Warum lügt die Stadt Duisburg für LKW-Verkehr? – #Osttangente #Duisport #LKWeh

Immer wieder wird von der Stadt Duisburg behauptet, dass man wegen LKW auf dieser oder jener Straße nichts tun. Das ist zum Beispiel der Jägerstraße und dem Flutweg definitiv eine Lüge!

Mögliche Gründe für Geschwindigkeitsbeschränkungen oder sogar Fahrverbote bildet der § 45 der StVO. Die Stadt Duisburg nimmt hier allerdings als „Grenzwert“, von Werte 70 bzw. 60 dB(A) an. Diese stammen vermutlich aus § 1 der 16. BImSchV, welche erst einmal beim Neubau von Straßen gilt. In § 2 dieser Verordnung stehen allerdings zugleich auch richtige Grenzwerte zum Lärmschutz. Diese Werte sind deutlich niedriger, als die Werte, welche die Stadt immer angibt.

Wenn man nun für die zahlreichen Hauptstraßen in Duisburg nachschaut, stellt man schnell fest, dass (fast) überall die Grenzwerte der 16. BImSchV überschritten sind.

Da die 16. BImSchV nur für neue Straßen gilt, gibt es für den Bestand, wahrscheinlich einen gewissen Bestandsschutz. Das hieße aber nur, dass die Stadt nicht handeln müsste, durchaus aber natürlich dürfte. Die Stadt Duisburg stellt es in den Unterlagen aber immer so dar, als wenn es unterhalb von 70/60 dB(A) nicht ginge. Das ist definitiv unwahr. Juristisch gibt es eine klare Unterscheidung zwischen kann und muss. So oder so gibt es aber Grenzwerte, die bei Überschreitung eine ausreichende Grundlage für Einschränkungen sind. Wenn man wegen dem Vorbehalts- und Rettungswegenetz kein Tempo 30 anordnen kann oder will, kann man auch sofort zu Fahrverboten für LKW-Durchgangsverkehre greifen. Ebenfalls ist dies möglich, wenn die Geschwindigkeitsreduzierung alleine nicht reicht.

In Köln hat man sogar auf die Einhaltung Grenzwerte geklagt.

Rechtssichere Einschränkungen des Verkehrs sind also möglich und wie man seitens der SPD mal befürchtete, dass es zu Verdrängung in andere Straße kommt, so ist auch das kein Problem, dann muss man halt größere Ruhezonen einrichten, in den LKW-Durchgangsverkehre verboten sind.

Das lässt sich bei ausreichender Mühe innerhalb eines Jahres für ganz Duisburg machen. Ein Rechtsgutachten der Umwelthilfe führt noch fundierter aus, was alles möglich ist.

Bei konsequenter Anwendung geltenden Rechtes, könnte man also Maßnahmen treffen, wenn man wollen würde. Warum die Stadt Duisburg etwas völlig anderes, definitiv unwahres behauptet, erschließt sich mir nicht. Die große Frage ist also, warum man nicht will. Fürchtet die Verwaltung sich vor zu viel Arbeit, wenn man das an einer Stelle macht? Kennt man die Verkehrsregeln und den Rechtsrahmen nicht? Hält man sich wegen der städtischen Tochter Duisport mit Maßnahmen zurück? Alle können sich selbst überlegen, was die Motivation sein kann, eine Lösung durch die Peusdolösung Osttangente um mind. eine Dekade zu verzögern.

Das schöne ist aber, dass man nicht auf die Stadt warten muss, sondern auch selbst Tempo 30 bzw. LKW-Fahrverbote beantragen kann. Die Stadt muss innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach dem Antrag einen Bescheid erstellen oder man kann klagen. Wenn sich Nachbarn zusammen tun hält sich das Kostenrisiko in Grenzen. Beschweren bringt bei der Stadt Duisburg nichts, juristischer Druck oder ein Urteil schon.

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