Im Zusammenhang mit dem Verkehrsgutachten für die Deponie Lohmannsheide habe ich auch mit der durchgeführten Verkehrszählung und den Datenschutz beschäftigt. Irgendwie finde ich das fragwürdig. Von der Stadt Moers gab es eine eher kryptische Antwort und von der Stadt Duisburg bekam ich inzwischen folgende Antwort:
„Verkehrszählungen sind nicht genehmigungspflichtig. Für den Datenschutz ist die ausführende Firma oder Behörde zuständig.“
Da ich ohnehin das LDI eingeschaltet habe, erfuhr ich zumindestens, dass scheinbar kein Genehmigungsverfahren vorgesehen ist und scheinbar jeder einfach fröhlich Kameras an Ampeln und Laternenpfähle hängen darf. Wobei ich mich natürlich frage, ob dies dann nicht wieder eine kommerzielle Nutzung des öffentlichen Raums ist und somit um Erlaubnis gefragt und ggf. sogar etwas dafür bezahlt werden muss. Für den Datenschutz sind jedenfalls die Firmen oder Behörden zuständig.
Dass jede Firma einfach so Kameras in den öffentlichen Raum hängen könnte finde ich schon etwas bizarr. Wo das Anbringen von Überwachungskameras deutlich schärfer reglementiert ist, darf man keine Verkehrsvideoüberwachung zulassen. Sonst könnte der Deckmantel Verkehrszählung für allerlei andere Dinge missbraucht werden. Sonst führt das Innenministerium ganz plötzlich ganz viele Verkehrszählungen durch.