#NSDAP, SRP und #AfD? – Nachfolgeparteien sind verboten

Ich habe mich in der letzten Zeit häufiger gefragt, ob die gesichert Rechtsextremen (außer im Titel werde ich deren Abkürzung nicht nutzen) als NSDAP-Nachfolgepartei nicht bereits verboten sind. Da die NSDAP bereits vor der Gründung der Bundesrepublik verboten wurde, könnte es nach heutigem Recht schwieriger sein sich auf dieses Verbot zu beziehen. Ich habe aber bei den Recherchen festgestellt, dass die SRP als eine Nachfolgepartei der NSDAP verboten wurde. Am 23. Oktober 1952 mit dem Urteil des BVerfG (1 BvB 1/51).

In dem Urteil steht klar:
„3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Sozialistische Reichspartei zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.“
Man könnte jetzt natürlich darüber streiten, ob es Vorsatz war eine Ersatzorganisation zu schaffen, aber ich bin der Ansicht man kann die gesichert Rechtsextremen als eine Ersatzorganisation sehen. Da das Verbot für Ersatzorganisationen zeitlich unbegrenzt ist, müsste die Durchsetzung jederzeit möglich sein.

Aus meiner Sicht wäre es also möglich die zuständigen Behörden aufzufordern das Verbot gegenüber den gesichert Rechtsextremen durchzusetzen. Diese Aufforderung stellt aus meiner Sicht einen Antrag nach VwVfG und könnte damit Verwaltungsrechtlich verfolgt werden. Dies dauert natürlich, wobei aus meiner Sicht auch ein Eilantrag möglich wäre, z. B. wegen der Lage in Sachsen Anhalt. Dies müsste natürlich bis zum Bundesverfassungsgericht eskaliert werden. Das heißt es wäre aus meiner Sicht möglich ohne Verbotsverfahren die gesichert Rechtsextremen aus dem Verkehr zu ziehen, weil diese eigentlich schon verboten wurden. Es reicht dazu zu belegen, dass die Werte, die gleichen der SRP und NSDAP sind. Aus meiner Sicht ginge dies deutlich schneller, als für ein Verbotsverfahren zu kämpfen, dass die Konserverwirrten aus unerfindlichen Gründen weiterhin ablehnen.

Natürlich kann man parallel dazu die Landesregeln nutzen, um das Antreten bei Wahlen zu verhindern. Man muss es bloß wollen.

Aus meiner Sicht ist es die Verpflichtung aller Demokraten, die FDGO zu verteidigen. Wer das nicht als Verpflichtung sieht, ist möglicherweise kein Demokrat. Die gesichert Rechtsextremen sind nach alle mir vorliegenden Erkenntnissen keine Demokraten, sondern Verfassungsfeinde.

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