#Bahn auf Unterlassung abmahnen? – #Verspätung

Nachdem die Bahn vor kurzem mal wieder falsche Angaben in der App und am Bahnsteig gemacht hat, was ja durchaus häufiger vorkommt, habe ich mich gefragt, ob man dagegen nicht auch rechtlich vorgehen kann.

Wenn es zu Verspätungen und Ausfällen kommt ist das ärgerlich, aber richtig wütend wird man, wenn darüber nicht korrekt informiert wird und jeder behauptet unschuldig zu sein, weil ja angeblich jemand anderes schuld gewesen sein soll. Das habe ich mit der Bahn und anderen Anbietern inzwischen zur Genüge durch und bin es einfach leid.

Da meine Zeit zu stehlen durchaus als Besitzstandsstörung betrachtet werden kann, wäre dies dann wohl abmahnfähig. Bei der Suche nach weiteren Informationen fand ich dann, dass auch die Behauptung unwahrer Tatsachen abmahnfähig ist.

Wobei das ziel der Abmahnung nicht wäre abzukassieren, sondern den rechtlichen und finanziellen Druck derartig zu erhöhen, dass die Bahn endlich verlässliche Informationen liefert.

In der Bahnapp finden jedenfalls immer wieder unwahre Tatsachenbehauptungen statt, was auch belegbar ist. Von sich aus, scheint die Bahn nicht verlässlicher werden zu wollen, man muss sie wohl dazu juristisch zwingen.

Allerdings scheint die Abmahnung in Hinblick auf unwahre Tatsachen wohl eher in Richtung Strafgesetzbuch zu gehen und weniger auf die Unwahrheit an sich.

Beispiel für Bahnlügen:
Anzeigetafel im HBF Duisburg, angekündigt ist ein ICE um 8:49 und und der RB31 um 8:43. Das Bild entstand um 8:47

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