Im Regionalplanentwurf ist die Logistikdiagonale zum Marientor in Hochfeld nicht mehr eingezeichnet.
Die Stadt Duisburg schreibt hier:
Die sog. „Logistikdiagonale“ dient der stadtverträglichen, möglichst konfliktfreien Abwicklung der Wirtschaftsverkehre in Duisburg.
Dann stellt sich die Frage, warum man in Duisburg trotzdem eine Osttangente planen will, obwohl scheinbar die Lösung für Hochfeld sogar der Verwaltung klar ist.
Die Anmerkung wurde vom RVR nicht übernommen, weil:
Bei dem in der Anregung benannten Teilabschnitt der „Logistikdiagonale“ handelt es sich um eine kommunale Maßnahme.
Diese Begründung ist für mich sogar nachvollziehbar. Es stellt sich aber die Frage, welche Vorteile es hätte, wenn die Strecke im Regionalplan enthalten wäre. Gäbe es dann Förderung? Wäre es dann einfacher diese zu bauen? Und warum ist die Straße bisher nicht einmal in der Planung?
Interessanter wird es dann sogar noch bei einem Teilabschnitt der Logistikdiagonalen der Osttangente Rheinhausen (heute Osloer Straße). Dort führt die Stadt Duisburg, die gleiche Begründung auf und zusätzlich noch:
Im Regionalplanentwurf fehlen einzelne Abschnitte, u.a. der bestehende Abschnitt der Osttangente Rheinhausen zur Anbindung des Logistikstandorts logport I an das übergeordnete Verkehrsnetz; dieser soll im Regionalplan als Straße für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr übernommen werden.
Tja, wenn das übergeordnete Verkehrsnetz so bereits angebunden ist, warum führt man dann überhaupt eine Machbarkeitsstudie durch? Die Aussagen zur Logistikdiagonalen durch die Stadt sind sehr widersprüchlich. Man versteht auch nicht so richtig woran es derzeit scheitert diese zu bauen und so Hochfeld zu entlasten. Wobei man ja eigentlich auch die vorhandenen Straßen nutzen könnte und diese nur etwas optimieren müsste.
Auch dieser Vorschlag wurde abgelehnt, allerdings mit einer sehr seltsamen Begründung.
Bei der Anbindung über die Osloer Straße handelt es sich nicht um eine klassifizierte Straße. Sie besitzt örtliche Bedeutung als eine der Erschließungen des Gewerbegebietes logport I. Die Straßenverbindung ist nicht als Bedarfsplanmaßnahme des Bundes oder des Landes erfasst. Eine regionalplanerische Festlegung als Straße für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr oder als sonstige regionalplanerisch bedeutende Straße ist nicht angezeigt. Die Anbindung des im RP Ruhr festgelegten GIB an das regionalplanerisch relevante Verkehrsnetz erfolgt über die L 473, Friedrich-Ebert-Straße.
Übersetzt sagt der RVR also, dass der LKW-Verkehr eigentlich über die für LKW gesperrte Friedrich-Ebert-Straße fließen müsste. Da fragt man sich, ob da etwas nicht stimmt. Weiß der RVR nichts von der Sperrung? Aber warum sollte die Stadt Duisburg das verschweigen? Irgendwie scheint mir auch da einiges im Argen zu liegen.
Ob es von der Einstufung als regionalplanerisch bedeutende Straße auch abhängt, wie es mit der Verlängerung der Osttangente weitergeht? Es wäre nicht undenkbar, dass die fehlende Einstufung die Verlängerung und Fördermittel erschwert.