In Drucksache 26-0579 geht es um „Eingabe nach § 24 GO vom 30.03.2025, hier: Einrichtung eines Zebrastreifens in der Angertaler Straße“, allerdings wird in der Antwort nur ständig eine Mittelinsel diskutiert, die schon länger favorisiert wurde aber angeblich am Geld scheiterte.
Das finde ich unlogisch, dass man auf einer zweispurigen Straße unbedingt eine Mittelinsel bauen will, um das Queren zu verbessern wenn es ein Zebrastreifen genauso gut tun würde.
Eine Begründung warum an der Stelle eine Zebrastreifen nicht geht, kann ich nicht erkennen. Also warum geht die Stadt nicht auf den Antrag ein, der noch dazu schnell umsetzbar wäre und nicht teuer ist. Ein bisschen Farbe und zwei Schilder kosten nicht sonderlich viel.
Mir erscheint der Antwortentwurf nicht schlüssig. Vermutlich müsste man dazu wohl erst einen Antrag nach StVO § 45 bei der Stadt einreichen und bei Untätigkeit klagen. Dann malen die den Zebrastreifen ganz schnell um einem Urteil zuvorzukommen.
Keine Ahnung, warum die Stadt nicht pragmatisch reagiert, insbesondere wo Zebrastreifen nach der neue StVO deutlich einfach zu begründen sind. Hat man Angst den Autoverkehr auszubremsen, wenn man Fußverkehr den Vorrang gibt? Die Begründung nach neuer StVO geht innerhalb kurzer Zeit, da der Fußverkehr gefördert werden soll. Schon die Antwort auf den GO § 24 Antrag dürfte mehr Zeit verschlungen haben als das einfach zu machen.