Skandal: Braunkohle weiterhin kostenlos – #RWE #Klimaschutz #endcoal #lützibleibt

Derzeit ist es ja so, dass für die Förderung Braunkohle keine Gebühren an die Allgemeinheit gezahlt werden. Sprich man könnte sagen die Unternehmen berauben die Allgemeinheit, jedenfalls fühlt es sich so an, wenn jemand etwas wegnimmt ohne dafür zu bezahlen. Ich hatte 2019 eine Petition eingereicht um das zu ändern. Nun kam die Begründung für den Abschluss des Verfahrens.

Der Bundestag hat das Verfahren abgeschlossen, weil meinem Anliegen nicht entsprochen werden konnte. Die Begründung ist aber dennoch sehr bemerkenswert.

Das Anliegen zusammengefasst aus Sicht Bundestag:
„Mit der Petition soll erreicht werden, dass ab sofort Bodenschätze wie Braunkohle zu Marktkonditionen der Allgemeinheit zu vergüten sind.“

In der Begründung wird auch rechtlich darauf eingegangen, dass sich die Förderabgabe aus § 31 Bundesberggesetz (BBergG) ergibt. Angeblich wären allerdings alle Gewinnungsberechtigungen vor dem Jahr 1982 erteilt worden und deshalb nicht anwendbar. Prüfen kann ich das nicht. Angeblich würden vorherige Rechte unbefristet und unwiderruflich bestehen. Angeblich wäre dies bereits abschließend geregelt. Auch da bin ich skeptisch, denn nach Grundgesetz gilt, dass Eigentum verpflichtet und damit kann auch nachträglich ein Recht eingeschränkt werden. Allerdings nicht rückwirkend. Ich gehe davon aus, dass die Stellungnahme noch von der alten Bundesregierung vor der Ampel stammt.

Interessanter ist da schon folgende Passage:

Hinsichtlich der Frage, ob den Kohlebergbauunternehmen möglicherweise Ansprüche auf Entschädigungszahlungen mit Blick auf den Kohleausstieg zustehen […] besteht zudem noch keine Einigkeit. Einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zur Stilllegung von Kohlekraftwerken vom 31. Oktober 2018 (Aktenzeichen: WD 3 — 3000 — 360/18) zufolge wird eine Entschädigung wohl nur in Einzelfällen zu zahlen sein (vgl. Seite 11 der Ausarbeitung). […] Der Bericht der Kohlekommission gibt keine Hinweise auf das Bestehen unzumutbarer wirtschaftlicher Belastungen in Bezug auf einzelne Kraftwerke. Ob solche Belastungen vorliegen und daher ausnahmsweise eine Entschädigungspflicht besteht, kann sich nur aus einer Einzelfallprüfung ergeben.

Demnach könnte die Entschädigung deutlich niedriger ausfallen, was zu begrüßen wäre. Denn warum sollte die Allgemeinheit der Unternehmen noch mehr schenken, als dies ohnehin schon der Fall ist.

Das weiterhin behauptet wird, dass der Bergbauunternehmer die „in Anspruch genommene Oberfläche wieder nutzbar“ machen muss, halte ich dagegen allerdings nicht für glaubwürdig. Erstens wird dies durch ein ‚grundsätzlich‘ stark eingeschränkt und die Erfahrung zeigt ja, dass zu oft die Allgemeinheit für Kosten aufkommen muss, die anderen verursachen. Ich bin klar für Kosten da zu verorten, wo diese entstehen.

Der vollständige Text kann auf der Seite des Bundestages abgerufen werden.

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