Am 10. Juli 2026 schrieb ich dem Ordnungsamt wegen eines klar rechtswidrig aufgestellten Schildes an einer Engstelle unter der Brücke nahe dem Bahnhof Rheinhausen Ost. Zugleich wies ich auch auf die mangelhafte Bewuchskontrolle an dieser Stelle hin. Das letzte Mal als ich vor Ort war, hatte sich an dem rechtswidrigen Zustand nichts geändert. Weder war das Schild versetzt noch war der Bewuchs zurückgeschnitten worden. Der Gehweg ist sogar noch weiter zugewachsen.
Am gleichen Tag startet ich auch eine Anfrage nach IFG NRW um herauszufinden, was der Schilderplan sagt. Diesen Plan bekam ich dann am 19. August 2026. Und der Schilderplan sagt eindeutig, dass das Schild dort falsch steht. Denn das Schild steht eindeutig zwischen Gebäude 186 Friedrich-Alfred-Str. und der Eisenbahnbrücke, obwohl es laut Plan im Bereich von Gebäude 182 hätte aufgestellt werden müssen, also genau da, wo ausreichend Platz wäre, deutlich vor der Einfahrt und vor der gegenüberliegenden Sackgasse.
Aber statt den Fehler einzugestehen, setzt man noch eins drauf und behauptet:
„Bei dem bezeichneten Straßenabschnitt vor der Unterführung zwischen der Friedrich-Alfred-Straße und der Straße „Europaallee“ liegt keine rechtsgültige Beschilderung eines Geh- und Radweges vor.
Ein Radweg wird nur dann zu einem benutzungspflichtigen Radweg (oder einem kombinierten Geh- und Radweg), wenn dies durch die entsprechenden blauen Vorschriftzeichen (Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO) angeordnet ist.
§ 2 Abs. 4 Satz 2 StVO besagt: „Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.“
Fehlt das Zeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) oder eine Zusatzbeschilderung wie „Radverkehr frei“ (unter Zeichen 239), existiert keine rechtliche Grundlage, die diesen Weg für den allgemeinen Radverkehr freigibt.
Die farbliche Trennung der Pflasterung ist hierbei nicht einem Verkehrszeichen gem. § 39 StVO gleichzusetzen. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind in den Anlagen 1 bis 4 der StVO abschließend definiert (§ 39 Abs. 2 bis 9 StVO). Fahrbahnmarkierungen sind laut § 39 Abs. 5 StVO grundsätzlich weiß (bzw. gelb bei Baustellen).
Eine farbliche Gestaltung des Bodenbelags (wie rotes Betonsteinpflaster) ist reines Straßenbaumaterial bzw. eine bauliche Gestaltung und entfaltet rechtlich keine eigenständige verkehrsregelnde Wirkung. Eine rote Pflasterung begründet allein weder einen Radweg noch hebt sie die Widmung als reinen Gehweg auf.
Somit wird der Gehweg nicht vollständig durch die Beschilderung blockiert, da die rote Pflasterung weiterhin als Gehweg zur Verfügung steht.
Für den Radverkehr gilt der Grundsatz der Fahrbahnnutzung gem. § 2 Abs. 1 StVO.“
Diese Begründung zeigt aus meiner Sicht, was bei der Stadt Duisburg alles schief läuft. Die Begründung wirkt als hätte man einen Schülerpraktikanten dran gesetzt und nicht kontrolliert. Man muss sich nur den Abschnitt nur einmal kurz in Google Streetview anschauen und erkennt sofort, dass der nicht nutzungspflichtige Radweg an der Bushaltestelle nahe Kreuzung der Friedrich-Alfred-Str. mit der Atroperstr. beginnt und zu dem Zeitpunkt auch eine deutlich bauliche Trennung aufweist. Die im weiteren Verlauf fortgesetzte rote Pflasterung zeigt hier eindeutig, dass es ein Radweg ist. Ebenso erkennt man dies an der Einmündung der Kruppstraße. Einen nichtnutzungspflichtigen Radweg zu einem Gehweg zu erklären, ist ein neuer Tiefpunkt in der Verkehrsinkompetenz der Stadt Duisburg. Wobei dies natürlich zugleich auch sehr viel erklärt. Denn man wundert sich ja immer wieder warum die Stadt Duisburg so viele bescheuerte Dinge macht im Zusammenhang mit Rad- und Fußverkehr. Jetzt hat man die eindeutige Bestätigung, dass das Personal wohl einfach völlig inkompetent ist, was die rechtlichen Grundlagen angeht. Dabei steht doch alles in der Wikipedia, selbst für Laien, wie sie offensichtlich bei der Stadt Duisburg beschäftigt werden verständlich.
Oder hat man die Antwort gar von KI formulieren lassen? Aber selbst das hätte auffallen müssen, wenn da ein Profi drüber geguckt hätte.
Es wird Zeit die Stadt Duisburg aus der AGFS zu schmeißen, da diese weder Willens noch in der Lage ist sich rad- und fußverkehrsfreundlich zu verhalten.
Und ist ja auch nichts das erste Mal, dass die Stadt Duisburg Mist baut. Das ist eher ein Dauerzustand. Man vergisst auch schon mal für eine Brücke zuständig zu sein und hätte ich nicht nachgefragt, wäre die wohl irgendwann eingestürzt.
