Wenn man viel mit ÖPNV unterwegs ist erlebt man auch viel.
Besonders nervig sind die miesen Informationen der Verkehrsgesellschaften. Über Ausfälle wird nicht informiert oder nicht rechtzeitig, sodass Alternativen genutzt werden können. Und immer wieder wird auch auf die Mobilitätsgarantie NRW verwiesen, die allerdings gar nichts nützt, wenn an einem abgelegenen Bahnhof keine Taxen stehen.
Schon seit Monaten versuche ich nun schon bei der Firma, von der ich mein Deutschlandjobticket habe, Informationen zum Einreichen der Fahrgastrechte im Nahverkehr bzw. ÖPNV zu bekommen. Bisher habe ich da allerdings keine brauchbaren Informationen erhalten außer einem Link, der mir allerdings nicht das konkrete Verfahren geliefert hat.
Ein Schlichtungsantrag hat auch nichts gebracht. Man wird weiter zerrieben zwischen den Unfähigkeiten der verschiedenen Unternehmen. Ich denke hier über eine Beschwerde bei der EU nach, weil das einfach nicht mehr so weiter geht.
Was die Entschädigung im ÖPNV für Ausfälle und Verspätungen angeht bin ich schon ein Stück weitergekommen. Allerdings sind die Informationen nicht so hilfreich.
Beim „Service“ Center „Fahrgastrechte“ ist ein PDF verlinkt, dass es etwas Aufschluss gibt.
Ich fasse die wesentlichen Stellen daraus mal nachfolgend zusammen:
„Zeitfahrkarten (z. B. Wochen- oder Monatskarten, Länder-Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket) werden pauschal je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt:“
„Im Nahverkehr: 1,50 EUR (2. Klasse), 2,25 EUR (1. Klasse)“
„Insgesamt werden max. 25 % des Zeitfahrkartenpreises entschädigt.“
„Zeitkarteninhaber (Ausnahme BahnCard 100) können auch mehrere Verspätungsfälle ab 20 Minuten innerhalb der Geltungsdauer der Zeitkarte zusammenrechnen und gesammelt zur Erstattung oder Entschädigung einreichen.“
„Die zu addierenden Verspätungsfälle müssen dabei innerhalb des Geltungszeitraums der Zeitfahrkarte liegen.“ (Quelle)
„Entschädigungsbeträge unter 4 Euro werden nicht ausgezahlt; reichen Sie deshalb Entschädigungsanträge bei Zeitfahrkarten des Nahverkehrs gesammelt ein.“
„Wenn Sie Ihre Fahrgastrechte nicht digital geltend machen, verwenden Sie bitte das Fahrgastrechte-Formular.“
Damit sehe ich direkt mehrere Probleme:
1. Warum erst ab 20 Minuten? Oft reichen schon ein paar Minuten Verspätung, um einen Anschluss zu verpassen. Und auch kleine Verspätungen summieren sich über den Monat auf.
2. Wie ist das bei mehreren Unternehmen? Oft hat mal ein Bus, mal eine S-Bahn oder auch ein Zug Verspätung oder fällt aus. Wie wird dies zusammengerechnet? Wenn das bei den jeweiligen Unternehmen abgerechnet würde, wird das sehr kompliziert und man käme nicht über die 4 Euro. Bei einer Entschädigung von mindestens 4 Euro, müsste man 4 Mal mehr als eine Stunde Verspätung im Monat haben. Wobei man dies sicherlich auch über mehrere Monate zusammenrechnen kann. Wobei die Seite hier von einer 3 Monatsfrist schreibt.
3. Ich kann keine Option entdecken die Fahrgastrechte für Nahverkehr digital geltend zu machen. Das heißt dann wohl man soll für jede Einzelfahrt dieses „Fahrgastrechteforumlar“ ausfüllen. Das ist doch völlig unzumutbar und schreckt vom Einreichen der Fahrgastrechte ab. Es bräuchte hier ein Sammelformular.
4. Es stellt sich zudem die Frage, wie zusammengerechnet wird. Wenn man mehrfach im Monat deutliche Verspätung über 20 aber unter 60 Minuten hat, wird dann vollständig aufsummiert?
Um nicht das blöde Formular der Bahn benutzen zu müssen habe ich mir eine Exceldatei gebastelt, welche die wesentlichen Informationen enthält. Mit dieser könnte man auch zusammenrechnen, wie hoch die Gesamtverspätung ist. Rechtlich ist man nicht an Formulare gebunden, es sei denn diese sind wirklich gesetzlich vorgeschrieben. Relevant ist nur, ob alle Informationen vorhanden sind.
Es ist zudem möglich einen Umschlag des „Service“centers „Fahrgastrechte“ auszudrucken, wodurch man zumindest keine Portokosten hat oder im Bahnhof abgegeben, wenn man eh mal wieder auf den nächsten Zug warten muss. Oder per Email zu finden hier. Wobei die nur für EU-Fahrgastrechteanträge gelten soll, wäre mir aber im Zweifelsfall egal. Zumal das Formular der EU noch schlechter ist. Aus meiner Sicht sind diese umständlichen Formulare unnötige Bürokratie, die nur dem Zweck dienen abzuschrecken und den Aufwand zu erhöhen, dafür gibt es aber rechtlich keinen Grund.
