Wirtschaftsbetriebe tun nichts?

Ein Grundstück der Stadt Duisburg wuchert ungehindert über die Grenzen hinaus und hindert die Bürgerschaft an der Nutzung von öffentlichen Wegen. Wie ich dem Artikel (Als die Stadt nicht kam, griff ein Rumelner zum Rasenmäher, NRZ 09.06.2012) entnehme fühlen sich die Wirtschaftsbetriebe nicht zuständig.

Zu Beginn der Europaallee (Logport beim ehemaligen Tor 1) ist mir eine Stelle bekannt, wo ebenfalls Sträucher auf einen Radweg wuchern. Ist in Duisburg wohl kein Einzelfall.
Im Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen findet sich folgendes:

§ 9a
Hoheitsverwaltung, bautechnische Sicherheit
(2) Die Straßen sind so herzustellen und zu unterhalten, daß sie den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung genügen.

§ 17
Verunreinigung, Abfall
(1) Wer eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, hat die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen; anderenfalls kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen.

§ 30
Schutzmaßnahmen
(2) Anpflanzungen sowie …. Soweit sie bereits vorhanden sind, haben die Eigentümer und die Besitzer ihre Beseitigung zu dulden.

§ 59
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
a) Anlagen nicht vorschriftsmäßig errichtet oder unterhält

Es steht zwar meines Wissens nirgendwo explizit, dass der Grundstücksbesitzer verantwortlich ist für das freihalten der Weg von Grünzeug und wenn ich es richtig verstehe, bin ich an einer Straße nicht verpflichtet einen Pflanzabstand einzuhalten, wohl aber für die Beseitigung von Störungen zu sorgen.
Der Grundstückbesitzer weigert sich beim oben genannten Fall (WEg zum Kindergarten St. Klara in Rumeln-Kaldenhausen) zu handeln, wäre die erste Ansprechstelle das Ordnungsamt, um den Besitzer zur Ordnung zu rufen. Tut sich da nichts wäre wohl als nächste Instanz das Regierungspräsidium/Bezirksregierung in Düsseldorf zuständig.

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