In Bereichen, wo es eindeutige Fahrverbote gibt für LKW gibt, da kann man auch relativ leicht zivilrechtlich gegen diese Fehlfahrten vorgehen und muss sich gerade nicht auf ein unwilliges oder unfähiges Ordnungsamt verlassen.
Das Vorgehen ist nach meinem Verständnis wie folgt. Wenn LKW durchfahren macht man ein Foto, neben der Anzeige bei der Stadt, kann man bei Wiederholungstätern (immer wieder gleiches Nummernschild oder gleiche Firma) auch zivilrechtlich die Einhaltung des Durchfahrtverbotes einfordern. Dies geschieht durch einen Rechtsanwalt auf dem Weg der Unterlassungsklage/Abmahnung. Es ist natürlich immer ein Rechtsrisiko dabei, weshalb man vielleicht erst einmal nur gegen eine Firma/ein häufigen Fahrenden vorgehen sollte.
Da die LKW nicht ohne Grund verboten sind, dürfte das illegale Durchfahren eine Besitzstandsstörung darstellen. Das heißt diese betrifft primär Anliegende an Straßen wo immer wieder LKW langfahren.
Die Firma oder Person lassen sich von einem Anwalt per Nummernschild ermitteln, natürlich kann man auch einfach eine Abmahnung ohne Anwalt schicken, allerdings ist es wohl besser einen Profi zu beauftragen.
Wenn man die Unterlassungserklärung bekommt, wird bei jeder Wiederholung eine Geldzahlung durch die Firma fällig, was deutlich wirksamer ist, als niedrige Bußgelder. Zumal, wenn man gewinnt die Firma auch die gesamten Gerichtskosten zahlen muss.
Ich würde es machen, wenn ich betroffen wäre.
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