Dürfen einen städtische Firmen bei Twitter blockieren? – #Duisburg #Duisport #Osttangente #Zensur

Die „Duisburg Business & Innovation GmbH“ ist eine städtische Tochter mit lokaler Politik im Aufsichtsrat und ein Dezernent Andree Haack als Geschäftsführer.

Es handelt sich zwar um eine private Gesellschaftsform aber mit zumindest hohem städtischen Anteil und somit um ein öffentliches Unternehmen. Dieses Unternehmen hat mich bei Twitter blockiert, vermutlich wegen Kritik zum Duisport, an der Osttangente oder an Wasserstoff. Den Grund erfährt man nicht immer. Blockiert heißt nicht nur, dass man nicht kommentieren kann, sondern auch nichts mehr lesen kann.

Da stellt sich mir dann natürlich die Frage, darf ein öffentliches Unternehmen einfach so Privatpersonen blockieren? Twitter darf Nutzende sperren, welche gegen die Bedingungen verstoßen. Aber eine staatliche Firma, mit mehr oder weniger öffentlichen Auftrag? Keine Ahnung, ob man dass schon mal einer juristischen Klärung zugeführt hat. Bei einer Recherche fand ich etwas zu staatlichen Stellen wie Polizei. Ich gehe davon aus, dass auch staatliche Firmen nicht willkürlich blockieren dürfen, denn das wäre Zensur. Stellt sich also die Frage was die DIG zu verbergen hat.

Weiterhin ist mir beim Lesen aufgefallen, dass Duisport als öffentliches Unternehmen eigentlich einen Zweck haben müsste, der das staatliche Eigentum rechtfertigt. Dieser ist nicht erkennbar.

Dieser Beitrag wurde unter Duisburg, Grundrechte, Lokalpolitik abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s