Die Duisburger Infrastrukturgesellschaft mbH, kurz DIG, ist eine intransparente Tochter der Stadt Duisburg und Duisport, wobei ja auch Duisport teilweise der Stadt gehört. Auf der Homepage der Stadt ist diese Gesellschaft nicht aufgeführt (Stand 15.05.2021).
Eine Suche nach dem in Drucksache 21-0385 erwähnten Gesellschaftsvertrag, führte nur auf kommerzielle Seiten, die diesen hier scheinbar gegen Geld anbieten. Eine eigene Homepage scheint die GmbH nicht zu haben. Der Gesellschaftsvertrag wurde wohl im Rahmen einer Drucksache im Ratsinformationssystem Online gestellt, also aus dem Internet nicht auffindbar.
Gemäß Drucksache soll die DIG folgende Aufgaben haben:
„Errichtung und Betreuung städtischer Infrastruktureinrichtungen wie Straßen, Brücken, Parkplätze und Sonderbauten“
Dies ausschließlich in Duisburg.
Die DIG gehört der Stadt Duisburg zu 75,1 % und Duisport zu 24,9 %. In Anbetracht dessen ist es inakzeptabel, dass der Gesellschaftsvertrag nicht auf der Seite der Stadt Duisburg leicht auffindbar eingestellt wurde. Die DIG gehört zu 100 % der Bevölkerung.
Angeblich soll die DIG „kommunale Infrastrukturprojekte planen und realisieren, die für den Standort Duisburger Hafen existentiell sind.“ Nebenei sollen dann auch Sonderprojekte der Stadt realisiert werden. Sprich die Stadt Duisburg hat hier das Planungsamt partiell in eine Gesellschaft ausgelagert.
Angeblich will man damit „bedeutsame Infrastrukturprojekte“ beschleunigen. Scheinbar ist der kommunale Planungsbereich nicht genehm.
Ins Handelsregister wurde die DIG am 28. Juni 2019 aufgenommen.
Das Geld für die DIG kommt scheinbar vollständig von der Stadt Duisburg.