Presserat kann man vergessen – #Fakenews #NRZ #FunkeMedien

Vor einiger Zeit habe ich hier von einem „Unfall“ berichtet, wo die NRZ klar Falschinformationen verbreitet hat, welche sie von der Polizei Duisburg übernommen hatte.

Der Pressrat kommt da zum Schluss, dass nach deren Meinung kein Verstoß vorliegen würde. Als Ausrede wird die Ziffer 2 des Presskodex genannt. Konkret wird behauptet:
„Die Polizei ist eine sogenannte privilegierte Quelle, die den Vorgang aufgenommen und so wiedergegeben hat. Das heißt Zeitungen dürfen sich bei Polizeimeldungen – insbesondere, wenn es um simple Verkehrsunfälle geht – darauf verlassen, dass sie stimmen.“

Medien kommen also nicht ihren Aufgaben nach, sondern schreiben einfach Schrott, von der Polizei fabriziert, ab und der Presserat findet das auch noch ganz toll. Ich bin jedenfalls froh, dass ich den Mist gekündigt habe.

Weiterhin schreibt der Pressrat:
„Zudem handel es sich bei der Formulierung, das Mädchen habe nicht auf das von rechts kommende Auto geachtet, um eine Beschreibung der Unfallumstände und nicht um eine juristische Schuldzuweisung.“

1. War das keine korrekte Beschreibung und
2. war es eine Schuldzuweisung, völlig egal ob juristisch oder nicht.

Mit genau solchen Fakenews zu sog. Unfällen, fördert man das Fehlverhalten von Menschen mit KFZ, entweder schreibt man völlig neutral oder den tatsächlichen Hergang und nicht einen frei erfundenen, mit dem man bei Lesenden einen völlig falschen Eindruck erweckt.

Die Ironie ist, dass die Medien mit solchen Fehlern und den ständigen Preiserhöhung und Umfangverringerungen die Lesenden vertreiben und sich selbst ruinieren.

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