Qualifizierte Einwendung gegen RWE 1. Entwurf – #Klimaschutz #RWE #AllegegenRWE #hambibleibt #endegelaende #endcoal

Bei größeren Vorhaben, die Umweltauswirkungen haben ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit durch EU-Recht vorgeschrieben. Man nennt die Stellungnahmen der Menschen Einwendungen. Alle können sich hier, Betroffenheit vorausgesetzt beteiligen. Völlig unabhängig von Alter, Nationalität oder Geschlecht. Da alle von der Klimakrise betroffen sind, können m.M. auch alle, egal wo auf der Welt, einwenden.

Der erste Entwurf meiner ausführlichen Einwendung ist nun fertig für Ergänzungen.
Mir ist bewusst, dass einiges doppelt vorkommt und anderes vereinfacht wurde, was allerdings auch mehr Optionen lässt für mündliche Ausführungen und ggf. notwendige Klagen.

Einfache Sammeleinwendung
Amtsblatt und weitere Informationen

Mein Text darf beliebig kopiert und genutzt werden

Hiermit erhebt … Einwendung gegen den Antrag der RWE Power AG auf „Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Hambach im Zeitraum 2020 – 2030“, 61.h 2-7- 2015-1 Abgabe Frist: 06.08.2019 bei Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Goebenstraße 25, 44135 Dortmund.

Einer Weitergabe der personenbezogenen Daten an RWE oder Vertretenden wird nicht zugestimmt. Diese Einwendung geht in Kopie an diverse Stellen.

Betroffenheit

Vom Klimawandel sind wir alle betroffen und letztendlich dient das Vorhaben der Verschärfung der Klimakrise. Zudem kann die Grundwasserabsenkung Auswirkungen bis Duisburg haben. Betrachtet wurde dies in den Unterlagen nicht, obwohl hydraulische Verbindungen von Grundwasserleitern existieren. Es wurde einfach behauptet, dass es keine Auswirkungen hätte. Ferner wird der Rhein beeinflusst, der wiederum in Trockenzeiten einen niedrigen Wasserstand hat und dadurch zu mehr LKW-Verkehr in Duisburg führt, weil die Schiffe nicht mehr so viel laden können.

Vorzeitige Pumpfortsetzung

Ohne Genehmigung ist eine Fortführung zu untersagen. Die Weiterführung bestehender Entwässerung ist langsam zurückzufahren, um Schäden durch zu schnellen Grundwasseranstieg zu verhindern. Die Standsicherheit der Böschungen ist unabhängig von der Fortsetzung der Kohleförderung zu betrachten.

Formalien

Die Antragsunterlagen sind in Form von hunderten Einzeldateien Online gestellt, die noch dazu alle einzeln heruntergeladen werden müssen. Dies ist eine erhebliche Barriere für die Beteiligung und erschwert Menschen die Beteiligung, weil ein Gesamtdownload fehlt. Dazu kommen noch Unterordner über mehrere Ebenen, obwohl dies auch durch intelligente Dateibenennung hätte sortiert werden können. Der Download per Hand dauert Stunden.
Die Entnahme hat weltweite Auswirkungen deshalb war der Umfang der Offenlage unzureichend. So wurde die Klage des Bauern aus den Anden gegen RWE zugelassen, folglich hätte auch die dortige Bevölkerung in der Landessprache beteiligt werden müssen. Gleiches gilt für die zahlreichen Ländern, die absaufen oder bereits heute unterhalb des Meeresspiegel liegen.
Die Niederlande wurde nicht in der Offenlage beteiligt, obwohl unmittelbar von Grundwasserabsenkungen betroffen. Zudem stehen die Absenkungen von Hambach in Wechselwirkungen mit anderen Absenkungen. Das Zusammenwirken wurden nicht im erforderlichen Umfang dargestellt, um hieraus die Folgen abschätzen zu können.
Die Behauptung seitens RWE, dass die UVP freiwillig wäre trifft nicht zu, weil eine fehlende UVP zu einer Klage geführt hätte, wie bereits bei einem anderen Tagebau praktiziert, welche inzwischen auch gewonnen wurde.
Anders als üblich, scheint die Einwendung per Email nicht zulässig zu sein. Dies in Kombination mit der Überschneidung zum Ferienzeitraum in NRW deutet darauf hin, dass die Bevölkerung in ihren Rechten möglichst wenig gehört werden soll.
Es werden völlig unklare Abkürzungen verwendet, welche das Lesen der Unterlagen für Laien erschweren bis unmöglich machen. Z.B. mNHN an mehreren Stellen (etwa Anlage A). An einigen Stellen fehlen Quellenangaben.

Klimakrise

Bedingt durch den von RWE mitverschuldeten Klimawandel, begünstigt abgesenktes Grundwasser Dürren und Waldbrände. Die Wasserentnahme dient dazu ein klimaschädliches Vorhaben weiterhin durchführen zu können, die Genehmigung ist demnach zu versagen, weil klimaschädliche Vorhaben nicht genehmigungsfähig sind und der Kohlekompromiss unberücksichtigt bleibt. Das Projekt hat das Ziel Wasser abzupumpen, damit klimaschädliche Braunkohle gefördert und verbrannt werden kann. Damit hätten sämtliche Auswirkungen des Klimawandels in den Dokumenten berücksichtigt werden müssen und dies weltweit. Dies ist nicht der Fall. Dass Zertifikate gekauft werden reicht nichts aus, wie der Kohlekompromiss deutlich belegt. Zudem verbrauchen auch die Pumpen erhebliche Energiemengen, die nicht nachhaltig hergestellt werden. Der Energieverbrauch der Pumpen wurde nicht einmal angegeben. Der Eichenprozessionsspinner und andere gefährliche Tierarten profitieren von steigenden Temperaturen. Damit führt das Abpumpen zu weiteren zunehmenden Gesundheitsgefahren.
Auch die Verdunstungsleistung von Pflanzen wird beeinträchtigt, da weniger Grundwasser für Verdunstung zur Verfügung steht, was bei steigenden Temperaturen und sinkenden Niederschlägen ebenfalls Auswirkungen hat auf das Abpumpen von Grundwasser. Sinkende Grundwasserspiegel, die Austrocknung der Landschaft und die durch den Klimawandel drohende Verringerung der Grundwasserneubildung wurden nicht berücksichtigt.
Würde das Pumpen früher eingestellt, könnten erhebliche Energiemengen eingespart werden. Sprich neben der Verbrennung klimaschädlicher Braunkohle ohne Notwendigkeit, kommt auch noch Energieverschwendung für unnötiges pumpen.
Das Vorhabe verstößt gegen Artikel 20a Grundgesetz in Kombination mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Die Klimakrise erhöht die Wahrscheinlichkeit eines vorzeitigen Ablebens erheblich, diese Folgen wurden ebenfalls nicht dargestellt. Auch die Auswirkungen der Klimakatastrophe stellen Bergbauschäden dar.

Lüge preisgünstiger Energie

In den Dokumenten wird behauptet:
„Die Braunkohlengewinnung und -verstromung ist für eine sichere und preisgünstige Energieversorgung auf absehbare Zeit nicht verzichtbar.“
Ersten widerlegt der Kohlekompromiss das Braunkohle durchaus verzichtbar ist und zweitens ist Braunkohle nicht preisgünstig. Der Bodenschatz Braunkohle wird RWE kostenfrei überlassen, ist also massiv subventioniert. Die Umweltfolgekosten (20,81 Cent/kWh gemäß UBA) durch die Klimakatastrophe muss RWE bisher auch nicht tragen. Der Marktpreis für Kohle liegt bei ca. 50 € /t, demnach wurden und werden RWE Geschenke in Höhe sehr vieler Milliarden Euro gemacht. Auf diese Geschenke sollen nun sogar noch weitere kommen für die Abschaltung der überflüssigen Kraftwerke.
Ferner findet ein signifikanter Anteil des Abbaus nicht zur Stromgewinnung/Energieversorgung statt, sondern beispielsweise für den Verkauf von Braunkohlebriketts für Baumärkte oder Braunkohle für Zuckerfabriken. Sogar Aktivkohle wird daraus gewonnen, obwohl es hier auch umweltfreundliche Alternativen gibt. Ohne diese umweltschädlichen Nutzungen (RWE-Sprech: Veredelung) könnte der Abbau erheblich zurückgefahren werden. Vermutlich würde sich dann nicht einmal mehr der Abbau rentieren, weil die Verstromung ein Verlustgeschäft ist.
Zudem kann Braunkohle innerhalb weniger Jahre vollständig durch nachhaltige Energiegewinnung ersetzt werden, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Ferner gibt es ausreichend anderen Möglichkeiten der Energieversorgung, als Braunkohle.
Die nicht dem Gemeinwohl, sondern ausschließlich dem Profitstreben von RWE, dienende Nutzung, ist keine Grundlage für eine Sümpfung. Die Argumentation ist also unvollständig und somit nicht ausreichend für eine Fortführung oder gar Ausweitung. Allenfalls der Rückbau ist zulässig. Die Kosten für Photovoltaik liegen inzwischen bei 5 Cent/kWh, somit ist PV völlig ohne Subventionen günstiger als der hochsubventionierte Braunkohlestrom.

Grundrechtliche Erwägungen

Artikel 20a Grundgesetz ist ein Staatsziel und demnach bei allen Entscheidungen zu berücksichtigen. Braunkohle, der Grund für die Grundwasserabsenkung, stellt kein Ziel dar, was im Einklang mit dem Grundgesetz steht. Weder sind dafür Enteignungen zulässig, noch die Auswirkungen eines Eingriffs in den Wasserhaushalt einer von zunehmenden Dürren bedrohte Region.
Ferner gibt es aus der hypothetischen Möglichkeit des Braunkohleabbaus keinerlei rechtlich Bindung, dass auch abgepumpt werden darf. Umgekehrt schützt allerdings eine Untersagung des Abpumpens das Klima, folglich ist das Abpumpen einzustellen.
Die Urteile in Hinblick auf Enteignungen belegen, dass der Abbau von Braunkohle inzwischen nicht mehr dem öffentlichen Interesse dient.

Rahmenbetriebsplan

Weder ein genehmigter Rahmenbetriebsplan noch andere Dokumente führen alternativlos zu einer Genehmigung. Als der Antrag gestellt wurde ging RWE noch von Mitte des Jahrhunderts aus. Inzwischen ist es allerhöchstens noch 2038, aber der Kohlekompromiss heißt auch, dass Hambach nicht mehr fortgeführt werden muss. Da eine Abpumpgenehmigung nach aktueller Bewertung unzulässig ist, können den Steuerzahlenden erhebliche Entschädigungen erspart werden.
Dass sich der Tagebau mit Wasser füllen könnte ist unwahrscheinlich, da die Wassermenge, um ein derartiges Loch zu füllen, erheblich wäre. Dies würde nach Aussage von RWE Jahrhunderte dauern. Deshalb wird eine Befüllung mit Rheinwasser vorgesehen. Wasser, was dann für die Schifffahrt fehlt. Durch die zunehmenden Dürren ist diese Art der Befüllung absehbar nicht möglich.
Indirekt unterliegt auch der Rahmenbetriebsplan einer UVP-Pflicht, da das beantragte Vorhaben notwendig ist, um diesen durchführen zu können sind auch alle anderen Auswirkungen einer Genehmigung zu berücksichtigen.
Das Verfahren ist zweifelsfrei UVVP-pflichtig, auch wenn ein anderer Eindruck erweckt werden soll. Es wurde nur eine zeitliche begrenzte Genehmigung erteilt, somit gilt auch kein Bestandsschutz.

Wirtschaft

Die klimaschädliche Förderung von Braunkohle ist hochsubventioniert, da diese an RWE verschenkt wird. Kein Arbeitsplatz ist Menschenleben wert. Zudem ist Photovoltaik mit 5 Cent/kWh deutlich günstiger.

Logistik

Die führt Absenkung dazu, dass mehr Wasser aus Flüssen versickert und damit die Wasserversorgung gefährdet wird. Man kann in einem zusammenhängenden System nicht an der einen Stelle etwas entnehmen, ohne Folgen an anderer Stelle. Die Dürren schädigten die Wirtschaft in 2018 bereits massiv.

Vernichtung natürlicher Gewässer/Lebensräume

Im Gebiet des Tagesbaus Garzweiler 2, floss früher der Nysterbach, seit 30 bis 40 Jahren pumpt RWE (damals Rheinbraun) das Wasser, wodurch der Bach zu einem Graben wurde, der sich nur bei heftigem Regen etwas füllt. Die Vernichtung von Lebensräumen trägt zum Artenschwund bei und verstößt demnach gegen das Naturschutzgesetz, da die Nahrungsgrundlagen entzogen werden.
Die Belastung vorhandener Tagebauseen mit Quecksilber zeigt, dass dies auch für das Hambacher Loch droht.

Flora und Fauna

Ebenfalls werden Pflanzen in Mitleidenschaft gezogen.
Darunter auch seltene Arten. Dies wirkt sich wiederum auf Insekten aus, was die Nahrungspyramide beeinträchtigt.
Insbesondere wird der erhaltenswerte Hambacher Forst geschädigt, wenn den Bäumen das Grundwasser weggesaugt wird.
Das BNatSchG wird massiv missachtet. Denn Nahrungsentzug verstößt gegen Störungsverbot. Dies führt zu Tötung durch Nahrungsentzug. Ein Eventualvorsatz liegt vor. Liegt nicht genug Nahrung vor, sterben die Jungtiere von geschützten Arten. Diese haben spezifische Nahrungsbedürfnisse. Eine
Befreiung wäre nur im überwiegenden öffentlichen Interesse nach § 67 möglich, was nicht gegeben ist.
Mit den Tagebauen werden nicht nur die streng geschützten grundwasserabhängigen Feuchtgebiete zum Beispiel an Schwalm und Nette gefährdet, sondern auch viele weitere Bestandteile des Ökosystem. Die Biotopübersicht ist unvollständig. Zumindest der Hambacher Forst fehlt. Auch wurden nicht die Tier- und Pflanzenarten auf dem Gelände betrachtet, was noch durch die Braunkohlebagger vernichtet werden soll. Andere Wälder wurden ebenfalls nicht betrachtet. Eine eingehende Betrachtung beispielsweise schützenswerter Waldgebiete, der zugehörigen Grundwasserabstände und Auswirkungen des Vorhabens fand nicht statt, stattdessen wurde ausschließlich auf Feuchtgebiete abgestellt. Dabei kann ohne genaue Betrachtung gar nicht beurteilt werden, ob ein Einfluss durch die Absenkungen vorliegt.
Von bestimmten Abständen zum Grundwasser auszugehen ist nicht nachvollziehbar, da bei Regen das Wasser schneller durch die Erdschichten gehen kann, wenn das Grundwasser niedriger ist, also der Rückstau abnimmt, womit die Pflanzen längere Zeiträume trocken liegen, was sich negativ auf das Wachstum und Dürrestabilität auswirkt. Da nur eine eingeschränkte Betrachtung durchgeführt wurde, ist das ganze Vorhaben erneut zu bewerten.
Auch geringfügigere Absenkungen führen zu veränderten Lebensverhältnissen. So können je nach Grundwasserabstand bestimmte Pflanzen nicht mehr wachsen, die auch für streng geschützte Tierarten von Relevanz sind. Insbesondere im Zusammenhang mit den von RWE mitverursachten Dürren durch die negative Klimaveränderung bedroht dies ganze Ökosysteme. Diese Auswirkungen wurden nicht betrachtet, obwohl RWE selber die Zusammenhänge mit dem Braunkohletagebau betont.
Die Gefährdungseinstufung der Arten entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand, somit ist eine Neubewertung erforderlich.
Der Wasserentzug von Fließgewässern wird ohne Beleg oder konkrete Zahlen behauptet. Es liegen keine nachvollziehbaren Daten vor, was aber für eine Beurteilung notwendig ist. Zudem werden Behauptung in Hinblick auf die Gefährdung für Arten aufgestellt, die allerdings nur den Kurzzeithorizont bis 2030 betrachten, obwohl die Auswirkungen der Grundwasserabsenkung deutlich darüber hinaus gehen, selbst wenn sofort eingestellt würde. Bei einer UVP muss allerdings der Gesamtzeitraum der Auswirkungen betrachtet werden. Insbesondere im Zusammenspiel mit der Klimakatastrophe, die bei den veralteten Modellen von RWE gar nicht mit berücksichtigt worden sein kann, da das Modell schon sehr lange benutzt wird. Schwindende Niederschläge und Dürren im Zusammenspiel mit dem Abpumpen bleiben unberücksichtigt. Basierend auf den falschen Prognosen werden unzulässige Schlussfolgerungen getroffen, die keine Grundlage für eine rechtlich zulässige Entscheidung bilden. Selbstverständlich bedarf es einer umfassenderen Prüfung.
Eine umfassende Kartierung fand nicht statt.
Wenn ein Graben trocken fällt, wie in den Unterlagen beschrieben, dann kann das eben gerade daran liegen, dass dieser vom Grundwasser abhängt. Da ändert auch die Abkopplung von anderen Gewässern nichts dran. Anlage K spekuliert hier lediglich völlig unfundiert. Es liegen weder Messungen vor, noch Beweise.

Wikipedia führt aus:
„Die Grundwasserabsenkung kann weitreichende Folgen für die Vegetation haben. Der für die Pflanzen wichtige Kapillarsaum
verlagert sich in größere Tiefen. Bäume und Feldfrüchte verlieren den natürlichen Grundwasseranschluss, Waldsterben und großflächige Dürreschäden können auftreten.“

Von RWE wird zwar behauptet, dass es keine Auswirkungen hätte allerdings stellt dies nur eine Behauptung ohne Belege dar.
Die Einleitung des Wassers, egal wo, kann auch die Gewässerqualität über die Temperatur beeinflussen. Bei höheren Temperaturen eines Gewässers verändern sich des Lösungseigenschaften in Hinblick auf Salze und Gase, sodass die Einleitung eine schädliche Veränderung darstellen kann. Auch zu kühles Wasser beeinflusst das lokale Ökosystem. Die Wassertemperaturen werden nur bei der Förderung angedeutet, nicht allerdings bei der Einleitung. Folglich wurde nicht belegt, dass keine schädliche Gewässerveränderung stattfindet.
Die Klimakatastrophe blieb völlig unberücksichtigt, obwohl hier ein erhebliches Risiko für fatale Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit dem Abpumpen von Grundwasser besteht. Die bereits erkennbaren Dürren werden im Vorhabenszeitraum zunehmen. Eine Genehmigung wäre demnach grob fahrlässig.

Land- und Forstwirtschaft

Die Landwirtschaft wir durch Dürren geschädigt und zudem wird Nitrat belastetes Grundwasser in tiefere Schichten gesogen. Gerade in Trockenphasen stellen niedrigere Grundwasserspiegel keinen Vorteil dar. Auch hier vergisst RWE die folgenden der mitverursachten Klimakatastrophe zu berücksichtigen.
Ferner wird durch den Tagebau wertvoller Boden vernichtet, der für Land- und Forstwirtschaft und damit die Versorgung der Bevölkerung fehlt. Nahrungsmittel und Trinkwasserversorgung gehen immer vor Energieversorgung. Dies ergibt sich auch eindeutig aus dem Grundgesetz, da für körperliche Unversehrtheit Nahrung und Trinken höhere Relevanz haben, als eine auch anderweitig sicherstellbare Energieversorgung.

Altlasten

Verunreinigung von Gewässern durch Sogwirkung auf Altlasten ist möglich. Wird in großen tiefen Wasser abgepumpt, so entsteht ein Sogeffekt, der Schadstoffe weiter in die Tiefe befördert und somit Trinkwasser gefährdet. Dieser Effekt wird im Rahmen von Sanierungen genutzt, um kontaminiertes Wasser zu entziehen, was allerdings die Grundwasserstockwerke mit berücksichtigt. Klüfte führen zu Eintrag von Altlasten in tiefere Grundwasserleiter.
Eine hinreichende historisch genetische Rekonstruktion zur Altlastenkartierung fand nicht statt, obwohl sehr wahrscheinlich ist, dass Altlasten vorliegen. Die Belastung von Oberflächengewässern mit Nitrat kann sich erhöhen, da nur teilweise das Wasser aufbereitet wird, wobei allerdings auch dessen Eigenschaften gegenüber dem natürlichen Zustand des Fließgewässers geändert wird.
In Hinblick auf Altlasten könnten zum Beispiel auch Belastungen mit PFC zum Beispiel durch Dorffeuerwehren bestehen. Für PFC existieren bisher kaum Grenzwerte und auch nicht ausreichende Daten, die bisherigen Kenntnisse lassen aber eine erhebliche gesundheitliche Bedrohung erwarten.
In unmittelbarer Nähe zum Tagebau befindet sich der Kernforschungszentrum Jülich, deren maroder Reaktor bzw. der dortige Atommüll wird durch das Abpumpen ebenfalls gefährdet, weil dies zu geologischen Instabilitäten führt.
Grenzwertüberschreitung Tri- und Tetrachlorethen wurde gefunden, aber nicht ausgeführt, woher diese stammen oder was dagegen getan wird.
Pflanzenschutzmittel und weitere Belastungen wurden nicht im Detail mit Konzentration aufgeführt. Die Wasserversorgung wird u.a. durch die Nitratbelastung gefährdet
Die Auffüllung des ehemaligen Tagebaus mit Wasser aus dem Rhein gefährdet das Grundwasser, da RWE selber feststellt, dass die Wasserqualität im Rhein nicht so gut ist. Dieses Wasser wird aus dem See in die Grundwasserleiter drücken und dort zu mehr Schadstoffen führen, da allerdings die Zeit nach 2030 nicht betrachtet wird, bleiben diese Aspekte unberücksichtigt, was eine Verletzung des Zwecks des UVPG darstellt, da sämtliche Auswirkungen betrachtet werden müssen. Die langfristigen Folgen sind für eine Bewertung zwingen notwendig sind.
Die Reinfiltration von Sümpfungswasser führt zur Anreicherung von Schadstoffen am Reinfiltrationsort. Eine Wasseraufbereitung ist gemäß den vorliegenden Unterlagen nicht ersichtlich.

Wasserrecht

Die Gründe für die von RWE begehrte Veränderung liegen nicht im übergeordneten öffentlichen Interesse gemäß WHG, sondern verstoßen durch den Anschub für die Klimakrise sogar dagegen und sind demnach zu untersagen. Die Trinkwassergewinnung und der Grundwasserhaushalt werden für Jahrhunderte geschädigt.
Die Niederrheinische Bucht verfügt über ergiebige bis sehr ergiebige Grundwasservorkommen. Dieser Bodenschatz wird durch das heutige grundrechtswidrige Handeln von RWE für zukünftige Generationen massiv gefährdet. Wassermangel in Dürrezeiten kann sowohl die Natur, als auch den Menschen schaden. Bereits im Juni 2019 musste die Bewässerung in einigen Bereichen Deutschlands eingestellt werden, weil nicht genug Wasser vorhanden ist. Durch die Tagebaue droht dies auch in großflächigerem Ausmaß.
Im Tagebau Hambach gab es z.B. 1997 einen Wassereinbruch. Die Herkunft des Wassers ist immer noch unklar. Die weitreichenden Folgen, der weiteren Abpumpung sind also gar nicht absehbar, folglich sind die Dokumente unzureichend, bis die Herkunft abschließend geklärt ist.
Das Vorhaben verstößt gegen die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und ist demnach unzulässig.
Das revierweite Grundwassermodell ist unzureichend, da die Auswirkungen darüber hinaus nicht dargestellt werden.
Die dürftigen Angaben zu der Ausführung der Brunnen und den technischen Spezifikationen der Pumpen lässt nicht darauf schließen in welchen Umfang Schmierstoffe ins Wasser gelangen.
Einzelne Brunnen, die mehrere Grundwasserleiter miteinander verbinden führen zu Kurzschlüssen und können auch später erhebliche Nachteilige Auswirkungen haben.
Eine Einschränkung des Austausches zwischen den Schollen wird zwar behauptet, aber nicht belegt.
Die Darstellung des Rheins als hydraulische Grenze, zeigt auf, dass der Rheinpegel durch das Vorhaben beeinflusst wird, allerdings wird der Abfluss von Rheinwasser durch das Vorhaben nicht quantifiziert, so dass die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen nicht bewertet werden können.
Eine konkrete Benennung der Schwermetalle bzw. der sonstigen Schadstoffe, wie Glyphosat, mit Konzentrationen fehlt, dadurch ist keine Bewertung der gesundheitlichen Folgen für Menschen möglich. Einzelne Schwermetalle sind krebserregend, was bedeutet, dass bereits eine einfach Exposition zu einer Erkrankung führen kann.
Die Regeneration von Grundwasser in NRW und darüber hinaus wird gefährdet, zumal auch die langfristigen Auswirkungen nicht klar dargestellt werden. Insbesondere bleibt die von RWE mitverschuldete Klimakatastrophe völlig außen vor, obwohl hier ein wesentlicher Zusammenhang mit dem langfristigen Wasserhaushalt besteht. Die UVP muss zwangsläufig auch die absehbaren zukünftigen Auswirkungen betrachten. Aber da ohnehin selbst gegenwärtige Auswirkungen nicht vollumfänglich betrachtet werden ist das Verfahren mit aussagekräftigen Unterlagen zu wiederholen und so lange das Pumpen langsam zurückzufahren. Natürlich ohne, dass Umweltschäden entstehen können, die über den aktuellen Umweltschaden Tagebau hinausgehen.
Die Abflussdaten stellen Zahlenkolonnen dar, die ohne Erläuterung unverständlich sind.
Bei der Grundwasserneubildung wurden veraltete Daten genutzt, welche nicht die von RWE mitverursachte Klimakatastrophe berücksichtigen. Der verwendete Referenzzeitraum ist nicht geeignet die zukünftige Entwicklung wiederzugeben.
Es wurde nicht dargestellt, wie das Wasser aufbereitet wird und wohin dieses gelangt.
Die Ziele welche mit der Entwässerung verfolgt werden ist der Abbau von Braunkohle zur Energiegewinnung. Dies ist, gemäß Kohlekompromiss, mit anderen Mitteln erreichbar. Abbau von Braunkohle dient nach heutigem Stand weder dem öffentlichen Interesse, noch dem Allgemeinwohl.
Bei der EU läuft bereits ein Verfahren gegen Deutschland, weil der Gewässerreinheit nicht eingehalten wird.
Das zukünftige Wasserversorgungskonzept und die damit einhergehenden Kosten für die Bevölkerung muss selbstverständlich in dem Antrag berücksichtigt werden, da das Vorhaben für die Notwendigkeit verantwortlich ist. Die Kosten dürfen nicht auf die Allgemeinheit umgelegt werden, sondern sind vollständig von RWE zu tragen. Auch Mehrkosten durch Dürren sind RWE anzulasten.
Durch eine unzulässige Vermischung der Wässer, werden die Schadstofffrachten derartig abgesenkt, dass kein Verstoß mehr vorzuliegen scheint, allerdings ist Wasserpanschen eine im Bergbau beliebte Methode, um sich eine Wasseraufbereitung zu sparen. Die Flüsse durch die Röhren und die Vermischungen werden nicht dargestellt.
Die Bezeichnung des Sümpfungswassers, als Ökowasser ist unzutreffend. Die Aufbereitung im Wasserwerk sorgt für eine veränderte Wasserzusammensetzung gegenüber natürlichem Quellwasser.
Es bleibt unklar, ob das Wasser nach der Kühlwassernutzung ohne Aufbereitung in Gewässer eingeleitet wird oder vollständig verdampft und damit dem „lokalen“ Wasserkreislauf verloren geht. Wird der Rhein oder andere Flüsse mit Schadstoffen belastet, die durch Vermischung unter den Wert gedrückt werden? Zudem stellt die thermische Belastung eine nachteilige Veränderung dar.
Die Unterlagen von RWE belegen selber, dass der Rhein sich in regenarmen Zeiten aus Grundwasser speist und somit eine Absenkung des Grundwassers auch Einfluss auf den Rheinpegel hat. Bei den Regenmengen blieb die Klimakatastrophe unberücksichtigt, womit auch die Befüllungspläne unzutreffend sind. Zumal unklar bleibt, wie die Befüllung konkret ablaufen soll, obwohl auch dies für eine Beurteilung von erheblicher Relevanz ist.
Ob und in welchem Umfang RWE ein Wassernutzungsentgelt bezahlt wurde nicht erwähnt. Wobei dieses ohnehin zu gering sein dürfte in Anbetracht der Schäden, welche RWE anrichtet. Es versteht sich von selbst, dass für jeden Kubikmeter gezahlt werden müsste. Es ist aber wahrscheinlich, dass RWE nur für Teile oder gar nicht bezahlt.
Bereits das Abpumpen stellt eine wirtschaftliche Wassernutzung dar, ebenso jede weitere Verwendung. Demnach ist mitunter auch mehrfach für die Benutzung zu zahlen.

Hochwasser

Das Einleiten von abgepumpten Wasser verstärkt aufgrund der Mengen zeitweise die Auswirkungen von Hochwasser, die durch die Klimakrise stärker und häufiger kommen können. Verödete Böden durch Grundwasserentzug tragen zudem dazu bei, dass Hochwasser noch drastischer zunehmen.
Die Absenkung von Gebieten führt u.a. zur Notwendigkeit von Deicherhöhung, auf welche nicht eingegangen wird.

Gesundheitsgefahren

Bedingt durch Austrocknung entsteht mehr Feinstaub, gemäß aktuellem Kenntnisstand (u.a. WHO, UBA) gibt es keine Feinstaubkonzentration, die ungefährlich ist. Feinstäube sind zudem nachweislich krebserregend. Somit geht von dem Abpumpen eine erhebliche Gesundheitsgefahr aus. Die Erhöhung der Bodentrockenheit und Staubzunahme wurde nicht betrachtet. In den Medien war zudem zu sehen, dass beim Abbaggern keine wirksame Staubbindung stattfindet.

Kohlekompromiss

Das Vorhaben verstößt gegen den Kohlekompromiss, da eine Weiterführung nicht vorgesehen ist. Zudem wurde die Alternative, dass nicht mehr abgebaut wird, nicht betrachtet.

Energieverbrauch

Für das Abpumpen wird Energie verbraucht eine klare Aussage dazu, wie hoch dieser ist, fehlt. Zudem wird zuerst Wasser abgepumpt nur um dann später aus dem Rhein ins Loch zu pumpen, weil das Unternehmen sich eine Auffüllung mit Feststoffen sparen will. Zumal mehr Material, als nur die Braunkohle entnommen wird. Auch Kiese und Sande werden dem Boden entzogen.

Geologische Schäden

Durch die Entnahme von Grundwasser sinkt der Boden ab, weil die Geostruktur sich verändert, diese Auswirkungen wurden nicht im erforderlichen Umfang dargestellt.
Es sind auch Schäden an Gebäuden denkbar, die zu einem Einsturz führen können, womit Lebensgefahr besteht. Ebenso sind Schäden an Straßen und Brücken möglich, die ebenfalls nicht immer rechtzeitig entdeckt werden, da diese durch Verwerfungen und Klüfte auch ruckartig, quasi über Nacht, entstehen können. Es ist kein Konzept erkennbar, wie dies verhindert werden soll. Zudem sind Menschenleben unbezahlbar. In den Unterlagen wird behauptet, dass die Gefährdung gering sein soll, aber keine plausible Basis angegeben, welche die Behauptung belegt.
Bei den Grundwasserabsenkungsprognosen wurden die Auswirkungen des Klimawandels nicht berücksichtigt. Dadurch können die Absenkungen deutlich stärker ausfallen, weil weniger Wasser nachgeführt wird und zugleich trockene Böden weniger Wasser aufnehmen. Den Karten ist zudem nicht eindeutig zu entnehmen, wo konkret gefördert werden soll. Auch der Wasserstand von Oberflächengewässern, die zur Erholung dienen ist gefährdet, zudem stellen Gewässer Lebensräume für Pflanzen und Tier dar.
Im Einflussbereich des Tagebaus Hambach werden Bodensetzungen von bis zu 7,5 Meter erwartet. Damit ist der Grundbesitz von Menschen bedroht für einen nicht mehr benötigten Energieträger gemäß Kohlekompromiss. Eine Fortführung ist demnach zu untersagen.
Ein gesellschaftlicher Konsens für die Erftaue besteht nicht. Dieser wird zwar behauptet, aber nicht belegt. Viele Teile der Gesellschaft sind gegen Braunkohle und für einen sehr schnellen Ausstieg.
Durch Entlastung des Bodens von dem ausgehobenen Material kann es zu tektonischen Spannungen kommen, welche nicht betrachtet werden. Insbesondere in Hinblick auf den Vulkanismus in der Eifel ist zu bedenken, dass derart erhebliche Verlagerungen von Bodenmaterial sich auch auf die Bildung von Risse und Spalten im Boden auswirkt. Dazu kommt noch die fehlende Dämpfungswirkung von Wasser durch Abpumpen.
Der Umstand einer Regelung in Hinblick auf die durch RWE verschuldete Bergbauschäden bedeutet nicht, dass diese leicht und einfach zu regeln sind, da erst einmal der Nachweis zu führen ist, dass RWE schuld ist. Hier bedarf es einer Beweislastumkehr, damit wirtschaftliches Gewicht nicht zu Unrecht führt.

Bodenverseuchung

Durch Grundwasserentzug kann es zu Bodenabsenkungen kommen. Zum Beispiel quellen Tonminerale mit Wasser auf und ohne Wasser ziehen diese sich folglich zusammen. Wenn dies bei einer Kanalisation auftritt, kann es zum Austritt von Fäkalien kommen. Die Folgen wären eine Nitratbelastung für das Grundwasser.
Ferner können Unterspülungen zu Straßeneinbrüchen mit Todesfolgen führen. Dieses Szenario, wird nicht betrachtet. In den Boden kann man nur schwerlich schauen, aber wenn dann nur mit Aufwand. Dies geschah nicht, sondern nur eine grobe Betrachtung. Die Folgen sind also nur unzureichend bewertet.
Ferner werden Schwermetalle aus dem Tagebau abgepumpt und die Absaugung führt zum Eintrag von Nitrat in tieferliegende Grundwasserschichten. Dieser Aspekt wurde weder betrachtet noch quantifiziert. Hierdurch besteht auch eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung und der damit einhergehenden Kosten.

Kartendarstellung

Die Darstellung auf den Karten ist nicht vollumfänglich und bricht teilweise dicht neben dem Tagebau ab. Es ist nicht möglich sich auf dieser Basis ein Bild von den wirklichen Auswirkungen zu machen.

Simulationen

Die Methoden, welche zu den Simulationen führten sind nicht nachvollziehbar dargestellt. Zudem fehlen Achsbeschriftungen in den Auftragung, welche zum Verständnis beitragen könnten. Weder die Skaleneinteilung noch positive oder negative Vorzeichen sind von sich aus Verständlich. Der Vergleich von Messung und Simulation zeigt allerdings deutlich, dass die Simulation nichts taugt, da teilweise viel zu starke Abweichungen auftauchen. Anders ausgedrückt, muss bei den Fehlertoleranzen mit erheblichen Abweichungen gerechnet werden, womit sämtliche Vorhersagen gegenstandslos werden. Diese Fehlertoleranzen wurden natürlich nicht eingezeichnet, damit unklar bleibt, wie starke Abweichungen möglich sind.
Die Simulationen betrachten nur eingeschränkt die Auswirkungen bis 2030, allerdings nicht darüber hinaus unter Berücksichtigung der Klimakatastrophe, bei der Grundwasserreserven von erheblicher Relevanz sind. Insbesondere bei tieferen Schichten dauert es extrem lange, bis hier Wasser auf natürlichem Weg von der Oberfläche in die Schichten gelangt. Ohne Aussagen hierüber ist eine Abschätzung der Auswirkungen allerdings gar nicht erst möglich. Somit ist das Verfahren mit aussagekräftigen Unterlagen zu wiederholen oder vollständig einzustellen. Dabei sind auch die Auswirkungen über 2030 hinaus zu betrachten.
Die Behauptung, dass 2200 der Endzustand erreicht wäre ist unzutreffend, weil keine Simulationen über die Auswirkungen der Klimakatastrophe berücksichtigt werden. Zudem wird nicht dargelegt, wie man auf diesen Zeitpunkt kam oder ob es sich nur um eine Schätzung handelt. Auch wurde nicht dargestellt, welche Rücklagen RWE für den Fall einer Insolvenz gebildet hat, damit das Unternehmen sich nicht um die zukünftigen Verpflichtungen zu Lasten der Steuerzahlenden drücken kann.
Das Modell ist in den offengelegten Unterlagen nicht derartig beschrieben, dass es nachvollziehbar wäre. Zudem fehlen natürlich noch die Eingangsparameter. Das UVPG fordert allerdings, dass die Unterlagen für Durchschnittsmenschen nachvollziehbar sein müssen.
Auch Fehlertoleranzen der Simulation sind nicht angegeben, obwohl auch diese eine Auswirkung auf die Bewertung haben. Und da Abweichungen auftreten muss es auch Fehlertoleranzen geben.

Arbeitsplätze

Immer wieder wird behauptet, dass Arbeitsplätze an der Braunkohleförderung hingen, allerdings wird mit keinem Wort auf die Arbeitsplatzgüte eingegangen. Also etwa welche Gehälter hier bezahlt werden. Ob es sich überhaupt um eine ausreichende Vergütung handelt oder um Billigarbeitsplätze geht.
Zudem wir dem Unternehmen RWE die Braunkohle geschenkt, womit es wahrscheinlich billiger wäre die Arbeitsplätze aus Steuermitteln zu bezahlen, statt den Unternehmen wertvolle Bodenschätze und zudem eingelagertes Kohlendioxid einfach zu schenken.

EU-Recht

Bei der Verbrennung von Braunkohle werden unzulässige Mengen von Schwermetallen, insbesondere Quecksilber ausgestossen. Da die Abpumpung dazu dient weiterhin Braunkohle verbrennen zu können, dieses aber gegen EU-Recht verstößt, darf keine Erlaubnis erteilt werden.

Menschenrechte

Das Vorhaben verstößt ferner, in Gesamtbetrachtung, gegen die UN-Menschenrechte. Dies wurde zuvor an verschiedenen Stellen dargelegt. Umweltschutz ist nicht nur ein Grundrecht, sondern sogar ein Menschenrecht. Alles was den Klimawandel befördert ist somit unzulässig, wenn dabei kein aufwiegender Vorteil entsteht. Dies ist bei Braunkohle nachweislich nicht der Fall, wie ebenfalls ausführlich dargelegt. Das Pariser Klimaabkommen ist völkerrechtlich bindend für die Bundesrepublik und damit auch für die Verwaltung und ist mit in die Entscheidung einzubeziehen.

Umweltauswirkungen

Erhebliche Umweltauswirkungen können aufgrund der überaus dürftigen Analyse nicht ausgeschlossen werden. Die Argumentation in den Unterlagen ist oberflächlich, übergeht diverse Risiken, wie zuvor dargestellt. Die Zusammenhänge zwischen einzelnen Teilen des Vorhabens, obwohl sogar von RWE so dargestellt, werden nicht betrachtet. Folglich ist der gesamte Tagebau erneut zu betrachten. Ferner wird die Betrachtung stark eingeschränkt, um die gewaltigen Risiken kleinzureden.
Viele der Behauptungen sind nur vage dargestellt als „könnte“ und „sollte“, aber nicht hinreichend belegt mit verlässlichen Modellen, die auch die negativen klimatischen Veränderungen berücksichtigen und eine langfristige Prognose der Auswirkungen darstellen. Die heutige Entscheidung wirkt lange über das Jahr 2030 hinaus. Eine umfassende Ermittlung und Bewertung fand nicht statt.
Durch den Kohlekompromiss mangelt es allerdings bereits an der Notwendigkeit eines weiteren Abbaus. Ein übergeordnetes öffentliches Interesse ist nicht gegeben, sondern sogar das Gegenteil ist Fall. Die Einstellung der Braunkohleförderung liegt im übergeordneten öffentlichen Interesse um die verbindlichen Ziele des Pariser Abkommens einzuhalten und auch um Strafzahlungen an die EU zu vermeiden bzw. möglichst gering zu halten. Der „Kohlekompromiss“ stellt hier konkrete Möglichkeiten dar, die allerdings auch deutlich weitergehen können.
Die ökologischen und sozioökonomischen Erfordernisse sind durch andere Maßnahmen erreichbar, demnach ist das Vorhaben gemäß § 30 Satz 1 Nr. 2 WHG zu untersagen. Wie dargelegt dient die Braunkohle nicht nur der Stromversorgung, sondern auch anderen, nicht notwendigen Zwecken. Der ggf. deutliche geringere notwendige Teil ist mit den anderen Tagebauen auch ohne Genehmigung des beantragten Vorhabens erreichbar. Die Verschlechterung wurde dargelegt und ebenso fehlen Maßnahmen in Hinblick auf eine durchaus machbare Wasseraufbereitung. Altlasten wurden gar nicht betrachtet.
Eine Ablehnung oder erneute Offenlage ist aufgrund das zahlreichen aufgeführten Mängel in der Darstellung des Auswirkungen zwingen notwendig.

Um Übermittlung der Stellungnahmen seitens der Firma bzw. deren nicht unabhängigen Gutachtern wird gebeten.

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7 Antworten zu Qualifizierte Einwendung gegen RWE 1. Entwurf – #Klimaschutz #RWE #AllegegenRWE #hambibleibt #endegelaende #endcoal

  1. Q schreibt:

    Hallo,
    Kann man den Einwänden noch etwas hinzufügen, wenn man etwas gefunden hat? Bzw. An wen wende ich mich dazu?

    Viele Grüße
    Q

    • ulrics schreibt:

      Hallo Q,

      natürlich. Einfach als Kommentar hinterlassen oder in der eigenen Einwendung verwenden, denn neben den fachlichen Einwendungen ist auch die Gesamtzahl wichtig. Je mehr zum Regierungspräsidium Arnsberg gehen, desto größer wird das politische Gewicht.

      Mir sind auch noch ein paar „nette“ Ideen gekommen. Ich sag nur Brandschutz.

      VG

      ulrics

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  3. raga schreibt:

    Hallo, ich habe mir erlaubt, den Text zu lektorieren. Vor allem Kommasetzung und andere Satzzeichen, aber auch Formulierungen, die verkürzt oder unklar blieben.
    Ich habe dazu ein Etherpad eröffnet, das nur korrigierte Teile enthält, die eingefügt werden müssten.
    https://textbegruenung.de/p/Lektorat

    • ulrics schreibt:

      Hallo raga, danke.

      Ein Einfügen gestaltet sich allerdings schwierig, da ich das Dokument inzwischen erheblich überarbeitet habe. Mittlerweile sind es 22 Seiten mit weiteren Argumenten bzw. Änderungen und immer noch im Wachsen begriffen. Deshalb hatte ich das auch als Entwurf bezeichnet. Der Text ist primär gedacht Ideen zu geben für jene, die gerade nicht so viel Zeit haben, alles selber durchzulesen. Durch den Link können diese nun auch eine andere Version nehmen.

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