#Verkehrswende: Nächtliches #Tempolimit?

In § 3 StVO wird festgelegt, dass die Geschwindigkeiten, die auf einer Straße gelten, die Maximalen sind. Diese gelten nur unter optimalen Bedingungen. Das heißt wenn es hell ist, trocken und auch sonst keine Beeinträchtigungen vorliegen. Selbst die Ausrede „Blendung“ ist eigentlich nicht zulässig. Denn eigentlich muss man, wenn man nicht genug sieht, die Geschwindigkeit reduzieren.

Aber wo findet man die die Regelung, wann genau welche Geschwindigkeit gilt? Im Internet wurde ich nicht fündig und weder beim Bundesverkehrsministerium, noch beim Landesverkehrsministerium NRW hat man dies geregelt.

Theoretisch müsste bei Dunkelheit jemand deutlich langsamer fahren, um dunkel gekleidete Personen rechtzeitig zu erkennen. Aber wie soll die Polizei die richtige Geschwindigkeit hier festlegen? Ohne Vorgabe scheinen die sich bei Geschwindigkeitskontrollen ausschließlich an der Maximalgeschwindigkeit zu orientieren und nicht an den real zulässigen.

So würde nach meinem Verständnis von § 3 StVO an Schulen zur Schulzeiten, wo insbesondere viele jüngere Kinder unterwegs sind, Schrittgeschwindigkeit gelten.

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