dagegen ist der Meinung, dass der Fußverkehrsfluss ruhig beeinträchtigt werden darf und errichtet die Ladesäulen so beschissen, dass der halbe Gehweg gesperrt ist.

Wenn man die Gehwegplatten anschaut, welche 30er sein dürften, dann stehen von 2,4 m nur noch 1,5 m des Gehweg für Fußverkehr zur Verfügung. Man hat erst einmal 0,5 m inkl Kantstein Abstand gelassen, bevor Pfosten installiert wurden und dann stehen die Ladesäulen selbst auch noch ein Stück weiter, dabei darf ohnehin kein Teil des KFZ ins Parkverbot ragen, weshalb also dann so viel Abstand? Da es hier um Parkplätze geht, gilt die 0,4 m Abstand zum Fahrbahnrand nicht. Wobei die ohnehin nur für Verkehrszeichen gilt. Für Pfosten wären das gerade einmal 0,25 m wobei wie gesagt ohnehin kein Fahrzeug über den Bordstein ragen darf, es hätte also ein erhöhter Betonbordstein gereicht, da es sich um klar von der Fahrbahn abgegrenzte Parkplätze handelt.

Scheinbar wurde auch dies mal wieder von Leuten genehmigt, die keine Ahnung haben. Sich dann aber vermutlich groß brüsten, dass man etwas für Klimaschutz tun würde, während man wirklich klimafreundlichen Verkehr benachteiligt.

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#Automorde: Autos erfassen nicht, Autos touchieren nicht, Autos kollidieren nicht usw. – lernt endlich Deutsch!

Die Autopolizei nutzt gerne Verharmlosung von sog. Unfällen.
Da werden dann Unschuldige vom Auto erfasst, oder Radfahrer vom Auto touchiert oder Auto kollidieren mit etwas. Auch geraden Autos nicht einfach so von Fahrbahn auf Gleise oder kommen von der Fahrbahn ab.

Es nervt einfach nur, wenn weder Polizei noch Medien die deutsche Rechtschreibung beherrschen und sog. Unfälle unehrlich beschreiben. Oft werden direkt noch weitere Ausreden für die Person am Steuer erfunden, wie etwa „übersehen“.

Erst einmal, wenn man den „Unfall“ nicht korrekt beschreiben kann, dann lässt man die Pressemeldung am Besten ganz sein. Dann sollte immer das definitiv passiert ist klar beschrieben werden. Wenn ein Autofahrer ein Radfahrer anfährt, dann ist das der Sachverhalt. Warum das so ist, ist dann die Ermittlung der Schuldfrage. Im Normalfall ist es offensichtlich wer sich falsch verhalten hat.

Wenn ein LKW-Fahrer beim Rechtsabbiegen jemand tötet oder verletzt ist der LKW-Fahrer bereits nach StVO immer schuldig, weil er nicht so gefahren ist, dass nichts passiert. Auch wenn Kinder verletzt werden liegt die Schuld immer bei der Person am Steuer.

Fakt ist auch, wenn ein Auto von der Straße gefahren wird oder wo gegen gefahren wird, ist die Person am Steuer verantwortlich. Völlig egal ob es überhöhte Geschwindigkeit oder fehlende gesundheitlich Vorsorge ist.

Autos sind nur die Waffen, die nicht selbständig handeln. Verantwortlich ist immer die Person am Steuer. Und man verliert auch nicht die Kontrolle, sondern gibt diese durch Fehlverhalten auf, da man noch StVO so fahren muss, dass man das Fahrzeug immer unter Kontrolle hat. Technische Defekte, die in seltenen Fällen Ursachen sein können, dürften überwiegend auf mangelhafte Wartung zurückzuführen sein. Aber man muss vor der Fahrt den Zustand des Fahrzeugs prüfen und wenn man schaut, wie oft KFZ mit kaputten Scheinwerfern unterwegs sind, wird das nicht gut gemacht.

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#Duisburg: Lob für DVG – #Rheinhausen #ÖPNV

Wegen einer Baustelle an der Atroper Straße wurde die Haltestelle Rheinhausen Markt verlegt. Die Busse halten nun an der Duisburger Straße für einige Zeit. Als ich das erste Mal dort war, nieselte es leicht und mir fiel auf, dass es da nichts zum Unterstellen gab. Deswegen schrieb der DVG, weil ja doch sehr viele Menschen am Markt ein- und aussteigen, ob man da nicht etwas temporäres aufstellen könnte. Zumal man ja auch nicht weiß, ob die Baustelle nicht doch etwas länger dauert.

Per Email bekam ich die Antwort, dass man das prüfen würde. Vor kurzem sah ich dann, dass da nun wirklich ein Wartehäuschen steht und die Menschen, die dort warten nicht mehr im Regen stehen. Danke an die DVg und wer immer noch daran mitgewirkt hat. Gibt ja ansonsten leider einiges zu meckern, aber das finde ich sehr gut.

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#Autopresse: Inkompetenz des #WDR bei „Unfällen“ – #Verkehrssicherheit #VisioZero

Ständig berichtet der WDR falsch bzw. grob fehlerhaft über sogenannte Unfälle. So auch hier unter dem Titel:
Kind übersieht Bus – mit Kopfverletzungen ins Krankenhaus
Weiter heißt es da:
„Nach bisherigen Informationen wollte das Kind mit einem Tretroller eine Hauptverkehrsstraße überqueren – und zwar an einer Querungshilfe. Dabei übersah es offensichtlich den herannahenden Linienbus. Trotz einer Notbremsung erfasste der Bus das Kind mit seiner Front.“

Dem Text kann man klar entnehmen, dass es ein 7 jähriges Kind war. Wie kaputt muss man sein, um dem Kind die Schuld dafür zu geben, dass es von einem sich falsch verhaltenen Busfahrer angefahren wurde?

Und nein man muss nicht dabei gewesen sein, um zu Wissen, dass das Fehlverhalten beim Busfahrer lag. Es reicht ein Blick in die StVO:
„(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“

Dass Kinder nicht richtig aufpassen ist normal, wer aber ein tonnenschwere Gefährt lenkt muss nicht nur aufpassen, sondern jegliche Gefährdung für Kinder ausschließen. Dies lässt nur den Schluss zu, dass der Busfahrer nicht aufgepasst hat.

Ferner lässt die Überschrift den Schluss zu, dass man nicht einfach den Mist übernehmen sollte, den die Polizei fabriziert, die offensichtlich ebenfalls keine Ahnung von der Verkehrsregeln hat, denn ansonsten hätte man wohl nicht beim WDR zu dem Schluss gelangen können, dass das Kind schuld wäre.
Und das quasi einfach nur abgeschrieben wurde, kann man hier sehen.

Hätte sich der Busfahrer StVO-konform verhalten, wäre das Kind nicht verletzt worden, dass erwähnen aber weder die Polizei noch der WDR. Damit werden die Fakten verzerrt und man gibt dem Kind die Schuld. Angeblich schreibt die Polizei so, damit sie nicht voreingenommen wirkt. Allerdings einseitig jemand die Schuld geben und damit den Busfahrer entschuldigen erweckt den Eindruck, dass sogenannte Unfälle immer die Schuld der anderen wären, dabei lastet die Hauptverantwortung immer bei jenen, die eine tonnenschwere Maschine steuern.

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#Motonormativity: Rad- und Fußverkehr bei Modelleisenbahn – #Fahrrad #Gehweg

Neulich musste ich mal wieder am HBF Duisburg warten und mein Blick fiel in diese Box, wo man mit einer Modelleisenbahn spielen kann. Eigentlich eine schöne Idee, allerdings fiel mir da ein erhebliches Manko auf.

Es gibt zwar etwas Fußverkehr, aber in der Modelllandschaft gibt es nicht einen Rad- oder Fußweg. Man könnte auch sagen, dass das Modell die Vergangenheit zeigt bzw. zwar das nachhaltige Verkehrsmittel Eisenbahn im Fokus steht, daneben aber sehr starke Motonormativity vorherrscht.

Insgesamt ist mir das Modell zu autolastig und damit unrealistisch. Keine Ahnung, ob die Modellbausätze nichts anderes hergeben, aber sicherlich gibt es Lösungen für realistischere Modelle und sei es ein Schutzstreifen auf die Fahrbahn gepinselt.

Man darf schließlich nicht vergessen, die wenigsten fahren zum Bahnhof mit dem KFZ. Die Mehrheit wird entweder ÖPNV nehmen, das Fahrrad oder zu Fuß kommen und Modelle sollte schließlich auch die Kundschaft ansprechen.

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#Verkehrsnachhilfe: Haifischzähne – #VisionZero #Fahrrad

Autofahrende kenne bekanntliche etliche Verkehrsregeln nicht, weil diese vor mitunter vielen Jahrzehnten den Führerschein gemacht haben und sich nicht auf dem laufenden gehalten haben.

Eines dieser Verkehrszeichen sind die sogenannten Haifischzähne, Verkehrszeichen 342 in Anlage 3 der StVO.

Als Erläuterung steht in der StVO:
„Die Markierung hebt eine Wartepflicht infolge einer bestehenden Rechts-vor-links-Regelung abseits der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie weiterer Hauptverkehrsstraßen und eine durch Zeichen 205 oder 206 angeordnete Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs im Zuge von Kreuzungen oder Einmündungen von Radschnellwegen hervor. Im Fall dieser Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs sind die Markierungen auf beiden Seiten entlang der Fahrbahnkanten des Radschnellwegs mit den Spitzen in Richtung des wartepflichtigen Verkehrs anzuordnen.“

Ich würde mal vermuten den wenigsten ist diese Wartepflicht bekannt. Die Spitzen zeigen in Richtung der Personen, die warten müssen.

Verwunderlich ist allerdings, dass dies nicht auch für Fußverkehr möglich ist. Wenn man einen durchgehenden Gehweg hat, wäre es von Vorteil die Wartepflicht für Autofahrende zu betonen, da diese das von sich aus teilweise nicht verstehen und darauf zurasen. Aber dafür sind nach der Erläuterung die Haifischzähne nicht vorgesehen. Im Prinzip hat der Zebrastreifen zwar diese Wirkung benötigt aber mehr Farbe. Wobei vermutlich mehr Autofahrende die Bedeutung eines Zebrastreifens kenne.

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#Duisburg: Gehweg unter Laub versteckt – #Rheinhausen #Fußverkehr

In dem Bereich der Moerser Straße zwischen Brücke der Solidarität und Fährstraße in Rheinhausen fühlt sich offensichtlich niemand zuständig für die Reinigung des Gehwegs. Die Folge davon ist, dass sogar Mitte Februar mehrere Zentimeter hoch das Laub auf dem Gehweg liegt. Wenn es trocken ist geht das noch, wenn es allerdings feucht ist, wird das rutschig.

Es wird Zeit, dass man für Verstöße gegen die Reinigungspflicht endlich Bußgelder verhängt und nicht immer nur nett bittet. Das funktioniert in einer egoistischen Gesellschaft nicht. Im Gegenteil das man mit einem freundlichen Schreiben davon kommt motiviert nicht zum Einhalten der Regeln bei Leuten, die bequem sind.

Wobei in dem Bereich auch die Stadt selbst zuständig sein könnte, weil zumindest teilweise direkt daneben eine Straße verläuft. Und hätte den WBD das nicht eigentlich auch auffallen müssen bei den regelmäßigen Begehungen?

An den Taten soll man Sie messen.

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#Hochfeld: Hat man Fußverkehr vergessen? – #Duisburg #Gehweg

Es ist mir unverständlich, warum die Wirtschaftsbetriebe bei ihrem neuen Betriebshof in Hochfeld den Fußverkehr nicht richtig mitberücksichtigt haben. Man hat zwar auf dem Betriebsgelände einen Gehweg angelegt, allerdings kommt man dort nicht über einen Gehweg hin. Denn der Gehweg auf dem Gelände endet vor einem Zaun.

Das heißt obwohl da eigentlich ein Gehweg vorhanden ist, kann man den nicht benutzen, weil da ein Zaun ohne Tor ist und muss stattdessen über die Fahrbahn laufen.

Das wirft die Frage auf, ob man bei den WDB nicht richtig aufgepasst hat bei der Planung oder man, Fußverkehr „übersehen“ hat. Naja wäre ja nicht das erste Mal, auch wenn man Bauschutt wegbringen wollte, kostet dies für Fußverkehr deutlich mehr, als für Autoverkehr, da nicht nach Menge gerechnet wird, sondern pro Anlieferung.

Die WBD behindern also klimafreundliche Mobilität aktiv, durch Hindernisse. Was sagt dies über klimafreundliche Mobilität in Hinblick auf die Stadt aus? Vermutlich das, was man real auch ständig bemerkt über all in Duisburg. Fußverkehr steht in Duisburg an letzter Stelle, obwohl alle Wege mit Fußverkehr zusammenhängen.

Meine Kritik hatte ich auch an die WBD geschickt und nachfolgende Antwort bekommen:

wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 15.02.2025, in der Sie anmerken, dass sich im Bereich der Vygenstraße kein Fußgängerweg für den Zugang zum Recyclinghof befindet. Wir möchten Ihnen dazu gerne Folgendes mitteilen.

Auf dem Hof des Recyclingszentrumes Mitte gibt es eine durchgängige gesicherte Verkehrsführung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie gesicherte Querungsmöglichkeiten zu den Anlaufpunkten.

Der von Ihnen dokumentierte Anschluss des Hofes an den öffentlichen Verkehrsraum ist suboptimal, da im Bereich der Vygenstraße auf der Straßenseite des Recyclinghofs kein Fußweg vorhanden ist. Somit müssen Passanten die Straßenseite wechseln, um dann einmal um den Zaun herum auf die Fußwegführung des Hofes zu gelangen. Bezüglich der Thematik der Fußgängerführung sollte man auch bedenken, dass 99% der Anlieferungen auf den Recyclinghöfen per motorisiertem Verkehr erfolgen. Seit Eröffnung des Hofes im November 2025 hat es – nach Feststellung der Mitarbeitenden – noch keine Anlieferung zu Fuß gegeben. Auch bei der letzten Recyclinghofbefragung auf allen Höfen kamen insgesamt 14 von 1.583 Befragten nicht-motorisiert – alle 14 mit dem Fahr-/Lastenrad (entspricht 0,88 % aller Befragten), keine einzige Anlieferung erfolgte in diesem Kontext zu Fuß.

Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Serviceangebote der Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR im Bereich der Bringsysteme im Wesentlichen motorisiert angefahren werden. Das ist auch sachlich nachvollziehbar, da es sich bei den angelieferten Abfällen vor Allem um Grünabfälle, Sperrmüll und Bauabfälle/Renovierungsabfälle handelt, die für eine fußläufige Anlieferung eher weniger geeignet sind.

Dazu merke ich noch an, dass ich mehrfach am Wertstoffhof in Rheinhausen Elektroschrott und Gefahrstoffgebinde dort zu Fuß oder mit dem Fahrrad hingebracht habe. Die Konditionen für Bauschutt sind so, dass man pro Anlieferung bezahlt, also selbst wenn man diesen mit Rucksack transportieren würde, wäre das deutlich teurer, als mit Lastenrad oder KFZ. Aus meiner Sicht ist das dennoch kein Grund. Zumal dort auch der Rheinladen angesiedelt ist, wo man günstig gebrauchte Waren bekommen kann und man aus dem Bereich Hochfeld auch dorthin laufen könnte.

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#Ihscooter: Freiwillige Selbstverpflichtung der Stadt – #Duisburg

Auch wenn es in Duisburg mehr Falschparken von KFZ als von Ihscootern gibt, nerven Ihscooter mehr, weil diese noch mehr und öfters sehr störend im Weg stehen und auch an Stellen, wo dieses gar nicht erlaubt sind.

Vor einiger Zeit meine ich mal etwas davon gelesen zu haben, dass die Vereinbarung zwischen Stadt und den Ihscooterbetreibern nicht lesbar wäre. Dabei ist das kein Problem, die PDF-Datei zu bekommen. Die heißt „e-tretrollerverpflichtungserklrungdu1-2-22.pdf“ und stammt vom „Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement“. Die Endung mit den vier Ziffern, könnte ein Datum sein, also dass die Datei vom 1 Februar 2022 stammt. Dies würde darauf hindeuten, dass es schon länger keine Anpassungen gab.

Das ganz Dokument liest sich sehr unverbindlich, aber ist ja schließlich auch eine „Freiwillige Selbstverpflichtungserklärung“. Allein wenn man dies liest ist schon klar, warum es in Duisburg nicht klappt. Man hätte natürlich auch einfach vereinbaren können, dass für die Leihfahrzeuge die gleichen Regeln wie für andere KFZ gelten, das wäre deutlich weniger Aufwand und könnte einfacher durch das Ordnungsamt umgesetzt werden. Aber nein, man kriecht hier den Leihanbietern in den Allerwertesten.

Auch wenn sich:
„Sofern die Nutzung bzw. das Abstellen in einzelnen Bereichen aufgrund der rechtlichen Vorgaben unzulässig oder seitens der Stadt Duisburg unerwünscht ist, verpflichtet sich der Anbieter, ein Befahren oder Abstellen in diesen Bereichen durch geeignete organisatorische und rechtlich zulässige technische Möglichkeiten auszuschließen (z. B. mittels sog. Geofencing, Anreize für Kunden, Sichtkontrollen).“
erst einmal gut liest, hat die Stadt sich selbst vor einiger Zeit geäußert, dass Geofencing nicht ginge. Wobei das gar nicht relevant ist, man könnte dies sehr einfach regeln indem man sich innerhalb bestimmter Bereich nicht auschecken kann. Das heißt die Kosten würden weiterlaufen. Zudem kann man auch hingehen und erhöhte Gebühren für verbotene Bereiche nehmen, sodass gar nicht erst durchgefahren wird.
In der Praxis klappt es nicht. Erst gestern habe ich wieder einen Ihscooter und Fußgehzone Hochemmerich gesehen.

Man hat natürlich auch Regeln für Sehbehinderte aufgenommen, allerdings wird so getan, als hätten die Betreiber keine oder nur geringe Verantwortung, wobei dies auch ganz Allgemein so gehandhabt wird:
„Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der Einflussmöglichkeit auf die durch ihn betriebenen Fahrzeuge eine nutzbare Gehwegbreite von mindestens 1,60 m.“

Im ‚Rahmen der Einflussmöglichkeiten‘ schränkt die Verantwortung natürlich ziemlich ein. Warum nicht einfach, dass dies garantiert werden muss. Das ist zumutbar und wenn die Unternehmen das nicht hinbekommen dann ist das deren Problem. Wobei interessant ist, dass man eine Einschränkung auf 1,60 m erlaubt, also mehr Platz einfordert als für das Falschparken von PKW auf Gehwegen, wo laut rechtswidrigem Beschluss ja 1,50 m reichen soll und laut Ordnungsamt sogar 1,20 m geduldet werden. Nach Rechtsprechung ist eine derartige pauschale Toleranz rechtswidrig, da je nach Passantenfrequenz auch deutlich mehr Platz notwendig ist.

Was das soll:
„Es ist ein ausreichender Abstand zum fließenden Verkehr und zum ruhenden Verkehr einzuhalten, insbesondere zur Fahrbahn, so dass keine Gefährdung entsteht.“
kapiere ich nicht. Offensichtlich ist der Stadt nicht bekannt, dass auch Radverkehr und Fußverkehr fließender Verkehr ist. Abgestellte Ihscooter sind dagegen ruhender Verkehr und bei Leihfahrzeugen ist es auch problemlos möglich das so zu regeln, dass die nur da abgestellt werden dürfen, wo auch PKW abgestellt werden dürfen.

Der Satz:
„Grundstückszufahrten, insbesondere gekennzeichnete Feuerwehrzufahrtsbereiche, sowie Gebäudeeingangsbereiche sind grundsätzlich von abgestellten Fahrzeugen freizuhalten.“
klingt zwar erst einmal gut, wenn man allerdings die Bedeutung des Begriffes „grundsätzlich“ kennt, ist die Aussage schlecht. Hatte bei meiner Feuerwehreinfahrt schon mehrfach Probleme mit Ihscootern. Glücklicherweise kann man da aber, da der Anbieter bekannt ist, zivilrechtlich per Abmahnung gegen Vorgehen.

Auch interessant ist:
„Fahrzeuge sind nicht in Fußgängerzonen, in Grünanlagen, im Straßenbegleitgrün sowie in Fahrradabstellanlagen abzustellen.“
Denn gerade dort sieht man Ihscooter auch immer wieder. Angeblich sollen die Verbotsbereiche auf einer Karte eingezeichnet sein, diese wurde aber von der Stadt nicht übermittelt, obwohl die eigentlich Teil der „Selbstverpflichtung“ ist. Für mich ist die Selbstverpflichtung so wertlos, wie Eigenverantwortung. Mit einer kurzen Satzung könnte man das einfacher und für die Allgemeinheit vorteilhafter regeln. Stattdessen gibt man 24 Stunden Zeit etwas gegen Verstöße zu tun. Dabei ist es technisch möglich bei falscher Abstellung deutlich schneller zu agieren, da das KFZ ja geortet werden kann.

Ihscooter stehen viel zu oft im Weg

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#Duisburg: GO-§-24-Antrag: Eckparkplatz sperren – Baumschutz – #Ihscooter

Mal wieder ein Antrag an die Stadt mit ungewissem Ausgang.

Es wird beantragt den ersten Parkplatz entweder zu sperren, durch einen Bügel so zu gestalten, dass keine Fahrzeuge mehr in den Gehweg ragen oder den Parkplatz in Gehweg umzuwandeln.

Es handelt sich hier um den ersten Parkplatz zu Beginn der Friedrich-Alfred-Straße beim Jugendzentrum.

Begründung
Die Rechtslage ist eigentlich klar. Kein Teil darf ins Parkverbot ragen, sagt die Rechtsprechung, damit sind auch Fahrzeugteile, welche in den Gehweg ragen ein Parkverstoß. In dem Fall wird eine Engstelle die ohnehin schon schmal noch durch KFZ eingeengt oder unpassierbar gemacht. Die Abbildung zeigt einen Fall, wo zu allem Überfluss auch noch ein Ihscooter, den sehr schmalen Restweg vollständig verschließt.

Da die Anzeigen beim Ordnungsamt keine Veränderung bewirkt haben und insbesondere der weiße Transporter immer wieder auf dem ersten Parkplatz in der Friedrich-Alfred-Straße steht, führt aus meiner Sicht nichts an einer Veränderung des Parkplatzes vorbei.

Baumscheiben sind kein Gehweg und wenn die Rechtsdurchsetzung durch das Ordnungsamt nicht klappt, hier müsste eigentlich sofort abgeschleppt werden, weil zumindest Rollstuhlfahrende nicht durchkämen, muss der Parkplatz so eingeschränkt, gesperrt oder umgebaut werden, dass keine Verstöße mehr möglich sind. Insbesondere keine Gefährdung, wie in diesem Fall, aber auch keine Unterschreitung der Mindestbreite von 1,5 m, da ansonsten der Fußverkehrsfluss erheblich beeinträchtigt wird.

Und ja natürlich soll die Baumscheibe erhalten bleiben. Die KFZ sind hier das Problem, da diese rechtswidrig abgestellt werden.

Es ist ein Unding, dass klimafreundliche Mobilität in Duisburg immer wieder zu Lasten von KFZ-Verkehr benachteiligt wird.

Und ganz nebenbei sieht man hier auch recht schön, dass es mit den Ihscootern einfach nicht klappt. Das sind gefährliche Stolperfallen.

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#Duisburg: Baustellenplan belegt Verwaltung hat keine Ahnung – #Baustellengrauen #Rheinhausen #Fahrrad

Ständig gibt es in Duisburg Probleme mit Baustellen, insbesondere für Rad- und Fußverkehr. Vor einigen Wochen habe ich über die Sperrung der Bergheimer Straße hier und hier berichtet. Ich war damals erst einmal davon ausgegangen, dass es hier einen Fehler gab, da im Verkehrsportal der Stadt behauptet wurde, dass es keine wesentlichen Beeinträchtigungen für Rad- und Fußverkehr gäbe. Nachdem mir nun der Baustellenplan vorliegt, stellte sich mir die Frage, was die Stadt als wesentliche Beeinträchtigung sieht. Denn ein Fahrverbot für Fahrradverkehr, obwohl zumindest ein Radweg weiterhin voll benutzbar wäre, ist eine vollständige Unterbindung dieser Fortbewegungsart und damit eine Sperrung. Und das soll keine wesentliche Beeinträchtigung sein? Zumal sowohl das Abbiegen, wie auch die Durchfahrt verboten wurde.

Liegt es an massiver Überlastung, dass einfach gar nicht geprüft wird, sondern nur ein Stempel drauf kommt? Das wäre dann Verwaltungsversagen, denn eine Genehmigung ohne Prüfung, wäre ein Versagen. Das würde dann sehr viele mangelhafte Baustellen erklären. Oder ist die Verwaltung so inkompetent und kennt die Bedeutung der Verkehrszeichen nicht? Auch das wäre eine Erklärung. Gibt es gar eine Verwaltungsanweisung den Radverkehr bei Baustellen nicht zu berücksichtigen? Zutrauen würde ich das SPD- und CDU-Leitung des Rathauses.

Das dort ein Radweg verläuft hat man offensichtlich nicht erkannt, sondern nur Beschilderung für Fußverkehr auf der einen Seite geplant. Das Sackgassenschild mit angeblich frei für Rad- und Fußverkehr ist unlogisch, wenn man Verkehrszeichen 250 verwendet und damit Radverkehr verbietet. Auch wird nicht geregelt, wie der Radverkehr in einer Richtung stattfinden soll. Die Rampe, welche im Plan steht, wurde nie realisiert, wie mein Bericht belegt.

Der Gehweg im Plan wird dargestellt, als wäre dieser durchgehend nutzbar. Vieles deutet darauf hin, dass die Behörde sich die Sache weder vorher vor Ort angesehen hat, noch in Googlemaps. Man hat auch definitiv nicht großartig nachgedacht. Auch die Beschilderung an der Moerser Straße, die das Abbiegen in die Bergheimer Straße mit der Baustelle verbietet sind ohne Schilder Fahrrad Frei, formal darf Radverkehr da nicht lang. Und sich dann beschweren, dass Radverkehr sich nicht an die Verkehrsregeln hält, wenn die Amateure bei der Behörde nicht einmal merken, dass die Beschilderung falsch ist.

Mein Schluss daraus ist, dass man sich in Duisburg nicht an Beschilderungen halten muss, weil die Behörde eh keine Ahnung hat, was sie da macht. Dass es hier um Verwaltungsakte geht, ist der Behörde offensichtlich nicht bewusst. Eigentlich müsste man bei jeder Baustelle klagen, bis die Behörde endlich die Verkehrsregeln kennt und beachtet. Das zeigt aus meiner Sicht aber deutlich, dass bei den angeblich nicht möglichen Fahrverboten für LKW höchstwahrscheinlich gelogen wird.

Deutlich erkennbar, keine Rampe.

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#Duisburg: Warum behauptet die Stadt Unbelegtes in einer Drucksache? – #Duisport #Logport #Rheinhausen

In Drucksache 25-0166 steht u. a.:

„Für die Entwicklung des Gebietes Logport I hat Duisport seinerzeit Fördergelder von der EU erhalten. Mit diesen Geldern wurde u.a. auch das Straßennetz neu angelegt. Zwingende Förderauflage war hierbei, dass diese Straßen nach den Vorgaben für kommunale Straßen errichtet und nach Fertigstellung auch auf die Stadt Duisburg übertragen werden.“

und

„Vor Ablauf dieser Zweckbindungsfrist wäre eine Veränderung der Straßen bzw. eine Rückübertragung auf Duisport förderschädlich gewesen und hätte Rückforderungen in Millionenhöhe ausgelöst.“

Die Stadt Duisburg schreibt hier so als wären dies belegbare Tatsachen. Dabei sind dies einzig und allein Behauptungen von Duisport ohne Beleg, welcher der Stadt Duisburg vorliegen würde. Den in meiner IFG-Anfrage nach diesen Förderrichtlinien antwortete die Stadt Duisburg:
„Das gewünschte Dokument liegt uns nicht vor. Bitte wenden sie sich dazu an die Duisburger Hafen AG als Fördernehmer.“

An keiner Stelle steht in dem Dokument, dass die Stadt diese Informationen nur vom Hörensagen weiß. Man verkauft hier also Gerüchte als Fakten, die aber nicht durch die Stadt belegt werden können? Das ist mir nicht plausibel, denn wenn man eine derartige Entscheidungsvorlage schreibt, müssen aus meiner Sicht die Fakten zwingend belegbar sein. Das heißt entweder lügt die Stadt, dass diese keine Unterlagen hätte oder die Stadt (Sören Link und Herr Linne) haben den Rat unbelegte Behauptungen als Tatsachen verkauft. Mag sogar sein, dass Duisport die Wahrheit sagt, aber einen Beweis dafür hat die Stadt Duisburg scheinbar nicht. Verwaltungshandeln auf der Basis von Gerüchten ist kein Verwaltungshandeln. Das ist Bananenrepublik.

Das deckt sich mit den Beobachtungen an anderen Stellen, dass die Stadt Duisburg nicht auf der Basis von belegbaren Fakten arbeitet. Da mit tut die Stadt der Demokratie keinen gefallen. Ganz im Gegenteil. Verwaltungshandeln, was nicht auf Fakten basiert dient Popolisten.

Mir stellt sich gerade die Frage, da Duisport zu 100 % dem Staat gehört, ob die Firma nicht ebenfalls nach IFG auskunftspflichtig ist.

Logport

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#Arschparken: LKW von Duisburger Logistik Service auf der Behringsstraße – #Duisburg #Rheinhausen #Duisport #Logistik

Am 27.02.2025 (13:23) entstand das Bild neben etlichen anderen in der Behringstraße in Rheinhausen. Dort fuhr, soweit ich das erkennen konnte, ein LKW der Duisburger Logistik Service in Schrittgeschwindigkeit auf den Gehweg und parkte dort mit Warnblinkern. Aufgrund der belegbaren Überschreitung von 3 Minuten war es definitiv Parken und in der Anzeige habe ich auch deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es eigentlich nur Vorsatz sein kann. Ein LKW fährt nicht aus versehen auf den Gehweg.

In dem Bereich gilt VZ 286 „Eingeschränktes Halteverbot“, nach BKatV (Bußgeldkatalog) gilt für Parken im Halteverbot ein Bußgeld von 20 €, da von Behinderung auszugehen wäre, dürfte da wohl 35 € fällig sein. Auf dem Gehweg parken fängt dagegen bei 55 € an, da Vorsatz und Behinderung vorliegt gibt es hier aus meiner Sicht 140 € + 1 Punkt. Ich kapiere echt nicht, warum jemand lieber mehr Bußgeld bezahlen will und Punkte sammelt. Aus meiner Sicht ist für so ein Verhalten eigentlich eine Fahreignungsprüfung fällig. Denn die Unkenntnis der Bußgelder deutet für mich darauf hin, dass noch weitere Defizite bei der Verkehrsbildung bestehen. Zumal ja bekanntlich KFZ ab 2,8 t nichts auf Rad- und Gehwegen zu suchen haben.

Da der LKW viel zu schwer für den Gehweg ist, sollte man aus meiner Sicht hier Schadensersatz von der Firma/dem Fahrer verlangen. Und da der Gehweg bereits gebrochene Gehwegplatten aufwies, würde ich vermuten, dass dies nicht das erste Mal war, dass ein LKW dort hielt. Zumal ansonsten die Kosten die Allgemeinheit tragen muss, statt der Verursacher. Und in Duisburg gibt es schon genug kaputte Gehwege, da muss man nicht noch die Logistikfirmen subventionieren, sondern sollte denen dies mit einer Gehwegbeschädigungsgebühr in Rechnung stellen und natürlich genauso auch für Radwege.

Deutlich erkennbar ist vorn die umklappbare Warntafel. Man fragt sich dann zugleich, wie sicher dort Gefahrgut transportiert wird, wenn nicht einmal die einfachen Verkehrsregeln beherrscht bzw. vorsätzlich missachtet werden.

Auch die Übertoleranz für Logistikverkehr muss in einer klammen Kommune wie Duisburg irgendwo mal Grenzen haben. Ich will nutzbare Geh- und Radweg und nicht überall schlechten Zustand durch derartiges Fehlverhalten.

Wenn ein Schaden eingetreten ist, könnte man das u. U. sogar als Unfallflucht ansehen. Auch soll es durch derartiges Verhalten schon zu Rohrbrüchen gekommen sein.

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#Duisburg: Kontrolle außerhalb des Busses? – #DVG #VRR #ÖPNV #Grundrechte

Vor einigen Tage, wurde ich das erste Mal außerhalb des Busses kontrolliert, bzw. man wollte mich kontrollieren, allerdings rannte jemand plötzlich panische los und die beiden Kontrolleure kümmerten sich darum.

Da stellt sich mir natürlich Fragen in Hinblick auf die Grundrechte. Ich hatte deshalb bei der DVG nach einer Rechtsgrundlage gefragt und folgende Antwort bekommen:

Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14.02.2025.
Die Kontrolle von Fahrscheinen außerhalb des Busses, beispielsweise an Haltestellen, basiert auf den Beförderungsbedingungen sowie den Tarifbestimmungen des Verkehrsunternehmens bzw. Verkehrsverbundes. Diese legen fest, dass Fahrscheine nicht nur während der Fahrt, sondern auch in bestimmten Haltestellenbereichen gültig sein müssen gemäß den Beförderungsbedingungen des VRR unter Abschnitt 1.7.1 Punkt 3) und 4).
Darüber hinaus erfolgt die Kontrolle auf Grundlage des Zivilrechts in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen Fahrgast und Verkehrsunternehmen. Sobald Sie ein öffentliches Verkehrsmittel nutzen oder sich im Bereich befinden, für den ein gültiger Fahrschein erforderlich ist, sind Sie verpflichtet, diesen auf Verlangen nachzuweisen.

Ich hatte natürlich hier auch nach der Berücksichtigung der Grundrechte gefragt. Denn wenn ich Aussteige mache ich das nicht, um mich aufhalten zu lassen, sondern meistens um schnell vom Bus zur Bahn zu gelangen.

Rein rechtlich stellt sich natürlich die Frage, ob man bei einem Deutschlandticket auch den lokalen Bedingungen zugestimmt hat und zugleich stellt sich natürlich die Frage, ob derartige Beförderungsbedingungen überhaupt rechtmäßig sind. Nur weil etwas in einem Vertrag steht muss es nicht auch zulässig sein. Insbesondere, wenn es mich in meiner Bewegungsfreiheit einschränkt und damit meine Grundrechte beschneidet.

Bei den U-Bahn-Stationen kann es sein, dass diese Gelände der DVG sind, bei den Haltestellen für Busse ist dies m. W. nicht der Fall und die DVG verweist ja auch nicht auf eine Satzung oder andere rechtliche Grundlage mit denen diese die gleichen Rechte, wie jemand bekommen, wie Polizei oder Ordnungsamt. Zumal es offensichtlich ist, dass die Menschen etwa beim Aussteigen am Bahnhof in Eile sind. Insbesondere dann, wenn der Bus mal wieder verspätet ist oder man Glück hat einen Zug noch erwischen zu können. Wird man durch die Kontrolle aufgehalten und verpasst den Zug, ist das schon eine erhebliche Einschränkung.

Ob man bei der Mobilitätsgarantie NRW wohl das Geld zurück bekommt, wenn man in dem Fall einen ICE nimmt, weil man den RE verpasst hat?

Die Begründung der DVG erscheint mir juristisch nicht solide zu sein. Vielmehr wird man als zahlender Kunde in der Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt. Zugleich dauert die Fahrt des Busses länger, weil ja erst einmal alle aussteigen und kontrolliert werden müssen.

Im Ausland sind U-Bahnhöfe häufig mit automatischen Kontrollen versehen, das geht aber recht zügig. Ticket vorhalten und man kann durch. Allerdings sind die Stationen auch passend dafür gebaut.

Innenansicht eines Busses als Symbolbild

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#NRZ: Einseitige Meinungsmache – #Funke #Autopresse

Die NRZ lässt journalistisch immer mehr nach. Nicht nur Thematiken zum Thema KFZ sind die Artikel einseitig und teilweise sogar falsch, auch im Bereich der Politik, scheint man in letzter Zeit mehr die Linie der CDU zu fahren. Dies spiegelt sind u. a. auch in der Auswahl der Leserbriefe wieder, die auffallend „zufällig“ immer von den gleichen paar Personen sind.

Gestern und Vorgestern standen nun sehr schlechte Artikel in der NRZ, ich habe natürlich auch der Redaktion geschrieben, habe aber Zweifel, dass man etwas ändern wird. Der Preis steigt immer weiter und die Qualität wird immer schlechter.

Nachfolgend mal die drei besonders auffällig schlecht gemachten Artikel.

„Das fühlt sich extrem bitter für mich an“ 26.2.
Hier wird ein Interview mit einer CDU-Frau geführt, die nicht in den Bundestag kam trotz gewonnenen Direktmandat. Der Artikel erwähnt nicht mit einem Wort wie viel Prozent die Direktkandidatin bekommen hat. Denn Fakt ist, dass kein Direktmandat die Bevölkerung vor Ort wirklich vertritt, immer nur der Anteil, der für diese Person gestimmt hat. Da würden auch 10 % reichen, wenn alle anderen weniger bekommen haben. Sprich, auf die Direktkandidaten könnte man auch verzichten. Stattdessen lässt man hier rumjammern, dass das unfair wäre und nicht alle vertreten wären. Die Fakten werden im Interview nicht erwähnt, obwohl diese für die aktuelle Diskussion wichtig wären. Das ist eindeutig einseitige Manipulation gegen die Wahlrechtsreform.

Der nächste Artikel titelt:
„Wie viel DDR steckt noch in der Linkspartei“ 26.2.
Sicherlich kann man diese Frage stellen, allerdings sollte man dann auch diese Frage bei allen anderen Parteien stellen, die im Osten vertreten sind. Denn nach einem Artikel von Web.de sind die meisten SED-Mitglieder zur CDU gewechselt.

Gar nicht ging der Artikel:
„Die Mitte ist für Erstwähler nicht mehr interessant“ 25.2.
Darin wird behauptet:
„Fast die Hälfte der GenZ wählt entweder ganz links oder ganz rechts.“
Damit behauptet man, dass die Linke genauso extrem wäre, wie der rechtsextrem Verdachtsfall. Bei Die Linke werden im Gegensatz zum rechtsextremen Verdachtsfall, der in signifikanten Teilen sogar als gesichert Rechtsextrem gilt, zwar möglicherweise einzelne Personen beobachtet, allerdings nicht in dem Umfang, wie beim Verdachtsfall. Die Partie ist politisch Links, aber nicht Linksextrem. Wenn man ganz Links meint, denke ich eher an DKP oder MLPD. Ich finde es bedenklich, wenn man auf die Weise den rechtsextremen Verdachtsfall verharmlost.

Insgesamt wirkt das auf mich manipulativ, weil wesentliche Informationen weggelassen werden, egal ob nun vorsätzlich oder fahrlässig. Gute Berichterstattung ist das nicht.

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#Duisburg: Park Apotheke und Schwanen Apotheke rücksichtslos – #Fußverkehr

Apotheken sollen Kranken helfen mit Medikamenten, um so mehr schockiert wie rücksichtslos diese teilweise verhalten. Hier am Beispiel der Park und Schwanen Apotheke in der Duisburger Innenstadt

Die Schwanen Apotheke stellt auf einen ohnehin schon schmalen Gehweg noch eine Schild und blockiert damit den Gehweg ca. zur Hälfte. Es verbleiben ca. noch 80 cm, soweit ich das erkennen kann, also zu wenig für manche Rollstühle und Rollatoren. Scheinbar ist das Werbebedürfnis wichtiger, als die Rücksichtnahme. Keine Ahnung ob das genehmigt wurde, in Duisburg ist ja alles möglich, zulässig ist das so oder so nicht.

Was soll man von einer Apotheke halten, die Fußverkehr und insbesondere Menschen mit Beeinträchtigung nicht mitdenkt? Aber auch der normale Begegnungsverkehr ist so nicht möglich. In dem Fall ist es eine Seitenstraße.

An der Hauptstraße, wo die Park Apotheke liegt, mit sehr viel mehr Fußverkehr ist auch eine Lücke von 1,60 m zu wenig.

Natürlich hätte man rücksichtsvoll das Schild direkt an die Wand stellen können statt einen riesigen Abstand dazu zu halten und es stellt sich natürlich auch die Frage, warum man ein Fahrzeug auf dem Gehweg lagern muss. Auch dafür gibt es keinen Grund. Außer natürlich der Bequemlichkeit. Wenn die Apotheke einen Parkplatz braucht soll die sich gefälligst einen drei Meter weiter einrichten lassen auf der legalen Parkfläche. Völlig unverständlich, was sich einige Gewerbe in Duisburg herausnehmen.

So rücksichtsloses Verhalten sagt natürlich schon eine Menge aus, wie man möglicherweise als Kundschaft behandelt wird. Dann besser eine anständige Apotheke aufsuchen.

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#Duisburg: Baustelle im Mercatorviertel – #Baustellengrauen #Fußverkehr #Fahrrad

Nächste Führung durch das Duisburger Baustellengrauen. Gestartet wird hier an der Ecke Kuhlenwall/Oberstr. Dort beginnt die Neubaufläche für das Mercatorhaus und andere Dinge. Man geht also ein kleines Stück die Oberstraße in Richtung Rathaus und stößt auf folgendes Schild.

Natürlich sieht man, dass der Gehweg endet, weil dort ein Bauzaun steht, allerdings ist das Schild mit dem Pfeil reiner Hohn, weil es an der Stelle keinen Überweg gibt. Das Minimum wäre hier eine Verkehrsinsel gewesen, besser noch ein Zebrastreifen.

Auffällig ist, die ganzen KFZ auf dem Gehweg, wie auch auf der anderen Seite.

Auf der anderen Seite der Oberstraße findet man dann ein Schild, welches einen verpflichten will einen Radweg zu nutzen, nur gibt es dort keinen. Weder einen baulichen noch einen gemalten Radweg. Auf der Fahrbahn sieht man allenfalls noch Fragmente von etwas, dass früher mal ein gemalter Radweg gewesen sein könnte, allerdings ist die Nutzungspflicht hier klar rechtswidrig bzw. nichtig, da niemand innerhalb der Dooringzone fahren muss (ca. 1 m). Zudem kann der Abstand nicht eingehalten werden, der gilt zwar explizit nur auf der Fahrbahn, allerdings ist die Gefährdung auch bei einem gemalten Radweg nicht anders.

An der Ecke Flachsmarkt wird dann vor Radverkehr gewarnt und am Gebäude steht ein Schild, welches die nichtige Nutzungspflicht aufhebt, obwohl diese durch eine Einmündung/Kreuzung ohnehin aufgehoben wird. Zumal das Schild viel zu weit auf dem Gehweg steht.

Man fragt sich, ob da welche bei der Genehmigungsstelle für Baustellen korrupt sind und unnötige Schilder genehmigen oder ob die schlichtweg keine Ahnung von den Verkehrsregeln haben.

Aus der Oberstraße wird die Poststraße, bei der eine Fahrspur in Richtung Rathaus gesperrt ist. Von der Stelle aus, wo das Foto entstand, war kein Grund für die Sperrung erkennbar.

Wenn man genau hinguckt hängt da ein Schild für einen nutzungspflichtigen Radweg. Warum hebt man dann die Nutzungspflicht auf? Warum wird der Autoverkehr vor Radverkehr gewarnt, wenn dort ein Radweg ist? Sogar ein echter baulicher und eine gesperrte Spur, die auch als Radweg nutzbar wäre. Ich kann die Verkehrsführung an der Stelle nicht verstehen, soll ich als Radfahrer dort in die Spur auf der Fahrbahn fahren und den KFZ-Verkehr entschleunigen? Soll ich auf den Radweg fahren? Wobei nicht erkennbar ist, wie man dorthin kommt. Verkehrsführung muss intuitiv verständlich sein, dass ist auch hier mal wieder nicht der Fall. Ist es da ein Wunder, dass viele mit Rad sich gar nicht erst dran halten, weil es eh nicht möglich ist?

Und richtig bizarr wird dann die Energieverschwendung für eine Fußverkehrsampel, die nirgendwo hinführt außer auf ein sehr kurzes Stück Gehweg, was nirgendwo hinführt. Wozu dann also überhaupt eine Ampel? Den Strom hätte man sich auch sparen können.

Statt Bürokratieabbau braucht es in Duisburg Kompetenzaufbau, denn diese ist offensichtlich nicht vorhanden.

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#Duisburg: Antwort auf meine Frage zu LKW und Straßenrecht – #Logport #Duisport

Während man derzeit eine Baumaßnahme im Logport I plant, wo man in der Vorlage schreibt:
„Für die Rotterdamer Straße wird eine straßenrechtliche Einziehung zu Gunsten von Duisport erfolgen.“
Das heißt dort wird ohne Probleme eine öffentliche Straße sogar privatisiert. In der Antwort auf meine Fragen tut man so als wäre das ein riesiges Problem. Wobei man ganz nebenbei meine Frage 1 gar nicht beantwortet (siehe unten). Denn meine Frage war, warum man bei Antworten zu LKW nicht das Straßenrecht betrachtet, sondern immer nur Fahrverbote nach StVO. Die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen bieten durchaus unterschiedliche Möglichkeiten. Von der Stadt wird stattdessen behauptet, dass das fast identisch wäre, dabei haben unterschiedliche Rechtsgebiete auch immer unterschiedliche Rahmenbedingungen.

Sehr gewagt ist die Behauptung in Antwort 3:
„Das Konzept allein kann jedoch keine Teileinziehung begründen.“
Gemeint ist hier ein verbindliches Routenkonzept. Als städtebauliches Konzept wäre ein Routenkonzept nach Straßenrecht eine völlig ausreichenden Begründung. Aber scheinbar möchte die Stadt nicht LKW aus Wohngebieten halten.

Und in Antwort 6 behauptet man dann:
„Die getätigte Aussage, dass „die Firmen“ nach deren Aussage vorsätzlich über die Strecken fahren, da es sich um die kürzeste Strecke handle, wird gewiss teilweise zutreffend sein; sie ist aber nicht belegt.“
Das geht vielleicht nicht aus meiner Frage hervor, aber von der Firma Greiwing liegt mir eine Email vor, die ganz offiziell bestätigt, dass es Absicht ist über Jägerstraße/Flutweg zu fahren. Wobei man dies auch daran sieht, dass dort ständig LKW von Greiwing langfahren. Wenn es immer die gleichen Firmen sind ist das Absicht. Da gibt es keine Zweifel.

Das man für eine derartige Antwort 7 Monate braucht finde ich schon seltsam, zumal die Antworten nach meiner Ansicht zumindest in Teilen falsch sind.

Aus meiner Sicht müssten die Betroffenen von LKW-Problemen das ganze wohl vor Gericht bringen, um der Stadt vom Gericht zu erklären lassen, wie das geht, wenn die Stadt dann nicht sogar von selbst reagiert, um ein Urteil zu verhindern.

== Fragen und Antworten ==

1. Warum wurde bisher bei der Thematik „Verbot von LKW-Transitverkehr“ in Rheinhausen immer nur straßenverkehrsrechtlich geprüft aber nie straßenrechtlich? (Die Rechtsgrundlage Straßenrecht wird u. a. für Schulstraßen (vgl. Gutachten Dilling/Schulstraßen Erlass) herangezogen. Ebenso kann man Straßen nur teilweise für den Verkehr freigeben oder teileinziehen.)

Antwort:
Als einzig zulässiges Kriterium für die Teileinziehung (generell, nicht nur bezogen auf LKW-Verkehr) kommen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls in Frage. Entscheidend ist die Frage, inwieweit die Lebens- und Umweltbedingungen der Anlieger durch den unbeschränkten Verkehr beeinträchtigt sind und in welchem Umfang diese Bedingungen durch die Teileinziehung verbessert werden können. Die Abwägung wird vor allem durch das Verhältnis der Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen und dem Interesse der Allgemeinheit an einer unbeschränkten Gemeingebrauchsausübung beeinflusst. Es ist in der Ermessensentscheidung zwischen der Verletzung geschützter Individualinteressen (körperliche Unversehrtheit und Eigentum) und dem Interesse der Allgemeinheit an der unbeschränkten Benutzung der Verkehrswege abzuwägen. Das Interesse der Allgemeinheit hat dabei stets ein hohes Gewicht, da die Straßen, Wege und Plätze grundsätzlich der Allgemeinheit dienen und die Beschränkung ihrer Benutzung nur aufgrund erheblicher anderer Interessen geboten ist. Es ist stets die Maßnahme zu wählen, welche sowohl den Einzelnen als auch die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt. Eine mögliche und geeignete Maßnahme hat zu unterbleiben, wenn objektiv wertvollere oder gleichwertige Interessen oder Rechtsgüter in größerem Umfang beeinträchtigt werden, als mit der Gewährleistung verbesserter Individualinteressen erzielt werden kann. Die Verkehrsbedeutung der Straße, das quantitative Ausmaß der Beeinträchtigungen der betroffenen Anwohner, die Leichtigkeit der Realisierung von Maßnahmen, Einflüsse auf die Verkehrssicherheit, der Energieverbrauch von Fahrzeugen, die Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen sowie die Auswirkungen auf die allgemeine Freizügigkeit des Verkehrs sind in die Abwägung mit einzubeziehen. Einschränkungen des Gemeingebrauchs müssen dort ausscheiden, wo sie die Verhältnisse nur um den Preis neuer oder verschlimmerter Unzulänglichkeiten an anderer Stelle verbessern könnten, welche im Ergebnis zu einer verschlechterten Gesamtbilanz führen, weil sie z. B. die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigen oder im Hinblick auf eintretende Änderungen von Verkehrsströmen noch gravierendere Immissionsbeeinträchtigungen von Anliegern anderer Straßen zur Folge haben.

Die Prüfung und Abwägung der Möglichkeit einer Teileinziehung ist eng verknüpft mit der Zulässigkeit von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm, da Verkehrsverbote diesbezüglich das letzte Mittel darstellen. Aus diesem Grund orientiert sich die straßenrechtliche Prüfung an den Lärmschutz-Richtlinien für den Straßenverkehr / Verkehrslärmschutzverordnung. Sofern eine über den Grenzwerten liegende Feinstaub-Belastung vorliegt, ist diese ebenfalls bei der Abwägung angemessen (Verhältnis der absoluten Feinstaubbelastung zur verkehrsinduzierten Feinstaubbelastung) zu berücksichtigen.

Sofern sich bei entsprechender Gewichtung ein Überhang des Allgemeinwohls zugunsten einer Teileinziehung der in Frage stehenden Wegstrecke feststellen lässt, so ist das Wegenetz in der näheren Umgebung im Hinblick darauf zu überprüfen, ob der Verkehr auf andere Strecken ausweicht, welche mit der zu überprüfenden Strecke vergleichbar sind. Auch der Gemeingebrauch dieser Straßen müsste dann beschränkt werden; jedoch ist die Gemeinde gehalten, zumutbare alternative Wegstrecken als Ersatz anzubieten. Lässt sich keine Alternativstrecke finden, so ist das Recht der Allgemeinheit auf die unbeschränkte Nutzung der Verkehrsfläche ggfs. insgesamt höher zu bewerten. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn in dem betroffenen Abschnitt (oder an davon abzweigenden Straßen) Gewerbebetriebe angesiedelt sind, welche geeignet sind, einen entsprechenden Ziel- und Quellverkehr auszulösen, da die angestrebte Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen unter diesen Voraussetzungen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht erreichbar ist.

Da in den Fragen stets die Rede von dem gesamten Bezirk Rheinhausen ist betrifft dies natürlich auch Straßen, welche Teil des Vorbehaltsnetzes sind, welches der Bündelung und leistungsfähigen Abwicklung des motorisierten Verkehrs dient. Ebenfalls betroffen sind klassifizierte Straßen (K 30 und L473). Diese Tatsachen unterstreichen die wichtige Verkehrsbedeutung dieser Straßen, so dass die Eignung insbesondere dieser Straßen zur Aufnahme eines unbeschränkten Verkehrs grundsätzlich nahe liegt. Die LKW-Verbote, wie sie hier angefragt werden, definieren mit dem gesamten Stadtbezirk Rheinhausen einen großen Bereich, der insgesamt nicht mehr dem LKW-Verkehr zur Verfügung stehen soll. Jeglicher Ziel- und Quellverkehr innerhalb des vorgenannten Bereichs ist jedoch ohnehin als zulässig zu bewerten, so dass die LKW-Verbote nur den Durchgangsverkehr zum Ziel haben können.

Somit könnte der LKW-Durchgangsverkehr aufgrund der Nähe des Bezirks Rheinhausen zur BAB 40 und der L473n auf eben diese höher klassifizierten Verkehrswege umgeleitet werden, was einen verminderten Gemeingebrauch auf den Kreis- und Gemeindestraßen zur Folge hätte. Dieser verminderte Gemeingebrauch durch Beschaffenheit und Funktion einer Straße bezieht sich jedoch nicht auf einzelne Benutzungsarten, sondern straßenrechtlich lediglich auf das Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Dabei ist anzulehnen an die 15. Verordnung zur Änderung der StVO bezüglich des sog. „Mautausweichverkehrs“, so dass der Verkehr ab einem zGG von 12 t eingeschränkt werden könnte, soweit dadurch erhebliche Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse, die durch die Erhebung der Maut nach dem Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge hervorgerufen worden sind, beseitigt oder abgemildert werden können. Ob dies der Fall ist, ist durch die Straßenverkehrsbehörde zu prüfen. Sofern dies der Fall ist, können entsprechende verkehrsrechtliche Anordnungen erfolgen, ohne dass straßenrechtliche Belange berührt sind; dies ist jedoch stets im Einzelfall zu prüfen. Beschränkungen hinsichtlich der Benutzungsart oder des Benutzungszwecks lassen sich dadurch jedoch, wie oben bereits bemerkt, nicht begründen.
Die Teileinziehung des vollständigen LKW-Verkehrs in dem Bezirk Rheinhausen muss bei entsprechender Würdigung der vorliegenden Fakten straßenrechtlich als unzulässig beurteilt werden. Selbst dann, wenn theoretisch von einer erheblichen Belastung durch Lärm und ggfs. Feinstaub ausgegangen wird, welche die Lebens- und Umweltbedingungen der Anlieger entscheidungserheblich mindern und somit Maßnahmen durch die öffentliche Hand erforderlich machen, wäre zunächst zu prüfen, ob

– Verkehrslenkung
– Lichtzeichenregelung
– Geschwindigkeitsbeschränkungen
– temporäre Verkehrsverbote (Nachtfahrverbote etc.)

nicht ebenfalls den gewünschten Effekt beibringen können. Sollte dem nicht so sein wäre zu begründen, weswegen diese Maßnahmen zur Zielerreichung ungeeignet sind. Wäre dies alles gegeben, so wäre dann bei der Prüfung der straßenrechtlichen Voraussetzungen in jedem Fall der Anliegerverkehr zuzulassen (so wie bei der Friedrich-Ebert-Straße geschehen).

2. Warum wird für Rheinhausen kein LKW-Routenkonzept verbindlich beschlossen als rechtliche Grundlage für eine straßenrechtliche Sperrung von Bereichen, welche von Logistikfirmen als Abkürzung missbraucht werden, wie etwa Jägerstraße, Flutweg, Behringstraße oder Hohenbudberger Straße?

Antwort:
Mit der DS 15-0763 wurden vom Rat der Stadt Duisburg Lkw-Vorrangrouten für die Gesamtstadt beschlossen. Somit liegt auch für Rheinhausen ein Lkw-Routenkonzept vor. Hierbei handelt es sich um ein Positivnetz, welches u.a. die nummerische Wegweisung (Schilder) beinhaltet und Eingang in Navigationssysteme findet. Der Ratsbeschluss zu den Lkw-Vorrangrouten beinhaltet nicht, dass auf allen anderen Strecken kein Lkw mehr fahren darf.

3. Was spricht bei einem beschlossenen Routenkonzept gegen eine Teileinziehung der Straßen für Logistiktransitverkehre? Schließlich gibt es in Rheinhausen mit der L473n eine offizielle Route, anstelle der in Frage 2 genannten Straßen.

Bei einem beschlossenen Routenkonzept sind die o. g. Grundsätze weiterhin gültig bzw. die Teileinziehung entsprechend zu prüfen. Es ist jedoch korrekt, dass die straßenrechtliche Prüfung ein vorliegendes Routenkonzept bei der Zulässigkeitsprüfung entsprechend zu berücksichtigen hat. Das Konzept allein kann jedoch keine Teileinziehung begründen.

4. Falls bei einzelnen LKW-Routen eine Abstimmung mit anderen Städten notwendig ist, warum werden dann nicht schon die innerstädtischen Routen verbindlich beschlossen, um zumindest große Bereiche von Rheinhausen zu entlasten? Damit hätte man dann auch die Rechtsgrundlage, um alles außer Anliegerverkehre (z. B. Supermarkt) auszuschließen.

Antwort:
s. Frage 2

5. Warum sind vorsätzliche LKW-Durchgangsverkehre in Rheinhausen nahezu überall noch immer zulässig, obwohl Polizei und Stadt nicht die Abbiegegeschwindigkeit von LKW kontrollieren?
Bekanntlich ist überhöhte Abbiegegeschwindigkeit explizit in der StVO geregelt worden, weil es immer wieder tödlich Kollisionen insbesondere mit LKW gibt. In Rheinhausen habe ich selbst schon Gefahrensituationen erlebt. Derartige Beinaheunfälle sind Vorstufe zum Unfall und damit Kennzeichen für Gefahrenschwerpunkt.

Antwort:
Hinsichtlich der Kontrolle von Abbiegegeschwindigkeiten liegt die Zuständigkeit ausschließlich bei der Polizei. Die städtische Verkehrsüberwachung ist neben der Polizei für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten zuständig.
Bei der Kontrolle von Abbiegegeschwindigkeiten handelt es sich nicht um die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten. Eine Zuständigkeit für Kontrollen von Abbiegegeschwindigkeiten von LKW liegt daher hier nicht vor.
Die hier vorhandenen Messanlagen sind zudem auf die Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten ausgerichtet. Eine Messung von Kurvengeschwindigkeiten beim Abbiegen von LKW kann mit ihnen nicht rechtssicher erfolgen.

6. Warum wird immer noch von Fehlverkehren gesprochen, obwohl die Firmen nach eigener Angabe vorsätzlich über diese Strecken fahren, weil es die kürzeste Strecke ist?

Vom reinem Wortsinn her ist ein Verkehr nur dann als „Fehlverkehr“ zu deklarieren, wenn der Fahrzeugführer einen Bereich aufgrund eines Irrtums befährt. Worin der Irrtum besteht ist dabei nicht definitionserheblich. Die getätigte Aussage, dass „die Firmen“ nach deren Aussage vorsätzlich über die Strecken fahren, da es sich um die kürzeste Strecke handle, wird gewiss teilweise zutreffend sein; sie ist aber nicht belegt. Anlehnend an den Rechtsgrundsatz „in dubio pro reo“ ist davon auszugehen, dass die auftretenden Fehlverkehre auch solche sind.

Greiwing Absichtsverkehre durch Rheinhausen

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#VisionZero? Haben DVR, UK und BG Verkehrssicherheit wirklich verstanden? – #Fahrrad

Wenn man wie hier DVR, UK und BG eine Schwerpunktaktion für sicheren Radverkehr startet, sollte man vorher vielleicht einmal die Gefahren im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung betrachten und dann erst Maßnahmen treffen.

Dann wäre schnell aufgefallen, dass bei der Aktion einige Punkte falsch dargestellt werden und andere sogar fehlen.

Die Erläuterung der Verkehrsregeln unter „Verkehrsflächen“ ist sicherlich nicht schlecht, allerdings fehlt hier der Hinweis, dass die Nutzungspflicht bei fehlender Nutzbarkeit (z. B.: vereist, Falschparken, beschädigt) dieses Schild nichtig ist und nicht beachtet werden muss.

„Das passende Rad“ beschäftigt sich mit der Geschwindigkeit und Bremsweg. Sicherlich richtig.

„Helme schützen Leben“, allerdings nur dann, wenn man stürzt, weil etwa ein KFZ einem die Vorfahrt genommen hat. Wenn man überfahren wird, nützt der Helm wenig bis gar nichts.

„Sichtbarkeit“ sind die üblichen Klischees, während das Hauptproblem der Sichtbarkeit nicht die Kleidung ist, sondern dass Menschen in KFZ lieber mit dem Handy spielen, Zigaretten anzünden oder das Navi programmieren. Dazu kommen noch Fehlsichtigkeiten, Nachtblindheit usw. Wenn Rad- und Fußverkehr nicht rechtzeitig gesehen werden liegt es immer an den Personen im KFZ, wenn das Fahrrad die richtige Beleuchtung hat, weil mehr nicht vorgeschrieben ist, angepasste Geschwindigkeit dagegen schon, allerdings fehlen hier konkrete situative Vorgaben und deren Kontrolle. Dazu kommt im dem Video noch ein schwerwiegender Fehler, welchen die Radfahrerin am Schluss macht.

Das Beispiel „Richtige Wegenutzung“ ist unsäglich. Solche Radwege sind ein Unding.

„Ablenkung“ auf dem Fahrrad ist völlig richtig. Man muss sich konzentrieren und das Fehlverhalten von Menschen in KFZ vorhersehen und nebenbei auch noch versuchen die ganzen schlechten Beschilderungen zu verstehen. Denn vielerorts sind insbesondere Baustellen falsch ausgeschildert oder lebensgefährlich gestaltet.

Dass man den Mythos „Toter Winkel“ aufwärmt ist schlichtweg falsch. Denn erstens haben LKW ausreichend Spiegel um den Überblick zu behalten und falls das nicht der Fall wäre müsste man die im innerstädtischen Verkehr verbieten, da man Gefährdungen an der Quelle bekämpft. Völlig fehlt der Umstand, dass KFZ ab 3,5 t nur mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen, was etliche Unfälle verhindern würde, bisher aber nicht kontrolliert wird.

„Rücksichtsvolles Miteinanders“ setzt voraus, dass gerade jene, die tonnenschwere KFZ lenken auch die aktuellen Verkehrsregeln kennen, was nicht der Fall ist.

Gefehlt hat die Thematik Dooring, was nämlich der Fehler im Video Sichtbarkeit war. Die Radfahrerin ist dort mit nur wenigen Zentimetern Abstand an rumstehenden KFZ vorbeigefahren, was regelmäßig zu Toten und Verletzten führt, wenn sich die Tür kurz vorher öffnet. Deshalb halten Radfahrende, die sich auskennen, mind. 1 m Abstand. Was nebenbei auch verhindert, dass KFZ rechtswidrig mit zu geringem Abstand überholen. Aber der Mindestabstand für KFZ wird auch nicht erwähnt, obwohl der auch deshalb gilt, weil es lebensgefährlich sein kann, wenn man mit zu geringem Abstand überholt wird.

Falschparken ist laut Unfallstatistik ebenfalls eine Gefahrenquelle.

Es braucht nicht mehr nachgeben, gegenüber Autofahrenden, das macht man ohnehin, wenn man überleben will, sondern mehr Kontrollen der Verkehrsregeln und mehr Maßnahmen an der Gefahrenquelle KFZ.

Überholverbot für KFZ zur Einhaltung des Mindestabstandes

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Wie geht man mit Baustellengrauen um? – #DIY #Duisburg

In Duisburg habe ich inzwischen viel Erfahrung mit Baustellen gesammelt. Meistens klappt es nicht so richtig. Sei es nun die Barrierefreiheit, die Beschilderung oder etwas anderes. Wenn man eine Baustelle überprüfen will, geht man am Besten systematisch vor.

Folgendes Vorgehen empfiehlt sich aus meiner Sicht am Beispiel der Stadt Duisburg:
1. Die Stadt genehmigt die Baustellen vorher, meistens in Form eines Baustellenplans, aus denen hervorgeht, wie etwa die Beschilderung ist. Dieses Dokument, kann man nach IFG NRW anfordern. Hilfestellung bietet hierbei die Seite „Frag den Staat„. Man kann dies natürlich auch per Email versuchen. Ich führe dies deshalb als erstes auf, weil die Auskunft erfahrungsgemäß am längsten dauert.
2. Eine Dokumentation vor Ort, geht am Besten mit einem Handy. Insbesondere die Beschilderung und Problemstellen sollten hier gut erkennbar sein. Und natürlich sollte man sich für ein Foto nicht mitten auf die Fahrbahn stellen.
3. In Duisburg gibt es das Verkehrsportal, auf dem theoretisch alle Baustellen eingezeichnet sein sollen. Hier steht auch eine Beschreibung, teilweise Betroffenheit von unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden und natürlich die verantwortliche Stelle.
4.Es gibt den sogenannten RSA, der allerdings kostenpflichtig ist. Teilweise sind verallgemeinerte Inhalte im Netz zu finden an denen man sich orientieren kann. Es gibt hier u. a. Mindestbreiten und andere Vorgaben, wie es eigentlich aussehen sollte. Auch die AGFS gibt Hilfestellungen, die auf dem RSA basieren. Bei dem RSA handelt sich um eine sogenannte technische Richtlinie, die rechtlich eine Vermutungswirkung entfaltet. Das heißt wenn man sich daran hält haftet man nicht für Schäden. Allerdings gibt es oft Abweichungen, die zudem auch nicht notwendig wären. So werden Schilder etwa oft auf Gehweg oder Radwegen abgestellt, auch wenn es dort viel zu eng ist. Teilweise kann man diese auch auf Parkplätzen deponieren.
5. Die Bedeutung der Schilder findet man in der Anlage der StVO, wobei etliche Schilder nach meiner Erfahrung falsch genutzt werden. Etwa das Verkehrszeichen 250, was allen Fahrzeugen die Durchfahrt verbietet. Dies schließt Fahrräder mit ein.
6. Wenn man nun die ganzen vorgenannten Informationen zur Deckung zu bringen versucht wird man meistens Fehler erkennen. Dies sollte man dann der zuständigen Stelle aus dem Verkehrsportal schicken und eine Abstellung der Mängel einfordern. Einige Stellen kümmern sich darum, andere tun nichts. Man kann hier natürlich auch die lokale Politik oder Verkehrsvereine einbinden.
7. Hartnäckig bleiben, da steter Tropfen den Stein höhlt sollte man immer wieder auf fehlerhafte Baustellen aufmerksam macht. Dies sorgt hoffentlich für bessere Rechtskenntnis bei den Verantwortlichen und hoffentlich schauen diese auch genauer hin, so dass Fehler in Zukunft seltener vorkommen.

Extrembeispiel für eine völlig falsche Baustellenbeschilderung aus Duisburg

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Die Hufeisentheorie ist Quatsch und die Bürgerliche Mitte liegt am Rand – #BSW #AgentenfürDiktatoren #CDU

In der Diskussionen über Rechtsextreme und Linksextreme wird immer wieder die Hufeisentheorie bemüht. Aus meiner Sicht ist diese Theorie Quatsch. Je weiter ins extreme Spektrum eine Partei rückt, desto ähnlicher sind sich Links- und Rechtsextreme. Ich erkenne eigentlich keinen Unterschied zwischen einer linksextremen und rechtsextremen Diktatur. Stalin und Hitler habe nur nach außen ein anderes System vertreten, innerlich war es bei beiden eine Diktatur. Ein Unterdrückungsregime, das ein Feindbild vertrat und Millionen ermordete.

Nicht ganz so extreme Parteien, wie etwa die CDU, reden häufig davon, dass diese die sogenannte bürgerliche Mitte vertreten würden. Diese sogenannte bürgerliche Mitte liegt allerdings deutlich rechts der wirklichen Mitte. Auf einer Skala von 0-100 mit 50 als der realen politischen Mitte. Mit 0 als linksextrem und 100 rechtsextrem, wobei in dem Fall 100 und 0 nahezu identisch sind. Diese sogenannte bürgerliche Mitte liegt aus meiner Sicht dort bei ca. 85 mit zunehmender Tendenz zur 100.

Bei der CDU erkennt man den Rechtsdrall sehr an deren Migrationshysterie. Es gibt viele Probleme in der Gesellschaft, die gelöst werden müssen, aber scheinbar will oder kann man diese nicht lösen, weshalb man sich auf die rechtsextreme Migrationshysterie versteift, wo man vermeintliche Lösungen bietet, die allerdings in Wirklichkeit nur Mogelpackungen sind. Komplexe Probleme lassen sich zwar oft herunterbrechen, aber meist nicht einfach lösen, da viele Stellschrauben bewegt werden müssen.

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Überfordert durch Veränderung – #Klimakrise #Gendern

Die Welt ändert sich ständig, aber gefühlt durch die vielen Krisen der letzten Jahre erheblich schneller. Nach einer längeren Phase der scheinbaren Stabilität fallen Veränderungen besonders schwer. Dies summiert sich natürlich zusätzlich, wenn an sehr vielen Stellen Veränderungen zeitgleich eintreten.

Mein Eindruck ist, dass dieser Umstand jenen hilft, die gegen die FDGO (Freiheitlich Demokratische Grundordnung) sind. Diese Popolisten wettern dann gegen vermeintliche Probleme, wie das Gendern, während es in Wirklichkeit nur darum geht, die Menschen in einer sich verändernden Welt mitzunehmen.

Mit Festhalten an den Dingen, die mal waren, erreicht man nichts in dieser Welt des Wandels. Sich dem Wandel entgegenzustellen kostet mehr Kraft und bringt am Ende nicht nur nichts, sondern schadet sogar der Allgemeinheit. Man muss einfach dazu übergehen den Wandel zu leben.

Manche Worte darf man nicht mehr nutzen? So what, dann nimmt man halt andere. Wobei es ja dabei auch nur um ein Faires miteinander geht. Und man heutzutage halt einfach einen anderen Kenntnisstand zu bestimmten Begriffen hat.

Statt sich gegenüber Rückständigen (Konservierte) dafür zu rechtfertigen sollte man lieber erläutern warum die Begriff ein Problem sind und was es über die Personen aussagt, wenn sie dieses Wort heute nutzen.

Nur weil früher etwas akzeptiert wurde, muss es nicht richtig sein. Früher gab es Hexenverbrennung, Sklaverei usw. heute ist klar, dass dies mit der Menschenwürde unvereinbar ist.

Im Endeffekt ist vieles des aktuellen Protest eine intellektuelle Überforderung von einfach gestrickteren Gemütern, die einfach nicht mehr mitkommen (wollen). Der Mensch ist bequem und mag keine Veränderung, genau deshalb muss man einen Weg finden, die Veränderung einfach zu machen. Vielleicht sich sogar ständige Veränderung zu eigen zu machen.

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#Wahlmanipulation durch Meinungsmacher („Wahlumfragen“) – #Demokratie

Meinungsumfragen bringen den Firmen, welche diese durchführen viel Geld. Deshalb wird auch immer behauptet, dass diese Repräsentativ wären. Da die Umfragen immer wieder falsch liegen ist der Beweis erbracht, dass es keine repräsentativen Umfragen gibt. Es werden erstens nur jene befragt die freiwillig mitmachen, ich mache bei Telefonumfragen nicht mit. Zweitens hängt sehr viel von der genauen Fragestellung ab, die oft gar nicht so konkret ist. Drittens lässt man die Unentschlossenen z. B. ARD-Deutschlandtrend einfach weg oder befragt diese gar nicht erst. Dies ergibt natürlich ein Zerrbild. Genauso wie die Medien, welche bestimmte Themen stärker aufgreifen, obwohl die Bedrohung gar nicht so groß ist. Wie etwa bei der Migrationshysterie insbesondere forciert von rechten Medien und rechter Politik.

Es wäre zudem sehr interessant, wie eine Wahl ohne die wöchentlichen Meinungsmanipulation durch die Wahlvorhersagen verlaufen würde. Ich bin sicher, dass da zum Beispiel die 5 % Hürde bei der Entscheidung kaum eine Rolle spielen dürfte, weil man nicht genau weiß, welche Parteien drüber liegen. Der Rechtsextreme Verdachtsfall säße ohne die Meinungsmacher der Umfragen u. U. heute nicht im Bundestag, weil dann unklar geblieben wäre, dass die über 5 %-Hürde kommen.

Aus meiner Sicht sind sogenannten Demoskopen Meinungsmacher, weil sie die Informationen verzerren und nicht alle Faktoren berücksichtigen. Auch die Zusammenfassung der anderen Parteien als sonstige ist manipulativ, da man nicht erkennen kann, welche dieser Parteien mehr oder weniger Zustimmung hat.

Insgesamt ist das also alle Wahlmanipulation durch unfundierte Informationen. Zudem sind auch Manipulationen der Umfragen nicht ausgeschlossen. Fragen werden häufiger mit Ja beantwortet, weil der Mensch so gepolt ist. Man kann also bereits durch die Wahl der Fragestellung das Ergebnis beeinflussen. Mein Fazit ist, dass das alles unseriöse Meinungsmache ist.

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#Schwarzparken vs. #Schwarzfahren – #Motonormativity

Es gibt eine Diskussion darüber, dass Schwarzfahren (Beförderungserschleichung) nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden sollte. Man muss hierbei bedenken, dass diese „Straftat“ aus dem Jahr 1935 stammt. Es geht also auf Nazis zurück und das allein deutet schon auf unlautere Motive hin.

Aber lassen wir das mal einfach weiterhin eine Straftat sein, dann stellt sich die logisch Frage, warum Schwarzparken, also Parkraumerschleichung nicht ebenfalls eine Straftat ist. Schon das Parken ohne Parkschein ist vom Sachverhalt absolut vergleichbar mit dem Fahren ohne Fahrschein. Man zahlt nicht für eine Leistung, die man in Anspruch nimmt. Beim Schwarzparken geht die kriminelle Energie aber sogar noch weiter. Da wäre Eckenparken, welche den Fußverkehrsfluss behindern und Gehende gefährden. Da wäre Rad- und Gehwegparken, das ebenfalls behindern und gefährden kann. Zumal die Bußgelder hier sogar über den 60 € für Schwarzfahren liegen. Dann hätten wir noch jene, die mal eben nebenbei Menschenleben durch zuparken von Feuerwehreinfahrten gefährden.

Wenn Schwarzfahren eine Straftat ist, muss Schwarzparken definitiv auch eine Straftat sein. Aber mit der Motonormativity bei zu vielen im Kopf, wird man bei der aktuellen Diskussion wohl kaum auf der Basis von Fakten entscheiden. Lieber lebt man wohl weiter in Nazitradition der Motonormativity.

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#Duisburg: Logport 1 wird endlich umgebaut – #LKW #Logport #Fahrrad #Duisport #Logistik

Mit Drucksache 25-0166 „Umbau der Straße Europaallee von Osloer Straße bis Gaterweg und Rotterdamer Straße in Duisburg-Rheinhausen (Logport I) durch Duisport“ will man scheinbar die Fehlplanung von Logport durch Duisport beseitigen. Für den Verkehrsfluss bedeutet dies wahrscheinlich eine Verbesserung und möglicherweise weniger absichtliche Fahrten durch Wohngebiete. Sicht kann man da nicht sein.

Vor etlichen Jahren hatte ich mal recherchiert und die Stadt hatte mir mitgeteilt, dass man keine Unterlegen hätte, in der Drucksache steht trotzdem:
„Für die Entwicklung des Gebietes Logport I hat Duisport seinerzeit Fördergelder von der EU erhalten. Mit diesen Geldern wurde u.a. auch das Straßennetz neu angelegt. Zwingende Förderauflage war hierbei, dass diese Straßen nach den Vorgaben für kommunale Straßen errichtet und nach Fertigstellung auch auf die Stadt Duisburg übertragen werden.“

Habe die Unterlagen erneut angefragt. Bin mal gespannt, was man diesmal behauptet.

Interessant auch, dass diese Drucksache mal wieder genau das bestätigt, was ich schon seit Jahren über Logport gesagt habe, dass man sowohl die Fahrbahn, wie auch die Parkbuchten zu eng gebaut hat, was die Stadt Duisburg lange geleugnet hat. Schon erstaunlich.

In der Drucksache wird auch behauptet, dass es geringe Flächenverfügbarkeit ein Hemmnis wäre, dabei hat Duisport doch die Flächen vorher genauso vermarktet.

Nun will man, wenn ich das richtig verstehe einseitig die Parkplätze entfernen und die Fahrbahn verbreitern. Allerdings werden dafür natürlich Bäume abgeholzt. Sprich eigentlich ist die Bezeichnung Europaallee damit hinfällig.

Und wenn man sich die Pläne anschaut ist da gerade beim Kreisverkehr Osloerstraße Europaallee auch einiges seltsam. Erst einmal soll der Bereich in Richtung Bahnhof Rheinhausen Ost nur Gehweg sein, obwohl das derzeit Mischweg ist und dann soll der Radverkehr auf die Fahrbahn geführt werden, wenn man vom Bahnhof Rheinhausen Ost kommt und danach soll der Weg wieder auf einen Mischweg hoch führen, wenn man allerdings geradeaus möchte stellt sich mir die Frage, warum man da nicht den Mischweg weiterführt. Denn zuerst muss man da unter Lebensgefahr auf die Fahrbahn und dann nach dem Kreisverkehr wieder auf den Mischweg. Ebenso wenn man mit dem Fahrrad aus dem Logport kommt und in die Osloer Straße abbiegen will. Da soll man auch durch den Kreisverkehr, obwohl der Gehweg als Mischweg deutlich sicherer wäre. Wobei der Radweg dann in der Osloer Straße endet und auf der anderen Seite weitergeführt wird. Die Radverkehrsführung ist an der Stelle hirnrissig, sodass man an der Stelle die Wahl zwischen Gefährdung, langen Wartezeiten und einem kleinen Verstoß gegen die Verkehrsregeln hat. Dieses Problem wird natürlich nicht beseitigt. Dabei wäre dies eine Prima Gelegenheit.

Bild von 2016, als die Stadt Duisburg noch geleugnet hat, dass die Parkbuchten zu eng wären.

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#Rheinhausen: DVG lässt Fahrgäste im Regen stehen – #Duisburg #ÖPNV

Wegen einer Baustelle hat die DVG die Haltestelle Markt, in einer Fahrtrichtung, an die Duisburger Straße verlegt. Man steht dort völlig offen auf am Rand des Marktplatz, ohne Überdachung. Die Baustelle, welche die Verlegung notwendig machte, soll noch mind. bis Mai dauern. Also noch einige Monate und entsprechend viele Niederschläge.

Wie sehr man die Fahrgäste bei der DVG wertschätzt erkennt man hier sehr deutlich daran, dass man kein temporäres Wartehäuschen oder dergleichen aufgestellt hat. Es ist doch eigentlich das mindeste, dass man seitens der DVG hierfür eine Lösung hat und direkt mitdenkt.

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#Duisburg: Feuerwehr und Anleitern – #Parkplatz #Fahrrad

In 2024 gab es in Berlin eine fadenscheinige Diskussion wegen einem geschützten Radweg, wegen dem die Feuerwehr angeblich nicht anleitern könnte, weil man nicht dicht genug an die Gebäude käme. Das Hauptproblem waren da die Parkplätze, neben dem Radweg.

Das hat mich auf die Idee gebracht mal nachzufragen, wie das bei Feuerwehr in Duisburg ist. Mir wurden folgende Werte genannt:
1. Mindestabstand zum Gebäude 3,00 m
2. Bei einer Brüstungshöhe zwischen 8,00 m und 18,00 m muss der Abstand der Aufstellfläche zwischen 3,00 m und 9,00 m liegen.
3. Bei einer Brüstungshöhe zwischen 18,00 m und 21,00 m muss der Abstand der Aufstellfläche zwischen 3,00 m und 6,00 m liegen.

Wenn man sich manche Bereiche mit breitem Gehweg und Stellplätzen quer zur Fahrbahn anschaut, könnten das bereits mehr als 9 m sein. Ich frage mich gerade, ob man bei der Einrichtung von Parkplätzen diesen Punkt mitberücksichtigt oder einfach ignoriert, dass es im Brandfall Probleme gäben könnte.

Ohne den Bericht aus Berlin im Zusammenhang mit Radverkehr wäre mir das wohl auch nicht in den Sinn gekommen. Und ob in den einschlägigen Werken für den Straßenbau auch ein Hinweis auf die Anleiterabstände steht, weiß ich nicht. Möglicherweise steht da nicht einmal etwas zu den Kurvenradien von Feuerwehrfahrzeugen.

Dazu kommt auch noch, dass eine bestimmte Aufstellfläche benötigt wird. Sprich die restliche Fahrbahn muss breit genug sein. Das alles macht dies aus meiner Sicht recht kompliziert.

Es wäre jedenfalls fatal, wenn die Feuerwehr erst die Leute zum Entfernen von Fahrzeugen suchen müsste, während in einem Gebäude Menschen sterben. In gewisser Hinsicht wären auch dies Verkehrstote.

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Bauerngeldempfänger – #Bürgergeld

Da jetzt bald Bundestagswahl ist, kommen mir die Bauernproteste im letzten Jahr wieder in den Sinn, wo es um die Ablehnung von Klimaschutz wegen persönlicher Bequemlichkeit und wegen Gier ging.

Gleichzeitig wird von angeblich christlichen Parteien gegen Menschen mit Bürgergeld gehetzt, um davon abzulenken, dass die Reichen noch Reicher werden und sich um Steuer drücken. Wobei, wenn man mal schaut wie viele Geld Bauern vom Staat bekommen, sich die Frage stellt, ob das nicht eigentlich auch Bürgergeldbezieher sind. Man könnte natürlich auch Bauerngeldempfänger schreiben. Denn die agrarwirtschaftlichen Aufstocker können scheinbar von ihrer Arbeit nicht leben und müssen deshalb zusätzlich Bauerngeld bei der EU usw. beantragen. Während man beim Bürgergeld hier ziemlich viele Vorwürfe hört und oft pauschal von Faulheit spricht, ist dies bei Bauerngeldempfängern scheinbar nicht der Fall, obwohl sich auch hier Frage stellt, warum die Subventionen überhaupt nötig sein sollen. Da wäre Bürgergeld sicherlich günstiger, als Milliarden an Bauern zu geben. Zumal ohne die Subventionen auch die Bodenvergiftung durch Gülle und Dünger, sowie Tierquälerei verringert werden und die Preise für Fleisch auf eine reales Niveau steigen.

Traktor auf Gehweg geparkt

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#Petition: Krankschreibung mit Fahrtauglichkeit – #Corona #Motonormativity

Meine Petition an den Bundestag wurde heute unter dem Titel Führerscheinwesen – Bewertung der Fahrtauglichkeit bei einer Krankschreibung mit der ID 176242 auf der Seite des Bundestages veröffentlicht.

Wie nicht anders zu erwarten ist die Motonormativity mal wieder Lautstark. Einige kapieren nicht einmal, warum man mit Corona nichts am Steuer eines KFZ zu suchen hat. Genau wie bei Alkohol überschätzen viele Menschen die eigene Fahrtauglichkeit bei Krankheiten, wie Corona, Grippe usw. nicht nur bei schweren Fällen auch bei Leichten. Am Steuer einer tonnenschweren Maschine, mit 50 km/h reicht schon eine kurze Unaufmerksamkeit, damit es tödlich endet.

Aber das verstehen natürlich einige nicht, weil es nicht in den Kram passt, an andere zu denken. Die eigen Bequemlichkeit auf dem Weg zum Arzt ist wichtiger und fürs Taxis ist man zu geizig.

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Wirtschaftsbetriebe und Stadtwerke Duisburg rechnen unseriös ab – #Duisburg

Jedes Jahr kommt der Schmutzwassergebührenbescheid und jedes Jahr der gleiche Mist.

Die Wirtschaftsbetriebe listen nicht auf, welche Zahlungen berücksichtigt wurden. Es steht nur eine Summe der Vorauszahlungen. Vermutlich für das Abrechnungsjahr, aber der Zeitraum wird nicht klar benannt.

Und auch Guthaben aus den Vorjahren wird in der Abrechnung nicht erwähnt und verrechnet. Das ist in meinen Augen keine seriöse Abrechnung. Würde ein Unternehmen, wo ich freiwillig Kunde bin, so agieren, wäre ich sehr schnell bei einer seriösen Alternative. Für mich ist das betrügerisch, weil man das Guthaben nicht erkennbar berücksichtigt. Es könnte also sein, dass da einiges an Geld ist, was die WBD z. B. anlegen und damit Zinsgewinne generieren. Natürlich nicht nur bei mir, sondern bei vielen. Nachvollziehen kann man den realen Kontostand nicht, weil die Abrechnung falsch ist.

Man muss wohl hier die WBD auffordern endlich seriös abzurechnen und ansonsten die Zahlungen einstellen.

Jede Kreditkartenabrechnung ist seriöser, wenn man das mal vergleicht.

Bei den Stadtwerken Duisburg ist es genauso. Die Jahresrechnung Wasser ist ebenfalls unvollständig. Und dann schreiben die allen ernstes etwas von „zuverlässige Energielieferung“ und „Energiepreisbremse“ im ersten Absatz und drucken auf der Rückseite u. a. etwas zu Gaspreisen. Wasser ist keine Energielieferung. Und dann soll man im Februar einen anderen Abschlag leisten als in den anderen Monaten, was doch völlig unsinnig ist.

Es kann doch nicht angehen, dass die Unternehmen derartig schluderig abrechnen. Zumal man ja nicht einmal wechseln kann.

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Roman Suthold vom ADAC kennt nicht die Hauptursache für Stau? – #Motonormativity

Angeblich soll Roman Suthold ein Professor und Verkehrsexperte sein. Für den ADAC behauptet er in NRZ, dass die Hauptursache für Stau jahrzehntelange Versäumnisse bei Investitionen in die Infrastruktur wären. Das lässt mich an der Expertise stark zweifeln.

Hauptstauursache ist, dass zu viele KFZ zur gleichen Zeit begrenzten Raum benutzen wollen. Die Infrastruktur mag da zwar eine Rolle spielen, aber man kann die Straßen nicht so bauen, dass zu Stoßzeiten alle KFZ problemlos rollen können. Das scheitert ersten am Platz und zweitens daran, dass der Ausbau von Straßen weiteren Verkehr induziert. Sprich bessere Fahrbahnen für KFZ führen zu mehr KFZ und mehr Stau. Nur Leute die keine Ahnung von Verkehr haben behaupten, dass der Ausbau/Neubau etwas verbessern würde. Die Bekämpfung von Stau durch Ausbau funktioniert nicht.

Will man Stau wirksam und kurzfristig bekämpfen ist das möglich und ziemlich simpel. Man muss die Anzahl der KFZ so reduzieren, dass keine Überlastung mehr eintritt. Dies geht durch Anreize andere Fortbewegungsmethoden zu nutzen. Etwa besseren ÖPNV und gute Radwege. Ein Anrecht auf Homeoffice würde den Verkehr ebenfalls reduzieren. Wobei ich ja ein Verfechter von Marktwirtschaft bin. Wenn begrenzter Raum zu bestimmter Zeit von zu vielen KFZ genutzt werden soll, dann muss den Preis solange erhöhen, bis der Verkehrsfluss wieder flüssig ist. Der Rest wird andere Routen nehmen oder günstigere Uhrzeiten. Ganz simpel, Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis.

Natürlich hat Herr Suthold als Vertreter der Autolobby wohl primär die Motonormativitybrille auf.

LKW Stau Duisburg Logport

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#Duisburg: Radpatchwork/Radflickenteppich – #Fahrrad

Bald ist wieder einmal Kommunalwahl, da sollte man nicht vergessen, dass SPD und CDU dafür verantwortlich sind, dass es in Duisburg kein durchgehendes Radwegenetz gibt. Selbst an Stellen, wo dies problemlos möglich war, ging es wenn überhaupt nur mit äußerem Druck.

Nur wenigen Stellen gibt es überhaupt Radwege, die man als solche bezeichnen kann. Ansonsten gibt es schmale Streifen, die rechtlich eigentlich keine Radwege sind und schon gar nicht nutzungspflichtig sein dürfen. Dann gibt es viel zu oft Schmutzstreifen, die nichts taugen, weil diese lediglich dazu führen, dass Autofahrende noch enger überholen. Dann muss man wieder auf Fahrbahn ohne Markierungen fahren. Dies wechselt sich dann auch noch sehr oft ab. Eine sichere und komfortable Verbindung von A nach B gibt es in Duisburg nur selten. Oft werden sichere Bereiche wegen Autoverkehr von Gefährdungen unterbrochen. Egal ob nun Todesweichen oder „nur“ Einmündungen.

Und von Baustellen muss man eigentlich gar nicht erst anfangen, denn da läuft dann so ziemlich alles schief, was schiefgehen kann.

Rad- und Fußweg nicht nutzbar

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#Duisburg verschwendet Geld! – #Rahmerbuschfeld #Digitaldiskriminierung #Zwangsdigitalisierung

Die Stadt Duisburg macht ernst hat am 05.02.2025 schreiben zum Bebauungsplan Nr. 1239 -Rahm- „Rahmerbuschfeld“ und Flächenutzungsplan-Änderung Nr. 7.45 -Süd- eine Mitteilung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) verschickt. Genauer gesagt das Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement.

Eine Information an die Bevölkerung ist nicht schlecht, wenn man allerdings zwei Seiten auf zwei Blätter druckt, dies nicht einmal unterschreibt, obwohl man Platz für die Unterschrift lässt. Dann verschwendet man schon einmal ein Blatt Papier, was so nicht notwendig gewesen wäre und auch nicht umweltfreundlich ist. Dass man dafür dann allerdings einen großen Umschlag nutzt, der definitiv nicht notwendig gewesen wäre und diesen mit 1,80 € frankiert, obwohl ein kleiner Umschlag für 0,95 € gereicht hätte ist unverständliche Verschwendung. Natürlich spart man Geld dadurch, dass man nicht die Unterlagen zuschickt, was aber meistens ohnehin nur notwendig ist, wenn man wirklich klagen will.

Naja, das verschwenderische umweltfeindliche Verhalten der Abteilung Stadtplanung verwundert aber nicht wirklich, schließlich verschwendet das Vorhaben Rahmerbuschfeld die wertvolle Ressource Fläche und gefährdet die Umwelt. Das passt klimaschädliche Verschwendung ins Gesamtbild.

Der Inhalt des Schreibens ist dann pure Digitaldiskriminierung. Die Unterlagen können entweder unter einem Link oder per QR-Code direkt eingesehen werden oder man soll per Email einen Termin vereinbaren. Mich persönlich betrifft es zwar nicht, da ich die Methoden benutzen könnte, es ist trotzdem unverschämt, dass man keine Optionen für jene erwähnt, die nur Telefon nutzen, aus welchen Gründen auch immer. Es steht zwar die Telefonnummer auf dem Schreiben

Duisburg ist echt verschwenderisch, umweltschädlich und diskriminierend.

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#Arschparken: Polizei Duisburg steht mal wieder auf dem Gehweg – #Autopolizei

Immer wieder verlangt die Polizei Respekt.

Meinen die allen Ernstes, dass man eine Organisation respektieren soll, die sich nicht an Verkehrsregeln hält?

Das Bild zeigt ein Polizeifahrzeug, dass den Gehweg wohl nahezu vollständig blockiert. Weder ist dafür ein Grund erkennbar, noch vorstellbar, denn es kann einfach keinen Grund geben sich so rücksichtslos hinzustellen. Auch nicht, wenn man die oft zitierten Sonderrechte berücksichtigt. Diese Sonderrechte gelten nur eingeschränkt und erlauben auch nicht jeglichen Verstoß gegen die Verkehrsregeln. Ein derartig erheblicher Eingriff in den Fußverkehrsfluss müsste extrem gute Gründe haben und diese sind wie gesagt hier nicht vorstellbar.

Davon abgesehen Parken beim „Shared Space in Hochemmerich auch andere PKW immer wieder auf den Gehwegbereichen, womit die Polizei natürlich mal wieder der Vorbildfunktion nicht gerecht wird. Ist auch nicht das erste Mal, dass ich das Polizeiauto mit diesem Nummernschild auf dem Gehweg sah.

Mit so einer Polizei ist Verkehrswende schwierig. Der Polizei mangelt es an Respekt vor Verkehrsregeln und besonders vor den verletzlicheren Verkehrsteilnehmenden.

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#GDCh bietet André Thess eine Bühne – #Klimaschutz #Fracking

In der Februarausgabe der „Nachrichten aus der Chemie“, der Mitgliederzeitschrift der GDCh gibt es einen Pro/Contra Artikel zu Klimaschutz und Chemie. Die Zeitschrift bietet André Thess hier eine Bühne. Dieser soll angeblich Professor für Energiespeicherung an der Universität Stuttgart sein.

In dem Beitrag geht primär um Befürwortung Kohle, Fracking und AKW. Diese Ansichten von André Thess verwundern nach kleiner Recherche nicht wirklich. Er ist laut Wikipedia Mitglied der FDP und zudem im Verein Nuklearia. Ferner organisierte er eine Tagung mit Klimawandelleugnern. Dass er da Kohle und Atom fordert, ohne dies fundiert zu begründen, ist so offensichtlich, wie Wasserstoff und Sauerstoff zu Wasser reagiert.

Die von ihm geforderten grundlastfähigen Kohlekraftwerke verteuern die Energie, weil jemand die Kraftwerke bezahlen muss und diese sich durch die Schwankungen im Stromnetz und CO2-Bepreisung gar nicht rentieren können. Das heißt hier müsste über Steuern subventioniert werden. Das heißt die Allgemeinheit soll die Industrie subventionieren.

Und wer der Meinung ist, dass Atomkraft günstig wäre, disqualifiziert sich für einen seriösen Diskurs von selbst. AKW kosten allein schon im Bau viele Milliarden. Zudem ist ein AKW so unsicher, dass keine Versicherung diese zu vertretbaren Konditionen versichern würde. Das heißt auch hier müsste der Staat geradestehen, wenn etwas schiefgeht. Ein AKW neben einem Störfallbetrieb zu errichten, was Herr Thess vorschlägt, ist quasi eine noch höhere Wahrscheinlichkeit für eine fatale Wechselwirkung. Zumal der Bau von AKW Jahrzehnte dauert, extrem teuer wird und die Müllfrage immer noch nicht geklärt ist.

Vermutlich würde man bei näherer Betrachtung feststellen, dass die weiteren Zahlen im Artikel aus dem Zusammenhang gerissen sind oder vielleicht sogar nicht stimmen. Denn ohne massive Subventionen durch die Allgemeinheit gibt es keine billige Energie. Da ist es völlig egal, ob die Subventionen direkt in Form von Steuergeldern kommen oder über vollgelaufene Keller und andere Klimaerwärmungsfolgekosten. Bekanntlich steht die FDP für Ausbeutung und Bereicherung auf Kosten der Allgemeinheit.

In der Realität macht es Belgien übrigens vor, wie es mit günstiger Energie geht. Durch dezentrale Speicherung von Wind- und Sonnenenergie und effiziente durchdachte Prozesse. Statt die Energie über Leitungen zu leiten ist es besser diese in der Nähe zu speichern. Immerhin ist das Energienetz überwiegend nur zu einem niedrigen Prozentsatz ausgelastet, außer zu Spitzenzeiten. Sprich der Netzausbau verteuert Energie. Wenn man sich dagegen ein heutiges Chemiewerk anschaut, wo zentral heißes Wasser erzeugt wird, was dann über Leitung transportiert wird und zudem noch viel Energie an die Umwelt abgegeben wird, etwa warmes Wasser in Flüsse, dann kann das nicht effizient sein.

Die von Thess angeführte Firma Müller überführt Reststoffe aus der Molkerei in gewinnbringende Produkte, sprich Upcycling. Das heißt möglichst wenig Verschwendung. Wobei Müller aufgrund der Nähe zu Faschisten nicht unbedingt als gutes Beispiel taugt.

Die Forderungen von Herrn Thess sind unwissenschaftlich und unethisch. Ich verstehe nicht, warum die GDCh solchen Forderungen Raum gibt, da sie nicht auf dem Boden der wissenschaftlichen Fakten basieren. Die GDCh tut der Chemie ganz sicher keinen Gefallen solchen komischen Vorstellungen eine Bühne zu bieten. Denn schließlich wird man dadurch mit Klimawandelleugner in eine Ecke gestellt. Oder gab es ganz einfach keine seriösen Argumente gegen Klimaschutz? Denn auch die Industrie wird nicht darum herum kommen.

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#Arschparken: Warum parkt Stroeer auf dem Gehweg? – #Duisburg #Rheinhausen #Stroeer

Am 13.01.2025 kam ich an der Asterlager Straße (Ecke Moerser Straße) in Duisburg Rheinhausen vorbei und sah ein KFZ auf dem Gehweg. Auf dem Bild kann man gut erkennen, dass dort ein neues Plakat aufgehangen wird.

Der Gehweg war vollständig blockiert, so dass Fußverkehr auf den Radweg ausweichend musste. Auf dem Rückweg dokumentierte ich, dass die Plakatwand zur Firma Stroeer gehört.

Da der Gehweg an der Stelle eine Senkung aufweist, habe ich mich früher häufiger gefragt, wie das kommt. Die Antwort, die Firma Stroeer scheint hier den Gehweg auf Kosten der Allgemeinheit zu zerstören, weil es bequemer und profitabler ist das Fahrzeug auf dem Gehweg abzustellen, als rechtskonform.

Aus meiner Sicht sollten alle Plakatwände ohne rechtskonforme Parkmöglichkeit davor entfernt werden, da dies zu genau so einem rücksichtslosen Verhalten führen.

Wobei es natürlich auch sein kann, dass das konkrete Fahrzeug zu einem Unterauftragnehmer oder Vertragspartner gehört, was aber nichts daran ändert, dass es Arschparken ist.

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#Motonormativity: Ob 5G-Schwurbels von RADAR an KFZ wissen?

Es gibt Schwurbels die alles mögliche zu 5G behauptet, was natürlich überwiegend Quatsch ist. Aber nur mal angenommen elektromagnetische Felder wären total schlimm, ob sich die gleichen Schwurbels dann dem RADAR an sehr vielen KFZ bewusst sind? Oder würden das RADAR am KFZ einfach ignorieren?

Der Sender wäre in unmittelbarer Nähe beim Einparken und die Reichweite sowie Richtung dürfte je nach KFZ variieren. Sprich man müsste sehr viel wissen, um sich in „sicherer“ Entfernung aufzuhalten.

In der Serie Better Call Saul kommt ein Charakter mit einer eingebildeten Elektroallergie vor. In Wirklichkeit vermutlich so eine Art Überlastungspsychose. Oder auch die Störung durch einen nicht eingeschalteten Funkmast für Handy.

Aber zurück zum KFZ, ich wette weil man das KFZ positiv sieht, gibt es hier keine Beschwerden, während dies bei 5G als Symptom für die moderne Welt der Fall ist. Würde mich nicht wundern wenn die gleiche Gruppe, die 5G ablehnt, Atomkraftwerke fordert, weil ionisierende Strahlung nach deren Ansicht ja so ungefährlich ist. Dazu sei gesagt, dass die schädliche Wirkung von ionisierender Strahlung auch in geringen Dosen belegt ist, die von elektromagnetischen Felder geringer stärke dagegen nicht. Dafür gibt es derzeit keinerlei Belege. Radon im Keller ist definitiv gefährlich. 5G auf dem Dach nicht, weil man ohnehin im Funkschatten ist.

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#Wirtschaft: Jämmerliche Industrie – #INSM #IHK

Vor kurzem gab es im Fernsehen (WDR) ein Bericht, wo sich jemand von einem Gewerbebetrieb über die hohen Energiepreise beklagte.

Mein erster Gedanke war, ob der wohl Photovoltaik auf dem Dach und Energiespeicher hat? Denn mit der Kombination dieser plus Nutzung von günstigen Börsenpreisen kann man erheblich Kosten einsparen. Wobei natürlich auch Energieeinsparung Sinn macht.

Was natürlich auch in den Sinn kommt, warum Medien die dummen unfundierten Behauptungen größerer Organisationen oder von Einzelpersonen zu selten kritisch hinterfragen.

Das ist das mit Energie das gleiche, wie mit Bürokratieabbau. Wo auch unkonkrete Forderungen in Raum gestellt werden, die vielleicht gut klingen, aber wenn man genauer hinschaut fast immer der Allgemeinheit schaden. Auch angeblich günstige Energiepreise, subventioniert über Steuern sind keine Lösung für die Industrieprobleme. Man muss einfach innovativer werden, statt heute mit der gleichen Methode, wie vor hundert Jahren zu arbeiten. Bestes Beispiel sind hier die Zuckerwerke, die mit sehr viel Energieaufwand, genauso wie vor hundert Jahren mit Wasser den Zucker aus Zuckerrüben kochen. Vielfach sogar noch fossile Energieträger.

Industrie die nicht innovativ ist, sondern nur jammert, ist nicht wettbewerbsfähig, weil man nicht innovativ ist. Das liegt nicht an den Kosten in den Deutschland, sondern an fehlendem Mut für Veränderung. Man will einfach so weitermachen, wie immer, was allerdings in einer sich ständig ändernden Welt nicht geht.

Wird eigentlich Zeit, dass man dem Industriepopolismus etwas entgegensetzt.

Diese jämmerliche Industrie ist einfach nur peinlich.

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#VisionZero: Überholverbot bei Glätte und Schnee – #Verkehrssicherheit #Fahrrad

In den Nachrichten sind bei Schnee und Glätte immer wieder Überhol“unfälle“. Wobei das ja eigentlich keine Unfälle sind, sondern absehbare Ereignisse.

Das bei glatter Straße rasante Lenkmanöver, wie sie fürs Überholen notwendig sind, extrem riskant sind, ist offensichtlich. Dennoch gibt es immer wieder Bilder in den Medien von kaputten KFZ. Mein Mitleid mit solchen Rasern hält sich in Grenzen, allerdings kommen ja teilweise auch unschuldige Dritte zu Schaden.

Da die Raser von selbst nicht drauf kommen müsste die Regel gelten, dass bei Glätte und Schnee ein allgemeines Überholverbot gilt. Dadurch würden auch die Versicherungen entlastet für derartige Schäden am eigenen KFZ zu zahlen, wenn man so dumm war da einen „Unfall“ zu verursachen. Wer einen Termin hat muss dann früher losfahren und nicht sich und andere durch eine waghalsige Fahrweise gefährden.

Zumal aus meiner Sicht bei Glätte ohnehin Schrittgeschwindigkeit gilt.

Noch gefährlicher ist dies natürlich, wenn man auf einer eh schon schlechten Fahrbahn mit dem Fahrrad unterwegs ist.

Schnee auf Rad- und Gehwegen wird schnell zu Eis.

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Autos fahren ständig selbstständig? Können die bei den Medien kein Deutsch? #AUTOkratie #Motonormativity #WDR #NRZ

Manchmal fragt man sich, ob die Leute bei den Medien kein Deutsch können. Ich weiß Dünnes Eis für mich, allerdings mache ich nicht so offensichtliche Fehler. Bei mir sind Objekte nicht die Akteure.

Am 28.01.2025 titelte die NRZ auf der Titelseite:
„Auto fährt in
deutsches Bahnrad-Team“
angeblich wären die Radfahrer von einem Auto schwer verletzt worden. Auf der Titelseite stand nicht mit einem Wort, dass ein 89-jähriger Fahrer am Steuer saß. Das erfuhr man erst im Sportteil. Nicht schreibt die NRZ also die Unwahrheit, denn es war kein autonomes KFZ, sondern ein sehr alter Fahrer, der laut Artikel vermutlich nicht mehr richtig gucken konnte, man lässt wesentliche Informationen einfach weg. Und das ist ja auch kein Einzelfall. Auch der WDR beherrscht die Rechtschreibung nicht und titelt:
„Auto fährt in Wohnhaus in Unna – Fahrer schwer verletzt“
weiter wird behauptet:
„Bei einem schweren Unfall in Unna ist ein Auto gegen ein Wohnhaus gerast.
Dabei wurde der Fahrer schwer verletzt und kam ins Krankenhaus.“
und ebenfalls:
„Das Auto ist offenbar mit hoher Geschwindigkeit gegen die Hauswand des Bungalows gefahren. “

Es ist mir unverständlich, wie man so einen Unsinn schreiben kann. Da autonome KFZ in Deutschland noch nicht erlaubt sind und sogar der Fahrer erwähnt wird, hat dieser auch gehandelt. Niemand sonst. Der Täter sitzt am Steuer und ist nicht der Gegenstand KFZ. Offensichtlich beherrschen die Verantwortlichen in den Redaktionen nicht nur keine Rechtschreibung, sondern können auch nicht objektiv berichten.

Ist seriöse und korrekte Berichterstattung eigentlich zu viel verlangt?

Autos rasen nicht, dass sind die Fahrer.

Autos fahren nicht gegen Wände, dass sind die Fahrer.

Autos überfahren nicht Radfahrer, dass sind die Fahrer.

Zumindest in den beiden Artikel waren es Fahrer. Die Fahrer sind die Täter. Aus welchen Gründen die zu schnell oder unaufmerksam war, ist für die Überschrift erst einmal irrelevant. Es war jedenfalls deren Fehlverhalten, dass zu Sachbeschädigung oder Verletzten geführt hat.

Das Scheint beim Thema Auto eine echte Seuche zu sein, dass da plötzlich niemand mehr die Rechtschreibung beherrscht.

Niemand käme auf die Idee bei einem anderen Sachverhalt derartig wahrheitswidrig zu beschreiben. Warum macht man dies dann beim KFZ-Verkehr anders? Liegen hier die Scheuklappen bei der persönlichen Betroffenheit. Dass man selbst man Steuer hätte sitzen können und deshalb lieber schlechte Ausreden schreibt? Ganz nach dem Motto, ich bin doch gar nicht in die Wand gefahren, dass war das Auto?

Wer ein KFZ nicht so führt, dass es jederzeit unter Kontrolle ist, ist schuldig. Autos kommen auch nicht einfach von der Fahrbahn ab. Die werden zu schnell gefahren oder schlecht gesteuert. Verantwortlich ist immer die Person am Steuer, auch wenn man jemanden ausgewichen ist. Denn hätte man die Verkehrsregeln eingehalten, hätte man rechtzeitig anhalten können.

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Etikettenschwindel CDU und CSU – #Antichristen #CDU #CSU #Merz #Jesus

Die CDU und CSU geben der Abkürzung nach vor christlich zu sein, wenn man allerdings mal ins neue Testament guckt steht da nichts von Abschiebung und Zusammenarbeit mit Faschisten drin. Da steht auch nichts von Erpressung und Korruption. Wenn man sich das Verhalten anschaut wäre anstelle des C eine PP angebrachter. Denn die CDU und CSU würden einen linken Rebellen wohl eher einkerkern, wie man es ja auch bei der letzten Generation sieht, wo die Rechtspopolisten dieser Partei hart ins Gericht ziehen, während man sich zu den Bauern ganz anders verhält.

Nach der Abstimmung mit Faschisten im Bundestag, sind berechtigte Zweifel daran angebracht, dass diese Partei mit dem bayrischen Anhängsel demokratisch ist. Als müsste man das D streichen und Sozial ist das bayrische Anhängsel ja auch nicht, also bleibt bei korrekter Bezeichnung eigentlich nur eine PPU (Pontius Pilatus Union). Für mich sind die vom Verhalten her Antichristen, von wenigen öffentlich erkennbaren Ausnahmen abgesehen.

Der Vorläufer der CDU die Centrumspartei hat 1933 Faschisten zur Macht verholfen. Es ist zu befürchten das sich die Geschichte wiederholt und das macht mir als Demokrat Angst. Deshalb bleibt es diesmal wohl wirklich nur eine demokratische Partei zu wählen, die eine reelle Chance hat in den Bundestag zu kommen. FDP stimmt ebenfalls mit Faschisten und fällt damit und mit der Sabotage der Ampel weg. BSW kämpft für putin und stimmt ebenfalls mit Faschisten bzw. nicht gegen diese. Aktuell bleiben da nur noch Grüne, Linke und SPD, als halbwegs akzeptable Optionen.

Anders als im Leben des Brain sage ich hier, kein Kreuz für Merz!

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#VisionZero: Mindestbreiten von Gehwegen im Arbeitsschutz – #Fußverkehr

Zu Fuß unterwegs sein verbraucht viele Kalorien und ist gesund, allerdings ist die Infrastruktur oft suboptimal und zu schmal. In der StVO selbst gibt es keinen Vorgaben für die Breite von Gehwegen. In technischen Richtlinien gibt es zwar Vorgaben, die allerdings im Hinterzimmer ausgekaspert wurden und nicht öffentlich zugänglich sind.

Eigentlich kann man sich die Breite auch herleiten, aus der Breite der Personen bzw. für Gehweg zugelassene Fahrzeuge (Kinderwagen Rollstühle, manuelle Roller usw.) und dem Umstand, dass Begegnungsverkehr möglich sein muss.

In diesem Beitrag geht es allerdings um die Breite von Verkehrswegen für den Fußverkehr im Arbeitsschutz. Der Ansatz in der ASR A1.8 (PDF) richtet sich nach Personenzahl.

Anzahl der Personen => Mindestbreite
bis 5 => 0,90 m
bis 20 => 1,00 m
bis 50 => 1,20 m
bis 100 => 1,20 m
bis 200 => 1,20 m
bis 300 => 1,80 m
bis 400 => 2,40 m

Die Breiten sind für den öffentlichen Raum zu gering, allerdings ist das Grundprinzip richtig, da man hier aus der täglichen Personenzahl die Mindestbreite ableiten kann. Ein Weg, der nur von wenigen Personen genutzt wird, braucht nicht so breit zu sein, wie einer, wo täglich viele Personen unterwegs sind.

Die StVO bzw. die VwV-StVO müsste hier deutlich konkreter werden. Zumal die bei Radwegen längst der Fall ist. Dies irgendwelche undurchsichtigen Gremien zu überlassen, die außerhalb parlamentarischer Kontrolle einfach irgendwelche Werte festlegen, dass darf nicht sein.

Zugeparkter Gehweg ist auf jeden Fall zu schmal

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