#Verkehr: Eingeschränktes absolutes Halteverbot – #Berlin

In Berlin vor einem Hotel sah ich folgendes Verkehrsschild mit einem Zusatzschild: Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen, frei.

Absolutes Halteverbot mit einem Zusatzschild: Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen, frei

Natürlich parkten da etlich KFZ, was auf mangelhafte Kontrolle der Verkehrsregeln hindeutet. Und aus der StVO ist mir dieses Zusatzschild nicht bekannt. Keine Ahnung, welche Freiheiten die Bundesländer hier haben, aber aus meiner Sicht macht es natürlich durchaus Sinn den Verkehr vor einem Hotel derartig zu regeln. Zumal so auch der Lieferverkehr mit abgedeckt wird und es bis vor kurzem offiziell noch keine Lieferzonen gab.

Berlin scheint mir hier an einigen Stellen experimentierfreudiger und rechtlich etwas flexibler zu sein, als etwa Duisburg, die sogar an stellen, wo es wirklich gehen würde noch behauptet, dass das nicht ginge.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines, Grundrechte, Verkehrswende abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse einen Kommentar