Am 11.06.2026 war ein Unternehmen an der Schwarzenberger Str. 38-40 mit Grünpflege beschäftigt und parkte dabei rechtswidrig auf dem Radweg im eingeschränkten Halteverbot. Leider war das Nummernschild nicht zu erkennen, ansonsten hätte ich das natürlich angezeigt. Über den Eigentümer der Immobilie müsste man eigentlich trotzdem das beauftragte Unternehmen ermitteln können und somit auch die verantwortlichen für das Falschparken. Aber irgendwie habe ich Zweifel, dass sich das Ordnungsamt Duisburg die Mühe machen wird.
Falls dem Unternehmen Sonderrechte gewährt wurden, so sollte diese entzogen werden, weil das Parken auf dem Radweg klar den Vorgaben von StVO § 35 Abs. 8 widerspricht. Das KFZ hätte vollständig auf der Fahrbahn abgestellt werden müssen, weil dies der geringste Verstoß gewesen wäre. Parken auf einem Radweg, egal ob nun nutzungspflichtig oder nicht ist dagegen ein deutlich schwerwiegenderer Verstoß.
Ob man bei der Stadt Duisburg bei Gewährung von Sonderrechten wohl eine Anweisung zum korrekten Verhalten basierend auf dem aktuellen Bußgeldkatalog als Maßstab für die schwere der Verstöße mitgibt? Mein Eindruck ist, dass hier alle mit Sonderrechten keine Ahnung haben und Verstöße nicht sanktioniert werden.
