#Duisburg: Warum gefährden die WBD Radfahrende und Gehende? – #Fahrrad #Rheinhausen #Gehweg

In Rheinhausen liegt die Kruppstraße als Verbindung von der Gaterwegbrücke zu Teilen von Logport I. Das heißt hier fahren LKW mit teilweise erhöhter Geschwindigkeit lang. Das ist schon gefährlich genug, wenn man den Gehweg bzw. Radweg benutzen kann.

Dass die WBD dann allerdings den Radweg und Gehweg vollständig blockieren geht gar nicht. Und bevor jetzt jemand behauptet die hätten Sonderrechte, ja habendie, nein berechtigt aber trotzdem nicht zum Blockieren von Rad- und Gehwegen.

§ 35 StVO ist hier ziemlich eindeutig.
„(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.“
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__35.html
Wer zwei Verkehrsflüsse vollständig blockiert und dadurch Radfahrende und Gehende erheblich gefährdet hat definitiv nicht die öffentliche Sicherheit und Ordnung gebührend berücksichtigt, sondern ist einfach nur bequem und egoistisch. Mich macht derartige Rücksichtlosigkeit ziemlich wütend.

Dazu kommt noch, dass viele denken, wenn die Wirtschaftsbetriebe das machen, mache ich das auch, was man ja an vielen Stellen in Duisburg sieht.Die Stadt Duisburg und die Betriebe haben eine Vorbildfunktion, stattdessen parkt selbst die Polizei auf Gehwegen.

Nur nicht den KFZ-Verkehrsfluss stören, alles andere scheint denen, die sich eigentlich vorbildlich verhalten sollten, egal zu sein. Das ist die reinste Verkehrsanarchie. Stellt sich mir die Frage, warum sollte ich an einer roten Ampel anhalten oder irgendwelche Schilder beachten, wenn sich nicht einmal die Repräsentanten der Stadt bzw. des Landes an die StVO halten?

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#Bahnsinn: Bahnhof schafft es nicht einmal el. Hinweistafeln richtig aufzuhängen – #Duisburg

Verspätung und schlechte Informationen ist man bei der Bahn gewohnt. Trotz der rechtlichen Vorgabe die Passagiere richtig und ausreichend zu informieren, klappt dies an vielen Stellen nicht.

Einen Extremfall sah ich vor einiger Zeit in Duisburg am Bahnsteig mit den Gleisen 1 und 2 (Bahnsteig 1/2). Ich kam von der seitlichen Halle mit dem Zugang zur U-Bahn und sah eine elektronische Hinweistafel, welche angekündigt hat, dass mein Zug (RE5) von Gleis 1 abfahren soll, obwohl die App sagte, dass er von Gleis 2 fahren soll.

Dass die elektronische Hinweistafeln in Duisburg immer wieder falsche Informationen anzeigen ist bekannt und erlebe ich immer wieder, diesmal war es aber anders, denn ein Stück weiter zeigte die Tafel genau die umgekehrte Zuordnung der Züge zu den Gleisen an.

Die Lösung ist hier wohl, dass die eine elektronische Hinweistafel nicht richtig herum angeschlossen wurde und deshalb falsche Informationen anzeigt.

Ich frage mich, wie oft deswegen schon Menschen in den falschen Zug gestiegen sind oder ihren Zug verpasst haben. Ebenso frage ich mich, warum das niemand vom Bahnhofsmanagement bisher aufgefallen ist. Oder haben die es nur noch nicht geschafft den Fehler zu beheben? Wobei dann die Tafeln zumindest abgeschaltet oder zugehängt sein müssten.

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#Petition zur Halterhaftung – #Fahrrad #Gehweg #AUTOkratie

Im Mai hatte ich eine Petition zur Halterhaftung eingereicht.

Die Reaktionen in verschiedenen Diskussionen waren sehr unterschiedlich. Die Reaktion des Petitionsausschusses des Bundestag fand ich dagegen blamabel. Denn diese spricht anderen Ländern scheinbar die Rechtsstaatlichkeit ab, weil es dort eine Halterhaftung gibt. Dabei gibt es für anderes Eigentum längst eine Eigentümerhaftung, auch bekannt als Verkehrssicherungspflicht. Nur bei KFZ tut man sich scheinbar mal wieder schwer. Es wird fast so getan als wären Halter heilig und dürfen nicht belangt werden, während Fuß- und Radverkehr darunter leidet. Man hat mir eine 6-wöchige Frist gegeben um etwas vorzubringen, das habe ich gemacht, auch wenn das wohl vermutlich nicht die Meinung ändern wird.

Meine Antwort an den Petitionsausschuss:

über die Antwort, welche gar nicht auf meinen Ansatz zum Bürokratieabbau eingeht bin ich verwundert. Erst einmal stellt sich die Frage, was meine Petition mit Lärmschutz an Straßen zu tun haben soll. Und dann eine angehängte Antwort für einen andere Petition ohne überhaupt konkret zu wissen, was genau beantragt wurde, obwohl sich die Antwort explizit darauf bezieht.

Die Argumentation in der kopierten Antwort ist nicht schlüssig.

Die Argumentation mit dem Rechtsstaatsprinzip lässt außer acht, dass auch anderen Länder Rechtsstaaten sind und dennoch eine Halterhaftung haben. Es kann also nicht mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar sein, zumal Grundrechte immer gegeneinander abgewogen werden müssen. Hier sind auf der einen Seite erhebliche Bürokratie, welche Arbeitskraft bei den Behörden binden, die dann für die Ahndung von Verkehrsvergehen fehlen, die andere behindern und gefährden. U. A. behinderte Menschen werden in ihrer Würde erheblich eingeschränkt wenn Falschparker die Gehwege blockieren und mit den Kosten des Verfahrens davonkommen. Gerade im Petitionsausschuss sollte man eigentlich wissen, dass kein Grundrecht ohne Schranken ist.

Die erwähnte Verhaltensänderung durch das Bußgeld wird auch erzielt, wenn der Halter dieses auferlegt bekommt, da er dann das Fahrzeug nicht mehr an Dritte verleiht oder nur mit Auflagen. Die Wirkung des Bußgeldes wird auf jeden Fall erzielt.

Der Halter eines KFZ ist ein Eigentümer, während der Fahrer ggf. nur ein Besitzer ist. Es gibt viele Fälle, wo der Eigentümer automatisch haftet, wenn niemand anderes benannt werden kann. Etwa wenn der Eigentümer eines Gebäudes nicht der Verkehrssicherungspflicht nachkommt. Warum sollte für ein Eigentum etwas anderes gelten, als für ein anderes Eigentum. Das ist von der Argumentation des Petitionsausschusses schon absurd. Selbst wenn man die Räumpflicht, als konkretes Beispiel für die Verkehrssicherungspflicht, auf einen Mieter übertragen hat, wird immer zuerst der Eigentümer angesprochen und haftet dann auch, wenn niemand anderes benannt wird.

Der Eigentümer eines KFZ hat die Schlüsselgewalt, damit ist sichergestellt, dass Dritte dieses nicht benutzen. Wenn der Eigentümer es dagegen Dritten, auch Familienmitgliedern überlässt, handelt es sich um eine Art von Vermietung/Überlassung. Das heißt der Eigentümer überlässt bewusst die Verfügungsgewalt an einen Dritten und hat damit auch die Sorgfaltspflicht, dass die Dritten sich genauso daran halten, wie der Eigentümer.

Das Fahrtenbuch wird nicht bzw. viel zu zögerlich eingesetzt, um eine Veränderung des Falschparkverhalten zu erreichen. Zumal „Bedeutende Zuwiderhandlungen“ ein unbestimmter Rechtsbegriff ist. Für mich wäre bereits Falschparken auf Gehweg mit einem Bußgeld von mind. 55 € eine bedeutende Zuwiderhandlung. Wobei sich aus meiner Sicht die gleiche Auskunftspflicht bereits aus dem mündlichen Mietvertrag ergibt. Ich wette hier gibt es nicht einmal eine Statistik, wie oft das Fahrtenbuch genutzt wird.

Die jüngste Rechtsprechung zum Falschparken und den Umstand, dass der Halter nicht einmal die Kosten des Verfahrens tragen muss zeigen deutlich, dass hier Behörden belastet werden mit Nachweisen.

Fakt ist, dass das aktuelle Verfahren trotz der erhöhten Bußgelder keine Verhaltensänderung bewirkt, wenn die Bußgelder und Punkte gar nicht ankommen.

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#Mönchengladbach: Entwurf zur kommunalen Wärmeplanung – #Duisburg #Klimaschutz

Am 14.06.2024 veröffentlichte die Stadt Mönchengladbach eine PM zur Offenlage der Wärmewende, In den Unterlagen kann ich zwar nichts zum Rückbau des Gasnetzes finden, was aus meiner Sicht zwingend erforderlich ist, aber zumindest macht man dort schon einmal einen Anfang. In Duisburg tut sich hier scheinbar gar nichts. Es kommt einem vor als wolle man hier weder Klimaschutz, noch Klimaanpassung praktizieren.

Ein interessanter Punkt in der PM ist das Thema Wasserstoff:
„Wasserstoff hingegen wird als Energieträger für Privathaushalte voraussichtlich zu teuer sein und kann deshalb vor allem für industrielle Abnehmer relevant werden.“
Zu deutsch wer jetzt noch eine „Wasserstoff-Ready-Gasheizung“ einbaut kann das Geld auch zum Fenster rauswerfen. Derartige Gasheizungen sind ein Märchen, damit Heizungsfirmen noch Altbestände loswerden können. Mittelfristig ist damit zu rechnen, dass das Gasnetz zurückgebaut wird bzw. die Leitung stillgelegt werden. Die Betriebskosten werden bei immer weniger Abnehmern immer mehr steigen.

Scheinbar ist Mönchengladbach recht schnell:
„Mönchengladbach gehört damit zu den Vorreiterkommunen in Sachen Wärmeplanung.“
Mal sehen wie langsam Duisburg ist. Der Vorteil wenn man früh dran ist, dass man mehr Toleranz für Fehler hat, denn je später man dran ist, desto mehr gute Beispiele gibt es.

Die Unterlagen sind hier zu finden.

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#Tempolimit nur für klimaschädliche KFZ – #Klimaschutz

Bekanntlich wird immer wieder ein Tempolimit zum Klimaschutz diskutiert. Die Autoideologische FDP lehnt das natürlich ab. Aber rein logisch gedacht müsste man ein Tempolimit nur für Verbrenner einführen, die klimaschädlich unterwegs sind. Sprich man könnte ein Tempolimit nur für Verbrenner einführen und würde dadurch alternative Antriebe automatisch fördern, ohne dass es irgendwelche Subventionen kostet.

Aber mit Autoschwurbelpartei FDP ist Klimaschutz wohl nicht machbar. Die wollen ja lieber mit Pommesöl fahren oder sonstigen komischen Ideen, die nicht wirtschaftlich sind und auch niemals sein werden.

Und wenn man bei Tempo 160 anfängt und jedes Jahr um 10 km/h senkt, dürfte die Nachfrage nach E-Autos ansteigen und damit auch das Angebot von Gebrauchten. Das wäre aber wohl zu sinnvoll für die FDP.

Tempolimit

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#Duisburg: Auch hier Fußverkehr nicht mitgedacht – #Exklusion #Autoschwurbelstadt #Friemersheim

Das Bild unten stammt von einer Kreuzung nach am Bahnhof Rheinhausen. Auf der einen Seite hat man eine Absperrung, welche die Überquerung verhindert auf der anderen Seite hat man Poller, die eigentlich Fahrradparkplätze sein sollen. Natürlich, wie in Duisburg üblich auf dem Gehweg.

Laut StVO muss man die Fahrbahn ja eigentlich auch auf kürzesten Weg überqueren. In dem Fall ist das praktisch nicht möglich. Dann im geraden Weg hat man einen Autoparkplatz. Zudem ist die Überquerung an der Stelle wegen der Biegung in der Straße ungünstig. Besser wäre hier natürlich ein Zebrastreifen, aber die Stadt will natürlich nicht KFZ-Verkehrsfluss beeinträchtigen, der Fußverkehrsfluss ist denen egal, wie üblich.

Ferner sieht man, dass jemand im Rollstuhl hier große Schwierigkeiten haben wird. Auch hier ist die Exklusion in Duisburg deutlich sichtbar. Man fragt sich, was die Planer sich dabei gedacht haben. Vermutlich nur Auto, Auto, Auto!

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#Duisburg: Ampel Gaterwegbrücke riesiger Rückstau – #Rheinhausen #Duisport

Im Februar war der letzte Post zur Ampel an der Gaterwegbrück, wo sich LKW zurückstauen und dann durch Bereiche abkürzen, die nicht zum LKW-Routenkonzept gehören und eigentlich für LKW gesperrt gehören. Wo die Stadt Duisburg sonst immer so Duisport hörig und LKW-freundlich ist, verwundert es mich, dass man noch immer nichts unternommen hat um den LKW-Verkehrsfluss zu verbessern. Denn am 14.06.2024 war der Rückstau mind. bis unter die Gatewegbrücke. Sicherlich gibt es da auch noch andere Stoßzeiten. Aber vermutlich hat sich die Stadt hier nie mit beschäftigt.

Dabei könnte nur mit etwas Farbe und einer besseren Ampelschaltung dafür gesorgt werden, dass der LKW-Verkehrsfluss deutlich verbessert wird. Zumal berücksichtigt werden muss, dass gerade volle LKW an Ampel deutlich langsamer anfahren.

Noch verwunderlicher ist, dass der Stadt dies ja nicht erst seit meiner Beobachtung bekannt ist, sondern schon deutlich länger.
Bereits mit Antrag DS 10-2167 „Ampelsteuerung der L473n“ hat die BV Rheinhausen eine Optimierung beauftragt (alle haben zugestimmt). Mir kommt es so vor, als wäre dies aber von der BV nicht richtig weiterverfolgt worden. Es gab dann erst im Mai 2015 wieder einen Antrag von der CDU DS 15-0496 „Übermäßiger Stau L473n an der Kreuzung L473n / Gaterweg / Friedrich-Ebert-Straße“. Der konkrete Zustand ist der Verwaltung als spätestens seit 2015 bekannt und wurde auch einstimmig von der BV beschlossen. Herr Krossa hat hier sogar noch konkretisiert, dass es eine längere Grünphase braucht. Der Antrag weist zudem auf eine Ausweichroute hin, die von LKW wegen des Staus genutzt wird. Weitere Anträge in der Richtung konnte ich nicht finden. Das stellt sich die Frage, was die Verwaltung seit damals gemacht hat und warum man bei der BV-Rheinhausen keine Beschlusskontrolle hat. Denn wenn die Umsetzung mehr als 9 Jahre dauert für eine einfach Änderung einer Ampelschaltung, dann liegt es an einer verschnarchten Politik, welche die Anträge nicht verfolgt und nicht nur an einer verschnarchten Verwaltung, die scheinbar ohne externen Druck nicht tätig wird.

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#FTI-Insolvenz und Rückschlüsse für den Urlaub – #Klimaschutz

Bekanntlich ist die Firma FTI Touristik GmbH insolvent und hat gemäß einer Pressemeldung alle Reisen und anderen Buchungen storniert. So kurz vor den Sommerferien ist das ärgerlich und zusätzlicher Stress.

Wenn man den Sachverhalt mal etwas analysiert kommen einige unschöne Dinge ans Licht.

1. Pauschalreisen, die überwiegen mit dem Flugzeug stattfinden sind abgesichert, Reisen bei denen man z. B. nur das Hotel gebucht hat, sind dagegen nicht abgesichert. Das heißt wer mit der Bahn anreist ist gearscht, weil Reisebüros nachhaltigen Urlaub kaum bis gar nicht anbieten. Klimaschädliche Reisen mit Flugzeug und Hotel sind dagegen abgesichert. Warum die Bundesregierung das so beschlossen hat ist mir unverständlich.

2. In einem mir bekannten Fall gab es eine Hotelbuchung mit einer 100 %igen Anzahlung viele Monate vorher und einem Entschädigungssatz von 90 % egal, wann man storniert. Das Hotel hat aber nie Zahlungen erhalten. Das stellt sich natürlich die Frage, was hat FTI Touristik GmbH mit dem Geld gemacht und für welche Leistung verlangt man einen Entschädigungssatz von 90 %? Es scheint sich aus meiner Sicht hier um eine Methode zu handeln mit der man billig an Geld kommen will. Quasi ein Kredit, welche über Reisebüros an FTI vermittelt wird. Allein der Entschädigungssatz von 90 % dürfte nach § 138 BGB sittenwidrig sein. Denn schließlich müsste für eine Entschädigung auch ein Schaden vorliegen. Wenn aber gar kein Geld transferiert wurde, sondern FTI Touristik GmbH sich auf dem Weg ein zinsloses Darlehen verschafft hat, liegt ganz sicher kein Schaden vor, sondern sogar ein Vorteil für das Unternehmen.

3. Der Umstand, dass FTI Touristik GmbH sich auf einem derartigen Weg Geld „leiht“ erweckt den Eindruck, dass es am Kapitalmarkt schwieriger war, wenn nicht sogar unmöglich. Dies erweckt bei mir den Verdacht, dass das Unternehmen schon bei der oben erwähnen Hotelbuchung insolvent war und sich mit „Kleinkrediten“ von Buchenden über Wasser hielt. Ich bin natürlich kein Jurist, aber für mich klingt das ein wenig wie Insolvenzverschleppung. Ich hoffe die zuständige Staatsanwaltschaft prüft dies.

4. Um zumindest einen Teil des Geldes zurückzubekommen muss man sich in die Insolvenztabelle eintragen, laut Verbraucherzentrale. Eine Anmeldung soll laut Seite von FTI derzeit noch nicht möglich sein, da man sich im vorläufigen Insolvenzverfahren befindet.

5. Aus All dem kann man nur einen Schluss ziehen. Man kann sich zwar im Reisebüro beraten lassen bucht dann aber das Hotel am Besten direkt, weil man sich im Zweifelsfall nicht auf das Reisebüro verlassen kann. Die kassieren nur Provision ab, was man natürlich von denen zurückfordern sollte, weil die Leistung nicht erbracht wird. Da darf man sich natürlich über eine Pleitewelle bei Reisebüros nicht wundern.

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#Duisburg: Agenten für Diktatoren in Grugahalle und Rheinhausenhalle – #Essen #AgentenfürDiktatoren

Am Samstag den 15.06. tagen die Agenten für Diktatoren also in der Rheinhausenhalle. Man erfährt es erst am Morgen aus der Zeitung davon. Bei der Grugahalle ist das wenigstens im Vorfeld bekannt. Wie sollen da Demokratische eine Gegendemo anmelden? Oder war das gar Absicht um mediale Aufmerksamkeit zu vermeiden? Vielleicht müsste hier die Stadt Duisburg beschließen, dass Parteiveranstaltungen in öffentlichen Gebäuden immer mind. eine Woche vorher öffentlich bekanntgegeben werden müssen. Dass der Zutritt der Presse immer gewährleistet sein muss. Und vor dem Hintergrund des Urteils eine neue Klausel zu Straftaten. Denn schließlich ist offensichtlich, dass wenn man eine derartige Klausel mit Vertragsstrafe zu den allgemeinen Bedingungen des Vertrags machen würde, die Situationen eine andere wäre, als wenn man die Vertragsbedingungen nachträglich ändern will. Und die Begründung wäre auch nicht so schwer, denn schließlich schädigen Straften den Veranstaltungsort und den Ruf der Stadt, sodass eine Vertragsstrafe durchaus angebracht ist, welche diesen Schaden kompensiert. Und schließlich würde dies dann natürlich für alle Parteien gelten.

Die Idee der Stadt Essen war gut, bloß die Umsetzung war schlecht, denn nachträgliche Vertragsänderungen müssen natürlich besonders gut begründet sein. Und die meisten Parteien dürften auch kein Problem mit derartigen Klauseln haben, denn schließlich stehen die meisten ja auch auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Erläuterung: Agenten für Diktatoren deshalb, weil die Arbeit für ausländische Interessen durch die Partei inzwischen belegt ist. Insbesondere das enge Verhältnis zu ruzzland zeigt sich an vielen Stellen, wie jüngst beim Verlassen des Bundestages beim Besuch des ukrainischen Präsidenten.

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#Duisburg: Extremfalschparken auf Gehweg – #Rheinhausen #LKW

Und mal wieder ein Fall von einem besonders rücksichtlose Menschen, der meint, dass es okay wäre mit einem schweren LKW rückwärts über den Gehweg zu fahren und diesen dann zum Ausladen zu blockieren. Erst einmal macht ein schwerer LKW den Gehweg kaputt und darf gar nicht darüber fahren ohne spezielle Erlaubnis. Zweifelhaft, dass diese hier vorliegt. Teilweise dürfen sogar PKW nicht den Gehweg queren. Nämlich dann, wenn das Gewicht über 2,8 t liegt.

Das einzige, was mich hier ärgert ist, dass das Bild das Nummernschild nicht richtig erkennbar zeigt, ansonsten hätte der Niederländer zumindest theoretisch 80 € und einen Punkt bekommen, da das definitiv Falschparken mit Gefährdung ist.

Was das Ordnungsamt Duisburg daraus macht weiß man natürlich nicht.

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HP sorgt scheinbar durch Software fürs Wegwerfen von Druckern – #Greenwashing

Ich habe einen alten HP Deskjet F2180, der hat insbesondere seit der Umstellung auf Windows 10 Schwierigkeiten beim Drucken gemacht. Oft kam nur eine Seite ohne Probleme raus, bei den anderen Seiten gab es Fehler im Druckbild.

Inzwischen habe ich auf Linux umgestellt und plötzlich kann ich problemlos auch 10 Seiten hintereinander ohne irgendwelche Problem mit Top Druckbild drucken.

Mein Schluss daraus ist, dass entweder der Treiber von HP schlecht programmiert ist oder absichtlich ein schlechtes Druckbild erzeugt wird, damit man sich einen neuen Drucker kauft.

Bei einem HP Photosmart C3180 gab es für Windows 11 scheinbar keinen Treiber. Mit einem Trick habe ich es trotzdem geschafft diesen zum Laufen zu bringen. Hier ist mein Eindruck, dass obwohl die Software der neueren Drucker dieser Reihe kompatibel ist, man die Nutzung den Menschen verweigert, um neue Drucker zu verkaufen, auch wenn das alte Gerät noch problemlos funktioniert. Aus meiner Sicht sollte man mal rechtlich gegen die Verschwendung durch HP Vorgehen, denn ohne Not wird hier Technik weggeschmissen und Müll produziert, damit eine Firma unnötige Drucker verkaufen kann, obwohl die Alten noch funktionieren.

HP ist für mich ein Ressourcenverschwender, der allenfalls in Hinblick auf Nachhaltigkeit Greenwashing betreibt.

Man sollte endlich etwas gegen Obsoleszenz durch Software tun. Dies gilt auch für andere Geräte, die bei Windows nur noch mit Tricks funktionieren, damit man sich neue Software kauft.

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#Warnemünde: Brauchbare Fahrradständer – #Fahrrad

An der Ostseeküste in Warnmünde, fand ich die auf dem Bild gezeigten Fahrradständer. Von der Form her kann man das Fahrrad dort prima anschließen. Die Felgen werden nicht geschädigt und der Rahmen kann gut mit dem Ständer verbunden werden.

Der einzige Punkt, der etwas ungünstig ist, ist die Befestigung am Boden, mit einem Innensechskant erscheint mir das sehr leicht zu lösen, sodass man das Fahrrad samt Ständern entfernen könnte.

Jedenfalls im Vergleich zu vielen anderen Ständern erscheint mir dieser gut nutzbar.

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#Antiidiotika: Bildung und Fakten

Gegen die zunehmende Neigung einiger Menschen nur noch zu Lügen, helfen die Antiidiotika Bildung und Fakten. Allerdings nur bedingt, denn meist kommt die nächste Schwurbelwelle schneller über die Allgemeinheit, als man diese mit Fakten widerlegen kann. Deswegen kommt der Bildung und insbesondere der Medienbildung eine wichtige Rolle zu. Leider mangelt es daran, was man an der zunehmenden Popolarität* von Schwurbelparteien erkennbar. Die können noch so einen Unsinn erzählen, einige wählen die trotzdem oder gerade deswegen. Nicht weil die Bildung fehlt, sondern auch natürlich aus Bequemlichkeit. Nette Lügen zu glauben ist einfach angenehmer, als sich mit den unangenehmen Fakten auseinanderzusetzen. Auch deshalb machen sich Parteien, die ehrlich sind, mitunter nicht sonderlich beliebt, andererseits muss man vielleicht auch überlegen, ob man Geschwurbel nicht mit anderen Methoden begegnen kann. Vielleicht Sarkasmus oder gar Satire.

*Absicht

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Beschwerde: Nichtfreigabe Fernverkehr bei extremer Einschränkung Nahverkehr – #Bahnsinn

Weder dem Bundesverkehrsministerium, noch dem EBA liegen Informationen vor, warum die Bahn auf einem Hauptkorridor (Duisburg Düsseldorf) den Nahverkehr wegen einer Baustelle extrem einschränkt und nicht den Fernverkehr freigibt.

Den VRR fragte ich ebenfalls und bekam folgende Auskunft:
„Konkrete Gründe liegen der VRR AöR nicht vor. Wir können Ihnen jedoch mitteilen, dass die DB Fernverkehr AG nicht zur Freigabe verpflichtet ist. Zuletzt im Zusammenhang mit dem RE11-Ausfall haben wir mir der DB Fernverkehr AG verhandelt und es wurde – auch gegen Kostenerstattung – jede Freigabe selbst von üblicherweise schwach nachgefragten Leistungen abgelehnt.“
https://fragdenstaat.de/anfrage/gruende-nichtfreigabe-fernverkehr-baustelle-zwischen-duisburg-und-duesseldorf/#nachricht-911013

Die Bahn als Gesamtkonzern verursacht durch eine Baustelle eine Verkehrsverringerung, was es Pendelnden extrem schwer macht halbwegs verträglich zur Arbeit und nach Hause zu kommen. Die zwei verbleibenden Verbindungen im April und Mai von insgesamt normalerweise 9 Verbindungen pro Stunde, waren völlig überfüllt und dadurch extrem verspätet. Weil Ein- und Aussteigen deutlich länger als üblich gedauert hat. Zudem fielen immer wieder Teilstrecken aus.

Die Bahn hat nicht auf mein Schreiben (01.05.2024) reagiert bzw. dieses nur an das „Servicecenter Fahrgastrechte“ weitergeleitet. Der VRR gab folgende Auskunft:
„Wir haben Ihre kritischen Hinweise zur Prüfung an unsere Fachabteilung weitergegeben und die Information erhalten, dass eine situative Freigabe des Fernverkehrs im Rahmen der geschilderten Situation nicht erfolgt ist und letztendlich im Entscheidungsbereich des Fernverkehrsbetreibers und nicht beim VRR liegt. Darüber hinaus können wir Ihnen mitteilen, dass aktuell bereits das Maximum an Zugleistung fährt, welches DB InfraGo (ehemals DB Netz AG) auf der bezeichneten Trasse im Rahmen der baustellenbedingten Einschränkungen freigibt.“

Wenn der Fernverkehr bei solchen Sperrungen nicht freigegeben wird, dann darf der halt für den Zeitraum der Sperrung nicht erfolgen und nur Nahverkehr fahren, damit eine ausreichende Taktdichte und Transportkapazität zur Verfügung steht. Es wäre hier eigentlich am Eisenbahnbundesamt zu handeln, aber offensichtlich mutet man lieber Ausfälle und Verspätungen zu, als die Auswirkungen von Baustellen so zu reduzieren, dass sie erträglich bleiben, obwohl dies möglich wäre. Offensichtlich ist die Verkehrswende nicht gewünscht.

Dass man hier halblehre Fernverkehrszüge fahren lässt, während man sich im Nahverkehr in verspätete Sardinenbüchsen quetscht ist inakzeptabel. Da die nächste Baustelle bestimmt kommt erwarte ich, dass man hier endlich handelt und für eine adäquate Mobilitätsversorgung sorgt, welche der Strecke angemessen ist. Denn trotz Baustelle wäre dies möglich gewesen, aber scheinbar nicht gewünscht.

Bahnhof Flughafen Düsseldorf

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#Duisburg: Blitzen bringt nichts gegen LKW – #Duisport

Wie Gesprächen entnehmen konnte, bringt bei LKW ein Blitzer nicht sonderlich viel, da die LKW-Fahrenden scheinbar sehr gut vernetzt sind und sich der Verkehr recht schnell auf andere Routen verlagert. Vermutlich würde eine Blitzeraktion in Kombination mit einem Mithören des LKW-Funks wertvolle Hinweise liefern, was passiert und wie sich die Information ausbreitet. Man sollte annehmen, dass das Ordnungsamt bzw. die Polizei dies auch machen würde, aber entweder machen die das nicht oder nutzen die Daten nicht für ihr weiteres Vorgehen. So oder so erscheint es mir nicht ausreichende Kontrollen zu geben, die auch eine Auswirkung auf LKW-Transit-Verkehr zu haben.

Folglich scheint nur eine durchgehende Kontrolle wirksam zu sein und wenn es die Stadt nicht selbst macht, muss die Bevölkerung die Sache in die Hand nehmen und fotografieren.

LKW Fahrverbot werden in Duisburg regelmäßig missachtet

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#Duisburg: Vollpfosten im Verkehrsbereich – #Rheinhausen #Fahrrad #Radweg

Die Rücksichtslosigkeit der Stadt Duisburg gegenüber Rad- und Fußverkehr ist bekannt. Und egal, wie oft man unterwegs ist, man findet immer neue Beispiele. Neulich sah ich dann diesen Vollpfosten in Rheinhausen.

Mitten im Rad-Geh-Weg (Mischweg) stand der. Dass man so etwas besser am Rand hinstellt, auf die Idee ist man bei der Stadt scheinbar nicht gekommen. Man kommt zwar halbwegs vorbei, aber trotzdem ist das sehr rücksichtslos. Niemand käme beim KFZ-Verkehr auf die Idee eine Schild auf die Fahrbahn zu stellen. Beim Mischweg, setzt offensichtlich bei den Verkehrsplanern die geistige Umnachtung ein. Und das an einer Stelle, wo sich auch noch eine Querungshilfe findet. Noch nicht einmal eine Kennzeichnung durch Reflektormaterial gibt es.

Da verwundert es irgendwie nicht, dass sich auf dem Vollpfosten ein Aufkleber befindet mit dem Spruch: „Vollpfosten Duisburg per Rad – Ein echtes Erlebnis“, ein Spruch der wohl sehr sarkastisch gemeint ist. Die Grafik soll wohl den Zustand symbolisieren.

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Wann handelt Duisburg und setzt Fußverkehrsrecht durch? – #Schwarzparker #Gehweg #Autoschwurbelstadt #Duisburg

Das Schwarzparker-Urteil wurde am Donnerstag verkündet und die Reaktionen fallen höchst unterschiedlich aus. Die PM des VCD (siehe unten) und auch die Reaktion vom FUSS e. V. sind positiv, was aber nicht verwunderlich ist, da sich beide Vereine für die Rechte von klimafreundlicher Mobilität und damit auch für den Fußverkehrsfluss einsetzen.

Das BVerwG schreibt dagegen eine neutralere PM. Wobei es hier gilt das schriftliche Urteil abzuwarten, wo hoffentlich dann auch konkretere Punkte drin stehen.

FUSS e. V. hat hierzu einen FAQ erstellt.

Die NRZ hatte dagegen heute morgen einen Fakenewsartikel unter dem Titel „Zehntausende Stellplätze in Gefahr“ und führte auch im Artikel viel Autoquatsch auf. Scheinbar täuscht die NRZ zwar differenzierte Berichtserstattung im Zusammenhang mit KFZ vor. Berichtet bei näherer Betrachtung aber extrem einseitig. So wird Fehlverhalten im Verkehr regelmäßig als Sünde verharmlost und heute wurde dann behauptet, dass Parkplätze bzw. Parkmöglichkeiten wegfallen würden, aber man noch nicht wüsste wie viele das wären. Das ist natürlich eine eindeutige Lüge. Denn durch die Durchsetzung der Verkehrsregeln fällt nicht ein Parkplatz weg. Schwarzparken war nie zulässig und gibt hier weder Park- noch Stellplätze noch irgendetwas außer unzulässig okkupierten Raum. Wer sich ein KFZ kauft muss sich halt auch um die Lagerung kümmern und nicht die Allgemeinheit. Wobei die Lösung für sogenannten Parkdruck ziemlich einfach ist, Parkgebühren mit limitierter Anzahl von Parkausweisen, welche der wirklichen Anzahl an Parkplätzen entspricht. Der Rest muss sich halt eigenverantwortlich und marktwirtschaftlich um eine Lagermöglichkeit kümmern. Es ist nicht die Aufgabe der Allgemeinheit kostenfrei Platz für die Lagerung von Privatsachen zur Verfügung zu stellen.

Aus meiner Sicht ist das Urteil ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, fragt sich bloß, was Autoschwurbelstadt Duisburg daraus macht.

PM VCD

Gehwegparken: BVerwG räumt Betroffenen Anspruch auf Handeln der Kommune ein – VCD fordert: Parkende Autos runter vom Bürgersteig!

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat heute einen sechsjährigen Rechtsstreit beendet und klargestellt: Kommunen müssen das illegale Gehwegparken ahnden, wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt! Geklagt hatte eine Bürgerinitiative gegen die Stadt Bremen. Der ökologische Verkehrsclub VCD begrüßt das klare Urteil und erwartet eine Signalwirkung. Alle deutschen Städte, die beim Gehwegparken die Augen zugedrückt haben, müssen jetzt umdenken. Kerstin Haarmann, Bundesvorsitzende des VCD, kommentiert.

“Auch wenn es vielen wie ihr Gewohnheitsrecht erscheint: Parkende Autos haben auf Gehwegen nichts verloren, Kommunen müssen dagegen vorgehen. Dies hat das BVerwG nun letztinstanzlich bestätigt. Jahrelang wurde das Gehwegparken von den Behörden geduldet und kaum geahndet. Dabei müssen alle sicher von A nach B kommen können, auch wenn sie zu Fuß unterwegs sind. Parkende Autos, die den Gehweg verengen, sind für Menschen mit Kinderwagen mit Rollator oder im Rollstuhl eine schwere Einschränkung.

Relevant für die Sicherheit ist das illegale Parken auch über Unterflurhydranten oder über Absperrhähnen für Wasser und Gas. Diese befinden sich in der Regel auf den Gehwegen. Wenn es brennt, kann der freie Zugang zu diesen Einrichtungen Leben retten. Ist er versperrt, kann die Feuerwehr nicht löschen oder es drohen Gasexplosionen. Immer wieder beklagen Feuerwehrleute, dass Falschparker Hydranten versperren. Damit ist jetzt Schluss.

Der VCD fordert die Kommunen auf, die Straßenverkehrsordnung ab sofort durchzusetzen. Es kann nicht sein, dass jahrzehntelanges Wegschauen die Autofahrer*innen begünstigt, während viele andere Nachteile in Kauf nehmen müssen. Kommunen sollten das Urteil auch nutzen, um im Rahmen eines städtischen Mobilitätskonzepts ein aktives Parkraummanagement einzuführen. So kann das Parken effektiver gesteuert und der Parkdruck verringert werden, gleichzeitig verringert es Konflikte und erhöht die Verkehrssicherheit für alle.“

Zum Hintergrund: Die Entscheidung des BVerwG finden Sie hier. Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Gehwegparken eindeutig: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern ggf. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt“ (§ 42 StVO, Zeichen 315 Parken auf Gehwegen). Dies ist nach allgemein anerkannten Regeln der Technik eine Mindest-Gehwegbreite von 1,80 m.

Schwarzparken auf Gehweg Symbolbild

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Absurde Menschheit

Führt Kriege im Namen von Frieden.
Vernichtet sich selbst für temporären Luxus.
Beutet aus und wundert sich über die Konsequenzen.
Mordet aus Gier und anderen niederen Beweggründen, wie Macht.
Versteht nicht die Ohnmacht, die dem unweigerlich innewohnt.
Verweigert sich Veränderungen, weil es daran erinnert, dass sich alles ändern wird und sie nur ein Wimpernschlag sind.
Und jene die Äonen sehen und denken können müssen erdulden diese Kurzsichtigkeit.
Wenn man die Vergangenheit sieht, sieht man die Zukunft, denn Dummheit ist zur Wiederholung verdammt.

Die Menschheit schafft sich ab durch Dummheit und Egoismus.

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Überraschungseinkauf bei Kaas

Es gibt Geschäfte, da sucht man lange nach etwas bestimmten. Beim Kaas Frischedienst weiß man vorher nie was einen genau erwartet. Es gibt hier kein beständiges Sortiment, sondern immer wieder andere Produkte. Teilweise exotisches und teilweise das was man von anderswo bereits kennt.

Meistens ist es auch günstiger. Aber viel interessanter finde ich, dass man hier auch mal Produkte bekommt, nach denen man anderswo lange suchen müsste oder nie drauf kommen würde die mal auszutesten.

Die Abbildung zeigt zum Beispiel Erdnussbutter mit Choco bzw. mit Honig. Da wäre man so im Laden nie drauf gekommen nach zu suchen. Oder auch nur zu vermuten, dass es so etwas gibt.

Außerdem ist die Nutzung von Restposten und Überproduktionen natürlich auch nachhaltiger. Aber zugleich hat man im Alltag sogar beim Einkaufen etwas Überraschendes ohne stundenlang durch einen großen Supermarkt laufen zu müssen.

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Kirche in #Düsseldorf hisst Pride-Flagge – #Köln

Bekanntlich ist der Bischof von Köln eher rückständig und wenig aktiv im Sinne von Nächstenliebe. Vor einigen Wochen verbat er einem Priester die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare.

In dem Zeitraum wurde in Düsseldorf an zumindest einer Kirche eine Prideflagge gehisst, so als wollte man dort dem Bischof in Köln einen metophorischen Stinkefinger zeigen.

Jesus soll gesagt haben, Liebe den Nächsten, wie dich selbst. Und ebenfalls soll der Mensch nach Gottes Ebenbild geschaffen sein. Also auch schwul. Aber statt die Prüfung der Toleranz anzunehmen, versagen viele Menschen bei dieser Prüfung.

Man muss nicht so leben, wie andere, wenn man aber nicht zu Toleranz fähig ist, also nicht die andere Wange hinhalten kann, dann hat man die Botschaft nicht verstanden und verliert sich im Kleingedruckten. Man sieht nicht das große Ganze, was unabhängig von der eigenen Weltanschauung für alle gilt: „Toleranz, solange es niemanden gefährdet, bedroht oder verletzt.“

Hass und Hetze verletzen und tragen die Saat der Vernichtung in sich.

So wie ihr über andere richtet, so richtet ihr zugleich auch über euch selbst.

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#Arschparken: Wohnmobil auf Gehweg – #RuntervomGehweg #Fußverkehrsfluss

Mal wieder ein Beispiel für Arschparken. In diesem Fall parkt in Rheinhausen ein Wohnmobil in einer Sackgasse auf einem Parkplatz, der für das Fahrzeug viel zu kurz ist. Das Fahrzeug ragt sowohl nach vorne ein bisschen und nach hinten sehr weit über den Parkplatz hinaus. Davor ist nicht so schlimm, weil da nur Fahrbahn ist, dahinter ragt das Fahrzeuge extrem weit über den Gehweg und eng diesen so stark ein, dass jemand im Rollstuhl nicht mehr durchkommt. Also ein extrem rücksichtsloses Verhalten. Über dem polnischen Nummernschild hing auch ein Aufkleber mit „Angles Morts“, was ich mit Todesengel übersetze.

Primär ist der Stadt Duisburg der Vorwurf mangelnder Rechtsdurchsetzung zu machen, der diesen Zustand über zumindest mehrere Tage geduldet hat. Möglicherweise wurde dort sogar gecampt. Die Störungen des Fußverkehrsfluss, werden anders behandelt als jene des KFZ-Verkehrsfluss.

Und natürlich erfüllen die zuständigen Stellen nicht die Reinigungspflicht für den Gehweg.

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ÖPNV-Beratung – #Verkehrswende

Da regelmäßig Menschen behaupten, dass es mit dem ÖPNV keine gute Verbindung gäbe und für mich das ganz klar eine Ausrede für Faulheit bzw. Bequemlichkeit ist, habe ich mir mal überlegt, ob man da nicht mal eine Beratungsaktion machen sollte. Sprich Start und Ziel wird angegeben und man such die günstigste Verbindung heraus unter Nutzung von ÖPNV, Fahrrad und Gehen. Denn oft geben solche Personen nur die direkte Verbindung ein und berücksichtigen nicht, dass es manchmal andere Verbindungen gibt, die mitunter deutlich schneller sind, aber nicht auf der Hand liegen.

Fakt ist, man kommt überall mit ÖPNV hin, aber nicht überall gut.

Deshalb biete ich auch eine kleine Beratung an.

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#Gardena: 25 Jahre Garantie für Fugenbürste? – #Verbraucherschutz

Ein wenig Ordnung muss schon sein, selbst wenn die Beete wild wuchern. Das heißt um eine Fugenbürste kommt man nicht herum, wenn man nicht zu Gift oder Brennern greifen will. Man könnte natürlich auch niederknien und die Fugen auskratzen, was aber aufwendiger ist.

Als ich nun eine neue Fugenbürste von Gardena kauft, verwunderte mich, dass dort etwas von 25 Jahre Garantie stand. Dies ist für mich dann doch schon etwas unverständliches. Auf die Stile usw. kann man mit Sicherheit 25 Jahre Garantie geben, aber auf eine Fugenbürste definitiv nicht. Die hält bei regelmäßiger Nutzung nicht einmal 5 Jahre.

Ich würde dieses unklare 25 Jahre Garantie als Verbrauchertäuschung sehen. Und was nützt es wenn die Kupplung 25 Jahr hält aber die Bürste na 2 Jahren nicht mehr funktioniert? Man kann die Fugenbürste ja nicht mehr nutzen.

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Radioaktive Paranüsse – #Strahlenschutz

Neben der Radioaktivität bei AKW, Medizin und Flugreisen gibt es auch einige Nahrungsmittel, die besonders hohe Dosen haben. Diese Strahlenbelastung ist vielen gar nicht bewusst, aber durchaus vorhanden.

So ist Radium, bei Paranüssen laut BfS nicht unproblematisch. Und hier handelt es sich keineswegs um künstliche Radioaktivität durch irgendwelche AKW-Katastrophen, sondern um natürlich vorkommende.

An der Stelle will ich nur verdeutlichen, das um uns herum und auch in uns Radioaktivität ist, auch vor AKW war das schon, allerdings erhöhen künstlichen Dosen natürlich die Belastung und Atomkatastrophen belasten zusätzlich, was das statistische Risiko erhöht. Gerade deswegen muss man sich auch dem Umstand bewusst sein, dass alles strahlt.

Bild von einer Anti-AKW-Demo

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#Duisburg: Beim Zugang zum Stadtpark Gehende nicht mitgedacht? – #Rheinhausen

Der Zugang zum Stadtpark Rheinhausen von der Rheinstraße und der Gehweg parallel zur Gartenstraße wird derzeit neu gemacht. Wie in Duisburg nicht anders zu erwarten hat man Fußverkehr nicht mitgedacht. Der Zugang zum Stadtpark ist die Verlängerung der Fahrbahn der Rheinstraße, anstelle die Gehwege entsprechend zu Verlängern, müssen Gehende weiterhin die Fahrbahn schräg überqueren, obwohl dies nach StVO eigentlich nicht zulässig ist.

StVO § 25
„(3) Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten.“

Einmal mehr hindert die Stadt Duisburg einen an der Einhaltung der Verkehrsregeln, weil der Fußverkehrsfluss nicht mitgedacht wird.

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#Falschparken: Gratismentalität und „Aber die Radfahrer…“ in Leserbriefen – #Duisburg

Gestern waren in der Zeitung zwei Leserbrief von Menschen, die scheinbar Falschparken. Eine Helga B. im Lokalteil und ein Holger R. im Hauptteil. Im ersten Leserbrief ging es um den Anzeigenhauptmeister in Duisburg und Falschparker (Gefährder und Behinderer), Helga B. schreibt dazu sinngemäß, wie rücksichtslos sich angeblich die Radfahrenden verhalten. Das mag alles sein, aber möglicherweise sind das ja genau die Menschen, die den PKW falsch auf den Gehweg abgestellt haben und jetzt mit dem Fahrrad unterwegs sind. Davon abgesehen entschuldigen Mörder auch nicht für einen Bankraub.
Mal abgesehen davon ist die Fahrradinfrastruktur in Duisburg miserabel.

Auch Holger R meckert wegen Radfahrenden, wobei ich mir nicht sicher bin, ob er überhaupt die Verkehrsregeln kennt und zum Beispiel weiß, dass einige Einbahnstraßen für Radfahrende freigegeben sind. Aber so richtig stellt er seine Gratismentalität ins Schaufenster, wenn er schreibt:
„Wird dann auch gegen die Städte geklagt, ausreichend Parkraum zur Verfügung zu stellen? Oder sollen die Bewohner ihre Autos mit aufs Zimmer nehmen?“
Holger R. meint doch allen ernstes, dass Städte ihm einen Lagerplatz für seine Blechkiste zur Verfügung stellen müssten. Es gibt kein Gesetz, dass dies verlangt. Und ja er müsste es mit auf sein Zimmer nehmen, wenn keine Garage oder einen Stellplatz gemietet hat. Genau wie jeder Radfahrer, dass Fahrrad in den Keller schleppen muss oder sonstwie eine Abstellmöglichkeit mietet.

Ich finde die Gratismentalität von Autofahrenden einfach nur zum Kotzen. Wird Zeit, dass man die Subventionen endlich streicht. Und die Presse druckt solche schwurbligen Meinungen auch noch als Leserbrief ohne die Fakten klarzustellen.

Falschparken Symbolbild

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#Duisburg: Nicht Fehlverkehr, Absichtsverkehr – #Greiwing #Duisport

Die Verwaltung in Duisburg redet oft von LKW-Fehlverkehren, etwas wenn es um Flutweg oder Jägerstraße geht. Nach Gesprächen mit Betroffenen, aber auch eigenen Recherchen ist mir inzwischen klar, dass man damit der Belastung nicht Rechnung trägt.

Korrekt müsste man hier zwischen Fehlverkehren, also jenen LKW, die nicht bewusst eine Route wählen, die eigentlich nicht vorgesehen ist und jene, die absichtliche diese Strecke fahren. Die Firma Greiwing ist ein Beispiel für derartige Absichtsverkehre. Diese fahren mit voller Absicht durch die Jägerstraße, weil es der kürzere Weg ist. Gegen solche Absichtsverkehre hilft ein freiwilliges Routenkonzept, wie es der Stadt Duisburg vorschwebt rein gar nichts. Zumal es ja auch derzeit schon Pläne gibt, auf welchen die freiwilligen Routen zu sehen sind.

Es ist unverständlich, warum man nicht den LKW Transitverkehr auf die dafür vorgesehenen Routen zwingt. Gerade bei einer Logistikstadt, wie Duisburg ist dies einfach und rechtlich zulässig, wenn man denn will.

LKW der Firma Greiwing

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#Bahnsinn: Schrödingers-Bahn-App

Wenn man die Bahn-App nutzt werden einem immer wieder seltsame Dinge angezeigt. In diesem Fall muss ich einfach eine Screenshot machen. Die Schrödinger Gleichung steht für die Unschärfe, welche Schrödinger damals am Gedankenexperiment einer Katze verdeutlichte.

Scheinbar gibt es bei der Bahn Nerds, die solche Eastereggs verstecken und damit eine Situation erschaffen, wo man den Anschluss sowohl erreicht, wie auch verpasst und das zum gleichen Zeitpunkt. Oder sollte das am Ende doch keine Überraschung sein, sondern eher nur ein Bug?

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#SPD lügt beim #Klimaschutz

Es ist Wahlkampf und da wird natürlich gelogen. Laut Plakat setzt sich die SPD angeblich für „gutes Klima“ ein, nur ist das natürlich gelogen, denn gutes Klima heißt automatisch soliden Klimaschutz und man merkt ständig, dass die SPD in der Bundesregierung nicht für Klimaschutz steht. Vielleicht noch etwas mehr als die FDP, aber nicht viel.

Und auch auf lokaler Ebene steht die SPD für Flächenfraß und andere klimaschädlichen Aktivitäten, die allenfalls mit etwas Greenwashing übertüncht werden. Man denke nur die ganzen Baumfällaktivitäten und die Abschaffung der Baumschutzsatzung ohne einen Ersatz. Zweifelhaft, dass da noch einmal etwas kommt, was für Kühlung der Stadt sorgt.

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#Duisburg: Blitzerankündigung der Stadt gefährdet Menschenleben – #Autoschwurbelstadt

Die Stadt Duisburg veröffentlicht u. a. in der NRZ Hinweise, wo Blitzer stehen. Die Polizei kündigt inzwischen Kontrollen nicht mehr an:
„Die subjektive Entdeckungswahrscheinlichkeit ist ein wesentlicher Einflussfaktor für regelkonformes Verhalten der Verkehrsteilnehmenden.“
Sprich, wenn man die Kontrollen mit Straßenangaben ankündigt, verringert sich logischerweise die subjektive Entdeckungswahrscheinlich in den Köpfen der Raser. Dass die Stadt Duisburg es dennoch macht verwundert.

Dieser Umstand hat bei mir dazu geführt mal nachzufragen, die vollständige Antwort ist unten angefügt, man ist beim Ordnungsamt Duisburg folgender Meinung:
„Aus hiesiger Sicht dienen die Ankündigungen der Kontrollen der Prävention und sollen generell die Aufmerksamkeit und Sensibilität der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr steigern.“
Auf welcher Basis man zu diesem Schluss kommt und wie die Ankündigung der Prävention dienen soll ist mir nicht plausibel. Wie kann eine Ankündigung von Kontrollen der Prävention dienen? Damit weichen Raser allenfalls auf andere Strecken aus und gefährden/töten dort Menschen oder fahren temporär regelkonform. Wie die Fachstrategie der Polizei NRW richtig feststellt. Man kann dies deutlich bei festen Blitzern sehen, wo davor abgebremst und danach wieder beschleunigt wird. Eine Eingrenzung, wo geblitzt wird, reduziert die subjektive Entdeckungswahrscheinlichkeit erheblich.

Wenn man unterwegs sieht man ständig diverse Verstöße, angeblich hat das Ordnungsamt nicht genug Zeit um alle zu verfolgen. Zum Teil stimmt das vielleicht sogar, aber wenn man genug Zeit hat um täglich den Medien die Blitzer aufbereitet mitzuteilen, scheint man nicht gewillt vollen Personaleinsatz zu bringen für die Verfolgung von Verstößen.

Aus der Bevölkerung bekomme ich zudem mit, dass Raser auf andere Routen ausweichen, wenn geblitzt wird. So können einige sogar anhand der Anzahl der Raser feststellen, dass heute an einer bestimmten Stelle geblitzt wird ohne den Blitzer auch nur zu sehen. Dies hängt sicherlich nicht zuletzt mit der Ankündigung zusammen.

Raser gefährden Dritte. Bereits 1 km/h zu viel kann dabei den Unterschied zwischen Leben und Tod ausmachen. Wird durch eine Ankündigung die subjektive Entdeckungswahrscheinlichkeit gesenkt, steigt die Gefährdung für Dritte und wenn in mein Recht auf körperlicher Unversehrtheit eingegriffen wird.

Für jegliches Verwaltungshandeln gibt es eine Rechtsgrundlage. Und für eine derartige Bevorzugung von Autofahrenden gegenüber anderen Menschen, die sich nicht an Gesetze halten, braucht es selbstverständlich eine ausdrückliche Rechtsgrundlage. Oder kündigen Sie auch an anderen Stellen an, dass Sie vorbeikommen zur Kontrolle?

Aber wie man immer wieder merkt ist die Stadt Duisburg offensichtlich nicht an Verkehrssicherheit und Prävention interessiert, dazu wird einfach zu viel rechtswidriges Verhalten toleriert.

Antwortmail der Stadt:

Sie haben sich mit einer E-Mail – wegen der Veröffentlichung von Kontrollen der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung – an Herrn Oberbürgermeister Link gewandt. Dieser hat Ihre Anfrage an den zuständigen Fachdezernenten weitergeleitet. Dieser hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Gleichzeitig haben Sie sich – ohne Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz – mit einer E-Mail an das Ordnungsamt gewandt und baten, eine Rechtsgrundlage zu benennen, aufgrund derer die Veröffentlichungen der Kontrollen der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung erfolgen, da Ihres Erachtens ohne das Vorhandensein einer konkreten Rechtsgrundlage die Veröffentlichungen nicht zulässig seien.

Mit Ihren Anfragen teilen Sie auch mit, dass die Polizei in NRW zukünftig keine Geschwindigkeitskontrollen mehr ankündigt. Diese Änderung der Praxis der Polizei war hier bekannt.

Die Kontrollen der Polizei unterscheiden sich in verschiedenen Punkten von den durch die kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung durchgeführten Kontrollen. So darf z.B. die Polizei bei Ihren Kontrollen auch in den fließenden Straßenverkehr eingreifen und kann beim Anhalten von Autofahrern mit der Kontrolle eine Belehrung und Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer herbeiführen. Dies ist der Ordnungsbehörde nicht erlaubt.

Aus hiesiger Sicht dienen die Ankündigungen der Kontrollen der Prävention und sollen generell die Aufmerksamkeit und Sensibilität der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr steigern. Zudem ist keinem Fahrzeugführer bekannt, zu welcher Tageszeit Messungen durchgeführt werden.

Mit der Veröffentlichung beabsichtigter Kontrollen durch die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung wird nicht direkt in die Rechte Dritter eingegriffen und es gehen auch keine sonstigen Rechtswirkungen von der Veröffentlichung aus. Es handelt somit bei den Veröffentlichungen um sogenanntes „schlichtes Verwaltungshandeln“, für das die zuständige Behörde keine ausdrückliche Rechtsgrundlage benötigt.

Blitzer Symbolbild

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#Volt: Für mehr Eis

Irgendwann demnächst soll EU-Wahl sein, am 09.06. glaube ich. Nur scheint man davon kaum etwas zu merken. Es sei denn den Irrsinn der FDP könnte als Wahlkampf qualifizieren.

Bisher bin ich mir nur im Klaren, welche Parteien ich nicht wählen werde. Natürlich keine rechten Parteien, wie FDP und CDU. Nazis und BSW definitiv nicht. SPD nicht, Grüne nicht, weil die den Klimaschutz nicht ernsthaft angehen. Linksextremistische Parteien auch nicht.

Witzig fand ich, als Eisfan natürlich dieses Plakat, was fast ein wenig an die Satire der PARTEI erinnert und irgendwie zuspitzt, dass die Inhalte eh egal sind.

So sieht leckeres Eis aus:

Mal sehen was der Wahlomat mir empfiehlt.

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#Duisburg: #Duisport und Stadt feiern sich für die Querspange zu unrecht – #Walsum #Fahrrad

Einmal mehr feiert sich die Stadt für die Behebung von Problemen, welche erst durch die Fehlplanungen entstehen. LKW müssen nie durch Wohngebiete fahren. Man könnte es sogar Straßenrechtlich nahezu vollständig unterbinden, wenn man denn wollte. Will man aber nicht.

Könnte aber auch daran liegen, dass die DIG nur eine Briefkastenfirma von Duisport ist, die nicht einmal eine eigene Homepage hat.

Zustimmen kann ich der Aussage von Palapys:
„Für den Verkehr ist die Querspange eine Quantensprung in die Zukunft“
Bekanntlich sind Quantensprünge winzig kleine Entfernungen und genauso viel trägt die Querspange zur Lösung der LKW-Probleme bei. Quasi nichts, denn ohne Verbote für LKW geht es nicht und selbst das reicht teilweise nicht aus, wie man jüngst in Rheinhausen sah, wo ein LKW gegen die Eisenbahnbrücke fuhr trotz diverser Schilder.

Ein schmaler Mischweg für Rad- und Fußverkehr taugt gar nichts. Mit 2 m, kann ein Radfahrer nicht einmal ausreichend Platz zu einem Fußgänger halten. Und Mittelinseln nützen Radfahrenden gar nichts, wie man an der Osloer Straße in Rheinhausen sieht. Ohne Absteigen kann man die Fahrbahn mit dem Fahrrad quasi nicht queren. Dazu kommt noch, dass LKW-Fahrrad beim Rechtsabbiegen nicht ausreichend auf den Radverkehr achten und noch dazu zu selten die Schrittgeschwindigkeit einhalten.

Im Endeffekt mal wieder Aktivität vortäuschen, um die Menschen zu beruhigen, bis diese dann feststellen, dass LKW ohne Verbote überwiegend rücksichtslos den kürzesten Weg nehmen, wie man u. a. an Greiwing und der Jägerstraße sieht.

TRotz Umgehungsstraße fahren LKW in Rheihnausen weiterhin durch Wohnbereiche

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Krebs, Asse und Wasser – #Strahlenschutz

Über ein Post bei murX (früher Twitter) wurde ich auf den aktuellen Zustand der Asse aufmerksam gemacht. In dem Posting wurde u. a. ein Zusammenhang zwischen dem dort gelagerten Material und Krebs/Leukämie hergestellt, aber natürlich auch auf den maroden Zustand eingegangen und die ganzen Fehler der Atomkraft.

Ich bin zweifelsfrei gegen AKW, weil die einfach ein zu hohes Risiko bergen, allerdings betrachte ich Radioaktivität aufgrund meiner Ausbildung im Strahlenschutz inzwischen etwas anders.

Wenn die Asse vollläuft, was derzeit, laut einem Artikel langfristig wahrscheinlich ist, dann könnte es irgendwann ein Problem geben. Könnte, dann das hängt von vielen „Wenn“ ab. Erst einmal müsste das Material, was dort abgekippt wurde überhaupt in wasserlöslich sein. Dann liegt das Material in einer Tiefe zwischen 500 und 800 m, dass heißt das Wasser müsste an die Oberfläche gelangen oder ins ebenfalls höher gelegene Grundwasser. Würde man die Asse vollständig verfüllen, wäre die Wahrscheinlichkeit für einen Austritt gering.

Der Artikel, der in dem Beitrag bei murX verlinkt war, hat keine Erklärung für die aktuellen Fälle von Leukämie/Krebs geliefert. Diese können keinesfalls an den aktuellen Geschehnissen liegen, denn von einer durch Strahlung veränderten Zelle bis richtigen Krebs, dass kann sehr lange dauern. Der aktuelle Zustand muss eine andere Ursache haben und was zukünftige Problem angeht, so gibt es da etwas, was viel gefährlicher ist und sich mitunter in jedem Keller anreichern kann. Radon, ein radioaktives Edelgas, was aus dem Boden kommt, relativ schnell zerfällt und zu radioaktiven Metallatomen wird. In einigen Regionen völlig natürlich und mit hohem Anteil.

Und da der Abfall einen ziemlich großen Abstand hat, dürfte die Strahlenbelastung an der Oberfläche nicht über der Normalbelastung aus dem Boden, der Luft und der Medizin liegen. Vermutlich hat man in Bayern aufgrund der Höhenstrahlen eine höhere Belastung als über der Asse.

Was dagegen bedenklich ist, ist der Umstand, dass ein Atommülllager theoretisch sehr lange Zeit sicher lagern sollte und die Asse schon nach ein paar Jahrzehnten nicht mehr sicher ist. Ich würde ja Beton fein mahlen und mit Wasser vermischt in die Asse fluten und oben drauf einen Betonpfropfen machen. Das wäre vermutlich ungefährlicher, als so manche andere Altlast, die wir in Deutschland haben, denn beim Strahlenschutz ist Abstand alles.

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#Spambots / #ruzzbot bei murX nein Danke!!! – #Trollblock

Bei murX (früher Twitter), wird man vermehrt vom Spambots und ruzzbots belästigt.

Spambots, meist für angeblich schlüpfrige Inhalte mit komischen Links, die vermutlich nur irgendwelche Schadsoftware verbreiten, arbeiten auf zwei Ebenen. Die einen Liken aus mir unverständlichen Gründen Beiträge. Hoffen die so auf sich aufmerksam zu machen? Gibt es echt Menschen, die einfach so die Likes von Beiträgen anschauen? Und dann auch noch auf die inhaltsleeren Profile reinfallen? Ich kann mir das irgendwie gar nicht vorstellen. Weniger auffällig agieren die Spambotseeder, welche sich unter die Follower einreihen, aber seltsamerweise nicht als neue Follower angezeigt werden. Scheinbar kann man dies bei murX unterdrücken oder verdient murX mit an den Spambots? Jedenfalls sind diese „Follower“ wohl nur als Einfallstor für Spambots da, welche dafür sorgen, dass diese ganzen komischen Likes kommen. Entweder folgen einem selber diese Fakeprofile oder der Person, mit der man diskutiert. So fand ich etwa bei prominenten FDP-Politikern etliche Fakefollower. Wenn jeder etwas Cyberhygiene anwenden würde, würde das schon einiges bringen. Am Besten meldet man die Spambots immer als Spam und blockiert diese, damit diese sich gar nicht erst weiter ausbreiten können. Die Fakeprofile haben meist keine Posting oder nichtssagende und folgen teilweise tausenden ohne nennenswert eigenen Followern.

Daneben gibt es noch massig ruzzbot bei murX, die meist bei Nachrichtenseiten komische Postings mit ganz seltsamen Links haben. Etwa Hetze gegen Grüne oder die Ukraine. Immer im Sinne ruzzlands. Dies Postings werden in letzter Zeit nicht mehr direkt gepostet, sondern von anderen Fakeprofilen geteilt. Letztens sogar von einem klar illegalen Fakeprofil mit angeblichem Doktor. Auch die Melden als Spam und blockieren.

Was mich wundert, ist der Umstand, dass murX gar nicht dagegen vorgeht. Fast so als wollte man diesen Spam/diese ruzzische Propaganda verbreiten. Bekommt Musk etwa Geld von putin oder ist das „nur“ seine Meinung? Vielleicht will er sich aber auch nicht darum kümmern, weil es ja Geld kosten würde.

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#Autoschwurbelpartei: Junges Duisburg – #Gehweg #Duisburg

Die Falschparkerpartei, die offensichtlich gegen eine Verkehrswende ist, will in einer Anfrage den Sachstand zur Falschparkerapp der Stadt Duisburg wissen, bezeichnet diese aber fälschlicherweise als „Denunzianten-App“ in Vorlage 24-0549

Junges Duisburg lobt die vorhandene Internetseite, die ziemlich umständlich und aufwendig ist und schwurbelt dann:
„Im Übrigen ist es aus Sicht der Junges Duisburg-Fraktion höchst fragwürdig, ob eine Kommune offensiv ein Denunziantentum fördern soll.“

Sollte die Frage nicht vielmehr lauten, warum die Stadt Duisburg zu wenig tut, um Falschparken zu verhindern? Und dann die Unterstellung, dass die Meldung von Falschparkenden aus niederen Beweggründen erfolgen würde. Es ist doch eher so, dass alle Falschparkenden egoistisch handeln und rücksichtslos ihr Bedürfnis auf Lagerung von Blechkisten über das Bedürfnis der Mobil und der Sicherheit von anderen stellen. Wer so etwas nicht kapiert ist Autoschwurbelpartei. Diese Vorwürfe sind reiner Popolismus, um Menschen daran zu hindern Egoistische anzuzeigen.

Symbolbild Falschparken
Symbolbild Falschparken

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Stadt #Duisburg will rechtswidriges Gehwegparken legalisieren – #Gehweg #Autoschwurbelstadt

Unter dem Titel „Anordnung einhüftiges Gehwegparken auf der Johanniterstraße im Abschnitt zwischen Königgrätzer Straße und Heerstraße“ (Vorlage 24-0465) schlägt die Verwaltung von OB Sören Link der Politik vor rechtswidriges Verhalten auf angeblich breiten Gehwegen zu legalisieren.

Der Antrag lautet:
„Um die notwendige Fahrgasse für Rettungsfahrzeuge freizuhalten, wird auf beiden Seiten der Johanniterstraße das einhüftige Gehwegparken beschlossen.“
dabei ist die Johanniterstraße eine Nebenstraße und kein Teil des Vorbehalts- und Rettungswegenetzes. Da gibt es durch Falschparker ganz andere Baustellen, die es zu beheben gilt. Einen Grund Gehwegparken zu erlauben ist nicht erkennbar. Zumal nicht die aktuelle Rechtsprechung mit finalem Urteil am 06.06.2024 berücksichtigt wurde und rein „zufällig“ soll an genau dem Tag dieses Unrecht beschlossen werden, während die Stadt sonst alles mit fadenscheinigen Argumenten ablehnt, was Nicht-KFZ zugute käme.

In der Drucksache heißt es weiter:
„Aus der Bürgerschaft kam der Hinweis, dass die Fahrgassenbreite auf der Johanniterstraße im Abschnitt zwischen Königgrätzer Straße und Heerstraße aufgrund des erhöhten Parkdrucks und der immer breiter werdenden Fahrzeuge eingeschränkt sei.“

Ist der Parkdruck zu hoch, ist die Parkgebühr zu niedrig. Und reicht die Breite nicht, kann man die zulässige Breite einschränken. Man hat den Eindruck, dass hier zufällig jemand von der SPD wohnt oder so.

„Eine Überprüfung der Situation hat ergeben, dass die Johanniterstraße Teil des Rettungswegenetzes ist und im vorgenannten Abschnitt über beidseits breite Gehwege verfügt.“
In DS 517 von 1990 steht die Johanniterstraße nicht drin und im Ratsinformationssystem findet sich auch kein Dokument, mit welchem dies geändert wurde. Wobei es dafür aber auch keinen Grund gäbe. Stellt sich die Frage, warum man hier etwas behauptet, was nicht stimmt.

„Des Weiteren wird in der heutigen Praxis teilweise schon halbhüftig auf dem Gehweg geparkt.“
Also weil die Bevölkerung rechtswidrig parkt muss man dies jetzt auch noch legalisieren? Es gibt auch immer wieder Automatensprengungen, sollte man das jetzt nicht auch erlauben? Wenn man Kinder für Fehlverhalten belohnt, was passiert wohl dann?

Die Gehwege sind laut den weiteren Unterlagen der Stadt Duisburg 2,6 m bzw. 2,7 m breit. Eine vernünftige Abwägung der Mindestbreiten von Gehwegen mit Rechtsprechung und den anderen fachlichen Vorgaben fand nicht statt.
„Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt“, heißt es hierzu in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Gemäß FUSS e.V. liegt dieses Minimum bei 2,50 m. Dieses Maß hat die Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) schon vor vielen Jahren für Bürgersteige ermittelt. Und wie man die Falschparker kennt, stehen die dann irgendwann ganz auf dem Gehweg. Wie etwa an der Gillhausenstraße in Duisburg Rheinhausen. Wo letztens ein Falschparker nicht einmal 60 cm ließ, die anderen ließen ein paar Zentimeter mehr. Aber wird ja rechtswidrig toleriert. Bereits bei weniger als 1,5 m liegt eine Behinderung vor.

Nur die Bezirksvertretung Mitte soll sich überhaupt damit befassen. Nicht etwa der fachlich zuständige Verkehrsausschuss

Man fragt sich ob das ein Praktikant geschrieben hat so grottig schlecht ist der Beschlussvorschlag in steinzeitlicher Autodenke.

KFZ auf Gehweg Beispiel

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#Duisburg: Einmal mehr Baustellen-Exklusion – #Exklusion #Diskriminierung #Rheinhausen

Am Freitag auf dem Nachhauseweg sah ich mal wieder eine Baustelle, die so typisch Duisburg ist. Der Gehweg war wegen einer Baustelle ersatzlos gestrichen und ein Schild wies darauf hin, dass man gefälligst die andere Seite nutzen solle. Es gab an der Stelle sogar eine Rampe, was aber vermutlich nur ein Zufall ist, weil die Personen, welche solche Baustellen genehmigen, eingeschränkte Mobilität mit Sicherheit nicht mitdenken.

Nur was nützt eine Rampe auf der einen Seiten, wenn man auf der anderen Seite nicht weiter kommt. Denn dort gab es weder eine Rampe noch überhaupt genug Platz für Fußverkehr, weil dort KFZ gelagert werden. Das Minimum wäre hier gewesen Parkplätze zu sperren und eine Rampe hinzubauen, aber Fußverkehr denkt die Stadt Duisburg ja nie mit.

Und wenn man sich die Fahrbahn betrachtet, so wäre diese auch breit genug gewesen für einen Fußweg, aber vermutlich ging mal wieder der KFZ-Verkehrsfluss deutlich vor dem Fußverkehrsfluss. Wobei das eigentlich kein Grund ist. In dem freien Bereich am linken Fahrbahnrand stehen normalerweise KFZ rum. Das heißt gegenüber dem Normalzustand fände keine Einschränkung für KFZ statt.

Wann fängt die Stadt Duisburg endlich damit Menschenrechte zu beachten und Inklusion bei Baustellen umzusetzen? Ist Sören Link behindertenfeindlich? Denn als Chef der Stadt Duisburg ist jegliches Fehlerverhalten der Verwaltung im Endeffekt sein Verschulden. Und dies ist ja kein Einzelfall.

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#Duisburg: Baufortschritt bei Brücke über die Heerstraße – #Fahrrad #Exklusion

Inzwischen schreiten die Bauarbeiten an der Heerstraße voran, was allerdings auch zu Einschränkungen führt. Radfahrende müssen für den Bereich der Baustelle auf die eingeschränkte Fahrbahn ausweichen, was sicherlich zu rechtswidrigen Überholen führen dürfte, aber da sich m. W. die Polizei weigert dies zu kontrollieren, leider die Radfahrenden.

Die Brücke selber finde ich weiterhin eine gute Idee, allerdings ist die Umsetzung, wie in Duisburg üblich, katastrophal und natürlich auch wieder diskriminierend. Eigentlich müsste man der Stadt Duisburg den bleiernden Rollstuhl verleihen, für miese Baustellen.

Wobei ich seltsam finde, wie breit man hier scheinbar bauen will, die Rampe, welche vorher dafür sorgte, dass man von der Heerstraße aus durch die Grünanlagen konnte ist vollständig gesperrt und wenn man sich das Fundament anschaut, frage ich mich, ob man zukünftig dort überhaupt noch nach oben kommen wird. Ich hätte den Pfeiler ja mehr nach Links versetzt, wodurch die Brücke und die Auffahrt weiterhin nutzbar bliebe.

Auf der anderen Seite ist die Auffahrt ebenfalls gesperrt, steht aber zukünftig vermutlich wieder zur Verfügung, derzeit aber nicht. Das heißt nachdem nun lange Zeit der Weg durch die Grünanlagen gesperrt war, ist jetzt auch diese Stelle schwierig zu queren.

Vermutlich hat man sich für die Verkehrsführung des Radverkehrs während der Baustelle keine Gedanken gemacht. Dabei ist es doch eigentlich offensichtlich, dass es dadurch erst einmal umständlicher wird.

Bin mal gespannt, wann die Stadt fertig wird. Könnte schnell gehen, aber auch noch länger dauern. Aktuell nützt es mir jedenfalls nichts. Man muss jetzt Umwege fahren, die weniger schön sind.

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#Duisburg: Diskriminierungsfreie Baustellen? Wann? – #Inklusion #Exklusion #Gehweg #Rheinhausen

Wann darf man wohl mit barrierefreien Baustellen in Duisburg rechnen?

Auf dem Bild sieht man einmal mehr ein Beispiel, wie es nicht sein soll. Anstatt rechtskonform den Gehweg anzuschrägen, sodass auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität passieren können, sperrt man wieder nur für Menschen ab, die gut zu Fuß sind.

Man sollte jene bei der Stadt, die solchen Baustellen zustimmen, mal für einen Tag jemanden im Rollstuhl durch solche Baustellen fahren lassen, da diese Personen offensichtlich keine Ahnung haben, was sie da tun.

Stellt sich die Frage, warum die Grundrechte derartig missachtet werden und die Stadt Duisburg weiterhin Exklusion, statt Inklusion betreibt.

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Nicht evidenzbasierter #Strahlenschutz im Mutterschutzgesetz – #Diskriminierung #Arbeitsschutz

Neulich beschäftigte ich mich mit der Frage, warum Stillende eigentlich einer Gefährdung durch nichtionisierende Strahlung ausgesetzt sind und welche das konkret sein sollen. Es scheint hier zwar eine Empfehlung zu geben, Stillende komplett auszuschließen, wenn die Werte der 26. BImSchV überschritten sind. Dies deckt sich indirekt mit den Vorgaben des Mutterschutzgesetzes.

§ 11 Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen
„(3) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie physikalischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Als physikalische Einwirkungen im Sinne von Satz 1 sind insbesondere zu berücksichtigen:
1. ionisierende und nicht ionisierende Strahlungen,“

§ 12 Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Frauen
„(3) Der Arbeitgeber darf eine stillende Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie physikalischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Als physikalische Einwirkungen im Sinne von Satz 1 sind insbesondere ionisierende und nicht ionisierende Strahlungen zu berücksichtigen.“

Es ist nicht erkennbar, wie die Gefährdungen hier fundiert differenziert werden. Bei ionisierender Strahlung und Schwangerschaft erhöht sich die Wahrscheinlichkeit für Zellfehlentwicklung. Es ist also völlig klar, Schwangere fern zu halten. Wie hier die Schädigung bei Stillenden aussehen soll ist mir unklar. Wenn es nicht gerade der Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen ist, besteht für das nicht anwesende Kind keine erkennbare Gefährdung.

Die Auswirkungen von Laserstrahlen auf Schwangere und Stillende erschließt sich mir nicht. Bei Schwangeren bräuchte es einen starken Laserstrahl, um das Kind direkt zu schädigen. Bei Stillenden ist mir nicht klar, was überhaupt passieren können sollte, was nicht Personen passieren kann, die nicht zu den vorgenannten Gruppen gehören.

Gleiches gilt bei elektromagnetischen Feldern. Auch hier ist die Gefährdung nicht klar, aber Schwangere und Stillende werden pauschal ausgeschlossen ohne eine Evidenz, die man nachvollziehen könnte.

In Anbetracht, dass Schwangere bzw. Stillende teilweise sogar geröngt werden oder Fliegen, stellt sich mir die Frage, ob man hier nicht zu pauschal handelt und im Gesetz nicht stark genug ausdifferenziert und die wirklichen Gefahren klarstellt, damit dies wiederum im Arbeitsschutz auch fundiert behandelt werden kann.

Wenn man aus Vorsicht Schwangere oder Stillende ausschließt, obwohl dies gar nicht notwendig wäre, ist das Diskriminierung, allerdings kann man dies mit einem derartig pauschalen Ansatz, der nicht den unterschiedlichen Gefährdung gerecht wird nicht durchführen. Und plausibel es natürlich auch nicht, wie etwa elektromagnetische Felder die Milch beeinträchtigen sollen. Das Vorgehen ist definitiv nicht wissenschaftlich nachvollziehbar.

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#Duisburg: Tierheim sucht Spender – Nein Danke! – #Naturschutz

Ich werde definitiv nichts fürs Tierheim spenden. Nicht solange man für den Neubau des Tierheims, Fröschen, Vögeln, Igeln und anderen Tieren den Lebensraum und uns die Nahrungsquelle wegnehmen will. Es gibt genug Brachflächen in Duisburg.

Ein Wahnsinn, dass die gesamte Ratspolitik dies unterstützt. Die Vorlage hätte man allein schon deshalb ablehnen müssen, weil diese extrem kurzfristig kam.

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#Petition: Halterhaftung – #Fahrrad #Gehweg #Bürokratieabbau

Nachfolgende Petition habe ich beim Bundestag eingereicht:

Petition
Der Bundestag möge Bürokratieabbau durch Halterhaftung betreiben.

Begründung
Derzeit verschwenden Ordnungsbehörden viel Zeit und Ressourcen dabei zu ermitteln wer wirklich am Steuer saß. Es verletzt nicht nur das Rechtsempfinden vieler, sondern sorgt auch für unnötigen bürokratischen Aufwand. Einige sprechen sogar vom „Rechtsfreien Raum Straße“, wo man sich mit KFZ alles erlauben kann, wo man nicht oder kaum belangt wird, bei Verstößen, wenn man nicht ermitteln kann, wer am Steuer saß.

Da Eigenverantwortung derzeit überall hochgehalten wird, sollte man es dem Halter überlassen dafür zu sorgen, dass die Person am Steuer für das Vergehen belangt wird. Andere Länder machen es längst so und entlasten so die Behörden, damit diese sich um andere Dinge kümmern können. Der Halter wird angeschrieben und wird niemand anderes benannt haftet der Halter. Streitigkeiten wer gefahren ist, werden so eigenverantwortlich beigelegt und nicht auf Kosten der Allgemeinheit durchgeführt.

Ferner würde der Aufwand für Blitzer drastisch reduziert, dass nicht mehr mit Polarisationsfilter gearbeitet werden müsste, um die Person am Steuer zu identifizieren. Nur das Nummernschild muss erkennbar sein. Was im Endeffekt auf den Datenschutz der anderen Personen im Fahrzeug verbessert.

Diskussion
Es spricht aus meiner Sicht nichts gegen eine Halterhaftung außer dem Unwillen von Autofahrenden sich trotz Nummernschild an Regeln zu halten.

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#Ihscooter: Lime blockiert Gehweg – #RuntervomGehweg

Mir ist unverständlich, wie man als Ihscooteranbieter so rücksichtslos sein kann. Ganz sicher hat die Ihscooter kein Nutzer so in Reihe und Glied gestellt. Das war jemand von der Firma, der die dort so ausgeladen und damit den ohnehin schmalen Gehweg noch weiter eingeengt hat. Wobei sich mir die Frage stellt, wo der Auslader in dem Bereich gehalten hat. Etwas gar auf dem Radweg? Oder auf dem Gehweg?

Die Gehwegplatten sind dort 30×30, dass heißt weiter hinten bleiben gerade einmal 60 cm, sodass zwangsläufig der Radverkehr zumindest behindert, wenn nicht sogar gefährdet wird. Aus meiner Sicht ist das klar Falschparken von KFZ mit Gefährdung.

Richtig widerlich ist es, dass scheinbar dass Unternehmen Gewinne generiert aus der Gefährdung von Gehenden und Radfahrenden. Und die Stadt Duisburg lässt so etwas auch noch zu. Als wären die ganzen KFZ auf Gehwegen an anderen Stellen nicht schon schlimm genug.

Es ist doch offensichtlich, dass Lime sich nicht an Vereinbarungen hält. Denn die soll es ja angeblich mit der Stadt Duisburg geben. Oder die Vereinbarung taugt nichts, wenn rechtswidriges Abstellen keine Konsequenzen hat.

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#Klimawandelleugner Arthur C. Clarke? – #Klimaschmutzlobby #Klimaschutz

Vor kurzem las ich den „Science Fiction“-Roman „Aus einem anderen Jahrtausend“ von Arthur C. Clarke. Der Roman scheint auf 1990 zu datieren und erschien 1992 in Deutschland.

In dem Roman stehen zwei Passagen, die sehr deutlich, wie der Unsinn klingen, den heute die Klimaschmutzlobby verbreitet. Der erste Absatz erwähnt u. a. den „sogenannten Treibhauseffekt“, der auch damals schon wissenschaftlicher Konsens war und schiebt die Schuld daran aber primär Vulkanausbrüchen zu:
„Auch die größten Anstrengungen der Menschheit konnten nicht so viele Schadstoffe hervorbringen wie ein großer Vulkan.“
Das ist aus heutiger Sicht gesichert Quatsch, den man u. a. durch C-14 Analysen nachweisen kann.
An einer anderen Stelle gibt er Sonnenflecken die Schuld für das „seltsame Wetter“. Womit er aus meiner Sicht ebenfalls die belegbar menschengemacht Klimaerwärmung meinen dürfte. Eine beliebte Behauptung der Klimawandelleugner ist jedenfalls, dass die Erwärmung angeblich nur an den Sonnenflecken läge.

Ich bin nicht sicher ob es Unkenntnis oder Vorsatz war, dass Arthur C. Clarke so etwas in der Form in einen Roman unterbringt, in dem es um die Hebung der Titanic ging. Aber auch das Ansteigen des Meeresspiegels war damals schon bekannt, denn dieser wird im Roman erwähnt.

Vielleicht war es sein damaliger Kenntnisstand oder auch ein Wunsch. Denn in 2008 gab es einen Artikel in der NY Times, der einen klaren Zusammenhang zwischen fossilen Energieträgern und Klimaerwärmung aufzeigt. Mein Fazit ist also, dass Arthur C- Clarke eher kein Klimawandelleugner war, aber durchaus mit seinem Buch einige Thesen der Klimawandelleugner verbreitet hat.

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#Duisburg: WARUM ist der Fahrradweg Heerstraße noch immer nicht umgesetzt? – #Fahrrad

Was hindert die Stadt Duisburg eigentlich noch an der Umsetzung des angeblich von der Stadt Duisburg selbst gewünschten Lückenschlusses an der Heerstaße.

Den Beschluss in der BV Mitte gab es bereits Mitte 2023 (23-0373), es wäre also mehr als genug Zeit gewesen das umzusetzen. Bisher stehen aber nicht einmal Halteverbotsschilder, die mit wenig Aufwand die Situation bereits jetzt erheblich verbessern würde. Oh Pardon, natürlich stehen da Halteverbotsschilder. Nämlich die für den Marathon am 05.05., wie noch an vielen Stellen behindernde Schilder und Absperrungen stehen. Behindert ja „nur“ den Rad- und Fußverkehrsfluss.

Es wäre jedenfalls bereits jetzt eine Umsetzung ohne Probleme machbar. Ein paar Halteverbotsschilder für den gesamten Bereich könnte man mit ein paar Tagen Vorlauf quasi sofort umsetzen. Temporäre gelbe Markierungen oder Baken zur Absperrung gingen auch, aber rein gar nichts passiert.

Allein gestern, als ich mir einmal mehr die Situation vor Ort kurz anguckte, fuhren zwei Radfahrende über den Gehweg. Was zwar falsch war, aber an der Stelle völlig verständlich.

In der Klageerwiderung vom März letzten Jahres hieß es:
„Diese Änderung bedarf noch der Beschlussfassung der Bezirksvertretung am 11.05.2023. Nach Beschluss ist mit einer Umsetzung der Maßnahme innerhalb weniger Wochen zu rechnen. Eine frühere Umsetzung dieser Maßnahme wäre witterungsbedingt nicht möglich gewesen.“
Hat man etwas das Gericht belogen?

Aus wenigen Wochen seit dem Beschluss ist inzwischen fast ein Jahr geworden, woran scheitert es denn? Dem Unwillen etwas für Radverkehr zu tun, obwohl rechtlich und formal alles eindeutig und klar ist?

Vielleicht muss man dort mal einen Radweg als Demonstration anmelden, so für einen Tag, am ersten Tag des Stadtradeln. Oder man muss vor Gericht weitermachen, denn auch für die Stadt Duisburg ist ein Erledigungsbeschluss bindend.

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#Arschparken bei Apotheke in #Duisburg – #RuntervomGehweg

Mir scheint, dass auch Apotheker Sonderrechte für sich beanspruchen, die definitiv nicht zustehen. Das KFZ stand Mitte Dezember vor der Park Apotheke in Duisburg Mitte. Da es länger dort stand, war es definitiv niemand, der mal eben schnell in die Apotheke musste, wobei auch dies nicht das Abstellen von KFZ auf dem Gehweg rechtfertigen würde.

Neben der Apotheke stand zu dem Zeitpunkt noch ein Gerüst und der Gehweg war weitgehend blockiert.

Keine Ahnung, auf welcher Basis jemand meint, dass es zulässig wäre dort das KFZ zu lagern. Ich meine in der Windschutzscheibe stand etwas von Apotheke, aber auch das berechtigt definitiv nicht zum Abstellen auf dem Gehweg. Wenn die einschlägigen Regeln für Ärzte diesen zumuten bis zu 200 m zu laufen selbst in Notfällen, dann ist es definitiv auch für Apotheke zumutbar sich einen legalen Parkplatz zu suchen, falls das Fahrzeug wirklich zur Apotheke gehörte. Und wenn der Parkplatz ständig frei bleiben muss, muss es halt um der Ecke einen reservierten Parkplatz geben.

Da Fahrzeug wurde jedenfalls, dem Ordnungsamt gemeldet.

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#DHL: Hauptversammlung der DHL-Group – #Greenwashing #Fahrrad #Gehweg #Klimaschutz

Eigentum verpflichtet, steht im Grundgesetz, so verpflichtet auch das Miteigentum an Firmen, etwa in Form von Aktien.

Am 3.5.2024 war die Hauptversammlung von DHL.

Ich war natürlich auch dort, weil gerade bei DHL ein Fehlverhalten zu beobachten ist.

Falschparken Post/DHL

Dies Unsitte von den Fahrenden von DHL sich nicht an Verkehrsregeln zu halten und sehr oft halb auf Rad- und Gehwegen zu hängen, teilweise sogar ganz. Dazu hatte ich einige Fragen vorbereitet.

Während der Reden wurde oft der Begriff Nachhaltigkeit missbraucht von Vorstand bzw. Aufsichtsrat ohne die wirkliche Bedeutung des Begriffs zu erfassen. Man verkündet sogar stolz, dass man führend wäre in der Nutzung nachhaltiger Kraftstoffe im Flugtransport, ohne aber zu erwähnen, dass die nicht wirklich nachhaltig sind, weil CO2-neutral im Flugverkehr nun einen kleine Anteil der Klimaschädlichkeit neutralisiert. Auf meine Nachfrage hier, kam etwas, dass in der Art, dass noch gar nicht klar wäre, wie stark die Auswirkungen wären, also eine aussage, ähnlich wie bei Klimawandelleugnern. Das übliche Verharmlosen und Verschleppen. Dazu passte auch, dass man Zeitungen aus der Ecke der Klimaschmutzlobby (u. a. WELT, BILD) ausliegen hatte.

Meine Frage zur Anzahl der Bußgeldern und wer die bezahlt hat man besonders schwammig beantwortet. Angeblich wäre das alles ein Posten in der Bilanz und man könne da nicht differenzieren. Mir klang das eher so als wolle man da keine Details bekannt geben. Muss noch eine Weile über die Antwort nachdenken und mal sehen wie ich das beim nächsten Mal besser frage.

Und außer Unterweisungen scheint man nichts zu tun, um das Fehlverhalten bei Lieferungen zu minimieren. Nicht einmal ein aktiver Einsatz für Lieferzonen scheint mir gegeben zu sein. Man nimmt scheinbar einfach hin, dass nur einige Städte da etwas tun und andere nicht. Freiwillig Initiative zu zeigen, um die Thematik voranzubringen steht wohl nicht auf der Agenda.

Ebenfalls erwähnt wurde ein Lieferantenkodex (Verhaltenskodex für Lieferanten), denn man auf der Homepage der DHL Group findet. Inklusion wird erwähnt, aber im Alltag nicht gelebt.

Auf dem Gehweg kommen weder Menschen mit Rollstuhl, noch mit Rollator durch. Völlig rücksichtsloses Verhalten. Ich habe jetzt mal der zuständigen Stelle deswegen geschrieben und zugleich auch ADFC und Fuss e. V. aufgefordert, die Hauptversammlung zu nutzen für echte Nachhaltigkeit zu werben.

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#Duisburg: Autoschwurbelstadt lügt wegen Zebrastreifen – #Rheinhausen #Autopolizei #VisionZero

Dass mein GO § 24 Antrag (Zebrastreifen Beethovenstraße) abgelehnt würde, hatte ich schon befürchtet. Bei der Autoschwurbelstadt Duisburg wird irgendwie fast alles an Anträgen abgelehnt. Aber die Begründung ist einmal mehr extrem schwurbelig und teilweise sogar gelogen.

Den Grund Schulkinder, hat man unter den Tisch fallen lassen. Und den Fußgängerüberweg, über die Friedrich-Alfred-Straße hat man in einen über die Stahlstraße umgewandelt, was natürlich keinerlei Sinn macht. Die Lesekompetenz der Verwaltung erscheint mir mangelhaft.

Und, dass die Beethovenstraße Teil einer Tempo-30-Zone ist, stimmt für den Teil, wo der Zebrastreifen hin sollte, genauso wenig, wie für die Stahlstraße, wo die Verwaltung einen verkehrsberuhigten Bereich sieht. Der Bereich beginnt allerdings auch erst nach der Einmündung.

Angeblich sind „PKW dazu angehalten, sich an entsprechende Geschwindigkeitsregelungen zu halten und vor dem Abbiegen besonders Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen“. PKW? Wenn überhaupt die Person am Steuer und bekanntlich halten die sich oft nicht an Regeln und gefährden besonders schwer Gehende und Radfahrende.

Weiter schreibt Autoschwurbelstadt Duisburg: „Verkehrseinrichtungen, wie der Fußgängerüberweg, sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.“
Vermutlich kennt man nicht § 3 StVO, wo steht, dass eine Gefährdung für Kinder ausgeschlossen sein muss und ein Zebrastreifen würde genau dies verdeutlichen. Oder hat man deswegen die Schulkinder nicht erwähnt? Weil man dann nicht ablehnen könnte? Ist denen in der Bezirksvertretung das nicht aufgefallen? Natürlich gilt auch für ältere Menschen, dass eine Gefährdung ausgeschlossen sein muss.

Dass die Autopolizei Duisburg zu dem Schluss kommt: „Aus polizeilicher Sicht besteht hier kein weiterer Handlungsbedarf.“ verwundert mich nicht wirklich. Die haben von Prävention ganz offensichtlich ZeroVision, statt VisionZero

Wie üblich haben alle Parteien abgenickt. Scheinbar ist niemandem aufgefallen, dass die Stadt Duisburg mal wieder Mist schreibt. Schon traurig, wie inkompetent Verwaltung und Politik so erscheinen und das ist bei Verkehrsthemen gewiss kein Einzelfall.

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#Duisburg: Schneckentempo im #ÖPNV – #Klimaschutz

Um das mal zu verdeutlichen wie lahmarschig der ÖPNV in Duisburg ist mal ein Beispiel aus dem Alltag. Vom HBF nach Rheinhausen verkehren 2 Linien in eigentlich ganz guter Taktung. Vom Start zum Ziel beträgt die Strecke 6 km. Laut Fahrplan braucht man theoretisch 20 Minuten was wegen Verspätungen und Verzögerungen real nur selten klappt. Realistisch sind eher 30 Minuten.

Das heißt die durchschnittliche Geschwindigkeit des Busses ist ziemlich leicht zu berechnen. Theoretisch soll die 18 km/h betragen, praktisch eher 12 km/h. Je nach Rechtsprechung wird bis zu 10 km/h noch als Schrittgeschwindigkeit gewertet. Man könnte also sagen, der ÖPNV liegt nur knapp über Schrittgeschwindigkeit. Und da der ÖPNV noch ungünstige Routen nimmt, also Umwege fährt wäre die relative Schrittgeschwindigkeit sogar noch höher, weil man zu Fuß deutlich kürzere Wege nehmen kann.

Fazit ist hier, dass der ÖPNV zu sehr auf möglichste viele Halte ausgerichtet ist und weniger auf schnellen Transport. Man wird quasi nur im Schneckentempo bewegt. Dazu kommen dann noch Wartezeiten bei Anschlüssen und natürlich die weiteren Probleme, des ÖPNV. Mit dem Fahrrad fallen Wartezeiten weitestgehend weg und man ist bei guter Ortskenntnis mit Sicherheit schneller.

Die logische Schlussfolgerung kann nur sein, mehr Schnellbusse einzusetzen und ab und an langsame Busse für die restliche Anbindung. So würde man mehr Menschen zum Umstieg bewegen. Bei solchen Kennziffern wird schnell klar, warum es nicht klappt. Man muss den ÖPNV zum Teil auf den Transport von allen, aber primär auf schnelle Verbindungen auslegen, bei denen nur zentrale Punkte bedient werden.

In anderen Städten, wie etwa Bonn ist das sogar noch schlimmer.

Symbolbild DVG

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#RWE: Verzögerungen bei Befüllung von Tagebau Inden – #Braunkohle #Klimaschutz

In Amtsblatt 17 der Bezirksregierung Arnsberg findet sich der Punkt:
„Antrag der RWE Power AG auf „Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Inden im Zeitraum 2025-2031″“

Als Grund für den Antrag wird angeführt:
„Die derzeitige wasserrechtliche Erlaubnis für die Sümpfung des Tagebaus Inden vom 30.07.2004 (Az.: 86 i 5-7-200-1) ist bis zum 31.12.2031 befristet. Diese sieht ab dem 01.01.2025 eine reduzierte Entnahme von Grundwasser auf 40 Mio. m³/a vor. Aktuelle Erkenntnisse zeigen, dass die Reduzierung der notwendigen
Hebungsmengen langsamer erfolgen wird, als bei Erteilung des Wasserrechts angenommen.“

Scheinbar will man weiterhin eine höhere Wassermenge entnehmen von 67 Mio. m³/a.

Der Antrag ist vom 02.05.-01.06.2024 hier Online zu finden und man kann sich nur schriftlich oder mit komplizierten Onlineverfahren beteiligen. Zudem hat die Bezirksregierung Arnsberg direkt eine Onlinekonsultation festgelegt.

Man erkennt sofort, dass die Bezirksregierung Arnsberg eine Beteiligung möglichst einschränken will.

Seltsamerweise steht im Antrag nichts davon wie lange noch Kohle abgebaut werden soll. Hier findet man, dass es eine Erlaubnis bis 2025 gibt. Beim BUND findet man 2023. Im Erläuterungsbericht findet sich in der Einführung gar nichts dazu, wie lange dort noch Braunkohle abgebaut werden soll. Es steht dort sogar etwas davon, dass weniger abgebaut werden soll, zeitgleich will man aber trotzdem mehr Wasser abpumpen. Das ist irgendwie nicht logisch, wenn man nicht deutlich mehr abbauen will und den Tagebau deutlich länger laufen lassen will.

Und auch der Zeitraum bis abgepumpt werden soll ist unklar. Aus meiner Sicht wäre der Antrag schon deshalb abzulehnen, weil dieser zu unspezifisch ist, aber wie die BRA kenne, wird das einmal mehr ohne Rücksicht auf Klimaschutz und Umwelt genehmigt. Den homöopathischen Klimaschutz der in solchen Anträgen steht, kann man sich sparen.

Auch ist klar, dass in Hinblick auf mehr Extremwetter, dass Abpumpen von Wasser, die Deichsicherheit gefährdet und Hochwassergefahr erhöht, denn schließlich wird gerade bei viel Niederschlägen auch mehr Wasser abgepumpt.

Symbolbild Tagebau

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