#Duisburg: Gehwegparken schadet der Allgemeinheit – #Grundsteuer

In Duisburg wurde an vielen Stellen das Abstellen von KFZ bis 2,8 t auf Gehwegen genehmigt. Nach heutigem Standard ist dies an vielen Stellen rechtswidrig und hätte von den zuständigen Behörden beseitigt werden müssen. Das heißt durch die Duldung der rechtswidrigen Zustände entsteht ein erheblicher Schaden an der kommunalen Infrastruktur zu Lasten der Allgemeinheit und damit auch allen die direkt oder indirekt Grundsteuer zahlen.

Gehweg mit Parkmarkierung durch einen weißen Streifen. In dem Bereich, wo ansonsten KFZ abgestellt werden, ist der Ersatz von Gehwegplatten durch Asphalt zu erkennen, der auf Schäden durch KFZ hindeutet.

Da stellt sich natürlich schon die Frage, wieso die Allgemeinheit für etwas bezahlen soll, dass durch KFZ verursacht wird. Schließlich kann dies auch problemlos durch eine Parkgebühr geregelt werden. Zumal quasi ganz Hochemmerich durch zu viel KFZ geprägt ist, sodass es nur fair wäre, wenn die KFZ-Halter auch die Kosten tragen, die diese verursachen.

Dieser Beitrag wurde unter Duisburg, Duisburger Westen, Finanzlage abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse einen Kommentar