#VisionZero nicht mit dem Bundestag – #Verkehrssicherheit #Fahrrad

Man merkt immer mehr, dass der Bundestag nicht an Verkehrssicherheit interessiert ist. So auch bei Einfahrten zu Supermärkten und Tankstellen. Die Antwort ist hier zu finden.

Ich nehme an, jemand im Verkehrsministerium hat einfach etwas Humbug dazu geschrieben und der Petitionsausschuss hat das abgenickt. In der Begründung steht u. a.:
„Die von der Petition verwandte Begriff „hochfrequentiert“ ist in der StVO nicht legal definiert. Insbesondere im städtischen Bereich ist mit einer Vielzahl von Einfahrten zu rechnen, die mehr oder weniger stark frequentiert sind. Verkehrsteilnehmerinnen und teilnehmer können in der Regel nicht erkennen, ob Einfahrten zu hochfrequentierten Einrichtungen führen. Nach dem Bestimmtheitsgebot müssen Vorschriften aber so klar und eindeutig formuliert sein, dass Bürgerinnen und Bürger erkennen können, welches Verhalten von ihr bzw. vom ihm erwartet wird.“

Der erste Satz ist natürlich eine Bullshitbegründung, denn viele Begriffe in Gesetzen sind nicht legaldefiniert. Das stellt aber kein Problem dar, sondern kann entsprechend vorgegeben werden. Entweder in der StVO, was ja auch bei Rad- und Gehwegen vor Einmündungen kein Problem ist. Und dann wird so getan, als müsste das durch einzelne umgesetzt werden, dabei kann dies auch genauso gut durch Verkehrsbehörden entsprechend festgelegt werden.

In der Antwort will man aber, dass die lokalen Behörden das für Einzelfälle regeln, also noch mehr Schilder und einiges an Aufwand, sowie weniger Parkplätze, was also nicht passieren wird, trotz der Notwendigkeit für Verkehrssicherheit. Da hohe Frequenz und schlechte Sicht mit höherer Wahrscheinlichkeit für Tote und Verletzte sorgt.

Was der Satz in der Begründung soll:
„Zudem ist nach § 12 Absatz 3 Nummer 3 StVO das Parken vor Grundstücksein- und
ausfahrten unzulässig.“
verstehe ich nicht. Wenn die Einfahrt zum Supermarkt zugeparkt wäre, würde keine Gefährdung auftreten. Das wirkt fast so, als hätte der Azubi die Begründung geschrieben.

Wirkt also alles, so wie das Übliche grundrechtswidrige:
Die Würde des Parkplatz ist unantastbar, egal ob es Menschenleben kostet.

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