Am Freitag schickte ich nachfolgendes Schreiben an Martin Linne (Planungsdezernent):
Sehr geehrter Herr Linne,
mich haben Ihre Ausführungen von gestern doch sehr verwundert. Sie behaupten, dass die Sperrung von Straßen schwer wäre.
Vielleicht hätten Sie vor der Sitzung mal einen Blick in StVO § 45 getan
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__45.html
nachfolgend nur Abs. 1:
„(1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie
1. zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum,
2. zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße,
3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen,
4. zum Schutz der Gewässer und Heilquellen,
5. hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen sowie
6. zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen.“Zudem führt Ihre Verwaltung aus regelmäßig städteplanerische Gründe auf.
Eine Erprobung nach Nr. 6 wäre durchaus möglich, da könnte man auch direkt testen was das bringt. Einfach mal für 6 Monate sperren.
Was die Sicherheit angeht, gibt es gerade für die Jägerstraße und den Flutweg ausreichende Gründe für ein Logistikdurchfahrverbot. Andere Städte haben derartige LKW-Verbotszonen längst eingeführt.
Nr. 3 erwähnt Lärm und Abgase, zum Lärm sind aber auch Erschütterungen zählen. Diese treten auf der Jägerstraße massiv auf, gemessen wurde bisher m. W. nicht.
Für Radverkehr sind sowohl Flutweg, wie Jägerstraße nicht sicher, dabei sind die aktuellen Rahmenbedingungen der StVO heranzuziehen. Ob schon Unfälle passiert sind ist im Übrigen völlig irrelevant, denn es reicht, bereits der Umstand das ein Unfall eintreten könnte, der tödlich enden kann.
Es gibt auch bereits ausreichende Urteile bzgl. der Definition wo die öffentliche Sicherheit anfängt. Wenn LKW illegal über Radwege donnern, wie dies auf der engen Jägerstraße belegbar der Fall ist, dann besteht Handlungszwang für die Verwaltung. Da die Verwaltung der Stadt Duisburg nicht handelt, geht dies in Kopie auch an die Bezirksregierung. Und zwar nicht irgendwann, sondern unverzüglich, wenn nicht sogar sofort.
Man darf zudem nicht vergessen, dass die Verwaltung schon sehr oft behauptet hat, dass etwas nicht ginge. Man denke nur an den LKW-Blitzer auf der Friedrich-Ebert-Straße in Rheinhausen, welcher trotz der Verwaltung dort steht.
Mit friedlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)