Kein Führerscheinumtausch notwendig … – #Verkehrswende #Fahrrad #Autokorrektur

wenn man ohnehin kein Auto benutzt.

Laut Auskunft der Bundesverkehrsministerium gilt:


Da die Fahrerlaubnis unbefristet erteilt wird, kann auch der Führerscheinumtausch nach Ablauf der in der Anlage 8e zu § 24 a FeV angegebenen Fristen erfolgen. Um eine Ordnungswidrigkeit zu vermeiden, sollte der neue Führerschein vor Fahrantritt vorliegen.

Das heißt man muss nichts umtauschen, wenn man ohnehin nicht mit dem Auto fahren will. So kann man sich die Kosten für den neuen Führerschein, der nur 15 Jahre gültig ist erst einmal sparen, bis man wirklich einen benötigt. Wenn man also auf Auto verzichtet, braucht man den Führerschein auch nicht umzutauschen, nur damit man den nach 15 Jahren wieder umtauscht und dadurch Geld und Ressourcen verschwendet.

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