Nachfolgende Petition habe ich beim Landtag eingereicht:
Beschreibung Ihrer Petition:
„Verbot von Dooringsparkplätzen in NRW ohne Bestandsschutz.“
Wortlaut ihrer Petition (Pflichtangabe):
„Unter anderem an der Karl-Jarres-Straße in Duisburg-Hochfeld, der Hafenstraße in Duisburg-Ruhrort und der Münsterstraße in Düsseldorf-Derendorf gibt es Parkplätze, die unmittelbar rechts vom Radweg liegen. Würde sich die Fahrendentür öffnen, gäbe es unweigerlich einen Unfall (Dooring). Die Anzahl der knapp vermiedenen Unfälle (Beinaheunfälle) beträgt ca. das 100-fache der eingetretenen Unfälle.
Radfahrende sterben teilweise sogar an der Kollision mit der Autotür, am Aufprall, oder weil sie auf die viel befahrende Straße ausweichen. In den oben genannten Beispiel handelt es sich um schmale Radwege, teilweise sogar benutzungspflichtig, und um viel befahrene Straßen, die in Duisburg sogar mit erheblichem Schwerlastverkehr beaufschlagt sind.
Parkraum mag eng sein, dies rechtfertigt allerdings Radfahrende einer Lebensgefahr auszusetzen, sondern macht Parkraumbewirtschaftung notwendig. Parken ist kein Grundrecht, körperliche Unversehrtheit schon.
Es kann hier nur um unverzügliche Beseitigung der bestehende Missstände gehen.“