Regelmäßig behauptet die Stadt Duisburg, dass etwas nicht ginge. Besonders beim LKW-Verkehr geschieht dies besonders häufig, dabei ist das gar nicht so schwer, wenn man denn wirklich wollen würde.
Aufgrund der Sondersituation von Duisburg in Hinblick auf Logistik, kann hier ein spezielles LKW-Konzept als Grundlage gestaltet werden. Damit ließen sich auch LKW-Verbotszonen einrichten, wenn man denn etwas für die Bevölkerung tun wollte.
Dies ergebt sich zusammen mit anderen Erkenntnissen aus der UBA-Broschüre: „Wirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen„.
Die Stadt will selten die Geschwindigkeit reduzieren, dabei sind die Verkehrsflüsse in Städten nur wenig von der Geschwindigkeit von mehr von Ampelkreuzungen, Ein-/Abbiegenden, Radfahrenden und Parkenden beeinflusst. Ebenfalls eine wesentliche Rolle spielt der Schwerverkehrsanteil, also ein guter Grund den Schwerverkehrsanteil auf wenige Routen zu konzentrieren und dies dann auch durchzusetzen.
Aus Lärmschutzsicht interessant fand ich folgenden Punkt:
„Die – allerdings nur noch selten – publizierte Meinung, dass Pegeldifferenzen erst ab 3 dB(A) wahrnehmbar seien, ist bereits seit langem widerlegt.“
Und einen wesentlichen Einfluss auf den Lärm haben die Fahrzeugeigenschaften, dass heißt LKW sind lauter, auch bei niedrigeren Geschwindigkeiten.
Das Bundesverkehrsministerium hat „Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm“, kurz Lärmschutz-Richtlinien-
StV (Stand November 2007) [http://kiezgestalten.blogsport.de/images/LrmschutzRichtlinienStV2007.pdf] erlassen. Diese werden in der Stadt Duisburg scheinbar sehr eng ausgelegt und die Verkehrssituation gar nicht richtig geprüft. Man hört ja regelmäßig, dass dies nicht so einfach wäre. Einfach vielleicht nicht, aber gewiss auch nicht schwierig. Wenn die Politik wollen würde, könnten LKW-Verkehrskonzepte erlassen werden und darauf basierend LKW-Fahrverbote erlassen werden. SPD und CDU scheinen dies aus unbekannten Gründen nicht zu wollen.
Ebenfalls interessant der Hinweis, dass bei „Lärm, Luftschadstoffe, Erschütterungen o. ä.“ Anwohnenden eine „rechtmäßige Entscheidung auch vor Gericht einklagen können“.
Ebenfalls könnten aus der Lärmaktionsplanung Maßnahmen abgeleitet werden, wenn man denn von Seiten der Politik wollen würde. Im Prinzip fasst das UBA alles zusammen, was notwendig wäre um LKW-Verkehr aus Wohngebieten zu halten.