Vor einiger Zeit las ich, dass Flughäfen teilweise keine Grundsteuer zahlen würden. Für Klimaschänder Flughafen Düsseldorf wollte ich das genauer wissen, weshalb ich bei der Stadt Düsseldorf nachfragte. Die Stadt Düsseldorf verweigerte die Auskunft zur Grundsteuerpflicht des Flughafen Düsseldorf mit ausführlicher Begründung. Angeblich wäre dies Teil des Steuergeheimnis. Scheinbar wurde intern eine Rechtsprüfung durchgeführt mit dem die Stadt Düsseldorf umfassend herleitet, warum es niemanden angeht, dass der Flughafen Düsseldorf keine Grundsteuer bezahlt. Ich schreibe natürlich trotzdem, dass der keine Grundsteuern bezahlt, weil ich mich nach der ablehnenden Antwort der Stadt Düsseldorf natürlich ans LDI wandte.
Die Antwort des LDI war Gold wert:
„Die Antwort auf Ihre Anfrage ist in einer nach § 5 Abs. 4 IFG NRW allgemein zugänglichen Quelle, nämlich dem Grundsteuergesetz (GrStG) zu finden.“
Dort findet sich in § 4 Sonstige Steuerbefreiungen:
„Soweit sich nicht bereits eine Befreiung nach § 3 ergibt, sind von der Grundsteuer befreit (…)
3. b) auf Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätzen alle Flächen, die unmittelbar zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Flugbetriebes notwendig sind und von Hochbauten und sonstigen Luftfahrthindernissen freigehalten werden müssen, die Grundflächen mit den Bauwerken und Einrichtungen, die unmittelbar diesem Betrieb dienen, sowie die Grundflächen ortsfester Flugsicherungsanlagen einschließlich der Flächen, die für einen einwandfreien Betrieb dieser Anlagen erforderlich sind;…“
Wie ich den Flughafen Düsseldorf und die Stadt Düsseldorf einschätze wird man vermutlich nicht einmal Grundsteuer für die Parkhäuser zahlen müssen, auch wenn diese eigentlich nicht dem unmittelbaren Betrieb dienen.
Es ist auf jeden Fall seltsam, mit wie viel Aufwand die Stadt Düsseldorf einen Antrag ablehnt, obwohl die Antwort nicht einmal unter das Steuergeheimnis fällt. Mehr noch verstört hierbei, dass eine Stadt scheinbar nicht einmal die Rechtsgrundlage für die Grundsteuerbefreiung von Flughäfen kennt, obwohl die Stadt sogar anteilig Eigentümer des Flughafen Düsseldorf ist.
So oder so ist eine Grundsteuerbefreiung für Flughäfen eine weitere klimaschädliche Subvention für den Flugverkehr für die es in meinen Augen keine Rechtfertigung gibt.