Ich war auf der Suche nach Informationen, was die mit farbigen Markierungen gekennzeichnete Bereiche u. a. am Hauptbahnhof und am Innenhafen sollen. Dabei bin ich auf die Seite:E-Scooter-Verleih in Duisburg gestoßen und musste feststellen, dass da Unsinn verbreitet wird. So steht dort:
„So dürfen sie nur auf Radwegen, Radfahrstreifen sowie in Fahrradstraßen gefahren werden. Wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.“
Es darf nicht nur auf die Fahrbahn ausgewichen werden es MUSS und es fehlt die Information, dass nur in Fahrtrichtung auf Radwegen gefahren werden darf, dagegen wird nämlich sehr oft verstoßen.
Weiter heißt es:
„Wie Fahrräder dürfen sie so gut wie überall abgestellt werden.“
Was sowohl für Fahrräder, wie auch Ihscooter völliger Quatsch ist. Auch Fahrräder dürfen keineswegs so gut wie überall abgestellt werden, sondern nur da wo sie nicht behindern:
StVO § 12 Halten und Parken ist da ziemlich eindeutig:
„(1) Das Halten ist unzulässig
1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,“
„(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“
Der § 12 stellt eindeutig auf Fahrzeuge und nicht nur Kraftfahrzeuge ab. Wenn Halten unzulässig ist, dann auch Parken.
Der Gehweg ist ein Teil der Straße.
Die aktuelle Rechtsprechung im Rahmen des Bremer Falschparkerurteils definiert eng ebenfalls eindeutig als Bereiche, wo kein ungehinderter Begegnungsverkehr möglich ist. Das heißt es müssen mind. 2,5 m Platz sind damit ein Fahrrad abgestellt werden darf. Dies gilt dann natürlich auch automatisch für Ihscooter. Und erst recht für die nervigen Leihdinger, die ja wie Stolperfallen und zusätzliche Hindernisse auf Gehwege gestellt werden.
Als Behörde sollte man keinen Unsinn verbreiten, sondern Recht und Gesetz durchsetzen und vermitteln.
Private Eigentümer stellen Fahrräder und Scooter meistens recht rücksichtsvoll ab. Überwiegend negativ fallen die Leihdinger auf. Halt noch mehr KFZ und noch mehr Behinderung auf Gehwegen, als durch die großen KFZ eh schon vorhanden ist.
Alle Gehwege die weniger als 2,5 m nutzbare Breite habe müssten für Ihscooter und auch alle anderen KFZ vollständig gesperrt werden.
