Je nach Konstellation und vorhandenen Geldern warten Städte bei Straßen oft viel zu lange, bis die Straße wieder in einen benutzbaren Zustand versetzt wird. Dabei werden teilweise die Anwohnenden finanziell belastet.
Dies erscheint einerseits gerecht, weil die theoretisch auch am Meisten davon haben, andererseits hängt dies auch stark von der realen Nutzung der Straße ab. So gibt es hier einen starken Unterschied zwischen jenen, die nur Radfahren und Laufen, zu denen, die mit dicken Autos die Straße belasten. Fair wäre hier natürlich nach der realen Nutzung zu gehen und nicht nur nach Grundstücksgröße. Dass einem die Stadt hier Kosten aufhalsen will, muss man aber nicht unbedingt akzeptieren, auch wenn häufig der Eindruck erweckt wird.
Denn man kann natürlich herausfinden, ob die Stadt alles richtig gemacht hat oder einfach nur abgewartet hat, bis bestimmte Fristen abgelaufen waren um die Kosten dann der Bevölkerung aufzudrücken. Hier setzt die Verteidigungsstrategie an. Erst einmal weiß man ja selbst ob und was die Stadt so gemacht hat. Wie gut waren die Reparaturen nach Baustellen? Hat man ordentlich gearbeitet oder nur billigen Schnellasphalt genutzt?
Dies alles kann man mit Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) herausfinden. Sollte die Stadt hier nicht ordentlich ihren Pflichten nachgekommen sein, so könnte man vielleicht zumindest die Straßenkosten drücken.
Guten Abend,
es ist imo zu simpel die Belastungen den Eigentümern einer Straße aufzuladen, weil sie – angeblich – doch so sehr davon profitieren. Woher kommt dieser Irrglaube?
Das dürfte wohl mit der Begründung der Umlage (oder ist es eher eine Ablage) der Kosten zu tun haben. Initiator der der Umlage war der „AlteFritz“, der seinerzeit die Güter entlang der Heerstraßen eben an diese anschließen ließ. Nicht zum Vergnügen der Eigentümer, eher zur besseren Belieferung der Truppen. Und JA, auch die Eigentümer waren damals nahezu ausschließlich die privaten Profiteure.
Diese Zeiten sind – manche bedauern es – vorbei. Heute sind Straßen Verkehrswege, die von allen benutzt werden. Und dafür zahlen wir Steuern und Abgaben. Und obwohl wir zahlen, haben wir keinen Einfluß auf die Beauftragung der ausführenden Firmen.
Und was habe ich als Eigentümer alleinig davon, dass die Straße totalsaniert wurde? Gibt es einen erhöhten Bodenrichtwert? Dürfen die Kosten – zumindest Teilweise – auf die Miete umgelegt werden, schließlich „profitieren“ auch sie? Darf der Eingenheimbewohner sie von der Steuerabsetzen?
Warum bleiben z. B. Grundstücke in angrenzenden Sackgassen (die nur über die zahlungspflichtige Straße erreicht werden können) von einer Beteiligung verschont? Auch sie „profitieren“.
Eigentlich profitiert ja jeder, der die Straße benutzt. Und viele benutzen die Straße jetzt häufiger, weil sie ja jetzt ach so toll ist. Nur der Eigentümer zahlt und hat nun mehr Verkehr auf der Straße.
Dabei hat die Stadt die Verkehrspflicht!
In unserem Fall wurde die Straße nach 70 Jahren erstmalig „runderneuert“. Es gab in den letzten Jahrzehnten div. Schlagzeilen über deren Zustand, die haben es zwar bis ins TV gebracht, das war´s dann aber auch.
Ich möchte hier nicht den ganzen Akt über Sinn oder Unsinn der Baumaßnahmen aufrollen, nur soviel: Die WBD lügen. Es werden in Schriftstücken Tatsachen dargestellt, die nicht wahr sind.
Die WBD messen mit zweierlei Maß. Nicht durchgeführte Kostenverteilungen auf Bürger- und Gemeindeseite werden als „marginal“ klassifiziert und nicht neu berechnet.
Dies alles hätte zu einer Klage reichen müssen/können.
Nur, finden Sie eine Kanzlei, die gegen die Stadt klagen will. Von fünf Kanzleien, bei denen ich angefragt habe, hat eine (1) geantwortet. Sie finden eher einen Anwalt der sich wg. kläffender Hunde engagiert. Die Vorauszahlungen standen in keinem Verhält nis zum erwartenden Ergebnis.
Um überhaupt so weit zu kommen müssen sie Akteneinsicht verlangen. Das sollte man immer machen. Das Amt muss beschäftigt werden. Schön wären Einsichten in Angebote, die werden aber verweigert. Mit Glück bekommt man Einsicht in Abschlussabrechnungen der Unternehmer. Diese muss man aber „lesen“ können, sonst sagt das nicht so viel. Dazu müsste man weiterhin in die Pläne der Beauftragungen schauen können, in denen die einzelnen Arbeitslose aufgeführt sind. Und selbst dann ist es für einen Laien wohl kaum zu erkennen, ob „ordentlich“ gearbeitet wurde.
Ihrer Theorie der Kontrolle vrmag aus der Praxis nicht zu folgen.
Nein, Straßenbaukosten sind keine Umlagekosten. Sie sind – da für die Allgemeinheit gebaut wird – auch von der Allgemeinheit zu tragen.