Nur sechs Verletzte muss man bei einer Notlandung noch positiv sehen, wobei dies natürlich, wie üblich nur die physisch verletzten aufzählt. Seelische Verletzungen werden ja anders gewertet, obwohl dies auch eine Körperverletzung darstellt.
Flugverkehr ist ohnehin Körperverletzung und man sollte die Regeln deutlich strenger fassen. Auch Lärm ist Teil dieser Körperverletzung, wie bei anderen Dingen, versagt das Bundesverkehrsministerium auch beim Flugverkehr.