Strafgesetzbuch § 266 Untreue: Wer die Befugnis über fremdes Vermögen (z. B. Steuergelder) missbräuchlich nutzt und der Allgemeinheit dadurch einen Schaden zufügt, macht sich der Straftat untreue schuldig.
Bekanntlich gibt es einfache durch Verbotszeichen regelbare Beschränkungen für LKW-Verkehr. Eine derartige Regelung ist möglich und adäquat für die LKW-Probleme in Duisburg. Dennoch wollen SPD und CDU Natur vernichten und eine neue Straße bauen als angebliche Lösung.
Ein paar Schilder und die rechtlichen Regelungen kosten etwas Arbeit und etwas Geld, insgesamt sicherlich deutlich unter einer Millionen für ganz Duisburg. Währenddessen würde die neue Straße viele Millionen kosten.
Die Osttangente ist lediglich ein Angebot. Fahrverbote können rechtlich durchgesetzt werden und die Bevölkerung spürbar entlasten. Dies ginge sogar auch noch sehr schnell. Die Osttangente wird definitiv beklagt werden und die nötigen Finanzmittel bekommt der BUND ebenfalls. Das heißt selbst bei einem unwahrscheinlichen positiven Ausgang für SPD und CDU würde dies viele Jahre dauern. Bereits dabei wird viel Geld und Zeit verschwendet mit eine Nichtlösung.
Es wäre demnach zu prüfen, ob hier eine Fall von Untreue vorliegt, weil man unbedingt eine Straße durchsetzen will, die keinerlei Sinn macht, außer als Umgehung zum Kreuz Moers für die L473n für ein Unternehmen.
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