Nachdem ich vom Flughafen Kopenhagen erfuhr, wo man Krebsfälle mit den schädlichen Bedingungen am Flughafen in Verbindung bringen konnte, wollte ich mal die Situation in Düsseldorf wissen.
Zuerst schrieb ich die Bezirksregierung Düsseldorf an, die allerdings verneinte.
Ebenfalls schien auch das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen keine Informationen zu haben.
Beide Stellen wiesen auf die Berufsgenossenschaft hin, welche ich dann ebenfalls an schrieb und folgende Antwort bekam:
Sehr geehrter Herr Scharfenort,
gern antworten wir Ihnen auf Ihre Frage zu Krebsfällen durch die Arbeit am Flughafen in NRW. Dazu sind vorab einige erläuternde Informationen zu Berufskrankheiten notwendig: Grundsätzlich handelt es sich bei Berufskrankheiten um Erkrankungen, die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden und die in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) in einer Liste als Anhang aufgeführt sind. Diese Liste enthält Krankheiten, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind und denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Krebserkrankungen durch Feinstaub/Ultrafeinstaub sind in der Berufskrankheitenliste weder explizit noch unter den Erkrankungen durch anorganische Stäube genannt.
Ist eine Erkrankung nicht in der Liste enthalten oder erfüllt sie nicht bestimmte Voraussetzungen, die in Paragraf 9 Abs. 1 SGB VII näher definiert werden, gibt es die weitere Möglichkeit, eine Erkrankung „wie eine Berufskrankheit“ anzuerkennen. Aber auch dann müssen neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die Ursachenzusammenhänge vorliegen. Diese Erkenntnisse müssen belegen, dass für eine bestimmte Personengruppe arbeitsbedingt ein deutlich erhöhtes Risiko besteht, an einer bestimmten Gesundheitsstörung zu erkranken. Das ist im Hinblick auf Ihre Anfrage bisher nicht der Fall, deshalb ist bei der BG-Verkehr auch keine Krebserkrankung durch Feinstäube/Ultrafeinstäube bei Flughafenbeschäftigten als Berufskrankheit anerkannt. Selbstverständlich kennen wir die Expositionsstudie aus Kopenhagen, sie wurde – auch international – diskutiert. Ein Zusammenhang mit Berufskrankheiten wird darin nicht hergestellt. Unsere Präventionsexperten verfolgen das Thema unabhängig davon auch weiterhin.
Eine Liste der Berufskrankheiten fügen wir bei. Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter folgendem Link: https://www.dguv.de/de/versicherung/berufskrankheiten/index.jsp.
Freundliche Grüße
…
Man darf also gespannt sein, wie lange es dauert, bis die Krebsgefahr an Flughäfen in Deutschland als offiziellen Berufskrankheit anerkannt wird. Vermutlich muss erst jemand klagen. Andererseits könnte das auch von selbst kommen, denn Hautkrebs ist inzwischen ja auch als Berufskrankheit anerkannt. Etwa für Bauarbeitende.